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- Mit der "Untergrund-Eisenbahn" in die Freiheit
Geläufiger ist dieser Begriff – und fast nur in Nordamerika – als „Underground Railroad“. Das war weder eine U-Bahn noch ein echter Zug. Das war der Tarnname eines Netzwerkes der Gegner der Sklaverei in den USA für die Fluchtroute vieler Afroamerikaner und entsprechender Aktionen. Die Betreiber der „Underground Railroad“ waren Abolitionisten und Menschen, die gegen die Sklaverei kämpften. Viele waren Mitglieder organisierter Gruppen, die Flüchtlingen nach Kanada verhalfen. Diese oft als „Schaffner“ bezeichneten Betreiber nutzten ihre Häuser, Kirchen, Scheunen und Schulhäuser als „Stationen“. Dort konnten Flüchtlinge anhalten und Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Schutz und Geld erhalten, bis sie bereit waren, zur nächsten „Station“ weiterzuziehen. In Kanada war der Handel mit Sklaven seit 1793 untersagt und ab 1834 endlich verboten. Anders in den USA: Tausende von versklavten Menschen wagten seit 1830 verstärkt ihre Flucht aus den Südstaaten der USA über den Ohio River nach Norden, an die großen Seen und schließlich bis nach Kanada. Im Herbst 1620 erreichten die Pilgrim Fathers (Pilgerväter) als erste englische Siedler die „Neue Welt“ und ließen sich im heutigen Massachusetts nieder. Die ersten versklavten Afrikaner kamen im heutigen Virginia an. Diese Menschen, in Afrika auch von gegnerischen Nachbarn an Europäer verkauft, mussten auf Tabak- oder Reisplantagen und später auch auf den Baumwollfeldern Zwangsarbeit leisten. Nach dem Gesetz hatten sie keine Rechte und waren nicht frei. Zwischen 1670 und 1750 wurden zahlreiche Gesetze zur Sklaverei in den englischen Kolonien verabschiedet. Die Sklaverei war in den USA Mitte der 1850er-Jahre ein ungelöstes gesellschaftspolitisches und wirtschaftliches Problem. Die nördlichen Staaten lehnten die Sklaverei ab, die südlichen wollten sie beibehalten. Ähnlich war es in den damaligen US-Territorien. Am 30. Mai 1854 beschloss der Kongress in Washington den sog. Kansas-Nebraska Act. Danach konnte die (weiße) Bevölkerung zukünftig selbst entscheiden, ob das Halten von Sklaven weiterhin erlaubt sei oder nicht. Die US-Amerikaner waren gespalten und schon 1856 zeichnete sich ein Bürgerkrieg durch militante Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern der Sklaverei ab. Die Ereignisse verstärkten sich und wurden immer gewalttätiger. Abb. 1: 200 US-Dollar Belohnung versprach W. M. Russel im Oktober 1847 für die Rückführung einer versklavten Familie. Im Süden häuften sich in dieser Zeit allerorts die Nachrichten von geflohenen Sklaven. Die Unterstützer hatten unterschiedliche Strukturen entwickelt und so konnten die Flüchtlinge auf vielen Routen vom Süden nach Kanada entkommen. 1850 gab es in den Südstaaten mindestens vier Millionen Sklaven, die meisten lebten als sog. Haus- oder Feldsklaven. In Virginia waren es fast 500.000, gefolgt von Georgia (460.000) sowie Alabama und Mississippi (je 430.000). Im Kansas Territory lebten zu dieser Zeit nur zwei und im Nebraska Territory 15 Sklaven. Endlose Stunden harter Arbeit, psychische Misshandlungen und brutale Bestrafung brachten viele Sklaven dazu, ihr Leben durch eine Flucht zu riskieren. Die meisten entlaufenen Sklaven waren junge Männer, aber auch ganze Familien machten sich mit wenig Nahrung, ohne ausreichende medizinische Versorgung und mit der Angst vor Sklavenfängern und örtlichen Sheriffs auf den beschwerlichen Weg nach Norden. Einige Sklaven zogen mit Verwandten von Freunden in Richtung Große Seen, die meisten aber flohen allein, unterstützt von freien Afroamerikanern oder abolitionistischen Weißen. Abb. 2: Routen der entkommenen Sklaven aus den Südstaaten (grau) © National Geographic. Abb. 3: 1 Dollar vom 9. Juni 1846, Bank of Newton, Ohio; der Bundesstaat verbot die Sklaverei, indem niemand innerhalb von Ohio Sklaven kaufen oder verkaufen durfte. Erst 1841 erließ Ohio ein Gesetz, nach dem jeder Sklave, der ins Land kam, automatisch frei wurde. Abb. 4: 5 Dollars vom 4. April 1856, Nothern Bank of Kentucky; in dem Bundesstaat lebten nach dem 1850er Zensus noch 210.981 Sklaven. Das Flüchtlings-Gesetz vom 18. September 1850 war ein Kompromiss zwischen den Südstaaten und den Nordstaaten, trug aber zur wachsenden Trennung des Landes in der Frage der Sklaverei bei. Es war einer der Gründe, die nach der Wahl von Abraham Lincoln zum Präsidenten in den US-amerikanischen Bürgerkrieg führten. Auf vielen Geldscheinen der Südstaaten wurden Sklaven bei ihrer Arbeit abgebildet; vor allem aus der Zeit des Bürgerkriegs – und einige wurden sogar in New York bei der American Bank Note Company (ABNCo.) nach dem Motto „Geschäft ist Geschäft“ gedruckt. Abb. 5: 5 Dollars vom 12. Mai 1854, Planters Bank of Fairfield, South Carolina, S klaven auf dem Baumwollfeld. Abb. 6: 50 Dollars vom 14. Mai 1861, CSA, Montgomery, Alabama, Sklaven bei der Feldarbeit. Abb. 7: 10 Dollars vom 2. September 1861, CSA, Richmond, Virginia, mit bekannter Szene. Abb. 8: 100 Dollars vom 13. Februar 1862, State of Mississippi, Jackson, Sklaven auf einer Plantage. Abb. 9: 1 Dollar vom 14. Februar 1862, Timber Cutter’s Bank, Savannah, Georgia, Sklaven im Wald und auf dem Feld – immer mit Aufseher. Nach dem US-Wahlkampf von 1856 war die Frage unbeantwortet geblieben, ob das Kansas-Nebraska-Gesetz von 1854 aufgehoben werden sollte oder nicht. James Buchanan, der demokratische Kandidat und Sieger nach der Wahl, unterstützte die Sklaverei in den neuen Staaten. Abraham Lincoln gewann jedoch die US-Wahl vom 6. November 1860 und wurde der 16. Präsidenten der USA. Daraufhin verließ South Carolina am 20. Dezember 1860 die Union – bis zum 8. Juni 1861 traten weitere zehn Bundesstaaten aus. Schon am 4. Februar 1861 wurde der neue Staatenbund „Konföderierte Staaten von Amerika“ (Confederate States of America, CSA) gegründet und seit dem 12. April 1861 bekämpften sich die Armeen des Nordens und des Südens. Durch die "Proclamation 95" von Präsident Lincoln vom 22. September 1862 – in Kraft getreten am 1. Januar 1863 – änderte sich für mehr als 3,5 Millionen versklavte Afroamerikaner in den Konföderierten Staaten der rechtliche Status von „versklavt“ in „frei“. Nach dem Gesetz vom 17. Juli 1861 ließ das US-Finanzministerium eine neue Serie von Dollarnoten mit grünen Rückseiten drucken. So bezeichnet man bis heute alle US-Dollar-Scheine umgangssprachlich als „Green Backs“. Noch zu Lebzeiten von Abraham Lincoln erschien mit dem Datum 10. August 1861 sein Porträt auf einer Banknote. Wiederholt wurde der dieser Präsident bis heute auf US-Banknoten gewürdigt. Abb. 10: 10 Dollars vom 10. August 1861, Washington, gedruckt bei der ABNCo. Auf den Banknoten der Konföderierten Staaten wurde verständlicherweise ihr Präsident Jefferson Davis abgebildet – ebenfalls zu seinen Lebzeiten. 