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  • 100 Jahre Inflation: Wertbeständiges Notgeld 1923/24

    Notgeldscheine sind Zahlungsmittel, die in Krisenzeiten den Mangel an staatlichem Geld ausgleichen. Die Nominale des wertbeständigen Notgelds von 1923 sind entweder Geldwerte oder Sachwerte. Mitte 1923 kamen erste Sachwerte als wertbeständiges Notgeld auf, die anfangs nur örtliche Bedeutung hatten. Gegen Ende der Hyperinflation ab August 1923 gaben das Deutsche Reich, Länder, Provinzen, Städte, Kommunen, landwirtschaftliche Institutionen, Banken, Sparkassen und private Industrie- und Handelsunternehmen sogenanntes wertbeständiges Notgeld als Goldmark aus, um der rasenden Geldentwertung zu begegnen. Geldwerte: Goldmark Die wertbeständigen Geldwerte aus der deutschen Hyperinflation von 1923 lauteten nicht auf Mark, sondern auf Goldmark. Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des früheren Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der "Weimarer Republik", entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch die Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei der neuen Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich in den Gleichungen 1 Goldmark = 10/42 US-Dollar oder 1 US-Dollar = 4,20 Goldmark ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe und gesetzlicher Währungsbegriff. Die Goldmark mit unechter Dollar-Valutaklausel erschien ab Oktober 1923 auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923. Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A. = 4,20 Mark Goldmark = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Insgesamt emittierten im Deutschen Reich 23 Handelskammern vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben von Goldmark-Notgeld. Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll. Das wertbeständige Goldmark-Notgeld lautete nicht direkt auf ausländische Währung oder auf den Goldgehalt dieser Währung, sondern auf den Wert, gemessen an einem amtlichen Devisenbörsenkurs des nordamerikanischen, goldgedeckten Dollars (U.S.A.-Dollar). Der US-Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard). Man spricht von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen. Bei der unechten Valutaklausel des US-Dollars liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wurde aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Badische Anilin & Soda-Fabrik, Gutschein über 1,05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgegeben in Ludwigshafen a. Rhein am 3. November 1923. Dieses Notgeld wurde in der Rheinpfalz und weit darüber hinaus bis nach Nordbaden und Württemberg ein von der Geschäftswelt sehr begehrtes Zahlungsmittel, für das sich der Name „Anilin-Dollar“ etablierte. Die Zahlungen beim Goldmark-Notgeld mit unechter Valutaklausel (in nordamerikanischen Dollar) wurden beispielsweise berechnet nach dem amtlichen Berliner Durchschnittsmittelkurs für den US-Dollar Auszahlung New York vom 1. – 14. einschließlich des letzten dem Zahlungstermin vorhergehenden Monats. Das auf den US-Dollar basierte Goldmark-Notgeld mit unechter Valutaklausel wurde auf den Scheinen in den Nennwerten „Goldmark“ oder „Goldmark und Dollar“ oder „Dollar“ ausgedrückt. Die ausländische Valuta des US-Dollars bildete demnach den Maßstab für die Berechnung der geschuldeten Leistung. In einem Notgeld-Erlass vom 26. Oktober 1923 auf Basis des Ermächtigungsgesetzes vom 13. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von Kommunen, Unternehmen und Wirtschaftsverbänden bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Auch die Deutsche Reichsbahn begab entsprechende „Wertbeständige Geldscheine“ über 0,42/ 1,05 und 2,10 Mark Gold ab 23. Oktober 1923 mit einem Volumen von 144 Millionen Mark Gold. Teilstück K einer Schatzanweisung des Deutschen Reichs von 1923 über 1,05 Mark Gold (= 1/4 Dollar), ausgegeben in Berlin am 26. Oktober 1923. Die Unterbringung dieser kleinen Stückelungen der Schatzanweisungen im Zahlungsverkehr war anfangs nicht ganz einfach, da die Stücke nicht überall gerne genommen wurden, waren sie doch kein gesetzliches Zahlungsmittel und deren Annahme den Behörden lediglich empfohlen worden. Später fanden die kleingestückelten Schatzanweisungen zur Deckung von Goldmark-Notgeld reißenden Absatz. Wo von Banken und Sparkassen auf Goldmark lautende Spar-Gutscheine ausgegeben wurden, zeigten sich erste Ansätze zur Wiederbelebung des durch die Inflation völlig niederliegenden Spargeschäftes. Die an Arbeitnehmer als Teil des Lohnes und Gehalts und auch die von Handelshäusern an ihre Kunden gegen Papiermark abgegebenen wertbeständigen Gutscheine bzw. Notgeldscheine  ermöglichten den Empfängern in steigendem Maße wieder planvolles Wirtschaften. Es war von großer psychologischer Bedeutung, dass der Arbeitslohn im vierten Quartal 1923 erstmalig nicht sofort wieder ausgegeben werden musste, sondern dass der in Goldmark ausgegebene Teil des Lohns ohne Wertverlust aufgehoben und für spätere Einkäufe gespart werden konnte. Dadurch trat eine Beruhigung in der Arbeiterschaft ein, Streiks und häufige Arbeitsplatzwechsel unterblieben, die Arbeitsfreudigkeit stieg und kam der Leistung der Unternehmungen zugute. Stadt Burg, Notgeldschein über 0,42 Goldmark = 1/10 Dollar, ausgegeben in Burg bei Magdeburg am 10. November 1923. Papiermark wurde von jedem Empfänger sofort wieder ausgegeben, wertbeständiges Geld so lange wie möglich gehalten. Allerorten wurde bei Zahlung in kleinen Goldanleihestücken und wertbeständigem Notgeld Rabatt gewährt. In den Städten kamen bei der großen Auflage des Goldmark-Notgelds solche Zahlungsmittel nun auch in die Hände von Personen, die bis dahin wertbeständiges Geld nicht erhalten konnten, und ermöglichten auch diesem Teil der Bevölkerung ab Anfang November 1923 wieder eine planvolle Haushaltsführung. Sachwerte: Roggen Das Roggengeld ist wohl das bekannteste unter den sachwertbezogenen, wertbeständigen Notgeldausgaben des Hyperinflationsjahres 1923. Die auf den Sachwert „Roggen“ ausgestellten Scheine hatten zwei Vorteile: Sie machten den Inhaber frei von der rasant fortschreitenden Geldentwertung und stellten ihn dem Devisenbesitzer gleich. Im Gegensatz zu vielen anderen Ländern war in Deutschland nicht Weizen, sondern Roggen das wichtigste Nahrungsgetreide. Von der Bevölkerung wurde überwiegend Roggenbrot gegessen. Deshalb ist es nicht verwunderlich, dass das Roggengeld eine besondere Rolle bei den wertbeständigen Notgeldscheinen spielte, das überwiegend in landwirtschaftlichen Gebieten Norddeutschlands ausgegeben wurde. Gerade in Regionen, in denen der Getreideanbau vorherrschte, wurde 1923 der Tauschhandel mit Roggengeld üblich. Denn die Landwirtschaft konnte bzw. wollte Roggen wegen der ständigen Geldentwertung nicht zu Papiermark-Beträgen verkaufen, so dass die Versorgung der Städte mit landwirtschaftlichen Produkten kritisch wurde und trotz vollen Lagern der Bevölkerung Hunger drohte. Roggengeld wurde bezeichnet als Roggenschein, Roggenanweisung, Roggengutschein oder Roggenausweis. Die Bezeichnung Zwischenschein galt für Roggenscheine, die bei der Einlösung wahlweise auch in verzinsliche oder unverzinsliche Roggenwertanleihen umgetauscht werden konnten. Als Anteilscheine galten kleingestückelte, zinslose Roggenscheine, die Teil einer Roggenwertanleihe waren und in sie umgetauscht werden konnten. Notgeldscheine über „Roggenmark“ sind nur von der Deutschen Festmarkbank AG in Bremen bekannt. Die durch den Landbund West-Sternberg in Reppen ausgegebenen Notgeldscheine über Goldgeld waren garantiert durch Roggen der Landwirtschaft des Kreises. Auch einige Zinskupons aus Roggenwertanleihen liefen als Roggengeld um, sofern sie 1923 bis Anfang 1924 fällig wurden. Kreis-Landbund Cottbus und Kreis-Landbund Calau, Landbund Lübben und die Niederlausitzer Landbund-Genossenschaft e.G.m.b.H., Roggengutschein über 10 Pfund Roggen, ausgestellt in Cottbus am 1. September 1923. Rückzahlung durch Lieferung von Roggen oder mit dem Roggengegenwert in Reichswährung. Das Roggengeld kann als eine Maßnahme im Zahlungsverkehr betrachtet werden, die während der Hyperinflation den Menschen das Leben erleichterte. Die Stückelungen dieser Scheine waren in der Regel klein, sie reichten von 1, 2, 5, 10, 25 und 50 Pfund bis 1 Zentner Roggen, manchmal sogar darüber hinaus. Nur die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg verwendete den Wertmaßstab Kilogramm für ihre Roggenanweisungen und Anteilscheine. Die Einlösung des Roggengelds erfolgte durch Lieferung einer bestimmten Anzahl von Pfund bzw. Zentner Roggen aus bestimmten Lagerbeständen. Die Lagerstellen für den Roggen waren meistens auf der Rückseite der Roggenscheine angegeben. Es wurde aus gesetzlichen Gründen darauf geachtet, dass möglichst keine Verpflichtung zur Einlösung in Geld bestand bzw. dass solche Verpflichtungen auf den Scheinen nicht schriftlich fixiert wurden. Die Roggenscheine sollten explizit keine Zahlungsmittel im Sinne der Reichsbanknoten, sondern Tauschmittel sein. Dennoch wurden faktisch Roggenscheine von den Banken in Papiermark umgetauscht z.B. unter Zugrundelegung des mittleren Kurses für märkischen Roggen der Berliner Börse vom Vortag. Sofern Roggenscheine bei den Banken greifbar waren, konnten sie dort auch käuflich gegen Papiermark erworben werden. Staatliche Kreditanstalt Oldenburg (Staatsbankdirektion), Anteilschein an den unverzinslichen Roggenanweisungen 1922-1924 über 5 Kilogramm Roggen (1/30 vom Nennwert 150 kg der Roggenanweisungen), ausgegeben in Oldenburg am 26. September 1923. Rückzahlung in Reichswährung 1927. Rechtlich gesehen handelte es sich beim Roggengeld um zinslose Inhaber-Schuldverschreibungen mit kurzer Laufzeit von wenigen Monaten bis zu vier Jahren, der Gegenstand der Schuld war eine bestimmte Menge an Roggen. Auch die Gerichte hatten sich damit zu beschäftigen, ob die Ausgabe von Roggengeld zulässig ist. Über die Frage der Rechtmäßigkeit des Roggengelds liegt ein interessanter Gerichtsbeschluss der beschuldigten Kreisgruppe Greifswald des Pommerschen Landbundes aus dem Herbst 1923 vor. Das Gericht hatte eine eingeleitete Strafverfolgung gegen die Kreisgruppe wegen der Ausgabe von Roggengeld als ungerechtfertigt zurückgewiesen. Die Staatliche Kreditanstalt Oldenburg begann bereits am 1. November 1922 mit der Ausgabe unverzinslicher Roggenanweisungen über 150 Kilogramm Roggen, die sich so gut einführten, dass die Ausgabe am 15. Juni 1923 wiederholt wurde; ab 26. Oktober 1923 gab es dann kleinere Anteilscheine aus dieser Emission. Zwischen August 1923 und Januar 1924 folgte eine ganze Reihe von Emittenten dem Oldenburger Vorbild. Die meisten Roggenscheine wurden von Landbundgenossenschaften, das waren lokale Interessenorganisationen der Klein- und Mittelbauern, ausgegeben. Auch drei Kreditinstitute beteiligten sich an der Ausgabe von Roggengeld. Anhand der Fachliteratur können heute für den Zeitraum zwischen September 