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  • Im Gespräch mit Josef Jaumann, 1. Vorsitzender des Vereins banknotesworld e.V.

    Josef Jaumann, 1. Vorsitzender des Vereins banknotesworld e.V. Lieber Sepp, Du wurdest am 1. März 2025 auf der Mitgliederversammlung des Vereins banknotesworld e.V. zum ersten Vorsitzenden des Vereins gewählt. Kannst Du ein paar Worte zu Dir als Sammler und Mensch sagen? Ich bin als Niederbayer Altpapiersammler im wahrsten Sinne des Wortes. Begonnen habe ich mit Reichsbanknoten nach „Rosenberg“, bevor ich dann gemerkt habe, dass Notgeld eigentlich viel spannender ist. Daher konzentriere ich mich heute auf alles, was mit Papiergeld und Bayern zu tun hat: Notgeld, Goldgeld, Bettlergeld, Brückenzollmarken, Hockersteuerscheine und so weiter. Es gibt so viel Spannendes. Die Erhaltung eines Scheins ist gut und wichtig, aber für mich kein Ausschlussgrund für die Aufnahme in die Sammlung. Geldscheine waren im Umlauf und dürfen gebraucht sein. Und manchmal mache ich auch etwas außerhalb von Bayern, wie etwa den Katalog über Tabledance-Money, der mal als Frühschoppen-Idee entstanden ist. Daneben sammle ich Kontakte zu Menschen, die Wissen haben, ihr Wissen teilen und so das Hobby und mich bereichern. Als Mensch würde ich über mich sagen: Tun ist wichtig, nicht reden. Und ich muss nicht alles haben, was es auf dem Sammlermarkt so gibt.   Viele Geldscheinsammler kennen sicherlich die Internetseite banknotesworld.com , aber vermutlich nicht alle davon auch den Verein banknotesworld e.V.  Was hat es mit dem Verein auf sich, und wie hängt er mit der Webseite zusammen? Die Webseite banknotesworld.com wurde 2003 gegründet. Es ging darum, ein Forum für den fachlichen Austausch unter Geldscheinsammlern zu schaffen. Das Forum gibt es bis heute, es bedient unzählige Themen. Im Laufe der Zeit ist das dann vom Umfang immer mehr angewachsen. Die Kosten für den Server und den Webseitenunterhalt stiegen. Das konnte ein Einzelner nicht mehr stemmen. So kam die Idee auf, einen gemeinnützigen Verein als Träger der Domain banknotesworld.com und Betreiber der Webseite zu gründen. Der Verein mit aktuell gut 50 Mitgliedern trägt   die Serverkosten und die laufenden Kosten für die Maintenance der Webseite.   Dann gibt es noch die "Moneypedia" – was ist das eigentlich? Und wie hängt die mit der Webseite und dem Verein zusammen? Zu Anfang wurden auf der Webseite wild und unstrukturiert Unterlagen und Bilder hochgeladen. Um das zu steuern, wurde dann auf Grundlage der Wikipedia-Software eine Datenbank für Fachinhalte aufgebaut, die "Moneypedia". Die Moneypedia ist Dokumentengalerie und Themen-Datenbank. Da steckt unglaublich viel Sammlerwissen drin, das drohte verloren zu gehen, z.B. Beiträge und Recherchen zu speziellen Geldscheinen, Ausgaben und Sammelgebieten sowie Referenzen zu Katalogen für Spezialgebiete. Der Betrieb der Moneypedia ist ein wesentlicher Grund für die Gemeinnützigkeit des Vereins.   Wie siehst Du Deine Aufgabe als neuer Vorstand? Was willst Du angehen? Alle, die im Forum unterwegs und im Verein aktiv sind, eint das gemeinsame Hobby – Das Sammeln von Geldscheinen. Ich möchte, dass wir auf banknotesworld.com Sammler zusammenbringen, die respektvoll miteinander umgehen und sich über das Hobby austauschen. Geldscheinsammler, die sich mit ihrem Hobby beschäftigen, sind ja üblicherweise nicht arm im Geiste. Da wird keiner dümmer, wenn er sich mit anderen Gleichgesinnten austauscht und mitdiskutiert. Und durch Kontakte wächst ja auch die eigene Sammlung. Ohne Austausch geht im Hobby nun mal nichts.   Zwei Themen fallen mir noch ein: Die Gewinnung von Nachwuchs für unser Hobby und die Ansprache von Sammlern auch im nicht-deutschsprachigen Ausland. Was sind dazu Deine Ansichten? Die Diskussion, wie man Nachwuchs gewinnt, gibt es vermutlich schon so lange, wie es das Hobby Sammeln gibt. Ich habe mir einiges dazu angeschaut. Gut fand ich beispielsweise, wie die International Bank Notes Society (IBNS) früher junge Sammler angesprochen hat. Da wurden neue Mitglieder vom Vorstand willkommen geheißen, da gab es einige Geldscheine zugeschickt als Begrüßungspaket, die von Händlern und Sammlern gesponsert wurden, um die Vielfalt des Sammelgebietes aufzuzeigen und junge Sammler (und Sammlerinnen) auf eigene Sammelideen zu bringen nach dem Motto: „Schau mal, was es alles gibt“. Leider ist das dort wie hier eingeschlafen, es muss halt jemand tun. Daher ist für mich das „Wir“ so wichtig – Nachwuchsgewinnung läuft nur, wenn jeder Sammler aktiv mitmacht. Im Verein müssen wir die Möglichkeiten dazu schaffen. Überhaupt muss der Verein wieder stärker aktiv in der Öffentlichkeit wahrgenommen werden. Früher etwa gab es einheitliche Poloshirts, die Vereinsmitglieder auf Sammlerbörsen getragen haben. Die wurden dann als Vereinsmitglieder erkannt und auch angesprochen. So haben sich Kontakte entwickelt. Nochmals: Wichtig ist, dass jeder die Förderung des Vereinszwecks auch als seine eigene Aufgabe betrachtet. Ich beispielsweise fahre zu Münzbörsen wie jüngst der Numismata oder zu den Sammlertreffen in Rabenau, in Espelkamp oder in Heigenbrücken – nicht nur, um meine Sammlung auszubauen, sondern um Kontakte zu knüpfen. Wie schon gesagt, für mich als Vereinsvorstand ist nicht das „ich“ wichtig, sondern das „Wir“. Bei der Freiwilligen Feuerwehr schafft auch nicht nur der Vorsitzende. Im Verein und auf der Webseite banknotesworld.com sind alle Sammler willkommen, egal woher sie kommen und was sie sammeln. Der Austausch erfolgt dort regelmäßig in deutscher Sprache. Aber die Übersetzungsfunktion des Browsers hilft ja inzwischen, wenn man Beiträge verstehen und mitdiskutieren möchte. Nur zu!   Ein knackiges Statement zum Schluss: Banknoten sammeln ist für Dich … .. die absolute Erholung neben dem Job!   Lieber Sepp, vielen Dank für das Gespräch.   Josef Jaumann ist erreichbar unter der E-Mail-Adresse info@notgeld.bayern Das Gespräch führte Dr. Sven Gerhard

