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  • Notgeld – Zu schön, es auszugeben

    Dirk Schindelbeck: Notgeld – Zu schön, es auszugeben 168 Seiten, durchgehend farbige Abbildungen (253), Format 18,5 cm x 24 cm, Broschur, Weimar 2021. Preis: 25,– Euro. ISBN: 978-3-89445-584-2 Der Autor studierte Germanistik, Geschichte und Philosophie; ist Kulturwissenschaftler, Werbehistoriker, Essayist, Lyriker und freier Wissenschaftspublizist. In seinem langen Schaffen entstanden u.a. zahlreiche Veröffentlichungen zur Kultur-, Konsum- und Kommunikations-geschichte. Bereits seit seiner Entstehung war und ist Geld immer auch ein Kommunikationsmittel gewesen und kaum ein "Geld" kommunizierte und kommuniziert mehr, als die deutschen Serienscheine, die ihren Höhepunkt vor 100 Jahren feierten. Schindelbeck geht in seinem neuen Buch auf rund ein Jahrzehnt von Notgeldausgaben in Deutschland ein – vom Notgeld zu Beginn des Ersten Weltkriegs bis hin zu den Milliarden-Werten der Hochinflation. Den Schwerpunkt aber legt er – wie die Titelgestaltung schon erahnen lässt – auf die deutschen Serienscheine. Ihm ist dabei eine sehr reichhaltig bebilderte Dokumentation gelungen, die viele Aspekte dieser besonderen Ausgaben beleuchtet. In insgesamt 13 Kapiteln spannt er den Bogen vom Geld und seiner Gestaltung über die Epochen des deutschen Notgelds mit den Serienscheinen als Propaganda-Medium und "Deutschland-Erzählung" bis hin zu einer Schlussbilanz. Dabei spielt für ihn der historische Kontext eine wesentliche Rolle. So wird z.B. auch auf die sog. Abstimmungs-scheine eingegangen und es wird auch nicht vergessen, einige Notgeld-Künstler jener Zeit vorzustellen. Natürlich waren Serienscheine kein Notgeld, auch wenn sie sich so nannten. Die Serienscheine wurden damals fast ausschließlich für die Alben von Sammlern produziert und ihre verschiedenen Bezeichnungen waren meist lediglich Etikettenschwindel. Die Geschäftstüchtigkeit der Herausgeber führte sogar so weit, dass es Ausgaben von Orten gab, die rein gar nichts von ihren "eigenen" Ausgaben wussten oder, die es schlicht und ergreifend überhaupt nicht gab. Nicht wenige dieser Scheine wurden überhaupt erst an Sammler abgegeben, als der "Einlösungstermin" bereits abgelaufen war, um mögliche Ansprüche von vornherein zu unterbinden. Natürlich wären die Nennwerte dieser Scheine in Zeiten der Inflation auch praktisch wertlos gewesen. Mögen diese Scheine in aller Regel auch kein Geld gewesen sein, so sind sie doch bisher von Historikern und Kunstgeschichtlern meist unterschätzte Zeitdokumente, die weitaus mehr erzählen, als es Geld sonst kann. Das liegt vor allem daran, dass sie den "Geist der Zeit" einfingen und damit selbst zu Zeugnissen der Geschichte wurden. Außerdem wurden sie so attraktiv gestaltet, dass die Nachfrage bei Sammlern stetig stieg. Jede neue Ausgabe wurde vollmundig in speziellen Zeitschriften für Notgeldsammler in ihrem künstlerischem Entwurf und ihrer historischen wie kulturellen Aussage angepriesen. Nein, die deutschen Serienscheine waren nicht weltweit einzigartig, sondern auch in Österreich kam es zu einer wahren Flut von "Notgeldausgaben" in ganzen Serien. Allerdings waren diese – bis auf Ausnahmen – meist nicht so farbenprächtig und historisch interessant, wie dies die deutschen Serienscheine bis heute sind. Es gab bereits viele Publikationen, die sich mit den deutschen Serienscheinen beschäftigt haben. Es gibt verschiedene Kataloge, zahlreiche Fachartikel in numismatischen und anderen Sammler-Zeitschriften sowie immer auch wieder populärwissenschaftliche Bücher rund um das deutsche Notgeld, die den Serienscheinen bis heute als "Notgeld" auf den Leim gehen. Der Autor des neuen Buches schafft den Spagat zwischen der geld-, zeit- und kulturgeschichtlichen Einordnung. Sein Werk ist geeignet Interesse für diese einzigartigen Zeugnisse der deutschen Geschichte zu wecken, die leider immer noch zu wenig Beachtung finden – bei Numismatikern, weil es sich um kein "richtiges Geld" handelt und bei Kunst-, Kultur- und Geschichtsinteressierten, weil es vielleicht immer noch zu unbekannt und zu wenig interpretiert ist. Das neue Buch ist genau jenem Personenkreis zu empfehlen, denn es leistet viel mehr, als es eine schlichte Katalogisierung je könnte. Dabei wäre in der Zukunft eine interdisziplinäre Zusammenarbeit wünschenswert, denn die Numismatik beschäftigt sich schon seit seiner Ausgabe mit dem Notgeld. Leider werden im Literaturverzeichnis kaum aktuelle Katalogwerke zum deutschen Notgeld verzeichnet. Bezogen werden kann das Buch direkt über den Internet-Shop des Jonas Verlags: https://asw-verlage.de/katalog/notgeld-2333.html Hans-Ludwig Grabowski

