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- British Armed Forces Special Vouchers, Teil 2
Die CP3-Token zu ½ d und 1 d der British Armed Forces. Bereits bei der Besprechung am 5. März 1946 im Kriegsministerium waren sich die Teilnehmer darüber einig, dass zur Ergänzung der geplanten British Armed Forces Special Voucher (BAFSV) Wertmarken[1] zu ½d und 1d ausgegeben werden sollten. Man dachte dabei an Token, wie sie bereits seit längerer Zeit in Frankreich von den NAAFI-Einrichtungen verwendet wurden. 2023 versorgte die Navy, Army and Air Force Institutes – kurz NAAFI – britische Militärangehörige und ihre Familien in Großbritannien, Nordirland, Deutschland, auf den Falkland-Inseln, auf Ascension, Brunei und Gibraltar. Die 1920 von der britischen Regierung gegründete NAAFI war ein Zusammenschluss früherer Organisationen zur Versorgung der britischen Streitkräfte. Sie unterhält Erholungs-, Sport- und Freizeiteinrichtungen für Angehörige der britischen Streitkräfte und ihre Familien im In- und Ausland. Die NAAFI betreibt Clubs, Bars, Restaurants, Cafés, Wäscherein, Geschäfte und Supermärkte auf den meisten Militärstützpunkten, außerdem Kantinen auf größeren Schiffen der Marine. Zu Beginn des Zweiten Weltkrieges stieg die Zahl der Einrichtungen von 1.350 auf fast 10.000, darunter 800 Kantinen auf Schiffen und 900 mobile Kantinen. Nach Kriegsende sank die Zahl der Einrichtungen schnell und die Zahl der Beschäftigten halbierte sich auf nahezu 65.000 im Jahr 1947. 1955 verlegte NAAFI ihren internationalen Hauptsitz ins JHQ Rheindahlen bei Mönchengladbach, dem Hauptquartier der Britischen Rheinarmee. [Angaben nach WIKIPEDIA] J. R. Trevaldwyn war nicht nur für das Papiergeld zuständig, sondern auch für die Beschaffung der ½d- und 1d-Token. Es war bekannt, dass De La Rue bereits 1944 für die NAAFI Wertmarken gefertigt hatte, die in Frankreich im Gebrauch waren. Hierbei handelte es sich um achteckige, braune ½-Franc-Marken [möglicherweise auch um 1-Franc-Münzen] aus Laminat, einem Material, das mit CP3 bezeichnet wurde. Vermutlich handelt es sich um einen Verbundstoff aus einem Kunstharz (möglicherweise Phenol), das entweder mit Papier oder Stoff verbunden ist, daher die sichtbare Struktur. Die daraus hergestellten Münzen sind leicht, aber stark und steif, haltbar und wasserfest.[2] Ihre Ausgabe war wegen des Mangels an Kleingeld notwendig. Abb. 1: NAAFI, o. D., ½ Franc, Vorder- und Rückseite, Ø 24 mm, Material: CP3, aufgedruckte Schrift. Abb. 2: NAAFI, o. D., ½ Franc, Vorder- und Rückseite, Ø 24 mm, Material: CP3, aufgedruckte Schrift. Anhand der Schriftgröße können drei Ausgaben unterschieden werden: 0,5, 1,5 und 2,5 mm. Trevaldwyn lud De La Rue-Vertreter ein, um über die Lieferung von Token an die britische Armee zu verhandeln. Bei dem Treffen, das am 22. März 1946 stattfand, legte er den beiden Firmenvertretern auch farbige Kunststoffmarken über 10 und 20 Groschen vor. Es stellte sich heraus, dass die in Österreich verwendeten Marken nicht von De La Rue stammten. Sie waren wohl erst kurze Zeit vorher von der Firma Wollen & Co. Ltd. aus Sheffield angefertigt worden.[3] Abb. 3: NAFFI, o. D., 10 Groschen, Vorder- und Rückseite, Ø 25 mm, Material: Plastik. Abb. 4: NAFFI, o. D., 20 Groschen, Vorder- und Rückseite, Ø 25 mm, Material: Plastik. Die De La Rue-Vertreter waren der Meinung, dass diese aus Plastik bestehenden Stücke leicht zu fälschen seien und rieten daher entschieden davon ab, die neuen Marken aus diesem Material herstellen zu lassen, dagegen seien die „französischen“ Laminatmarken ausreichend gegen Fälschungen gesichert und auch der vom Kriegsministerium gewünschte Metallfaden überflüssig. Bei einer Menge von 2 Millionen Stück rechnete man mit Kosten von 7 Shillings pro 1000 Stück. Wie es scheint, war man jedoch nicht besonders an dem Auftrag interessiert, denn De La Rue wies darauf hin, dass man nicht der einzige größere Hersteller dieser Tokens sei und schlug vor, die Produktion auf mehrere Unternehmen zu verteilen, wenn das Kriegsministerium einen größeren Auftrag schnell erledigt haben wolle. Am 5. April 1946 informierte Trevaldwyn den Paymaster-in-Chief C. E. Key über den Stand der Dinge. Er schlug vor, auf einer Seite der Münze „BRITISH ARMED FORCES“ und auf der anderen die Wertbezeichnung anzubringen. Als Material käme das bewährte Laminat mit der Bezeichnung CP3 in Frage, das De La Rue Insulations Ltd. 1944 bei den NAAFI-Franc-Münzen verwendet hatte. Alle Wertmarken könnten auch in der gleichen Farbe hergestellt werden, da sie ja unterschiedlich groß seien. Für die Halfpenny-Münze schlug er die Größe der 6-Pence-Münze und für die Penny-Münze die eines Shillings vor. Abb. 5: British Armed Forces, o. D. (1946), ½d, Vorder- und Rückseite, Ø 25 mm, Material: CP3. Abb. 6: British Armed Forces, o. D. (1946), 1d, Vorder- und Rückseite, Ø 28 mm, Material: CP3. Key war jedoch der Ansicht, dass die vorgeschlagenen Größen für eine einfache Handhabung zu klein seien. Für die ½d-Token wünschte er die Größe eines Shillings und für die 1d-Marken die einer Zwei-Shillings-Münze. Auch sollten die Münzen eine runde Form haben, um mögliche Verwechslungen mit den achteckigen ½-Franc-Token zu vermeiden. Ferner wünschte er auf beiden Seiten eine Wertangabe. Obwohl Deputy Paymaster-in-Chief, Brigadier Harry Golding (1889 – 1969), eine Menge von knapp 2 Millionen Marken (jeweils 600 Kisten mit 1600 Token) für ausreichend ansah, hielt es Trevaldwyn für klüger gleich für jeden Wert 1.600.000 Token – also je Wert 1.000 Kisten – anzufordern, um auch den Bedarf für die britische Besatzungszone in Österreich abdecken zu können und noch eine Reserve für Deutschland zu haben. Am 8. April 1946 bestellte Trevaldwyn beim Versorgungsministeriums die CP3-BAF-Token mit den von Key gewünschten Änderungen. Gleichzeitig bat er, die beiden Token möglichst verschiedenfarbig herstellen zu lassen. Es ist seltsam, dass das Ministerium diesem Wunsch nicht nachkam und weiterhin dem braunen Laminat-Werkstoff den Vorzug gab. Dies ist umso erstaunlicher, wenn man bedenkt, dass sich der Manager der Overseas Institutes Services in einem Schreiben an den Chief Controller des Versorgungsministeriums darüber beschwerte hatte, dass die Marken für den normalen Gebrauch untauglich seien. Er bemängelte die winzige Schrift auf ihnen, die nur mit einer Lupe zu lesen sei. Besonders in Zeiten starken Andrangs sei das Verkaufspersonal kaum in der Lage, Fälschungen zu erkennen. [Er übersah aber dabei, dass genau deshalb die winzige Schrift mit der Firma De La Rue vereinbart worden war. Das Fälschen der Münzen sollte damit erschwert werden.] Überhaupt war der Manager vom Design der neuen Wertmarken enttäuscht. Er zweifelte an der Akzeptanz dieser Token, da die Truppe sich an den früheren mit der eindeutigen Aufschrift „Half Franc“ gewöhnt habe. Wegen des dringen Bedarfs müsse man sich mit neuen 5.000.000 Wertmarken arrangieren. Allerdings sollte man die Angelegenheit später wieder aufgreifen und wirklich gute, hellfarbige und entsprechend gekennzeichnete Wertmarken schaffen. Abb. 7: NAAFI, 1944, ½ Franc, Vorderseite, Ø 24 mm, Vorder- und Rückseite, Material: CP3, incuse Schrift. Im Februar 1946, als die Herstellung der Wertmarke für den Gebrauch in Österreich dringend notwendig wurde, beauftragte das Versorgungsministerium, zweifellos mit Blick auf die kritischen Bemerkungen der NAAFI, die Wollen & Co. Ltd. mit der Fabrikation der bunten Groschenmarken. Es wundert andererseits, dass das Versorgungsministerium bei den BAF-Token am unpopulären braunen Laminat-Material festhielt. Die BAF-Token blieben auch nach der Außerkurssetzung der ersten Serie der BAFSV im Umlauf. Sie dürften spätestens am 15. Februar 1971 mit der Einführung der Dezimalwährung in Großbritannien ungültig geworden sein. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Die Begriffe Wertmarke, Marke, Token, Münze usw. werden synonym verwendet. [2] Vgl. British Armed Forces NAAFI tokens, (30.01.2024). [3] Als die NAAFI am 6. Juli 1944 die Einführung der braunen französischen Wertmarken ankündigte, wurde die Firma Wollen & Co. Ltd. aus Sheffield, Hersteller von Wertmarken und Fahrkarten, beim Versorgungsministerium vorstellig und wünschte, bei zukünftigen Aufträgen von Wertmarken ebenfalls berücksichtigt zu werden.