1923 und Januar 1924 insgesamt 32 Ausgaben von Roggengeld nachgewiesen werden. Deutsche Festmarkbank AG, Gutschein über 10 Roggenmark (1 Zentner inländischen Roggen), ausgegeben in Bremen im August 1923. Einlösung bis Ende 1926. Die Einlösung der Roggenscheine erfolgte in der Weise, wie sie den Empfängern dieses Geldes angekündigt wurde: durch Lieferung des Roggens, im Umtausch gegen die bis zum Zeitpunkt der Einlösung auszufertigenden Roggenwertanleihen und, wie gelegentlich auf den Scheinen vermerkt, wahlweise auch „in bar“, also in „Rentenmark“ bzw. „in gesetzlicher Währung“. Die Roggenscheine des Jahres 1923 sind überwiegend sofort nach der Währungsreform Anfang 1924 eingelöst worden. In der Regel tauchen die seltenen Roggengeldscheine heute nur in ganz wenigen Exemplaren auf, da sie nach ihrer Einlösung fast immer vernichtet wurden. Darum ist es erfreulich, dass von Sammlern immer noch Exemplare entdeckt werden, die bisher noch in keinem Notgeldkatalog enthalten sind. Die Liste der Roggengeldscheine wird wohl immer unvollständig bleiben. Bis heute bekannt geworden sind 29 örtliche Ausgabestellen. Sachwerte: Holz In der Gruppe der wertbeständigen Sachwertscheine waren die über Holz lautenden Gutscheine nach den Roggengutscheinen die häufigsten. Die Basis einer Sachwertsicherung beim wertbeständigen Notgeld sollte ein Sachwert mit möglichst breitem Markt sein. Dies war bei Holzwert-Gutscheinen sicherlich nicht der Fall, es waren eher ungewöhnliche und exotische Gutscheine. Die in der Hyperinflationszeit des Jahres 1923 ausgegebenen Holzwert-Gutscheine lauteten auf den Geldwert (in Goldmark) bestimmter Mengen Holz. Die Bemessung der Mengen von Holz lautete in der Regel auf Festmeter (fm), bzw. ein Mehrfaches davon. In der forstwirtschaftlichen Praxis war seinerzeit der Festmeter als Raummaß allgemein üblich. Der Geldwert ergab sich durch die Verknüpfung von Holzmenge bestimmter Qualität mit Goldmark. Die Emittenten der Holzwert-Gutscheine waren ausschließlich Städte und Gemeinden aus waldreichen Gegenden. Stadt Glogau, Interims-Anteilschein über 1/8 Festmeter 5% Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 5 Goldmark, ausgegeben in Glogau am 1. November 1923. Die schlesische Stadt Glogau gab am 1. November 1923 für 20.000 Festmeter (fm) Rundholz Klasse 1-4 in sechs Wertstufen „Interims-Anteilscheine über 1/4000 Festmeter 5 % Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 1 Goldpfennig“ bis „Interims-Anteilscheine über 1/8 Festmeter 5 % Glogauer Holzwert-Anleihe im Werte von 5 Goldmark“ aus. Die kleingestückelten Anteilscheine standen im praktischen Gebrauch an der Grenze, gewissermaßen in einer Scharnierfunktion, zwischen Wertanleihe und wertbeständigem Notgeld. Die Anteilscheine waren im Buchdruck hergestellte, nicht durchnummerierte Inhaberscheine und dienten als wertbeständiges Notgeld insbesondere bei den täglichen Einkäufen, ohne die Notwendigkeit, sie mit Unmengen von täglich wertloserer Papiermark zu zahlen. Eine gesetzliche Annahmepflicht für diese Geldsurrogate bestand nicht. Die Interims-Anteilscheine waren darauf angelegt, ab November 1923 zunächst als Notgeld zu zirkulieren. Die Tilgung der Scheine sollte von der Stadtbank Glogau einerseits durch Umtausch ab dem 1. April 1924 in Schuldverschreibungen der 5% Glogauer Holzwertanleihe von 1923 nach Maßgabe der Stückelung erfolgen. Die damit eingetauschten Schuldverschreibungen waren dann aber kein Geld mehr, sondern Vermögenswerte. Andererseits war die Stadtgemeinde berechtigt, den Eintausch schon vorher zum angegebenen Goldwertbetrag in Rentenmark oder in Goldanleihe des Deutschen Reichs vorzunehmen. Die Stadt Lemgo (Lippe-Detmold) emittierte am 6. November 1923 Gutscheine zum Erwerb von Brenn- und Nutzholz aus den Waldungen der Stadt über 1, 2 und 5 Goldmark. Die Lemgoer Scheine waren nach ihrer Ausstattung kein Holzsachwert, sondern auf Goldmark lautendes Notgeld, das in seinem Verwendungszweck ausschließlich auf den Ankauf von Holz beschränkt sein sollte. Die über unterschiedliche Mengen von Holz lautenden Scheine der württembergischen Gemeinde Horgen ob Rottweil, der hessischen Stadt Wimpfen, der bayerischen Stadt Wörth am Main und der Stadt Bad Wildungen (Waldeck) wurden ab 21. Oktober bis zum 20. November 1923 in den Verkehr gebracht. Dem Wimpfener Holznotgeld lag ein Ausgabe- und Einlösungsverfahren zugrunde, das dem für die Kartoffel-Roggen-Gutscheine des Landes Waldeck ähnelte. Zur Versorgung der Stadtbevölkerung mit Weizen, Roggen und Kartoffeln wurde die Landbevölkerung durch öffentlichen Aufruf vom 10. November 1923 aufgefordert diese Nahrungsmittel frei „Steinhaus“ oder Bahnhof Wimpfen anzuliefern und dafür je gelieferten 1,10 Zentner Weizen oder 1,40 Zentner Roggen oder 5 Zentner Kartoffeln einen Gutschein über 1 Raummeter Brennholz, Scheiter mittlerer Güte, im Werte von 10,50 Goldmark entgegenzunehmen. Der Aktion war kein großer Erfolg beschieden, da es der Landbevölkerung zu der Zeit anscheinend möglich war, Holz auch ohne Abgabe ihrer höherwertigen landwirtschaftlichen Erzeugnisse zu erwerben. Deshalb hat das Wimpfener Holznotgeld keine besondere Bedeutung als Zahlungsmittel erlangt. Bad Wildungen, Holzgutschein über ½ Festmeter Buchennutzholz mittlerer Güte, ausgegeben in Bad Wildungen am 5. November 1923. Die auf den Holzwert-Gutscheinen seinerzeit angegebenen Goldmarkpreise je Festmeter Holz lassen keine sinnvollen Wertvergleiche zu, da ihnen unterschiedliche Zeitwerte zu Grunde lagen und ferner die Holzarten und Qualitäten sehr unterschiedlich waren. Die Preise reichen von 6 Goldmark für Kiefernprügelholz II. Klasse bei Wörth, über 10,50 Goldmark für Brennholz Scheiter mittlerer Güte bei Wimpfen, 20 Goldmark für Buchennutzholz mittlerer Güte bei Bad Wildungen, 30 Goldmark für Nadelstammholz I. Klasse bei Horgen bis zu 40 Goldmark für Holz unbekannter Art und Güte in Glogau. Andere Sachwerte Neben Roggen und Holz gab es weitere, teilweise kuriose Sachwert-Gutscheine, in der Regel von einem oder wenigen Ausstellern ausgegeben, die auf Weizen, Fette (Schmalz und Margarine), Zucker, Ziegelsteine und Mauersteine, Kunsthonig, Feingold oder Ähnliches lauteten. Hier ein Auszug: Weizen-Schuldscheine Die Deggendorfer Privatbank Preysing-Bank KGaA emittierte im November 1923 unverzinsliche Weizenwert-Schuldscheine. Die als wertbeständiges Notgeld ausgegebenen Inhaber-Schuldscheine hatten eine Stückelung in den Geldwerten von 1, 5, 10, 20, 25, 50, 2.500 und 5.000 Kilogramm (kg) Weizen. Die Versprechung der Bank: Man sollte für diese Schuldscheine immer den aktuellen Wert eines Kilogramms Weizen erhalten. Die vorliegenden Schuldscheine waren ausgestellt zugunsten des Gläubigers „Gräflich von Preysing`sche Güterinspektion Moos“, die auch den Kurs des Weizenwertes und damit relativ eigenmächtig den Wert der Schuldscheine bestimmte. Die Preysing-Bank hatte sich allerdings  mit der „Wertbeständigkeit der von ihr kreierten Weizenwährung“ stark verspekuliert. Denn schon 1924 musste die Bank deshalb Konkurs anmelden, die Liquidation folgte. Viele gutgläubige Anleger wurden um ihr Geld gebracht. Preysing-Bank KGaA, Schuldschein über 20 Kilogramm Weizen, ausgestellt in Deggendorf im November 1923. Fettgutscheine Fünf Emissionen von wertbeständigem Notgeld über den Sachwert Fett sind 1923 im Deutschen Reich bekannt geworden. Der über ,,1 Pfund gutes Schweineschmalz oder andere Lebensmittel im gleichen Wert“ ausgestellte Schein der Lederfabrik Friedrich Stadermann G.m.b.H. in Oberursel am Taunus erschien zusammen mit Mehl- und Brotgutscheinen (Mehlkarten: 2 Pfund, Brotkarten 3 Pfund) dieser Firma. Das Schweineschmalz und die anderen Lebensmittel konnten nur bei der Vertragsfirma L. Müller in Oberursel bezogen werden. Zwei gleichzeitige Ausgaben liegen aus Schlesien vor. Die Deutsche Wollenwaren-Manufaktur A.-G. in Grünberg/ Schlesien emittierte am 24. Oktober 1923 Gutscheine über ½  und 1 Pfund Margarine, die Gruschwitz Textilwerke Aktiengesellschaft in Neusalz (Oder) am 25. Oktober 1923 Scheine über gleiche Mengen und Werte (30 bzw. 60 Goldpfennig). Deutsche Wollenwaren-Manufaktur A.-G., Gutschein für 1 Pfund Margarine im Werte von 60 Goldpfennig, ausgegeben Grünberg in Schlesien am 24. Oktober 1923. Der Interessenverband der Importeure ausländischer Fleisch- und Fettwaren in Köln brachte mit Datum 1. November 1923 wertbeständige Gutscheine über 1, 5 und 10 Pfund Schmalz (amerikanische Ia Qualität), über 1 Pfund Rinderfett und 1 Pfund Margarine (Ia Qualität) in den Verkehr. Nach ihrem Text war Sachdeckung in voller Höhe der ausgegebenen Menge vorhanden. Schließlich existieren noch Scheine des Kaufhauses Adolf Schubert in Wald (Rheinland) vom 14. August 1923 über ,,1 Pfund Fett oder Speck im Wert von 800.000 Mark", von denen aber nicht bekannt ist, ob sie im Verkehr als Notgeld verwendet wurden. Zucker-Gutscheine Drei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Zucker lauteten sind 1923 in den Provinzen Pommern und Schlesien bekannt geworden. Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker, ausgestellt in Stralsund am 1. November 1923. Über Zucker lautendes wertbeständiges Notgeld liegt aus Pommern vor. Die Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H. in Stralsund gaben am 1. November 1923 gemeinsam Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker aus, die bei Fälligkeit am 1. April 1924 mit dem Gegenwert von 20 Goldpfennig für jedes Pfund Zucker einzulösen waren. Beide Gesellschaften hafteten mit ihrem gesamten Vermögen für diese Scheine. Die Sicherstellung der Emission erfolgte bei der Neupommerschen Spar- und Creditbank Aktien-Gesellschaft in Stralsund, die auch als Zahlstelle bei der Einlösung der Aushilfsscheine fungierte. Eine weitere Emission von auf Zucker lautenden Gutscheinen war eine Gemeinschaftsausgabe der Firmen Carl Takel, Er. Hegeler und Aug. Hartig in Neubukow in der Nähe von Rostock in Mecklenburg-Schwerin. Von dieser Emission sind nur Zucker-Gutscheine in den Wertstufen von 0,20 und  0,50 Goldmark bekannt geworden, die auf den 24. November 1923 datieren. Nach der Textangabe sollte die Einlösung „gegen Zucker zum Tagespreis“ am 1. September 1924 erfolgen. In Schlesien wurde am 8. November 1923 von der Zuckerfabrik Fraustadt eine Ausgabe in den Umlauf gebracht, die Gutscheine über ½, 1, 2 und 6 Zentner gemahlene Raffinade umfasste. Die Gegenwerte lauteten über 12,50, 25, 50 und 150 Goldmark. Die Gutscheine wurden kurze Zeit später durch Überdruck mit den um 20% erhöhten Wertangaben 15, 30, 60 und 180 Goldmark versehen. Der erste Preis vom 8. November war wohl nicht ausreichend gewesen. Die Gültigkeit der Zucker-Gutscheine erlosch spätestens am 28. Februar 1924. Gutscheine über Ziegel- und Mauersteine Es gab in der Hyperinflation von 1923 zwei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Ziegelsteine bzw. Mauersteine lauteten. Für Ziegelsteine und Mauersteine liegt