  • Zoologische Anmerkungen zu einem maledivischen Banknotenentwurf

    Die Schalen der marinen Tritonshorn-Schnecken (Gattung Charonia) weisen in mehreren Weltgegenden eine kulturgeschichtliche Bedeutung auf und sind heutzutage zudem als Souvenirs sehr beliebt.[1] Abbildungen dieser gleichwohl auffälligen wie begehrten Schnecken kommen bereits auf antiken Münzen vor. Ebenso werden Tritonshorn-Schalen auf modernen Umlauf- und Sammlermünzen sowie auf Geldscheinen gezeigt (vgl. Schifko 2019 und 2020). Es sind insbesondere die Malediven, die bei der ikonographischen Gestaltung ihrer Geldmittel auf Abbildungen von Tritonshorn-Schalen zurückgreifen. Man findet sie dort nämlich als dominierendes Motiv auf einer bereits aus dem Verkehr gezogenen, wie auch auf einer rezenten 2-Rufiyaa-Umlaufmünze sowie auf einer aktuellen 5-Rufiyaa-Banknote (siehe Abb. 1 und 2).[2] Abb. 1: Eine in Umlauf befindliche maledivische 2 Rufiyaa-Münze mit einer Charonia-Schale als Motiv, Ø: 25,5 mm. (Quelle: jnsiemens-weltmuenzen.de). Abb. 2: Eine in Umlauf befindliche 5 Rufiyaa-Banknote mit einer Charonia-Schale als Motiv Maße 150 x 70 mm. (Quelle: Hans-Ludwig Grabowski). In diesem Beitrag soll auf den Geldschein-Entwurf einer 100-Rufiyaa-Banknote eingegangen werden, der sich zwar letztlich nicht durchsetzen konnte, aber aus malakologischer (d.h. aus molluskenkundlicher) Sicht eine sehr reizvolle Besonderheit aufweist, die hier aufgezeigt und kurz erörtert werden soll. Im Jahre 2015 feierte die Republik Malediven ihren 50. Jahrestag der Unabhängigkeit. Dieses Jubiläum wurde zum Anlass genommen, das Papiergeld durch Polymer-Banknoten zu ersetzen. Für die künstlerische Gestaltung der neuen Geldscheine wurde eigens ein Wettbewerb ausgeschrieben, an dem sich ca. 200 Einzelpersonen und Teams mit Einreichung ihrer Entwürfe beteiligten. Nachdem man 2015 den Sieger des Bewerbs ermittelt hatte, wurden schlussendlich am 26. Januar 2016 die neuen Geldscheine durch den Präsidenten der Malediven im Rahmen eines Festaktes offiziell eingeführt. Abb. 3: Ein von Mohamed Rassam, Ali Nishaf Rasheed und Ibrahim Hussain Shihab gestalteter Entwurf eines 100-Rufiyaa-Geldscheins (Quelle: domus pvt. ltd.). Auf der Vorderseite des hier besprochenen 100 Rufiyaa-Geldscheinentwurfs (Abb. 3) sieht man im Hauptfeld einen Thunfischschwarm, der von drei Männern befischt wird. Rechts oben ist eine Kauri-Schnecke abgebildet. Im Durchsichtfenster der Note erkennt man einen zur Familie der Möwenverwandten (Laridae) gehörenden Schlankschnabelnoddi (Anous tenuirostris). Besagtes Sicherheitsmerkmal wird von einem für maledivische Boote typischen Muster umrandet. Auf der Rückseite des Geldscheinentwurfs befindet sich als wichtigstes Motiv ein Tritonshorn vor einem aus Ornamenten gestalteten Hintergrund. Die dort wiedergegeben Muster sind traditionellen Kopftüchern entnommen worden. Rechts unten im Hauptfeld wird der Hintergrund allerdings von einem vergrößerten Ausschnitt vom Tritonshorn gebildet (siehe unten). Auf der linken Seite des Hauptfeldes erkennt man wiederum die Kauri-Schnecke aus der Geldscheinvorderseite, wobei hier allerdings die gegenüberliegende Schalenseite mit der Mündungsöffnung gezeigt wird. Auf der rechten Seite des Banknotenentwurfs befinden sich vertikale Streifen, die ebenfalls traditionelle Muster zeigen. Abb. 4: Das Operculum einer Charonia sp. mit seinen für die Gattung typischen konzentrischen Ringen (Quelle: Wolfgang Senz). Das zoologisch Hervorhebenswerte an der Charonia-Schneckendarstellung dieses Geldscheinentwurfs ist der an der Schalenöffnung gezeigte Schneckenschalendeckel, das sog. Operculum, welches bei dieser Gattung konzentrische Ringe aufweist (Abb. 4). Die Designer[3] dieser Banknote dürften sichtlich Gefallen am Operculum gefunden haben, da es im Geldscheinentwurf nochmals sehr augenfällig als Hintergrundmotiv Verwendung findet. Abb. 5: Eine Zeichnung von einer Charonia, in der die natürliche Lage des Operculums aufgezeigt wird (Quelle: Frank Suppan). Solche Schneckenschalendeckel werden als festsitzendes Element auf der Oberseite des Schneckenfußes gebildet (Abb. 5). Diese oftmals kalkigen, bei der Gattung Charonia jedoch hornigen, Strukturen dienen zur Verteidigung gegen Räuber. Die Schnecke faltet den Fuß nämlich beim Zurückziehen in die Schale so ein, dass das Operculum an der Mündungsöffnung der Schale einen schützenden Abschluss nach außen bildet (Kilias 1982: 69; Abb. 6).[4] Opercula werden vom Menschen genutzt und ihr Gebrauch lässt sich von der Steinzeit beginnend bis in die Gegenwart nachweisen. Sie tauchen in verschiedenen Kulturen in unterschiedlichen Kontexten auf (Schifko 2004: 531). Als ältester Nachweis einer Nutzung gelten mehrere kalkige Opercula von Pomatias olivieri, die jeweils eine artifizielle Durchbohrung aufweisen. Diese, aus dem Neolithikum stammenden Belegstücke, wurden südlich von Haifa (Israel) gefunden und bildeten wahrscheinlich Bestandteile einer Kette (Mienis 1990: 8f.). Abb. 6: Eine in die Schale zurückgezogene Charonia mit ihrem Operculum. (Vor dem Schneckenschalendeckel befindet sich eine zu den Stachelhäutern gehörende Seegurke (Holothuria) (Quelle: Wikipedia; David Burdick, NOAA). Die bislang ältesten erhalten gebliebenen Operculum-Darstellungen liegen in Form sehr kleiner Charonia-Bilder vor, die in Phaistos (Kreta) gefunden wurden. Es handelt sich hierbei um zwei bronzezeitliche, aus der minoischen Kultur stammende Siegelabdrücke, die jeweils eine (falschgewundene) Tritonshornschale mit einem Operculum an der Mündungsöffnung zeigen (Schifko 2005: 28f., Schifko 2008: 262). Hätte sich der maledivische Geldschein-Entwurf durchgesetzt, wäre er unter den modernen Geldmitteln insofern einzigartig, als ansonsten keine Münze und kein Geldschein solch ein Operculum zeigen.[5] Zudem hätte sich diese Banknote auch von den meisten anderen monetären Charonia-Darstellungen der Gegenwart abgehoben, da hier (indirekt!) ein Hinweis auf den in der Schale befindlichen Weichkörper des Tieres vorliegt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass – wie oben bereits vermerkt – das Operculum immer mit dem Schneckefuß fest verwachsen ist. Im Gegensatz dazu zeigen die auf anderen Geldmitteln angebrachten Tritonshorn-Darstellungen jeweils nur eine leere Schale. Einzig manche Umlaufmünzen der Seychellen stellen bildlich ein Tritonshorn beim Erbeuten eines Seesterns dar (siehe Schifko 2020).[6] Wie bei Briefmarken, gibt es insbesondere bei Münzen aber auch bei Geldscheinen Motivsammler, die sich auf Tierdarstellungen spezialisiert haben. Gerade für solch eine Zielgruppe wäre dieser Geldschein-Entwurf, wenn er sich durchgesetzt hätte, aufgrund seiner zoologischen Besonderheiten in der Ikonographie sicherlich eine willkommene Bereicherung gewesen. Georg Schifko[7] Danksagung Ich bedanke mich bei PD Dr. Martin Haase und Dr. Reinhard Kikinger für Durchsicht und Diskussion des Manuskripts. Gleichfalls bedanke ich mich bei Hans-Ludwig Grabowski und Dr. Wolfgang Senz für das Überlassen von Fotographien sowie bei Mag. Frank Suppan für das Anfertigen einer Illustration. Ganz besonderer Dank gilt den drei Designern des Banknotenentwurfs, Mohamed Rassam, Ali Nishaf Rasheed und Ibrahim Hussain Shihab, für ihre ikonographischen Informationen. Anmerkungen [1] Am bekanntesten dürfte die Verwendung der Schneckenschalen als Signal- bzw. Musikinstrument sein. [2] 1 Rufiyaa = 100 Laari. [3] Die Namen der drei Schöpfer dieses Banknotenentwurfs lauten: Mohamed Rassam, Ali Nishaf Rasheed und Ibrahim Hussain Shihab. [4] Strombus gigas, die als „Fechterschnecke“ bezeichnet wird, hat das Operculum sogar zu einer langen spitzen Waffe umfunktioniert, mit der sie erhebliche Verletzungen verursachen kann (Kilias 1982: 110). [5] In einem zuvor veröffentlichten Beitrag (Schifko 2019: 51) habe ich in einer Fußnote vermeint, dass in der aktuellen 5-Rufiyaa-Banknote ein Operculum zu sehen sei. Allerdings gehe ich nun davon aus, dass der dunkle Fleck an der Mündungsöffnung der Schneckenschale bloß andeutet, dass es hier in die Tiefe geht. [6] Allerdings handelt es sich dabei um ein Münzbild, dass sich dem Betrachter leider kaum erschließt und zu Fehlinterpretationen verleitet (Schifko 2020: 91). [7] Dr. Georg Schifko, Institut für Kultur- und Sozialanthropologie, Universität Wien, A-1010 Wien Universitätsstraße 7/4. E-Mail: georg.schifko@univie.ac.at Literatur Kilias, Rudolf 1982: Stamm Mollusca. In: Hans-Eckhard Gruner (Hrsg.) Lehrbuch der Speziellen Zoologie. Bd. 1: Wirbellose Tiere, 3. Teil: Mollusca, Sipunculida, Echiurida, Annelida, Onychophora, Tardigrada, Pentastomida. Gustav Fischer Verlag. Stuttgart: 9-245. Mienis, Henk K. 1990: Landsnails from a Neolithic site in Nahal Oren, Israel. The Papustyla 5: 8-9. Schifko, Georg 2004: Zur Kulturgeschichte von Schneckenschalendeckeln (Opercula) aus archäologischer und ethnologischer Sicht. Ethnographisch-ArchäologischeZeitschrift 45/4: 531-537. Schifko, Georg 2005: Zoologische Anmerkungen zu zwei minoischen Siegelabdrücken mit einem Tritonshorn (Gattung Charonia) als Motiv. Annalen des Naturhistorischen Museums in Wien 106B: 27-33. Schifko, Georg 2008: Zoologische Anmerkungen zu zwei minoischen Siegelabdrücken und einem klassischen Siegel aus Griechenland. In: Grabherr, Gerald & Kainrath, Barbara (Hrsg.). Akten des 11. Österreichischen Archäologentages in Innsbruck 23.-25. März 2006. innsbruck university press. Innsbruck: 261-266. Schifko, Georg 2019: Zu einer Tritonshorn-Schnecke (Gattung Charonia) auf einer Gedenkmünze aus Palau. Schweizer Münzblätter 274: 50-52. Schifko, Georg 2020: Schnecke frisst Seestern ‒ Eine zumeist verkannte Darstellung zweier mariner Evertebraten auf Umlaufmünzen der Seychellen. Geldgeschichtliche Nachrichten 309: 91-93. Internetquellen domus pvt. ltd.: Banknote Design: MVR 100. https://www.behance.net/gallery/31043059/Banknote-Design-MVR-100 (abgerufen: 10. August 2021) Wikipedia: File:Charonia tritonis in Guam.jpg: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:Charonia_tritonis_in_Guam.jpg (abgerufen: 10. August 2021)