- Die Banknote des Jahres 2023
Liebe Leser, in der Februar-Ausgabe von „Münzen & Sammeln“ sowie in unserem Online-Magazin www.geldscheine-online.com mit seinen kostenlosen Newslettern rief die Redaktion zur Wahl der Banknote des Jahres 2023 auf. Vielen Dank für die überaus zahlreich abgegebenen Stimmen mit Postkarten und vor allem sehr vielen E-mails. Sieger wurde eine sehr schöne neue Polymer-Gedenkbanknote von Fidschi. Platz 1 und damit "Banknote des Jahres 2023" mit 18,05 % aller Stimmen: Vorschlag Nr. 5 – Fidschi: Polymer-Gedenkbanknote zum chinesischen Mondjahr des Drachen, ausgegeben ab 8. August 2023. Platz 2: Vorschlag Nr. 11 mit 14,29 % aller Stimmen – Südafrika: 10 Rand der neuen Banknotenserie, in Umlauf ab 4. Mai 2023. Platz 3: Vorschlag Nr. 12 mit 10,52 % aller Stimmen – Ukraine: Gedenkbanknote zum ersten Jahrestag des russischen Angriffskriegs gegen die Ukraine, in Umlauf ab 24. Februar 2023. Die verbleibenden 57,14 % der Stimmen teilten sich die restlichen neun Vorschläge. Platz 4 belegte Vorschlag 2 Ägypten mit 9,77 %. Auf gleich viele Stimmen und einen gemeinsamen 5. Platz kamen die Vorschläge 4 (Cayman Islands) und 8 (Kasachstan) mit je 9,02 % der Stimmen. Es folgen Vorschlag 1 (Abchasien) mit 7,52 %, Vorschlag 9 (Polen) mit 6,77 %, die Vorschläge 3 (Barbados) und 7 (Jordanien) mit je 4,51 %, dann der Vorschlag 10 (Samoa) mit 3,76 % und das Schlusslicht wurde der Vorschlag 6 (Jamaika) mit 2,26 %. Nicht gezählt wurden mehrfach abgegebene Stimmen, die auch bei der Ziehung der Gewinner zu keinen höheren Gewinnchancen führten. Die Gewinner Folgende Gewinner wurden gezogen: 1. Preis: Bernhard S. aus Herisau, Schweiz Einkaufsgutschein des Battenberg Gietl Verlags über 75 Euro 2. Preis: Henry H. aus Nienburg Einkaufsgutschein des Battenberg Gietl Verlags über 50 Euro 3. Preis: Rainer T. aus Penzing Einkaufsgutschein des Battenberg Gietl Verlags über 25 Euro Zusätzlich wurden weitere sieben Gewinner gezogen! Diese erhalten je zwei Geldschein-Notizblöcke mit Motiven aus den ehemaligen deutschen Kolonien. Markus K. aus Erdweg Ingo K. aus Faid Marco R. aus Hamburg Torsten R. aus Pirna Kai W. aus Spremberg Christian Z. aus Potsdam Franz Xaver R. aus Emmerting Herzlichen Glückwunsch! Hans-Ludwig Grabowski
- Wasserzeichenpapiere für Danziger Geldscheine und mehr
Mehr als eineinhalb Jahre hatten die politisch Verantwortlichen in Danzig Zeit, sich um wichtige Dinge in ihrer Stadt zu kümmern und die Weichen für die künftige Verwaltung der Stadt und ihres Umlandes zu stellen. Am 15. November 1920 wurde das Gebiet um die preußische Hafenstadt Danzig mit den Städten Zoppot, Praust, Tiegenhof und Neuteich sowie zahlreichen Dörfern zur „Freien Stadt Danzig“ erklärt. Aufgrund des Versailler Vertrages vom 28. Juni 1919 (Art. 100-108, Abschnitt XI, Teil III) musste das Deutsche Reich diese Landesteile abtreten. Unter der Aufsicht und dem Schutz der Siegermächte des Ersten Weltkrieges wurde das Gebiet an der Ostsee ein teilsouveräner, autonomer Freistaat. Der Danziger Volkstag und der von ihm gewählte Senat beschlossen, dass das Papiergeld und die Briefmarken des Deutschen Reiches zunächst weiter verwendet werden sollten. Nach der Einführung der Danziger Staatsangehörigkeit durch das Gesetz vom 30. Mai 1922 mussten auch Pässe ausgestellt werden. Dafür musste unter den über 40 kleineren und größeren Druckereien der Stadt eine fähige Druckerei gefunden werden. Sie wurde gefunden. Abb. 1: Werbeblatt der Druckerei J. Sauer; Johann Julius Alexander Sauer hatte die Druckerei 1847 in der Wollwebergasse 4 gegründet, 1901 übernahm sein Sohn den Betrieb und Max Krogoll kam als Mitinhaber hinzu – 1933 war er dann Alleininhaber. Für die Briefmarken, die an den Schaltern in Danzig erhältlich sein sollten, wählte man die leistungsfähige Druckerei J. Sauer. Ab dem 14. Juni 1920 wurden die reichsdeutschen Briefmarken mit dem Aufdruck „Danzig“ versehen, ab dem 31. Januar 1921 produzierte die Firma die ersten Freimarken im Buchdruck. Ab 1923 wurden Druckaufträge auch an die Druckerei des Postscheckamtes Danzig, ab 1924 an die Reichsdruckerei Berlin und ab 1935 an die Postdruckerei Danzig vergeben; die Firma Sauer lieferte Mitte 1924 letztmals Briefmarken. Abb. 2: Überdruckmarken 1920 und Flugpostmarke 1923, jeweils bei der Druckerei J. Sauer gedruckt. Zufrieden mit der guten Zusammenarbeit, beauftragte der Danziger Senat 1923 folgerichtig die Druckerei Julius Sauer mit dem Druck der Zentralkassenscheine - „Zwischengulden“ -, die ab dem 24. Oktober 1923 als Übergangswährung von der deutschen Mark zum Danziger Gulden ausgegeben werden sollten. Da die Druckerei in der Fleischergasse 69 mit der Gesamtproduktion überfordert war, wurden andere Druckereien der Stadt mit dem Druck einzelner Werte beauftragt. Dies waren folgende Druckereien Albert Wilhelm Kafeman, Bodenstein & Miehlke, Carl Bäcker, W. F. Burau und Paul Rosenberg (Danziger Verlagsgesellschaft m.b.H.). Die Abkürzungen der jeweiligen Firmen finden sich auf den Kassenscheinen der Danziger Zentralkasse wieder - ebenso die zugeordneten Wasserzeichen: Abb. 3: Zuordnung der 6 Namenskürzel und der Wasserzeichen, die auf den Kassenscheinen von 1923 vorkommen. Abb. 4: Wasserzeichenpapier, das für die Kassenscheine verwendet wurde: „verschlungene Quadrate“, „Achteckfliesen“ und „Danziger Kogge/Wappen“ mit Schriftzug DANZIG. In der Fachliteratur wurden das Firmenkürzel „DV“ auch als „Danziger Verlags-Druckerei (Theodor Richter)“ gedeutet; die Adressbücher von Danzig aus den Jahren 1922–1924 listen Th. Richter lediglich als Schriftsetzer bzw. Kaufmann auf. Die „Danziger Verlagsgesellschaft“ weist auch die Druckerei W. F. Burau als Mitinhaber aus. Auch wurde vermutet, dass es sich bei „WB“ um die Druckerei Waldemar Brodt in der Langfuhrer Hauptstraße handeln könnte. Eine Druckerei mit nur acht Beschäftigte war kaum in der Lage, solche Geldscheine herzustellen, zumal es dort keine Offsetmaschinen gab. So bleiben nur die aufgeführten Druckereien, die für den Druck der Kassenscheine infrage kommen, wie z. B. die Fa. Kafemann in der Kettenhager Gasse 3/5. Abb. 5–7: Logos der Druckerei und abgestempelter Notgeld-Gutschein über 1 Goldpfennig von 1923: „A. W. Kafemann, G. m. b. H. / ppa. H. Eberlein.