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  • Die Anweisungen der S.O.S. Kasse in Hadersleben von 1927

    Gemäß den Bestimmungen des Versailler Vertrags fand in Nordschleswig eine Volksabstimmung statt, bei der die Bevölkerung über die staatliche Zugehörigkeit des Gebiets entscheiden sollte. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung der Zone I (mit Ausnahme der Städte Tondern, Apenrade und Sonderburg sowie Gemeinden im Kreis Tondern wie Hoyer, Udberg und Tingleff ) votierte am 10. Februar 1920 für den Anschluss an das Königreich Dänemark. Wegen der neuen Grenze war der Absatz der landwirtschaftlichen Produkte im angestammten Gebiet nicht mehr möglich. Gleichzeitig waren die Landwirte gezwungen, sich an die übrige dänische Landwirtschaft anzupassen. Dies führte zu einer zunehmenden Kreditnachfrage der Bauern. Auch war man in Nordschleswig der Meinung, dass die Kopenhagener Politiker die Bevölkerung zu wenig unterstützen würde. So entstanden eine Reihe von bäuerlichen Vereinigung im Sønderland. S.O.S. Kasse i Haderslev, 1. Juni 1927, 1 Krone, Vorder- und Rückseite Der 1882 geborene Friese Cornelius Petersen erwarb 1904 das Marschland Westeranfold in der Nähe von Mögeltondern (Møgeltønder). Obwohl er sich zur Wahl der Weimarer Nationalversammlung beworben hatte, wechselte er 1920 die Seiten und vertrat die dänischen Interessen. 1925 gründete er die Partei der Bauernselbst-verwaltung, die für eine weitgehende Autonomie Nordschleswigs eintrat. 1926 verurteilte ihn ein Gericht zu einer dreimonatigen Gefängnisstrafe, weil er den dänischen Premierminister, Thorvald Stauning, in seiner Zeitung verunglimpft hatte. Die Strafe wurde später in eine Geldbuße zu 2000 Kronen umgewandelt, zur damaligen Zeit eine riesige Summe. S.O.S. Kasse i Haderslev, 1. Juni 1927, 2 Kroner, Vorder- und Rückseite Petersens Vereinigung „Bondens Selvstyre“ gab am 4. Juni 1927 eigenes Notgeld, S.O.S Anvisning (Anweisungen) aus. In diesem Jahr war die dänische Nationalbank erst wieder zur Goldwährung zurückgekehrt. Auch die Anweisungen der S.O.S. Kasse in Haderslev gab goldbasiertes Geld aus. Ihre Scheine zu einer, zwei, fünf und 10 Kronen datieren vom 1. Juni 1927. Der Wert der Krone wird auf ihnen mit 20/100 Dollar angegeben. S.O.S. Kasse i Haderslev, 1. Juni 1927, 5 Kroner, Vorder- und Rückseite Die Vorderseite aller Werte ist gleich gestaltet und die Nominale unterscheiden sich nur durch Größe, Farbe und Wertaufdruck. In der linken oberen Ecke befindet sich die fünfstellige Kennnummer, die wohl immer mit „0“ beginnt, vorgesetzt „No“. Alle Scheine zeigen vier gedruckte Unterschriften, denen eine fünfte handschriftliche zugefügt wurde: beim Wert zu einer Krone die von „J. Møller“, „P. Heissel“ oder „C. Petersen“, bei der Anweisung zu zwei Kronen die von „Chr. M. Demkjær“ oder „H. Hansen“, der auch den Schein zu 5 Kronen unterschrieb und schließlich der höchste Wert, der wieder von „C. Petersen“ unterzeichnet wurde. Ferner findet sich auf den ausgegebenen Scheinen die handschriftliche Unterschrift des Kontrolleurs „Alnor“. S.O.S. Kasse i Haderslev, 1. Juni 1927, 10 Kroner, Vorder- und Rückseite Gedruckt wurden die Scheine auf dünnem Wasserzeichenpapier. Geplant war eine Ausgabe von Anweisungen im Wert von 100.000 Kronen. Jedoch dürfte der höchste Wert ihres Umlaufs 7 – 8.000 Kronen nicht überstiegen haben. Im Jahre 1928 stellte die Vereinigung ihre Arbeit ein und Cornelius Petersen starb nach schwerer Krankheit 1935. 1937 war noch ein Betrag von 1.570 Kronen nicht eingelöst. Die Anweisungen der S.O.S. Kasse kommen auch mit Einlösungsstempeln verschiedener Banken vor. Literatur Jesper Lodberg, Det Store Sønderjyske, Nødpenge seddelkatalog – Zone 1, Rønnede, Dänemark 2006 Siegs seddelkatalog Slesvig, Plebiscit zone I og II – samt nødpengesedler fra Sønderjylland, Sidney, Ohio, USA 1969. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Der Bamberger Reiter auf der 100-Mark-Banknote von 1920

