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- ECU – European Currency Unit: Währung ohne eigene Geldzeichen!?
Die Idee der europäischen Einigung ist nicht neu. Philosophen, Schriftsteller und Politiker wie Immanuel Kant (1724–1804), Victor Hugo (1802–1885), Aristide Briand (1862–1932) oder Gustav Stresemann (1878–1929) haben bereits vor langer Zeit unterschiedliche Pläne vorgestellt, wie das friedliche Zusammenleben der europäischen Völker zu sichern sei. Angesichts der Gräuel und Zerstörungen des Zweiten Weltkriegs regte der ehemalige britische Premierminister Winston Churchill (1874–1965) in seiner viel zitierten "Zürcher Rede" vom 19. September 1946 eine enge und vertrauensvolle Zusammenarbeit der europäischen Staaten an. Dabei sollten Zuständigkeiten in genau definierten Teilbereichen auf besondere gemeinschaftliche Organe übertragen werden. Konflikte sollten friedlich durch ein gemeinsames europäisches Gericht gelöst werden. Der französische Außenminister Robert Schumann (1886–1963) schlug am 9. Mai 1950 die Gründung einer Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch als Montanunion bezeichnet) vor. Durch die gemeinsame und gleichberechtigte Entscheidung und Kontrolle über die kriegswichtigen Rohstoffe Kohle und Stahl sollte der Frieden dauerhaft gesichert werden. Frankreich, Deutschland, Italien, Belgien, Luxemburg und die Niederlande, die Gründungsstaaten der EGKS, unterzeichnen am 25. März 1957 die "Römischen Verträge" zur Gründung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) und der Europäischen Atomgemeinschaft (Euratom), die am 1. Januar 1958 in Kraft traten. Mit dem EG-Fusionsvertrag vom 8. April 1965 wurden die drei Organisationen am 1. Juli 1967 zur Europäischen Gemeinschaft (EG) zusammengefasst. Seit der Konferenz der Staats- und Regierungschefs der EG-Mitgliedsstaaten in Den Haag am 1. und 2. Dezember 1969 war die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion ein offizielles Ziel der EG. Geld- und Währungsfragen hatten von Beginn an für die Errichtung des Gemeinsamen Marktes und für sein Funktionieren eine entscheidende Bedeutung. Von Beginn an benötigte die Gemeinschaft einen gemeinsamen Wertmaßstab, der nicht einfach die Währung eines Mitgliedsstaats sein konnte. Die erste von der Europäischen Gemeinschaft verwendete Rechnungseinheit (RE) war die der 1950 geschaffenen Europäischen Zahlungsunion (EZU). [1] Diese RE entsprach im Wert dem Goldgewicht eines Dollars. Sie war so viel wert wie 0,88867088 Gramm Feingold. Die Umrechnung der RE in nationale Währungen erfolgte zu den offiziellen Leitkursen der Währungen der Mitgliedstaaten. Nach dem Zerfall des Systems – im Jahr 1968 wurde die Einlösungspflicht des US-Dollars in Gold auf die Zentralbanken der Mitgliedsstaaten beschränkt und am 15. August 1971 hob der damalige US-Präsident Richard Nixon die nominale Goldbindung des US-Dollars auf – war eine neue Ordnung des Wechselkurssystem unumgänglich. Im Dezember 1971 wurden neue Wechselkurs-Relationen zwischen den Währungen der EG-Mitgliedsstaaten festgelegt. Schwankungen der Kurse sollten nur noch innerhalb enger Grenzen (± 2,25 %) erlaubt sein. Durch das Basler Abkommen der Zentralbanken trat der Wechselkursverbund der EG am 24. April 1972 in Kraft. Man sprach zunächst von einer Schlange im Tunnel. Der Tunnel war durch die größere Bandbreite gegenüber dem US-Dollar gegeben. In diesem bewegt sich die Schlange der EWG-Währungen, die durch engere Bandbreite zwischen ihnen festgelegt war. Die Mitglieder verpflichteten sich zu intervenieren, wenn ihr Wechselkurs von der Bandbreite abwich. Auch die Zentralbanken Großbritanniens, Dänemarks, Norwegens und Irlands schlossen sich im Laufe des Monats Mai dem gemeinsamen Interventionssystem an.[2] Der neue Verbund geriet bald in ernste Schwierigkeiten. Am 23. Juni 1972 ging Großbritannien nach einer Währungskrise zu flexiblen Wechselkursen über. Aus gleichem Grund verließ Italien am 13. Februar 1973 den Verbund. Auch Frankreich kündigte Anfang 1974 die Mitgliedschaft in der Schlange. Aus dem gleichem Grund, trat Italien im Juli 1975 aber wieder ein, um sie im März 1976 endgültig zu verlassen. Die Gemeinschaft beschloss am 21. April 1975 dem Beispiel des Internationalen Währungsfonds und seinen Sonderziehungsrechten (SRZ) zu folgen und eine Europäische Rechnungseinheit (ERE) zu bilden, welche auf einem Währungskorb der neun Mitgliedstaaten basierte, deren Umrechnungssatz zum ERE jeden Tag ermittelt und im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht wurde. Das am 13. März 1979 anlaufende Europäische Währungssystem (EWS) übernahm die ERE-Formel als Rechnungseinheit unverändert, versah sie jedoch mit einer Revisionsklausel und benannte die ERE in ECU um. Seit 1981 ersetzt der ECU die ERE. Den Namen ECU leiteten die Initiatoren des EWS von unterschiedlichen Vorstellungen ab. Für den damaligen französischen Staatspräsident Valéry Giscard d’Estaing erinnerte der Name an eine bereits im 13. Jahrhundert von Ludwig dem Heiligen eingeführte und in ganz Europa umlaufende Goldmünze, während britische und deutsche Vertreter den Namen von den Initialen „European Currency Unit“ ableiteten. Zunächst gehörten die Währungen derjenigen neun Mitgliedsstaaten dem Korb an, aus denen die Gemeinschaft im Jahr 1973 bestand. Nach dem Beitritt Griechenlands wurde am 17. September die Drachme als 10. Währung und nach Aufnahme Portugals und Spaniens im Herbst 1989 auch Escudo und Peseten in den Korb aufgenommen.[3] Der ECU wurde die Rechnungseinheit, in der die Europäischen Gemeinschaftsinstitutionen ihre Haushalte erstellten und in der die Europäische Investitionsbank ihre Bilanz vorlegte. Seit 1979 war der ECU auch die einzige Rechnungseinheit für die Festsetzung und Erhebung der spezifischen Außenzölle, Abschöpfungen, Erstattungen und sonstigen innergemeinschaftlichen Zahlungen. Das Statistische Amt der Europäischen Gemeinschaft verwendete den ECU ebenfalls als Rechnungseinheit, um bei Zahlenangaben eine gewisse Vergleichbarkeit zu erreichen. Zuschüsse und Darlehen an Unternehmen wurden von der Gemeinschaft ebenfalls in ECU ausgedrückt, desgleichen von der Gemeinschaft verhängte Geldbußen. Die Europäische Investitionsbank (EIB), das Bankinstitut der Gemeinschaft für langfristige Finanzierungen, hatte auch als erstes Gemeinschaftsinstitut öffentliche Anleihen in ECU aufgelegt. Obwohl keine auf ECU-lautende Zahlungsmittel von der Gemeinschaft emittiert wurden, nutzten auch private Unternehmen die neue „Währung“ für ihre Zwecke. Im Devisenhandel der Banken der Gemeinschaftsländer eroberte sich der ECU einen festen Platz. Banken gaben ECU-Anleihen und ECU-Bankbriefe aus. Ebenso stellten Institute Reiseschecks auf ECU aus oder lösten ECU-Euroschecks ein. Jedoch mussten sie immer zum Tageskurs in die jeweilige Landeswährung umgerechnet werden, da man in keinem Staat offiziell mit ECU zahlen konnte. Abb. 1: Internationale Nederlanden Bank N. V. (ING Bank) 22. Juni 1995, Muster eines 7% ING BANK Bankbriefs 1995 per 2000, 1000 ECU, Vorderseite. Abb. 2.1/2: American Express, o. D., Muster eines Reiseschecks über 50 ECU, Vorder- und Rückseite. Abb. 3.1/2: American Express, Faltblatt zum ECU-Reisescheck, Vorder- und Rückseite. Belgien erklärte zwar 1987 „Münzen“ mit aufgeprägtem ECU-Wert zum gesetzlichen Zahlungsmittel und theoretisch konnten diese zum ECU-Tageswert gegen belgische Francs eingetauscht werden. Die aufwendig geprägten Stücke, deren Metallwert einem vielfachen des ECU-Wertes entsprach, dienten jedoch ausschließlich der Schaffung und Befriedigung eines spekulativen Sammlermarktes. Abb. 4: Belgien, 1987, 50 ECU, Vorder- u. Rückseite. Frankreich setzte einen fiktiven ECU-Wert neben den offiziellen Franc-Wert; auf der 100-Francs-Münze, die ebenfalls ausschließlich mit Aufgeld an Sammler verkauft wurde, steht 15 ECUs, auf der entsprechenden 500-Francs-Münze 70 ECUs. Abb. 5: Frankreich, 1990, 70 ECU (500 Francs), Vorder- u. Rückseite. In einer privaten englischen Medaillenserie mit Wertangabe „ECU“ erscheinen auch „Werte“ wie 1/10 und 1/4 ECU – auf einen gemeinsamen Namen für das Kleingeld hatte man sich in Brüssel nicht geeinigt. Eine niederländische Medaillenfirma prägte daher "Münzen" mit „Centecu“. Überhaupt blühte in den 1990er-Jahren der Verkauf dubioser Prägeerzeugnisse, die in der Werbung als „sensationell: Amtliche ECU-Münze mit Echtheitszertifikat“ angepriesen wurden. Nicht immer ist von vornherein klar, ob es sich bei den Münzen mit den aufgeprägten Ausgabeländern (Andorra, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Canada, Deutschland, Gibraltar, Griechenland, Großbritannien, Italien, Luxemburg, Malta, Niederlande, Nord-Irland, Österreich, Portugal, Schweden, Spanien, RASD-Westsahara …) um staatliche oder private Prägungen handelt. Aber mit Münzen im Sinne von Zahlungsmitteln haben die „ECUs“ nichts gemein. Für diese modischen Gepräge hat sich der Begriff Pseudo-Münzen