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  • Ausstellung zum frühen bayerischen Papiergeld ab 1836

    Die Bayerische Hypotheken- und Wechselbank wurde auf Betreiben König Ludwigs I. und auf der Grundlage der von ihm unterzeichneten Bankstatuten vom 18. Juni 1835 am 15. Oktober des gleichen Jahres gegründet. Sie stand unter Aufsicht der Staatsregierung, die durch einen Bankkommissär vertreten wurde. Neben der Königlich Bayerischen Staatsschuldentilgungs-Comission mit ihren Ausgaben von 1866 (bayerisches Staatspapiergeld) hatte allein sie das Recht zur Notenausgabe im Königreich Bayern. Bayerische Hypotheken- und Wechsel-Bank: 10 Gulden vom 1. Juni 1836, die erste bayerische Banknote, Druck einseitig, Abb. Staatliche Münzsammlung München. Bis zur Gründung des deutschen Kaiserreichs gab sie Banknoten mit Daten von 1836 bis 1870 aus. Ihr Notenrecht endete erst mit Staatsvertrag vom 20. März 1875 und Gründung der Bayerischen Notenbank in München. Wir freuen uns, Ihnen hier im Geldschein-Blog eine Ausstellung zu den seltenen Noten inkl. Druckproben der Bayerische Hypotheken- und Wechselbank als erste Ausstellung in einem völlig neu geschaffenen Bereich (über "Ausstellungen" im Hauptmenü) präsentieren zu können. Wir werden den Ausstellungsbereich zukünftig nutzen, um unseren Lesern in loser Folge weitere Ausstellung zu interessanten Papiergeld-Themen zu präsentieren. Gern sind hierzu auch Ihre Anregungen willkommen … Hans-Ludwig Besler (Grabowski)

  • Guinea: Über 1 Million neue 20.000-Francs-Banknoten gestohlen!

    Berichten zufolge wurde am 2. April 2025 eine neue Datumsvariante der 20.000-Francs-Note der Zentralbank der Republik Guinea in Umlauf gebracht. Am 12. April wurden 1,05 Millionen dieser neuen Banknoten mit dem Datum 2024 bei einem Transport zwischen den Städten Mamou und Kindia gestohlen. Die Kontrollnummern sind der Polizei bekannt, wurden aber noch nicht veröffentlicht. Diese neue Ausgabe ( The Banknote Book BNB B344c) ähnelt der BNB B344b mit Jahrgang 2020 (im SCWPM nicht gelistet), hat jedoch neue Unterschriften (Soumah/Kaba), eine neue Jahreszahl und einen neuen grün-blauen 5 mm breiten Sicherheitsfaden mit entmetallisiertem "GNF 20000". Die Tauben im SPARK Orbital-Sicherheitsmerkmal auf der Vorderseite haben sich anscheinend auch geändert. Donald Ludwig Anmerkung der Redaktion: 20.000 Guinea-Francs (GNF) entsprechen etwa 2,11 Euro. Die gesamte Beute beläuft sich damit auf über 2,2 Millionen Euro.