“ Die Druckerei Wilhelm Ferdinand Burau war ebenfalls ein leistungsstarker Betrieb mit etwa 100 Mitarbeitern; die Druckerei verfügte über Buch- und Offsetdruck-Maschinen sowie eine Chemigrafie-Abteilung. Dort konnten auch Autotypien als Druckvorlagen hergestellt werden, wie bspw. für die Herstellung der Notgeldscheine der Stadtgemeinde Danzig vom 8. August 1923 zu 1 Mio. Mark (Deutscher Reichswährung), die ebenfalls das Achteckfliesen-Wasserzeichen zeigen. Abb. 8–10: Adressbuch-Eintrag und Firmenkürzel „WB“ im Ausschnitt des 1-Mio.-Mark-Scheins, in der Ornamentgestaltung ist das Kürzel erkennbar – siehe Hinweislinien rechts. Auch die Druckerei von Otto Bodenstein und Richard Miehlke wurde in den Druck der Kassenscheine einbezogen. Die Firma druckte – wie auch J. Sauer – ebenfalls Aktien für in Danzig ansässige Gesellschaften. In ihrer Werbeanzeige liest man auch von Notgeld. Leider sind die Notgeldscheine von Danzig und Zoppot bis heute keiner der bekannten Druckereien zuzuordnen (außer 1-Mio.-Mark-Schein) – vermutlich war B&M auch daran beteiligt. Abb. 11: Anzeige der Druckerei Bodenstein & Miehlke – dort wurden die Zentralkassenscheine zu 1 Pfennig und 2 Gulden gedruckt; Abb. 12 rechts: Druckhinweis auf einer Aktie der OIKOS-Gesellschaft über 10.000 Mark vom Juli 1923. Abb. 13: Wasserzeichen des 10-Mrd.-Mark-Scheins, der letzte und werthöchste Gutschein der Stadtgemeinde Danzig vom Oktober 1923. Abb. 14/15: Wasserzeichen „verschlungene Quadrate“ in Durchsicht; links: 50 Danziger Pfennige mit Kürzel „WB“ – rechts: 5 Danziger Gulden mit Kürzel „JS“. Abb. 16: Wasserzeichen „verschlungene Quadrate“ in Durchsicht; 10 Danziger Pfennige/Oktober, mit Kürzel „JS“ – die November-Ausgabe hat das Wasserzeichen „Danziger Kogge“. Abb. 17–19: Wasserzeichen „Danziger Kogge“ in Durchsicht; links: 1 Danziger Gulden, links; mittig: Ausschnitt 10 Danziger Pfennige/November mit Kürzel „JS“; rechts: 2 Danziger Gulden mit Kürzel „AK“. Abb. 20: Wasserzeichen „Achteckfliesen“ in Durchsicht; 2 Danziger Pfennige mit Kürzel „JS“. Bei den Wz.-Abbildungen erkennt man, dass beim 10-Pf.-Schein das Wasserzeichenpapier seitenverkehrt in die Druckmaschine eingelegt wurde; das geschah ebenfalls beim 2-Gulden-Schein – dort sogar noch um 90 Grad nach links verdreht. Interessant ist, dass auch für die Pässe der Freien Stadt Danzig oder die Sparkassenbücher der Stadtsparkasse Wasserzeichenpapier verwendet wurde, wie der Vergleich mit den Notgeld- und Kassenscheinen zeigt. Abb. 21: Reisepass der FSD, Typ 2, mit Wasserzeichen „verschlungene Quadrate“. Wasserzeichenpapier wurde für die Reisepässe der 1. Ausgabe (1920–1921) nicht verwendet; die 16 Innenseiten hatten nur einen Unterdruck. Für die 2. Ausgabe (1922–1935) nutzte man Papier mit dem Wz. „verschlungenen Quadrate“ und für die 3. Ausgabe (1936–1939) mit dem Wz. „Danziger Kogge/Wappen“ – wie für Danziger Geldscheine auch. Vergleiche der Abmessungen der Wasserzeichen von Geldscheinen und Pässen ergaben eine Übereinstimmung. Abb. 22: Reisepass der FSD, Typ 3, mit Wasserzeichen „Danziger Kogge/Wappen“. Die Innenseiten der Pässe Typ 2 wurden durch einen grünen Unterdruck abgedeckt – beim Pass Typ 3 fehlt dieser Unterdruck; dort wurden jedoch einzelne Innenseiten kopfstehend eingeheftet. Finanzpolitisch und -geschichtlich interessant ist, dass in vielen Danziger Reisepässen Auszahlungen von Gulden in RM u. a. lt. der amtlichen, monatlichen Freigrenze/Reisefreigrenze aus sog. Register(mark)guthaben eingetragen wurden. Abb. 23: Sparkassenbuch der Sparkasse der Stadt Danzig (hier von 1933) mit Wasserzeichen „Kelchmuster“ in Durchsicht. Das Druckpapier für Sparkassenbücher der Sparkasse der Stadt Danzig zeigt das bei Kurt Lehrke mit Nr. 143 aufgeführte Wasserzeichen „Kelchmuster“. Solche Papiere setzte man beim Geldscheindruck in Danzig nicht ein; bei deutschen Notgeldscheinen der Inflationszeit fanden sie jedoch Verwendung – bspw. für die Notgeldscheine der Deutschen Reichsbahn (2 Mio. Mark, Berlin, 20. August 1923) oder über 10 Mrd. Mark der Berliner Brauerei Julius Bötzow vom 26. Oktober 1923. Das Wasserzeichen „Achteckfliesen“ kommt auch bei den Goldpfennig-Scheinen der Danziger Einkaufs-Genossenschaft vor. Bei deren 5-Gpf.-Gutscheinen hat nur die Serie A dieses Wasserzeichen – die Serie B druckte man auf Normalpapier. Die meisten sog. Industrieschecks der Danziger Banken und der Zoppoter Sparkasse wurden auf Wasserzeichenpapier Typ „Achteckfliesen“ gedruckt. Abb. 24: Wasserzeichen „Achteckfliesen“ in Durchsicht auf dem undatierten Gutschein zu 5 Goldpfennige, Serie A, Einkaufs-Gen. der Kolonialwarenhändler eGmbH, Danzig. Beim Druck der Guthabenschecks der Stadtgemeinde Zoppot entschied man sich für das „Tropfen“-Wasserzeichenpapier bei den August-/September-Ausgaben von 1923. Abb. 25: Wasserzeichen „Tropfen“ in Durchsicht auf Zoppoter Notgeld 100 Mio. Mark vom 28. September 1923. Diese Papiersorte wurde auch für viele andere Notgelder bei Teilauflagen im Freistaat verwendet: Notgeldscheine der Stadtgemeinde Danzig, Gutscheine der Stadt Neuteich 1920/21, Industrieschecks der Danziger Bank für Handel und Gewerbe A.-G. (20, 210 und 420 Gpfg.), Industrieschecks der Sparkasse der Stadt Zoppot (20, 105 und 210 Gpfg./2. Serie) und auch beim Kriegsnotgeld zu 5 und 20 Mark von 1918. Eine Ausnahme ist der Schein mit Überdruck 20 Mrd. Mark auf 500 Mio. Mark. Für den Druck der letzten Ausgabe verwendete man „Quadrat“-Wasserzeichenpapier – im Gegensatz zum 500-Mio.-Schein. Die Hauptdruckfarbe wurde von Rotbraun auf Grün gewechselt. Auch die Druckfarbe der jeweiligen Kontrollnummern veränderte man von Grün in Rot. Aus Zeit- und Kostengründen setzte man die alten Druckplatten nochmals ein. Abb. 26: Wasserzeichen „verschlungene Quadrate“ in Durchsicht auf Zoppoter Notgeld 20 Mrd. Mark 1923. Das Wasserzeichenpapier „verschlungene Quadrate“ wurde von der Papierfabrik Hohenofen in der preußischen Provinz Brandenburg auch in den Freistaat Danzig ausgeliefert – ebenso das „Tropfen“-Wasserzeichenpapier von der Papierfabrik Hoesch in Düren in der preußischen Rheinprovinz. Abb. 27: Wasserzeichenpapier für 25-Gulden-Banknoten. Die seit 1924 in der englischen Druckerei Bradbury, Wilkinson & Co., Ltd., hergestellten Banknoten der Bank von Danzig hatten völlig andere Wasserzeichen; das Wasserzeichenpapier wurde für die zwölf Wertstufen extra hergestellt. Es zeigt stets die Wertzahl und einen stilisierten Kopf bzw. eine Maske in Durchsicht. Michael H. Schöne Quellen: https://de.wikipedia.org https://en.wikipedia.org https://pl.wikipedia.org https://www.danzig.org Lehrke, Kurt: „Deutsche Wertpapierwasserzeichen/Abbildungen“, Berlin 1954. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2023/2024 Format: 14,8 x 21 cm, Hardcover Abbildungen: durchgehend farbig Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Mehr lesen
