Der besondere Geldschein: Hawaii 5 Dollars 1934
- Michael H. Schöne

- vor 8 Stunden
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Am 27. Februar 1980 entdeckte ein Handwerker beim Streichen des Dachbodens eines Hauses in Manoa bei Waikiki einen Stapel Geldscheine im Gesamtwert von 100.000 US-Dollars: 1.793 Scheine der Wertstufen 1, 5, 10 und 20 Dollars. Der Mann übergab das Geld mit dem Aufdruck HAWAII der Polizei. Da sich 45 Tage lang niemand gemeldet hatte, durfte er es behalten.
Der Münzhändler und Autor Don Medcalf aus Honolulu erzählte, dass er vor einigen Jahren in Wahiawa eine Frau getroffen hatte, die 45.000 US-Dollars in 20-Dollars-HAWAII-Scheinen gespart hatte.
David Cheever aus Honolulu besuchte vor Jahren seine Familie in Salida, Colorado.
Er stöberte in einem Antiquitätenladen, als er einen 1-Dollar-Schein entdeckte. Auf der Rückseite der Banknoten war „HAWAII“ in großen Buchstaben und auch auf der Vorderseite war der Schriftzug an zwei Stellen in kleineren Buchstaben aufgedruckt. Neugierig kaufte er ihn für 26 US-Dollars, ohne etwas über seine Geschichte zu wissen.
Die Geschichte ist: „Tora! Tora! Tora!“ funkten japanische Piloten an Offiziere ihres Stützpunkts; das war die Code-Bezeichnung der Japaner für die erfolgreiche Bombardierung durch die Kaiserlichen Marineluftstreitkräfte auf den pazifischen Flottenstützpunkt der US-Amerikaner in Pearl Harbor in den Morgenstunden des 7. Dezember 1941. „Tora“ heißt im Japanischen „Tiger“, ist aber die gewählte Abkürzung für „Totsugeki Raigeki“ und bedeutet in etwa „Blitzangriff“. Der Angriff war die kriegerische Antwort Japans auf das seit September 1940 schwere Handelsembargo der USA gegen das kriegsbereite Japan. Die USA traten am folgenden Tag in den Zweiten Weltkrieg ein.

Unmittelbar nach der verheerenden Zerstörung auf dem Flottenstützpunkt verhängte Joseph B. Poindexter als ziviler Gouverneur von Hawaii das Kriegsrecht über das Territorium und erlaubte dem US-Militär die Bildung einer Militärregierung. Poindexter wurde Militärgouverneur und Tage später durch Generalleutnant Delos C. Emmons abgelöst.
Die Militärs und die Bundesregierung hatten Furcht vor einer Besetzung des Insel-Archipels durch japanische Truppen und davor, dass diese große Mengen an US-Banknoten erbeuten könnten. Am 9. Januar 1942 erließ Emmons die sogenannte „money order“ mit dem Verbot des Besitzes von mehr als 200 US-Dollars in bar für Privatpersonen – Unternehmen durften 500 Dollars auch für Lohnzahlungen behalten. Und er mahnte den Druck von Notgeld mit dem Aufdruck „HAWAII“ auf regulären US-Noten an, die im Fall einer japanischen Besetzung sofort für ungültig erklärt werden konnten. Das Bureau of Engraving and Printing lieferte in kurzer Zeit solche Überdruck-Scheine: 35.052.000 1-Dollar-Silver Certificates, 9.416.000 5-Dollars-RB-Noten, 10.424.000 10-Dollars-RB-Noten und 11.246.000 20-Dollars-RB-Noten.
50- und 100-Dollars-Banknoten hatte man bewusst nicht überdruckt.