1889 starb er im Alter von 81 Jahren, ohne je seine USA-Staatsbürgerschaft wieder erhalten zu haben. Noch während des Bürgerkriegs war er auf seiner Flucht nach Europa verhaftet worden, kam aber 1867 gegen Kautionszahlung auf freien Fuß. Abb. 11: 5 Dollars vom 2. September 1861, Richmond, Präsident Jefferson Davis auf einer CSA-Note. Die Südstaaten nahmen auch den ersten Präsidenten der USA für sich in Anspruch und bildeten ihn auf 50- und 100-Dollars-Scheinen ab. Immerhin besaß George Washington 390 Sklaven auf dem in der Nähe seines Altersruhesitzes Mount Vernon befindlichen Gut in Virginia. Abb. 12: 50 Dollars vom 25. Juli 1862, Richmond, George Washington, 1. Präsident der USA von 1789 bis 1797, mit Entwertungsstempel „C“. Auf kanadischen Geldscheinen fanden das geheime Netzwerk „Underground Railroad“ bisher keine Erwähnungen – lediglich eine silberne Gedenkmünze der Royal Canadian Mint erinnerte 2022 an das Flüchtlingsthema. Abb. 13: 20 Dollars von 2022, 38 mm Ø, Vs. Königin Elisabeth II., Rs. Flüchtlinge unter dem Polarstern. Die Stadt Sandusky am Eriesee galt in den 1840-1860er-Jahren unter dem Decknamen „Hoffnung“ als wichtiger „Bahnhof“ auf der „Underground Railroad“. Die flache Topografie der Region ohne Hügel und mit wenigen Schluchten ermöglichte es Flüchtlingen, schnell die Sandusky Bay zu erreichen, wo sie auf eine Überfahrt über den Eriesee nach Amherstburg ins kanadische Ontario hofften. Abb. 14: 5 Dollars vom 20. September 1848, Bank of Sandusky, gedruckt in New York bei Casilear, Durand, Burton & Edmonds. Stellvertretend für Hunderte von Menschen, die den Sklaven bei ihrer Flucht aus der Unfreiheit halfen, müssen Frederick Douglass, die Eheleute Coffin und Harriet Tubman genannt werden. Frederick Douglass wurde als Sklavenkind Frederick Augustus Washington Bailey am Ostufer der Chesapeake Bay im Talbot County/Maryland, geboren. Der 20-jährige Douglass entkam 1838 der Sklaverei und wurde ein bekannter Abolitionist, Schriftsteller, Redner und bedeutender Unterstützer der „Underground Railroad“. Er versteckte Ausreißer in seinem Haus in Rochester, New York, und half 400 Flüchtlingen bei ihrer Flucht nach Kanada. Während seiner Aufklärungsreise in Europa wurde er rechtlich ein freier Mann, als britische Unterstützer unter der Führung von Anna Richardson Gelder sammelten, um seine Freiheit von seinem früheren US-amerikanischen Besitzer Thomas Auld in Baltimore zu erkaufen. Ohne sein Wissen wurde Douglass 1872 als erster Afroamerikaner für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten nominiert. Unter Präsident Benjamin Harrison wurde er später Botschafter und Generalkonsul in der Republik Haiti. Catharine und Levi Coffin waren Quäker in Newport (heute Fountain City/Indiana), die flüchtigen Sklaven Vorräte und einen sicheren Aufenthaltsort zur Verfügung stellten. Die Coffins hatten zwischen 1826 und 1847 über 2000 Sklaven zur Flucht in die Freiheit verholfen. Das Haus der Eheleute galt als „Grand Central Station of the Underground Railroad“. Nach ihrem Umzug im Jahr 1847 setzten sie in Ohio ihre Aktivitäten fort und unterstützten etwa 1300 weiteren Sklaven bei ihrer Flucht nach Kanada. Damals galten noch die Gesetze, wonach Sklaven, die in die freien Nordstaaten oder Bundesterritorien geflohen waren, zwangsweise an ihre Beisitzer zurückgegeben werden mussten. Jeder, der einem flüchtigen Sklaven half oder der es versäumte, das Gesetz durchzusetzen, musste mit schweren Strafen rechnen. Professionelle Sklavenfänger brachten die Davongelaufenen oftmals in Ketten zurück. Tausende von Sklaven, die jahraus-jahrein von den Plantagen flohen, gelangten meistens nie in die Freiheit. Viele kehrten nach ein paar Tagen oder Wochen auf die Plantage zurück, müde, hungrig und nicht in der Lage, als gesuchte Flüchtlinge zu überleben. Sie erwarteten Beschimpfungen oder Schläge, den Verkauf an neue Besitzer oder ihren Tod. Am bekanntesten ist jedoch die frühere Sklavin Harriet Tubman. Als Araminta wurde sie 1822 in Maryland von den versklavten Eltern Benjamin und Harriet Ross geboren. Sie heiratete 1844 John Tubman und entfloh 1849 aus der Sklaverei, als ihr Besitzer starb und sie verkauft werden sollte. 100 Dollars wurden für ihre Gefangennahme versprochen. Abb. 15: Harriet „Minty“ Tubman, Foto um 1868/69, © Library of Congress. Sie hatte geschworen, ihre Familie und Freunde in Freiheit zu bringen. Bei ihren etwa 20 Unternehmungen von St. Catharines aus, wo sie acht Jahre lebte, nutzte sie ihre Fähigkeiten, sich bestens in Wäldern und auf Feldern zu orientieren – der Polarstern und Beobachtungen des Himmels halfen ihr nachts. Der bekannte Sklavereigegner William L. Garrison nannte sie „Moses“, das war auch ihr Name während des Bürgerkriegs. Seit 1862 war sie Kundschafterin, Köchin und Krankenschwester in der Nordstaaten-Armee. Im Juni 1863 unterstellte sie sich der 2. South Carolina-Infanterie, die bei einem Angriff auf einige Plantagen mehr als 700 versklavte Menschen retteten; viele dienten danach in der Unions-Armee. Schon Anfang 1859 hatte Harriet Tubman ein Grundstück von William H. Seward, dem späteren Außenminister der USA, gekauft. Ihr Haus in Auburn/New York war ein Zufluchtsort für Familie und Freunde. Dort starb Harriet Tubman am 10. März 1913; sie gilt als die bekannteste Afroamerikanerin der „Underground Railway“. Im Januar 2014 gründeten Barbara O. Howard und ihre Freundinnen einen Verein und starteten die gleichnamige Kampagne „Women On 20s“ (Frauen auf die Zwanziger). Während eines gemeinsamen Kaffeetrinkens hatten sie schon 2013 festgestellt, dass keine Porträts von Frauen auf USA-Banknoten abgebildet sind. Das wollten sie ändern und ließen eine Umfrage anlaufen, welche bekannte Frau auf den künftigen 20-Dollars-Scheinen geehrt werden sollte. Für das Projekt „W20“ (= Women On 20s) hatten die Frauen 15 Kandidatinnen in einer Online-Umfrage vorgeschlagen. Sie hofften, dass zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts 2020 eine Frau auf dem 20-Dollars-Schein dargestellt wird. Abb. 16: Gewinner-Entwurf der Umfrage für die Vorderseite einer 20-Dollars-Note mit dem Bildnis von Harriet Tubman. Abb. 17: weiterer Entwurf von einem Dutzend Essays mit verschiedenen Porträts von Harriet Tubman. Im April 2016 wurde eine Petition an den damaligen US-Präsidenten Barack Obama übergeben – mit der Forderung, Harriet Tubman auf den künftigen 20-Dollars-Noten abzubilden. 100.000 Unterschriften waren nötig, um beim Weißen Haus eine Petition einzureichen. Finanzminister Jacob Lew gab am 20. April 2016 bekannt, dass die Anti-Sklaverei-Aktivistin künftig auf den neuen Banknoten abgebildet sein wird. Für die Frauen von „Women On 20s“ war die Nachricht wichtig, dass sich das Federal Reserve Board verpflichtete, die Ausgabe der Harriet-Note zu beschleunigen. Das sollte bis 2020 geschehen, scheiterte jedoch am Einspruch von Donald Trump. 2019 stoppte er das Vorhaben und sagte in einem NBC-Interview „I think, it’s pure political correctness”. In seinem Wahlkampf hatte Trump vorgeschlagen, Tubman auf dem 2-Dollars-Schein abzubilden. Jetzt wird das Projekt von der US-Regierung unter Joe Biden wieder aufgenommen. Seine damalige Sprecherin Jen Psaki kündigte am 26. Januar 2021 an, das Finanzministerium wolle Harriet Tubman „auf den 20-Dollars-Schein bringen“. Es sei wichtig, „dass unsere Banknoten, unser Geld, die Geschichte und Diversität unseres Landes zeigen“. Auch für die neuen Rückseiten der 20-Dollars-Scheine ließ man einen Entwurf anfertigen, der die bekannte Rückseite des Zwanzigers mit der Abbildung des Weißen Hauses in Washington ersetzen sollte. Im Juli 2016 reichte „Women On 20s“ einen Entwurf der Rückseite an die US-Schatzmeisterin Rosie Rios nach. Es handelt sich um eine Darstellung in Form des biblischen Letzten Abendmahls mit Personen, die für die Rechte von Frauen kämpften. Die Abgebildeten sind (von links nach rechts): Abb. 18: Rückseiten-Entwurf mit elf Frauen und einem Mann, die sich für Menschenrechte in den USA einsetzten. Sacagawea (1788–1812), Ida B. Wells-Barnett (1862–1931), Nancy Ward (Nanyehi, 1738–1823), Margret Fuller (1810–1850), Abigail Adams (1744–1818), Frederick Douglass (1818–1895), Susan B. Anthony (1820–1906), Elizabeth Cady Stanton (1815–1902), Harriet Jacobs (1815–1897), Sojourner Truth (als Isabella Baumfree ca. 1797 geboren, 1883 gest.), Lucretia Mott (1793–1880) und Alice S. Paul (1885–1977). Es gibt einen weiteren Rückseiten-Entwurf mit den Jahreszahlen 1776 und 1865, auf die Unfreiheit der Sklaven während der Zeit seit Gründung der USA und das Ende des Bürgerkriegs hinweisend. Außer dem Spruch von Harriet Tubman „Verwunde niemals eine Schlange; töte sie.