- Lexikon: Interest Bearing Notes
Interest Bearing Notes waren US-amerikanische verzinsliche staatliche Geldscheine. Wie viele andere Geldscheinausgaben sollten diese Noten der Regierung helfen, die steigenden Kosten während des amerikanischen Bürgerkrieges bezahlen zu können. Es werden drei Ausgaben unterschieden, die sich durch die Dauer der Verzinsung unterscheiden (ein, zwei oder drei Jahre). USA: Interest Bearing Note zu 10 US-Dollars von 1864, Laufzeit 1 Jahr. Die erste Ausgabe mit einjähriger Verzinsung brachte 5% und wurde genehmigt durch ein Gesetz vom 3. März 1863. Es gab folgende Werte: 10, 20, 50, 100, 500, 1.000 und 5.000 Dollars. Die zweite Ausgabe mit zweijähriger Verzinsung brachte ebenfalls 5% Zinsen und war zusammen mit der ersten Ausgabe genehmigt worden. Es kursierten 50-, 100-, 500- und 1.000-Dollars-Noten. USA: Interest Bearing Note zu 50 US-Dollars von 1865, Laufzeit 3 Jahre, mit Zinskupons. Die dritte Ausgabe, die in drei verschiedenen Auflagen erfolgte (Genehmigung durch den Kongress am 17. Juli 1861, 30. Juni 1864 und 3. März 1865), brachte mit dreijähriger Verzinsung 7,3% Zinsen. Die Noten hatten fünf Zinskupons zur Auszahlung der Zinsen. Die sechste Zahlung erfolgte auf Vorlage der Note nach Ablauf von drei Jahren. Die Werte waren 50, 100, 500, 1.000 und 5.000 Dollars. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
- Leserpost: Kostenpflichtige Premium-Beiträge
Sehr geehrter Herr Grabowski, mit Unmut habe ich Ihr Angebot der kostenpflichtigen Premium-Beiträge gelesen. Ich habe Ihre Zeitschrift "Münzen & Sammeln" mit dem Teilheft "Der Geldscheinsammler" seit vielen Jahren abonniert. Die Abogebühren kosten inzwischen auch fast 100 € pro Jahr. Ich meine, dass die Premium-Beiträge in Ihrem Newsletter für Abonnenten kostenfrei sein sollten, da es wenig Sinn macht, für teilweise im Heft veröffentliche Beiträge nochmals zu zahlen. Mit freundlichen Grüßen J. Braungart Neu: Premium-Mitgliedschaft bei Geldscheine-Online Zu den Premium-Beiträgen Zur Premium-Mitgliedschaft! Antwort der Redaktion Hallo Herr Braungart, mit dem Unmut ist das so eine Sache, die kenne ich auch zur Genüge und sie überkommt mich zum Beispiel immer dann, wenn ich bedenke, welchen Aufwand wir seit fast sechs Jahren mit dem Online-Magazin "Geldscheine-Online" betreiben, wie viel Engagement seitens der Autoren und von mir als Redakteur in diesem Blog steckt und wie wenig Menschen bereit sind, für qualifizierte Informationen im Internet zu bezahlen. Selbst auf ein Dankeschön für einen beantworteten Leserbrief wartet man zu 99,9% vergeblich. Der Geldschein-Blog und „Der Geldscheinsammler“ in der Zeitschrift „Münzen & Sammeln“ sind inhaltlich nicht deckungsgleich. Längst nicht alle Beiträge aus dem Geldschein-Blog können und sollen auch in der Zeitschrift erscheinen, allein schon aus Platzgründen und weil die Zeitschrift nur elfmal im Jahr erscheint, der Blog-Newsletter aber wöchentlich. Als seriöser Verlag zahlen wir seit dem Start von "Geldscheine-Online" im Juni 2018 auch Autorenhonorare für Online-Beiträge. Selbst wenn ich den redaktionellen Aufwand, der mittlerweile einen Großteil meiner Arbeitszeit in Anspruch nimmt, völlig außer Acht lasse, summieren sich diese Honorare bereits beträchtlich. Es wäre schön, wenn die Premium-Mitgliedschaft dazu beitragen könnte, auch weiterhin Autorenhonorare bezahlen zu können. Ohne professionelle Autoren gibt es keine hochwertigen Publikationen. Ich verstehe, dass Sie als langjähriger Abonnent nicht zweimal für den gleichen Beitrag zahlen wollen. Das müssen Sie natürlich auch nicht. Man kann das Online-Angebot nutzen oder auch nicht. Am Ende kann der Anteil der Premium-Beiträge leider noch deutlich steigen, wenn unter den gegebenen Bedingungen zu wenige Online-Abonnements zustande kommen. Viele Verlage haben genau die gleichen Probleme. Während die Printmedien weiter sterben, zahlt im Internet niemand für Informationen und redaktionelle Inhalte. Kein Wunder, dass Fake News und Influencer die Welt erobern. Wir wollen unseren Autoren auch in Zukunft Honorare zahlen können. Jeder sollte für seine Arbeit bezahlt werden, das ist auch für diejenigen selbstverständlich, die zwar im Internet bei Amazon, ebay & Co. einkaufen, aber für Fachjournalismus und andere Inhalte nichts bezahlen wollen. Wenn es nicht gelingt, solche Online-Angebote zumindest teilweise über Abonnements zu finanzieren, wird es sie in Zukunft leider nicht mehr geben. Leider wissen viele Menschen Dinge erst dann zu schätzen, wenn es sie nicht mehr gibt. Wir können nicht über eine technische Schnittstelle sicherstellen, dass Zeitschriftenabonnenten automatisch freien Zugang zu Online-Premiumangeboten haben. Dazu müsste jede IP-Adresse jedes Abonnenten bekannt sein, was schon aus Datenschutzgründen nicht möglich ist. Wir könnten den Abonnenten der Zeitschrift einen Rabatt auf die Nutzung der Premium-Mitgliedschaft anbieten. Das wäre technisch machbar. Allerdings müsste dann sichergestellt werden, dass der Rabatt-Code nicht weitergegeben wird und automatisch verfällt, wenn auch das Zeitschriftenabonnement gekündigt wird. Das ist bei diesen geringen Beträgen, die dann monatlich anfallen würden, ein viel zu hoher Aufwand. Wer soll das kontrollieren? Eine hundertprozentige Rabattierung ist schon deshalb nicht möglich, weil die internationalen Zahlungsdienstleister (von PayPal über Kreditkartenunternehmen bis hin zum Bezahldienst des Internetproviders) Geld verdienen wollen. Bei uns kommen also nicht 4,90 Euro pro Monat an. Natürlich darf man nicht vergessen, dass sich das Magazin zu einem großen Teil mit dem Thema Münzen beschäftigt. Zeitschrift und Blog sind letztlich zwei verschiedene Produkte. Ich danke Ihnen für Ihr Verständnis und wünsche Ihnen noch viel Freude bei Ihrem Hobby! Hans-Ludwig Grabowski Neu: Premium-Mitgliedschaft bei Geldscheine-Online Zu den Premium-Beiträgen Zur Premium-Mitgliedschaft!