  • Ergänzung zum Katalog "Ausländische Geldscheine unter deutscher Besatzung"

    Der von seinen Notgeld-Katalogen allseits bekannte Autor Manfred Müller sandte uns Scans von Punktwertscheinen aus der Zeit der deutschen Besatzung in der Sowjetunion ein. Sie galten im Generalbezirk Weißruthenien (Weißrussland bzw. Belarus) und konnten im Katalog nicht abgebildet werden. Ru 52c: 1 Textilpunkt ohne KN und Stempel, gültig bis 31. Dezember 1944, Vorder- und Rückseite. Ru 53c: 3 Textilpunkte ohne KN und Stempel, gültig bis 31. Dezember 1944, Vorder- und Rückseite. Der Wert zu 3 Textilpunkten war bislang unbekannt und auch nicht im Katalog verzeichnet. Ru 54a: 5 Textilpunkte mit KN, gültig bis 31. Dezember 1944, Vorder- und Rückseite. Im Gegensatz zu der Ausgabe von 1943 über 1, 3, 5 und 10 Punkte (gültig bis 30. Juni 1943) waren die Punktwertscheine von 1944 nicht in Deutsch/Russisch, sondern in Deutsch/Weißrussisch gedruckt. Zur Verwendung der Punktwertscheine Nachdem deutsche Truppen die baltischen Staaten besetzt hatten und Leningrad belagerten, gewann die wirtschaftliche Entwicklung des Baltikums an Bedeutung. Die Produkte, die von den Deutschen kontrolliert wurden, waren vor allem Stoffe und Wolle. Um die Mengen an Stoffen, die nach Deutschland transportiert werden sollten, zu maximieren, wurde deren Abgabe an die einheimische Bevölkerung rationiert. Zur Durchführung dieser Rationierung wurden Punktwertscheine eingeführt, die es schließlich in Estland, Lettland, Litauen, Weißrussland und im Gebiet um Leningrad und Pskow gab, wobei das Gültigkeitsgebiet jeweils in der linken oberen Ecke der Vorderseite zu finden ist. Hans-Ludwig Grabowski

