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- Lexikon: Konkordatsnoten der Schweiz
Auf dem Wege der Zentralisation des schweizerischen Notenbankwesens wurden durch Gesetz vom 8. März 1881 für alle Emissionsbanken (Konkordatsbanken) einheitliche Notenformulare eingeführt, die sich nur durch den Banknamen und die Unterschriften unterscheiden. Das Bild auf den 50-, 100-, 500- und 1000-Franken-Noten zeigt links die stehende Libertas mit dem Schweizer Wappenschild, rechts ein kniendes Kind (Entwürfe von dem Wiener Professor Storck und dem Berner Kunstmaler Walch). Graubündner Kantonalbank: 100 Franken vom 1. Januar 1901. Zuger Kantonalbank: 500 Franken vom 15. November 1904. Für die Einlösung der Noten, die eine Mindestdeckung von 40% der Umlaufsumme in Münzen haben mussten, übernahm der Bund keine Garantie, er überwachte jedoch die Verteilung der Notenformulare (Inspektorat der Emissionsbanken). Nach der Gründung der Schweizerischen Nationalbank (Bundesgesetz vom 6. Oktober 1905) wurden die Emissionsbanken aufgefordert, ihre Noten bis zum 20. Juni 1910 einzuziehen. Danach konnten die Konkordatsnoten nur noch an den Schaltern der Nationalbank bis spätestens zum 20. Juni 1940 eingelöst werden. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
- Aus privaten Sammlungen: "Buschnote" der Deutsch-Ostafrikanischen Bank zu 50 Rupien von 1917
Deutsch-Ostafrika (DOA) wurde ab 1884 von der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft erworben und war die größte und reichste deutsche Kolonie. Sie umfasste die heutigen Staaten Tansania, Ruanda und Burundi sowie einen Teil des heutigen Mosambik. In der Region kursierte die indische Rupie, weshalb man diese Währung auch für die deutschen Kolonialausgaben beibehielt. Am 1. April 1903 übernahm die deutsche Reichsregierung das Münzrecht, welches vorher die Deutsch-Ostafrikanische Gesellschaft ausgeübt hatte. Bereits 1890 ging die Verwaltung der Kolonie auf das Deutsche Reich über. Man erlaubte aber der Deutsch-Ostafrikanischen Gesellschaft eine eigene Notenbank – Die Deutsch- Ostafrikanische Bank (DOAB) – zu gründen, die am 23. Juni 1905 ihre Arbeit aufnahm und ihren Sitz in Daressalam hatte. Der festgesetzte Umtauschwert der DOA-Rupie lag bei 1 RM = 0,75 Rupien. Nach Ausbruch des Ersten Weltkriegs wurden die Friedensausgaben der DOAB von 1905 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt. Die Ausgaben über 50, 100 und 500 Rupien sind die einzigen deutschen Banknoten, die Kaiser Wilhelm II. zeigen. Im Ersten Weltkrieg wurde die Kolonie von der Versorgung durch das Reich und damit auch von Papier- und Münzlieferungen abgeschnitten, man behalf sich deshalb mit primitiven Kriegsausgaben. Der Druck dieser Interims-Banknoten wurde durch die Deutsch-Ostafrikanische Zeitung GmbH in Daressalam und an anderen Orten ausgeführt. Als „Buschnoten“ bezeichnet man die während des Kriegs in primitiver Weise im Busch gedruckten Interims-Banknoten der Deutsch-Ostafrikanischen Bank. Zur Herstellung wurde eine Gummitypen-Kinderdruckerei benutzt, die man auf einer Farm gefunden hatte. Am seltensten ist der höchste Wert der "Buschnoten" zu 50 Rupien, von dem es heute nur noch wenige Exemplare gibt. Nach der Kapitulation der deutschen Schutztruppe am 14. November 1918 ließ General von Lettow-Vorbeck den einheimischen Askaris (farbige Soldaten der Schutztruppe) und Trägern noch 1,5 Millionen Rupien in Interims-Noten auszahlen, die später von der deutschen Regierung eingelöst wurden. Objekttyp: Interims-Banknote ("Buschnote") Sammlung: Sammlung Manfred Kranz Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsch-Ostafrika Emittent: Deutsch-Ostafrikanische Bank, Zweigniederlassung Daressalam Nominal: 50 Rupie(n) Datierung: 1. Oktober 1917 Vorderseite: gestempelter Text und Wertangabe im Rahmen Rückseite: gestempelt 2 x Kontrollnummer und Wertangabe in Zahlen und Worten Unterschriften: zwei Handunterschriften auf der Vorderseite: Stelling und Kirst Material: dicker gelblicher Karton Format: ca. 140 mm x 95 mm Druck: Herstellung im "Busch" in der Region um Kisaki mittels Gummitypen einer Kinderdruckerei Nummerierung: 55033 Umlauf: Oktober 1917 bis November 1918 Zitate : DOA-41 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1817) Ro/Gra 939 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) 47 (SCWPM, Vol. II – German East Africa) B137 (Linzmayer: The Banknote Book – German East Africa) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2023/2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Unedierter Notgeldscheck der Stadt Melle in Niedersachsen aus dem Jahr 1923
Am 22. August 1923 gab der Magistrat der Stadt Melle einen Notgeldscheck in Höhe vom 500.000 Mark aus. Dieser Notgeldschein ist nicht im Keller-Katalog verzeichnet. Dem Autor ist nur dieses hier vorgestellte Exemplar bekannt. Der Scheck war bezogen auf das Guthaben der Stadt Melle bei der Meller Volksbank A.-G. und nur gültig in der Stadt Melle sowie im damaligen Kreis Melle. Er konnte nur im Verrechnungswege eingelöst werden. Gedruckt wurde dieses Notgeld bei der Buchdruckerei F. E. Haag. Die Druckerei war in Melle in der Grönenberger Straße 3/7 ansässig, zog 1929 nach Leipzig um und schloss sich bereits 1928 mit der Offizin W. Drugulin zur Offizin Haag Drugulin AG zusammen [1] . Der vorliegende Schein hat das Format 115 mm x 80 mm und trägt die gedruckte Unterschrift des Bürgermeisters Hans Meyer zum Gottesberge [2] . Auffällig ist, dass der Notgeldscheck ohne Wasserzeichen ist und mit keinem Stempel sowie keiner Kontrollnummer versehen wurde. Hier drängt sich die Vermutung auf, dass es sich bei dieser Ausgabe um eine ungenehmigte Notgeldemission gehandelt haben könnte. Die unweit von Melle gelegene Stadt Lingen scheint im August 1923 vor einem Zahlungsproblem gestanden zu haben. Zitat aus dem Lingener Stadtarchiv: „Im Krisenjahr 1923 verschärfte sich die wirtschaftliche Situation auch in Lingen massiv. Im August konnte das Eisenbahnausbesserungswerk keinen Lohn mehr zahlen. Die Arbeiterschaft wurde unruhig und legte schließlich die Arbeit nieder. Kommunistische Gedanken machten die Runde. Eine nach Münster ausgesandte Lokomotive kehrte mit 50-Millionen-Mark-Scheinen zurück – zu groß, um die Arbeiter auszahlen zu können. Nirgendwo in der ganzen Stadt konnten die Scheine eingewechselt werden. Schließlich gab die Reichsbahndirektion Notgeldscheine in Höhe von 1 Million Mark aus, mit denen die Löhne und Gehälter nun endlich bezahlt werden konnten. Damit war die Notgeld-Frage in Lingen wieder aktuell. Am 20. August 1923 ermächtigte der Stadtrat die Verwaltung, Notgeldscheine anfertigen zu lassen. Die Reaktion des Regierungspräsidenten erfolgte prompt. Wieder lehnte er das Vorhaben ab und verwies auf das Notgeldmonopol der Handelskammer in Osnabrück.