- DGW-Information für Papiergeld- & Wertpapiersammler, Heft 2024-1
DGW (verschiedene Autoren): Information für Papiergeld- & Wertpapiersammler, Heft 2024-1 44 Seiten, durchgehend farbige Abbildungen, Format 21 cm x 29,7 cm, Broschur, Berlin 2024. Preis: 9,80 Euro (für Vereinsmitglieder kostenlos). Jährlich gibt der Verein Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler (DGW) zwei Informationshefte heraus. Diese sind für Vereinsmitglieder kostenlos, können aber darüber hinaus auch von Sammlern und Interessenten bezogen werden. Schwerpunktthema: Titel- und Schwerpunktthema des neuen DGW-Heftes ist ein Beitrag von Eberhard Wühle über die Geschichte der polnischen Stadt Lodz (früher Lodsch und Litzmannstadt), die Geldscheinsammlern insbesondere durch die Quittungen des Gettos Litzmannstadt bekannt ist. Natürlich geht der Autor auch auf diese Scheine ein, spannt aber einen weiten Bogen von der Gründung der Stadt nach Magdeburger Recht im Jahr 1432 bis in das Jahr 1945, wobei Fotos und Abbildungen von verschiedensten Belegen rund ums Geld dem besseren Verständnis dienen. Weitere Themen sind: Rainer Geike: "Kampf und Kooperation von Symbolen auf Geldscheinen" mit Beispielen von den Philippinen, aus der Ukraine, aus Deutschland (Abstimmungsschein von Allenstein in Ostpreußen), aus Serbien und dem Iran. Thomas Krause: Der Beitrag "Das Notgeld vom Preussenhof in Stettin" stellt wertbeständiges Notgeld eines einst traditionsreichen Gastronomiebetriebes vor. Rainer Geike / Wanja Abramowski: Der Beitrag "Abrechnungsbogen mit Lebensmittelmarken verschiedener Stadtbezirke?" geht auf die Abrechnung von Berliner Lebensmittelmarken aus der Zeit nach dem Zweiten Weltkrieg ein. Siegfried Seipold: Der Beitrag "Banderolen aus der Sowjetischen Besatzungszone und der Deutschen Demokratischen Republik (1945-1990) – ein Sammel-Nebengebiet" stellt verschiedenste Banderolen mit Währungsbezeichnungen von "Deutsche Mark", "DM Ost" und "DM Deutsche Notenbank" bis "MDN" für Mark der Deutschen Notenbank und einfach nur "M" für Mark vor. Siegried Seipold: In seinem Beitrag "Geldscheinbündelung der DWD (Deutsche Wertpapierdruckerei) der SBZ/DDR" ergänzt der Autor seinen Artikel zum gleichen Thema, der bereits im DGW-Heft 2022-2 erschienen ist. Mit dem Thema Inflation setzen sich Rainer Geike mit seinem Beitrag "Goldmark und Dollar in der Inflation" sowie Eberhard Wühle in seinem Artikel "Das Ende der Inflation 1914-1924 – Ein Nachtrag zu meinem Artikel im DGW-Themenheft 2-2023" auseinander. Matthias Wühle: Im Beitrag "Adele Spitzeder: Betrügerin wider Willen?" folgt eine ausführliche und interessante Rezension zu Marita A. Panzers Buch "Adele Spitzeder – Schauspielerin, Bankgründerin und Betrügerin", das beim Verlag Friedrich Pustet erschien. Abgerundet wird das neue Heft durch Leserpost und einen Pressespiegel zum Themenheft "100 Jahre Inflation" 2023-2. DGW-Mitglieder haben das neue Heft sofort nach Erscheinen kostenfrei erhalten. Alle Nichtmitglieder können es zum Einzelpreis von 9,80 Euro plus Versandkosten über folgenden Kontakt bestellen: Deutsche Geldschein- und Wertpapiersammler e.V., Internet: www.dgwev.de, E-mail: info@dgwev.de. Hans-Ludwig Grabowski
- Notgeld: Zucker-Gutscheine 1923
Lediglich drei Emissionen von wertbeständigem Notgeld, das auf den Sachwert Zucker (Zuckergutscheine) lautete, sind aus dem Jahr 1923 – und zwar aus den preußischen Provinzen Pommern und Schlesien sowie aus Mecklenburg – bekannt. Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Aushilfsscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker, ausgestellt in Stralsund am 1. November 1923. Aus Pommern liegt wertbeständiges Notgeld auf Zucker vor. Die Barther Aktien-Zuckerfabrik und die Stralsunder Zuckerfabrik G.m.b.H., Stralsund, gaben am 1. November 1923 gemeinsam Notgeldscheine über 1, 5, 10, 50 und 100 Pfund Zucker aus, die bei Fälligkeit am 1. April 1924 mit dem Gegenwert von 20 Goldpfennigen je Pfund Zucker eingelöst werden konnten. Die beiden Gesellschaften hafteten für diese Scheine mit ihrem gesamten Vermögen. Die Emission wurde von der Neupommerschen Spar- und Creditbank Aktien-Gesellschaft in Stralsund garantiert, die auch als Zahlstelle für die Einlösung der Aushilfsscheine fungierte. In Mecklenburg-Schwerin kamen Zucker-Gutscheinen als Gemeinschaftsausgabe der Firmen Carl Takel, Er. Hegeler und Aug. Hartig in Neubukow bei Rostock in Umlauf. Von dieser Ausgabe sind nur Zucker-Gutscheine im Wert von 0,20 und 0,50 Goldmark vom 24. November 1923 bekannt. Die Einlösung sollte laut Text „gegen Zucker zum Tagespreis“ am 31. Juli 1923, später am 1. September 1924 erfolgen. Zuckerfabrik Fraustadt, Gutschein über ½ Zentner gemahlene Raffinade im Werte von 12,50 Goldmark, ausgestellt in Fraustadt am 8. November 1923. In Schlesien wurde am 8. November 1923 von der Zuckerfabrik Fraustadt eine Ausgabe in Umlauf gebracht, die Gutscheine über ½, 1, 2 und 6 Zentner gemahlene Raffinade (ausschließlich Sackware) enthielt. Die Gegenwerte betrugen 12,50, 25, 50 und 150 Goldmark. Kurze Zeit später wurden die Scheine mit den um 20% erhöhten Werten 15, 30, 60 und 180 Goldmark überdruckt. Der erste Preis vom 8. November hatte wohl nicht ausgereicht. Aus dem Text auf den Scheinen geht hervor, dass der Zucker außer in der Fraustadter Fabrik auch in der Glogauer Raffinerie ausgegeben und der Zweizentnersack mit 1 Goldmark berechnet, aber nicht zurückgenommen wurde. Die Gültigkeit der Zucker-Gutscheine endete spätestens am 28. Februar 1924. Zuckerfabrik Fraustadt, Gutschein über 1 Zentner gemahlene Raffinade im Werte von 25 Goldmark, ausgestellt in Fraustadt am 8. November 1923. Zuckerfabrik Fraustadt, Gutschein über 2 Zentner gemahlene Raffinade im Werte von 50 Goldmark, ausgestellt in Fraustadt am 8. November 1923. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat/ Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro
- Neuer Katalog zu kroatischen Münzen und Geldscheinen
Borna Barac: Kovanice i novčanice Republika Hrvatska 2023/24, Dodatak 1: kovanice i novčanice 1918 – 1945. (Münzen und Banknoten der Republik Kroatien 2023/24, Anhang 1: Münzen und Banknoten 1918 – 1945). 192 Seiten, Festeinband, durchgehend farbige Abbildungen, Format 17 cm x 24 cm, Zagreb 2024. Preis: 20,00 Euro. ISBN: 978-953-6388-18-9 Der brandneue Katalog des bekannten Experten für das Papiergeld des ehemaligen Jugoslawiens und Kroatiens, Borna Barac, der außerdem auch schon Bücher über die Münzen und Medaillen von Ragusa (Dubrovnik) sowie über die Orden Europas und der ganzen Welt veröffentlicht hat, führt im Hauptteil die Münzen und Geldscheine der modernen Republik Kroatien von 1993 bis 2023 auf. Bekanntlich wurde am 1. Januar 2023 in Kroatien der Euro eingeführt. Bei den Münzen werden zu jeder Ausgabe die üblichen Angaben zur Legierung, zum Gewicht, zum Durchmesser, zum Zeitpunkt der Ausgabe, zum Künstler, zur Prägeanstalt und zur Höhe der Auflage gemacht. Alle Umlauf- und Gedenkmünzen sind farbig mit Vorder- und Rückseite abgebildet und in bis zu fünf Erhaltungsgraden in Euro bewertet. Abgerundet wird der Münzteil durch eine Katalogisierung zu Kursmünzensätzen und Sonderausgaben in Blistern. Der Papiergeldteil umfasst das Staatspapiergeld der Republik Kroatien von 1991/92 sowie die Banknoten der Nationalbank von Kroatien von 1993 bis 2015. Ergänzend werden auch private Papiergeldausgaben aus der Zeit 1990/91 aufgeführt. Es folgen Notgeldscheine kroatischer Städte aus dem Jahr 1919. Als Anhang folgt ein Katalogteil mit den Münzen und Geldscheinen des kroatischen Staates von 1941 bis 1944. Hier findet man auch die Notgeldscheine von Zagreb aus dem Jahr 1942 und Partisanen-Ausgaben von 1942 bis 1945. Auch zu den Geldscheinen gibt es farbige Abbildungen von Vorder- und Rückseiten sowie wichtige Angaben zu den Umlaufzeiten, zu Künstlern, Druckereien, Wasserzeichen und natürlich auch Bewertungen in ebenfalls bis zu fünf Erhaltungsgraden. Der neue Katalog verzichtet auf umfangreiche Einleitungen und Erläuterungen zum historischen Kontext, sondern beschränkt sich auf das Wesentliche, auf eine übersichtliche Dokumentation der Münzen und des Papiergelds von Kroatien mit zweisprachigen Angaben in Kroatisch und Englisch sowie aktuellen Bewertungen in Euro. In Kroatien ist er bereits in kürzester Zeit und Dank großer Nachfrage zum neuen Standardwerk geworden. Interessenten wenden sich bitte direkt an: OBOL naklada d.o.o., Zagreb, Croatia, E-Mail: bornabarac@gmail.com. Hans-Ludwig Grabowski
