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- Die Sorben: Keine Republik – keine Geldscheine!
Spreewald und Bautzen kann man nicht auf Gurken und Senf oder Kahnfahrten und „Gelbes Elend“ reduzieren. Die sorbischen Regionen in der Lausitz sind die restlichen Siedlungsgebiete der Westslawen, die sich seit dem 6. Jahrhundert in den Landschaften zwischen Elbe, Neiße und Spree ansiedelten. Unter den anerkannten nationalen Minderheiten in Deutschland stehen die Sorben in der Lausitz zahlenmäßig an erster Stelle. In Deutschland gibt es rund 60.000 Menschen, die sich selbst als Sorben und früher auch als Wenden bezeichnen. Abb. 1: Siedlungsgebiet der Lausitzer Sorben in den Bundesländern Brandenburg und Sachsen sowie in Grenzregionen Polens und der Tschechischen Republik. Die Geschichte der Sorben und ihre Bemühungen um eine staatliche Selbstständigkeit sind vielen Deutschen kaum präsent. Im deutschen Kaiserreich wurden die Sorben unterdrückt, in der "Weimarer Republik" mehr oder weniger akzeptiert und in der Zeit des Nationalsozialismus sogar verfolgt. In den Jahren 1933–1945 war die sorbischen Sprache nicht nur unterdrückt wie im Königreich Preußen, sondern schlichtweg verboten. Nach den Revolutionsjahren 1848/49 gründeten sich unterschiedliche sorbische Vereine, zu einem Dachverband kam es bis kurz vor dem Ersten Weltkrieg jedoch nicht. 1883 und 1898 schlugen Versuche fehl, einen sorbischen Volksbund zu schaffen. Erst am 13. Oktober 1912 gelang es den sorbischen Intellektuellen in Hoyerswerda (= Wojerecy) einen „Bund wendischer Vereine“ – die Domowina (= Heimat) zu gründen. Als erster Vorsitzender wurde der sächsische Landtagsabgeordnete Arnošt Bart gewählt. 1918 wurde der Wendische Nationalausschuss gegründet; in Verhandlungen mit der sächsischen Regierung scheiterten die sorbischen Autonomiebestrebungen. Aber nach wie vor war die Forderung nach einem selbstständigen Staat oder ein Anschluss der Ober- und Nieder-Lausitz an die neu entstandene Tschechoslowakei oberstes Ziel der Sorben. Ihre Nationalbestrebungen galten als hochverräterisch und reichsfeindlich. Auch die Bemühungen einer Wendischen Volkspartei und die „Bewegung sachsentreuer Wenden“ brachten keinen Erfolg ihres Wunschs. Die Hoffnungen im Zuge der Reichsgebietsreform nach einem „Reichsgau Lausitz“ schlugen 1935 fehl. 1941 wurden die Domowina sowie sorbische Zeitungen und Vereine verboten und deren Vermögen konfisziert. Viele sorbische Aktivisten wurden verhaftet. Schon zwei Tage nach Ende des Zweiten Weltkriegs wurde die Domowina in Crostwitz (= Chrósćicy) unter Dr. Jan Cyž mit Genehmigung des Bautzner Kommandanten der Roten Armee neu gegründet. Und in Prag organisierte sich ein Sorbischer Nationalrat; dessen vorrangige politische Forderungen die Bildung einer „Sorbischen Republik“ oder aber der Anschluss der Lausitz an die Tschechoslowakei war. Die sowjetische Besatzungsmacht lehnte das aber gegen die sorbenfreundlichen Bestrebungen der Regierung in der wiedererstandenen Tschechoslowakischen Republik (ČSR) ab. Abb. 2: Karte der Lausitz mit historischen Grenzen, erstellt von Oberstleutnant M. Semík, herausgegeben vom Lausitzer Sorbischen Nationalausschuss, Bautzen 1945. Abb. 3: Politische Karte der Lausitz, Anlage zum Memorandum des Lausitzer-sorbischen Nationalrats an die Moskauer Außenministerkonferenz vom 10. März 1947. Am 12. Mai 1945 sandte der Vorstand der Domowina ein Memorandum an Josef Stalin mit dem Hinweis auf das historische Schicksal des kleinsten slawischen Volkes der Sorben und der Bitte um Angliederung der Lausitz an die Tschechoslowakei: „Wir bitten Marschall Stalin um die Angliederung unserer Lausitz als geschlossenes Gebiet an die Cechoslovakei, zu der sie jahrhundertelang [1] gehörte. Dort werden die politischen, kulturellen, ökonomischen und sozialen Rechte unseres Volkes bestens aufgehoben sein. Mit tiefem Vertrauen blicken wir zu Ihnen, der alle Völker vor dem Tod gerettet und ihnen Glück und Freiheit gegeben hat, und sind überzeugt, daß Sie unsere Bitte wohlgeneigt erfüllen.“ Und in einer Pressemitteilung in der tschechoslowakischen Zeitung „Rudé právo“ vom 26. Juli 1945 konnte man über eine Demonstration in Prag lesen: „Sorbenführer und cechoslovakische Regierungsmitglieder fordern in ihren Reden die Lostrennung der von Sorben bewohnten Lausitz von Deutschland und ihre Angliederung an die ČSR.“ Den Plan für einen eigenen Staat der Sorben soll auch schon kurz nach 1945 der Bautzner Jurist Dr. Georg Rentsch verfolgt haben. Im Nachlass ihres Vaters entdeckten Hańža Winter und Ludmila Biesold Dokumente, die die deutsche Geschichte verändert hätten. So fanden die beiden Töchter einen Aktenordner mit kyrillischer Aufschrift: „Сербская Республика – карты планирования промышленности, сельского хозяйства и транспорта“ (= Sorbische Republik – Planungskarten für Industrie, Landwirtschaft und Verkehr). Mit Gleichgesinnten erhoffte sich der Anwalt Unterstützung vom sowjetischen Parteiführer Josef Stalin und vom jugoslawischen Staatschef Josip Broz Tito. Es folgte 1951 unter ungeklärten Umständen die Verhaftung von Georg Rentsch durch Männer vom sowjetischen Geheimdienst NKWD und seine Verurteilung zu 25 Jahren Haft. In der DDR erhielt er später Berufsverbot. Die Domowina bezeichnete sich ab 1969 als „Sozialistische nationale Organisation der Sorben in der DDR“. In der politischen Umbruchzeit von 1989 tauchten kurze Zeit alte Forderungen nach einer Autonomie der Lausitz wieder auf, fanden aber nicht den Widerhall in der ostdeutschen Bevölkerung. Somit: keine sorbische Republik – kein sorbisches Notgeld. Dennoch gab es in der Lausitz verschiedenste Ausgaben aus fast allen Notgeld-Epochen. Abb. 4: 10 Mark 1. Januar 1916, Bischofswerda (Biskopicy), Lagerschein für das Offiziers-Gefangenenlager, Inspektion Sachsen. Abb. 5: 10 Pfennig 1. Mai 1917, Calau (Kalawa), Kleingeldschein des Magistrats. Abb. 6: 20 Mark 15. November 1918, Kamenz (Kamjeńc), Gutschein des Bezirksverbands der Kgl. Amtshauptmannschaft. Abb. 7: 50 Pfennig 1. Juli 1921, Forst (Baršć), Serienschein des Stadtkreises. Abb. 8: 100 Mrd. Mark o. D., Hoyerswerda (Wojerecy), Großgeldschein der Kreissparkasse. Abb. 9: 1 Goldmark 5 Goldpfennig November 1923, Weißwasser (Běła Woda), wertbeständiger Notgeldschein der OSRAM GmbH KG; ohne Hinweis auf den US-Dollar, Gegenwert 25 Cents. Abb. 10: 4,20 Goldmark = 1 US-Dollar 20. November 1923, Lübben (Lubin), wertbeständiger Notgeldschein des Kreises. Abb. 11: 5 Reichsmark 30.Mai 1945, Cunewalde (Kumwałd), nicht ausgegebener Gutschein der Kreis- und Girokasse Löbau (Lubij); nach einer Zeichnung von einem Foto. Abb. 12: 20 Reichsmark 22.Januar 1929, Bautzen (Budyšin), 1945 behördlich angehaltene Reichsbanknote. Abb. 13: 10 Pfennig, Vs./50 Pfennig, Rs., 26. Juli 1948, Cottbus (Chóśebuz), Messegutschein zur Landwirtschafts-Messe. Abb. 14: 0 Euro 2024, Bad Muskau (Mužakow), der Waldeisenbahn gewidmeter Souvenirschein. Michael H. Schöne Quellen: Kotsch, D.: „Minderheitenpolitik in der SBZ/DDR nach dem Zweiten Weltkrieg“, Potsdam 2000 https://www.domowina.de https://www.jstor.org https://www.sorabicon.de https://www.mdr.de http://www.sorbe.de money trend 5/2010 Anmerkung der Redaktion [1] Die Lausitz kann nicht jahrhundertelang zur Tschechoslowakei gehört haben, weil dieser Vielvölkerstaat, in dem neben Tschechen auch Millionen Deutsche sowie Slowaken, Ungarn, Ukrainer und andere Minderheiten lebten, erst nach dem Ersten Weltkrieg entstanden war. Richtig ist aber, dass Böhmen und Mähren als Kernland der Tschechoslowakei viele Jahrhunderte zu Deutschland (zum Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation von 1198 bis 1806 und danach dann mit Österreich bis 1866 zum Deutschen Bund) gehört hatte. Im Konflikt zwischen Preußen und Österreichern wurde der Deutsche Bund als Ergebnis des Deutschen Krieges gespalten und Böhmen kam als habsburgisches Kronland (seit 1526 habsburgisch, Kronland seit 1804) ab 1867 zu Österreich-Ungarn (Cisleithanien ) . Das Königreich Böhmen bestand offiziell bis 1918. Zu ihm hatte zeitweise (wechselnd) auch die Lausitz als Land der Böhmischen Krone (wie auch Mähren) gehört. Auch die slawischen Vorfahren der Tschechen waren im 6. Jahrhundert wie die Sorben in zuvor von Germanen und Kelten bewohntes Gebiet eingewandert. Die slawische Bevölkerungsminderheit der Sorben wurde wiederum vor dem Ausbruch des Zweiten Weltkriegs zum Grund für Polen, nicht nur sämtliche deutschen Gebiete bis zur Oder und Neiße, sondern neben der Einverleibung der gesamten Tschechoslowakei auch den Anschluss der Lausitz an Polen zu fordern und bereits entsprechende Landkarten in polnischen Zeitungen zu veröffentlichen. Schon allein aus diesem Grund ist es nachvollziehbar, dass sorbische Bestrebungen nach Autonomie oder gar Abspaltung im Deutschen Reich unterdrückt wurden, zumal sie nicht von einer Mehrheit der sorbischen und deutschen Bevölkerung in diesen Gebieten getragen wurden. Zu Beginn des 20. Jahrhunderts umfasste die Niederlausitz (Teil von Brandenburg) ein Gebiet von 6.841 qkm mit 415.000 Einwohnern (davon 36.000 Wenden bzw. Sorben) und die Oberlausitz (Teil von Schlesien, heute Sachsen) ein Gebiet von 3.400 qkm mit 253.000 Einwohnern (davon 25.000 Sorben). Der Bevölkerungsanteil der Sorben in der gesamten Lausitz betrug zu dieser Zeit also mit 61.000 von insgesamt 668.000 Einwohnern gerade einmal gut 9 %. Das sollte man unbedingt bedenken, wenn man von Autonomie, Abtrennung oder einem gefordertem Anschluss spricht.
- Wahre Verbrechen: „Tommy the Banker“ – Ein alter Fälscher
Jeden Dienstag bieten Mitarbeiter des Norfolk Island Museums eine Führung über den Friedhof an. Für 20 australische Dollars erfährt man eine unglaubliche Geschichte: Hier liegt ein gewisser Thomas Saulsby Wright begraben. Er starb im Alter von 105 Jahren, stammte aus dem englischen Frodingham und war in die Strafkolonie auf Norfolk Island im Pazifik deportiert worden. Abb. 1: Grabstein auf dem Norfolk Island Cemetery für Thomas Saulsby Wright, 1738 in Frodingham geboren (Steinmetz-Fehler: Saulsbury statt Saulsby und Frodringham statt Frodingham). Der Londoner Bankier Thomas Saulsby Wright wurde 1799 im Alter von 60 Jahren wegen Urkundenfälschung zum Tode verurteilt. Er entging jedoch dem Galgen, wurde begnadigt und als Sträfling nach New South Wales in Australien in das erste Straflager der Engländer gebracht. Im „Gesetz zur Bestrafung von Schurken, Landstreichern und gewalttätigen Bettlern“ von 1597 hieß es: „Hartnäckige Faulenzer sollen aus diesem Königreich verbannt und in vom Geheimen Rat bestimmte Gebiete jenseits der Meere gebracht werden.“ Die in Sydney herausgegebene Zeitung „The Australian“ berichtete am 9. November 1839, dass der mittlerweile 1816 begnadigte und in Parramatta ansässige T. S. Wright erneut verhaftet wurde. Die Staatsanwaltschaft von New South Wales klagte ihn der Banknoten-Fälschung nach dem Bank Restriction Act von 1797 an. Bei der Hausdurchsuchung des inzwischen 101 Jahre alten Wright fand die Polizei 195 Noten zu 20 £, 191 Noten zu 10 £, 250 Noten zu 5 £, 376 Noten zu 2 £ und 87 Noten zu 1 £ ... insgesamt also Fälschungen im Wert von 7.899 Pfund Sterling. Die Polizei entdeckte außerdem Druckplatten für künftig zu gründende, jedoch fiktive Banken: Austilian Bank, Bank of Parramatta, Parramatta Banking Co., Parramatta Trading Bank und eine Defiance Banking Company. Aufgedeckt war die Fälschungs-Aktion durch den Mitangeklagten Mr. Salt, der hatte die Austilin-Banknoten in Umlauf gebracht. Auch der Hersteller der Druckplatten konnte ausfindig gemacht werden. William H. Wilson in Sydney hatte die Platten graviert und davon die Geldscheine gedruckt. Er war in der Vergangenheit schon in Verruf gekommen, da es bei der Bank of Newcastle zu Ungereimtheiten kam; er hatte Druckplatten hergestellt und Banknoten gedruckt. Der Generalstaatsanwalt gab zu, dass die Platten so gut gemacht waren, dass jeder durch ihre große Ähnlichkeit mit den damaligen australischen Banknoten getäuscht werden könnte. Edye Manning, ein Direktor der Bank of Australia, entgegnete ziemlich hochmütig, dass die fraglichen Banknoten „nur die ganz Unwissenden täuschen könnten“. Abb. 2: 1 Pound, 2. Dezember 1837, Vs., bei geschätzten 40.000 bis 