    Der Bamberger Reiter ist ein Mysterium. Er ist nicht nur das erste Reiterstandbild in einer Kirche, sondern auch das erste freistehende überhaupt. Es entstand vermutlich um 1230, zur Zeit der Staufer-Kaiser. Die lebensgroße Skulptur aus Schilfsandstein stand von Anfang an auf einer Konsole am Nordpfeiler des Georgenchors des Doms zu Bamberg. Nur Teile des linken Ring- und des kleinen Fingers, die Spitze eines Fußes und Teile der Krone gingen im Laufe der Jahrhunderte verloren. Das einzigartige Kunstwerk hat die Zeit ansonsten spektakulär gut erhalten überdauert: Noch heute ist der leicht geöffnete Mund, die gerunzelte Stirn, die Hufeisen des Pferdes und die bestickte Decke unter dem Kastensattel zu bestaunen. Reiter und Pferd waren ursprünglich mit kräftigen Farben bemalt: So war der Sockel grün, das Pferd weiß mit braunen Flecken, der Umhang und das Kleid rot mit silbernen und goldenen Sternen, die Stiefel braun, die Krone, der Gürtel und die Sporen goldfarben und das Haar schwarz. Niemand weiß, wen die mittelalterliche Figur darstellt. Viele Historiker sowie Kunst- und Religionswissenschaftler haben anhand von Indizien versucht, das Rätsel zu lösen. Da der Reiter gekrönt ist, muss es sich um einen König handeln. Die Statue könnte demnach auf Philipp von Schwaben deuten, der 1208 in Bamberg ermordet wurde und zunächst im Umbau befindlichen Dom unweit des Chorpfeilers beigesetzt wurde, an dem später die Skulptur angebracht wurde. Friedrich II. – Philipps Neffe – ließ seinen Onkel 1213 in den Dom zu Speyer umbetten. Nach einer anderen Theorie weist der Baldachin über dem Reiter auf einen Heiligen hin. Könige, die Beziehungen zu Bamberg haben und zugleich heiliggesprochen wurden, sind Heinrich II. sowie Stephan I. von Ungarn, der mit Heinrich II. verschwägert war. Einer Legende zufolge soll König Stephan Bamberg besucht haben und in den Dom geritten sein, um sich taufen zu lassen. Die Skulptur zeigt sicherlich nicht Heinrich, da dieser mit der Kaiserkrone dargestellt worden wäre. Nach der „Offenbarungs“-Theorie handelt es sich bei dem Reiter um den in der „Offenbarung des Johannes“ prophezeiten Weltenrichter. Am Ende der Zeiten, wenn die sieben Engel ihre Schalen des Zorns über der Erde ausgegossen haben, wenn das Meer und die Flüsse zu Blut geworden sind und ein gewaltiges Erdbeben Mensch und Tier das Fürchten gelehrt hat, kommt der Reiter auf einem weißen Pferd, der das Böse von der Erde vertreibt und die immerwährende Herrschaft Gottes errichtet. Seit Anfang des 20. Jahrhunderts wird immer wieder die Meinung geäußert, dass der Bamberger Reiter ein Teil einer Figurengruppe der Heiligen Drei Könige sei. Die Künstler des Mittelalters stellten sie ohne Waffen dar. Auch der Reiter trägt kein Schwert. Alte Akten belegen ferner, dass die Weisen aus dem Morgenland im Ostchor des Doms besonders verehrt wurden. Auch wenn weiterhin die Frage nach der Person des Bamberger Reiter offen ist, ist er eine Art deutsches Kulturheiligtum. Er inspirierte im 19. Jahrhundert die Nationalbewegung. Die Nationalsozialisten sahen in ihm das „Urbild einer Führerpersönlichkeit nordischer Rasse“ und er diente als Beispiel für „das Edle des Ariertums“. 1920 schaffte es der Bamberger Reiter sogar auf die Vorderseite einer 100-Mark-Reichsbanknote. Der Entwurf zu diesem Geldschein stammt vom deutschen Grafiker Oskar Hermann Werner Hadank, (* 17. August 1889 in Berlin; † 17. Mai 1965 in Hamburg). Der Schein wurde von der Reichsdruckerei im Buchdruck in einer Auflage von 603.314.185 Stück gedruckt. Er datiert vom 1. November 1920. In Umlauf gelangte er ab Ende Dezember 1920 und war gesetzliches Zahlungsmittel bis zum 5. Juli 1925. Aufgrund der Inflation war er jedoch sei Juni 1923 wertlos. Die Vorderseite zeigt links und rechts in der oberen Hälfte jeweils den Kopf des Bamberger Reiters in einem Rahmen in schwarzer Farbe. Unter den Kopfbildern rotbraun das Siegel der Reichsbank; dazwischen in der oberen Hälfte die zweizeilige Wertbezeichnung: „Hundert / Mark“, darunter fünfzeilig „ZAHLT DIE REICHSBANKHAUPT- / KASSE IN BERLIN GEGEN DIESE / BANKNOTE DEM EINLIEFERER / BERLIN, DEN 1. NOVEMBER 1920 / Reichsbankdirektorium“. Es folgen in drei Reihen 10 faksimilierte Unterschriften. Hier befindet sich im Unterdruck ein Buchstabe. Dieser Block wir über- und unterschrieben mit „Reichsbanknote“. Das Ganze wird eingefasst in einen Schmuckrahmen. Der Unterdruck ist preußischblau, olivgrau und schwarzbraun. Die Rückseite zeigt in einem Oval in der Mitte „100“, darüber „RBN“ und darunter „Mark“; am Rand des Ovals umlaufend der Strafsatz „Wer Banknoten fälscht …“. Eingefasst wird dieser Teil in zwei weiteren Schmuckrahmen. Der Unterdruck ist in preußischblau und olivgrau gehalten. Wie auf der Vorderseite finden wir auf dem Rand links unten und rechts oben die rotbraune sieben- bzw. achtstellige Kontrollziffer mit vorgesetztem Serienbuchstaben. Der Schein hat die Maße 162 mm x 108 mm und wurde auf Papier mit Wasserzeichen gedruckt, das die Wertbezeichnung „100 + M +“ und „100 * M *“ als senkrechtes Band hell und dunkel zeigt. Zusätzlich sind auf der Rückseite mittig Fasern eingestreut. Angaben nach Alber Pick / Jens-Uwe Rixen, Papiergeld-Spezialkatalog Deutschland, 3. aktualisierte und erweiterte Auflage, Regenstauf 1998, S. 60, Kat.-Nr. 75, sind folgende Auflagen bekannt: Die Banknoten wurden mit dem Aufdrucken „Muster“ an Sammler abgegeben. Dabei können zwei Ausführungen unterschieden werden: 1. Aufdruck „MUSTER“ 70 mm rot nur auf der Vorderseite. 2. Aufdruck „MUSTER“ 81 mm rot auf Vorder- und Rückseite. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • "Occupation-Reichsmark" des "If-Day" in Kanada von 1942

