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  • Leipziger Münzhandlung: Nachbericht zur 102. Auktion vom 8. bis 11. November 2023

    Großartige 102. Auktion! Die Auktion war ein großer Erfolg und es konnten 85% der angebotenen Objekte zu sehr guten Preisen versteigert werden. Die Auktionsteilnehmer waren sowohl aus dem In- als auch dem Ausland und es gab eine hohe Nachfrage für die angebotenen hochwertigen Sammlerstücke. Zahlreiche Vorgebote waren bereist im Vorfeld eingegangen, so dass man bereits mit 64% in die Auktion starten konnte. An den vier Auktionstagen waren zudem über 50 Kunden in die Auktionsräumen nach Leipzig gekommen, außerdem nahmen bis zu 250 Online-Bieter aktiv teil. Durch zahlreiche spannende Bietergefechte konnte ein Umsatz von über 1,8 Mio. Euro erreicht werden, so dass sich wieder einmal gezeigt hat, dass das Interesse an numismatischen Objekten weiterhin ungebrochen hoch und Leipzig ein gute Adresse ist, um seine Münzen, Medaillen, Geldscheine und Orden zu verkaufen. Natürlich besteht die Möglichkeit, die unverkauften Lose für drei Wochen im Nachverkauf zu erwerben. Wir beraten Sie gern! Ihre Famile Höhn und das Team der Leipziger Münzhandlung (www.leipziger-muenzhandlung.de). Nachstehend eine kleine Auswahl an Ergebnissen der Auktion im Bereich Papiergeld: Los 1: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 100 Mark 1.1.1874. Serie XVII. Ro. SAX 4b, Grab. SAX 4b. In dieser Erhaltung sehr selten, I-. Taxe: 600,– EUR. Zuschlag: 1.300 EUR Los 4: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 500 Mark 12.9.1922. Ro. SAX-11 b, Grab. SAX-11 b. Taxe: 180 EUR. Zuschlag: 520 EUR Los 5: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 1000 Mark 12.9.1922. Ro. SAX- 12d Grab. SAX- 12e, Erhaltung: I-, Taxe: 90 EUR. Zuschlag: 460 EUR Los 7: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 10 Billionen Mark 15.11.1923. Ro. SAX- 25 Grab. SAX- 25 Selten, Erhaltung: I-, Taxe: 200 EUR. Zuschlag: 660 EUR Los 8: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 50 Reichsmark 11.10.1924. Ro. SAX- 26 b Grab. SAX- 26 b Selten, Erhaltung: III+, Taxe: 300 EUR. Zuschlag: 850 EUR Los 9: Sächsische Bank zu Dresden 1874-1924. 100 Reichsmark 11.10.1924. Ro. SAX- 27, Grab. SAX- 27. Selten, II-. Taxe: 650,– EUR. Zuschlag: 1.450 EUR Los 17: Württembergische Notenbank 1871-1930. 50 Reichsmark 11.10.1924. Ro. WTB- 27b, Grab. WTB- 27b. Sehr selten, III-, Taxe: 1.000,– EUR. Zuschlag: 2.400 EUR Los 21: Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 20 Mark 10.1.1882. Serie J. Ro. 7, Grab. DEU-49. Sehr selten, III+. Taxe: 2.400,– EUR. Zuschlag: 4.200 EUR Los 22: Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 100 Mark 3.9.1883. Reichsbanknote. Serie c. Ro. 9, Grab. DEU-48. Sehr selten, Rev. Kleine Tuschenotitz, III+. Taxe: 900,– EUR. Zuschlag: 3.700 EUR Los 28: Reichsbanknoten und Reichskassenscheine 1874-1914. 20 Mark 10.3.1906. Reichsbanknote Serie X/D KN 375404 . Ro. 24a. Ro. 24a Grab. DEU-21a Erhaltung: I-, Taxe: 60 EUR. Zuschlag: 1.100 EUR Los 40: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 5 Billionen Mark 1.11.1923. FZ R, Ro. 127c, Grab. DEU-157a. Selten in dieser Erhaltung, I-, Taxe: 400,– EUR. Zuschlag: 580 EUR Los 42: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 10 Billionen Mark 1.11.1923. FZ DB, Ro. 128b, Grab. DEU-160a. Selten in dieser Erhaltung, I. Taxe: 600,– EUR. Zuschlag: 950 EUR Los 53: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 20 Billionen Mark 5.2.1924. Serie B. Winziges Loch im Schriftzug „ZWANZIG“. Ro. 135, Grab. DEU-168. Sehr selten in dieser Erhaltung, I-. Taxe: 1.400,– EUR. Zuschlag: 2.400 EUR Los 54: Geldscheine der Inflation 1919-1924. 50 Billionen Mark 10.2.1924. Serie A, Ro. 136, Grab. DEU-169. Äußerst selten in dieser Erhaltung, I. Taxe: 2.600,– EUR. Zuschlag: 5.600 EUR Los 63: Deutsche Rentenbank 1923-1937. 1000 Rentenmark 1.11.1923. Serie A, Ro. 161, Grab. DEU-206. Erhaltung III. Taxe: 1.500,– EUR. Zuschlag: 3.400 EUR Los 69: Deutsche Reichsbank 1924-1945. 10 Reichsmark 11.10.1924. Udr.-Bst. A. Serie Q. Ro. 168b, Grab. DEU-173b. Sehr selten in dieser Erhaltung, I-. Taxe: 1.100,– EUR. Zuschlag: 1.650 EUR Los 137: Bank deutscher Länder 1948-1949. 100 DM 1948. Ro. 244, Grab. WBZ-8. Sehr selten in dieser Erhaltung, II+. Taxe: 1.000,– EUR. Zuschlag: 1.350 EUR Los 151: Deutsche Bundesbank 1960-1999. 1000 DM 2.1.1960. Serie W/B. Ro. 268 a, Grab. BRD- 12. Sehr selten in dieser Erhaltung, I. Taxe: 1.200,– EUR. Zuschlag: 3.000 EUR Hier geht es direkt zu den Geldscheinen bei der 102. Auktion der Leipziger Münzhandlung: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?intAuktionsId=1401 Hier geht es direkt zum Nachverkauf: https://www.muenzen-leipzig.de//Auktion/Onlinekatalog?boolNachverkauf=true&intAuktionsId=1401 Kontakt: https://www.leipziger-muenzhandlung.de/ info@leipziger-muenzhandlung.de Tel. +49(0)341 12 47 90 WhatsApp +49 151 70635086

  • Lexikon: Hauptkommando der bewaffneten Kräfte in Südrussland

    Das Hauptkommando der bewaffneten Kräfte in Südrussland bildete unter Führung der Generäle Denikin und Wrangel das Zentrum der Gegenrevolution im Süden Russlands. Ende 1918 stieß General Denikin in das Don- und Kubangebiet und im Juni 1919 bis Orel vor, musste sich aber nach einer Gegenoffensive der Roten Armee zurückziehen. Nach der Aufgabe von Rostow (8. Januar 1920) floh er mit den Resten seiner Armee mit Schiffen auf die Krim, wo er General Wrangel das Kommando übergab. RUS-S424b: 1000 Rubel von 1919, Vorder- und Rückseite, Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski. Zeitgleich zum polnischen Angriff auf Russland (Polnisch-Sowjetischer Krieg 1919 bis 1921) begann Wrangel seine Offensive, seine Truppen wurden aber nach dem Frieden von Riga im November 1920 vernichtend geschlagen. Die in Südrussland von General Denikin ausgegebenen Geldscheine gehören zu den bekanntesten aus der Bürgerkriegszeit. Sie sind motivreich und auch heute noch relativ leicht zu erwerben. Zusammen mit den später von General Wrangel ausgegebenen Scheinen gibt es über 50 verschiedene Typen, meist mit vielen Varianten. Bekannt sind auch die in England gedruckten 50-, 100- und 500-Rubel-Scheine, die nicht mehr ausgegeben wurden. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • Neue Galerie im Museum: Banknoten von Belgisch-Kongo

    Wir setzen auf Geldscheine-Online.com den Aufbau einer virtuellen Sammlung von Geldscheinen aus aller Welt fort! ​ Unser Geldmuseum lädt zu einer neuen Galerie mit 48 wunderschönen und seltenen Noten der Bank du Congo Belge und der Banque Centrale du Congo Belge et du Ruanda-Urundi aus den Jahren 1912 bis 1959 ein (mit Vorder- und Rückseiten). Zur Galerie von Belgisch-Kongo! Weitere Ausstellungen befinden sich in Vorbereitung. Nach und nach werden neue Länder und Emittenten aufgenommen, bis jedes Land der Erde mit je einer kleinen Auswahl seiner Geldscheine in bester Abbildungs-Qualität vertreten ist. ​ In unserem regelmäßig erscheinenden kostenlosen Newsletter informieren wir über neue Galerien! ​ Alle abgebildeten Geldscheine stammen aus privaten Sammlungen und dem Handel. Wenn auch Sie das Museum unterstützen möchten, dann nehmen Sie einfach Kontakt mit uns auf. Hans-Ludwig Grabowski​