50.000 australischen Dollars wurde die Fälschung für 30.000 A$ am 31. Mai 2020 verkauft Abb. 3: 1 Pound, Rs., unbedruckt, mit Signum von Constabler Alexander Brown, der die Durchsuchung im Haus von T. S. Wright leitete Der Richter fragte den Angeklagten, welche Erklärung er dazu habe. Der inzwischen 101 Jahr alte Wright plädierte bei seinem Prozess auf „not guilty“ (nicht schuldig) und gab eine Zweckbehauptung zu Protokoll: er habe sich vorgenommen, eine Bank für eine Firma in Parramatta zu gründen, aber dass er mit einer Gruppe von Schwindlern in Kontakt kamdie ihn betrogen hätten. Er konnte alle Banknoten zurücknehmen, die er selbst unterschrieben hatte – und er habe das gleiche Recht, eine Bank zu gründen wie jeder andere Gentleman, und würde die Leitung für jede Bank von Gentlemen übernehmen, die ihn einstellen möchten, und zwar nach den besten und aktuellen Bedingungen. Darüber schrieb der „Australian“ von „Gelächter im Gerichtssaal“. Ein Zeuge sagte zudem aus, dass der Angeklagte die Banknoten zum Verkauf anbot.“ Alfred Stephen, Oberster Richter von New South Wales, verurteilte Wright, weil er ohne Genehmigung gefälschte Banknoten in seinem Besitz hatte, die angeblich von der Austilin Bank stammten, obwohl er wusste, dass sie gefälscht waren. Der Urteilsspruch lautete „14 Jahre Verbannung in eine Strafkolonie“. Der Richter fügte hinzu „Laut offiziellen Aufzeichnungen erfolgte seine erste Verurteilung am 26. Dezember 1799, als festgestellt wurde, dass er in Boroughbridge in der Grafschaft York den Wechsel Nr. 604 über 12 Pfund 10 Schilling verbrecherisch gefälscht und verfälscht hat. Urteil damals: Tod durch den Strang“. Seine Strafe sollte er auf der Norfolk-Insel verbüßen. In der Liste des Superintendent of Convicts mit den Namen von 44 Gefangenen vom 14. Dezember 1839 ist auch ein Thomas Salsby Wright aufgeführt. In den Akten des Norfolk Island Hospital gibt es den Eintrag „Tod von Thomas Wright am 7. Februar 1843 im Alter von 104 Jahren“. Abb. 4: Strafkolonie in Kingstown auf der Norfolk-Insel, nach der ersten Schließung 1814 wurde die Einrichtung 1825 wieder für Rückfalltäter geöffnet und galt als schlimmste Strafanstalt im britischen Empire (Fotografie aus den 1840-er Jahren). Die widersprüchlichen Angaben in den Quellen sind unerheblich. Sei es das Alter von 104 bzw. 105 Jahren, der fehlerhafte Geburtsort Frodringham oder die falsche Schreibweise seines Namens Thomas Saulsbury Wright statt richtig Thomas Saulsby Wright. Auf den Geldscheinen unterschrieb er jedoch mit Thos Saulsbey (absichtlich ohne „Wright“?). Er hatte im Prozess behauptet, dass er eigentlich Thomas Salsby Wright hieß und nicht der Angeklagte Thomas Saulsbury Wright sei. Seine verbrecherische Energie war unvergleichlich und sein Richter beurteilte ihn in seinem Urteilsspruch: „Es war bedauerlich, einen alten, gebrechlichen Mann am Rande des Grabes zu sehen, der an derselben kriminellen Karriere festhielt, die er in seiner Jugend begonnen hatte, anstatt sein Leben zu ändern und sich auf die Welt vorzubereiten, in die er bald berufen werden würde.“ Darin erwähnte Richter Stephen auch die erste Verurteilung Wrights am 26. Dezember 1799 zum Tod wegen Fälschung eines Wechsels über 12½ Pfund in Boroughbridge. Michael H. Schöne Quellen: Butlin, S. J.: „Foundations of the Australian Monetary System 1788-1851“, Sydney 1968 Clune, F.: „The Norfolk Island Story“, Sydney 1967 https://libraries.tas.gov.au https://www.facebook.com
- Leserpost: 500.000 Mark der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main von 1923
Sehr geehrter Herr Grabowski, weil ich Sie – wie schon immer – für den besten, erfahrensten Kenner und Gutachter alter deutscher Geldscheine achte, erlaube ich mir heute nochmals mit großem Dank die Frage: Wie bewerten Sie beiliegenden Geldschein in bester Erhaltung, den ich nicht in meinem Katalog von Ihnen finde? Es ist für uns Sammler so zufriedenstellend, solch einen Fachmann auch bei Fragen um Antworten bitte zu dürfen. Freundlichen Sammlergruß K. H. Neubig Deutsche Reichsbahn, Reichsbahndirektion Frankfurt am Main: 500.000 Mark vom 10. August 1923, Vorder- und Rückseite. Antwort der Redaktion Vielen Dank für die lobenden Worte, die man so nur selten liest. Ihr Gutschein der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main über 500.000 Mark vom 10. August 1923 ist nicht im Katalog zu den deutschen Banknoten ab 1871 zu finden, weil es sich lediglich um eine Ausgabe für eine einzelne Reichsbahndirektion handelt, die auch nur in dieser gültig war. Die im Katalog verzeichneten Scheine der Deutschen Reichsbahn (Reichsverkehrsminister in Berlin) waren dagegen an allen Reichsbahn- und öffentlichen Kassen im gesamten Deutschen Reich gültig. Die Scheine aller Reichsbahndirektionen sowie von Privatbahnen und der Reichspost findet man im Band 13 zum deutschen Notgeld (Müller/Geiger/Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost). Hier ist Ihr wirklich sehr gut erhaltener Schein unter der Nummer 008.1 katalogisiert und in kassenfrischer Erhaltung mit 6 Euro bewertet. Es handelt sich um das niedrigste Nominal dieser Ausgabestelle, die während der Hochinflation 1923 auch noch Scheine zu 1, 5, 10, 20 und 200 Millionen sowie zu 20, 50, 100 und 500 Milliarden und 1, 5 und 10 Billionen Mark in Umlauf gab. Die Ausgaben der Reichsbahndirektionen dienten vor allem zur Zahlung der Löhne und Gehälter der Reichsbahnbediensteten. Die Scheine der Reichsbahndirektion Frankfurt am Main kommen im Vergleich zu denen einiger anderer Reichsbahndirektionen, wie z.B. Frankfurt/Oder, Oppeln oder Königsberg heute noch relativ häufig vor. Innerhalb der Reichsbahndirektionen gab es auch eine Vielzahl von Ausgaben verschiedener Dienststellen und Reichsbahnkassen. Alle diese Ausgaben findet man in dem bereits erwähnten Katalog. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Müller / Geiger / Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost. Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-580-0 Auflage: 2. Auflage 2016 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 344 Preis: 39,90 EUR Leseprobe Zum Shop