“ liest man „Geteilte Staaten von Amerika“ und „Niemals vergessen“. Harriet Tubman meinte mit ihrem Motto, dass man das Böse nicht leben lassen, sondern zerstören soll. Abb. 19: 20 Dollars o. D., Rs., Essay – Sklavenhalter links – Sklave rechts, mit Hinweisen # TUBMAN20 und TUBMAN20.COM (unter tubman20.com kann man die Petition für den Tubman-20er unterschreiben). Als bislang letzte US-Amerikanerin war das Porträt von Martha Washington, die Ehefrau des ersten Präsidenten George Washington, Ende des 19. Jahrhunderts auf Ein-Dollar-Scheine gedruckt worden. Die „Indianer-Prinzessin“ Pocahontas findet sich auf den Rückseiten der 1875er 20-Dollars-Banknoten. Abb. 20: 1 Silver Dollar der Serie 1891, Martha Washington, zwischen 1893 bis 1897 beim BEP gedruckt. In den USA stehen unzählige Monumente, die an die „Underground Railroad“ erinnern. Die größte Skulptur befindet sich in der Stadt Battle Creek/Michigan. Abb. 21/22: das über 8,5 × 4 Meter große Monument zeigt eine Menschengruppe, die durch eine stilisierte Tür in Richtung Freiheit geht und noch 220 Kilometer von Detroit entfernt ist, das als Station „Midnight“ galt. Das Denkmal aus Bronze wurde 1993 vom Bildhauer Ed Dwight aus Colorado geschaffen und erinnert heute in der Van Buren Street an die 1000 Freiheitssuchende. Es zeigt u. a. die „Schaffner“ Erastus und Sarah Hussey – ein Quäker-Ehepaar – und „Black Moses“ Harriet Tubman, die jedoch nie am Battle Creek River Halt gemacht hatte. Vom selben Bildhauer steht am Ufer des Eriesees in Detroit das „Gateway to Freedom“, wo George DeBaptist mit anderen nach Windsor ans kanadische Ufer schauen. Michael H. Schöne Quellen: http://history.sandiego.edu https://abcnews.go.com https://de.wikipedia.org https://kids.nationalgeographic.com https://www.womenon20s.org Wilbur H. Siebert „The Underground Railroad from Slavery to Freedom“, New York 1898
- Schein und Geldschein!
Zitate rund ums Geld und Diese Welt: "Man soll den Schein meiden – wenn er nicht von Papier ist." Benedikt XIV. Eigentlich Prospero Lorenzo Lambertini oder auch Prosper Lambertini. (1675–1758) Papst von 1740 bis 1758. Anmerkung: Natürlich meinte dieser Papst mit dem Schein aus Papier Geldscheine, die er dem Schein als Trugbild vorzieht. Er konnte natürlich nicht wissen, dass es dereinst auch Geldscheine aus Polymer-Kunststoff geben würde.
- Niederlande: Druckaufträge für Euro-Banknoten 2025/26
De Nederlansche Bank, die Zentralbank der Niederlande (im nachfolgenden DNB genannt), hat am 21.12.2023 entschieden, welche Firmen den Auftrag bzw. die Aufträge für den Druck von Euro-Banknoten der zweiten Serie (Europa Serie) für die Jahre 2025 und 2026 erhalten, die der DNB von der Europäischen Zentralbank zugewiesen werden. Eine Verlängerung der Verträge für die Jahre 2027 und 2028 ist möglich. Die Auftragsvergabe wurde am 1. Februar 2024 veröffentlicht. Der Wert der Aufträge liegt laut der Ausschreibung zwischen 224 Millionen und maximal 675 Millionen Euro. Die DNB hat auf ihre Ausschreibung für die Banknotenproduktion für 2025 und 2026 (mit Verlängerungsmöglichkeit für zwei weitere Jahre) drei Angebote erhalten. Alle drei Firmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, haben auch den Zuschlag erhalten. Dies sind: Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH, München Oberthur Fiduciaire SAS, Paris Bundesdruckerei GmbH, Berlin Nicht öffentlich bekannt ist, wie nun die Aufteilung zwischen den drei Druckereien sein wird. Für das Jahr 2025 ist die DNB nur für die Produktion von 20-Euro-Banknoten verantwortlich. Es sollen 2025 insgesamt 1,2671 Mrd. Zwanziger produziert werden. Wie hoch der Anteil der DNB daran ist, ist nicht ersichtlich. Obwohl bekannt ist, dass die DNB im Rahmen des Eurosystems für knapp 5,5 % der Banknoten verantwortlich ist (zum Vergleich: die Bundesbank für knapp 25 %). Die Kosten der DNB für die Produktion von Eurobanknoten lag 2019 bei 11,0 Mill. Euro, 2020 bei 23,0 Mill. Euro, 2021 bei 42,1 Mill. Euro und 2022 bei 8,5 Mill. Euro. Neuere Daten liegen noch nicht vor. Noch eine recht interessante Information aus dem Jahresbericht von 2022. Die DNB hat 2022: 17.356.000 500-Euro-Scheine aus dem Umlauf erhalten (und einbehalten). Das sind fast 50 % (!) der Fünfhunderter, die zwischen Dezember 2021 und Dezember 2022 aus dem Umlauf im gesamten Euroraum genommen wurden; 25.490.000 200-Euro-Scheine mehr in den Umlauf gebracht als aus dem Umlauf erhalten; 87.880.000 100-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben; 898.880.000 50-Euro-Scheine mehr in den Umlauf gebracht als aus dem Umlauf erhalten; 600.950.000 20-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben; 233.100.000 10-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben; 199.600.000 5-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben. Unterm Strich hat die DNB also 214.516.000 Euroscheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben. Wertmäßig sieht es aber genau anders herum aus. Da hat die DNB Euro-Banknoten im Wert von 17,228 Mrd. Euro mehr in den Umlauf gebracht als daraus erhalten. Ralf Faust
- Die Leipziger Messeschecks 1949 bis 1951: Ein Nachtrag
Die Deutsche Notenbank gab zur Leipziger Herbstmesse 1949 und danach bis zur Leipziger Herbstmesse 1951 Messeschecks für ausländische Besucher heraus, die diese gegen Devisen einlösen (eine Verpflichtung bestand nicht) und mit denen sie ihre Ausgaben während ihres Aufenthaltes in Leipzig bestreiten konnten[1]. Für die ausgegebenen Serien konnten nun die Auflagen sowie die Ausgabezahlen ermittelt werden. Ebenso liegen für alle Ausgaben Informationen über die Höhe der nicht eingelösten Messeschecks vor. Deutsche Notenbank, Berlin: Messe-Scheck über 10 Pfennig vom 20. Februar 1951. Von der Gesamtauflage wurde nur ein Teil ausgegeben. Ungeklärt ist, warum die Deutsche Notenbank trotz rückläufiger Umtauschzahlen bis zum Ende der Verwendung von Messeschecks beim VEB Deutsche Wertpapierdruckerei Leipzig weit über den Bedarf hinaus Auflagen bestellte, von denen ein großer Teil nach Ende der jeweiligen Messe vernichtet wurde. Es zeigt sich, dass die ausländischen Messebesucher die Frühjahrsmesse stärker frequentierten als die Herbstmesse, dass aber die Entwicklung der gewechselten Devisenbeträge zwischen 1949 und 1951 rückläufig war. Dafür gab es mehrere Gründe. Für Geschäftsleute aus Westeuropa wurde der Handel mit den Staatshandelsländern Osteuropas durch die Verstaatlichung der Industrien und die zunehmende Reglementierung der Exporttätigkeit, aber auch durch politisch motivierte Exportverbote seitens der USA und westlicher Staaten immer schwieriger[2]. Ein weiterer Grund war sicherlich auch der Aufstieg der 1947 in Hannover gegründeten Deutschen Industrie-Messe, die in den Westzonen bewusst ein Gegengewicht zur Leipziger Mustermesse bilden sollte. Ab 1950 beteiligten sich auch ausländische Aussteller an der Deutschen Industrie-Messe Hannover, die sich schnell zu einer Leistungsschau der westdeutschen Exportindustrie entwickelte. Ungünstige offizielle Umtauschkurse und der fehlende Umtauschzwang in Verbindung mit einem schmalen Angebot an Konsumgütern für den persönlichen Bedarf machten die Messe in Leipzig für Besucher aus den westlichen Ländern zunehmend unattraktiv. Aufgrund der geringen Beträge nicht eingelöster Messeschecks sind diese als gelaufene Stücke weiterhin gesuchte Sammlerobjekte. Eingelöste Schecks sollten als Belege bei der Emissions- und Girobank, Filiale Leipzig bzw. der Deutschen Notenbank, Filiale Leipzig verbleiben und wurden vermutlich später vernichtet; im Sammlermarkt bekannt sind entwertete Schecks zu 0,10 DM/DN der Ausgabe zur Herbstmesse 1951 (Serie E). Dr. Sven Gerhard Anmerkungen [1] S. dazu den Beitrag „Die Leipziger Messeschecks 1949 – 1951“ in geldscheine-online.com vom 17.5.2023 sowie in Münzen & Sammeln Ausgabe 10/2023, S. 127 [2] Am 1. Januar 1950 nahm das auf Betreiben der USA gegründete Coordinating Committee for East West Trade Policy mit Sitz in Paris seine Arbeit auf. Es sollte verhindern, dass Länder unter sowjetischem Einfluss Zugang zu moderner Technologie erhielten. In der Folgezeit wurden viele Exportgüter aus westlichen Ländern mit Exportverboten in sozialistische Länder belegt.