  • Fälscher & Falschgeld: Teil 41

    „Blüten“ und andere Gewächse, Teil 2: Faksimile-Blüten In Betrügerkreisen seit mehreren Jahrzehnten in verschiedenen Währungen gebräuchlich sind die so genannten Faksimile-Blüten. In früheren Zeiten waren dies Nachdrucke von 100-, 500- und 1000-DM-Noten sowie von verschiedenen ausländischen Währungen, zum Beispiel von italienischen 50.000- und 100.000-Lire-Noten. Sie waren mit einem schwarzen, meist vertikal mittig angebrachten Überdruck „Facsimile“ oder einer ähnlichen Kennzeichnung versehen. Sie existieren nun seit etwa zehn Jahren auch von den Euro-Banknoten, wenngleich in geringerem Anfall als früher. Ob es sich hierbei rechtlich nur um Nachdrucke handelt, wie sie zum Beispiel für Werbezwecke erfolgen, also um Blüten, oder um Falschgeld, war zumindest in den Nachbarländern Deutschlands in der Vergangenheit umstritten. In der Bundesrepublik jedenfalls sah die Rechtsprechung, trotz der Faksimile-Kennzeichnung, den Tatbestand der Geldfälschung als vollendet an, während in Italien die Herstellung dieser Scheine seinerzeit völlig legal erfolgen konnte. Diese Faksimile-Noten sollten auch nicht in herkömmlicher Art und Weise unter die Leute, sprich: in den Zahlungsverkehr gebracht werden. Sie dienten (und dienen als Euro-Blüten noch immer) als Vorzeigegeld bei der Abwicklung so genannter Rip-Deals oder Wash/Wash-Deals (engl. to rip = jemanden ausnehmen, neppen, betrügen, abzocken). Faksimile-Blüten, wie sie heutzutage bei Betrügereien innerhalb so genannter „Rip-Deals“ Verwendung finden. Vornehmlich Betrügerbanden aus Schwarzafrika (Stichwort: die berühmt-berüchtigte Nigeria-Connection), aber auch europäische Kriminelle beherrschen diese Betrugsmaschen perfekt und in vielerlei Varianten. Meist per Brief oder per E-Mail eingefädelt, wird dem Empfänger suggeriert, dass er einen Geldbetrag, nicht selten in Millionenhöhe, für einen Bruchteil des eigentlichen Nominalwertes erhalten könne. Gleichzeitig wird er – natürlich – um absolute Vertraulichkeit gebeten. Die Herkunft des Geldes wird dabei in fast allen Fällen mit veruntreuten Regierungsgeldern afrikanischer oder osteuropäischer Staaten, mit unversteuertem Geld, so genanntem Schwarzgeld oder mit Geld aus einem Nachlass, bei dem es keine Erben gibt, angegeben. Der zu zahlende Prozentsatz wird dabei so niedrig gewählt, dass bei vielen Menschen hinsichtlich ihres weiteren Handelns der Faktor „Gier frisst Hirn“ Platz greift, mit genau dem die Gauner auch rechnen. Geht der Angeschriebene also auf das Angebot ein, wird ein Treffen, üblicherweise im Ausland des Schengen-Raumes ohne Grenzkontrollen, vorgeschlagen. Bevorzugte Treffpunkte sind dabei Flughäfen oder Hotels der Fünf-Sterne-Kategorie, wobei die „Verkäufer“ großzügig die Reise- oder Logis-Kosten übernehmen, was nicht ohne Eindruck auf den „Käufer“ der angebotenen Geldsumme bleibt und für ihn die Seriosität seiner Geschäftspartner unterstreicht. Er führt in diesem Stadium bereits seinen Kaufpreis in bar mit sich, in der Regel handelt es sich um Summen zwischen etwa 50.000 und 250.000 Euro, für die er angeblich eine, zwei oder drei Millionen Euro bzw. US-Dollar erhalten soll. Während des Treffens zeigen nun sowohl der angereiste Käufer den Inhalt seines Geldkoffers wie auch die Betrüger den Inhalt des ihren. Allerdings mit dem Unterschied, dass der Kofferinhalt der Letztgenannten aus den Faksimile-Noten besteht, der Überdruck ist dabei von den Banderolen, mit denen die Geldbündel zusammengehalten werden, verdeckt. Oft sind sogar der erste und der letzte Schein eines Bündels echt, um den Betrug mit noch größerer Sicherheit verschleiern zu können. Die Gauner verstehen es dabei sehr geschickt, mit allerlei Argumenten und Ablenkungsmanövern ein genaueres Nachprüfen des Kofferinhalts oder gar ein gewünschtes Nachzählen des Betrags zu vermeiden bzw. zu verhindern. Findet der Austausch der beiden Geldbehältnisse dann schließlich statt, haben es anschließend die Geschäftspartner plötzlich sehr eilig und sind rasch von der Bildfläche verschwunden. Der Betrogene merkt erst zu spät, dass er mit wertlosem bedrucktem Papier hereingelegt worden ist. Die Abwicklung im Ausland macht die Angelegenheit für ihn nicht eben leichter. Man mag es kaum glauben, aber Dutzende von allzu Leichtgläubigen werden in Deutschland jedes Jahr Opfer solcher Machenschaften. Die bekannt gewordenen Fälle sind aber nur die Spitze des Eisbergs, die Dunkelziffer dürfte um einiges höher liegen. Denn häufig handelt es sich bei dem Kaufpreisgeld um an der deutschen Steuer vorbei geschleuste Einkünfte, sodass sich der Geschädigte mit einer Anzeige noch dazu selbst belasten würde. Insbesondere auch Verkäufer von Immobilien im Ausland, teurem Schmuck oder im Internet angebotener Luxuslimousinen und Antiquitäten werden sehr oft Opfer dieser Rip-Deal-Banden und mit wertlosem „Geld“ hereingelegt. Nach deutschem Recht sind die zu Betrügereien dieser Art verwendeten Faksimile-Blüten nach wie vor Falschgeld im Sinne von § 146 StGB. Die Bekämpfung dieser Gaunereien, werden sie denn angezeigt, ist schwierig. Zum einen sind die Offerten für diese Geschäfte per Brief oder E-Mail nach deutschem Recht lediglich Vorbereitungshandlungen, die nicht strafbewehrt sind. Zum anderen sind die Täter meist ausschließlich im nichteuropäischen Ausland ansässig und für die deutsche Justiz in der Regel nicht greifbar. Auch deshalb, da die Zusammenarbeit der ausländischen Behörden mit den deutschen Ermittlern oftmals durchaus zu wünschen übrig lässt. Eine weitere Spielart aus dem Bereich der „Blüten“ sind die so genannten Film-Banknoten oder Theatergeldscheine. Im englischen Sprachraum werden sie Motion Picture Money, Stage Money oder auch Movie Prop Notes (engl. Prop = Requisit) genannt. Wenngleich auch und insbesondere in den USA strenge Regeln für die Nachbildung von Papiergeld zu Werbe- und sonstigen Zwecken gelten, existiert dort eine Menge dieses Filmgeldes, das bei mangelhafter Aufmerksamkeit durchaus mit echten Dollarnoten verwechselt werden kann. Und eine Blüte im wahrsten Sinne des Wortes, aber gleichzeitig rechtlich gesehen ein Grenzfall, ist die Verfälschung einer surinamesischen 100-Gulden-Note. Die Originalbanknote, die vorderseitig die Blüten einer Frangipani (lat. Name: Plumeria rubra) zeigt, wurde durch geschicktes Wegschaben bzw. Rasieren des Originaldrucks an verschiedenen Stellen und anschließendes partielles Überkleben bzw. Überdrucken mit einem Ink-Jet-Drucker zu einem Pseudo-100-Euro-Schein gemacht. Es sind zwei Einzelstücke, die vor nicht allzu langer Zeit im Zahlungsverkehr angehalten und damit ebenfalls als Zahlungsmittel akzeptiert worden waren. Streng genommen fällt diese Manipulation des unbekannten Blütenfabrikanten bereits in den Bereich der Herstellung von Falschgeld. Der Verausgeber hatte möglicherweise damit argumentiert, dass diese Scheine bereits welche aus der angekündigten neuen Serie von Eurobanknoten seien und mit dieser Behauptung eine leichtgläubige Verkäuferin, eine Kellnerin, einen Imbissbuden-Besitzer oder einen Taxifahrer überzeugen können… Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!

  • Lexikon: Central Reserve Bank of China

    Die Central Reserve Bank of China wurde von der unter japanischer Besatzung eingesetzten Regierung für das besetzte chinesische Gebiet unter Wang Ching-Wei 1940 als amtliche Notenbank mit Sitz in Nanking gegründet. Sie zählt damit zu den sog. "Puppet-Banks" der chinesischen Marionettenregierung. CHN-J10e: Central Reserve Bank of China, 5 Yuan von 1940, Vorder- und Rückseite. CHN-J25b: Central Reserve Bank of China, 500 Yuan von 1943 (1944), Vorder- und Rückseite. Die bis Kriegsende in großen Mengen ausgegebenen Noten erreichten 1945 Inflationswerte (höchstes Nominal 100.000 Yuan). Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski Abb. Sammlung Grabowski

  • Äthiopien: Banknotenserie wurde aktualisiert

    Am 14. September 2020 brachte die Nationalbank Äthiopiens neue 10-, 50-, 100- und 200-Birr-Noten in Umlauf. Während der Zweihunderter als neues Nominal eingeführt wurde, stellen die ersten drei Stückelungen eine erneuerte Version der aktuellen Scheine dar, wobei die Änderungen in erster Linie die Sicherheitsmerkmale betreffen. Die Vorgängernoten bleiben zunächst parallel zu den neuen Scheinen im Umlauf, sollen jedoch in drei Monaten aus dem Verkehr gezogen werden. Die 5-Birr-Scheine der alten Banknotenserie werden hingegen demnächst durch Münzen ersetzt. Des Weiteren wurde die Einführung eines Währungssymbols für den Äthiopischen Birr angekündigt. Kana Totsuka Abb. Owen W. Linzmayer (www.banknotebook.com) #Nachrichten #Weltbanknoten #Afrika #Äthiopien #Birr #Totsuka

  • Varianten: April 2021 (Teil 2)