durchgesetzt! Für die Besucher der Expo ’92 im spanischen Sevilla ließ EUFISERV (European Savings Banks Financial Services),[4] ein Gemeinschaftsunternehmen der europäischen Sparkassen, vom Belgier Jacques Doppée eine mögliche 10-ECU-Note entwerfen und von der renommierten Wertpapierdruckerei Giesecke & Devrient in München auf festem Papier ohne Wasserzeichen drucken. Dieser Schein sollte einen Vorgeschmack auf die nach den Beschlüssen von Maastricht spätestens 1999 einzuführenden ECU-Noten geben. Abb. 6.1/2: Expo Sevilla, o. D., 10 ECU, Vorder- und Rückseite, Größe: 160 x 70 mm. In der Zeit vom 18. Juli bis 16. August 1994 waren in der französischen Gemeinde Trans-en-Provence Geldscheine im Umlauf, die über 1 ECU lauteten. Auf der Vorderseite wird In einem Kasten der Ausgabeanlass und die Umlaufdauer genannt. Die beiden Absätze lauten in der Übersetzung: „Dieser ECU ist ein jederzeit einlösbarer Gutschein, der in der Stadt und Gemeinde Trans-en-Provence vom 18. Juli bis zum 16. August 1994 anlässlich der Gedenkfeier zum 50. Jahrestag der Befreiung der Provence durch die alliierten Truppen eingelöst werden kann. Danach wird der Gutschein noch 5 Tage lang in den Postämtern der Stadt erstattet. / Das Ziel der Aktion ist die Förderung der Idee des ECU in unserem Land und insbesondere in der Dracenie [Gemeindeverband, Anm. d. Verf.]. Ein Gewinn kommt gemeinnützigen Zwecken zugute.“ Unter dem Kasten die gedruckten faksimilierten Unterschriften des Bürgermeisters, des Direktors der Post sowie des technischen Direktors. Die Szene auf der Rückseite des Scheins zeigt einen mit US-amerikanischen Soldaten besetzten Jeep bei der Ortsdurchfahrt, bejubelt von der einheimischen Bevölkerung. Der zweizeilige Aufdruck am unteren Rand lautet: „50e Anniversaire de la / Libération de la Provence“. Die Scheine tragen eine vierstellige Kennziffer und wurden auf festem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Die Auflage soll 7.500 Scheine betragen haben. Abb. 7.1/2: Ville de Trans-en-Provence, 18. Juli – 16. August 1994, 1 ECU, Vorder- und Rückseite, Größe: 124 x 70 mm. Gleich drei Nominale genehmigte die Banque de France den Emittenten in Bergerac.[5] Zur Ausgabe gelangten 6.000 Scheine zu 2 ECU (14 Francs), 3000 zu 5 ECU (35 Francs) und 1.000 zu 10 ECU (70 Francs). Die Vorderseiten der Scheine sind bildgleich und bilden in der Mitte das Brustbild Cyrano de Bergeracs ab und rechts daneben Edmond Rostand [* 1. April 1868 in Marseille; † 2. Dezember 1918 in Paris], der ihm mit seinem romantisch-komödiantischen Versdrama ein Denkmal setzte.[6] Links neben dem Brustbild auf der Vorderseite in einem Kreis von 15 Sternen die Abbaye de Sainte-Croix. Am oberen Rand „Banque des Collectionneurs et Commercants Bergeracois pour l'Europe“ – Bank der Sammler und Händler von Bergerac für Europa – und unten am Rand „1995“ sowie in der linken Ecke die sechsstellige Kennnummer und rechts „B95“. Die Scheine wurden auf dünnem, typisch französischem Banknotenpapier ohne Wasserzeichen gedruckt. Die Rückseiten zeigen verschiedene Motive, allerdings ist der Text am oberen und unteren Rand jeweils gleich. Übersetzt oben: „Ausgabe der Sammler aus Bergerac“; unten: „Diese Scheine stellen in keiner Weise eine Währung mit gesetzlichem Zahlungsmittel dar. Es handelt sich lediglich um Gutscheine, die den Gedanken des ECU innerhalb Europas fördern sollen. Sie können bis spätestens 22. April 1995 bei der Credit Agricole in Bergeracet eingelöst werden. Die Gültigkeit dieser Gutscheine ist auf das Gelände der Handelsveranstaltung in Bergerac und auf den Zeitraum vom 03. bis 15. April 1995 beschränkt.“ Der Schein zu 2 ECU zeigt das alte Bergerac, der Wert zu 5 ECU einige touristische Sehenswürdigkeiten und der zu 10 ECU landwirtschaftliche Produkte aus dem Périgord. Abb. 8.1/2: Banque des Collectionneurs et Commercantes Bergeracois, 3. – 15 April 1995, 2 ECU (14 Francs), Vorder- und Rückseite, Größe: 156 x 94 mm. Abb. 9.1/2: Banque des Collectionneurs et Commercantes Bergeracois, 3. – 15 April 1995, 5 ECU (35 Francs), Vorder- und Rückseite, Größe: 168 x 100 mm. Abb. 10.1/2: Banque des Collectionneurs et Commercantes Bergeracois, 3. – 15 April 1995, 10 ECU (70 Francs), Vorder- und Rückseite, Größe: 180 x 107 mm. Abb. 11.1/2: Verkaufsmappe, Vorder- und Rückseite. 1.000 komplette Sätze wurden in einer fortlaufend nummerierten Mappe verkauft. Weder aus ihr noch aus den Scheinen ist ersichtlich, wer wirklich hinter der Aktion stand. Im Beiblatt, das dort eingeklebt ist, wird betont, dass sich die Einzelhändler von Bergerac und die Klassen BTS Action commerciale des Lycée Maine de Biran daran beteiligt hätten, und dass man den europäischen Gedanken damit fördern wolle. Am 7. Februar 1992 unterzeichneten in Maastricht die Regierungschefs der zwölf Mitgliedsstaaten der EG einen Vertrag über die Europäische Union, der am 1. November 1993 in Kraft trat. Das Ende des "Kalten Kriegs" und die Wiedervereinigung der nach 1945 verbliebenen beiden deutschen Staaten trugen dazu bei, dass sich die Staats- und Regierungschefs der EG auf eine Stärkung der internationalen Rolle der Gemeinschaft verständigten.[7] Bereits am 28. Juni 1988 hatte der Europäische Rat bei seiner Zusammenkunft in Hannover einer Sachverständigengruppe unter dem Vorsitz von Jacques Delors den Auftrag erteilt, konkrete Schritte zur Schaffung einer Wirtschaftsunion vorzuschlagen. Die Arbeiten wurden auf dem Gipfeltreffen von Maastricht (9./10. Dezember 1991) abgeschlossen. Als eines der wichtigsten Ziele nennt der Vertrag die Errichtung einer Wirtschafts- und Währungsunion. Spätestens 1999 sollten die Wechselkurse der Vertragsstaaten unwiderruflich festgelegt werden und die Europäische Zentralbank (EZB) das ausschließliche Recht erhalten, die Ausgabe von Banknoten innerhalb der Gemeinschaft zu genehmigen. Der ECU sollte als eigenständige Währung neben den Währungen der Mitgliedsstaaten zu festem Wechselkurs umlaufen und diese allmählich ersetzen. Der Währungsname ECU war von vornherein nicht unumstritten gewesen. Schon seit geraumer Zeit wurde daher nach einem neuen einprägsamen Namen gesucht, den alle EU-Mitgliedern akzeptieren konnten. Vorschläge wie „Ducat“, „Florin“, „Franken“ beziehungsweise Kombinationen aus einer bereits existierenden Währungsbenennung und der Vorsilbe „Euro“ (z. B. „Euromark“) wurden abgelehnt, da sie stets nicht gewünschte Assoziationen zu bestimmten Ländern aufwiesen. Der Name sollte einfach auszusprechen sein und in allen Amtssprachen der Europäischen Union gleich lauten, auch unter Berücksichtigung des jeweils gebräuchlichen Alphabetes. Und er sollte Europa gut repräsentierten. Im Dezember 1995 kam der Europäische Rat – also die europäischen Staats- und Regierungschefs – in Madrid zusammen. Hier wurde für die gemeinsame Währung die Bezeichnung „EURO“ beschlossen. Damit begann die Ära des EUROS. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Mitgliedstaaten waren ursprünglich Westdeutschland, Österreich, die Schweiz, Belgien, Dänemark, Frankreich, Island, Italien, Griechenland, Luxemburg, die Niederlande, Norwegen, Portugal, Schweden, die Türkei und das Vereinigte Königreich mit dem größten Teil des Sterling-Blocks. Auch französische Überseegebiete waren in das Abkommen einbezogen. [2] Bekanntlich traten Großbritannien, Irland und Dänemark am 1. Januar 1973 der EG bei. [3] Am 1. Januar 1981 wurde Griechenland und am 1. Januar 1986 wurden Spanien und Portugal EG-Mitglied („EG-12“). [4] Nachdem 1988 eine Zusammenarbeit europäischer Sparkassen beschlossen wurde, mündete diese 1990 in die Gründung von EUFISERV. Das Ziel ist es, Finanzdienstleistungsprozesse zu entwickeln, zu betreiben und zu unterhalten. Der spezielle Fokus liegt dabei auf Systemen des bargeldlosen Zahlungsverkehrs. [5] Bergerac liegt im Périgord pourpre an der Dordogn. [6] Das Stück wurde am 28. Dezember 1897 am Pariser Théâtre de la Porte Saint-Martin uraufgeführt. [7] Durch die Vereinigung der Bundesrepublik mit der DDR am 3. Oktober 1990 vergrößerte sich der EU-Raum entsprechend. Österreich, Finnland und Schweden wurden 1995 mit der zweiten Norderweiterung in die kurz zuvor gegründeten Europäische Union aufgenommen. Mit der ersten Osterweiterung traten am 1. Mai 2004 zehn Staaten der EU bei. Darunter waren acht ehemals kommunistisch regierte mittel- und osteuropäische Länder (Estland, Lettland, Litauen, Polen, die Tschechische Republik, die Slowakei, Ungarn und Slowenien) sowie der im Mittelmeer gelegene Inselstaat Malta und die geographisch zu Asien gehörende Insel Zypern, diese jedoch faktisch nur mit dem griechischen Südteil. Am 1. Januar 2007 wurden als 26. und 27. Mitgliedstaaten Rumänien und Bulgarien in die Union aufgenommen. Am 1. Juli 2013 folgte Kroatien als 28. Mitgliedstaat. Am 23. Juni 2016 stimmte im Vereinigten Königreich eine Mehrheit von 51,9 % für den Austritt aus der Europäischen Union (Brexit). Der Austritt wurde dann am 31. Januar 2020 vollzogen.