- Geldscheinporträts: Viola Desmond – Kanadas Vorkämpferin gegen Rassentrennung
Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. Abb. 1: Viola Desmond, ca. 1940. Ähnlich wie in den USA war auch in Kanada die Rassentrennung weit verbreitet. Sie war zwar nicht immer explizit gesetzlich verankert, jedoch bis weit in die zweite Hälfte des 20. Jahrhunderts allgegenwärtig. So gab es beispielsweise eigene Schulen und Krankenhäuser für Schwarze. Viola Desmond, eine farbige Lehrerin und Unternehmerin, widersetzte sich der Rassentrennung. Sie weigerte sich, ähnlich wie Rosa Parks neun Jahre später, einen für Weiße reservierten Sitzplatz zu räumen und lieferte damit einen von vielen Schlüsselmomenten für die Entstehung der Bürgerrechtsbewegung. Am 8. November 1946 hatte Viola Desmond auf einer Geschäftsreise eine Autopanne. Sie musste ihre Fahrt durch die kanadische Provinz Nova Scotia unterbrechen und beschloss, den Abend im Kino zu verbringen. Desmond entschied sich für einen Platz im Parkett, bekam aber nur eine Karte für den Balkon. „Ich darf Leuten wie euch keine Karten für das Parkett verkaufen“, sagte der Verkäufer. Diese Diskriminierung wollte sie nicht hinnehmen und setzte sich trotzdem in den Hauptraum, den sie auch nach einer Konfrontation mit dem Kinobesitzer nicht verließ. Die herbeigerufene Polizei entfernte Viola Desmond gewaltsam aus dem Kino und hielt sie zwölf Stunden lang in einer Zelle fest. Für dieses Vorgehen gab es keine rechtliche Grundlage. Im Gerichtsverfahren wurde schließlich der Vorwurf der Steuerhinterziehung erhoben. Die Vergnügungssteuer für Parkettkarten sei um einen Cent höher gewesen als für Balkonkarten. Viola Desmond wurde zu einer Geldstrafe verurteilt. Während des Gerichtsverfahrens wurde sie von der neu gegründeten Nova Scotia Association for the Advancement of Colored People (NSAACP) unterstützt. Der Vorfall wurde zu einem wichtigen Ereignis für die noch junge Bürgerrechtsbewegung in Nova Scotia, die schließlich dazu führte, dass die Rassentrennung 1954 zumindest rechtlich aufgehoben wurde. Im Jahr 2010, 45 Jahre nach dem Tod von Viola Desmond, entschuldigte sich die kanadische Regierung für das damalige Vorgehen und begnadigte sie posthum. Vorderseite: Porträt von Viola Desmond, im Hintergrund Karte der nördlichen Stadtteile von Halifax, Kuppel der Bibliothek des Parlaments. Rückseite: Fassade des Canadian Museum for Human Rights (Winnipeg), Auszüge aus der Canadian Charter of Rights and Freedoms, Kuppel der Bibliothek des Parlaments. Solche Vorfälle waren damals keine Seltenheit. Die systematische Diskriminierung zeigt sich auch in Viola Desmonds Leben vor dem Prozess. Als Kind einer weißen Mutter und eines schwarzen Vaters wollte sie Kosmetikerin werden, weil sie bemerkte, dass es in Nova Scotia kaum geeignete Haut- und Haarpflegeangebote für Schwarze gab. Wegen ihrer Hautfarbe konnte sie in ihrer Heimatstadt Halifax jedoch keine Ausbildung machen. Desmond musste wegziehen und besuchte Kosmetikschulen in Montréal, New York und New Jersey. Zurück in Halifax gründete sie einen Friseursalon, verkaufte ihre eigenen Kosmetikprodukte und eröffnete einige Jahre später eine Kosmetikschule, um jungen schwarzen Frauen, denen der Zugang zu anderen Schulen verwehrt war, eine Ausbildung zu ermöglichen. Nach ihrer Verhaftung und dem Gerichtsverfahren verließ Viola Desmond Halifax und zog nach Montréal. Sie starb am 7. Februar 1965 im Alter von 50 Jahren in New York. Seit 2018 ist Viola Desmond auf der kanadischen 10-Dollars-Polymerbanknote abgebildet. Sie ist damit die erste farbige Person auf einer kanadischen Banknote. Elias Heindl Abbildungen: Viola Desmond, Porträt ca. 1940, Winnipeg Free Press, https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Viola_Desmond.jpg, Foto digital restauriert durch KI Banknote, Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski
- Lexikon: Interims-Kassenschein
Interims-Kassenscheine waren sächsisches Staatspapiergeld über 1 Thaler von 1815 (gedrucktes Datum: 18. Dezember 1815), die als Ersatz für den 1-Thaler-Schein von 1804 gedacht gewesen waren. Königreich Sachsen, GK-449: Interims-Kassenschein zu 1 Thaler von 1815. Nach dem Wiener Kongress hatte Sachsen, das an der Seite Napoleons gekämpft hatte, etwa 60% seiner Fläche mit rund 40% seiner Bewohner im Norden an Preußen abzutreten. Der 1-Thaler-Schein von 1804 war nach der Abtretung dieser Gebiete von Preußen übernommen worden. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Sammlung Manfred Kranz
- Aus privaten Sammlungen: Deutscher Militär-Bon der Ersten Armee im besetzten Frankreich von 1915
Nachdem die französischen Behörden und Banken beim Vormarsch der deutschen Truppen fast alle Bargeldreserven mitgenommen oder vernichtet hatten, gaben verschiedene Teile des deutschen Heeres eigene Gutscheine zur Bezahlung von Arbeitslohn, Dienstleistungen und Warenlieferungen im besetzten Gebiet aus, die mit der Heereskasse verrechnet wurden. Es gibt zahlreiche Varianten der Lohn-Bons, da Daten, Ortsangaben, Truppenteile, Kontrollnummern usw. handschriftlich oder mit Stempeln auf den Scheinen vermerkt wurden und es warten wohl noch zahlreiche unbekannte Varianten auf ihre Entdeckung. Bekannt sind darüber hinaus auch sog. Anerkenntnis-Scheine und Gutscheine verschiedener deutscher Truppenteile, die Firmen und der Bevölkerung im besetzten Teil Frankreichs für Lieferungen an das deutsche Heer ausgehändigt wurden, wenn keine Barzahlung erfolgte. Die Gemeinden im besetzten Gebiet hatten Arbeitskräfte zu stellen (z.B. für die Landwirtschaft oder den Straßenbau). Für eine Tagesarbeitszeit von neun Stunden erhielten Männer 2,50 Francs, Frauen 2 Francs und Kinder 1 Franc abzüglich einer Verpflegungspauschale. Diese betrug für einen Mann 1,75 Francs. Für einen ganzen Tag Arbeit erhielt dieser dann also nur noch 75 Centimes. Nach französischen Angaben wurden im Bereich der 1. Armee Anerkenntnis-Scheine im Gesamtwert von 165.400 Francs für Warenlieferungen und Lohn-Bons über 41.207 Francs für Arbeitsleistungen ausgegeben, womit rund 55.000 Mann-Tage Arbeit hätten bezahlt werden können. Die Bons wurden nach Teilung und Verlegung der 1. Armee später auch in der 2., 3. und 7. Armee genutzt, wo die letzten mit Genehmigung vom 20. Mai 1917 in französische Stadtscheine eingelöst wurden. Bekannt sind auch Lohn-Bons, die in besetzten belgischen Gemeinden ausgegeben wurden. Hier bedarf es jedoch noch umfangreicher Forschungen, bis eine Katalogisierung möglich ist. Objekttyp: Lohn-Bon (Abbildungsvorlage für Katalog) Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Frankreich, deutsch besetztes Gebiet (Département Aisne), Chauny Emittent: Erste Armee, Etappen-Inspektion I, Wirtschaftsausschuss Nominal: 5 Francs Datierung: 7. August 1915 Vorderseite: Text und Stempel der Etappen-Inspektion I mit bekröntem Reichsadler Rückseite: unbedruckt Unterschrift: Handunterschrift: von Möllendorff (Rittmeister) Material: sämisches Papier ohne Wasserzeichen Format: 140 mm x 110 mm Druck: Unbekannt Nummerierung: Lohnliste 87, No. 7132 Gültigkeit: August 1915 bis Mitte 1917 Zitate: EWK-52a (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) 1.2.4.II1.7a (Engelhardt: Die deutschen Militärausgaben im besetzten Frankreich 1914-1915) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop
- British Armed Forces Special Vouchers, Teil 1
Die Vouchers der ersten Serie sollten den Schwarzmarkthandel verhindern! Unter dem Vorsitz von Sir Eric Bourne Bentineck Speed (1895 – 1971), dem Ständigen Unterstaatssekretär für Kriegsfragen, fand am 5. März 1946 im Kriegsministerium in London eine Besprechung statt. Hier kam ein kniffliges Problem zur Sprache. Soldaten der British Army of Rhine (BAOR) betrieben einen regen Handel mit Waren der NAAFI-Kantinen (Navy, Army and Air Force Institutes). Sie verkauften Lebensmittel, Zigaretten und Konsumgüter auf dem Schwarzmarkt zu stark überhöhten Reichsmark-Preisen an die örtliche Bevölkerung. Auch englische Pfund-Banknoten wechselten gegen Reichsmark den Besitzer. Für das Pfund Sterling wurden hier bis zu 800 Reichsmark (RM) gezahlt. Die erlösten RM-Beträge tauschten dann die Soldaten zum offiziellen Kurs von 40 RM für das Pfund um. Ein vortreffliches Geschäft. Dies kostete den britischen Steuerzahler einige Millionen Pfund.[1] Angehörge der britischen Streitkräfte an einem Kantinenwagen der NAAFI vor dem zerstörten Brandenburger Tor auf dem ehemaligen Hindenburgplatz in Berlin im Juli 1945. Abb. W.wolny - IWMCollections IWM Photo No.: BU 8974, gemeinfrei. Mögliche Maßnahmen wurden im Ministerium diskutiert. Nach Großbritannien zurückkehrende Soldaten erhielten maximal den Sold der letzten zwei Monate gewechselt, allerdings wurde dieser Betrag um getätigte Postanweisungen gekürzt und der Überweisungs-Höchstbetrag auf die Höhe des tatsächlichen Soldes begrenzt. Da die britischen Truppen nur mit Alliierter Militärmark (AM) entlohnt wurden, war es den Kantinen untersagt, offensichtlich illegal erworbene Reichsmark anzunehmen. Auch Scheine mit einem Wert von mehr als 50 AM wurden in den NAAFI-Kantinen zurückgewiesen. Nach Ansicht des Kriegsministeriums bestand die einzige dauerhafte Lösung des Problems darin, Bargeld in den Kantinen und jegliche Form von Überweisungen nach Großbritannien ganz zu verbieten. Wenn dies schon nicht möglich war, dann wollte man zumindest ein besonderes „Kantinengeld“ schaffen, das zwar in Deutschland in Reichsmark frei konvertierbar wäre, aber kein Rücktausch erlaube und auch keine Einlösung in Großbritannien in Pfund Sterling. Das Kriegsministerium schätzte die Gesamtkosten für eine Ausgabe von Kantinengeld auf 3 Mio. Pfund, sowie einen Personalbedarf von 80 Mitarbeitern. 20 Mio. Pfund würden pro Jahr in den britischen Kantinen umgesetzt, ein Großteil davon in Schwarzmarkt-Währung, sodass sich das Kantinengeld mehr als bezahlt machen würde. Bei der Besprechung im Kriegsministerium wurde beschlossen, Gutscheine aus Papier nach dem britischen Währungssystem auszugeben: also Gutscheine zu 3d, 6d, 1/-, 2/6, 5/-, 10/- und £1. Für kleinere Zahlung in der Kantine, wie z. B. für Tee, sollten Marken zu 1/2d und 1d emittiert werden. Das britische Währungssystem 1946: 960 farthings – 240 pence – 20 shillings – 1 pound 48 farthings – 12 pence – 1 shilling 4 farthings – 1 penny 2/- shillings – 1 florin 2/6 shillings – ½ crown 5/- shillings – 1 crown Bereits am folgenden Tag, dem 6. März 1946 erteilte das Ministerium die Genehmigung für das Vorhaben. Die Koordination und Organisation der Operation wurde C. E. Key, C.B.E (Commander of the Order of the British Empire), dem Assistant Secretary Financial Staff im Kriegsministerium und Payment-in-Chief, übertragen. Key war einige Jahre zuvor auch für die Notenausgabe der British Military Authority verantwortlich gewesen. Die Stabsoffiziere J. R. Trevaldwyn und O. H. Wagstaff wurden mit den täglichen operativen Arbeiten betraut. Im Ministerium war man der Ansicht, dass die Bank of England bei der Umsetzung des Plans beratend tätig werden sollte. Trevaldwyn kontaktierte daher am 11. März J. S. Lithiby, der als Berater und Verbindungsperson zur Druckerei Thomas De La Rue and Company fungierte. Auf Grundlage einer Skizze des Kriegsministeriums für den 5-Shilling-Schein fertigte De La Rue einen ersten Entwurf an. Dabei übernahm die Druckerei zahlreiche Merkmale der 5- und 10-Francs-Noten, die die Druckerei 1944 für die Belgische Nationalbank entworfen und gedruckt hatte. Am 11. April erhielt Trevaldwyn einen zweiten Entwurf der Vorder- und Rückseite des 5-Shilling-Scheins, der alle Änderungen enthielt, auf die man sich in den vorangegangenen drei Wochen verständigt hatte. Alle Voucher sollten nach demselben Muster gestaltet werden und mit einem diagonalen Farbband in Form eines Regenbogens gedruckt werden. Abb. 1.1/2: Banque Nationale de Belgique, 01.02.43, 5 Francs, Vorder- und Rückseite. Auch die Bank of England war mit der Gestaltung einverstanden und gab unverzüglich die Gravur der gesamten Serie in Auftrag. Die Bank trat deshalb als Auftraggeber auf, weil bei Bestellungen durch das Kriegsministerium eine Ausschreibung hätte stattfinden müssen, was zu einer größeren Verzögerung geführt hätte. Alles war knapp nach dem Krieg. Die Beschaffung einer ausreichenden Menge an hochwertigem Banknotenpapier gestaltete sich schwierig. Zunächst dachte man daran, das Papier zu verwenden, dass beim Druck der österreichischen Militärschilling übriggeblieben war. Allerdings war auf ihm deutlich das Wasserzeichen „ALLIED MILITARY CURRENCY“ lesbar. Die Bank of England gab daher zu bedenken, dass die Druckerei ggf. erhebliche Anstrengungen unternehmen müsse, um das Wasserzeichen auf den gedruckten Scheinen zu vermeiden, was sich wiederum auf die Größe der Scheine auswirken würde. Dabei war das Kriegsministerium bereits im Besitz des notwendigen Papiers. Das Ministerium hatte im Oktober 1945 für 6.077 Pfund Papier beschafft, um Militärnoten in Baht drucken zu lassen. Sie sollten beim Vormarsch in Siam (Thailand) ausgegeben werden. Dazu war es jedoch nicht gekommen, sodass noch 6.000 Rieß zur Produktion der Scheine zu 3 Pence bis 5 Shillings zur Verfügung standen. Sir Eric Speed bereitet die Tatsache Bauchschmerzen, dass die niedrigen Nominale auf Papier ohne Wasserzeichen gedruckt wurden, aber die Herstellung von neuem Papier mit Wasserzeichen hätte drei Monate gedauert. Zumindest die Voucher[2] zu 10/- und £1 druckte De La Rue auf eigenem Papier mit einem Sicherheitsfaden. Am Montag, dem 6. Mai 1946, gab die Bank den Druck frei und am 25. Juni, nur sieben Wochen später, waren 52.250.000 Gutscheine fertiggestellt. Die gesamten Kosten beliefen sich hierfür auf 43.000 Pfund. Abb. 2.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., 3d, Vorder- und Rückseite. Abb. 3.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., 6d, Vorder- und Rückseite. Abb. 4.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., 1/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 5.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., 2/6, Vorder- und Rückseite. Abb. 6.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., 5/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 7.