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- Deutsch-Asiatische Bank – Auf der Jagd nach einer Unterschrift
Seit einiger Zeit interessiere ich mich für Unterschriften auf den Noten der Deutsch-Asiatischen Bank. Als ich in einem Banknotenforum darüber berichtete, schrieb mir Herr Zborowska, der beste Kenner der Noten dieser Bank, auch er verfolge ein solches Projekt und habe schon acht Unterschriften entziffert. Er hat mir sogar eine Liste der von ihm gesammelten Unterschriften und – soweit bekannt – der von ihm ermittelten Klarnamen zugeschickt. Ich habe dann versucht, weitere Unterschriften zu entziffern, was sich als sehr schwierig erwies. Als erstes versuchte ich es mit dieser Unterschrift, die ich auf Noten der Filiale Peking fand: Abb.1: kurze Unterschrift auf Pekinger Noten. Die Unterschrift liest sich wie „Eaael..“… Aber so kann doch keiner heißen! Dann fiel mir auf, dass aus Noten der Pekinger Filiale auch diese Unterschrift zu finden ist: Abb.2: lange Unterschrift auf Pekinger Noten. Und ich bemerkte, dass auch in dieser Unterschrift der hintere Teil wie „Eaael…“ zu lesen ist. Es scheint sich also um zwei Versionen eines Namens zu handeln, einmal ohne Initialen, einmal mit! In den Geschäftberichten der DAB – sie sind im Internet frei zugänglich – fand ich für den 31. Dezember 1907 unter den Namen der Direktoren bei Peking „H. Cordes, G. Rust“, diese Namen kamen nicht infrage. Aber für 1909 und 1910 standen als stellvertretende Direktoren „Konsul H. Cordes, Alfred J. Eggeling“. Da fiel es mir wie Schuppen von den Augen: es handelt sich um die Signatur von Alfred J. Eggeling! In seiner Unterschrift – und das machte die Sache so schwierig – lässt er die Unterbögen des „g“ weg, so dass es sich um ein „a“ zu handeln scheint. Im (hauptsächlich chinesischen) Internet fand ich über A. J. Eggerling folgendes: In China nannte er sich 鄂葛嶺, was der Aussprache ziemlich nahekommt: Ègélǐng. Er war von deutscher Abstammung, wurde jedoch in Großbritannien geboren. Er war stellvertretender Direktor der Pekinger Filiale. 1913 gründete er die „Peking Gazette“, eine bilinguale Zeitschrift, in der er die Ansichten der verschiedenen Bankengruppen darstellen wollte. Sein Geburtsdatum konnte ich auf die Schnelle nicht ermitteln, er starb 1946. Erwin Beyer
- Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 3
Fortsetzungsreihe, Teil 19 Auch die 1970er Jahre waren bis zur Mitte dieses Jahrzehnts im Hinblick auf Geldfälschungen eher unspektakulär, wenn man von dem plötzlichen Anstieg der Fälschungsquote gegen Ende des Jahres 1970 absieht. Zurückzuführen war dies auf einen einzelnen Fälscher, der 100-DM-Noten produziert und recht fleißig dem Verkehr zugeführt hatte. Der 29-jährige Schriftsetzer Horst B. aus einer kleinen Stadt im Westerwald hatte aufgrund wirtschaftlicher Schwierigkeiten des von ihm geführten kleinen Druckereibetriebs beschlossen, statt Briefbogen und Einladungen für Sportvereine oder Firmen Hunderter zu drucken. Diese Fälschung, die 1970 das Aufkommen in der Bundesrepublik schlagartig in die Höhe schnellen ließ, war an einem mitdruckenden Klecks unterhalb des Buchstabens „B“ in „Banknote, direkt über der geschwungenen Zierlinie, leicht zu erkennen und wurde daher als „B mit Klecks“ berühmt. Die Abbildung zeigt anhand des Fälschungsklassenvermerks „DF = Druckfälschung“, dass dieses Falschstück sogar erst in den 1990er Jahren entdeckt worden war, als bereits die neue Klassifizierungsart verwendet wurde. Die beiden Inhaber einer Kölner Repro-Anstalt, bei denen B. in der Kreide stand, ließen sich ebenfalls überzeugen und lieferten die Filme zur Herstellung der Flachdruckplatten. Im September 1970 hatte die Herstellung und Verteilung der Falsifikate begonnen. An der Verbreitung hatten einige weitere Komplizen, Freunde des Fälschers, mitgeholfen. Die Qualität der Falsifikate war ganz ordentlich ausgefallen, die auffälligsten Fehler waren ein mitdruckender kleiner Klecks am oberen Rand der Zierlinie unterhalb des Buchstabens „B“ des Wortes „Banknote“ sowie sich mehrfach wiederholende Notennummern. Zudem wirkten durch den Ausfall von Linien die Bartzeichnung und der Pelzkragen des Münster-Porträts weißfleckig und unsauber. Der auf der Rückseite abgebildete Adler wirkte fälschlich eintönig grau statt graublau. Die angehaltenen Stücke dieser Fälschungsklasse B1 der Ausgabe 2. Januar 1960 trugen die Notennummern P 5461194 E, P 6114594 E, P 9414651 E und P 6914514 E. Doch an Weihnachten war bereits Schluss. So gut wie B. nebst Komplizen die Drucke ausgeführt hatten, so dilettantisch waren sie teilweise bei der Organisation der Verteilung vorgegangen. Als B. nach einer Verbreitungstour im elsässischen Straßburg am 22. Dezember 1970 die Gelegenheit zu einem galanten Abenteuer wahrgenommen hatte, bezahlte er die nächtlichen Dienste der mit seiner Gunst bedachten jungen Dame mit 20 falschen Scheinen. Leider trugen 18 der Blüten dieselbe Notennummer, nämlich P 9414651 E, was der Prostituierten aber erst aufgefallen war, als B. sie am nächsten Morgen bereits wieder verlassen hatte. Sie erstattete dennoch Anzeige und konnte der Polizei auch eine recht gute Beschreibung ihres Kunden (in allen Einzelheiten!) liefern, sodass dieser noch an der Grenze erkannt, über das Kfz-Kennzeichen identifiziert und bis zu seiner Wohnung verfolgt werden konnte. Eine daraufhin an Heilig Abend erfolgte Hausdurchsuchung förderte rund 2 Millionen DM in Blüten zutage. B. wurde verhaftet und war sofort geständig, sodass auch seine Komplizen eine schöne Bescherung erlebten und die Weihnachtsfeiertage anders als gedacht verbringen mussten. Der Blütenregen in Deutschland versiegte damit ebenso schnell, wie er begonnen hatte, dennoch waren von dieser Klasse B1 insgesamt 20.302 Stück im Zahlungsverkehr angehalten worden. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 2
Fortsetzungsreihe, Teil 18: Exkurs: Der Sicherheitsfaden Der Leiter der Druckerei der Bank of England, Stanley B. Chamberlain, experimentierte bereits Anfang der 1930er Jahre in Zusammenarbeit mit dem Papierhersteller Portals, wie man einen Sicherheitsfaden so in das Banknotenpapier einbetten könnte, dass er den extremen Belastungen beim tagtäglichen Gebrauch eines Geldscheins standhalten würde. Den aus diesen Versuchen resultierenden Metall-Sicherheitsstreifen ließ er 1935, eine verbesserte Version 1938 patentieren. Die erste Banknote mit diesem neuartigen Sicherungsmittel war die Ein-Pfund-Note der farblich zum seitherigen Schein abgeänderten Kriegsausgabe 1940. Veranlassung zum sofortigen Einsatz des Streifens war unter anderem die rechtzeitige Vorsorge vor professionellen Fälschungen gewesen. Denn schon im Dezember 1939 war die Bank of England durch einen italienischen Juden namens Fernando Romano über die britische Botschaft in Paris gewarnt worden, die Deutschen würden die Nachahmung englischer Banknoten planen. In der Tat waren die Nazis zu diesem