- Mit der "Untergrund-Eisenbahn" in die Freiheit
Geläufiger ist dieser Begriff – und fast nur in Nordamerika – als „Underground Railroad“. Das war weder eine U-Bahn noch ein echter Zug. Das war der Tarnname eines Netzwerkes der Gegner der Sklaverei in den USA für die Fluchtroute vieler Afroamerikaner und entsprechender Aktionen. Die Betreiber der „Underground Railroad“ waren Abolitionisten und Menschen, die gegen die Sklaverei kämpften. Viele waren Mitglieder organisierter Gruppen, die Flüchtlingen nach Kanada verhalfen. Diese oft als „Schaffner“ bezeichneten Betreiber nutzten ihre Häuser, Kirchen, Scheunen und Schulhäuser als „Stationen“. Dort konnten Flüchtlinge anhalten und Unterkunft, Nahrung, Kleidung, Schutz und Geld erhalten, bis sie bereit waren, zur nächsten „Station“ weiterzuziehen. In Kanada war der Handel mit Sklaven seit 1793 untersagt und ab 1834 endlich verboten. Anders in den USA: Tausende von versklavten Menschen wagten seit 1830 verstärkt ihre Flucht aus den Südstaaten der USA über den Ohio River nach Norden, an die großen Seen und schließlich bis nach Kanada. Im Herbst 1620 erreichten die Pilgrim Fathers (Pilgerväter) als erste englische Siedler die „Neue Welt“ und ließen sich im heutigen Massachusetts nieder. Die ersten versklavten Afrikaner kamen im heutigen Virginia an. Diese Menschen, in Afrika auch von gegnerischen Nachbarn an Europäer verkauft, mussten auf Tabak- oder Reisplantagen und später auch auf den Baumwollfeldern Zwangsarbeit leisten. Nach dem Gesetz hatten sie keine Rechte und waren nicht frei. Zwischen 1670 und 1750 wurden zahlreiche Gesetze zur Sklaverei in den englischen Kolonien verabschiedet. Die Sklaverei war in den USA Mitte der 1850er-Jahre ein ungelöstes gesellschaftspolitisches und wirtschaftliches Problem. Die nördlichen Staaten lehnten die Sklaverei ab, die südlichen wollten sie beibehalten. Ähnlich war es in den damaligen US-Territorien. Am 30. Mai 1854 beschloss der Kongress in Washington den sog. Kansas-Nebraska Act. Danach konnte die (weiße) Bevölkerung zukünftig selbst entscheiden, ob das Halten von Sklaven weiterhin erlaubt sei oder nicht. Die US-Amerikaner waren gespalten und schon 1856 zeichnete sich ein Bürgerkrieg durch militante Auseinandersetzungen zwischen Befürwortern und Gegnern der Sklaverei ab. Die Ereignisse verstärkten sich und wurden immer gewalttätiger. Abb. 1: 200 US-Dollar Belohnung versprach W. M. Russel im Oktober 1847 für die Rückführung einer versklavten Familie. Im Süden häuften sich in dieser Zeit allerorts die Nachrichten von geflohenen Sklaven. Die Unterstützer hatten unterschiedliche Strukturen entwickelt und so konnten die Flüchtlinge auf vielen Routen vom Süden nach Kanada entkommen. 1850 gab es in den Südstaaten mindestens vier Millionen Sklaven, die meisten lebten als sog. Haus- oder Feldsklaven. In Virginia waren es fast 500.000, gefolgt von Georgia (460.000) sowie Alabama und Mississippi (je 430.000). Im Kansas Territory lebten zu dieser Zeit nur zwei und im Nebraska Territory 15 Sklaven. Endlose Stunden harter Arbeit, psychische Misshandlungen und brutale Bestrafung brachten viele Sklaven dazu, ihr Leben durch eine Flucht zu riskieren. Die meisten entlaufenen Sklaven waren junge Männer, aber auch ganze Familien machten sich mit wenig Nahrung, ohne ausreichende medizinische Versorgung und mit der Angst vor Sklavenfängern und örtlichen Sheriffs auf den beschwerlichen Weg nach Norden. Einige Sklaven zogen mit Verwandten von Freunden in Richtung Große Seen, die meisten aber flohen allein, unterstützt von freien Afroamerikanern oder abolitionistischen Weißen. Abb. 2: Routen der entkommenen Sklaven aus den Südstaaten (grau) © National Geographic. Abb. 3: 1 Dollar vom 9. Juni 1846, Bank of Newton, Ohio; der Bundesstaat verbot die Sklaverei, indem niemand innerhalb von Ohio Sklaven kaufen oder verkaufen durfte. Erst 1841 erließ Ohio ein Gesetz, nach dem jeder Sklave, der ins Land kam, automatisch frei wurde. Abb. 4: 5 Dollars vom 4. April 1856, Nothern Bank of Kentucky; in dem Bundesstaat lebten nach dem 1850er Zensus noch 210.981 Sklaven. Das Flüchtlings-Gesetz vom 18. September 1850 war ein Kompromiss zwischen den Südstaaten und den Nordstaaten, trug aber zur wachsenden Trennung des Landes in der Frage der Sklaverei bei. Es war einer der Gründe, die nach der Wahl von Abraham Lincoln zum Präsidenten in den US-amerikanischen Bürgerkrieg führten. Auf vielen Geldscheinen der Südstaaten wurden Sklaven bei ihrer Arbeit abgebildet; vor allem aus der Zeit des Bürgerkriegs – und einige wurden sogar in New York bei der American Bank Note Company (ABNCo.) nach dem Motto „Geschäft ist Geschäft“ gedruckt. Abb. 5: 5 Dollars vom 12. Mai 1854, Planters Bank of Fairfield, South Carolina, S klaven auf dem Baumwollfeld. Abb. 6: 50 Dollars vom 14. Mai 1861, CSA, Montgomery, Alabama, Sklaven bei der Feldarbeit. Abb. 7: 10 Dollars vom 2. September 1861, CSA, Richmond, Virginia, mit bekannter Szene. Abb. 8: 100 Dollars vom 13. Februar 1862, State of Mississippi, Jackson, Sklaven auf einer Plantage. Abb. 9: 1 Dollar vom 14. Februar 1862, Timber Cutter’s Bank, Savannah, Georgia, Sklaven im Wald und auf dem Feld – immer mit Aufseher. Nach dem US-Wahlkampf von 1856 war die Frage unbeantwortet geblieben, ob das Kansas-Nebraska-Gesetz von 1854 aufgehoben werden sollte oder nicht. James Buchanan, der demokratische Kandidat und Sieger nach der Wahl, unterstützte die Sklaverei in den neuen Staaten. Abraham Lincoln gewann jedoch die US-Wahl vom 6. November 1860 und wurde der 16. Präsidenten der USA. Daraufhin verließ South Carolina am 20. Dezember 1860 die Union – bis zum 8. Juni 1861 traten weitere zehn Bundesstaaten aus. Schon am 4. Februar 1861 wurde der neue Staatenbund „Konföderierte Staaten von Amerika“ (Confederate States of America, CSA) gegründet und seit dem 12. April 1861 bekämpften sich die Armeen des Nordens und des Südens. Durch die "Proclamation 95" von Präsident Lincoln vom 22. September 1862 – in Kraft getreten am 1. Januar 1863 – änderte sich für mehr als 3,5 Millionen versklavte Afroamerikaner in den Konföderierten Staaten der rechtliche Status von „versklavt“ in „frei“. Nach dem Gesetz vom 17. Juli 1861 ließ das US-Finanzministerium eine neue Serie von Dollarnoten mit grünen Rückseiten drucken. So bezeichnet man bis heute alle US-Dollar-Scheine umgangssprachlich als „Green Backs“. Noch zu Lebzeiten von Abraham Lincoln erschien mit dem Datum 10. August 1861 sein Porträt auf einer Banknote. Wiederholt wurde der dieser Präsident bis heute auf US-Banknoten gewürdigt. Abb. 10: 10 Dollars vom 10. August 1861, Washington, gedruckt bei der ABNCo. Auf den Banknoten der Konföderierten Staaten wurde verständlicherweise ihr Präsident Jefferson Davis abgebildet – ebenfalls zu seinen Lebzeiten. 1889 starb er im Alter von 81 Jahren, ohne je seine USA-Staatsbürgerschaft wieder erhalten zu haben. Noch während des Bürgerkriegs war er auf seiner Flucht nach Europa verhaftet worden, kam aber 1867 gegen Kautionszahlung auf freien Fuß. Abb. 11: 5 Dollars vom 2. September 1861, Richmond, Präsident Jefferson Davis auf einer CSA-Note. Die Südstaaten nahmen auch den ersten Präsidenten der USA für sich in Anspruch und bildeten ihn auf 50- und 100-Dollars-Scheinen ab. Immerhin besaß George Washington 390 Sklaven auf dem in der Nähe seines Altersruhesitzes Mount Vernon befindlichen Gut in Virginia. Abb. 12: 50 Dollars vom 25. Juli 1862, Richmond, George Washington, 1. Präsident der USA von 1789 bis 1797, mit Entwertungsstempel „C“. Auf kanadischen Geldscheinen fanden das geheime Netzwerk „Underground Railroad“ bisher keine Erwähnungen – lediglich eine silberne Gedenkmünze der Royal Canadian Mint erinnerte 2022 an das Flüchtlingsthema. Abb. 13: 20 Dollars von 2022, 38 mm Ø, Vs. Königin Elisabeth II., Rs. Flüchtlinge unter dem Polarstern. Die Stadt Sandusky am Eriesee galt in den 1840-1860er-Jahren unter dem Decknamen „Hoffnung“ als wichtiger „Bahnhof“ auf der „Underground Railroad“. Die flache Topografie der Region ohne Hügel und mit wenigen Schluchten ermöglichte es Flüchtlingen, schnell die Sandusky Bay zu erreichen, wo sie auf eine Überfahrt über den Eriesee nach Amherstburg ins kanadische Ontario hofften. Abb. 14: 5 Dollars vom 20. September 1848, Bank of Sandusky, gedruckt in New York bei Casilear, Durand, Burton & Edmonds. Stellvertretend für Hunderte von Menschen, die den Sklaven bei ihrer Flucht aus der Unfreiheit halfen, müssen Frederick Douglass, die Eheleute Coffin und Harriet Tubman genannt werden. Frederick Douglass wurde als Sklavenkind Frederick Augustus Washington Bailey am Ostufer der Chesapeake Bay im Talbot County/Maryland, geboren. Der 