Der besondere Geldschein: 1-Pfennig-Almosenschein aus Weißenfels um 1850
- Michael H. Schöne

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Der Begriff Almosen gilt als „milde Gabe“, abgeleitet vom Altgriechischen ἐλεημοσύνη
(= eleēmosýnē = Mitleid, Mildtätigkeit, Erbarmen“). Almosengeld wurde geprägt und gedruckt im Auftrag von Herrschern, des Klerus und später auch von Städten und Gemeinden –
seit dem 17. Jahrhundert bis 1933 in Deutschland sind entsprechende Belege nachweisbar.
So ein früher Almosenpfennig von 1699 und einer der letzten Gutscheine von 1933:


Die Bevölkerung wuchs in den deutschen Ländern zu Beginn des 19. Jahrhunderts beträchtlich. Auf dem Land fanden nicht mehr alle Menschen eine Arbeit und gingen in die schnell wachsenden Industriestädte. Es kam zu einer Landflucht besonders in Südwest- und Nordwestdeutschland, Hessen, Preußen und Schlesien. Das starke Bevölkerungswachstum, die Missernten und der Niedergang des traditionellen Handwerks lösten um 1850 eine massenhafte Verarmung aus.
Christopher Jütte vom Deutschen Historischen Museum Berlin schrieb am 30. März 2015:
„Aus Verzweiflung flüchteten sich viele Arme in die ,Notkriminalität‘. Durch den Diebstahl von Feldfrüchten und Holz, Wilderei und Schmuggel versuchten die Bedürftigen ihre Situation zu verbessern. Um sich zu betäuben und die Not einen Augenblick zu vergessen, griff die Unterschicht zum Alkohol. In den Zeitungen fanden sich Berichte über die sich ausbreitende ,Branntweinwuth‘, zur Bekämpfung der Armut forderten die Publizisten eine Beschränkung des Branntweinbrennens. Auch die Zahl der Bettler und sogenannten Landstreicher stieg vor 1850 rasant an.“
Ein seltenes Exemplar eines Almosenscheins ist ein vor über 175 Jahren in Preußen gedruckter Schein über 1 Pfennig der Armenkasse aus Weißenfels – bis heute ein Unikat:


Die Buchdruckerei wurde am 9. Januar 1813 durch Johann Karl Leberecht Kell gegründet und ab dem 1. Juli 1838 übernahm sein Sohn Leopold den Betrieb. Später führte seine Tochter Johanna mit ihrem Ehemann Wolf von Wolframsdorff die Druckerei bis zum Weggang in den Westen nach dem Zweiten Weltkrieg weiter.
Herzog Johann Georg von Sachsen-Weißenfels wies 1699 den Rat zu Weißenfels an, eine Armenkasse einzurichten. 1746 wurde auf kurfürstlichen Befehl die Hof- und Armenkasse mit der Stadtarmenkasse zusammengelegt. Im Stadtarchiv befinden sich in den Unterlagen der Stadtarmenkasse sämtlich Bittgesuche der Stadtarmen aus dieser Zeit – auch die ihnen zugedachten Unterstützungen. Ein Almosenschein befindet sich nicht darunter.

Der Generalbericht über die Verwaltung und den Stand der Gemeindeangelegenheiten
von 1854 bis 1857 führt auf Seite 27 an, dass die 1855 getroffene Entscheidung, „gewissen Armen bestimmte Gaben nicht in den Häusern zu verabreichen ... und Bettlern nur Anweisungen (Marken) an die Armenkasse zu geben, von 96 Personen durch Ankauf der Anweisungen an die Armenkasse in Anspruch genommen wurden. Am 15. September 1856 trat eine neue Armenordnung in Kraft, doch darin gibt es keine Hinweise auf Almosenscheine. In den jährlichen Berichten des Stadtrats von Weißenfels wird die Armenkasse 1860 erwähnt, ab 1880 findet man keine entsprechenden Informationen mehr. Das damalige „Weißenfelser Kreisblatt“ veröffentlichte 1856 eine Liste hergestellten Druckerzeugnisse der Druckerei Kell, die städtischen Almosenscheine waren nicht aufgeführt. In der Regel wurden Almosenscheine von Leuten bei den Armenkassen erworben, die diese als Geldspenden und Unterstützung an Bettler abgaben.
Die Scheine wurden dann von Händlern wieder bei der Armenkasse eingelöst.

Nach dem Wiener Kongress von 1815 wurde entsprechend der preußischen Verwaltungsreform der Kreis Weißenfels zum 1. Oktober 1816 dem Regierungsbezirk Merseburg in der preußischen Provinz Sachsen zugeordnet. Es galt der preußische Vereinstaler. Bei etwa 100 bis 120 Taler lag 1850 im deutschen Handwerk das Durchschnittseinkommen pro Jahr. Ein 2-Pfund-Brot von kostete damals zwischen 10 bis 15 Pfennige.
Michael H. Schöne
Anmerkungen:
Vielen Dank an Frau Silke Künzel vom Stadtarchiv Weißenfels für ihre Unterstützung und an Herrn Pavel Hejzlar (flyarcher@seznam.cz) für die Erlaubnis der Abbildung des 1-Pfennig-Almosenscheins.
Quellen:




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