Am 25. Juni 1942 erließ Gouverneur Poindexter die folgenden Vorschriften für den Banknotenumlauf auf den Inseln:
„Vorschriften zum Thema Währung Diese Vorschriften werden gemäß der dem Gouverneur von Hawaii übertragenen Befugnisse erlassen, basierend auf der Exekutivanordnung Nr. 8389 in der geänderten Fassung, Abschnitt 5 (b) des Gesetzes über den Handel mit dem Feind in der Fassung von Titel III des Ersten Kriegsbefugnisgesetzes von 1941, Generalbefehl Nr. 118 des Büros des Militärgouverneurs vom 25. Juni 1942 sowie allen anderen dem unterzeichneten Gouverneur von Hawaii übertragenen Befugnissen. Abschnitt I: (1) Mit sofortiger Wirkung werden alle derzeit in Hawaii im Umlauf befindlichen US-Dollar-Banknoten aus dem Verkehr gezogen und durch neue US-Dollar-Banknoten ersetzt, die vom US-Finanzministerium für Hawaii ausgegeben werden. Die neue Währung entspricht in jeder Hinsicht der regulären US-Währung, mit der Ausnahme, dass der Schriftzug „Hawaii“ auf der Vorderseite der Banknote in Fettdruck und auf der Rückseite in großer, offener Schrift aufgedruckt ist. Diese Währung wird in diesen Bestimmungen als „US-Währung, Hawaii-Serie“ bezeichnet. (2) Sämtliche US-Währung, die sich physisch im Gebiet von Hawaii befindet, mit Ausnahme der US-Währung der Hawaii-Serie, muss bis spätestens 15. Juli 1942 gegen US-Währung der Hawaii-Serie umgetauscht werden. Vor dem 15. Juli 1942 konnte jede Person im Gebiet von Hawaii die im Umlauf befindliche US-Währung bei jeder Bank im Gebiet gebührenfrei gegen US-Währung der Hawaii-Serie umtauschen. (3) Mit Wirkung vom 15. Juli 1942 ist der Erwerb, die Veräußerung, der Besitz, die Weitergabe und der sonstige Umgang mit US-Währungen, mit Ausnahme von US-Währungen der Hawaii-Serie, im Territorium Hawaii verboten. (4) Mit Wirkung vom 15. Juli 1942 ist es verboten, US-Währungen jeglicher Serie in einem Schließfach im Territorium Hawaii aufzubewahren oder deren Aufbewahrung zu gestatten. Ebenso ist es verboten, solche Währungen in einem Schließfach im Territorium Hawaii einzuzahlen oder deren Einzahlung zu gestatten. (5) Sämtliche nach Hawaii eingeführten US-Währungen sind unverzüglich an die am jeweiligen Einfuhrhafen in Hawaii benannte Person zum Umtausch in US-Währungen der Hawaii-Serie auszuhändigen. Der Umtausch erfolgt gebührenfrei. (6) US-Währungen der Hawaii-Serie dürfen nicht aus dem Territorium Hawaii ausgeführt oder anderweitig physisch verbracht werden. Jede Person, die US-Dollar aus Hawaii ausführen oder anderweitig mitnehmen möchte, kann US-Dollar der hawaiianischen Serie kostenlos in andere US-Dollar umtauschen, indem sie einen entsprechenden Antrag bei der am Ausfuhr- oder Abholhafen von Hawaii benannten Person stellt und das von dieser Person vorgeschriebene Verfahren befolgt. (7) Banken innerhalb des Territoriums von Hawaii und andere gegebenenfalls benannte Personen sind verpflichtet, auf Anweisung des Sonderausschusses für die Verwahrung von US-Dollar (Treasury Custody Committee) Berichte in dreifacher Ausfertigung auf dem Formular TFR-H25 über die von ihnen gehaltenen Beträge an US-Dollar jeglicher Serie einzureichen. Wenn der von einer Bank oder einer anderen Person im Hoheitsgebiet von Hawaii gehaltene Währungsbestand den Bedarf dieser Bank oder Person oder den unter den gegenwärtigen