Zeitpunkt schon dabei, unter dem Decknamen „Unternehmen Andreas“ in der Berliner Delbrückstraße die Nachahmung von Pfundnoten vorzubereiten. Die Fälschungen der Bundesbank-Klasse C2 führten Mitte der 1970er Jahre zu einem Anstieg des Falschgeldaufkommens in der Bundesrepublik. Die Falsifikate waren von guter Qualität, konnten jedoch an einigen markanten Fehlern erkannt werden: In der Kopfbedeckung von Sebastian Münster fehlen die weißen Trennlinien des Stichtiefdrucks, das Barett wirkt daher sehr dunkel und vollflächig. Über dem Buchstaben „e“ des Wortes „Banknote“ druckt ein kurzer Schrägstrich mit. Die rotviolette Rand-Guilloche darüber ist zu dunkel wiedergegeben, in der linken Rahmenleiste sind Teile des Druckbildes stark verkleckst und damit ebenfalls auffallend dunkel. Im rechten Teil des Pelzkragens befindet sich ein etwa 2,5 cm langer, vertikal verlaufender dunkler Strich, und letztendlich wurden bei dem vorliegenden Stück bei der Notennummer die Kennbuchstaben „LA“ verwendet, die es bei echten Noten dieser Serie nicht gibt. Einzelne Stücke weisen am oberen Rand das kommerzielle Wasserzeichen „C.M. FABRIANO“ auf, das Kennzeichen einer italienischen Papiermühle in der gleichnamigen Stadt der Provinz Ancona, deren etwas graustichiges Papier die Fälscher verwendet hatten. Der englandfreundliche Romano hatte diese Information von einer gewissen Vikoria Kunst-Gunther, einer Mitarbeiterin der Neuen Wiener Zeitung, die offiziell Mitglied der NSDAP, aber insgeheim eine engagierte Gegnerin der Faschisten war. Kurz vor Kriegsende war dann der Einsatz des Sicherheitsfadens in der Fünf-Pfund-Note zwingende Notwendigkeit geworden, nachdem sowohl die Vorgängerausgaben dieser Wertstufe als auch alle höheren Wertabschnitte dieser „White-Notes“ wegen der massenweise aufgetauchten Nazi-Fälschungen allesamt außer Kurs gesetzt werden mussten. Lediglich der oben genannte Fünfer blieb mit dieser neuartigen Sicherung, geändertem Design der Nummerierung und der Herstellung in einem anderen Druckverfahren weiter im Umlauf. Er wurde erst 1957 durch einen neu gestalteten Schein im Stichtiefdruck und mit dem Bildnis der behelmten Britannia abgelöst. Doch zurück zum eigentlichen Thema. Das Fälschungsaufkommen konzentrierte sich in den frühen 1950er Jahren weiter auf die Noten zu 1, 2, 10 und 20 DM, ab und an tauchte auch ein falscher Fünfziger auf, seltener der rote Hunderter. Eine Fälschungsvariante der letztgenannten Wertstufe kam, wie damals so viele falsche Banknoten, aus Paris und war am unsauberen Druck und an dem falsch gezeichneten Arm der abgebildeten Frauenfigur zu erkennen, wobei die einzelnen Falsifikate hinsichtlich ihrer Qualität unterschiedlich ausgefallen waren. Die Bank deutscher Länder klassifizierte diese Fälschung mit A1. Kaum zu glauben, aber noch im August 2011 war ein Exemplar dieser Fälschungsklasse in der Falschgeldstelle der Bundesbank aufgetaucht! Von dieser Serie sowie von den mit dem Namen „Bank deutscher Länder“ versehenen Varianten der 10- und 20-DM-Note, die im Dezember 1951 bzw. im November 1952 ausgegeben worden waren, tauchten bis zur Außerkurssetzung der letzten Stückelung zum 31. Juli 1966 insgesamt rund 30.500 Fälschungen im Nennwert von rund 2,2 Millionen DM auf. Die im Laufe des Jahres 1951 ausgegebenen, ebenfalls nach deutschen Entwürfen in Frankreich gedruckten Wertstufen zu 50 und 100 DM waren von Fälschungen nicht überdurchschnittlich betroffen. Sie boten mit ihrer Herstellung im kombinierten Verfahren Stichtiefdruck/Buchdruck, der Abbildung großer Kopfbildnisse im deckungsgleichen Druck von Vorder- und Rückseite („Imprime identique“) und dem großen Kopfwasserzeichen, das an die Wasserzeichen-Tradition der Noten der ehemaligen Reichsbank anknüpfte, ebenfalls einen für den Stand der damaligen Technik sehr guten Fälschungsschutz. Von diesen beiden Nennwerten wurden bis zu ihrer Außerkurssetzung im Sommer 1965 rund 8.000 Fälschungen im Gesamtwert von ca. 124.000 DM angehalten. Die Warnmeldung der Deutschen Bundesbank über die als Klasse B 1 bezeichnete 100-DM-Fälschung aus dem Westerwald. Gegen Ende der 1950er und in den 1960er Jahren war das Thema Banknotenfälschung in unserem Land nur von untergeordneter Bedeutung, zumindest was die DM-Fälschungen anbelangt. Ab 1958 kamen betragsmäßig erheblich mehr Fälschungen ausländischer Noten als solche von DM-Scheinen vor, in der Hauptsache betraf dies den US-Dollar. Zwei Dinge mögen hier ursächlich gewesen sein. Zum einen die Einführung der neuen, für damalige Verhältnisse absolut fälschungssicheren Banknotenreihe BBk I ab 1961, zum anderen der deutliche wirtschaftliche Aufschwung, der bis gegen Ende der 1960er Jahre anhielt, dämpfend auf die Gesamtkriminalität und damit auch auf das Delikt Geldfälschung einwirkte. Von dem Gesamtbetrag der von 1948 bis 1966 angehaltenen Falsifikate von DM-Banknoten im Nennwert von 4,2 Mio. DM entfielen allein 3,5 Mio., das sind 83 %, auf die Zeit vom 20. Juni 1948 bis Ende 1950. Von diesen 298.000 angehaltenen Falschstücken entfielen 193.000 auf die 5-DM-Note der 1. Ausgabe, 38.000 auf den blauen Zwanziger und 175 Stück auf den, wie oben erwähnt, nur in wenigen Exemplaren ausgegebenen Fünfziger. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Ein besonderer Notgeldschein aus China
Die Jahre von 1959 bis 1962 werden in China „die drei bitteren Jahre“ genannt. Drei Jahre lang herrschte in China bitterste Hungersnot, die Anzahl der Hungertoten wird auf mindestens 15 Mio. Menschen geschätzt, manche nennen sogar die Zahl von 45 Mio. Toten (15 Mio. ist die offizielle, von der chinesischen Regierung zugegebene Zahl). 5 Yuan (1960), Papierfabrik Shíqiān, Vorder- und Rückseite. Die Hauptursache war der misslungene sogenannte „Große Sprung nach vorn“; dazu kamen Naturkatastrophen und das Zerwürfnis zwischen der Volksrepublik und der Sowjetunion. Es mangelte an allem, nicht nur an Lebensmitteln. In den Fabriken wurde eigenes Notgeld gedruckt, mit dem man an bestimmten Kiosken in der Fabrik einige Waren erwerben konnte. Die Geschäfte außerhalb der Fabriken hatten kaum noch etwas zu verkaufen. Von derartigen Fabrikscheinen gibt es aus jenen Jahren Zehntausende verschiedene. Dieses Gebiet ist leider noch völlig unerforscht. Noch kosten derartige Scheine in China nur etwa 1 US-Dollar. Aber das wird sich bald ändern. Ein Zeugnis für diese schwierige Zeit ist der hier gezeigte Schein. Es ist eine 5-Yuan-Note der Papierfabrik im Kreis Shíqiān (石阡县), Provinz Guìzhōu (贵州省). Der Druck ist recht primitiv, Sicherheitsmerkmale gibt es nicht. Wegen Papiermangels (in einer Papierfabrik!) hat man schon für andere Zwecke verwendetes, auf der einen Seite bedrucktes Papier genommen! Unter der Ausgabestelle steht 流通券, das heißt „umlaufendes Geld“. An der Unterkante finden wir das Datum 一九六〇年 = Jahr 1960. Über dem Datum finden wir 只准厂内通用 = „nur innerhalb der Fabrik zu benutzen“. Erwin Beyer
- Wie sieht die „Unum“-Währung aus?
