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  • Doppelwährung in der britischen Kronkolonie Heligoland

    Im Verlauf der britisch-dänischen Auseinandersetzungen in den Napoleonischen Kriegen besetzten britische Truppen im September 1807 Helgoland, das seit 1714 der dänischen Krone unterstand. Die von Napoleon I. verhängte Kontinentalsperre verhinderte den Import englischer Waren auf das europäische Festland. Zwischen 1807 und 1813 entwickelte sich deshalb die Insel zu einem lebhaften Schmuggler-Stützpunkt. Von hier wurden Waren heimlich über Wangerooge und Neuwerk zum Festland geschmuggelt. Im Kieler Frieden vom 14. Januar 1814 wurde der Verbleib Helgolands bei Großbritannien besiegelt. Helgoland wurde zur britischen Kronkolonie Heligoland. Mit Aufhebung der Kontinentalsperre begann der wirtschaftliche Niedergang der Inselwirtschaft. Die katastrophalen wirtschaftlichen Verhältnisse änderten sich erst, nachdem 1826 ein tatkräftiger Inselbewohner den Entschluss fasste, ein Seebad zu gründen. Im ersten Sommer kamen etwa 100 Badegäste in offenen Segelbooten. 1834 begann mit zwei Raddampfern von Hamburg aus der regelmäßige Bäderverkehr nach Helgoland, sodass die Gästezahl kontinuierlich stieg. 1838 waren es bereits mehr als 1000. Heinrich Hoffmann von Fallersleben, der Dichter des Deutschland-Liedes, und Heinrich Heine gehörten zu den prominentesten Verehrern Helgolands. Immer mehr Gäste der besseren Gesellschaftskreise ließen sich auf die Insel locken; 1882 zählt man bereits 5000. Die Insulaner lernten während der britischen Zeit, statt mit Talern und Louisdors in Pfund Sterling zu rechnen, aber auch hamburgische Schillinge und später die Mark des neu gegründeten Deutschen Reichs waren allgemein im Umlauf. Bereits im Jahre 1796, als Helgoland noch dänischer Besitz war, errichtete Hamburg eine Postagentur, die bis zum Übergang an die britische Regierung am 1. Juli 1866 dem Hamburger Postamt unterstand. Die in Hamburg ab 1859 eingeführten Freimarken, die auf hamburgische Schillinge lauten, wurden ab Sommer 1862 auch an die Helgoländer Postagentur abgegeben und mit dem Hamburger Stadtpostamt verrechnet. Das nunmehr englische Postamt wurde offiziell am 1. Januar 1867 eröffnet. Der bisherige deutsche Postbeamte vor Ort wurde zum englischen Postmaster. Die neuen Briefmarken, die die Preußische Staatsdruckerei lieferte, zeigen den Kopf der Königin Victoria in Prägedruck und nennen die Währungsangabe in hamburgischen Schillingen. Die ab 1875 gelieferten Briefmarken weisen nun zwei Währungsbezeichnungen auf: für die deutsche Währung in Pfennig und für die englische in Pence und Farthing. Die Wertangaben auf den Briefmarken lauteten: 1 Pfennig = 1 Farthing 2 Pfennig = 2 Farthings 3 Pfennig = 2 Farthings 5 Pfennig = 3 Farthings 10 Pfennig = 1 ½ Pence 25 Pfennig = 3 Pence 50 Pfennig = 6 Pence Bei Zugrundelegung der englischen Währung fällt auf, dass einige Umrechnungen nur Näherungswerte sind: 1 Pound Sterling – 20 Shillings – 240 Pence – 960 Farthings 1 Shilling – 12 Pence – 48 Farthings 1 Penny – 4 Farthings Vielleicht wurde daher bei der folgenden Ausgabe das Umrechnungsverhältnis geändert: 3 Pfennig = 2 ½ Farthings 20 Pfennig = 2 ½ Pence 1 Mark = 1 Shilling 5 Mark = 5 Shillings Hatten die Briten nach der Kontinentalsperre kurzfristig die Rückgabe Helgolands an die Herzöge von Schleswig-Gottorp erwogen und später einen Verkauf an Hamburg, so tat sich Queen Victoria schwer, die Insel ihrem Enkel Wilhelm zu überlassen. Anfang 1890 kam Bewegung in die Angelegenheit. Am 1. Juli wurde der sog. „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ unterzeichnet, in dem es um einen Interessenausgleich zwischen den beiden europäischen Großmächten ging. Während das Deutsche Reich Helgoland erhielt und Großbritannien auf Gebietsansprüche an der Küstenzone Deutsch-Ostafrikas verzichtete, die zum Herrschaftsgebiet des Sultans von Sansibar gehörten, verzichtete das Reich im Gegenzug auf Ansprüche auf Sansibar und an Wituland. Am 10. August 1890 nahm Kaiser Wilhelm II. das 4,2 qkm große Eiland für das Deutsche Reich in Besitz. Bei prachtvollem Wetter hielt der Kaiser um 11 Uhr unter kolossaler Pracht- und Machtentfaltung seinen Einzug. Nahezu 100 große Schiffe, meist deutsche Kriegsschiffe, ankerten vor der Insel. Unter Kanonendonner sämtlicher Kriegsschiffe wurden die Kaiserstandarte und die Reichsflagge gehisst. Ein Feldgottesdienst und eine große Parade, an der ca. 3500 Mann teilnahmen, begleiteten das Ereignis. Ein Reichsgesetz vom 15. Dezember 1891 schlug die Insel dem preußischen Staat zu. Die „Verordnung, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Helgoland“ vom 22. März 1891 führte auch die Gesetze über das Münzwesen und die Reichskassenscheine des Reichs ein. Ein besonderer Umtausch des englischen Gelds erfolgte wohl nicht. Die Helgoland-Briefmarken mit der Doppelwährung waren bereits am 9. August 1890 ungültig geworden. Passend zum Thema stellte uns die SINCONA AG aus Zürich noch die Abbildungen einer Postanweisung des Royal Post Office Heligoland aus den 1870er Jahren zur Verfügung. Versteigert wurde das Stück in der Sincona-Auktion 36 als Los 7198. Text und Briefmarken Uwe Bronnert Abb. Postanweisung: Sincona AG, www.sincona.com