“ [3] Ähnliche Probleme wie in Lingen dürften auch in Melle bestanden haben, aber das Notgeldmonopol der Handelskammer Osnabrück dürfte sich auch auf die Stadt und den Kreis Melle bezogen haben. Die Stadt Melle gehörte 1923 zur preußischen Provinz Hannover und liegt heute im Landkreis Osnabrück in Niedersachsen. Im Zuge der Gebietsreform in Niedersachsen wurde der Landkreis Melle am 1. Juli 1972 in den Landkreis Osnabrück eingegliedert. Alle Gemeinden des Landkreises wurden in der Stadt Melle vereinigt. An dieser Stelle sei auch auf die sehr interessante Veröffentlichung von Benedikt Falz „Mehr als bunte Blättchen – Wie das Notgeld nach Osnabrück kam“ aus dem Jahr 2020 hingewiesen (Geldgeschichtliche Nachrichten 55, Heft 312, Seite 248-256). [4] Thomas van Eck Quellen [1] https://de.wikipedia.org/wiki/Offizin_Andersen_Nex%C3%B6_Leipzig#Die_Offizin_Haag_Drugulin [2] https://de.wikipedia.org/wiki/Hans_Meyer_zum_Gottesberge [3] https://www.lingen.de/tourismus-freizeit-kultur/stadtarchiv/archivalie-des-monats/2015/archivalie-maerz-2015.html [4] https://www.numismatik-in-hannover.de/einblicke/arbeiten/falz/
- COINSTORE: 6th e-live auction, 14. – 15. September 2024
Das junge lettische Auktionshaus COINSTORE veranstaltet derzeit seine 6. e-live Auktion . Bis zum 15. September kann auf knapp 600 Münzen und Medaillen, darunter zahlreiche russische Raritäten und seltene Münzen des Deutschen Reichs, sowie über 800 Papiergeld-Lose ( ab Los-Nr. 600 bis 1405, Seite 17 bis 36) mit Banknoten und Notgeld aus aller Welt (darunter viele Angebote, die auch für Sammler deutscher Nebengebiete von Interesse sind), geboten werden. Der Startpreis pro Los lag jeweils bei 1 Euro. Soweit ich sehen konnte, sind alle Angebote von der Firma PMG gegradet. Im Folgenden finden Sie einige ausgewählte Papiergeld-Lose der Auktion. Los 665 : China, 500 Yuan, 1949 year, P843 Gebote am 2. September 2024: 54 Euro Los 672 : China, 1 Jiao, 1960 year, P 873 Gebote am 2. September 2024: 52 Euro Los 727 : Danzig, 10000 Mark, 1923 year, P 18 Gebote am 2. September 2024: 22 Euro Los 787 : Finland, 1 Rubles, 1829 year, P A 27b , Tears Gebote am 2. September 2024: 52 Euro Los 903 : Israel, 10 Palestine Pounds, 1948 year Gebote am 2. September 2024: 26 Euro Los 984 : Latvia, 500 Latu, 1992 year, P 48s SPECIMEN Gebote am 2. September 2024: 575 Euro Los 1001 : Latvia Libau, 1, 3, 5, 10, 25, 50 Kopeks; 1, 3, 5 Rubles, 1915 year Gebote am 2. September 2024: 22 Euro Los 1018 : Lithuania, 10 Litu, 1927 year, P 23s Specimen, TOP Gebote am 2. September 2024: 220 Euro Hans-Ludwig Grabowski COINSTORE INFO: www.coinstore.lv auction.coinstore.lv service@coinstore.lv ☎ +371 25370706 SIA COINSTORE | Reg.Nr . 40203071934 Pils laukums 4 Centra rajons, Rīga, Latvia LV-1050
- Aus privaten Sammlungen: 1 Million Mark der Reichsbahndirektion Elberfeld von 1923 in Sütterlin-Schrift
Auf dem Höhepunkt der Inflation in der jungen "Weimarer Republik" gaben nicht nur Länder, Provinzen, Bezirke, Kreise, Städte, Banken, Sparkassen, Handelskammern, private Firmen und andere Emittenten Notgeld aus, sondern auch die Deutsche Reichsbahn und die Reichspost mit angeschlossenen Dienststellen. Für die Deutsche Reichsbahn gab der Reichsverkehrsminister in Berlin Notgeldscheine aus, die an allen Reichsbahn- und ab September 1923 auch an allen öffentlichen Kassen im gesamten Reich gültig waren. Zusätzlich gaben auch die Zweigstelle des Reichsverkehrsministerium für Bayern, die verschiedenen Reichsbahndirektionen sowie einzelne Eisenbahn-Kassen und private Bahnunternehmen Notgeldscheine in Umlauf. Hierzu gehören auch die Ausgaben der Reichsbahndirektion Elberfeld (ab 1929 zu Wuppertal). Eine Besonderheit der Elberfelder Reichsbahn-Scheine besteht darin, dass die ersten beiden Ausgaben über je 1 Million Mark mit Datum vom 11. August 1923 in Sütterlin-Handschrift ausgeführt sind (Druck schwarz mit Serie A und Druck rotbraun mit Serie B). Damit gehören sie zu den nur wenigen Notgeldscheinen jener Zeit, die aus einer schier unüberschaubaren Menge von Notgeldemissionen durch die Art ihrer Herstellung auf handschriftlicher Grundlage zu Besonderheiten werden. Objekttyp: Gutschein (Notgeldschein) Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte (Sammlung Grabowski) Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Rheinprovinz, Elberfeld Emittent: Reichsbahndirektion Elberfeld Nominal: 1 Million Mark Datierung: 11. August 1923 Vorderseite: Text, Amts-Siegel und Unterschrift Druck rotbraun. Legende: Gutschein der Reichsbahndirektion Elberfeld (links und rechts schräg: 1000 000 | Mark) | über | Eine Million Mark | Dieser Gutschein wird von allen Reichsbahnkassen (Hauptkasse, | Stations-, Güter-, Fahrharten- u. Gepäckkassen) des Direktions- | bezirks Elberfeld in Zahlung genommen. Er verliert mit dem 30. September 1923 seine Gültigkeit. | Elberfeld, den 11. August 1923. – Reichsbahndirektion | Nachahmung – strafbar. Rückseite: unbedruckt Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: ca. 160 mm x 96 mm Druck: Unbekannt Nummerierung: B Nr. (rotbraun) 06962 (rot), KN 6 mm eng Umlauf: August/September 1923 Zitat : Nr. 6.2b (Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost, S. 72) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-580-0 Auflage: 2. Auflage 2016 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 344 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Verunstaltete Bundesbanknoten