  • Lexikon: Generalsammlung

    Als Generalsammlung wird eine repräsentative Sammlung von Geldscheinen aus allen Ländern der Welt bezeichnet. Dabei geht es aber nicht nur darum, einen Überblick über die aktuellen Zahlungsmittel aus allen Teilen der Welt zu erhalten, sondern auch Beispiele für die Papiergeldgeschichte der einzelnen Länder aus verschiedenen Epochen sowie über Ersatzzahlungsmittel in die Sammlung zu integrieren. An oberster Stelle ist das Ziel einer Generalsammlung nicht die Vollständigkeit aller ausgegeben Geldscheine zu erreichen, was ohnehin nicht möglich ist, sondern Beispiele der verschiedenen Zahlungsmittel aus Papier zu sammeln, was einen Überblick über die Geschichte der einzelnen Länder erlaubt. Deshalb gehören dazu streng genommen nicht nur Banknoten und Kassenscheine, sondern auch regionale Ausgaben, Notgeld, Besatzungsausgaben, Militärgeld, Lagergeld und vieles mehr. Banknoten und Staatspapiergeld Afrika, Belgisch-Kongo, Kolonie: Note der Banque Centrale du Congo Belge et du Ruanda-Urundi über 20 Francs vom 1. Juni 1959, Vorder- und Rückseite. Amerika, Paraguay, Republik: Note der Banco de la Republica über 5 Pesos vom 26. Dezember 1907, Vorder- und Rückseite. Asien, China, Republik: Note der Bank of Communications (Filiale Shanghai) über 1 Yuan vom 1. Oktober 1914, Vorder- und Rückseite. Europa, Portugal, Republik: Note der Banco de Portugal über 500 Escudos vom 4. Oktober 1979, Vorder- und Rückseite. Europa und Asien, Russland, Kaiserreich: Staatlicher Kreditkassenschein über 500 Rubel von 1912, Vorder- und Rückseite. Sonstiges Papiergeld Deutschland, Kaiserreich: Note der Sächsischen Bank zu Dresden über 100 Mark vom 2. Januar 1911, umlauffähig im Königreich Sachsen sowie im gesamten Deutschen Reich. Österreich-Ungarn, Kaiserreich: Notgeldschein der Stadtgemeinde Wien über 100 Kronen vom 1. November 1918 (Kriegsnotgeld), Vorder- und Rückseite. Deutschland, Kaiserreich: Gefangenengeld des Kriegsgefangenenlagers Langensalza über 1 Mark ohne Datum (Erster Weltkrieg), Druck einseitig. Deutschland, Republik: Notgeld der Stadt Altenburg in Thüringen über 50 Millionen Mark vom Oktober 1923 (Inflationsnotgeld), Druck einseitig. Niederländisch-Indien, Kolonie unter japanischer Besatzung: Besatzungsgeld Dai Nippon Teikoku Seihu über 10 Rupien ohne Datum (1944), Vorder- und Rückseite. Nordkorea, Volksrepublik: Zahlungsmittel für Besucher aus dem kapitalistischem Ausland über 50 Won aus dem Jahr 1988, die man im Tausch gegen Valuta-Zahlungsmittel erhielt. Vorder- und Rückseite. Wegen der steigenden Preise für Geldscheine und der vielen neuen Ausgaben weltweit ist der Beginn oder die systematische Fortführung einer Generalsammlung sehr schwierig. Die meisten Sammler begnügen sich daher mit Spezial- oder Ländersammlungen. Dabei haben sie noch immer die Möglichkeit, von anderen Ländern leicht zu erwerbende und interessante Scheine zu einer Generalsammlung zusammenzufassen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski

  • Aufwertung, Teil 3: Wann löst die Reichsbank ihre Vorkriegsnoten in Gold ein?