  • Die Deposital-Coupons der Rheinpreussischen Creditbank in Viersen

    Der Begriff „Geld“ wurde bis in die erste Dekade des 20. Jahrhunderts mit „Münzen“ gleichgesetzt. Kassenscheine und Banknoten waren allenfalls Stellvertreter für Metallgeld. Ihr Wert war abhängig vom Vertrauen, das das Publikum in ihre Einlösbarkeit in Metallgeld setzte. Niemand war verpflichtet, Papiergeld an Zahlungsstatt anzunehmen. Erst ab 1. Januar 1910 waren die Banknoten der Reichsbank im Deutschen Reich gesetzliche Zahlungsmittel. Während Kassenanweisungen, Kassenscheine, Kassenbillets, Tresorscheine u. Ä. vornehmlich von den Landesregierungen emittiert wurden und eine verbriefte öffentliche Schuld darstellten, waren Banknoten ein Versprechen der ausgebenden Bank, ihre Noten jederzeit ohne Legitimationsprüfung in Münzen einzulösen. Da nicht alle Banknoten gleichzeitig zur Einlösung präsentiert wurden, reichte der Bank zur Liquidität und Notendeckung eine erheblich geringere Geldmenge an Münzen in den Tresoren aus. Mit dem überschießenden Betrag „produzierte“ die Bank neues Geld. Da das Münzregal ein altes Königsrecht war, griff der Staat regulierend ein, und erteilte nur einzelnen Banken das Notenprivileg durch Vergabe einer Konzession. Anfang der 1870er Jahre existierten im Deutschen Reich 33 Notenbanken. Zu den Bankgeschäften gehörte bei vielen Banken auch das Aufbewahren von Kurant-Münzen und Wertsachen. Über die erhaltenen Depositen stellte die Bank eine Bescheinigung aus, die der Empfänger durch Indossament (Übertragungsvermerk) bei eigenen Zahlungen verwenden konnte. Der Zahlungsempfänger erhielt sein Geld bei der bezogenen Bank gegen Aushändigung des Depositenscheins. Die Rheinpreussische Creditbank in Viersen ging nun noch einen Schritt weiter. Sie stellte Deposital-Coupons auf den Inhaber über 5 Thaler aus, die wie Banknoten zirkulieren sollten. Der Schein ist mit „RHEINPREUSSISCHE CREDITBANK.“ überschrieben, darunter „Fünf Thaler“, links davon „Serie I.“ und rechts „Ltra. A“. Darunter dreizeilig „Preussisch Courant zahlen wir gegen Rücklieferung dieses Depositial- / Coupons bei unserer Hauptkasse. / Viersen, R.-B. Düsseldorf, den 1. April 1873.“. Darunter folgt auf der linken Seite zweizeilig „Rheinpreussische Creditbank / Eingetragene Genossenschaft.“; daneben zwei gedruckte faksimilierte Unterschriften. Am unteren Rand „Ausgefertigt für: …“ und „No. …“. Auf der Rückseite mittig der preußische Adler, darunter vierzeilig „Nach § 26 des Statuts, wie § 12 des Genossenschafts-Gesetzte vom 4. Juli 1868, / betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, / haften alle Mitglieder solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten / der Genossenschaft.“ Am rechten und linken Rand in Zierschrift „FÜNF THALER“. Der Unterdruck ist sowohl auf der Vorder- wie Rückseite blau gemustert. Im Illustrierten Anzeiger über gefälschtes Papiergeld und unächte Münzen, Nr. 4, 1874, ist Folgendes zu lesen: Auf die vielfachen Anfragen betreffs der Rheinischpreussischen Creditbank mögen folgende amtliche Mittheilungen als Antwort dienen: Das Untersuchungsgericht in Düsseldorf macht bekannt, dass der Vorstand der rheinischpreussischen Creditbank eingetragene Genosssenschaft in Viersen, bestehend aus Hermann Joseph Küppers in Viersen und Jakob Gobbers in Düsseldorf, unter der Bezeichnung Zinscoupons und Depositalcoupons Schuldscheine im Einzelbetrage von 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., 2 Thlr. 15 Sgr. Und 5 Thlr. ausgegeben, welche grösstentheils auf den Inhaber lautend, die Fassung und Form von Banknoten oder Coupons zu Obligationen tragen. Die Scheine sind durch bezahlte Agenten in Circulation gesetzt worden und sind davon, so weit bis jetzt ersichtlich, noch bis zu einem Betrage von ca. 10,000 Thaler in Umlauf, ohne dass irgend nennenswerthe Mittel zu deren Deckung vorhanden wären. Es wird daher vor Ankauf und Annahme dieser Scheine gewarnt. – (D. R. K.) Diese Mitteilung wurde durch folgende Bekanntmachung berichtigt: Der Kaufmann Herr August von Jüchen in Viersen ist mit Abwicklung der Geschäfte der dort gegründeten Rheinpreussischen Creditbank eingetragenen Genossenschaft betraut worden. Es werden demnach alle Gläubiger der Creditbank zur Anmeldung ihrer Forderungen bei Herrn von Jüchen und die Besitzer der noch unter der Bezeichnung Zins-Coupons resp. Deposital-Coupons umlaufenden Schuldscheine zur Einsendung an denselben hiermit aufgefordert. Sobald der Vermögens-Status aufgestellt ist, wird derselbe veröffentlicht werden. Die unterm 12. August c. ergangen Aufforderung, die Schuldscheine an das hiesige Untersuchungsamt einzuschicken, wird somit zurückgenommen. Düsseldorf, den 3. October 1973. Der Untersuchungsrichter, Schlink. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Die Heller-Gutscheine des Fürstentums Liechtenstein (1921)

    Das Fürstentum Liechtenstein erlangte 1806 mit der Niederlegung der Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durch Franz II. seine Souveränität. Es wurde Mitglied des Rheinbunds sowie des Deutschen Bunds 1815. Nach der verlorenen Schlacht von Königgrätz musste Österreich am 23. August 1866 im Prager Frieden die Vorherrschaft Preußens in Deutschland und die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen. Das kleine Ländchen (160 km2), dessen Grenze der Alpenrhein zur Schweiz bildet, lehnte sich in einer Zollunion an den östlichen Nachbarn Österreich an. Österreichische Münzen und Banknoten waren in Liechtenstein allgemein im Umlauf. Bereits 1858 bestimmte Fürsten Johann II. die österreichischen Landes- und Scheidemünzen zu gesetzlichen Zahlungsmitteln im Land. Dennoch war die fürstliche Regierung darauf bedacht, ihre Souveränität im Münz- und Geldwesen zu bewahren. Als 1886 die Oesterreichisch-Ungarische Bank eine Niederlassung in Vaduz eröffnen wollte und das Noten-Privileg für das Fürstentum anstrebte, winkte der Fürst dankend ab. Zwischen 1898 und 1915 ließ der Fürst eine Anzahl von Kronen-Münzen nach österreichischem Vorbild in Wien prägen: Goldmünzen zu 10 und 20 Kronen sowie Silbermünzen zu einer, zwei und fünf Kronen. Obwohl das Fürstentum im Ersten Weltkrieg neutral blieb, konnte es sich den wirtschaftlichen Auswirkungen nicht entziehen. Touristen blieben aus und die Textilindustrie litt unter Rohstoff-Knappheit infolge der alliierten Seeblockade. Zudem machte sich der Wertverfall der Kronenwährung bemerkbar. Wurden bei Kriegsausbruch in Zürich für 100 Kronen noch 30 Franken gezahlt, so sank der Kurs bis Ende 1919 auf 3,30 Franken, bis Ende 1920 auf 1,55 Franken und bis Ende 1921 auf 20 Rappen. Fürstentum Liechtenstein, o. D., 10 Heller, Vorder- und Rückseite Die fürstliche Regierung war daher bestrebt, das Land aus der Bindung zu Österreich zu lösen. Die Zollunion wurde am 2. August 1919 gekündigt und ab 1. September war das Land zoll- und devisenrechtlich Ausland für Österreich und bildete ein eigenständiges Zollgebiet. Die Einfuhr österreichischer Banknoten einzuschränken und damit der Inflation zu entgehen, war ein untauglicher Versuch, da man sich nicht so schnell von der Kronenwährung trennen konnte. Um den auftretenden Kleingeldmangel abzuhelfen, beschloss der Hohe Landtag am 25. November 1919 einstimmig die Regierung mit der Ausgabe von je 200.000 Notgeldscheine zu 10, 20 und 50 Heller sowie einer Krone zu beauftragen, von denen jeweils 30.000 Scheine für den Verkauf an Sammlern bestimmt waren. Der liechtensteinische Gesandte in Wien, Prinz Eduard von Liechtenstein nahm sich der Sache an und gewann Prof. Kasimir, der auch die damaligen liechtensteinischen Briefmarken entwarf, für das Projekt. Der Professor versprach, innerhalb von zwei Tagen Entwürfe mit heimatlichen Ansichten abzuliefern. Der Kronen-Wert scheint zu diesem Zeitpunkt nicht mehr opportun gewesen zu sein. Kurze Zeit später müssen die Scheine im Offset- und Buchdruck in Wien gedruckt worden sein, da sie bereits am 5. Januar 1920 ausgegeben wurden. Allerdings veröffentlichten die Oberrheinischen Nachrichten vom 21. Januar 1920 ihre Ausgabe. Nach einer fürstlichen Verordnung vom 24. Dezember 1919 war ihr Umlauf auf das Inland beschränkt. Ihr Design entspricht den damaligen österreichischen Serienscheinen. Der Text der Vorderseite der undatierten staatlichen Gutscheine lautet: "Fürstentum Liechtenstein, Gutschein über ... Heller. Dieser Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb dreier Monate nach erfolgter Aufforderung bei der Landeskasse in Vaduz eingelöst wird." Fürstentum Liechtenstein, o. D., 20 Heller, Vorder- und Rückseite Unter dem Text die gedruckten Unterschriften des Landtagspräsidenten Friedrich Walser und des Landesverwesers Prinz Karl von Liechtenstein. Auf der linken Seite der 10- und 20-Heller-Scheine befindet sich ferner das große Staatswappen in barocker Kartusche, während beides im Unterdruck des 50-Heller-Scheins integriert ist. Das große Wappen bildet sechs einzelne Wappenmotive ab, die auf die Geschichte und Herkunft des Hauses Liechtenstein hinweisen. Der Schild ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit von Gold und Rot geteiltem Herzschild, dem Stammwappen der Liechtensteiner. Der Schild wir vom Fürstenhut gekrönt, der auf den Geldscheinen von zwei Putten gehalten wird. Das erste Feld ist ein in Gold mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler und verweist auf Schlesien. Das zweite Feld ist von Gold und Schwarz achtmal gestreift und mit grünem Rautenkranz belegt, dem Wappen der Kuenringe (österreichisches Ministerialengeschlecht). Das dritte Feld wird von Rot und Silber gespalten und steht für das Herzogtum Troppau. Das vierte Feld zeigt in Gold einen gekrönten, gold-bewehrten schwarzen Jungfernadler mit silbernem Kopf, das Wappen der ostfriesischen Familie Cirksena, es steht für die Grafschaft Rietberg. In der blauen Spitze das goldene Hifthorn (Jagdhorn) an gleichfarbiger Schnur steht für das Herzogtum Jägerndorf. Die Rückseite des 10-Heller-Scheins zeigt den Innenhof des Schlosses in Vaduz, die des 20-Heller-Scheins das Schloss vor einem Panoramablick auf das Rheintal und der Wert zu 50 Heller im Hochformat eine Dorfgasse in Vaduz mit Brunnen und Blick hoch zum Schloss. Fürstentum Liechtenstein, o. D., 50 Heller, Vorder- und Rückseite Die Liechtensteiner Heller-Scheine spielten im Zahlungsverkehr keine große Bedeutung. Die tatsächlichen Verhältnisse gingen der gesetzlichen Regelung voraus. Man kümmerte sich begreiflicherweise nur noch wenig um die bestehenden Währungsgesetze und passte sich den gegebenen Verhältnissen an. Mit der fortschreitenden Entwertung der Kronenwährung kam bei der Bevölkerung immer mehr der Schweizer Franken in Gebrauch. Der Staat begann, in Franken zu bezahlen. Zur Überbrückung der drückendsten Not gab der Landesfürst im Februar 1920 dem Land ein Franken-Darlehen im Betrag von 550.000 Franken. Per Gesetzes-Beschluss vom 26. Mai 1924 wurde der Schweizer Franken in Liechtenstein gesetzliches Zahlungsmittel und die völlig entwerteten Heller-Noten zur Einlösung aufgerufen. Literatur: Herbert Rittmann, Kleine Münz- und Geldgeschichte von Liechtenstein, Hilterfingen 1977. Jürg Richter und Ruedi Kunzmann, Die Banknoten der Schweiz, Regenstauf 2003. Uwe Bronnert Abb. Hans-Ludwig Grabowski