Sachwert-Notgeld aus Schlicht (Oberpfalz) und Friedrichsfeld bei Dinslaken (Rheinland) vor. Beide Ausgaben stammen aus dem August 1923, zählen also zu den frühesten dieser wertbeständigen Notgeldscheine. Dampfziegelei H. Merkl, Gutschein über 10 Ziegelsteine (= 20 Goldpfennig), ausgegeben in Schlicht (Oberpfalz) ab August 1923. Die Dampfziegelei H. Merkl in Schlicht löhnte ihre Arbeiter und Angestellten ab August 1923 teilweise in Ziegelgutscheinen. Der Friedenswert von 10 Ziegelsteinen betrug laut Angabe auf den Scheinen 20 Goldpfennige. Das Vertrauen, das die seit 1900 bestehende Firma genoss, übertrug sich auch auf ihr Ziegelnotgeld, so dass es in Schlicht und Umgebung von allen Kaufleuten gern in Zahlung genommen wurde. Von der Siedlungsgesellschaft für den Kreis Dinslaken m.b.H., Friedrichsfeld, ist ein Gutschein über 100 Mauersteine = „,1 Steinmark“ bekannt geworden, gegen dessen Vorlage die Gesellschaft die Aushändigung von 100 Zementschlackensteinen aus ihrer Kunststeinfabrik oder Zahlung des jeweiligen Wertes in bar versprach. Berechtigungsschein für Kunsthonig Es gab in der Hyperinflation von 1923 eine Emission von wertbeständigem Notgeld, die über den Sachwert Kunsthonig lautete. Die Norddeutsche Honig- und Wachswerk G.m.b.H., Visselhövede (Hannover), brachte ab 1. November 1923 einen Berechtigungsschein lautend auf 3 Pakete von je 1 Pfund Kunsthonig heraus. Der Gegenwert für 3 Pfund Honig betrug zur Zeit der Ausgabe eine Goldmark. Auf den Scheinen war vermerkt, dass die Einlösung grundsätzlich in natura und nur ersatzweise durch wertbeständige Gutschrift oder Verrechnung bei der örtlichen Spar- und Darlehenskasse oder der örtlichen Hannoverschen Spar- und Leihbank erfolgen sollte. Goldwert-Anweisungen über Feingold Die Rheinische Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Thum & Conrad, Düsseldorf, gab mit Datum 31. Dezember 1923 Goldwert-Anweisungen über 1, 2, 5, 10, 20, 50 und 100 Gramm Feingold aus, die in Form von Schuldscheinen zugunsten der Rheinisch-Westfälischen Credit-Bank Dr. Friedrich & Co., Düsseldorf, abgesichert wurden. Thum & Conrad übernahmen nach dem Text der Anweisungen die Verpflichtung, „dass eine dem Umlaufsbetrage der Goldwert-Anweisungen entsprechende Menge Gold oder Goldmarkwerte sich stets in ihren Beständen befindet oder durch Verträge mit einwandfreien Scheideanstalten oder anderen Firmen sichergestellt ist“. Rheinische Gold- und Silber-Scheide-Anstalt Thum & Conrad, Goldwert-Anweisung über 50 Gramm Feingold, ausgegeben in Düsseldorf am 31. Dezember 1923. Die Ausgabe und die Einlösung der Goldwert-Anweisungen, deren Umlaufmenge insgesamt dem Wert von 200 Kilogramm Feingold entsprach, erfolgten sowohl bei Thum & Conrad als auch bei Dr. Friedrich & Co. Die Laufzeit war bis zum 31. Dezember 1925 befristet. Die Einlösung sollte final in der „jeweils im Rheinland gesetzlichen Währung“ erfolgen. Leistungs-Gutscheine Eine weitere Gruppe des sachwertbezogenen wertbeständigen Notgeldes entstand aus den Leistungs-Gutscheinen, die die Versorgungsbetriebe in vielen Städten und Kommunen zur Begleichung der Strom-, Gas- und Wasserrechnungen ausgaben. Diese Sachwertscheine wurden in der Regel ohne gesetzliche Grundlage herausgegeben. Sie verstießen sogar gegen das Notgeldverbot vom 17. Juli 1922, trotzdem kursierten sie im Zahlungsverkehr. Die von den Versorgungsbetrieben vieler Städte verwendeten Leistungs-Gutscheine erleichterten und verbesserten das Abrechnungsverfahren für Strom-, Gas- und Wasserlieferungen. Städtische Betriebe Straubing, Wertbeständiger Gutschein über 2,10 Mark Gold = ½ Dollar für die Sachleistungen: Elektrizität, Gas, Wasser, Benzol, etc., ausgegeben in Straubing am 20. November 1923. Die vor der gesetzlichen Regelung weitgehend übliche Zahlungsweise, die Rechnungen zum durchschnittlichen Bezugspreis der abgelaufenen Periode zu begleichen, war zwar für die Verbraucher zunächst vorteilhaft. Die Werke hätten aber bei Lieferung zu einem Preis, der in keinem Verhältnis mehr zu den Wiedererzeugungskosten stand, ihren Betrieb in absehbarer Zeit einstellen müssen. Sie gingen daher teilweise schon ab August 1923 dazu über, die Wiedererzeugungskosten plus den Gewinnzuschlag in Rechnung zu stellen, wie es dann auch eine gesetzliche Regelung vorsah. Bei diesem Verfahren wurden den Verbrauchern Zeitpunkt und Kurs der zur Zahlung verwendeten Papiermark diktiert, wobei nur angeordnet war, mindesten alle 16 Tage abzurechnen. Die Leistungs-Gutscheine, die z. T. auch schon ab August 1923 eingeführt worden waren, überließen den Verbrauchern die Entscheidung, wann sie Strom, Gas und Wasser „einkaufen“ wollten. Die Werke aber konnten die eingehenden Papiermarkbeträge für die Leistungs-Gutscheine laufend ihren Lieferanten zur Verrechnung weitergeben. Ausgabestellen Rudolf Wilhelmy berichtet 1962, dass in der Periode des wertbeständigen Notgelds rund 600 Ausgabestellen im Deutschen Reich bestanden haben, die insgesamt etwa 2.500 verschiedene Notgeldscheine ausgaben. Die Sammlerkataloge zum wertbeständigen Notgeld (siehe Literaturhinweise) verzeichnen für in der Sammlerschaft nachgewiesene Scheine 562 bekannt gewordene Ausgabestellen (Dr. Keller, 1954),  1081 bekannt gewordene Ausgabestellen (Lindman, 2008) und 1167 bekannte Ausgabestellen (Müller, 2011). Die Frage, warum es in der Not der Hyperinflation nicht mehr Ausgabestellen bzw. höhere Ausgabevolumina gegeben hatte, kann mit dem restriktiven Verhalten des Reichsfinanzministeriums und der Reichsbank beantwortet werden, die für die Notgeldausgaben strenge Voraussetzungen hinsichtlich der Hinterlegung von Sicherheiten forderten und die Einhaltung des Notgelderlasses vom 26. Oktober 1923 auch kontrollierten und bei Verstößen sanktionierten. Damit war die Zahl möglicher Ausgaben begrenzt. Erst im Endstadium der Inflation im November 1923 wurden die Auflagen gelockert bzw. von den Ausgabestellen einfach nicht mehr beachtet. Dies führte einerseits zum Anschwellen der Ausgabe von ungenehmigtem Notgeld, half aber andererseits die Not der Bevölkerung zu lindern. Bedeutung des wertbeständigen Notgelds Am 16. November 1923, dem Tag der ersten Rentenmark-Ausgabe, bestanden rund 37 %  aller umlaufenden Zahlungsmittel aus wertbeständigem Notgeld. Am 20. November 1923 war 1 US-Dollar 4,2 Billionen Papiermark (= 4,20 Rentenmark) wert. Eine Rentenmark bzw. eine Goldmark entsprach an diesem Tag offiziell einer Billion Papiermark. Das vorhandene und nach dem 16. November 1923 neu ausgegebene wertbeständige Notgeld leistete dann der jungen Rentenmark Hilfestellung. Der Anteil des wertbeständigen Notgeldes verringerte sich danach, obwohl seine Ausgabemenge bis zum 31. Dezember 1923 ununterbrochen anstieg, da die in den Verkehr strömenden Rentenbanknoten ein größeres Emissionsvolumen hatten, ferner auch noch beträchtliche Mengen Reichsbanknoten (Billionenscheine) ausgegeben wurden. In der Zeit vom 30. November bis zum 31. Dezember 1923 betrug der Anteil des wertbeständigen Notgelds deshalb fast konstant 28 %. Die neue Rentenmark: Deutsche Rentenbank, Rentenbankschein über eine Rentenmark, ausgegeben in Berlin mit dem Ausgabedatum 1. November 1923. Mit wachsender Rentenmarkmenge betrug der Anteil der beiden wertbeständigen Zahlungsmittel am 23. November 1923 rund 53 %, am 30. November rund 58 %, am 7. Dezember rund 62 %, am 15. Dezember rund 64 % und am 31. Dezember 1923 rund 66 % des Geldumlaufs. Zu einem sehr späten Zeitpunkt, Ende Februar 1924, hat Hirsch unter Verwendung der Angaben des Statistischen Reichsamtes eine durch Schätzungen ergänzte Berechnung des gesamten Zahlungsmittelumlaufs im Deutschen Reich vorgenommen. Er nennt für das wertbeständige Notgeld den Betrag von 352 Mio. Goldmark, wobei er aber nur kleine Goldanleihestücke und Reichsbahnnotgeld erfasste. Tatsächlich belief sich der gesamte Zahlungsmittelumlauf zu diesem Zeitpunkt auf rund 550 Mio. Goldmark. Nach der Währungsreform: Reichsbanknoten über 100 Billionen Mark wurden auch am 15. Februar 1924 noch gedruckt und ausgegeben. Der Wert der 100 Billionen Banknote zu diesem Zeitpunkt: 100 Rentenmark bzw. 100 Goldmark. Zusammenfassend kann festgestellt werden: Der Umstand, dass der Zahlungsmittelumlauf gegen Ende 1923 bereits zu einem erheblichen Teil wertbeständig war, ermöglichte es der Reichsregierung, die Vorbereitungen zur Ausgabe der Rentenmarkscheine und deren Druck trotz der gebotenen Eile ohne Überstürzung und mit Sorgfalt zu betreiben. Es erscheint fraglich, ob ohne das Vorhandensein wertbeständigen Notgeldes die hungernde, frierende und vor Gewalttaten nicht zurückschreckende Bevölkerung der Reichsregierung noch so viel Zeit gelassen hätte, das durch einen Druckerstreik schließlich auch noch unvorhergesehen verzögerte Rentenmark-Projekt zu verwirklichen. Im Rückblick kommt dem wertbeständigen Notgeld von 1923/24 sowohl finanzpolitisch als auch wirtschaftspolitisch eine hohe Bedeutung zu. Es war als Geldersatz einer der wichtigen Stabilitätsfaktoren bei der Überwindung der Hyperinflation. Mit den von den landwirtschaftlichen Genossenschaften ab August 1923 abgegebenen Roggen-Gutscheinen, den vom Reich seit Mitte September 1923 in den Verkehr gebrachten kleinen Stücken der Goldanleihe und dem von den Städten, Kreisen usw. seit Mitte Oktober 1923 ausgegebenen, auf Goldmark oder Dollar lautenden wertbeständigen Notgeld konnte die Landwirtschaft zur Abgabe ihrer Erzeugnisse bewegt werden. Die in besonderem Maße die Industriegebiete bedrohende Hungersnot wurde gebannt. Die Landwirte hingegen erhielten wertbeständiges Geld nicht nur für den sofortigen Verbrauch, sondern auch für erst später folgende Ankäufe von Saatgut, Dünger und landwirtschaftlichen Geräten. Mit der Einführung der Rentenmark und der Beendigung der Inflation kehrte die deutsche Wirtschaft nur langsam und unter großen Mühen zur Normalität zurück. Da das Misstrauen gegenüber dem neuen Geld groß war, wurden die wertbeständigen Notgeldscheine nur langsam gegen Rentenmarkscheine eingetauscht. Erst Ende 1924 wurden die letzten Notgeldscheine ungültig. Da sie einen relativ hohen Wert darstellten, wurden fast alle Scheine eingelöst. So kommt es, dass von vielen Ausgaben keine oder nur wenige Scheine der Nachwelt erhalten blieben. Die Seltenheit der wertbeständigen Notgeldscheine 1923/24 prägt damit dieses Sammelgebiet. Hans-Georg Glasemann Literaturhinweise: Hirsch, J.: Die deutsche Währungsfrage, Jena, 1924. Jungmann-Stadler, Franziska: Roggengeld: Not macht erfinderisch, in der Zeitschrift Die Bank, Seite 56-60, Köln, Heft1/ 2001. Keller, Dr. Arnold: Das wertbeständiges Notgeld (Goldnotgeld) 1923/24, unveränderter Nachdruck der zweiten Auflage von 1954, München, 1976. Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, Gifhorn, 2008. Müller, Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, Regenstauf, 2011. Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Lexikon: International Bank Note Society