  • Tasmanien – Geldscheine vom anderen Ende der Welt

    Die veralteten Städtenamen Agram oder Reval kann man mühelos den heutigen europäischen Hauptstädten Zagreb und Tallinn zuordnen. Auch die früheren Ländernamen Rhodesien oder Abessinien kennt man für das heutigen Simbabwe und Äthiopien. Die Zuordnung des Ortsnamens Hobarton als Hauptstadt des Van Diemenʼs Landes (VDL) ist schon schwieriger. Aber auch dort waren Geldscheine in Umlauf – unterschiedliche natürlich. Abb. 1: Landkarte Van Diemenʼs Land (Tasmanien) von 1822, südlich des australischen Festlands – hier noch als New Holland bezeichnet. Die Niederländer benannten auf der Suche nach dem „terra australis incognita" die am 24. November 1642 entdeckte Insel nach Anthonis van Diemen, dem damaligen Generalgouverneur von Niederländisch-Indien. Zu Ehren Lord Robert Hobarts, britischer Kriegs- und Kolonialminister von 1801 bis 1804 und erster Vizegouverneur von Van Diemen’s Land wurde die größte Siedlung Hobart benannt. Der Ort wurde ursprünglich als „Hobart Town“ bezeichnet und dann umgangssprachlich auf „Hobarton“ verkürzt. 1842 war die Gemeinde groß genug, um offiziell als Stadt anerkannt zu werden. Ab 1. Januar 1881 wurde auf den Zusatz „Town“ verzichtet, so dass der moderne Name „Hobart“ lautet. Nach 1800 herrschte ein großer Bargeldmangel auf der Insel; es kursierten ausschließlich fremde Münzen und Geldscheine. Auch Rum wurde als Geldersatz verwendet. Um den Missstand zu beseitigen und den täglichen Handel zu erleichtern, kamen nach 1822 private Schuldscheine und sog. „Commissary notes“ in Umlauf. Der nördliche Nachbar auf der australischen Hauptinsel New South Wales hatte 1822 ein Gesetz mit einem Dollarstandard eingeführt, der auch im dazugehörigen Van Diemen’s Land galt. Der 1796 in Hamburg geborene Brite Thomas James Lempreire gab mit als Erster Schuldscheine im Van Diemen’s Land aus. Bekannt sind Scheine von 1832, mit handschriftlichem Datum und oft mit dem gestrichenen Namen seines Partners John H. Weavell. Abb. 2: 4 Spanish-Dollars, 3. Mai 1823, Vs., 207 mm × 115 mm, Schuldschein der Fa. Lempreire, Weavell & Co., Hobart Town/Van Diemen’s Land. Er hatte schon im Februar 1823 und auch im Januar 1824 eigene Scheine ausgegeben. Auch andere örtliche Händler, wie der Möbeltischler John Lepine und die Woll- und Weinhändler Young & Dillon, fertigten ab 1823 ihr eigenes Geld. Schuldscheine sind von T. Allison, F. Bradley, G. Clark, J. Eddington, Kemp & Gatehouse, Lake & Alywin, W. Lamb, J. Martin, R. Murray, J. Parker, G. Robinson, T. Stace, B. Walford und E. Walker bekannt – alle zwischen 1823 bis 1827 ausgegeben. Die sich ähnelnden Scheine wurden in Sydney vom 1816 aus Irland eingewanderten Buchdrucker Samuel Clayton hergestellt und lauteten meist auf Pound, Shillings oder Pence, seltener auf Dollar oder Cents. Auf manchen Scheinen wurde der Wechselkurs Pound Sterling zum Dollar angegeben: 1 Spanish Dollar = 5 Shillings bzw. 2 Spanish Dollars = 10 Shillings. Außerdem wurden Schuldschein-Vordrucke verwendet – bspw. von T. J. Lempriere. Abb. 3: 20 Spanish Dollars, 5. Mai 1823, Vs., Schuldschein-Vordruck mit handschriftlich eingetragener Wertstufe der Fa. Th. Lempriere & Co., Hobart Town/Van Diemen’s Land. Abb. 4: 10 Shillings = 2 Spanish Dollars, 21. August 1823, Vs., Schuldschein der Fa. John Lepine & Co., Hobart Town/Van Diemen’s Land. Abb. 5: 6 Pence = 10 Cents, 12. Juni 1826, Vs., Schuldschein des Zollbeamten Thomas Stace, Hobart Town/Van Diemen’s Land. Der 1822 nach Van Diemen’s Land ausgewanderte Lempriere erhielt eine Landzuteilung, wurde Kaufmann und Stiftungsaktionär der ein Jahr später gegründeten Bank of Van Diemen’s Land. Das „alte Bank“ genannte Finanzhaus gab ab 1825 ihre ersten Banknoten aus – im selben Jahr, als das Van Diemen’s Land eigenständige britische Kolonie wurde. Abb. 6: erstes Gebäude der Bank of Van Diemen ’ s Land in der Macquarie Street, Bleistift-Zeichnung von 1834; die Bank hatte die Vollmacht, Banknoten von ¼ bis 100 Dollars auszugeben; 1828 legte die Regierung in London fest, dass in allen Dominions eine einheitliche Pfund-Währung einzuführen ist – im Kurs von 1 span. $ = 52 Pence. Abb. 7: 20 Pounds, 1. Juli 1832, Vs., Bank of Van Diemen’s Land. Abb. 8: 5 Pounds, 18__, Vs., Musterschein der Bank of Van Diemen’s Land Ltd. Abb. 9: 1 Pound, 1. Juli 1881, Vs., Musterschein der Bank of Van Diemen’s Land Ltd., es sind auch weitere Banknoten belegt, z. B. mit No. 96027, ebenfalls ohne Unterschriften. Nur wenige Jahre währte die Monopolstellung der Bank of Van Diemen’s Land (1823–1891). Nach 1827 gründeten sich weitere Banken: die Derwent Bank (1827–1849), die Cornwall Bank (1828–1836), die Van Diemen’s Land Commercial Bank (1829–1883, ab 1883–1921 Commercial Bank of Tasmania), die Colonial Bank of Van Diemen’s Land (1834–1852) und die Bank of Tasmania (1853–1885, ab 1885–1918 National Bank of Tasmania). Schon 1826 wurde der Sterling Money Act verabschiedet und die örtlichen Banken gaben eigenen Banknoten und Münzen aus. Abb. 10: 20 Pounds Sterling,184_, Vs., Musterschein der Derwent Bank/VDL. Abb. 11: 1 Pound Sterling,1. Februar 1831, Vs., Banknote der Cornwall Bank Launceston, gedruckt bei Thomas Bock in Hobart/VDL. Abb. 12: 20 Pounds Sterling, 18__ (1854), Vs., Musterschein der Commercial Bank/VDL, mit handschriftl. Datum: December 6th/54. Abb. 13: 10 Pounds Sterling, 18__ (nach 1856), Vs., Musterschein der Commercial Bank of Tasmania Ltd. (1883–1910); die Bank gab Banknoten in den Werten 1, 5, 10, 20 und 50 £St. aus, die in London bei Perkins, Bacon & Co. gedruckt wurden; die Bank wurde 1921 von der English, Scottish & Australian Bank Ltd. übernommen und ist heute Teil der Australia and New Zealand Banking Group Ltd. Abb. 14: 20 Pounds Sterling, 184_, Vs., Musterschein der Colonial Bank/VDL; es sind nur vier Musterscheine zu 1, 5, 10 und 20 £St. aus dem Archiv der Londoner Druckerei Perkins, Bacon & Petch und aus den Jahren von 1834 bis 1852 bekannt. Abb. 15: 5 Pounds Sterling, 185_, Vs., entwerteter Musterschein der Bank of Tasmania, Launceston. Nicht alle auf der Insel gegründeten Banken oder Sparkassen gaben Geldscheine aus: die Tamar Bank (1834–1838), die Archer Gillies Co. (1840–44) und die Agricultural Bank of Tasmania (1840). Jedoch sind von den 15 australischen Banken vom Festland Banknoten für ihre Filialen auf Tasmanien bekannt: z. B. die Royal Bank of Australia, die Union Bank of Australia, die Bank of Australasia. Abb. 16: 2 Pounds Sterling (1849), Vs., Musterschein der Royal Bank of Australia, Fil. Hobart Town. Abb. 17: 1 Pound Sterling, 1.Januar 1868, Vs., Teilstück/Musterschein der Union Bank of Australia, Fil. Hobart (aus dem Archiv der Druckerei/Perkins, Bacon & Co.). Abb. 18: 5 Pounds, 13.Oktober 1868, Vs., Musterschein der Bank of Australasia, Fil. Launceston. Nach 1803 wurde von britischen Auswanderern die erste dauerhafte Siedlung errichtet. Auf die anfangs als Strafkolonie geplante Insel, kamen bis 1853 etwa 75.000 im Mutterland verurteilte Straftäter nach Tasmanien. Die ersten Bewohner waren Schwerverbrecher und deren Bewacher mit ihren Familien. Die freien Siedler mussten ab 1816 die zugewiesenen Sträflingen entlohnen – männliche Verurteilte mit bis zu 10 Pfund pro Jahr, weibliche bis zu 2 Pfund. Zwischen 1824 und 1836 war es den Gefangenen dann nicht mehr gestattet, eigenes Geld bei den Kolonisten zu verdienen; Personen mit einem sog. „Ticket of Leave“ hatten jedoch das Recht, einer bezahlten Beschäftigung nachzugehen. Sie mussten ihr verdientes Geld jedoch bei Convict-Savings-Banken einzahlen; ausgezahlt wurde es nur mit Genehmigung des Vizegouverneurs von Van Diemen’s Land. Der Derwent Bank war eine Convict Savings Bank angeschlossen, die die Sparsamkeit der Sträflinge fördern sollte, ihre miserable Lage zu verbessern. Außer den zu lebenslanger Haft verurteilten Straftätern konnten alle anderen einen Wochenlohn von sechs Pence verdienen. Ihre Ersparnisse konnten jedoch gestrichen werden, wenn sie sich nicht an die Gesetze hielten. Eine gelungene Entwicklung nahm Reuben Joseph, der 1827 wegen Diebstahl in einem Londoner Lagerhaus zu 14 Jahren Haft verurteilt und anschließend in das Van Diemen’s Land deportiert wurde. Sein „Ticket of Leave“ erhielt er im Juli 1833, 1836 seine Begnadigung mit Auflagen und 1841 seine Freiheit. 1852 gewann er die Ausschreibung für den Betrieb der Mautstelle von New Town für drei Jahre, schaffte es zum „Toll Gate Operator“ und ließ eigene Mautstellen-Token in Birmingham prägen (Abb. 19.a). Abb. 19: Token = 1 Penny, Vs.; a = Mautstellen-Münze 1855, R. Joseph Newtown/VDL; b = Handels-Münze 1855, L. Abrahams, Hobart/Tasmanien; c = Handelsmünze (1862),T. H.Jones & Co., Ipswich/Queensland. Das Van Diemen’s Land wurde 1856 nach dem niederländischen Seefahrer Abel J. Tasman in „Tasmanien“ umbenannt – im Zusammenhang mit dem Australian Colonies Government Act erhielt die Insel ihre Selbstverwaltung. Seit dem 1. Januar 1901 gehört Tasmanien zum Australischen Bund. Die Insel hatte 1820 etwa 5.500 Einwohner; 1830 zählte man schon knapp 25.000 Bewohner und im Jahre 1870 waren es bereits über 100.000. Michael H. Schöne Quellen: Butlin, S. J.: „Foundations of the Australian Monetary System 1788-1851“, Sydney 1968 Callum J. J: „Banking and Finance in Van Diemen’s Land“, Tasmanian Times, 24. April 2021 https://collection.sl.nsw.gov.au https://en.wikipedia.org https://www.hobarthistory.com.au https://www.noble.com.au https://www.sterlingcurrency.com.au https://www.utas.edu.au