  • Britische Propaganda-Noten sollten die Moral deutscher Soldaten untergraben

    Bei den Papiergeldsammlern ist das Behelfsgeld der Deutschen Wehrmacht (1, 5, 10 und 50 Reichspfennig sowie 1 und 2 Reichsmark) bestens bekannt. Diese Scheine waren kein öffentliches Zahlungsmittel, sondern nur für den Geldverkehr innerhalb der Deutschen Wehrmacht in deren Wehrmachtskantinen und Marketendereien bestimmt. Hier hatten sie einen zehnfachen Nominalwert, d. h., der Schein zu 1 Reichspfennig galt 10 Reichspfennig. Durch diese Maßnahme wurde der zivile Umlauf in besetzten und verbündeten Staaten verhindert. Nicht alle Behelfsgeldscheine stammen aus deutscher Produktion. Um die Moral der Bevölkerung und der Soldaten zu untergraben, warfen alle kriegsführenden Mächte tonnenweise Propagandamaterial über feindlichem Gebiet ab. Die eingesammelten Belege füllen große Schachteln und dicke Ordner in den Archiven. Mitte 1944 sah sich die Hauptverwaltung der Reichskredit­kassen in Berlin genötigt, ihre Kassen auf die in letzter Zeit verschiedentlich gefälschten 50-Rpf-Scheine hinzuweisen, „die auf der Rückseite mit Propaganda-(Hetz-)Aufdrucken versehen sind“. Die Kassen wurden angewiesen, hierauf bei der Hereinnahme des Behelfsgeldes zu achten. Diese Scheine stammen aus der Werkstatt der britischen Psychological Walfare Executive (PWE). Zuständig für ihre Herstellung war Ellic Howe, dessen Tarnname Armin Hull war. Unter der PWE-Bezeichnung H692A bis H692D wurden Scheine mit vier verschiedenen Propagandatexten hergestellt. Der Code selbst erscheint auf den Falsifikaten nicht. 10.000 Stück gelangten am 24. Februar 1944 zur Verteilung an das Special Operation Executive (SOE), 80.000 Stück übernahm die Royal Air Force (R.A.F.) am 1. März 1944. Die Flyer waren so beliebt, dass eine zweite Auflage notwendig wurde. Unter der Code-Bezeichnung H.917 gingen am 19. Mai weitere 210.000 Stück an die R.A.F. Vom 13. März bis 16. Juli 1944 wurden die Flugblätter auch mit Hilfe von Ballons verteilt. Ein Vergleich mit den Originalnoten zeigt nur geringe Unterschiede. Das Papier der Propagandascheine ist fester und rauer, der Farbton mehr bräunlich statt weiß. Das Wasserzeichen ist dagegen, vom Original kaum zu unterscheiden. Der rotbraune Druck ist jedoch nicht so kräftig und der Unterdruck ein wenig zu blass. Auf der unbedruckten Rückseite wurde der Propagandatext in roter Schreibmaschinenschrift gedruckt. Der Vierzeiler von H.692B soll von Peter Seckelmann, alias Paul Sanders, stammen, der nach Hitlers Machtergreifung Berlin verlassen musste und beim PWE-Sender „Gustav Siegfried Eins“ beschäftigt war. H.692D übernimmt in obiger Reihenfolge die beiden Vierzeiler. Der Schein mit den siebzehn Zeilen, H.692C, unterscheidet sich von den vorher gehenden drei durch die geringere Größe der Schrift. Dieser Schein soll bei der Operation Durham im Raum Trondheim in der Zeit von Anfang März 1944 bis März 1945 verteilt worden sein. Nach einer andern Quelle wurden sie im Herbst 1944 über den britischen Kanalinseln abgeworfen. Heute sind die Propagandascheine recht selten. Dies wundert nicht, im Deutschen Reich war das Aufheben, Lesen und Bewahren eines solchen Flugblattes .. nicht ungefährlich. Man musste, vollends bei Weitergabe an Dritte, mit schweren Strafen bis hin zur Todesstrafe wegen „Wehrkraftzersetzung“ rechnen. Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Die Stunde der Malocher – Das Bergmannspunkt-System an Rhein und Ruhr 1947

    An Rhein und Ruhr endete der Zweite Weltkrieg etwa drei Wochen vor der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945. Voraus gegangen waren schwere Kämpfe um den „Ruhrkessel“, wo sich über 300.000 deutsche Soldaten den britischen und US-amerikanischen Truppen ergaben. Bis Ende März 1945 waren die Ruhrgebietsstädte das Ziel der alliierten Bombardements, die neben erheblichen Opfern unter der Zivilbevölkerung auch hohe Verluste an Wohnraum forderten. Dagegen waren die Schäden an den Produk­tionsanlagen geringer als zunächst angenommen. Der US-amerikanische Nachrichtendienst OSS ging im Mai 1945 davon aus, dass die Stahlproduktion innerhalb weniger Monate wieder ⅔ bis ¾ der Kriegsproduktion erreichen könnte, wenn genügend Kohle zur Verfügung stünde. Auch die Schäden an den Förderanlagen der Bergwerke hielten sich in Grenzen. Bei Kriegsende setzte sich die Belegschaft der Zechen vorwiegend aus älteren Bergleuten, Kriegsgefangenen und Ostarbeitern zusammen. Während des Kriegs waren immer mehr junge Leute eingezogen worden und befanden sich nun in Kriegsgefangenschaft. Die Fördermenge der meist überalterten Belegschaft war je Mann und Schicht auf die Hälfte des Vorkriegsstands gesunken. Ein Beobachter des OSS-Berichts sah einen Grund hierfür auch in der zu niedrigen Lebensmittel­zuteilung an die Bergarbeiter. Die britische North German Coal Control (NGCC), die im Dezember 1945 die Verwaltung aller Zechen des Ruhrgebiets übernahm, erkannte, dass der Steinkohlenbergbau nur dann in der Lage sein würde, mehr zu produzieren, wenn es gelänge, die Belegschaften zu vergrößern und bevorzugt mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum zu versorgen. Kriegsgefangene Bergarbeiter und Freiwillige, die sich zur Untertagearbeit verpflichteten, winkte die sofortige Entlassung aus der Gefangenschaft sowie die Zuweisung einer der heißbegehrten Wohnungen. Durch den Zusammenschluss der US-amerikanischen und britischen Zone zur Bizone am 1. Januar 1947 zeichnete sich eine Lösung ab, die Kohleförderung dauerhaft zu steigern. Seit dem Sommer 1946 diskutierte man im NGCC Pläne, ein Punktsystem nach Vorbild des niederländischen einzuführen. Bereits ab 16. Januar sollten alle Arbeitnehmer im Kohlenbergbau je nach Tätigkeit Bergmannspunkte bekommen, mit denen sonst nicht zu erhaltende Waren wie Speck, Kaffee, Zucker, Schnaps, Zigaretten sowie Gegenstände des täglichen Bedarfs, Kleidung und Schuhe erworben werden konnten. Die Bergmannspunkte sind kleine 26 mm x 18 mm große unscheinbare Druckerzeugnisse auf glattem, blau gesprenkeltem Papier ohne Wasserzeichen. Der Wert zu 5 Punkten ist in grüner Farbe gedruckt. In der Markenmitte findet sich in einem Oval der Wert über Schlägel und Eisen. Das Oval wird durch feine grün-weiße Linien eingerahmt. Auf der Rückseite gereiht im Wechsel klein aufgedruckt „Bergmannspunkt“ und „Nicht übertragbar“. Der Wert zu einem Punkt ist ähnlich gestaltet und in roter Ausführung. Es ist anzunehmen, dass es noch weitere Werte gegeben hat. Im August war in der „Zeit“ zu lesen: „Der Bergmannpunkt, ein Kaufmittel für viele begehrte Güter, ist nun auch – leider – ein Objekt des Schwarzen Marktes geworden. Das Punktsystem sollte der Stein der Weisen zur Hebung der Arbeitskraft des Bergmanns sein. Auf dem Schwarzen Markt mit festem Kurs gehandelt, ist jedoch sein Sinn verfehlt.“ Um einen Missbrauch der Bergmannspunkte zu verhindern, sollten die Marken beim Einkauf im Beisein des Käufers überstempelt oder mit Tinte oder Tintenstift durchkreuzt werden. Nur so könnte verhindert werden, dass Waren, die für die Bergleute bestimmt seien, von anderen Personen weggekauft würden. Dabei wurde übersehen, dass die Bergarbeiter oft selbst einen schwunghaften Handel mit den Marken betrieben. Mit der Währungsreform am 20. Juni 1948 wurden die Bergmannspunkte entbehrlich, da man nun für Geld fast alles bekommen konnte. Text und Abb. Uwe Bronnert Gekürzte Fassung! Der vollständige Beitrag erscheint in einer späteren Ausgabe von "Der Geldscheinsammler" in der Zeitschrift "Münzen & Sammeln"