    Kolumbien 50.000 Pesos Wie COL-462 (Linzmayer B997d), aber mit dem Datum "23 DE JULIO DE 2019". 100.000 Pesos Wie COL-463 (Linzmayer B998a), aber mit dem Datum "19 DE AGOSTO DE 2015". Nigeria 20 Naira Wie NGA-34 (Linzmayer B232v), aber mit Jahresangabe "2021" und Präfix "HP". Rumänien 100 Lei Wie ROU-121 (Linzmayer B290c), aber mit Datum "1 ianuarie 2018 / (20)21". Westafrikanische Staaten – Elfenbeinküste 500 Francs Wie CIV-119A (Linzmayer B120Ah), aber mit Jahresangabe "(20)20 / 2012". 500 Francs Wie CIV-119A (Linzmayer B120Ai), aber mit Unterschriften "Sani Yaya/Tiémoko Meyliet Koné" und Jahresangabe "(20)21 / 2012". 1000 Francs Wie CIV-115A (Linzmayer B121At), aber mit Unterschriften "Sani Yaya/Tiémoko Meyliet Koné" und Jahresangabe "(20)21 / 2003". 2000 Francs Wie CIV-116A (Linzmayer B122At), aber mit Unterschriften "Sani Yaya/Tiémoko Meyliet Koné" und Jahresangabe "(20)21 / 2003". Westafrikanische Staaten – Niger 500 Francs Wie NER-619H (Linzmayer B120Hh), aber mit Jahresangabe "(20)20 / 2012" Kana Totsuka Abb. Owen W. Linzmayer (www.banknotebook.com)

  • Varianten: August 2021 (Teil 2)

    Barbados 50 Dollars Wie BRB-77 (Linzmayer B236b), aber mit Unterschrift "Cleviston Haynes" und Datum "1 JANUARY 2018". Guatemala 20 Quetzales Wie GTM-124 (Linzmayer B608c), aber mit Datum "31 DE ENERO DE 2018". Kanada 50 Dollars Wie CAN-109 (Linzmayer B374c), aber mit Unterschriften "Timothy Lane/Tiff Macklem". Mexiko 500 Pesos Wie Linzmayer B717e (fehlt im SCWPM), aber mit Datum "31 AGO. 2020". Thailand 20 Baht Wie THA-135b (Linzmayer B193c), aber mit Unterschriften "Predee Daochai/Veerathai Santiprabhob". 500 Baht Wie THA-138 (Linzmayer B196b), aber mit Unterschriften "Arkhom Termpittayapaisith/Sethaput Suthiwartnarueput". Kana Totsuka Abb. Owen W. Linzmayer (www.banknotebook.com)

  • Werbenote der russischen Druckerei Goznak: Fabian Gottlieb von Bellingshausen

    Lange Zeit war es üblich, dass Wertzeichen-Druckereien traditionell die Banknoten bestimmter Staaten oder Notenbanken herstellten. Wie es scheint, ist das heute nicht mehr so, denn immer häufiger stellt man als Sammler fest, dass z.B. Neuauflagen von einer anderen Druckerei gedruckt wurden. Um potentielle Kunden (Banknotenherausgeber) vom Design und der Qualität ihrer Druckerzeugnisse – insbesondere neuer Sicherheitsmerkmale – zu überzeugen, stellen Banknoten-Druckereien spezielle Werbescheine her. Im englisch- sprachigen Raum werden diese Promotional- oder Advertising-Noten genannt. Obwohl diese Scheine nur für einen kleinen, speziellen Kreis produziert werden, gelangen sie manchmal auch in Sammlerhände. Auch die die international tätige russische Staatsdruckerei „Goznak“ beteiligte sich an der Ausgabe von Advertising-Noten. 1818 wurde das Unternehmen durch Dekret des Zaren Alexander I. als zentrale Produktionsstätte zur Herstellung von Banknoten und Wertpapieren gegründet, in der alle Stufen der Banknotenproduktion, angefangen bei der Papierherstellung bis hin zur Gestaltung und zum Druck, vereint wurden. Seit 1919 trägt das Unternehmen den Namen Goznak und ist heute eine Aktiengesellschaft, die sich aus acht Niederlassungen zusammensetzt: der Moskauer Banknoten-Druckerei, der Permer Banknoten-Druckerei, der Moskauer Druckerei, der Sankt-Petersburger Papierfabrik, der Krasnokamsker Papierfabrik, der Moskauer Münze, der Sankt-Petersburger Münze und dem Forschungsinstitut in Moskau. Goznak verfügt über eine jährliche Produktionskapazität von bis zu 11.000 Tonnen Sicherheits-Banknotenpapier, 7 Milliarden Banknoten, 3,5 Milliarden Münzen, 40 Millionen Reisepässen, 30 bis 45 Millionen Postwertzeichen (je nach Größe und Drucktechnik) sowie von Sonder- und Verbrauchs-Steuerzeichen und anderen Produkten. Das jährliche Produktionsvolumen des Unternehmens beläuft sich auf 46 Milliarden Rubel.[1] 2020 widmete Goznak dem deutschbaltischen Offizier der Kaiserlich Russischen Marine, Fabian Gottlieb Benjamin von Bellingshausen (Russisch Фаддей Фаддеевич Беллинсгаузен, Faddei Faddejewitsch Bellinsgausen), eine 115 mm x 52 mm große Werbenote. Die Vorderseite zeigt rechts das Kopfbild des Seefahrers und in der Scheinmitte zwei Segelschiffe. Am linken Rand in lateinischer Schrift „F. Bellingshausen". Die Rückseite zeigt auf der linken Seite eine Karte der Antarktis mit der Reiseroute von Bellingshausen, auf der rechten Seite ein Segelschiff und einen Kompass. Auf der linken Seite am Rand der rote Aufdruck „RUSSIA GOZNAK“. Das angegebene Datum „16.01.1820“ bezieht sich auf die Sichtung des 6. Kontinents und wird nach dem gregorianischen Kalender angegeben. Im weißen Feld des Scheins wird ein Wasserzeichen sichtbar: zwei Pinguine und eine Möwe. Unter der UV-Lampe werden fluoreszierende Teile deutlich, so die obere Kontrollnummer und einzelne „eingestreute Fasern“. Bild 1: Werbenote der Druckerei Goznak, Vorderseite. Bild 12 Werbenote der Druckerei Goznak, Rückseite. Bild 3. Wasserzeichen der Werbenote. Fabian von Bellingshausen wurde am 9. September 1778 jul. (20. September 1778 greg.) in Estland auf Gut Lahhentagge auf der Insel Ösel als Sohn von Fabian Ernst von Bellingshausen und Anna Katharina von Folckern geboren. Mit 11 Jahren trat er 1789 in die Marine-Kadettenschule in Kronstadt (Sankt Petersburg) ein. Von 1803 bis 1806 nahm er auf dem Schiff Nadeschda an der ersten russischen Weltumseglung unter Admiral Adam Johann von Krusenstern teil. Nach seiner Rückkehr wurde er zum Kapitänleutnant befördert und war Kommandant verschiedener Schiffe der russisch Baltischen Flotte und der Schwarzmeerflotte. Im Zeitalter der Aufklärung rüsteten vor allem Frankreich und Großbritannien Forschungsexpeditionen aus, die zugleich Landnahmen waren. Noch immer geisterte durch Europas Köpfe die Sage vom Südkontinent, der „terra australis incognita“ – riesig und unermesslich reich. Aristoteles war überzeugt, dass die Symmetrie einer Sphäre dafür spräche, dass die Region im Norden der Erde durch ein ihr gleichendes Pendant im Süden ausgeglichen werden müsste.[2] 1772 erhielt James Cook vom englischen König Georg III. den Auftrag, dass sagenhafte Südland zu finden. Obwohl er als Erster den südlichen Polarkreis überquerte und sich bis auf 128 Kilometer der antarktischen Küste näherte, blieb auch er den Beweis für die Existenz der Antarktis schuldig. Zar Alexander I. war von der Idee des Südlandes fasziniert und initiierte 1819 die erste Expedition in die Südpolar-Region. Mit der Leitung des Unternehmens wurde von Bellingshausen beauftrag. Am 16. Juli verließ er mit der Korvette Wostok (935 t) und dem Versorgungsschiff Mirnij (530 t) unter dem Befehl des Kapitäns Michail Lasarew Kronstadt. Zunächst nahmen die Schiffe Kurs auf die brasilianische Küste und Anfang November erreichte man Rio de Janeiro, wo man reichlich Proviant bunkerte, dann ging es Richtung der kälteren Gefilde. Die ersten Eisberge wurden bei den Inseln Südgeorgiens passiert. Nachdem die Flotte seit Wochen durch die rauen Gewässer des südlichen Eismeers kreuzte, gelang es ihr am 27. Januar 1820 zum zweiten Mal in der Geschichte der Menschheit, den südlichen Polarkreis zu überqueren. Aber am 28. Januar war plötzlich Schluss. Vor ihnen wuchs eine gigantische Eiswand aus den Fluten. Dahinter erstreckte sich eine von Schnee bedeckte, baumlose Wüste. Durch das Fernrohr sichtete man einige Berghänge und vereinzelte große, kahle Felsen waren auszumachen. Wahrscheinlich handelte es sich dabei um Schelfeis, das mit der arktischen Landmasse verbunden war, die heute als König-Maud-Land bekannt ist. Was von Bellingshausen nicht wusste, er hatte Gesellschaft. Nur drei Tage später erspäht der britische Marineoffizier Edward Bransfield die Spitze der Antarktischen Halbinsel. Im August 1821 erreichte die russische Expedition nach einer Reise von 751 Tagen wieder Kronstadt. Von Bellingshausen wurde nach seiner Rückkehr Verbandschef der Baltischen Flotte sowie 1828 zum Vizeadmiral und 1843 zum Admiral befördert. Er starb am 13. Januar 1852 jul. (25. Januar 1852 greg.) in Kronstadt als „Entdecker der Antarktis“. Abb. 4: Estland, 2020, 2 Euro, Rückseite Estland nahm die Entdeckung der Antarktis vor 200 Jahren zum Anlass am 27. Januar 2020 eine 2-Euro-Münze in einer Auflage von 750.000 Exemplaren auszugeben. Entworfen wurde die Münze von Tiiu Pirsko und Mati Veermets. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Siehe https://goznak.ru/en/about/today/ (15.08.2021). [2] Dieses theoretische Land erhielt den vagen Namen Antarktos, also Ant-Arkos, Gegenstück des Arkos. Die Griechen nannten die Arktis „Arktos“ nach dem Sternbild des großen Bären.

