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- Die Einführung der französischen Währung in Elsaß-Lothringen 1918
Im November 1918 überschlugen sich die Ereignisse. In Kiel verweigerten die Matrosen die Befolgung des sinnlosen Befehls zum Auslaufen der Flotte. Am 9. November rief Phillip Scheidemann die deutsche Republik aus, am 10. November floh der Kaiser aus dem Hauptquartier in Spa in die Niederlande, am 11. November unterzeichneten im Wald von Compiègne Abgesandte des Reichs den Waffenstillstandsvertrag. Er bestimmte u. a., dass Elsaß-Lothringen innerhalb von 15 Tagen vom deutschen Militär zu räumen war. Am 11. November rief Eugen Ricklin die unabhängige Republik Elsaß-Lothringen aus, die international jedoch keine Anerkennung fand, da die Kriegsziele der Alliierten den Anschluss des Gebiets an Frankreich vorsahen. Bereits am 17. November rückten französische Truppen in Mühlhausen, dann in Colmar und Metz und am 21. November in Straßburg ein. Das Reichsland beziehungsweise die Republik Elsaß-Lothringen wurde am 17. Oktober 1919 aufgelöst und fortan von einer Generaldirektion in Paris verwaltet. In den letzten Kriegswochen vor Unterzeichnung des Waffenstillstandsvertrags gaben auf Bitten der Reichsbank Länder- und Provinzverwaltungen sowie kommunale Behörden und Unternehmen im gesamten Reich Notgeld über 5 Mark und darüber aus. Dies galt auch für Elsaß-Lothringen, wo die drei Bezirke erstmals notgeld-technisch aktiv wurden: Der Bezirk Unter-Elsaß (Straßburg) emittierte am 25. Oktober 1918, der Bezirk Ober-Elsaß (Colmar) am 30. Oktober 1918 und der Bezirk Lothringen (Metz) am 5. November 1918 jeweils Scheine zu 5, 50 und 100 Mark. Der National-Ausschuss von Elsaß-Lothringen in Straßburg folgte am 13. November 1918 noch mit Scheinen zu 5, 20, 50 und 100 Mark, die äußerst selten sind. Schon wenige Tag nach der französischen Übernahme erlies der französische Ministerpräsident und Kriegsminister Clémenceau am 26. November 1918 ein Dekret, nachdem die deutschen Scheidemünzen, Banknoten, Kassenscheinen sowie alle sonstigen, von öffentlichen Kassen ausgegebenen Noten und Scheine, die auf Mark lauteten, ab 15. Dezember 1918 ihre gesetzliche Zahlungskraft verloren. In Geltung blieben bis zum 26. Juli 1920 nur die deutschen Nickelmünzen, und zwar war die 10-Pfennig-Münze bei Zahlungen mit 10 Centimes anzunehmen. Diese Regelung hatte zur Folge, dass die deutschen Nickelmünzen zu 5 und 10 Pfennig nach Elsaß-Lothringen abflossen und ein reger Schmuggel dieser Scheidemünzen einsetzte. Über Goldmünzen enthält das Dekret keine Reglung, sie waren eh nicht mehr im Umlauf. Nach obiger Verordnung wurde allen Elsässern und Lothringern das im Umlauf befindliche deutsche Geld zum Kurs von 1,25 Fr. für die Mark umgetauscht. Dieser Kurs war auch bei dem damals noch günstigeren Stand der Mark (etwa 70 Centimes) höchst vorteilhaft. Die gleiche Regelung galt für Alliierte und Neutrale, die vor dem 1. August 1914 ihren Wohnsitz im Reichsland hatten. Als „elsass-lohringisch“ betrachtete man Personen, die vor dem 20. Mai 1871 geboren und die französische Staatsangehörigkeit infolge des Frankfurter Vertrags verloren hatten, sowie diejenigen nach dem 20. Mai 1871 geborenen, bei deren Eltern wenigstens für einen Teil diese Voraussetzung zutraf. Die anderen „deutschen“ Elsaß-Lothringer waren vom Umtausch ausgeschlossen und mussten in der Regel das Gebiet verlassen. Der Bargeld-Umtausch wurde zum größten Teil in der Zeit vom 15. – 23. Dezember 1918 durchgeführt. Dabei wurden etwa eine Milliarde Mark in bar eingeliefert, die sich dann über zwei Jahre lang wohl bewacht, aber unverzinst in Straßburg befunden haben. Schwierigkeiten entstanden für die zahlreichen, nach der Anmeldezeit (1. – 6. Dezember 1918) aus der Gefangenschaft oder sonst wie aus Deutschland oder anderen Staaten zurückkehrenden Elsaß-Lothringer. Ihnen wurde der Umtausch ihres Bargelds in Aussicht gestellt; später jedoch in der Regel nur 2000 Mark in Franken umgewechselt. Für die Banken und Kreditinstitute traf das Dekret in Artikel 8 besondere Bestimmungen. Sie waren verpflichtet, eine besondere Zwischenbilanz auf den 30. November 1918 aufzustellen. Sie wurden ferner verpflichtet, die Guthaben ihrer Kunden, einerlei ob sie fällig oder erst nach Kündigung zahlbar waren, zum Kurs von 1,25 Franken für die Mark zurückzuzahlen, soweit die betreffenden Kunden am 1. August 1914 schon in Elsaß-Lothringen gewohnt hatten. Anders als beim Bargeldumtausch galt dies auch für Franzosen aus dem bisherigen Frankreich. Deutsche blieben von der Umwandlung und Auszahlung ihrer Bankguthaben ausgeschlossen. Die Vorschriften des Dekrets blieben so lange leere Worte, „als den Banken, die an sich ja nur im Besitz sehr bescheidener Frankenbeträge sein konnten, nicht die Mittel geliefert wurden, aus denen sie die Auszahlungen der Guthaben in Franken vornehmen konnten; und der Besitz an Mark, den die Banken hatten, wurde mit der fortschreitenden Entwertung der deutschen Währung immer weniger geeignet als Grundlage für von den Banken selbst im Inneren Frankreichs aufzunehmenden Vorschüsse in Franken zu dienen. Dazu kam, daß die Banken während des Krieges immer mehr ihre Mittel in deutschen Werten, vorzüglich auch in Kriegsanleihen angelegt hatten, und daß diese Werte für die Beschaffung von französischen Krediten nicht in Betracht kamen, im übrigen sich auch vielfach außerhalb des französischen Machtbereichs befanden.“[1] Die französische Regierung sah sich 1919 schließlich gezwungen den Banken bis zu 60% der umzutauschenden Guthaben zinslos vorzustrecken. Wie im übrigen Frankreich, so herrschte auch in Elsaß-Lothringen ein Mangel an Münzgeld, dem einzelne Kommunen und auch Unternehmen durch Ausgabe von Notgeld begegneten.[2] So sind u. a. Scheine der Stadt Colmar zu 50 Centimes und ein Franc mit der Abbildung des Kléber[3]-Denkmals und dem Datum 15. Dezember 1918 bekannt. Die Stadt Kaysersberg gab unter dem Datum vom 5. Januar 1919 einseitig bedruckte Scheine zu 50 Centimes und ein Franc auf farbigen Kartonpapier aus. Die Scheine zu 50 Centimes, einem Franc und zwei Francs mit dem Datum 27. Dezember 1918 der Stadt Metz zeigen auf der Rückseite das Denkmal eines stehenden Soldaten, der ein Gewehr in den Händen hält. Die Stadt Mühlhausen ließ Scheine zu 50 Centimes und ein Franc mit 18. Dezember 1918 drucken. Das Notgeld zu 50 Centimes und ein Franc der Stadt Straßburg trägt das Datum des Waffenstillstands, den 11. November 1918. Die Rückseite soll wohl eine Szene darstellen, in der die Mutter Frankreich ihre verlorenen Kinder empfängt. Eine Besonderheit stellt das Notgeld zu 50 Centimes und ein Franc der Handelskammer Belfort vom 4. November und 21. Dezember 1918 dar. Beide Ausgaben erhielten durch den Aufdruck „Circulation Légale dans toute l’Alsace-Lorraine“ Umlauffähigkeit im gesamten Gebiet von Elsaß-Lothringen. Bleibt noch anzumerken, dass die Stadt Thann achteckige Aluminiummünzen zu 10 Centimes mit der Jahreszahl 1918 prägen ließ. Text und Abb. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Dr. Bruno Weil, Die Einführung der französischen Währung in Elsaß-Lothringen, Monographien zum Friedensvertrag, hrsg. V. Dr. Bruno Weil, Berlin 1921, S. 9 f. [2] S. Jean Pirot, Les Billets de Nécessité des Communes et des Villes 1914-1918, Eigenverlag, Argenteuil 2006 und Les Billets des Chambres de Commerce 1914-1925, Eigenverlag, Argenteuil 2002. [3] Jean-Baptiste Kléber (* 9. März 1753 in Straßburg; † 14. Juni 1800 in Kairo) war ein General der französischen Revolutionsarmeen. Er diente bei der Niederschlagung des Aufstands der Vendée, im ersten Koalitionskrieg gegen Österreich und Preußen und der Expedition Bonapartes nach Ägypten und Syrien.
