Von Bettlerschecks, Wohlfahrtmarken, Fürsorge-Scheinen und anderen Geldzeichen für Bettler
Nach dem Ersten Weltkrieg gelang es in Deutschland überraschend schnell, die Kriegswirtschaft auf eine Friedensproduktion umzustellen und die demobilisierten Soldaten wieder in den Wirtschaftsprozess einzugliedern. Um dieses Ziel zu erreichen, wurde zum Teil bewusst die Inflation angeheizt. Durch niedrige Lohn- und Produktionskosten konnten so deutsche Produkte zu Dumpingpreisen ins Ausland exportiert werden. Im Gegensatz zu anderen Industrieländern, die von der weltweiten Nachkriegsdepression erfasst wurden, befand sich das Deutsche Reich von 1920 bis 1922 in einer Phase der Hochkonjunktur mit Vollbeschäftigung. Allerdings war die Konjunktur nur eine Scheinblüte. Der Zusammenbruch der Währung 1923 stürzte Deutschland in eine schwere wirtschaftliche Krise.
Mancher an Leib und Seele kranke Weltkriegsteilnehmer hatte den Schritt ins bürgerliche Leben nicht geschafft und zog als entwurzelter Landstreicher bettelnd durchs Land. Zu ihnen gesellten sich nun zahlreiche Arbeitslose. In der offiziellen Verbandsschrift der Deutschen Herbergsvereine – nicht zu verwechseln mit dem Jugendherbergsverband – wird ihre Situation anschaulich geschildert:
„Eine ungeheuer große Zahl heimatloser Gesellen bevölkert gegenwärtig unsere Landstraßen. Mit zerlumpten Kleidern und zerfetztem Schuhwerk, nicht selten sogar barfuß ziehen sie hungernd, bettelnd, und stehlend von Ort zu Ort, nachts in Schuppen und Scheunen unterkriechend. Niemand will mit ihnen etwas zu tun haben; man hält sie in der Regel für Menschen, die zu allen Schandtaten bereit sind, für den Abschaum der Menschheit. Keine Frage: Auf manche unter ihnen wird dieses Urteil zutreffen, eine Verallgemeinerung aber ist ungerecht. Der Zerfall des deutschen Familienlebens und die wirtschaftliche Not unserer Zeit haben manche Menschen aus ihren Bahnen geworfen.“ [1]
Nach der Währungsreform und der Umsetzung des Dawes-Plans begann eine Phase der wirtschaftlichen Erholung und die Zahl der Wanderer nahm wieder ab. Die erhaltenen Kredite ermöglichten die Modernisierung der Unternehmen. Technischer Fortschritt und Rationalisierung wurden zum Inbegriff für die internationale Wettbewerbsfähigkeit. Sieht man von konjunkturellen Schwächen 1926/27 ab, endete der Aufschwung erst mit dem Beginn der Weltwirtschaftskrise 1929. Nun rächte es sich, dass der wirtschaftliche Aufschwung auf Pump beruhte. Der Abzug der US-amerikanischen Kredite führte überall im Reich zu Firmenzusammenbrüchen. Die Industrieproduktion sank von 1929 bis 1932 um 40 % und fiel auf den Stand von 1904. Der Außenhandel ging drastisch zurück. Die Bankenkrise verschärfte die wirtschaftliche Rezession. Der Zusammenbruch der Darmstädter- und Nationalbank (Danat-Bank) ließ das Vertrauen in die Währung schwinden. Sparer stürmten Banken und Sparkassen, um ihr Geld zu retten. Massenarbeitslosigkeit und die damit verbundene sprunghafte Zunahme der Armut führten wieder zu einer verstärkten Wanderer- und Bettlerbewegung. „Auf allen Gebieten des Fürsorgewesens existieren sorgfältige Zählungen, für Rentner, Kriegsbeschädigte, Krüppel, Arbeitslose, Wohlfahrtserwerblose usw. Nur die Wanderer hat man noch nie gezählt und alle Stichproben in Herbergen und Asylen u. a. Plätzen erfassen nur einen kleinen Ausschnitt.“[2] Braune schätzte ihre Zahl 1931 auf 400.000, „das sind viermal soviel Menschen, wie in der ganzen Reichswehr dienen.“[3]
„Das Hauptkontingent der Bettler stellen Handwerker und Arbeiter, die durch die gerade jetzt sich häufende Stillegung der Betriebe gezwungen sind, sich anderswo Arbeit und Verdienst zu suchen. Glückt es nicht bald, irgendwo unterzukommen, sind sie in bitterster Not. Die Wohlfahrtsämter sind außerstande, jedem Gesuch um Reise- und Zehrgeld zu entsprechen. Auch das Wertzettelsystem genügt nicht, da eine genaue Prüfung der Verhältnisse nur bei einheimischen Bettlern möglich ist, den Durchreisenden aber mit Kleidungsstücken und Naturalien nicht ganz geholfen werden kann. Augenblickliche Hilfe tut not. Geldalmosen bedeuten immer Danaergeschenke[4], da sie aus ‚Bettlern aus Not‘ leicht ‚Bettler aus Beruf‘ machen.“[5]
Die damaligen Zeitungsberichte, die sich mit der Bettler-Problematik beschäftigen, haben eines gemeinsam: Dem wirklich bedürftigen Arbeitssuchenden solle geholfen, dem arbeitsscheuen, gewohnheitsmäßigen Berufsbettler dagegen die Hilfe verwehrt werden. Und die Lösung des Problems: „Almosen durch Arbeit“; die Herbergen sollten dabei helfen. „Hier sammelt sich alles, der ernstlich arbeitssuchende Wanderbursche sowohl wie der Fechtbruder aus Beruf. Hier zeigt sich jeder ohne Maske, und das scharfe Auge des Herbergsvaters erkennt bald, wo unverschuldete Not drückt. Durch Zuweisung von Notarbeit kann jeder Bedürftige sich das zum Leben Nötigste und Fahrgeld in die nächste Stadt, wo er Arbeit zu finden hofft, verdienen. In sechs bis acht Stunden kann sich jeder so viel erarbeiten, daß er Schlafen und Essen frei hat und ihm noch Fahrgeld […] ausbezahlt werden kann.“[6]
Doch wie sahen die Betroffenen dieses Vorgehen? Zwar waren die Fürsorgeverbände und Gemeinden durch Reichsgesetz verpflichtet, den in Not befindlichen Wanderer zu unterstützen, jedoch lief dies praktisch auf einen Quartier- und Verpflegungszwang hinaus.