  • Das "Reinhardt-Programm" – Bedarfsdeckungs- und Zinsvergütungsscheine

    Finanzierungsinstrumente der Arbeitsbeschaffung und Familienpolitik Im April 1933 musste Finanzminister Schwerin von Krosigk aufgrund der veränderten politischen Verhältnisse seinen jüdischen Staatssekretär Arthur Zarden entlassen. An dessen Stelle trat Fritz Reinhardt (* 3. April 1895 in Ilmenau/Thüringen; † 17. Juni 1969 in Regensburg), der Steuerfachmann der NSDAP. Abb. 1:  Fritz Reinhardt, hier in der Uniform eines SA-Obergruppenführer s ca. 1938. C. Wolf, Berlin - Eigenes Werk E. Kienast (Hg.): Der Großdeutsche Reichstag 1938, IV. Wahlperiode, R. v. Decker´s Verlag, G. Schenck, Berlin 1938. CC BY-SA 4.0 Das nach ihm benannte „Reinhardt-Programm“ war das erste nationalsozialistische Arbeitsbeschaffungsprogramm. Wie beim Programm der Regierung von Papen und Schleicher zuvor, sollten die Initiativen der Unternehmen unterstützt werden. Das „Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“  vom 1. Juni 1933 (RGBl. I 1933, S. 323 ff) förderte bestimmte Arbeiten im nationalen Interesse (z. B. Instandsetzung von Verwaltungs- und Wohngebäuden, Flussregulierungen, Tiefbauarbeiten und mehr). Die Mittel hierfür sollten durch Arbeitsschatzanweisungen in Höhe von einer Milliarde Reichsmark von 1934 bis 1938 aufgebracht werden. Die Finanzierung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen sahen drei Formen vor: Zuschüsse, Darlehen und Steuerbegünstigungen. Die „Verordnung zur Durchführung der Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen auf Grund des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit (AB-DVO)“  vom 28. Juni 1933 (RGBl. I 1933, S. 425 ff) kannte zwei Arten der Arbeitslosenhilfe bzw. der Unterstützung Hilfsbedürftiger durch nicht übertragbare Bedarfsdeckungsscheine. Die zu Arbeitseinsätzen herangezogenen Arbeitslosen erhielten für vier volle Arbeitswochen einen Reichszuschuss von 25 Reichsmark in Form eines Bedarfsdeckungsscheins vom Typ A. Bedarfsdeckungsscheine Typ B, die ebenfalls über 25 Reichsmark lauteten, wurden direkt vom Finanzamt an die Bezirksfürsorgeverbände abgegeben, die die Scheine nach Feststellung des Bedarfs im Einzelfall an Hilfsbedürftige gaben. Abb. 2: Bedarfsdeckungsschein A, Muster A: RGBl. I 1933, S. 429. Abb. 3: Bedarfsdeckungsschein A, Stammabschnitt. Abb. 4: Bedarfsdeckungsschein B, Muster B: RGBl. I 1933, S. 430. Abb. 5: Bedarfsdeckungsschein B, Stammabschnitt. Die Bedarfsdeckungsscheine bestehen aus zwei Teilen: dem Stammabschnitt sowie einen anhängenden Bogen mit 25 Wertmarken zu je einer Reichsmark. Gesamtgröße: 168 x 230 mm. Gedruckt wurden sie von der Reichsdruckerei auf Papier mit Wasserzeichen „Quadrate mit Kreis“. [1]  Sie datieren vom 28. Juni 1933 und sind auf den Namen des Arbeitslosen bzw. Bezirksfürsorgeverbandes ausgestellt. Während Scheine des Typs A einen Trockenstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift „Reichsfinanzministerium aufweisen, ist dieser Stempel bei Scheinen vom Typ B gedruckt. Mit diesen nicht übertragbar Urkunden konnten die Empfänger in speziell dafür zugelassene Verkaufsstellen Kleidung, Wäsche und Haushaltsgeräte erwerben. Abb. 6: Wertmarke des Bedarfsdeckungsscheins zu 1 RM. Die Verkaufsstelle trennte vom anhängenden Bogen die benötigten Wertmarken ab. Den Stamm mit den nicht benötigten Marken erhielt der Käufer zurück. Für die spätere Abrechnung mit dem Finanzamt wurden die abgetrennten Marken vom Verkäufer auf ein besonderes Formular geklebt. Abb. 7.1: Sammelkarte für Abschnitte von Bedarfsdeckungsscheine, Muster C: RGBl. I 1933, S. 431. Abb. 7.2: Sammelkarte für Abschnitte von Bedarfsdeckungsscheine, Muster C: RGBl. I 1933, S. 432. Hinter Abschnitt III mit der Überschrift „Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit“ verbirgt sich ein Mittel, mit dem die nationalsozialistische Regierung Einnahmen generieren wollte. Die Spende konnte geleistet werden: durch Zahlung an ein Finanzamt, Hauptzollamt oder Zollamt, durch Abtretung von Schatzanweisungen oder Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs, der Deutschen Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände zugunsten des Arbeitsschatzanweisung Tilgungsfonds, sowie durch Abtretung von Forderungen, die in das Schuldbuch des Deutschen Reichs, eines Landes, einer Gemeinde oder eines Gemeindeverbandes eingetragen waren. Über jede freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit erhielt der Spender einen Spendenschein (Empfangsbescheinigung). Die Spende minderte das Einkommen im Jahr der Leistung und damit die Steuerschuld. Hatte der Steuerpflichtige vor dem 1. Juni 1933 die Steuer verkürzt, so bewirkte die Spende Straffreiheit, wenn damit mindestens die Hälfte der hinterzogenen Steuer abgelöst wurde und die Zahlung vor dem 31. März 1934 geleistet wurde. [2] Bis zum Auslaufen der Regelung Ende März 1934 betrug das Gesamtaufkommen 149 Millionen Reichsmark. Abb. 8.1: Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, 3. Juli 1933, Spendenschein über 750 RM, Vorderseite. Abb. 8.2: Freiwillige Spende zur Förderung der nationalen Arbeit, 3. Juli 1933, Spendenschein über 750 RM, Rückseite. Weißes Papier ohne Wasserzeichen. Größe: 210 x 185 mm. Die unter dem Titel „Förderung der Eheschließungen“ des Gesetzes zur Verminderung der Arbeitslosigkeit in Abschnitt V genannten Maßnahmen waren die ersten arbeitsmarktpolitischen Schritte des nationalsozialistischen Regimes. Personen, die nach dem 31. Mai 1933 die Ehe miteinander eingingen, konnten vom Deutschen Reich ein Darlehen von bis zu 1.000 RM erhalten. Voraussetzung war, dass die künftige Ehefrau in der Zeit zwischen dem 1. Juni 1931 und 31. Mai 1933 mindestens sechs Monate lang im Inland in einem Arbeitsverhältnis gestanden hatte, bzw. sich die künftige Ehefrau verpflichtete, eine etwaige Anstellung aufzugeben und eine andere nicht wieder aufzunehmen. Das Ehestandsdarlehen wurde nur auf Antrag an deutsche Staatsbürger gewährt. Hiervon wurden nach der (Ersten) „ Durchführungsverordnung über die Gewährung von Ehestandsdarlehen (ED-DVO)“  vom 20. Juni 1933 (RGBl. I 1933, S. 377 ff) Personen ausgeschlossen, die nicht im Besitz der bürgerlichen Ehrenrechte waren oder an deren politischer Einstellung Zweifel bestanden. Versagt wurde das Darlehen auch, wenn eine Eheschließung aus erbbiologischen Gründen nicht im Interesse der Volksgemeinschaft“ lag [3]  oder wenn aufgrund des Vorlebens oder des Leumunds Zweifel daran bestanden, dass das Darlehen zurückgezahlt würde. „Nichtarier“ wurden, ohne dass dies im Reichsgesetzblatt veröffentlicht wurde, durch „Erläuterungen für die Verwaltungspraxis“ vom März 1934 ausgeschlossen. Der Darlehensantrag war beim Finanzamt des Wohnortes des Ehemanns zu stellen. Das Darlehen war unverzinslich und in monatlichen Raten mit 1 % zu tilgen. Die Rückzahlungssumme verringerte sich für jedes lebend geborene Kind um 25 % der ursprünglichen Darlehenssumme. Die Auszahlung des Ehestandsdarlehens erfolgte ebenfalls in Form von Bedarfsdeckungsscheinen, die zur Zahlung von Möbeln und Haushaltsgegenständen genutzt werden konnten. Die für die Darlehen notwendigen Mittel sollten durch eine Ehestandshilfe aufgebracht werden. Von Juli 1933 bis Ende 1934 wurden hierzu alle ledigen Personen, die Einkünfte im Sinne des Einkommensteuergesetzes bezogen, herangezogen und danach in den Tarif der Einkommensteuer integriert. [4]   Abb. 9: Hinweis der Geschäfte, die die Bedarfsdeckungsscheine akzeptierten. Die einheitlich gestalteten Bedarfsdeckungsscheine zu 10, 20, 50 und 100 Reichsmark sind 148 x 210 mm groß und wurden von der Reichsdruckerei sowohl auf Papier mit den Wasserzeichen „Schuppen“ als auch mit dem Wasserzeichen „Kreuze“ gedruckt. Auf den Rückseiten wurden Name und Adresse des Darlehensnehmers eingetragen. Hier bescheinigte der Verkäufer auch die Lieferung der Ware und legte ihn zur Einlösung dem Finanzamt vor. Nach Bezahlung wurde die obere linke Ecke des Bedarfsdeckungsscheins abgeschnitten. Abb. 10.1:  Ehestandsdarlehen-Bedarfsdeckungsschein, 20. Juni 1933, 10 RM, Vorderseite. Abb. 10.2:  Ehestandsdarlehen-Bedarfsdeckungsschein, 20. Juni 1933, 10 RM, Rückseite. Abb. 11:  Ehestandsdarlehen-Bedarfsdeckungsschein, 2. Dezember 1933, 20 RM, Vorderseite. Abb. 12:  Ehestandsdarlehen-Bedarfsdeckungsschein, 2. Dezember 1933, 50 RM, Vorderseite. Abb. 13:  Ehestandsdarlehen-Bedarfsdeckungsschein, 