  • Thailand gibt eine neue 100-Baht-Gedenkbanknote heraus

    Die Bank of Thailand hat eine 100-Baht-Banknote herausgegeben, die an das 150-jährige Bestehen des Finanzministeriums am 14. April 2025 erinnert. Der thailändische Text unten in der Mitte der Vorderseite lautet "150 Jahre Finanzministerium" und enthält das Jubiläumsdatum daneben. Auf der Internetseite der thailändischen Zentralbank wird das Ausgabedatum mit 1. April 2025 angegeben; die Banknote ist jedoch erst seit Mai erhältlich. Die Vorderseite zeigt den derzeitigen thailändischen König, Maha Vajiralongkorn Bodindradebayavarangkun, in einer Uniform der Royal Thai Air Force. Vajiralongkorn (geboren am 28. Juli 1952) ist der zehnte thailändische Monarch der Chakri-Dynastie, der 2016 den Thron mit dem Regentschaftsnamen Rama X. bestieg. Links neben dem Wasserzeichen, das den König und die Elektrotype 100 zeigt, ist ein gefensterter Sicherheitsfaden mit der entmetallisierten Inschrift "100 บาท/ 100 BAHT" zu sehen. Die Rückseite zeigt die Könige Rama V. und Rama VI. der Chakri-Dynastie. Die Hauptfarben der Gedenkbanknote sind Rot, Orange, Braun und Grün. Das königliche Garuda-Emblem ziert sowohl die Vorder- als auch die Rückseite der Banknote. Die Gedenkbanknote misst 150 mm x 72 mm, ist auf Papier gedruckt und von Chunhavachira und Suthiwartnarueput unterzeichnet. Sie wurde nur in einer Gedenkmappe ausgegeben. Donald Ludwig

  • Vietnam: Eine neue 100.000-Dong-Polymerbanknote soll kommen

    Da Vietnam seine Banknotendruckkapazitäten fest im Griff hat, stärken einheimische Unternehmen wie Q&T Hi-tech Polymer die finanzielle Autonomie des Landes und positionieren sich gleichzeitig als starke Konkurrenten auf dem globalen Markt für Polymer-Banknotenmaterialien. Das Herzstück der vietnamesischen Währungsstrategie ist die Nationale Banknotendruckerei von Vietnam (NBPP), die einzige Institution, die zum Druck der vietnamesischen Währung berechtigt ist. In den letzten Jahren ist die Druckerei schrittweise dazu übergegangen, einheimische Lieferanten für Polymersubstrate einzubinden, ein Markt, der lange Zeit von ausländischen Anbietern dominiert wurde. Unter diesen Anbietern hat sich Q&T Hi-tech Polymer zu einem führenden Unternehmen entwickelt. Die Polymersubstrate des Unternehmens haben strenge technische und sicherheitstechnische Prüfungen bestanden und sich als kompatibel mit den Produktionssystemen des NBPP und als widerstandsfähig unter den feuchten klimatischen Bedingungen in Vietnam erwiesen. Sie zeichnen sich außerdem durch eine hohe Tintenhaftung, eine lebendige Bildwiedergabe und fälschungssichere Eigenschaften aus. "In den vergangenen drei Jahren haben wir die Polymersubstrate von Q&T sowohl im Labor als auch in der Produktion eingehend getestet", sagte der Vorsitzende des NBPP, Nguyễn Đức Cường. "Die Ergebnisse bestätigen, dass die Materialien von Q&T unseren höchsten Ansprüchen an Haltbarkeit, Sicherheit und optischer Integrität gerecht werden." Die derzeit im Umlauf befindende 100.000-Dong-Polymerbanknote (Vorderseite). Die derzeit im Umlauf befindende 100.000-Dong-Polymerbanknote (Rückseite). In den ersten fünf Monaten des Jahres 2025 hat Q&T in Zusammenarbeit mit TFS vier separate Beschaffungsverträge mit dem NBPP abgeschlossen. Dazu gehören Verträge, die am 21. Februar, 14. März, 21. März und zuletzt am 16. Mai für eine neue 100.000-Dong-Stückelung unterzeichnet wurden. Bislang wurden noch keine Bilder des neuen Designs veröffentlicht. Weitere Informationen zu dieser neuen Banknotenausgabe werden hier in diesem Blog veröffentlicht, sobald sie verfügbar sind. Donald Ludwig ( polymernotes.org )

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: Mai 2025, Teil 2

    Belize, Indien, Kolumbien, Mexiko, Namibia, Nigeria, Philippinen, Syrien, Tansania, Westafrikanische Staaten (Mali) BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Belize 5 Dollars vom 01.12.2022 BNB B325i: wie BNB B325h (SCWPM 67), aber mit neuen Unterschriften (?/?/Sanchez) und neuem Datum (1st. DECEMBER 2022). Indien 100 Rupees von 2025 BNB B301h: wie BNB B301g (SCWPM 112), aber mit neuen Unterschriften (Sanjay Malhotra) und neuem Jahr. Kolumbien 20.000 Pesos vom 25.10.2022 BNB B996i: wie B996h (SCWPM 461), aber mit neuem Datum (25 DE OCTUBRE DE 2022). Mexiko 20 Pesos vom 27.07.2024 BNB B721l: wie BNB B721k (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuer Unterschrift der neuen Kassiererin (Isabel Morales Pasantes) und neuem Datum (27 JUN. 2024). 500 Pesos vom 29.02.2024 BNB B717x: wie BNB B717w (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (29 FEB. 2024). Namibia 50 Namibia Dollars von 2025 BNB B211d: wie BNB B211c (SCWPM 13), aber mit neuer Unterschrift (!Gawaxab) und neuem Jahr. Nigeria 50 Naira von 2025 BNB B236r: wie BNB B236q (SCWPM 40), aber mit neuem Jahr. 500 Naira von 2025 BNB N245f: wie BNB B245e (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Philippinen 50 Piso von 2025 BNB B1101c: wie BNB B1101b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Syrien 5000 Syrian Pounds von 2023 BNB B634c2: wie BNB B634c1 (SCWPM nichtr gelistet), aber mit neuen Jahr (٢٠٢٣ – ١٤٤٥/2023). Tansania 2000 Shillings, neue Auflage BNB B141d: wie B141c (SCWPM 42), aber mit neuen Unterschriften (Nchembra/Tutuba). Westafrikanische Staaten (Mali) 10.000 Francs CFA von 2024 BNB B124Dx: wie B124Dw (SCWPM 418D), aber mit neuen Unterschriften (Coulibaly/Brou) und neuem Jahr (20)24 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Druck- bzw. Ausgabejahr an). Buchstabe D = Mali. Donald Ludwig ( polymernotes.org ) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book und Stane Straus, polymernotes.org )