„In großen Gebietsteilen Preußens suchen die einzelnen Gemeinden durch möglichst billige und zugleich abschreckende Art der Hilfe ihre Pflicht den Wanderern gegenüber zu erfüllen. Nachts unsaubere Holzpritschen, auf denen die Männer dicht aneinandergedrängt ihre müden Knochen ausruhen. Die Dorfgemeinden stellen meistens nur häckselartige Strohlager in irgendeinem Dorfwinkel zur Verfügung. […] In Münster in Westfalen bestehen die Nachtlager des Polizeiasyls aus Betonklötzen, die einem halben Sarg ähnlich sehen. Keine Decke, kein Kopfkissen. Als angeblichen Ausgleich dafür überheizt man den Raum, so daß zwar kein Mensch frieren kann, aber eine Atmosphäre entsteht, die den Atem verschlägt. […] Einige Provinzen, Westfalen, Rheinland, Hannover und Sachsen geben allerdings den Wanderern Gelegenheit, durch Arbeitsleistung in den Wanderarbeitsstätten ihre Lage zu verbessern. Die Arbeit ist sehr einfach, sie besteht meistens nur aus Holzzerkleinern oder Hausarbeit. Trotzdem werden die Wanderarbeitsstätten von den Wanderern nicht gern besucht. Der Grund dafür ist teilweise die sehr mangelhafte Verpflegung – es gibt Arbeitsstätten, die Tag für Tag dieselbe Suppe vorsetzten –, und außerdem sind die Besucher verpflichtet, eine vom Provinzialverband bestimmte Wanderstraße zu benutzen und auf ihr täglich 25 bis 40 Kilometer zurückzulegen; sonst gehen sie des Anspruchs auf Verpflegung verlustig.“[7]
Darüber hinaus hatte der „ordentliche“ Wanderer seinen Wanderschein[8] mit sich zu führen.
Abb. 1.1: Wanderschein des Anton Bauer (5. Dezember 1931 – 14. Juni 1932).
Abb. 1.2: Wanderschein, S. 2–3 (Nachweis über erhaltene Schuhe).
Abb. 1.3: Wanderschein, S. 8–9 (Wanderstrecke: Übernachtungsnachweis).
Der Journalist Joachim Rügheimer begab sich freiwillig unter die Wanderer.
Seine romantisierende Darstellung des „Landstreicherlebens“ in seinem Buch hatte nur wenig mit dem harten Leben auf der Landstraße zu tun und schon gar nichts mit „es war die herrlichste, sorgloseste, abenteuerlichste Reise, die ich je gemacht habe.“ [9]
Abb. 2: Joachim Rügheimer, Als Landstreicher durch Deutschland, Erlebnisse in Herbergen und Asylen, auf der Landstraße und in Arbeitshäusern, Minden i. W./Berlin/Leipzig 1931.
