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- Die geplanten Goldfranken-Kassenscheine der "Rheinischen Republik" 1923
Am 21. Oktober 1923 stürmten bewaffnete Separatisten mit Rückendeckung der belgischen Besatzer unter Leitung des Industriellen Leo Deckers das Aachener Rathaus, hissten ihre grün-weiß-rote Fahne und riefen die unabhängige "Rheinische Republik" aus. Dies war der Startschuss für ähnliche Vorgänge im übrigen Rheinland und den ebenfalls französisch-belgisch besetzten Gebieten Hessens und der Pfalz. Die Abtrennung des Rheinlands vom Deutschen Reich und die Proklamation einer unabhängigen "Rheinischen Republik" kam den französischen Interessen sehr nahe. Konnte man den Anschluss an Frankreich schon nicht durchsetzen, so schwächte doch die Schaffung eines Pufferstaates den Erzfeind Deutschland. Bereits am 26. Oktober erkannte der Oberkommissar der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission die Regierung der "Rheinischen Republik" und deren örtliche Vertreter als rechtmäßige Regierung an. Wichtiges Ziel der Aufständischen war die Einnahme der beiden politischen Machtzentren des Rheinlands: Düsseldorf, der Sitz des Provinziallandtags und des Landeshauptmanns und Koblenz, von hier leitete der Oberpräsident die Verwaltung der Provinz. Am 22. Oktober trafen bewaffnete Separatisten in von den Franzosen requirierten Eisenbahnzügen in Koblenz ein. Vom Bahnhof aus marschierten sie vor die Polizeidirektion am Kaiser-Wilhelm-Ring, dem heutigen Sitz der Kreisverwaltung, und vor das Rathaus, um die Übergabe der Stadt zu verlangen. Eine große Menschenmenge hinderte die Putschisten an dem Vorhaben. Als einer der Separatisten einen Schuss abfeuerte, kam es zu einer wüsten Keilerei, bei der wie durch ein Wunder niemand getötet wurde. Allerdings gab es 58 teils schwer Verletzte. Anders als in Düsseldorf, wo französischen Soldaten die Separatisten unterstützt hatten, hielten sie sich in Koblenz zunächst zurück. Nach diesem Misserfolg wurden weitere bewaffnete Sonderbündler nach Koblenz gebracht. Unter dem Schutz französischer Truppen marschierten sie schließlich zum Schloss und hissten hier ihre grün-weiß-rote Fahne. Der daraufhin erneute Massenaufmarsch unbewaffneter Bürger wurde von französischen Soldaten zerstreut, wieder gab es viele Verletzte. Oberbürgermeister Dr. Russell, der bei der Rheinlandkommission protestierte, wurde mit einer größeren Zahl von Beamten aus dem Rheinland ausgewiesen und die deutsche Polizei entwaffnet und der französischen Oberhoheit unterstellt. Das Verhängen des Belagerungszustands garantierte, dass die etwa 2000 bewaffneten Separatisten Rathaus, Schloss und Post besetzten konnte. Bezirks- (Orts-) Kommissar von Koblenz wurde der Weinhändler Theodor Oehmen. Bereits am 23. Oktober 1923 konstituierte sich in Koblenz die „provisorische Regierung der Rheinischen Republik“ als Zentralregierung der Separatisten. Aber auch danach war nicht immer klar, wer eigentlich für die "Rheinische Republik" spricht. Am 30. Oktober veröffentlichten dann verschiedene deutsche Zeitungen unter Berufung auf französische Zeitungen die Kabinettsliste der vorläufigen Regierung – vielleicht ergeben sich daraus die unterschiedlichen Schreibweisen der Personen. Beim "Aachener Anzeiger" war beispielsweise zu lesen: „‘Petit Parisien‘ gibt in einer Koblenzer Meldung eine […] Zusammensetzung der provisorischen Regierung. Matthes soll dem Korrespondenten des Blattes erklärt haben, die Regierung sei nunmehr konstituiert und er nehme für sich den Titel eines Kommissars des Vollzugsausschusses (?) in Anspruch. Herr von Metzen werde in Erwartung der Ankunft Dr. Dortens das ‚Ministerium des Äußeren‘ und das ‚Ministerium des Handels übernehmen. Die übrigen Portefeuilles werden folgendermaßen verteilt: Finanzen: Dr. Wolterhoff, Inneres: Liebing, Kultus und Unterricht: Dr. Cremer (auch Krämers), Eisenbahn: Dr. Müller, Justiz: Rechtsanwalt Kleber, Ackerbau und Versorgung: Simons. Dr. Dorten ist, so wird weiter geschildert, mit ‚wichtigen Verhandlungen hinsichtlich der wirtschaftlichen Lage der neuen Republik‘ beschäftigt.“[1] Das "Honnefer Volksblatt" vom gleichen Tag schreibt, dass Dorten und Matthes bevollmächtigte Minister seien und Dr. Guthardt das Amt des Hauptkommissars (commissaire general) der belgischen Zone übernommen habe. Die Mitglieder der Regierung der "Rheinischen Republik" in Koblenz. Die Folgen des passiven Widerstands gegen die französisch-belgische Besatzung waren besonders im Rheinland zu spüren. Die französische Zollgrenze zum übrigen Reich behinderte den Warenaustausch, vielfach wurde er vollkommen unterbunden. Arbeitslosigkeit und Hunger waren die Folgen. Weite Teile der Bevölkerung waren auf die mageren Unterstützungszahlungen des Reichs angewiesen. Zudem behinderte die französische Besatzungsmacht auch die Geldzufuhr der Reichsbank, sodass hier besonders viele Notgeldausgaben zu verzeichnen waren. Auch die Devisenkurse an der Kölner Börse lagen deutlich über denen in Berlin.[2] Wollte man die Bevölkerung für sich gewinnen, musste man die aufgezeigten Probleme lösen. Eine der wichtigsten Aufgaben sah die provisorische Regierung in einer Währungskonsolidierung. Schon lange dachte man im Rheinland – nicht nur in separatistischen Kreisen – über die Schaffung eines eigenen, wertbeständigen Goldfranken nach. Bei einem Interview mit französischen Journalisten führte Finanzminister Wolterhoff aus, dass das weitere Bestehen der "Rheinischen Republik" vom Gelingen der Währungsreform abhinge. „Die Rheinische Republik wird im Rahmen der ‚lateinischen Union‘ eine Milliarde Rheinfranken ausgeben, der im Wert dem französischen Franken entspricht. Die Rheinische Republik wird zur Deckung dieser Milliarde Schatzscheine ausgeben, die von den Grundbesitzern als Hypothek auf den Grundbesitz garantiert werden. Der Rest der Summe wird durch Scheine garantiert, die von einem privaten Konsortium ausgegeben werden sollen. Dieses Konsortium erhält als Pfand für die Darlehen eine Hypothek auf das Eigentum der rheinischen Eisenbahnen, die augenblicklich (!) von der französisch-belgischen Regie ausgebeutet werden. Auf diesen Eisenbahnen ruht nach dem Versailler Vertrag bereits eine Hypothek der Alliierten. Die Rheinische Republik beabsichtigt deshalb, die Alliierten aufzufordern, diese Hypothek in eine zweite Hypothek in Höhe von 350 [Millionen, Anm. d. Verf.] Goldfranken umzuwandeln. Die von dem Konsortium abgelöst würde. In den Kreisen der provisorischen Regierung hofft man, daß diese Kombination von den Alliierten gerne gutgeheißen würde. Einer Pressemeldung zufolge sollen Verhandlungen über die Bildung dieses Eisenbahnkonsortiums bereits im Gange sein und von Dr. Dorten geleitet werden.“[3] Die Währung der Separatisten sollte wie die Rentenmark durch Hypotheken auf Grund und Boden abgesichert werden. Das Berliner Münzkabinett im Bode-Museum (Stiftung preußischer Kulturbesitz) verwahrt in seinen Beständen zehn Blätter mit Original-Entwürfen für Kassenscheine der "Rheinischen Republik" auf. Sie befanden sich ursprünglich in der Geldgeschichtlichen Sammlung der Reichsbank und enthalten insgesamt 14 Entwürfe, zwei Bleistift-Skizzen (Vorentwürfe) und zwölf kolorierte Ausführungsentwürfe. Als geplantes Ausgabedatum wird der 6. November 1923 genannt. Für Nominale der neuen Währung waren Kassenscheine zu ½, 1, 5, 10, 20 und 100 Goldfranken vorgesehen, eingeteilt in 100 Pfennige. Daher waren auch Geldscheine zu 5, 10 und 25 Pfennige geplant. Als Sitz der Ausgabebehörde, die auf den Entwürfen jedoch nicht genannt wird, war Coblenz vorgesehen. Auf allen Entwürfen werden drei Unterschriften angedeutet. Vermutlich sollten an dieser Stelle die Unterschriften der Vertreter der von den Separatisten geplanten Rheinischen Goldnotenbank stehen. Letztere darf aber nicht mit der Rheinisch-Westfälischen Goldnotenbank verwechselt werden, die etwa zur gleichen Zeit von Vertretern der rheinischen Industrie und des Handels gegründet werden sollte. Auf den Entwürfen zu 5, 10 und 20 Goldfranken befindet sich der Hinweis „1 kg FEIN = 3487,5“, d. h. 1000 g Feingold sollten den Wert von 3.487,5 Goldfranken haben oder anders ausgedrückt, ein Goldfranken entsprachen 0,2867 g Feingold. „Die Rentenmark erlangte durch ihre Gleichstellung mit der späteren Reichsmark einen Goldgehalt von 0,3592 g. Demgegenüber hatte der französische Franc einen solchen von 0,2903 g, d. h. er deckte sich praktisch mit dem Goldfranken der projektierten Rheinischen Republik.“ [4] Betrachtet man die Farbgestaltung der Entwürfe, so fällt auf, dass die Verwendung blasser Farben den späteren französischen Geldscheinen entsprechen. Dies könnte möglicherweise ein Hinweis auf den oder die unbekannten Gestalter sein. Die dekorativen Elemente der Entwürfe beziehen sich auf Landschaft und Persönlichkeiten des Rheinlands. Original-Entwürfe zu 5- und 10-Pfennig-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923, Blatt 8, Anmerkung "Görres" zum Porträt und Vermerk "Gut" , Handsignatur und Datierung vom 8.11.1923. Original-Entwürfe zu 25- und 50-Pfennig-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923, Blatt 9, Anmerkung "1/2 Franken" statt "50 Pfennige", Vermerk "Gut" und "Heinrich Heine" über dem Porträt, Handsignatur und Datierung vom 8.11.1923. Original-Entwurf zu 1 Goldfranken-Kassenschein der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923, Blatt 1, Anmerkung "Besser!" und Handsignatur. Original-Entwurf zu 2 Goldfranken-Kassenschein der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923, Blatt 2, Anmerkung "Gut", Handsignatur und Datierung vom 8.11.1923. Original-Bleistiftzeichnungen zu 1 und 2 Goldfranken-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" , Blatt 3, Anmerkung zu Motiven bei 2 Goldfranken (Kunst u. Handwerk / Frieden), "Neue Vorschläge", Handsignatur und Datierung vom 8.11.1923. Original-Entwurf zu 5 Goldfranken-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923 mit Porträt von Goethe, Blatt 4, Anmerkung "Gut", Handsignatur und Datierung vom 8.11.1923. Original-Entwurf zu 10 Goldfranken-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923 mit Porträt von Beethoven, Blatt 5, Anmerkung "Gut!", Handsignatur und Datierung vom 8.11.1923. Original-Entwurf zu 20 Goldfranken-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" mit Datum vom 6.11.1923, Blatt 6, Anmerkung "Gut!", Handsignatur ohne Datierung. Original-Entwürfe zu 100 Goldfranken-Kassenscheinen der "Rheinischen Republik" , Blatt 7, "Genehmigt", Handzeichen und Datum vom 8.11.1923. Schon in der Antike nutzten die Herrschenden Münzdarstellungen, um der Welt ihre Botschaften zu vermitteln. Auch die Ikonografie der Kassenscheine sollte dies tun. Mit der Auswahl der Darstellungen sollte eine Identifikation der Rheinländer mit der "Rheinischen Republik" erreicht sowie Aufbruchstimmung und Zuversicht vermittelt werden, indem man z. B. für den Wert zu 2 Goldfranken die