  • Ein „kompromittierendes“ Symbol

    Anmerkungen zum Eine-Million-Mark-Schein der Stadt Cassel vom 20. August 1923 Lothar Brendel, der wohl beste Kenner des Kasseler Notgeldes, schreibt in der Einleitung zu seinem Buch „Das Notgeld in der vormaligen Residenzstadt Kassel, Beiträge zur Münzkunde in Hessen-Kassel“ (1996, dass der Kasseler Magistrat im Gegensatz zu manchem anderen Ausgabeort sehr veantwortungsvoll bei der Ausgabe des städtischen Notgeldes handelte. Der Magistrat leistete nicht nur die von der vorgesetzten Behörde geforderte Kaution, sondern sicherte darüber hinaus zumindest ihr 1918er Notgeld bei der Hermes Kreditversicherungsbank A.-G. und Allianz Versicherungs-Aktien-Gesellschaft ab. Durchaus bemerkenswert ist der „Tatbestand der ausschließlichen Ausgabe wirklichen Bedarfsgeldes; Pseudo-Notgeld in Form von eigens für Sammler hergestellten sogenannten ‚Serienscheinen‘ wurden in Kassel weder seitens des Magistrats noch durch Privatfirmen verausgabt. Nicht minder bedeutsam ist die Erkenntnis, dass das höchste städtische Nominal selbst bis zum Ende der Hochinflationszeit ‚lediglich‘ über die Summe von 1 Million Mark (1.000.000) lautet, während – auch in Kassel – allgemein tatsächlich Billionenwerte (1.000.000.000.000) benötigt wurden; diese millionenfache Summe einer Million muss man bildlich dargestellt aufnehmen.“ Der genannte Notgeldschein über 1 Million Mark vom 20. August 1923 wurde vom Kassler Oberbürgermeister Phillip Scheidemann unterzeichnete. Scheidemann verkündete am 9. November 1918 von einem Fenster des Reichstagsgebäudes: „Das deutsche Volk hat auf der ganzen Linie gesiegt. Das alte Morsche ist zusammengebrochen; der Militarismus ist erledigt. Die Hohenzollern haben abgedankt! Es lebe die deutsche Republik!“ Nur wenig später rief Karl Liebknecht am Berliner Schloss die „Sozialistische Räterepublik“ aus. Seit Oktober 1918 war Scheidemann Staatssekretär im Kabinett des Prinzen Max von Baden. In der neuen Republik wurde er zunächst Mitglied des Rates der Volksbeauftragten, dann zwischen Februar und Juni 1919 Reichsministerpräsident. Aus Protest gegen die Annahme des Versailler Vertrages legte er dieses Amt nieder und kehrte der großen Politik den Rücken. Er ging nach Kassel zurück, wo er am 26. Juli 1865 geboren wurde. Zwischen 1920 und 1925 bekleidete er hier das Amt des Oberbürgermeisters. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 musste er als einer der führenden Sozialdemokrat emigrieren. Am 29. November 1939 starb er in Kopenhagen. Der Ein-Millionen-Mark-Schein misst 140 mm x 80 mm. Am unteren Rand der Vorderseite wird die Druckerei „OFFSETDRUCK VON H. GRÜNBAUM, CASSEL“ als Hersteller genannt. Gedruckt wurde der Schein auf Papier ohne Wasserzeichen in Schwarz auf hell- und dunkelrotem Unterdruck. Die schwarze sechsstellige Kennziffer kommt mit dem Serienbuchstaben A vor No. oder Nr. vor. Insgesamt können vier Varianten unterschieden werden. Die rechte Scheinseite ziert das Porträt von Jakob Grimm. Aber nicht wegen dieser Abbildung wurde der Schein zu einem begehrten Sammelobjekt, sondern wegen vier kleiner Symbole auf der Rückseite. Die Siegener Tageszeitung „Das Volk, Tageszeitung für Christentum, Deutschtum, Volkswohlfahrt“ meldete in ihrer Ausgabe Nr. 248 vom 16.10.1923: „Der Notgeldschein weist außer dem Bilde des Märchenerzählers Grimm – ein bekanntes Grimmsches Märchen entstand in Kassel – vier Sterne auf, die, in strengen Linien ausgeführt, je ein Hakenkreuz im Schnittpunkt bilden. Erst durch die große Nachfrage der Sammler wurde man darauf aufmerksam. Die Sammler legen besonderen Wert auf diesen Schein, weil er von einem der größten Gegner des Hakenkreuzes gezeichnet ist, von Philipp Scheidemann, dem gegenwärtigen Oberbürgermeister von Kassel.“ Allerdings ist die Stellung des Hakenkreuzes nicht korrekt. Das Hakenkreuz (auch Swastika) war seit 1920 das Zeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Zwei Jahre nach der Machtübernahme bestimmte Adolf Hitler 1935, dass zukünftig der Reichsadler ein von einem Eichenlaubkranz umzogenes Hakenkreuz in den Fängen zu halten habe. Dies sollte die Einheit von Partei und Staat demonstrieren. Im Rahmen der Nürnberger Gesetze wurde die Hakenkreuzfahne zur alleinigen Reichs- und Nationalflagge erklärt. Sie zeigte auf rotem Tuch in einem weißen Kreis das schwarze Hakenkreuz und löste damit die bisherigen schwarz-rot-goldenen Reichsfarben ab. Das „kompromittierende“ Symbol auf der Rückseite des Scheines ist eigentlich ein altindisches Sonnen- und Fruchtbarkeitszeichen, das seit etwa 4000 v. Chr. auch in Nord- und Mitteleuropa, Vorderasien, China und Japan als religiöses Symbol überliefert ist. Zu Beginn unseres Jahrhunderts erfuhr es einen Bedeutungswandel. Antisemitische Kreise wählten es zu ihrem Emblem. Uwe Bronnert Abbildungen: Uwe Bronnert