Bei Durchsicht alter Dateien auf meinem PC fiel mir eine Datei auf, die trotz mehrerer Rechnerwechsel immer noch auf meiner Festplatte schlummerte. Erstmals hatte ich den Zeitungsartikel des Rheinischen Merkur vom 23. März 1956 im November 1998 gespeichert. Er war Teil einer Akte (Abt. 708 Nr. 514) des Landeshauptarchivs Koblenz. Trotz intensiver Recherchen hatte ich damals nichts weiter über die „Unum“-Währung in Erfahrung bringen können und bis heute habe ich keinen dieser Geldscheine zu Gesicht bekommen – aber vielleicht weiß ein Leser des Blogs mehr. UN-Flagge; Quelle: Wikipedia. Bezahlen Sie mit „Unum“! Ein Zahlungsmittel für die ganze Welt – ohne Devisenschwierigkeiten zu kaufen. Bonn, im März 1956 Zum ersten Male hielt der Berichterstatter ein „Unum“ in Händen. Es ist ein gelber Geldschein mit schwarz-rotem Aufdruck „international gültig“, Gegenwert von 5 US-Dollars. Dieses Geld hat Barwert in allen Ländern der Erde, die den Vereinten Nationen bzw. der UNESCO als Mitglied angeschlossen sind. „Unum“ gilt nicht als Zahlungsmittel für alle Waren und Produktionsgüter, sondern vorerst nur für bestimmte Produkte. Etwa für Schallplatten, für Bücher, für Musikinstrumente, Radio, Television-Apparaturen, für sämtliche Photoapparate und andere optische Instrumente. Auch Bilder und Schreibmaschinen, ebenso sämtliche Unterrichts- und Bildungsmittel können mit dem „Unum“ gekauft werden. Deckung für dieses merkwürdigste aller heute gültigen Zahlungsmittel gewährt nicht ein einzelner Staat, sondern die Gesamtheit aller Staaten, die Mitglieder der UNESCO in der UNO sind, bürgt für „Unum“. Man kann, ob Deutscher, Franzose oder Schweizer, „Una“, d. i. die Mehrzahl von „Unum“, ohne Devisenschwierigkeiten bei den Banken kaufen. Man kann die Banknote mit innerstaatlicher Gültigkeit sogar auf Raten erwerben. In 20-Pf-Teilbeträgen, für die man grüne Quittungswerte erhält und die man hernach eintauscht, wann man will, in die Original-Note. Kreislauf für die Note in öffentlichem Zahlungsverkehr besteht heute vorwiegend bei den Landesjugendringen, bei Schulen, Universitäten, bei den Gewerkschaften, aber auch bei jedem Bankinstitut. Wenn Sie zu Ihrer Sparkasse gehen, wird Ihnen diese die „Unum“-Währung besorgen. Mit den Geldscheinen können Sie Anschaffungen oder Einkäufe machen in Korea ebenso wie auf den Philippinen, auf Alaska gleichermaßen wie in den Niederlanden oder in Westdeutschland. Als „Ergänzungsmittel“ für dieses erste international überall an Stelle der Landeswährung gültige Geld gibt die UNESCO in einer Liste genau an, was Sie für „Unum“ überall in der zivilisierten Welt kaufen können, und wer das, was Sie kaufen, benötigt oder bestellt. Elementar gilt hierbei, Not zu lindern. Was Sie für einen oder mehrere „Unum“-Scheine kaufen, soll dem unterentwickelten, den notleidenden Gebieten in der Welt, soll jenen Menschen zugute kommen, die fernab unserer Kultur und Zivilisation und ohne deren Segnungen leben, und jenen, die unverschuldet in Not sind. Ägypten, Syrien, der Libanon, Korea-Nord und –Süd sind dankbare Abnehmergebiete für mit „Unum“ gekaufte Erzeugnisse, seien es Schulunterrichtsmittel, Medikamente, ja ganze Büchereien oder Lehrfilmeinrichtungen. Wenn man denkt, daß beispielsweise von der UNESCO allein im Nahen Osten an die zweihundert Notschulen eingerichtet sind und unterhalten werden. Notschulen, die oft genug nur aus einem geflickten Zelt bestehen oder deren Kinder von einem Missionspater unter der sengenden Wüstensonne ohne Bedachung unterwiesen werden, wird man erkennen, was hier geschenkt werden kann. Mit Hilfe des „Unum“, für das man Unterrichtsmittel, Tafeln, Hefte, Radios und was sonst einkaufen kann. Ich konnte in der Bestellliste blättern, die augenblicklich über vierzig Länder und Nationen der Erde umfaßt. Da wünschet sich Ecuador im Süden der Staaten Nähmaschinen mit Fußantrieb, Küchengeräte, Fertigsätze von Kochtöpfen. Sieben indische Schulen treten als Besteller von Radiogeräten und Schmalfilmkameras auf. Preis der Radios 16 „Unum“-Scheine, also 336 DM je Apparat. Etwa 2,4 Millionen beträgt die Zahl der Bücher, die mit Hilfe der „Unum“-Währung gekauft und für elf Länder geliefert werden soll. E. W. E. Uwe Bronnert
- Scheckzahlungsverkehr innerhalb des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg
Zwischen 6,6 und 8 Mio. Soldaten gerieten während des Ersten Weltkriegs in Gefangenschaft, allein 2,4 Mio. davon fielen in deutsche Hände: Franzosen, Belgier, Briten, Russen usw. Die Unterbringungsmöglichkeiten in alten Kasernen, auf Truppenübungsplätzen, Artillerieschießplätzen und für Offiziere in Festungen reichten bei Weitem nicht aus, sodass Kriegsgefangene in rasch errichtete Zeltlager untergebracht werden mussten. Im Verlauf des Krieges entstanden auf dem Gebiet des Deutschen Reiches über 100 Stammlager mit unzähligen Nebenlagern für Mannschaftsdienstgrade und Offiziere. Die stacheldrahtumzäunten Holzbarackenlager nahmen zunehmend den Charakter von Kleinstädten an: Sie besaßen eigene Verwaltungen, Zeitungen, Werkstätten und medizinische Einrichtungen. In Übereinstimmung mit Artikel 6 der Haager Landkriegsordnung von 1907 konnten Kriegsgefangene zur Arbeit für den sogenannten Nehmerstaat gezwungen werden. Waren die Gefangenen zunächst bei Arbeiten in den zu errichtenden Lagern, beim Straßenbau und beispielsweise zur Kultivierung staatseigener Moor- und Heideflächen im Einsatz, folgte ab Frühjahr 1915 ihre Beschäftigung auch in privaten Bereichen, in der Landwirtschaft und ab Herbst auch in Industrie und Bergbau. Kriegsgefangene Offiziere waren von der Arbeitspflicht ausgenommen und auch sonst privilegiert. Sie hatten Anspruch auf dieselbe Besoldung wie deutsche Offiziere gleichen Dienstgrades. Im Bezirk des IV. Armeekorps entstanden in Burg (bei Magdeburg), Halle a. S., Magdeburg und Torgau Offizier-Gefangenenlager. In Magdeburg wurde hierfür anfänglich die Zitadelle genutzt. Wegen der unhaltbaren Zustände wurde das Lager bald in das Kavalier I „Scharnhorst“ und das dazugehörige Wagenhaus verlegt. Das Lager war recht idyllisch gelegen: „Hochragende, dichtbelaubte Bäume umfrieden den größten Teil des Lagers und heben sich, im Sommer linden Schatten um sich breitend, mit ihrem dunklen Grün wirkungsvoll von dem eintönigen Grau der Häuserzeile ab, die sich von Westen an das Lager drängt. Wuchtig und massig recken sich im Hintergrund die altehrwürdigen Domtürme gleich zwei auswärtszeigenden Fingern empor und dumpf hallende Klänge nehmen von hier aus, ihren Weg über das Lager hin, wenn der Klöppel schwingt und die Domglocke schlägt, um das Maß der Zeiten zu künden.