    Als Antwort auf den deutschen Einmarsch in Polen erklärte Kanada am 10. September 1939 dem Deutschen Reich den Krieg. Über eine Million Männer und Frauen dienten freiwillig in den Streitkräften. Kanadische Soldaten kämpften 1941 in Hongkong, 1942 bei Dieppe (Nordfrankreich), 1943 in Italien, 1944 bei der Landung in der Normandie und 1945 waren sie an der Befreiung der Niederlande beteiligt sowie an der Besetzung Norddeutschlands. Die Kriegskosten wurden u.a. auch durch Kriegsanleihen (Victory Loans) aufgebracht. Um die Bevölkerung von der Notwendigkeit ihrer Zeichnung zu überzeugen, ging man in der Stadt Winnipeg (Provinz Manitoba) einen besonderen Weg: einen simulierten Angriff der deutschen Wehrmacht auf die Stadt am sog. „If Day“ (Was-wäre-wenn-Tag). Die „If Day“-Kampagne begann am 16. Februar und dauerte bis zum 9. März 1942. Organisiert wurde sie vom Vorsitzenden (John Draper Perrin) des Greater Winnipeg Victory Loan Committees, einer Zweigstelle des National War Finance Committees. Höhepunkt der Aktion war ein simulierter Angriff von Männern in deutschen Wehrmachtsuniformen auf die Stadt am 19. Februar. Um 7:00 Uhr ertönten die Luftschutzsirenen und die Stromversorgung fiel aus. Um 7.30 Uhr begannen die „deutschen“ Truppen mit ihrem Angriff. Die Verteidiger bildeten einen Verteidigungsring um die Industrieviertel und die Innenstadt. Feuergefechte, simulierte Zerstörungen von großen Brücken, großflächige Truppenbewegungen, nachgestellte Explosionen mithilfe von Kohlenstaub und Dynamit unterstützen das Spektakel. Flugabwehrkanonen schossen mit Platzpatronen auf umlackierte Kampfflugzeuge über der Stadt. Feldlazarette wurden eingerichtet, um die „falschen Opfer“ zu behandeln. Um 9.30 Uhr ergaben sich die 3.500 kanadischen Soldaten und die Deutschen übernahmen marodierend die Stadt. Der Union Jack wurde eingeholt und die Hakenkreuzfahne gehisst, die Stadt umgehend in Himmlerstadt und die Main Street in Hitlerstraße umbenannt. Hunderte von führenden Bürgern, unter ihnen der Premierminister John Bracken, der Bürgermeister John Queen, der Vizegouverneur von Manitoba Roland Fairbairn McWilliams und der norwegische Botschafter Wilhelm de Morgenstierne wurden von „Gestapo“-Teams zusammengetrieben und in einem Konzentrationslager interniert. Gottesdienste wurden verboten und Priester, die dagegen protestierten, ebenfalls verhaftet. Bewaffneten Soldaten stoppten Busse auf den Straßen und durchsuchten die Passagiere. Vor der Stadtbibliothek fand eine Bücherverbrennung statt. Hierfür waren extra beschädigte und veraltete Bücher aussortiert worden. Die Winnipeg Tribune wurde in „Das Winnipeger Lügenblatt“ umbenannt und in ihm stark zensierte Meldungen verbreitet. „Gauleiter Erich von Neurenberg“ erließ ein Dekret, nach dem u.a. die Stadt von diesem Tag Teil des Großdeutschen Reichs war; für Zivilisten zwischen 21.00 Uhr und Tagesanbruch eine Ausgangssperre verhängt wurde; jeder Haushalt fünf Soldaten zu versorgen hatte; alle Besitzer von Kraftfahrzeuge, Lastwagen und Bussen diese registrieren zu lassen hatten, um sie ggf. der Besatzungsmacht zur Verfügung zu stellen; Landwirte wurden aufgefordert unverzüglich alle Getreidevorräte und den Viehbestand zu melden und nur über den Versorgungskommandanten in Winnipeg zu verkaufen. Ferner wurden Rationierungsbücher und neue Ausweise angekündigt. Als Teil der Übung wurde auch Besatzungsgeld ausgegeben. Hierbei handelte es sich um eine Imitation der 10-Reichsmark-Banknote vom 22. Januar 1929. Der Schein ist in grün auf weißem Papier gedruckt. Er trägt auf der Vorderseite des Schaurandes den roten großen zweizeiligen Zusatztext „Occupation / Reichsmark“, darunter in Grün kleiner dreizeilig „ARMY OF / OCCUPATION / AUTHORITY“. Es folgt die Unterschrift „von Brauchitsch“. Generalfeldmarschall Walther Heinrich Alfred Hermann von Brauchitsch (* 4. Oktober 1881 in Berlin; † 18. Oktober 1948 in Hamburg) war von 1938 bis 1941 Oberbefehlshaber des deutschen Heeres. Die Rückseite trägt in einem Schaurahmen einen längeren Propagandatext in englischer Sprache, der in der Übersetzung wie folgt lautet: Wie würde es sein, wenn ...? Das ist es, was wir für unsere Arbeit, unsere Dienste, unseren Weizen, unser Land akzeptieren müssen, wenn wir in unserem Job, einen totalen Krieg zu führen, versagen. Unser Geld ist nur dann gut, wenn Kanada den Krieg gewinnt. Dieses wertlose Geld steht für Sklaverei, gebrochene Versprechen, Leid und Erniedrigung. Das darf hier nicht passieren! KAUFT VICTORY BONDS. ... UND HALTET DIESES „BLUT“GELD VON KANADA FERN! Auf dem Schaurand dann groß: Kriegsanleihen oder Knechtschaft... die Wahl liegt bei dir! Der "Besatzungstag" endete um 17.30 Uhr mit der feierlichen Freilassung der Gefangenen, einer Parade und Reden der Würdenträger, dass so etwas nicht passieren dürfe. Die finanziellen Erwartungen der Organisatoren wurden weit übertroffen. In Winnipeg nahm man allein an diesem Tag die Rekordsumme von 3.200.000 Dollars ein. Am Ende der Kampagne waren es 24 Millionen Dollars. Statt der erhofften 45 Millionen Dollars kamen in der Provinz Manitoba 60 Millionen Dollars zusammen. In ganz Kanada wurden 2 Milliarden Dollars für den Kriegseinsatz gesammelt. Uwe Bronnert Literatur: Graham Chandler, If Day: The occupation of Manitoba, https://legionmagazine.com/en/2017/02/if-day-the-occupation-of-manitoba/ Stand: 11.06.2019, 10.28 Uhr. https://en.wikipedia.org/wiki/If_Day Stand: 11.06.2019, 10.15 Uhr.