  • Die Einführung der tschechischen Krone im Februar 1993

    Seit der Gründung der Tschechoslowakei im Oktober 1918 wurden auf dem Gebiet der heutigen Tschechischen Republik vier Währungsumstellungen vorgenommen: Im März 1919, im November 1945, im Juni 1953 und schließlich im Februar 1993, als – nachdem die ČSFR sich Ende 1992 aufgelöst hatte und die beiden Nachfolgestaaten Tschechische Republik und Slowakei entstanden waren - eine Separierung der tschechoslowakischen Währung in eine tschechische und eine slowakische Krone erfolgte. Im Rahmen einer Beitragsreihe sollen Ursachen, Hintergründe und die Durchführung der einzelnen Währungsumstellungen beleuchtet, und dabei natürlich auch Geldscheine vorgestellt werden, die im Rahmen dieser Umtauschaktionen ausgegeben wurden. Der dritte Teil der Reihe beschäftigt sich mit der Einführung der tschechischen Krone in der Tschechischen Republik im Februar 1993.   Am 25. November 1992 beschloss die Bundesversammlung der Tschechisch-Slowakischen Föderativen Republik ( Č SFR) die Auflösung der Tschechoslowakei zum 31. Dezember 1992. Unterschiedliche politische Interessen in beiden Landesteilen nach dem Ende des Sozialismus 1990 und eine fehlende Einigung über eine gemeinsame weitere Entwicklung als Föderation waren die Ursache hierfür. Es entstanden zum 1. Januar 1993 die beiden Nachfolgestaaten Tschechische Republik und Slowakische Republik. Gleichzeitig nahmen die Tschechische Nationalbank mit Sitz in Prag und die Slowakische Nationalbank mit Sitz in Bratislava ihre Tätigkeit auf. Beide Staaten übernahmen zunächst die tschechoslowakische Krone jeweils als eigene Währung, bevor ab Februar 1993 auch die Trennung in zwei separate Währungen – die tschechische und die slowakische Krone – umgesetzt wurde.   Am 29. Oktober 1992 entscheiden die Regierungen beider Bundesstaaten Tschechien und Slowakei, im Falle einer Staatstrennung vorübergehend die Fortführung der gemeinsamen Währung. Im Gesetz des Nationalrates der Tschechischen Republik über die Nationalbank vom 17. Dezember 1992 [1] wurde allerdings in § 13 ab dem 1. Januar 1993 die tschechische Krone (abgekürzt Kč) als neue Währung auf dem Gebiet der Tschechischen Republik festgelegt. Zunächst war ein paralleler Umlauf der neuen tschechischen Krone mit der alten tschechoslowakischen Krone geplant gewesen. Durch § 1 der Verordnung Nr. 61/1993 zur Umsetzung des Währungstrennungsgesetzes [2] wurde dann jedoch zum Stichtag 8. Februar 1993 auf dem Gebiet der Tschechischen Republik allein die Tschechische Krone als alleiniger Zahlungsmittel eingeführt, und die Vereinbarung einer gemeinsamen Währung beider Nachfolgestaaten beendet. Banknote zu 1000 Kronen Ausgabe 1985 mit Marke (Pick 3a, Hejzlar CZ6a). Quelle: 6. Auktion Bankovky, Prag. Banknote zu 1000 Kronen Ausgabe 1985 mit Aufdruck (Pick 3b, Hejzlar CZ6b) . Quelle: 6. Auktion Bankovky, Prag. Die Aufspaltung der Tschechoslowakei zeichnete sich bereits vor November 1992 ab, so dass die Staatsbank der Č SFR seit Sommer 1992 Vorkehrungen für eine Aufspaltung der Währung und die Ausgabe neuer Banknoten sowohl für die Tschechische Republik als auch die Slowakei getroffen hatte Vorbereit worden waren für die Währungstrennung insgesamt 160 Millionen selbstklebende Marken, die auf die Noten zu 100, 500 und 1000 Kronen aufgeklebt werden sollten – 70 Millionen Marken zu 100 Kronen, 50 Millionen Marken zu 500 Kronen und 40 Millionen Marken zu 1.000 Kronen, die in Bögen zu 200 Marken hergestellten wurden. Den Auftrag dafür erteilte die Staatsbank der Č SFR am 30. Juli 1992 an die kolumbianische Niederlassung von Thomas de la Rue in Bogota. Grund hierfür war, dass eine strikte Geheimhaltung dieser Maßnahme sichergestellt werden sollte, was man am Ehesten durch die Beauftragung einer Druckerei im Ausland sichergestellt sah. Teilbogen mit Marken zu 1000 Kronen. Quelle: 6. Auktion Bankovky, Prag. Verkauf am 16. November 2024 für 2.600 Kč (ca. EUR 105) plus Aufgeld. Anfang 1993 wurde zudem in der Staatsdruckerei in Prag ein Bestand von 24 Millionen Banknoten zu 1.000 Kronen mit einem Aufdruck im Tiefdruck in Form der entsprechenden Marke versehen. Hinsichtlich der Durchführung der Währungsumstellung durch Überkleben von umlaufenden Banknoten mit Marken wurde insoweit auf einen Plan zurückgegriffen, der bereits 74 Jahre zuvor – im Jahre 1919 - bei der Einführung der tschechoslowakischen Krone durch Markierung von Banknoten der österreichisch-ungarischen Bank mit Steuermarken verwendet worden war [3] .   Bekleben von Banknoten zu 100 tschechoslowakische Kronen der Ausgabe 1961 mit Klebemarken durch Mitarbeiterinnen der Tschechischen Nationalbank, Februar 1993. Quelle: Archiv der Č NB. In der Tschechischen Republik wurden die mit Kontrollmarken beklebten Banknoten zu 100 (Ausgabe 1961), 500 (Ausgabe 1973) und 1.000 Kronen (Ausgabe 1985)  [4] ab 8. Februar 1993 in den Umlauf gegeben [5] . Sie galten bis zum 31. August 1993 und sind heute, anders als die späteren Ausgaben der Tschechischen Nationalbank, nicht mehr umtauschbar. Die kleinen Notenwerte zu 10, 20 und 50 Kronen wurden in der Tschechischen Republik (anders als die Werte zu 20, und 50 Kronen in der Slowakei) nicht mit einer Marke beklebt, sondern liefen ohne Kennzeichnung bis zum 31. Juli 1993 um. Auf eine Kennzeichnung der kleinen Nennwerte wurde verzichtet, weil der Aufwand hierfür unverhältnismäßig hoch gewesen wäre und diese drei Nennwerte zusammen nur 3 % des Wertes aller umlaufenden Banknoten ausmachten. Sie wurden im Sommer 1993 zunächst durch Münzen ersetzt, bevor im Oktober 1993 die neue Banknote zu 50 Kronen und im April 1994 die neue Banknote zu 20 Kronen folgte. Nicht beklebt wurde die Banknote zu 100 Kronen der Ausgabe 1989 mit dem Portrait von Klement Gottwald [6] , die schon zum 31. Dezember 1990 aus dem Umlauf genommen worden war.   Am 8. Februar selben Tag erfolgte ferner die Ausgabe einer neugestalteten Banknote zu 200 Kronen [7] , die von Oldrich Kulhanek entworfen und von der Staatlichen Wertpapierdruckerei in Prag gedruckt worden war. Sie war aus einem Wettbewerb heraus entstanden, den die Tschechoslowakische Staatsbank bereits im Februar 1991 zur Neugestaltung der tschechoslowakischen Banknoten ausgeschrieben hatte, und bildete die Grundlage einer neuen Serie jetzt tschechischer Banknoten, die mit Modifikationen noch heute im Umlauf ist. Es gibt zu diesem Schein in den Serien A01 bis A06 eine Variante, die im Sicherheitsfaden noch die alte Währungsbezeichnung „Kčs“ statt neu „Kč“ zeigt.   Der Umtausch der umlaufenden tschechoslowakischen Banknoten von 10 bis 1000 Kronen war nach § 2 der Verordnung Nr. 61/1993 für natürliche Personen vom 4. bis 7. Februar 1993 in den Filialen der Tschechischen Nationalbank und diversen Bank- und Postfilialen möglich. Für juristische Personen und Unternehmer wurde er in Banken vom 8. bis 9. Februar 1993 durchgeführt. Parallel zum Umtausch in Tschechien kennzeichnete auch die Slowakei die umlaufenden Noten zu 20 bis 1.000 Kronen mit Klebemarken. Unmarkierte Scheine zu 100, 500 und 1.000 Kronen wurden nach dem Umtausch wertlos, während die unmarkierten Scheine zu 10, 20 und 50 Kronen noch bis zum 31. Juli 1993 in der Tschechischen Republik gültig bleiben.   Vorbereitet worden waren für den Fall einer Knappheit an Zahlungsmitteln zudem Kassenanweisungen (pokladni potvrzenka) zu 1.000, 2.000 und 5.000 Kronen mit Datum 1. Februar 1993 [8] , die Anfang 1993 in einer privaten Druckerei in Prag hergestellten worden waren. Sie wurden nicht ausgegeben und existieren heute lediglich als Musterstücke. Achtung – es gibt Nachdrucke für Sammler!   Die Währungen der Nachfolgestaaten der Č SFR entwickelten sich unterschiedlich – während die tschechische Krone ihren Wert gegenüber Währungen wie der DM und dem US-Dollar relativ stabil halten konnte, verlor die slowakische Krone in den Jahren nach ihrer Einführung deutlich an Wert. Ihre Zeit endete am 1. Januar 2009 mit der Einführung des Euro in der Slowakei zu einem Wechselkurs von 30,1260 Kronen je Euro.   Dr. Sven Gerhard Anmerkungen [1] Gesetz des Tschechischen Nationalrats Nr. 6/1993 - https://www.e-sbirka.cz/sb/1993/6?zalozka=text   [2] https://www.e-sbirka.cz/sb/1993/61?zalozka=text [3] Dazu Gerhard, Die Währungsreform in der Tschechoslowakei im März 1919 https://www.geldscheine-online.com/post/die-w%C3%A4hrungsreform-in-der-tschechoslowakei-im-m%C3%A4rz-1919 [4] Pick 91, 93 und 98, Hejzlar 101, 102, 105 und 106 [5] Grundlage hierfür war das Gesetz 60/1993 [6] Pick 97, Hejzlar 110 [7] Pick 6, Hejzlar CZ 9 [8] Hejzlar CZ1 und CZ1