“ [1] Die Stuben waren einfach eingerichtet, boten aber den Offizieren die Möglichkeit, es sich nach ihrem Geschmack wohnlich zu machen. Die hygienischen Verhältnisse waren in Magdeburg den Umständen entsprechend gut, Heizungs- und Lüftungsanlagen sowie die Wasserleitungen waren in gebrauchsfähigem Zustand. Kranken und verwundeten Offizieren standen extra Krankenzimmer zur Verfügung und es bestand in Clausthal im Harz ein eigens eingerichtetes Kur-Lager. Was die Beschäftigung betraf, so spielte der Sport eine große Rolle. Fußball, Kegeln, Tennis und Turnen waren überaus beliebte Sportvergnügen. Chöre sowie Musikkapellen gehörten zum Alltag des Lagerlebens. Irgendwie wurden die nötigen Instrumente und Noten beschafft. So konnten auch Theatervorstellungen musikalisch begleitet werden. Begreiflicherweise mussten Frauenrollen mit Männern besetzt werden, was sehr oft eine übergroße Heiterkeit hervorrief. Schach und Billiard, Malen und Bildhauen standen ebenso auf dem Programm. Sogar wissenschaftliche Vorträge wurden gehalten, für deren Vorbereitung die Lagerbibliothek die notwendige Literatur lieferte. In einem Lesezimmer lagen deutsche Zeitungen aus und die deutsche Heeresleitung gab selbst fremdsprachige Zeitungen heraus. Die seelsorgerische Betreuung lag in den Händen deutscher Geistlicher; für russische Offiziere erschien sogar ab und zu ein Pope aus einem anderen Lager. Darüber hinaus konnten sich die Offiziere in der Regel recht frei bewegen. Für Offiziere und Mannschaften galten hinsichtlich der Ernährung unterschiedliche Regelungen. Da Offiziere eine Löhnung von der deutschen Heeresleitung bekamen, mussten sie sich selbst verpflegen. Die Küche führte ein deutscher Offizier in Gemeinschaft mit einem Küchenausschuss, der auch den Wochenspeisezettel erstellte. Den Offizieren standen täglich zwei Flaschen Bier und sonntags eine halbe Flasche Wein zu. Ganz wie in der Heimat sorgten Ordonanzen für die Bedürfnisse der Offiziere. Für sechs bis acht Offiziere stand eine Ordonanz zur Verfügung. In den Lagerwerkstätten waren Mannschaftsdienstgrade damit beschäftigt, Reparaturen und andere Arbeiten für die Offiziere durchzuführen. Die Mannschaften waren getrennt von den Offizieren untergebracht. Anfangs erfolgte die Löhnung der gefangenen Offiziere in deutscher Währung. Mitgebrachte ausländische Münzen und Banknoten – hierbei konnte es sich durchaus um höhere Beträge handeln – waren bei der Lagerkasse, die als Wechselstube fungierte, umtauschbar. Dieses Geld stand zur freien Verfügung und konnte bei Einkäufen innerhalb und außerhalb des Lagers verwendet werden. Nicht benötigte Geldmittel durften die Kriegsgefangenen bis zu einem monatlichen Betrag von 800 Mark (!) auch an ihre Angehörigen ins besetzte Belgien und Frankreich überweisen. Der Mark-Betrag wurde dem Empfänger in französischen Stadtscheinen ausgezahlt. Dabei galten 0,75 Mark = 1 Franc [2]. Die Lagerkasse diente jedoch auch als Bank, denn der Kriegsgefangene konnte hier ein Konto eröffnen und sein Bargeld einzahlen. Über dieses Guthaben konnte er dann nicht nur durch Barabhebung verfügen, sondern auch Bargeldzahlungen an andere Gefangene vornehmen. Hierfür hielt die Lagerkommandantur besondere Scheckvordrucke bereit. Der Scheck des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg ist auf dickerem, festem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Am oberen Rand links: „Scheck No 12358“ und rechts „Scheck über Mk. …“, darunter war der „Name des Ausstellers“ und die „Stube“ einzutragen. Es folgt ein zweizeiliger Text: „Die Kasse des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg wolle zahlen / gegen diesen Scheck aus meinem Guthaben die Summe von“. In der Zeile darunter musste hinter der Währungsbezeichnung „Mark“ der Betrag in Buchstaben eingetragen werden. In der folgenden Zeile: „Magdeburg, den … 1915.“, in einer weiteren Zeile das Feld für die Unterschrift des Ausstellers. Diese bisherigen Angaben machen ca. 2/3 der Scheckfläche aus, die im Unterdruck ein grünes Muster zeigt. Das letzte Drittel diente dazu, den Nachweis über Auszahlung zu führen: „Obigen Betrag von Mk. … empfangen zu / haben, bescheinigt / Magdeburg, den … 1915. / Unterschrift des Empfängers“. Auf der linken Seite dieses Feldes das Dienstsiegel mit dem auffliegenden preußischen Adler und der Umschrift „Kgl. Kommandantur d. Offizier-Gefangenenlagers // * Magdeburg *“. Abb.: Unausgefüllter Scheck des Offizier-Gefangenenlagers Magdeburg aus dem Jahr 1915. Im Kriegsverlauf emittierten militärische Lager und Arbeitslager der Industrie Kriegsgefangenenlagergeld in Form von Papiergeld und Münzen, getrennt nach Mannschafts- und Offizierslager: „Wahrscheinlich ist das Lagergeld damals ursprünglich garnicht [sic] durch zentrale Anordnung, sondern auf Veranlassung einzelner Lagerkommandanten entstanden. Denn nur erst von wenigen Lagern wurden anfangs Scheine bekannt, zuerst die des österreichischen Lagers Gröding bei Salzburg Anfang 1915, dann die von Chemnitz. Erst nach und nach verbreitete sich die Ausgabe über das ganze Reichsgebiet. [...] Erst im letzten Kriegsjahr wurde die Einführung des Lagergeldes für sämtliche Lager amtlich angeordnet; durch Verfügung des preußischen Kriegsministeriums wurde vom 15. Januar 1918 ab jeder Bargeldverkehr in Lagern und Arbeitsstellen verboten. Alle Zahlungen durften fortan nur mehr in Lagergeld erfolgen; es war verboten, es den Gefangenen in bares Geld umzutauschen.