    Mitte der 1920er Jahre erschienen in Deutschland unzählige Pamphlete, in denen die Aufwertung der Vorkriegsbanknoten gefordert wurde. Untermauert wurde dies juristisch mit dem Hinweis auf § 4 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (RGBl. S. 177). Danach war die Reichsbank verpflichtet, „ihre Noten sofort auf Präsentation zum vollen Nennwerthe einzulösen.“ § 2 des Gesetzes, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten vom 4. August 1914 (RGBl. S. 347), befreite die Reichsbank von ihrer bisherigen Goldeinlösungspflicht. Bereits am Nachmittag des 31. Juli, unmittelbar nach Erklärung des Zustands der drohenden Kriegsgefahr, hatte die Reichsbank die Einlösung ihrer Banknoten gegen Gold eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl niemand daran, dass diese Regelung einmal endgültig sein würde, denn § 4 bestimmte, dass sie „zu gegebener Zeit vom Bundesrat wieder aufgehoben“ werden sollte. Abb. 1: Kampfschrift „Die Aufwertung des Vorkriegsgeldes, der Hypotheken, Sparguthaben, Versicherungen usw.“, zusammengestellt von Fred Schendel, Liegnitz o. J. (um 1925) Die Besitzer von Vorkriegsnoten fühlten sich in ihrem Recht betrogen und forderten genau dies: „Die durch Kriegsnotwehr gebotene Einschränkung des Rechtes ist nach Beendigung des Krieges zur Rechtsverletzung durch die Regierung, die das Gesetz vom 4. August 1914 nicht wieder aufhob, geworden. Nach Beendigung des Krieges hätte die an sich schon so bedenkliche ‚Not kennt kein Gebot‘-Politik unbedingt aufgegeben werden müssen. Ihre Beibehaltung bedeutet Gewissenlosigkeit und Rechtsverletzung, deren Duldung nur durch die Verwirrung der Geister, Zerstörung des normalen Rechtsgefühls durch sozialistisch-kommunistisches Denken möglich war.“ Hatte die Reichsregierung nach dem sensationellen Reichsgerichtsurteil mit der „Dritten Steuernotverordnung“ vom 14. Februar 1924 (RGBl. I 1924, S. 74) nicht den grundsätzlichen Aufwertungsanspruch anerkannt, allerding dabei die Reichskassenscheine und Darlehnskassenscheine ausdrücklich ausgenommen? Und die Vorkriegsnoten der Reichsbank waren sowohl hier wie auch 1925 in den Aufwertungsgesetzen ganz „vergessen“ worden. Abb. 2: Reichsbank, 21. April 1910, 1000 Mark Dies nahm Oberlandesgerichtsrat Fr. Saar zum Anlass, seine Sichtweise der Angelegenheit darzulegen: „‚Alte, rot gestempelte Hunderter und Tausender bewerte ich beim Einkauf von Herren- und Damenwäsche …. Arno Alsdorf, Textilwaren Breslau 16.‘ Ähnliche Anzeigen finden sich noch genug in größeren Zeitungen. Nun frage ich: Wie soll einer, dem die tieferen finanzpolitischen Zusammenhänge nicht fremd sind, glauben, daß ein Geschäftsmann für einen alten Hunderter oder Tausender auch nur einen Goldpfennig gibt, wenn er nicht wenigstens ‚51 Prozent Garantie‘ dafür zu haben hofft, zum allermindestens 2 Goldpfennige bei dem Geschäft herausschlagen zu können? Das will einem nicht in den Kopf, daß ein solcher Geschäftsmann sein Geld an Nichts hängt. Mehr als Nichts sind doch die alten Banknoten nicht, wenn die Kundgebung der Reichsbank restlos zutreffen würde. Dies ist aber nicht der Fall. Ihre Behauptung, die Reichsbank sei durch Gesetz vom 4. August 1914 der Verpflichtung zur Einlösung ihrer Noten enthoben, ist in diesem Umfang falsch und geeignet, irre zu führen. Das Gesetz sagt ausdrücklich ‚bis auf weiteres‘ enthoben. Das ist ein Unterschied. Man denke nur daran, daß die alten Banknoten echte Goldobligationen sind. Wenn also jemals die Einlösungspflicht der Reichsbank durch Gesetz wiederhergestellt würde, so käme dieser Charakter praktisch zur Wirksamkeit. Die Sache ist nicht ganz geheuer. Es wird schon was dahinterstecken. Es gibt nämlich Kreise, die das Gras wachsen hören, das heißt stets früher Bestimmtes wissen, als gewöhnliche Sterbliche, teils weil sie an der Quelle (Börse) sitzen, teils weil sie selbst es sind, auf deren mächtigen Einfluß hin die ‚Bestimmungen‘ gemacht werden. Derartigen Kundgebungen der Reichsbankaktiengesellschaft sollte deshalb, wie die Dinge mal in der Welt liegen, mit dem größten Mißtrauen begegnet werden. Jedenfalls wird das Publikum gut daran tun, wenn es seine alten Banknoten festhält und nicht hergibt. Angenommen es gelänge aus dem Publikum die alten Banknoten zum größten Teile herauszusaugen und den Besitz mehr zu konzentrieren, besonders im Ausland ist dann die Möglichkeit ganz ausgeschlossen, daß unter dem Druck des Auslandes die alten Banknoten als Goldobligationen eines Tages präsentiert und das ‚Bis auf weiteres‘ aufgehoben wird? In Betracht kommt besonders der Fall, daß die Reichsbank einmal liquidieren sollte und die Noteninhaber als Gläubiger zu befriedigen wären. Bekämen dann die Inhaber alter Banknoten den Vorzug? Die mannigfachen Zeitungsanzeigen der eingangs erwähnten Art lassen solch eine Möglichkeit ahnen. Also Vorsicht ist gegenüber der Kundgebung, daß die Gerüchte über eine Höherbewertung jeder Grundlage entbehren, gewiß geboten. Man vergesse dabei auch nicht die ‚Gold für Eisen‘-Politik der Reichsbank, deren Volksschädlichkeit heute kaum mehr angezweifelt werden kann.“ So wie der Oberlandesgerichtsrat dachten viele Bürger. Schon während der Inflationszeit führte die Verbitterung der Geschädigten zur Gründung zahlreicher Vereinigungen, die auch nach Verabschiedung der Aufwertungsgesetze weiterhin höhere Aufwertungen der Hypotheken, Anleihen und Sparbüchern forderten. Die Vorkriegsbanknoten der Reichsbank standen bei der „Deutschen Reichsbankgläubiger-Verband“ im Mittelpunkt. Sie verlangte die Einlösung der Banknoten in Gold. 1925 vom Kaufmann Fred Schendel in Liegnitz gegründet, hatte der Verein schon bald zahlreiche Ortsvereine im Reich. Gegen einen einmaligen Beitrag von vier Reichsmark konnte man hier Mitglied werden. Um den Besitz von Vorkriegsbanknoten bei einer späteren Aufwertung nachweisen zu können, sollte man ein entsprechendes Formular des Vereins ausfüllen und von zwei Zeugen unterschreiben lassen. Abb. 3: Deutscher Reichsbankgläubiger-Verband, Aufnahme Abb. 4: Deutscher Reichsbankgläubiger-Verband, Bescheinigung über Vorkriegsnoten-Besitz Als Bindeglied zwischen den Mitgliedern fungierten häufig Zeitungen. Abb. 5: Die Umwertung, Wochenzeitschrift für Besitzer des Vorkriegsgeldes, Nr. 11, 1925 Quelle: (25.04.2023) Da weder die Reichsregierung noch die Reichsbank Anstalten machte, die Aufwertungsgesetze nachzubessern, reichte am 27. April 1926 der Reichstagsabgeordnete Georg Wilhelm Best [* 8. Oktober 1855 in Darmstadt; † 29. November 1946 in Hirschhorn am Neckar] namens des Sparerbundes einen Antrag auf ein Volksbegehren ein, der einen Gesetzesentwurf zur Abänderung der Aufwertungsgesetze vom 16. Juni 1925 zum Inhalt hatte. Diesem Beispiel folgte am 28. Februar 1927 die Reichsarbeitsgemeinschaft der Aufwertungsgeschädigten- und Mieter-Organisationen mit einem weiteren Antrag auf ein Volksbegehren. Die Weimarer Reichsverfassung sah erstmals in der deutschen Geschichte eine direkte Einflussnahme der Bürger auf die Gesetzgebung vor. Artikel 73 legte fest, dass ein Volksentscheid herbeizuführen war, wenn in einem Volksbegehren ein Zehntel der stimmberechtigten Bürger nach Vorlegung eines Gesetzentwurfs dafür votierten. Der Gesetzentwurf war nach Artikel 75 angenommen, wenn beim anschließenden Volksentscheid mehr als der Hälfte Stimmen dafür votierten. Hatte der Gesetzentwurf verfassungsändernden Charakter, musste nach Artikel 76 die Zustimmung von 50 Prozent aller Stimmberechtigten abgegeben werden. Abb. 6: Flugblatt des Verbandes der Interessenten zur Erlangung der Aufwertung e. V., (1926) Da die Reichsregierung eine Entschuldung als unbedingt notwendig für den Wirtschaftsaufschwung, die Währungsstabilität und die Erfüllung der Reparationszahlungen ansah, wollte sie das Begehren um jeden Preis verhindern, zumal man damit rechnete, dass die Befürworter des Volksbegehrens die vier Millionen Unterschriften beibringen würden. Fieberhaft suchte man bei einer Kabinettsitzung nach Lösungen. Finanzminister Reinhold schlug vor, die Abwesenheit des Reichstags dazu zu nutzen, das Volksbegehren aufgrund des Artikels 48 (Notverordnung) der Reichsverfassung vom Reichspräsidenten Ebert untersagen zu lassen, während Justizminister Wilhelm Marx den Artikel 73 Abs. 4 bemühen wollte. Wirtschaftsminister Julius Curtius gab zu bedenken, dass der Absatzes 4 in die Verfassung aufgenommen