- Propaganda-Noten der Befreiungsarmee für den Kosovo
Josip Broz, genannt Tito, (* 7. Mai 1892 in Kumrovec, Österreich-Ungarn; † 4. Mai 1980 in Ljubljana, Jugoslawien) regierte mehrere Jahrzehnte den künstlich erschaffenen Vielvölkerstaat Jugoslawien mit eiserner Hand. Mit seinem Tod endete die Diktatur und mit dem Fall des Kommunismus folgte die Auflösung der „Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien“. Die wachsende Unzufriedenheit mit der zentralen Belgrader Führung während der 1980er Jahre mündete in die Unabhängigkeitserklärung Sloweniens am 25. Juni 1991. Kroatien, Bosnien und (Nord)-Mazedonien folgten dem Beispiel. Der serbische Präsident und Nationalistenführer Slobodan Milošević wollte diese Abspaltungen nicht kampflos hinnehmen. Es folgte ein mehrjähriger Bürgerkrieg mit Vertreibungen und „ethnischer Säuberung“. Das serbische Parlament schränkte 1989 im Rahmen der sog. "Antibürokratischen Revolution" den Autonomiestatus des Kosovo aus dem Jahr 1974 stark ein. Daraufhin riefen die albanischen Politiker des Kosovo zum Boykott aller serbischen staatlichen Einrichtungen auf. Bei der Friedenskonferenz von Dayton 1995 wurde der Konflikt zwischen den Volksgruppen im Kosovo ausgeklammert. Dies führte dazu, dass der gewaltfreie Widerstand der Albaner umschlug. Etwa ab 1996 kam es zu kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen albanischen Freischärlern und den serbischen Streitkräften. Wieder setzte eine Flüchtlingswelle Richtung Europäische Union ein. Um eine humanitäre Katastrophe zu verhindern, begann die NATO ab 24. März 1999 strategische Ziele in Jugoslawien zu bombardieren. Internationale Truppen besetzten das Kosovo, um Gewalttätigkeiten zwischen der serbischen und albanischen Bevölkerung zu verhindern. Nach Ende des Kosovo-Krieges (9. Juni 1999) übernahmen die Vereinten Nationen (UN) die Verwaltung des Gebiets. Das Kosovo blieb formell integraler Bestandteil der Bundesrepublik Jugoslawien und später von Serbien und Montenegro und als sich 2006 Montenegro für unabhängig erklärte, Teil der Republik Serbien. Am 17. Februar 2008 proklamierte das Parlament in Pristina die Unabhängigkeit des Kosovo. Bis heute haben mehr als 100 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Republik Kosovo als Staat anerkannt. Das Land ist seit Juni 2009 Mitglied im Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbankgruppe. Seit November 2012 gehört es auch der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung an. Es hat jedoch keine eigene Währung. Seit den 1980er-Jahren zogen viele Kosovaren die D-Mark dem inflationsgeplagten jugoslawischen Dinar im Zahlungsverkehr vor. 1999 wurde dann der Dinar völlig verdrängt, als die UN-Verwaltung die Mark zur offiziellen Währung des Kosovo erklärte. Als dann am 1. Januar 2002 Euro-Banknoten und -Münzen in den Ländern der Eurozone emittiert wurden, wurden auch Flugzeugladungen voller neuer Euro-Scheine und -Münzen ins Land gebracht und in Umlauf gesetzt. Der Kosovo ist nicht Mitglied der Europäischen Währungsunion, sondern hat den Euro unilateral als Fremdwährung übernommen. Die Kosovo Liberation Army (KLA) versah Banknoten der Nationalbank von Makedonien aus dem Jahr 1992 mit einem schwarzen Überdruck. In der linken oberen Ecke klein „Prishtinë, 1 prill 1999“, darunter der doppelköpfige albanische Adler und zweizeilig „Ushtria Çlirinitare / e Kosovës“ (Kosovo-Befreiungsarmee). Auf der rechten Seite groß dreizeilig „BANKA PROVIZORE / E REPUBLIKES SË / KOSOVËS“ (Vorläufige Bank der Republik Kosovo). Es folgt die Wertangabe in „DINARË“. Die Angabe in Worten und Ziffern. Auf der Rückseite wurde der Name des mazedonischen Emittenten durchgestrichen. Am oberen Rand der Propagandaaufdruck: „Eshtë dhënë për të ndihmnar viktimat e Krizës së Kosovës“ (Es soll Opfern der Kosovo-Krise helfen); und am unteren Rand: „Asht dhan për me ndihmne viktimat e Krizës së Kosovës“ (Es hilft Opfern der Kosovo-Krise). In gleicher Ausführung gelangten Scheine zu 10, 25, 50, 100, 500 und 1000 Dinare zur Ausgabe. Hierbei wurden die bildgleichen mazedonischen Noten des selben Wertes überdruckt. Uwe Bronnert
- „Frölich-Scheine“ aus Trikala von 1944
Im Sommer 1944 rückte die Rote Armee über Rumänien und Bulgarien in Richtung Ägäis und Adria vor. Dadurch wurde die militärische Lage der 300.000 deutschen Soldaten der Heeresgruppe E in Griechenland zunehmend bedrohlicher. Zudem kontrollierte die kommunistische Volksbefreiungsarmee ELAS (Ellinikos Laikos Apeleftherotikos Stratos) weite Landstriche in Nordgriechenland (Makedonien, Pindos-Gebirge, Thessalien). Seit August 1944 begann die Wehrmacht mit dem Rückzug ihrer Soldaten aus Griechenland. Am 12. Oktober räumte sie Athen und am 31. Oktober Saloniki. Ohne nennenswerten Feinddruck überschritt die Nachhut in der Nacht vom 1. auf den 2. November die griechisch-mazedonische Grenze. Da man nicht alle Wehrmachtsangehörige rechtzeitig von den ägäischen Inseln Inseln (z.B. Kreta und Rhodos) hatte evakuieren können, verblieben diese Garnisonen bis zum Kriegsende hier. In der Endphase der deutschen Besatzung emittierte man in Trikala, einer Stadt in der fruchtbaren thessalischen Ebene, eigenes Geld. Aufgrund der galoppierenden Inflation und der wohl auch unterbrochenen Verbindung zur Bank von Griechenland brach hier die Geldversorgung zusammen. Der Präfekt der Region, Chrysostomos Pipiliangas, ersuchte am 29. September 1944 den Kommandanten der Kreiskommandantur 805 in Trikala, Frölich, um die Erlaubnis zur Herausgabe von Notgeld. Wertlos gewordene 5000-Drachmen-Noten der Bank von Griechenland mit Ausgabedatum 12. Juli 1943 wertete man durch einen Überdruck auf. Auf der rückseitigen Darstellung mit dem Parthenon-Fries wurde ein schwarzer Überdruck angebracht: Oben der Nennwert (200.000.000), darunter die Ausgabeberechtigung vom 29. September 1944, das Ausgabedatum 1. Oktober 1944, unten links die Faksimile-Unterschrift des deutschen Kommandanten und rechts die des Präfekten und zwischen den beiden Unterschriften der rote deutsche Siegelabdruck (Reichsadler). Am oberen linken Rand erhielten die Scheine eine neue Kontrollnummer. Die ehemalige Vorderseite blieb unverändert und zeigt in der Mitte den Kopf der Göttin Athene. Die 50.000 überdruckten Banknoten zirkulierten nur wenige Tage vom 7. – 18. Oktober 1944, dem Tag, an dem sich die deutschen Besatzungstruppen aus Trikala zurückzogen. Die Scheine kommen nur in gebrauchter Erhaltung vor. Das ist auch verständlich, wurden bei ihrer Herstellung doch auch nur gebrauchte Noten verwendet. Von den seltenen Scheinen werden leider auch immer wieder Fälschungen angeboten, die jedoch in der Regel leicht am Fehler in Frölich – ein oder beide Punkte über dem „o“ fehlen – zu erkennen sind. Scheine mit dem Überdruck „100.000.000“ sind moderne Fantasie-Produkte. Ursprünglich waren auch Scheine zu 10 und 25 Millionen Drachmen geplant. Der Scheine zu 10 Millionen Drachmen, auf der Rückseite der Banknote zu 1000 Drachmen vom 21. August 1942 gedruckt, wurde nur in geringer Stückzahl hergestellt, da eine Ausgabe wegen der schnell fortschreitenden Geldentwertung nicht mehr opportun erschien. Sie sind als Musterstücke anzusehen. Uwe Bronnert
- Konnt‘ ich auch nicht Waffen tragen, half ich doch die Feinde schlagen
Henni Frese hat im großen Krieg sechzig Mark in Gold gesammelt So lautet der Text auf einer Anerkennungsurkunde aus dem Sommer 1915, mit der Henni Frese für die Ablieferung von goldenen Reichsmark-Münzen im Betrag von 60 Mark von der Schulleitung in Ronsdorf ausgezeichnet wurde. Zum diesem Zeitpunkt war der Erste Weltkrieg schon ein Jahr in vollem Gange. Ende Juli 1914 wuchs die Nervosität in der europäischen Bevölkerung. Militär- und Staatsführungen rechneten mit einem baldigen Waffengang. Die unsichere Zukunft veranlassten so manchen dazu, Gold- und Silbermünzen bei Zahlungen zurückzuhalten. Auch wechselte das Publikum an den Kassen der Reichsbank verstärkt Banknoten und Reichskassenscheine in Goldmünzen zu 10 und 20 Mark. Das Reichsbankdirektorium sah mit Sorgen ihren Goldvorrat schwinden.[1] Betrug der Goldbestand am 23. Juli 1914 noch 1.356,9 Millionen Mark, so „führte .. die starke Erregung weiter Kreise der Bevölkerung zu erheblichen Abhebungen, die einen Rückgang des Goldbestandes bis auf 1.253,2 Millionen Mark am 31. Juli mit sich brachten.“[2] Als Teil der lange vorher vorbereiteten finanziellen Mobilmachung stellte die Reichsbank die Einlösung der Banknoten und Reichskassenscheine in Gold ein. Durch Reichsgesetz vom 4. August 1914 wurde nun auch die gesetzliche Pflicht zur Einlösung von Banknoten und Reichskassenscheinen in Reichsgoldmünzen 10 und 20 Mark rückwirkend zum 31. Juli aufgehoben.[3] Gleichzeitig wurden die Vorschriften bezüglich der Deckung der Reichsbanknoten geändert[4] und eine neue Papiergeldart, die Darlehnskassenscheine, kreiert,[5] die auf den deckungsfähigen Barvorrat der Reichsbank angerechnet wurde. Damit war die Goldwährung faktisch zur Papiergeldwährung geworden, obwohl die gesetzliche Dritteldeckung des Notenumlaufs in Gold formal beibehalten wurde. Die Reichsregierung hatte bereits kurz nach der Reichsgründung 1871 beschlossen, einen Sonderfonds des Reichs in Höhe von 40 Millionen Thalern für den Mobilmachungsfall zu bilden.[6] Diesem Reichkriegsschatz wurden Teile des Goldes zugeführt, die Frankreich nach dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71 als Kriegsentschädigung nach den Bestimmungen des Frankfurter Friedens an Deutschland zahlen musste. Hieraus prägte die Berliner Münze 2 Millionen 10-Mark-Münzen (Kronen) und 5 Millionen 20-Mark-Münzen (Doppelkronen). Die ursprünglich vorgesehenen 40 Millionen Thaler machten in der neuen Reichswährung 120 Millionen Mark aus, nach heutigem Wert ca. 1,3 Mrd. Euro. Zur Aufbewahrung wurden die Goldmünzen in 1.200 Kisten verpackt, von denen jede 100.000 Mark enthielt. Der Feingoldgehalt aller Münzen des Reichsschatzes belief sich auf 4,3 Tonnen. Den Goldschatz nahm 1874 der Julius-Turm der Zitadelle in Spandau auf. Hier lagerte er hinter bis zu 3,60 Meter dicken Mauern. Er stand zunächst unter Aufsicht des Reichskanzleramts und wurde dann ab 1879 vom neu errichteten Reichsschatzamt verwaltet. Er durfte nur für unmittelbare Mobilmachungszwecke auf kaiserliche Anordnung und unter Zustimmung von Bundesrat und Reichstag verwendet werden. Er blieb in unveränderter Höhe bis 1913/14 bestehen, um dann im Zusammenhang mit den Heeresverstärkungen auf 240 Millionen Mark erhöht zu werden. Die neuen Mittel wurden bei der Reichshauptkasse und verschiedenen Reichsbankhauptstellen verwahrt. Unmittelbar nach Ausbruch des ersten Weltkriegs kamen auch die Goldmünzen aus dem Julius-Turm in die Reichsbank. Durch weitere Zuflüsse aus dem Ausland stieg die Goldreserve der Reichsbank bis zum 7. August auf 1.477,5 Millionen Mark.