- Wetzlar: Goldmark 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfang auch von Handelskammern und Städten bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet, so auch in der Stadt Wetzlar. In der zum Rheinland gehörenden, aber im hessischen Sprach- und Wirtschaftsgebiet liegenden Stadt Wetzlar sind Ende 1923 vier verschiedene Emissionen wertbeständigen Notgelds erfolgt. Handelskammer für den Kreis Wetzlar, Notgeldschein für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 0.21 Mark Gold = 1/20 Dollar, ausgegeben in Wetzlar am 6. November 1923. Aufruf zum Umtausch des Scheines spätestens am 15. Dezember 1923. Davon hat jedoch nur die Ausgabe der Handelskammer für den Kreis Wetzlar eine größere Bedeutung erlangt. In der Vollversammlung vom 3.11.1923 beschloss die Handelskammer die Herausgabe wertbeständigen Goldmark-Notgelds unter den bekannten Bedingungen des Reichsministers der Finanzen. Die Stellung der erforderlichen Kontrollpersonen während des Drucks der Scheine wurde den Firmen Stahlwerk Buderus-Röchling A.-G., Ernst Leitz und Friedrich Hollmann A.-G. übertragen. Weiterhin wurde beschlossen, das Notgeld an jede handelsgerichtlich eingetragene, im Kammerbezirk ansässige Firma, mit der Verpflichtung abzugeben nicht mehr als 25% der Löhne und Gehälter wertbeständig zu zahlen. Die Verpflichtung musste schriftlich eingegangen werden. Die Ausgabe der Stücke in den Nennwerten 0.21, 0.42 und 1.05 Mark Gold (Goldmark mit Dollar-Valutaklausel = 1/20, 1/10, ¼ Dollar) begann am 13. November 1923 und zog sich entsprechend der langen Druckdauer für die verhältnismäßig große Menge von rund 315.000 Goldmark bis zum 11. Dezember 1923 hin. Handelskammer für den Kreis Wetzlar, Notgeldschein für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 0.42 Mark Gold = 1/10 Dollar, ausgegeben in Wetzlar am 6. November 1923. Aufruf zum Umtausch des Scheines spätestens am 15. Dezember 1923. Das von der Stadtverwaltung Wetzlar in vier Wertstufen von 0.42, 1.05, 2.10 und 4.20 Mark Gold (Goldmark mit Dollar-Valutaklausel = 1/10, ¼, ½, 1 Dollar) mit Datum vom 20. November 1923 gedruckte Notgeld ist erst ab Anfang Dezember in den Verkehr gegeben worden. Da bereits ansehnliche Mengen des Handelskammergeldes umliefen, brauchte man nur rund 81.000 Goldmark zu emittieren. Stadt Wetzlar, wertbeständiger Notgeldschein über 1.05 Mark Gold = ¼ Dollar, gedeckt durch Hinterlegung von wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, ausgegeben in Wetzlar am 20. November 1923. Das Goldmark-Stadtgeld Wetzlars geriet durch eine ungeschickt formulierte Bekanntmachung der Handelskammer vom 6. Dezember 1923 einige Zeit in Misskredit. Im "Wetzlarer Anzeiger" vom 7.12.1923 veröffentlichte die Kammer, dass für das von ihr „herausgegebene wertbeständige Notgeld - im Gegensatz zu dem von der hiesigen Stadtverwaltung herausgegebenen - alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“. Bereits in der nächsten Nummer der Zeitung musste die Kammer diese Mitteilung berichtigen. In der Stadtverordnetensitzung vom 13.12. 1923 erklärte Bürgermeister Dr. Kühn, dass durch diese diskriminierende Meldung das Ansehen der Stadt sehr geschädigt worden sei. Stadt Wetzlar, wertbeständiger Notgeldschein über 2.10 Mark Gold = ½ Dollar, gedeckt durch Hinterlegung von wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, ausgegeben in Wetzlar am 20. November 1923. Die Wetzlarer Firma Ernst Leitz, Optische Werke, gab mit Datum vom 6. November 1923 ohne Genehmigung des Reichsministers der Finanzen Gutscheine in vier Nennwerten (0.05, 0.10, 0.50, 1 Goldmark) mit Gültigkeit bis zum 15.12.1923 aus. Ebenso gaben die Stahlwerke Buderus-Röchling A.-G. mit Datum 27. November 1923 bzw. 1. Dezember 1923 Gutscheine in fünf Nennwerten (0.05, 0.10, 1, 2 und 5 Goldmark) aus. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro
- Europäische Währungsunion: 2023 deutlich mehr Falschgeld
Laut Bundesbank ist das Falschgeldaufkommen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Allein in Deutschland wurden durch Polizei, Banken und den Handel knapp 56.600 falsche Euro-Scheine aus dem Verkehr gezogen, das sind gut 28 % mehr als im Vorjahr 2022. Bundesbankvorstand Burkhard Balz erläuterte: "Der Anstieg der Falschgeldzahlen liegt in wenigen großen Betrugsfällen, vor allem mit gefälschten 200- und 500-Euro-Banknoten begründet." Kriminelle haben dabei Besitzern von Luxusgütern mehrfach im großen Stil "Blüten" untergeschoben. Den Verkäufern werden zuerst Taschen mit echten Banknoten gezeigt, die dann in einem unbeobachteten Moment gegen Taschen mit Falschgeld ausgetauscht werden. Die Verkäufer bleiben auf dem Schaden sitzen, sie sind das Luxusgut los und das Falschgeld wird nicht erstattet. 8.763 falsche 200-Euro-Scheine wurden in 2023 sichergestellt, im Vorjahr waren es "nur" 2.396 gewesen. Vom 500-Euro-Schein, der seit 2019 nicht mehr hergestellt wird, waren es 2.641 im Vergleich zu 989 im Jahr 2022. Durch die Fälschung der hohen Nennwerte stieg die Schadensumme um 90 % auf 5,1 Millionen Euro, davon 4.825.700 Euro allein bei den beiden höchsten Nominalen. Die Bundesbank beruhigt "Trotz der deutlich höheren Zahl an Fälschungen ist das Risiko für Normalbürger, mit Falschgeld in Berührung zu kommen, nach wie vor gering." 2023 entfielen in Deutschland sieben falsche Euro-Banknoten auf 10.000 Einwohner. Das bisherige Allzeithoch war 2015 verzeichnet worden, damals wurden 95400 "Blüten" in Deutschland aus dem Verkehr gezogen. Auch in Europa stieg das Falschgeldaufkommen 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 24 % an. Aus dem Verkehr gezogen wurden 467.000 falsche Euro-Scheine im Wert von 25 Millionen Euro. 2022 betrug der Schaden durch Falschgeld noch 21,5 Millionen Euro. 2023 kamen in Europa 14 falsche Euro-Scheine auf 10.000 Einwohner, also das doppelt so viele wie in Deutschland allein. Laut Bundesbank sei die Qualität der Fälschungen nicht gestiegen, sondern ganz im Gegenteil sei eine große Masse Fälschungen in sehr niedriger Qualität sichergestellt worden. 16 % der aus dem Verkehr gezogenen "Blüten" in Deutschland trugen Aufdrucke wie "Movie Money" oder "Prop copy". Solche Scheine kann man inzwischen im Internet preiswert als Filmrequisiten kaufen. Obwohl diese Scheine über keine Sicherheitsmerkmale verfügen, werden sie immer wieder im Zahlungsverkehr von Menschen angenommen. Hans-Ludwig Grabowski
- Aus privaten Sammlungen: Reichsbanknote zu 100 Billionen Mark vom 26. Oktober 1923
Höhepunkt der großen Inflation und Stabilisierung der Mark im November 1923 Wie viele Nullen gehören hinter die 1? Am 2. November 1923 gab die Reichsbank die Ausgabe eines 100-Billionen-Mark-Scheins bekannt. Dies war der höchste Nennwert, den eine Banknote in Deutschland je hatte. Die Goldmark stand an diesem Tag (umgerechnet zum offiziellen Dollarkurs der Berliner Börse) bei 76 Milliarden Papiermark, so dass 100 Billionen Mark am 2. November 1923 etwa 1.300 Goldmark entsprachen. Doch die Hyper-Inflation war noch nicht auf ihrem Höhepunkt. Achtzehn Tage später, am 20. November 1923, war der Wert des 100-Billionen-Mark-Scheins auf 100 Goldmark gefallen. Dass damit der Höhepunkt der Inflation erreicht war, war den Menschen noch nicht bewusst. Doch der Reihe nach. Mit Beginn der Ausgabe der Rentenmark am 15. November 1923 durfte die Reichsbank dem deutschen Staat keine Kredite mehr gewähren. Damit endete die seit dem Ersten Weltkrieg aus dem Ruder gelaufene Staatsfinanzierung über die Notenpresse. Die Reichsbank gewann die Kontrolle über die Markwährung zurück. Ab dem 20. November 1923 gelang es ihr, den Dollarkurs in Berlin bei 4,2 Billionen Mark