20. Juni 1933, 100 RM, Vorderseite. Die Ehestandsdarlehen erhöhten zwar die Heiratsziffern, die angestrebte Erhöhung der Geburtenzahl blieb jedoch aus. Auch führte die Freisetzung der bislang von Frauen eingenommenen Arbeitsplätze nicht zu einer entsprechenden Besetzung dieser Stellen durch Männer. Ergänzt wurde das Gesetz durch die „Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien (KFV)“  vom 15. September 1935 (RGBl. I 1935, S. 1160) und den „Durchführungsbestimmungen zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien (KFB DB)“  vom 26. September 1935 (RGBl. I 1935, S. 1206 ff). Danach erhielten Familien mit vier und mehr Kinder auf Antrag eine einmalige Kinderbeihilfe in Form von Bedarfsdeckungsscheinen. Die Beihilfe war auf einen Höchstbetrag von 100 Reichsmark je Kind und 1000 Reichsmark je Familie beschränkt. Die Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsscheine datieren vom 26. September 1935 und sind mit den Formularen der Ehestandsdarlehen fast identisch. Zur Ausgabe gelangten Scheine zu 10 und 50 Reichsmark mit dem Ausgabedatum 26. September 1935. In der „Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien“  vom 24. März 1936 (RGBl. I 1936, S. 252) wurde das Wort „einmalig“ gestrichen. Die „Dritte Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien (Dritte KFB DB)“  vom 24. März 1936 (RGBl. I 1936, S. 252 ff) gewährte dann ab Juli 1936 eine monatliche Kinderbeihilfe ab dem fünften Kind. Für die ersten vier Kinder unter 16 Jahre wurde keine Kinderbeihilfe bezahlt. Abb. 14: Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsschein, 26. September 1935, 10 RM, Vorderseite. Quelle: RGBl. I 1935, S. 1213. Abb. 15: Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsschein, 31. August 1937, 10 RM, Vorderseite. Quelle: RGBl. I 1937, S. 1001. Die „Sechste Durchführungsbestimmung zur Verordnung über die Gewährung von Kinderbeihilfen an kinderreiche Familien“  vom 31. August 1937 (RGBl. I 1937, S. 989 ff) brachte dann einige weitere Änderungen. „Zum teilweisen Ausgleich der Familienlasten“  konnten kinderreicher Familien mit fünf und mehr Kindern, die das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten, eine laufende monatliche Kinderbeihilfe in Form von Bedarfsdeckungsscheinen in Höhe von 10 Reichsmark erhalten. Daneben konnten „zur angemessenen Einrichtung des Haushalts kinderreicher Familien“  einmalige Kinderbeihilfen gezahlt werden. Die Kinderbeihilfe konnte auch als „Kinderbeihilfe für Siedlungszwecke“ gewährt werden und diente der Aufbringung eines Teils des Eigenkapitals für die Finanzierung geförderter Kleinsiedlungen mit sog. Siedlungshäusern. Hierfür wurden besondere Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsscheine S vom Finanzamt ausgestellt. Abb. 16.1: Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsschein S, 31. August 1937, 10 RM, Vorderseite. Abb. 16.2: Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsschein S, 31. August 1937, 10 RM, Rückseite. Abb. 17: Kinderbeihilfe-Bedarfsdeckungsschein S, 31. August 1937, 50 RM, Vorderseite. Die deutschen Zeitungen berichteten regelmäßig über die Bedarfsdeckungsscheine. „Wirtschaft und Statistik“ veröffentliche in der Ausgabe Nr. 5 vom Mai 1943 die folgenden Zahlen. Seit Einführung der Ehestandsdarlehen kamen danach insgesamt 1.993.533 Ehestandsdarlehen zur Auszahlung: Von 1933 bis 1944 wurden etwa 6,8 Milliarden Reichsmark für Ehestandsdarlehen ausgegeben. Bleibt noch anzumerken, dass die Bedarfsdeckungsscheine-Ehestandsdarlehen sowie die Bedarfsdeckungsscheine-Kinderbeihilfen stets den Trockenstempel des Finanzministeriums und das Siegel des ausgebenden Finanzamtes tragen. In Sammlungen sind wohl nur Formulare überliefert, bei denen beide den Adler mit ausgebreitetem Flügel und dem Kranz mit dem Hakenkreuz in den Fängen zeigen. Allerdings wurde dieses Siegel erst mit „Erlaß über die Reichssiegel“ vom 7. März 1936 (RGBl. I 1936, S. 147 f) eingeführt. Die Siegel aus der Weimarer Zeit konnten noch bis 30. September 1936 verwendet werden. Somit müssten die Bedarfsdeckungsscheine, die vor dem Termin ausgegeben wurden, ein anderes Siegel tragen, analog der Zinsvergütungsscheine.  Das „Zweite Gesetz zur Verminderung der Arbeitslosigkeit“  vom 21. September 1933 (RGBl. I 1933, S. 651 ff) ermächtigte den Reichsminister der Finanzen 500 Millionen Reichsmark zur Förderung von Instandsetzungs- und Ergänzungsarbeiten an Gebäuden auszugeben. Hauseigentümern wurde ein Zuschuss von insgesamt 24 % auf die Aufwendungen gewährt, die er selbst mit eigenen Mitteln bzw. geliehenen Mitteln nachweislich bis zum 31. März 1934 aufgebracht hatte. Der Zuschuss erfolgte in Form von Zinsvergütungsscheinen. Die Zinsvergütungsscheine waren Schuldurkunden des Reichsfinanzministeriums auf den Inhaber. Sie bestanden aus einem Stamm mit Ausstellungsdatum 2. Oktober 1933, der mit sechs Zinsvergütungsscheinen (Abschnitten) verbunden war. Ihre Laufzeit reichte vom 1. April 1934 bis 31. März 1940. In jedem Jahr trennte das Finanzamt einen Abschnitt ab und löste ihn ein. Die Abschnitte lauteten über 1, 2, 5, 10 und 50 Reichsmark. Über die gesamte Laufzeit betrachtet betrug die Förderung 6, 12, 30, 60 bzw. 300 Reichsmark. Gedruckt wurden die 148 x 37 mm großen Zinsvergütungsscheine von der Reichsdruckerei auf Papier mit dem Wasserzeichen „Kreuze“. Abb. 18: Zinsvergütungsschein, 2. Oktober 1933, 6 RM, Vorderseite. Quelle: RGBl. I 1933, S. 718. Abb. 19: Zinsvergütungsschein, 2. Oktober 1933, 6 RM, Mantel mit einem Abschnitt zu 1 RM, Vorderseite. Abb. 20: Zinsvergütungsschein, 2. Oktober 1933, 30 RM, Mantel mit einem Abschnitt zu 5 RM, Vorderseite. Abb. 21: Zinsvergütungsschein, 2. Oktober 1933, 60 RM, Mantel ohne Abschnitt zu 10 RM, Vorderseite. Alle vorgestellten Bedarfsdeckungs- und Zinsvergütungsscheine tragen die Unterschrift des Finanzministers Graf Schwerin von Krosigk. [5] Die vorgestellten Scheine können als Geld im weiteren Sinne bezeichnet werden. So war im "Völkischen Beobachter", Nr. 180 vom 29. Juni 1933 zu lesen: „Die Bedarfsdeckungsscheine unterscheiden sich vom Gelde, dem sie in gewisser Weise ähnlich erscheinen, darin, daß sie einen nur begrenzten Zweck dienen, nur an einen begrenzten Kreis von Empfängern sich wenden und einen nur begrenzten Umlauf haben. Sie werden nur für eben genannten Zweck ausgegeben. Man kann mit ihnen nur Kleidung, Wäsche, Hausgeräte und Möbel in solchen Verkaufsstellen erwerben, die bereit sind, die Zahlung in Bedarfsdeckungsscheinen anzunehmen. Und diese haben mit den Bedarfsdeckungsscheinen keine eigenen Zahlungen vorzunehmen, sondern zeichnen sie dem Finanzamt zur Auslösung ein.“ Uwe Bronnert Anmerkungen [1]  Das Wasserzeichen besteht aus mehreren Reihen 10 mm großer Quadrate, die Quadrate haben jeweils 5 mm Abstand, zwischen ihnen kleine ausgefüllte Kreise. Im Quadrat ist deutlich ein heller Kreis angeordnet. [2]  Arbeitsspenden konnten auch anonym – beispielsweise über einen Notar – eingezahlt werden, um damit einer strafbewehrten Steuerhinterziehung zu entgehen. [3]  Die „Zweite Durchführungsverordnung über die Gewährung von Ehestandsdarlehen“  vom 26. Juli 1933 (RGBl. I 1933, S. 540) verlangte ein ärztliches Zeugnis darüber, dass „kein Ehegatte an erblich geistigen oder körperlichen Gebrechen leidet“ . [4]   § 8 (1) Die Ehestandshilfe der Lohn- und Gehaltsempfänger wird nicht erhoben, wenn der Arbeitslohn den Betrag von 75 Reichsmark im Monat nicht erreicht. (2) Die Ehestandshilfe der Lohn- und Gehaltsempfänger beträgt, wenn … Einnahmen für volle Monate gezahlt werden: 2 vom Hundert bei   75 Reichsmark bis ausschließlich 150 Reichsmark Arbeitslohn, 3 vom Hundert bei 150 Reichsmark bis ausschließlich 300 Reichsmark Arbeitslohn, 4 vom Hundert bei 300 Reichsmark bis ausschließlich 500 Reichsmark Arbeitslohn, 5 vom Hundert bei 500 Reichsmark Arbeitslohn und darüber. (3) Einmalige Lohn- und Gehaltseinnahmen sind dem Lohnzahlungszeitraum zuzurechnen, in dem sie dem Lohn- oder Gehaltsempfänger zufließen.   § 13 enthielt entsprechende Bestimmungen für Veranlagte. Die Ehestandshilfe wurde vom 1. Juli 1933 bis Ende 1934 erhoben. [5]  Johann Ludwig „Lutz“ Graf Schwerin von Krosigk (* 22. August 1887 in Rathmannsdorf/Anhalt; † 4. März 1977 in Essen), war vom 2. Juni 1932 bis zum 23. Mai 1945 Reichsminister der Finanzen. Er war parteilos, bis er 1937 durch Annahme einer Parteiehrung in die NSDAP aufgenommen wurde.