  • Manipulationen – Verfälschungen zum Schaden der Sammler

    Am 26. August 2018 versteigerte #orld#ideweb#### bei ebay eine Reichsbanknote zu 1000 Mark von 1910 ohne Kontrollnummern und Siegel (DEU-40 oder 69, Ro./Gra. 45 oder 46) mit rotem Aufdruck „MUSTER“. Sieben Bieter gaben 13 Gebote ab. Der Zuschlag erfolgte bei 63,23 €, obwohl der Verkäufer in seinem Angebot jegliche Garantie auf Authentizität oder Gewährleistung ablehnte. Weiter hieß es dort: „Als Privatverkäufer kann ich keine weiter gehenden Expertisen abgeben. Gekauft wie gesehen, kein Rückgabe- oder Erstattungsrecht. … Fragen sind VOR Gebotsabgabe zu stellen. Nicht beantwortete Fragen gelten als nicht vorgebracht!“ Die Echtheit dieses Scheines erscheint mehr als fragwürdig. Der Aufdruck „MUSTER“ ist garantiert falsch. Der Aufdruck auf den Reichsbanknoten, die die Reichsbank in den 1920er Jahren an Sammler abgab, ist nur 70 mm bzw. 82 mm lang. Auch die Kontrollnummern und Siegel dürften entfernt worden sein. Allerdings könnte dies eindeutig nur bei Vorlage des Scheins geklärt werden. Vieles spricht aber gegen die Authentizität. Der Anbieter hat in den letzten Wochen so manche gestempelte „Seltenheit“ bei ebay verkauft und sogar durchweg positive Bewertungen erhalten. Hier eine Auswahl der Machwerke, die wahrscheinlich unter dem Motto „Wir basteln eine Rarität“ entstanden sind: Text und Abb. Uwe Bronnert

  • Der Plan der Handelskammer Saarbrücken für die Ausgabe von Franken-Notgeld 1935

    Am 13. Januar 1935 fand im nach dem Ersten Weltkrieg vom Reich abgetrennten und und im Rahmen eines Völkerbundsmandats unter französische Verwaltung gestellten Saargebiet eine Volksabstimmung über dessen Zukunft statt, bei der sich 90,73% für die Wiedervereinigung mit dem Deutschen Reich, 8,87% für die Beibehaltung des Status quo und nur 0,4% für den Anschluss an Frankreich aussprachen. Am 1. Februar 1935 informierte die Direktion der Reichsdruckerei das Reichsbankdirektorium, dass die Handelskammer Saarbrücken einen Auftrag zur Herstellung von Notgeld erteilt habe.[1] Mithilfe eines Banken-Konsortiums sollte Notgeld im Wert von 60 Millionen Franken emittiert werden. Die drei größten Banken des Saargebiets sollten das Notgeld kommissionsweise an Unternehmen abgeben, wenn diese über Guthaben beim Office Franco-Allemand in Paris verfügten und sie bereit seien, die Récépissés (Einkünfte) und Avis de Crédit (Gutschriften) zu pari der Handelskammer als Sicherheit auszuhändigen. In der Zeit vom 1. – 15. März 1935 sollten dann die Notgeldscheine in Reichsmark eingelöst werden. Wegen der Kursschwankungen des französischen Francs sollte jedoch auf den Aufdruck eines Umrechnungskurses verzichtet werden. Vorgesehen waren die folgenden Nominale: 4 Millionen Scheine zu 5 Franken = 20 Millionen Franken 1,5 Millionen Scheine zu 10 Franken = 15 Millionen Franken 1,25 Millionen Scheine zu 20 Franken = 25 Millionen Franken.[2] Der Syndikus der Handelskammer, Martin, begründete gegenüber Vertretern der Reichsbank die Notwendigkeit einer Notgeldausgabe damit, dass der Mangel an Francs-Zahlungsmitteln unerträglich geworden sei. Bisher würden monatlich Waren im Wert von 100 Millionen Francs eingeführt, für die bislang ein durchschnittliches Zahlungsziel von zwei Monaten gewährt worden sei. Jetzt jedoch würden die Franzosen nur noch gegen Barzahlung liefern. Verschärft würde das Problem durch die Immobilienverkäufe von Auswanderern, Autokäufe und der „Hamsterpsychose“. Sofort würden 200 Millionen Francs benötigt.[3] Die Regierungs-Kommission für das Saargebiet stand den Plänen der Handelskammer ablehnend gegenüber. Bereits am 31. Januar 1935 hatte sie für den Fall der Ausgabe von Notgeld mit der Verhängung einer Geldstrafe in Höhe des zehnfachen Ausgabewerts gedroht. Auch die Reichsbank war von der Entwicklung nicht begeistert und wandte sich am 2. Februar 1935 an den Reichswirtschaftsminister und Preußischen Minister für Wirtschaft und Arbeit sowie an den Reichsfinanzminister und das Auswärtige Amt mit der Bitte, zu klären, „wieweit aus einer Nichtbeachtung des Einspruches politische Schwierigkeiten entstehen könnten.“[4] Die Antwort des Auswärtigen Amts am 4. Februar 1935 fiel eindeutig aus: „Es scheint mir nicht angängig, daß die Reichsdruckerei den Auftrag auf Herstellung des Notgeldes ausführt, bevor nicht feststeht, daß die Regierungskommission des Saargebiets der Ausgabe dieses Notgeldes zustimmt. Dieser Standpunkt wird umso mehr einzunehmen sein, als die Regierungskommission inzwischen dem Plane der Handelskammer zu Saarbrücken widersprochen hat.“[5] In dem Schreiben wird ferner ausgeführt, dass die Regierungskommission zu der Angelegenheit noch nicht endgültig Stellung genommen habe und möglicherweise ihre eigene Haltung von der der Reichsregierung abhängig mache. Es erscheine fraglich, ob zur Behebung des Mangels an Franken-Zahlungsmitteln die Ausgabe von Notgeld zweckmäßig erscheine, da das Problem mit der Währungsumstellung am 18. Februar 1935 auf Reichsmark automatisch verschwinden dürfte. Ferner wird im Schreiben ausgeführt: „Abgesehen von der Frage, ob die Récépissés und die Avis de Crédit des Office franco-allemand als ausreichende Deckungsgrundlage angesehen werden könnten, würde die Ausgabe des Notgeldes möglicherweise die Abwanderung der im Saargebiet umlaufenden Franken begünstigen.“ Gerade dies war nicht im Interesse der deutschen Regierung, die für den Rückkauf der Saargruben diese Franken benötigte. Aus gleichen Überlegungen habe auch die französische Delegation bei den Basler Saarverhandlungen gebeten, den Plan der Notgeldausgabe nicht weiter zu verfolgen. Der Handelskammer blieb daher nichts anderes übrig, als ihren Druckauftrag bei der Reichsdruckerei zurückzuziehen. Reichsbankdirektor Sattler notierte nach einem Telefongespräch mit Vertretern der Handelskammer am 12. Februar: „Die auf den Mangel an Frankenzahlungsmitteln herrührenden Schwierigkeiten sollen insbesondere dadurch überwunden werden, daß der Lohnzahlungstag vom 16. d. Mts. auf den 18. d. Mts. verlegt wird.“[6] An diesem Tag begann der Umtausch des französischen Geldes in Reichsmark. [1] BA Berlin, R2/14668, Bl. 99. [2] Ebenda, Bl. 100. [3] Ebenda, Bl. 101 f., Aktennotiz. Notgeldausgabe im Saargebiet. Besuch des Syndikus Martin, Handelskammer Saarbrücken. [4] Ebenda, Bl. 98. [5] Ebenda, Bl. 104. [6] Ebenda, Bl. 107. Uwe Bronnert Abb. Hans-Ludwig Grabowski

  • Vorlagemuster zur 500-Mark-Banknote vom 7. Juli 1922

    Die Reichsdruckerei in Berlin begann mit dem Druck der Reichsbanknoten erst, wenn die Freigabe durch die Reichsbank erfolgt war. Hierzu waren die Unterschriften zweier Reichsbankdirektoren auf einem Vorlagemuster notwendig. Das Vorlagemuster der Reichsbanknote zu 500 Mark vom 7. Juli 1922 ist eine Banknote mit der grünen Kennnummer „A.0000000“. Zusätzlich wurde die Note mit Lochschrift „DRUCKPROBE“ und handschriftlich mit roter Tinte mit „Muster“ gekennzeichnet. Auf dem rechten Schaurand ist maschinenschriftlich vermerkt: „Genehmigt ! / Berlin, den 21. Juli 1922 / Reichsbank: Direk= / torium.“, darunter die beiden Unterschriften der Direktoren Dr. v. Glasenapp und Dr. v. Grimm in schwarzer Tinte. Für jede Note gibt es in dieser Form nur ein Vorlagemuster, somit handelt es sich um ein Unikat! Uwe Bronnert Abbildung: Uwe Bronnert