zu stabilisieren. An den ausländischen Börsen und im besetzten Rheinland wurde der US-Dollar freilich noch einige Tage deutlich höher gehandelt. So notierte er nach Angaben des Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht an der Kölner Börse am 26. November 1923 sogar bei 11 Billionen Mark, fiel dann aber bis zum 30. November unter 8 Billionen Mark und schließlich am 10. Dezember auf die von der Reichsbank gewünschten 4,2 Billionen Mark (Hjalmar Schacht, "Die Stabilisierung der Mark", Berlin u. Leipzig 1927, S. 80). Bei diesem Dollarkurs war die Umrechnung der Papiermark in Gold- und Rentenmark einfach: Geteilt durch den Dollarkurs der Vorkriegszeit von 4,20 Goldmark ergab 1 Billion Mark genau eine Gold- oder Rentenmark. Bereits am 17. November 1923 hatte die Reichsbank verfügt, dass sie ab dem 22. November 1923 kein Notgeld mehr annehmen werde und dass die Aussteller von Notgeld aufgefordert würden, ihre Notgeldscheine, die sich in den Kassen der Reichsbank befanden, bis zum 26. November einzulösen. Da die Rentenmark nur innerdeutsches Zahlungsmittel war und die Reichsbank vorerst keine Papiermark-Kredite mehr vergab, zerschlug sich die Spekulation auf einen weiteren Kursverfall der Mark. Mit einem Darlehen der Rentenbank konnte das Deutsche Reich seine gesamten Altschulden von 191 Trillionen Mark tilgen – umgerechnet waren das ab dem 20. November 1923 „nur“ noch 191 Millionen Gold- oder Rentenmark. Das Geld war nun knapp, beim Staat wie bei den Unternehmen. Überall musste gespart werden. Viele Arbeiter wurden entlassen, Löhne und Gehälter gekürzt. Und die Preise sanken: Für ein Zweipfundbrot musste man Ende November noch 580 Milliarden Mark oder 0,58 Rentenmark bezahlen, Mitte Dezember nur noch 350 Milliarden Mark oder 0,35 Rentenmark. Im Dezember 1923 war die Inflation besiegt und die Mark endgültig stabilisiert. 1924 kam die Reichsmark und mit der deutschen Wirtschaft ging es wieder aufwärts. Die Arbeitslosigkeit sank, die Löhne stiegen, die „Goldenen Zwanziger“ begannen. Die Bevölkerung musste im Zahlungsverkehr nicht mehr mit astronomisch hohen Zahlen umgehen und rechnen: Bei der 100-Billionen-Mark-Note stünden, würde man den Nennwert in einer Zahl ausdrücken, immerhin 14 Nullen hinter der Eins... Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Hensengerth Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich ("Weimarer Republik") Emittent: Deutsche Reichsbank, Reichsbankdirektorium Nominal: 100 Billionen Mark Datierung: 26. Oktober 1923 Vorderseite: Druck einseitig, Text auf Ornamenten mit Wertzahl Rückseite: ohne Druck Material: Papier mit Wasserzeichen Distelstreifen Format: 174 mm x 86 mm Nummerierung: C•0167030 Gültigkeit: November 1923 bis 5. Juli 1925 Zitate: DEU-153 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 125 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) GER-128 (Standard Catalog of World Paper Money) Dr. Bernd Sprenger Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop
- Wertbeständiges Handelskammer-Notgeld 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von den Handelskammern bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Das wertbeständige Handelskammer-Notgeld war ein Goldnotgeld mit Valutaklausel. Goldmark 1923 Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der "Weimarer Republik", entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch die Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei dieser Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich u. a. in der bekannten Gleichung 1 Goldmark = 10/42 Dollar ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe und kein gesetzlicher Währungsbegriff. Die Goldmark mit Dollarbezug erschien ab 1923 auch auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923. Goldmark-Notgeld mit Valutaklausel Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll. In der Hyperinflation waren die meisten der bis Ende 1923 in Goldmark ausgegebenen wertbeständigen Notgeldscheine mit Valutaklausel auf den nordamerikanischen, goldgedeckten Dollar (US-Dollar) bezogen. Der US-Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard). Der 1923 gebräuchliche Börsenbegriff „Goldmark mit Valutaklausel“ bezog sich in der Regel auf den goldgedeckten Dollar mit dem Umrechnungsfaktor 4,20 Goldmark = 1 Dollar. Bei dieser Art von Valutaklausel liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wird aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Man spricht deshalb von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen. Handelskammer-Goldmarknotgeld Die Handelskammer Dresden emittierte am 25. Oktober 1923 die früheste wertbeständige Notgeldausgabe einer deutschen Handelskammer. Die Handelskammern erschienen – wie gelegentlich auch schon in der vorangegangenen bzw. gleichzeitigen Periode der Papiermark-Notgeldausgaben – besonders geeignet, einheitliches Notgeld zur Vermeidung zahlreicher Firmenausgaben in den Verkehr zu bringen. Sie fungierten dann quasi als Treuhänderinnen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsfirmen. Solches „wertbeständiges Handelskammer-Goldmarknotgeld“ wurde im Rheinland, in Hannover, in Hessen, Westfalen, Sachsen, der Provinz Sachsen, Württemberg und in Baden ausgegeben. Dagegen fehlt es gänzlich in Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Schlesien, im damaligen Freistaat Thüringen, Mecklenburg und in Bayern. Handelskammer Plauen, Wertbeständiges Notgeld über 5 Goldpfennig = ½/42 Dollar, ausgestellt in Plauen am 12. November 1923. Es sei grundsätzlich vermerkt, dass das wertbeständige Notgeld der Handelskammern in allen Teilen Deutschlands oft weit über einen vorgesehenen örtlichen Bereich hinaus umgelaufen ist. Ob es anderwärts angenommen wurde oder nicht, hing viel weniger von einer behördlichen Genehmigung als davon ab, ob es örtlich Vertrauen genoss und Verwertungsmöglichkeiten bestanden. Insgesamt gab es im Deutschen Reich ab Ende Oktober 1923 25 Emissionen von Handelskammer-Goldmarknotgeld (ausgegeben von 23 Handelskammern, insgesamt 104 wertbeständige Notgeldscheine). Das Notgeld lautete auf Goldpfennig (Gpf) bzw. Goldmark (Gmk) auf der Valutabasis des Dollars (4.20 Goldmark = 1 US-Dollars). Die Stückelungen in Goldmark existierten in den Nominalwerten von 4,2, 8,4, 10½, 21, 42 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1,05, 2,10, 4,0 Goldmark (Gmk) oder 1, 10, 20, 40, 50 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1, 2 Goldmark (Gmk). Handelskammer Dresden, Wertbeständiges Notgeld über 8 Goldmark = 80/42 Dollar, ausgestellt in Dresden am 12. November 1923. Die Handelskammern erfragten seinerzeit den Bedarf an Goldmarknotgeld bei den angeschlossenen Industriebetrieben und Händlern und meldeten ihn dem Reichsfinanzministerium zur Genehmigung. Das Reichsfinanzministerium genehmigte gelegentlich beantragte Mengen nicht in voller Höhe, z. B. bei der Handelskammer Mannheim als erste Rate nur 700.000 Gmk anstatt 1 Mio. Gmk. Einige Handelskammern gaben wesentlich geringere als die vom Reichsfinanzministerium genehmigten Mengen aus, so u.a. die Handelskammer Harburg. Das beruhte darauf, dass in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und seiner Genehmigung der Mangel an wertbeständigen Zahlungsmitteln durch größeren Zufluss von kleinen Stücken der Reichsgoldanleihe oder der neuen Rentenmarkscheine teilweise behoben werden konnte. Ein Beispiel für eine späte Goldmark-Emission war der von der Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) als letzte deutsche Handelskammer-Ausgabe am 18.12.1923 ausgegebene „Pfälzische Handelskammerdollar“ mit dem Wert 4,20 Gmk = 1 Dollar. Von der Auflage von einer Million Stück kamen nur noch 200 Notgeldscheine in den Umlauf, da die Nachfrage nach wertbeständigem Notgeld durch die Zulassung und Verteilung der neuen Rentenmark zu diesem Zeitpunkt stark nachgelassen hatte. Der Rest der Scheine wurde vernichtet. Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A = 4,20 Mark Gold = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Genehmigt von der Hohen Alliierten Rheinlands-Kommission, abgesichert durch Hinterlegung des Dollarbetrags bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft, Filiale Ludwigshafen a. Rh., umgerechnet am Einlösungstag nach New-Yorker Briefnotierung. Fakultative Möglichkeit der Einlösung durch Gutschrift in Dollars U.S.A. Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau, Notgeldschein über 2.10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgestellt in Frankfurt am Main am 30. Oktober 1923 (Vorder- und Rückseite). Folgende 23 Handelskammern emittierten vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben Goldmarknotgeld (sortiert nach Ausgabeort): Handelskammer für das südöstliche Westfalen in Arnsberg (Westfalen) am 22.11.1923, gemeinsam mit Stadt und Landkreis Hagen sowie Kreis Wittgenstein, Wertbeständige Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Cassel in Cassel (Hessen-Nassau) am 6.11.1923, Notgeld über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Dillenburg in Dillenburg (Hessen-Nassau) am 15.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeld für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 25.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 12.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2, 4, 8 Gmk Handelskammer Erfurt in Erfurt (Provinz Sachsen) am 30.10.1923, Notgeldscheine über 4.2, 8.4, 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Kaufmannschaft des Einzelhandels im Handelskammerbezirk Flensburg e.V. in Flensburg (Schleswig-Holstein), ohne Datum, Bezugscheine für Waren über 10, 50 Gpf/ 1 Gmk Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau in Frankfurt am Main/Hanau (Hessen-Nassau) am 30.10.1923 und 21.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammern Freiburg, Konstanz, Lahr, Schopfheim und Villingen in Freiburg i. B. (Baden) am 10.11.1923, Gemeinschaftsausgabe über 5 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 21, 42 Gpf./ 1,05 und 2,10 Gmk Handelskammern Gießen und Friedberg in Gießen (Hessen) am 7.11.1923, gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen, Notgeldscheine über 1,05 Gmk Handelskammer zu Halle in Halle a. S. (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständige Notgeldscheine über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer Harburg in Harburg (Hannover) am 3.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 220.500 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd in Heidenheim (Württemberg), gemeinsam mit Industrie- Arbeitgeberverband, Schwäbisch-Gmünd am 30.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 1, 10, 40 Gpf, 1 und 2 Gmk Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden in Karlsruhe (Baden) am 3.11.1923, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Leipzig in Leipzig (Sachsen) am 27.10.1923 und im November 1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 20, 50 Gpf/ 1, 2 GM Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) am 18.12.1923, bis 31.1.1924, 200 Scheine ausgegeben als „Pfälzischer Handelskammerdollar“, Notgeldscheine über 4,20 Gmk = 1 Dollar Handelskammer für den Kreis Mannheim in Mannheim (Baden) am 10.11.1923, 700.000 Gmk, später erhöht auf 7 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 4.2, 21, 42 Gpf/ 1,05, 4,20 Gmk Handelskammer für die Kreise Mühlhausen i. Thü., Worbis und Heiligenstadt in Mühlhausen (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer zu Osnabrück in Osnabrück (Hannover), ohne Datum, bis 10.12.1923, Wertbeständige Gutscheine über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 GM Handelskammer für den Amtsbezirk Pforzheim in Pforzheim (Baden) am 1.11.1923, rund 2,1 Mio. Gmk, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 10½, 21, 42, Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Plauen in Plauen (Sachsen) am 12.11.1923 und 28.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer Solingen in Solingen (Rheinland) am 12.11.1923, 820.000 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20, 21 Gmk Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 27.10.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergische Industrie- und Handels-Goldnoten über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 23.11.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergisches wertbeständiges Notgeld über 20, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer für den Kreis Wetzlar in Wetzlar (Rheinland) am 6.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 315.000 Gmk, Notgeldscheine für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 21, 42 Gpf/ 1,05 Gmk Handelskammer Stuttgart, Württembergisch wertbeständiges Notgeld über 50 Goldpfennig, ausgestellt in Stuttgart am 23. November 1923. Die Einlösung des Handelskammer-Goldmarknotgeldes erfolgte durch Aufruf des Reichsfinanzministers Anfang 1924 nach Gebieten 25.1. bis 24.2.1924: Schleswig-Holstein, Westfalen, unbesetzte Teile des Rheinlands 10.2. bis 10.3.1924: Baden, beide Hessen 10.5. bis 10.6.1924: Provinz Sachsen 15.6. bis 15.7.1924: Freistaat Sachsen 1.8. bis 31.8.1924: Land Württemberg Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat (6/2023) Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro
- Somalia: Unbekannte 2000-Schilling-Note – Geld, das auf der Straße liegt
Anfang der 2010er-Jahre ordnete die somalische Übergangsregierung den Druck einer neuen Banknotenserie im Sudan an (vermutlich durch die staatliche Sudan Currency Printing Press). Im Jahr 2013 erklärte die neue somalische Bundesregierung, dass die Einführung der Banknoten auf unbestimmte Zeit verschoben werde, bis die somalischen Finanzinstitutionen gestärkt seien. Es ist nicht bekannt, ob der Sudan zu diesem Zeitpunkt bereits Banknoten für Somalia gedruckt hatte. Laut einem Artikel auf Hiiraan Online vom 13. Juni 2018 sagte Bashir Isse Ali, Gouverneur der Zentralbank von Somalia, dass die Regierung und der Internationale Währungsfonds sich darauf vorbereiteten, 41 Millionen US-Dollars für den Druck neuer Banknoten in Werten zu 5.000, 10.000, 20.000 und 50.000 Schilling mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen auszugeben. In früheren Interviews sagte er, dass auch 1.000- und 2.000-Schilling-Noten in Betracht gezogen würden. Einem Artikel auf Hiiraan Online vom 20. März 2021 zufolge sagte Abdusalam Omer Hadliye, ein ehemaliger Gouverneur (Januar bis September 2013) der somalischen Zentralbank, dass große Mengen somalischer Schilling-Noten in einem sudanesischen Lagerhaus verblieben seien. Er wies darauf hin, dass die Banknoten von einer deutschen Firma (vermutlich Giesecke & Devrient) gedruckt worden seien und sieben Sicherheitsmerkmale aufwiesen. Im Jahr 2023 brach im Sudan ein Bürgerkrieg zwischen den sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Rapid Support Forces aus. In der Folge tauchten in den Straßen von Khartum nicht ausgegebene somalische Banknoten auf. Die Abbildung zeigt eine bislang unbekannte 2000-Schilling-Note der Zentralbank Somalias. Hans-Ludwig Grabowski
- World Money Fair 2024