Der Golfkrieg und politische Parolen auf DM-Banknoten Anfang der 1990er Jahre. Am 15. April 1991 wandte sich die Deutsche Bundesbank mit einem Problem an das Bundesministerium der Justiz in Bonn, das ihr große Kopfschmerzen verursachte. Seit Wochen tauchten immer mehr Bundesbanknoten im Verkehr auf, die mit politischen Parolen verunstaltet waren. Zwar waren auch schon früher hin und wieder Banknoten mit Firmenreklame und politischen Parolen wie z. B. „Fort mit Pershing“ , „Keine Startbahn West“ oder „Aktiver Widerstand – Erste Bürgerpflicht“ überdruckt worden, dabei hatte es sich aber um Einzelfälle bzw. örtlich begrenzte Aktionen gehandelt. [1] „Die ‚Stempel-Aktionen‘ der letzten Wochen waren demgegenüber jedoch systematisch auf breiter Front über das gesamte Bundesgebiet organisierte Aktionen, die insbesondere von bestimmten Gruppierungen an Universitäten und Schulen sowie von kirchlich orientierten Gruppen ausgingen. … Vielfach wurde öffentlich zu Stempelaktionen aufgerufen, bei denen dann gemeinschaftlich größere Mengen von Banknoten gestempelt wurden. Die auf diese Weise verunstalteten Banknoten wurden anschließend von den Inhabern in den Verkehr gegeben.“ [2] Abb. 1: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1980, 10 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Abb. 2: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1960, 20 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Ausgelöst wurden diese Aktionen durch den Zweiten Golfkrieg, die Parolen lauteten etwa „Kein Geld für den Krieg“, „Kein Geld für Öl“, „Kein Blut für Öl“, „Politiker in die Wüste“, „KEIN Krieg => Frieden “. „Kein deutsches Geld für Krieg!“ oder „Keine Zerstörung dieser Welt wegen Macht und Geld“. Am 2. August 1990 überfiel der Irak das benachbarte Emirat Kuwait. Noch am gleichen Tag verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Invasion und forderte einen „sofortigen und bedingungslosen Rückzug“. Gleiches galt auch für die Mehrheit der Staaten der Arabischen Liga. Am 6. August verhängte der UN-Sicherheitsrat ein Wirtschafts-, Finanz- und Militärembargo gegen den Irak. Da der Irak mit dem Einmarsch in Kuwait sowohl das regionale Gleichgewicht als auch die globale Energieversorgung bedrohte, ermächtigte die UN-Vollversammlung mit der Resolution 678 vom 29. November 1990 die UN-Mitgliedsstaaten „alle notwendigen Mittel“ einzusetzen, falls die irakischen Truppen Kuwait nicht bis zum 15. Januar 1991 verlassen haben. Während der Vorbereitungen zur Resolution hatten die USA ein Militärbündnis aus insgesamt 34 Staaten geschmiedet, das in Kuwait eingreifen sollte. Das mit Abstand größte Truppenkontingent stellte die USA, zu den wichtigsten Koalitionsstreitkräften gehörten Großbritannien, Saudi-Arabien, die Türkei, Ägypten, Syrien und Frankreich. Deutschland stellte keine Soldaten für die Interventionsstreitkräfte, lieferte jedoch Rüstungsmaterial und beteiligte sich finanziell mit rund 17 Mrd. DM. Nach Ablauf des UN-Ultimatums griffen die alliierten Truppen in der Nacht zum 17. Januar 1991 den Irak und die irakischen Streitkräfte in Kuwait an – dies war der Beginn der Aktion „Desert Storm“ (Wüstensturm). Am 24. Februar marschierten alliierte Bodentruppen in Kuwait ein und besetzten das Land. Einen Tag nach Einnahme der Hauptstadt Kuwait City am 28. Februar, erkannte der Irak die UN-Resolutionen an und US-Präsident Bush verkündete eine Waffenruhe. Friedensverhandlungen wurden aufgenommen. Erst am 12. April 1991 trat offiziell ein Waffenstillstand im Golfkrieg in Kraft. Die Zahl der Golfkriegsopfer ist umstritten. Nähere Angaben gibt es nur für die Streitkräfte der Alliierten: 237 Tote und 776 Verwundete bei den Kampfhandlungen; bei Unfällen starben 138 Soldaten und 2.978 wurden verletzt. Auf irakischer Seite reichen die Schätzungen von 1.500 bis 200.000 getötete Soldaten. Seriöse Wissenschaftler gehen von 25.000 bis 75.000 aus. Die so beschrifteten und mit Stempeln versehenen Banknoten lösten unter den Bürgern eine gewisse Unruhe aus. Man fragte sich, „ob diese Noten durch die Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben oder ob sie trotz dieser Verunstaltung noch als gesetzliche Zahlungsmittel dem unbegrenzten Annahmezwang nach § 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz unterliegen.“ Die Bundesbank stellte sich auf den Standpunkt , „dass die Noten in Anbetracht der groben Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben, also niemand verpflichtet ist, solche Noten als Zahlungsmittel anzunehmen.“ Allerdings stünde dem Inhaber einer solchen Note ein Anspruch auf Ersatzleistung gemäß § 14 Abs. 3 Bundesbankgesetz zu – also der Austausch der „beschädigten“ Note. Bei den „Tätern“, die die Noten mutwillig beschädigt haben, sehe es natürlich anders aus. Sie hätten ihren Erstattungsanspruch verwirkt. „Diese Ausnahme spielt jedoch praktisch keine Rolle, da im Regelfall nicht bewiesen werden kann, daß es sich bei den Vorlegern solcher Noten um die jeweiligen ‚Täter‘ handelt“ , so der Verfasser des Schreibens. Die Deutsche Bundesbank suchte verzweifelt nach rechtlichen Möglichkeiten, den „Tätern“ das Handwerk zu legen. Im Brief wird im Juristendeutsch der damalige Rechtszustand so beschrieben: „In Anbetracht der erheblichen Dimension, die die Verunstaltung von Bundesbanknoten in letzter Zeit angenommen hat, halten wir es für sehr abträglich, daß es nach geltendem Recht keine Handhabe gibt, gegen die Verunstaltung der staatlichen Zahlungsmittel vorzugehen. Das Strafrecht (vgl. insb. §§ 88, 90 a, 303, 304 StGB) gibt hier tatbestandlich nichts her. Im geltenden Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es zwar den § 118 OWiG (‚Belästigung der Allgemeinheit‘); es ist jedoch zweifelhaft, ob in dem Verunstalten von Banknoten durch das Bestempeln mit politischen Parolen, die oft an sich ein zu billigendes Anliegen (Umweltschutz, Eintreten für den Frieden) zum Ausdruck bringen, eine ‚grob ungehörige Handlung‘ gesehen werden kann. Ferner dürfte die Deutsche Bundesbank auch nicht aufgrund urheberrechtlicher Vorschriften vorgehen können. Sie nimmt zwar für sich das ausschließliche urheberrechtliche Verwertungsrecht am Bild der Bundesbanknoten in Anspruch (etwa im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen unzulässige Banknotenabbildungen nach § 128 OWiG), § 14 Urheberrechtsgesetz schützt jedoch ein Werk gegen Entstellung nur insoweit, als es um die geistigen oder persönlichen Interessen am Werk geht. Uns geht es im Kern jedoch nicht um die Erhaltung des Banknotenbildes, sondern um die reibungslose Funktion des Zahlungsverkehrs. Schließlich haben wir keinerlei Einfluß darauf, ob eventuell Länderpolizeibehörden unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten gegen die in Rede stehenden Stempelaktionen oder sonstige Verunstaltungen von Banknoten vorgehen könnte. Uns ist von einem derartigen Vorgehen der Polizei auch nichts bekannt geworden.