  • Die 500-Mark-Banknote vom 7. Juli 1922 – ein Dokument der Trostlosigkeit

    Bereits während des Ersten Weltkrieges wurde ein großer Teil der Banknoten in Buchdruck hergestellt. Im Sommer 1922 nahm der Wertverfall der Mark so dramatische Formen an, dass sich die Reichsbank genötigt sah, in kürzester Zeit eine Hilfsbanknote zu 500 Mark herstellen zu lassen. Die benötigte Banknotenmenge ließ sich nur durch die Buchdruckschnellpressen und Rotationsmaschinen bewerkstelligen. Das benötigte Papier wurde nur noch in Rollen mit Faserstreifen, Wasserzeichen und zum Teil auch mit farbigem Stoffauflauf auf der Papiermaschine hergestellt. Für die Buchdruckschnellpresse wurde es dann zu Bogen geschnitten. Die als Massendrucksachen und mit größter Beschleunigung in ununterbrochener Folge hergestellten Noten konnten naturgemäß in keiner Weise den Ansprüchen genügen, die an gute Zahlungsmittel gestellt werden. Vielfach bildete das Wasserzeichenpapier mit farbigem Stoffauflauf und Faserstreifen die einzige Sicherung gegen Fälschungen. Mit Datum vom 7. Juli 1922 gelangte ab 4. August 1922 die neue Banknote in Umlauf. Ihr Design bricht mit allen bisherigen Konventionen. Die Banknote ist einseitig, im gewöhnlichen schwarzen Buchdruck ohne irgendwelche drucktechnischen Sicherungsmittel hergestellt. Der achtzeilige Text lautet: „Reichsbanknote / Fünfhundert Mark / zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin / gegen diese Banknote dem Einlieferer / Vom 1. Januar 1923 ab kann diese Banknote aufgerufen und unter / Umtausch gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel eingezogen werden / Berlin, den 7. Juli 1922 / Reichsbankdirektorium“. Links und rechts neben den Unterschriften der Reichsbankdirektoren die Kontrollstempel mit dem Reichsadler und der Umschrift „Reichsbankdirektorium * 500 *“. Am linken Rand quer nach innen dreizeilig der Strafsatz, rechts quer die rote siebenstellige Kennziffer mit einem vorgesetzten Großbuchstaben (A – F). Der einzige Fälschungsschutz besteht aus dem himmelblau eingefärbten rechten Schaurand der Banknote. Hier sind dunkelrote Faserstreifen eingewirkt – nicht aufgedruckt! Ferner wird hier ein hell und dunkel schimmerndes Wasserzeichen sichtbar, das aus zwei seilartig verschlungenen Bändern besteht, von denen das mit dunkler Randbezeichnung die helle Wertzahl „500 Mk“, das mit heller Randbezeichnung die dunkle Inschrift „500 Mk“ zeigt. Die Maße des Scheines sind 90 x 174 mm. Gleichzeitig wurde eine gleichartige Hilfsbanknote mit dem veränderten Aufrufdatum „1. April 1923“ und einer grünen sieben- bzw. achtstelligen Kennziffer mit vorgesetztem Großbuchstaben (jeweils A – Z) ausgegeben. Das Hamburger Fremdenblatt (Nr. 377) vom 15. August 1922 schrieb: „Bei dieser Gelegenheit sei noch ein Wort über diese 500 Mk.-Note selbst gesagt, die ein Dokument der Trostlosigkeit ist. War es nötig, der Welt schon durch die äussere Aufmachung zu zeigen, wie wertlos uns selbst unser Geld erscheint? Es ist, als sollte mit der Herstellung dieser Banknote ein Billigkeitsrekord in der Fabrikation eines Geldmittels aufgestellt werden. Jeder kleine Drucker kann diese Banknote, wenn er das Papier hat, herstellen, so wenig Wert ist auf die Ausstattung der Banknote verwendet worden. Die Rückseite ist sogar unbedruckt, und in Ermangelung eines anderen Blattes kann man sie also für Notizen verwenden. So hat denn das Ausland den erfreulichen Eindruck, dass in Deutschland einseitig bedruckte Notizblätter – auch Reichsbanknoten sein können.“ Der Autor dieser Zeilen konnte nicht ahnen, dass im Laufe des nächsten Jahres noch so manche Banknote in dieser einfachen Gestaltung folgen würde. Am 1. September 1922 erschien dann eine seit Monaten vorbereitete neue 500-Mark-Banknote mit dem Ausgabedatum vom 27. März 1922, die „die trübselige Interimsausgabe“ ablöste. Uwe Bronnert Abbildungen: Uwe Bronnert

  • Separatistische Propaganda – Die 500-Mark-Banknote vom 7. Juli 1922 diente als Vorlage

    Im Schutz der alliierten Besatzungsmächte, die nach dem Ersten Weltkrieg das Rheinland und die Pfalz besetzten, bildete sich eine separatistische Bewegung, die einen eigenständigen Rheinstaat anstrebte. Am 21. Oktober 1923 riefen sie in Aachen die Rheinische Republik aus. Bis Anfang November 1923 breiteten sich die Separatisten bis in die Pfalz aus. Allerdings gelang es ihnen nicht, die Mehrheit der Bevölkerung für ihre Ideen zu gewinnen, sodass der Putsch zusammenbrach. Die 500-Mark-Banknote vom 7. Juli 1922 diente als Vorlage für eine Propagandanote der rheinischen Separatisten. Der Text nimmt auf den passiven Widerstand im Ruhrgebiet Bezug und auf Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens. Der achtzeilige Text des Flugblattes lautet: „Reichsbanknot / Fünfhundert Mal / hat die Regierungssippschaft in Berlin / gegen die Staatsmoral verstossen / Vom 11. Januar 1923 ab ist deshalb das Ruhrgebiet gepfändet und wird nur unter / Umtausch gegen andere vollgültige Zahlungsmittel wieder freigegeben werden. / Ruhrland , den 1. April 1923 / Vollstreckungsdirektorium“. Die verballhornten Unterschriften spielen auf Persönlichkeiten des damaligen öffentlichen Lebens an: Cuno v. Dalles (Reichskanzler Cuno), Macker, Stinkes (Großindustrieller Stinnes), v. Pleite, Dudendorff (General Ludendorff), Strebemann (Reichsaußenminister und Reichskanzler Stresemann), Burg v. Kohlen (Großindustrieller Krupp von Bohlen und Halbach). Anstelle des Strafsatzes heißt es: „Wer ehrlich und redlich für eine Verständigung eintritt oder den / Blödsinn der Widerstandspolitik erkennt, wird mit Zuchthaus nicht / unter zwei Jahren bestraft“, rechts auf dem Schaurand die grüne Kennziffer „Z.3005028“. Im linken Stempel wurde der Kopf des Reichsadlers durch ein Hakenkreuz ersetzt. Die Umschrift lautet „In hoc signo capores“ – in diesem Zeichen kaputt. Dabei wurde Latein und rheinische Mundart vermischt. Im rechten Stempel bildet die phrygische Mütze, das Symbol der Französischen Republik, den Kopf des Reichsadlers. Die Umschrift lautet hier „In hoc signo vinces“ – in diesem Zeichen wirst Du siegen. Dies ist eine Anspielung auf das Feldzeichen des römischen Kaisers Konstantin in der Schlacht an der Milvischen Brücke im Jahre 312. Das Flugblatt weicht in der Größe (180 x 79 mm) geringfügig von der Vorlage ab. Uwe Bronnert Abbildung: Uwe Bronnert

  • Replacement-Noten, nur ein Sammler-Spleen?