20-jährige Douglass entkam 1838 der Sklaverei und wurde ein bekannter Abolitionist, Schriftsteller, Redner und bedeutender Unterstützer der „Underground Railroad“. Er versteckte Ausreißer in seinem Haus in Rochester, New York, und half 400 Flüchtlingen bei ihrer Flucht nach Kanada. Während seiner Aufklärungsreise in Europa wurde er rechtlich ein freier Mann, als britische Unterstützer unter der Führung von Anna Richardson Gelder sammelten, um seine Freiheit von seinem früheren US-amerikanischen Besitzer Thomas Auld in Baltimore zu erkaufen. Ohne sein Wissen wurde Douglass 1872 als erster Afroamerikaner für das Amt des Vizepräsidenten der Vereinigten Staaten nominiert. Unter Präsident Benjamin Harrison wurde er später Botschafter und Generalkonsul in der Republik Haiti. Catharine und Levi Coffin waren Quäker in Newport (heute Fountain City/Indiana), die flüchtigen Sklaven Vorräte und einen sicheren Aufenthaltsort zur Verfügung stellten. Die Coffins hatten zwischen 1826 und 1847 über 2000 Sklaven zur Flucht in die Freiheit verholfen. Das Haus der Eheleute galt als „Grand Central Station of the Underground Railroad“. Nach ihrem Umzug im Jahr 1847 setzten sie in Ohio ihre Aktivitäten fort und unterstützten etwa 1300 weiteren Sklaven bei ihrer Flucht nach Kanada. Damals galten noch die Gesetze, wonach Sklaven, die in die freien Nordstaaten oder Bundesterritorien geflohen waren, zwangsweise an ihre Beisitzer zurückgegeben werden mussten. Jeder, der einem flüchtigen Sklaven half oder der es versäumte, das Gesetz durchzusetzen, musste mit schweren Strafen rechnen. Professionelle Sklavenfänger brachten die Davongelaufenen oftmals in Ketten zurück. Tausende von Sklaven, die jahraus-jahrein von den Plantagen flohen, gelangten meistens nie in die Freiheit. Viele kehrten nach ein paar Tagen oder Wochen auf die Plantage zurück, müde, hungrig und nicht in der Lage, als gesuchte Flüchtlinge zu überleben. Sie erwarteten Beschimpfungen oder Schläge, den Verkauf an neue Besitzer oder ihren Tod. Am bekanntesten ist jedoch die frühere Sklavin Harriet Tubman. Als Araminta wurde sie 1822 in Maryland von den versklavten Eltern Benjamin und Harriet Ross geboren. Sie heiratete 1844 John Tubman und entfloh 1849 aus der Sklaverei, als ihr Besitzer starb und sie verkauft werden sollte. 100 Dollars wurden für ihre Gefangennahme versprochen. Abb. 15: Harriet „Minty“ Tubman, Foto um 1868/69, © Library of Congress. Sie hatte geschworen, ihre Familie und Freunde in Freiheit zu bringen. Bei ihren etwa 20 Unternehmungen von St. Catharines aus, wo sie acht Jahre lebte, nutzte sie ihre Fähigkeiten, sich bestens in Wäldern und auf Feldern zu orientieren – der Polarstern und Beobachtungen des Himmels halfen ihr nachts. Der bekannte Sklavereigegner William L. Garrison nannte sie „Moses“, das war auch ihr Name während des Bürgerkriegs. Seit 1862 war sie Kundschafterin, Köchin und Krankenschwester in der Nordstaaten-Armee. Im Juni 1863 unterstellte sie sich der 2. South Carolina-Infanterie, die bei einem Angriff auf einige Plantagen mehr als 700 versklavte Menschen retteten; viele dienten danach in der Unions-Armee. Schon Anfang 1859 hatte Harriet Tubman ein Grundstück von William H. Seward, dem späteren Außenminister der USA, gekauft. Ihr Haus in Auburn/New York war ein Zufluchtsort für Familie und Freunde. Dort starb Harriet Tubman am 10. März 1913; sie gilt als die bekannteste Afroamerikanerin der „Underground Railway“. Im Januar 2014 gründeten Barbara O. Howard und ihre Freundinnen einen Verein und starteten die gleichnamige Kampagne „Women On 20s“ (Frauen auf die Zwanziger). Während eines gemeinsamen Kaffeetrinkens hatten sie schon 2013 festgestellt, dass keine Porträts von Frauen auf USA-Banknoten abgebildet sind. Das wollten sie ändern und ließen eine Umfrage anlaufen, welche bekannte Frau auf den künftigen 20-Dollars-Scheinen geehrt werden sollte. Für das Projekt „W20“ (= Women On 20s) hatten die Frauen 15 Kandidatinnen in einer Online-Umfrage vorgeschlagen. Sie hofften, dass zum 100. Jahrestag des Frauenwahlrechts 2020 eine Frau auf dem 20-Dollars-Schein dargestellt wird. Abb. 16: Gewinner-Entwurf der Umfrage für die Vorderseite einer 20-Dollars-Note mit dem Bildnis von Harriet Tubman. Abb. 17: weiterer Entwurf von einem Dutzend Essays mit verschiedenen Porträts von Harriet Tubman. Im April 2016 wurde eine Petition an den damaligen US-Präsidenten Barack Obama übergeben – mit der Forderung, Harriet Tubman auf den künftigen 20-Dollars-Noten abzubilden. 100.000 Unterschriften waren nötig, um beim Weißen Haus eine Petition einzureichen. Finanzminister Jacob Lew gab am 20. April 2016 bekannt, dass die Anti-Sklaverei-Aktivistin künftig auf den neuen Banknoten abgebildet sein wird. Für die Frauen von „Women On 20s“ war die Nachricht wichtig, dass sich das Federal Reserve Board verpflichtete, die Ausgabe der Harriet-Note zu beschleunigen. Das sollte bis 2020 geschehen, scheiterte jedoch am Einspruch von Donald Trump. 2019 stoppte er das Vorhaben und sagte in einem NBC-Interview „I think, it’s pure political correctness”. In seinem Wahlkampf hatte Trump vorgeschlagen, Tubman auf dem 2-Dollars-Schein abzubilden. Jetzt wird das Projekt von der US-Regierung unter Joe Biden wieder aufgenommen. Seine damalige Sprecherin Jen Psaki kündigte am 26. Januar 2021 an, das Finanzministerium wolle Harriet Tubman „auf den 20-Dollars-Schein bringen“. Es sei wichtig, „dass unsere Banknoten, unser Geld, die Geschichte und Diversität unseres Landes zeigen“. Auch für die neuen Rückseiten der 20-Dollars-Scheine ließ man einen Entwurf anfertigen, der die bekannte Rückseite des Zwanzigers mit der Abbildung des Weißen Hauses in Washington ersetzen sollte. Im Juli 2016 reichte „Women On 20s“ einen Entwurf der Rückseite an die US-Schatzmeisterin Rosie Rios nach. Es handelt sich um eine Darstellung in Form des biblischen Letzten Abendmahls mit Personen, die für die Rechte von Frauen kämpften. Die Abgebildeten sind (von links nach rechts): Abb. 18: Rückseiten-Entwurf mit elf Frauen und einem Mann, die sich für Menschenrechte in den USA einsetzten. Sacagawea (1788–1812), Ida B. Wells-Barnett (1862–1931), Nancy Ward (Nanyehi, 1738–1823), Margret Fuller (1810–1850), Abigail Adams (1744–1818), Frederick Douglass (1818–1895), Susan B. Anthony (1820–1906), Elizabeth Cady Stanton (1815–1902), Harriet Jacobs (1815–1897), Sojourner Truth (als Isabella Baumfree ca. 1797 geboren, 1883 gest.), Lucretia Mott (1793–1880) und Alice S. Paul (1885–1977). Es gibt einen weiteren Rückseiten-Entwurf mit den Jahreszahlen 1776 und 1865, auf die Unfreiheit der Sklaven während der Zeit seit Gründung der USA und das Ende des Bürgerkriegs hinweisend. Außer dem Spruch von Harriet Tubman „Verwunde niemals eine Schlange; töte sie.“ liest man „Geteilte Staaten von Amerika“ und „Niemals vergessen“. Harriet Tubman meinte mit ihrem Motto, dass man das Böse nicht leben lassen, sondern zerstören soll. Abb. 19: 20 Dollars o. D., Rs., Essay – Sklavenhalter links – Sklave rechts, mit Hinweisen # TUBMAN20 und TUBMAN20.COM (unter tubman20.com kann man die Petition für den Tubman-20er unterschreiben). Als bislang letzte US-Amerikanerin war das Porträt von Martha Washington, die Ehefrau des ersten Präsidenten George Washington, Ende des 19. Jahrhunderts auf Ein-Dollar-Scheine gedruckt worden. Die „Indianer-Prinzessin“ Pocahontas findet sich auf den Rückseiten der 1875er 20-Dollars-Banknoten. Abb. 20: 1 Silver Dollar der Serie 1891, Martha Washington, zwischen 1893 bis 1897 beim BEP gedruckt. In den USA stehen unzählige Monumente, die an die „Underground Railroad“ erinnern. Die größte Skulptur befindet sich in der Stadt Battle Creek/Michigan. Abb. 21/22: das über 8,5 × 4 Meter große Monument zeigt eine Menschengruppe, die durch eine stilisierte Tür in Richtung Freiheit geht und noch 220 Kilometer von Detroit entfernt ist, das als Station „Midnight“ galt. Das Denkmal aus Bronze wurde 1993 vom Bildhauer Ed Dwight aus Colorado geschaffen und erinnert heute in der Van Buren Street an die 1000 Freiheitssuchende. Es zeigt u. a. die „Schaffner“ Erastus und Sarah Hussey – ein Quäker-Ehepaar – und „Black Moses“ Harriet Tubman, die jedoch nie am Battle Creek River Halt gemacht hatte. Vom selben Bildhauer steht am Ufer des Eriesees in Detroit das „Gateway to Freedom“, wo George DeBaptist mit anderen nach Windsor ans kanadische Ufer schauen. Michael H. Schöne Quellen: http://history.sandiego.edu https://abcnews.go.com https://de.wikipedia.org https://kids.nationalgeographic.com https://www.womenon20s.org Wilbur H. Siebert „The Underground Railroad from Slavery to Freedom“, New York 1898
- Schein und Geldschein!