Im Zentralorgan des Deutschen Herbergsvereins, im „Wanderer“, findet sich in den Ausgaben der Jahre 1925 und 1926 eine Anzahl von Aufsätzen, die sich mit der Wanderbettelei beschäftigen und als Abhilfe die Ausgabe von Wohlfahrtschecks propagierten. Der Bürgermeister der Stadt Schüttorf, Dr. Scheurmann, berichtete in der Zeitschrift „Staats- und Selbstverwaltung“ ausführlich über seine Erfahrungen mit dem Bettlergeld:
„Die Wohlfahrtsschecks (Bettlerschecks) haben zweckmäßig Billettgröße 12:4 cm; man läßt sie in Blocks zu je 10 Stück anfertigen und auch der besseren Kontrolle wegen mit laufenden Nummern versehen. Der Aufdruck ist sehr verschiedenartig. Oft hat man den Scheck als Gutschein über 2, 5 oder 10 Pfennig gedruckt, der dann im Rathause eingelöst werden kann. Dies scheint verfehlt, denn das führt dazu, daß die Wanderer nun gerade ein Interesse daran haben, von Haus zu Haus gehend recht viele solche Scheine zu erbetteln. Damit ist niemand geholfen, denn einerseits ist die Belästigung der Bevölkerung dieselbe geblieben und andererseits erhält der Bettler ja doch für die Scheine bares Geld; es wird ihm nicht in produktiver Weise geholfen. Es erscheint zweckmäßiger, den Scheck als Fürsorgeschein zu bezeichnen, die Stelle darauf anzugeben, wo die Prüfung der Hilfsbedürftigkeit stattfindet, und weiterhin erscheint eine Warnung vor Bettelei sehr angebracht. […] Der Preis für die Anfertigung dieser Schecks ist sehr mäßig. Eine Billettfabrik fertigte für uns vor einigen Wochen 10000 Scheine, also 1000 Block je 10 Stück zum Preise von 19,60 RM an.“[10]
In den folgenden Jahren wurde eine Vielzahl von Wertzeichen für Nichtsesshafte im gesamten Deutschen Reich, Österreich und vor allem im deutschsprachigen Gebiet der damaligen Tschechoslowakei emittiert. Zwar erschien bereits 2009 ein Katalog zum deutschen Bettlergeld[11]; obwohl dort mehr als 750 Ausgabeorte erfasst sind, handelt es sich bei ihnen nur um die Spitze eines Eisbergs. Für Österreich folgte dann 2018 ein Katalog.[12] Trotz dieser beiden Arbeiten ist bei Sammlern nur wenig über diese „Geldart“ bekannt. Licht in das Dunkel will dieser kleine Aufsatz anhand zeitgenössischer Zeitungsartikel der Siegener Zeitung und der Akte C376 aus dem Stadtarchiv Freudenberg bringen.
Im Jahr 1926 nahm auch in Siegen die Zahl der mittellosen Wanderer stark zu.
Der Verwaltungsbericht der Stadt Siegen vermerkt, dass die Wandererfürsorge besonders stark in Anspruch genommen wird, „weil die … [Siegener] Wanderarbeitsstätte die erste erreichbare westfälische Wanderarbeitsstätte für alle diejenigen Wanderer ist, die aus den südlichen Landesteilen nach Norden wandern, und weil Siegen auf der verhältnismäßig langen Wanderstrecke die einzige Gemeinde mit ausgebauten städt. Wohlfahrtseinrichtungen ist und gerade deshalb auch wegen seiner geographischen Lage und der industriellen Umgebung besonders häufig passiert wird.“[13]
Im vom Pietismus geprägten Siegerland war man durchaus bereit, in Not geratenen Wanderern zu helfen; andererseits wollte man den arbeitsscheuen Landstreichern kein Geld für Alkohol und Tabakwaren geben. Am 22. Dezember 1925 war in der Siegener Zeitung (SZ) die folgende Meldung zu lesen:
„Zur Bekämpfung des Bettlerunwesens hat das städtische Fürsorgeamt seit einiger Zeit Bettelschecks eingeführt, wie sie sich in vielen anderen Städten sehr gut bewährt haben. Leider wird von dieser wirklich praktischen Einrichtung noch wenig Gebrauch gemacht. Den gerade zur Winterzeit in großer Zahl vorsprechenden durchreisenden Wanderer ist vielfach nicht damit geholfen, daß man ihnen eine Münze in die Hand drückt. Wer bürgt dafür, daß nicht das auf diese Weise erbettelte Geld in der nächsten Wirtschaft in Alkohol oder in Zigaretten umgesetzt wird! Man gebe dem Bettler statt des üblichen Geldstücks einen Bettelscheck, mit dem er sich auf dem Fürsorgeamte, Rathaus, Zimmer 27, zu melden hat. Dort wird dem Bettler, nachdem seine Notlage geprüft worden ist, geholfen. Nur der wirklich Bedürftige wird unterstützt. Gewohnheitsmäßige Bettler werden es vorziehen, die Stadt auf dem kürzesten Wege zu verlassen, weil sie die Prüfung durch das Fürsorgeamt scheuen. Wer die Plage des Bettlerunwesens steuern und den wirklich notleidenden Wanderern helfen will, kaufe Bettelschecks.“[14]
Die Zeitung erklärte dann am 14. Januar 1926 ihren Lesern ihre Handhabung:
„Wer Bettelschecks kauft und sie den durchreisenden Wanderern an Geldes statt verabfolgt, bekämpft den gewohnheitsmäßigen Bettel und hilft den wirklich Bedürftigen! […] Sie kosten 5 Pfg. das Stück und sind in Blocks zu je 10 Stück durchnumeriert. Der Gutschein wird an den Türen statt Geld oder anderer milden Gaben verabfolgt. Er hat für den Bettler keinen Geldwert, sondern enthält nur eine Anweisung für ihn, sich zum Fürsorgeamt zu begeben. Hier werden seine gesamten Verhältnisse geprüft. Ergibt sich, daß es sich nicht um einen Berufsbettler, sondern um wirklich Bedürftige handelt, so hilft das Amt. Die Bürgerschaft wird dringend ersucht, nicht auf die Klagen der Bettler zu hören, daß ihnen beim Fürsorgeamte nicht geholfen werde. Man merke sich vielmehr die Nummer des Schecks und frage unter Hinweis auf diese beim Fürsorgeamt schriftlich oder unter Fernsprech-Nr. 1481-1485 nach, was für den Bettler getan wurde. Man lasse sich auch nicht durch Schmäh- und Schimpfworte der Bettler verdrießen, immer wieder Schecks zu benutzen. Der Erfolg wird nicht ausbleiben. Spenden für die Bettlerhilfe, wie Geld, Lebensmittel und Kleider, nimmt das Wohlfahrtsamt, Abt. Fürsorgeamt, Rathaus, Zimmer 27, gern entgegen.“[15]
Abb. 3: Siegen, Städt. Wohlfahrtsamt, o.D. (1925), o. Wert, Vorder-/Rückseite (112 x 50 mm).