Vom 2. bis 4. Februar findet im Estrel Congress Center in Berlin, dem Austragungsort der weltweit größten Münzenmesse, wieder die World Money Fair statt. Mehr als 300 Aussteller aus über 50 Nationen präsentieren dann auf 9.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche an der Berliner Sonnenallee ihr numismatisches Sortiment – von traditionellen Sammlerstücken bis zu faszinierenden Neuheiten mit beeindruckenden Prägungen. „Die World Money Fair richtet sich nicht nur an Kennerinnen und Kenner der Numismatik“, sagt Goetz-Ulf Jungmichel, Geschäftsführer der World Money Fair. „Viele der Aussteller bieten auch Angebote für Menschen, die ihre Sammelleidenschaft erst entdecken oder sich für Münzen und Medaillen als Wertanlage interessieren.“ Im Eingangsbereich der Messe bietet der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e. V. aus diesem Grund beispielsweise eine Einsteigerberatung zum Münzensammeln an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Stand des Battenberg Gietl Verlags in der Convention Hall 1, Stand E8. Sprechen Sie persönlich mit der Redaktion von Geldscheine-Online. Wir sehen uns in Berlin! www.worldmoneyfair.de Hans-Ludwig Grabowski Redakteur
- Die Geldballade
Zitate rund ums Geld und Diese Welt: geld gilt wenn geld weniger gilt gibt es mehr geld wobei mehr geld weniger gilt als gestern weniger geld wenn geld mehr gilt gibt es weniger geld wobei weniger geld mehr gilt als gestern mehr geld geld gilt Kurt Marti (1921–2017) Schweizer Pfarrer, Schriftsteller und Lyriker
- Schwarzhandel mit Ost- und Westmark: Die erste Devisenverordnung der SBZ 1948
Am 20. November 1948 erschien in der US-amerikanischen Zeitung "New York Herald Tribune" ein Artikel, der seinen Weg über den Atlantik in die Akten der Deutschen Notenbank (DNB) in Ost-Berlin fand, wo eine deutsche Übersetzung mit zahlreichen Anstreichungen mit Rotstift davon zeugte, dass man sich intensiv mit dem Inhalt auseinandergesetzt hatte. Die darin enthaltenen Botschaften werden kaum Begeisterung ausgelöst haben; Reaktionen und Proteste bei offiziellen Stellen waren nicht möglich. Worum ging es? Die "New York Herald Tribune" zitierte in dem genannten Zeitungsartikel alliierte Bank- und Militärkreise in Westdeutschland, wonach die Sowjetische Militäradministration in Deutschland (SMAD) DM-BdL-Noten zu Preisen weit unter dem offiziellen Kurswert (dieser Betrug betrug im November 1948 3,33 DM-BdL pro US-Dollar) nach Zürich verkaufe, die von dort in die USA gelangten und in Wechselstuben in New York und New Jersey zu Preisen von 5 bis 9 US-Cent pro DM-BdL angeboten würden. Der Handel sei gut organisiert und liefe über mehrere Zwischenhändler, die daran gut verdienten. Er sei möglich, weil die Zollgrenzen der Westzonen nicht ausreichend gesichert seien – dort, so der britische Militärgouverneur General Robertson auf einer Pressekonferenz in Frankfurt/Main, gingen „viele unerlaubte Dinge … vor“. Der Umsatz des geschilderten Handels mit DM-BdL-Noten würde sich auf mehrere Millionen US-Dollars belaufen. Möglich wurde dieser Handel, weil die SMAD ihn aktiv förderte. Denn für die UdSSR eröffnete er eine Gelegenheit, außerhalb der offiziellen Bankenkanäle in einem vor dem Hintergrund des sich verschärfenden Ost-West-Konfliktes schwierig geworden, Umfeld für Finanztransaktionen an konvertible US-Dollars zu gelangen. Schlimm für die Deutsche Notenbank – bei entsprechenden Geschäften hätte die SMAD laut Zeitungsbericht keinerlei Hemmungen, auch deren Banknoten in DM-DN weit unter dem offiziellen Kurswert (der ebenfalls 3,33 DM-DN je US-Dollar betrug) zum Verkauf anzubieten. Dabei waren die Kurse für DM-DN noch schlechter als für DM-BdL – berichtet wird von 4 US-Cents für 1 DM-DN. Schlimmer noch – berichtet wird auch darüber, dass die SMAD in Westberlin aktiv DM-West gegen DM-Ost aufkaufe. Auch andere zeitgenössischen Pressequellen enthalten Hinweise, dass die SMAD in Westberlin im Sommer 1948 größere Bestände an DM-Noten der Bank deutscher Länder gegen Ost-DM erwarb[1], die die Deutsche Notenbank der SMAD zur Verfügung stellen musste. US-Silver-Certificate 1 Dollar, Ausgabe 1935-A, Vorder- und Rückseite. Bank deutscher Länder, Banknote zu 5 DM-BdL Kopfgeld 1948, Vorder- und Rückseite. Bank deutscher Länder, Banknote zu 10 DM-BdL Kopfgeld 1948, Vorder- und Rückseite. Beides vergrößerte unkontrolliert den Umlauf an DM-Noten der Deutschen Notenbank außerhalb der sowjetischen Besatzungszone. Diese Geldbestände drängten in die sowjetische Besatzungszone zurück und konterkarierten die Politik der DNB, den Bargeldumlauf in der sowjetisch besetzten Zone möglichst knapp zu halten. Der Gipfel war jedoch – für die Versorgung der SMAD mit DM-Banknoten der Bank deutscher Länder, die möglicherweise auch in diesen Handel flossen, der der Notenbankpolitik der DNB massiv zuwiderlief, musste ausgerechnet sie selbst die organisatorischen Voraussetzungen schaffen. Banknote zu 20 DM-DN Ausgabe 1948 (sowjetischer Druck), ausgegeben durch die Deutsche Notenbank ab 25. Juli 1948. Mit den Währungsreformen in den Westzonen und in der Sowjetischen Besatzungszone Deutschlands entstanden schon Ende Juni 1948 zuerst in Westberlin[2], dann auch in anderen Orten in Westdeutschland Wechselstuben[3], in denen DM-West gegen DM-Ost und umgekehrt getauscht werden konnte[4]. Die Kurse schwankten, waren aber im Hinblick auf die DM der Deutschen Notenbank ungünstig und betrugen im Herbst 1948 etwa 1:3 bis 1:4[5]. Weniger bekannt ist, dass auch in der sowjetischen Zone mit dem Aufbau von Wechselstuben begonnen wurde. Am 26. November 1948 beschloss die Deutsche Wirtschaftskommission eine Verordnung[6] über den Umtausch von Geldzeichen der westlichen Besatzungszonen im DM-DN bei der Einreise in die sowjetische Besatzungszone und nach Großberlin[7]. Die Vorarbeiten für die Umsetzung dieser Verordnung liefen – streng vertraulich – bei der DNB schon seit August 1948[8]. Danach wurde die Einfuhr von DM-West in die sowjetische Besatzungszone und nach Großberlin verboten. Bargeldbeträge in DM-BdL konnten durch in Deutschland ansässige Personen bei der Einreise in den Wechselstuben der ostzonalen Kontrollpunkte (die durch die jeweiligen Emissions- und Girobanken der Länder in Zusammenarbeit mit den örtlichen Kontrollkräften der SMAD zu errichten und durch die Emissions- und Girobanken mit Bargeldbeständen in DM-DN auszustatten waren) bis zu einem Gegenwert von 500 DM-DN gebührenpflichtig[9] umgetauscht werden. Der Umtauschkurs betrug 1 DM-Ost = 1,25 DM-West, was angesichts der gleichen Dollarparität beider Währungen und der in den Westberliner Wechselstuben tatsächlich gezahlten Umtauschkurse für die Ostmark in der westlichen Presse einen Sturm der Entrüstung hervorrief. Schnell war von einem Zwangskurs die Rede. Da die Einfuhr von DM-West durch die Verordnung verboten worden war, kam der Umtausch im Ergebnis einer Umtauschpflicht für Deutsche im Interzonen-Reiseverkehr gleich. Für Ausländer fand nach § 7 der Verordnung kein Umtausch und keine Hinterlegung statt[10]. Beträge über 500 DM-DN (= 625 DM-BdL) waren gegen Bescheinigung bei der Grenzwechselstube ebenfalls gebührenpflichtig[11] zu hinterlegen. Auf die Hinterlegungsbescheinigung konnten in der sowjetischen Besatzungszone Auszahlungen durch die DNB, die Emissions- und Girobanken der Länder, die Landeskreditbanken, das Berliner Stadtkontor sowie die Garantie- und Kreditbank AG erfolgen, wobei Auszahlungen von mehr als 5.000 DM-DN durch die DNB zu genehmigen waren. Die Hinterlegungsbescheinigung verloren nach sechs Monaten ihre Gültigkeit, der Hinterlegungsbetrag war dann verfallen. Um (Ver-)Fälschungen der Bescheinigung zu erschweren, entwarf die DNB sogar ein spezielles, als streng geheim geführtes System von Sicherungsstempeln mit zwei Buchstaben, die je Tag variierten