- Lexikon: Konkordatsnoten der Schweiz
Auf dem Wege der Zentralisation des schweizerischen Notenbankwesens wurden durch Gesetz vom 8. März 1881 für alle Emissionsbanken (Konkordatsbanken) einheitliche Notenformulare eingeführt, die sich nur durch den Banknamen und die Unterschriften unterscheiden. Das Bild auf den 50-, 100-, 500- und 1000-Franken-Noten zeigt links die stehende Libertas mit dem Schweizer Wappenschild, rechts ein kniendes Kind (Entwürfe von dem Wiener Professor Storck und dem Berner Kunstmaler Walch). Graubündner Kantonalbank: 100 Franken vom 1. Januar 1901. Zuger Kantonalbank: 500 Franken vom 15. November 1904. Für die Einlösung der Noten, die eine Mindestdeckung von 40% der Umlaufsumme in Münzen haben mussten, übernahm der Bund keine Garantie, er überwachte jedoch die Verteilung der Notenformulare (Inspektorat der Emissionsbanken). Nach der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (Bundesgesetz vom 6. Oktober 1905) wurden die Emissionsbanken aufgefordert, ihre Noten bis zum 20. Juni 1910 einzuziehen. Danach konnten die Konkordatsnoten nur noch an den Schaltern der Nationalbank bis spätestens zum 20. Juni 1940 eingelöst werden. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
- Aus privaten Sammlungen: "Buschnote" der Deutsch-Ostafrikanischen Bank zu 50 Rupien von 1917
Deutsch-Ostafrika (DOA) wurde ab 1884 von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft erworben und war die größte und reichste deutsche Kolonie. Sie umfasste die heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi sowie einen Teil des heutigen Mosambik. In der Region kursierte die indische Rupie, weshalb man diese Währung auch für die deutschen Kolonialausgaben beibehielt. Am 1. April 1903 übernahm die deutsche Reichsregierung das Münzrecht, welches vorher die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft ausgeübt hatte. Bereits 1890 ging die Verwaltung der Kolonie auf das Deutsche Reich über. Man erlaubte aber der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft eine eigene Notenbank – Die Deutsch- Ostafrikanische Bank (DOAB) – zu gründen, die am 23. Juni 1905 ihre Arbeit aufnahm und ihren Sitz in Daressalam hatte. Der festgesetzte Umtauschwert der DOA-Rupie lag bei 1 RM = 0,75 Rupien. Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden die Friedensausgaben der DOAB von 1905 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt. Die Ausgaben über 50, 100 und 500 Rupien sind die einzigen deutschen Banknoten, die Kaiser Wilhelm II. zeigen. Im Ersten Weltkrieg wurde die Kolonie von der Versorgung durch das Reich und damit auch von Papier- und Münzlieferungen abgeschnitten, man behalf sich deshalb mit primitiven Kriegsausgaben. Der Druck dieser Interims-Banknoten wurde durch die Deutsch-Ostafrikanische Zeitung GmbH in Daressalam und an anderen Orten ausgeführt. Als „Buschnoten“ bezeichnet man die während des Kriegs in primitiver Weise im Busch gedruckten Interims-Banknoten der Deutsch-Ostafrikanischen Bank. Zur Herstellung wurde eine Gummitypen-Kinderdruckerei benutzt, die man auf einer Farm gefunden hatte. Am seltensten ist der höchste Wert der "Buschnoten" zu 50 Rupien, von dem es heute nur noch wenige Exemplare gibt. Nach der Kapitulation der deutschen Schutztruppe am 14. November 1918 ließ General von Lettow-Vorbeck den einheimischen Askaris (farbige Soldaten der Schutztruppe) und Trägern noch 1,5 Millionen Rupien in Interims-Noten auszahlen, die später von der deutschen Regierung eingelöst wurden. Objekttyp: Interims-Banknote ("Buschnote") Sammlung: Sammlung Manfred Kranz Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsch-Ostafrika Emittent: Deutsch-Ostafrikanische Bank, Zweigniederlassung Daressalam Nominal: 50 Rupie(n) Datierung: 1. Oktober 1917 Vorderseite: gestempelter Text und Wertangabe im Rahmen Rückseite: gestempelt 2 x Kontrollnummer und Wertangabe in Zahlen und Worten Unterschriften: zwei Handunterschriften auf der Vorderseite: Stelling und Kirst Material: dicker gelblicher Karton Format: ca. 140 mm x 95 mm Druck: Herstellung im "Busch" in der Region um Kisaki mittels Gummitypen einer Kinderdruckerei Nummerierung: 55033 Umlauf: Oktober 1917 bis November 1918 Zitate : DOA-41 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1817) Ro/Gra 939 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) 47 (SCWPM, Vol. II – German East Africa) B137 (Linzmayer: The Banknote Book – German East Africa) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2023/2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Unedierter Notgeldscheck der Stadt Melle in Niedersachsen aus dem Jahr 1923
Am 22. August 1923 gab der Magistrat der Stadt Melle einen Notgeldscheck in Höhe vom 500.000 Mark aus. Dieser Notgeldschein ist nicht im Keller-Katalog verzeichnet. Dem Autor ist nur dieses hier vorgestellte Exemplar bekannt. Der Scheck war bezogen auf das Guthaben der Stadt Melle bei der Meller Volksbank A.-G. und nur gültig in der Stadt Melle sowie im damaligen Kreis Melle. Er konnte nur im Verrechnungswege eingelöst werden. Gedruckt wurde dieses Notgeld bei der Buchdruckerei F. E. Haag. Die Druckerei war in Melle in der Grönenberger Straße 3/7 ansässig, zog 1929 nach Leipzig um und schloss sich bereits 1928 mit der Offizin W. Drugulin zur Offizin Haag Drugulin AG zusammen [1] . Der vorliegende Schein hat das Format 115 mm x 80 mm und trägt die gedruckte Unterschrift des Bürgermeisters Hans Meyer zum Gottesberge [2] . Auffällig ist, dass der Notgeldscheck ohne Wasserzeichen ist und mit keinem Stempel sowie keiner Kontrollnummer versehen wurde. Hier drängt sich die Vermutung auf, dass es sich bei dieser Ausgabe um eine ungenehmigte Notgeldemission gehandelt haben könnte. Die unweit von Melle gelegene Stadt Lingen scheint im August 1923 vor einem Zahlungsproblem gestanden zu haben. Zitat aus dem Lingener Stadtarchiv: „Im Krisenjahr 1923 verschärfte sich die wirtschaftliche Situation auch in Lingen massiv. Im August konnte das Eisenbahnausbesserungswerk keinen Lohn mehr zahlen. Die Arbeiterschaft wurde unruhig und legte schließlich die Arbeit nieder. Kommunistische Gedanken machten die Runde. Eine nach Münster ausgesandte Lokomotive kehrte mit 50-Millionen-Mark-Scheinen zurück – zu groß, um die Arbeiter auszahlen zu können. Nirgendwo in der ganzen Stadt konnten die Scheine eingewechselt werden. Schließlich gab die Reichsbahndirektion Notgeldscheine in Höhe von 1 Million Mark aus, mit denen die Löhne und Gehälter nun endlich bezahlt werden konnten. Damit war die Notgeld-Frage in Lingen wieder aktuell. Am 20. August 1923 ermächtigte der Stadtrat die Verwaltung, Notgeldscheine anfertigen zu lassen. Die Reaktion des Regierungspräsidenten erfolgte prompt. Wieder lehnte er das Vorhaben ab und verwies auf das Notgeldmonopol der Handelskammer in Osnabrück.