“ [3] Auch aus dem Offizier-Gefangenenlager Magdeburg sind undatierte Scheine zu 5 Mark (gedruckt auf Papier und Leinen) sowie 10 Mark (gedruckt auf Leinen) bekannt. Als Kleingeld dienten darüber hinaus Zinkmünzen zu 5, 10, 50 und 100 Pfennig; auch diese weisen keine Jahreszahl auf. Nach Kriegsende 1918 wurde das Lager geschlossen und bis 1945 für Wohnzwecke und Kleingewerbe genutzt. Nach 1945 wurde der Hauptgraben zugeschüttet. Bis Anfang der 1990er Jahre wurde die Anlage dann gewerblich genutzt, zuletzt vom Fotolabor „Fotocolor“. Auch wenn der spätere französische Staatspräsident Charles de Gaulle nur wenige Wochen in Magdeburg als „Gast“ weilte, dürfte er im Nachhinein der prominenteste Kriegsgefangene gewesen sein. Nach einem fehlgeschlagenen Fluchtversuch wurde der damalige Hauptmann im September 1918 eingeliefert. Uwe Bronnert [1] Leutnant d. R. Risse, Die Kriegsgefangenenlager im Bezirk des IV. Armeekorps, Halle 1916. [2] Kriegsministerium Nr. 503/2, 18 U 3 vom 18.2.1918, Verwawest, S. 623f. [3] Dr. Arnold Keller, Das Papiergeld der Gefangenenlager im Deutschen Reich sowie in Österreich und Ungarn 1914–1918, 2. Auflage, Berlin-Wittenau 1954, S. 7f.
- Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 1
Fortsetzungsreihe, Teil 17: Die Statistik Werfen wir zunächst einen Blick auf die Statistik. Sie zeigt uns, dass das Vorkommen falscher Banknoten in der Bundesrepublik in den vergangenen Jahrzehnten starken Schwankungen unterworfen war. So war unmittelbar nach der Währungsreform vom Juni 1948 ein steiler Anstieg von Nachahmungen der sicherungstechnisch unzureichenden DM-Noten eines Teils der Erstausstattung zu verzeichnen. Eine im südbadischen Lörrach angehaltene Fälschung der 100-DM-Banknote der Währungsreformserie. Diese Fälschungen kamen aus Paris. Diese Scheine waren ab Herbst 1947 unter der Federführung des US-Schatzamtes (Treasury Department) in der amerikanischen Staatsdruckerei (Bureau of Engraving and Printing, Washington, D.C.) sowie in den zwei Privatdruckereien Forbes (1/2 und 1 DM) sowie Tudor Press (2, 5, 20 und 50 DM) in den USA hergestellt worden.*) Aufgrund des großen Zeitdrucks blieb als Herstellungsverfahren nur der einfache Offsetdruck. So hatten die Fälscher mit diesen Banknoten relativ leichtes Spiel. Insbesondere die höheren Werte zu 5 und 20 DM wurden gefälscht, aber auch die Nominale zu ½, 1 und 2 DM blieben nicht verschont. Wie schnell die Fälscher seinerzeit reagiert hatten, beweisen die Warnmeldungen von damals: die erste Fälschung des Zwanzigers mit der Klasse A1 war bereits Anfang August 1948 entdeckt worden. Dann ging es Schlag auf Schlag. Vor der Klasse A2 wurde am 2. September gewarnt, vor der A3 am 6. September und vor der A4 am 11. September 1948. Anfang 1949 kamen dann A5, A6 und A7. Der 50er dieser Reihe wurde dagegen nur in geringen Mengen nachgeahmt. Er war erst ab August 1948 ausgegeben worden, wobei die Ausgabe sofort wieder gestoppt worden war, weil massiv über die Verwechslungsgefahr mit dem blauen 20-DM-Schein geklagt wurde und weil sofort gefährliche Fälschungen dieses Nominals aufgetaucht waren. Letzteres ist auch der Grund, warum bei dieser Banknote als einziger aller seit 1948 ausgegebenen DM-Noten die stillschweigende Einlösung schon zum 15. März 1951 eingestellt worden war. Die Hauptverwaltungen und Filialen der Deutschen Bundesbank (früher: die Landeszentralbanken) verweisen eventuelle Antragsteller, die eine solche Note vorlegen – was aufgrund der Seltenheit und des hohen Sammlerwertes höchst unwahrscheinlich ist – an die Hauptkasse der Bundesbank bzw. an die Falschgeldstelle, um die Echtheit verbindlich prüfen zu lassen. Merkblatt über die aus Paris stammende Fälschung der 100-DM-Note der Fälschungsklasse A1. Fälschungen der parallel ausgegebenen Noten der bei der American Banknote Company gedruckten Währungsreformserie kamen zunächst kaum vor. Diese Scheine in den Wertstufen 10, 20, 50 und 100 DM waren im schwer zu kopierenden Stichtiefdruck hergestellt worden, ergänzt durch einen mehrfarbigen Guillochen-Untergrund in Buchdruck. Diese Herstellungsart bot für die damalige Zeit einen ausgezeichneten Fälschungsschutz. Die Bank deutscher Länder reagierte denn auch sofort und setzte die höheren Stückelungen der Offsetdruckreihe außer Kurs. Der Zwanziger wurde zum 3. Mai 1949 und der Fünfziger zum 31. Juli 1949 aufgerufen. Der Fünfer wurde durch einen ab 20. März 1950 ausgegebenen, nach einem deutschen Entwurf in England gedruckten Schein ersetzt und zum 31. Mai 1950 außer Umlauf genommen. Der neue Schein zu 5 DM wies neben seiner Herstellung im Stichtiefdruck ein Kopfwasserzeichen und – als erster deutscher Geldschein überhaupt – einen metallähnlichen Sicherheitsfaden nach englischem Vorbild auf. Zwar wurde auch dieser Schein nachgeahmt, die meisten dieser Fälschungen waren aber von recht primitiver Art und leicht zu erkennen. Ab 1951 war dann aufgrund der geschilderten Maßnahmen ein stetiger Rückgang der Falschgeldkriminalität zu verzeichnen. *) Ausführliche Schilderung der Herstellung der Währungsreform-Banknoten mit Beschreibung siehe Kahnt-Pontzen-Schöne-Walz „Die Geschichte der Deutschen Mark in Ost und West“, Gietl-Verlag, 2003 Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Eleuterio Dominguez und sein Geld für Siedler