    1997 meldeten die Tageszeitungen: „Beim Druck der neuen Hundertmarkscheine hat es eine Riesenpanne gegeben. Durch einen Produktionsfehler sind jetzt echte Hunderter mit unbedruckter ‚blütenweißer‘ Rückseite im Umlauf. In München tauchten zwei fehlerhafte Scheine auf. Wie viele es insgesamt gibt, ist unbekannt.“[1] Die meisten fehlerhaften Drucke sind weniger spektakulär. Schlecht oder unvollständig gedruckte, verdruckte, verschnittene oder sonst zu beanstandende Scheine werden bereits in der Druckerei bei der Qualitätskontrolle aussortiert und vernichtet. Abb. 1.1: Eine fehlerhafte Reichsbanknote, bei der auf der Vorderseite die Kontrollziffern fehlen und die deshalb aussortiert wurde, aber der Vernichtung entging. Sie wurde auf der Vorderseite mit dem Stempel „Fehldruck …“ gekennzeichnet. Reichsbank, 22. Januar 1929, 10 Reichsmark, Zwischenform. Abb. 1.2: Die Rückseite ist fehlerfrei und zeigt die beiden Kontrollziffern. Reichsbank, 10 Reichsmark, 22. Januar 1929, Zwischenform. In der Regel liefern die Druckereien den Ausgabeinstituten die Noten in bankmäßig fertigen mit Streifbändern umschlossenen Päckchen, die je nach Stückelung 100 oder 50 Geldscheine enthalten. Diese Päckchen umfassen jeweils einen bestimmten Nummernkreis, z. B. A1000001 – A1000100. Wenn nun die Note mit der Kontrollziffer A1000067 fehlerhaft ist, wird sie durch eine fehlerfreie sog. Austauschnote ersetzt, damit die Anzahl der gezählten Noten im Päckchen wieder stimmt. Diese nachgeschobenen Noten, auch Ersatznoten oder Replacement-Noten genannt, unterscheiden sich häufig bei den Kontrollnummern von den „regulären“ Ausgaben. Die besonders gekennzeichneten Geldscheine sind bei Sammlern besonders begehrt und erzielen daher bei Verkäufen regelmäßig höhere Preis als die Normal-Banknoten. Am 14. April 1910 bat J. T. Ralph, Direktor des Bureau of Engraving & Printing (BEP), den US-Treasurer Lee McClung, um Erlaubnis einen Bestand an Banknoten mit fortlaufender Nummerierung herstellen zu dürfen, um damit fehlerhafte Exemplare aus der laufenden Produktion austauschen zu können. Sie sollten sich durch einen besonderen Buchstaben oder ein besonderes Zeichen vor und/oder nach der Kontrollziffer von den „regulären“ Noten unterscheiden. Geldpäckchen, die ausgetauschte Noten enthielten, sollten einen entsprechenden Vermerk erhalten. Dieses Verfahren wurde dann erstmals am 21. Juni 1910 bei den 1-Dollar- und 5-Dollars-Silberzertifikaten (Silver Certificates) angewendet. Die Austauschnoten wurden mit einem Stern vor der Kontrollnummer gekennzeichnet: ★1B… bis ★100B… Im Laufe der Zeit wurde das Verfahren auch auf andere Nominale und Ausgaben übertragen und von anderen Druckereien übernommen. Abb. 2: Federal Reserve Bank (USA), 2003, 1 Dollar, Austauschnote, Vorderseite. Abb. 3: Federal Reserve Bank (USA), 1995, 5 Dollars, Austauschnote, Vorderseite. Die besondere Kennzeichnung dieser Noten wurde notwendig, weil es bei der Banknotenproduktion in der ersten Dekade des 20. Jahrhunderts zu mehreren tiefgreifenden technologischen Innovationen kam. Seit Sommer 1903 setzte das BEP bei der Nummerierung der Noten eine Hochgeschwindigkeits-Rotationsnummeriermaschine ein. Sie war in der Lage, jeweils in einem Druckdurchgang einen aus vier Noten bestehenden Druckbogen mit je zwei Kontrollnummern pro Note zu vervollständigen. Das bedeutete eine deutliche Produktionssteigerung. Zuvor wurden die Noten mit einem Paginier-Gerät nummeriert. Dabei wurde jede einzelne Note des Druckbogens nacheinander zweimal mit derselben Kontrollnummer gestempelt, beginnend mit dem obersten Schein, dann stellte das Zählwerk die nächsthöhere Zahl ein und fuhr mit der Nummerierung des nächsten Scheins fort. Der Einsatz der Hochgeschwindigkeits-Rotationsnummeriermaschine war bei der Nummerierung einzelner Austauschnoten kontraproduktiv, da der Nummerierkopf für jede Note neu eingestellt werden musste. Daher nutzte das BEP die alten Paginiermaschinen bei den Ersatznoten weiter. Weil nun die Schrifttypen der Rotationsnummeriermaschinen von denen der Paginiermaschinen geringfügig abwich, lassen sich die Replacement-Noten von den regulären Scheinen unterscheiden. Wie bereits oben erwähnt, verzichtete man beim BEP schließlich auf den Austausch fehlerhafter Noten durch Ersatznoten mit identischen Kontrollnummern und ergänzte die Geldpäckchen mit den „Star Notes“. Bleibt noch anzumerken: Am 17. Juli 2023 gab die Federal Reserve Bank bekannt, dass in Zukunft gemäß des „United States Currency Program“ die neuen Bündel von US-Banknoten nicht mehr fortlaufende Kontrollnummern haben werden. Dadurch erübrigt sich die Herstellung besonderer Austauschnoten.[2] Deutsche Austauschnoten waren in der Notaphilie lange unbekannt. Das ist nicht verwunderlich, gibt es doch von der Reichsdruckerei diesbezüglich keine besonders gekennzeichneten Banknoten. Die Vollzähligkeit der Geldbündel dürfte hier durch Ersatznummerierung mit der Kontrollnummer der ausgesonderten Banknote erfolgt sein. Bereits vor dem Einmarsch der Alliierten in das Deutsche Reich, hatte die US-Regierung bei der privaten Druckerei „Forbes Lithographic Manufactoring Co.“ in Chelsea, Massachusetts, Militärmark-Noten für die „Alliierte Militärbehörde“ drucken lassen. Die Druckerei arbeitete in die Druckplatte ein Geheimzeichen ein. Bei genauem Betrachten der Noten ist im Ornamentrahmen ein kleines „F“ zu erkennen. Die Marknoten haben jeweils eine neunstellige Kontrollnummer, immer beginnend mit „0“. Bei Austauschnoten wurde statt der „0“ ein „-“ der Kontrollnummer vorangestellt. Die Sowjets verlangten ebenfalls Militärmark-Noten drucken zu dürfen. Nach langem Zögern übergab das US-amerikanische Finanzministerium am 18. April 1944 Vorlagen, Papier und Farben an den damaligen Verbündeten. Darunter auch Druckplatten, bei denen allerdings das Geheimzeichen fehlte, sowie Austauschnoten als Muster. Deshalb fehlt bei den sowjetischen Drucken auch das englische "F" im Rahmen und die Kontrollnummer ist achtstellig mit vorangesetztem „-“.[3] Bleibt festzuhalten, dass deshalb nicht alle Noten mit „-“ vor der Kennziffer "Replacements" sind! Abb. 4: Alliierte Militärbehörde, 1944, 1 Mark, US-Druck, Austauschnote „-“, Vorderseite. Abb. 5: Firmenbuchstabe „F“ in der unteren rechten Ecke des Scheins. Abb. 6: Alliierte Militärbehörde, 1944, 1 Mark, UdSSR-Druck, erkennbar am fehlenden Firmenbuchstaben „F“ in der rechten unteren Ecke, Vorderseite. Bei der Landung der Alliierten in der Normandie im Juni 1944 brachten die US-Amerikaner auch Besatzungsgeldscheine für Frankreich mit, die mit „Émis en France“ überschrieben sind. Ihr Aussehen ähnelt den Scheinen der Ausgabe für Deutschland, die ebenfalls bei Forbes gedruckt wurde. Bei den Austauschnoten ging man jedoch anders vor. Sie wurden mit zwei „X“ im Banknotenfeld gekennzeichnet, das entweder zusätzlich oder anstelle der sonst üblichen Ziffern – es dürfte sich hierbei um eine Serienangaben handeln – tritt. Sie sind also nicht Bestandteil der achtstelligen Kontrollziffer. Abb. 7: Émis en France, 1944, 2 Francs, Austauschnote mit „X“, Vorderseite.[4] Abb. 8: Émis en France, 1944, 2 Francs, reguläre Note mit „2“, Vorderseite.[5] Als am 20. Juni 1948 anlässlich der Währungsreform die Reichs- und Rentenmark-Noten gegen DM-Noten umgetauscht wurden, befanden sich unter den aus den USA gelieferten Geldscheinen auch besonders gekennzeichnete Austauschnoten. Die Tudor Press Inc., Boston, lieferte Noten zu 1/2, 1, 2, 5,20 und 50 DM, wovon die Noten ab 2 DM eine achtstellige Kontrollnummer mit vor- und nachgesetztem Buchstaben trugen. Niemand ahnte damals, dass es sich bei den Scheinen deren Nummerierung „G … G“ lautete um Austauschnoten handelte. Es sollte bis in die 1990er Jahre dauern, bis in den deutschen Katalogen darauf hingewiesen wurde.