worden sei, um zu verhindern, dass das Volk über Zuwendungen in die eigene Tasche durch Volksbegehren und Volksentscheid entscheiden könne. Diese Regelung stehe den Reglungen des Haushaltplans, den Abgabegesetzen und Besoldungsordnungen gleich und hier könne nur der Reichspräsident einen Volksentscheid veranlassen. Reichskanzler Hans Luther vertrat die Auffassung, dass mit Art. 73 Abs. 4 der Reichsverfassung das Volksbegehren verhindert werden könnte, da es Auswirkungen auf den Haushalt habe. Da die übrigen Kabinettsmitglieder dem nicht folgten, schlug er folgendes Vorgehen vor: „Wenn sich ergeben sollte, dass Art. 48 nicht angewendet werden könne, dann sollte geprüft werden, ob ein verfassungsänderndes Gesetz dahin möglich sei, daß die Anträge nicht zugelassen werden dürften; […] ob der Art. 73 der Reichsverfassung dadurch authentisch interpretiert werden könne … Sollte ein derartiger Antrag (1 und 2) keine Mehrheit im Reichstag finden, dann sollte sich die Reichsregierung weigern, den Termin für das Volksbegehren anzusetzen und zurücktreten. In jedem Fall sollten die Parteien sofort bei ihrem morgigen Zusammentreten wegen der Fürstenabfindung über die Absichten der Reichsregierung unterrichtet werden, weder das Volksbegehren noch Kompromißanträge hinsichtlich Ablösung der Aufwertungsgesetze zuzulassen.“ Die Durchführung des Volksbegehrens wurde vom Reichsinnenminister am 18. August 1926 unter Hinweis auf die Haushaltsrelevanz zurückgewiesen. Auch das Reichsbank-Direktorium sprach sich entschieden gegen eine Änderung der Aufwertungsgesetze aus und gab zu bedenken: „Nach den schon bei der Vorbereitung der Aufwertungsgesetzgebung im Frühjahr und Sommer des Jahres 1925 gemachten Erfahrungen muß unbedingt damit gerechnet werden, daß schon die bloße Erörterung einer Änderung der Aufwertungsgesetze und einer Erhöhung der Aufwertungsquoten jetzt ungleich schärfere Erschütterungen des gesamten deutschen Wirtschaftsleben hervorrufen würde als im verflossenen Jahr. Die sich damals über lange Monate hinziehende Unsicherheit hat die Kreditwürdigkeit und Kreditfähigkeit Deutschlands außerordentlich geschädigt, indem sie insbesondere zu einer weitgehenden Zurückhaltung ausländischer Kreditgeber führte.“ Das Reichsbank-Direktorium brachte noch einen anderen Aspekt ein: Im Entwurf des neuen Gesetzes über die Umwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen seien auch Bestimmungen über die Aufwertung von Reichsbanknoten enthalten, die eine Änderung des § 3 des Bankgesetzes vom 30. August 1924 notwendig machen würden. Eine Änderung würde aber I a der Anlage I zum Londoner Schlussprotokoll (Abkommen zwischen der deutschen Regierung und der Reparationskommission (RGBl. 1924 II, S. 295) betreffen. Das Deutsche Reich habe sich darin verpflichtet, „alle notwendigen Maßnahmen zu treffen, um den Plan der Sachverständigen in Wirksamkeit zu setzen und sein dauerndes Funktionieren zu sichern.“ Insbesondere Gesetze betreffend die Reichsbank, die Reichsbahn und die Industrieobligationen seinen vom Abkommen betroffen. Das Reichsbank-Direktorium war daher der Meinung, dass dem deutschen Gesetzgeber – auch in der Form des Volksentscheides – eine einseitige Änderung des Bankgesetzes ohne vorherige Zustimmung der Reparationskommission und der Vertragsmächte des Londoner Abkommens nicht gestattet sei. Im Brief an den Reichswirtschaftsminister verwies man ferner daraufhin, dass die Einzelbestimmungen des Gesetzesentwurfes nicht eindeutig seien. So würden Rechtsfolgen davon abhängig gemacht, wann die Reichsbank gewisse Banknoten ausgegeben habe. Einmal wird im Entwurf von Ausgaben vor dem 1. Januar 1917 und an anderer Stelle von Ausgaben vor dem 5. August 1914 gesprochen. Auch sei unklar, was der Verfasser unter Ausgabe versteht. „Nach dem Sprachgebrauche und der Rechtsauffassung der sogenannten Reichsbankgläubigerverbände … muß man annehmen, daß unter dem Datum der Ausgabe das auf der Note gedruckte Datum verstanden werden soll, nicht etwa der urkundlich nirgends festgelegte Zeitpunkt, an dem die Reichsbank das einzelne Exemplar der Note zum ersten Male oder vielleicht auch zum letzten Male zum Zwecke der Zahlungsleistung in den Verkehr gebracht hat. Je nachdem, welchen Standpunkt man einnimmt würden natürlich die Auswirkungen des Entwurfes total verschieden sein.“ Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht hatte am 26. März 1926 in der Generalversammlung der Reichsbank ausgeführt, dass allein an braunen Tausendern mit dem Datum vom 24. April 1910 nominell etwa 128 Mrd. Mark nicht wieder zur Reichsbank zurückgelangt seien. Nach Absatz 5 des Entwurfes sollte die Reichsbank verpflichtet werden, diese Noten mit 50 % ihres Nennwertes einzulösen. Die Reichsbank hätte also allein für diese Tausender 64 Mrd. Reichsmark zu zahlen, was natürlich den sofortigen Zusammenbruch der neuen Währung bedeuten würde. Schützenhilfe bekam die Reichsbank vom Reichsgericht. Am 20. Mai 1926 wies das Gericht in einem Revisionsverfahren die Klage zurück, nach der die Reichsbank ihre alten Tausendmark-Scheine in Goldwert einzulösen habe. Das Gericht vertrat die Auffassung, dass die frühere Goldeinlösungspflicht nur für das Geldzeichen angeordnet gewesen und später beseitigt worden sei. „Sie lasse sich nicht auf die bürgerlich-rechtliche Schuldverschreibung, die man in der Banknote […] finden wolle, ausdehnen; das Zahlungsversprechen sei vielmehr ein solches gewöhnlicher Art ohne Goldklausel.“ Damit war seitens der Reichsbank das Kapitel Banknotenaufwertung abgeschlossen. Nicht so für die „Reichsbankgläubiger“, die nun einen „Angriff auf den Reichstag“ starteten. 1926 entstand aus dem 1924 zusammengeschlossenen „Sparerbund“ die „Reichspartei für Volksrecht und Aufwertung“. Das Partei-Programm forderte „Sühne des Unrechts der Inflationspolitik“. Bei der Reichstagswahl vom Mai 1928 gaben immerhin 482.597 Wähler der Partei ihre Stimme. Mit 1,6 % entsandte sie sogar zwei Abgeordnete in den Reichstag. Einer von ihnen war Georg Wilhelm Best. Scharlatane und skrupellose Kriminelle versuchten auch weiterhin, aus der Unwissenheit und Gutgläubigkeit anderer Profit zu schlagen. Noch im Mai 1928 warnte die Siegener Zeitung ihre Leser mit folgender Meldung: „Seit einiger Zeit werden laut Blättermeldungen an Inhaber von Vorkriegsgeld gedruckte Prospekte und Fragebogen gesandt folgenden Inhalts: ‚100 Mark Vorkriegsgeld werden eingetauscht auf 100 Reichsmark, oder Sie können für Vorkriegsgeld Waren kaufen, die Geschäfte werden Ihnen von der Interessengemeinschaft der Besitzer von Vorkriegsgeld, Berlin W. 30, Hohenstauferstraße 23, Vorsitzender Fred Schendel, benannt. Senden Sie 5,70 Mark und einen alten 1000-Markschein ein, wir werden Ihnen dann ein Mitgliedsbuch nebst Abschnitten zum Einkauf für 1000 Mark einsenden.‘ Die Inhaber von Vorkriegsgeld tun gut und handeln im eigensten Interesse, die Prospekte nebst Fragebogen dem Papierkorb anzuvertrauen.“ Erst am 20. Juni 1929 wies das Reichsgericht Forderungen von Besitzern von Vorkriegsnoten endgültig ab. Die Noten des Kaiserreiches, die erst seit dem 6. Juli 1925 gesetzlich ungültig wurden, waren wegen der Inflation jedoch praktisch schon vorher wertlos: die 100-Mark-Banknote seit Juni 1923 und der Tausender seit August 1923. Die geschilderten Ereignisse dürften dazu geführt haben, dass der Tausender vom 21. April 1910 mit rotem Siegel heute zu den am häufigsten vorkommenden deutschen Banknoten zählt. Mit den Währungsgesetzen vom 30. August 1924 wurde die Reichsmark – eine Golddevisenwährung, deren Goldeinlösungspflicht suspendiert blieb – als neue Währung des Reichs eingeführt. Da die Goldparität der Reichsmark die gleiche wie die der Mark vor dem Krieg blieb, bestimmte § 4 Münzgesetz vom 30. August 1924 (RGBl. II S. 254), dass die Goldmünzen aus der Zeit des Kaiserreichs zu 10 und 20 Mark weiterhin im Umlauf blieben. Im Zahlungsverkehr hatten sie keine Bedeutung, da keine neuen Goldmünzen geprägt wurden. Bereits vorher waren durch Verordnung über die Gleichstellung der Reichskupfermünzen mit den Rentenpfennigen und die Abänderung der Verordnung des Reichspräsidenten vom 8. November 1923, vom 11. Februar 1924 (RGBl. I S. 60) die alten Kupfermünzen zu einem und zwei Pfennig den neuen Rentenpfennigmünzen gleichgestellt worden. Die Bevölkerung sprach spöttisch von der „Bettleraufwertung“. Uwe Bronnert