Auch die Gemeinde Eiserfeld[16], das Bürgermeisteramt Kirchen und die Bürgermeistereien Wissen, Waldbröl und Ruppichteroth, die auf dem Weg an den Rhein lagen, beteiligten sich an der Ausgabe von Fürsorgescheinen. Sie entsprechen auffallend jenen der Stadt Schüttorf und wurden ebenfalls in Format eines Billetts ausgegeben. Auch sie versprechen nur Hilfe, wenn die Prüfung eine Bedürftigkeit ergab.
Der Umgang mit Armut und Bettelei war im Laufe der Geschichte einem ständigen Wandel unterworfen. Galt im Mittelalter das Almosengeben als gottgefälliges Werk zur Rettung des Seelenheils, so ändert sich dies im Zuge der Reformation. Luther wandte sich gegen die Almosenlehre und vertrat die These, dass die Erlösung allein über den Glauben zu erreichen sei. Während ortsansässige Arme die Erlaubnis zum Betteln erhielten oder durch die Gemeinden unterhalten wurden, drohte den umherziehenden Bettlern das Abschneiden der Ohren, die Brandmarkung oder gar der Tod am Galgen. Im aufklärerischen Sinne billigte das Allgemeine Preußische Landrecht von 1794 nichtarbeitsfähigen Armen einen Anspruch auf staatliche Hilfe zu. Jedoch war diese Hilfe an einem ununterbrochenen Aufenthalt in einer Wohnortgemeinde gebunden. Arbeitsfähige und umherziehende Bettler hatten somit keinen Unterstützungsanspruch. Ihnen drohte die Einweisung ins Arbeitshaus. Nach dem Preußischen Strafgesetzbuch von 1851, dessen Bestimmungen 1871 ins Reichsstrafgesetzbuch übernommen wurden, waren „Landstreicherei“ und „Arbeitsscheue“ nach § 361 Straftatbestände und belegt mit einer Freiheitsstrafe von bis zu sechs Wochen. Jedoch drohte bei gleichzeitiger Aburteilung mehrerer Übertretungen weiteres Ungemach. Die „einfache Freiheitsentziehung“ – Dauer bis zu drei Monaten – konnte durch Arbeitszwang verschärft und der Bettler zusätzlich für bis zu fünf Jahren unter Polizeiaufsicht gestellt werden, was die Möglichkeit der Anordnung von Aufenthaltsverboten für bestimmte Orte beinhaltete. Ferner konnte das Gericht bei rückfälligen Bettlern, d. h. bei mehrfachen Verurteilungen in den letzten drei Jahren, anordnen, dass diese nach Strafverbüßung den Polizeibehörden zu übergeben seien, die die Delinquenten nach eigenem Ermessen entweder freilassen, zu gemeinnützigen Arbeiten verwenden oder bis zu zwei Jahre in ein Arbeitshaus mit strengen Vollzugsbedingungen einweisen konnten. Erst im April 1974 wurde der Straftatbestand der Bettelei im Strafgesetzbuch der Bundesrepublik gestrichen. In der ehemaligen DDR galt Betteln als Ordnungswidrigkeit und der Bettler konnte zu gemeinnützigen Arbeiten herangezogen oder zu einer Ordnungsstrafe von bis zu 1000 Mark verurteilt werden.[17]
Wem kann man es verübeln, wenn man die folgenden beiden Zeitungsmeldungen betrachtet, dass man die erhaltenen Bettelschecks nicht einlöste:
„Am 5. Mai wurde der Arbeiter St. aus Sulzbach in Kirchen bettelnd angetroffen und in Haft genommen. Er wurde zu einer Haft verurteilt. Die Strafe gilt durch die Untersuchungshaft als verbüßt.“[18] „An der Sigambria wurde am Sonntagabend ein fremder Mann wegen Bettelns von der Polizei verfolgt. In panischem Schrecken vor den ihm nachsetzenden Beamten sprang er über das Geländer der Schwelbeler Siegbrücke in die Sieg. Man fischte ihn heraus und ließ ihn sich auf dem Trocknen von der gehabten Anstrengung erholen, um ihn dann in Gewahrsam zu bringen.“[19]
Mehrmals im Jahr erinnerte die SZ ihre Leser daran, nur Wohlfahrtsscheine an Geldesstatt den durchreisenden Wanderern zu geben. Nur so könne das Betteln eingedämmt werden. In ihrer Ausgabe vom 10. November 1928 stellte sie eine neue Art von Wohlfahrtscheinen vor, die von den Caritasverbänden der Bistümer Münster und Paderborn in Verbindung mit dem Westf. Herbergsverband der Inneren Mission und der Provinzialverwaltung ausgegeben wurden. Die Gutscheine zu 5 Pfennig wurden in der Herberge zur Heimat, Kohlbettstraße 4, in Zahlung genommen. Ferner konnten sie beim Caritasverband Siegen, Löhrtor 4, gegen Lebensmittel und Verpflegung eingetauscht werden.