  • DGW-Information für Papiergeld- & Wertpapiersammler, Heft 2025-1

    DGW (verschiedene Autoren): Information für Papiergeld- & Wertpapiersammler, Heft 2025-1 48 Seiten, durchgehend farbige Abbildungen, Format 21 cm x 29,7 cm, Broschur, Berlin 2025. Preis: 9,80 Euro (für Vereinsmitglieder kostenlos). Jährlich gibt der Verein Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler (DGW) zwei Informationshefte heraus. Diese sind für Vereinsmitglieder kostenlos, können aber darüber hinaus auch von Sammlern und Interessenten bezogen werden. Schwerpunktthema: Titel- und Schwerpunktthema des neuen DGW-Heftes ist ein sehr lesenswerter Beitrag von Uwe Blomberg zu James M. Wilcox und seinem Faserpapier für das deutsche Reichspapiergeld. Weitere Themen sind: Dr. Andrea Mayr (Kunsthistorisches Museum Wien): Wien und der Börsenkrach von 1873 – Wertpapiere, Aktien und ihre Ikonografie Prof. Dr. Rainer Geike: Lebensmittelkarten Berlin 1945 (Teil 1) Thomas Rossberg: Gier frisst Hirn (interessanter Beitrag über Manipulationen) Jos. F. M. Eijsermans: "Sparsamkeit mit Fleiß baut Häuser wie Schlösser" Norbert Müller: Der Weltspartag wird 100 – Eine Idee geht um die Welt Dr. Sven Gerhard: Der Geldumtausch im Sudetengebiet und in Niederschlesien im August 1945 Thomas Krause: Unbekannte Verkehrsausgaben/Wertersatzmarken Stettin, Teil 1: 50 Pfennig F. Schröder's Parfümerie Stettin F. Kossyk: Der 100-Tausend-Mark-Schein der Stadt Stettin in Pommern vom 11. August 1923 F. Kossyk: Pritzwalk (Brandenburg): Zwei bisher in der einschlägigen Literatur nicht vermerkte Notgeldscheine Eberhard Wühle: Wer kann helfen? – Gutschein Rumänien-Bataillon Siegfried Seipold: Sächsische Bank zu Dresden – 500 Mark 1922 Ser. XII mit Unterschrift? DGW-Mitglieder haben das neue Heft sofort nach Erscheinen kostenfrei erhalten. Alle Nichtmitglieder können es zum Einzelpreis von 9,80 Euro plus Versandkosten über folgenden Kontakt bestellen: Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e.V., Internet: www.dgwev.de , E-mail: info@dgwev.de . Hans-Ludwig Besler (Grabowski)

  • Eine neue 1000-Tenge-Gedenkbanknote kommt in Kasachstan in Umlauf

    Die Nationalbank von Kasachstan hat am 9. Mai 2025 eine 1000-Tenge-Gedenkbanknote zum 80. Jahrestag des „Großen Sieges“ in einer Auflage von 5 Millionen Stück ausgegeben. Der 9. Mai 1945 markiert das Datum der bedingungslosen Kapitulation der deutschen Wehrmacht vor der Roten Armee, die formell am 8. Mai 1945 in Berlin-Karlshorst unterzeichnet wurde. Damit war der Zweite Weltkrieg in Europa beendet. Der 9. Mai ist ganz besonders in den Staaten der ehemaligen UdSSR ein besonderer Gedenktag, der sich in diesem Jahr zum 80. Male jährt. Kasachstan leistete einen bedeutenden Beitrag zum Sieg. Fast 1,2 Millionen Menschen aus der damaligen Sowjetrepublik wurden mobilisiert, das waren fast 20 % der Gesamtbevölkerung. Kasachen kämpften in der Infanterie, in Panzereinheiten, bei der Luftwaffe und bei der Marine der Roten Armee. Die Vorderseite zeigt das "Denkmal des Ruhmes", das sich im Park der 28 Panfilow-Gardisten befindet und Gefallene ehrt, die ihr Leben für das Vaterland (damals die Sowjetunion) gegeben haben. Auf der linken Seite befindet sich ein mikrooptischer Sicherheitsstreifen: Wenn sich der Blickwinkel ändert, entsteht ein 3D-Effekt, der die Bewegung einer ewigen Flamme und fliegenden Kraniche zeigt. Die Kranich-Silhouetten symbolisieren Hoffnung und stehen für das Leben. Die Rückseite zeigt eine Umrisskarte von Kasachstan, gefüllt mit Fragmenten historischer Archivfotos aus dem Zweiten Weltkrieg. Rechts ist der Orden des "Vaterländischen Krieges" zu sehen. Die 1000-Tenge-Gedenkbanknote ist in ganz Kasachstan gesetzliches Zahlungsmittel zum Nennwert für alle Arten von Zahlungen. Sie kann auch in allen Banken des Landes eingezahlt, übertragen, umgetauscht und verwendet werden. Donald Ludwig

