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Lexikon: Landeszentralbanken

Die Landeszentralbanken (LZB) waren ursprünglich Hauptverwaltungsstellen der Deutschen Bundesbank in jedem Bundesland der Bundesrepublik Deutschland. Die Mehrzahl der LZB wurden bereits 1948 gegründet und bis zur Gründung der Bundesbank am 26. Juli 1957 auf Landesebene errichtete Kreditinstitute, die in ihrer Verbindung untereinander und gemeinsam mit der Bank deutscher Länder das sogenannte Zentralbanksystem bildeten.


Gebäude der Landeszentralbank Schleswig-Holstein in Kiel im Dezember 1981,

Foto: wikimedia commons (Friedrich Magnussen).



Im Zusammenhang mit dem Beitritt der DDR zur Bundesrepublik und der Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion (Einführung der D-Mark) wurde für die DDR eine vorläufige Verwaltungsstelle eingerichtet.


zum 1. November 1992 wurden die Verwaltungsbereiche der Landeszentralbanken neu geregelt. Für die nun 16 Bundesländer der Bundesrepublik gab es nun nur noch neun Landeszentralbanken:


  1. Baden-Württemberg

  2. Bayern

  3. Berlin und Brandenburg (entstanden aus der LZB Berlin)

  4. Bremen, Niedersachsen und Sachsen-Anhalt (Fusion der LZB Bremen und Niedersachsen)

  5. Hamburg, Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern (Fusion der LZB Hamburg und Schlewsig-Holstein)

  6. Hessen

  7. Nordrhein-Westfalen

  8. Rheinland-Pfalz und Saarland (gebildet durch Fusion)

  9. Sachsen und Thüringen (aus der vorläufigen Verwaltungsstelle in Berlin)


    Karte der neun Landeszentralbanken der Deutschen Bundesbank 1992-2002.

    Abb. Wikipedia: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Bundesbank_Hauptverwaltungen.png


Mit der Strukturreform der Deutschen Bundesbank im Zusammenhang mit der Euro-Einführung 2002 fielen die Bezeichnungen als Landeszentralbanken fort. Diese sind jetzt lediglich noch unselbständige Verwaltungsgliederungen der Deutschen Bundesbank.


Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

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