und auf den Bescheinigungen angebracht wurden, sowie Stichzahlen, aus denen sich die Höhe des umgetauschten Betrages und das Umtauschdatum ergaben. Die errechnete Stichzahl war auf der Hinterlegungsbescheinigung einzutragen[12]. Abbildung: Muster einer Umtauschbescheinigung 1948 und einer Hinterlegungsbescheinigung 1948. Quelle: Bundesarchiv. Attraktiv war der Umtausch nicht – auch deshalb, weil pro Aufenthaltstag in der sowjetischen Besatzungszone ein Betrag von 20 DM-DN nicht rücktauschbar war. Zusammen mit dem Einfuhrverbot und der Umtauschpflicht für DM-BdL führte das im Ergebnis zu einem Zwangsumtausch durch die Hintertür für deutsche Reisende im Interzonen-Verkehr. Was die Verordnung nicht erwähnt, und was sich allein aus den geheimen Anweisungen der DNB an die Emissions- und Girobanken der Länder ergibt: Die durch die Grenzwechselstuben im Umtausch eingenommenen Beträge in DM-BdL waren nicht an die Deutsche Notenbank, sondern durch die jeweilige Emissions- und Girobank innerhalb von zehn Tagen an die Garantie- und Kreditbank AG abzuführen, die dafür den Gegenwert in DM-DN erstattete. Ebenso waren die in DM-BdL hinterlegten Beträge mit der Garantie- und Kreditbank abzurechnen, die regelmäßig die bei Wechselstuben verbliebenen, nicht wieder rückgetauschten Beträge in DM-BdL über die entsprechende Emissions- und Girobank des Landes anforderte. Die DNB erhielt lediglich Kopien der Abrechnungen. Die 1920 in Berlin als Garantie- und Kreditbank für den Osten gegründete Garantie- und Kreditbank AG diente ursprünglich der Finanzierung von Geschäften mit der Sowjetunion. 1941 geschlossen und 1945 reaktiviert, war sie der Form nach eine Niederlassung der sowjetischen Staatsbank und Dienstleister der SMAD in Deutschland, über die die SMAD den Zahlungsverkehr in ihrer Besatzungszone, darunter auch die Reparationszahlungen, abwickelte. Die Einführung der Umtauschpflicht hatte daher nur einen einzigen Zweck – der SMAD Bargeldbeträge in DM-West zu verschaffen. Von der Verordnung profitierte allein die SMAD, denn durch sie erhielt sie Zugang zu den Geldbeträgen von Reisenden in die Ostzone. Außen vor blieb die Deutsche Notenbank, die – streng vertraulich – zwar die Abwicklung des Umtausches zu organisieren hatte und zusammen mit den Emissions- und Girobanken mit den Kosten hierfür belastet war, zudem sehen musste, wie sie den Bargeldumlauf in der sowjetischen Besatzungszone in den Griff bekam, an der die Einnahmen in DM-BdL aus Umtausch und Hinterlegung im Interzonen-Reiseverkehr aber vorbeiliefen. Zähneknirschend musste man mitmachen, denn gegen die Vorgaben der SMAD war nichts auszurichten. Umso ärgerlicher muss es gewesen sein, in einer US-amerikanischen Zeitung nachlesen zu müssen, wie billig die erworbene Westmark durch die SMAD verschleudert wurde, um an US-Dollars zu gelangen. Es blieb bei den Anstreichungen mit dem Rotstift in den Akten. Erst nach Gründung der DDR im Oktober 1949 begann die DNB langsam, die Kontrolle über die Deviseneinnahmen zu gewinnen. Die Verordnung vom 26. November 1948 wurde durch spätere Verordnungen überholt. 1956 erlangte die DNB dann durch das Devisengesetz und die dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen auch offiziell die Kontrolle über den Devisenverkehr in der DDR[13]. Große Einnahmen brachte die Verordnung vom 26. November 1948 der Garantie- und Kreditbank nicht, wie aus den Unterlagen der DNB aus dem Jahr 1949 zu entnehmen ist. Manche der an den Grenzkontrollpunkten errichteten Wechselstuben – etwa für Binnenschiffer – tauschen im ersten Halbjahr 1949 insgesamt nur wenige hundert Ostmark um. Viele Reisende im damals noch relativ offenen Interzonen-Reiseverkehr entzogen sich scheinbar dem Geldumtausch in der sowjetischen Zone und zogen es trotz der Risiken vor, Geldbeträge in Ostmark bereits viel vorteilhafter in Westdeutschland oder Westberlin zu wechseln und dann illegal in die sowjetische Besatzungszone einzuführen. Abbildung: Wechselstube am Autobahnkontrollpunkt Helmstedt, 1951. Für 100 DM-BdL wurden lt. Kurstafel 530 DM-DN geboten. Quelle: Bildarchiv Region Hannover, Signatur ARH NL Dierssen 1122/0021. Wie lange die Verkäufe von DM-BdL über die erwähnten Kanäle nach Zürich und weiter in die USA angedauert haben, ist nicht bekannt, vermutlich jedoch nicht über das Jahr 1949 hinaus. Im März 1949 erkannte der sowjetische Stadtkommandant faktisch die Verwendung von DM-BdL im Zahlungsverkehr in Westberlin an. Ab Ende 1949 stieg der Kurs der DM-BdL in Zürich deutlich – betrug er Anfang 1949 etwa 23 Franken je 100 DM, waren es im Mai 1952 bereits 93,56 Franken (bei einer Parität, d.h. einem offiziellen Kurs von 104,11 Franken). Dadurch wurde es zunehmend unattraktiv, Beträge in DM-BdL zu Bruchteilen des offiziellen Kurses in die USA zu verkaufen. Vielmehr waren jetzt die Wechselkurse etwa im Züricher Freiverkehr für einen Umtausch deutlich attraktiver, zumal die Nachfrage nach DM-BdL im internationalen Handel stieg. Dadurch wurden Bestände an DM-BdL auch für die DDR zunehmend interessanter. Die DM-DN blieb eine Binnenwährung, bei der der offizielle Wechselkurs und freie Kurse deutlich voneinander abwichen, ein Umtausch zum offiziellen Kurs blieb jedenfalls für Reisende unattraktiv. Dr. Sven Gerhard Anmerkungen [1] Interessant dazu: https://www.spiegel.de/wirtschaft/strumpfgeld-a-a3d05213-0002-0001-0000-000044419027 [2] Am 27. Juni 1948 waren auf Veranlassung der westlichen Stadtkommandanten die Bürgermeister in den Westsektoren angewiesen worden, möglichst bald „nichtamtliche Geldumtauschstellen zu lizenzieren“, die DM-BdL gegen DM-DN umtauschen sollten, s. dazu Karl-Heinz Arnold, Alltäglicher Gang über den Strich. Von Grenzgängern und Grenzgeschäften. Berlinische Monatsschrift Heft 3/2001, S. 26. [3] So etwa im November 1948 am Grenzbahnhof Bebra, s. „Die Welt“ vom 27. November 1948 [4] An großen Bahnhöfen in Westdeutschland war die 1926 von der Deutschen Reichsbahn gegründete Deutsche Verkehrs-Kredit-Bank in diesem Wechselstubengeschäft aktiv [5] Interessant dazu: https://www.spiegel.de/wirtschaft/strumpfgeld-a-a3d05213-0002-0001-0000-000044419027 [6] Zentralverordnungsblatt 1948 Nr. 58 vom 23. Dezember 1948 [7] Für Großberlin mit der Währungsreform wurde zunächst nur die DM-DN als alleiniges Zahlungsmittel anerkannt. [8] Rundschreiben der DNB an die Präsidenten der Emissions- und Girobanken der Länder in der SBZ vom 4. sowie vom 29. September 1948. [9] Die Gebühr für den Umtausch betrug bei Beträgen bis 200 DM-DN pauschal 1,- DM-DN, darüber 2 DM-DN. [10] Für Ausländer wurden entsprechenden Regelungen erst in der Anordnung der SMAD vom 23.3.1949 (ZVOBl 1949, S. 211) getroffen. [11] Die Gebühr für die Hinterlegung selbst betrug 1 Promille des Hinterlegungsbetrages, mindestens 1 DM-DN, für die Einlösung der Hinterlegungsbescheinigung 1 Promille des Hinterlegungsbetrages, mindestens 2 DM-DN. [12] Die Stichzahl wurde gebildet aus der Addition der ersten und der letzten Kontrollziffer der Nummer der Hinterlegungsbescheinigung, des Betrages der Hinterlegungsbescheinigung auf volle hundert Markt nach unten abgerundet, sowie dem Ausstellungstag der Hinterlegungsbescheinigung. Von der so erhaltenen Summe war die Monatszahl des Ausstellungstages der Bescheinigung abzuziehen. Die Bescheinigung für einen am 15.11.1948 mit Bescheinigung Nr. 7126 hinterlegten Betrag von DM-DN 745,- erhielt also die Stichzahl (7+6+7+15-11=) 24. [13] Eine verbindliche Regelung erfolgte dann mit Gesetz über Devisenverkehr und Devisenkontrolle (Devisengesetz) vom 11.2. 1956, Gesetzblatt DDR 1956 I S. 321, sowie den dazu erlassenen Durchführungsbestimmungen.