  • Geldzeichen aus dem Deutsch-Französischen Krieg 1870/71, Teil 1

    Am 19. Juli 1870 erklärte das französische Kaiserreich dem Königreich Preußen den Krieg. Ausgelöst wurde er vordergründig durch einen Streit über die spanische Thronfolge. Bevor hierauf eingegangen wird, ist es erforderlich, einen Blick auf Preußens – respektive Bismarcks – Politik der 1860er Jahre zu werfen. Preußische Regierung und Liberale befanden sich seit 1860 in einem Verfassungskonflikt. Während die Regierung die Landwehr abschaffen und eine Armeereform herbeiführen wollte, lehnten die Liberalen dies mit Hinweis auf die Revolution von 1848/1949 ab. Der preußische Ministerpräsident Otto von Bismarck war bemüht, den Konflikt durch außenpolitische Erfolge zu entschärfen. 1864 siegte Preußen über Dänemark im ersten Einigungskrieg. Lauenburg und Schleswig kamen zu Preußen. Der zweite Einigungskrieg gegen Österreich 1866 führte zur Annexion von Holstein, Hannover, Hessen, Nassau und Frankfurt sowie zur Auflösung des Deutschen Bundes und Gründung des Norddeutschen Bundes. Damit rückte eine kleindeutsche Lösung, also die Einigung der deutschen Staaten ohne österreichische Beteiligung, aber unter Führung Preußens, in greifbare Nähe. Lediglich die süddeutschen Staaten standen noch außerhalb. Andere europäische Staaten beäugten den deutschen Einigungsprozess mit Argwohn, bedeutete er doch eine Veränderung des Machtgleichgewichts in Europa. Bayern, Württemberg und Baden waren zwar bestrebt, ihre staatliche Souveränität zu wahren, dennoch schlossen sie 1866 ein geheimes Schutz- und Trutzbündnis mit dem Norddeutschen Bund ab. Es sah die gegenseitige Verteidigung bei einem Angriff vor! Das spanische Volk hatte 1868 Königin Isabella II. gewaltsam abgesetzt und außer Landes gejagt. Die Übergangsregierung suchte nun nach potenziellen Anwärtern auf den verwaisten Thron. Ihre Wahl fiel auf Fürst Leopold von Hohenzollern-Sigmaringen, Spross der katholischen Nebenlinie der Hohenzollern. Die französische Regierung befürchtete, von Hohenzollern eingekreist zu werden. Kaiser Napoleon III. entsandte daher seinen Botschafter Vincent Benedetti zu Wilhelm I., um diesen zu veranlassen, der „Kandidatur“ Leopolds zu widersprechen. Der preußische König versicherte, dass ihm ein Hohenzoller auf dem spanischen Thron nur aus Sicht der Hohenzollern-Dynastie, nicht aber aus preußischer Sicht, zusage. Inzwischen hatte Leopolds Vater, Karl Anton von Hohenzollern, namens seines Sohnes auf den spanischen Thron verzichtet. Damit wäre eigentlich die Angelegenheit erledigt gewesen, hätte die französische Regierung nun nicht darauf bestanden, dass Preußen auch auf alle zukünftigen Ansprüche auf den spanischen Thron verzichte. Dieser Forderung konnte Wilhelm I. nicht nachkommen, da dies international einem Gesichtsverlust Preußens gleichgekommen wäre. Der König, der in Bad Ems zur Kur weilte, stellte am 13. Juli 1870 daher in einem Brief die preußische Position zum französischen Ansinnen dar und beauftragte Bismarck, diesen Brief zu veröffentlichen. Bismarck nutzte die Gunst der Stunde und veränderte das Schreiben so, dass es von Frankreich als offene Provokation empfunden werden musste. Der französische Kaiser nahm die „Emser Depesche“ zum Anlass, Preußen am 19. Juli 1870 den Krieg zu erklären. Dies löste den Bündnisfall aus, sodass der Norddeutsche Bund und die süddeutschen Staaten an der Seite Preußens in den Krieg zogen. Da Frankreich der Initiator des Krieges war, hielten sich die anderen europäischen Großmächte gegenüber Preußen neutral – und das, obwohl sie eigentliche eine Stärkung Preußens vorbeugen wollten. Die plötzliche Kriegserklärung verunsicherte Handel und Industrie. Aufträge wurden annulliert und Kredite zurückgezogen. Den Unternehmen ging buchstäblich das Geld aus. Abhilfe sollte ein bereits am 21. Juli vom Reichstag des Norddeutschen Bundes verabschiedetes „Gesetz, betreffend die Gründung öffentlicher Darlehnskassen und die Ausgabe von Darlehnskassenscheinen“ (Bundes-Gesetzblatt des Norddeutschen Bundes S. 499) bringen. Darlehnskassen sollten „Waaren, Boden- und Bergwerks-Erzeugnisse, Fabrikate“ und „Werthpapiere“ gegen Zinsen auf drei Monate beleihen.[1] Die Unternehmen erhielten gegen Pfand Kredit in Form von Darlehnskassenscheinen, die bei Zahlungen anstelle von barem Geld von sämtlichen Bundeskassen angenommen werden mussten. Privatpersonen brauchten sie dagegen nicht akzeptieren. Der Gesamtausgabebetrag wurde im Gesetz auf 30 Millionen Thaler (Thlr.) begrenzt. Nach Anordnung des Preußischen Finanzministers sollten 15 Millionen Thaler in Abschnitten zu 25 Thlr., 10 Millionen in Abschnitten zu 10 Thlr. und 5 Millionen in Abschnitten zu 5 Thlr. von der Preußischen Staatsdruckerei gedruckt und von der Preußischen Hauptverwaltung der Staatsschulden ausgefertigt werden. Die Kontrolle über die Ausfertigung und Ausgabe übte die Bundesschulden-Commission aus. Vorder- und Rückseite der Scheine sind mit einem verschieden gemusterten, von weißen guillochierten Linien durchbrochenen Untergrund in blauer Farbe bei den 25 Thalerscheinen und in roter bzw. grüner Farbe bei den Noten zu 10 und 5 Thalern versehen. Da die Scheine eine Ausgabe des Norddeutschen Bundes waren, zeigen sie in der linken oberen Ecke das bekrönte schwarz-weiß-rote Wappen mit zwei wilden Männern als Schildhalter. Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870, 5 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 127 x 80 mm. Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870, 10 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 128 x 79 mm. Darlehns-Kassenschein, Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, 1. August 1870, 25 Thaler, Vorder- und Rückseite. Format: 128 x 79 mm. Quelle: Grabowski/Kranz, Das Papiergeld der altdeutschen Staaten, Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Regenstauf 2020, Kat.-Nr. 296–298. Die Ausfertigung der Scheine zu 25 Thaler wurde bereits am 18. August 1870 eingestellt. Als am 23. September die Verfügung erging, auch die Anfertigung der Darlehnskassenscheine zu 10 und 5 Thalern einzustellen, war ihr Druck bereits beendet. Es wurden 591.280 Scheine zu 25 Thlr. = 14.782.000 Thlr., 991.600 Scheine zu 10 Thlr. = 9.916.000 Thlr. und 990.600 Scheine zu 5 Thlr. = 4.953.000 Thlr. ausgefertigt. Schon bald tauchten in Frankreich Fälschungen des 25-Thaler-Scheins auf, die aus einer Londoner Fälscher-Werkstatt stammten. Insgesamt wurden etwa für 12.500 Thlr. Falsifikate angehalten, davon ungefähr für 6000 Thlr. in Deutschland. Da die Fälschungen von ziemlich guter Qualität waren, ordnete der Reichskanzler Anfang November 1871 den Einzug der Darlehnskassenscheine an. Sie wurden nur noch bis zum 31. Dezember 1871 in Zahlung genommen. Nach dem „Gesetz, betreffend die Einlösung und Präklusion der von dem vormaligen Norddeutschen Bund ausgegeben Darlehnskassenscheinen“ vom 6. März 1878 (RGBl. S. 5) konnten sie noch bis zu 31. Dezember 1878 bei der „Königlich preußischen Kontrole der Staatspapiere“ in Berlin eingelöst werden; die Scheine zu 10 und 5 Thlr. außerdem bei den Kaiserlichen Ober-Postkassen.[2] Die wirtschaftliche Unsicherheit war besonders im Aufmarschgebiet der deutschen Armeen zu spüren. Bei der Stadtratssitzung in Kaiserslautern am 27. Juli 1870 führte der Vorsitzende aus, dass man angesichts der kriegerischen Ereignisse der heimischen Industrie beistehen müsse, sonst würden schon bald die Fabrikarbeiten eingestellt und die Stadt müsse dann für eine große Zahl Arbeits- und Brotloser Hilfe leisten. „Um nun einen solchen Zustand soweit möglich von der Stadt fernzuhalten, hätten sich die Fabrikbesitzer an das Bürgermeisteramt gewandt und darum gebeten, dass die Stadt ‚Darlehensscheine‘ anfertigen lasse, mit denen den Industriellen gegen Faustpfand, sei es auch Rohmaterial oder Fabrikate, in Darlehensform geholfen werden könne, indem man diese Produkte der Stadt in Versatz gäbe und darauf von denselben die Hälfte des Werthes in solchen Scheinen empfange ... Es würde natürlich keinem Fabrikanten einfallen, die Stadt zu belästigen, solange er noch Barmittel besitze, um seine Arbeiter zu bezahlen, denn es solle dieses Darlehen hauptsächlich nur zur Bezahlung der Arbeitslöhne verwendet werden."[3] In der Sitzung des folgenden Tages wurde die Ausgabe von Darlehnskassenscheine zum Zwecke der Unterstützung der Industrie im Betrag von 100.000 Gulden (fl.) beschlossen, und zwar: 40.000 Ein-Gulden-Scheine = 40.000 fl. 20.000 Zwei-Gulden-Scheine = 40.000 fl. 4000 Fünf-Gulden-Scheine = 20.000 fl. Die Scheine datieren vom 31. Juli 1870 und wurden fortlaufend handschriftlich nummeriert. Sie tragen die gedruckte Unterschrift des Bürgermeisters Hohle sowie die handschriftliche Unterschrift des städtischen Einnehmers Junker. Industrielle, die solche Darlehensscheine übernahmen, mussten diese vor der erstmaligen Ausgabe ebenfalls unterschreiben. Fehlte diese Unterschrift, waren sie ungültig. Die ausgegebenen Darlehensscheine waren unverzinslich und sollten innerhalb von drei Monaten nach Friedensschluss eingelöst werden. Die Regierung der Pfalz hatte bereits am 23. Juli 1870 die Emission genehmigt. Nachweislich wurden Scheine im Wert von 21.100 fl. in Verkehr gesetzt. Die restlichen der bei M. Borscht Wwe., Kaiserslautern, gedruckten Scheine, brauchten nicht ausgegeben zu werden, da sich nach den deutschen Siegen schon bald die wirtschaftlichen Verhältnisse normalisierten. Bereits im März 1871 wurden die ausgegebenen Geldscheine eingelöst. Den Löwenanteil der gesamten Ausgabe übernahm die Kammgarnspinnerei. Sie brachte rechts oben einen Prägestempel „Kammgarnspinnerei Kaiserslautern Rheinpfalz“ auf. Direkt unter dem Stempel ist die Unterschrift J. Schoen zu lesen. Da das Papier sehr dünn ist, kam es durch den Stempel zu Rissen und Ausstanzungen. Das Eisenwerk nutzte nur 1-Gulden-Scheine, die in der oberen rechten Ecke einen blau-grünen Gummistempel-Abdruck „Eisenwerk Kaiserslautern“ erhielten. Vor der Kennnummer hat hier F. C. Euler unterzeichnet. Es lässt sich zwar vermuten, dass es noch weitere Aussteller gab, jedoch wurde bisher nur ein Schein mit dem Prägestempel „A. Ficher, Adler-Apotheke Kaiserslautern“ bekannt. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Eisenwerk, 31. Juli 1870, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 2 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 5 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 139 x 88 mm. Da die Scheine kaum einen Schutz gegen Fälschungen boten, brachte man auf ihnen Geheimzeichen an. Es handelt sich um unauffällige Federzüge mit Tinte, die bei jedem Schein an der gleichen Stelle zu finden sind. Beim 1-Gulden-Schein befindet sich der Federzug in der rechten oberen Ecke durch die Wertziffer „1“. Bei den 2-Gulden-Scheinen gibt es gleich zwei Kennzeichnungen: durch das „G“ von „GULDEN“ und ganz rechts in der Randschrift durch das „E“ von „ZWEI“. Der Schein zu 5 Gulden wurde in der Datumszeile durch einen senkrechten Strich im „S“ von „KAISERSLAUTERN“ markiert.[4] Von den Scheinen kommen zahlreiche kleine Druckzufälligkeiten vor. Besonders hervorzuheben ist der 5-Gulden-Schein mit kopfstehender „5“ in den Ecken der Vorderseite und dem „u“ statt „a“ im Wort „Darlehen“. Darlehenskassen-Schein der Stadt Kaiserslautern, Kammgarnspinnerei, 31. Juli 1870, 5 Gulden, 5 kopfstehend und mit Druckfehler im Wort Darlehen, Vorderseite. Format: 139 x 88 mm. Am 25. Juli 1870 wandte sich der Handelsvorstand zu Nürnberg an den Stadtmagistrat. Er schätzte die Situation ähnlichen düster ein wie die Verantwortlichen in Kaiserslautern. Die einzige Abhilfe meinte man in der Ausgabe von Notgeld zu erkennen. Am folgenden Tag tagte der Wohlfahrtsausschuss – der im Kriegsjahr 1866 gebildet worden war – und beschloss, Noten im Gesamtwert von 500.000 Gulden süddeutscher Währung herstellen zu lassen. Hiervon sollten 250.000 fl. als Kredit gegen 6 % Verzinsung und Sicherheitsleistungen an „kleinere Gewerbetreibende des Manufakturfaches“ gegeben werden und die übrigen 250.000 fl. für „unvorhergesehene unabweisbare Kommunalbedürfnisse“ reserviert bleiben. Die städtischen Kollegien stimmten dem Beschluss am 29. Juli zu und die königlich bayerischen Staatsministerien des Inneren, der Finanzen und des Handels genehmigten am 2. August die Emission verzinslicher Anweisungen über „Einen Gulden“ und „Zwei Gulden“ unter gemeinschaftlicher Garantie der Stadtgemeinde, des Handelsvorstandes und des Gewerbevereins Nürnberg bis zu einem Betrag von 500.000 Gulden. „Ohne Verzug wurden Text und Form der Noten nach den Vorschlägen des II. Bürgermeisters Herrn v. Seiler festgestellt, wobei bestimmt wurde, daß das Papier zu den Noten in einer besonders gefertigten, vornehmlich haltbaren Sorte bestehen solle, daß die Noten durch Buchdruck herzustellen seien, da jede andere Behandlung zu großen Zeitaufwand verursachen würde; daß sie zur Verhinderung des Überdrucks ganz mit einem Tondruck zu versehen seien, zwei Hautreliefstempel (sic!) – das ältere und neuere Nürnberger Wappen (nach Zeichnung des Herrn Professors Wanderer) darstellend – erhalten sollen, daß die Noten mit Serien und fortlaufenden Nummern innerhalb der Serien bezeichnet werden, und daß die Leitung der Notenstempelung, sowie die Numerierung nach der Drucklegung durch den damaligen Magistratsrat und Direktor des Gewerbevereins Herrn J. G. Kugler (†) zu geschehen habe.“[5] Da zur Annahme der Scheine niemand verpflichtet war, brachte der Magistrat unter dem 19. August einen von 52 Nürnberger Firmen (Großhändler, Fabrikanten, Bankhäuser usw.) unterschrieben Revers mit dem folgenden Text in Umlauf: „Die Unterzeichneten verpflichten sich, die von den beiden städtischen Behörden im Verein mit dem Handelsvorstand und dem Gewerbeverein dahier emittierten zu 1 2/3 vom Hundert verzinslichen Papiernoten von Einem Gulden und Zwei Gulden bei Zahlungen, welche an sie geleistet werden, zum vollen Nennwerte anzunehmen.“[6] Anweisung der Gemeindebehörden der Stadt, Handelsvorstand, Gewerbeverband der Stadt Nürnberg, 1. Oktober 1870 – 31. Dezember 1871, 1 Gulden, Vorder- und Rückseite. Format: 120 x 81 mm. Quelle: Grabowski/Kranz, Das Papiergeld der altdeutschen Staaten, Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts, Regenstauf 2020, Kat.-Nr. 78. Auch in Nürnberg änderte sich das wirtschaftliche Klima angesichts der deutschen Siege, sodass die 100.000 Ein-Gulden-Anweisungen, die bereits bei Fr. Campe & Sohn gedruckten waren, nicht mehr benötigt wurden. Nur 340 Scheine wurden vollkommen ausgefertigt und als Andenken an die Mitglieder der städtischen Kollegien, an den Handelsverein und an den Gewerbeverein „zum Andenken an eine überstandene Sorge“ verteilt. Die übrigen, nur im Druck fertigen Anweisungen wurden im Beisein einer Kommission am 10. Juli 1871 innerhalb von 4 Stunden im Dampfkesselofen des Herrn Kugler verbrannt. Die Herstellung der 100.000 Anweisungen kostete zusammen netto 1006 Gulden und 50 Kreuzer (Kr.), davon entfielen 2/5, also 402 fl. 44 Kr., auf den Stadtmagistrat und dem Handelsvorstand sowie 1/5 (201 fl. 22 Kr.) auf den Gewerbeverein. So blieben die Kaiserslauterer Darlehenskassen-Scheine die einzige Notgeldausgabe auf deutschem Boden während des deutsch-französischen Krieges. Der französische General Reille überbringt nach der Schlacht bei Sedan einen Brief Napoleons III. an den preußischen König Wilhelm. Napoleons Nachricht nach der französischen Niederlage lautete (übersetzt): „Nachdem es mir nicht vergönnt war, in der Mitte meiner Truppen zu sterben, bleibt mir nichts übrig, als meinen Degen in die Hände Eurer Majestät zu legen.“ Gemälde von A. von Werner, aus: Krieg und Sieg 1870–71 – Ein Gedenkbuch, Schall & Grund, Verein für Bücherfreunde, Berlin, 1895. Empfang des am 18. Januar 1871 in Versailles zum deutschen Kaiser ausgerufenen Wilhelm am Brandenburger Tor in Berlin. Gemälde von W. Camphausen, aus: Krieg und Sieg 1870–71 – Ein Gedenkbuch, Schall & Grund, Verein für Bücherfreunde, Berlin, 1895. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] In Ausnahmefällen konnte diese Frist bis zu sechs Monate verlängert werden. [2] Das deutsche Staatspapiergeld als Handschrift gedruckt, Reprint der Originalausgabe von 1901 der Reichsdruckerei Berlin, Regenstauf 1993, S. 58 f. [3] Die Kaiserlauterner Darlehensscheine von 1870, in: Gustav Prange, Das deutsche Kriegsnotgeld, Eine kulturgeschichtliche Beschreibung, Band II, Görlitz 1922, S. 18 f. [4] Vgl. Jan Krutak, Geheimzeichen auf den Darlehen-Scheinen der Stadt Kaiserslautern von 1870, (10.05.2023) [5] Otto Wolff, Nürnberger Papiergulden und Wohlfahrtspflege im Jahre 1870, Nürnberg 1908, S. 5. [6] Ebenda.