  • Aus privaten Sammlungen: Zinskupon der Kgl. Bayerischen Eisenbahnschuld zu 87,50 Mark von 1919

    Alle Zinskupons bayerischer Staatsanleihen mit Fälligkeit zischen dem 20.11.1918 und dem 1.4.1919 wurden zum 20.11.1918 gesetzliche Zahlungsmittel. Nur diese Kupons, und nicht solche mit späterem Fälligkeitsdatum, sind als Zahlungsmittel anzusehen. Die nur sehr vereinzelt in Sammlungen vorkommenden Stücke wurden durch die Bayerische Staatsschuldenverwaltung in sehr geringen Mengen (zwischen 1 bis 10 Stück) an Museen und Sammler abgegeben und sind alle durch Lochungen entwertet. Vom vorgestellten Zinskupon der Königlich Bayerischen Eisenbahnschuld zu 3 ½ vom Hundert über 87,50 Mark, zahlbar zum 1. Januar 1919, wurden nur 10 Stück abgegeben. Der Rest wurde vernichtet. Aus der Sammlung Hans-Ludwig Grabowski: Deutsches Reich, Königreich Bayern, Königliche Staatsschuldenverwaltung, Kgl. Bayerische Eisenbahnschuld zu 3 ½ vom Hundert, Zinskupon über 87,50 Mark, zahlbar am 1.1.1919 Vorderseite: Mitte im Unterdruck bekröntes Wappen mit zwei Löwen als Schildhalter. Links und rechts je ein Kopfmedaillon der Bavaria mit Eichenlaubkranz. Mitte unten im weißen Feld Trockenstempel der Direktion der Königlich Bayerischen Staatsschuldenverwaltung. Rückseite: Druck einseitig, verschiedene Einlösungsstempel Wasserzeichen: Eichenlaubkranz Format: ca. 120 x 36 mm Gültig bis: 31.12.1923 Katalogreferenzen: BAY-47 (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871–1948) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

  • Josef Jaumann: Neuer Katalog zu Tabledance Money

    Tabledance Money - Buchcover. Josef Jaumann: Tabledance Money 48 Seiten, 2024. Eigenverlag des Autors. Format 21,5 x 29,7 cm. Softcover, durchgehend farbig mit zahlreichen Abbildungen. Ohne ISBN. Preis: EUR 12 plus Versand, zu bestellen beim Autor – info@notgeld.bayern . Was ist Tabledance Money - auf Deutsch: Tischtanz-Geld? Um das herauszufinden, muss man sich zunächst dem Begriff Tabledance nähern. Wikipedia hilft hier weiter, denn dort heißt es: Tabledance (aus dem englischen „table dance“ für Tischtanz) ist eine in Nachtclubs etablierte Form des erotischen Tanzes, bei der aufreizend gekleidete Frauen oder Männer auf einer Bühne oder einem Tresen ... auftreten. Tabledance ist also eine erotische Tanzform. Gleich ist man versucht zu denken, es tanzen ausschließlich knapp bekleidete Frauen vor Männern – weit gefehlt! Eine kurze online-Recherche bei einschlägigen Hamburger Institutionen zeigt, dass Tänzerinnen und Tänzer gleichermaßen gebucht werden - sogenannte Tabledance-Shows richten sich sowohl an männliches als auch an weibliches Publikum. Wozu aber jetzt Geld? Auch hier hilft Wikipedia weiter: Die einzelnen Gäste haben dabei die Möglichkeit, über das Zustecken von sogenannten Tips (Trinkgeldern) in Form von Geldscheinen oder im jeweiligen Club verwendeten „House Dollars“ einen semi-persönlichen Tanz für sich selbst und ihre eventuellen Begleiter zu bestellen. Außer den Berührungen, die notwendig sind, die Tips beispielsweise an der Kleidung der Tänzerin oder des Tänzers zu befestigen, ist körperlicher Kontakt seitens der Gäste meist nicht gestattet. Tabledance Money sind also Trinkgeldscheine, die Tänzerinnen und Tänzern während ihrer Vorführungen durch die Besucher zugesteckt werden und die bei den Veranstaltern zu diesem Zweck erworben werden können. Oft erhält man einige Scheine bereits mit der Zahlung eines Eintrittspreises. Sie machen einen Teil der Einnahmen der Tänzerinnen und Tänzer aus, werden also durch diese abgerechnet und durchaus auch wieder verwendet. Bereits aus hygienischen Gründen verbietet sich dabei der Einsatz echter Geldscheine. Hier setzt der neue Katalog von Josef Jaumann an, sonst ein ausgewiesener Experte für Bayerisches Notgeld. Er katalogisiert ca. 60 Ausgabestellen in Deutschland und die dort ausgegebenen Trinkgeldscheine. Alle Scheine sind abgebildet, zumeist in Farbe. Auch eine (moderate) Bewertung der Scheine wurde versucht. Viele der katalogisierten Scheine lehnen sich gestalterisch US-amerikanischen Dollarnoten an, nur dass die Bilder der Präsidenten durch diejenigen von Tänzerinnen oder Clubbesitzern ersetzt wurden. Es gibt aber auch Scheine, die den gültigen Euroscheinen oder mexikanischen Pesos nachempfunden sind. Die Erstauflage des Kataloges kann nur die Spitze des berühmten Eisbergs sein, denn es dürfte viel mehr Scheine und Ausgabestellen als aktuell katalogisiert geben. Eine weitere Auflage, die geplant ist, dürfte daher umfangreicher ausfallen. Dazu ist der Autor auf die Mithilfe von Sammlern angewiesen, die solche Scheine eben nicht den Tänzerinnen oder Tänzern zugesteckt, sondern ihrer Sammelleidenschaft den Vorzug gegeben, und vielleicht einige Exemplare mehr erworben haben. Schön wäre es, wenn in einer Zweitauflage Katalognummern, die Formate sowie das Material der Scheine im Katalog angegeben würden, da Trinkgeldscheine auch auf Plastikfolie gedruckt werden. Ein sicherlich außergewöhnliches Sammelgebiet mit einer gewissen Note erotischer Fantasie. Insoweit sei aber daran erinnert, dass auch einige deutsche Serienscheine aus den frühen 1920er Jahren mit erotischen Motiven spielten und dadurch Käufer anzogen. Der Besuch von Tabledance-Veranstaltungen dürfte heute ein Vergnügen allein zulasten der privaten Brieftaschen (oder Kreditkarten) der Besucher sein. Auch wenn auf manchen Scheinen für Firmenveranstaltungen geworben wird: Ein Ersatz von Aufwendungen für Erwachsenenunterhaltung mit Geschäftspartnern als Spesen oder Reisekosten ist heute in allen großen Unternehmen unzulässig.     Dr. Sven Gerhard

  • Lexikon: Kuponmark

    Als Kuponmark werden die zur Währungsreform in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands (SBZ) am 23. Juni 1948 als Provisorium mit Marken beklebten alten Reichs- und Rentenbanknoten bezeichnet. Diese Maßnahme war notwendig, um schnell auf die zuvor erfolgte separate Währungsreform in den Westzonen und Westberlin reagieren zu können. Deutsches Reich, Sowjetische Besatzungszone Deutschlands: 5 Deutsche Mark (Kuponmark) zur Währungsreform 1948 mit aufgeklebtem Spezialkupon auf 5 Rentenmark der Deutschen Rentenbank vom 2. Januar 1926, Vorderseite, Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte. Deutsches Reich, Sowjetische Besatzungszone Deutschlands: 20 Deutsche Mark (Kuponmark) zur Währungsreform 1948 mit aufgeklebtem Spezialkupon auf 20 Reichsmark der Deutschen Reichsbank vom 16. Juni 1939, Vorderseite, Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte. Es gab solche Aufkleber (Spezialkupons) über 1, 2, 5, 10, 20. 50 und 100 Deutsche Mark (DM) ohne Währungsbezeichnung, aber mit der Jahresangabe 1948. Von den höheren Werten, vor allem über 50 und 100 DM, wurden zahlreiche zeitgenössische Fälschungen bekannt. Nach nur einen Monat im Umlauf wurden die Kuponmark-Scheine am 24. Juli 1948 durch neu gedruckte Noten der Deutschen Notenbank ersetzt. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte

  • Leserpost: Übersetzung der Blog-Beiträge

    Warum haben Sie keine Version in Englisch als Option oder eine Übersetzung der Inhalte über die rechte Maustaste? Mehdi Übersetzungs-Beispiel / Example of an automatic translation Antwort der Redaktion Vielen Dank für Ihr Interesse. Die Anzahl der ausländischen Leser in unserem Blog für Geldscheinsammler wächst ständig. Dabei können wir Zugriffe aus allen Teilen der Welt verzeichnen. Viele Leser nutzen die automatischen Übersetzungsfunktionen über Google Translate. Ich habe Ihre Anfrage zum Anlass genommen, um den Copyright-Schutz über die Sperrung der rechten Maustaste aufzuheben. Sie können ab sofort die Beiträge in unserem Blog Geldscheine-Online über die rechte Maustaste mit Google übersetzen lassen. Unabhängig davon konnten Sie bereits zuvor und auch weiterhin die automatische Übersetzer-Funktion Ihres Browsers nutzen. Hierfür benötigt man nicht die rechte Maustaste und kann ebenfalls viele Sprachen auswählen. Zur Übersetzung von Texten empfehlen wir außerdem www.deepl.com , den präzisesten Übersetzer der Welt. Beste Grüße und viel Freude bei der Lektüre. Mit freundlichen Grüßen English Thank you for your interest. The number of foreign readers of our blog for banknote collectors is constantly growing. We have visitors from all over the world. Many readers use the automatic translation function via Google Translate. I have taken your request as an opportunity to remove the copyright protection that blocked the right-mouse-click translation option. You can now translate all posts in our Geldscheine-Online blog using the right mouse button with Google. Regardless of this, you could always use the automatic translator function of your browser before and you can continue to do so. You do not need the right mouse button for this and can also select many languages. For translating texts, we recommend www.deepl.com , the world's most accurate translator. Best regards and enjoy reading. Yours sincerely Hans-Ludwig Besler (Grabowski)

  • Salomonen: Neue Polymernote zu 5 Dollars ist in Umlauf

    Die mit Pressemitteilung der Central Bank of Solomon Islands am 25. April 2019 angekündigte neue 5-Dollars-Note aus Polymer-Kunststoff wurde am 2. Mai 2019 im Zusammenhang mit dem Welt-Thunfisch-Tag der Vereinten Nationen ausgegeben. Die Darstellung eines Thunfischs bildet ein Durchsichts-Element. Hans-Ludwig Grabowski Abb. Hartmut Fraunhoffer, www.banknoten.de #Nachrichten #Weltbanknoten #Amerika #Aruba #Dollar #Grabowski

  • Neue Banknoten Südafrika

    Wie die Reserve Bank of South Africa am 03. Mai 2023 mitteilte, wird eine neue Serie Banknoten zu 10, 20, 50, 100 und 200 Rand ausgegeben. Die Banknoten entsprechen in ihrer Gestaltung der bereits im Umlauf befindlichen Serie, sie zeigen aber verschiedene neue Sicherheitsmerkmale und auch die Rückseiten der Banknoten wurden leicht abgeändert. Die Ausgabe der Banknoten erfolgte am 04. Mai 2023. Die Banknoten werden schrittweise eingeführt und parallel zu den vorhergehenden Ausgaben in Umlauf gebracht. 10 Rand o.D.(2023) ZAF-W148 (Peter Mosselberger - www.banknote.ws ), (Linzmayer B-777a). Grün. Vorderseite: Englischer Text; Wappen; Nashorn in einer Raute als ein Durchsichtsregister; Präambel der südafrikanischen Verfassung; Nelson Mandela; zwei Nashörner in SPARK Live Truspin. Rückseite: Text in Englisch, Afrikaans und Swazi; zwei Nashörner; Nashorn in Raute als ein Durchsichtsregister. Holografischer Sicherheitsfaden mit Fenster, Wappen, SARB, Nashorn und 10. Wasserzeichen: Rhinozeros und Elektrotypie 10. Drucker: (South African Bank Note Company). 128 x 70 mm. Papier. Unterschrift: Kganyago. 20 Rand o.D.(2023) ZAF-W149 (Peter Mosselberger - www.banknote.ws ), (Linzmayer B-778a). Braun und violett. Vorderseite: Englischer Text; Wappen; Elefant im Rechteck als ein Durchsichtsregister; Präambel der südafrikanischen Verfassung; Nelson Mandela; zwei Elefanten in SPARK Live Truspin. Rückseite: Text in Englisch, Tswana und Southern Ndebele; drei Elefanten; Elefant im Rechteck als ein Durchsichtsregister. Holografischer, gefensterter Sicherheitsfaden mit Wappen, SARB, Elefant und 20. Wasserzeichen: Elefant und Elektrotypie 20. Drucker: (South African Bank Note Company). 134 x 70 mm. Papier. Unterschrift: Kganyago 50 Rand o.D.(2023) ZAF-W150 (Peter Mosselberger - www.banknote.ws ), (Linzmayer B-779a). Rotbraun, Olivgrün und Braun. Vorderseite: Englischer Text; Wappen; Löwe im Kreis als ein Durchsichtsregister; Präambel der südafrikanischen Verfassung; Nelson Mandela; zwei Löwen in SPARK Live Truspin. Rückseite: Text in Englisch, Xhosa und Venda; zwei Löwen; Löwe im Kreis als ein Durchsichtsregister. Holografischer Sicherheitsfaden mit Fenster mit Wappen, SARB, Löwe und 50. Wasserzeichen: Löwe und Elektrotypie 50. Drucker: (South African Bank Note Company). 140 x 70 mm. Papier. Unterschrift: Kganyago 100 Rand o.D.(2023) ZAF-W151 (Peter Mosselberger - www.banknote.ws ), (Linzmayer B-780a). Blau, Violett und Orange. Vorderseite: Englischer Text; Wappen; Kapbüffel im Sechseck als ein Durchsichtsregister; Präambel der südafrikanischen Verfassung; Nelson Mandela; zwei Kapbüffel in SPARK Live Truspin. Rückseite: Text in Englisch, Nordsotho und Tsonga; zwei Kapbüffel; Kapbüffel im Sechseck als ein Durchsichtsregister. Holografischer Sicherheitsfaden mit Fenster mit Wappen, SARB, Kapbüffel und 100. Wasserzeichen: Kapbüffel und Elektrotypie 100. Drucker: (SABN und Tumba Bruk). 146 x 70 mm. Papier. Unterschrift: Kganyago 200 Rand o.D.(2023) ZAF-W152 (Peter Mosselberger - www.banknote.ws ), (Linzmayer B-781a). Orange, braun und grün. Vorderseite: Englischer Text; Wappen; Leopard im Oval als ein Durchsichtsregister; Präambel der südafrikanischen Verfassung; Nelson Mandela; zwei Leoparden in SPARK Live Truspin. Rückseite: Text in Englisch, Zulu und Sotho; zwei Leoparden; Leopard im Oval als ein Durchsichtsregister. Holografischer Sicherheitsfaden mit Fenster mit Wappen, SARB, Leopard und 200. Wasserzeichen: Leopard und Elektrotypie 200. Drucker: (South African Bank Note Company). 152 x 70 mm. Papier. Unterschrift: Kganyago Abbildungen: Owen W. Linzmayer (The Banknote Book - www.banknotenews.com ) Falk Quieß

  • Kirgisistan: Neue Banknoten zu 200, 500 und 1000 Som

    Ab dem 10. Mai 2023 gibt die Kirgisische Bank neue Banknoten zu 200, 500 und 1000 Som in Umlauf. Der gelbe Zweihunderter zeigt auf der Vorderseite den kirgisischen Dichter, Dramatiker und Übersetzer Alikul Osmonow (1915-1950), bewaldete Berge, ein Rautenmuster als Erkennungszeichen sowie ein optisch variables Element (OVI) mit Nennwert, das seine Farbe von Gold zu Jade wechselt. Rückseite: Kirgisischer Text, Rautenmuster und Zeilen aus Osmonovs "Jenischbek" über den Issyk-Kul-See mit Bergen. Sicherheitsmerkmale: Unterbrochener Sicherheitsstreifen mit entmetallisierten Wertzahlen (bei allen Nominalen), Wasserzeichen Porträt von Alikul Osmonow. Format: 138 x 66 mm, Druck: TDLR. Der violette Fünfhunderter zeigt auf der Vorderseite den Erzähler des kirgisischen Manas-Epos Sayakbai Karalaev (1894-1971), Berge, ein Rautenmuster als Erkennungszeichen sowie ein optisch variables Element (OVI) mit Nennwert, das seine Farbe von Gold zu Jade wechselt. Rückseite: Mausoleum von Manas und Berge. Wasserzeichen Porträt von Sayakbai Karalaev. Format: 144 x 68 mm, Druck: TDLR. Der graugrüne Tausender zeigt auf der Vorderseite ein Porträt des kirgisischen Dichters Jusup Balasagyn (Yūsuf Balasaguni), der im 11. Jahrhundert lebte und nach dem auch die kirgisische National-Universität benannt ist. Auf der Rückseite sieht man das antike Denkmal Takhti Sulaiman am Berg Sulaiman. Das Wasserzeichen wiederholt das Porträt der Vorderseite. Format: 150 x 71 mm. Druck: TDLR. Hans-Ludwig Grabowski Abb. Hartmut Fraunhoffer ( www.banknoten.de )