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., 10/-, Vorder- und Rückseite. Abb. 8.1/2: British Armed Special Voucher, o. D., £1, Vorder- und Rückseite. Der Bericht in „The Soldier, the British Army Magazine“[3] vom Juli 1946 informierte die britischen Soldaten der Rheinarmee über die bevorstehende Einführung der British Armed Forces Special Voucher: Fünfzig Tonnen Geld für BAOR Fünfzig Tonnen neues Geld sind auf dem Weg zur BAOR. Es handelt sich um 50.000.000 Stück Papierscheine – die neuen offiziellen British Armed Special Vouchers (BAFSV). Ab dem 1. August 1946 werden diese Gutscheine das neue Geld der BAOR sein. Sie werden mit ihnen bezahlen. In den Kantinen, Geschenkeläden, Postämtern, Clubs und Kinos werden Sie nicht mehr Mark, Francs oder Gulden, sondern BAFSV aushändigen. Es werden nicht mehr Mark und Pfennig, sondern Schilling und Penny sein, denn die BAFSV wird in Pfund Sterling-Stückelungen von 1£, 10s, 5s, 2s.6d, 1s, 6d und 3d ausgegeben. Für Kleingeld gibt es Plastikmünzen in Form von Pennies und Halfpennies. Zum Schutz vor möglichen Fälschungsversuchen wurden die Scheine kunstvoll und aufwendig gestaltet und auf Spezialpapier gedruckt. Die £1- und 10s-Noten sind wie die Noten der Bank of England von einem Metallfaden durchzogen. Der Grund für die Einführung der neuen Währung ist die Bekämpfung von Gaunereien und "Flogging" - dem illegalen Verkauf von Kantinenwaren, Lebensmitteln und Zigaretten gegen lokale Währung. Große und kleine Gauner und „Schieber“ in der BAOR, der Kontrollkommission und anderen angeschlossenen Einrichtungen haben Großbritannien mit ihren ausgeklügelten Geschäften viele Millionen Pfund gekostet. Die Ausgabe der neuen Währung mit den damit verbundenen strengen Vorschriften dürfte einen Großteil des „schmutzigen“ Geldes beseitigen, das im Umlauf ist. Obwohl Vorkehrungen für den Umtausch von BAFSV-Geld in die Landeswährung getroffen wurden, um Einkäufe aus anderen als offiziellen Quellen zu tätigen, ist der Rücktausch von lokalem Geld in Pfund Sterling oder BAFSV nur unter ganz besonderen Umständen und dann nur über die Armeekassen zulässig. Soldaten der BAOR, die nach Großbritannien zurückkehren, können BAFSV-Vouchers in Pfund Sterling umtauschen. Für die Zahlmeister der Armee bedeutet die Regelung eine Menge zusätzlicher Arbeit. Für Großbritannien bedeutet es eine Menge gespartes Geld. Am gleichen Tag wurden die Voucher auch bei den britischen Truppen in Österreich, Frankreich, den Niederlanden, Dänemark und im Freien Territorium von Triest in Umlauf gesetzt. Am 6. Mai 1947 wurden die BAFSVs auch in Japan bei den Truppen der British Commonwealth Occupation Forces (BCOF) ausgegeben, da hier die gleichen Probleme wie in Europa auftraten. Nur eine sehr geringe Anzahl der BAFSV wurden an eine britische Marineeinheit mit der Bezeichnung „Force T“ geliefert. Diese Gutscheine erhielten auf der Vorderseite den dreizeiligen Aufdruck „ISSUED IN H. M. SHIPPS AFLOAT / FOR USE IN / NAFFI CANTEENS ONLY“, der in einer japanischen Druckerei angebracht wurde. Die Marinesoldaten, die in der „Force T“ dienten, gehörten nicht zum BCOF, daher konnten die BAFSV dort nicht ohne Kennzeichnung eingeführt werden. Abb. 9.1/2: British Armed Special Voucher, Force T, o. D., 6d, Vorder- und Rückseite. Quelle: Spink Auction 20021 – The Mark T. Ray Collection of English Banknotes, Los: 843. Nicht nur die britischen Soldaten waren von der Einführung der Voucher betroffen, sondern auch Soldaten der Verbündeten, namentlich die US-amerikanischen, belgischen, dänischen, französischen, niederländischen, luxemburgischen und norwegischen, alle die britische Kantineneinrichtungen besuchten, mussten mit diesen Zahlungsmitteln ausgestattet werden. Ihre Heimatländer mussten entsprechende BAFSV von den Briten erwerben. Die Bank of England übergab Trevaldwyn drei BAFSV-Muster-Sätze, auf denen geheime Druckmerkmale markiert waren, die der Drucker im Design der Banknoten versteckt hatte. Hierbei handelt es sich um kleine Unvollkommenheiten, die vom Graveur absichtlich hinzugefügt wurden. Da Fälscher diese meist als unbeabsichtigte Zufälligkeiten betrachten, werden sie auch nicht mitkopiert. Fehlen die Merkmale, handelt es sich um ein Falsifikat. Im Falle der BAFSV wurden beispielsweise auf den Scheinen ein kleiner Punkt oder eine Linie hinzugefügt. Manchmal wurde ein sehr kleiner Teil einer Linie oder eines anderen Gestaltungselements entfernt. Die Bank wies darauf hin, dass diese Information streng vertraulich sei. Auch die Zahlmeister sollten hierüber nicht informiert werden, da auch die Geheimzeichen nicht unfehlbar seien, denn, wenn Druckplatten auf fotografischer Weise hergestellt würden, hätten auch die Fälschungen die kleinen „Fehler“. Auf den BAFSV der „ersten Serie“ – auf ihnen wurde dies nicht erwähnt, da an eine „zweite“ oder „dritte“ Serie noch nicht gedacht wurde – waren die Geheimzeichen nur auf der Vorderseite der Scheine angebracht. Bei späteren Ausgaben wurden sie sowohl auf der Vorderseite als auch auf der Rückseite verwendet. Die Voucher der ersten Serie wurden im lithografischen Druck hergestellt und lassen sich anhand der Größe in drei Gruppen einteilen. Die erste Gruppe umfasste die Nominale 3d, 6d und 1/-; ihre Größe 4 ½“ x 2 ¼“ (114 mm x 57 mm). Die Scheine zu 2/6 und 5/- bilden die zweite Gruppe mit den Maßen 5“ x 2 ½“ (126 mm x 63 mm) und die Scheine zu 10/- und £1 bilden die letzte Gruppe. Sie haben die Maße 5 ½“ x 2 ¾“ (140 mm x 69 mm). Bei Scheinen der ersten Gruppe wurde auf der linken Seite des Buchstabens „V“ des Wortes VOUCHER ein kleiner Punkt eingefügt; bei den Scheinen der zweiten Gruppe auf der rechten (inneren) Seite des Buchstaben „O“ von FORCES ein kleiner Vorsprung. Auf dem 10-Shillings-Gutschein befindet sich ein kleiner Bruch in der äußeren Linienführung der Rosette auf der rechten Scheinseite. Gleiches gilt für die Note zu 1 Pfund. Zusätzlich zeigt der Schein noch einen zweiten Schönheitsfehler in Form einer kurzen Linie – fast 1/32“ lang – die schräg über die gedruckte Linie in der zweiten Rosette auf der rechten Seite verläuft. Abb. 10: Geheimzeichen bei Scheinen der 1. Gruppe. Abb. 11: Geheimzeichen bei Scheinen der 2. Gruppe. Abb. 12: Geheimzeichen bei Scheinen der 3. Gruppe. Abb. 13: Zusätzliches Geheimzeichen beim 1-Pound-Schein. Nach dem „Forgery Act“ von 1913 war die Banknotenfälschung wie auch der Besitz gefälschter Banknoten strafbar, aber die BAFSV waren keine Banknoten. Sie fielen nicht unter die Bestimmungen des Fälschungsgesetztes, sodass die Armee keine rechtlichen Schritte gegen Fälscher einleiten konnte. Mit anderen Worten: Jeder war berechtigt, Vouchers zu drucken. Trotz fehlender Rechtsgrundlage erließ das Kriegsministerium am 5. Juni 1947 ein Memorandum an die Zahlmeister im In- und Ausland. In ihm wurde das Vorgehen festgelegt, wie bei vermuteten/erkannten Fälschungen zu verfahren war: Fälschung beschlagnahmen, Vorleger auch notfalls mit Gewalt verhaften und die Militärpolizei einschalten. Die Beunruhigung des Kriegsministeriums kam nicht von ungefähr. Die US-Amerikaner hatten bereits wegen umfangreicher Fälschungen eine Reihe ihrer Military Payment Certificates ersetzen müssen. Und auch das Schatzamt wurde nervös und bot dem Kriegsministerium an, im Falle einer groß angelegten Fälschung der Voucher mit einem nicht ausgegebenen Bestand an BMA-Noten (British Military Authority) auszuhelfen. In den Tresoren der Bank of England lagerten noch Scheine im Wert von 58.000.000 Pfund. Die Geldscheine waren 1943 in Nordafrika und Italien im Umlauf gewesen und inzwischen eingezogen und für Notfälle aufbewahrt worden. Abb. 14.1/2: British Military Authority, o. D., 5 Shilling, Vorder- und Rückseite. Das Kriegsministerium lehnte diesen Vorschlag des Schatzamtes dankend ab und beschloss im März 1947 die umlaufenden BAFSV durch eine völlig neue Serie zu ersetzen. Unter großer Geheimhaltung erging der Befehl, die alten BAFSV am 6. Januar 1948 gegen Scheine der zweiten Serie zu tauschen. Am 31. März 1948 galt die Aktion als abgeschlossen und die BAFSV der ersten Serie wurden an die Bank of England zur Vernichtung geschickt. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Das Ausmaß der Verluste für den britischen Steuerzahler ist nicht leicht zu ermitteln. Bei den britischen Bezahldiensten überstiegen bis Februar 1946 die erworbenen Devisen die ausgezahlten Beträge: Niederländische Gulden = 15 Millionen Pfund; Reichsmark = 6 Millionen Pfund; Norwegische Kronen = 0,25 Millionen Pfund. Bis 1947 hatte sich ein klareres Bild vom Ausmaß der Schwarzmarktgeschäfte herausgeschält. Die entstandenen Verluste wurden auf 58 Millionen Pfund geschätzt. [2] Die Begriffe Voucher, Gutschein, BAFSV, Note, Geldzeichen usw. werden im Folgenden synonym verwendet. [3] Abgedruckt in: Theo van Elmpt, British Armed Forces Special Vouchers, Second Impression, Uithoorn February 1994, S. 31. Literaturverzeichnis am Ende der 5. Folge.