    Die International Bank Note Society (IBNS) ist die größte Papiergeldsammlervereinigung auf internationaler Basis. Sie wurde 1961 in England gegründet. Die IBNS ist eine gemeinnützige Bildungsorganisation, deren Ziel es ist, das Studium und die Kenntnis über die Banknoten und Papierwährungen der Welt und aller damit zusammenhängenden Fragen auf pädagogischer, wissenschaftlicher und historischer Ebene zu fördern, anzuregen und voranzutreiben. Derzeit hat die IBNS mehr als 2000 Mitglieder in über 90 Ländern. Video der IBNS (Englisch). Die IBNS gibt eine eigene Zeitschrift in englischer Sprache heraus, das "International Bank Note Society Journal", das vierteljährlich erscheint. Präsidentin der IBNS ist derzeit Pam West, die Sammlern als Händlerin und Expertin für das Papiergeld Englands und der Kanalinseln bekannt ist. Die IBNS gliedert sicher in derzeit 20 Chapter in allen Teilen der Welt. Eine Aufstellung der verschiedenen Chapter findet man HIER. Während es in verschiedenen europäischen Ländern wie Großbritannien, den Niederlanden, Rumänien, Spanien und der Ukraine Landesverbände gibt, ist es in Deutschland bisher leider nicht gelungen, einen funktionierenden Landesverband zu etablieren, der die deutschen Papiergeldsammler aktiv zusammenführt, Treffen organisiert und den Austausch unter den Sammlern fördert. Bundesweit ist der Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e.V. als eigenständiger Verein aktiv. In die "Hall of Fame" (Ruhmeshalle) der IBNS wurden 2010 mit Arnold Keller und Albert Pick auch zwei deutsche Papiergeldexperten aufgenommen. Internetseite der IBNS: https://www.theibns.org/joomla/index.php Youtube-Kanal der IBNS: https://www.youtube.com/c/theIBNS Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Die 2023-Polymer-Gedenkbanknote der Salomonen unter UV-Licht und mehr!