“ Nach Meinung der Bundesbank, war es ein untragbarer Zustand, dass nach geltendem Recht keine Möglichkeit bestand, gegen den Missbrauch des staatlichen Geldes als Medium für politische Meinungsäußerungen einschreiten zu können. Die bestehende Gesetzeslücke sollte durch entsprechende Vorschriften im OWiG geschlossen werden, dazu machte die Bundesbank gleich einen entsprechenden Vorschlag: Verunstaltung von Papiergeld (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt Papiergeld verunstaltet, indem er es bedruckt, beschriftet, bemalt oder sonstwie sein äußeres Bild beeinträchtigt. (2) Absatz 1 gilt auch für Papiergeld eines fremden Währungsgebietes. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Bundesbank wies auch darauf hin, dass es in anderen Ländern entsprechende Bestimmungen gäbe. Als Beispiel wurden die §§ 4 und 6 eines belgischen Dekrets des Finanzministers vom 23. Dezember 1988 (N 88 – 2279) angeführt, wonach „mit Gefängnis von acht Tagen bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis tausend Francs oder einer dieser beiden Strafen … bestraft [wird], der ein Geldzeichen, das in Belgien oder im Ausland gesetzliches Zahlungsmitte ist, als Träger von Werbezwecken dienenden oder sonstigen Mitteilungen benutzt oder es mutwillig beschädigt, beschmutzt, überdruckt oder dessen Verwendung als Zahlungsmittel unmöglich macht oder erschwert.“ Im Bundesjustizministerium erkannte man zwar den Wunsch der Bundesbank nach einer Regelung des Problems an, bezweifelte jedoch, dass ein „Bedürfnis für die Schaffung eines entsprechenden neuen Ordungswidrigkeiten-Tatbestandes“ bestehen würde und hatte Bedenken „gegen eine Regelung im Gesetz über Ordnungwidrigkeiten …, da dieses Gesetz im wesentlichen die allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften für Ordnungswidrikeiten regelt und in §§ 111 bis 131 lediglich solche Tatbestände aufführt, für die bei der Abschaffung der früheren Übertretungstatbestände kein anderer Standort gefunden werden konnte. Mit weiteren Bußgeldtatbeständen sollte dieses Gesetz nicht mehr befrachtet werden.“ [3] Dr. Katholnigg regte im Schreiben an das Bundesfinanzministerium an, im Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes, das zurzeit im Bundesfinanzministerium erarbeitet würde, einen entsprechenden Bußgeldtatbestand in § 14 aufzunehmen. [4] Da die Angelegenheit nicht vorankam, erkundigte sich die Bundesbank am 23. Dezember 1991 beim Bundesjustizministerium nach dem Stand der Dinge. Um eine Entscheidung herbeizuführen, wandte sich die zuständige Fachabteilung im Ministerium an den Finanzminister. [5] Er entschied am 21. Februar 1992 folgender Maßen: „Die Frage einer gesetzlichen Regelung, aufgrund der gegen den von Zeit zu Zeit auftretenden Mißbrauch des staatlichen Geldes als Medium insbesondere für politische Äußerungen eingeschritten werden kann, wurde mit dem Bundesministerium der Justiz bereits bei der Beratung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbankgesetzes im letzten Jahr mehrfach erörtert. Damals hatte ich die Auffassung vertreten daß Die von der Deutschen Bundesbank vorgeschlagene Regelung aus meiner Sicht sachgerecht und wünschenswert ist, Die gesetzliche Regelung aus rechtssystematischen Gründen nicht im Bundesbankgesetz vorgenommen werden sollte. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert.“ [6] Mit Schreiben vom 26. März 1992 lehnte das Ministerium endgültig das Ersuchen der Bundesbank ab. Allerdings könne die Bank den Gesetzesvorschlag weiterverfolgen, „falls .. [man] das Bedürfnis dafür im Sinn der ‚Blauen Prüfungsfragen‘ rechtfertigen .. [könne].“ [7] Nach einem handschriftlichen Vermerk vom 5. April 1993 bestand in der Angelegenheit aus Sicht der Bundesbank kein Handlungsbedarf mehr: „Die Bundesbank wird auf die Sache zurückkommen, wenn Verunstaltungen sich erneut häufen und eine Gesetzesänderung erforderlich sein sollte.“ Damit war die Angelegenheit endgültig vom Tisch. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Alle Angaben nach der Akte des Bundesarchivs. BA Koblenz, B126/346138. [2] Brief der Deutschen Bundesbank vom 15. April 1991 an das Bundesministerium der Justiz, Abteilung II. [3] Dr. Katholnigg antwortete am 12. Juni 1991 der Bundesbank. [4] Schreiben vom 12. Mai 1991. [5] Schreiben vom 10. Januar 1992. [6] Brief des Bundesministers der Finanzen an den Bundesminister der Finanzen vom 21. Februar 1992 [7] Die blauen Prüffragen sind ein Instrument zur Überprüfung von neuen Vorschriften auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit. Diese Fragen sollen sicherstellen, dass jede neue Regelung tatsächlich erforderlich ist und ihren Zweck erfüllt. Hier sind die Hauptkriterien: Notwendigkeit: Ist die neue Vorschrift wirklich notwendig? Gibt es keine anderen Mittel, um das gleiche Ziel zu erreichen? Wirksamkeit: Wird die Vorschrift die gewünschten Ergebnisse erzielen? Sind die Maßnahmen geeignet, um das Problem zu lösen? Verständlichkeit: Ist die Vorschrift klar und verständlich formuliert? Können die Betroffenen die Regelungen leicht nachvollziehen? Diese Kriterien helfen dabei, die Qualität und Effizienz von neuen Vorschriften zu verbessern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Leserpost: Nicht im "Keller-Katalog"!