  • Roger Pfund und der „10-Rubel“-Promotion-Schein von De La Rue

    Mit einer Werbe-Note [1] würdigte die vormals in Lausanne beheimatete Wertpapierdruckerei De la Rue Giori SA den russischen National-Dichter und Begründer der modernen russischen Literatur Alexander Sergejewitsch Puschkin (* 26. Mai/6. Juni 1799 greg. in Moskau; † 29. Januar/10. Februar 1837 greg. in Sankt Petersburg). Der Entwurf dazu stammt vom renommierten Schweizer Grafiker Roger Pfund (* 28. Dezember 1943 in Bern). Pfund machte seine Ausbildung an der Kunstgewerbeschule in Bern. 1966 schloss er hier bei Kurt Wirth seine Ausbildung als Grafiker ab. Als im Jahr 1969 die Schweizerische Nationalbank unter Leitung von Michael De Rivaz einen Wettbewerb für die künstlerische Gestaltung einer neuen Notenserie ausschrieb, wurde auch der 25-Jährige zur Teilnahme eingeladen. Der Wettbewerb fand anonym statt. Als dann der Briefumschlag mit dem Namen des Siegers geöffnet wurde, war die Sensation perfekt. Der krasse Außenseiter hatte gewonnen. Seine Idee, Banknoten unter einer Thematik und mithilfe der Computertechnologie zu gestalten, überzeugte das Preisgericht. Allerdings wurden seine Entwürfe nur bei der Reserveserie (7. Emission) berücksichtigt. Wegen seiner fehlenden Erfahrung beauftragte die Nationalbank das Studio E+U Hieststadt mit der neuen Banknotenserie. Auch in den folgenden Jahren blieb Roger Pfund dem Metier treu und entwarf für verschiedene Auftraggeber Banknoten, so die letzte Banknotenserie (1992 – 1997) für die Banque de France, eine Serie für die Banque Centrale des Comores (2006), den 50-Dirhams-Schein der Bank Al-Maghrib (Marokko) zum 50. Bankjubiläum 2009 und die 100-Pesos-Note der Banco Central de la Republica Argentina zum 60. Todestag von Evita Peron 2012. Ferner war er einer der 29 Künstler, die Entwürfe für die neuen Euro-Banknoten einreichten. Auch als Berater verschiedener Notenbanken war er tätig. Aber zurück zum Promotion-Schein. Ende der 1970er/Anfang der 1980er Jahre beauftrage ihn De la Rue Giori mit dem Entwurf einer „10-Rubel“-Promotion-Note. Es ging darum, eine „Banknote“ zu kreieren, die den modernsten Anforderungen der Technik, der Druckverfahren und der Sicherheit genügen sollte. Ein möglichst breites Spektrum von Elementen aus Puschkins Leben und seinen Werken sollte hierbei ikonografisch umgesetzt werden. Roger Pfund löste durch seine klare Formsprache die gestellte Aufgabe überzeugend. Im Mittelpunkt der Vorderseite steht das Brustbild des Literaten nach einem Gemälde von Orest Kiprenski (1827). Hierzu musste das Originalgemälde umgezeichnet und in ein lineares Kupferstrichnetz umgesetzt und gestochen werden. Im Hintergrund eine Silhouette St. Petersburgs. Hierbei handelt es sich nicht um die Wiedergabe einer realen Ansicht, sondern der Künstler wählte einige markante Gebäude der Stadt aus und ordnete diese am Ufer der Newa entsprechend an: rechts die Peter-und-Paul-Festung, links das Smolny-Institut und möglicherweise Teile der Eremitage. Rechts neben dem Brustbild schließlich noch die große Wertzahl „10“. Die Rose auf dem Schaurand als Metapher für vollkommende äußere Schönheit, die sich selbst genügt, erinnert an sein Liebesgedicht „Die Nachtigall und die Rose“. Das Hauptmotiv der Rückseite, die „Pique Dame“ deutet auf seine gleichnamige Erzählung hin: Der arme, junge Pionieroffizier Hermann erfährt von seinem Freund, dass dessen Großmutter, die Gräfin, drei Gewinnkarten beim Pharospiel voraussehen kann. Daraufhin sucht er heimlich die Gräfin auf, um das Geheimnis zu erfahren. Er fleht sie an, er droht ihr, doch sie schweigt. Als sie in seiner Hand eine Pistole erblickt, erleidet sie vor Schreck einen Herzanfall und stirbt. Der Geist der Gräfin erscheint Hermann in der Nacht und teilt ihm mit, dass die Drei, die Sieben und das Ass zum Gewinn führen würden. Einige Tage später bietet sich die Gelegenheit zum Spiel. Hermann setzt alle seine Ersparnisse auf die Drei und gewinnt. Am folgenden Tag setzt er alles auf die Sieben und gewinnt erneut. Mittlerweile hat er ein Vermögen von ungefähr zweihunderttausend Rubel, welches er am dritten Tag vermeintlich auf das Ass setzt, das auch gewinnt. Jedoch hatte Hermann unbewusst alles auf die Pique Dame gesetzt. Als ihm dies bewusst wird, meint Hermann auf der Karte die Gesichtszüge der Gräfin zu erkennen, die ihn hämisch angrinst. Über den Verlust seines Geldes verliert er den Verstand und murmelt ständig: „Drei, Sieben, Ass. Drei, Sieben, Dame.“ Zusätzlich wurden auf dem Schaurand der Vorder- und Rückseite kreuzförmig die Kartensymbole „Kreuz, Pik, Karo und Herz“ aufgedruckt sowie „De La Rue Giori“ in Schreibschrift; auf der Vorderseite auch rot „SPECIMEN“. Eine weiterer Rückseiten-Entwurf greift das Ende der Erzählung in besonderer Weise auf, indem die Spielkartensymbole „Karo As, Pik As, Pik 7“ zusätzlich aufgenommen wurden. Rechts vom Brustbild findet sich bei diesem Entwurf eine kleine Darstellung, die das Ende Puschkins wiedergibt: Seine Sekundanten führen ihn nach dem verlorenen Duell vom Platz. Zwei Tage später starb er an den Folgen des erlittenen Bauchschusses. Links auf dem Schaurand sehen wir die Darstellung eines Reiters, eine Anspielung auf sein Gedicht „Der eherne Reiter“ (1833): Bei einer starken Überschwemmung der Newa kommt die Braut eines armen Beamten um. Er gibt dem Zaren Peter I. die Schuld daran, da er St. Petersburg am falschen Ort habe bauen lassen. Er droht und flucht seinem Denkmal [2], woraufhin dieses lebendig wird und den Beamten verfolgt, bis dieser wahnsinnig wird. Am unteren Rand zusätzlich der Aufdruck: „Printed by De La Rue Giori’s process and equipment“. Die Vorderseite des 130 mm x 65 mm großen Scheins wurde im Offset- und Kupferdruckverfahren hergestellt, während die Rückseite nur im Offset-Verfahren gedruckt wurde. Wie bereits erwähnt, wurde der Schein in verschiedenen Ausführungen hergestellt. [1] Promotion-Note (Werbenote) sind besondere „Geldscheine“, mit denen Banknoten-Druckereien mögliche Kunden über neue Sicherheitstechniken informieren. Durch entsprechendes Design der Druckerzeugnisse sollen die möglichen Auftraggeber überzeugt werden. Manchmal gelangen diese Scheine auch in Sammlerhände. [2] Die Zarin Katharina die Große ließ das bronzene Reiterstandbild des Zaren Peter des Großen 1782 von dem berühmten französischen Bildhauer Étienne-Maurice Falconet auf dem St. Peterburger Senatsplatz errichten. Der Herrscher ist mit Lorbeerkranz, Toga und hochgebundenen Sandalen in antiker, idealisierender Weise dargestellt. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Berliner Stadtkassenscheine vom 9. September 1921

    Die Bundeshauptstadt Berlin ist mit rund 3,5 Millionen Einwohnern die bevölkerungsreichste und mit 892 km² die flächenmäßig größte Gemeinde Deutschlands. Urkundliche wurde Berlin erstmals im 13. Jahrhundert erwähnt. Der Name Berlin leitet sich vermutlich von dem slawischen Begriff „br’lo“ bzw. „berlo“ mit der Bedeutung von Sumpf, Morast, feuchte Stelle ab sowie dem Suffix „-in“ bei slawischen Ortsnamen. Das heutige Berlin entstand durch das am 27. April 1920 vom Preußischen Landtag beschlossene und am 1. Oktober 1920 in Kraft getretene „Gesetz über die Bildung einer neuen Stadtgemeinde“ (Groß-Berlin-Gesetz). Dadurch wurden die bis dahin bestehenden acht Städte (Alt-)Berlin, Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg sowie 59 Landgemeinden und 27 Gutsbezirke zu Groß-Berlin zusammengefasst. Zu den bis dahin 1,9 Millionen Berlinern kamen damit 1,2 Millionen Einwohner hinzu. Das Stadtgebiet vergrößerte sich von 66 auf 883 km². Das neue Stadtgebiet wurde in 20 Verwaltungsbezirke eingeteilt. Aus Alt-Berlin wurden die Bezirke Mitte, Tiergarten, Wedding, Prenzlauer Berg (zunächst als Prenzlauer Tor), Kreuzberg (zunächst als Hallesches Tor) und Friedrichshain gebildet, die ehemaligen selbstständigen Städte Charlottenburg, Spandau, Wilmersdorf, Schöneberg, Neukölln, Köpenick und Lichtenberg waren nun Verwaltungsbezirke und aus den übrigen Gebieten entstand die Bezirke Pankow, Reinickendorf, Steglitz, Zehlendorf, Tempelhof, Treptow und Weißensee. Auf der Rückseite des Berliner 1000-Mark-Kassenscheins vom 11. Oktober 1922 wird anhand einer Landkarte die Verwaltungseinteilung Groß-Berlins gezeigt. Bereits zuvor wurden auf einer Serie von 20 Stadtkassenscheinen zu 50 Pfennig vom 9. September 1921 die neuen Verwaltungsbezirke vorgestellt. Den Entwurf dieser Notgeldscheine besorgte der Gebrauchsgrafiker und Maler Ernst Böhm (* 6. März 1890 in Berlin; † 2. September 1963 ebenda). Von 1913 bis 1921 war er Dozent und später bis 1937 Professor an den Vereinigten Staatsschulen für Freie und Angewandte Kunst in Berlin-Charlottenburg. Er entwarf nicht nur Berliner Stadtkassenscheine, sondern 1919 auch den Briefmarkensatz zur Eröffnung der Nationalversammlung in Weimar. Obwohl er 1936 einen Wettbewerb zur Gestaltung der Ehrenurkunde der Olympischen Spiele in Berlin gewann, wurde er von den NS-Behörden aus dem Lehramt entlassen, da er mit einer jüdischen Frau verheiratet war. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde er an die Hochschule für Bildende Kunst (heute Universität der Künste Berlin) berufen und wirkte als Professor und Dekan der Abteilung Angewandte Kunst. Alle Scheine haben eine einheitliche Vorderseite. Im ersten linken Drittel steht in einem einfachen blauen Rahmen der Berliner Bär und die Wertzahl, darunter ebenfalls im Rahmen die sechsstellige 3 mm, 3,5 mm bzw. 4,5 mm große schwarze Kennziffer mit vorgedruckter blauer „Nr.“. Im rechten Rahmen, der etwa ein Sechstel des Scheins aus macht, findet sich in der Mitte eine weiße Aussparung in Jugendstil-Ornamenten. Sie dient der Wiedergabe des Trockenstempels mit dem gekrönten Stadtwappen und der Überschrift „MAGISTRAT ZU BERLIN“. Der restliche Schein dient den Emissionsangaben. In einem Rahmen siebenzeilig „Fünfzig / Pfennige / Stadtkassenschein / Berlin 9. Sept. 1921 / Magistrat der / Reichshauptstadt / zwei gedruckte Unterschriften“. Der Unterdruck besteht aus beigen sternförmig angeordneten „50“, die durch Striche verbunden sind. Bei den biedermeierlich wirkenden Rückseitendarstellungen wählte der Künstler alte „Berliner“ Ansichten mit Schleppkähnen, Windmühlen, Gutshäusern, Getreidefeldern und Kühen, Dorfansichten mit Postkutsche, Altes Rathaus usw. Auch bei der Rückseite arbeitet der Designer wieder mit dem bekannten Rahmen und den Jugendstil-Ornamenten links und rechts des Bildes. Sie sind bei den Scheinen der Bezirke 1 – 5 orangefarbig, bei den Scheinen der Bezirke 6 – 10 grünblau, bei den Scheinen der Bezirke 11 – 15 beige und bei den Scheinen der restlichen Bezirke blau. In der weißen Aussparung links wird der Bezirk genannt und auf der rechten Seite die Abbildung erklärt. Die Gutscheine haben die Maße 105 mm x 55 mm und wurden auf Papier mit dem Wasserzeichen „Achteckblume“ gedruckt, das jedoch aufgrund des flächigen Druckes nur zu erahnen ist. Der Schein des Bezirkes 2 (Tiergarten) wurde wohl zunächst mit der Jahreszahl 1830 gedruckt und erst später mit dem korrekten Jahr 1816 versehen. Zu den einzelnen Motiven siehe auch folgenden Beitrag: https://www.geldscheine-online.com/post/historische-berliner-ansichten-auf-serienscheinen-von-1921. Es ist anzunehmen, dass diese Scheine weniger dem Kleingeldmangel abhelfen sollten, als vielmehr das Stadtsäckel zu füllen. Der aufblühende Notgeldsammler-Markt verhieß glänzende Gewinnaussichten. Bleibt anzumerken: Nach der Verfassung von Berlin ist heute die Stadt in zwölf Bezirke eingeteilt. Uwe Bronnert Abb. Uwe Bronnert/Hans-Ludwig Grabowski