Anfang 1932 gab das städtische Wohlfahrtsamt Siegen neue Wohlfahrtscheine zu 5 Pfennig aus, die sowohl in der Herberge zur Heimat auf Abendessen und Nachtlager, als auch in der Volksküche, Löhrstraße 52, auf das Mittagessen angerechnet wurden.
„Der glückliche Inhaber eines Wohlfahrtsscheines braucht nun nicht etwa stets zu warten, bis er weitere 5 Scheine erhalten hat, um ein Mittagessen in der Volksküche für 30 Pfennig zu erstehen, sondern kann sich gegen Abgabe von nur 2 Wohlfahrtsscheinen mit einer warmen, nahrhaften Suppe zum Preise von 10 Pfennig begnügen. Besitzt er noch ein Stück Brot, so nimmt er ein Essen ein, um das ihn in dieser Notzeit manche Familie beneidet.“[20]
Weitere Preise: 1 Tasse Kaffee der Marke Quiäta schwarz 5 Rpf., mit Milch und Zucker 10 Rpf., 1 Stück Brot 5 Rpf., gestrichen 10 Pfg. Das Abendessen in der Herberge kostete 30 Rpf. Und das Nachtlager 50 Pfg.[21] Da in der Zeitungsmeldung nur von Scheinen zu 5 Pfennig die Rede ist, muss der Wert zu 3 Reichspfennig zu einem späteren Zeitpunkt ausgegeben worden sein. Die Ausgabe von Mittagessen durch die Volksküche erfolgte nicht nur gegen Barzahlung und Annahme von Wohlfahrtsscheinen, sondern auch gegen Abgabe von Gutscheinen des Caritas-Verbandes, die auf „ein Mittagessen“ lauteten.
Abb. 4: Siegen, Städt. Wohlfahrtsamt, Wohlfahrtsschein, o.D., 3 Reichspfennig, Vorderseite (72 x 42 mm).
Mit Schreiben vom 24. Oktober 1932 informierte das Kreiswohlfahrtsamt des Landkreises Siegen die Bürgermeister des Kreises über die Einführung von Bettlerschecks in der Gemeinde Weidenau:
„Um dem überhandnehmenden Bettlerunwesen zu steuern und vor allem, um zu verhüten, daß das erbettelte Geld in Tabak und Alkohol umgesetzt wird, wie es tatsächlich sehr oft geschieht, hat die Gemeinde Weidenau ‚Gutscheine für 2 Pfg.‘ nach beiliegendem Muster herstellen und an die Haushalte zum Preise von 2 Pfg. das Stück abgeben lassen. Die Herstellkosten sind sehr niedrig; sie betragen je nach der Auflagezahl ½ – 1/10 Pfg. Die Gemeinde Weidenau ist mit dem Erfolge der Scheckausgabe sehr zu frieden. Die Haushaltungen, die Bettlerschecks ausgeben, werden bei weitem nicht oft von Bettlern belästigt, wie das vorher der Fall war. Das Amt Weidenau will ebenfalls die Ausgabe von Bettlerscheck (zu 2 und 5 Pfg.) einführen, die in allen Geschäften innerhalb des Amtsbezirks eingelöst werden können.“
Im gleichen Schreiben regte das Kreiswohlfahrtsamt die Ausgabe von Bettlerschecks auch in den anderen Ämtern des Kreises an.