Sehr geehrter Herr Grabowski, heute sende ich Ihnen Abbildungen von drei Notgeldscheinen, die nicht im Katalog zum Notgeld der Hochinflation von Dr. Arnold Keller aufgeführt sind. Der Schein aus Schladern wurde bei ebay angeboten. Herzliche Grüße aus Berlin T. Neldner Nieder-Marsberg in Westfalen: 50 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Nieder-Marsberg in Westfalen: 500 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Schladern (Sieg): 2 Millionen Mark der Elmore's Metall-Aktien-Gesellschaft vom 17. August 1923. Antwort der Redaktion Vielen Dank für die Meldung der nicht bei Keller verzeichneten Ausgaben. Solche Meldungen sind immer von Interesse, besonders natürlich für Heimatsammler. Übrigens: Nachdem der zweibändige Nachdruck des "Keller-Katalogs" (Deutsches Notgeld, Band 7+8: Das Notgeld der deutschen Inflation 1923) schon seit 2020 ausverkauft war und es immer wieder Nachfragen durch Sammler gab, gibt es nun ganz aktuell seit 20. August 2024 eine neue Auflage in einem Band. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Arnold Keller: Deutsches Notgeld, Band 7+8: Die Notgeldscheine der deutschen Inflation 1923 Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-257-1 Auflage: 2. Auflage 2024, Reprint der Originalausgabe von 1958 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 1236 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop
- Teutoburger Münzauktion 165: Vorschau auf die Banknoten-Auktion am 16. September 2024
Am Montag, den 16. September 2024, findet mit der Auktion 165 eine neue Spezialauktion zum Thema Papiergeld mit über 600 Losen der Teutoburger Münzauktion statt. Hier geht es direkt zur Banknoten-Auktion 165! Nachstehend möchten wir einige Beispiele aus der Auktion zeigen. Los 7140 Banknoten, Ausland, Färöer-Inseln: Pick 28 Ausruf: 1.000 EUR Los 7179 Banknoten, Ausland, Französ. Somaliland, Dschibuti: Pick 10As SPECIMEN der Banque de l´Indochine, 1000 Francs o.D. (1938), mit Perforation SPECIMEN und KN O. 00000. PMG Grading 66 Gem Unciculated TOP POP Ausruf: 1.000 EUR Los 7275 Banknoten, Ausland, Schweiz: Pick 79a 1000 Franken 2017. PMG Grading 67 Suberb Gem Unc EPQ Ausruf: 1.300 EUR Los 7324 Banknoten, Altdeutschland, Anhalt, Gesamtstaat, Herzogtum (ab 1863): Pick S140, Grabowski/Kranz 41 100 Mark 1.7.1874. Anhalt-Dessauische Landesbank. rechts oben 2cm eingerissen, mittig oben eingerissen und hinterklebt, sonst II, äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7371 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945: Rosenberg 136, Grabowski DEU-169 50 Billionen Mark 10.2.1924. Serie A. II+, leicht stockfleckig und Ecke unten links geknickt, äußerst selten Ausruf: 2.500 EUR Los 7376 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945: Rosenberg 149, Grabowski WBN-7a Schatzanweisung zu 8,40 Mark Gold = 2 Dollar 25.8.1923. Ein Siegel und handschriftliche Unterschrift. Wz. HVDS-Kreismuster, KN 7-stellig. I-, leicht stockfleckig, äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7394 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945, Länderbanknoten, 1874-1925: Rosenberg 738, Grabowski BAY-25 50 Reichsmark der Bayerischen Notenbank 1.9.1924. Serie C. III, Klebereste der Bayerischen Notenbank auf Vs., äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7431 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Westliche Besatzungszonen und BRD, ab 1948: Rosenberg 246a, Grabowski WBZ-9a 20 Deutsche Mark (Liberty) o.D. (1948). Serie C/A. Platte 28. I, selten in dieser Erhaltung Ausruf: 1.000 EUR Los 7516 Banknoten, Deutsches Notgeld und KGL, Buchenwald (Thüringen): Rosenberg 246a, Grabowski La 1, 2, 3, 4 RRRR Langenwerke A.-G. Langensalza, Belei III Niederorschel, 0,5, 1, 2 und 5 RM o.D. (1944). Gutscheine zum Einkauf in der Lager-Kantine. Komplette Serie. Alle Scheine im Katalog „Geld des Terrors“ von Grabowski abgebildet. I / I-, von größter Seltenheit Ausruf: 2.000 EUR Los 7595 Banknoten, Lots, Deutschland Kriegsgefangenenlager, hochinteressanter Händlernachlass von ca. 620 Scheinen im Leuchtturm Album. Darunter viele Spitzenstücke gesichtet, meist schon nach Tieste bestimmt und ausgepriesen. Ein Geschenk für den Wiederverkäufer. Unbedingt besichtigen. unterschiedlich erhalten Ausruf: 7.000 EUR Hier geht es direkt zur Auktion: https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/auktion/10693/ Hier geht es direkt zum Papiergeld-Teil 165. Teutoburger Auktion: https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/suche/10693/seite/1/?lot_range=7101-8000 Teutoburger Münzauktion GmbH https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/ Hans-Ludwig Grabowski
- Lexikon: Kolberg