  • Das Berliner „Fahrschein“-Geld vom 1. März 1922

    Es ist sicher kein Zufall, dass die Notgeldscheine des Berliner Magistrats vom 1. März 1922 nicht als Stadtkassenscheine bezeichnet wurden, waren sie doch für Zahlungen des Fahrpreises bei der Städtischen Straßenbahn bestimmt. Die Geldentwertung, die bereits im Ersten Weltkrieg begonnen hatte, nahm 1922 immer stärker zu, sodass in Berlin der Fahrpreis auf der Stadt- und Ringbahn am 1. Februar 1922 verdoppelt wurde. Er betrug nun in der 3. Wagenklasse 2 Mark. Um dem Kleingeldmangel vorzubeugen ließ der Magistrat daher für die Städtische Straßenbahn Notgeldscheine anfertigen, die genau dem Fahrpreis entsprachen. Die hübschen Scheinchen sorgten aber schon bald für Ärger. Bereits am 1. Juli 1922 stieg der Fahrpreis auf 3 Mark, sodass der Fahrgast zwei Scheine abliefern musste, aber wegen des Kleingeldmangels meist nichts zurück bekam. Wieder entwarf der Berliner Grafiker Ernst Böhm die Notgeldserie, die diesmal aus zehn Scheinen zu 2 Mark bestand. Am oberen Rand der einheitlich gestalteten Vorderseiten steht „GILT BIS AUF WIEDERRUF DURCH BE/“ und am unteren Rand „KANNTMACHUNG IM GEMEINDEBLATT.“, links „2 MARK“ und ein Wappenschild mit dem Berliner Bären, rechts vierzeilig „GUT / FÜR / ZWEI / MARK“, darunter im ausgespartem Feld ein Trockenstempelabdruck mit dem bekrönten Stadtwappen und der Überschrift „MAGISTRAT ZU BERLIN“. Im mittleren Feld auf orangefarbigen Unterdruck mit dem sich ständig wiederholenden versetzten winzigen Text „STÄDTISCHESTRASSENBAHN-MAGSTRATBERLIN …“ sechszeilig „Bei Benutzung / der / Städtischen Straßenbahn / BERLIN / 1. MÄRZ 1922 / DER MAGISTRAT“ und zwei gedruckte Unterschriften. Die Rückseiten zeigen, wie schon bei den Stadtkassenscheinen vom 9. September 1921, in biedermeierischer Manier Bilder, nun nicht aus den verschiedenen Stadtbezirken, sondern aus der Verkehrsgeschichte der Stadt. Am Rand auf einem farbigen Ornament nach außen gekehrt links „2 MARK“ und rechts „Nr.“ und sechsstelliger schwarzer Kennnummer, die in zwei Größen vorkommt: 3,5 bzw. 4,5 mm. Dazwischen die Abbildung mit entsprechenden Angaben: Die Scheine haben die Größe 85 mm x 60 mm und wurden auf gelblich-bräunlichem Papier mit dem Wasserzeichen „Achteckblumen“ gedruckt. Man findet sie im Katalog Grabowski/Mehl: "Deutsches Notgeld, Bände 1 und 2: Deutsche Serienscheine 1918–1922" unter Nr. 92.3. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Camp Money des DP-Lagers Scheinfeld (1946)