  • Geldscheinporträts: Tschiang Kai-schek – Generalissimus mit umstrittenen Erbe

    Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. ​Geburtsname: Jiǎng Zhōngzhèng (Chiang Chung-cheng) Zur Person: Militär, Politiker ​Nationalität: Chinesisch ​Lebensdaten: 31. Oktober 1887 – 5. April 1975 ​Geburtsort: Xikou, Provinz Zhejiang, Kaiserreich China ​Sterbeort: Taipeh, Republik China (Taiwan) Tschiang Kai-schek, ca. Oktober 1943, Abb. https://commons.wikimedia.org. Mit dem Zerfall der Qing-Dynastie versank China im Chaos. Heute wird Mao Zedong als der große Sieger dieser Machtkämpfe betrachtet. Doch zunächst war es Tschiang Kai-schek, der sich durchsetzte und fast ein halbes Jahrhundert die Republik China führte – erst auf dem Festland, später auf Taiwan. Geboren in eine wohlhabende Händlerfamilie, erlebte Tschiang Kai-schek eine Zeit des Umbruchs. Die Qing-Dynastie war durch Bürgerkriege, Hungerkrisen, militärische Niederlagen und gescheiterte Reformen instabil geworden. Als junger Erwachsener erhielt er eine militärische Ausbildung, erst im Norden Chinas und anschließend in Tokio. Dort schloss er sich Sun Yat-Sen und seiner nationalistischen und antimonarchischen Bewegung an, aus der später die Nationale Volkspartei Kuomintang hervorging. Diese Bewegung spielte eine Schlüsselrolle in der Revolu­tion von 1911. Auch Tschiang Kai-schek kehrte 1911 nach China zurück. Mit der Abdankung des letzten Kaisers Puyi endete schließlich die Qing-Dynastie. Die viertausendjährige Monarchie war Geschichte. Die Zukunft Chinas war jedoch alles andere als gewiss. Neben Wiederherstellungsversuchen der Monarchie trieben vor allem im Norden des Landes verschiedene regionale Kriegsherren ihr Unwesen. Mit dem Ziel der Vereinigung Chinas gingen die nationalistischen Kuomintang lose Arrangements mit den Kommunisten ein. Tschiang Kai-schek war in der Zwischenzeit in den Exekutivrat aufgestiegen und hatte bald eine führende Rolle im Militär der Kuomintang. Nach Sun Yat-Sens Tod 1925 entschied er den parteiinternen Machtkampf für sich. Als Vorsitzender der Kuomintang startete er den Nordfeldzug gegen die „Warlords“. Mit der „Nordexpedition“ gelang es ihm, weite Teile Chinas zu erobern und Nanjing als neue Hauptstadt zu etablieren. Längst hatte er die Kommunisten als neue Hauptfeinde ins Auge gefasst. Diktatorisch sicherte er sich und seiner Partei die Macht und löste mit dem „Shanghai-Massaker“ eine brutale Verfolgungswelle gegen Dissidenten und Kommunisten aus. Es folgten Jahre blutigen Bürgerkriegs. Die Kommunisten zogen sich im berühmten „Langen Marsch“ in das nordwestliche Hinterland zurück, um sich neu zu formieren und zurückzuschlagen. Dabei setzte sich auch Mao Zedong als deren Anführer durch, der in den nächsten Jahrzehnten der große Gegenspieler Tschiang Kai-scheks werden sollte. Durch Angriffe der Japaner wuchs der Druck auf Tschiang Kai-schek, sodass er schließlich gezwungen war, vorerst seinen antikommunistischen Kurs aufzugeben. Tschiang ließ Deiche am Gelben Fluss einreißen und ganze Provinzen fluten, um den Vormarsch der japanischen Streitkräfte aufzuhalten. Dieses Vorhaben forderte einen hohen Preis von fast einer Million Toten. Tschiang Kai-schek wurde dadurch zu einem wichtigen Partner der USA im Kampf gegen Japan. Nach Kriegsende flammte der Kampf zwischen den Kuomintang und Maos Kommunisten wieder auf. Trotz westlicher Unterstützung scheiterten die Kuomintang. Tschiang und seine Anhänger flohen auf die Insel Taiwan. Dort sicherten sie sich mit Säuberungsaktionen und „Weißem Terror“ die Macht und verhängten das Kriegsrecht, das noch nahezu 40 Jahre in Kraft blieb. Tschiang konnte so diktatorisch herrschen und um ihn wurde – ähnlich wie bei Mao Zedong auf dem Festland – ein Personenkult geschaffen. Reformen und US-amerikanische Wirtschaftshilfen verhalfen Taiwan zu einem rasanten Wirtschaftswachstum. Tschiang hielt noch bis in die 1960er Jahre an seiner Vision einer Rückeroberung des chinesischen Festlandes fest, bis die USA ihre Unterstützung fallen ließen. 1975 starb er, nachdem er die Herrschaft an seinen Sohn übergeben hatte. Der Konflikt um die Souveränität Taiwans besteht bis heute. Republik China, Central Bank of China: 1 Yuan von 1945. Vorderseite: Porträt von Tschiang Kai-schek in Uniform. Rückseite: Shibaozhai-Tempel am Ufer des Jangtsekiang (Jangtse) in der Nähe der Stadt Chongqing.   Elias Heindl Literatur/Quellen: Schubert, Gunter (2024): Kleine Geschichte Taiwans.  München: C. H. Beck Coppa, Frank J. (2006): Encyclopedia of Modern Dictators. From Napoleon to the Present. New York: Peter Lang Publishing Schütte, Hans-Wilm (2008): Chiang Kaishek. Ein Dikatorenleben. Bundeszentrale für politische Bildung . (Aufgerufen über https://www.bpb.de/themen/asien/china/44256/chiang-kaishek/ , zul. am 06.02.2024) Pantsov, Alexander: Chiang Kai-shek ist der Architekt des modernen Taiwan – und hat mehr als anderthalb Millionen Menschen auf dem Gewissen. Neue Zürcher Zeitung,  02.02.2025 (Aufgerufen über: https://www.nzz.ch/feuilleton/tschiang-kai-schek-das-umstrittene-erbe-eines-gewaltherrschers-ld.1868588 , zul. am 10.02.2025) Abbildungen: Foto: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Thomas_Phillips_-_Mary_Fairfax,_Mrs_William_Somerville,_1780_-_1872._Writer_on_science_-_Google_Art_Project.jpg   Banknote: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte

  • Lexikon: Landeszentralbanken

    Die Landeszentralbanken (LZB) waren ursprünglich Hauptverwaltungsstellen der Deutschen Bundesbank in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Mehrzahl der LZB wurden bereits 1948 gegründet und bis zur Gründung der Bundesbank am 26. Juli 1957 auf Landesebene errichtete Kreditinstitute, die in ihrer Verbindung untereinander und gemeinsam mit der Bank deutscher Länder das sogenannte Zentralbanksystem bildeten. Gebäude der Landeszentralbank Schleswig-Holstein in Kiel im Dezember 1981, Foto: wikimedia commons (Friedrich Magnussen). Im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und der Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion  (Einführung der D-Mark) wurde für die DDR eine vorläufige Verwaltungsstelle eingerichtet. zum 1. November 1992 wurden die Verwaltungsbereiche der Landeszentralbanken neu geregelt. Für die nun 16 Bundesländer der Bundesrepublik gab es nun nur noch neun Landeszentralbanken: Baden-Württemberg Bayern Berlin und Brandenburg (entstanden aus der LZB Berlin) Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Fusion der LZB Bremen und Niedersachsen) Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (Fusion der LZB Hamburg und Schlewsig-Holstein) Hessen Nordrhein-Westfalen Rheinland-Pfalz und Saarland (gebildet durch Fusion) Sachsen und Thüringen (aus der vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin) Karte der neun Landeszentralbanken der Deutschen Bundesbank 1992-2002. Abb. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundesbank_Hauptverwaltungen.png Mit der Strukturreform der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit der Euro-Einführung 2002 fielen die Bezeichnungen als Landeszentralbanken fort. Diese sind jetzt lediglich noch unselbständige Verwaltungsgliederungen der Deutschen Bundesbank. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Vom Finanzierungsinstrument der Arbeitsbeschaffung zum Zahlungsmittel der nationalsozialistischen Aufrüstungs- und Kriegspolitik 1932 bis 1940, Teil 3

