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Aufwertung, Teil 3: Wann löst die Reichsbank ihre Vorkriegsnoten in Gold ein?

Aktualisiert: 14. Nov. 2023

Mitte der 1920er Jahre erschienen in Deutschland unzählige Pamphlete, in denen die Aufwertung der Vorkriegsbanknoten gefordert wurde. Untermauert wurde dies juristisch mit dem Hinweis auf § 4 des Bankgesetzes vom 14. März 1875 (RGBl. S. 177). Danach war die Reichsbank verpflichtet, „ihre Noten sofort auf Präsentation zum vollen Nennwerthe einzulösen.“ § 2 des Gesetzes, betreffend die Reichskassenscheine und die Banknoten vom 4. August 1914 (RGBl. S. 347), befreite die Reichsbank von ihrer bisherigen Goldeinlösungspflicht. Bereits am Nachmittag des 31. Juli, unmittelbar nach Erklärung des Zustands der drohenden Kriegsgefahr, hatte die Reichsbank die Einlösung ihrer Banknoten gegen Gold eingestellt. Zu diesem Zeitpunkt dachte wohl niemand daran, dass diese Regelung einmal endgültig sein würde, denn § 4 bestimmte, dass sie „zu gegebener Zeit vom Bundesrat wieder aufgehoben“ werden sollte.

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