[7] „Inzwischen hatte sich die starke Erregung gelegt. Angeleitet durch die sehr dankenswerte Aufklärungsarbeit der gesamten Presse und der Behörden begann die Bevölkerung mehr und mehr einzusehen, daß die mit unbeschränkter gesetzlicher Zahlkraft ausgestatteten Reichsbanknoten zu Zahlungen genau ebenso verwendet werden können, wie die Goldmünzen, und daß eine tunlichst umfangreiche Ansammlung von Gold bei der Reichsbank durchaus im öffentlichen Interesse liegt. Mit dieser Kenntnis setzte in der Folge ein unerwartet starker Rückfluß von Gold an die Reichsbank ein. Überall, in allen Schichten und in immer größeren Kreisen erwuchsen der Reichsbank verständnisvolle freiwillige Helfer auf diesem Gebiete. Die öffentlichen Kassen, insbesondere auch die Post- und Eisenbahnkassen führten das bei ihnen einlaufende Gold an die Reichsbank ab und tauschten Goldmünzen behufs Ablieferung an die Reichsbank gegen Noten ein. So wurde es möglich, der Reichsbank Gold auch an den Orten zuzuführen, an denen sich eine Anstalt nicht befand. Durch alle diese Zuflüsse aus dem freien Verkehr stieg der Goldschatz ununterbrochen von Woche zu Woche durchschnittlich um mehr als 30 Millionen Mark. Er überschritt am 7. Dezember die zweite Milliarde und erhöhte sich bis zum 31. Dezember 1914 auf 2.092,8 Millionen Mark, seit Kriegsausbruch allein ein Zuwachs von 839,6 Millionen Mark.“[8] Hinter diesen Sätzen aus dem Verwaltungsbericht der Reichsbank verbirgt sich eine schon im September 1914 einsetzende und über die ganze Kriegsdauer andauernde beispiellose Werbekampagne für die Ablieferung von Goldmünzen an die Reichsbank. Das Reich benötigte angesichts der britischen Seeblockade mit zunehmender Kriegsdauer weitere große Goldmengen und Devisenbeträge um kriegswichtige Güter und Rohstoffe in den neutralen Ländern kaufen zu können. Plakate, Handzettel und Zeitungsaufrufe forderten zur Goldablieferung auf. Geistliche predigten dies von der Kanzel und Lehrer warben in den Schulen für die gerechte Sache, die Unterstützung des Vaterlands. War der Ton zunächst eher bittend, so wurde er ab Mitte 1915 zunehmend fordernder und aggressiver, häufig verbunden mit dem Hinweis auf die vaterländische Pflicht zur Goldabgabe oder gar mit der Behauptung, dass der Verweigerer das Vaterland schädige und einen Sieg erschwere. Mitte 1916 dehnte man die Sammlungstätigkeit auf goldenen Schmuck und Gebrauchsgegenstände aus Gold aus. Überall im Land entstanden Goldankaufsstellen, denen ein Ehrenausschuss aus vertrauenswürdigen Honoratioren – Bank- und Fabrikdirektoren, Rittergutsbesitzer, Schuldirektoren und Oberlehrer, Pfarrer, Ärzte und Apotheker – beratend zur Seite stand. Unter dem Motto „Eisen zur Ehr – Gold zur Wehr“ knüpfte die Propaganda an Parolen der preußischen Befreiungskriege gegen die napoleonische Herrschaft an. Mit dem berühmten Aufruf „An mein Volk“ hatte der preußische König Friedrich Wilhelm III. am 17. März 1813 eine Welle der patriotischen Begeisterung und Opferbereitschaft ausgelöst. Prinzessin Marianne von Preußen appellierte an alle Frauen Preußens, ihren Goldschmuck gegen Berliner oder Gleiwitzer Eisenguss-Broschen und -Ringe mit der Aufschrift „Gold gab ich für Eisen“ zu tauschen. Auch diesmal forderte man die Bevölkerung mit Flugblättern, Plakate, Zeitungsanzeigen und -berichten zum „Goldopfer“ auf, denn die Einlieferer erhielten für ihre Pretiosen nur Papiergeld, das immer schneller an Wert verlor. Selbst mit Hilfe patriotischer Postkarten versuchte man die Opferbereitschaft zu erhöhen. Eine damals weit verbreitete Karte zeigt ein Gemälde des Malers Kurt von Rozynski (* 1. Juni 1864 in Schippenbeil in Ostpreußen; † ?). Auch wenn sich Bürgerinnen und Bürger freiwillig von ihren Trauringen und Schmuckstücken im Tausch gegen Schmuck aus Eisen trennten, so darf nicht der soziale Druck und die gesellschaftliche Kontrolle vergessen werden, die die Betroffenen zur Abgabe veranlassten. Wer den eisernen Schmuck trug, hatte sich als Patriot erwiesen, wer weiter Gold zeigte war ein Volksverräter, verlor zumindest an Ansehen. Seit 1916 „belohnte“ die Reichsbank die Schmuckabgabe und den Tausch von Goldmünzen gegen Papiergeld, wenn deren Wert mindestens fünf Mark betrug, mit einer Medaille. Gleiches galt bei Zeichnung von Kriegsanleihen. Die Medaille besteht aus geschwärztem Eisen und hat bei einem Gewicht von 16,4 – 20,4 g einen Durchmesser von 39 – 41 mm. Sie war damit etwa so groß wie die silberne 2-Mark-Münze. Die Vorderseite zeigt eine kniende, ihr Geschmeide darbietende Frauengestalt und am oberen Rand die Umschrift „In eiserner Zeit“ und am unteren Rand „1916“, während auf der Rückseite fünfzeilig der Sinnspruch „Gold / gab ich zur / Wehr Eisen / nahm ich zur / Ehr“ über zwei Eichenzweigen angebracht ist. Am unteren Rand „HOSAEUS“, der Name des Künstlers, von dem der Entwurf dieser Medaille stammt. Der deutschen Bildhauer und Medailleur Hermann Kurt Hosaeus (* 6. Mai 1875 in Eisenach; † 26. April 1958 in Berlin), wurde besonders durch seine Kriegerdenkmäler und Medaillen bekannt. Die Eisenmedaille wurde durch die Erzgießerei Gladenbeck in Berlin gegossen, „Am 16. August 1916 waren bereits 150.000 Stück abgeliefert und die Firma für weitere Lieferungen beauftragt.“[9] „Um den eisernen Gedenkstücken … ihren ideellen Wert zu erhalten und sie als bleibendes Erinnerungszeichen vor Entwertung durch Nachahmung und Handel zu schützen, verbot die Bekanntmachung zum Schutz eiserner Gedenkstücke der Reichsbank vom 3. August 1916 (RGBl. S. 833) grundsätzlich jede Vervielfältigung und Nachbildung dieser Stücke.“[10] Daneben stellten Reichsbank und Ehrenausschüsse auch weiterhin Ehrenurkunden aus. Abb. 15: Empfangsbestätigung des Ehrenausschusses der Goldankaufsstelle in Brandenburg vom 21. März 1917 über den Schmuckankauf über 50,25 Mark Da der Weltmarktpreis für Silber während des Kriegs stark gestiegen war und nun ebenfalls zur Bezahlung von Importen genutzt werden konnte, kauften die Goldankaufsstellen ab Ende Dezember 1917 auch Silbermünzen an. „Durch die regelmäßigen Zuflüsse von Goldmünzen aus dem Verkehr und durch den Ankauf von Gold vermehrte sich der Goldbestand der Reichsbank seit dem 7. August 1914 … ununterbrochen auf 2.533,3 Millionen Mark am 15. Juni 1917. In der dritten Juniwoche dieses Jahres zeigte der Ausweis zum ersten Male einen Rückgang um 76,5 Millionen Mark infolge einer notwendigen Goldausfuhr, die mit Hilfe der Zuflüsse aus dem Verkehr nicht hatte gedeckt werden können. Solche Rückgänge wiederholten sich bis zum Ende des Krieges noch zweimal, und zwar in der dritten Juliwoche 1917 um 56,2 Millionen Mark und in der dritten Aprilwoche 1918 um rund 64 Millionen Mark. In der dritten Septemberwoche und in der ersten Oktoberwoche 1918 nahm der Goldbestand um 98,9 und um 100 Millionen Mark zu. In diesen beiden Wochen wurden die ersten zwei Goldzahlungen … vereinnahmt, zu denen sich die Regierung der Russischen Sozialistischen Föderativen Sowjetrepublik auf Grund des … Friedensvertrage[s] von Brest-Litowsk verpflichtet hatte. Am 7. November 1918 konnte die Reichsbank den höchsten in ihrer Geschichte bisher verzeichneten Goldbestand mit 2.550,3 Millionen Mark ausweisen.“[11] Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Der Goldbestand der Reichsbank bewegte sich zwischen 1890 und 1907 auf etwa 500 bis 600 Millionen Mark. Als 1906 die Reichsbank auch 20- und 50-Mark-Banknoten ausgegeben durfte, etablierten sich diese Banknoten schnell im Zahlungsverkehr, sodass bis Ende 1913 der Goldbestand der Reichsbank auf 1.170 Millionen Mark stieg. [2] Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1914, Vorgelegt in der Generalversammlung am 29. März 1915, S. 6 f. [3] Gesetz, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten, vom 4. August 1914 (RGBl. S. 347). Erst seit dem 1. Januar 1910 galten die Noten der Reichsbank als gesetzliche Zahlungsmittel. [Art. 3 Gesetz, betreffend Änderung des Bankgesetzes, vom 1 Juni 1909 (RGBl. S. 515)]. [4] Gesetz, betreffend die Änderung des Bankgesetztes, vom 4. August 1914 (RGBl. S. 327). [5] Darlehnskassengesetz vom 4. August 1914 (RGBl. S. 340). [6] Gesetz, betreffend die Bildung eines Reichskriegsschatzes, vom 11. November 1871 (RGBl. S. 403). [7] Verwaltungsbericht für das Jahr 1914, S. 7. [8] Ebenda. [9] Gold gab ich für Eisen, Der Erste Weltkrieg im Medium der Medaille, Für das Münzkabinett herausgegeben von Bernd Kluge und Bernhard Weisser, Das Kabinett, Schriftenreihe des Münzkabinetts, Band 14, Staatliche Museen zu Berlin, Münzkabinett 2014, S. 145. [10] Die Reichsbank 1901 – 1925, Berlin 1925, S. 62. [11] Ebenda, S. 63.
- Leserpost: Frage zu Darlehenskassenschein 5 Mark 1917, DEU- 61c
Sehr geehrter Herr Grabowski, nach langer Suche konnte ich den siebenstelligen Schein mit dem richtigen Blauton endlich finden, allerdings ist der Serienbuchstabe G (nicht wie in Ihrem Katalog, Auflage 2021, lediglich H). Die Note ist im gängigen Handel – auch bei großen Anbietern – nicht zu bekommen, weshalb ich übrigens die Bewertung mit 25 € / 10 € nicht für realistisch halte. Gerade wegen dieser Rarität könnte ein Serienbuchstabe 'G' bisher einfach noch nicht aufgetaucht sein. Darf ich Sie um Ihre Einschätzung bitten? Mit Dank vorab und besten Grüßen H. Neumann Antwort der Redaktion Herzlichen Dank, dass Sie mir auf Nachfrage farbgetreue Abbildungen zugesandt haben. Mit den Farben ist es leider immer eine Krux, weil es im großen Konzert der bunten Vielfalt auch Zwischentöne gibt. Die 7-stellige Ausführung des graublauen Unterdrucks beim Darlehnskassenschein über 5 Mark von 1917 lag mir bislang nur mit der Serie H vor. Ihr Schein belegt nun auch die Serie G, die ich für eine mögliche Neuauflage meines Katalogs "Die deutschen Banknoten ab 1871" vormerke. Über die Bewertungen in Katalogen kann man sich trefflich streiten. Sicher sind die graublauen Scheine im Vergleich zu den grauvioletten deutlich seltener mit 7-stelliger Kontrollnummer. Auch wenn sie vielleicht schwer im Handel zu bekommen sind, so wurden sie doch leider auch lange kaum berücksichtigt und im Vergleich zu anderen Ausgaben sollte man sie meiner Meinung nach nicht zu hoch ansetzen. Am Ende regelt das aber der Markt selbst. Für vertretbar halte ich eine Verdopplung der Katalogpreise bei der DEU-61c (Unterdruck Graublau, KN 7-stellig). Zwischen den Serien G und H würde ich keine preislichen Unterschiede machen wollen. Nochmals besten Dank, viele Grüße und noch viel Spaß beim Hobby Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Leserpost: Stempel, braunes Papier und mehr!