    Die Steuergutscheine vom 23. März 1939 Während die Bekämpfung der Arbeitslosigkeit von der nationalsozialistischen Reichsregierung propagandistisch ausgeschlachtet wurde, war die militärische Aufrüstung bis 1938 für die Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt durch ein deficit-spending finanziert worden. Da die Reichsbankstatuten die Anleihebewilligungen an die Regierung begrenzten, jedoch die Aufnahme kurzfristiger Handels­wechsel als Zahlungsmitteldeckung gestatteten, gründeten auf Initiative des Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht im August 1933 die Schwerindustriefirmen Krupp, Siemens, Gute Hoffnungshütte und Rheinstahl die Metallurgische Forschungsgesellschaft m. b. H. (kurz Mefo). „Mit einem Eigenkapital von nur einer Million RM akzeptierte die Mefo bis Ende 1937 Rüstungswechsel in Höhe von 12 Milliarden RM. Die für Rüstungsaufträge in Zahlung gegebenen Wechsel waren, den Reichsbankanord­nungen entsprechend, auf drei Monate ausgestellt, konnten jedoch bis zu fünf Jahre laufend prolon­giert werden. Durch den Akzept der Mefo waren diese Wechsel bei der Reichsbank sofort diskontier­bar.“ [1]   "Als 1939 die ersten Wechsel fällig wurden, war die defizitäre Rüstungsfinanzierung im vollem Gange, und die Wechsel wurden durch gewöhnliche Reichsbank-Schatzanweisungen abgelöst.“ [2]    Bereits im 500-Millionen-RM-Sofortprogramm der Regierung Schleicher Ende 1932 wurden öffent­liche Großaufträge durch Wechsel der Oeffa (Gesellschaft für öffentliche Arbeit A.G.) vorfinanziert, die zu einem geringen Prozentsatz bei der Reichsbank diskontierbar waren. Im April 1938 ging man dazu über, öffentliche Aufträge durch Lieferschatzanweisungen, sog. Lieferschätze, mit sechsmonatiger Laufzeit, die nach Fristablauf aus Steuermitteln bzw. durch auf dem Kreditmarkt aufgenommenen Anleihemitteln getilgt wurden, zu vergeben. Im März 1939 entschloss man sich zu einer erneuten Änderung des Finanzierungsverfahrens. Durch Gesetz über die Finanzierung nationalpolitischer Aufgaben des Reiches (Neuer Finanz­plan – NF – ) [3]     vom 20. März 1939 wurden Steuergutscheine als Finanzierungsinstrument des außergewöhnlichen Finanzbedarf des Reiches eingeführt. Das Haushaltsdefizit sollte nicht durch Aufnahme von verzinslichen Anleihen gedeckt werden, sondern durch einen Vorgriff auf künftige Steuereinnahmen. Lieferungen und sonstige Leistungen gewerb­licher Unternehmungen an den Staat sollten zu 40 % durch Steuergutscheine bezahlt werden, die zu einem späteren Zeitpunkt bei der Entrichtung von Reichssteuern und Zöllen in Zahlung gegeben wer­den konnten. Der dadurch entstehende Steuerausfall sollte durch Einsparungen bei den Ausgaben und durch eine neu einzurichtende Mehreinkommensteuer ausgeglichen werden. Reichswirtschaftsminister Funk, der gleichzeitig Reichsbankpräsident war, begründete diese Maßnahme damit, dass man nicht die Gegenwart für die Finanzierung der gewaltigen staatlichen Aufgaben in unerträglicher Weise belasten dürfe, deren Nutzen erst in der Zukunft voll zur Auswirkung komme. [4] Die Steuergutscheine gab es in zwei Ausfertigungen. Die Steuergutscheine I wurden ab dem siebten Monat nach dem Ausgabemonat zum Nennbetrag, die Steuergutscheine II ab dem siebenunddreißigsten Monat nach dem Ausgabemonat zu 112 Prozent des Nennbetrags bei der Entrichtung von Reichssteuern (z. B. Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) und Zöllen in Zahlung genommen. Nach der Durchführungsverordnung zum Neuen Finanzplan [5]   vom 26. April 1939 waren die Steuergutscheine Inhaberpapiere und lauteten auf 100, 200, 500, 1.000, 2.000, 5.000 und 10.000 Reichsmark. Das Reich, die Länder, die Gemeinden und Gemeindeverbände, die Reichs­bahn, die Reichspost, das Unternehmen Reichsautobahnen, die NSDAP und andere vom Reichs­minister der Finanzen bezeichnete juristische Personen oder ähnliche Gebilde, dazu zählten z. B. die Religions­gemeinschaften des öffentlichen Rechts mussten nach dem 30. April 1939 Lieferungen und sonstige Leistungen gewerblicher Unternehmer zu 40 % des Rechnungsbetrages in Steuergutscheinen be­zahlen und zwar je zur Hälfte in Steuergutscheinen I und Steuergutscheinen II. Die hierfür benötigten Gutscheine mussten bei den Finanzkassen der Finanzämter, die auch den frühesten Einlösungs­termin handschriftlich mit Tinte oder mit einem Stempelaufdruck auf dem Schein vermerkten, gegen sofortige Bezahlung erworben werden. Stellen mit erheblichem Zahlungsverkehr bekamen sie in Blöcken von je 20 Stück bzw. bei Gutscheinen im Wert von 10.000 Reichsmark von je 10 Stück. Die Dienststellen des Reiches und die NSDAP erhielten sie vom Finanzministerium gestellt. Die gewerb­lichen Unter­nehmen waren ihrerseits berechtigt, Lieferungen und sonstige Leistungen anderer Unter­nehmen bis zu 40 % des Rechnungsbetrags in Steuergutscheinen zu begleichen. Wurde eine Lieferung bezahlt, musste die auszahlende Kasse auf dem Steuergutschein ihr Dienstsiegel setzen. Führte sie kein Siegel, hatte die übergeordnete Behörde bzw. die Finanzkasse ihren Stempelabdruck anzubringen, darunter war die Bezeichnung der auszahlenden Kasse anzugeben. Dieses Verfahren scheint aber nicht praktikabel gewesen zu sein, denn die Zweite Durchführungsver­ordnung [6]  vom 1. Juli 1939 hob die Siegelpflicht auf, so dass nun auch Gutscheine ohne Siegelabdruck gültig waren. Abb. 1: Steuergutschein I, 24. März 1939, 100 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Dienstsiegel „Heeres-Standortkasse Breslau“), Vorderseite. Abb. 2: Steuergutschein I, 24. März 1939, 200 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Dienstsiegel „Heeres-Standortkasse Oels“), Vorderseite. Abb. 3: Steuergutschein I, 24. März 1939, 500 RM (hier: Einlösung Dezember 1939 und Dienstsiegel „Landeshauptkasse Wiesbaden (Landeshaus)“), Vorderseite. Abb. 4: Steuergutschein I, 24. März 1939, 1000 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Trockenstempel „Reichsfinanzministerium“), Vorderseite. Abb. 5: Steuergutschein I, 24. März 1939, 2000 RM (hier: Einlösung Februar 1940 und Dienstsiegel „Dienststelle Feldpostnummer 25483“), Vorderseite. Abb. 6: Steuergutschein I, 24. März 1939, 5000 RM (hier: Einlösung Januar 1940 und Dienstsiegel „Finanzamt Stettin-Süd“), Vorderseite. Abb. 7: Steuergutschein II, 24. März 1939, 100 RM (hier: Einlösung September 1942 ohne Dienstsiegel-Abdruck, Vorderseite. Abb. 8: Steuergutschein II, 24. März 1939, 200 RM (hier: Einlösung November 1942 ohne Dienstsiegel-Abdruck, Vorderseite. Abb. 9: Steuergutschein I, 24. März 1939, 100 RM (hier: Einlösung Mai 1940 und Aufkleber „Finanzamt“), Vorderseite. Nach den Vorschriften war ein Aufkleber nicht vorgesehen. Ob echt oder Spielerei, kann heute leider nicht mehr festgestellt werden. „Bis Ende Mai waren nach amtlicher Nachweisung Steuergutscheine im Betrage von ca. 669, bis Ende Juni von ca. 1498, bis Ende Juli 1939 von ca. 2279, bis Ende August von ca. 3125, bis Ende September von ca. 4029, bis Ende Oktober von 4831,8 Millionen Reichsmark ausgegeben worden.