Der Bürgermeister von Kreuztal wandte sich am 18. November 1932 an seinen Amtskollegen in Freudenberg. Er informierte ihn darüber, dass er sich entschlossen habe, ebenfalls Bettlerschecks über 2 Pfg. auszugeben. Gleichzeitig machte er den folgenden Vorschlag:
„Damit […] vermieden wird, dass in den einzelnen Ämtern Schecks in gleicher Farbe ausgegeben werden, schlage ich nachstehende Regelung vor […]:
1. Für die Stadt Hilchenbach braune Schecks,
2. Für das Amt Stift Keppel weiße Schecks [hier wurden bereits Schecks über 3 Pfg. ausgegeben, Anm. d. Verf.],
3. Für das Amt Ferndorf dunkelblaue Schecks,
4. Für das Amt Freudenberg gelbe Schecks,
5. Für das Amt Weidenau rote [betrifft die bereits ausgegebenen Schecks zu 2 Pfg., Anm. d. Verf.] und grüne Schecks [5 Pfg.],
6. Für das Amt Eiserfeld in Niederschelden graue Schecks
7. Für das Amt Wilnsdorf hellblaue Schecks,
8. Für das Amt Netphen lila Schecks,
9. Für das Amt Burbach rosa Schecks.“
Bei der Bürgermeister-Konferenz in Siegen wurde am 28. November 1932 dann unter Tagesordnungspunkt 5 der folgende Beschluss gefasst:
„Es wird beschlossen, die Schecks durch Herrn Bürgermeister Dr. Moning – Kreuztal zu beziehen, der einen Preis von 55 Pfg. pro 1000 Schecks ausgemacht hat. 1000 Schecks stellen einen Verkaufswert von 20 RM dar. Die Druckkosten betragen also 2,75 % des Erlöses. Die Schecks sollen unnumeriert geliefert werden. Es bleibt den Ämtern überlassen, die Numerierung durch eine Paginiermaschine selbst durchzuführen. Es erscheint aber ausreichend, wenn die Schecks, was der Sicherheit halber ohnedies geschehen muß, mit dem Amtsstempel versehen werden. Ob ein Beamter oder Angestellter des Wohlfahrtsamtes oder die Gemeindevorsteher mit dem Verkauf der Schecks betraut werden, muß örtlich geregelt werden. Die mit dem Scheckverkehr betraute Person erhält eine bestimmte Menge Schecks und muß periodisch entweder die Schecks oder den Erlös in Geld abliefern. Bei der Abrechnung werden die eingelösten Schecks unter Aufsicht verbrannt. Etwaige Nachbestellungen sind stets durch das Amt Ferndorf vorzunehmen. Die von den einzelnen Ämtern bestellten Scheckformulare werden den Ämtern in Kürze zugehen.“
Abb. 5: Amt Ferndorf, Gutschein, o.D. (1932/33), 2 Pfennig, Vorderseite.
Abb. 6: Amt Freudenberg, Gutschein, o.D. (1932/33), 2 Pfennig, Vorderseite.
Am 15. Dezember 1932 trafen 20.350 Bettlerschecks der Buchdruckerei Friedrich Wilke, Kreuztal, in Freudenberg ein, deren Ausgabe am 17. Januar 1933 bekanntgemacht wurde. Gleichzeitig erhielten die Gemeinden des Amtes Freudenberg je nach ihrer Einwohnerzahl entsprechende Gutscheinmengen.
Für die Gutscheine erhielt der Bettler in den einheimischen Geschäften Lebensmittel aller Art; ausgeschlossen waren aber Tabak, Alkohol und Süßigkeiten. Die Gutscheine wurden von den Geschäften gesammelt und am letzten jeden Monats zur Einlösung vorgelegt. Geschäfte, die andere als die vorgesehene Ware an Bettler abgaben, wurden von den weiteren Lieferungen ausgeschlossen und auch die vorgelegten Gutscheine nicht eingelöst.[22]
Nur wenige Monate nach der nationalsozialistischen Machtübernahme begannen die neuen Machthaber, ihre Vorstellung von Sozialpolitik umzusetzen. Da man in den Bettlerschecks eine Konkurrenz zum geplanten Winterhilfswerk sah, dessen Arbeit aus dem Spendenaufkommen der Bevölkerung gespeist werden sollte, ergriff Goebbels' neu geschaffene Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda bereits Mitte Juli 1933 die Initiative, in Zeitungsartikeln Stimmung gegen die Bettler zu machen. Am 16. September 1933 konnte man beispielsweise in der SZ lesen:
„Für den Erfolg des von der Reichsregierung eingeleiteten Hilfswerkes gegen Hunger und Kälte ist die Bekämpfung des zurzeit übermäßig starken Bettelunwesens unbedingt notwendige Voraussetzung. Wie wir von unterrichteter Seite hierzu erfahren, hat der Erlaß des preußischen Innenministers vom 1. Juli zur Bekämpfung des Bettelunwesens schon sehr segensreich gewirkt. Jedoch ist gerade auf dem flachen Lande noch sehr viel Arbeit zu leisten. Es sind hier in den meisten Fällen nicht wirklich Notleidende, sondern berufsmäßige Bettler oder sonst minderwertige Elemente, die über die ihnen zustehende Arbeitslosen-, Wohlfahrts- und sonstigen Unterstützungen hinaus zum Teil nicht unerhebliche Beträge an Geld oder Lebensmitteln für sich in Anspruch nehmen. Es müssen daher die gebenden Teile der Bevölkerung dazu erzogen werden, keine Geldmittel für diese Art unkontrollierbarer, meist dem Falschen zukommender Liebestätigkeit anzuwenden. Gerade die noch leistungsfähigen und auch zum Geben bereiten Volkskreise werden mit diesen Spenden für meist Unwürdige übermäßig belastet, so daß sie nicht mehr fähig sind, bei öffentlichen Sammlungen so viel zu geben, wie sie es an sich täten und auch gern täten. Daher Schluss mit der Bettelei.“[23]
Bereits einen Tag zuvor hatte man in einem Artikel über die Durchführung des Winterhilfswerks lesen können, was man für die Bettler vorsah:
„Um den Erfolg der Sammlungen nicht von vornherein in Frage zu stellen, ist in den nächsten Monaten ein energisches Einschreiten gegen das Bettlerunwesen zu erwarten. Die Maßnahmen werden unter Einsatz aller Polizeikräfte und unter Mitwirkung der SA und des Stahlhelms schlagartig einsetzen. Alle beim Betteln angetroffenen Personen werden festgestellt, verdächtige Personen in Zusammenarbeit mit der Kriminalpolizei in Haft genommen," – und zur Beruhigung der mitleidigen Bürger folgt der Zusatz – „wirklich notleidende Personen aber in die Obhut einer öffentlichen oder privaten Wohlfahrtsstelle überführt werden.“
Zwischen dem 18. und 25. September 1933 durchkämmte die Polizei im Rahmen in einer reichsweiten Razzia Nachtasyle, Herbergen und bekannte Treffpunkte. Man verhaftete insgesamt Zehntausende Bettler, allein in Württemberg waren es fast 5000, in Hamburg 1400. Da die bestehenden Gefängnisse nicht ausreichten, richtete man zeitweise auch spezielle Bettlerhaftlager ein.[24] Diente die „Bettleraktion“ 1933 und ähnliche Kampagnen in der folgenden Zeit der Abschreckung und Propaganda, so änderte sich dies 1938 grundlegend. Im Rahmen der Aktion „Arbeitsscheu Reich“ wurden im Frühjahr und Sommer 1938 sogenannte „Asoziale“ in großer Zahl unbefristet in „Vorbeugungshaft“ in Konzentrationslager eingewiesen.