Personifikation des Rheins (Rhenus Pater, Vater Rhein) wählte. Mit geschultertem Dreizack blickt er von der rechten Vorderseite den Betrachter an, vor ihm ein Füllhorn, aus dem er Weindolden schüttet, dem natürlichen Reichtum an Rhein und Mosel. Überhaupt zeigen einige Scheine Weinblätter und Weindolden als Rahmenschmuck. Auf der Rückseite seine drei Rheintöchter Wellgunde, Woglinde und Floßhilde, die in Richard Wagners „Ring der Nibelungen“ als Hüterinnen des im Rhein liegenden natürlichen Goldes auftreten. Das Bild wird durch die Andeutung des Sonnenaufgangs vervollständigt. Überhaupt spielt die aufgehende Sonne auch bei anderen Entwürfen eine dominierende Rolle, soll sie doch Neuanfang und Zuversicht auf eine bessere Zukunft symbolisieren. Der Entwurf zum Hunderter, der nur teilweise ausgeführt ist, bildet auf der linken Seite eine zartgewandete Frau ab. Sie hält in ihrer linken Hand einen Lorbeerkranz, den sie den beiden Männern, die auf der rechten Seite abgebildet sind, hinhält. Auch das an ihrer Seite stehende nackte Kind, mit einem Blütenkranz auf dem Kopf, reckt seine Arme den Männern entgegen. Zwischen den beiden Darstellungen vervollständigt eine Flusslandschaft mit aufgehender Sonne den Entwurf. Dem Betrachter des Scheins scheint es sagen zu wollen, wenn wir unser Ziel – die Schaffung des Rheinstaates – erreichen, siegen wir über unsere Gegner und uns winken Frieden und Wohlstand. Zahnrad, Spitzhacke und Schlägel weisen auf die Bedeutung von Industrie und Bergbau hin. Wer da den Männern den Lorbeerkranz über den Rhein reicht, kann man sich wahrscheinlich denken. Frankreich grüßt in Gestalt einer verführerisch schönen Frau die deutschen Männer mit Symbolen ihrer Arbeit. Wie der Hunderter, so zeigt auch der ½-Franken-Schein auf beiden Seiten die aufgehende Sonne. Der Palmzweig, den die sitzende Frau in ihrem Arm hält, steht seit dem Altertum für Sieg, Triumph, Frieden und ewiges Leben. Das nackte stehende Kind versstärkt beim Betrachter den Eindruck eines friedlichen Neuanfangs. Arbeit und Wohlstand thematisiert der Kassenschein zu einem Goldfranken. Gleichzeit wird der Bogen zu den Arbeitern geschlossen, die für den neuen Staat gewonnen werden sollen. Die Vorderseite zeigt einen Bergarbeiter mit Spitzhacke und Grubenlampe, während die Rückseite eine „blühende“ Industrielandschaft wiedergibt. Dieses Bild wird noch einmal beim Schein zu 25 Pfennigen aufgegriffen. Auch beim Schein zu 10 Goldfranken steht die Arbeit, symbolisiert durch Bergmann und Schmied im Vordergrund der Darstellung, während der Hermeskopf und das Füllhorn beim 20-Goldfranken-Schein Reichtum durch Handel versprechen. Die anmutige Frau auf der linken Seite pflegt eine Weinrebe und erinnert damit an Weinbau und Landwirtschaft. Mit der Abbildung des Kölner Doms auf dem Schein zu 5 Pfennigen wird wieder die Identifikation mit dem Rheinland ermöglicht. Auch die Abbildung berühmter Rheinländer soll das "Wirgefühl" stärken. Darüber hinaus wirbt man mit ihnen um die Gunst des Bürgertums. Die Rückseite des Scheins zu 10 Pfennigen bildet in der Mitte das Brustbild des Gymnasial- und Hochschullehrers Johann Joseph Görres [* 25. Januar 1776 in Koblenz; † 29. Januar 1848 in München] ab, der auch als katholischer Publizist und Naturphilosoph bekannt wurde. Den Dichter Heinrich Heine [* 13. Dezember 1797 in Düsseldorf; † 17. Februar 1856 in Paris] zeigt ein Medaillon auf der Rückseite des Scheins zu ½ Franken. Heine machte sich nicht nur als Vertreter der Romantik einen Namen, sondern war auch ein bedeutender Wegbereiter des "Vormärzes". Weil er im Deutschen Bund mit Publikationsverbot belegt war, ging er ins Exil nach Paris. Wegen seiner politischen Haltung und jüdischen Herkunft wurde er von Antisemiten und Nationalisten über den Tod hinaus angefeindet. Die Rückseite des Kassenscheins zu 10 Goldfranken bildet das Brustbild des Komponisten und Pianisten Ludwig van Beethoven [getauft am 17. Dezember 1770 in Bonn; † 26. März 1827 in Wien] ab. Er zählt zu den überragendsten Komponisten der Musikgeschichte. Der Fünfer schließlich ist dem Dichterfürsten, Politiker und Naturforscher Johann Wolfgang von Goethe [* 28. August 1749 in Frankfurt am Main; † 22. März 1832 in Weimar] gewidmet. Streng genommen war er zwar kein Rheinländer, aber sicherlich einer der bedeutendsten Schöpfer deutschsprachiger Dichtung. Auf den farbigen Entwürfen wurden handschriftliche Vermerke angebracht: „gut!“ oder „genehmigt!“ und „“8.11.23“. Schließlich findet sich noch Ausführungsvermerke „Propriétè de l’Imprimerie Strasbourgeoise“ (Eigentum der Straßburger Druckerei). Zum Druck der Kassenscheine in der vorgesehenen Druckerei im Elsass kam es aber nicht mehr. Die völlige Ablehnung der "Rheinischen Republik" durch die Bevölkerung, fehlende Finanzmittel und Streitigkeiten in der Regierung führten sehr schnell zu einem Auseinanderbrechen der Separatisten. Am 27. November 1923 informierte „Generalbevollmächtigter“ Mathes in einem Schreiben den Vorsitzenden der Rheinlandkommission, Tirard, darüber, dass sich die vorläufige Regierung der "Rheinischen Republik" aufgelöst habe, „daß in den letzten Tagen bereits drei Mitglieder des ‚Kabinetts‘ ausgeschieden seien, nachdem es sich schon vor etwa 14 Tagen in zwei Teile gespalten habe, von denen jeder für sich ‚Kabinettsbeschlüsse‘ faßte. Aus der sogenannten, inzwischen durch das ‚Kabinett‘ aufgelösten ‚Obersten Heeresleitung‘ habe sich eine ‚Militärdiktatur‘ herausgebildet, bei der ein entlassener Sekretär namens Rosenbaum die Hauptrolle spiele. Bezeichnend ist das offene Eingeständnis am Schlusse des Schreibens, daß für die Auflösung der Umstand mitbestimmend sei, daß die bisherige vorläufige Regierung zum Teil aus unfähigen oder unehrlichen Menschen zusammengesetzt ist‘.“[5] Auch die Tatsache, dass die USA und Großbritannien in der französischen Unterstützung der Separatisten einen Verstoß gegen den Versailler Vertrag sahen, beendete diese schließlich und führte zum Zusammenbruch der Abspaltungsbestrebungen. Im Rheinland war der Spuk Ende November beendet, lediglich in der Pfalz gab es noch Aktivitäten bis zum Frühjahr 1924. Uwe Bronnert Autor und Verlag danken dem Berliner Münzkabinett und Herrn Dr. Johannes Eberhardt für die Bereitstellung der Abbildungen und freundliche Genehmigung zur Abbildung der Entwürfe, die hier erstmals komplett und in Farbe gezeigt werden können. Anmerkungen [1] Wie sich die Separatisten das Finanzprogramm denken, in: Aachener Anzeiger, Politisches Tageblatt, Nr. 532 vom 30. Oktober 1923, Mittagsausgabe [2] Die Entwicklung der deutschen Währung hatte im besetzten Rheinland im November/Dezember 1923 eine von der Lage im Reich sehr abweichende Situation erreicht. So wurde der US-Dollar wie folgt notiert: Quelle: Heinz Fengler, Geldscheinentwürfe der Separatisten für die geplante Rheinische Republik 1923, in: Der Geldscheinsammler, Heft Nr. 6, Dezember 1989, S. 293. [3] Wie sich die Separatisten das Finanzprogramm denken, in: Aachener Anzeiger, Politisches Tageblatt, Nr. 532 vom 30. Oktober 1923, Mittagsausgabe. [4] Heinz Fengler, S. 299. [5] Palastrevolution in Koblenz, in: Sonderausgabe der "Aachener Vereinigten Zeitungen" vom 29. November 1923, Mittagsausgabe.
- Leserpost: Unbekannte Militärgeldscheine!
Hallo Herr Grabowski, können sie mir zu den im Anhang befindlichen Zahlungsmitteln etwas sagen? Sind Ihnen die vielleicht bekannt? Es handelt sich um zwei viereckige Kartonstücke über 5 und 10 Bani mit dem Zusatz "Dt. Soldatenheim Giurgiu" und den Nummern 140 und 418. Auf der Rückseite ist ein runder Stempel mit der Inschrift "Deutsches Soldatenheim Giurgiu Dresden". Weiter handelt es sich um 5 und 10 Bani der "Dt. Kommandantur" mit dem Zusatz "Alexandria". Auf der Rückseite Steht "Alexandria, den _____" und der Zusatz "Deutsche Feldpost 326". Freue mich auf Ihre Antwort. J. Peters Antwort der Redaktion Alle Scheine lauten auf Bani, wurden also in Rumänien genutzt. Es handelt sich also nicht um das berühmte Alexandria in Ägypten, sondern um eine rumänische Stadt gleichen Namens. Im Zweiten Weltkrieg hatte man für die deutsche Feldpost fünfstellige Nummern verwendet und nicht dreistellige (Deutsche Feldpost 326). Außerdem war Rumänien im Zweiten Weltkrieg mit Deutschland verbündet. Die Scheine stammen ganz offensichtlich aus dem Ersten Weltkrieg und wurden hier von der Armee Mackensen in Rumänien genutzt, die das Land besetzt hatte. Ich habe mich an die Arbeitsgemeinschaft Deutsche Feldpost 1914-1918 e.V. gewandt, ob der FPN 326 eine konkrete Einheit zugeordnet werden kann. Im Anhang zu seinem Kleingeldscheinkatalog führte Dr. Arnold Keller zwar auch Notgeldscheine von Ausgabestellen des Heeres und der Flotte auf, hier aber nicht Ihre Scheine der deutschen Besatzung in Rumänien. Ich habe nun nach einiger Zeit eine Antwort von der Arbeitsgemeinschaft zur deutschen Feldpost des Ersten Weltkriegs erhalten und gehe davon aus, dass die Scheine aus der Endzeit des Ersten Weltkriegs stammen, jedenfalls sind sie bislang wohl unbekannt gewesen. Ein schöner Fund, Gratulation! Hans-Ludwig Grabowski Antwort der Arbeitsgemeinschaft deutsche Feldpost 1914-1918 e.V. Sehr geehrter Herr Grabowski, ich bin von Herrn Schäfer gebeten worden ihre Frage zu beantworten. Leider fehlt das Datum der Belege. Die Heeresgruppe von Mackensen für den Rumänienfeldzug bestand vom 28.08.1916 – 01.07.1918. Vom 01.07.1918 – 11.11.1918 trug diese den Namen "Besatzungsheer in Rumänien". Es war eine reine Umbenennung, an den Strukturen änderte sich wenig, Mackensen musste nur Verbände an die Westfront, in den Kaukasus und die Ukraine abgeben. Die Deutsche Feldpost 326 hatte ihren Standort nach dem Rumänienfeldzug in Alexandria und in Risioro de Vede (nördlich von Alexandria). Es war damals üblich Zweigfeldposteinrichtungen einzurichten. Mit freundlichen Grüßen Horst Borlinghaus
- Lexikon: Havenstein, Dr. Rudolf
Dr. Rudolf Emil Albert Havenstein (geb. 10. März 1857 in Meseritz, Provinz Posen, gest. 20. November 1923, Berlin) war ein deutscher Jurist. Von 1900 bis 1908 war er Präsident der Königlichen Seehandlung in Berlin (Preußische Staatsbank) und von 1908 bis 1923 Präsident der Deutschen Reichsbank. Dr. Rudolf Havenstein. Abb. Wikimedia Commons, digitale Bearbeitung: Hans-Ludwig Grabowski. Havenstein führte zu Beginn des Ersten Weltkriegs die Darlehnskassenscheine ein und war auch an der Ausgabe von Kriegsanleihen beteiligt. In seine Amtszeit fällt die Inflation und Hyperinflation vom Ende des Ersten Weltkriegs bis Ende 1923. Während eines Erholungsurlaubs zog er sich im November 1923 eine Grippe zu und starb kurz darauf an einem Herzinfarkt. Seine Unterschrift findet sich auf den Reichsbanknoten von 1908 bis 1923. DEU-38: Deutsche Reichsbank, Reichsbanknote zu 50 Mark vom 21. April 1910, erste Unterschrift des Reichsbankdirektoriums links oben "Havenstein". Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
- Ende 1923: Wertbeständiges Notgeld als Rentenmark?