  • Australische Besatzungsausgaben für Deutsch-Neuguinea

    Am 17. Mai 1885 wurden sämtliche Erwerbungen der zwischenzeitlich in „Neuguinea-Kompagnie“ umbenannten Kolonialgesellschaft unter deutschen Schutz gestellt. Hierzu zählten neben einem Teil Neuguineas (Kaiser Wilhelmsland) auch das Bismarck-Archipel mit Neu-Pommern und Neu-Mecklenburg. Ab 1. April 1899 gingen die der Kolonialgesellschaft übertragenen Hoheitsrechte auf das Deutsche Reich über. Mit den Marshall-Inseln, den Karolinen und Teilen der Salomonen konnten weitere Gebiete erworben werden. Mit Ausbruch des Ersten Weltkriegs besetzten australische Truppen im August/September 1914 Kaiser-Wilhelmsland, das Bismarck-Archipel, die Salomonen und Nauru, während die restlichen deutschen Südsee-Besitzungen fast kampflos an Japan fielen. Nach dem Krieg erhielt Australien vom Völkerbund das Mandat über die annektierten deutschen Kolonialgebiete in der Südsee. Vor Errichtung des deutschen Schutzgebiets wurde hauptsächlich Primitivgeld (Muscheln) als Tauschmittel genutzt. Zum 1. April 1887 führte die Kolonialgesellschaft die deutsche Reichswährung als Rechnungseinheit ein. Der Mangel an deutschen Münzen führte dazu, dass neben den deutschen Banknoten ab 1. August 1894 eigene Neuguinea-Münzen eingeführt wurden. Damit setzte sich endgültig die Mark als allgemein anerkanntes Zahlungsmittel in Deutsch-Neuguinea durch. Polizeitruppe von Deutsch-Neuguinea. Nach der Kapitulation der deutschen Freiwilligentruppe Ende September 1914 forderte deren Rest die noch ausstehende Löhnung, die für jeden Freiwilligen auf 20 Mark pro Tag festgesetzt worden war. Angehörige der deutschen Schutztruppe hatten die noch verbliebenen Bargeldbestände gegen Quittung an deutsche Firmen aufgeteilt und die Gouvernementskasse war somit leer. Also wandte man sich an die australischen Besatzer, die den ausstehenden Sold zahlen und ihn dann wieder vom Deutschen Reich einfordern wollten. Anfangs nutzten diese alle erdenklichen Papierarten, ja sogar Flaschenetikette, um primitive Notausgaben zu 20 Mark herzustellen, von denen es heute aber keine Belege mehr gibt. 1935 soll ein solcher Schein im Rathaus von Sydney gefunden worden sein. Nachdem die Australier das aufgeteilte Geld von den deutschen Firmen beschlagnahmt hatten, lösten sie die ersten Notausgaben gegen provisorisch gedruckte Schatzscheine (Treasury Notes) ein, die auf Mark-Beträge lauteten und von denen bisher nur wenige Stück bekannt wurden. DNG-1: 5 Mark vom 14.10.1914, Vorder- und Rückseite, mit diagonaler handschriftlicher Entwertung "Candelled" und Datum 1.1.15 sowie Hand-Unterschrift von Walter Fry. Das Datum wurde handschriftlich eingesetzt. Die linke Hand-Us. stammt von Ben Price (Entd.), die rechte von Captain Walter Fry (Schatzmeister des austral. Expeditionskorps). Alle Noten wurden auf weißem Papier mit Fabrik-Wz. "W. E. SMITH'S" hergestellt. Die Auflage hat 5000 Britische Pfund betragen, das entsprach 100.000 Mark. Es wurden Nominale zu 5, 10, 20, 50 und 100 Mark in Umlauf gesetzt. DNG-5: 100 Mark vom 5.11.1914, Vorderseite mit der Nr. "0001". Obwohl die auf Mark lautenden Schatzscheine der australischen Besatzung bereits zum 31.12.1914 wieder eingezogen wurden, blieb die Mark noch bis zum 30. Juni 1916 offizielle Landeswährung und wurde dann durch das Britische Pfund abgelöst. Deutsche Silbermünzen wurden trotzdem noch bis Ende Juli 1919 angenommen. Die eingezogenen Schatzscheine wurden bis auf wenige Ausnahmen verbrannt. Die wenigen noch erhalten gebliebenen Scheine dienten damals australischen Soldaten als Souvenir. DNG-N3: 20 Mark, Nachdruck von 1998, Vorder- und Rückseite. Die australischen Besatzungsscheine wurden 1998 in einer limitierten Auflage in Höhe von 3000 Stück nachgedruckt. Auf den Rückseiten der Nachdrucke findet sich ein entsprechender Auflage-Vermerk. Hans-Ludwig Grabowski

  • Leserpost: Kurioser 10-DM-Schein!