Abb. 7: Siegener Zeitung Nr. 227 vom 28. September 1933.
Am 3. Oktober hieß es dann in der SZ: „Das Wohlfahrtsamt hat den Verkauf von Wohlfahrtsscheinen eingestellt und es bittet die Hausfrauen, die noch in ihren Händen befindlichen Scheine an die Winterhilfe abzugeben. Jede, auch die kleinste Gabe, gehört nun dem Winterhilfswerk.“
Auch im Amt Freudenberg gehörten sie bald der Vergangenheit an. Am 8. März 1934 wandte sich der Bürgermeister des Amtes an die Herren Gemeindevorsteher: „Nachdem das Bettlerunwesen mit aller Strenge bekämpft wird, sind die seinerzeit eingeführten Bettlerschecks überflüssig geworden. Ich ersuche deshalb erg., die Beträge, die Sie inzwischen für verkaufte Bettlerschecks eingenommen haben, hierher abzuliefern und die restlichen Bettelschecks ebenfalls zurückzugeben.“ Von den 20.350 an das Amt gelieferten Scheinen wurden 7000 Gutscheine im Wert von 140 RM an die Gemeinden abgegeben. Hiervon wurden nur 2812 Scheine (56,24 RM) an Haushalte verkauft und weniger als ein Viertel (670 Gutscheine = 13,40 RM) von ihnen schließlich eingelöst.
Die Bettlerschecks können in drei Gruppen eingeteilt werden: In die erste Gruppe fallen die Wohlfahrtsschecks ohne Wertangabe, die einzig eine Prüfung der Bedürftigkeit versprechen. Das Gleiche gilt für die zweite Gruppe, allerdings weist hier der Wohlfahrtsscheck eine Wertangabe auf. Die Scheine der dritten Gruppe lauten auf einen Pfennigbetrag und ermöglichten einen Einkauf in einheimischen Geschäften, in Ausnahmefällen auch nur ihre Verwendung in den Herbergen oder ähnlichen Einrichtungen. Sie verstießen eindeutig gegen die Bestimmungen der „Verordnung über Notgeld“ vom 30. Oktober 1931, da sie im Verkehr als Ersatz für das vom Reich, von der Reichsbank, der Deutschen Rentenbank oder einer Privatbank ausgegebene Geld verwendet werden konnten. Obwohl die Reichsbank in anderen Fällen unnachgiebig gegen Emittenten von Gutscheinen vorging, wenn diese auch nur den Hauch von Geld erkennen ließen, blieben die meisten Bettlergeld-Ausgaben unbehelligt. Da nur die wenigsten Bettlerschecks datiert sind, ist eine zeitliche Einordnung nur bei anderweitigen Angaben möglich. Die Scheine der dritten Gruppe dürften die „jüngsten“ sein. Münzen wurden wohl nur sehr selten hergestellt. Die meist kleinformatigen Wertzeichen weisen in der Regel nur einen Textaufdruck auf und sind auf einfachem Papier gedruckt – manchmal auch auf Karton.
Abb. 8: Verkehrsverein Altenkirchen, Gutschein, o.D., 2 Pfg., Vorderseite (100 x 47 mm).
Abb. 9: Stadtgemeinde Amorbach, Wohlfahrtsmarke, o.D., 2 Pfg., Vorderseite (78 x 45 mm).
Abb. 10: Marktgde. Burgbernheim i. M., Bettler-Marke, o.D., 2 Pfg., Vorderseite (82 x 45 mm).
Abb. 11.1: Eisenach, Thüringer Herbergs-Verband, Wanderer-Gutschein, 13. November 1930, 5 + 5 Pfennig, Vorder-/Rückseite (110 x 32 mm).
Abb. 12.1: Ortsfürsorge Hassloch, o.D., 2, Vorder-/Rückseite (ø 20 mm).
Abb. 13.1: Amt Merkstein, Zweigverein vom Roten Kreuz des Landkreises Aachen, o.D., 2 Pfennig, Vorder-/Rückseite (100 x 74 mm).