    Die 10-Dollars-Polymerbanknote zum Gedenken an die Pazifikspiele 2023 wurde am 27. Oktober 2023 ausgegeben und HIER in unserem Blog angekündigt. 10 Salomonen-Dollars (SBD) entsprechen ca. EUR 1,12. Das normale Präfix für diese Banknote lautet SI/23. Das Ersatzpräfix für Austauschnoten lautet X/23. Die Zentralbank der Salomonen (CBSI) hat auch einen Gedenk-Folder herstellen lassen, der für 30 Salomonen-Dollars verkauft wurde. Central Bank of Solomon Islands (CBSI): 10 Dollars von 2023, normaler Schein. Central Bank of Solomon Islands (CBSI): 10 Dollars von 2023, Ersatznote. Central Bank of Solomon Islands (CBSI): 10 Dollars von 2023, Musterschein. Central Bank of Solomon Islands (CBSI): 10 Dollars von 2023 unter UV-Licht. Central Bank of Solomon Islands (CBSI): 10 Dollars von 2023, Folder, Vorderseite. Donald Ludwig (polymernotes.org)

  • Aus privaten Sammlungen: 200-Mark-Banknote der Staatsbank der DDR von 1985

    Am 1. Januar 1968 trat an die Stelle der Deutschen Notenbank die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik. Dadurch wurde auch ein Austausch der umlaufenden Banknoten notwendig. Die Ausgabe der neuen Serie begann am 1. Juni 1973 mit dem Wert zu 50 Mark (Friedrich Engels). In den nächsten Jahren folgten die Scheine zu 10 (Clara Zetkin), 20 (Johann Wolfgang von Goethe) und 100 Mark (Karl Marx) und zuletzt am 18. September 1979 die Note zu 5 Mark (Thomas Müntzer). Die Noten wurden in zwei Ausgaben emittiert. Sie unterscheiden sich deutlich. Bei der ersten Ausgabe erfolgte der Aufdruck der Kontrollnummern im Typensatz, später im Computersatz. Die für die 1970er Jahre geplante Erstausstattung sah als größten Posten mit 160 Millionen Noten den Wert zu 50 Mark vor. Der Hunderter hatte mit 60 Millionen Stück die kleinste Auflage. Als im April 1984 das Ministerium der Finanzen dem Bankpräsidenten der Staatsbank Kaminsky mitteilte, dass ab 1985 die VEB Deutsche Wertpapierdruckerei freie Kapazitäten hätte, ergriff Kaminsky sofort die einmalige Gelegenheit zum Druck von zwei zusätzlichen Nennwerten. Die neuen Scheine zu 200 und 500 Mark hatten den Charme, dass man damit nicht nur dem erheblich gewachsenen Geldumlauf, sondern auch den geänderten Stücklungs-Anforderungen gerecht würde. Um Kaufkraft abzuschöpfen, ließ die DDR-Führung in ausgewählten Geschäften hochpreisige „Delikat- und Exquisit-Waren“ verkaufen, zu deren Bezahlung auch Banknoten mit einem höheren Betrag als 100 Mark sinnvoll erschienen. Da das höchste Nominal bereits Karl Marx abbildete, stand man nun vor der Frage, welche Porträts sollten die neuen Banknoten erhalten. Für den zukünftig höchsten Notenwert zu 500 Mark wählte man das Staatswappen und für die Rückseite das ursprünglich für den 100-Markschein vorgesehene Motiv des „Staatsratsgebäudes“. Die Vorderseite der Banknote zu 200 Mark erhielt die Abbildung einer jungen Familie vor einer Neubaukulisse und die Rückseite zeigte eine Kindergartenszene.[1] Die junge Familie und die Kindergartenszene spiegeln den Stellenwert wider, den die Familienpolitik bei der DDR-Führung einnahm. Ende der 1960er Jahre war auch in der DDR durch die Antibabypille und den durch sie ausgelösten "Pilleknick" ein spürbarer Geburtenrückgang festzustellen. Mit umfangreichen staatlichen Fördermaßnahmen wollte die DDR-Führung dem entgegenwirken.[2] Die sozialpolitischen Ansätze dafür sind eng verbunden mit dem VIII. Parteitag von 1971, als die „Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik“ verkündet wurde. Gemäß den Grundsätzen des Familiengesetzbuchs, nach der die Familie „die kleinste Zelle der Gesellschaft“ ist und dem Artikel 18 der DDR-Verfassung, der die Familie unter den „besonderen Schutz des sozialistischen Staates“ stellte, wurde ab 1971 ein Ehe-Kredit eingeführt, also ein finanz- und sozialpolitisches Instrument, das bereits von der nationalsozialistischen Regierung mit den Ehestandsdarlehen angewandt wurde. Sofern das gemeinsame Einkommen bei Eheschließung nicht 1.400 Mark überstieg und beide Partner nicht älter als 26 Jahre waren – dies traf auf 80 % der Eheschließungen in der DDR zu –, stand den frisch Vermählten auf Antrag ein Betrag von 5.000 Mark (ab 1987 waren es sogar 7.000 Mark einschließlich Nachzahlung von 2.000 Mark an davor bewilligte Ehe-Kredite) als zinsloser und zweckgebundener Kredit zur Verfügung. Die Kreditsumme wurde nicht bar ausgezahlt, sondern das junge Paar erhielt einen Kreditbrief der Sparkasse über die Kreditsumme. In den Verkaufsstellen konnten damit verschiedene Waren – in der Praxis meist Schrankwand, Küche, Fernseher und Haushaltsgeräte – gekauft werden. Der Verkäufer trug die Kaufsumme auf der Rückseite des Kreditbriefes ein und verrechnete sie mit dem jeweiligen Kreditinstitut. Bei einer Laufzeit von acht Jahren erfolgte die Rückzahlung dann in monatlichen Raten zu je 50 Mark. Bei Geburt eines oder mehrerer Kinder wurde die abzuzahlende Kreditsumme als Sondertilgung gemindert. Der Krediterlass betrug beim ersten Kind 1.000 Mark, beim zweiten Kind weitere 1.500 Mark und beim dritten Kind 2.500 Mark. Gleichzeitig sank die monatliche Tilgung, so dass die Kreditlaufzeit gleichblieb. War zum Zeitpunkt der Geburt eines Kindes durch die Sondertilgung der Kredit bereits überzahlt, so wurde der überzahlte Betrag wieder ausbezahlt. Die Kredittilgung durch Geburt eines Kindes wurde im Volksmund umgangssprachlich schon bald als „abkindern“ bezeichnet. Die überaus großzügigen Konditionen des Kredits waren für junge Paare sicherlich auch ein Anreiz zu heiraten.[3] Angesichts der akuten Wohnungsnot erhielten verheiratete Paare, die bereits ein Kind erwarteten, auch oftmals früher den Zuschlag für eine Wohnung. Zwischen 1972 und 1988 wurden 1.371.649 Ehekredite mit einem Gesamtvolumen von 9,3 Milliarden Mark vergeben, von denen etwa ein Viertel „abgekindert“ wurde. Objekttyp: Banknote Sammlung: Uwe Bronnert Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutschland, DDR Emittent: Staatsbank der DDR, Berlin (Ost) Nominal: 200 Mark der DDR Datierung: 1985 Vorderseite: Junge Familie vor einer Neubaukulisse Rückseite: Kindergartenszene Material: Papier mit Wasserzeichen Friedenstaube im Schaurand Format: 153 mm x 65 mm Druck: VEB Wertpapierdruckerei der DDR, Leipzig Entwurf: Siegfried Hermann Druckplattenstich: Peter Noack (Vorderseite) und Gerhard Faulwasser (Rückseite) Variante: Fehldruck: untere Wertzeile auf der Rückseite hellgrün statt dunkelolivgrün Nummerierung: AC 0229227 Gültigkeit: Nicht ausgegeben! Zitate: DDR-26F (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 364 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) GDR-32 (Standard Catalog of World Paper Money) B306 (Linzmayer: The Banknote Book: German Democratic Republic) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Anmerkungen [1] Kontrollnummer im Computersatz. Serien: AA, AB, AC, AD, AE, sowie Austauschnoten: AZ. [2] Mit sozialen Maßnahmen wie Babyjahr, Ehe-Kredit oder Anspruch auf einen Kinderbetreuungsplatz sollte die Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtert und die Geburtenrate erhöht werden, was im praktischen Leben auch erfolgreich funktionierte. [3] Das durchschnittliche Heiratsalter der Männer lag in den 1970er Jahren bei unter 24 Jahren. Frauen waren bei der Heirat im Schnitt sogar nur etwa 21 Jahre alt. Bei der Geburt ihres ersten Kindes waren DDR-Bürgerinnen laut Statistik nicht älter als 22 Jahre. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • G+D: Das Plädoyer der schwedischen Zentralbank pro Bargeld ist ein wichtiger Richtungsweiser