    Ich habe schon lange vergeblich nach Informationen gesucht, ob etwas über solche Scheine bekannt ist und ob sowas etwas Besonderes ist. Der Schein zeigt zwar Umlaufspuren, aber warum sollte man so einen unfertigen Schein in den Umlauf bringen. Oder hat damals jemand den fehlerhaften Schein einfach nur als Erinnerung eingesteckt? Ich finde so was schon Kurios. Und so komme ich zu meinem neuen Anliegen. In einem Konvolut Scheine entdeckte ich diesen 10-DM-Schein, der auch so kurios aussieht. Die Rückseite sieht ganz normal aus, aber die Vorderseite völlig anders. Irgendwie auch so unfertig. Der Kontrollnummer nach, müsste es sich um eine Ausgabe vom 1.5.1977 handeln. Anbei die Bilder des Scheins. Gibt es zu diesem Schein auch irgendwelche Informationen? Ich möchte mich bedanken, dass Sie sich für meine Anfragen Zeit nehmen. Gruß M. Kreß Antwort der Redaktion Hinter dem kuriosen Zehner steckt eine durchaus interessante Geschichte. In den 1970er Jahren hat ein Vertreter für Reinigungsmittel mit Vorliebe eines der von ihm angepriesenen Produkte dazu genutzt, um den verblüfften Kunden vorzuführen, wie man damit sogar die Druckfarbe einer deutschen Banknote entfernen konnte. Er nutzte dazu immer wieder 10-DM-Scheine. Seither sind etliche der von ihm „behandelten“ Scheine in Sammleralben gelandet. Es handelt sich also um keinen Fehldruck und auch keine Druckprobe oder unvollständigen Druck, sondern schlicht und ergreifend um eine Manipulation mittels Verwendung eines chemischen Reinigungsmittels. Hans-Ludwig Grabowski