  • Höllengeld, was ist denn das?

    Höllengeldscheine – Hell Bank Notes – sind nirgendwo auf der Welt Zahlungsmittel. Die Scheine imitieren (reguläre) Banknoten oft mit übertrieben hohen Wertangaben. Ihr einziger Zweck besteht darin, als Opfer für Verstorbene verbrannt zu werden. Das Darbringen von Brandopfern hat in China eine lange Tradition. Erste Belege finden sich aus der Zeit der Drei Reiche um 220 vor unserer Zeit. Unbeschriftetes Papier wurde damals in Münzform geschnitten und zur Besänftigung der Geister verbrannt. Üblich wurde das Brandopfer bei Bestattungen ab dem 12. Jahrhundert. Die Verwendung von besonderem Räucherpapier (joss paper) im Aussehen von Geldscheinen ist seit dem späten 19. Jahrhundert gebräuchlich. Frühe Exemplare dieser Scheine wurden meist in Stückelungen von 5 und 10 Yuan „ausgegeben“. Mit der chinesischen Inflation in den 1940er Jahren wurden auch die umlaufenden Banknoten mit höheren Nominalen gedruckt. Die großen Zahlen wurden auf das „Höllengeld“ übertragen. Scheine in Stücklungen von 10.000 Dollars und mehr waren ab nun üblich. Diese frühen Ausgaben zeigen eher Landschaftsbilder, Tempel oder Züge, und die zahlreichen Varianten gehen in die Millionen. Bei modernen Höllen-Banknoten reichen die Wertangaben bis zu mehreren Milliarden. Sie tragen in der Regel ein Bild des Jadekaisers, des herrschenden Monarchen des Himmels im Taoismus. Als oberster Gott „Shangdi“ – so sein Titel – steht er in engem Zusammenhang mit der Ahnenverehrung. Seine Unterschrift auf den Scheinen lautet romanisiert Yu Wong oder Yuk Wong. Abb. 1: Hell Bank Note, 500.000.000, Vorder- und Rückseite. Abb. 2: Hell Bank Note, 500.000.000, Vorder- und Rückseite. Auf der Rückseite der Scheine befindet sich in der Regel ein Bild der Höllenbank. Das Wort Hölle bezieht sich auf Diyu (Unterweltgefängnis), das auch Difu (Unterweltgericht) genannt wird. Diese Wörter sind auch auf einigen Scheinen gedruckt. Im traditionellen chinesischen Glauben wird angenommen, dass Yanluo, der König der Hölle, über die Seelen der Verstorbenen zu Gericht sitzt. Nach seinem Urteil werden sie entweder in den Himmel geleitet oder in das Labyrinth der unterirdischen Ebenen und Kammern geschickt, um für ihre Sünden zu büßen. Viele Chinesen glauben, dass der Verstorbene gegen Zahlung von Höllengeld im Jenseits einen Ablass für seine irdischen Verfehlungen erhält. Das Wort „Hölle“ brachten christliche Missionare nach China. Sie predigten, dass alle nichtchristlichen Chinesen nach ihrem Tod in die Hölle kommen würden. Fehlerhafte Übersetzungen des englischen Begriffes „Hell“ führten dazu, dass die Chinesen das Wort für das Leben nach dem Tod übernahmen. Häufige Höllenbanknoten sind die 5000er- und 10.000er-Scheine, die alten Federal-Reserve-Noten der Vereinigten Staaten nachempfunden sind. Die Vorderseite enthält neben dem Porträt des Jadekaisers auch das Siegel der Höllenbank, das aus einem Bild der Höllenbank selbst besteht. Einige Scheine zeigen nicht den Jadekaiser, sondern andere berühmte Figuren aus der chinesischen Mythologie, wie die Acht Unsterblichen, den Buddha, Yama oder Drachen. Auf einigen sind sogar verstorbene Persönlichkeiten abgebildet, wie der US-Präsident John F. Kennedy, Stalin, Albert Einstein, Humphrey Bogart, Marilyn Monroe oder andere. Abb. 3: Hell Bank Note, 1.000.000, Vorder- und Rückseite. Abb. 4: Hell Bank Note, 1.000.000, Vorder- und Rückseite. Nicht alle Scheine sind mit Hell Bank Note nezeichnet. Einige ersetzen das Wort Hell durch „Haeven“ oder „Paradise“, also Himmel oder Paradies. Diese besonderen Scheine findet man gewöhnlich in Räucherpäckchen, mit denen chinesischen Gottheiten geopfert wird. Abb. 5: Haeven Bank Note, 5.000 Dollars, Vorder- und Rückseite. Häufig finden sich in Asien in der Nähe von Tempelanlagen und Friedhöfen Geschäfte, die sich auf den Verkauf von Ritual-Artikeln spezialisiert haben. Sie verkaufen die Höllenscheine in ganzen Paketen. Einmal im Jahr werden anlässlich des Geisterfestes (zu Vollmond im August) größere Mengen an Höllengeld in Opferschalen verbrannt. Je nach Familientradition ist es üblich, bei jedem Besuch des Tempels oder Friedhofs Höllengeld zu opfern. Es gibt verschiedene Bräuche und Tabus in Bezug auf den richtigen Gebrauch des Höllengelds. Bei der Verbrennung werden die Scheine in einem losen Bündel aufbewahrt, was als respektvoll angesehen wird. Bei einigen Bräuchen wird jeder Schein vor dem Verbrennen in einer bestimmten Weise gefaltet. Abb.6: zwei Stapel von "Höllengeld". Obwohl das Verbrennen von echten Banknoten Unglück bringen soll, werden z. B. deutsche Inflationsbanknoten als Joss Paper verwendet. In den 1980er Jahren und auch später noch kauften deutsche Händler Inflationsscheine als sog. "Chinaware" auf und exportierten großeMengen davon nach Ostasien. Uwe Bronnert Literatur James F. Frayne: Hell Bank Notes (Contemporary Issues). Milton Keynes, UK, 2015.

  • Aus privaten Sammlungen: 1-Talar- Kassenschein des Herzogtums Warschau von 1810

    Objekttyp: Banknote Sammlung: Uwe Bronnert Historischer Kontext: Am 14. Oktober 1806 wurde das preußische Heer in der Schlacht bei Jena und Auerstedt von den Truppen Napoleons vernichtend geschlagen. Der bisherige preußische Verbündete, Kurfürst August III. von Sachsen, wechselte ins napoleonische Lager. Im Vertrag von Posen (11. Dezember 1806) trat Kursachsen dem Rheinbund bei und erhielt als Gegenleistung den früheren preußischen Kreis Cottbus sowie die Königswürde. Der Frieden von Tilsit (7./9. Juli 1807) besiegelte dann die völlige Unterwerfung Preußens, das die im Zuge der Zweiten und Dritten Polnischen Teilung annektierten Gebiete an Napoleon abtreten musste. Als Herzogtum Warschau übernahm der sächsische König Friedrich August die Herrschaft. Der neue Pufferstaat zwischen Preußen, Russland und Österreich hatte eine Ausdehnung von 104.000 km² mit 2,6 Millionen Einwohnern. Das Herzogtum von Napoleons Gnaden hatte während seiner gesamten Dauer, d. h. von 1807 bis 1815, mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten zu kämpfen, die durch die politische und wirtschaftliche Lage und das Fehlen einer stabilen Währung verursacht wurden. Zur Lösung der Probleme schlug der sächsische Finanzier Baron von Manteuffel die Ausgabe von Kassenscheinen vor. Am 29. Dezember 1810 unterzeichnete Friedrich August das königliche Dekret zur Einführung von Geldscheinen im Herzogtum. Da mit dem Druck der Kassenscheine in Dresden schon früher begonnen wurde, tragen sie bei der Angabe des Dekrets ein „falsches“ Datum: 1. Grudnia (Dezember) 1810. Die Kassenscheine wurden in drei Nominalen emittiert. Nach dem Dekret sollten 700.000 Scheine zu 1 Taler = 4.200.000 Złoty 250.000 Scheine zu 2 Taler = 3.000.000 Złoty 60.000 Scheine zu 5 Taler = 1.800.000 Złoty 1.010.000 Scheine = 9.000.000 Złoty ausgegeben werden, wobei der Taler mit 6 Złoty gerechnet wurde. Die Geldscheine wurden auf weißem Papier gedruckt, in Bogen zu jeweils sechs Scheinen. Zum Schutz vor Fälschungen waren sie mit Wasserzeichen, Trockenstempel und zwei gedruckten Faksimile-Unterschriften versehen. Unten rechts in der Ecke immer die faksimilierte Unterschrift des Kontrollers Marian Piramowicz; unten links in der Ecke eine von neun Unterschriften der Kontrolleure: entweder von Tomasz Adam Ostrowski, Walenty Sobolewski, Stanislaw Kostka Zamoyski, Marcin Badeni, Aleksander Potcki, Jósef Jaraczewski, Stanislaw Ossoliński, Jan Nepomucen Małachowski oder Antoni Kochanowski. Eine vollständige Sammlung aller Nominale und Unterschriftsvarianten umfasst also 27 Scheine. Der gesamte Papiergeldausgabe war auf 1,5 Millionen Taler begrenzt und ihr Umlauf wurde von der „Dyrekcja Biletów Kasowych“ (Direktion der Kassenscheine) beaufsichtigt, deren Vorsitzender Tomasz Adam Ostrowski war. Die meisten Sitzungen der Kommission fanden im Krasiński-Palast in Warschau statt. Erst am 2. Juli 1811 wurden die ersten Kassenscheine ausgegeben. Obwohl dieses Geld durch die Zolleinnahmen des Herzogtums Warschau gesichert war, wurde es von der Bevölkerung nicht ohne weiteres akzeptiert. Dies lag vor allem daran, dass die Annahme von Geldscheinen eingeschränkt oder sogar verweigert werden konnte. Nicht alle Geldzeichen – sieht man vom Nominal zu 5 Talar ab – gelangten in Umlauf. Parallel zu den Misserfolgen der französischen Truppen in Russland verloren die Kassenscheine des Herzogtums Warschau zunehmend an Wert. Anfang 1813, noch vor dem Eintreffen der russischen Armee, zog die Direktion nach Krakau um. Trotz der Einwände der Regierung ließ sie dort bis zum 6. März die noch vorhandenen Scheine im Gesamtwert von etwa 500.000 Taler verbrennen. Nach den Niederlagen der napoleonischen Armee in Russland und später in der Völkerschlacht bei Leipzig erließ der russische Kaiser Alexander I., der sich in Deutschland aufhielt, am 31. Oktober 1813 in Frankfurt am Main ein Dekret, das den Umlauf von Geldscheinen des Herzogtums Warschau verbot. Zu diesem Zeitpunkt befand sich noch Papiergeld für etwa 100.000 Zloty in den Händen von Privatleuten. Erst 1824 wurde mit der Einlösung der Scheine in Kongreß-Polen begonnen. Hierzu war 1824 die Zentrale Liquidationskommission eingerichtet worden, die nun die Liquidation der Finanzschulden des ehemaligen Herzogtums Warschau regelte. Sie versah die ihr vorgelegten Kassenscheine des Herzogtums mit ihrem Kastenstempel: „KOMMIS:CENTRAL:LIKWID:“. In Sammlungen befinden sich heute meist so gekennzeichnete Scheine. Die Frist für die Anmeldung von Ansprüchen gegenüber der Kommission endete am 1. Juli 1825. Land/Region/Ort: Warschau, Großherzogtum Emittent: Dyrekcja Biletów Kasowych (Direktion der Kassenscheine) Nominal: 1 Talar Datierung: 1. Grudnia (Dezember) 1810 Vorderseite: Schwarzer Druck des Schmuckrahmens, der den polnischen Text (Wert, Angaben des Ausgabedekrets, Ausgabeort und -datum, Unterschriften, Serienbezeichnung und Kontrollnummer) einschließt. Rückseite: unbedruckt, hier mit Einlösungsstempel Material: weißes Papier mit Wasserzeichen und Prägestempel Wasserzeichen: am oberen Rand: KASSOWY BILLET, darunter K.B.X.W.; am unteren Rand: XIĘSTWA WARSZAWSKIEGO Unterschriften: Aleksander Potochi (Kommissar), (Marian) Piramowicz (Kontroller) Druck: Druckerei in Dresden Format: 175 x 96 mm Nummerierung: 25515, Lit. A Auflage: 700.000 Scheine (alle Unterschriftsvarianten eingeschlossen) Umlauf: 2. Juli 1811 bis 31. Oktober 1813 Authentizität: Original Zitate: A12 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) A12g (Czesław Miłczak, banknoty polskie i wzory, Tom I 1794–1941) 57 (Jerzy Koziczyński, Banknoty Polskie, Kolekcja Lucow, Tom I 1794–1866) B101 (Irwin/Linzmayer: The Banknote Book – Duchy of Warsaw) Uwe Bronnert Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus einer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