  • Marokko führt eine neue 50-Dirhams-Banknote anlässlich des 25. Jahrestages der Thronbesteigung von König Mohammed VI. ein

    Die Bank Al-Maghrib (die marokkanische Zentralbank) hat am 30. Juli 2024 im Rahmen der Feierlichkeiten zum 25. Jahrestag der Thronbesteigung von König Mohammed VI. eine neue 50-Dirhams-Banknote eingeführt. Die neue Banknote ist Teil einer neuen Serie von Banknoten und Münzen, die Marokkos Engagement für eine nachhaltige Entwicklung durch die nationale Strategie für saubere Energie und den Schutz der natürlichen Ressourcen hervorhebt und gleichzeitig die Errungenschaften des Landes unter der Führung von König Mohammed VI. feiert. Die Vorderseite der Banknote zeigt das Porträt von König Mohammed VI. aus der Dynastie der Alawiten. Er bestieg den Thron am 23. Juli 1999 nach dem Tod seines Vaters, König Hassan II. Außerdem sind das Wappen des Königreichs, ein von marokkanischen Türen inspiriertes architektonisches Motiv und eine stilisierte Ansicht der Ouzoud-Wasserfälle zu sehen. Die Ouzoud-Wasserfälle sind der Sammelname für mehrere Wasserfälle in der Provinz Azilal in Marokko. Sie sind ein beliebtes Touristenziel und befinden sich 36 km von der Stadt Azilal und 150 km von Marrakesch entfernt. Mohammed VI. von Marokko. Die Rückseite zeigt stilisierte Ansichten des NOOR-Solarkraftwerks, eines Solarkraftwerkskomplexes und eines Hilfsdieselkraftstoffsystems in der Region Drâa-Tafilalet in der Nähe von Ouarzazate. Außerdem sind Windturbinen, der Ouirgane-Staudamm und die Meerwasserentsalzungsanlage in Agadir zu sehen. Die Entsalzungsanlage in Agadir ist ein weltweites Referenzprojekt im Entsalzungssektor und ermöglicht die Produktion von 275.000 m3/Tag (150.000 m3/Tag Trinkwasser und 125.000 m3/Tag Wasser für die Bewässerung), mit der Möglichkeit einer Erweiterung auf 400.000 m3/Tag. Die Ouzoud-Wasserfälle (oben links), das NOOR-Solarkraftwerk (oben rechts), der Ouirgane-Staudamm (unten links) und die Entsalzungsanlage in Agadir (unten rechts). Die neue Banknote enthält die modernsten Sicherheitstechnologien, wie z. B. einen Sicherheitsfaden mit dynamischem Farbwechseleffekt, einen irisierenden Streifen auf der Rückseite, ein Durchsichtsregister, Prägemuster, die von Sehbehinderten unterschieden werden können, und eine Nummerierung mit fortlaufenden Buchstaben. Entwurf, Herstellung und Druck dieser neuen Banknote wurden ausschließlich von marokkanischem Fachpersonal in Dar As-Sikkah (der marokkanischen Münzanstalt) durchgeführt. Donald Ludwig

