top of page
AutorenbildKana Totsuka

Österreich: Volksbegehren "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG" erhält ausreichend Unterstützer

Vom 19. bis 26. September 2022 lief die Eintragungsfrist für das österreichische Volksbegehren mit dem Titel "FÜR UNEINGESCHRÄNKTE BARGELDZAHLUNG", das mit insgesamt 530.938 Unterschriften (inkl. Unterstützungserklärungen im Vorfeld der Durchführung) die Mindestzahl von 100.000 Unterschriften deutlich überschritt. Damit belegt die Initiative den 13. Platz der österreichischen Volksbegehren mit den meisten Unterstützern – die bequeme Möglichkeit einer Stimmenabgabe mittels Handy-Signatur scheint mittlerweile auch von der breiten Bevölkerung intensiv genutzt zu werden.



Das erfolgreiche Volksbegehren hat folgenden Wortlaut:

Der Gesetzgeber möge bundesverfassungsgesetzliche Maßnahmen treffen, um die Beibehaltung des uneingeschränkten Bargeldzahlungsverkehrs zu verankern. Das Bargeld ist im vollen Umfang als Zahlungsmittel und Vermögensform zu schützen, ohne Obergrenzen. Nur eine Verankerung des Bargeldes in der Bundesverfassung, [sic] gewährt die Freiheit und die Verfügbarkeit privaten Vermögens und ist als Grundrecht abzusichern.

Die Initiative nimmt also ausdrücklich Bezug auf die von der EU angestrebte Bargeld-Obergrenze von 10.000 Euro im Kampf gegen Geldwäsche: Nach der Ankündigung einer möglichen Obergrenze im vergangenen Jahr begannen der Wiener Unternehmer Josef Binder und seine Sekretärin Sabine Hatzl mit ihrer Initiative. Vor diesem Hintergrund lässt sich die sozio-geographische Verteilung der Unterstützer sehr eindeutig bewerten: Die meisten Unterschriften kamen aus Niederösterreich – sowohl absolut (137.253) als auch gemessen am Anteil an Stimmberechtigten (10,61 %) –; prozentuell gesehen lieferte Wien mit 5,58 % aller Stimmberechtigten die wenigsten Unterstützer (63.400 Unterschriften). Ein genauer Blick auf die Verteilung der Stimmen auf die einzelnen Bezirke ist dabei sehr aufschlussreich.


Seit dem ersten Volksbegehren im Jahr 1964 wurden bisher insgesamt 72 Volksbegehren durchgeführt; dass davon nur 13 nicht genügend – d.h. 100.000 (bzw. 200.000 bis 1981) – Unterstützer fanden, zeigt die geringe Hürde, die ein solches Verfahren mit sich bringt.

Dies geht jedoch auch mit einem eingeschränkten politischen Potential solcher Petitionen einher: Hat ein Volksbegehren die 100.000-Hürde geknackt, so muss das Anliegen im Nationalrat behandelt werden, jedoch ist eine direkte Auswirkung auf die Gesetzgebung ausdrücklich nicht gegeben. Für letzteres Ziel existieren Volksabstimmungen, die jedoch nicht von Volksinitiativen ausgehen; stattdessen holt dazu der Nationalrat in Form einer Ja-Nein-Frage die Meinung der Mehrheit der Abstimmungsberechtigten ein, wobei die Ergebnisse bindend sind. Ein solches Verfahren fand bisher nur zweimal Gebrauch: einmal im Jahr 1978 über die Inbetriebnahme des Atomkraftwerks Zwentendorf, die von einer äußerst knappen Mehrheit von 50,47 % abgelehnt wurde, und einmal über den EU-Beitritt, diesmal mit einer Zweidrittelmehrheit.


Wie geht es nun also mit "unserem" Volksbegehren weiter? Zur Vorbereitung wird das Volksbegehren einem fachlich zuständigen Ausschuss zugewiesen; danach muss eine Ausschussberatung innerhalb eines Monats erfolgen. Nach weiteren vier Monaten hat dazu ein Bericht vorzuliegen beim Nationalrat, der dann im Plenum über das Thema berät.

Das Volksbegehren wird wohl kaum Früchte tragen, eben da das politische Format keine großartigen Veränderungen (woran auch?) zwingend vorsieht; über den Ausgang des Ganzen dürfen wir dennoch monatelang gespannt sein.


Eine ähnliche Initiative ist auch in der Schweiz in Vorbereitung: Die Volksinitiative "Ja zu einer unabhängigen, freien Schweizer Währung mit Münzen oder Banknoten (Bargeld ist Freiheit)" ist gerade im Sammelstadium. Diese Initiative der Freiheitlichen Bewegung Schweiz möchte eine Verfassungsänderung erreichen:

Die Bundesverfassung1 wird wie folgt geändert: Art. 99 Abs. 1bis und 5 1bis Der Bund stellt sicher, dass Münzen oder Banknoten immer in genügender Menge zur Verfügung stehen. 5 Der Ersatz des Schweizerfrankens durch eine andere Währung muss Volk und Ständen zur Abstimmung unterbreitet werden.

Kana Totsuka

Commenti


bottom of page