Zitate rund ums Geld und Diese Welt: "Man soll den Schein meiden – wenn er nicht von Papier ist." Benedikt XIV. Eigentlich Prospero Lorenzo Lambertini oder auch Prosper Lambertini. (1675–1758) Papst von 1740 bis 1758. Anmerkung: Natürlich meinte dieser Papst mit dem Schein aus Papier Geldscheine, die er dem Schein als Trugbild vorzieht. Er konnte natürlich nicht wissen, dass es dereinst auch Geldscheine aus Polymer-Kunststoff geben würde.
- Niederlande: Druckaufträge für Euro-Banknoten 2025/26
De Nederlansche Bank, die Zentralbank der Niederlande (im nachfolgenden DNB genannt), hat am 21.12.2023 entschieden, welche Firmen den Auftrag bzw. die Aufträge für den Druck von Euro-Banknoten der zweiten Serie (Europa Serie) für die Jahre 2025 und 2026 erhalten, die der DNB von der Europäischen Zentralbank zugewiesen werden. Eine Verlängerung der Verträge für die Jahre 2027 und 2028 ist möglich. Die Auftragsvergabe wurde am 1. Februar 2024 veröffentlicht. Der Wert der Aufträge liegt laut der Ausschreibung zwischen 224 Millionen und maximal 675 Millionen Euro. Die DNB hat auf ihre Ausschreibung für die Banknotenproduktion für 2025 und 2026 (mit Verlängerungsmöglichkeit für zwei weitere Jahre) drei Angebote erhalten. Alle drei Firmen, die sich an der Ausschreibung beteiligt haben, haben auch den Zuschlag erhalten. Dies sind: Giesecke+Devrient Currency Technology GmbH, München Oberthur Fiduciaire SAS, Paris Bundesdruckerei GmbH, Berlin Nicht öffentlich bekannt ist, wie nun die Aufteilung zwischen den drei Druckereien sein wird. Für das Jahr 2025 ist die DNB nur für die Produktion von 20-Euro-Banknoten verantwortlich. Es sollen 2025 insgesamt 1,2671 Mrd. Zwanziger produziert werden. Wie hoch der Anteil der DNB daran ist, ist nicht ersichtlich. Obwohl bekannt ist, dass die DNB im Rahmen des Eurosystems für knapp 5,5 % der Banknoten verantwortlich ist (zum Vergleich: die Bundesbank für knapp 25 %). Die Kosten der DNB für die Produktion von Eurobanknoten lag 2019 bei 11,0 Mill. Euro, 2020 bei 23,0 Mill. Euro, 2021 bei 42,1 Mill. Euro und 2022 bei 8,5 Mill. Euro. Neuere Daten liegen noch nicht vor. Noch eine recht interessante Information aus dem Jahresbericht von 2022. Die DNB hat 2022: 17.356.000 500-Euro-Scheine aus dem Umlauf erhalten (und einbehalten). Das sind fast 50 % (!) der Fünfhunderter, die zwischen Dezember 2021 und Dezember 2022 aus dem Umlauf im gesamten Euroraum genommen wurden; 25.490.000 200-Euro-Scheine mehr in den Umlauf gebracht als aus dem Umlauf erhalten; 87.880.000 100-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben; 898.880.000 50-Euro-Scheine mehr in den Umlauf gebracht als aus dem Umlauf erhalten; 600.950.000 20-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben; 233.100.000 10-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben; 199.600.000 5-Euro-Scheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben. Unterm Strich hat die DNB also 214.516.000 Euroscheine mehr aus dem Umlauf erhalten als herausgegeben. Wertmäßig sieht es aber genau anders herum aus. Da hat die DNB Euro-Banknoten im Wert von 17,228 Mrd. Euro mehr in den Umlauf gebracht als daraus erhalten. Ralf Faust
- Die Leipziger Messeschecks 1949 bis 1951: Ein Nachtrag
Die Deutsche Notenbank gab zur Leipziger Herbstmesse 1949 und danach bis zur Leipziger Herbstmesse 1951 Messeschecks für ausländische Besucher heraus, die diese gegen Devisen einlösen (eine Verpflichtung bestand nicht) und mit denen sie ihre Ausgaben während ihres Aufenthaltes in Leipzig bestreiten konnten[1]. Für die ausgegebenen Serien konnten nun die Auflagen sowie die Ausgabezahlen ermittelt werden. Ebenso liegen für alle Ausgaben Informationen über die Höhe der nicht eingelösten Messeschecks vor. Deutsche Notenbank, Berlin: Messe-Scheck über 10 Pfennig vom 20. Februar 1951. Von der Gesamtauflage wurde nur ein Teil ausgegeben. Ungeklärt ist, warum die Deutsche Notenbank trotz rückläufiger Umtauschzahlen bis zum Ende der Verwendung von Messeschecks beim VEB Deutsche Wertpapierdruckerei Leipzig weit über den Bedarf hinaus Auflagen bestellte, von denen ein großer Teil nach Ende der jeweiligen Messe vernichtet wurde. Es zeigt sich, dass die ausländischen Messebesucher die Frühjahrsmesse stärker frequentierten als die Herbstmesse, dass aber die Entwicklung der gewechselten Devisenbeträge zwischen 1949 und 1951 rückläufig war. Dafür gab es mehrere Gründe. Für Geschäftsleute aus Westeuropa wurde der Handel mit den Staatshandelsländern Osteuropas durch die Verstaatlichung der Industrien und die zunehmende Reglementierung der Exporttätigkeit, aber auch durch politisch motivierte Exportverbote seitens der USA und westlicher Staaten immer schwieriger[2]. Ein weiterer Grund war sicherlich auch der Aufstieg der 1947 in Hannover gegründeten Deutschen Industrie-Messe, die in den Westzonen bewusst ein Gegengewicht zur Leipziger Mustermesse bilden sollte. Ab 1950 beteiligten sich auch ausländische Aussteller an der Deutschen Industrie-Messe Hannover, die sich schnell zu einer Leistungsschau der westdeutschen Exportindustrie entwickelte. Ungünstige offizielle Umtauschkurse und der fehlende Umtauschzwang in Verbindung mit einem schmalen Angebot an Konsumgütern für den persönlichen Bedarf machten die Messe in Leipzig für Besucher aus den westlichen Ländern zunehmend unattraktiv. Aufgrund der geringen Beträge nicht eingelöster Messeschecks sind diese als gelaufene Stücke weiterhin gesuchte Sammlerobjekte. Eingelöste Schecks sollten als Belege bei der Emissions- und Girobank, Filiale Leipzig bzw. der Deutschen Notenbank, Filiale Leipzig verbleiben und wurden vermutlich später vernichtet; im Sammlermarkt bekannt sind entwertete Schecks zu 0,10 DM/DN der Ausgabe zur Herbstmesse 1951 (Serie E). Dr. Sven Gerhard Anmerkungen [1] S. dazu den Beitrag „Die Leipziger Messeschecks 1949 – 1951“ in geldscheine-online.com vom 17.5.2023 sowie in Münzen & Sammeln Ausgabe 10/2023, S. 127 [2] Am 1. Januar 1950 nahm das auf Betreiben der USA gegründete Coordinating Committee for East West Trade Policy mit Sitz in Paris seine Arbeit auf. Es sollte verhindern, dass Länder unter sowjetischem Einfluss Zugang zu moderner Technologie erhielten. In der Folgezeit wurden viele Exportgüter aus westlichen Ländern mit Exportverboten in sozialistische Länder belegt.