  • Die Währungsreform in der Tschechoslowakei im März 1919

    Seit der Gründung der Tschechoslowakei im Oktober 1918 wurden auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik vier Währungsumstellungen vorgenommen: Im März 1919, im November 1945, im Juni 1953 und schließlich im Oktober 1992, als – nachdem sich die Tschechoslowakische Föderative Republik (CSFR) Ende 1991 aufgelöst hatte und die beiden Nachfolgestaaten Tschechische Republik und Slowakei entstanden waren – eine Trennung der Währung in eine Tschechische und eine Slowakische Krone erfolgte.   Im Rahmen einer Beitragsreihe sollen Ursachen, Hintergründe und die Durchführung der einzelnen Währungsumstellungen beleuchtet, und dabei natürlich auch die Geldscheine vorgestellt werden, die im Rahmen dieser Umtauschaktionen ausgegeben wurden. Der zweite Teil dieser Reihe beschäftigt sich mit der Einführung der tschechoslowakischen Krone im März 1919.   Am 28. Oktober 1918 erklärte Böhmen seine Unabhängigkeit von Österreich-Ungarn, am 30. Oktober 1918 folgte die Unabhängigkeitserklärung der Slowakei sowie zur zukünftigen Zugehörigkeit zum Tschechoslowakischen Staat. Beides waren nicht nur Ergebnisse der katastrophalen Entwicklungen des Ersten Weltkriegs. Die Unabhängigkeit der Tschechoslowakei wurzelte auch darin, dass es der Regierung in Wien nicht gelungen war, einen Ausgleich der Interessen im Kaiserreich und eine Gleichstellung der politischen Verhältnisse in Böhmen mit denen in Österreich herbeizuführen, was mit Ungarn 1867 erreicht worden war. Die formelle Staatsgründung erfolgt am 14. November 1918. Präsident der neuen Tschechoslowakischen Republik wurde Thomas Masaryk, Finanzminister Alois Raisin. Der neue Staat umfasste 21% der Fläche des untergegangenen Österreich-Ungarns, sowie 25% der Bevölkerung. Von den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns war die Tschechoslowakei der wirtschaftlich bedeutendste. Es sollte aufgrund der Besetzung von Teilen der Slowakei durch ungarische Truppen noch bis August 1919 dauern, bis die Tschechoslowakei die vollständige Kontrolle über ihr zukünftiges Staatsgebiet erlangte. Demonstration auf dem Wenzelsplatz in Prag anläßlich der Unabhängigkeitserklärung der Tschechoslowakei am 28. Oktober 1918. Quelle: Historisches Archiv der CNB   Mit jeder Staatsgründung geht die Frage einher, wie die zukünftigen Währungsverhältnisse des neuen Staats beschaffen sein sollen. Darüber hatten sich mehrere Fachleute bereits vor der Unabhängigkeit der Tschechoslowakei Gedanken gemacht. Zunächst war überlegt worden, die Krone Österreich-Ungarns weiter zu benutzen [1] , jedoch die auf tschechoslowakischem Gebiet liegenden Filialen der Oesterreichisch-ungarischen Bank als Notenbank der Kontrolle eines nationalen Kommissars zu unterstellen. Dieser Plan scheiterte, weil die Oesterreichisch-ungarische Bank in Wien eine solche Kontrolle ablehnte, und zugleich in erheblichem Maße die Vergabe von Krediten an staatlichen Stellen und Banken im untergehenden Österreich-Ungarn und seinen Nachfolgestaaten Österreich und Ungarn gegen Hereinnahme von Kriegsanleihen der untergegangenen Monarchie als Sicherheiten ausweitete. Allein zwischen Ende Oktober 1918 und Ende Februar 1919 erhöhte sich der Banknotenumlauf auf dem Gebiet des ehemaligen Österreich-Ungarns von 36,5 auf 51,9 Milliarden Kronen [2] . Er wäre im Übrigen spätestens mit den Friedensverträgen von Saint-Germain und Trianon zum Scheitern verurteilt gewesen, die gleichlautend die Liquidation der Oesterreichisch-ungarischen Bank bis Ende Dezember 1922 vorsahen [3] .   Die Notwendigkeit der Schaffung einer eigenen tschechoslowakischen Währungsbehörde und einer eigenen Währung wurde damit Anfang 1919 offensichtlich, auch um auf dem Gebiet der Tschechoslowakei die stark inflationäre Entwicklung der Krone einzudämmen [4]  und eine Kontrolle über die Deviseneinnahmen zu erlangen, die seit 1916 zentral durch die Hauptstelle der Oesterreichisch-ungarischen Bank in Wien verwaltet wurden.   Hierzu gab es mehrere Vorschläge, etwa die Ausgaben von Schatzscheinen durch die Zemská banka království Českého (Landesbank des Königreichs Böhmen) in Prag, die als Zahlungsmittel fungieren sollten [5] . Schließlich setzte sich der Vorschlag von Finanzminister Raisin und dem Vorstandsmitglied der Städtischen Sparkasse Prag, Vilém Pospisil, durch, die Hälfte der im Umlauf befindlichen Banknoten der Oesterreichisch-ungarischen Bank im Umtausch gegen Staatsanleihen einzuziehen, und die andere Hälfte abzustempeln und als tschechoslowakisches Papiergeld neu in den Umlauf zu bringen. Ausgenommen werden sollten vom hälftigen Umtausch der Banknoten in Zwangsanleihen die Bargeldbestände staatlicher Stellen. Die auszugebenden Anleihen sollten in einem zweiten Schritt einer Besteuerung unterliegen. Geplant war damit nicht nur eine Nationalisierung der Währung, sondern zugleich auch eine Verringerung der Menge an umlaufenden Zahlungsmitteln. In der Folgezeit sollten dann die gestempelten Scheine durch neu auszugebendes Staatspapiergeld ersetzt werden. Entwurf der Rückseite eines Schatzscheins zu 100 Kronen der Landesbank des Köngreichs Böhmen (Zemská banka království Českého), gestaltet von Alfons Mucha. Die Grafik fand später für die Rückseite des Geldscheins zu 500 Kronen der Tschechoslowakei vom 15. April 1919 Verwendung. Aus der 6. Bankovky-Auktion, Prag, vom 15. November 2024. Verkauft für 160.000 Kc (ca. EUR 6.400) plus Aufgeld. Dieser Vorschlag wurde am 25. Februar 1919 als Gesetz Nr. 84/1919 veröffentlicht. In einer Verordnung des Finanzministers vom selben Tag (Nr. 86/1919) wurden die Einzelheiten der Währungsreform festgelegt. Der Geldumtausch fand vom 3. bis 9. März 1919 in den tschechischen und bis zum 12. März 1919 in den slowakischen Landesteilen statt. Bereits am 27. Februar 1919 hatte die Tschechoslowakei ihre Grenzen zu den Nachbarstaaten geschlossen und den Reiseverkehr unterbrochen, um ein Einströmen von Banknoten aus anderen Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns zu verhindern. Unmarkierte Banknoten verloren mit Ablauf des 10. März 1919 ihre Eigenschaft als gesetzliche Zahlungsmittel auf dem Gebiet der Tschechoslowakei, blieben jedoch etwa in Ungarn weiterhin im Umlauf. Für den hälftigen Betrag der umgetauschten Banknoten wurden Depotbescheinigungen erstellt und Staatsanleihen ausgegeben, die ab dem 1. März mit 1% verzinsbar und (jedenfalls unter Privatpersonen) nicht übertragbar waren.   Ausgegeben wurden ab dem 3. März 1919 Banknoten der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu 10, 20, 50, 100 und 1000 Kronen [6] , die mit Klebemarken bzw. – bei der Note zu 1000 Kronen – mit einem markenähnlichen Aufdruck versehen waren. Die von der Oesterreichisch-ungarischen Bank in Wien und Budapest ab 30. Oktober 1918 ausgegeben Noten zu 25 und 200 Kronen mit Datum 27. Oktober 1918 [7] wurden umgetauscht, jedoch nicht wieder ausgegeben. Ebenfalls umgetauscht, aber nicht wieder beklebt, wurden die Banknoten der Oesterreichisch-ungarischen Bank zu 10 Kronen der Ausgabe von 1904, die Noten zu 20 Kronen von 1907; sowie zu 50 Kronen der Ausgabe von 1902. Marken auf diesen Scheinen sind nachträglich aufgebracht worden. Nicht markiert wurden aufgrund des hohen Aufwandes und der knappen Zeit, die für den Geldumtausch zu Verfügung stand, die Scheine zu 1 und 2 Kronen, die fast 50 % der im Umlauf befindlichen Menge der Geldscheine ausmachten. Eine Kennzeichnung der erforderlichen Mengen hätte eine deutliche Verzögerung der Geldumstellung zur Folge gehabt. Vom Umtausch ausgeschlossen blieb die Banknote zu 10.000 Kronen der Oesterreichischen Nationalbank vom 2. November 1918 [8] , da sie erst ab 19. Dezember 1918 und damit nach Gründung der Tschechoslowakei ausgegeben und von der Tschechoslowakei daher nicht als Zahlungsmittel anerkannt wurde, das zum Zeitpunkt der Staatsgründung auf den Gebiet der Tschechoslowakei im Umlauf war. Auch Scheine der Oesterreichisch-ungarischen Bank mit Abstempelungen auf dem Gebiet des SHS-Königreichs (Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, später Jugoslawien) wurden nicht umgetauscht, da sie als ausländisches Papiergeld galten.      Diese mit Marken, beziehungsweise bei der Note zu 1000 Kronen mit einem Stempelaufdruck versehenen Scheine galten als staatliches Papiergeld, für dessen Ausgabe das durch Verordnung vom 6. März 1919 gegründete staatliche Bankamt des Finanzministeriums verantwortlich war [9] . Dieses nahm am 11. März 1919 seine Tätigkeit auf. Durch das Gesetz Nr. 187/1919 vom 10. April 1919 wurde offiziell die Tschechoslowakische Krone als neue Währungsbezeichnung eingeführt [10] . Banknote zu 100 Kronen der Oesterreichisch-ungarischen Bank vom 2. Januar 1912 mit Klebemarke zu 1 Krone. Aus der 6. Bankovky-Auktion, Prag, vom 15. November 2024. Verkauft für 2.600 (ca. EUR 104) Kc plus Aufgeld.   Zwischen der Veröffentlichung des Gesetzes über den Geldumtausch und dem Beginn der Kennzeichnung der Banknoten blieben nur wenige Tage. Die Filialen der Oesterreichisch-ungarischen Bank auf dem Gebiet der Tschechoslowakei waren am Geldumtausch nicht beteiligt, weil man sie als Institution des untergegangenen Staates Österreich-Ungarn ansah. Ihre Tätigkeit auf dem Gebiet der Tschechoslowakei wurde nach Abschluss der Umtauschaktion durch Verordnung vom 15. März 1919 für beendet erklärt. Das Aufbringen der Marken und der Umtausch selbst erfolgte durch lokale Banken und Sparkassen, die dazu durch das Finanzministerium mit Marken beliefert wurden. Für die Vorbereitung der mit einem Aufdruck im Markenform zu versehenden Banknoten zu 1000 Kronen, sowie die Herstellung eines Grundbestandes von Banknoten mit Klebemarken für die ersten Umtauschtage griff das Finanzministerium mit Hilfe eines eingeräumten Überziehungskredites auf Bargeldbestände privater Banken mit Sitz in der Tschechoslowakei zurück, insbesondere auf solche der Landesbank.   Der Auftrag zum Druck der Marken war bereits Anfang Januar 1919 durch Finanzminister Raisin erteilt worden, ohne dass zu diesem Zeitpunkt schon bekannt wurde, wofür die Marken später verwendet werden sollten. Daher entsprechen die Nennwerte der Marken nicht den Nennwerten der Banknoten, auf die sie aufgeklebt wurden. Sie stellen vielmehr Stempelabgaben (Gebührenmarken) in Höhe von 1% des Nennwertes der jeweiligen Banknote dar, der beim Umtausch der Banknoten als Abgabe erhoben wurde, und der die Kosten des Geldumtauschs decken sollte.   Der Druck der Marken [11] erfolgte für die Wertstufen 10 Haleru und 1 Krone in der Druckerei Böhmische Grafik-Union in Prag, im Buchdruck und auf rückseitig gummierten Bögen zu 50 Marken, die nicht perforiert waren, so dass die Marken vor Verwendung ausgeschnitten werden mussten. Das bewährte sich nicht, so dass Teile der Bögen später nachträglich perforiert wurden. Es gibt daher Varianten der Marken zu 10 Haleru und 1 Krone ohne und – seltener – mit Zähnung. Die Wertstufen 20 und 50 Haleru wurden im Tiefdruck (später auch im Offsetdruck) auf ebenfalls rückseitig gummierten Bögen zu 100 Stück in der Druckerei A. Haase in Prag hergestellt und dann wie Briefmarken gezähnt. Beide Druckereien wurden auch in der Folgezeit immer wieder in die Herstellung von Geldscheinen einbezogen. Über die Grafiker, die diese Marken entworfen haben, gibt es unterschiedliche Angaben. Die Marke zu 1 Krone soll vom bekannten tschechoslowakischen Jugendstilmaler und -grafiker Alfons Mucha entworfen worden sein. Kompletter Bogen mit 50 Marken zu 1 Krone, nicht gezähnt. Aus der 6. Bankovky-Auktion, Prag, vom 15. November 2024. Verkauft für 15.000 Kc (ca. EUR 600) plus Aufgeld.   Die Gesamtauflage betrug 100,4 Millionen Marken zu 10 Haleru, 81,3 Millionen Stück zu 20 Haleru, 22,4 Millionen Stück zu 50 Haleru und 40,1 Millionen Stück zu 1 Krone. Aufgrund der hohen Auflagezahlen gibt es bei den Marken Abweichungen hinsichtlich der Farbgebung und der Dicke des verwendeten Papiers. Mit einem Markenaufdruck versehen wurden zudem 2,68 Millionen Scheine zu 1000 Kronen. Dieser Aufdruck erfolgte durch die Staatsdruckerei in Prag. Die Auslieferung der Marken erfolgte in mehreren Schritten zwischen dem 24. Januar und Anfang März 1919. Rund 23,4 Millionen Marken der Wertstufen zu 10 Haleru bis 1 Krone wurden nicht verwendet und gingen an das Bankamt des Finanzministeriums zurück, wo sie später vernichtet wurden. Es gibt zeitgenössische Fälschungen der Marken aller Wertstufen. Echte Banknote zu 1000 Kronen der Oesterreichisch-ungarischen Bank vom 2. Januar 1902 mit gefälschten tschechoslowakischen Markenaufdruck zu 10 Kronen. Aus der 6. Bankovky-Auktion, Prag, vom 15. November 2024. Verkauft für 3.000 Kc (ca. EUR 120) plus Aufgeld.   Aufgeklebt wurden die Marken ausschließlich auf die ungarisch-sprachigen Seiten der Scheine. Da die Gummierung von schlechter Qualität war, wurden Marken später auch mit Hilfe von Klebstoff auf die Scheine aufgebracht und dabei überstrichen, damit sie insbesondere von gebrauchten Scheinen nicht abfielen. Die mit Marken versehenen Scheine waren gültig bis zum 31. Dezember 1919 (1000 Kronen) und 20. Juni 1920 (restliche Nennwerte). Sie gehören heute zu den erschwinglichen Geldscheinen der Tschechoslowakei mit Preisen zwischen 20 und 40 Euro in gebrauchten, sammelwürdigen Erhaltungen. Auch einzelne ungebrauchte Marken mit gummierter Rückseite werden gelegentlich angeboten. Die mit Marken versehenen Scheine der Währungsreform vom März 1919 sind deutlich häufiger und auch preiswerter als die ab Sommer 1919 in Umlauf gegebenen Scheine der ersten Ausgabe des Staatspapiergelds der Tschechoslowakei, das in den höheren Wertstufen zu den gesuchten und teuren Seltenheiten des tschechoslowakischen Papiergeldes zählt.   Dr. Sven Gerhard Anmerkungen [1] Davon zeugen die im Herbst 1918 hergestellten Entwürfe für die sogenannten „Donaustaat-Noten“ (katalogisiert bei Richter: Papiergeld Spezialkatalog Österreich, Salzburg 2010 Nummern 204-209, bei Kodnar/Künstner: Katalog der österreichischen Banknoten ab 1759, 3. Auflage Wien 2018, Nummern 159-164 und bei Grabowski: Kleiner deutscher Papiergeldkatalog, 1. auflage 2011, Nummern A36-A41), die in den 1920er- und 1930er-Jahren in Österreich überdruckt als Lotterielose Verwendung fanden. [2]  Tomsik et. al., 100 Years of the Koruna, Plzen 2018, S. 13. Nach anderen Angaben (Köver/Pogány) betrug die gesamte Notenemission der Oesterreichisch-ungarischen Bank 44,93 Milliarden Kronen. [3] Zur Geschichte der Oesterreichisch-ungarischen Bank von 1878 bis 1922 instruktiv Kövér/Pogány, Die binationale Bank einer multinationalen Demokratie, Stuttgart 2002. [4] Tatsächlich behielt die Tschechoslowakei die Oesterreichisch-ungarische Währungsbezeichnung Krone bei, und von allen Währungen in den Nachfolgestaaten Österreich-Ungarns unterlag sie der geringsten Entwertung. [5] Scheine zu 10 und 20 Kronen wurden gedruckt, jedoch nicht ausgegeben. Sie dienten jedoch 1919 als Reserve für den Fall, dass die Währungsumstellung durch das Aufkleben von Marken auf die Banknoten der Oesterreichisch-ungarischen Bank scheitern, oder das kurzzeitig ein hoher Bargeldbedarf entstanden wäre. Sie wurden bis auf wenige Exemplare vernichtet. Ein Entwurf der Rückseite eines Scheins zu 100 Kronen wurden in der 6. Auktion des Auktionshauses Bankovky in Prag im November 2024 angeboten. [6] Pick 1-5, Hejzlar (Papirova platidla, 2. Auflage Prag 2022), 1-6. [7] Pick Austria 23-24, Richter 170-171 sowie 445, Kodnar/Künstner 130-131. [8] Pick 25, Richter 172, Kodnar/Künstner 132. [9] Die Gründung der Nationalbank der Tschechoslowakei erfolgte erst am 1. April 1926. [10] Eine Krone notierte in Zürich im März 1919 mit etwa 0,30 Franken, ihr Wert sank bis Februar 1920 auf 0,05 Franken, bevor der Kurs sich erholte und schließlich Ende 1922 auf etwa 0,18 Franken stabilisierte. [11] Zum Nachfolgenden Tomsik, a.a.O., S. 190 ff. unter Verweis auf einen Bericht von K. Leopold, Vzpominky z prvych dob ministerstva financi (Erinnerungen an die Anfangszeit des Finanzministeriums) aus dem Jahre 1928, der sich im Historischen Archiv der Tschechischen Nationalbank befindet.