Umständen im Hoheitsgebiet von Hawaii erforderlichen Betrag übersteigt, hat diese Bank oder Person nach Erhalt einer entsprechenden Mitteilung unverzüglich den vorgeschriebenen Währungsbetrag an den Sonderausschuss für die Verwahrung von Staatsgeldern in Hawaii oder, falls von dieser angewiesen, an eine Bank zu liefern. Im Gegenzug erhält die liefernde Bank oder Person einen entsprechenden Dollarbetrag als Gutschrift bei einem Bankinstitut im Hoheitsgebiet von Hawaii oder innerhalb der kontinentalen Vereinigten Staaten. Die gemäß dieser Bestimmung an den Sonderausschuss für die Verwahrung von Staatsgeldern gelieferten Währungen werden für Rechnung der Vereinigten Staaten entgegengenommen. Abschnitt II (1) Ausnahmen von den Bestimmungen dieser Verordnung können durch Genehmigungen, Verfügungen oder auf andere Weise gewährt werden, wenn dies dem Zweck dieser Verordnung entspricht und zur Vermeidung unzumutbarer Härten oder im Hinblick auf die Bedürfnisse der Streitkräfte der Vereinten Nationen erforderlich oder wünschenswert ist. Anträge auf eine solche Genehmigung sind beim Büro des Gouverneurs von Hawaii auf dem Formular TFR-H28 einzureichen. Das allgemeine Verfahren für die Bearbeitung von Genehmigungsanträgen entspricht dem Verfahren, das bei der Anwendung der Executive Order Nr. 8389 in ihrer geänderten Fassung angewendet wird. Sofern nicht ausdrücklich anders bestimmt, berechtigt eine Genehmigung nicht zu Transaktionen, die aufgrund anderer Gesetze, Verordnungen, Anordnungen oder Vorschriften verboten sind. Die Entscheidung über die Erteilung, Ablehnung oder sonstige Erledigung eines Genehmigungsantrags ist endgültig. (2) Zur Durchführung dieser Verordnung und zur Erstellung der hierin zusätzlich geforderten Berichte können von Zeit zu Zeit Verfügungen, Anweisungen, Auslegungen oder Genehmigungen erlassen werden, sofern diese die Zwecke dieser Verordnung erfüllen. (3) Diese Verordnung gilt nicht als Genehmigung für Transaktionen, die durch die Executive Order Nr. 8389 in ihrer geänderten Fassung verboten sind, mit Ausnahme solcher Transaktionen, die notwendigerweise mit der Durchführung der in dieser Verordnung ausdrücklich geforderten Handlungen verbunden sind. Diese Verordnung gilt ferner nicht als Beeinträchtigung, Änderung oder Einschränkung der General Order Nr. 51 des Office of Military Governor vom 9. Januar 1942. (4) In dieser Verordnung gelten folgende Definitionen: (a) Der Begriff „Währung“ umfasst keine Münzen. (b) Der Begriff „Person“ bezeichnet eine natürliche Person, eine Personengesellschaft, einen Verein, eine Körperschaft oder eine sonstige Organisation. (5) Diese Verordnung sowie alle auf Grundlage dieser Verordnung erlassenen Verfügungen, Genehmigungen, Anweisungen oder Formulare können jederzeit geändert, ergänzt oder widerrufen werden. Es wird auf die in der Allgemeinen Anordnung Nr. 118 festgelegten Strafen sowie auf die in Abschnitt 5 (b) des Gesetzes über den Handel mit dem Feind in seiner geänderten Fassung enthaltenen Bestimmungen hingewiesen. J. B. Poindexter, Gouverneur von Hawaii“



Schon Anfang März 1942 brachten Beamte des Finanzministeriums die ersten 20 Millionen US-Dollars der Hawaii-Geldscheine, die den lokalen Banken im Austausch gegen 20 Millionen US-Dollars in regulärer Währung übergeben wurden.