“ [3] Ähnliche Probleme wie in Lingen dürften auch in Melle bestanden haben, aber das Notgeldmonopol der Handelskammer Osnabrück dürfte sich auch auf die Stadt und den Kreis Melle bezogen haben. Die Stadt Melle gehörte 1923 zur preußischen Provinz Hannover und liegt heute im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Im Zuge der Gebietsreform in Niedersachsen wurde der Landkreis Melle am 1. Juli 1972 in den Landkreis Osnabrück eingegliedert. Alle Gemeinden des Landkreises wurden in der Stadt Melle vereinigt. An dieser Stelle sei auch auf die sehr interessante Veröffentlichung von Benedikt Falz „Mehr als bunte Blättchen – Wie das Notgeld nach Osnabrück kam“ aus dem Jahr 2020 hingewiesen (Geldgeschichtliche Nachrichten 55, Heft 312, Seite 248-256). [4] Thomas van Eck Quellen [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Offizin_Andersen_Nex%C3%B6_Leipzig#Die_Offizin_Haag_Drugulin [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Meyer_zum_Gottesberge [3] https://www.lingen.de/tourismus-freizeit-kultur/stadtarchiv/archivalie-des-monats/2015/archivalie-maerz-2015.html [4] https://www.numismatik-in-hannover.de/einblicke/arbeiten/falz/
- COINSTORE: 6th e-live auction, 14. – 15. September 2024
Das junge lettische Auktionshaus COINSTORE veranstaltet derzeit seine 6. e-live Auktion . Bis zum 15. September kann auf knapp 600 Münzen und Medaillen, darunter zahlreiche russische Raritäten und seltene Münzen des Deutschen Reichs, sowie über 800 Papiergeld-Lose ( ab Los-Nr. 600 bis 1405, Seite 17 bis 36) mit Banknoten und Notgeld aus aller Welt (darunter viele Angebote, die auch für Sammler deutscher Nebengebiete von Interesse sind), geboten werden. Der Startpreis pro Los lag jeweils bei 1 Euro. Soweit ich sehen konnte, sind alle Angebote von der Firma PMG gegradet. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Papiergeld-Lose der Auktion. Los 665 : China, 500 Yuan, 1949 year, P843 Gebote am 2. September 2024: 54 Euro Los 672 : China, 1 Jiao, 1960 year, P 873 Gebote am 2. September 2024: 52 Euro Los 727 : Danzig, 10000 Mark, 1923 year, P 18 Gebote am 2. September 2024: 22 Euro Los 787 : Finland, 1 Rubles, 1829 year, P A 27b , Tears Gebote am 2. September 2024: 52 Euro Los 903 : Israel, 10 Palestine Pounds, 1948 year Gebote am 2. September 2024: 26 Euro Los 984 : Latvia, 500 Latu, 1992 year, P 48s SPECIMEN Gebote am 2. September 2024: 575 Euro Los 1001 : Latvia Libau, 1, 3, 5, 10, 25, 50 Kopeks; 1, 3, 5 Rubles, 1915 year Gebote am 2. September 2024: 22 Euro Los 1018 : Lithuania, 10 Litu, 1927 year, P 23s Specimen, TOP Gebote am 2. September 2024: 220 Euro Hans-Ludwig Grabowski COINSTORE INFO: www.coinstore.lv auction.coinstore.lv service@coinstore.lv ☎ +371 25370706 SIA COINSTORE | Reg.Nr . 40203071934 Pils laukums 4 Centra rajons, Rīga, Latvia LV-1050
- Aus privaten Sammlungen: 1 Million Mark der Reichsbahndirektion Elberfeld von 1923 in Sütterlin-Schrift
Auf dem Höhepunkt der Inflation in der jungen "Weimarer Republik" gaben nicht nur Länder, Provinzen, Bezirke, Kreise, Städte, Banken, Sparkassen, Handelskammern, private Firmen und andere Emittenten Notgeld aus, sondern auch die Deutsche Reichsbahn und die Reichspost mit angeschlossenen Dienststellen. Für die Deutsche Reichsbahn gab der Reichsverkehrsminister in Berlin Notgeldscheine aus, die an allen Reichsbahn- und ab September 1923 auch an allen öffentlichen Kassen im gesamten Reich gültig waren. Zusätzlich gaben auch die Zweigstelle des Reichsverkehrsministerium für Bayern, die verschiedenen Reichsbahndirektionen sowie einzelne Eisenbahn-Kassen und private Bahnunternehmen Notgeldscheine in Umlauf. Hierzu gehören auch die Ausgaben der Reichsbahndirektion Elberfeld (ab 1929 zu Wuppertal). Eine Besonderheit der Elberfelder Reichsbahn-Scheine besteht darin, dass die ersten beiden Ausgaben über je 1 Million Mark mit Datum vom 11. August 1923 in Sütterlin-Handschrift ausgeführt sind (Druck schwarz mit Serie A und Druck rotbraun mit Serie B). Damit gehören sie zu den nur wenigen Notgeldscheinen jener Zeit, die aus einer schier unüberschaubaren Menge von Notgeldemissionen durch die Art ihrer Herstellung auf handschriftlicher Grundlage zu Besonderheiten werden. Objekttyp: Gutschein (Notgeldschein) Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte (Sammlung Grabowski) Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Rheinprovinz, Elberfeld Emittent: Reichsbahndirektion Elberfeld Nominal: 1 Million Mark Datierung: 11. August 1923 Vorderseite: Text, Amts-Siegel und Unterschrift Druck rotbraun. Legende: Gutschein der Reichsbahndirektion Elberfeld (links und rechts schräg: 1000 000 | Mark) | über | Eine Million Mark | Dieser Gutschein wird von allen Reichsbahnkassen (Hauptkasse, | Stations-, Güter-, Fahrharten- u. Gepäckkassen) des Direktions- | bezirks Elberfeld in Zahlung genommen. Er verliert mit dem 30. September 1923 seine Gültigkeit. | Elberfeld, den 11. August 1923. – Reichsbahndirektion | Nachahmung – strafbar. Rückseite: unbedruckt Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: ca. 160 mm x 96 mm Druck: Unbekannt Nummerierung: B Nr. (rotbraun) 06962 (rot), KN 6 mm eng Umlauf: August/September 1923 Zitat : Nr. 6.2b (Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost, S. 72) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-580-0 Auflage: 2. Auflage 2016 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 344 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Verunstaltete Bundesbanknoten