  • Leserpost: Jugoslawische Banknote mit unbekanntem Stempel?

    Hallo, ich habe auf einem Flohmarkt eine alte jugoslawische Banknoten gekauft, die einen mir unbekannten Stempel mit einer Frauenfigur und dem Text "VERIFICATO" aufweist. Können Sie mir bitte mitteilen, ob es sich dabei um einen echten Stempel handelt und was es damit auf sich hat. Außerdem würde mich interessieren, was der Schein für einen Sammlerwert hat. M. Wendel Antwort der Redaktion Es handelt sich um eine gebrauchte Banknote der Nationalbank des Königreichs Jugoslawien über 100 Dinara vom 1. Dezember 1929 mit zwei gleichen Rundstempeln auf der Vorderseite. Die Hand-Abstempelungen stammen aus der Zeit der italienischen Besatzung in der jugoslawischen Teilrepublik Montenegro 1941. Äußerst interessant ist die Geschichte, die sich hinter der Abstempelung verbirgt. Nach der italienischen Invasion im Zweiten Weltkrieg war das jugoslawische Schatzamt bestrebt, die gesamten Geldbestände in Sicherheit zu bringen. Die verantwortlichen Männer brachten alle Banknoten in die Berge Montenegros, während die italienische Armee ihnen dicht auf den Fersen war. Als sie schließlich von den Italienern umzingelt wurden, mussten sie eine schnelle Entscheidung treffen: Sie packten den gesamten Bestand in eine Grotte und zündeten ihn an. Den Bauern der Umgebung gelang es jedoch, eine große Menge dieser Scheine zu retten und damit zu entkommen. Nachdem die italienische Militärverwaltung die Angelegenheit untersucht hatte, ließ sie eine vollständige Liste aller Kontrollnummern der in der Grotte verbrannten Scheine erstellen. Dann erklärten sie alle Scheine mit diesen Nummern für ungültig. Gleichzeitig forderten sie die Bevölkerung auf, den italienischen Behörden die verbliebenen Banknoten aus ihrem Besitz zur Registrierung vorzulegen. Jeder vorgelegte und geprüfte Schein wurde zweimal mit einem runden Stempel „VERIFICATO“ versehen, womit er weiterhin gültig war. Alle registrierten Scheine, die aus der Grotte entwendet worden waren, wurden jedoch einbehalten und vernichtet. Unter den so gestempelten Scheinen befanden sich Nennwerte von 10 bis hin zu 1000 Dinara. Bei diesen, wie auch bei anderen Stempeln, ist allerdings Vorsicht geboten. Es gibt eine ganze Reihe von zeitgenössischen und modernen Stempelfälschungen. Der Grund für falsche Stempel aus dieser Zeit liegt natürlich auf der Hand, konnte man damit doch aus der Grotte entwendete und vor den Italienern versteckte Banknoten zu "geprüften" Scheinen machen, die im Zahlungsverkehr akzeptiert wurden, falls man da die falschen Stempel nicht schon damals erkannte. Woran erkennt man aber die falschen Stempel? Man sollte darauf achten, dass die Fackel in der Hand der weiblichen Figur nicht mit dem Kreis des Stempels verbunden ist, dass es feine separate Linien im Faltenwurf des Kleids der Frau gibt und der Rand aus zwei erkennbar getrennten feinen Linien besteht. All das trifft auf Ihren Schein zu, womit es sich um echte Abstempelungen handeln sollte. Der Schein ist im Standard Catalog of World Paper Money unter R13 bei Yugolsavia aufgeführt. Der Sammlerwert dieser meist nur gebraucht und stark gebraucht vorkommenden Scheine mit Stempeln ist trotz der interessanten Historie nicht sehr hoch anzusetzen und bewegt sich bei ihrem Schein bei unter 10 Euro. Hans-Ludwig Besler (Grabowski)

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