- Wetzlar: Goldmark 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfang auch von Handelskammern und Städten bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet, so auch in der Stadt Wetzlar. In der zum Rheinland gehörenden, aber im hessischen Sprach- und Wirtschaftsgebiet liegenden Stadt Wetzlar sind Ende 1923 vier verschiedene Emissionen wertbeständigen Notgelds erfolgt. Handelskammer für den Kreis Wetzlar, Notgeldschein für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 0.21 Mark Gold = 1/20 Dollar, ausgegeben in Wetzlar am 6. November 1923. Aufruf zum Umtausch des Scheines spätestens am 15. Dezember 1923. Davon hat jedoch nur die Ausgabe der Handelskammer für den Kreis Wetzlar eine größere Bedeutung erlangt. In der Vollversammlung vom 3.11.1923 beschloss die Handelskammer die Herausgabe wertbeständigen Goldmark-Notgelds unter den bekannten Bedingungen des Reichsministers der Finanzen. Die Stellung der erforderlichen Kontrollpersonen während des Drucks der Scheine wurde den Firmen Stahlwerk Buderus-Röchling A.-G., Ernst Leitz und Friedrich Hollmann A.-G. übertragen. Weiterhin wurde beschlossen, das Notgeld an jede handelsgerichtlich eingetragene, im Kammerbezirk ansässige Firma, mit der Verpflichtung abzugeben nicht mehr als 25% der Löhne und Gehälter wertbeständig zu zahlen. Die Verpflichtung musste schriftlich eingegangen werden. Die Ausgabe der Stücke in den Nennwerten 0.21, 0.42 und 1.05 Mark Gold (Goldmark mit Dollar-Valutaklausel = 1/20, 1/10, ¼ Dollar) begann am 13. November 1923 und zog sich entsprechend der langen Druckdauer für die verhältnismäßig große Menge von rund 315.000 Goldmark bis zum 11. Dezember 1923 hin. Handelskammer für den Kreis Wetzlar, Notgeldschein für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 0.42 Mark Gold = 1/10 Dollar, ausgegeben in Wetzlar am 6. November 1923. Aufruf zum Umtausch des Scheines spätestens am 15. Dezember 1923. Das von der Stadtverwaltung Wetzlar in vier Wertstufen von 0.42, 1.05, 2.10 und 4.20 Mark Gold (Goldmark mit Dollar-Valutaklausel = 1/10, ¼, ½, 1 Dollar) mit Datum vom 20. November 1923 gedruckte Notgeld ist erst ab Anfang Dezember in den Verkehr gegeben worden. Da bereits ansehnliche Mengen des Handelskammergeldes umliefen, brauchte man nur rund 81.000 Goldmark zu emittieren. Stadt Wetzlar, wertbeständiger Notgeldschein über 1.05 Mark Gold = ¼ Dollar, gedeckt durch Hinterlegung von wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, ausgegeben in Wetzlar am 20. November 1923. Das Goldmark-Stadtgeld Wetzlars geriet durch eine ungeschickt formulierte Bekanntmachung der Handelskammer vom 6. Dezember 1923 einige Zeit in Misskredit. Im "Wetzlarer Anzeiger" vom 7.12.1923 veröffentlichte die Kammer, dass für das von ihr „herausgegebene wertbeständige Notgeld - im Gegensatz zu dem von der hiesigen Stadtverwaltung herausgegebenen - alle gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind“. Bereits in der nächsten Nummer der Zeitung musste die Kammer diese Mitteilung berichtigen. In der Stadtverordnetensitzung vom 13.12. 1923 erklärte Bürgermeister Dr. Kühn, dass durch diese diskriminierende Meldung das Ansehen der Stadt sehr geschädigt worden sei. Stadt Wetzlar, wertbeständiger Notgeldschein über 2.10 Mark Gold = ½ Dollar, gedeckt durch Hinterlegung von wertbeständiger Anleihe des Deutschen Reiches, ausgegeben in Wetzlar am 20. November 1923. Die Wetzlarer Firma Ernst Leitz, Optische Werke, gab mit Datum vom 6. November 1923 ohne Genehmigung des Reichsministers der Finanzen Gutscheine in vier Nennwerten (0.05, 0.10, 0.50, 1 Goldmark) mit Gültigkeit bis zum 15.12.1923 aus. Ebenso gaben die Stahlwerke Buderus-Röchling A.-G. mit Datum 27. November 1923 bzw. 1. Dezember 1923 Gutscheine in fünf Nennwerten (0.05, 0.10, 1, 2 und 5 Goldmark) aus. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro
- Europäische Währungsunion: 2023 deutlich mehr Falschgeld
Laut Bundesbank ist das Falschgeldaufkommen im vergangenen Jahr deutlich gestiegen. Allein in Deutschland wurden durch Polizei, Banken und den Handel knapp 56.600 falsche Euro-Scheine aus dem Verkehr gezogen, das sind gut 28 % mehr als im Vorjahr 2022. Bundesbankvorstand Burkhard Balz erläuterte: "Der Anstieg der Falschgeldzahlen liegt in wenigen großen Betrugsfällen, vor allem mit gefälschten 200- und 500-Euro-Banknoten begründet." Kriminelle haben dabei Besitzern von Luxusgütern mehrfach im großen Stil "Blüten" untergeschoben. Den Verkäufern werden zuerst Taschen mit echten Banknoten gezeigt, die dann in einem unbeobachteten Moment gegen Taschen mit Falschgeld ausgetauscht werden. Die Verkäufer bleiben auf dem Schaden sitzen, sie sind das Luxusgut los und das Falschgeld wird nicht erstattet. 8.763 falsche 200-Euro-Scheine wurden in 2023 sichergestellt, im Vorjahr waren es "nur" 2.396 gewesen. Vom 500-Euro-Schein, der seit 2019 nicht mehr hergestellt wird, waren es 2.641 im Vergleich zu 989 im Jahr 2022. Durch die Fälschung der hohen Nennwerte stieg die Schadensumme um 90 % auf 5,1 Millionen Euro, davon 4.825.700 Euro allein bei den beiden höchsten Nominalen. Die Bundesbank beruhigt "Trotz der deutlich höheren Zahl an Fälschungen ist das Risiko für Normalbürger, mit Falschgeld in Berührung zu kommen, nach wie vor gering." 2023 entfielen in Deutschland sieben falsche Euro-Banknoten auf 10.000 Einwohner. Das bisherige Allzeithoch war 2015 verzeichnet worden, damals wurden 95400 "Blüten" in Deutschland aus dem Verkehr gezogen. Auch in Europa stieg das Falschgeldaufkommen 2023 gegenüber dem Vorjahr deutlich um 24 % an. Aus dem Verkehr gezogen wurden 467.000 falsche Euro-Scheine im Wert von 25 Millionen Euro. 2022 betrug der Schaden durch Falschgeld noch 21,5 Millionen Euro. 2023 kamen in Europa 14 falsche Euro-Scheine auf 10.000 Einwohner, also das doppelt so viele wie in Deutschland allein. Laut Bundesbank sei die Qualität der Fälschungen nicht gestiegen, sondern ganz im Gegenteil sei eine große Masse Fälschungen in sehr niedriger Qualität sichergestellt worden. 16 % der aus dem Verkehr gezogenen "Blüten" in Deutschland trugen Aufdrucke wie "Movie Money" oder "Prop copy". Solche Scheine kann man inzwischen im Internet preiswert als Filmrequisiten kaufen. Obwohl diese Scheine über keine Sicherheitsmerkmale verfügen, werden sie immer wieder im Zahlungsverkehr von Menschen angenommen. Hans-Ludwig Grabowski
- Aus privaten Sammlungen: Reichsbanknote zu 100 Billionen Mark vom 26. Oktober 1923
Höhepunkt der großen Inflation und Stabilisierung der Mark im November 1923 Wie viele Nullen gehören hinter die 1? Am 2. November 1923 gab die Reichsbank die Ausgabe eines 100-Billionen-Mark-Scheins bekannt. Dies war der höchste Nennwert, den eine Banknote in Deutschland je hatte. Die Goldmark stand an diesem Tag (umgerechnet zum offiziellen Dollarkurs der Berliner Börse) bei 76 Milliarden Papiermark, so dass 100 Billionen Mark am 2. November 1923 etwa 1.300 Goldmark entsprachen. Doch die Hyper-Inflation war noch nicht auf ihrem Höhepunkt. Achtzehn Tage später, am 20. November 1923, war der Wert des 100-Billionen-Mark-Scheins auf 100 Goldmark gefallen. Dass damit der Höhepunkt der Inflation erreicht war, war den Menschen noch nicht bewusst. Doch der Reihe nach. Mit Beginn der Ausgabe der Rentenmark am 15. November 1923 durfte die Reichsbank dem deutschen Staat keine Kredite mehr gewähren. Damit endete die seit dem Ersten Weltkrieg aus dem Ruder gelaufene Staatsfinanzierung über die Notenpresse. Die Reichsbank gewann die Kontrolle über die Markwährung zurück. Ab dem 20. November 1923 gelang es ihr, den Dollarkurs in Berlin bei 4,2 Billionen Mark zu stabilisieren. An den ausländischen Börsen und im besetzten Rheinland wurde der US-Dollar freilich noch einige Tage deutlich höher gehandelt. So notierte er nach Angaben des Reichsbankpräsidenten Hjalmar Schacht an der Kölner Börse am 26. November 1923 sogar bei 11 Billionen Mark, fiel dann aber bis zum 30. November unter 8 Billionen Mark und schließlich am 10. Dezember auf die von der Reichsbank gewünschten 4,2 Billionen Mark (Hjalmar Schacht, "Die Stabilisierung der Mark", Berlin u. Leipzig 1927, S. 80). Bei diesem Dollarkurs war die Umrechnung der Papiermark in Gold- und Rentenmark einfach: Geteilt durch den Dollarkurs der Vorkriegszeit von 4,20 Goldmark ergab 1 Billion Mark genau eine Gold- oder Rentenmark. Bereits am 17. November 1923 hatte die Reichsbank verfügt, dass sie ab dem 22. November 1923 kein Notgeld mehr annehmen werde und dass die Aussteller von Notgeld aufgefordert würden, ihre Notgeldscheine, die sich in den Kassen der Reichsbank befanden, bis zum 26. November einzulösen. Da die Rentenmark nur innerdeutsches Zahlungsmittel war und die Reichsbank vorerst keine Papiermark-Kredite mehr vergab, zerschlug sich die Spekulation auf einen weiteren Kursverfall der Mark. Mit einem Darlehen der Rentenbank konnte das Deutsche Reich seine gesamten Altschulden von 191 Trillionen Mark tilgen – umgerechnet waren das ab dem 20. November 1923 „nur“ noch 191 Millionen Gold- oder Rentenmark. Das Geld war nun knapp, beim Staat wie bei den Unternehmen. Überall musste gespart werden. Viele Arbeiter wurden entlassen, Löhne und Gehälter gekürzt. Und die Preise sanken: Für ein Zweipfundbrot musste man Ende November noch 580 Milliarden Mark oder 0,58 Rentenmark bezahlen, Mitte Dezember nur noch 350 Milliarden Mark oder 0,35 Rentenmark. Im Dezember 1923 war die Inflation besiegt und die Mark endgültig stabilisiert. 