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Ungenehmigtes Goldmark-Notgeld in Hamburg 1923

Die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld bedurfte 1923 nach dem Gesetz vom 26. Oktober 1923 der Genehmigung des Reichsministers der Finanzen. Die Genehmigung wurde von der Hinterlegung von Schatzanweisungen der wertbeständigen Anleihe des Deutschen Reiches in Höhe des ausgegebenen Notgeldes (Reichsgoldanleihe) oder später von 6 %igen Goldschatzanweisungen, die eigens zur Deckung dieses Notgeldes geschaffen wurden, abhängig gemacht.


Die von Institutionen und Unternehmen ausgegebenen Scheine selbst mussten die Bezeichnung „Notgeldschein“ tragen und auf „Goldmark“ oder „Goldpfennig“ bis zu einem Betrag von 4,20 Goldmark, in Ausnahmefällen bis zu 8,40 Goldmark lauten. Außerdem musste der Notgeldschein den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die Notgeldverordnung des Generals von Seeckt vom 12. November 1923 machte unter dem Druck der Not die Ausgabe von Goldmarkgeld zum Recht der Länder, Provinzen und Gemeinden. Innerhalb der Ausgabebezirke wurde dieses Notgeld zum gesetzlichen Zahlungsmittel erklärt.



Asbest- und Gummiwerke, Hamburg, nicht genehmigtes Goldmarknotgeld: Gold-Gutschein über 2 Pfennig vom 29.11.1923.


Die Reichsbank akzeptierte das wertbeständige Notgeld nicht. Sie bezifferte den genehmigten Umlauf auf etwa 200 Millionen Goldmark und schätzte den gesamten Notgeldumlauf, genehmigtes und nicht genehmigtes wertbeständiges Notgeld, am 15. November 1923 auf 988 Millionen Goldmark, das Sechsfache des Reichsbanknotenumlaufs. Der Umlauf an wertbeständigem Notgeld erhöhte sich nach dem 15. November weiter, wobei allein die Reichsbahn am 31. Januar 1924 mit 144 Millionen Goldmark beteiligt war.


Asbest- und Gummiwerke, Hamburg, nicht genehmigtes Goldmarknotgeld: Gold-Gutschein über 1 Mark vom 29.11.1923.


Die Einlösung des genehmigten und ungenehmigten Notgeldes erfolgte gebietsweise im Laufe des Jahres 1924 und war im Wesentlichen am 31. August des Jahres 1924 abgeschlossen. Die Reichsbank bezifferte final am 31.12.1923 die Umlaufmenge auf rund 700 Mio. Goldmark, davon 200 Mio. Goldmark genehmigtes wertbeständiges Notgeld, 270 Mio. Goldmark kleine Goldanleihestücke, 150 Mio. Goldmark Goldmarknotgeld der Reichsbahn, 50 Mio. Goldmark kleine Anleihestücke der Länder und preußischen Provinzen und rund

25 Mio. Goldmark Goldmarkzertifikate der Hamburgischen Bank von 1923.


Hamburgische Frauenhilfe 1923, nicht genehmigtes Goldmarknotgeld: Gutschein über 6 Goldmark, gültig bis Februar 1924.


Auf die gleiche Summe von rund 700 Millionen Goldmark kommt die Reichsregierung. Insgesamt gibt die Reichsregierung am Ende des Jahres 1923 eine Summe von 161 Millionen Goldmark ungenehmigten wertbeständigen Notgeldes im Reichsgebiet (ohne die rheinischen Besatzungsgebiete) an. Am 30.6.1924 betrug der Anteil des ungenehmigten wertbeständigen Notgeldes und der Goldscheine in Hamburg und Kiel am gesamten Bargeldumlauf knapp 3 %.


Einzigartig in der Geschichte des wertbeständigen Notgeldes sind die illegalen bzw. nicht genehmigten „Verrechnungsscheine für Krankenkassenbeiträge“ der Allgemeinen Ortskrankenkasse Hamburg über ½, 1, 2 und 5 Goldmark, mit denen die Kasse Schadenbeträge auszahlte und Beiträge entgegennahm; ausgestellt in Hamburg am 12. November 1923.


Für Hamburg gibt es einen Überblick zum ungenehmigten Notgeld in den einzelnen Emissionen. Bis zum 12. November 1923 gaben in der Hansestadt 16 kleinere Institutionen und Unternehmen ungenehmigtes, wertbeständiges Notgeld aus, und zwar die:


  1. Allgemeine Ortskrankenkasse Hamburg (Verrechnungsscheine über ½, 1, 2, und 5 Goldmark vom 12.11.1923);

  2. Asbest- und Gummiwerke, Hamburg (1, 2, 5, 10, 50 Pfennige und 1, 2 Mark vom 29.11.1923);

  3. Firma C. H. Boehringer Sohn (Gutscheine über 1 und 5 Taler = 3 und 15 Goldmark);

  4. Deutsche Maizena-Gesellschaft Aktiengesellschaft (Notgeldscheine, 1,05, 2,10, 4,20 Goldmark, 5.11.1923 – 15.12.1923);

  5. Firma Georg Abraham (Aushilfsscheine über 1 und 2 Goldmark, nur für Gehalt, vom 1. November 1923);

  6. Hamburger Anzeiger (Gutscheine über 10 Goldpfennige);

  7. Hamburger Hochbahn Aktiengesellschaft (Wechselmarken über 1, 10, 15 Goldpfennige, ohne Datum);

  8. Hamburger Privatbank von 1860 (Gutscheine über 1 Goldmark, ohne Datum); 

  9. Hamburgische Strafanstalten Gutscheine (½, 1, 2, 5, 10, 20, 50 Goldpfennige und 1 Goldmark nur für Gefangene innerhalb der Hamburgischen Strafanstalten, 1.12.1923 und 1.7.1924);

  10. Hamburgische Frauenhilfe 1923 (Gutscheine über 6 Goldmark, gültig bis Februar 1924);

  11. Handelsgesellschaft „Produktion“ m.b.H. (des Konsum-, Bau- und Sparvereins „Produktion“ e.G.m.b.H. – 1 und 2 Goldpfennige, ohne Datum);

  12. Max Wilrodt-Schröder Nachf. (Gutscheine über 5, 10, 50 Goldpfennig und 1 Goldmark, Oktober 1923);

  13. New-York Hamburger Gummi-Waaren Compagnie (Gold-Gutscheine über 1, 2, 5, 10, 50 Pfennige und 1, 2, 5 Mark nutzbar als Kantinengeld, 1.11.1923);

  14. Manganesit Werke G.m.b.H, Verrechnungsanweisung (Rabattschein), Goldmark, ohne Datum);

  15. Stiftung Ernst Sackmann (Baustein über ½ und 1 Goldmark, 10.12.1923) und

  16. Unterelbische Einkaufs- Kommandit-Gesellschaft W. Wallstab (Warenbeschaffungs-Gutscheine über 100 Goldmark, 1.1.1924).


Hamburger Privatbank von 1860, nicht genehmigtes Goldmarknotgeld: Gutscheine über 1 Goldmark, ohne Datum.


Stiftung Ernst Sackmann, nicht genehmigtes Goldmarknotgeld: Baustein über ½ Goldmark, ausgegeben am 10.12.1923.


Hans-Georg Glasemann


Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.


Literaturempfehlung:


Manfred Müller:

Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924


Titel: Gietl Verlag

ISBN: 978-3-86646-519-0

Auflage: 1. Auflage 2011

Format: 14,8 x 21 cm

Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen

Cover-Typ: Broschur

Seitenanzahl: 608

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