Auf der letzten Papiergeldbörse in Valkenburg habe ich zwei kleine, irgendwie alt aussehende Geldscheine über 10 und 20 Centavos gesehen. Die Betitelung lautet „Empresa Colonizadora del Budi“. Ich kannte sie nicht, sie schienen mir aber interessant und deshalb ich habe sie gekauft. Ich habe die Scheine verschiedenen, auf der Börse anwesenden Händlern aus Südamerika gezeigt, aber keiner kannte sie. Doch ich erfuhr, „Budi“ sei ein See in Südchile (der einzige Salzsee Südamerikas). Lage des "Lago Budi" mit seinen rund 56 Quadratkilometern im Süden Chiles. Quelle: https://es.wikipedia.org/wiki/Lago_Budi. "Lago Budi" , Quelle: https://es.wikipedia.org/wiki/Lago_Budi. Vor ein paar Tagen fielen mir die Scheine wieder in die Hände und ich habe versucht, im Internet etwas über die „Empresa Colonizadora del Budi“ herauszufinden. Folgendes konnte ich ermitteln: Das Unternehmen („empresa“ bedeutet „Unternehmen“) wurde am 23. August 1902 gegründet, und lag in den Händen eines Francisco Ruiz Sánchez. Am 20. September 1910 wurde daraus das Unternehmen Eleuterio Domínguez y Cia., das auch auf den vorliegenden Scheinen genannt ist. Aber was hatte es mit diesem Unternehmen auf sich, warum hieß es „colonizadora“ (was „kolonisierend“ bedeutet)? Die Gegend um den Budi-See in Südchile war seit Jahrhunderten von den Mapuche bewohnt, einem indigenen Volk. Um 1900 gab es auch einige aus Europa stammende Siedler, die sich dort niedergelassen hatten und friedlich mit den Mapuche lebten. Im Jahr 1902 wurde die „empresa colonizadora del Budi“ gegründet, durch ein Dekret vom 23. August 1902 erhielt das Unternehmen, das Francisco Sánchez und einem Eleuterio Dominguez gehörte, 60.000 ha Land am Budi-See, mit der Auflage, dieses zu „kolonisieren“. Die Firma rekrutierte hierzu 88 Familien, die dort siedeln sollten. Die ersten Familien starteten am 4. Oktober 1903 Richtung Budi-See. Damals war es nicht leicht, von Santiago aus dorthin zu kommen. Mit einem Dampfer kam man Anfang November in Talcahuano an, dann ging es mit dem Zug weiter nach Nueva Imperial, später gelangten die Familien in Konvois nach Carahue, von dort ging es erneut mit einem Dampfer weiter, nach Bajo Imperial. Die schon dort wohnenden Siedler empfingen die Neuen mit Begeisterung, auch die Mapuche zeigten sich freundlich. Doch schon bald gab es Probleme. Auf den Gebieten, wo die Familien siedeln sollten, gab es schon Siedler, die zehn Jahre zuvor hier ihre Farmen errichtet hatten, aber auch Mapuche lebten dort. Eleuterio Dominguez nahm darauf keine Rücksicht, er zwang alle, das Gebiet zu verlassen. Ging jemand nicht freiwillig, ließ er dessen Farm niederbrennen, konfiszierte das Vieh und die Ernte. Aber bald gab es auch große Probleme zwischen Eleuterio Dominguez und den Familien, die er dorthin gebracht hatte, weil Dominguez die abgeschlossenen Verträge einfach nicht einhielt. Wenn eine der von ihm mitgebrachten Familien aufgeben und zurückkehren wollte, so hinderte Dominguez sie daran. Manche versuchten zu fliehen, aber Dominguez ließ sie durch bewaffnete Wächter verfolgen und warf sie in ein von ihm errichtetes Gefängnis. Damit die auf der Empressa Colonizadora del Budi Arbeitenden kein im ganzen Land gültiges Geld horten und damit eventuell ihre Flucht bezahlen konnten, gab Dominguez eigenes Geld aus, mit dem man in allen Geschäften auf dem Siedlungsareal Waren kaufen konnte. Ein gewisser José Miguel Varela, vom Präsidenten Rescio zum Bürgermeister von Cautín ernannt, sandte dem Innenministerium ein Telegramm, dass er gegen Dominguez vorgehen wolle. Er habe eine Kavallerie zusammengestellt und wolle Dominguez und seine Helfer vertreiben. Die Antwort des Innenministeriums aber war: „Tun Sie nichts! Lassen Sie alles so, wie es ist!“ Daraufhin trat Varela zurück („aus persönlichen Gründen“) und wurde von Präsident Riesco durch Temístocles Urrutia ersetzt, der Dominguez sehr freundlich gesinnt war. 1907 erhielt Eleuterio Dominguez als „Dank für seine Siedlungstätigkeit“ vom Staat weitere 42.000 ha Land geschenkt. Dominguez errichtete hier die Hacienda del Budi, damals die größte Farm in Südchile. 1912 starb Dominguez. Seine Erben verkauften alles, die neuen Besitzer gründeten die Sociedad Agrícola del Budi. Noch heute gibt es am Budi-See eine kleine Ortschaft, die Puerto Dominguez heißt. Zum Schluss möchte ich noch Herrn Daniel Nieber danken, der meine Aufmerksamkeit auf eine chilenische Website lenkte. Erwin Beyer
- Fälscher & Falschgeld: So will es das Gesetz, Teil 5
Fortsetzungsreihe, Teil 16: Zuständigkeiten Zuständig für die Verfolgung von Falschgelddelikten ist zunächst die jeweilige lokale Polizeidirektion, die auch die ersten Ermittlungen beim Auftauchen von Falschgeld einleitet und zunächst führt (Ermittlung der Umstände, Zeugenermittlung bzw. –befragung usw.). Die sichergestellte Fälschung wird dann über das zuständige Landeskriminalamt (LKA) der Deutschen Bundesbank zugeleitet, da diese als Gutachterin im Rechtssinne zuständig ist. Das LKA wird in der Regel nur dann selbst tätig werden, wenn gleichzeitig der Bereich Organisierte Kriminalität (OK) in irgendeiner Form erkennbar ist, zum Beispiel auch im Zusammenhang mit Waffen, Betäubungsmitteldelikten, o.ä. Das Ressort Polizei ist ja – dem föderativen Aufbau der Bundesrepublik entsprechend – Ländersache, so dass die Handhabung von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist (eine Ausnahme besteht nur in den Stadtstaaten wie zum Beispiel Hamburg, da es dort als kriminalpolizeiliche Ermittlungsbehörde nur ein LKA gibt). Während in verschiedenen Bundesländern die Landeskriminalämter über eigene Fachbereiche Falschgeld verfügen, die auch ermitteln, werden in Baden-Württemberg die Ermittlungen im Normalfall von den örtlichen Dienststellen geleitet. Je nach Sachlage wird die OK-Dienststelle des LKA Stuttgart eingeschaltet. Über einen speziellen Meldedienst wird über die Landeskriminalämter das Bundeskriminalamt informiert. Sind mehrere Bundesländer oder gar ein ausländischer Staat tangiert, werden die Ermittlungen vom Bundeskriminalamt, in Zusammenarbeit mit den anderen beteiligten Polizeidienststellen, übernommen. Gleiches gilt auch, wenn ein Zusammenhang mit einem bereits vom BKA bearbeiteten Fall, wiederum insbesondere aus dem Bereich der OK, erkennbar ist. Das BKA mit Sitz in Wiesbaden wurde 1951 gegründet. 