  • Fälscher & Falschgeld: Teil 40

    „Blüten“ und andere Gewächse, Teil 1 In den Medien und im Publikum werden falsche Banknoten umgangssprachlich meist als „Blüten“ bezeichnet. Auch der Autor benutzt gelegentlich diesen Terminus, da er sich eben eingebürgert hat, obwohl er nicht korrekt ist. Dieser Ausdruck ist insofern nicht korrekt, als die Strafverfolgungsbehörden, die Deutsche Bundesbank und die Europäische Zentralbank ihn nicht für Falschgeld, sondern für Nachahmungen und Abdrucke zu Werbezwecken, Illustrationen und ähnliche Drucksachen verwenden. Hier gab es schon früher seitens der Deutschen Bundesbank und jetzt von Seiten der EZB genaue Vorgaben, was Größe und Abbildungsgenauigkeit ihrer Banknoten anbelangt, um die Gefahr der Verwechslung mit diesen auf jeden Fall auszuschließen. Entsprechen Reproduktionen zwar nicht den genannten Kriterien, können aber aus anderen Gründen nicht mit echten Euro-Banknoten verwechselt werden, bestätigen die EZB oder die jeweilige nationale Zentralbank auf Antrag die Rechtmäßigkeit der Reproduktionen. Die genannten Vorschriften gelten bereits vorausschauend auch für eingezogene Euro-Banknoten, die nicht mehr gesetzliches Zahlungsmittel sind. Im Übrigen sind diese Vorschriften auch für Banknoten eines fremden Währungsgebiets anzuwenden. Zudem ist bei der Herstellung von Reproduktionen, die die Bestimmungen erfüllen, anfallendes Zwischenmaterial, das seiner Art nach geeignet ist, zur Herstellung verwechslungsfähiger Noten verwendet zu werden (zum Beispiel Filme, Farbauszüge, Klischees, Negative, Dateien, Scans), nach Ende der Herstellung der Reproduktionen unverzüglich zu vernichten. Gegen Abbildungen kursgültiger Euro-Noten in starker Vergrößerung, z.B. als Leuchtreklame oder einseitig auf Pappe aufgezogen, hat die EZB keine Einwände (vgl. in diesem Zusammenhang die Ausführungen im Kapitel „So will es das Gesetz…“). Im Wahlkampf des Jahres 1953 erschienen diese Flugblätter mit dem Nachdruck der Vorderseite eines 10-DM-Scheins, die Rückseite zeigt Propaganda der KPD. Trotz des im Verhältnis zu echten Banknoten größeren Formats von 16,4 x 7,6 cm und des einfarbigen lilablassblauen Drucks tauchten diese „Blüten“ vielfach im Zahlungsverkehr auf. Noten in starker Vergrößerung, z.B. als Leuchtreklame oder einseitig auf Pappe aufgezogen, hat die EZB keine Einwände (vgl. in diesem Zusammenhang die Ausführungen im Kapitel „So will es das Gesetz…“). Die Deutsche Bundesbank hatte zu Beginn der 1980er Jahre mit dem Copyrightvermerk © DEUTSCHE BUNDESBANK ihr Urheber- und Verwertungsrecht an den von ihr emittierten DM-Banknoten verdeutlicht. Ein solcher Vermerk war und ist auch bei vielen anderen Notenbanken seit langem gebräuchlich. Dass alle Arten von Abbildungen und Kopien, insbesondere auch die Druckunterlagen zur Herstellung, nur nach den von ihr aufgestellten Regeln gefertigt und verwendet werden durften, dokumentiert nun in gleicher Weise auch die EZB. Deren Copyrightvermerk auf den Euro-Banknoten befindet sich auf der Vorderseite der Noten unmittelbar vor den verschieden sprachigen Abkürzungen des Notenbanknamens und schließt mit der Jahreszahl 2002 der ersten Ausgabe der Banknoten dieser ersten Euronoten-Serie ab. Diese Blüten sind Filmgeld, so genanntes Movie Prop Money amerikanischer Herkunft. Sie können eigentlich nur bei mangelnder Aufmerksamkeit für echt gehalten werden, dennoch ist eine missbräuchliche Verwendung nicht ganz ausgeschlossen. Besonders die Rückseite des Zwanzigers hat große Ähnlichkeit mit einer echten Dollarnote. Klischees zur Herstellung von Werbedrucken hatte 1975 ein Druckereiarbeiter aus Rehau an sich genommen. Sie zeigten rückseitig einen Werbetext, die Vorderseite bestand aus dem Bild des seinerzeitigen 100-DM-Scheines in Originalgröße, jedoch mit dem abgewandelten Text „30 DM“. Der Arbeiter fertigte nach Feierabend eine entsprechende Rückseite und gab eine dieser Fälschungen auf dem Trachtenfest in Waldkirchen (Landkreis Freyung-Grafenau) als Hunderter einer Bierzelt-Bedienung in Zahlung. Diese bemerkte erst am Abend bei der Abrechnung den Betrug und erstattete Anzeige, worauf im Zuge der Ermittlungen die Druckerei ausfindig gemacht, die Klischees und weitere 40 Falschnoten beschlagnahmt und der Arbeiter festgenommen wurde. Wenn solche Scheine als echt angenommen werden, dann vielleicht bei schlechter Beleuchtung oder erheblich mangelnder Aufmerksamkeit, wie dies Mitte der 1970er Jahre in Niedersachsen der Fall war, als 100-DM-Noten der Ausgabe 2.1.70 auftauchten, die neben dem Aufdruck „Muster“ auch noch fünf Millimeter schmaler und zehn Millimeter kürzer als echte Scheine waren. Dennoch gelang es Betrügern, einige Stücke davon loszuwerden. So leichtfertig sind viele Menschen bei der Annahme von Geld. „Faksimile-Fälschungen“ italienischer Provenienz der früheren 500-DM-Note und des 100.000-Lire-Scheins. Deren Herstellung war nach deutschem Recht bereits der Geldfälschung nach § 146 StGB zuzuordnen, nach damaliger italienischer Rechtslage infolge des schwarzen Überdrucks aber erlaubt. Die Nachdrucke wurden zu Betrügereien vielfältiger Art benutzt, die Herstellungsmittel zum Teil auch zur Geldfälschung. Verstärkt waren diese so genannten „Blüten“ in den 1950er und 1960er Jahren ein Thema. So hatte im Sommer 1951 das „Westdeutsche Komitee zur Vorbereitung der Weltfestspiele“ in einer Hamburger Druckerei 300.000 Reklamezettel herstellen lassen, die auf der einen Seite einen Werbetext, auf der anderen die Rückseite einer 20-DM-Note zeigte. 447 Stück dieser Blüten wurden alsbald im Zahlungsverkehr angehalten, 200.000 Stück der Reklameblätter konnten noch vor der Verteilung beschlagnahmt und vernichtet werden. Um die Weihnachtszeit 1952 tauchten in Oberbayern und im neu gegründeten Südweststaat Baden-Württemberg Werbeschriften einer Fabrik für landwirtschaftliche Maschinen aus dem schwäbischen Kirchheim/ Teck auf. Der Prospekt warb mit der Abbildung von Vorder- und Rückseite einer 10-DM-Note der Ausgabe 1949 in Originalgröße und –farbe für einen neuartigen, großen Rechen und versprach dem Besteller einen Rabatt von eben diesen 10 DM. Statt 97 sollte das neuartige Gerät, welches das Heumachen erleichtern sollte, nur 87 DM kosten, wenn unter Bezugnahme auf die Werbeschrift bestellt werden würde. Die Abbildung war ausgezeichnet gelungen, lediglich anstelle der Unterschriften „Vocke“ und „Könneker“ hatte man zwei unleserliche Namenszüge in die Klischees eingesetzt und war damit der Meinung, sich nach Recht und Gesetz zu verhalten. Es dauerte nicht sehr lange und auch diese Blüte tauchte im Zahlungsverkehr auf. Das dicke Papier des Prospektes war gespalten und die dann dünneren Hälften zusammengeklebt worden. Wenngleich der so fabrizierte Schein immer noch etwas dicker war als ein echter Schein, sich auch lappiger und weicher anfühlte als ein solcher und das charakteristische Druckbild des Stichtiefdrucks vermissen ließ, wurde er doch in vielen Fällen als echt akzeptiert. Aber die Einziehung der als Beilage zu einem landwirtschaftlichen Wochenblatt verteilten Prospekte gestaltete sich in diesem Falle nicht ganz einfach. Obwohl sich die Bank deutscher Länder in einem Gutachten dahingehend geäußert hatte, dass die Abbildungen sowohl bildmäßig als auch farblich echten Banknoten täuschend ähnlich und beide Notenbilder zusammengeklebt geeignet seien, zu Betrugszwecken verwendet zu werden, lehnte das um die Beschlagnahme der Druckunterlagen und der restlichen fertigen Prospekte ersuchte Amtsgericht München diese ab. Eine ganz typische Blüte ist auch dieser „120-Euro-Schein“, der Anfang 2011 in einer Werbeaussendung eines großen deutschen Telekommunikationsanbieters enthalten war. Die kuriose Verfälschung einer surinamesischen 100-Gulden-Note unbekannten Ursprungs. Je eine solche Note wurde im März 2006 bei einer Bank sowie im September dieses Jahres bei der Geldbearbeitung der Bundesbank in Bielefeld angehalten. Zum Vergleich: Der echte 100-Gulden-Schein von Surinam. Der Richter war der Meinung, dass das Papier so dick sei, dass niemand auf einen solchen „Geldschein“ hereinfallen würde. Dennoch wies das Bayerische Landeskriminalamt die Polizeidienststellen an, auftauchende Prospektscheine nicht nur als papiergeldähnliche Drucksache im Sinne des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten, sondern als Falschgeld im Sinne von § 146 StGB zu behandeln und die Bevölkerung durch die örtliche Presse vor der Annahme dieser Blüten zu warnen. Gleichzeitig wurde die Kriminalpolizei in Kirchheim/Teck ersucht, beim dortigen Amtsgericht die Beschlagnahmung der Prospekte und der Klischees zu beantragen. Aber auch dieses Gericht lehnte die Beschlagnahme ab, so dass sich die Polizei nunmehr mit der vorsorglichen polizeilichen Sicherstellung behalf und Anzeige wegen Übertretung der einschlägigen Vorschriften des OWiG erstattete. Damit wurden dann auch die Druckunterlagen und restlichen 60.000 Exemplare in München zunächst sichergestellt. Der Auftraggeber, eben jene Fabrik für landwirtschaftliche Geräte und Maschinen, wandte ein, er habe sich vor Erteilung des Druckauftrags bei der zuständigen Handelskammer erkundigt und von dort die Auskunft erhalten, dass gegen die Herstellung des Prospektes in der geplanten Form keine rechtlichen Bedenken bestünden. Aufgrund dieser unzutreffenden Einschätzung wurde das Verfahren mangels Bewusstseins der Rechtswidrigkeit am 1. April 1953 eingestellt und die Prospekte sogar freigegeben. Der Auftraggeber folgte jedoch der polizeilichen Anregung und vernichtete die Werbeblätter, die Druckklischees stellte er der Bank deutscher Länder zur Verfügung. Insgesamt waren 130 Stück dieser von der Bank deutscher Länder als „Blüte 28“ klassifizierten Nachahmung im Zahlungsverkehr aufgetaucht, die teilweise recht geschickt manipuliert worden waren. Neben dem schon erwähnten Spalten des Papiers zwecks Verminderung der Stärke tauchten beispielsweise Scheine auf, die aus der Vorderseite einer ebenfalls gespaltenen echten Note und einer falschen Rückseite oder umgekehrt hergestellt worden waren, so dass jeweils eine Seite echt war und sich damit das Entdeckungsrisiko bei der Verausgabung verringerte. Und schließlich erinnern wir uns an die durch eine Partei hergestellte Wahlpropaganda, die zur Bundestagswahl 1953 die hauptsächlich durch die Korea-Krise ausgelösten Preissteigerungen auf der Rückseite ihres Druckerzeugnisses kritisierte und die Regierung Adenauer deswegen scharf angriff. Die Vorderseite zeigte das Druckbild ebenfalls einer 10-DM-Note. Wenngleich das Format erheblich größer war als dasjenige des Originalscheines und der Druck in einem einfarbigen Lilablassblau erfolgt war, wurden auch diese Blüten sogleich in betrügerischer Absicht als Zahlungsmittel verwendet und zum Teil anstandslos akzeptiert. Speziell in den 1950er Jahren waren tausende solcher Reklame- und Propagandazettel in Umlauf. Jede Epoche hat ihre besonderen Merkmale und Stilrichtungen, besonders in der Werbung, und damals war es in der Werbebranche eben „in“, Banknoten abzubilden und als Werbeträger zu verwenden. Ein Umstand, der Polizei und Notenbank seinerzeit nicht wenig Kummer und Arbeit bescherte. Heutzutage sind Werbegrafiker, Druckereien und Reproanstalten zumindest in Deutschland etwas vorsichtiger geworden, wenn ein Kunde die Abbildung gültiger Zahlungsmittel auf Werbe- oder Prospektmaterial verlangt. Dennoch bestätigte auch die Deutsche Bundesbank, dass neben Handzeichnungen und kolorierten Schwarz/Weiß-Kopien selbst 30-, 75- oder 300-Euro-„Banknoten“ oft anstandslos akzeptiert werden. Fortsetzung folgt … Karlheinz Walz: Fälscher & Falschgeld, 280 Seiten, Hardcover, ISBN: 978-3-86646-084-3. Das Buch können Sie für nur 9,90 EUR in unserem Online-Shop kaufen!

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