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Leserpost: 100.000-Dollars-Schein von 1934



Guten Tag,

ich wollte mehr Informationen zu den 100.000-Dollars-Scheinen und ob die aus dem Jahr 1934 einen Wert haben? Gerne schicke ich Ihnen par Fotos im Anhang.

Vali, Schweiz














Antwort der Redaktion

Vielen Dank für die Abbildungen. Natürlich haben auch historische Geldscheine einen Wert, und zwar einen Sammlerwert, wenn sie denn echt sind. Der Wert richtet sich nach Ausgabe, Ausführung, Erhaltung und Seltenheit. Hinzu kommt, dass man nicht wenige alte Banknoten auch heute noch einlösen kann, wie zum Beispiel Dollar-Noten der USA oder auch DM-Banknoten der Deutschen Bundesbank.


Das „Zertifikat“ der Firma Swissben, die mir nicht bekannt ist, sagt nichts Konkretes aus. Weder wird bestimmt, um was für einen Geldschein es sich handelt (hierzu gehört zumindest auch ein Katalogzitat), noch wird unmissverständlich etwas zur Echtheit oder Erhaltung gesagt.


Die Abbildungen sind leider sehr schlecht, aber ich habe aufgrund der UV-Aktivität sofort ausgeschlossen, dass es sich um eine authentische Banknote aus dieser Zeit handeln kann.

Betrachtet man den Schein nun etwas genauer, dann fällt neben den UV-Merkmalen auch auf, dass der Typ der Kontrollnummer von Original-Dollar-Noten abweicht.


Der 100.000-Dollars-Schein von 1934 wurde nie ausgegeben, er diente lediglich zur Verrechnung innerhalb des Federal Reserve Systems in den USA. In privater Hand kann sich deshalb kein einziger dieser Scheine befinden, weil die Zentralbank die vollständige Kontrolle über alle existierenden Scheine hat. Nicht einmal im Standard Catalog of World Paper Money konnte ein Exemplar abgebildet werden. Ich möchte allerdings darauf hinweisen, dass es viele moderne Nachahmungen gibt, die zum Teil mit viel Aufwand hergestellt wurden.


Man könnte den Schein natürlich von einem professionellen Grading-Service zertifizieren lassen. Hierfür fallen jedoch hohe Kosten an, weil sich diese auch nach einem möglichen Marktwert des Scheins richten, der in diesem Fall sicher mehrfach höher läge als der Nennwert. Diese Kosten wären auch dann zu bezahlen, wenn eindeutig festgestellt wird, dass der Schein falsch ist, wovon man in Anbetracht der Fakten auf jeden Fall ausgehen muss.


Hans-Ludwig Grabowski

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