  • Leserpost: Überläufer-Ausweise

    Sehr geehrter Herr Bronnert, mit großem Interesse habe ich Ihren Artikel zu den Überläufer-Ausweisen im damaligen Jugoslawien aus dem Jahr 1943 gelesen. Ich bin selbst im Besitz zweier solcher Scheine und würde gerne mehr dazu wissen. Die Scheine sind von meiner Oma, die zu diesem Zeitpunkt in Osijek studiert haben müsste. Außerdem würde ich die Scheine gerne in gute Hände abgeben, dazu fehlen mir jedoch die nötigen Kontakte. Ich weiß nicht, ob Sie mir weiter helfen können, würde mich über eine Antwort aber sehr freuen! Viele Grüße A. Pirk Antwort des Autors Zunächst einmal vielen Dank für Ihr Interesse. Leider habe ich keine weiteren Informationen zu dem Thema. In der kleinen Abhandlung habe ich seinerzeit alle Informationen zusammengefasst, die mir vorlagen. Evtl. können weitere Angaben im Bundesarchiv Freiburg (Militärarchiv) ermittelt werden. Allerdings würde dies sicherlich ein umfangreiches Quellenstudium vor Ort voraussetzen. Die Überläufer-Ausweise sind zeitgeschichtliche Dokumente, die auch Papiergeldsammler interessieren. Ein Verkaufserlös zu nennen ist allerdings immer schwierig, da er von vielen Faktoren abhängt. Ich schätze den Wert je Schein bei normaler Gebrauchserhaltung auf 70 bis 120 € ein. Ich vermag aber nicht, Ihnen einen Händler für den Ankauf vorzuschlagen. Ggf. bieten Sie die Scheine nacheinander einzeln bei ebay zu einem Festpreis an. Uwe Bronnert

  • Kahla (Thüringen) – ein „Hotspot“ der Serienschein-Ausgaben

    Ehrenurkunde für zahlungswillige Notgeldsammler Die Stadt Kahla in Thüringen (vormals Sachsen-Altenburg) zählte im Jahr 1922 etwa 7000 Einwohner. Sie dürfte, was die Anzahl der Emissionen von Serienschein-Ausgaben betrifft, zu den ausgabefreudigsten Gemeinden des Deutschen Reichs gezählt haben. Abb. 1: Serienscheine aus Kahla Insgesamt zehn Serien brachte die Kommune 1921 bei den Sammlern unter: Serie „Stadtansichten“, 1921, 10, 25 und 50 Pfennig Muckserie, 15.8.1921 – 31.12.1921, 25, 50 und 75 Pfennig Erste Hindenburgserie, o. D. – 31.12.1921, 25, 50 und 75 Pfennig Porzellanserie, 15.8.1921 – 31.12.1921, 25, 50 und 75 Pfennig Zweite Hindenburgserie, 15.9.1921 – 31.12.1921, 25, 50 und 75 Pfennig Statistische Serie, 15.10.1921 – 31.12.1921, je 4 x 25, 50 und 75 Pfennig Serie „Stadt und Land“, 1.11.1921 – 31.3.1922, 6 x 75 Pfennig Weihnachtsserie, 20.11.1921 – 31.12.1921, 6 x 50 Pfennig Politische Serie, 1.12.1921 – 31.12.1921, 6 x 75 Pfennig Ausgabe des Stadtverkehrsamt zur Notgeldausstellung, 3. – 11.9.1921, 75 Pfennig Macht zusammen 46 verschiedene Scheine, Varianten beim Papier, bei der Angabe der Druckfirma, bei den Kontrollnummern u.ä. noch gar nicht berücksichtigt. Auch private Emittenten der Stadt sahen interessante Verdienstmöglichkeiten und beteiligten sich am regen Treiben der „Notgeldausgabe“: Leuchtenburg-Wirtschaft, Serie I: Walpurgisnacht, 30. April (o. J.), 10, 25 und 50 Pfennig Leuchtenburg-Wirtschaft, Serie II: Thüringer Burgenserie, 15.6.1921 – 31.12.1921, je 6 x 50 und 75 Pfennig Leuchtenburg-Wirtschaft, Serie III: Thüringer Burgenserie, 15.6.1921 – 31.12.1921, je 6 x 50 und 75 Pfennig Liedertafel Kahla, 21.2.1922, 50, 75 Pfennig, 1 und 1 ½ Mark Sportverein, o. D. – 1.7.1922, je 6 x 50 und 75 Pfennig Thüringer Schachbund (29. Kongress), o. D. – 1.11.1921, 6 x 75 Pfennig Auch hier wieder mit einer Vielzahl von Varianten. Das „Gesetz über die Ausgabe und Einlösung von Notgeld“ vom 17. Juli 1922 (RGBl. 1922 S. 693) verbot die Ausgabe von neuem Notgeld mit sofortiger Wirkung. Die Emittenten hatten ihr bereits ausgegebenes Notgeld innerhalb von drei Monaten einzulösen. Dies galt auch für die Serienscheine, die bekanntlich zu Sammelzwecken hergestellt wurden. Damit war es auch für die Stadt Kahla mit dem lukrativen Geschäft vorbei. Die Verantwortlichen scheinen dies vorausgesehen zu haben oder reagierten sofort auf die veränderte Situation, denn der Rat der Stadt Kahla bot aus „Dankbarkeit“ den vielen Tausenden Notgeldsammlern des Kahlaer Notgelds, „die .. durch Abnahme der verschiedenen Notgeldausgaben nicht unbeträchtliche Geldmittel zur Durchführung gemeinnütziger Aufgaben bereitstellen halfen“ die Möglichkeit, eine Ehren-Urkunde zu erwerben, die der Notgeldsammlung „als ein Dokument schwerer Not und Zeit einverleibt werden“ sollte. Und dies – Gott bewahre, nicht aus Geldschneiderei! Der Stadtrat stilisierte die Urkunde zu einem besonders wertvollen Objekt, das nur solche Personen erhielten, die als Bezieher von Kahlaer Notgeld registriert waren. Nun ja, auch neue Kunden wollte man die Möglichkeit bieten, die Urkunde zu erwerben. Mit ihrer Bestellung von Scheinen brauchten sie nur den Wunsch nach dieser Urkunde äußern und gleichzeitig für die handschriftliche Eintragung auf der Ehrenurkunde Vor- und Zunahme, Geburtsdatum und Wohnsitz mit Straße und Hausnummer angeben, so die Werbung. Ach ja, natürlich erhob man für die Ausstellung der Urkunde einen kleinen Obolus. 30 Mark plus 16 Mark für Porto musste das dem Besteller schon Wert sein. Der Betrag war einfach vorab an das Stadt-Verkehrs-Amt Kahla S.-A. einzusenden. Abb. 2: Stadtrath zu Kahla, Urkunde, 29. Juli 1922, Vorderseite. Abb. 3: Stadtrath zu Kahla, Urkunde, 29. Juli 1922, Rückseite. Allzu viele Urkunden scheinen nicht abgesetzt worden zu sein, denn sie werden im Handel nur selten angeboten. Uwe Bronnert Anmerkung der Redaktion: In der Tat, war der der Bürgermeister von Kahla begeistert von Notgeld und brachte so auch den Bürgermeister von Thale im Harz dazu (sein Schwiegersohn) die Sammlerwelt mit zahlreichen Notgeldausgaben zu beglücken. In Kahla wurde Notgeld zelebriert. Für die städtischen Ausgaben war das Stadt-Verkehrs-Amt zuständig, das vom 3. – 11. September 1921 auch eine große Notgeldausstellung organisierte. Natürlich auch hier mit einem besonderen Serienschein zur Ausstellung. Die historische Aufnahme zeigt die Mitarbeiter des Stadt-Verkehrs-Amtes Kahla im Burghof der Leuchtenburg zur Notgeldausstellung von 1921. Einen Blick in die Ausstellung gewährt diese historische Aufnahme aus einem speziell angefertigten Album. Wer mehr über die Ausstellung erfahren will und sich das Album dazu anschauen möchte, der findet hier mehr dazu in unserem Blog: https://www.geldscheine-online.com/post/bilder-einer-ausstellung Hans-Ludwig Grabowski

  • Spendenschein des American Committee for Relief of German Children (1923)

    Meist stehen in geschichtlichen Untersuchungen der Rheinland-Besetzung der 1920er Jahre die Motive des französischen Handelns und die daraus resultierenden Ereignisse im Fokus der Betrachtungen, während Darstellungen über die belgische und englische Besatzung eher die Ausnahme sind. Vollkommen in Vergessenheit geraten ist die US-amerikanische Besatzung des Brückenkopfs Koblenz (1918–1923), die immerhin vier Jahre und 24 Tage dauerte.[1] Generalmajor Henry Tureman Allen [* 13. April 1859 in Sharpsburg, Bath County, Kentucky; † 30. August 1930 in Buena Vista, Pennsylvania] hatte bereits zahlreiche leitende Posten innegehabt, bevor er am 6. März 1921 Kommandeur der US-Truppen am Rhein und ab 2. Juli 1919 Kommandeur der US-amerikanischen Besatzung in Deutschland wurde. Am 6. Februar nahm er das letzte Mal an einer Sitzung der Rheinlandkommission teil, bevor er am 29. Februar aus Deutschland abreiste. Vorausgegangen war die Übergabe der Besatzungszone an Frankreich. Am 24. Januar 1923 wurde in einer feierlichen Zeremonie das Sternenbanner, die US-amerikanische Fahne, auf dem Dach der Festung Ehrenbreitstein eingeholt und um 12 Uhr blies die 8. Infanterie das Signal zum Rückzug. Abb. 1: Henry Tureman Allen Quelle: Henry T. Allen, Mein Rheinland-Tagebuch, 2., durchgesehene Auflage, Berlin o. J. „Zu den Hinterlassenschaften der Yankees, die dem Deutschen Reich langfristig Kosten verursachten, gehörten Besatzungskinder. Nach dem Weggang der AFG (American Forces in Germany, Anm. d. Verf.) blieben allein in Koblenz etwa 200 zurück.“ [2] Der Mütter der unehelich gezeugten „Amerikaner-Kinder“ konnten ihre Alimente-Forderungen kaum durchsetzen, da deutsche Gerichte keine Klagen gegen Militärpersonen führen durften und die Militärgerichte wiederum für Vaterschaftsklagen nicht zuständig waren. Ansprüche konnten nur in den USA vor einem Gericht des Heimatstaates geführt werden. Nach Angaben des Oberpräsident von Groote war die Zahl der durch US-Amerikaner unehelich gezeugten Kinder so groß, dass die Wohlfahrtsverbände nicht in der Lage waren, die drückenden Lasten zu tragen. Mitte 1922 gingen die Behörden von 1700 unehelichen Kindern aus. Generalmajor Allen ließ dieses Problem nicht kalt. In den Vereinigten Staaten gründete er die Hilfsorganisation „American Committee for Relief of German Children“. Die Organisation, deren Vorsitz er übernahm, sammelte in den USA Spenden, um Lebensmittel an hungernde Kinder in Deutschland verteilen zu können. Als die Aktion im Sommer 1924 endete, waren rund 4,3 Millionen US-Dollars eingesammelt wurden. Sie ermöglichten die Ausgabe von bis zu einer Million Mahlzeiten, die vor Ort von den Quäkern organisiert wurden. Die Mittel für die Speisung wurde mithilfe von Spendenscheinen aufgebracht. Sie sind einseitig auf einfachem weißem Papier gedruckt und haben die Maße 100 mm x 78 mm. Der einfarbig blaue Druck zeigt am unteren Rand des Unterdrucks eine große Anzahl von Kindern, die ihre Arme in die Höhe strecken, um die Liebesgaben aufzufangen, die die übergroße Liberty aus einem Korb entnimmt und über die Kinder rieseln lässt. Der Text auf dem Schein lautet: „Life / Saving Stamp / The buyer of this stamp has purchased / food for a starving German Child.“ [Lebensrettender Schein / Der Käufer dieses Scheins hat Lebensmittel für ein hungerndes deutsches Kind gekauft.] Links und Rechts neben der Überschrift die Wertangabe „1 $“. Unter dem Text in drei Spalten dann die Hinweise, was mit der Spende bewirkt werden kann: Für 10 c können fünf Mahlzeiten ausgegeben werden; 50 c reichen einen Monat für zusätzliche Mahlzeiten und 1 $ für zwei Monate. Schließlich noch die Angabe, dass man für 5 $ zehn Monate zusätzliche Mahlzeiten ausgeben kann. Darunter dann die Angabe der Organisation und der Hinweis auf Generalmajor Henry T. Allen, den Vorsitzenden des Hilfskomitees. Abb. 2: Spendenschein, American Committee for Relief of German Children, o. D. (1923). 1 Dollar, Vorderseite. Im selben Jahr richtete Allen eine Stiftung mit einem Stiftungskapital von 50.000 US-Dollars ein. Die jährlichen Zinsen sollten der Unterstützung bedürftiger Kinder dienen. Über die Verteilung entschied ein Kuratorium, das aus den Bürgermeistern von Koblenz, Montabaur, Cochem, Mayen und Andernach bestand. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Paul Dahms, A Piece of the Rhine, Amerikanische Besatzung im Brückenkopf Koblenz 1918–1923, hrsg. v. Verlag der Museen des Westerwaldkreise, Montabaur 2018. [2] Ebenda, S. 123.

  • Die Geldanweisungen der Sparkasse der Provinz Laibach (1944)

    Nachdem die Regierung Badoglio die Militärallianz mit dem Deutschen Reich verließ und Italien am 8. September 1943 Waffenstillstand mit den Westalliierten schloss, besetzte die deutsche Wehrmacht Nord- und Mittelitalien. Aus den Provinzen Udine, Goriza, Triest, Pula (Pola), Rijeka (Fiume) und den bislang italienisch verwalteten Gebieten Jugoslawiens, den Provinzen Laibach, Susak und Bakar entstand am 1. Oktober 1943 die Operationszone „Adriatisches Küstenland“. Oberster Kommissar wurde der Reichsstatthalter von Kärnten, Friedrich Rainer. Wie auch in der Operationszone Alpenvorland wurden hier Orts- und Straßennamen eingedeutscht und die Schließung italienischer Schulen und Banken verfügt. Karte: Operationszone „Adriatisches Küstenland“ https://www.transcultaa.eu/wp-content/uploads/2016/10/04519_800.jpg (20.10.2020) Im besetzten italienischen Gebiet war vorübergehend auch die Reichsmark in Form der Reichskreditkassenscheine gesetzliches Zahlungsmittel. In Montenegro betrug der Umrechnungskurs am 25. September 1943 für 100 Lire 13,50 Reichsmark. In Venetien wurden am 26. September eine Reichsmark mit 10 Lira gerechnet. Auf Anordnung des Präfekten von Mailand zirkulierten die Reichskreditkassenscheine ab 2. Oktober auch in der Lombardei. Nach einer Vereinbarung mit Mussolinis Marionettenstaat in Norditalien, der „Repubblica Sociale Italiana“ (Republik von Salò) verzichtete die deutsche Wehrmacht am 25. Oktober 1943 auf die weitere Ausgabe der Reichskreditkassenscheine und überlies der Banca d’Italia den Einzug. In den folgenden Monaten geriet die italienische Währung immer mehr in den Inflationsstrudel. Als im Sommer 1944 die Versorgung der Provinz Laibach mit italienischen Banknoten immer unzureichender wurde, dachte man von deutscher Seite an eine erneute Ausgabe der Reichskreditkassenscheine. Obwohl die Wehrmacht bereits am 20. September 1943 eine besondere slowenische Provinzverwaltung in Laibach unter General Leon Rupnik installiert hatte, verbot sich dieses Vorgehen, war die Provinz doch formal immer noch Teil eines verbündeten Staates. Man löste das Problem indem die Sparkasse der Provinz Laibach Geldanweisungen auf Lire emittierte, die den Anschein erwecken, dass die Banca d’Italia eine Garantie hierfür übernehmen würde. Zur Ausgabe gelangten Scheine zu 50, 100, 500 und 1000 Lire. Die Vorderseite zeigt links ein Brustbild und rechts das Wappen des Herzogtums Krain, den Adler mit der Kaiserkrone und dem zweireihig geschachtem Brustmond, ferner zweimal Serie und Kontrollnummer. Der Scheintext ist in slowenischer Sprache. Die Rückseite ist bildgleich, jedoch spiegelverkehrt und es fehlen hier Serienbezeichnung und Kontrollnummer. Der deutsche Text lautet: Geldanweisung über (Wert in Ziffern) Lire (Wert in Buchstaben) Diese Anweisung ist gedeckt durch ein behörd- lich kontrolliertes Sperrguthaben bei der Banca d’Italia. Sie wird dem Überbringer innerhalb einer vom Chef der Provinzialverwaltung in Lai- bach bestimmten Frist in geltende Banknoten der Banca d’Italia umgetauscht werden. Ausgegeben auf Grund der Entscheidung des Chefs der Provinzialverwaltung in Laibach vom 14. IX. 1944, VII Nr. 4504/1. Sparkasse der Provinz Laibach Unterschrieben sind die Anweisungen vom Vorsitzenden und vom Generaldirektor. Abb. 1.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 50 Lire, Vorderseite. Abb. 1.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 50 Lire, Rückseite. Abb. 2.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 100 Lire, Vorderseite. Abb. 2.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 100 Lire, Rückseite. Abb. 3.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 500 Lire, Vorderseite. Abb. 3.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 500 Lire, Rückseite. Abb. 4.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 1000 Lire, Vorderseite. Abb. 4.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 14. September 1944, 1000 Lire, Rückseite. In einem Brief vom September 1944 wandte sich ein Commissario der Banca d’Italia an den Finanzminister der Repubblica Sociale Italiana, in welchem er ausführte, dass die Bank niemals eine Garantie für diese Scheine abgegeben habe und die Sparkasse der Provinz auch kein Sperrkonto unterhalten würde. Es bestehe lediglich ein Girokonto bei der Filiale der Banca d’Italia in Triest. Der Schreiber des Briefes empfahl dringend, Rücksprache mit der deutschen Verwaltung in Slowenien zu nehmen, um den unkontrollierten Umlauf der Geldanweisungen zu unterbinden. In einem weiteren Brief an den Finanzminister schrieb er: „Es erscheint mir nicht fair, daß hier von der Sparkasse Laibach offensichtlich versucht wird, beim slowenischen Volk durch einen schlichtweg falschen Bezug zur Banca d'Italia Vertrauen in diese Banknoten zu erheischen oder vorzugaukeln.“ Der Minister scheint es, wenn überhaupt, bei einem schwachen Protest belassen zu haben. Allerdings fehlte bei den Ausgaben zu 1/2, ein, zwei, fünf und zehn Lire vom 28. November 1944 der Hinweis auf die Banca d’Italia. Hier heißt es auf der deutschen Seite nur: Ausgegeben auf Grund der Entscheidung des Chefs der Provinzialverwaltung in Laibach vom 28. XI. 1944, VII Nr. 5946/1. Sparkasse der Provinz Laibach Abb. 5.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1/2 Lire, Vorderseite. Abb. 5.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1/2 Lire, Rückseite. Abb. 6.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1 Lire, Vorderseite. Abb. 6.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 1 Lire, Rückseite. Abb. 7.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 2 Lire, Vorderseite. Abb. 7.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 2 Lire, Rückseite. Abb. 8.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 5 Lire, Vorderseite. Abb. 8.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 5 Lire, Rückseite. Abb. 9.1: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 10 Lire, Vorderseite. Abb. 9.2: Sparkasse der Provinz Laibach, 28. November 1944, 10 Lire, Rückseite. Es stellt sich die Frage, nach der Bedeutung der römischen Zahl „VII“ hinter dem Datum? Wenn sie Bezug auf die italienische Annexion der Provinz am 3. Mai 1941 nimmt, müsste bei einer fortlaufenden Zählung der Jahre der Zugehörigkeit zu Italien nicht „VII“ sondern „IV“ stehen. Einem Italiener wäre ein solcher Fehler kaum unterlaufen. Guido Crapanzano sieht darin einen Beleg dafür, dass die Banca d’Italia wirklich nichts mit dieser Ausgabe zu tun hatte, auch wenn das geheimnisvolle Sperrguthaben bei der Banca d’Italia nie offiziell dementiert wurde. Leider ist nicht bekannt, ob jemals versucht wurde, die Geldanweisungen in Rom einzulösen. Uwe Bronnert Literatur: Guido Crapanzano, Soldi d'Italia – Un secolo di cartamoneta, Englische Ausgabe, Fondazione Cassa di Risparmio di Parma e Monte di Credito su Pegno di Busseto, Parma 1995, S. 298 – 303.

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