Sehr geehrter Herr Grabowski! In Bezug auf den Bericht über die 1-Million-Mark-Banknote auf braunem Papier erlaube ich mir, Ihnen einige Banknoten zu senden, die ebenfalls Abarten sein können. Es wäre schön, wenn Sie hier eine Aufklärung erstellen würden. Vielen Dank im voraus. Falls bei Ihnen Interesse an weiteren Daten erwünscht sind, bin ich gerne bereit. R. Besuch DEU-54b: Rückseite gestempelt und mit Unterschrift. DEU-54c: Rückseite gestempelt und mit Unterschrift. DEU-95c: braunes Papier, Vs. ohne Unterdruck "20000". DEU-95i: Vs. Druck schwach oder bearbeitet? DEU-223b: KN braun statt rot. Antwort der Redaktion Die Abstempelungen auf den Darlehnskassenscheinen von 1914 stammen wahrscheinlich aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, als z. B. auf dem Balkan alle umlaufenden Zahlungsmittel der ehemaligen österreich-ungarischen Monarchie eingezogen und durch neue Ausgaben ersetzt wurden. Dabei wurden auch deutsche Geldscheine abgestempelt, die durch den Krieg bis hierher gelangt waren. Borna Barac hat in seinem Katalog über das Papiergeld des ehemaligen Jugoslawiens eine ganze Reihe solcher Stempel identifiziert und abgebildet. Leider sind die Stempel hier völlig unleserlich, sodass eine genaue Bestimmung kaum möglich ist. Die Reichsbanknote zu 20.000 Mark von 1923 auf scheinbar braunem Papier (DEU-95c, Wasserzeichen Gitter mit 8) habe ich mir im Original angeschaut. Danke, dass Sie mir alle Scheine zugesandt haben, da eine Begutachtung anhand von schlechten Farbkopien nur sehr eingeschränkt erfolgen kann. Ich gehe nicht davon aus, dass es sich um eine bewusst hergestellte Variante auf hellbraunem Papier handelt, sondern um eine Verfärbung, die verschiedene Ursachen haben kann. Immerhin ist der Schein inzwischen 100 Jahre alt. Eine lange Zeit, in der er vielen Einflüssen ausgesetzt sein konnte, die eine Verfärbung hätten begünstigen können. Wir kennen neben solchen durch Lichteinwirkung auch bräunliche Verfärbungen durch lange Aufbewahrung in alten säurehaltigen Pergamenthüllen. Das Druckbild der Vorderseite der zweiten Banknote zu 20.000 von 1923 (DEU-95i, Wasserzeichen Hakensterne) ist nur schwach ausgeprägt. Besonders auffällig ist die Wertzahl im Unterdruck, die durch den schwachen Überdruck sehr deutlich erscheint. Der Vergleich mit dem verfärbten Schein hat Sie sicher dazu veranlasst anzunehmen, dass dieser keine Wertzahl im Unterdruck hätte. Bei genauer Betrachtung ist diese aber auch hier vorhanden, nur hebt sich diese durch den normal kräftigen Überdruck nicht deutlich ab. Die Rückseite des Scheins ist normal ausgeführt. Es ist schwer zu sagen, warum der Druck der Vorderseite so schwach erscheint. Die Begutachtung des Originals hat hier sehr geholfen. Ganz offensichtlich erfolgte der Unterdruck völlig normal, lediglich der schwarzblaue Überdruck wurde mangels ausreichend Druckfarbe viel zu schwach ausgeführt. Als einen echten Fehldruck kann man das nicht bezeichnen, eher als eine Druckzufälligkeit. In Anbetracht der am Druck von Reichsbanknoten in der Zeit beteiligten vielen privaten Druckfirmen war Druckzufälligkeiten keine Seltenheit. Noch einmal ganz deutlich: Nicht alles, was anders aussieht, ist gleich eine Variante oder Abart! Die braune statt rote Kontrollnummer bei dem 2-Rentenmark-Schein wird als DEU-223F aufgeführt. Aus der Zeit des "Dritten Reichs" sind die meisten Reichsbanknoten mit roter bis dunkelbraunroter Kontrollnummer bekannt. Hans-Ludwig Grabowski Anmerkung Immer wieder werden Varianten, Serien und vieles mehr gemeldet oder die Aufnahme von Ausgaben gewünscht, die schon lange katalogisiert sind bzw. erwähnt werden, weil Sammler mit längst überholten Katalogauflagen arbeiten, die zum Teil Jahrzehnte alt sind. Vielleicht sollten sich Sammler doch dazu durchringen, aktuelle Kataloge zu kaufen, um auf dem neusten Wissensstand zu sein. Die Investition steht in aller Regel kaum im Verhältnis zu den Preisen begehrter Sammelobjekte. Dann wäre die Arbeit von Autoren auch nicht ganz umsonst. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Reichskassenscheine, das einheitliche Staatspapiergeld des deutschen Kaiserreichs
Am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaal des Versailler Schlosses vor den Toren von Paris der preußische König Wilhelm zum deutschen Kaiser ausgerufen. Eine der dringendsten Aufgaben des neuen Deutschen Reichs bestand darin, die verworrenen Währungsverhältnisse zu lösen. Alle Bundesstaaten hatten eigene Münzen ausgegeben. Nicht weniger als sechs unterschiedliche Münzsysteme gab es.[1] Erwies sich bereits das Umrechnen zwischen den Hauptwährungen Taler (im 30-Talerfuß) und Gulden als problematisch, so wurde das Rechnen in den Untereinheiten vollends verwirrend. Hauptproblem bei der Umrechnung zwischen den Münzen war die Duo-Dezimalität und die begriffliche Identität der Geldeinheiten in den verschiedenen Münzsystemen (z.B. bei Pfennigen und Schillingen). Zusätzlich kursierten weiterhin Münzen anderer, veralteter Münzsysteme (14-Talerfuß usw.). Unter ihnen fanden sich selbst solche aus dem 18. Jahrhundert, teils von nicht mehr existierenden Herrschaften. Auch ausländische Silber- und Goldmünzen waren im Zahlungsverkehr an der Tagesordnung.[2] Daher befasste sich der Reichstag bei seiner ersten Sitzung am 21. März 1871 bereits mit der Schaffung einer reichseinheitlichen Währung. Der internationalen Entwicklung folgend, sollte der Wert der neuen Währung durch Gold statt durch Silber gedeckt werden. Der Übergang hierzu wurde durch Kriegsentschädigungszahlungen der französischen Regierung erleichtert. Sie beliefen sich auf die damals unvorstellbare Summe von 5 Milliarden Franken, darunter 617 Millionen in bar, also in Gold, 125 Millionen in Banknoten und 4248 Millionen in Handelswechsel. Mit den Banknoten und Handelswechseln konnte weiteres Gold erworben werden. Man brauchte also nicht erst das umlaufende Silbergeld einzuziehen, um dafür Gold zu kaufen. Das „Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen“ vom 4. Dezember 1871 bestimmte in § 1, dass aus einem Pfund Feingold 139 ½ 10-Mark-Münzen zu prägen seien. § 2 legte fest: „Der zehnte Theil dieser Goldmünze wird Mark genannt und in hundert Pfennige eingetheilt.“ Schließlich regelte das Gesetz auch das Wertverhältnis der bisherigen Landeswährungen zur neuen Goldwährung. Mit der Ausführung des Gesetzes begann man unverzüglich, und noch im Dezember 1871 wurden die ersten Reichsgoldmünzen ausgegeben. Bis Ende April 1873 waren schon Goldmünzen für über 600 Millionen Mark geprägt. Das „Münzgesetz“ vom 9. Juli 1873 brachte dann die Münzreform in Gang. Außer den Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark sollten auch solche zu 5 Mark sowie Reichssilbermünzen zu 5, 2 und 1 Mark sowie 50 und 20 Pfennig, ferner Reichsnickelmünzen zu 10 und 5 Pfennig sowie Reichskupfermünzen zu 2 und 1 Pfennig geprägt werden. Erst das Münzgesetz sprach es in § 1 ausdrücklich aus, dass „an die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen … die Reichsgoldwährung“ tritt und „der Zeitpunkt, an welchem die Reichswährung im gesammten Reichsgebiet in Kraft treten soll“ durch eine Verordnung des Kaisers bestimmt wird. Diese „Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung“ vom 22. September 1875 legte als Termin den 1. Januar 1876 fest. Bis auf Lippe-Detmold, Lauenburg, Lübeck, Bremen, Hamburg und dem neuen Reichsland Elsass-Lothringen hatten alle Bundesländer Staatspapiergeld emittiert.[3] Das „Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen“ vom 30. April 1874 verpflichtete die Bundesstaaten, ihr Staatspapiergeld bis zum 1. Juli 1875 zur Einlösung aufzurufen.[4] An ihre Stelle traten die Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark. Die Ausgabe dieses reichseinheitlichen Staatspapiergelds war auf 120 Millionen Mark – etwa 3 Mark je Kopf der Bevölkerung – begrenzt. Entsprechend ihrer Bevölkerungszahl (Zählung vom 1. Dezember 1871) erhielten die Bundesstaaten die Reichskassenscheine zur Einlösung ihres Papiergelds. Bis zum 1. Januar 1876 sollte die Aktion abgeschlossen sein. Allerdings befand sich weit mehr altes Staatspapiergeld im Umlauf als die festgesetzten 120 Millionen Mark. Ende 1874, also mehr als fünf Monate nach Verabschiedung des Gesetzes, errechnete man, dass etwa 39,8 Millionen Taler und 37,8 Millionen Gulden, also exakt 184.298.529 Mark altes Staatspapiergeld einzulösen war. Das Gesetz enthielt bereits eine Ermächtigung des Reichskanzlers, den Gesamtbetrag vorübergehend zu erhöhen. Bundesstaaten, deren Papiergeldausgaben den ihnen zugestandenen Betrag überstiegen, erhielten zwei Drittel des Differenzbetrags entweder in „baarem Geld“ – also Goldmünzen – oder in Reichskassenscheinen als „Vorschuss“ auf ihre Steuer- und sonstigen Einnahmen, je nach dem Barvermögen der Reichskasse. Insgesamt wurden Reichskassenscheine im Betrag von 174,7 Millionen Mark ausgegeben. Die „Sonderzuführungen“ wurde dann innerhalb von 15 Jahren zurückgezahlt, sodass ab 1891 nur noch die im Gesetz vorgesehenen 120 Millionen Mark an Reichskassenscheinen im Verkehr waren. Für Privatpersonen bestand keine Annahmepflicht der Reichskassenscheine, jedoch hatten allen Kassen des Reichs und sämtlicher Bundesstaaten sie in Zahlungen zu nehmen und die Reichs-Hauptkasse löste sie für Rechnung des Reichs jederzeit in barem Geld ein. Am 29. Juni 1874 beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung, dass ein Zehntel des Gesamtbetrags in Abschnitten zu 50 Mark, drei Zehntel in Abschnitten zu 20 Mark und sechs Zehntel zu 5 Mark ausgefertigt werden sollten. In den folgenden Jahren wurde dieses Verhältnis mehrfach zugunsten des 50-Mark-Scheins geändert. Der Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 1886 legte schließlich für den Umlauf 30 Millionen Mark in Scheinen zu 20 Mark, 20 Millionen in Scheinen zu 5 Mark und 70 Millionen Mark zu 50 Mark fest. Die Ausfertigung der Reichskassenscheine erfolgte durch die Preußische Haupt-Verwaltung der Staatsschulden unter der Bezeichnung „Reichsschulden-Verwaltung“. Die Herstellung der ersten Emission mit dem Datum vom 11. Juli 1874 besorgte die preußische Staatsdruckerei. Die Kosten betrugen im ersten Jahr etwa 300.000 Mark, 1875 und 1876 jeweils 600.000 Mark. Ihre Ausgabe wurde 1875 im "Centralblatt für das Deutsche Reich" bekannt gemacht. Ein Einlösungsversprechen wie auf Banknoten enthalten die Scheine nicht, wohl aber neben der Bezeichnung des Scheins und der Angabe des Nennwerts, Ort, Datum, ausfertigende Behörde, Unterschriften, Strafsatz und den Hinweis auf das zugrunde liegende Gesetz. „Das Papier – geschöpftes weißes Hanfpapier – wurde für die Abschnitte zu 5 Mark in der Papierfabrik Gebrüder Ebart in Spechthausen angefertigt und erhielt das Wasserzeichen – hell auf dunklem Grunde – die deutsche Kaiserkrone mit der Zahl 5 darunter. Das Papier für die Abschnitte zu 20 und 50 Mark lieferte die Eichberger Papierfabrik (R. von Decker) in Eichberg bei Schildau (Bober). Das Wasserzeichen des Papiers für die 20er bestand in der Kaiserkrone und der Zahl 20 darunter und für die 50er in dem Reichsadler und der Werthzahl 50 zu beiden Seiten. Von dem kreisförmigen dunklen Grunde, aus welchem Krone und Adler hervorleuchten, ging nach oben und unten sowie nach rechts und links je ein 1,7 cm breiter dunkler Streifen durch das Papier. Der Druck erfolgte bei den 5 Mark-Scheinen zu 12 Stück, bei den anderen beiden Werthen zu 8 Stück auf den Bogen. Die Schauseite ist in Kupferdruck, die Rückseite in Buchdruck ausgeführt.