Der Golfkrieg und politische Parolen auf DM-Banknoten Anfang der 1990er Jahre. Am 15. April 1991 wandte sich die Deutsche Bundesbank mit einem Problem an das Bundesministerium der Justiz in Bonn, das ihr große Kopfschmerzen verursachte. Seit Wochen tauchten immer mehr Bundesbanknoten im Verkehr auf, die mit politischen Parolen verunstaltet waren. Zwar waren auch schon früher hin und wieder Banknoten mit Firmenreklame und politischen Parolen wie z. B. „Fort mit Pershing“ , „Keine Startbahn West“ oder „Aktiver Widerstand – Erste Bürgerpflicht“ überdruckt worden, dabei hatte es sich aber um Einzelfälle bzw. örtlich begrenzte Aktionen gehandelt. [1] „Die ‚Stempel-Aktionen‘ der letzten Wochen waren demgegenüber jedoch systematisch auf breiter Front über das gesamte Bundesgebiet organisierte Aktionen, die insbesondere von bestimmten Gruppierungen an Universitäten und Schulen sowie von kirchlich orientierten Gruppen ausgingen. … Vielfach wurde öffentlich zu Stempelaktionen aufgerufen, bei denen dann gemeinschaftlich größere Mengen von Banknoten gestempelt wurden. Die auf diese Weise verunstalteten Banknoten wurden anschließend von den Inhabern in den Verkehr gegeben.“ [2] Abb. 1: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1980, 10 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Abb. 2: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1960, 20 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Ausgelöst wurden diese Aktionen durch den Zweiten Golfkrieg, die Parolen lauteten etwa „Kein Geld für den Krieg“, „Kein Geld für Öl“, „Kein Blut für Öl“, „Politiker in die Wüste“, „KEIN Krieg => Frieden “. „Kein deutsches Geld für Krieg!“ oder „Keine Zerstörung dieser Welt wegen Macht und Geld“. Am 2. August 1990 überfiel der Irak das benachbarte Emirat Kuwait. Noch am gleichen Tag verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Invasion und forderte einen „sofortigen und bedingungslosen Rückzug“. Gleiches galt auch für die Mehrheit der Staaten der Arabischen Liga. Am 6. August verhängte der UN-Sicherheitsrat ein Wirtschafts-, Finanz- und Militärembargo gegen den Irak. Da der Irak mit dem Einmarsch in Kuwait sowohl das regionale Gleichgewicht als auch die globale Energieversorgung bedrohte, ermächtigte die UN-Vollversammlung mit der Resolution 678 vom 29. November 1990 die UN-Mitgliedsstaaten „alle notwendigen Mittel“ einzusetzen, falls die irakischen Truppen Kuwait nicht bis zum 15. Januar 1991 verlassen haben. Während der Vorbereitungen zur Resolution hatten die USA ein Militärbündnis aus insgesamt 34 Staaten geschmiedet, das in Kuwait eingreifen sollte. Das mit Abstand größte Truppenkontingent stellte die USA, zu den wichtigsten Koalitionsstreitkräften gehörten Großbritannien, Saudi-Arabien, die Türkei, Ägypten, Syrien und Frankreich. Deutschland stellte keine Soldaten für die Interventionsstreitkräfte, lieferte jedoch Rüstungsmaterial und beteiligte sich finanziell mit rund 17 Mrd. DM. Nach Ablauf des UN-Ultimatums griffen die alliierten Truppen in der Nacht zum 17. Januar 1991 den Irak und die irakischen Streitkräfte in Kuwait an – dies war der Beginn der Aktion „Desert Storm“ (Wüstensturm). Am 24. Februar marschierten alliierte Bodentruppen in Kuwait ein und besetzten das Land. Einen Tag nach Einnahme der Hauptstadt Kuwait City am 28. Februar, erkannte der Irak die UN-Resolutionen an und US-Präsident Bush verkündete eine Waffenruhe. Friedensverhandlungen wurden aufgenommen. Erst am 12. April 1991 trat offiziell ein Waffenstillstand im Golfkrieg in Kraft. Die Zahl der Golfkriegsopfer ist umstritten. Nähere Angaben gibt es nur für die Streitkräfte der Alliierten: 237 Tote und 776 Verwundete bei den Kampfhandlungen; bei Unfällen starben 138 Soldaten und 2.978 wurden verletzt. Auf irakischer Seite reichen die Schätzungen von 1.500 bis 200.000 getötete Soldaten. Seriöse Wissenschaftler gehen von 25.000 bis 75.000 aus. Die so beschrifteten und mit Stempeln versehenen Banknoten lösten unter den Bürgern eine gewisse Unruhe aus. Man fragte sich, „ob diese Noten durch die Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben oder ob sie trotz dieser Verunstaltung noch als gesetzliche Zahlungsmittel dem unbegrenzten Annahmezwang nach § 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz unterliegen.“ Die Bundesbank stellte sich auf den Standpunkt , „dass die Noten in Anbetracht der groben Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben, also niemand verpflichtet ist, solche Noten als Zahlungsmittel anzunehmen.“ Allerdings stünde dem Inhaber einer solchen Note ein Anspruch auf Ersatzleistung gemäß § 14 Abs. 3 Bundesbankgesetz zu – also der Austausch der „beschädigten“ Note. Bei den „Tätern“, die die Noten mutwillig beschädigt haben, sehe es natürlich anders aus. Sie hätten ihren Erstattungsanspruch verwirkt. „Diese Ausnahme spielt jedoch praktisch keine Rolle, da im Regelfall nicht bewiesen werden kann, daß es sich bei den Vorlegern solcher Noten um die jeweiligen ‚Täter‘ handelt“ , so der Verfasser des Schreibens. Die Deutsche Bundesbank suchte verzweifelt nach rechtlichen Möglichkeiten, den „Tätern“ das Handwerk zu legen. Im Brief wird im Juristendeutsch der damalige Rechtszustand so beschrieben: „In Anbetracht der erheblichen Dimension, die die Verunstaltung von Bundesbanknoten in letzter Zeit angenommen hat, halten wir es für sehr abträglich, daß es nach geltendem Recht keine Handhabe gibt, gegen die Verunstaltung der staatlichen Zahlungsmittel vorzugehen. Das Strafrecht (vgl. insb. §§ 88, 90 a, 303, 304 StGB) gibt hier tatbestandlich nichts her. Im geltenden Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es zwar den § 118 OWiG (‚Belästigung der Allgemeinheit‘); es ist jedoch zweifelhaft, ob in dem Verunstalten von Banknoten durch das Bestempeln mit politischen Parolen, die oft an sich ein zu billigendes Anliegen (Umweltschutz, Eintreten für den Frieden) zum Ausdruck bringen, eine ‚grob ungehörige Handlung‘ gesehen werden kann. Ferner dürfte die Deutsche Bundesbank auch nicht aufgrund urheberrechtlicher Vorschriften vorgehen können. Sie nimmt zwar für sich das ausschließliche urheberrechtliche Verwertungsrecht am Bild der Bundesbanknoten in Anspruch (etwa im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen unzulässige Banknotenabbildungen nach § 128 OWiG), § 14 Urheberrechtsgesetz schützt jedoch ein Werk gegen Entstellung nur insoweit, als es um die geistigen oder persönlichen Interessen am Werk geht. Uns geht es im Kern jedoch nicht um die Erhaltung des Banknotenbildes, sondern um die reibungslose Funktion des Zahlungsverkehrs. Schließlich haben wir keinerlei Einfluß darauf, ob eventuell Länderpolizeibehörden unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten gegen die in Rede stehenden Stempelaktionen oder sonstige Verunstaltungen von Banknoten vorgehen könnte. Uns ist von einem derartigen Vorgehen der Polizei auch nichts bekannt geworden.