Die Banknoten mit der im Buchdruck erfolgten Kennzeichnung – Kontrollnummern und das Schatzamt-Siegel in Braun – ersetzten schließlich etwa 200 Millionen US-Dollars der Standard-Scheine. Die Umtauschpflicht galt bis zum 15. Juli 1942 und wurde bis 1. August 1942 verlängert. Ab dem 15. August 1942 durften keine anderen US-Banknoten als die der Hawaii-Serie mehr verwendet werden. Die Scheine wurden nie außer Kurs gesetzt und sind noch heute gültig.
Im März 1944 veröffentlichte das Federal Reserve Bulletin folgende Erklärung zur Verwendung hawaiianischer Banknoten:
„Die besonderen Merkmale des »Hawaiianischen Dollars« sind sowohl für offensive als auch für defensive Zwecke von großem Wert. Es liegt im Interesse unserer Regierung, die in Kampfgebieten verwendete Währung leicht identifizieren zu können, um deren Sicherung zu erleichtern, sollte sie in Feindeshand fallen. Natürlich wären praktisch alle Vorteile des »Hawaiianischen Dollars« auch durch die Verwendung der in Nordafrika, Sizilien und Italien gebräuchlichen Dollars mit gelbem Siegel erzielt worden. Da diese zentralpazifischen Inseln jedoch engere militärische und finanzielle Beziehungen zu Hawaii als zum Festland unterhalten und der »Hawaiianische Dollar« alle Vorteile der Dollars mit gelbem Siegel bietet, war seine Verwendung im Zentralpazifik vorzuziehen.“
Als der Sieg der Alliierten absehbar war, wurden ab 21. Oktober 1944 alle Beschränkungen für den Hawaii-Noten-Umlauf aufgehoben. Ab April 1946 wurden sie dann eingezogen, die meisten vernichtet, sind jedoch weiterhin gesetzliches Zahlungsmittel. Viele Soldaten, die aus dem Pazifik-Krieg zurückkehrten, brachten diese besonderen Geldscheine als Erinnerung mit auf das US-Festland.
Anstatt den Aufwand des Rücktransports zum Festland zu bewältigen, wurde der Großteil der Hawaii-Scheine vor Ort vernichtet. Sie wurden einfach verbrannt: im Krematorium Nuuanu und im Krematorium auf Oahu. Es wurden sogar feine Siebe auf den Schornsteinen angebracht, um nicht verbrannte Geldscheinreste aufzufangen. Die Geldschein-Vernichtung verlief jedoch langsam und unter Zeitdruck. So wurden schließlich auch die größeren Öfen einer Zuckerfabrik in Aiea genutzt.
Am 24. Oktober 1944 unterzeichnete US-Präsident F. D. Roosevelt im Anschluss an die Ankündigung des Finanzministeriums die Executive Order 9489, die das Kriegsrecht auf Hawaii aufhob, die Inseln aber weiterhin unter militärischer Kontrolle beließ.
Die Hawaii-Geldscheine, obwohl ursprünglich nur für Hawaii bestimmt, liefen auch auf den von den USA im Pazifikkrieg besetzten Inseln um. So erhielten beispielsweise die Truppen auf den Midway-Inseln Hawaii-Geldscheine als Teil ihres Solds und selbst auf den Philippinen kursierten solche Scheine. Auch auf dem Festland der USA waren Hawaii-Scheine im Umlauf und wurden dort erst nach und nach eingezogen.
Die 1-Dollar-Silberzertifikate der Serie 1935A, die 5- und 20-Dollars-Federal-Reserve-Noten der Serie 1934 sowie die 5-, 10- und 20-Dollars-Federal-Reserve-Noten der Serie 1934A erreichen auf Auktionen meist 4- bis 5-stellige Dollars-Beträge. Dabei sind die 1934-er Scheine seltener als die Varianten der Serien 1934A.
Michael H. Schöne
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