[6] Abb. 9: Westzone, 1948, 5 Deutsche Mark, Austauschnote „G…G“, Vorderseite.[i] Da die übliche Nummerierung von Ersatznoten bei der Washingtoner Bundesdruckerei stets mit 00000001 beginnt und nach oben fortgesetzt wird, errechnete Schöne anhand bekannter Kennziffern für die 2-DM-Austauschnote einen Anteil von 0,28 % an der Gesamtauflage und 1,02 % beim 20-DM-Schein,[8] also etwa 200.000 Noten bzw. 580.000 Noten. Wegen des schnell steigenden Geldbedarfs und dem Aufruf der nicht fälschungssichereren behelfsmäßigen Noten, erhielt Thomas De La Rue & Co, Limited, London, von der Bank deutscher Länder den Auftrag neue 5-DM-Note – „Entführung der Europa" – zu drucken. Bei einem kleinen Teil der Banknoten fällt die abweichende Nummerierung sofort ins Auge. Statt des Zählbuchstabens zeigt die Kontrollnummer einen auf der Spitze stehenden Kreuzstern. Hier war es relativ schnell klar, dass damit eine Austauschnote gekennzeichnet wurde. Die übrigen Noten ließ die Bank deutscher Länder von der American Bank Note Company (10 und 20 DM) und von der Druckerei der Banque de France (50 und 100 DM) drucken. Das erklärt auch den uneinheitlichen Charakter der damaligen deutschen Banknoten. Wie es scheint, stellten die beiden Druckereien keine besonders gekennzeichneten Austauschnoten her. Abb. 10: Bank deutscher Länder, 9.12.1948, 5 Deutsche Mark, Austauschnote mit Kreuzstern, Vorderseite.[9] Am 26. Juli 1957 löste die Deutsche Bundesbank die Bank deutscher Länder ab. Die Bundesbank übernahm zunächst deren Geldzeichen, ließ aber umgehend neue Banknoten drucken, die ab 1961 in Umlauf gelangten. Die Banknoten wurden ausschließlich in Deutschland gedruckt. Von allen Ausgaben und Werten kommen Austauschnoten vor. Ersatznoten mit der Serie „Y“ stammen aus der Bundesdruckerei, Berlin, und die der Serie „Z“ von Giesecke & Devrient, München (später auch Leipzig). Abb. 11: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1980, 5 Deutsche Mark, Austauschnote „Y“ (Bundesdruckerei), Vorderseite. Abb. 12: Deutsche Bundesbank, 1. Oktober 1993, 10 Deutsche Mark, Austauschnote „ZA“ (Giesecke & Devrient), Vorderseite. Nach der Währungsreform in den Westzonen führte auch die sowjetische Besatzungsmacht in der Zeit vom 24. Juli 1948 in ihrer Zone eine Währungsreform durch. Als Zwischenlösung wurden die alten Reichsbanknoten und Rentenbankscheine mit Klebemarken versehen. In der Zeit vom 25. bis 28. Juli 1948 wurden dann die Kuponscheine gegen Noten der Deutschen Notenbank umgetauscht. Die Erstausstattung der Nominale von 0,50 bis 50 DM lieferte die sowjetische Staatsdruckerei GOZNAK, während die Noten zu 100 und 1000 DM in der "Ostzone" gedruckt wurden. Ab 1951 lieferte dann die Wertpapierdruckerei der DDR (vormals Giesecke & Devrient) in Leipzig alle Banknoten der Deutschen Notenbank (DDR) und der Staatsbank der DDR. Die Wertpapierdruckerei kennzeichnete ihre Austauschnoten zunächst durch ein „X“ vor einem weiteren Buchstaben des Alphabets. Ab der Banknotenserie von 1955 sind die Austauschnoten durch „X“, „Y“ und „Z“ vor einem weiteren Buchstaben charakterisiert.[10] Abb. 13: Deutsche Notenbank, 1948, 20 Deutsche Mark, Austauschnote „XH“, Vorderseite. Abb. 14. Staatsbank der DDR, 1985, 500 Mark, Austauschnote „ZA“, Vorderseite, nicht ausgegeben. Nicht von allen Staaten und Druckereien sind besondere Austauschnoten bekannt. Z. B. verzichtete die EZB auf besonders gekennzeichnete Ersatznoten, andere Banken änderten ihr Aussehen im Laufe der Zeit. Es würde den Rahmen der Abhandlung sprengen, wollte man auf alle Ausgaben eingehen.[11] Abschließend wird eine kleine Auswahl weiterer Replacement-Noten vorgestellt. Neben den Noten aus den Vereinigten Staaten gibt es „★“-Noten aus Indien und den Philippinen. Australien nutzte diese Kennzeichnung bis 1972, während Kanada bis 1975 am Anfang der Kontrollnummern einen anderen „✽“ verwendete. Bei einige späteren Ausgaben zeigen die Scheine den Präfix „33“ bzw. „X“. Überhaupt sind Präfixe und Suffixe mit Buchstaben sehr beliebt.[12] Mit „R“ kennzeichneten Argentinien, mit „Z“ die Bahamas, Sri Lanka, Malaysia und Guatemala, mit „ZA“ Serbien, mit „DZ“ Nigeria, mit „ZZ“ Schottland, Hongkong und die Mongolei, mit „Z/0“ Singapur, mit „X“ Indonesien, mit „X3“ Sambia und mit „Buchstabe/99“ der Irak ihre Replacement-Noten. Die spanischen Austauschnoten der Fábrica Nacional de Moneda y Timbre sind seit den 1970er-Jahren am Präfix 9A, 9B und 9C zu erkennen. Ebenfalls aus den 1970er-Jahren stammt die Kennzeichnung der Noten der Philippinen, die von Thomas De La Rue geliefert wurden. Sie zeigen den gleichen Kreuzstern wie beim 5-DM-Schein von 1948. Abb. 15: Centralbank of the Philippiens, o. D., 2 Pesos, Austauschnote mit Kreuzstern, Vorderseite. Abb. 16: Banco de España, 16. September 1980, 200 Pesetas, Austauschnote „9A“, Vorderseite. Trotz aller Sorgfalt, befinden sich in den Päckchen (Bündeln) hin und wieder fehlerhafte Scheine. Die Deutsche Bundesbank bemerkte dazu: „Bei der großen Stückzahl der laufend von den Druckereien übernommenen Banknoten können nicht alle Abschnitte auf drucktechnisch einwandfreie Ausführung geprüft werden. Die Bundesbank muß sich deshalb auf stichprobenweise Prüfungen beschränken, was insofern unbedenklich ist, als die Zahl der in den Druckereipaketen enthaltenen Fehldrucke oder auch Fehlschnitte von Banknoten erfahrungsgemäß äußerst gering ist. Sollten in Einzelfällen ‚Makulaturnoten‘ in den Zahlungsverkehr gelangen, so werden sie von der Bundesbank ohne weiteres gegen einwandfreie Scheine umgetauscht.“[13] Aber, welcher Sammler würde solch einen Geldschein zurückweisen und bei der Bank umtauschen. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Rhein-Zeitung, Nr. 218 vom 19. September 1997. [2] S. Donald Ludwig, US-Star-Banknoten werden ausgemustert. (20.07.2023). [3] Vgl. Uwe Bronnert, In Umlauf gesetzt in Deutschland, Teil 1: Wie es zum Druck der Alliierten Militärmark in der UdSSR kam, Münzen & Sammeln, November 2017, S. 123 – 128. [4] https://www.numiscollection.com/france-2-francs-allied-military-currency-1944-serial-x-p114-a37143-en.html. [5] https://www.numiscollection.com/france-2-francs-allied-military-currency-flag-1944-serial-2-vf-a28651-en.html. [6] Pick/Rixen, Papiergeld-Spezialkatalog Deutschland 1874 – 1980, Mit Nebengebieten und einer Übersicht über die klassischen deutschen Geldscheine, 2., aktualisierte und erweiterte Auflage, München 1991. Holger Rosenberg, Die Banknoten des Deutschen Reiches ab 1871, 8. Auflage, Hamburg 1991. [7] https://www.ma-shops.de/schmuckstube/item.php?id=31158. [8] Michael H. Schöne, Ersatznoten 1948 (bisher kaum beachtete Abarten der ersten Banknoten der Bank deutscher Länder), in: Der Geldscheinsammler, 6/87, S. 292 ff. [9] https://www.ma-shops.de/schmuckstube/item.php?id=32251. [10] Angaben nach Hans-Ludwig Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 22. überarbeitete und erweiterte Auflage, Regenstauf 2020/2021. S. 225 ff. [11] Eine umfangreiche Auflistung Staaten und deren Ersatznoten findet sich unter: https://www.moneypedia.de/index.php/Ersatznote. [12] Von Präfix spricht man, wenn besondere Zeichen, Buchstaben oder Zahlen der Kontrollnummer vorangestellt sind, bei Suffix stehen sie hinter der Kontrollnummer. [13] Banknotenausgabe der Deutschen Bundesbank, Monatsbericht der Deutschen Bundesbank 11/62 und 2/63, zitiert nach: Kurt Jaeger und Ulrich Haevecker, Die deutschen Banknoten seit 1871, Engelberg/Württ. 1963, S. 165.

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