“ Nach Meinung der Bundesbank, war es ein untragbarer Zustand, dass nach geltendem Recht keine Möglichkeit bestand, gegen den Missbrauch des staatlichen Geldes als Medium für politische Meinungsäußerungen einschreiten zu können. Die bestehende Gesetzeslücke sollte durch entsprechende Vorschriften im OWiG geschlossen werden, dazu machte die Bundesbank gleich einen entsprechenden Vorschlag: Verunstaltung von Papiergeld (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt Papiergeld verunstaltet, indem er es bedruckt, beschriftet, bemalt oder sonstwie sein äußeres Bild beeinträchtigt. (2) Absatz 1 gilt auch für Papiergeld eines fremden Währungsgebietes. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Bundesbank wies auch darauf hin, dass es in anderen Ländern entsprechende Bestimmungen gäbe. Als Beispiel wurden die §§ 4 und 6 eines belgischen Dekrets des Finanzministers vom 23. Dezember 1988 (N 88 – 2279) angeführt, wonach „mit Gefängnis von acht Tagen bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis tausend Francs oder einer dieser beiden Strafen … bestraft [wird], der ein Geldzeichen, das in Belgien oder im Ausland gesetzliches Zahlungsmitte ist, als Träger von Werbezwecken dienenden oder sonstigen Mitteilungen benutzt oder es mutwillig beschädigt, beschmutzt, überdruckt oder dessen Verwendung als Zahlungsmittel unmöglich macht oder erschwert.“ Im Bundesjustizministerium erkannte man zwar den Wunsch der Bundesbank nach einer Regelung des Problems an, bezweifelte jedoch, dass ein „Bedürfnis für die Schaffung eines entsprechenden neuen Ordungswidrigkeiten-Tatbestandes“ bestehen würde und hatte Bedenken „gegen eine Regelung im Gesetz über Ordnungwidrigkeiten …, da dieses Gesetz im wesentlichen die allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften für Ordnungswidrikeiten regelt und in §§ 111 bis 131 lediglich solche Tatbestände aufführt, für die bei der Abschaffung der früheren Übertretungstatbestände kein anderer Standort gefunden werden konnte. Mit weiteren Bußgeldtatbeständen sollte dieses Gesetz nicht mehr befrachtet werden.“ [3] Dr. Katholnigg regte im Schreiben an das Bundesfinanzministerium an, im Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes, das zurzeit im Bundesfinanzministerium erarbeitet würde, einen entsprechenden Bußgeldtatbestand in § 14 aufzunehmen. [4] Da die Angelegenheit nicht vorankam, erkundigte sich die Bundesbank am 23. Dezember 1991 beim Bundesjustizministerium nach dem Stand der Dinge. Um eine Entscheidung herbeizuführen, wandte sich die zuständige Fachabteilung im Ministerium an den Finanzminister. [5] Er entschied am 21. Februar 1992 folgender Maßen: „Die Frage einer gesetzlichen Regelung, aufgrund der gegen den von Zeit zu Zeit auftretenden Mißbrauch des staatlichen Geldes als Medium insbesondere für politische Äußerungen eingeschritten werden kann, wurde mit dem Bundesministerium der Justiz bereits bei der Beratung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbankgesetzes im letzten Jahr mehrfach erörtert. Damals hatte ich die Auffassung vertreten daß Die von der Deutschen Bundesbank vorgeschlagene Regelung aus meiner Sicht sachgerecht und wünschenswert ist, Die gesetzliche Regelung aus rechtssystematischen Gründen nicht im Bundesbankgesetz vorgenommen werden sollte. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert.“ [6] Mit Schreiben vom 26. März 1992 lehnte das Ministerium endgültig das Ersuchen der Bundesbank ab. Allerdings könne die Bank den Gesetzesvorschlag weiterverfolgen, „falls .. [man] das Bedürfnis dafür im Sinn der ‚Blauen Prüfungsfragen‘ rechtfertigen .. [könne].“ [7] Nach einem handschriftlichen Vermerk vom 5. April 1993 bestand in der Angelegenheit aus Sicht der Bundesbank kein Handlungsbedarf mehr: „Die Bundesbank wird auf die Sache zurückkommen, wenn Verunstaltungen sich erneut häufen und eine Gesetzesänderung erforderlich sein sollte.“ Damit war die Angelegenheit endgültig vom Tisch. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Alle Angaben nach der Akte des Bundesarchivs. BA Koblenz, B126/346138. [2] Brief der Deutschen Bundesbank vom 15. April 1991 an das Bundesministerium der Justiz, Abteilung II. [3] Dr. Katholnigg antwortete am 12. Juni 1991 der Bundesbank. [4] Schreiben vom 12. Mai 1991. [5] Schreiben vom 10. Januar 1992. [6] Brief des Bundesministers der Finanzen an den Bundesminister der Finanzen vom 21. Februar 1992 [7] Die blauen Prüffragen sind ein Instrument zur Überprüfung von neuen Vorschriften auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit. Diese Fragen sollen sicherstellen, dass jede neue Regelung tatsächlich erforderlich ist und ihren Zweck erfüllt. Hier sind die Hauptkriterien: Notwendigkeit: Ist die neue Vorschrift wirklich notwendig? Gibt es keine anderen Mittel, um das gleiche Ziel zu erreichen? Wirksamkeit: Wird die Vorschrift die gewünschten Ergebnisse erzielen? Sind die Maßnahmen geeignet, um das Problem zu lösen? Verständlichkeit: Ist die Vorschrift klar und verständlich formuliert? Können die Betroffenen die Regelungen leicht nachvollziehen? Diese Kriterien helfen dabei, die Qualität und Effizienz von neuen Vorschriften zu verbessern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Leserpost: Nicht im "Keller-Katalog"!