Nach Erscheinen der Rentenmark am 16. November 1923 verstärkten sich die Ausgabe und der Umlauf des wertbeständigen Goldmark-Notgelds weiter, und zwar solange bis die neuen Rentenbanknoten in ausreichender Menge in der Bevölkerung verfügbar waren. Das Goldmark-Notgeld übte in dieser Zeit auch eine wichtige Kleingeldfunktion aus, da anfangs Rentenmarkscheine fast nur in größeren Nennwerten und Rentenpfennige erst mit Beginn des Jahres 1924 in den Verkehr kamen. Die neue Rentenmark: Rentenbankschein über 1 Rentenmark, Ausgabedatum 1. November 1923 in Berlin, Vorder- und Rückseite, Abb. Sammlung Grabowski. Zum Zeitpunkt der Emission der ersten Rentenmark-Scheine nach den inzwischen erfolgten Währungs-Stabilisierungsmaßnahmen kursierte die "Papiermark" ohne Kursverluste und wurde mittlerweile wieder allgemein angenommen (Währungsumstellung: 1 Rentenmark = 1 Goldmark = 1 Billion "Papier-" Mark). Auch die Mark wurde nach der Währungsreform noch gedruckt: Reichsbanknote über 100 Billionen Mark, ausgegeben in Berlin am 15. Februar 1924. Wert dieser nun währungsstabilen Banknote über 100 Billionen Mark = 100 Rentenmark = 100 Goldmark. Vorder- und Rückseite. Abb. Sammlung Gerber. Die neuen Rentenmark-Scheine waren am 25. November 1923 noch nicht in Bayern eingetroffen. Rund 4 Mio. Rentenmark wurden hier gegen Ende November erwartet. So wird erklärlich, dass nicht weniger als ein Drittel aller bayerischen Goldmark-Notgeldausgaben gerade in diesen Zeitraum, nämlich in die Woche vom 19. bis 26. November 1923, fällt. Am 16. November 1923, dem Tag der ersten Rentenmarkausgabe, bestanden rund 37 % aller umlaufenden Zahlungsmittel im Deutschen Reich aus wertbeständigem Notgeld. Das vorhandene und nach dem 16. November 1923 neu ausgegebene wertbeständige Notgeld leistete dann der jungen Rentenmark Hilfestellung. Mit wachsender Rentenmarkmenge betrug der Anteil der beiden wertbeständigen Zahlungsmittel am 23. November 1923 rund 53% und am 30. November rund 58% des Geldumlaufs. Wertbeständiges Notgeld als Rentenmark Die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld mit der Währungsbezeichnung „Rentenmark“ war aus Sicht des Reichsfinanzministeriums nicht zulässig. Dennoch erschienen illegaler Weise Ende 1923 elf Ausgaben von Rentenmark-Notgeld. Arnstadt (Thüringen) Die Firma E. Wagner Blaudruckfabrik in Arnstadt begab mit Datum vom 1. Dezember 1923 in Form von Schecks auf die Bank für Thüringen, vorm. B. M. Strupp, Aktien-Gesellschaft, Filiale Arnstadt, wertbeständige Notgeldscheine über 1, 2 und 5 Rentenmark. Die ohne Genehmigung des Reichsfinanzministeriums ausgegebenen Scheine lauteten unzulässiger Weise über Rentenmark. Berlin (Brandenburg) Am 15. November 1923 gaben die Siemens & Halske A. G. und Siemens-Schuckert Werke G.m.b.H. in Berlin gemeinsam „Konsum-Gutscheine“ mit den Werten 1, 2, 5, 10, 50 Rentenpfennig und 1 Rentenmark aus. Wie in verschiedenen anderen Orten übten diese kleinen Werte nur eine Wechselgeldfunktion aus, da von der Deutschen Rentenbank anfangs nur Noten zu 50 Rentenmark emittiert worden waren. Die Scheine liefen nicht in der Öffentlichkeit, sondern nur in den Siemens-Konsumanstalten um. Bethel bei Bielefeld (Westfalen) Rentenmarkscheine über 1, 2 und 5 Rentenpfennige sowie 1 und 2 Rentenmark wurden von den Vorständen der Anstalten Bethel, Sarepta und Nazareth am 1. Dezember 1923 in Bethel ausgegeben. Diese Scheine sind nicht als wertbeständiges Notgeld anzusehen, da diese Institution schon seit Jahrzehnten mit behördlicher Genehmigung eigenes Anstaltsgeld verwenden darf. Stadt Dinkelsbühl, Notgeldschein über 1 Rentenmark, ausgegeben in Dinkelsbühl am 16. November 1923. Dinkelsbühl (Bayern) Die bayerische unmittelbare Stadt Dinkelsbühl begab am 26. November 1923 mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen Notgeldscheine zu 10 und 50 Rentenpfennige sowie 1 Rentenmark. Die Scheine über 10 Rentenpfennige und 1 Rentenmark wurden 1924 überdruckt and als Quittungen für die städtische Hockersteuer weiterverwendet. Freistaat Sachsen, Sächsisches Finanzministerium in Dresden, Rentenmark-Schatzanweisung über 20 Rentenmark, Ausgabedatum: 13. Dezember 1923. Vorder- und Rückseite. Abb. Staatliche Kunstsammlungen Dresden, Münzkabinett. Freistaat Sachsen, Sächsisches Finanzministerium in Dresden, Rentenmark-Schatzanweisung über 20 Rentenmark, Ausgabedatum: 13. Dezember 1923. Dresden (Sachsen) Der Sächsische Staat gab kurz nach Erscheinen der Rentenmark Rentenmark-Schatzanweisungen aus. Emittent dieser unverzinslichen Stücke war das Sächsische Finanzministerium. Die Abgabe erfolgte „nach Maßgabe des auftretenden Kreditbedarfs im Verkehr“ durch die Landeshauptkasse und durch sämtliche Niederlassungen der Sächsischen Staatsbank. Die mit Datum 13. Dezember 1923 versehenen Stücke lauteten über 20, 50 und 100 Rentenmark. Die Laufzeit war auf den 31. Dezember 1924 begrenzt. Es ist bis heute nicht erwiesen, dass die in der Presse angekündigten Werte von 5 und 10 Rentenmark auch ausgegeben wurden. Sofort nach Erscheinen wurden die Scheine allseits heftig kritisiert. Dass sie über „Rentenmark“ lauteten, eine Bezeichnung, die nach dem Rentenbankgesetz nur den Noten der Rentenbank zustand, war der kleinste aller Vorwürfe. Zu diesem späten Zeitpunkt bestünde kein Bedürfnis mehr nach neuem wertbeständigen Notgeld, denn um ein solches handele es sich trotz der Tarnbezeichnung als Schatzanweisung bei diesen „kleinen“ Nennwerten offensichtlich. Es wurde von einer „sächsischen Inflationsgefahr“ gesprochen und, es wurden bei dieser Gelegenheit auch die etwa zur gleichen Zeit erschienenen Zwischenscheine einiger preußischer Provinzen und die noch kleiner gestückelten Schatzanweisungen des Landes Thüringen kritisiert. Wenige Tage später erschien in den Zeitungen eine Beruhigungsnotiz des Reichsfinanzministers, in der mitgeteilt wurde, dass die sächsischen Rentenmark-Schatzanweisungen innerhalb von zwei Monaten wieder eingezogen würden und dass bei der Auflage von nur 5 Mio. Rentenmark inflatorische Wirkungen nicht zu befürchten seien. Bis zum Einlösungstermin könnten die Scheine bei jeder Reichskasse in Zahlung gegeben werden. Diese Kassen hätten Anweisung, eingelieferte Stücke der Sächsischen Regierung in Anrechnung auf die Steuerüberweisungen zu übermitteln. Elberfeld (Rheinland) Zwei kleinformatige, im Vervielfältigungsverfahren hergestellte Stücke der Stadthauptkasse Elberfeld über 0,01, 0,02, 0,05, 0,10, 0,20 und 0,50 Rentenmark vom 19. November 1923 galten nur kurze Zeit als Kleingeld zu den höherwertigen Rentenmarkscheinen der Deutschen Rentenbank und nach ihrem Text nur im Gehalts-Verrechnungsverkehr mit den städtischen Beamten, Lehrern und Angestellten. Greifenberg (Pommern) Die von der Kreissparkasse Greifenberg in Pommern ab 1. Dezember 1923 ausgegebenen Notgeldwerte über ½, 1 und 5 Rentenmark waren vom Reichsfinanzministerium nicht genehmigt gewesen, da die Währungsbezeichnung „Rentenmark“ für wertbeständiges Notgeld nicht zulässig war. Insterburg (Ostpreußen) Die Insterburger Spinnerei und Weberei A. G. in Insterburg gab mit Datum vom 1. Dezember 1923 Gutscheine mit den Werten über 2, 5 und 10 Rentenpfennig sowie 5 Rentenmark aus. Die Gutscheine besaßen keine Genehmigung des Reichsfinanzministeriums. „Velima“ Handelsgesellschaft m.b.H. Carl Höpner in Mummendorf, Gutschein über 1/10 Rentenmark, ausgestellt im schleswig-holsteinischen Mummendorf am 1. Dezember 1923. Mummendorf (Schleswig-Holstein) Die „Velima“ Handelsgesellschaft m.b.H. Carl Höpner in Mummendorf gab am 1. Dezember 1923 Gutscheine für Waren, Getreide, Butter und Milch aus. Die seitens des Reichsfinanzministeriums ungenehmigten Scheine galten nur auf der Insel Fehmarn bis auf Widerruf und hatten einen Nennwert von 1/10 Rentenmark. Oderberg (Brandenburg) Der Magistrat der Stadt Oderberg gab illegaler Weise durch Scheck über die Vereinsbank in Oderberg mit Datum vom 28. Dezember 1923 Geldscheine über 1 Rentenmark aus. Oberpfalzwerke Aktiengesellschaft für Elektrizitätsversorgung, Notgeldschein in Scheckform, gedruckt in Regensburg Ende 1923, nummeriertes Blankostück. Regensburg (Bayern). Die Oberpfalzwerke Aktiengesellschaft für Elektrizitätsversorgung im bayerischen Regensburg begab Ende 1923 in Scheckform nicht gesetzeskonforme Notgeldscheine über 2 Rentenmark. Die Einlösung war möglich an den Werkkassen sowie durch die Bayerische Vereinsbank, Filiale Regensburg, die Handelsbank in Regensburg und durch das Bankhaus Karl Schmidt in Weiden. Die Stücke sind bisher nur blanko bekannt, so dass unklar ist, ob sie seinerzeit überhaupt in den Umlauf kamen. Hans-Georg Glasemann Bildquelle, wenn nicht anders angegeben: Privat und KENOM - Virtuelles Münzkabinett (8/2023) Literaturhinweise (Daten und Texte teilweise entnommen): Lindman, Kai: Das wertbeständige Notgeld von 1923/24, 2008; Müller, Manfred: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924, Deutsches Notgeld, Band 12, 2011; Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro Hans-Ludwig Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 10: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871 – 1948 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-500-8 Auflage: 2. Auflage 2006 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 640 Preis: 39,80 Euro
- Aus privaten Sammlungen: Musternote über 1000 Francs von Belgisch-Kongo 1920