“[5] Die bildlichen Darstellungen auf den Originalplatten wurde vom Kupferstecher Eilers gestochen. DEU-45: Reichs-Kassen-Schein, 11. Juli 1874, 5 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-46: Reichs-Kassen-Schein, 11. Juli 1874, 20 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-47: Reichs-Kassen-Schein, 11. Juli 1874, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Die Gestaltung der Kassenscheine entspricht dem Zeitgeschmack. Die Vorderseiten wurden in Tiefdruck und die Rückseiten im Hochdruck ausgeführt. Der 5-Mark-Schein ist 125 x 80 mm groß und wiegt 0,725 g. Die stahlblaue Vorderseite zeigt im Mittelfeld auf guillochiertem Grund in Schwarz außer dem Text den Reichsadler, unter dem zwei sitzende Putten eine Laubgirlande halten. Der 20er hat die Maße 140 x 90 mm und ein durchschnittliches Gewicht von 0,9288 g. Der blassgrüne Unterdruck der Vorderseite wird dominiert von der grünen Abbildung eines Reichsherolds, der das von einem Kranz umgebene Schild mit der Wertzahl 20 hält. Der Schein zu 50 Mark schließlich misst 150 x 100 mm und wiegt 1,25 g. Die Vorderseite ist in brauner Farbe auf blassgrünem Druck ausgeführt. Zwei geflügelte Allegorien (Militär und Landwirtschaft) halten die Kaiserkrone, unter der sich die Wertangabe befindet. Die Rückseite bei den Nominalen zu 5 und 50 Mark ist rein ornamental gehalten, während der Wert zu 20 Mark auf blassgrünem Unterdruck eine kreisförmige Figur mit dem Reichsadler und der Umschrift "Reichs-Kassen-Schein" zeigt. „Die Reichs-Kassenscheine zu 5 Mark werden in Reihen von 20 Blättern eingetheilt, jedes Blatt enthielt 5000 Nummern und auf jede Nummer kamen 12 Scheine mit den unterscheidenden Buchstaben A bis M. Bei den Scheinen zu 20 und 50 Mark bestehen die Serien nur aus 5 Blättern und führten immer 8 Scheine die gleiche Nummer und zur Unterscheidung einen der Buchstaben A bis H.“[6] Wie bei vielen Papiergeldscheinen des 19. Jahrhunderts – dies gilt auch für die preußischen Kassenanweisungen – werden auf den Reichskassenscheinen neben den gedruckten Faksimile-Unterschriften (Löse, Herin, Röhjer) auf der Vorderseite, noch ein handschriftlicher Namenszug des Ausfertigungsbeamten auf der Rückseite wiedergegeben. Dies entsprach auch der Handhabung bei den von der Reichsschuldenverwaltung ausgegebenen Wertpapieren. Bereits um die Jahreswende 1875 wurden die ersten falschen 20-Mark-Scheine aus dem Verkehr gezogen. In den folgenden Jahren kamen Fälschungen der 5er und 50er hinzu. Der Bundesrat erließ daher am 24. März 1876 Bestimmungen, wie mit gefälschten Reichskassenscheinen zu verfahren war: Danach hatten alle Reichs- und Landeskassen eingehende nachgemachte oder verfälschte Reichskassenscheine anzuhalten. Falschstücke, die vom Kassenbeamten ohne Weiteres als solche erkannt wurden, waren sofort der zuständigen Justiz- oder Polizeibehörde zu übergeben. Erschien die Echtheit des Scheins dagegen zweifelhaft, so sollte dem Besitzer eine Bescheinigung ausgehändigt werden und der Schein der Reichsschuldenverwaltung (Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, Berlin S. W., Oranienstrasse 94) zur Prüfung vorgelegt werden.[7] Im "Illustrirten Anzeiger" findet sich ein Hinweis, „in welcher Weise man bei den 5-Markscheinen die Richtigkeit der Folionummer auf der linken Seite mit der Nummer auf der rechten Seite und damit die Aechtheit des Scheines prüfen kann … Streicht man nämlich die drei letzten Zahlen der rechtsseitigen Nummer ab, dividirt in die verbleibenden mit 5, setzt der sich daraus ergebenden Zahl die Ziffer 1 zu, so erhält man die richtige Foliozahl auf der linken Seite de Scheines. Zum Beispiel: Der Schein trägt linksseitig Fol. 114 und rechtsseitig Nr. 0565230, so streicht man die letzten Ziffern 230 ab, dividirt in die verbliebene Zahl 0565 mit 5, ergibt dies 113, die Zahl 1 zugesetzt ist gleich 114, welches der richtigen Folionummer entspricht. – Diese Prüfung ist auch auf andere und raschere Art, die übrigens auf sämmtliche Markscheine Anwendung findet, möglich, wenn man die letzten drei Stellen der rechtsseitigen Nummern wegstreicht, die übrig bleibende Zahl mit 2 multiplicirt, hierauf von dem Product die letzte Stelle wegstreicht und 1 dazu zählt, so ergibt sich die linksseitige Folionummer. Betreffs dieses Verhältnisses der Stücknummer zur Folionummer auf den Fünf-Markscheinen dient nichts leichter zur Prüfung der Richtigkeit, als sich zu erinnern, dass auf jedem Folium 5000 Stücknummern eingetragen stehen. Theilt man die Stücknummer einfach durch 5000 und ergänzt den Quotienten auf die nächste ganze Zahl, so hat man in dieser die richtige Nummer des Foliums.“[8] Vor einem falschen Reichskassenschein zu 20 Mark wird gewarnt.[9] Immer wieder tauchten in den 1870er-Jahren Falsifikate auf. Welche Gefahr von ihnen ausging, wird am folgenden Beispiel deutlich. „Am 1. Dezember 1882 hatte ein Notar in Elberfeld von einem Rentner in Barmen ein Kapital von 15000 Mark zum Ausleihen erhalten. Unter den Scheinen befanden sich 194 Fünfzig-Mark-Scheine = 9700 Mark. Der Notar hinterlegte bei einem Bankhause, dessen Kassierer das Geld ohne Bedenken annahm. Später schöpfte man jedoch Verdacht und sandte einen Schein zur Reichs-Bankstelle zur Prüfung. Es stellte sicher heraus, dass von den 194 Scheinen zu 50 Mark 190 falsch waren.“[10] Da die erste Ausgabe keinen ausreichenden Schutz gegen Fälschungen bot, wurde unter dem Datum des 10. Januar 1882 eine zweite Ausgabe emittiert. Um Entwürfe für die neue Ausgabe zu erhalten, wurden eine Anzahl deutscher Künstler aufgefordert, an einem Preisausschreiben teilzunehmen, bei dem für jede Wertstufe ein Entwurf der Vorderseite und eine Zeichnung der Rückseite einzureichen war. Die Motivwahl war dem Künstler freigestellt, einzig Bildnisse von lebenden Personen waren ausgeschlossen. Ferner sollte auf der Rückseite ein durchziehender Faserstreifen sichtbar sein. Er sollte eine leichtere Kontrolle der Echtheit ermöglich. Ein Ausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern des Bundesrats, einem Mitglied des Reichs-Schatzamts, dem technischen Referenten für Kunstangelegenheiten im preußischen Kultusministerium, dem Direktor der Reichsdruckerei und dem Kupferstecher Professor Mandel (Berlin), empfahl die Arbeiten von Professor Wilhelm Sohn (Düsseldorf) mit einigen Abänderungen zur Ausführung. Kaiser Wilhelm I. genehmigte durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Dezember 1880 die Entwürfe. Entwurf des Reichskassenscheins von 1882 über 20 Mark.[11] In der Größe weichen die Scheine der neuen Ausgabe von denen der ersten nicht ab. Jedoch verwendete die Reichsdruckerei[12] jetzt das neuartige Wilcox-Faserpapier, benannt nach dem Erfinder M. Wilcox aus Glen Mill, Pennsylvania.[13] Bei diesem Spezialpapier werden an bestimmten Stellen farbige Pflanzenfasern eingebettet. Sie sollten Fälschungen erschweren. Zusätzlich wurde das Papier sämtlicher Scheine mit senkrechten Rippen versehen, die anfangs stark hervortreten, sich bei längerem Umlauf zwar glätten, aber nicht ganz verschwinden. Die Anfertigung des Papiers erfolgte bei der Papierfabrik Gebrüder Ebart in Spechthausen bei Eberswalde. Beide Scheinseiten wurden in Kupferstichdruck ausgeführt, und zwar beim 50er in brauner, beim 20er in grünschwarzer und beim 5er in blauschwarzer Farbe. Kupferstecher Professor Ernst Forberg (Düsseldorf) führte den Hauptteil der Druckplatte zu 50 Mark aus, während die Ergänzungen von bewährten Kupferstechern der Reichsdruckerei erledigt wurden. Die Rückseiten der drei Werte wurden gleich gestaltet – in einem Band die Wertangabe in Buchstaben, darüber in Ziffern. Auf dem sonst unbedruckten linken Scheindrittel finden sich erstmals die Notennummern in der für die Reichsdruckerei typischen Form und ein Siegel der Reichsschuldenverwaltung, das den handschriftlichen Namenszug ersetzt. Die Vorderseiten weisen jeweils bildliche Elemente auf, der 5er einen geharnischten Ritter mit einem Zweihandschwert auf der Schulter, während die Hand seines linken Arms auf einem Schild mit dem Reichsadler ruht. Beim 20er halten zwei Putten ein Gebinde von Blättern und Früchten, die ein Wappen mit dem Reichsadler umgeben. Der Kassenschein zu 50 Mark schließlich zeigt eine geflügelte weibliche Gestalt, auf einem Säulenkapitell sitzend, das Haupt mit einem Eichenkranz geschmückt, in der linken Hand den Merkur- bzw. Hermes-Stab und in der rechten eine Sanduhr haltend, zu Füßen umgeben von Symbolen des Ackerbaus und Handels. Alle Scheine tragen den vierzeiligen Aufdruck „Gesetz vom 30. April 1874 / Wertangabe (z.B. Funfzig Mark) / Berlin, den 10. Januar 1882 / Reichsschuldenverwaltung“, darunter dann die gedruckten faksimilierten Unterschriften „Sydnow[14] Hering Merleker Michelly“. DEU-48: Reichskassenschein, 10. Januar 1882, 5 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-49: Reichskassenschein, 20. Januar 1882, 20 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-50: Reichskassenschein, 20. Januar 1882, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Die Ausgabe der 50er begann im April 1882, die der 5er und 20er im Februar 1883. Vorausgegangen war ihre Bekanntmachung vom 1. April 1882 und 18. Januar 1883 durch die Reichsschuldenverwaltung in den Regierungsamtsblättern sowie einer großen Zahl von Berlinern und auswärtigen Zeitungen. Um den Umtausch der alten Reichskassenscheine zu beschleunigen, durften die bei den Kassen des Reichs und der Bundesstaaten eingegangenen Scheine nicht wieder ausgegeben werden. Bis Ende April 1884 waren bereits 129.650.680 Mark in neuen Scheinen ausgegeben und nur noch für 15.194.890 Mark Scheine von 1874 im Umlauf. Obwohl keine förmliche Ungültigkeitserklärung erfolgte, löste vom 1. Juli 1885 an nur noch die Kontrolle der Staatspapiere die alten Scheine ein. Trotz des verbesserten Fälschungsschutzes wurde bereits am 26. Juni 1884 an einer Theaterkasse in Frankfurt am Main ein falscher, durch Lithografie hergestellter 50-Mark-Schein angenommen, bei welchem die Pflanzenfasern auf der Rückseite durch aufgeklebte Menschenhaare nachgeahmt wurden. Auch in den folgenden Jahren tauchten immer wieder Falsifikate auf. Der Braunton des 50ers begünstigte die Herstellung von Falsifikaten durch das Medium der Fotografie. Man kam daher an den zuständigen Stellen zu dem Entschluss, gänzlich veränderte 50-Mark-Scheine unter Beibehaltung des Wilcox-Faserpapiers, jedoch in geringerer Stärke ins Auge zu fassen. Zu diesem Zweck wurden 170.000 Mark in den Haushalt 1895/96 eingestellt. Unter den von fünf deutschen Künstlern eingesandten Entwürfen für die Vorderseite wurde der des Berliner Professors Emil Döpler d. Jüng. zur Ausführung angenommen. Den Stich der figürlichen Teile besorgte Kupferstecher Otto Reim aus Charlottenburg. Die Vorarbeiten waren Anfang 1899 so weit erledigt, dass im April mit dem Druck begonnen werden konnte. Der neue Schein mit dem Ausgabedatum vom 5. Januar 1899 wurde in bläulichgrünem Kupferstichdruck auf geriffeltem Hanfpapier hergestellt, das als fortlaufendes Wasserzeichen eine von Lorbeerzweigen umgebene Kaiserkrone und auf dem linken Rand der Rückseite einen mit bunten (gelben, blauen, grünen und roten) Pflanzenfasern durchsetzten Streifen enthält. Auf der Vorderseite erscheint hier erstmals eine auch später vorkommende Germania-Darstellung in der Gestalt einer am Meer sitzenden und mit verschiedenen Attributen und Symbolen ausgestatten weibliche Gestalt. Der Schein zeigt sechs gedruckte faksimilierte Unterschriften: v. Hoffmann[15], Merleker, Mücke, Tielsch, Lehnert und Zwicker. DEU-51: Reichskassenschein, 5. Januar 1899, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Im Haushalt 1899 wurden 140.000 Mark für die Herstellung des Papiers, der Entwürfe usw. von 5 und 20 Mark eingestellt. Der 5-Mark-Schein wurde vom Architekten Alexander Zick entworfen und mit dem Ausgabedatum 31. Oktober 1904 gedruckt, aber erst im April 1906 in Umlauf gesetzt. Der 125 x 80 mm große Schein bildet ebenfalls die gekrönte Germania am Meer mit Fahne und Schild ab, auf dem Schoss eine Putte, von deren Hand eine Taube auffliegt, dazu Sinnbilder der Landwirtschaft (Früchte), der Industrie (Amboss, Hammer, Zahnrad), des