1924 kam die Reichsmark und mit der deutschen Wirtschaft ging es wieder aufwärts. Die Arbeitslosigkeit sank, die Löhne stiegen, die „Goldenen Zwanziger“ begannen. Die Bevölkerung musste im Zahlungsverkehr nicht mehr mit astronomisch hohen Zahlen umgehen und rechnen: Bei der 100-Billionen-Mark-Note stünden, würde man den Nennwert in einer Zahl ausdrücken, immerhin 14 Nullen hinter der Eins... Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Hensengerth Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich ("Weimarer Republik") Emittent: Deutsche Reichsbank, Reichsbankdirektorium Nominal: 100 Billionen Mark Datierung: 26. Oktober 1923 Vorderseite: Druck einseitig, Text auf Ornamenten mit Wertzahl Rückseite: ohne Druck Material: Papier mit Wasserzeichen Distelstreifen Format: 174 mm x 86 mm Nummerierung: C•0167030 Gültigkeit: November 1923 bis 5. Juli 1925 Zitate: DEU-153 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 125 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) GER-128 (Standard Catalog of World Paper Money) Dr. Bernd Sprenger Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop
- Wertbeständiges Handelskammer-Notgeld 1923
Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese Anleihe gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin in beträchtlichem Umfange von den Handelskammern bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Das wertbeständige Handelskammer-Notgeld war ein Goldnotgeld mit Valutaklausel. Goldmark 1923 Umgangssprachlich waren mit Goldmark bis 1922 nur die auf Mark lautenden Goldmünzen des Kaiserreichs gemeint. Der später folgende Ausdruck Goldmark, gebräuchlich in der Amtssprache der "Weimarer Republik", entstand ab 1923 zur Unterscheidung gegenüber den durch die Inflation entwerteten, auf Mark lautenden Geldzeichen, insbesondere den Banknoten („Papiermark“). Bei dieser Kunstwährung „Goldmark“ handelte es sich um einen Oberbegriff, der seinen Sinn erst durch die nähere Bestimmung des Wertmessers bekam, die sich u. a. in der bekannten Gleichung 1 Goldmark = 10/42 Dollar ausdrückte. Die Goldmark war also lediglich eine Rechnungseinheit darstellende Größe und kein gesetzlicher Währungsbegriff. Die Goldmark mit Dollarbezug erschien ab 1923 auch auf wertbeständigen Notgeldscheinen, abgeleitet von den beiden Reichsgoldanleihen des Jahres 1923. Goldmark-Notgeld mit Valutaklausel Eine Valutaklausel, auch Fremdwährungsklausel genannt, ist eine bestimmte Form von Wertsicherungsklauseln. Die Klausel beschreibt eine vertragliche Vereinbarung, in der eine Schuld durch Bindung an die Bezugsgröße „Wechselkurs einer ausländischen Währung“ wertbeständig gemacht und der Inflation entzogen werden soll. In der Hyperinflation waren die meisten der bis Ende 1923 in Goldmark ausgegebenen wertbeständigen Notgeldscheine mit Valutaklausel auf den nordamerikanischen, goldgedeckten Dollar (US-Dollar) bezogen. Der US-Dollar war 1923 und auch in den Folgejahren eine Goldwährung, bei der die Währung aus Goldmünzen bestand (Goldstandard). Der 1923 gebräuchliche Börsenbegriff „Goldmark mit Valutaklausel“ bezog sich in der Regel auf den goldgedeckten Dollar mit dem Umrechnungsfaktor 4,20 Goldmark = 1 Dollar. Bei dieser Art von Valutaklausel liegt zwar eine Geldschuld in ausländischer Währung vor (Valutaschuld), gezahlt wird aber nach Devisenkursumrechnung in deutscher Reichswährung. Man spricht deshalb von einer unechten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, im Gegensatz zu einer echten Valutaschuld bzw. Valutaklausel, bei der sich der Schuldner verpflichten würde, die Geldschuld in Fremdwährung zu zahlen. Handelskammer-Goldmarknotgeld Die Handelskammer Dresden emittierte am 25. Oktober 1923 die früheste wertbeständige Notgeldausgabe einer deutschen Handelskammer. Die Handelskammern erschienen – wie gelegentlich auch schon in der vorangegangenen bzw. gleichzeitigen Periode der Papiermark-Notgeldausgaben – besonders geeignet, einheitliches Notgeld zur Vermeidung zahlreicher Firmenausgaben in den Verkehr zu bringen. Sie fungierten dann quasi als Treuhänderinnen der ihnen angeschlossenen Mitgliedsfirmen. Solches „wertbeständiges Handelskammer-Goldmarknotgeld“ wurde im Rheinland, in Hannover, in Hessen, Westfalen, Sachsen, der Provinz Sachsen, Württemberg und in Baden ausgegeben. Dagegen fehlt es gänzlich in Brandenburg, Pommern, Ostpreußen, Schlesien, im damaligen Freistaat Thüringen, Mecklenburg und in Bayern. Handelskammer Plauen, Wertbeständiges Notgeld über 5 Goldpfennig = ½/42 Dollar, ausgestellt in Plauen am 12. November 1923. Es sei grundsätzlich vermerkt, dass das wertbeständige Notgeld der Handelskammern in allen Teilen Deutschlands oft weit über einen vorgesehenen örtlichen Bereich hinaus umgelaufen ist. Ob es anderwärts angenommen wurde oder nicht, hing viel weniger von einer behördlichen Genehmigung als davon ab, ob es örtlich Vertrauen genoss und Verwertungsmöglichkeiten bestanden. Insgesamt gab es im Deutschen Reich ab Ende Oktober 1923 25 Emissionen von Handelskammer-Goldmarknotgeld (ausgegeben von 23 Handelskammern, insgesamt 104 wertbeständige Notgeldscheine). Das Notgeld lautete auf Goldpfennig (Gpf) bzw. Goldmark (Gmk) auf der Valutabasis des Dollars (4.20 Goldmark = 1 US-Dollars). Die Stückelungen in Goldmark existierten in den Nominalwerten von 4,2, 8,4, 10½, 21, 42 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1,05, 2,10, 4,0 Goldmark (Gmk) oder 1, 10, 20, 40, 50 Goldpfennig (Gpf) bzw. 1, 2 Goldmark (Gmk). Handelskammer Dresden, Wertbeständiges Notgeld über 8 Goldmark = 80/42 Dollar, ausgestellt in Dresden am 12. November 1923. Die Handelskammern erfragten seinerzeit den Bedarf an Goldmarknotgeld bei den angeschlossenen Industriebetrieben und Händlern und meldeten ihn dem Reichsfinanzministerium zur Genehmigung. Das Reichsfinanzministerium genehmigte gelegentlich beantragte Mengen nicht in voller Höhe, z. B. bei der Handelskammer Mannheim als erste Rate nur 700.000 Gmk anstatt 1 Mio. Gmk. Einige Handelskammern gaben wesentlich geringere als die vom Reichsfinanzministerium genehmigten Mengen aus, so u.a. die Handelskammer Harburg. Das beruhte darauf, dass in dem Zeitraum zwischen Antragstellung und seiner Genehmigung der Mangel an wertbeständigen Zahlungsmitteln durch größeren Zufluss von kleinen Stücken der Reichsgoldanleihe oder der neuen Rentenmarkscheine teilweise behoben werden konnte. Ein Beispiel für eine späte Goldmark-Emission war der von der Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) als letzte deutsche Handelskammer-Ausgabe am 18.12.1923 ausgegebene „Pfälzische Handelskammerdollar“ mit dem Wert 4,20 Gmk = 1 Dollar. Von der Auflage von einer Million Stück kamen nur noch 200 Notgeldscheine in den Umlauf, da die Nachfrage nach wertbeständigem Notgeld durch die Zulassung und Verteilung der neuen Rentenmark zu diesem Zeitpunkt stark nachgelassen hatte. Der Rest der Scheine wurde vernichtet. Handelskammer Ludwigshafen am Rhein, Notgeldschein über 1 Dollar U.S.A = 4,20 Mark Gold = 1 Pfälzischer Handelskammerdollar, ausgestellt Ludwigshafen am Rhein am 18. Dezember 1923. Genehmigt von der Hohen Alliierten Rheinlands-Kommission, abgesichert durch Hinterlegung des Dollarbetrags bei der Allgemeinen Elsässischen Bankgesellschaft, Filiale Ludwigshafen a. Rh., umgerechnet am Einlösungstag nach New-Yorker Briefnotierung. Fakultative Möglichkeit der Einlösung durch Gutschrift in Dollars U.S.A. Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau, Notgeldschein über 2.10 Mark Gold = ½ Dollar, ausgestellt in Frankfurt am Main am 30. Oktober 1923 (Vorder- und Rückseite). Folgende 23 Handelskammern emittierten vom 25. Oktober 1923 bis zum 18. Dezember 1923 25 Ausgaben Goldmarknotgeld (sortiert nach Ausgabeort): Handelskammer für das südöstliche Westfalen in Arnsberg (Westfalen) am 22.11.1923, gemeinsam mit Stadt und Landkreis Hagen sowie Kreis Wittgenstein, Wertbeständige Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Cassel in Cassel (Hessen-Nassau) am 6.11.1923, Notgeld über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Dillenburg in Dillenburg (Hessen-Nassau) am 15.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeld für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reichs über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 25.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer Dresden in Dresden (Sachsen) am 12.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 50 Gpf/ 1, 2, 4, 8 Gmk Handelskammer Erfurt in Erfurt (Provinz Sachsen) am 30.10.1923, Notgeldscheine über 4.2, 8.4, 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Kaufmannschaft des Einzelhandels im Handelskammerbezirk Flensburg e.V. in Flensburg (Schleswig-Holstein), ohne Datum, Bezugscheine für Waren über 10, 50 Gpf/ 1 Gmk Handelskammer Frankfurt am Main – Hanau in Frankfurt am Main/Hanau (Hessen-Nassau) am 30.10.1923 und 21.11.1923, bis 15.12.1923, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammern Freiburg, Konstanz, Lahr, Schopfheim und Villingen in Freiburg i. B. (Baden) am 10.11.1923, Gemeinschaftsausgabe über 5 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 21, 42 Gpf./ 1,05 und 2,10 Gmk Handelskammern Gießen und Friedberg in Gießen (Hessen) am 7.11.1923, gemeinsam mit dem Arbeitgeberverband für Lahngau und Oberhessen, Notgeldscheine über 1,05 Gmk Handelskammer zu Halle in Halle a. S. (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständige Notgeldscheine über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer Harburg in Harburg (Hannover) am 3.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 220.500 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammer Heidenheim, Nebenstelle Gmünd in Heidenheim (Württemberg), gemeinsam mit Industrie- Arbeitgeberverband, Schwäbisch-Gmünd am 30.10.1923, Wertbeständiges Notgeld über 1, 10, 40 Gpf, 1 und 2 Gmk Handelskammer für die Kreise Karlsruhe und Baden in Karlsruhe (Baden) am 3.11.1923, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Leipzig in Leipzig (Sachsen) am 27.10.1923 und im November 1923, Wertbeständiges Notgeld über 10, 20, 50 Gpf/ 1, 2 GM Handelskammer Ludwigshafen a. Rh. in Ludwigshafen (Pfalz) am 18.12.1923, bis 31.1.1924, 200 Scheine ausgegeben als „Pfälzischer Handelskammerdollar“, Notgeldscheine über 4,20 Gmk = 1 Dollar Handelskammer für den Kreis Mannheim in Mannheim (Baden) am 10.11.1923, 700.000 Gmk, später erhöht auf 7 Mio. Gmk, Notgeldscheine über 4.2, 21, 42 Gpf/ 1,05, 4,20 Gmk Handelskammer für die Kreise Mühlhausen i. Thü., Worbis und Heiligenstadt in Mühlhausen (Provinz Sachsen) am 15.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer zu Osnabrück in Osnabrück (Hannover), ohne Datum, bis 10.12.1923, Wertbeständige Gutscheine über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 GM Handelskammer für den Amtsbezirk Pforzheim in Pforzheim (Baden) am 1.11.1923, rund 2,1 Mio. Gmk, Gutscheine über Reichsgoldanleihe über 10½, 21, 42, Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20 Gmk Handelskammer Plauen in Plauen (Sachsen) am 12.11.1923 und 28.11.1923, Wertbeständiges Notgeld über 5, 10, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer Solingen in Solingen (Rheinland) am 12.11.1923, 820.000 Gmk, Notgeldscheine über 42 Gpf/ 1,05, 2,10, 4,20, 21 Gmk Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 27.10.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergische Industrie- und Handels-Goldnoten über 21, 42 Gpf/ 1,05, 2,10 Gmk Handelskammer Stuttgart in Stuttgart (Württemberg) am 23.11.1923, Württembergischer Städtetag war Treuhänder, Württembergisches wertbeständiges Notgeld über 20, 50 Gpf/ 1, 2 Gmk Handelskammer für den Kreis Wetzlar in Wetzlar (Rheinland) am 6.11.1923, bis 15.12.1923, rd. 315.000 Gmk, Notgeldscheine für wertbeständige Anleihe des Deutschen Reiches über 21, 42 Gpf/ 1,05 Gmk Handelskammer Stuttgart, Württembergisch wertbeständiges Notgeld über 50 Goldpfennig, ausgestellt in Stuttgart am 23. November 1923. Die Einlösung des Handelskammer-Goldmarknotgeldes erfolgte durch Aufruf des Reichsfinanzministers Anfang 1924 nach Gebieten 25.1. bis 24.2.1924: Schleswig-Holstein, Westfalen, unbesetzte Teile des Rheinlands 10.2. bis 10.3.1924: Baden, beide Hessen 10.5. bis 10.6.1924: Provinz Sachsen 15.6. bis 15.7.1924: Freistaat Sachsen 1.8. bis 31.8.1924: Land Württemberg Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat (6/2023) Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro
- Somalia: Unbekannte 2000-Schilling-Note – Geld, das auf der Straße liegt
Anfang der 2010er-Jahre ordnete die somalische Übergangsregierung den Druck einer neuen Banknotenserie im Sudan an (vermutlich durch die staatliche Sudan Currency Printing Press). Im Jahr 2013 erklärte die neue somalische Bundesregierung, dass die Einführung der Banknoten auf unbestimmte Zeit verschoben werde, bis die somalischen Finanzinstitutionen gestärkt seien. Es ist nicht bekannt, ob der Sudan zu diesem Zeitpunkt bereits Banknoten für Somalia gedruckt hatte. Laut einem Artikel auf Hiiraan Online vom 13. Juni 2018 sagte Bashir Isse Ali, Gouverneur der Zentralbank von Somalia, dass die Regierung und der Internationale Währungsfonds sich darauf vorbereiteten, 41 Millionen US-Dollars für den Druck neuer Banknoten in Werten zu 5.000, 10.000, 20.000 und 50.000 Schilling mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen auszugeben. In früheren Interviews sagte er, dass auch 1.000- und 2.000-Schilling-Noten in Betracht gezogen würden. Einem Artikel auf Hiiraan Online vom 20. März 2021 zufolge sagte Abdusalam Omer Hadliye, ein ehemaliger Gouverneur (Januar bis September 2013) der somalischen Zentralbank, dass große Mengen somalischer Schilling-Noten in einem sudanesischen Lagerhaus verblieben seien. Er wies darauf hin, dass die Banknoten von einer deutschen Firma (vermutlich Giesecke & Devrient) gedruckt worden seien und sieben Sicherheitsmerkmale aufwiesen. Im Jahr 2023 brach im Sudan ein Bürgerkrieg zwischen den sudanesischen Streitkräften und den paramilitärischen Rapid Support Forces aus. In der Folge tauchten in den Straßen von Khartum nicht ausgegebene somalische Banknoten auf. Die Abbildung zeigt eine bislang unbekannte 2000-Schilling-Note der Zentralbank Somalias. Hans-Ludwig Grabowski
- World Money Fair 2024
Vom 2. bis 4. Februar findet im Estrel Congress Center in Berlin, dem Austragungsort der weltweit größten Münzenmesse, wieder die World Money Fair statt. Mehr als 300 Aussteller aus über 50 Nationen präsentieren dann auf 9.000 Quadratmetern Ausstellungsfläche an der Berliner Sonnenallee ihr numismatisches Sortiment – von traditionellen Sammlerstücken bis zu faszinierenden Neuheiten mit beeindruckenden Prägungen. „Die World Money Fair richtet sich nicht nur an Kennerinnen und Kenner der Numismatik“, sagt Goetz-Ulf Jungmichel, Geschäftsführer der World Money Fair. „Viele der Aussteller bieten auch Angebote für Menschen, die ihre Sammelleidenschaft erst entdecken oder sich für Münzen und Medaillen als Wertanlage interessieren.“ Im Eingangsbereich der Messe bietet der Berufsverband des Deutschen Münzenfachhandels e. V. aus diesem Grund beispielsweise eine Einsteigerberatung zum Münzensammeln an. Wir freuen uns auf Ihren Besuch am Stand des Battenberg Gietl Verlags in der Convention Hall 1, Stand E8. Sprechen Sie persönlich mit der Redaktion von Geldscheine-Online. Wir sehen uns in Berlin! www.worldmoneyfair.de Hans-Ludwig Grabowski Redakteur
- Die Geldballade
Zitate rund ums Geld und Diese Welt: geld gilt wenn geld weniger gilt gibt es mehr geld wobei mehr geld weniger gilt als gestern weniger geld wenn geld mehr gilt gibt es weniger geld wobei weniger geld mehr gilt als gestern mehr geld geld gilt Kurt Marti (1921–2017) Schweizer Pfarrer, Schriftsteller und Lyriker