Zentralafrika verfügte zu Beginn des 18. Jahrhunderts über kein eigenes Staatswesen, was den ungestörten Sklavenhandel durch Europäer, Araber und einige afrikanische Stämme begünstigte. Zirka Ein Drittel aller aus Afrika entführten Sklaven (5 Millionen) wurden an den Küsten des Kongo und von Angola aus verschifft. Ganze Regionen wurden so entvölkert und wirtschaftlich ruiniert. In den 1850er Jahren wollte David Livingstone das Kongobecken erforschen und nach einer weiteren Expedition galt er 1866 als verschollen. 1867 machte sich Henry Morton Stanley auf die Suche nach Livingston. Er fand ihn schließlich 1871 und gemeinsam erforschten sie den Tanganjika-See. Stanley war der erste Europäer, der den Verlauf des Kongo-Flusses erforschte. Er setzte sich aber auch dafür ein, dass das Kongobecken dem britischen Kolonialreich einverleibt werden sollte. In Großbritannien war man zu dieser Zeit aber gegen weitere Kolonien und so trat schon bald der belgische König Leopold II. auf den Plan, der schon lange von einem belgischen Kolonialreich träumte. Der König umwarb Stanley regelrecht und konnte schließlich 1878 einen Vertrag mit ihm schließen. Ab 1879 kaufte der im großen Stil Land für Leopold auf. Schließlich schloss er 450 Kaufverträge mit Bantu-Häuptlingen und sicherte damit einen Großteil des Kongobeckens für Leopold. Es versteht sich von selbst, dass den meisten Häuptlingen, die weder lesen noch schreiben konnten, die Tragweite der Kaufverträge völlig unbekannt war. Doch auch in Belgien konnte sich die Allgemeinheit nicht für ein Kolonialreich erwärmen. Entlang des Kongo ließ Leopold durch Stanley Städte gründen, Dampfschiffe einsetzen und Stationen bauen. Alles unter dem Vorwand, den Sklavenhandel zu unterbinden. 1884 kam es schließlich zur internationalen Kongo-Konferenz in Berlin, an der auch Stanley teilnahm. Da es dem belgischen Staat selbst nicht nach Kolonien verlangte, wurde der Kongo dem belgischen König quasi als Privatbesitz mit dem Ziel angeboten, dass dieser die Verpflichtung übernahm, „die Erhaltung der eingeborenen Bevölkerung und die Verbesserung ihrer sittlichen und materiellen Lebenslage zu überwachen, an der Unterdrückung der Sklaverei und des Negerhandels mitzuwirken“ und „religiöse, wissenschaftliche und wohltätige Einrichtungen und Unternehmungen zum Besten der Eingeborenen zu schützen“ . Die weitere Geschichte ist bekannt. In Belgisch-Kongo spielten sich ungeheuere Unmenschlichkeiten ab, die durch die internationale Presse aufgedeckt wurden. Bald gingen Fotos von Erwachsenen und Kindern um die Welt, denen die Hände abgehackt wurden, weil sie die harten Arbeitsnormen in den Kautschuk-Plantagen nicht erfüllen konnten. In Leopolds Privat-Kolonie (Kongo-Freistaat) verbreite seine Force Publique Terror, Angst und Schrecken. Von den anfangs um die 20 Millionen Einwohnern des Kongo kamen über 10 Millionen durch koloniale Gewaltverbrechen, Hunger, Entkräftung, Zwangsarbeit und Krankheiten ums Leben. Ein Völkermord unglaublichen Ausmaßes, für den niemand zur Verantwortung gezogen wurde. Noch heute stehen in Brüssel prahlerische Bauten, die Leopold aus den Gewinnen finanzierte, die sein brutales Kolonial-Regime einbrachte. Im Gegenteil, nach dem Ersten Weltkrieg erhielt Belgien durch den "Völkerbund", dem die belgischen Verbrechen bekannt gewesen sein mussten, sogar noch Teile der ehemaligen Kolonie Deutsch-Ostafrika (Ruanda und Burundi) zur "Verwaltung" zugesprochen. Die ersten Geldscheine waren Staatspapiergeld für den Freistaat Kongo mit Datierung von 1896. Ab 1914 übernahm die Banque du Congo Belge die Versorgung mit Zahlungsmitteln und ab 1952 die Banque Centrale du Congo Belge et du Ruanda-Urundi. Die Banknoten von Belgisch-Kongo sind wegen ihrer schönen Motive und ihrer Seltenheit bei Sammlern sehr begehrt. Aus der Sammlung Josef Gerber: Belgisch-Kongo, Banque du Congo Belge: 1000 Francs ohne Datum, Muster (SPECIMEN) zur Ausgabe von 1920 Vorderseite: Zwei Männer und ein Knabe mit Ceres-Kopf und Früchtekranz nebst Palmwedel. Orchideen im Unterdruck. Rückseite: Sitzende Frau am Ufer des Kongo mit Lyra nebst Papagei und Schmetterlin, umgeben von Früchtekränzen. Wasserzeichen: Elefantenkopf Format: 185 mm x 108 mm Druck: Banque National de Belgique Katalogreferenzen: BCO-12 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) B207 (Linzmayer: The Banknote Book – Belgian Congo) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.
- G+D räumt mit Mythen rund um den digitalen Euro auf
München, 15. November 2023 – Mit der Entscheidung des EZB-Rats zum Start in die Vorbereitungsphase ist Europa dem digitalen Euro wieder einen Schritt nähergekommen. Doch um die Einführung, den Zuschnitt und die praktische Nutzung ranken sich nach wie vor eine Reihe von Missverständnissen und Fehlannahmen, die der Aufklärung bedürfen. Giesecke+Devrient (G+D) hat einige besonders häufig wiederkehrende Kritikpunkte aufgegriffen und mit den bekannten Fakten abgeglichen. Der digitale Euro steht bei den Institutionen der EU ganz oben auf der Prioritätenliste. Die Europäische Kommission hat Ende Juni eine entsprechende Gesetzesvorlage verabschiedet und die Europäische Zentralbank (EZB) Mitte Oktober bekanntgegeben, nach Abschluss einer zweijährigen Untersuchungsphase nun in die Vorbereitungsphase für das Projekt übergehen zu wollen. Das zeigt, wie wichtig eine digitale Zentralbankwährung – oder Central Bank Digital Currency (CBDC) – für Europa ist. Der digitale Euro wäre als das einzige öffentliche digitale Zahlungsmittel die Antwort auf die steigende Nachfrage nach sicheren und zuverlässigen digitalen Zahlungsmöglichkeiten. Mit ihm soll der Euro-Raum eine für alle Bürgerinnen und Bürger verfügbare Alternative zu privaten digitalen Zahlungsangeboten und hochvolatilen Krypto- oder Privatwährungen bekommen. Als Komplementärformat zum Bargeld wäre er sozusagen der digitale Zwilling der Euroscheine und Münzen. Damit hätte er das Potenzial, zu einem starken Treiber der Digitalökonomie und Stabilitätsanker für das Zahlungs- und Währungssystem zu werden. Darüber hinaus soll ein digitaler Euro die Effizienz im europäischen Zahlungsverkehr fördern und zudem die Wettbewerbsfähigkeit und geldpolitische Souveränität des Euro-Raums stärken. Doch obwohl die Konzeption eines digitalen Euro bereits weit gediehen ist, ranken sich noch immer hartnäckig falsche Annahmen um seine Einführung, seinen Zuschnitt, seine praktische Nutzung und die Konsequenzen dieser von staatlicher Seite herausgegebenen digitalen Währung. Es ist Zeit, damit aufzuräumen: Mythos 1: Das Bargeld wird sukzessive abgeschafft. Häufig wird angenommen oder unterstellt, der digitale Euro solle das Bargeld in Form von Scheinen und Münzen mittelfristig ersetzen. Das ist falsch – tatsächlich sollen sich beide ergänzen. Der digitale Euro wäre das elektronische Gegenstück und eine dringend benötigte Ergänzung zum Bargeld. Denn Bargeld hat als Zahlungsmittel viele Vorteile, ist aber eben in der digitalen Welt nicht einsetzbar. Beide Formen öffentlichen Geldes sollen aufeinander abgestimmt als analoge und digitale Zahlungsformate existieren. Mythos 2: Jeder Bürger muss ein Konto bei der EZB haben. Bargeld gelangt in den Umlauf, indem die jeweiligen Landesbanken der europäischen Staaten es über Geschäftsbanken ausgeben. An diesem Gleichgewicht zwischen öffentlichen und privaten Institutionen soll die Einführung eines digitalen Euro nichts ändern. Die Zentralbanken blieben wie bisher im Hintergrund und träten weder in direkten Kontakt zum Kunden, noch in Konkurrenz zu den traditionellen Banken. Die bewährte Rollen- und Aufgabenverteilung zwischen Zentral- und Geschäftsbanken sowie Finanzdienstleistern, bei der die Konsumenten dezentral betreut werden, würde weiter erhalten bleiben. Nutzer des digitalen Euro hätten dann nach wie vor die freie Wahl ihrer Geschäftsbank. Mythos 3: Durch den digitalen Euro sind die Bürger kontrollier- und überwachbar. Bei der Ausgestaltung des digitalen Euro haben Privatsphäre und Datenschutz oberste Priorität. Der digitale Euro wäre kein programmiertes Geld, bei dem sich Bezahlvorgänge über Datenflüsse nachvollziehen lassen. Technisch wären die Transaktionsdaten von den personenbezogenen Informationen getrennt. Bei der EZB sollen keine Daten liegen, zumal diese auch kein Interesse daran hat zu wissen, was die Bürger kaufen. Damit unterscheidet sich der digitale Euro fundamental von den Geschäftsmodellen privater Zahlungsanbieter, die die bei der Nutzung digitaler Zahlungsangebote anfallenden Daten in der Regel für kommerzielle Zwecke nutzen. Mythos 4: Den digitalen Euro gibt es doch schon. Wer online oder mit seinem Mobilgerät bezahlt, könnte auf den Gedanken kommen, dafür bereits so etwas wie einen digitalen Euro zu nutzen. Doch das ist falsch. Die elektronisch ausgelösten Aktionen erfolgen in der Regel über private Drittanbieter, wie etwa Kreditkartenfirmen, die kontogebunden sind, mit einer entsprechenden Klassifizierung des Nutzers und damit nicht jedem frei zugänglich. Bezahlungen mit einem digitalen Euro sollen ohne Konto, Altersgrenze, Kreditwürdigkeit und Transaktionsgebühr möglich sein – wie mit Bargeld in der physischen Welt. Nicht zuletzt ist geplant, dass der digitale Euro auch ohne Internetzugang, also offline, funktioniert. Dr. Wolfram Seidemann, CEO von G+D Currency Technology (Quelle: G+D). „Der digitale Euro würde die Vorteile von Bargeld mit der Bequemlichkeit digitaler Bezahloptionen verbinden ohne Abhängigkeiten, Sicherheitsrisiken oder Zusatzkosten für Bürgerinnen und Bürger“, erklärt Dr. Wolfram Seidemann, CEO von G+D Currency Technology. „Er wäre als perfekte Ergänzung zum Bargeld das inklusive digitale Zahlungsmittel der Zukunft, das allen zur Verfügung stünde.“ Über Giesecke+Devrient Giesecke+Devrient (G+D) ist ein weltweit tätiges Unternehmen für SecurityTech mit Hauptsitz in München. G+D macht das Leben von Milliarden von Menschen sicherer. Das Unternehmen schafft Vertrauen im digitalen Zeitalter, mit integrierten Sicherheitstechnologien in drei Geschäftsbereichen: Digital Security, Financial Platforms und Currency Technology. G+D wurde 1852 gegründet und beschäftigt heute mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2022 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 2,53 Milliarden Euro. G+D ist mit 123 Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen in 40 Ländern vertreten. Weitere Informationen: www.gi-de.com. Pressemitteilung G+D
- Leipziger Münzhandlung: Nachbericht zur 102. Auktion vom 8. bis 11. November 2023