    München, 25. März 2024 – Die schwedische Riksbank hat in einem aktuellen Bericht die unverzichtbare Rolle von Bargeld für sichere und jeden zugängliche Zahlungssysteme unterstrichen. Sie vollzieht damit einen Schwenk ihrer bisherigen Zahlungsmittel-Strategie. Giesecke+Devrient (G+D) sieht darin auch ein gewichtiges Argument für die Einführung digitaler Zentralbankwährungen in Ergänzung zu Bargeld. Dr. Wolfram Seidemann, CEO von G+D Currency Technology (Quelle: G+D). Die skandinavischen Länder gelten als Vorreiter bei digitalen Zahlungssystemen. In Schweden beispielsweise galt es bislang als erklärtes Ziel, innerhalb der nächsten zehn Jahre komplett auf Bargeld zu verzichten und zur bargeldlosen Gesellschaft zu werden. In ihrem aktuellen Jahresbericht zu Massenzahlungssystemen vollzieht die schwedische Riksbank jedoch einen Kurswechsel und rückt von dieser Projektion ab. Sie zieht damit die Konsequenzen aus den Erfahrungen, die das Land bislang bei der flächendeckenden Digitalisierung von Zahlungsmitteln gemacht hat. Der sichere Zugang zu digitalen Zahlungsmitteln kann nicht für alle Bürger jederzeit und überall gewährleistet werden und muss daher als mögliche Schwachstelle eingestuft werden. Als größtes Sicherheitsdefizit sieht die schwedische Zentralbank die Funktionsfähigkeit des digitalen Zahlungsverkehrs bei unvorhergesehenen Ereignissen wie Stromausfällen, beispielsweise nach Naturkatastrophen, oder auch in kritischen Situationen wie im Falle einer Cyber-Attacke. Mit den bestehenden digitalen Zahlungssystemen könne die notwendige Stabilität und Resilienz nicht gewährleistet werden. Das kann bislang nur Bargeld. Daher müssten sowohl der öffentliche wie der private Sektor seine Nutzung sicherstellen und eine entsprechende Infrastruktur für die Geldversorgung aufrechterhalten werden. Digitale Zahlungsmittel sind zudem – und das ist das zweite von der Zentralbank identifizierte Manko – nicht für alle Bevölkerungsgruppen jederzeit zugänglich und verfügbar. Etwa weil diese Menschen keinen Zugang zu digitalen Diensten haben oder damit nicht zurechtkommen. Bargeld ist nach wie vor das einzige Zahlungsmittel, das einfach, ohne Voraussetzungen genutzt werden kann und verfügbar ist. Die schwedische Zentralbank zieht daher den Schluss, dass im Zahlungsmittel-Mix der Zukunft Bargeld ein fester Bestandteil bleiben soll und fordert dafür auch einen entsprechenden rechtlichen Rahmen. Für das Münchner SecurityTech-Unternehmen Giesecke+Devrient sind dies gleichzeitig auch gewichtige Argumente für die Einführung einer zu Bargeld komplementären digitalen Zentralbankwährung, die die Vorteile von Scheinen und Münzen in der digitalen Welt abbildet. Die Riksbank arbeitet bereits an der E-krona als sogenannte Central Bank Digital Currency (CBDC) für Schweden. Im Euro-Raum wird die Entwicklung des digitalen Euro von der EZB vorangetrieben. Beide Projekte befinden sich in einem fortgeschrittenen Stadium: Sowohl die E-krona als auch der digitale Euro könnten schon in den kommenden Jahren eingeführt werden. CBDCs verbinden die Vorteile von Bargeld mit den Vorzügen digitaler Zahlungsmittel, einschließlich der Verfügbarkeit und Funktionsfähigkeit bei ausfallender Strom- oder Internetversorgung. Sie bilden somit ein gleichwertiges Pendant zu Bargeld. G+D begrüßt daher das eindeutige Statement aus Schweden: „Die schwedische Zentralbank hat erkannt, dass physisches Bargeld nach wie vor unverzichtbar ist“, erklärt Dr. Wolfram Seidemann, CEO von G+D Currency Technology. „Wirtschaft und Gesellschaft brauchen die Koexistenz analoger und digitaler Zahlungsmittel, die sich gegenseitig ergänzen.“ Pressemitteilung Über Giesecke+Devrient Giesecke+Devrient (G+D) ist ein weltweit tätiges Unternehmen für SecurityTech mit Hauptsitz in München. G+D macht das Leben von Milliarden von Menschen sicherer. Das Unternehmen schafft Vertrauen im digitalen Zeitalter, mit integrierten Sicherheitstechnologien in drei Geschäftsbereichen: Digital Security, Financial Platforms und Currency Technology. G+D wurde 1852 gegründet und beschäftigt heute mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 2,53 Milliarden Euro. G+D ist mit 123 Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen in 40 Ländern vertreten. Weitere Informationen: www.gi-de.com.