Handels (Caduceus, verschnürter Warenballen) und der Schifffahrt (Bug eines Schiffes). Auf der Rückseite hütet ein Lindwurm einen Schatz. Der Schein trägt die gedruckten faksimilierten Unterschriften von: v. Hoffmann, Mücke, Tielsch, Zwicker und Warnecke. Auch dieser Schein wurde auf Wilcox-Faserpapier gedruckt. Zusätzlich weist das Papier die Wertzahl 5 im Spiralband im Wasserzeichen auf. DEU-52a: Reichskassenschein, 31. Oktober 1904, 5 Mark mit sechsstelliger Kennziffer, Vorder- und Rückseite. Durch Gesetz vom 20. Februar 1906 erhielt die Reichsbank das Recht, eigene Noten zu 20 und 50 Mark auszugeben (bis dahin durfte sie nur Nominale ab 100 Mark aufwärts in Umlauf bringen). Die entsprechenden Werte der Reichskassenscheine wurden daher bis zum 31. Dezember 1910 eingezogen und durch Abschnitte zu 10 Mark ersetzt (Gesetz vom 5. Juni 1906). Unterschrieben wurden sie von: v. Bitter[16], Mücke, Tielsch, Zwicker, Warnecke, Ottendorf und Müller. Die neuen 10-Mark-Scheine haben die Größe 140 x 90 mm und wurden ebenfalls Wilcox-Faserpapier gedruckt. Sie datieren vom 6. Oktober 1906 und gelangten Ende 1907 in Umlauf. Der Entwurf des Scheins stammt von Paul Thunmann, gestochen wurde die Druckplatte von Hans Mayer. Auf der Vorderseite bildet der Schein eine Frauengestalt mit Palmenzweig ab. Sie versinnbildlicht den Überseehandel mit den deutschen Kolonien. Die Rückseite bildet zwei „schwebende“ weibliche Figuren ab. In der runden Aussparung auf Vorder- und Rückseite wird ein Merkur- bzw. Hermeskopf als Wasserzeichen sichtbar. DEU-53b: Reichskassenschein, 6. Oktober 1906, 10 Mark mit siebenstelliger Kennziffer, Vorder- und Rückseite. Mit dem Gesetz über Änderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913 erfolgte eine währungspolitische Vorbereitung auf einen möglichen Kriegsfall. Der Reichskanzler wurde ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Millionen Mark weitere Reichskassenscheine zu 5 und 10 Mark zu emittieren und in gleicher Höhe gemünztes Gold für den Reichskriegsschatz aus dem Verkehr zu ziehen. Die Durchführung dieses Gesetzes stellte die Papierfabrik Gebrüder Ebart vor großen Schwierigkeiten. Um kurzfristig die entsprechende Papiermenge liefern zu können, mussten Nachtschichten eingelegt werden. Beide Scheine kommen mit sechs- und siebenstelligen Kontrollnummern vor. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs gingen eine Reihe gesetzgeberische Maßnahmen einher, die zu einer völligen Umgestaltung der Geldverfassung führten. Durch Gesetz vom 4. August 1914 wurden die Reichskassenscheine zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt; gleichzeitig die Einlösung in Gold aufgegeben. Beide verbliebende Reichskassenscheine wurden zwar erst am 6. Juni 1925 ungültig, waren aber durch die Inflation faktisch schon seit November 1922 bzw. Mai 1923 wertlos. Uwe Bronnert Anmerkungen Uwe Bronnert, Vor 150 Jahren: „Seine Majestät, der Kaiser Wilhelm lebe hoch!“, , Newsletter 3/2021 vom 18. Januar 2021. „Nach einer Schätzung von Karl Helfferich entfielen bei Beginn der Geldreform 1871 in Deutschland von 1,985 Mrd. Mark Metallgeldvorrat 4 % auf inländische Goldmünzen, 12 % auf ausländische Goldmünzen und 82 % auf in- und ausländische Silbermünzen, der Rest auf Scheidemünzen.“ Knut Borchardt, Währung und Wirtschaft, in: Währung und Wirtschaft in Deutschland 1876 – 1975, Hrsg. Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main 1976, S. 5. Zur Geldbeschaffung geben viele Staaten unter verschiedenen Namen sog. Staatspapiergeld aus, das meist wie Banknoten im Zahlungsverkehr umläuft. Streng genommen handelt es sich hierbei um einen zinslosen Kredit der Bürger an den Staat. Bereits in Artikel 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 war die Einziehung des von den Bundesstaaten unter den Bezeichnungen „Kassenschein", "Kassenanweisung“ oder ähnlich ausgegebenen Papiergelds bis zum 1. Januar 1876 vorgesehen. Das deutsche Staatspapiergeld, Als Handschrift gedruckt, Reprint der Orig.-Ausgabe Berlin, Reichsdruckerei 1901, Regenstauf 1993, S. 187. Ebenda, S. 188. Illustrirten Anzeiger über gefälschtes Papiergeld und unächte Münzen, Beilage Nr. 4, 1876. Ebenda. Ebenda, Nr. 3, 1876, S. 18 f. Das deutsche Staatspapiergeld, S. 192. Verkaufsliste 15, Juli 1982, der Firma Dieter Hoffmann, 8540 Schwabach. Die Reichsdruckerei entstand am 1. April 1879 durch Vereinigung der 1852 gegründeten Königlich Preußischen Staatsdruckerei mit der Königlich Geheimen Oberhofbuchdruckerei von Decker. Als offizieller Gründungstag gilt der 6. Juli 1879. Ihre Haupttätigkeit bestand in der Herstellung von Reichskassenscheinen, Reichsbanknoten, Schuldverschreibungen, Postwertzeichen, Wechselstempelzeichen und anderen Marken und geldwerten Papieren. Ferner druckte sie Verordnungsblätter und amtliche Werke (u. a. das Reichskursbuch und Patentschriften). In bestimmten Fällen war sie aber auch für Privatpersonen tätig. Organisatorisch stand sie unter der obersten Leitung des Staatssekretärs des Reichspostamtes. Die preußische Staatsdruckerei hatte das Recht zur Herstellung des Papiers erworben. Friedrich Hermann Sydow war von 1879 bis 1892 der Behördenleiter der Reichsschuldenverwaltung. Otto von Hoffmann war von 1892 bis 1905 der Behördenleiter der Reichsschuldenverwaltung. Rudolf von Bitter der Jüngere war von 1905 bis 1907 der Behördenleiter der Reichsschuldenverwaltung. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Leserpost: Varianten deutscher Banknoten, Teil 2 – 20 Mrd. Mark mit neuem Firmenzeichen
Ro-115b / DEU-137g mit unbekanntem Firmenzeichen "H" In den Anhängen ist ein Schein mit dem Firmenzeichen H zu sehen. Auf dem ersten Bild finden wir auch Scheine mit HH und BH zum Vergleich. Das Firmenzeichen H ist bei diesem Schein mit Wasserzeichen Hakensterne bisher nicht katalogisiert. Handelt es sich um eine neue Variante? K. Sokač Antwort der Redaktion Während der Inflation waren viele private Druckereien an der Herstellung der Scheine beteiligt. Die Firma Edler & Krische (Firmenlogo EK) aus Hannover druckte auch den Schein mit diesem Wasserzeichen. Dieser Firma wurde von der Deutschen Reichsbank auch das Firmenzeichen H zugewiesen. Es ist also entweder möglich, dass dieses Firmenzeichen H anstelle von EK beim Druck der Scheine verwendet wurde, oder dass der erste Buchstabe des Firmenzeichens blind gedruckt wurde und es sich tatsächlich um das Firmenzeichen BH, HH oder WH handeln könnte. Darauf deuten auch die kleinen Farbreste vor dem "H" hin, die sich aber nicht genau bestimmen lassen (wahrscheinlich HH). Es handelt sich also um einen Druckfehler. Ein entsprechender Hinweis im Katalog ist möglich. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Leserpost: Varianten deutscher Banknoten, Teil 1 – "Eierschein"
Ich sammle seit zehn Jahren deutsche Banknoten und lebe in Zagreb, Kroatien. In meiner Sammlung habe ich einige Banknoten, die nicht in dem Katalog "Die deutschen Banknoten ab 1871" aufgeführt sind. Ich möchte Ihnen hiermit einen Schein mit dem Wunsch zeigen, dass er in der nächsten Auflage des Katalogs veröffentlicht wird. Die Abbildungen zeigen einen "Eierschein" Ro-57a (DEU-70a) mit unbekanntem "No". Das "No" steht aufrecht und ist größer, nicht gebogen und kleiner als im Katalog. Ich hoffe, dass diese Bilder Ihnen bei der Erstellung neuer Kataloge helfen werden, auf deren Ausgaben ich mich schon sehr freue. K. Sokač Antwort der Redaktion Ich beende gerade die Arbeit an der Neuauflage meines Katalogs "Die deutschen Banknoten ab 1871", der Anfang November erscheinen wird. Deshalb schaue ich mir Ihre Ergänzungen und Abbildungen ganz genau an. Sie haben Recht, es gibt verschiedene Versionen des gebogenen Numero-Zeichens (gerade mit einem Strich unter dem "o" und schräg mit zwei Strichen unter dem "o"). Beide Varianten sind mehr oder weniger unter a) zusammengefasst. Die bereits für diesen Schein aufgeführten Varianten gehen über das hinaus, was auf anderen Reichsbanknoten unterschieden wird. So haben wir bei anderen Scheinen nur Unterscheidungen nach Wasserzeichen usw., aber nicht nach den verschiedenen Arten von Kontrollnummern und Numero-Zeichen. Das wäre die Aufgabe eines Spezial-Katalogs. Mein Katalog ist ohnehin schon sehr umfangreich und bietet daher noch Möglichkeiten, weitere Untervarianten zu entdecken. Ich werde aber in der Beschreibung auf die beiden Varianten hinweisen. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Eisenbahngeld: RÉGIE-Franken 1923/24
Die Verwaltung der deutschen Eisenbahnen im besetzten Gebiet* wurde durch die von der französischen und von der belgischen Besatzungsmacht gemeinsam betriebene RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS (kurz: RCFTO oder RÉGIE) wahrgenommen: Der Sitz der französisch-belgischen Eisenbahnverwaltung war ab 9. März Düsseldorf und später ab 8. April 1923 Mainz. Einer Düsseldorfer Meldung des „Journal“ von Anfang Oktober 1923 zufolge lagerten bei der RÉGIE schon seit längerer Zeit Geldscheine unbekannter Art, die zu gegebener Zeit emittiert werden sollten. Ihr Druck sei erforderlich geworden, weil die RÉGIE seit einiger Zeit Bezahlung der Eisenbahn-Fahrpreise in französischen Franken fordere, die deutsche Bevölkerung Devisen aber nicht besitze. Am 20. Oktober 1923 veröffentlichte die französische Nachrichtenagentur „Havas“ eine Ordonnanz (Verordnung) der Internationalen Rheinlandkommission (I.A.R.K.)**, die in der Übersetzung der Berliner Börsen-Zeitung vom 21. Oktober 1923 lautete: „Angesichts der Schwierigkeiten, die die Eisenbahnregie durch den dauernden Sturz der deutschen Mark hat, verordnet die interalliierte Rheinlandkommission: Artikel I. Die Eisenbahnregie der besetzten Gebiete ist ermächtigt, Transportbons auszugeben, die in französischen Franken berechnet sind. Artikel II. Die Bons werden kenntlich machen, dass sie zur Zahlung derjenigen Summen gültig sind, die den Eisenbahnen der besetzten Gebiete geschuldet werden. Artikel III. (Nur Strafbestimmungen bei Fälschungen). Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 20. Oktober 1923“. Die französische Zeitung „Temps“ meldete am gleichen Tag, dass die Bons (RÉGIE-Franken) keinen Zwangskurs hätten und nicht gesetzliches Zahlungsmittel seien. Die ab 11. November 1923 ausgegebenen und in den Umlauf gebrachten zehn undatierten RÉGIE-Franken (Bons) über 0,05, 0,10, 0,25, 0,50, 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Francs (französische Franken) enthielten keine weiteren als die aus der vorstehenden Verordnung ersichtlichen Angaben. Die Bons waren in deutscher und in französischer Sprache gehalten und unterschieden sich in der Gestaltung lediglich in Größe und Farbe. Die Vorderseite der Transportbons zeigt im oberen Teil die Abbildung einer Dampflok. Rechts von der Wertangabe eingerahmt ist der sechszeilige Text „GÜLTIG/ ZUR ZAHLUNG/ ALLER AN DIE/ EISENBAHNEN/ GESCHULDETEN/ BETRÄGE“ zu lesen, links entsprechend in französischer Sprache. Die Rückseite der Bons zeigt im Unterdruck "Vater Rhein" vor einer Ansicht der Stadt Mainz vom Rhein her gesehen. Weiterhin enthalten ist die Strafandrohung in französischer und deutscher Sprache: „Wer Gutscheine nachmacht oder nachgemachte in Verkehr bringt, wird mit der von der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission verhängten Strafe belegt“. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,05 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. Die Transportbons konnten mit französischen oder anderen Devisen gekauft werden, jedoch nur zu einem beschränkten Teil mit Papiermark. Diese Einschränkung ist nach der Stabilisierung der Papiermark in den ersten Dezembertagen 1923 wieder aufgehoben worden, da diese nach der Währungsreform keine Kursverluste mehr erlitt. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,10 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. Der damalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht bemerkte zu den RÉGIE-Franken: „Insgesamt dürften einige hundert Millionen Franken ausgegeben worden sein. Der Verkehr nahm diese Regiefranken in derselben Weise auf, wie die französischen Franken, und sie bürgerten sich in den Zahlungsumlauf des kleinen Verkehrs ein in weit höherem Umfange, als die eigentliche Verwendbarkeit in ihrer Beschränkung als Eisenbahnzahlungsmittel gestattet hätte." RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,25 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,50 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 1 Franc, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 5 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 10 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite eines Musterscheins. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 20 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 50 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite eines Musterscheins. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 100 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. Nach der Unterzeichnung des Londoner Abkommens vom August 1924 und der damit erfolgten Zurückführung der Eisenbahnen des besetzten Gebiets unter die deutsche Verwaltung verlor der RÉGIE-Franken seine Existenzberechtigung und wurde auf Grund eines von der Deutschen Reichsbahn mit der französischen Regie geschlossenen Abkommens eingelöst. Danach wurden RÉGIE-Franken im Wert bis zu fünf Franken in der Zeit vom 24. November bis 15. Dezember 1924 von den Kassen der Deutschen Reichsbahn und solche im Wert über fünf Franken vom Abwicklungsdienst der RÉGIE selbst eingelöst. Die Einlösung erfolgte in Reichsmark zu einem von der Internationalen Rheinlandkommission (I.A.R.K.) bestimmten Wechselkurs. Der erstmalige Kurs betrug 4,4488 Franken für 1 Reichsmark. Hans-Georg Glasemann Anmerkungen * Zum „besetzten Gebiet“ gehörten im Herbst 1923: der gesamte linksrheinische Raum, das sogenannte „Sanktionsgebiet“ etwa identisch mit dem nördlichen Teil der rechtsrheinischen Provinz Rheinland; das sogenannte „Ruhr-Einbruchsgebiet“, das im Norden bis Haltern, im Osten bis hinter Dortmund und im Süden bis kurz vor Hagen reichte, ferner große Teile des Bergischen Landes nördlich, östlich und südöstlich von Köln und einige Brückenköpfe, von denen die am weitesten in das unbesetzte Gebiet hineinragenden die von Koblenz (bis Diez) und von Mainz (bis kurz vor Frankfurt am Main) waren. Politisch betrachtet umfasste es die gesamte Bayerische Pfalz, fast die gesamte Rheinprovinz, das zu Oldenburg gehörende Land Birkenfeld, wesentliche Teile der Provinz Westfalen und kleinere Teile von Hessen und von Hessen-Nassau. ** I.A.R.K.: Der Interalliierte Hohe Ausschuss für die Rheinlande, auch als Interalliierte Rheinlandkommission (IRKO oder IARK) bezeichnet, war eine nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ab 1920 im Rheinland bestehende Institution der vier alliierten Besatzungsmächte Frankreich, Belgien, USA und Großbritannien mit Sitz in Koblenz. Sie fungierte in den aufgrund des Friedensvertrags von Versailles und des zugehörigen Rheinlandabkommens besetzten Gebieten des Rheinlandes als oberste Verwaltungsbehörde. Angelehnt an Rheinbrückenköpfe wurden drei Besatzungszonen gebildet: Eine britische Zone mit Sitz in Köln, eine US-amerikanische Zone mit Sitz in Koblenz und eine französisch-belgische Zone mit Sitz in Mainz. Die Kommission konnte Ordonnanzen (Verordnungen) erlassen, die vor allem die Sicherheit und den Unterhalt der Besatzungstruppen sowie die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sicherstellen sollten. Sie war gegenüber den deutschen Behörden in den besetzten Gebieten weisungsberechtigt, deutsche Gesetze und Verordnungen mussten durch die Kommission genehmigt werden. Verstöße gegen die Anweisungen der Kommission waren strafbar. Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962 und Bronnert, Uwe: Die Regiefranken der Régie des Chemins de Fer des Territoires Occupés 1923/24, 22. Juni 2021 in Geldscheine-Online. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Geldscheinporträts: Ernesto „Che” Guevara – Guerrillero Heroico
Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. Abbildung 1: Guerrillero Heroico, Foto von Alberto Korda, 5. März 1960. Das bärtige Gesicht mit entschlossenem Blick in die Ferne, die langen, schwarzen Haare unter der Baskenmütze mit dem roten Stern, die hochgeschlossene Kunstlederjacke – Jeder kennt den „Guerillero Heroico“. Der umtriebige Verleger Giangiacomo Feltrinelli sorgte für die Verbreitung des Fotos des jungen Fotografs Alberto Korda. Dass es zur wohl am häufigsten reproduzierten Aufnahme in der Geschichte der Fotografie werden sollte, konnte damals noch niemand ahnen. Ernesto Guevara wuchs in einer wohlhabenden Familie als erstes von fünf Kindern auf. Im Alter von zwei Jahren hatte er seine ersten Asthmaanfälle. Die Krankheit fesselte ihn oft ans Bett und sollte ihn noch weitere 37 Jahre seines Lebens plagen. Als heranwachsender war er ehrgeizig, aber unpolitisch. „Ich hatte keinerlei soziales Engagement in meinen Jugendjahren, und ich war auch nicht an den politischen und studentischen Kämpfen in Argentinien beteiligt“, stellte er Jahre später in einem Interview fest. Als die Familie nach Buenos Aires übersiedelte, entschloss Ernesto sich, Medizin zu studieren. Er begann mit hohem Eifer. Allmählich verlor er jedoch das Interesse. Mehrmals holte ihn seine „Weltsehnsucht“ ein: Er unternahm lange Reisen per Anhalter und mit dem Motorrad, seine Erlebnisse hielt er in seinen Tagebüchern fest. Besonders auf einer ausgedehnten Reise 1952 über den ganzen Kontinent bis nach Miami begann er, die Armut in Südamerika bewusst wahrzunehmen. Nach seiner Rückkehr legte er seine restlichen Prüfungen ab und erhielt im Juni 1953 seine Approbation. In Argentinien hielt es ihn nicht mehr lange. Schon im Juli brach der 25-jährige nach Bolivien, Peru, Ecuador und schließlich nach Zentralamerika auf. In Guatemala hatte er schließlich ein Schlüsselerlebnis: Der demokratisch gewählte Präsident Jacobo Árbenz Guzmán wurde in einem von der CIA unterstützten Putsch gestürzt und eine Diktatur installiert, nachdem die US-amerikanische United Fruit Company (heute Chiquita), die riesige Landflächen besaß, Bauern ausbeutete und den einzigen Atlantik-Hafen Guatemalas de facto kontrollierte, ihre wirtschaftliche Macht durch die Land- und Sozialreformen der Regierung bedroht sah. Guevara fand Zuflucht in der argentinischen Botschaft. Hier hat er den Kampf noch auf der Seite der Verlierer erlebt. Er kam zu der Ansicht, dass die bestehenden Verhältnisse nur mit einem Umsturz, einem revolutionären Kampf, zu beseitigen sind. Guevara zog weiter nach Mexiko-Stadt. Im Juli 1955 traf er dort auf Raúl und Fidel Castro, die bereits zwei Jahre zuvor Teil eines bewaffneten Widerstandsgefechts in Kuba waren. Dies war ein weiterer Wendepunkt. Er war auf seiner richtungslosen Suche fündig geworden und schloss sich den kubanischen Revolutionären an. Ohne Fidel hätte es keinen „Che“ gegeben. Abbildung 2: Banco Nacional de Cuba, Banknote zu 3 Peso 1995. Vorderseite: Porträt von Ernesto "Che" Guevara. Rückseite: „Che“ Guevara bei einem Arbeitseinsatz auf einer Zuckerrohrplantage. Mit 82 Guerilleros landete Fidels Truppe im November 1956 in Kuba. Sie wurde dort bereits erwartet, nur zwei Dutzend konnten sich in den Bergdschungel retten. Von dort kämpften sie sich langsam zum Festland vor, sicherten sich kleinere Gebiete und wuchsen, bis sie schließlich 1959 in die Hauptstadt einmarschierten. Die morschen Machtstrukturen um den kubanischen Präsidenten Batista implodierten eher, als dass sie durch den Aufstand gesprengt wurden. Den Rückhalt des Volkes hatte er schon lange nicht mehr. „Che“ war zum „Comandante“ aufgestiegen, die Revolutionsdisziplin setzte er durch Hinrichtungen von Deserteuren auch mit eigener Hand durch. Nach der Revolution wurde Guevara Industrieminister und Chef der Nationalbank Kubas. Er unternahm außenpolitische Reisen, schloss Handelsabkommen und diskutierte die Umgestaltung der Wirtschaft mit Ökonomen wie Ernest Mandel. Große Erfolge erzielte er mit seiner Wirtschaftspolitik nicht. Auch seine außenpolitischen Aktivitäten waren wenig erfolgreich. Während der Kubakrise 1962 sprach er sich für einen nuklearen Erstschlag der Sowjetunion gegen die USA aus. Seine zunehmend antisowjetischen und prochinesischen Äußerungen durchkreuzten zudem häufiger die Pläne des pragmatischen Fidel Castro. 1965 trat er aus der Regierung aus und verschrieb sich wieder dem Guerillakampf. Getarnt reiste er in den Kongo und unterstützte erfolglos die dortige Revolution. Ein Jahr später führte er in Bolivien eine Rebellenarmee an. Die Aktion wurde von den Regierungstruppen aufgedeckt, Guevara wurde enttarnt und am 9. Oktober 1967 hingerichtet. Nach offiziellen Angaben wurde er im Kampf getötet. Sein Leichnam wurde aufgebahrt, die Bilder gingen um die ganze Welt. An manchen Stellen heißt es, das Jahr 1968 habe schon 1967 mit dem Mord an "Che" Guevara begonnen. „Che lebt!“ skandierten viele Studenten und Kriegsgegner, und noch heute singen die Kinder in den Schulen Kubas „¡Seremos como el Che!“ („Wir werden sein wie Che!). Elias Heindl Literatur/Quellen: Rüb, Matthias (2017): Che Guevara. 100 Seiten. Ditzingen, Reclam O‘Hagan, Sean (2004): Just a pretty face? The Observer, 11. Juli 2004, aufgerufen über: www.theguardian.com/film/2004/jul/11/features.review (Stand 22.10.2023) Gaupp, Peter (2017): Che Guevara – der gescheiterte Messias der Weltrevolution. Neue Zürcher Zeitung, 09.10.2017, aufgerufen über: www.nzz.ch/international/che-guevara-der-gescheiterte-messias-der-weltrevolution-ld.1320789 (Stand 22.10.2023)
- SCHWEIZER RUБEL
Schweizer Agitationsnote, 1921, 100.000 Schweizer-Rubel Die russische Revolution im Oktober 1917 brachte nicht nur Lenin und die Bolschewiki an die Macht, sondern veränderte auch die politische Landschaft Europas. Anfang November 1918 übernahmen für kurze Zeit in vielen Städten Deutschlands Arbeiter- und Soldatenräte die Macht. In Berlin rief am 9. November Karl Liebknecht – nur zwei Stunden nach der Proklamation der Deutschen Republik durch Phillip Scheidemann – zum Kampf für die freie sozialistische Republik Deutschland und die Weltrevolution auf. Die politischen Gegensätze zwischen den Sozialdemokraten, bürgerlichen Parteianhängern sowie dem kommunistischen "Spartakus-Bund" führten Deutschland an den Rand eines Bürgerkriegs. Kommunisten und Anarchisten regierten im Frühjahr in München die bayerische Räterepublik. Aber auch außerhalb Deutschlands war das kommunistische Gedankengut angekommen. Unter Führung von Sándor Garbai (1879–1947) und Béla Kun (1886–¡938) entstand im März 1919 in Ungarn eine kurzlebige Räterepublik. Besonders diese wurde von vielen bürgerlichen Zeitgenossen als Zeichen der bevorstehenden kommunistischen Weltrevolution gedeutet und ebenso wie sozialdemokratische Ideen und Forderungen abgelehnt und entschieden bekämpft. Dies galt auch für die Schweiz. Obwohl die Schweiz nicht am Ersten Weltkrieg beteiligt gewesen war, hatte sie unter den finanziell Folgen zu leiden. So fiel nicht nur die Last der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden den steuerzahlenden Bürgern zu; auch die Aufrechterhaltung des Militär- und Verwaltungsapparats verschlang das Geld für die längst versprochene Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen-Versicherung. Ebenso wenig standen Mittel für die Arbeitslosenversicherung und für eine wirksame Tuberkulosenfürsorge zur Verfügung. Der Sozialdemokrat Dr. Arthur Schmid kritisierte in seinem Aufsatz darüber hinaus die ungerechte Steuerbelastung mit den kämpferischen Worten: „Im kapitalistischen Staate werden alle Lasten auf die Schultern der großen Volksmassen abgeladen, soweit das immerwie möglich ist. Die Steuerlasten werden nicht nach einem gerechten Maßstabe verteilt, sondern die Verteilung der Steuerlasten ist eine politische Machtfrage. Wo die politische Macht in den Händen der kapitalistischen Parteien ruht, wird die Steuerpolitik im Interesse der wirtschaftlich Mächtigen eingestellt. Ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird den Arbeitenden immer mehr und mehr aufgeladen.“[1] Daher wollten die Schweizer Sozialdemokraten natürliche und juristische Personen mit größerem Vermögen durch eine einmalige Vermögensabgabe stärker an der Schuldtilgung des Staates beteiligen. Ihr Plan sah bei natürlichen Personen einen progressiven Steuersatz von 8 Prozent auf Vermögen von bis zu 50.000 Franken vor, der auf bis auf 60 Prozent für Vermögen von über 32,7 Millionen Franken anstieg. Die Steuer sollte erst von einem Vermögen erhoben werden, das über dem Freibetrag von 80.000 Schweizer Franken lag. Dieser erhöhte sich um 30.000 Franken für die Ehefrau und für jedes Kind um weitere 10.000 Franken; hinzu kam ein abgabefreier Betrag von 50.000 Franken für das Mobiliar, d. h. eine Familie mit zwei Kindern hätte steuerfrei über ein Vermögen von 180.000 Franken verfügen können. Dieser Betrag entspräche heute ca. 4,7 Millionen Franken bzw. etwa 3,9 Millionen Euro. Bei juristischen Personen sollte eine Vermögensabgabe von 10 % des abgabepflichtigen Vermögens erhoben werden.[2] Um diese einmalige Steuer erheben zu können, war eine Verfassungsänderung notwendig, über die die Schweizer Bürger in einem Volksentscheid abzustimmen hatten. Im September 1921 reichte die Sozialdemokratische Partei (SP) die Volksinitiative für die einmalige Vermögensabgabe ein. „Das Argument der Sozialdemokraten war ein doppeltes: Zum einen betonten sie, dass breite Bevölkerungsschichten durch den Konsumverzicht während der Kriegsjahre ihren Beitrag zur Kriegsfinanzierung bereits geleistet hätten, weshalb es nun an den Begüterten liege, sich für die Wiederherstellung normaler Staatsfinanzen zu engagieren. Zum anderen beabsichtigte die sozialdemokratische Arbeiterbewegung, mit diesem Vorstoss den sozialpolitischen Durchbruch zu erzielen, den sie anlässlich des Landesstreiks von 1918 verpasst hatte.“[3] Was nun folgte, war eine wahre Propagandaschlacht der Vermögensabgabe-Gegner. Von Konfiskation und Raubmaßnahmen war die Rede. Auch verkündete man, dass die Initiative nichts Geringeres anstrebe als die Einführung der kommunistischen Regierungsform in der Schweiz. Von Kirchenkanzeln, auf Sportplätzen und in Schulen wurde agitiert. Zeitungen, Broschüren, Plakate, Flugblätter und eigens gedruckte „Schweizerrubel-Banknoten“ kamen zum Einsatz. Diese Scheine waren den sowjetischen Noten zu 100.000 Rubel von 1921 (RUS-117) nachempfunden. Einzelne Teile der Vorderseite der Schweizer „Note“ wurden sogar von der Originalnote übernommen: Im Feld am oberen Rand „CTO TЫCЯЧ PУБЛEЙ“ (übersetzt: Hunderttausend Rubel); im Feld darunter zweizeilig „Zu einem solchen Fetzen wird der gute Schweizerfranken, / wenn die Vermögensabgabe kommt.“, dann groß zweizeilig „100.000 / SCHWEIZER-RUБEL“; es folgen vier Zeilen mit dem Text der Originalnote. Neben der Wertangabe wurde das sowjetische Staatswappen abgebildet: Hammer und Sichel umgeben von einem Ährengebinde. Die Rückseite weicht ebenfalls nur geringfügig vom Original ab. In der Mitte in einem Schmuckrahmen zweizeilig „100000 / SCHWEIZER-RUБEL“, darüber drei Medaillons mit den Kopfbildern von „Genosse R. Grimm“, „Genosse F. Platten“ und „Genosse DR A. Schmid“. Auf dem rechten Schaurand fünfzeilig: „Schweizer pass‘ auf!/ Stimmest am Dritten Du ‚Ja‘, / Wird der Franken zum lumpigen Rubel. / Zünd‘ drum den ‚Räubern‘ nach Haus! / Schreibe ein wuchtiges NEIN!“. Der Schein wurde auf sehr dünnem, weißem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Er hat die Maße 158 x 86 mm und entspricht damit fast dem russischen Original (161 x 84 mm). Letzteres weist jedoch ein dickeres Wasserzeichenpapier auf. Vorlage für die Agitationsnote: Sowjetunion, 1921, 100.000 Rubel Wer sind die drei abgebildeten Personen, deren Lebensläufe sich in manchen Punkten gleichen und dennoch grundverschieden sind? Medaillon mit der Abbildung von Robert Grimm Der Arbeiterführer und Nationalrat Robert Grimm (16. April 1881; † 8. März 1958) war Weggefährte und zugleich Kritiker Lenins. Der Arbeitersohn und gelernte Buchdrucker vertrat die SP bei der Zweiten Internationale 1889 in Paris. „Wegweisend wurde [für Grimm] .. die Begegnung mit der um sechs Jahre älteren geschiedenen jüdischen Kommunistin Rosa Schlain, mit der er sich um die Zeit ihrer zweiten Scheidung auch politisch stritt. Die Russin Schlain hatte schon 1891 als eine der ersten Studentinnen in Bern Philosophie studiert, propagierte nach der Trennung von Grimm aber im kommunistischen ‚Vorwärts‘ die Linie von Lenin und Trotski, während sich Grimm in der Berner ‚Tagwacht‘ zunehmend von der leninistischen Linie entfernte. Lenin beschimpfte ihn deswegen als ‚Canaille‘.“[4] Zu Beginn des Ersten Weltkriegs schwenkten die meisten Mitglieder der Sozialistischen Parteien der am Krieg beteiligten Nationen auf eine Politik ein, die die Kriegsanstrengungen ihrer Staaten unterstützte, obwohl die Sozialistische Internationale zuvor Militarismus und Krieg mehrfach verurteilt hatte. Nur einzelne Genossen blieben weiterhin antimilitaristisch eingestellt. Grimm wurde zu dieser Zeit durch seine politische Position und seine internationalen Kontakte zu einer der führenden Figuren der Arbeiterbewegung in der Schweiz und Europa. Er organisierte die „welthistorischen“ Konferenzen von Zimmerwald (September 1915) und Kiental (April 1916). Hier sollten die sozialistischen Kräfte Europas neu gebündelt werden, um den Klassenkampf fortzuführen und durch den Antimilitarismus der Arbeiterschaft die kriegführenden Staaten zum Frieden zu zwingen. Obwohl er Lenins Überzeugung, dass eine Veränderung der Gesellschaft nur auf dem Weg der Gewalt möglich sei, nicht teilte, organisierte er die vom deutschen Militär ermöglichte Reise Lenins aus dem Schweizer Exil nach Petrograd mit. Eine Woche nach Lenins Abreise, reiste er selbst nach Russland, musste dort jedoch feststellen, dass er keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen konnte. Als Präsident des Oltener Aktionskomitees war Grimm die treibende Kraft beim Landesgeneralstreik vom 12. bis 14. November 1918. Obwohl dem Oltener Aktionskomitee weder eine bolschewistische Beeinflussung noch die Planung eines Umsturzes nachgewiesen werden konnte, wurden Grimm und zwei seiner Mitstreiter unter dem Vorwurf der Anstiftung zur Meuterei zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Von 1911 bis 1919 und von 1920 bis 1955 saß er als Vertreter der SP im schweizerischen Nationalrat. Medaillon mit der Abbildung von Fritz Platten Fritz Platten (* 8. Juli 1883; † 22. April 1942) war der typische Berufsrevolutionär. Er absolvierte die Sekundarschule in Zürich und begann eine Schlosserlehre beim Züricher Maschinenbauunternehmen Escher Wyss, die er jedoch wegen eines Unfalls nicht abschließen konnte. Im Alter von 21 Jahren trat er 1904 dem Arbeiterbund "Eintracht" bei und ging während der bürgerlichen Revolution von 1905 nach Russland. 1908 gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis, wo er eine mehrmonatige Haft wegen der Teilnahme an einem Aufstand in Riga (1906) verbüßte. 1911 trat er der SP bei und war 1912 Mitglied der Streikleitung beim Züricher Generalstreik. Nach dem Zusammenbruch der Zweiten Internationale stieß Platten zur Zimmerwalder Bewegung und wurde Kommunist. Wegen seiner Teilnahme am Schweizer Landstreik verbüßte er 1920 eine Haftstrafe. Als Vertreter der SP und später der Kommunisten saß er von 1917 bis 1922 im Schweizer Nationalrat. Platten verhandelte im Auftrag Lenins mit dem deutschen Botschafter in Bern, Gisbert Freiherr von Romberg, über die Rückführung des im Schweizer Exil lebenden Lenin nach Petrograd. Lenin und seine Begleitung – unter ihnen auch Platten – fuhren in einem angeblich verplombten Eisenbahnwaggon durch Deutschland. Über Schweden erreichte die Gruppe die damalige schwedisch-russische Grenze, die heutige schwedisch-finnische, wo Platten von den Grenzsoldaten zunächst zurückgewiesen wurde, während Lenin seine Reise fortsetzen durfte. Platten rettete bei einem Attentat am 14. Januar 1918 Lenin das Leben. 1919 war er bei der Gründung der Kommunistischen Internationale in Moskau Mitglied des Präsidiums. Platten siedelte 1923 in die Sowjetunion um und gründete mit anderen Schweizer Arbeiteremigranten eine landwirtschaftliche Genossenschaft beim Dorf Nowaja Lawa im heutigen Uljanowsker Oblast (damals Ujesd Sysran). Ab 1926 lebte er in Moskau und war von 1931 bis 1937 am Internationalen Agrarinstitut als Lehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Plattens Frau, Berta Zimmermann, fiel 1937 den stalinistischen Säuberungen zum Opfer. Er selbst wurde 1938 verhaftet und 1939 verurteilt. Nachdem er seine vierjährige Lagerhaft in Lipowo in der Nähe von Njandoma verbüßt hatte, wurde er an Lenins Geburtstag am 22. April 1942 erschossen.[5] Medaillon mit der Abbildung von Dr. Arthur Schmidt Am unauffälligsten ist der Lebenslauf von Dr. Arthur Schmid (* 30. April 1889; † 14. November 1958). Der Sohn eines Kaufmanns studierte von 1909 bis 1913 Nationalökonomie und promovierte an der Universität Zürich. Bereits während des Studiums trat er der SP bei und saß von 1917 bis 1920 im Züricher Kantonsrat sowie ab 1919 im Stadtrat von Winterthur. Im selben Jahr wurde er für den Kanton Aargau in den Nationalrat gewählt, dem er bis zu seinem Tod angehörte. Ab 1920 war er auch Parteisekretär der SP des Kantons Aargau. Gleichzeitig übernahm er die Redaktion der Zeitung „Freie Aargauer“. Schmid lehnte Extremismus von links und rechts entschieden ab. Er zählte zu den ersten führenden Sozialdemokraten, die sich bereits in den 1930er Jahren zur Landesverteidigung bekannten. Als Nationalrat und als Präsident der SP-Fraktion (1925 bis 1936) profilierte er sich auch in der Außen-, Finanz- und Bildungspolitik. Als begnadeter Redner wurde er auch von politischen Gegnern respektiert.[6] Die drei „Genossen“ sind heute fast vollkommen in Vergessenheit geraten. Dies gilt auch für die Volksabstimmung am 3. Dezember 1922. Man hätte erwarten können, dass die Zustimmung für dieses Referendum beträchtlich ausfallen würde, da nur etwa 0,6 % der schweizer Bevölkerung zur Abgabe herangezogen worden wäre. Bei einer Rekordbeteiligung von 86,3 % der 902.253 Abstimmungsberechtigten sprachen sich jedoch 736.952 (87,0 %) gegen die Annahme aus. Die Propaganda hatte auf ganzer Linie gesiegt. Text und Abb. Uwe Bronnert [1] Dr. Arthur Schmid, Zur Vermögensabgabe-Initiative, in: Rote Revue, Sozialistische Monatsschrift, 3. Heft November 1922, S. 73. [2] Der Originalwortlaut der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ist abgedruckt bei Simon Loretz und David Stadelmann, Zur gesellschaftlichen Akzeptanz von einmaligen Vermögensabgaben, in: IHS-Policy Brief Nr. 6, Mai 2014, S. 8 f. [3] Jakob Tanner, Der totaldemokratische Minimalstaat. Zur Geschichte des Steuerstaates in der Schweiz. https://www.researchgate.net/publication/280704204 Stand: 30.01.2019, 10.30 Uhr. [4] Pirmin Meyer, Jahrhundertpolitiker Robert Grimm: Wer war der bedeutende Sozialdemokrat? https://www.aargauerzeitung.ch/leben/leben/jahrhundertpolitiker-robert-grimm-wer-war-der-bedeutende-sozialdemokrat-132057978 Stand: 28.01.2019, 19.25 Uhr. [5] Angaben nach http://www.linkfang.de/wiki/Fritz_Platten Stand: 31.01.1919, 12.40 Uhr. [6] Angaben nach Historisches Lexikon der Schweiz, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3789.php Stand: 31.01.1919, 12.25 Uhr.