Sehr geehrter Herr Grabowski, heute sende ich Ihnen Abbildungen von drei Notgeldscheinen, die nicht im Katalog zum Notgeld der Hochinflation von Dr. Arnold Keller aufgeführt sind. Der Schein aus Schladern wurde bei ebay angeboten. Herzliche Grüße aus Berlin T. Neldner Nieder-Marsberg in Westfalen: 50 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Nieder-Marsberg in Westfalen: 500 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Schladern (Sieg): 2 Millionen Mark der Elmore's Metall-Aktien-Gesellschaft vom 17. August 1923. Antwort der Redaktion Vielen Dank für die Meldung der nicht bei Keller verzeichneten Ausgaben. Solche Meldungen sind immer von Interesse, besonders natürlich für Heimatsammler. Übrigens: Nachdem der zweibändige Nachdruck des "Keller-Katalogs" (Deutsches Notgeld, Band 7+8: Das Notgeld der deutschen Inflation 1923) schon seit 2020 ausverkauft war und es immer wieder Nachfragen durch Sammler gab, gibt es nun ganz aktuell seit 20. August 2024 eine neue Auflage in einem Band. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Arnold Keller: Deutsches Notgeld, Band 7+8: Die Notgeldscheine der deutschen Inflation 1923 Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-257-1 Auflage: 2. Auflage 2024, Reprint der Originalausgabe von 1958 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 1236 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop
- Teutoburger Münzauktion 165: Vorschau auf die Banknoten-Auktion am 16. September 2024
Am Montag, den 16. September 2024, findet mit der Auktion 165 eine neue Spezialauktion zum Thema Papiergeld mit über 600 Losen der Teutoburger Münzauktion statt. Hier geht es direkt zur Banknoten-Auktion 165! Nachstehend möchten wir einige Beispiele aus der Auktion zeigen. Los 7140 Banknoten, Ausland, Färöer-Inseln: Pick 28 Ausruf: 1.000 EUR Los 7179 Banknoten, Ausland, Französ. Somaliland, Dschibuti: Pick 10As SPECIMEN der Banque de l´Indochine, 1000 Francs o.D. (1938), mit Perforation SPECIMEN und KN O. 00000. PMG Grading 66 Gem Unciculated TOP POP Ausruf: 1.000 EUR Los 7275 Banknoten, Ausland, Schweiz: Pick 79a 1000 Franken 2017. PMG Grading 67 Suberb Gem Unc EPQ Ausruf: 1.300 EUR Los 7324 Banknoten, Altdeutschland, Anhalt, Gesamtstaat, Herzogtum (ab 1863): Pick S140, Grabowski/Kranz 41 100 Mark 1.7.1874. Anhalt-Dessauische Landesbank. rechts oben 2cm eingerissen, mittig oben eingerissen und hinterklebt, sonst II, äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7371 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945: Rosenberg 136, Grabowski DEU-169 50 Billionen Mark 10.2.1924. Serie A. II+, leicht stockfleckig und Ecke unten links geknickt, äußerst selten Ausruf: 2.500 EUR Los 7376 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945: Rosenberg 149, Grabowski WBN-7a Schatzanweisung zu 8,40 Mark Gold = 2 Dollar 25.8.1923. Ein Siegel und handschriftliche Unterschrift. Wz. HVDS-Kreismuster, KN 7-stellig. I-, leicht stockfleckig, äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7394 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945, Länderbanknoten, 1874-1925: Rosenberg 738, Grabowski BAY-25 50 Reichsmark der Bayerischen Notenbank 1.9.1924. Serie C. III, Klebereste der Bayerischen Notenbank auf Vs., äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7431 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Westliche Besatzungszonen und BRD, ab 1948: Rosenberg 246a, Grabowski WBZ-9a 20 Deutsche Mark (Liberty) o.D. (1948). Serie C/A. Platte 28. I, selten in dieser Erhaltung Ausruf: 1.000 EUR Los 7516 Banknoten, Deutsches Notgeld und KGL, Buchenwald (Thüringen): Rosenberg 246a, Grabowski La 1, 2, 3, 4 RRRR Langenwerke A.-G. Langensalza, Belei III Niederorschel, 0,5, 1, 2 und 5 RM o.D. (1944). Gutscheine zum Einkauf in der Lager-Kantine. Komplette Serie. Alle Scheine im Katalog „Geld des Terrors“ von Grabowski abgebildet. I / I-, von größter Seltenheit Ausruf: 2.000 EUR Los 7595 Banknoten, Lots, Deutschland Kriegsgefangenenlager, hochinteressanter Händlernachlass von ca. 620 Scheinen im Leuchtturm Album. Darunter viele Spitzenstücke gesichtet, meist schon nach Tieste bestimmt und ausgepriesen. Ein Geschenk für den Wiederverkäufer. Unbedingt besichtigen. unterschiedlich erhalten Ausruf: 7.000 EUR Hier geht es direkt zur Auktion: https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/auktion/10693/ Hier geht es direkt zum Papiergeld-Teil 165. Teutoburger Auktion: https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/suche/10693/seite/1/?lot_range=7101-8000 Teutoburger Münzauktion GmbH https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/ Hans-Ludwig Grabowski
- Lexikon: Kolberg
Kolberg (Colberg) war bis 1945 eine deutsche Hafenstadt der ehemaligen preußischen Provinz Pommern an der Ostsee. Beim Vormarsch der napoleonischen Truppen wurde Kolberg Anfang 1807 von den Franzosen eingeschlossen und belagert. Die Kämpfe zwischen den Belagerern und den Preußen unter dem damaligen Major von Gneisenau endeten am 2. Juli 1807 aufgrund des bereits am 21. Juni nach der Schlacht von Friedland abgeschlossenen Waffenstillstands. Bis dahin hatte sich Kolberg gegen die feindliche Belagerung halten können. Ein Mangel an Münzen in der eingeschlossenen Stadt führte in den letzten Tagen der Belagerung zur Ausgabe von Notgeld in den Werten zu 2, 4 und 8 Groschen. Von diesen von Schülern des Lyzeums der Stadt mit Tinte geschriebenen Kupons aus Karton gibt es zwei Ausgaben, die sog. "Kommissions-Kupons", für deren Ausgabe eine Kommission verantwortlich war (6 Handunterschriften: Harder, Dresow, Zimmermann, Schröder, Hentzsch und Witt) sowie die sog. "Meinecke-Kupons", deren Ausgabe vom Kriegs- und Domänenrat Meinecke veranlasst wurde (3 Handunterschriften: Michaelis, Liebeherr, Mützell). Colberg: Kommissions-Kupon zu 2 Groschen 1807, Vorder- und Rückseite. Colberg: Meinecke-Kupon zu 8 Groschen 1807, Vorder- und Rückseite. Die Kupons wurden ab dem 26. Juni 1807 hergestellt und ab dem 29. Juni – zum Teil aber auch erst nach der Belagerung – ausgegeben und bis zum 1. Juni 1808 eingelöst. Insgesamt wurden Kupons für rund 5.200 Taler ausgegeben und zwar 13.000 Stück zu 2 Groschen, 7.400 zu 4 Groschen und 8.650 zu 8 Groschen. Nicht eingelöst wurden Kupons im Wert von 89 Talern und 10 Groschen. Von Gneisenau selbst erwähnte die Herstellung der Kupons in einem Brief an Chazot vom 28. Juni 1807: Nun präge ich Papiergeld von meiner Fabrikation und eine Belagerungsmünze. Sogar zur Falschmünzerei habe ich meine Zuflucht genommen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski / Kranz: Das Papiergeld der altdeutschen Staaten Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-188-8 Auflage: 1. Auflage 2020 Format: 17 x 24 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 344 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop