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: März 2024, Teil 2

    Chile, Guinea, Nigeria, Philippinen, Simbabwe BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (vergriffen) Chile 20.000 Pesos von 2022 BNB B300l: wie BNB B300k (SCWPM 165), aber mit neuen Unterschriften (Costa/de Ramón) und neuem Jahr. Guinea 10.000 Francs Guinéens von 2022 BNB B343c: wie BNB B343b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Cissé/Kaba) und neuem Jahr. Nigeria 200 Naira, neue Auflage BNB B244d: wie BNB B244c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Cardoso/Kwaghe). Philippinen 1000 Piso von 2024 BNB B1102d: wie BNB B1102c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Marcos/Remolona) und neuem Jahr. Simbabwe 100 Dollars von 2023 BNB B197b: wie BNB B197a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Donald Ludwig (polymernotes.org) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book und Stane Straus, polymernotes.org)

  • Aserbaidschan: Die aktuellen Umlauf-Banknoten unter UV-Licht

    In Aserbaidschan sind zur Zeit acht Nennwerte im Umlauf: 1, 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Manat. Den 500er sieht man allerdings selten im täglichen Gebrauch. Diese acht Stückelungen ergeben einen Gesamtnennwert von 886 AZN, das entspricht ca. 480,75 Euro. Die Banknoten sehen im Tageslicht und unter UV-Licht so aus: Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 1 Manat von 2020/23, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 1 Manat von 2020/23, Rückseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 5 Manat von 2022, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 5 Manat von 2022, Rückseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 10 Manat von 2021, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 10 Manat von 2021, Rückseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 20 Manat von 2021, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 20 Manat von 2021, Rückseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 50 Manat von 2020, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 50 Manat von 2020, Rückseite. Diese 50-Manat-Banknote gewann den ersten Preis in der Kategorie "Bestes angewandtes Sicherheitsprodukt" bei den Excellence in Holography Awards 2021, der von der International Hologram Manufacturers Association auf der virtuellen Holographiekonferenz im November 2021 verliehen wurden. Für die Banknote wurde der Folienstreifen RollingStar LEAD Mix des deutschen Banknoten- und Sicherheitspapierherstellers Louisenthal verwendet. Zu den wichtigsten fälschungssicheren Merkmalen gehören ein metallisches Oberflächenrelief mit "Flip"-Effekt, farbveränderliche Motive und Animationen, die durch eine Kombination aus Mikrospiegeln und einer einzigartigen Farbverschiebungstechnologie mit Mehrfachbeschichtung erzeugt wurden. Dies bietet einen verbesserten Schutz gegen Geldfälschung und gilt als marktführend im Bereich der Banknoten. Besonders beeindruckt waren die Juroren von der bewährten Kombination aus Design, Dynamik und Farbverschiebung, die nicht nur für einen besonderen Blickfang sorgt, sondern auch die Sicherheit der Banknoten auf ein höheres Niveau hebt. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 100 Manat von 2013, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 100 Manat von 2013, Rückseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 200 Manat von 2018, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 200 Manat von 2018, Rückseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 500 Manat von 2021, Vorderseite. Azərbaycan Mərkəzi Bankı: 500 Manat von 2021, Rückseite. Bei dem höchsten Nominal handelt es sich um eine Gedenknote zum ersten Jahrestag des Sieges Aserbaidschans im Krieg um Arzach (Bergkarabach) gegen Armenien 2020. Siehe auch hier: https://www.geldscheine-online.com/post/aserbaidschan-gedenknote-zum-sieg-im-krieg-um-arzach-2020 Die Wasserzeichen der acht Stückelungen sehen so aus: Donald Ludwig (polymernotes.org)

  • Fidschis Souvenir-Noten und ihre Folder

    Die "offiziellen" Folder der numismatischen 88- und 100-Cents-Souvenir-Noten, die 2022 bzw. 2023 ausgegeben wurden, wurden von demselben chinesischen Unternehmen hergestellt, das einen Vertrag mit der Reserve Bank of Fiji (RBF) für die Herstellung der Noten abgeschlossen hatte. HIER im Blog wurde über die 88c-Note berichtet. HIER im Blog wurde über die 100c-Note berichtet. Für die 88c-Souvenir-Note wurde ein aufwendiger roter Folder hergestellt und verkauft. Der Folder enthält eine Note mit Text in Chinesisch und Englisch und befindet sich in einer Plastikhülle. Für den Musterschein der 100c-Souvenir-Note wurde ein aufwendiger roter Folder hergestellt und verkauft. Der Folder enthält eine SPECIMEN-Note, 0,2 g reines Gold, mit Text in Chinesisch und Englisch. Auch er befindet sich in einer Plastikhülle. Auf der Innenseite des Folders für die 100-Cents-Banknote steht: [übersetzt] Die "Jahr des Drachens"-Gedenkbanknote ist die weltweit erste Polymerbanknote mit einem chinesischen Drachenmotiv und die erste Gedenkbanknote mit einem chinesischen Tierkreiszeichenmotiv. Beide dieser Behauptungen sind falsch: China hat im Jahr 2000 eine 100-Yüan-Polymer-Gedenkbanknote herausgegeben, auf deren Vorderseite ein Drache abgebildet ist. Von 2012 bis 2023 gaben sowohl die Banco National Ultramarino als auch die Banco da China in Macau Sonderbanknoten zum jeweiligen Mondneujahr heraus. Der Musterschein der 100-Cents-Souvenir-Note, Vorder- und Rückseite. Zur Erinnerung für unsere Leser: Ein chinesisches Unternehmen hat mit der RBF einen Vertrag geschlossen und eine Summe Geld dafür bezahlt, damit die RBF diese Souvenir-Noten sanktioniert und sie zum "gesetzlichem Zahlungsmittel" erklärt und damit legitimiert. Dieser Autor bleibt bei seiner Meinung, dass es sich weder um Banknoten noch um gesetzliches Zahlungsmittel handelt, unabhängig davon, was auf den Noten und den Foldern aufgedruckt ist (basierend auf den anerkannten Definitionen dessen, was eine Banknote ist und was gesetzliches Zahlungsmittel bedeutet). Man kann sie im Zahlungsverkehr nutzen, sind sie also gesetzliches Zahlungsmittel? Die RBF wird sie aber für 88c bzw. 100c (den Nennwert) einlösen, sind sie also jetzt Banknoten? Nicht zirkulierende Banknoten? Dieser Begriff ist nach Ansicht des Autors ein Widerspruch in sich. Diese Souvenir-Noten sind gut gestaltet, sehr attraktiv und enthalten modernste Sicherheitsmerkmale. Der Folienstreifen auf der 100-Cents-Note ist wirklich ein Kunstwerk. Während viele Sammler solche "Möchte-Gerne-Banknoten" boykottieren, sammeln andere sie und nehmen sie gerne in ihre Sammlungen auf. Der 100-Cents-Schein wurde von unseren Lesern sogar zur "Die Banknote des Jahres 2023" gewählt! Donald Ludwig (polymernotes.org)

  • Leserpost: 20 Mark 1915 mit Briefmarke

    Sehr geehrter Herr Grabowski, in einem alten Konvolut habe ich diesen Zwanziger gefunden. Hat dieser Schein einen praktischen Zweck oder ist das nur eine private Spielerei? Mit freundlichem Gruß D. Langer Anmerkung der Redaktion Hallo Herr Langer, das Bild ist leider recht klein und eine Abbildung der Rückseite fehlt auch. Natürlich gab es keinen offiziellen Grund, eine Banknote aus dem Jahr 1915 mit einer Freimarke (Michel 151a) aus dem Jahr 1920 zu bekleben und darüber auch noch eine Signatur zu setzen. Es kam allerdings vor, dass während der deutschen Inflation, in der 20 Mark praktisch keinen Wert mehr darstellten, derart wertlos gewordene Geldscheine mit Briefmarken frankiert wurden, um sie zu verschicken. Deshalb wäre die Rückseite von Interesse gewesen. Vielleicht hätte es hier handschriftliche Vermerke geben können. Aber auch das ist mit ziemlicher Sicherheit auszuschließen, denn das Porto für eine Postkarte betrug 1920 ganze 5 Pfennig und nicht 1 1/4 Mark. 1921 dann 100 Pfennig und auf dem Höhepunkt der Inflation im Dezember 1923 20 Milliarden Mark. Außerdem hat man für solche Fälle eher einseitig bedruckte Scheine aus der Inflationszeit genutzt, um auf der unbedruckten Rückseite seine Nachricht schreiben zu können. Die Deutsche Reichspost hätte aber sicher auch diesen Schein befördert, wenn er entsprechend frankiert gewesen wäre. Während der Inflation soll ein Bauer, dem der Transport seiner Kuh zum Schlachthof zu teuer gewesen war, diese sogar mit einer Briefmarke frankiert haben, um sie zu „verschicken“. Sie soll tatsächlich befördert worden sein! Da hat sich wohl jemand einen Scherz erlaubt. Aber auch bei Online-Auktionen im Internet findet man immer wieder Geldscheine, die mit Briefmarken beklebt wurden, um sie für Sammler interessant zu machen, z.B. aus dem so genannten „Dritten Reich“ oder aus der DDR. Auch schon früher wurden Geldscheine manipuliert oder gar komplett frei erfunden, um das Interesse von Sammlern zu wecken und sie gewinnbringend verkaufen zu können. Es könnte sich also um eine zeitgenössische Manipulation handeln, wofür auch der Fund in einem alten Konvolut spricht. Beste Grüße Hans-Ludwig Grabowski

  • Stadt Kiel: Goldmarknotgeld von 1923

    Die Stadtverwaltung Kiel ließ noch vor Bekanntwerden des Notgelderlasses der Reichsregierung vom 26. Oktober 1923* wertbeständige Notgeldscheine über ½, 1 und 5 Goldmark mit Valutaklausel (1 Goldmark = 4,20te Teil eines Dollars) drucken. Nach ihrem rückseitigen Text der Goldnoten war bei der Treuhänderin, dem Bankhaus L. Behrens & Söhne in Hamburg, ein dem Nennwert der Scheine (zusammen 309.000 Goldmark) entsprechender Betrag in Dollarwährung der Vereinigten Staaten von Nordamerika eingezahlt und bei J. Henry Schröder, Banking Corporation in New York, als Goldguthaben hinterlegt. Da die Goldnoten nicht den Deckungs- und Formvorschriften des Notgelderlasses entsprachen, wurden sie vom Reichsminister nicht genehmigt. Die bereits gedruckten Scheine wurden deshalb nicht in den Umlauf gebracht. Kiel, Goldnote über ½ Goldmark, Ausgabeort Kiel, ohne Ausgabedatum. Es fehlten formal die Bezeichnung „Wertbeständiges Notgeld“ und die Hinweise auf die Deckung der Goldnote durch die Reichsgoldanleihe sowie die Genehmigung durch den Reichsminister der Finanzen. Aus diesem Grund wurden die Scheine nicht in den Umlauf gebracht. Als Ersatz wurde mit Datum 1. November 1923 eine zweite, nunmehr vom Reichsfinanzminister genehmigte Reihe, in den Wertstufen 1/10, ¼, ½ und 1 Dollar gedruckt und ab 7. November 1923 emittiert. Die Abgabe an interessierte Arbeitgeber zur Zahlung von Löhnen und Gehältern erfolgte nur gegen Devisen, Reichsgoldanleihe, Schatzanweisungen und sofort kündbare Goldkonten. Kiel, Wertbeständiger Notgeldschein über ½ Dollar nordamerikanische Währung = 2,10 Goldmark ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen und gedeckt durch Hinterlegung wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, Kiel am 1. November 1923 (Vorderseite). Damit ergaben sich Schwierigkeiten bei der Emission, „weil wertbeständiges Geld noch nicht in genügendem Maße in den Verkehr gelangt“ war und es den meisten Betrieben an Devisen fehlte, „um gegen deren Hinterlegung wertbeständiges Notgeld der Stadt Kiel oder auch Gutschriftscheine der Gold-Girobank zu erwerben“. In vielen Kieler Betrieben wurden daher Löhne und Gehälter noch bis Ende November 1923 zum größten Teil in Papiermark gezahlt. Kiel, Wertbeständiger Notgeldschein über ½ Dollar nordamerikanische Währung = 2,10 Goldmark, Einlösungsbedingungen, Kiel am 1. November 1923 (Rückseite). Insgesamt hat die Stadt Kiel für 1.591.380 Goldmark wertbeständiges Notgeld der zweiten Auflage drucken lassen, davon aber nur 632.100 Goldmark in den Verkehr gebracht. Die Einlösung des Kieler Notgeldes erfolgte nach Aufruf durch das Reichsfinanzministerium im Zeitraum vom 25. Januar bis zum 24. Februar 1924. Bei der Einlösung sind 0,5 % der in Kiel herausgegebenen Noten nicht eingelöst worden. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Anmerkung: *Verordnung zur Änderung des Gesetzes über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld vom 17. Juli 1922. Vom 26. Oktober 1923, Reichsgesetzblatt I, S. 1065-1067 . [Notgelderlass: Genehmigungsvorschriften für die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld in Goldmark, abgeleitet aus der Reichsgoldanleihe. Der Notgelderlass gestattete Kommunen, Verbänden und Unternehmen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld. Es musste lediglich auf Teilbeträge der Reichsgoldanleihe lauten und durch diese auch gedeckt sein. Der Nennbetrag der Notgeldscheine musste in Mark oder Pfennig Gold ausgedrückt sein und sollte regelmäßig den Betrag von 4,20 Goldmark nicht übersteigen.] Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Aus privaten Sammlungen: 200 Karbowanez der Zentralnotenbank Ukraine von 1942

    Schon kurz nach dem Einmarsch deutscher Truppen in die Sowjetunion hatte die Organisation Ukrainischer Nationalisten (OUN) am 30. Juni 1941 in Lemberg (Ukrainisch: Lwiw, Russisch: Lwow) einen selbständigen Staat ausgerufen, der sich als gleichberechtigter Verbündeter des Deutschen Reichs im Kampf gegen Stalin sah. Dies wurde von der deutschen Besatzung jedoch nicht akzeptiert. Die Führer der OUN wurden verhaftet und die Ukraine wurde am 1. September 1941 als Reichskommissariat mit einer Fläche von 337.275 Quadratkilometer und einer Bevölkerung von rund 37 Millionen Menschen unter deutsche Zivilverwaltung gestellt. Zum Reichskommissar wurde der ostpreußische Gauleiter Erich Koch, der eine Zentralverwaltung in Rowno einrichtete. Für die Versorgung des Reichskommissariats mit Zahlungsmitteln schuf man die Zentralnotenbank Ukraine in Rowno (Riwne), deren Banknoten das Datum vom 10. März 1942 tragen und bis zum Ende der deutschen Besatzung zirkulierten. Sie waren in einer Gesamtmenge von 414 Millionen Stück bei der Reichsdruckerei in Nominalen zu 1, 2, 5, 10, 20, 50, 100, 200 und 500 Karbowanez hergestellt worden. Am seltensten ist heute der Wert zu zwei Karbowanez, der nicht ausgegeben wurde, da große Mengen auf dem Transport in die Ukraine von Partisanen gestohlen worden waren. Die restlichen Scheine wurden vernichtet und nur wenige Stücke blieben erhalten. Das Reichskomissariat Ukraine bestand bis zum 29. August 1944. Objekttyp: Banknote Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Sowjetunion / Ukraine / Rowno Emittent: Zentralnotenbank Ukraine Nominal: 200 Karbowanez Datierung: 10. März 1942 Vorderseite: Bildnis einer Bäuerin mit Kopftuch vor Getreidegarben Rückseite: Ornamente und zweisprachiger Text Material: Papier mit Wasserzeichen Ankerkreuz Format: 181 mm x 98 mm Druck: Reichsdruckerei, Berlin, Deutschland Nummerierung: 1•9079739 Gültigkeit: 21. September 1942 bis 1943/44 Zitate: ZWK-54 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 598 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) UKR-56 (Standard Catalog of World Paper Money) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Die Banknote des Jahres 2023

    Liebe Leser, in der Februar-Ausgabe von „Münzen & Sammeln“ sowie in unserem Online-Magazin www.geldscheine-online.com mit seinen kostenlosen Newslettern rief die Redak­tion zur Wahl der Banknote des Jahres 2023 auf. Vielen Dank für die überaus zahlreich abgegebenen Stimmen mit Postkarten und vor allem sehr vielen E-mails. Sieger wurde eine sehr schöne neue Polymer-Gedenkbanknote von Fidschi. Platz 1 und damit "Banknote des Jahres 2023" mit 18,05 % aller Stimmen: Vorschlag Nr. 5 – Fidschi: Polymer-Gedenkbanknote zum chinesischen Mondjahr des Drachen, ausgegeben ab 8. August 2023. Platz 2: Vorschlag Nr. 11 mit 14,29 % aller Stimmen – Südafrika: 10 Rand der neuen Banknotenserie, in Umlauf ab 4. Mai 2023. Platz 3: Vorschlag Nr. 12 mit 10,52 % aller Stimmen – Ukraine: Gedenkbanknote zum ersten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, in Umlauf ab 24. Februar 2023. Die verbleibenden 57,14 % der Stimmen teilten sich die rest­lichen neun Vorschläge. Platz 4 belegte Vorschlag 2 Ägypten mit 9,77 %. Auf gleich viele Stimmen und einen gemeinsamen 5. Platz kamen die Vorschläge 4 (Cayman Islands) und 8 (Kasachstan) mit je 9,02 % der Stimmen. Es folgen Vorschlag 1 (Abchasien) mit 7,52 %, Vorschlag 9 (Polen) mit 6,77 %, die Vorschläge 3 (Barbados) und 7 (Jordanien) mit je 4,51 %, dann der Vorschlag 10 (Samoa) mit 3,76 % und das Schlusslicht wurde der Vorschlag 6 (Jamaika) mit 2,26 %. Nicht gezählt wurden mehrfach abgegebene Stimmen, die auch bei der Ziehung der Gewinner zu keinen höheren Gewinnchancen führten. Die Gewinner Folgende Gewinner wurden gezogen: 1. Preis: Bernhard S. aus Herisau, Schweiz Einkaufsgutschein des Battenberg Gietl Verlags über 75 Euro 2. Preis: Henry H. aus Nienburg Einkaufsgutschein des Battenberg Gietl Verlags über 50 Euro 3. Preis: Rainer T. aus Penzing Einkaufsgutschein des Battenberg Gietl Verlags über 25 Euro Zusätzlich wurden weitere sieben Gewinner gezogen! Diese erhalten je zwei Geldschein-Notizblöcke mit Motiven aus den ehemaligen deutschen Kolonien. Markus K. aus Erdweg Ingo K. aus Faid Marco R. aus Hamburg Torsten R. aus Pirna Kai W. aus Spremberg Christian Z. aus Potsdam Franz Xaver R. aus Emmerting Herzlichen Glückwunsch! Hans-Ludwig Grabowski

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