Abb. 14: Stadtgemeinde, Neckarsulm, Fürsorge-Schein, o.D., 2 Pfennig, Muster, Vorderseite (109 x 40 mm ohne Talon).
Abb. 15.1: Nürnberger Nothilfe, o.D., 2 Pfg., Vorder-/Rückseite (33 x 24 mm).
Abb. 16: Pasing, Wohlfahrtsmarke, o.D., 2 Pfennig, Vorderseite (63 x 42 mm).
Abb. 17: Gemeinde Taubenheim, Gutschein, 8. August 1932, 2 Pfg., Vorderseite (64 x 36 mm).
Abb. 18: Gemeinde Wald-Michelbach, Spendenschein, o.D., 1 Pfg., Vorderseite (73 x 42 mm).
Abb. 19: Stadt Wurzen, o.D., 2 Reichspfennige, Vorderseite (112 x 68 mm).
Abb. 20: Caritas Zweibrücken, o.D., 5-Pfennig-Gutscheinheft, Vorderseite (103 x 50 mm).
Uwe Bronnert
Anmerkungen: [1] Martin Hagemann, "Bettlernot, Bettlerplage, Bettlerhilfe", in: Der Wanderer, 42. Jahrgang 1925, Nr. 4, S. 53f. [2] Paul Braune, "Wieviel Wanderer gibt es in Deutschland", Der Wanderer, 48. Jg., 1931, S. 192–196, zit. nach: Jürgen Scheffler (Hrsg.), Bürger & Bettler. Materialien und Dokumente zur Geschichte der Nichtseßhaftenhilfe in der Diakonie, Bd. 1, 1854 bis 1954. Vom Herbergswesen für wandernde Handwerksgesellen zur Nichtseßhaftenhilfe, Bielefeld 1987, S. 210. [3] Ebd., S. 212. [4] Anm. d. Verf.: „Ein Danaergeschenk (gesprochen Da-na-er-geschenk) ist ein Geschenk, das sich für den Empfänger als unheilvoll und schadenstiftend erweist. Der Begriff stammt aus der griechischen Mythologie. Benannt ist es in Anlehnung an das hölzerne Trojanische Pferd, mit dessen Hilfe die 'Danaer' (bei Homer eine Bezeichnung für die Griechen/Hellenen überhaupt) die Stadt Troja eroberten.“ (25.08.2017) . [5] W. Nicolai, Die Herberge im Kampf gegen Bettelei. Ein Beitrag zur Lösung der Bettlerfrage, 42. Jahrgang 1925, Nr. 7, S. 102. [6] Ebd. [7] "Die Wandererfürsorge – vom Wanderer aus gesehen", Freie Wohlfahrtspflege, 7. Jg., 1932/33, S. 224–227, zit. nach Jürgen Scheffler (Hrsg.), S. 269. [8] Mithilfe des Wanderscheins konnte der arbeitssuchende Wanderer seine Wanderroute nachweisen und dass er um Arbeit nachgesucht hatte. [9] Joachim Rügheimer, Als Landstreicher durch Deutschland, Erlebnisse in Herbergen und Asylen, auf der Landstraße und in Arbeitshäusern, Minden i. W., Berlin, Leipzig 1931, S. 8. [10] Dr. Scheurmann, "Die Durchführung des Bettlerscheck-Systems in der Praxis", in: Staats- und Selbstverwaltung, Zeitschrift für Stadt- und Gemeindeverordnete, Ehrenbeamte der kommunalen Selbstverwaltung, Staats- und Kommunalverwaltungen und –beamte, 7. Jahrgang 1926, Nr. 8, S. 231. [11] Kai Lindman, Bettlergeld, Unterstützungsscheine für Nichtsesshafte und Bedürftige in Deutschland, Gifhorn 2009. [12] Rudolf Richter, Österreich, Wohlfahrtsscheine – Bettlergeld ca. 1928 – 1931 und Vorläufer, Salzburg 2018. [13] Verwaltungsbericht der Stadt Siegen für die Zeit vom 1. April 1926 bis 31. März 1923, Siegen 1927, S. 28. [14] Siegener Zeitung (SZ) vom 22. Dezember 1925, Nr. 299, 103. Jg. [15] SZ vom 14. Januar 1926, Nr. 11, 104 Jg. [16] SZ vom 19. Januar 1926, Nr. 15, 104. Jg. [17] Vgl. Dieter Bindzus und Jérom Lange, Ist Betteln rechtswiedrig? – Ein historischer Abriß mit Ausblick ( 04.05.2017). [18] SZ Nr. 116 vom 19. Mai 1927. [19] SZ Nr. 178 vom 2. August 1927. [20] SZ Nr. 11 vom 14. Januar 1932. [21] SZ Nr. 155 vom 5. Juli 1932 [22] SZ Nr. 38 vom 14. Februar 1933. [23] SZ Nr. 217 vom 16. September 1933. [24] Vgl. Wolfgang Ayaß, „Wohnungslose im Nationalsozialismus“, in: Werena Rosenke (Hrsg.), Integration statt Ausgrenzung, Gerechtigkeit statt Almosen, Bielefeld 2006.
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