“ [7] Zum Vergleich: Der Notenumlauf der Reichsbank betrug zum 31. Juli 8,989, zum 31. August 10,918, zum 30. September 10,995 und stieg bis zum Jahresende 1939 auf 11,798 Milliarden Reichsmark, [8]  ferner befanden sich nach dem Monatsausweis September für ca. 640 Millionen Reichsmark Rentenbankscheine im Umlauf. Die schwebenden Schulden des Reiches stiegen von 7,938 Milliarden am 31. Juli 1939 auf bis zu 12,601 Milliarden Reichsmark am 30. November 1939. [9]  Das Gesetz über die Deutsche Reichsbank [10]  vom 15. Juni 1939 unterstellte die Reichsbank der uneinge­schränkten Hoheit des Reiches. Die bisherigen Einschränkungen bei der Kreditgewährung an das Reich entfielen damit faktisch. Die Reichsbank diente nun der Verwirklichung der Ziele der national­sozialistischen Regierung. Ab 1. November 1939 wurden keine neuen Steuergutscheine mehr ausgegeben, [11]  und auch die Unternehmer untereinander konnten ab 1. April 1940 ihre Lieferanten nicht mehr mit Steuergutscheinen bezahlen. [12]  Damit schieden die Steuergutscheine endgültig aus dem Zahlungsverkehr aus, so der Verwaltungsbericht der Deutschen Reichsbank für das Jahr 1939. [13]   Um die Unternehmen zu bewegen, die Steuergutscheine nicht bei Fälligkeit bei der Steuer­zahlung zu verwenden, wurde ihnen unter bestimmten Bedingungen Bewertungsfreiheit beim abnutz­baren Anlagevermögen gewährt. 20 % des Gesamtbetrags der Steuergutscheine I, die dem Unter­nehmen in den letzten zehn Monaten des Wirtschaftsjahres ununterbrochen gehörten, durften als Sonderabschreibung den steuerpflichtigen Gewinn minderten. Der Prozentsatz erhöhte sich jeweils um weitere 5 % (bis auf 35 %), wenn die Steuergutscheine jeweils weitere zwölf Monate im Unternehmen gehalten wur­den. Allerdings wurde vom Gesamtbetrag der Steuergutscheine der Betrag abgezogen, um den sich der Nennwert des Bestandes an Schuldverschreibungen und verzinslichen Schatzanweisungen des Reiches sowie der Reichsbahn und Reichspost während des Wirtschaftsjahres vermindert hatte. Der Steuerausfall sollte dadurch finanziert werden, dass ab 1939 eine dreißigprozentige Steuer (der Steuersatz wurde dann auf 15 % gemindert) auf das jeweilige Mehreinkommen erhoben wurde. Hierunter verstand man vereinfacht ausgedrückt den Einkommenszuwachs des Veranlagungsjahres ge­genüber dem Vorjahr, z. B. den Einkommenszuwachs von 1939 gegenüber 1938. Diese Maßnahme wurde während des Zweiten Weltkriegs beibehalten. Sie stellte so auch ein Mittel dar, die Kriegs­gewinne abzuschöpfen. Die Steuergutscheine wurden vom Reichsminister der Finanzen mit Datum vom 24. März 1939 als einseitiger Druck auf Wasserzeichenpapier ausgegeben. Die Gutscheine haben die Maße 271 x 100 mm und tragen die Überschrift Steuergutscheine I, es folgt der Nennwert in Buchstaben. Darunter war das Einlösungsdatum einzutragen. In der linken unteren Ecke ist ein Prägestempel „Reichsadler mit Hakenkreuz in den Fängen und Umschrift Reichsfinanz­ministerium“ angebracht, in der rechten unteren Ecke ist Platz für den Siegelabdruck der auszahlenden Stelle. Es gibt aber auch Scheine, die an dieser Stelle ebenfalls den Prägestempel des Finanz­ministeriums tragen. Zwischen dem Prägestempel und dem Siegel wird ein Text wiedergeben, der auf die Bestimmungen der Einlösung und die Bewertungsfreiheit hinweist. Ausgabeort und -datum schlie­ßen sich an, gefolgt von Reichsminister der Finanzen und der Unterschrift des Finanzministers Graf Schwerin von Krosigk. In der linken oberen Ecke befindet sich die siebenstellige Kontrollnummer mit dem vorange­stelltem Serienbuchstaben. Der Unterdruck zeigt den Reichsadler mit dem Hakenkreuz. Um­schlossen wird der Gutschein von einen Zierrahmen. Die Steuergutscheine II sind ähnlich gestaltet, haben aber die Maße 148 x 208 mm. Gedruckt wurden beide Ausgaben in der Reichsdruckerei Berlin. Abschließend sei noch auf das durch Verordnung über die Ausgabe von Wehrmachtsverpflichtungsscheinen [14]  vom 19. September 1939 geschaffene weitere Finanzierungsmittel hingewiesen. Das Oberkommando der Wehrmacht und die zentralen Beschaffungsstellen der Wehrmacht wurden ermächtigt, Wehrmachtsverpflichtungsscheine über einen Nennwert von mindestens 10.000 RM und einer Laufzeit von drei Monaten auszustellen. Diese Inhaberschuldverschrei­bun­gen dienten der Bezahlung von Wehrmachtslieferungen und wurden auf Wunsch der Liefer­firma aus­gestellt. Sie waren bei der Reichsbank weder diskont- noch lombardfähig, wurden jedoch von Kredit­banken zu einem Satz von 4 Prozent diskontiert. Zusammenfassend ist festzustellen, dass die Steuergutscheine von 1939 zu den Zahlungsmitteln gezählt werden müssen, auch wenn die Mehrheit der Bevölkerung sie nie zu Gesicht bekamen. Uwe Bronnert Anmerkungen: Avraham Barkai, Das Wirtschaftssystem des Nationalsozialismus, Frankfurt am Main 1988, S. 156. Ebenda, S. 157. RGBl. 1939 I, S. 561 ff. Vgl. G. Albrecht, Der „Neue Finanzplan“, in Finanzarchiv, Neue Folge, Band 7, Tübingen 1940, S. 148. RGBl. 1939 I, S. 829 ff. RGBl. 1939 I, S. 1078 ff. G. Albrecht, Bericht über die deutsche Kriegsfinanzierung, in: Finanzarchiv, Neue Folge, Band 7, Tübingen 1940, S. 531. Ebenda, S. 529. Ebenda, S. 530. RGBl. 1939 I, S. 1015 ff. Dritte DVO zum Neuen Finanzplan , RGBl. 1939 I, S. 2067 f. Vierte DVO zum Neuen Finanzplan , RGBl. 1940 I, S. 518. In: Der Vierjahresplan, Folge 9, 4. Jahrgang, Berlin Mai 1939, S. 397. RGBl. 1939 I, S. 1851 ff.

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