Großartige 102. Auktion! Die Auktion war ein großer Erfolg und es konnten 85% der angebotenen Objekte zu sehr guten Preisen versteigert werden. Die Auktionsteilnehmer waren sowohl aus dem In- als auch dem Ausland und es gab eine hohe Nachfrage für die angebotenen hochwertigen Sammlerstücke. Zahlreiche Vorgebote waren bereist im Vorfeld eingegangen, so dass man bereits mit 64% in die Auktion starten konnte. An den vier Auktionstagen waren zudem über 50 Kunden in die Auktionsräumen nach Leipzig gekommen, außerdem nahmen bis zu 250 Online-Bieter aktiv teil. Durch zahlreiche spannende Bietergefechte konnte ein Umsatz von über 1,8 Mio. Euro erreicht werden, so dass sich wieder einmal gezeigt hat, dass das Interesse an numismatischen Objekten weiterhin ungebrochen hoch und Leipzig ein gute Adresse ist, um seine Münzen, Medaillen, Geldscheine und Orden zu verkaufen. Natürlich besteht die Möglichkeit, die unverkauften Lose für drei Wochen im Nachverkauf zu erwerben. Wir beraten Sie gern! Ihre Famile Höhn und das Team der Leipziger Münzhandlung (www.leipziger-muenzhandlung.de). Nachstehend eine kleine Auswahl an Ergebnissen der Auktion im Bereich Papiergeld: Los 1: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 100 Mark 1.1.1874. Serie XVII. Ro. SAX 4b, Grab. SAX 4b. In dieser Erhaltung sehr selten, I-. Taxe: 600,– EUR. Zuschlag: 1.300 EUR Los 4: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 500 Mark 12.9.1922. Ro. SAX-11 b, Grab. SAX-11 b. Taxe: 180 EUR. Zuschlag: 520 EUR Los 5: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 1000 Mark 12.9.1922. Ro. SAX- 12d Grab. SAX- 12e, Erhaltung: I-, Taxe: 90 EUR. Zuschlag: 460 EUR Los 7: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 10 Billionen Mark 15.11.1923. Ro. SAX- 25 Grab. SAX- 25 Selten, Erhaltung: I-, Taxe: 200 EUR. Zuschlag: 660 EUR Los 8: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 50 Reichsmark 11.10.1924. Ro. SAX- 26 b Grab. SAX- 26 b Selten, Erhaltung: III+, Taxe: 300 EUR. Zuschlag: 850 EUR Los 9: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 100 Reichsmark 11.10.1924. Ro. SAX- 27, Grab. SAX- 27. Selten, II-. Taxe: 650,– EUR. Zuschlag: 1.450 EUR Los 17: Württembergische Notenbank 1871-1930. 50 Reichsmark 11.10.1924. Ro. WTB- 27b, Grab. WTB- 27b. Sehr selten, III-, Taxe: 1.000,– EUR. Zuschlag: 2.400 EUR Los 21: Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 20 Mark 10.1.1882. Serie J. Ro. 7, Grab. DEU-49. Sehr selten, III+. Taxe: 2.400,– EUR. Zuschlag: 4.200 EUR Los 22: Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 100 Mark 3.9.1883. Reichsbanknote. Serie c. Ro. 9, Grab. DEU-48. Sehr selten, Rev. Kleine Tuschenotitz, III+. Taxe: 900,– EUR. Zuschlag: 3.700 EUR Los 28: Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 20 Mark 10.3.1906. Reichsbanknote Serie X/D KN 375404 . Ro. 24a. Ro. 24a Grab. DEU-21a Erhaltung: I-, Taxe: 60 EUR. Zuschlag: 1.100 EUR Los 40: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 5 Billionen Mark 1.11.1923. FZ R, Ro. 127c, Grab. DEU-157a. Selten in dieser Erhaltung, I-, Taxe: 400,– EUR. Zuschlag: 580 EUR Los 42: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 10 Billionen Mark 1.11.1923. FZ DB, Ro. 128b, Grab. DEU-160a. Selten in dieser Erhaltung, I. Taxe: 600,– EUR. Zuschlag: 950 EUR Los 53: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 20 Billionen Mark 5.2.1924. Serie B. Winziges Loch im Schriftzug „ZWANZIG“. Ro. 135, Grab. DEU-168. Sehr selten in dieser Erhaltung, I-. Taxe: 1.400,– EUR. Zuschlag: 2.400 EUR Los 54: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 50 Billionen Mark 10.2.1924. Serie A, Ro. 136, Grab. DEU-169. Äußerst selten in dieser Erhaltung, I. Taxe: 2.600,– EUR. Zuschlag: 5.600 EUR Los 63: Deutsche Rentenbank 1923-1937. 1000 Rentenmark 1.11.1923. Serie A, Ro. 161, Grab. DEU-206. Erhaltung III. Taxe: 1.500,– EUR. Zuschlag: 3.400 EUR Los 69: Deutsche Reichsbank 1924-1945. 10 Reichsmark 11.10.1924. Udr.-Bst. A. Serie Q. Ro. 168b, Grab. DEU-173b. Sehr selten in dieser Erhaltung, I-. Taxe: 1.100,– EUR. Zuschlag: 1.650 EUR Los 137: Bank deutscher Länder 1948-1949. 100 DM 1948. Ro. 244, Grab. WBZ-8. Sehr selten in dieser Erhaltung, II+. Taxe: 1.000,– EUR. Zuschlag: 1.350 EUR Los 151: Deutsche Bundesbank 1960-1999. 1000 DM 2.1.1960. Serie W/B. Ro. 268 a, Grab. BRD- 12. Sehr selten in dieser Erhaltung, I. Taxe: 1.200,– EUR. Zuschlag: 3.000 EUR Hier geht es direkt zu den Geldscheinen bei der 102. Auktion der Leipziger Münzhandlung: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?intAuktionsId=1401 Hier geht es direkt zum Nachverkauf: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?boolNachverkauf=true&intAuktionsId=1401 Kontakt: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/ info@leipziger-muenzhandlung.de Tel. +49(0)341 12 47 90 WhatsApp +49 151 70635086
- Lexikon: Hauptkommando der bewaffneten Kräfte in Südrussland
Das Hauptkommando der bewaffneten Kräfte in Südrussland bildete unter Führung der Generäle Denikin und Wrangel das Zentrum der Gegenrevolution im Süden Russlands. Ende 1918 stieß General Denikin in das Don- und Kubangebiet und im Juni 1919 bis Orel vor, musste sich aber nach einer Gegenoffensive der Roten Armee zurückziehen. Nach der Aufgabe von Rostow (8. Januar 1920) floh er mit den Resten seiner Armee mit Schiffen auf die Krim, wo er General Wrangel das Kommando übergab. RUS-S424b: 1000 Rubel von 1919, Vorder- und Rückseite, Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski. Zeitgleich zum polnischen Angriff auf Russland (Polnisch-Sowjetischer Krieg 1919 bis 1921) begann Wrangel seine Offensive, seine Truppen wurden aber nach dem Frieden von Riga im November 1920 vernichtend geschlagen. Die in Südrussland von General Denikin ausgegebenen Geldscheine gehören zu den bekanntesten aus der Bürgerkriegszeit. Sie sind motivreich und auch heute noch relativ leicht zu erwerben. Zusammen mit den später von General Wrangel ausgegebenen Scheinen gibt es über 50 verschiedene Typen, meist mit vielen Varianten. Bekannt sind auch die in England gedruckten 50-, 100- und 500-Rubel-Scheine, die nicht mehr ausgegeben wurden. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
- Neue Galerie im Museum: Banknoten von Belgisch-Kongo
Wir setzen auf Geldscheine-Online.com den Aufbau einer virtuellen Sammlung von Geldscheinen aus aller Welt fort! Unser Geldmuseum lädt zu einer neuen Galerie mit 48 wunderschönen und seltenen Noten der Bank du Congo Belge und der Banque Centrale du Congo Belge et du Ruanda-Urundi aus den Jahren 1912 bis 1959 ein (mit Vorder- und Rückseiten). Zur Galerie von Belgisch-Kongo! Weitere Ausstellungen befinden sich in Vorbereitung. Nach und nach werden neue Länder und Emittenten aufgenommen, bis jedes Land der Erde mit je einer kleinen Auswahl seiner Geldscheine in bester Abbildungs-Qualität vertreten ist. In unserem regelmäßig erscheinenden kostenlosen Newsletter informieren wir über neue Galerien! Alle abgebildeten Geldscheine stammen aus privaten Sammlungen und dem Handel. Wenn auch Sie das Museum unterstützen möchten, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Hans-Ludwig Grabowski
- Lexikon: Generalsammlung
Als Generalsammlung wird eine repräsentative Sammlung von Geldscheinen aus allen Ländern der Welt bezeichnet. Dabei geht es aber nicht nur darum, einen Überblick über die aktuellen Zahlungsmittel aus allen Teilen der Welt zu erhalten, sondern auch Beispiele für die Papiergeldgeschichte der einzelnen Länder aus verschiedenen Epochen sowie über Ersatzzahlungsmittel in die Sammlung zu integrieren. An oberster Stelle ist das Ziel einer Generalsammlung nicht die Vollständigkeit aller ausgegeben Geldscheine zu erreichen, was ohnehin nicht möglich ist, sondern Beispiele der verschiedenen Zahlungsmittel aus Papier zu sammeln, was einen Überblick über die Geschichte der einzelnen Länder erlaubt. Deshalb gehören dazu streng genommen nicht nur Banknoten und Kassenscheine, sondern auch regionale Ausgaben, Notgeld, Besatzungsausgaben, Militärgeld, Lagergeld und vieles mehr. Banknoten und Staatspapiergeld Afrika, Belgisch-Kongo, Kolonie: Note der Banque Centrale du Congo Belge et du Ruanda-Urundi über 20 Francs vom 1. Juni 1959, Vorder- und Rückseite. Amerika, Paraguay, Republik: Note der Banco de la Republica über 5 Pesos vom 26. Dezember 1907, Vorder- und Rückseite. Asien, China, Republik: Note der Bank of Communications (Filiale Shanghai) über 1 Yuan vom 1. Oktober 1914, Vorder- und Rückseite. Europa, Portugal, Republik: Note der Banco de Portugal über 500 Escudos vom 4. Oktober 1979, Vorder- und Rückseite. Europa und Asien, Russland, Kaiserreich: Staatlicher Kreditkassenschein über 500 Rubel von 1912, Vorder- und Rückseite. Sonstiges Papiergeld Deutschland, Kaiserreich: Note der Sächsischen Bank zu Dresden über 100 Mark vom 2. Januar 1911, umlauffähig im Königreich Sachsen sowie im gesamten Deutschen Reich. Österreich-Ungarn, Kaiserreich: Notgeldschein der Stadtgemeinde Wien über 100 Kronen vom 1. November 1918 (Kriegsnotgeld), Vorder- und Rückseite. Deutschland, Kaiserreich: Gefangenengeld des Kriegsgefangenenlagers Langensalza über 1 Mark ohne Datum (Erster Weltkrieg), Druck einseitig. Deutschland, Republik: Notgeld der Stadt Altenburg in Thüringen über 50 Millionen Mark vom Oktober 1923 (Inflationsnotgeld), Druck einseitig. Niederländisch-Indien, Kolonie unter japanischer Besatzung: Besatzungsgeld Dai Nippon Teikoku Seihu über 10 Rupien ohne Datum (1944), Vorder- und Rückseite. Nordkorea, Volksrepublik: Zahlungsmittel für Besucher aus dem kapitalistischem Ausland über 50 Won aus dem Jahr 1988, die man im Tausch gegen Valuta-Zahlungsmittel erhielt. Vorder- und Rückseite. Wegen der steigenden Preise für Geldscheine und der vielen neuen Ausgaben weltweit ist der Beginn oder die systematische Fortführung einer Generalsammlung sehr schwierig. Die meisten Sammler begnügen sich daher mit Spezial- oder Ländersammlungen. Dabei haben sie noch immer die Möglichkeit, von anderen Ländern leicht zu erwerbende und interessante Scheine zu einer Generalsammlung zusammenzufassen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski
- Aufwertung, Teil 3: Wann löst die Reichsbank ihre Vorkriegsnoten in Gold ein?