Kolberg (Colberg) war bis 1945 eine deutsche Hafenstadt der ehemaligen preußischen Provinz Pommern an der Ostsee. Beim Vormarsch der napoleonischen Truppen wurde Kolberg Anfang 1807 von den Franzosen eingeschlossen und belagert. Die Kämpfe zwischen den Belagerern und den Preußen unter dem damaligen Major von Gneisenau endeten am 2. Juli 1807 aufgrund des bereits am 21. Juni nach der Schlacht von Friedland abgeschlossenen Waffenstillstands. Bis dahin hatte sich Kolberg gegen die feindliche Belagerung halten können. Ein Mangel an Münzen in der eingeschlossenen Stadt führte in den letzten Tagen der Belagerung zur Ausgabe von Notgeld in den Werten zu 2, 4 und 8 Groschen. Von diesen von Schülern des Lyzeums der Stadt mit Tinte geschriebenen Kupons aus Karton gibt es zwei Ausgaben, die sog. "Kommissions-Kupons", für deren Ausgabe eine Kommission verantwortlich war (6 Handunterschriften: Harder, Dresow, Zimmermann, Schröder, Hentzsch und Witt) sowie die sog. "Meinecke-Kupons", deren Ausgabe vom Kriegs- und Domänenrat Meinecke veranlasst wurde (3 Handunterschriften: Michaelis, Liebeherr, Mützell). Colberg: Kommissions-Kupon zu 2 Groschen 1807, Vorder- und Rückseite. Colberg: Meinecke-Kupon zu 8 Groschen 1807, Vorder- und Rückseite. Die Kupons wurden ab dem 26. Juni 1807 hergestellt und ab dem 29. Juni – zum Teil aber auch erst nach der Belagerung – ausgegeben und bis zum 1. Juni 1808 eingelöst. Insgesamt wurden Kupons für rund 5.200 Taler ausgegeben und zwar 13.000 Stück zu 2 Groschen, 7.400 zu 4 Groschen und 8.650 zu 8 Groschen. Nicht eingelöst wurden Kupons im Wert von 89 Talern und 10 Groschen. Von Gneisenau selbst erwähnte die Herstellung der Kupons in einem Brief an Chazot vom 28. Juni 1807: Nun präge ich Papiergeld von meiner Fabrikation und eine Belagerungsmünze. Sogar zur Falschmünzerei habe ich meine Zuflucht genommen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski / Kranz: Das Papiergeld der altdeutschen Staaten Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-188-8 Auflage: 1. Auflage 2020 Format: 17 x 24 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 344 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop
- Keimfrei gebügelt: 10 DM mit einem besonderen Stempel
In den 1950er Jahren wuchs die Wirtschaft der Bundesrepublik sehr schnell. In den Wirtschaftswunder-Jahren herrschte Vollbeschäftigung und den Unternehmen fehlten Arbeitskräfte, die man im Ausland anzuwerben suchte. [1] Anfang der 1970er Jahre zog es Tausende Gastarbeiter nach Deutschland. Unter ihnen Ejub Hodzaj aus Trnja (Gemeinde Ejakowveca) im heutigen Kosovo. Der 22jährige Jugoslawe brach am 11. März 1972 in Kamarak auf. Mit der Eisenbahn ging es über Belgrad zunächst nach München und weiter nach Rosenheim, wo er am 12. März ankam. Da er dort seinen Bekannten nicht antraf, setzte er seine Reise fort und erreichte am 13. März 1972, einem Montag, gegen 21 Uhr Hannover. Die folgenden zwei Nächte fand er Unterschlupf bei zwei Landsleuten. Am 15. März reiste er weiter nach Wolfsburg, wo er die Nacht bei einem Bekannten in einem Gasthof unterkam. Bereits am nächsten Tag kehrte er jedoch nach Hannover zurück und übernachtete in einem Wohnheim. Am nächsten Morgen, dem 17. März, machte er sich auf und sprach beim Arbeitsamt wegen Arbeit vor. Die nächsten Nächte konnte er bei einem ehemaligen Arbeitskollegen in einem anderen Wohnheim schlafen. Durch Vermittlung erhielt er bei einer Baufirma Arbeit und konnte am 20. März anfangen. Gleichzeitig fand er eine Unterkunft in eine Wohnung in der Kaplanstraße 2, in der bereits ein Deutscher, zwei Türken und ein Italiener lebten. Einem Vorarbeiter der Baufirma fiel am 22. März bei Hodzaj „ein Bläschen“ am Kinn auf. Der Mitarbeiter schickte Hodzaj zur Behandlung in die Praxis eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Der riet ihm wegen des Exanthems [2] einen Hautarzt aufzusuchen, was er am nächsten Tag auch tat. Dieser verschrieb ihm gegen den Ausschlag eine Salbe, die er sich in einer nahegelegenen Apotheke besorgte. Da sich der Ausschlag verschlimmerte, besuchte er am folgenden Tag nochmals den Hautarzt. Schließlich verschlechterte sich sein Allgemeinzustand so sehr, dass der gerufene Notarzt Hodzaj mit Verdacht auf „schwere Windpocken“ in die Hautklinik Hannover-Linden einwies. Bei der Visite des Chefarztes am 27. März, der Patient hat eine Temperatur von 38 Grad, z. T. typische Hautveränderungen (Effioreszenzen) an Mundschleimhaut, Gesicht, Armen, Rücken und Beinen, kam dem Arzt der Verdacht, dass der Patient an Pocken (Variola vera) erkrankt sein könnte. Der Verdacht wurde gegen 20 Uhr vom Prof. Dr. Lies von der Tierärztlichen Hochschule Hannover bestätigt und auch das Hygiene-Institut der Universität Göttingen kam zum selben Ergebnis, sodass der Jugoslawe am 28. März in die Pockenbehandlungsstation Stolzenau verlegt wurde. Die mit den Namen Pocken, Blattern oder Variola bezeichnete Krankheit ist eine hochgradig ansteckende und schwere Infektionskrankheit, die durch Pockenviren (Orthopox variolae) vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen wird: Dabei gelangen die Viren über feinste Sekrettröpfchen mit der Luft, z. B. beim Sprechen, Niesen oder Husten von einem Menschen zum nächsten. Bereits wenige Viren reichen aus, um die Erkrankung hervorzurufen. Seltener breiten sich die Pocken über eine Schmierinfektion, also über infizierte Gegenstände, wie z. B. Bettwäsche, Kleidung oder Türklinken, aus. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung beträgt 7 bis 19 Tage. Für die Pockenerkrankung typisch sind Hautveränderungen, die verschiedene Stadien durchlaufen: kleine roten Punkte auf Zunge und Rachen – im Gesicht, Armen und Beinen bilden sich typische Papeln, die sich mit virushaltiger Flüssigkeit füllen – die Papeln werden zu Pusteln, die nach etwa fünf Tagen verkrusten – wenn der Schorf abfällt, bleiben deshalb Narben zurück. Drei Arten der Pockenerkrankung sind zu unterscheiden: Die meist tödlich verlaufenden „schwarzen Blattern“; die echten Pocken, bei den die Sterblichkeitsrate etwa 30 Prozent der Infizierten beträgt und schließlich die weißen Pocken, deren Krankheitsverlauf meist harmlos ist. Da es nicht möglich ist, das Pockenvirus im menschlichen Körper zu bekämpfen, ist die einzige wirksame Maßnahme die Vorbeugung gegen diese Erkrankung durch Impfung sowie die Isolierung möglicher infizierter Personen. Da Hodzaj lediglich einen an der Grenze zu Albanien gebräuchlichen Dialekt sprach, gestaltete sich die Kommunikation mit ihm recht schwierig, sodass seine Krankengeschichte und die Feststellung der Kontaktpersonen nur schwer zu ermitteln war. Man konnte nur erahnen, wie groß der Kreis der Kontaktpersonen 1. Grades sein würde, die ebenfalls wegen der Gefährlichkeit der Krankheit unter Quarantäne gestellt werden mussten. Als am Ostermontag fast alle ermittelten Kontaktpersonen 1. Grades als „abgesondert“ gemeldet wurden, hatte man insgesamt 665 Frauen, Männer und Kinder erfasst. Da in Stolzenau nur sechs Plätze zur Verfügung standen, mussten geeignete Einrichtungen gefunden werden, die die 665 Personen aufnehmen konnte. Eine davon war in Bredenbeck. Das Dorf liegt südlich von Hannover am nordöstlichen Rand des Deisters. Abb. 2.1: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1970, 10 DM, mit Stempel, Vorderseite. Abb. 2.2: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1970, 10 DM, Rückseite. Von hier stammen Bundesbanknoten mit einem blauen 58 mm x 28 mm großen Kastenstempel: Mit diesem Stempel wurden wohl die Geldscheine gekennzeichnet, die die isolierten Personen in die Quarantäne-Station mitbrachten und bei Verlassen hitzebehandelt wurden, um so jedes Ansteckungsrisiko auszuschließen. Es ist fraglich, ob diese Prozedur überhaupt notwendig war. Anlässlich der Corona-Pandemie wollten Experten der Europäischen Zentralbank in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Medizinische und Molekulare Virologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in einer Studie klären, wie lange Sars-Coronaviren auf Banknoten und Münzen infektiös sind. Das Ergebnis: Unter realistischen Bedingungen ist das Risiko, sich per Bargeld mit Sars-Cov-2 anzustecken, sehr gering. [3] Dies dürfte sicherlich auch bei Pockenviren zutreffend zutreffen. Die Pocken gehörten zu den größten Seuchen der Menschheit. Zwischen 1947 und 1972 kam es in Deutschland zu zwölf Pockenausbrüchen, bei denen insgesamt 95 Personen erkrankten, von denen 10 verstarben; 81 Erkrankte waren geimpft. Der letzte Ausbruch war der geschilderte Fall in Hannover. Dass es hier bei einer Erkrankung blieb und zu keiner Katastrophe kam, dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass in Deutschland eine Impfpflicht gegen Pocken bestand. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte ab 1967 eine weltweite Impflicht gegen Pocken vorgeschrieben. [4] Sieht man von einem Laborunfall 1978 ab, trat der letzte Pockenfall 1977 in Somalia auf, sodass am 26. Oktober 1979 die WHO die Welt für pockenfrei erklärte. Uwe Bronnert Literatur Miriam Funk, Pocken: Ausrotten durch Impfung, https://www.onmeda.de/krankheiten/pocken-id200321/ (29.07.2024). Julia Sasse u. H. R. Gelderblom, Pockenausbrüche nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland, in: Bundesgesundheitsblatt 2015, S. 730 – 737. Pocken in Hannover, Alarmeinsatz: Vorgeschichte und Ablauf, in: Deutsches Ärzteball, 69. Jahrgang / Heft 16, 20. April 1972, S. 943 – 947. Anmerkungen [1] Die Bundesregierung schloss daher am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab. Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem damaligen Jugoslawien (1968). [2] „Ein Exanthem (von griechisch exantheo, ‚ich blühe auf‘; ἄνθος anthos, ‚Blume‘) ist ein akut auftretender Hautausschlag. Er tritt häufig bei infektiösen Allgemeinerkrankungen wie Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach, Typhus, Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf.“ (Wikipedia) [3] Kein besonderes Infektionsrisiko für Sars-Cov-2 durch Bargeld, < https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2021-07-29-virologie-kein-besonderes-infektionsrisiko-fuer-sars-cov-2-durch-bargeld > (03.08.2024) [4] Am 18. April 1801 führte Johann Friedrich Küttlinger die erste erfolgreiche Pockenimpfung durch. Bereits am 26. August 1807 wurde in Bayern eine Impfpflicht eingeführt. In der Bundesrepublik endete 1976 die Impfpflicht und nur Wiederholungsimpfungen wurden bis 1983 durchgeführt.