    Im Mai 1945 herrschte in Europa das Chaos. Allein in den drei westlichen Besatzungszonen Deutschlands befanden sich 6,5 bis 7 Millionen entwurzelte jüdische Überlebende des Holocaust, ehemalige Zwangsarbeiter, KZ-Häftlinge, Kriegsgefangene sowie zivile osteuropäische Arbeiter, die freiwillig nach Kriegsbeginn die deutsche Wirtschaft am Laufen hielten oder 1944 mit der deutschen Wehrmacht vor der sowjetischen Armee nach Westen geflüchtet waren und nun häufig in Trecks auf eigene Faust durchs Land zogen, um nach Hause oder sonst wo hin zu gelangen. Diesem Personenkreis, den „Displaced Persons“ (DPs), galt die besondere Aufmerksamkeit der „United Nations Relief and Rehabilitation Administration“, kurz UNRRA. Die Hilfsorganisation war bereits während des Zweiten Weltkrieges am 9. November 1943 in Atlantic City (New Jersey, USA) auf Initiative der USA, der Sowjetunion, Großbritannien und Chinas gegründet worden. Nach Kriegsende wurde sie von den neugegründeten Vereinten Nationen (UNO) übernommen. Die UNRRA war in Europa bis zum 31. Dezember 1946 tätig und wurde dann durch die „International Refugee Organization“ abgelöst. Die UNRRA übernahm die Versorgung der DPs mit Nahrungsmitteln, Kleidung und Medikamenten aus den Beständen der Besatzungsarmee, leistete Hilfe bei der Errichtung von DP-Lagern und bei der Repatriierung von Personen in ihre Heimatländer. Ausgenommen von diesem Hilfsprogramm waren die deutschen Flüchtlinge, die nicht unter den DP-Status fielen. Seit dem 15. November 1945 oblag der UNRRA die Verwaltung der DP-Lager in der US-amerikanischen Besatzungszone. Eines dieser Lager war das DP Camp in Scheinfeld (Mittelfranken). Es wurde vom UNRRA-Team 569 betreut und am 28. April 1946 eröffnet, als etwa 1.500 litauische DPs aus dem Regensburger Camp verlegt wurden. Erst im August 1949 wurde das Lager aufgelöst. In den frühen 1970er Jahren wurde in Großbritannien ein kleiner Hort bisher unbekannter Geldscheine des DP-Lagers Scheinfeld gefunden und angeboten. Da sich die Exponate in einem unzirkulierten Zustand befanden, zweifelte mancher Sammler die Echtheit der Stücke an. Befragte ehemalige DPs erinnerten sich, dass deutsche und militärische Geldzeichen im Lager umliefen, aber niemand wollte jemals das Lagergeld gesehen haben. Später fand man jedoch in Akten des Lagers einen Bericht des Direktors des UNRRA-Teams 569, Anton A. Pritchard, der vom 15. Juni 1946 datiert, dass ein internes Geldsystem im Lager eingerichtet worden sei, mit dem von Lagerinsassen geleistete Arbeiten bezahlt wurden. Mit diesem Geld konnten Einkäufe in der Lagerkantine bezahlt werden. Aufgrund der akuten Warenknappheit wurde jedoch die Möglichkeiten, das Geld tatsächlich auszugeben, stark eingeschränkt, und das Währungssystem schließlich wieder aufgegeben. Wie es scheint, wurde das Camp Money nur von Mai bis Juli 1946 verwendet. Aus gegeben wurden Scheine zu 10 und 50 Cents sowie 1 Dollar. Alle Werte sind bildgleich. Dies gilt auch für die Vorder- und Rückseiten, die sich in erster Linie durch die verwendete Sprache unterscheiden. Eine Seite ist Englisch, die andere Litauisch. Auf der englischen Seite findet sich ferner ein runder, blauer Handstempelabdruck [am oberen Stempelrand „SCHEINFELD“, am unteren Rand „(TEAM 569)“, dazwischen waagerecht „UNRRA“] und auf der litauischen eine mehrstellige Kontrollnummer. Auf der englischen Seite wird als Emittent am oberen Rand „UNRRA TEAM 569, SCHEINFELD“, auf der litauischen „UNRRA 569 DALINYS, SCHEINFELD“ genannt. Es folgt in einem Schmuckrahmen die Wertangabe in Buchstaben und im Unterdruck in Ziffern sowie die Jahreszahl 1946 sowie in den Ecken jeweils der Wert in Ziffern. Am unteren Rand „CAMP MONEY“ bzw. „STOVYKLOS PINIGAI“. Beim Dollarschein ist links zusätzlich in einem Schmuckrahmen der Wert „1“ angegeben. Der Druck erfolgte in brauner Farbe auf sehr dünnem, wenig geeignetem Papier. Anzumerken ist noch, dass die Rückseite kopfstehend zur Vorderseite steht. Vermutlich wurden alle Scheine des DP-Lagers vernichtet. Es sollen nur etwa fünfzehn Sets als Souvenir aufbewahrt worden sein, was ich persönlich anzweifele, da die Scheine gelegentlich im Fachhandel angeboten werden. Bis zum Herbst 1945 waren vier Fünftel der DPs in ihre Heimat repatriiert. Aus Angst vor Repressalien in ihren Heimatländern weigerten sich immer wieder DPs – besonders viele kamen von ihnen aus der UdSSR – zurückzukehren. Im Winter 1945/1946 kam daher die Repatriierung der DPs fast vollständig zum Erliegen. Im Sommer 1948 lebten in den Westzonen noch rund 493.000 Displaced Persons. Text und Abb. Uwe Bronnert Literatur: Frank Passic und Steven A. Feller, Displaced Persons Camp Money, in: The Numismatist 1984, S. 1602 – 1617. http://www.albionmich.com/history/histor_notebook/S_Camp.shtml. Stand: 10.07.2019, 11.10 Uhr.

  • Khadi Hundis

    Der Begriff Hundi bezeichnet im indischen Geldwesen u.a. einen Wechsel, eine Art Schuldschein, der von Hand zu Hand gehen kann und der für den Inhaber einlösbar ist. Da Indien arm an münzfähigem Metall war, bürgerte sich im Mogul-Reich schon ab dem 17. Jahrhundert zwangsläufig ein bargeldloses Zahlungssystem ein. Ein Schuldner zahlte an seinem Heimatort an einen einheimischen Bankier oder Geldwechsler, Shroff genannt, einen bestimmten Betrag, über den er nun ein Dokument (oft mit einem festen Zahlungsziel) – den Hundi – erhielt. Dieses Dokument schickte er an seinen Gläubiger, der dieses Papier dann bei einem Bankier, der mit dem ausstellenden Shroff in Beziehung stand, zur Zahlung vorlegte. Die größte Verbreitung erreichten Hundis nach dem Ersten Weltkrieg. 1929 schätzte man, dass fast 90 % des von Indern betriebenen Außenhandels über diese unregulierten Finanzdokumente finanziert wurden. Die ersten Khadi-Hundi-Noten wurden 1954/1955 vom All India Khadi & Village Industries Board als lokale Währung ausgegeben. Nach dem Gültigkeits-Text konnte mit ihnen nur in der jeweiligen Region Khadi-Tücher erworben werden, die die Noten ausgab. Zudem waren sie nur bis zum 31. März 1955 einlösbar. Ausgegeben wurden Scheine zu 2, 5 und 10 Rupees . Alle Werte zeigen auf Vorder- und Rückseite Darstellung der Stoffherstellung. Die Khadi Hundis wurden auf handgeschöpftem Papier mit den fortschrittlichsten Sicherheits-Tiefdrucktechniken gedruckt und ähneln im Allgemeinen dem Stil (und dem Format) den regulären Banknoten der Reserve Bank of India. Bei den Khadi-Hundis handelt es sich nun um Noten, mit denen die indische Regierung die Armut in den kleinen, ländlichen Dörfern bekämpfen wollte. Khadi bezeichnet üblicherweise Kleidungsstücke aus handgesponnenen und handgewebten Stoffen heimischer Produktion. Als Rohstoffe können hierbei Baumwolle, Seide oder Wolle dienen. Mahatma Gandhi kleidete sich ausschließlich mit Khadi und propagierte in den 1920er Jahren das Spinnen auf einem Spinnrad namens Charkha, um damit die ländliche Bevölkerung zur Selbstversorgung zu ermutigen und die englischen Stoffe vom indischen Markt zu verdrängen. Die Flagge Indiens wird auch heute noch ausschließlich aus Khadi hergestellt. Eine zweite Ausgabe erfolgte 1957 durch Khadi & Village Industries Commission. Sie waren ab Ausstellungsdatum ein Jahr beim emittierenden Institut einlösbar, wenn sie unterzeichnet waren. Zur Ausgabe gelangten, 2, 5, 10 und 100 Rupees. Bei ihnen weist das Papier im ausgesparten Feld ein stilisiertes Spinnrad als Wasserzeichen auf. 1967 wurde nochmals eine Serie zu 2, 5 und 10 Rupees in veränderter Farbgebung emittiert. Bei allen Scheinen wurde im weißen ausgespartem Feld auf Vorder- und Rückseite das Siegel der Commission aufgedruckt. Über den Erfolg des Programms wurde meines Wissens leider nichts veröffentlich. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Leistungsbescheinigung vom 10.10.1939