1952 erfolgte der Beitritt zur bereits 1923 in Wien als Internationale Kriminalpolizeilichen Kommission (IKPK) gegründeten, 1945 vorübergehend aufgelösten und 1956 neu gegründeten Internationalen Kriminalpolizeilichen Organisation (IKPO). Deren heute allgemein gebräuchlicher Name Interpol sollte ursprünglich lediglich ein Telegrammkürzel sein, wurde aber dann 1956 offiziell in den Namen der Organisation aufgenommen, da diese internationale Polizeibehörde, mit heutigem Sitz in Lyon, schon zuvor unter dieser Bezeichnung bekannt geworden war. Derzeit hat das BKA mehr als 5.200 Mitarbeiter, davon 2.600 Kriminalbeamte. Am 1. Juli 1999 hat das Europäische Kriminalpolizeiamt EUROPOL, die aus der 1994 auf Initiative des damaligen Bundeskanzlers Helmut Kohl ins Leben gerufene Stelle zur Bekämpfung der Drogen-Kriminalität Europol Drugs Unit (EDU) hervorgegangene Behörde, offiziell ihren Dienst aufgenommen. Europol (auch: Europäisches Polizeiamt) ist eine europäische Polizeibehörde mit Sitz in Den Haag. Sie koordiniert die Arbeit der nationalen europäischen Polizeibehörden im Bereich der grenzüberschreitenden Organisierten Kriminalität und fördert damit den Informationsaustausch zwischen den nationalen Polizeibehörden. Der Grundgedanke von Europol ist die Zusammenführung von bi- und multilateralen Übereinkommen wie TREVI (franz.: Terrorisme, Radicalisme, Extremisme et Violence Internationale), des Schengener Abkommens und der EDU. Arbeitsbereiche sind unter anderem die Terrorismusbekämpfung, die Bekämpfung und Prävention des illegalen Waffenhandels, des Drogenhandels, der Kinderpornografie und der Geldwäsche. Erster Direktor war der Deutsche Jürgen Storbeck, seit Mai 2009 ist es der Brite Rob Wainwright. Seit 1. Januar 2010 ist Europol eine Agentur der Europäischen Union, wie OLAF, CEPOL und Eurojust. Die Anbindung an die nationalen Strafverfolgungsbehörden erfolgt durch Verbindungsbeamte (sog. „ELOS“ – Europol-Liaison Officers). Über diese Verbindungsbeamte wird die Dienst- und Rechtsaufsicht durch die jeweiligen Justiz- und Innenminister der Mitgliedsstaaten ausgeübt. Im Bereich der Falschgeldkriminalität wurde Europol als zentrale Koordinierungsstelle für den Schutz des Euro benannt. Die EZB beobachtet sehr aufmerksam den technischen Fortschritt bei der Druck- und Reproduktionstechnologie und analysiert, neben den nationalen Analysezentren, Anzahl und Güte der beschlagnahmten Fälschungen genau. Dies dient der Weiterentwicklung von Sicherheitselementen für die Euro-Banknoten und damit der Fälschungssicherheit. Ähnliches trifft auf die Herstellungstechniken von Münzen zu. Von einer speziellen Zentralbank-Arbeitsgruppe für die Fälschungsbekämpfung (Central Bank Counterfeit Deterrence Group) werden dabei spezielle Techniken entwickelt, die insbesondere digitale Fälschungen mittels PC und Bildbearbeitungssysteme verhindern oder zumindest erschweren sollen. Die in der Datenbank des EZB-Analysezentrums CAC gespeicherten Informationen sind den nationalen Polizeibehörden sowie anderen in die Falschgeldbekämpfung eingebundenen Stellen zugänglich. Die EZB arbeitet darüber hinaus eng mit Europol, Interpol und der Europäischen Kommission zusammen. Die Zusammenarbeit zwischen den deutschen Behörden und ausländischen Stellen hat sich in den letzten Jahren entscheidend verbessert. So arbeiten die Ermittlungsbehörden anderer EU-Länder recht gut mit unseren Falschgeldfahndern zusammen, häufig auch in Länder übergreifenden Falschgeld-Ermittlungsverfahren, sogenannten Spiegelverfahren. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!
- Benzolwertanleihe von Hagenow 1923
Als in der Hyperinflation der Jahre 1922/23 die deutsche Markwährung zusammenbrach, suchten viele Kommunen nach kreativen Lösungen zur Finanzierung ihrer Infrastrukturmaßnahmen. Eine aus der Not geborene Finanzinnovation waren zu dieser Zeit sogenannte „wertbeständige Anleihen“. Neben Werten wie Roggen, Kohle und Holz wurde 1923 sogar eine Benzolwert-Anleihe begeben. Die mecklenburgische Stadt Hagenow begab über sein Städtisches Gas- und Elektrizitätswerk am 20. Juli 1923 eine 5-prozentige wertbeständige Benzolwert-Anleihe über den Geldwert von 14.000 Tonnen Benzol. Benzol ist ein flüssiger organischer Kohlenwasserstoff. Es besitzt einen charakteristischen aromatischen Geruch, ist farblos, leicht entzündlich und brennt mit stark rußender Flamme. Für den kommerziellen Einsatz bis zum Zweiten Weltkrieg wurde das meiste Benzol als Nebenprodukt bei der Produktion von Koks für die Stahlindustrie erhalten, meist aus der Destillation von bei der Koks-Herstellung erzeugten leichten Ölen. Für die Suche nach Verwertungsmöglichkeiten wurde schon 1918 ein Benzol-Verband gegründet. So wundert es nicht, dass der Ertrag der Anleihe zur Errichtung einer Benzolgewinnungs- und Abhitzeverwertungsanlage im Städtischen Gaswerk Hagenow bestimmt war. Städtisches Gas- und Elektrizitätswerk Hagenow in Mecklenburg, Schuldverschreibung über den Geldwert vom 50 kg Benzol, ausgestellt in Hagenow am 20. Juli 1923, Stück entwertet durch zwei gekreuzte Rotstiftstriche. Die Anleihestücke wurden in den Nominalwerten 5 (Litera A), 10 (Litera B) und 50 kg (Litera C) ausgegeben. Die Tilgung der Schuldverschreibungen sollte von 1924 bis 1930 erfolgen, Zinstermine waren der 2.1. und der 1.7. eines jeden Jahres. Zahlstellen für Zins- und Tilgung waren die Gaswerke und die Sparkasse in Hagenow. Die Wertpapiere hatten keine Börsenzulassung. Für die Anleihe hafteten die Stadt Hagenow und das Städtisches Gas- und Elektrizitätswerk gemeinsam. Die Anleihe wurde fristgerecht bis 1930 zurückgezahlt. Hans-Georg Glasemann nonvaleurs.de@gmail.com Ich bin für Sammler Historischer Wertpapiere aktiv im EDHAC. Unterstützen Sie uns, werden Sie Mitglied … Besuchen Sie den EDHAC bei … Facebook! Bildquelle: HGG Privat (10/2020)
- 50-Pfennig-Gutschein des Brauhauses Sonneberg (Thüringen)