Mitte der 1920er Jahre erschienen in Deutschland unzählige Pamphlete, in denen die Aufwertung der Vorkriegsbanknoten gefordert wurde. Untermauert wurde dies juristisch mit dem Hinweis auf § 4 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (RGBl. S. 177). Danach war die Reichsbank verpflichtet, „ihre Noten sofort auf Präsentation zum vollen Nennwerthe einzulösen.“ § 2 des Gesetzes, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten vom 4. August 1914 (RGBl. S. 347), befreite die Reichsbank von ihrer bisherigen Goldeinlösungspflicht. Bereits am Nachmittag des 31. Juli, unmittelbar nach Erklärung des Zustands der drohenden Kriegsgefahr, hatte die Reichsbank die Einlösung ihrer Banknoten gegen Gold eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl niemand daran, dass diese Regelung einmal endgültig sein würde, denn § 4 bestimmte, dass sie „zu gegebener Zeit vom Bundesrat wieder aufgehoben“ werden sollte. Abb. 1: Kampfschrift „Die Aufwertung des Vorkriegsgeldes, der Hypotheken, Sparguthaben, Versicherungen usw.“, zusammengestellt von Fred Schendel, Liegnitz o. J. (um 1925) Die Besitzer von Vorkriegsnoten fühlten sich in ihrem Recht betrogen und forderten genau dies: „Die durch Kriegsnotwehr gebotene Einschränkung des Rechtes ist nach Beendigung des Krieges zur Rechtsverletzung durch die Regierung, die das Gesetz vom 4. August 1914 nicht wieder aufhob, geworden. Nach Beendigung des Krieges hätte die an sich schon so bedenkliche ‚Not kennt kein Gebot‘-Politik unbedingt aufgegeben werden müssen. Ihre Beibehaltung bedeutet Gewissenlosigkeit und Rechtsverletzung, deren Duldung nur durch die Verwirrung der Geister, Zerstörung des normalen Rechtsgefühls durch sozialistisch-kommunistisches Denken möglich war.“ Hatte die Reichsregierung nach dem sensationellen Reichsgerichtsurteil mit der „Dritten Steuernotverordnung“ vom 14. Februar 1924 (RGBl. I 1924, S. 74) nicht den grundsätzlichen Aufwertungsanspruch anerkannt, allerding dabei die Reichskassenscheine und Darlehnskassenscheine ausdrücklich ausgenommen? Und die Vorkriegsnoten der Reichsbank waren sowohl hier wie auch 1925 in den Aufwertungsgesetzen ganz „vergessen“ worden. Abb. 2: Reichsbank, 21. April 1910, 1000 Mark Dies nahm Oberlandesgerichtsrat Fr. Saar zum Anlass, seine Sichtweise der Angelegenheit darzulegen: „‚Alte, rot gestempelte Hunderter und Tausender bewerte ich beim Einkauf von Herren- und Damenwäsche …. Arno Alsdorf, Textilwaren Breslau 16.‘ Ähnliche Anzeigen finden sich noch genug in größeren Zeitungen. Nun frage ich: Wie soll einer, dem die tieferen finanzpolitischen Zusammenhänge nicht fremd sind, glauben, daß ein Geschäftsmann für einen alten Hunderter oder Tausender auch nur einen Goldpfennig gibt, wenn er nicht wenigstens ‚51 Prozent Garantie‘ dafür zu haben hofft, zum allermindestens 2 Goldpfennige bei dem Geschäft herausschlagen zu können? Das will einem nicht in den Kopf, daß ein solcher Geschäftsmann sein Geld an Nichts hängt. Mehr als Nichts sind doch die alten Banknoten nicht, wenn die Kundgebung der Reichsbank restlos zutreffen würde. Dies ist aber nicht der Fall. Ihre Behauptung, die Reichsbank sei durch Gesetz vom 4. August 1914 der Verpflichtung zur Einlösung ihrer Noten enthoben, ist in diesem Umfang falsch und geeignet, irre zu führen. Das Gesetz sagt ausdrücklich ‚bis auf weiteres‘ enthoben. Das ist ein Unterschied. Man denke nur daran, daß die alten Banknoten echte Goldobligationen sind. Wenn also jemals die Einlösungspflicht der Reichsbank durch Gesetz wiederhergestellt würde, so käme dieser Charakter praktisch zur Wirksamkeit. Die Sache ist nicht ganz geheuer. Es wird schon was dahinterstecken. Es gibt nämlich Kreise, die das Gras wachsen hören, das heißt stets früher Bestimmtes wissen, als gewöhnliche Sterbliche, teils weil sie an der Quelle (Börse) sitzen, teils weil sie selbst es sind, auf deren mächtigen Einfluß hin die ‚Bestimmungen‘ gemacht werden. Derartigen Kundgebungen der Reichsbankaktiengesellschaft sollte deshalb, wie die Dinge mal in der Welt liegen, mit dem größten Mißtrauen begegnet werden. Jedenfalls wird das Publikum gut daran tun, wenn es seine alten Banknoten festhält und nicht hergibt. Angenommen es gelänge aus dem Publikum die alten Banknoten zum größten Teile herauszusaugen und den Besitz mehr zu konzentrieren, besonders im Ausland ist dann die Möglichkeit ganz ausgeschlossen, daß unter dem Druck des Auslandes die alten Banknoten als Goldobligationen eines Tages präsentiert und das ‚Bis auf weiteres‘ aufgehoben wird? In Betracht kommt besonders der Fall, daß die Reichsbank einmal liquidieren sollte und die Noteninhaber als Gläubiger zu befriedigen wären. Bekämen dann die Inhaber alter Banknoten den Vorzug? Die mannigfachen Zeitungsanzeigen der eingangs erwähnten Art lassen solch eine Möglichkeit ahnen. Also Vorsicht ist gegenüber der Kundgebung, daß die Gerüchte über eine Höherbewertung jeder Grundlage entbehren, gewiß geboten. Man vergesse dabei auch nicht die ‚Gold für Eisen‘-Politik der Reichsbank, deren Volksschädlichkeit heute kaum mehr angezweifelt werden kann.“ So wie der Oberlandesgerichtsrat dachten viele Bürger. Schon während der Inflationszeit führte die Verbitterung der Geschädigten zur Gründung zahlreicher Vereinigungen, die auch nach Verabschiedung der Aufwertungsgesetze weiterhin höhere Aufwertungen der Hypotheken, Anleihen und Sparbüchern forderten. Die Vorkriegsbanknoten der Reichsbank standen bei der „Deutschen Reichsbankgläubiger-Verband“ im Mittelpunkt. Sie verlangte die Einlösung der Banknoten in Gold. 1925 vom Kaufmann Fred Schendel in Liegnitz gegründet, hatte der Verein schon bald zahlreiche Ortsvereine im Reich. Gegen einen einmaligen Beitrag von vier Reichsmark konnte man hier Mitglied werden. Um den Besitz von Vorkriegsbanknoten bei einer späteren Aufwertung nachweisen zu können, sollte man ein entsprechendes Formular des Vereins ausfüllen und von zwei Zeugen unterschreiben lassen. Abb. 3: Deutscher Reichsbankgläubiger-Verband, Aufnahme Abb. 4: Deutscher Reichsbankgläubiger-Verband, Bescheinigung über Vorkriegsnoten-Besitz Als Bindeglied zwischen den Mitgliedern fungierten häufig Zeitungen. Abb. 5: Die Umwertung, Wochenzeitschrift für Besitzer des Vorkriegsgeldes, Nr. 11, 1925 Quelle: (25.04.2023) Da weder die Reichsregierung noch die Reichsbank Anstalten machte, die Aufwertungsgesetze nachzubessern, reichte am 27. April 1926 der Reichstagsabgeordnete Georg Wilhelm Best [* 8. Oktober 1855 in Darmstadt; † 29. November 1946 in Hirschhorn am Neckar] namens des Sparerbundes einen Antrag auf ein Volksbegehren ein, der einen Gesetzesentwurf zur Abänderung der Aufwertungsgesetze vom 16. Juni 1925 zum Inhalt hatte. Diesem Beispiel folgte am 28. Februar 1927 die Reichsarbeitsgemeinschaft der Aufwertungsgeschädigten- und Mieter-Organisationen mit einem weiteren Antrag auf ein Volksbegehren. Die Weimarer Reichsverfassung sah erstmals in der deutschen Geschichte eine direkte Einflussnahme der Bürger auf die Gesetzgebung vor. Artikel 73 legte fest, dass ein Volksentscheid herbeizuführen war, wenn in einem Volksbegehren ein Zehntel der stimmberechtigten Bürger nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs dafür votierten. Der Gesetzentwurf war nach Artikel 75 angenommen, wenn beim anschließenden Volksentscheid mehr als der Hälfte Stimmen dafür votierten. Hatte der Gesetzentwurf verfassungsändernden Charakter, musste nach Artikel 76 die Zustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten abgegeben werden. Abb. 6: Flugblatt des Verbandes der Interessenten zur Erlangung der Aufwertung e. V., (1926) Da die Reichsregierung eine Entschuldung als unbedingt notwendig für den Wirtschaftsaufschwung, die Währungsstabilität und die Erfüllung der Reparationszahlungen ansah, wollte sie das Begehren um jeden Preis verhindern, zumal man damit rechnete, dass die Befürworter des Volksbegehrens die vier Millionen Unterschriften beibringen würden. Fieberhaft suchte man bei einer Kabinettsitzung nach Lösungen. Finanzminister Reinhold schlug vor, die Abwesenheit des Reichstags dazu zu nutzen, das Volksbegehren aufgrund des Artikels 48 (Notverordnung) der Reichsverfassung vom Reichspräsidenten Ebert untersagen zu lassen, während Justizminister Wilhelm Marx den Artikel 73 Abs. 4 bemühen wollte. Wirtschaftsminister Julius Curtius gab zu bedenken, dass der Absatzes 4 in die Verfassung aufgenommen worden sei, um zu verhindern, dass das Volk über Zuwendungen in die eigene Tasche durch Volksbegehren und Volksentscheid entscheiden könne. Diese Regelung stehe den Reglungen des Haushaltplans, den Abgabegesetzen und Besoldungsordnungen gleich und hier könne nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen. Reichskanzler Hans Luther vertrat die Auffassung, dass mit Art. 73 Abs. 4 der Reichsverfassung das Volksbegehren verhindert werden könnte, da es Auswirkungen auf den Haushalt habe. Da die übrigen Kabinettsmitglieder dem nicht folgten, schlug er folgendes Vorgehen vor: „Wenn sich ergeben sollte, dass Art. 48 nicht angewendet werden könne, dann sollte geprüft werden, ob ein verfassungsänderndes Gesetz dahin möglich sei, daß die Anträge nicht zugelassen werden dürften; […] ob der Art. 73 der Reichsverfassung dadurch authentisch interpretiert werden könne … Sollte ein derartiger Antrag (1 und 2) keine Mehrheit im Reichstag finden, dann sollte sich die Reichsregierung weigern, den Termin für das Volksbegehren anzusetzen und zurücktreten. In jedem Fall sollten die Parteien sofort bei ihrem morgigen Zusammentreten wegen der Fürstenabfindung über die Absichten der Reichsregierung unterrichtet werden, weder das Volksbegehren noch Kompromißanträge hinsichtlich Ablösung der Aufwertungsgesetze zuzulassen.“ Die Durchführung des Volksbegehrens wurde vom Reichsinnenminister am 18. August 1926 unter Hinweis auf die Haushaltsrelevanz zurückgewiesen. Auch das Reichsbank-Direktorium sprach sich entschieden gegen eine Änderung der Aufwertungsgesetze aus und gab zu bedenken: „Nach den schon bei der Vorbereitung der Aufwertungsgesetzgebung im Frühjahr und Sommer des Jahres 1925 gemachten Erfahrungen muß unbedingt damit gerechnet werden, daß schon die bloße Erörterung einer Änderung der Aufwertungsgesetze und einer Erhöhung der Aufwertungsquoten jetzt ungleich schärfere Erschütterungen des gesamten deutschen Wirtschaftsleben hervorrufen würde als im verflossenen Jahr. Die sich damals über lange Monate hinziehende Unsicherheit hat die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit Deutschlands außerordentlich geschädigt, indem sie insbesondere zu einer weitgehenden Zurückhaltung ausländischer Kreditgeber führte.“ Das Reichsbank-Direktorium brachte noch einen anderen Aspekt ein: Im Entwurf des neuen Gesetzes über die Umwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen seien auch Bestimmungen über die Aufwertung von Reichsbanknoten enthalten, die eine Änderung des § 3 des Bankgesetzes vom 30. August 1924 notwendig machen würden. Eine Änderung würde aber I a der Anlage I zum Londoner Schlussprotokoll (Abkommen zwischen der deutschen Regierung und der Reparationskommission (RGBl. 1924 II, S. 295) betreffen. Das Deutsche Reich habe sich darin verpflichtet, „alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Plan der Sachverständigen in Wirksamkeit zu setzen und sein dauerndes Funktionieren zu sichern.