    Schon bald nach der nationalsozialistischen Machtübernahme bereitete sich die Wehrmacht gemäß der Maxime „Volk ohne Raum“ auf einen bevorstehenden Eroberungskrieg vor. Auch die Zivilbevölkerung wurde auf einen möglichen Luftkrieg vorbereitet. Vielerorts fanden Luftschutzübungen statt, die von den NSDAP-Ortsgruppen organisiert wurden. Bereits im Oktober 1935 hatte das Reichsluftfahrt-Ministerium Richtlinien erlassen, wie sich die Bevölkerung in einem möglichen Luftkrieg verhalten sollte. Am 5. Juni 1937 verkündete Herman Göring, Reichsbeauftragter für den Vierjahresplan, die Einführung der „Volksgasmaske“ (VM). Bei der von der Firma Dräger in Lübeck entwickelten Maske „VM 37“ handelt es sich um eine haubenartige Konstruktion, die den Großteil des Kopfes umschließt. Das Gummi der Haube ist sehr robust und völlig undurchlässig gegen chemische Kampfstoffe, einzig gegen Leuchtgas war sie wirkungslos. Die Haube hat zwei getrennte Sichtgläser und einen runden abnehmbaren Atemfilter. Sie wurde in drei Größen hergestellt (Größe „M“ = Männergröße, Größe „F“ = Frauengröße, Größe „K“ = Kindergröße). Ab Juli 1937 wurde die Volksgasmaske an die Bevölkerung ausgegeben. Bis Kriegsende wurden in Deutschland fast 45 Millionen Stück verkauft. Ihr Preis betrug 5 RM, konnte jedoch bei Bedürftigkeit auf 50 Reichspfennig herabgesetzt werden. Um die Bevölkerung von der Notwendigkeit des Erwerbs zu überzeugen, fand nach einer Mitteilung des Reichsministers der Luftfahrt und Oberbefehlshabers der Luftwaffe in der Zeit vom 18. bis 25. September 1938 im ganzen Deutschen Reich die „Woche der Volksgasmaske“ statt. Wohl nach dem Überfall der Wehrmacht auf Polen muss es zu Lieferengpässen bei den Volksgasmasken gekommen sein. Um den Bedarf in besonders gefährdeten Gebieten decken zu können, sammelte man bereits an die Bevölkerung verkaufte Masken wieder ein. Die Empfänger erhielten im Gegenzug eine Leistungsbescheinigung. Zu einem späteren Zeitpunkt sollte der bezahlt Kaufpreis rückvergütet bzw. eine neue Maske ausgehändigt werden. Die vom Hauptamt für Volkswohlfahrt ausgestellten und von seinem Leiter (Erich) Hilgenfeldt unterzeichneten Leistungsbescheinigungen datieren vom 10. Oktober 1939. Sie haben das Format 206 x 146 mm. Gedruckt wurden die Scheine von Giesecke & Devrient auf Papier mit dem Wasserzeichen „Giesecke-Dreipass Muster“, das z. B. bereits bei der 500-Mark-Banknote vom 1. Juli 1922 der Sächsischen Bank und bei verschiedenen Notgeldausgaben 1923 verwendet wurde. Am 14. Mai 1944 meldete die Litzmannstädter Zeitung, dass „alle Besitzer derartiger Leistungsbescheinigungen .. nunmehr aufgefordert [werden], diese bis spätestens 31. Mai bei der für sie zuständigen VM.-Ausgabestelle der NSV. vorzulegen und hierfür eine Volksgasmaske kostenlos in Empfang zu nehmen. Nach Ablauf dieses Termins sollen die Leistungsbescheinigungen für ungültig erklärt werden.“ Text und Abb. Uwe Bronnert, Volksgasmaske (Wikipedia)

  • Rund ums Geld: ROB – Reisekreditbrief

    Bei vielen Einkäufen gehören heute Banknoten und Münzen der Vergangenheit an. Immer häufiger greifen Kunden zur Giro-Card oder Kreditkarte. Selbst Discounter ermöglichen heute bereits vielfach das kontaktlose Zahlen ohne PIN. Vor 100 Jahren steckte der bargeldlose Zahlungsverkehr noch in den Kinderschuhen. Die Verkäufer und Kunden verließen sich lieber auf das Klimpern der Münzen und das Knistern der Banknoten. Im Ersten Weltkrieg propagierte die Reichsbank den bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Königlich Bayerische Bank rief 1916 die Bevölkerung auf: „Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!“, „Schafft das Gold zur Reichsbank!“, „Last Euch sofort ein Bankkonto errichten!“ Es sollte noch bis in die 1970er Jahre dauern, bis die Mehrzahl der Bevölkerung über ein Bankkonto verfügte. Bis dahin wurden Lohn und Gehalt bar ausgezahlt. Nach dem Wahlspruch „Nur Bares ist Wahres“ dominierte das Bargeld alle Lebensbereiche. Ging man z. B. auf Reisen, musste man entsprechend große Geldmengen mit sich führen oder sich regelmäßig entsprechende Beträge aus der Heimat zusenden lassen. 29 Jahre nachdem am 5. August 1891 der Amerikaner William C. Fargo im Leipziger Hotel Hauffe den ersten „American Express Travellers Cheque“ einlöste, legten die deutschen Sparkassen 1920 unter der Bezeichnung ROB (Reisen ohne Bargeld) mit dem Reisekreditbrief ein neues Reisezahlungsmittel vor. Die Sparkassen konnten für Inhaber von Spar- und Girokonten Reisekreditbriefe bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 RM ausstellen. Der Begriff Kreditbrief ist dabei irreführend, denn dem Anweisenden wurde keineswegs ein Kredit eingeräumt, vielmehr musste er zuvor die zur Verfügung gestellte Geldsumme bei der ausstellenden Bank einzahlen. Der Reisekreditbrief ist deshalb als kaufmännischer Verpflichtungsschein nach § 363 HGB einzustufen. Der Reisekreditbrief besteht aus einem Quittungsheft mit meistens zehn ROB-Empfangsbescheinigungen für die Auszahlung sowie einem Ausweis mit Lichtbild und Unterschrift. Die Auszahlung erfolgte bei den Girostellen der Deutschen Spar- und Giro-Organisation (d. h. den Girozentralen, angeschlossenen Landesbanken, Spar-, Girokassen und kommunalen Banken) gebührenfrei. Darüber hinaus nahmen Gemeindeverwaltungen wichtiger Kur- und Badeorte am ROB-Verkehr teil. Mehr als 300 RM an einem Tag musste die Einlösungsstelle nicht auszahlen. Die Auszahlung geschah an den Vorzeiger nach der von der Einlösungsstelle vorzunehmenden Eintragung des geforderten Betrages sowie des noch verbleibenden Guthabens auf der zweiten Seite des Quittungsheftes. Bei jeder Zahlung wurden die den Betrag des verbleibenden Guthabens übersteigenden Kontrollziffern von der Zahlenleiste (Seite 1 unten) abgeschnitten. Vom Guthaben konnten nur auf 10 RM abgerundete Beträge abgehoben werden. Die Einlösungsstelle des Restguthabens behielt die etwa noch unbenutzten Quittungsvordrucke ein und schickte sie durch die zuständige Girozentrale an die ausgegebene Girostelle. Der Reisekreditbrief wurde in Deutschland ab 1960 zunehmend durch den Reisescheck verdrängt, die heute ebenfalls kaum noch eine Bedeutung haben. In Deutschland stellte Thomas Cook sein Reisescheck-Geschäft im Dezember 2008 ein und American Express gab die Reiseschecks noch bis Dezember 2015 aus. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Rund ums Geld: Military Payment Orders of the United States