Die Stadt Sonneberg, ehemals südlichste Kreisstadt der DDR, liegt im gleichnamigen Landkreis am Südrand des Thüringer Waldes zwischen Rennsteig und mainfränkischem Hügelland direkt an der Grenze zum Gebiet des ehemaligen Herzogtums Sachsen-Coburg, das nach Volksentscheid von 1919 zu Franken und damit Bayern kam. Die weiten Wälder und der Ideenreichtum der Bevölkerung ermöglichte die Entwicklung einer Spielzeugindustrie, durch die Sonneberg im 19. und 20. Jahrhundert Weltruhm erlangte. Spielzeugfirmen produzierten Holzspielwaren, Puppen und Spieltiere und verkauften diese in viele Länder der Erde. Nicht von ungefähr befindet sich in Sonneberg des Deutsche Spielzeugmuseum. Aber auch andere Unternehmenszweige waren in der Stadt beheimatet. Daran erinnert ein Notgeldschein des Brauhauses Sonneberg. Das Brauhaus wurde wohl 1870 gegründet und 1878 in eine Aktiengesellschaft umgewandelt. 1918 erwarb „Friedrich Heubach & Sohn“ das Unternehmen und 1929 ging es an die „Boettcher, Rau & Co. KG“. Die Weltwirtschaftskrise machte auch der Brauerei zu schaffen. 1931 wurde sie insolvent, was auch die Muttergesellschaft, die „Thüringer Export-Bierbrauerei AG“, Neustadt (Orla) in Zahlungsschwierigkeiten brachte. Durch Zusammenlegung des Grundkapitals und Schuldnachlässe der Gläubiger konnte die Brauerei 1937 saniert werden und wechselte 1939 den Eigentümer. Lissy Euler Schierschnitz übernahm die Brauerei. Das Brauhaus Sonneberg braute nicht nur Bier, sondern betätigte sich 1921 auch als Herausgeber von Notgeld. Der ausgegebene Gutschein zu 50 Pfennig gilt allgemein als Serienschein. Die Vorderseite zeigt als Scherenschnitt zechende Gäste im Biergarten, denen eine Kellnerin Essen serviert, während der Pfeife rauchende Wirt einen Krug mit Bier aus dem Holzfass füllt. Über dem Wirt ein Feld für die Kontrollnummer mit vorgesetzter „No“ und nachfolgendem „*“. Am oberen Rand groß „Brauhaus Sonneberg.“ und unter der Abbildung links und rechts die Wertangabe und „Ausgegeben“ „i. J. 1921“, dazwischen „Dieser Schein wird durch / die Vereins-Bank in / Sonneberg eingelöst.“ Die Rückseite deutet in der oberen linken und rechten Ecke jeweils einen „Bierdeckel“ an, dessen oberer Rand mit „Brauhaus“ und unten „Sonneberg“ umschrieben ist; dazwischen zweizeilig „VERSAND / BRAUEREIFÜLLUNG“. Unter dieser Schrift in einem Ährenkranz mit Hopfenblüten ein Bier-Humpen mit Henkel, Daumenheber und Klappdeckel. Rechts von diesem Bild werden mehrere Flaschenhälse mit Schnappverschluss gezeigt, während die linke Seite einen Bierkeller mit Holzfässern wiedergibt. In diesem Feld ist auch eine leider nicht lesbare Künstlersignatur zu erkennen: „F. Ei…“. Schließlich ist auf der linken Seite des unteren Randes der Druckereivermerk angebracht: „DRUCK V. HEGMANN & SCHILLING, SONNEBERG.“ Der Schein wurde auf festem, weißem Papier ohne Wasserzeichen in zweifarbigem Druck Schwarz und Braun ausgeführt. Er kommt sowohl mit als auch ohne Kontrollnummer (3- oder 4-stellig) vor und zählt zu den selteneren Serienscheinen. Uwe Bronnert Abb. Kat.-Nr. 1242.1 a), Hans. L. Grabowski/Manfred Mehl, Deutsches Notgeld, Deutsche Serienscheine 1918 – 1922 (L – Z), 3. überarbeitete und erweiterte Auflage, Regenstauf 2009. S. 804.
- Eisenbahn-Cassen-Scheine der Anhalt-Cöthen-Bernburger Eisenbahngesellschaft 1846 – 1856
Bernburg 1846 und Cöthen 1850 – 1856 Der Bau von Eisenbahnstrecken im 19. Jahrhundert war eng mit der industriellen Revolution verbunden und erforderte Investitionen in bis dahin unbekannten Ausmaßen. Da keiner der anhaltischen Staaten über genügend Mittel verfügte, um den Bau einer anhaltischen Bahn voranzutreiben, erteilte man der Anhalt- Cöthen-Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft das Recht zur Emission von Papiergeld, das an allen Kassen des Unternehmens aber auch an allen staatlichen Kassen angenommen wurde. GK-18 (P/R A15, SCWPM: GER-S126): Eisenbahn-Cassen-Schein der Anhalt-Cöthen-Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft über 1 Thaler, Bernburg, den 2. März 1846; Vorderseite (Abb. Künker). GK-18 (P/R A15, SCWPM: GER-S126): Eisenbahn-Cassen-Schein der Anhalt-Cöthen-Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft über 1 Thaler, Bernburg, den 2. März 1846; Rückseite (Abb. Künker). Der Deckungsbetrag für die erste Ausgabe war bei der Herzoglichen Landesregierung in Bernburg deponiert. Die Einnahmen des laufenden Bahnunternehmens deckten nicht einmal die Betriebskosten und von einem Verkauf der Bahn waren keine Gewinne zu erhoffen. So erwirkte die Direktion der Gesellschaft die Ausgabe neuer Kassenscheine über 500.000 Reichsthaler im Herzogtum Anhalt-Cöthen. Das Unternehmen wollte so seine Aktionäre vor finanziellen Verlusten schützen und die Regierung in Cöthen erhoffte sich eine mögliche Umwandlung in eine Staatsbahn, was dann auch mit Vertrag vom 20. März 1850 erfolgte. GK-19a (P/R A16, SCWPM: GER-S127): Eisenbahn-Cassen-Schein der Anhalt-Cöthen-Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft über 1 Thaler, Cöthen, den 20. Februar 1850; Vorderseite (Abb. Sammlung Beerenwinkel). GK-19a (P/R A16, SCWPM: GER-S127): Eisenbahn-Cassen-Schein der Anhalt-Cöthen-Bernburger Eisenbahn-Gesellschaft über 1 Thaler, Cöthen, den 20. Februar 1850; Rückseite (Abb. Sammlung Beerenwinkel). Da sich die Regierung in Bernburg weigerte die Druckplatten der ersten Ausgabe herauszugeben, weil sie nicht für die neue Ausgabe haftbar gemacht werden wollte, musste man das Klischee der Kassenscheine der Anhalt-Cöthenschen Staatsschulden-Commission verwenden. Von den 500.000 Thalern erhielt die Gesellschaft 100.000 und musste dafür die Bahn dem Cöthener Staat überlassen, der für die restlichen 400.000 Thaler Eisenbahn-Obligationen hinterlegte. 1856 wurden dann noch einmal Eisenbahn-Kassenscheine über 500.000 Thaler hergestellt, um die 1850 ausgegebenen Scheine einwechseln zu können. Hans-Ludwig Grabowski Literaturhinweis: Das gesamte Papiergeld der sog. altdeutschen Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs findet man in dem aktuellen Katalog Grabowski/Kranz: Das Papiergeld der altdeutschen Staaten 1. Auflage 2020 durchgehend farbig bebildert 344 Seiten, Hardcover Format 17 x 24 cm ISBN: 978-3-86646-188-8 Preis: 69,00 Euro