“ Insbesondere Gesetze betreffend die Reichsbank, die Reichsbahn und die Industrieobligationen seinen vom Abkommen betroffen. Das Reichsbank-Direktorium war daher der Meinung, dass dem deutschen Gesetzgeber – auch in der Form des Volksentscheides – eine einseitige Änderung des Bankgesetzes ohne vorherige Zustimmung der Reparationskommission und der Vertragsmächte des Londoner Abkommens nicht gestattet sei. Im Brief an den Reichswirtschaftsminister verwies man ferner daraufhin, dass die Einzelbestimmungen des Gesetzesentwurfes nicht eindeutig seien. So würden Rechtsfolgen davon abhängig gemacht, wann die Reichsbank gewisse Banknoten ausgegeben habe. Einmal wird im Entwurf von Ausgaben vor dem 1. Januar 1917 und an anderer Stelle von Ausgaben vor dem 5. August 1914 gesprochen. Auch sei unklar, was der Verfasser unter Ausgabe versteht. „Nach dem Sprachgebrauche und der Rechtsauffassung der sogenannten Reichsbankgläubigerverbände … muß man annehmen, daß unter dem Datum der Ausgabe das auf der Note gedruckte Datum verstanden werden soll, nicht etwa der urkundlich nirgends festgelegte Zeitpunkt, an dem die Reichsbank das einzelne Exemplar der Note zum ersten Male oder vielleicht auch zum letzten Male zum Zwecke der Zahlungsleistung in den Verkehr gebracht hat. Je nachdem, welchen Standpunkt man einnimmt würden natürlich die Auswirkungen des Entwurfes total verschieden sein.“ Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht hatte am 26. März 1926 in der Generalversammlung der Reichsbank ausgeführt, dass allein an braunen Tausendern mit dem Datum vom 24. April 1910 nominell etwa 128 Mrd. Mark nicht wieder zur Reichsbank zurückgelangt seien. Nach Absatz 5 des Entwurfes sollte die Reichsbank verpflichtet werden, diese Noten mit 50 % ihres Nennwertes einzulösen. Die Reichsbank hätte also allein für diese Tausender 64 Mrd. Reichsmark zu zahlen, was natürlich den sofortigen Zusammenbruch der neuen Währung bedeuten würde. Schützenhilfe bekam die Reichsbank vom Reichsgericht. Am 20. Mai 1926 wies das Gericht in einem Revisionsverfahren die Klage zurück, nach der die Reichsbank ihre alten Tausendmark-Scheine in Goldwert einzulösen habe. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die frühere Goldeinlösungspflicht nur für das Geldzeichen angeordnet gewesen und später beseitigt worden sei. „Sie lasse sich nicht auf die bürgerlich-rechtliche Schuldverschreibung, die man in der Banknote […] finden wolle, ausdehnen; das Zahlungsversprechen sei vielmehr ein solches gewöhnlicher Art ohne Goldklausel.“ Damit war seitens der Reichsbank das Kapitel Banknotenaufwertung abgeschlossen. Nicht so für die „Reichsbankgläubiger“, die nun einen „Angriff auf den Reichstag“ starteten. 1926 entstand aus dem 1924 zusammengeschlossenen „Sparerbund“ die „Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung“. Das Partei-Programm forderte „Sühne des Unrechts der Inflationspolitik“. Bei der Reichstagswahl vom Mai 1928 gaben immerhin 482.597 Wähler der Partei ihre Stimme. Mit 1,6 % entsandte sie sogar zwei Abgeordnete in den Reichstag. Einer von ihnen war Georg Wilhelm Best. Scharlatane und skrupellose Kriminelle versuchten auch weiterhin, aus der Unwissenheit und Gutgläubigkeit anderer Profit zu schlagen. Noch im Mai 1928 warnte die Siegener Zeitung ihre Leser mit folgender Meldung: „Seit einiger Zeit werden laut Blättermeldungen an Inhaber von Vorkriegsgeld gedruckte Prospekte und Fragebogen gesandt folgenden Inhalts: ‚100 Mark Vorkriegsgeld werden eingetauscht auf 100 Reichsmark, oder Sie können für Vorkriegsgeld Waren kaufen, die Geschäfte werden Ihnen von der Interessengemeinschaft der Besitzer von Vorkriegsgeld, Berlin W. 30, Hohenstauferstraße 23, Vorsitzender Fred Schendel, benannt. Senden Sie 5,70 Mark und einen alten 1000-Markschein ein, wir werden Ihnen dann ein Mitgliedsbuch nebst Abschnitten zum Einkauf für 1000 Mark einsenden.‘ Die Inhaber von Vorkriegsgeld tun gut und handeln im eigensten Interesse, die Prospekte nebst Fragebogen dem Papierkorb anzuvertrauen.“ Erst am 20. Juni 1929 wies das Reichsgericht Forderungen von Besitzern von Vorkriegsnoten endgültig ab. Die Noten des Kaiserreiches, die erst seit dem 6. Juli 1925 gesetzlich ungültig wurden, waren wegen der Inflation jedoch praktisch schon vorher wertlos: die 100-Mark-Banknote seit Juni 1923 und der Tausender seit August 1923. Die geschilderten Ereignisse dürften dazu geführt haben, dass der Tausender vom 21. April 1910 mit rotem Siegel heute zu den am häufigsten vorkommenden deutschen Banknoten zählt. Mit den Währungsgesetzen vom 30. August 1924 wurde die Reichsmark – eine Golddevisenwährung, deren Goldeinlösungspflicht suspendiert blieb – als neue Währung des Reichs eingeführt. Da die Goldparität der Reichsmark die gleiche wie die der Mark vor dem Krieg blieb, bestimmte § 4 Münzgesetz vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 254), dass die Goldmünzen aus der Zeit des Kaiserreichs zu 10 und 20 Mark weiterhin im Umlauf blieben. Im Zahlungsverkehr hatten sie keine Bedeutung, da keine neuen Goldmünzen geprägt wurden. Bereits vorher waren durch Verordnung über die Gleichstellung der Reichskupfermünzen mit den Rentenpfennigen und die Abänderung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 8. November 1923, vom 11. Februar 1924 (RGBl. I S. 60) die alten Kupfermünzen zu einem und zwei Pfennig den neuen Rentenpfennigmünzen gleichgestellt worden. Die Bevölkerung sprach spöttisch von der „Bettleraufwertung“. Uwe Bronnert
- Geldzeichen aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71, Teil 1
Am 19. Juli 1870 erklärte das französische Kaiserreich dem Königreich Preußen den Krieg. Ausgelöst wurde er vordergründig durch einen Streit über die spanische Thronfolge. Bevor hierauf eingegangen wird, ist es erforderlich, einen Blick auf Preußens – respektive Bismarcks – Politik der 1860er Jahre zu werfen. Preußische Regierung und Liberale befanden sich seit 1860 in einem Verfassungskonflikt. Während die Regierung die Landwehr abschaffen und eine Armeereform herbeiführen wollte, lehnten die Liberalen dies mit Hinweis auf die Revolution von 1848/1949 ab. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war bemüht, den Konflikt durch außenpolitische Erfolge zu entschärfen. 1864 siegte Preußen über Dänemark im ersten Einigungskrieg. Lauenburg und Schleswig kamen zu Preußen. Der zweite Einigungskrieg gegen Österreich 1866 führte zur Annexion von Holstein, Hannover, Hessen, Nassau und Frankfurt sowie zur Auflösung des Deutschen Bundes und Gründung des Norddeutschen Bundes. Damit rückte eine kleindeutsche Lösung, also die Einigung der deutschen Staaten ohne österreichische Beteiligung, aber unter Führung Preußens, in greifbare Nähe. Lediglich die süddeutschen Staaten standen noch außerhalb. Andere europäische Staaten beäugten den deutschen Einigungsprozess mit Argwohn, bedeutete er doch eine Veränderung des Machtgleichgewichts in Europa. Bayern, Württemberg und Baden waren zwar bestrebt, ihre staatliche Souveränität zu wahren, dennoch schlossen sie 1866 ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis mit dem Norddeutschen Bund ab. Es sah die gegenseitige Verteidigung bei einem Angriff vor! Das spanische Volk hatte 1868 Königin Isabella II. gewaltsam abgesetzt und außer Landes gejagt. Die Übergangsregierung suchte nun nach potenziellen Anwärtern auf den verwaisten Thron. Ihre Wahl fiel auf Fürst Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, Spross der katholischen Nebenlinie der Hohenzollern. Die französische Regierung befürchtete, von Hohenzollern eingekreist zu werden. Kaiser Napoleon III. entsandte daher seinen Botschafter Vincent Benedetti zu Wilhelm I., um diesen zu veranlassen, der „Kandidatur“ Leopolds zu widersprechen. Der preußische König versicherte, dass ihm ein Hohenzoller auf dem spanischen Thron nur aus Sicht der Hohenzollern-Dynastie, nicht aber aus preußischer Sicht, zusage. Inzwischen hatte Leopolds Vater, Karl Anton von Hohenzollern, namens seines Sohnes auf den spanischen Thron verzichtet. Damit wäre eigentlich die Angelegenheit erledigt gewesen, hätte die französische Regierung nun nicht darauf bestanden, dass Preußen auch auf alle zukünftigen Ansprüche auf den spanischen Thron verzichte. Dieser Forderung konnte Wilhelm I. nicht nachkommen, da dies international einem Gesichtsverlust Preußens gleichgekommen wäre. Der König, der in Bad Ems zur Kur weilte, stellte am 13. Juli 1870 daher in einem Brief die preußische Position zum französischen Ansinnen dar und beauftragte Bismarck, diesen Brief zu veröffentlichen. Bismarck nutzte die Gunst der Stunde und veränderte das Schreiben so, dass es von Frankreich als offene Provokation empfunden werden musste. Der französische Kaiser nahm die „Emser Depesche“ zum Anlass, Preußen am 19. Juli 1870 den Krieg zu erklären. Dies löste den Bündnisfall aus, sodass der Norddeutsche Bund und die süddeutschen Staaten an der Seite Preußens in den Krieg zogen. Da Frankreich der Initiator des Krieges war, hielten sich die anderen europäischen Großmächte gegenüber Preußen neutral – und das, obwohl sie eigentliche eine Stärkung Preußens vorbeugen wollten. Die plötzliche Kriegserklärung verunsicherte Handel und Industrie. Aufträge wurden annulliert und Kredite zurückgezogen. Den Unternehmen ging buchstäblich das Geld aus. Abhilfe sollte ein bereits am 21. Juli vom Reichstag des Norddeutschen Bundes verabschiedetes „Gesetz, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen“ (Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes S. 499) bringen. Darlehnskassen sollten „Waaren, Boden- und Bergwerks-Erzeugnisse, Fabrikate“ und „Werthpapiere“ gegen Zinsen auf drei Monate beleihen.[1] Die Unternehmen erhielten gegen Pfand Kredit in Form von Darlehnskassenscheinen, die bei Zahlungen anstelle von barem Geld von sämtlichen Bundeskassen angenommen werden mussten. Privatpersonen brauchten sie dagegen nicht akzeptieren. Der Gesamtausgabebetrag wurde im Gesetz auf 30 Millionen Thaler (Thlr.) begrenzt. Nach Anordnung des Preußischen Finanzministers sollten 15 Millionen Thaler in Abschnitten zu 25 Thlr., 10 Millionen in Abschnitten zu 10 Thlr. und 5 Millionen in Abschnitten zu 5 Thlr. von der Preußischen Staatsdruckerei gedruckt und von der Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigt werden. Die Kontrolle über die Ausfertigung und Ausgabe übte die Bundesschulden-Commission aus. Vorder- und Rückseite der Scheine sind mit einem verschieden gemusterten, von weißen guillochierten Linien durchbrochenen Untergrund in blauer Farbe bei den 25 Thalerscheinen und in roter bzw. grüner Farbe bei den Noten zu 10 und 5 Thalern versehen. Da die Scheine eine Ausgabe des Norddeutschen Bundes waren, zeigen sie in der linken oberen Ecke das bekrönte schwarz-weiß-rote Wappen mit zwei wilden Männern als Schildhalter. Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870, 5 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 127 x 80 mm. Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870, 10 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 128 x 79 mm. Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870, 25 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 128 x 79 mm. Quelle: Grabowski/Kranz, Das Papiergeld der altdeutschen Staaten, Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Regenstauf 2020, Kat.-Nr. 296–298. Die Ausfertigung der Scheine zu 25 Thaler wurde bereits am 18. August 1870 eingestellt. Als am 23. September die Verfügung erging, auch die Anfertigung der Darlehnskassenscheine zu 10 und 5 Thalern einzustellen, war ihr Druck bereits beendet. Es wurden 591.280 Scheine zu 25 Thlr. = 14.782.000 Thlr., 991.600 Scheine zu 10 Thlr. = 9.916.000 Thlr. und 990.600 Scheine zu 5 Thlr. = 4.953.000 Thlr. ausgefertigt. Schon bald tauchten in Frankreich Fälschungen des 25-Thaler-Scheins auf, die aus einer Londoner Fälscher-Werkstatt stammten. Insgesamt wurden etwa für 12.500 Thlr. Falsifikate angehalten, davon ungefähr für 6000 Thlr. in Deutschland. Da die Fälschungen von ziemlich guter Qualität waren, ordnete der Reichskanzler Anfang November 1871 den Einzug der Darlehnskassenscheine an. Sie wurden nur noch bis zum 31. Dezember 1871 in Zahlung genommen. Nach dem „Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der von dem vormaligen Norddeutschen Bund ausgegeben Darlehnskassenscheinen“ vom 6. März 1878 (RGBl. S. 5) konnten sie noch bis zu 31. Dezember 1878 bei der „Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere“ in Berlin eingelöst werden; die Scheine zu 10 und 5 Thlr. außerdem bei den Kaiserlichen Ober-Postkassen.[2] Die wirtschaftliche Unsicherheit war besonders im Aufmarschgebiet der deutschen Armeen zu spüren. Bei der Stadtratssitzung in Kaiserslautern am 27. Juli 1870 führte der Vorsitzende aus, dass man angesichts der kriegerischen Ereignisse der heimischen Industrie beistehen müsse, sonst würden schon bald die Fabrikarbeiten eingestellt und die Stadt müsse dann für eine große Zahl Arbeits- und Brotloser Hilfe leisten. „Um nun einen solchen Zustand soweit möglich von der Stadt fernzuhalten, hätten sich die Fabrikbesitzer an das Bürgermeisteramt gewandt und darum gebeten, dass die Stadt ‚Darlehensscheine‘ anfertigen lasse, mit denen den Industriellen gegen Faustpfand, sei es auch Rohmaterial oder Fabrikate, in Darlehensform geholfen werden könne, indem man diese Produkte der Stadt in Versatz gäbe und darauf von denselben die Hälfte des Werthes in solchen Scheinen empfange ... Es würde natürlich keinem Fabrikanten einfallen, die Stadt zu belästigen, solange er noch Barmittel besitze, um seine Arbeiter zu bezahlen, denn es solle dieses Darlehen hauptsächlich nur zur Bezahlung der Arbeitslöhne verwendet werden."[3] In der Sitzung des folgenden Tages wurde die Ausgabe von Darlehnskassenscheine zum Zwecke der Unterstützung der Industrie im Betrag von 100.000 Gulden (fl.) beschlossen, und zwar: 40.000 Ein-Gulden-Scheine = 40.000 fl. 20.000 Zwei-Gulden-Scheine = 40.000 fl. 4000 Fünf-Gulden-Scheine = 20.000 fl. Die Scheine datieren vom 31. Juli 1870 und wurden fortlaufend handschriftlich nummeriert. Sie tragen die gedruckte Unterschrift des Bürgermeisters Hohle sowie die handschriftliche Unterschrift des städtischen Einnehmers Junker. Industrielle, die solche Darlehensscheine übernahmen, mussten diese vor der erstmaligen Ausgabe ebenfalls unterschreiben. Fehlte diese Unterschrift, waren sie ungültig. Die ausgegebenen Darlehensscheine waren unverzinslich und sollten innerhalb von drei Monaten nach Friedensschluss eingelöst werden. Die Regierung der Pfalz hatte bereits am 23. Juli 1870 die Emission genehmigt. Nachweislich wurden Scheine im Wert von 21.100 fl. in Verkehr gesetzt. Die restlichen der bei M. Borscht Wwe., Kaiserslautern, gedruckten Scheine, brauchten nicht ausgegeben zu werden, da sich nach den deutschen Siegen schon bald die wirtschaftlichen Verhältnisse normalisierten. Bereits im März 1871 wurden die ausgegebenen Geldscheine eingelöst. Den Löwenanteil der gesamten Ausgabe übernahm die Kammgarnspinnerei. Sie brachte rechts oben einen Prägestempel „Kammgarnspinnerei Kaiserslautern Rheinpfalz“ auf. Direkt unter dem Stempel ist die Unterschrift J. Schoen zu lesen. Da das Papier sehr dünn ist, kam es durch den Stempel zu Rissen und Ausstanzungen. Das Eisenwerk nutzte nur 1-Gulden-Scheine, die in der oberen rechten Ecke einen blau-grünen Gummistempel-Abdruck „Eisenwerk Kaiserslautern“ erhielten. Vor der Kennnummer hat hier F. C. Euler unterzeichnet. Es lässt sich zwar vermuten, dass es noch weitere Aussteller gab, jedoch wurde bisher nur ein Schein mit dem Prägestempel „A. Ficher, Adler-Apotheke Kaiserslautern“ bekannt. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Eisenwerk, 31. Juli 1870, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 2 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 5 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Da die Scheine kaum einen Schutz gegen Fälschungen boten, brachte man auf ihnen Geheimzeichen an. Es handelt sich um unauffällige Federzüge mit Tinte, die bei jedem Schein an der gleichen Stelle zu finden sind. Beim 1-Gulden-Schein befindet sich der Federzug in der rechten oberen Ecke durch die Wertziffer „1“. Bei den 2-Gulden-Scheinen gibt es gleich zwei Kennzeichnungen: durch das „G“ von „GULDEN“ und ganz rechts in der Randschrift durch das „E“ von „ZWEI“. Der Schein zu 5 Gulden wurde in der Datumszeile durch einen senkrechten Strich im „S“ von „KAISERSLAUTERN“ markiert.[4] Von den Scheinen kommen zahlreiche kleine Druckzufälligkeiten vor. Besonders hervorzuheben ist der 5-Gulden-Schein mit kopfstehender „5“ in den Ecken der Vorderseite und dem „u“ statt „a“ im Wort „Darlehen“. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 5 Gulden, 5 kopfstehend und mit Druckfehler im Wort Darlehen, Vorderseite. Format: 139 x 88 mm. Am 25. Juli 1870 wandte sich der Handelsvorstand zu Nürnberg an den Stadtmagistrat. Er schätzte die Situation ähnlichen düster ein wie die Verantwortlichen in Kaiserslautern. Die einzige Abhilfe meinte man in der Ausgabe von Notgeld zu erkennen. Am folgenden Tag tagte der Wohlfahrtsausschuss – der im Kriegsjahr 1866 gebildet worden war – und beschloss, Noten im Gesamtwert von 500.000 Gulden süddeutscher Währung herstellen zu lassen. Hiervon sollten 250.000 fl. als Kredit gegen 6 % Verzinsung und Sicherheitsleistungen an „kleinere Gewerbetreibende des Manufakturfaches“ gegeben werden und die übrigen 250.000 fl. für „unvorhergesehene unabweisbare Kommunalbedürfnisse“ reserviert bleiben. Die städtischen Kollegien stimmten dem Beschluss am 29. Juli zu und die königlich bayerischen Staatsministerien des Inneren, der Finanzen und des Handels genehmigten am 2. August die Emission verzinslicher Anweisungen über „Einen Gulden“ und „Zwei Gulden“ unter gemeinschaftlicher Garantie der Stadtgemeinde, des Handelsvorstandes und des Gewerbevereins Nürnberg bis zu einem Betrag von 500.000 Gulden. „Ohne Verzug wurden Text und Form der Noten nach den Vorschlägen des II. Bürgermeisters Herrn v. Seiler festgestellt, wobei bestimmt wurde, daß das Papier zu den Noten in einer besonders gefertigten, vornehmlich haltbaren Sorte bestehen solle, daß die Noten durch Buchdruck herzustellen seien, da jede andere Behandlung zu großen Zeitaufwand verursachen würde; daß sie zur Verhinderung des Überdrucks ganz mit einem Tondruck zu versehen seien, zwei Hautreliefstempel (sic!) – das ältere und neuere Nürnberger Wappen (nach Zeichnung des Herrn Professors Wanderer) darstellend – erhalten sollen, daß die Noten mit Serien und fortlaufenden Nummern innerhalb der Serien bezeichnet werden, und daß die Leitung der Notenstempelung, sowie die Numerierung nach der Drucklegung durch den damaligen Magistratsrat und Direktor des Gewerbevereins Herrn J. G. Kugler (†) zu geschehen habe.“[5] Da zur Annahme der Scheine niemand verpflichtet war, brachte der Magistrat unter dem 19. August einen von 52 Nürnberger Firmen (Großhändler, Fabrikanten, Bankhäuser usw.) unterschrieben Revers mit dem folgenden Text in Umlauf: „Die Unterzeichneten verpflichten sich, die von den beiden städtischen Behörden im Verein mit dem Handelsvorstand und dem Gewerbeverein dahier emittierten zu 1 2/3 vom Hundert verzinslichen Papiernoten von Einem Gulden und Zwei Gulden bei Zahlungen, welche an sie geleistet werden, zum vollen Nennwerte anzunehmen.“[6] Anweisung der Gemeindebehörden der Stadt, Handelsvorstand, Gewerbeverband der Stadt Nürnberg, 1. Oktober 1870 – 31. Dezember 1871, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 120 x 81 mm. Quelle: Grabowski/Kranz, Das Papiergeld der altdeutschen Staaten, Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Regenstauf 2020, Kat.-Nr. 78. Auch in Nürnberg änderte sich das wirtschaftliche Klima angesichts der deutschen Siege, sodass die 100.000 Ein-Gulden-Anweisungen, die bereits bei Fr. Campe & Sohn gedruckten waren, nicht mehr benötigt wurden. Nur 340 Scheine wurden vollkommen ausgefertigt und als Andenken an die Mitglieder der städtischen Kollegien, an den Handelsverein und an den Gewerbeverein „zum Andenken an eine überstandene Sorge“ verteilt. Die übrigen, nur im Druck fertigen Anweisungen wurden im Beisein einer Kommission am 10. Juli 1871 innerhalb von 4 Stunden im Dampfkesselofen des Herrn Kugler verbrannt. Die Herstellung der 100.000 Anweisungen kostete zusammen netto 1006 Gulden und 50 Kreuzer (Kr.), davon entfielen 2/5, also 402 fl. 44 Kr., auf den Stadtmagistrat und dem Handelsvorstand sowie 1/5 (201 fl. 22 Kr.) auf den Gewerbeverein. So blieben die Kaiserslauterer Darlehenskassen-Scheine die einzige Notgeldausgabe auf deutschem Boden während des deutsch-französischen Krieges. Der französische General Reille überbringt nach der Schlacht bei Sedan einen Brief Napoleons III. an den preußischen König Wilhelm. Napoleons Nachricht nach der französischen Niederlage lautete (übersetzt): „Nachdem es mir nicht vergönnt war, in der Mitte meiner Truppen zu sterben, bleibt mir nichts übrig, als meinen Degen in die Hände Eurer Majestät zu legen.“ Gemälde von A. von Werner, aus: Krieg und Sieg 1870–71 – Ein Gedenkbuch, Schall & Grund, Verein für Bücherfreunde, Berlin, 1895. Empfang des am 18. Januar 1871 in Versailles zum deutschen Kaiser ausgerufenen Wilhelm am Brandenburger Tor in Berlin. Gemälde von W. Camphausen, aus: Krieg und Sieg 1870–71 – Ein Gedenkbuch, Schall & Grund, Verein für Bücherfreunde, Berlin, 1895. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] In Ausnahmefällen konnte diese Frist bis zu sechs Monate verlängert werden. [2] Das deutsche Staatspapiergeld als Handschrift gedruckt, Reprint der Originalausgabe von 1901 der Reichsdruckerei Berlin, Regenstauf 1993, S. 58 f. [3] Die Kaiserlauterner Darlehensscheine von 1870, in: Gustav Prange, Das deutsche Kriegsnotgeld, Eine kulturgeschichtliche Beschreibung, Band II, Görlitz 1922, S. 18 f. [4] Vgl. Jan Krutak, Geheimzeichen auf den Darlehen-Scheinen der Stadt Kaiserslautern von 1870, (10.05.2023) [5] Otto Wolff, Nürnberger Papiergulden und Wohlfahrtspflege im Jahre 1870, Nürnberg 1908, S. 5. [6] Ebenda.