    Am 11. Dezember 1941 übergab Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop an den Geschäftsträger der USA in Berlin, Leland Burnette Morris, eine diplomatische Note, in der das Deutsche Reich den Vereinigten Staaten von Amerika den Krieg erklärte. Obwohl das US-Militär nur kurze Erfahrungen mit einer begrenzten Anzahl von Kriegsgefangenen im Ersten Weltkrieg gemacht hatte, entsprach man der Bitte der britischen Regierung, deutsche Kriegsgefangene in den USA aufzunehmen. Monatlich wurden nun bis zu 30.000 Kriegsgefangene mit Liberty-Schiffen, die Kriegsgüter nach Europa brachten und sonst leer zurück gefahren wären, in die Vereinigten Staaten transportiert. Die erste größere Gruppe deutscher Kriegsgefangener waren rund 135.000 Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die Anfang Mai 1943 in Tunis kapitulierten. Es folgten einige Zehntausend, die in Italien und auf See in Gefangenschaft gerieten. Nach der Invasion in Frankreich wurden von Juli 1944 an etwa 182.000 Soldaten in die USA gebracht. Zwischen 1942 und 1946 betrug die Zahl der internierten deutschen Soldaten etwa 400.000, die in ca. 700 Lagern untergebracht waren. Die USA war wie kein anderer Staat (zumindest bis zur deutschen Kapitulation) bemüht, die Bestimmungen der Genfer Konvention von 1929 einzuhalten. Entsprechend wurden die deutschen Prisoners of War (POWs) wie amerikanische Soldaten in den USA verpflegt und untergebracht. Gemäß der Genfer Konvention wurden Angehörige der Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade zu Arbeiten in Konservenfabriken, Mühlen und Farmen eingesetzt oder arbeiteten für die US-Streitkräfte in Wäschereien, Küchen und Depots als Bürokraft, Handwerker oder Hilfskraft. Zivile Arbeitgeber mussten für die POWs den ortsüblichen Lohn an den Staat zahlen, während die Gefangenen unabhängig von ihrer Tätigkeit 80 Cents am Tag erhielten. Ab 1944 wurden auch Akkordzuschläge gezahlt, sodass der Betrag auf 1,20 Dollar steigen konnte. Offiziere waren nicht verpflichtet zu arbeiten. Wie auch in Deutschland wurde die Vergütung an die POWs in besonderem Geld ausgezahlt, das nur im Lager gültig war. Obwohl die Genfer Konvention nach Beendigung der Kampfhandlungen die schnelle Rückführung der POWs verlangte, endete die US-amerikanische Gefangenschaft für die Mehrheit der deutschen Kriegsgefangenen erst 1946. Für nicht ausgegebenes, gespartes Lagergeld erhielten die entlassenen Soldaten „Military Payment Orders“ (MPOs), von den Deutschen auch „braune Schecks“ genannt. Sie konnten unter Vorlage des Entlassungsscheins und entsprechendem Identitätsnachweis bei einer Landeszentralbank zum Kurs von 3,33 RM für den US-Dollar eingetauscht werden. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Warengutscheine für die niederländischen Rheinschiffer

    Die Warengutscheine, ausgegeben vom Bureau Internationale Vaart, für die niederländischen Rheinschiffer Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 normalisierte sich das Leben langsam. Die niederländische Binnenschifffahrt, die vor dem Zweiten Weltkrieg einen großen Anteil am Gütertransport auf dem Rhein hatte, nahm wieder den Gütertransport zwischen den deutschen, französischen und schweizerischen Binnenhäfen und den Seehäfen an der Nordsee auf. Oft waren die niederländischen Rheinschiffer mit ihren Familien wochenlang unterwegs, sodass ihre Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland Probleme bereitete. Die US-amerikanischen Besatzungsbehörden waren bereit, gegen US-Dollar oder britische Pounds Lebensmittel aus ihrem Bestand zu liefern. Da die niederländische Regierung ihre Devisen anderweitig nutzen wollte, beabsichtigte man Lebensmittelhändler in Lobith dicht an der Grenze zu Deutschland für die Versorgung der Rheinschiffer zu gewinnen. Da diese nicht interessiert waren, wandte man sich an andere Unternehmen. Schließlich gewann die Rhein-Kommission die Firma Gruyter, die bisher nicht mit Kartoffeln, Gemüse, Obst, Fleisch und Brot handelte und auch auf dem Gebiet der Schiffsversorgung über keine Erfahrungen verfügte. Zunächst wurden Lebensmittelpakete unter Aufsicht der niederländischen Lebensmittelbehörde zusammengestellt, die ab Mai 1946 von Gruyter an die niederländischen Rheinschiffer abgegeben wurden. Von einem Zentrallager in Köln erfolgte die Versorgung durch fünf Abgabestellen: Duisburg-Ruhrort, Wesseling, Wiesbaden-Schierstein, Aschaffenburg und Mannheim. Um die Abgabe der knappen Lebensmittel kontrollieren und steuern zu können, ließ das „Bureau Internationale Vaart“ (B.I.V.) in Rotterdam für das „Nederlandsch Rijvaart Personeel“ (Niederländische Rheinfahrts-Personal) Warengutscheine drucken. Ihre Ausgabe erfolgte in den B.I.V.-Büros in Rotterdamm, Lobith, Wesseling, Wiesbaden-Schierstein und Mannheim sowie in Ausnahmefällen bei einem Missionsposten in Duisburg. Die Amsterdamer Druckerei J. H. De Bussy wurde mit dem Entwurf und Druck der Gutscheine betraut. Das Unternehmen griff bei den Gutscheinen auf den Entwurf der Zilverbon zu 1 Gulden aus dem Jahr 1938 zurück, die im Zweiten Weltkrieg anstelle von Silbermünzen zirkulierten. Eine erste Serie umfasste die Nominale zu 10 und 25 Cent sowie 1, 2,50 und 10 Gulden. Die Cent-Werte datieren vom August 1946, während die Gulden-Werte das Datum vom 9. April 1946 tragen. Die Scheine sind nur einseitig bedruckt und je nach Nominal farblich unterschiedlich. Das Gesagte gilt auch für die Größe. Eine zweite Serie wurde mit dem Datum vom 2. Januar 1949 ausgegeben. Sie wurde farblich geringfügig verändert und wurde nun von zwei statt einer Person unterschrieben. Die Gutscheine zu 10 und 25 Cent wurden nicht mehr gedruckt. Spätesten mit Inkrafttreten der Römischen Verträge am 1. Januar 1958 und der folgenden Aufhebung der Währungsbeschränkungen dürften auch die Warengutscheine für die niederländischen Rheinschiffer der Vergangenheit angehört haben. Nach: https://www.boordgeld.nl/index.php/internationale-rijnvaart Text und Abb. Uwe Bronnert

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