- Aus privaten Sammlungen: Notgeldschein zu 20 Reichsmark 1945 aus Klingenthal
Spätestens seit Ende März/Anfang April 1945 war die Versorgung der Wirtschaft, der Verwaltung und vor allem der Bevölkerung mit Bargeld durch die Deutsche Reichsbank nicht mehr völlig gewährleistet. Die Reichsdruckerei in Berlin war ebenfalls nicht mehr in der Lage, ausreichend Geldscheine zu drucken und auszuliefern. So kam es zuerst im südwestdeutschen Raum zum spürbaren Mangel an Reichsgeld; es folgten zeitgleich die Vorbereitungen, der Druck und zum Teil die Ausgabe von Notgeld im Norden, in der Mitte und im östlichen Teil der immer kleineren unbesetzten Gebiete Deutschlands. Bei den 1945er Notgeldscheinen sind wenige Unikate nachweisbar, z. B.: 10 Reichsmark vom 19. April 1945 Kreisverband Waiblingen, 10 Reichsmark Sparkasse Postelberg vom 25. April 1945, 50 Reichspfennig Landkreis Bischofteinitz vom 28. April 1945, 2 und 5 Reichsmark Spar- und Girokasse Radeburg vom 30. April 1945, 50 Reichsmark Landkreis Schwarzenberg (Probedruck April 1945), 20 Reichsmark Kreisverband Crailsheim vom 5. Mai 1945, 5, 10, 20 und 50 Reichsmark Stadt Chemnitz 7. Juni 1945 und 20 Reichsmark Stadt Klingenthal. Die Serie der Stadt Klingenthal i. Sa., bestehend aus 5-, 20- und 50-RM-Scheinen, ist wie alle anderen sieben unterschiedlichen Notgeldausgaben in Sachsen interessant – und selten, wie der 50-RM-Schein aus Klingenthal auch. Der Schein, der 2013 in Kanada zum Kauf angeboten wurde, ist ebenso wie der vorgestellte 20er ein Unikat. Klingenthal (Stadtrecht ab Oktober 1919) wurde am 6./7. Mai 1945 von den Amerikanern besetzt. Die seit 1896 in der Oberen Marktstraße befindliche Druckerei Adolf Poller wurde im April 1945 von Max Jahn geführt. Gemeinsam mit dem Schriftsetzer Max Dörfel und dem Drucker Karl Glaß stellten sie die Klingenthaler Gutscheine im Buchdruck her: Vorderseite dreifarbig/Rückseite zweifarbig. Ein Druckereibetrieb findet sich heute nicht mehr unter dieser Anschrift. Es ist nicht bekannt, warum die andere und wirtschaftlich stärkere und von Gustav Bergmann geführte Druckerei nicht mit dem Auftrag für die Herstellung der Gutscheine betraut wurde. Neben dem Wappen ist das Rathaus der Stadt das Hauptmotiv auf allen drei Scheinen. Die Maße des Klischees sind bei den 5- und 50-RM-Scheinen stets 93 mm x 71 mm, beim 20-RM-Schein jedoch nur 92 mm x 69 mm. Das bedeutet, dass die Linien um die Zinkätzung für die Verwendung beim 20er mit einem Klischeehobel entfernt wurden. Eine plausible Erklärung für die Veränderung gibt es dafür nicht. Beim 5er wurde die Abbildung über den Linienrahmen hinaus abgedruckt, so dass es kein Platzproblem für die Einrichtung des Klischees gegeben hat. Wir wissen nicht, wie der vermutete 10-RM-Schein aussah; dort liegt möglicherweise der Schlüssel zu dieser Ursache. Abb. 1: Zeitgenössische Abbildung des Klingenthaler Rathauses neben der ev.-luth. barocken Rundkirche „Zum Friedefürsten“. Auf jeden Fall wurden die 20-RM-Scheine nach dem Druck der 5- und 50-RM-Gutscheine hergestellt. Die Gesamtmenge der gedruckten Klingenthaler Gutscheine könnte anhand der bekannten Kontrollnummern bei über 2,0 Mio. Reichsmark gelegen haben. Leider brachte eine Veröffentlichung in der Zeitung „Freie Presse“ (Lokales Vogtland/Oberes Vogtland) am 29. August 2013 keine weiteren Erkenntnisse. Die Mitarbeiter des Stadtarchivs der Stadt Klingenthal bedauerten, dass alle Recherchen ergebnislos waren; man schrieb aber: „Die Tatsache, dass es in Klingenthal Notgeld gab, ist mehreren Personen bekannt und einige Personen zeigten 5-RM- Scheine, die mit Ihren identisch sind.“ In lokalen Zeitungen wurde weder die Ankündigung der Notgeldausgabe, noch die Bekanntmachung einer Außerkurssetzung gefunden. Ratsprotokolle aus der Zeit von April bis Spätsommer 1945 sind nicht vorhanden. Die Unterschrift des Bürgermeisters Artur Schlott erscheint als Faksimile-Druck „Schlott“; er war Nachfolger des früheren Bürgermeisters Max Götzel. Objekttyp: Gutschein (Notgeldschein) Sammlung: Sammlung Michael H. Schöne Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Land/Gau Sachsen, Landkreis Auerbach, Stadt Klingenthal Emittent: Stadt Klingenthal, Bürgermeister Nominal: 20 Reichsmark Datierung: 28. April 1945 Vorderseite: Text und Wertangabe im Rahmen, Abbildung des Rathauses, Stadtwappen Rückseite: S traftext (gleichlautend wie auf den Gutscheinen der Stadt vom 15. August 1923), Wertangabe Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: 150 mm x 80 mm Druck: Druckerei Adolf Poller, Klingenthal Nummerierung: № 001290 in Rot Umlauf: 1945 Zitat : Nr. 182, in: „Zwischen den Fronten – Papiernotgeld 1945 in Deutschland“ (Schöne, 2014) Michael H. Schöne Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Neue mongolische Gedenkbanknote
Die Bank der Mongolei hat eine neue Gedenkbanknote im Nennwert von 5000 Tugrik ausgegeben, um an den 100. Jahrestag der Gründung des modernen Bankensystems im Land zu erinnern. Die neue Banknote wurde auf Anordnung des Gouverneurs der Bank am 31. Mai 2024 (in geringer Stückzahl) in Umlauf gebracht. Die Banknoten wurden mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen unter Verwendung modernster Technologien neu gedruckt, ohne dass die vom Parlament genehmigte Gestaltung des Grundtyps geändert wurde. Auf der Vorderseite ist Dschingis Khan prominent abgebildet. Die Rückseite zeigt einen Innenhof mit einer baumartigen Wasserfontäne. Die Vorderseite weist mehrere verbesserte Sicherheitsmerkmale auf, die auf dem neuesten Stand der Technik sind: ein unter UV-Licht sichtbares, dreifarbiges, versetztes mongolisches SOYOMBO-Nationalsymbol, ein farbwechselndes SPARK-Merkmal, das das Logo zum 100-jährigen Bestehen des modernen Bankensystems zeigt, und einen Reiter in der rechten unteren Ecke. Außerdem befindet sich ein taktiles Sicherheitsmerkmal mit sechs geprägten Linien am rechten und linken Rand der Banknoten, um Sehbehinderten zu helfen. Auf der Rückseite wurde der neueste maschinenlesbare, mikrooptische Sicherheitsfaden BREEZE® von Crane Currency eingesetzt. Donald Ludwig












