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- Rund ums Geld: ROB – Reisekreditbrief
Bei vielen Einkäufen gehören heute Banknoten und Münzen der Vergangenheit an. Immer häufiger greifen Kunden zur Giro-Card oder Kreditkarte. Selbst Discounter ermöglichen heute bereits vielfach das kontaktlose Zahlen ohne PIN. Vor 100 Jahren steckte der bargeldlose Zahlungsverkehr noch in den Kinderschuhen. Die Verkäufer und Kunden verließen sich lieber auf das Klimpern der Münzen und das Knistern der Banknoten. Im Ersten Weltkrieg propagierte die Reichsbank den bargeldlosen Zahlungsverkehr und die Königlich Bayerische Bank rief 1916 die Bevölkerung auf: „Vermeidet die Zahlungen mit Bargeld!“, „Schafft das Gold zur Reichsbank!“, „Last Euch sofort ein Bankkonto errichten!“ Es sollte noch bis in die 1970er Jahre dauern, bis die Mehrzahl der Bevölkerung über ein Bankkonto verfügte. Bis dahin wurden Lohn und Gehalt bar ausgezahlt. Nach dem Wahlspruch „Nur Bares ist Wahres“ dominierte das Bargeld alle Lebensbereiche. Ging man z. B. auf Reisen, musste man entsprechend große Geldmengen mit sich führen oder sich regelmäßig entsprechende Beträge aus der Heimat zusenden lassen. 29 Jahre nachdem am 5. August 1891 der Amerikaner William C. Fargo im Leipziger Hotel Hauffe den ersten „American Express Travellers Cheque“ einlöste, legten die deutschen Sparkassen 1920 unter der Bezeichnung ROB (Reisen ohne Bargeld) mit dem Reisekreditbrief ein neues Reisezahlungsmittel vor. Die Sparkassen konnten für Inhaber von Spar- und Girokonten Reisekreditbriefe bis zu einem Höchstbetrag von 5.000 RM ausstellen. Der Begriff Kreditbrief ist dabei irreführend, denn dem Anweisenden wurde keineswegs ein Kredit eingeräumt, vielmehr musste er zuvor die zur Verfügung gestellte Geldsumme bei der ausstellenden Bank einzahlen. Der Reisekreditbrief ist deshalb als kaufmännischer Verpflichtungsschein nach § 363 HGB einzustufen. Der Reisekreditbrief besteht aus einem Quittungsheft mit meistens zehn ROB-Empfangsbescheinigungen für die Auszahlung sowie einem Ausweis mit Lichtbild und Unterschrift. Die Auszahlung erfolgte bei den Girostellen der Deutschen Spar- und Giro-Organisation (d. h. den Girozentralen, angeschlossenen Landesbanken, Spar-, Girokassen und kommunalen Banken) gebührenfrei. Darüber hinaus nahmen Gemeindeverwaltungen wichtiger Kur- und Badeorte am ROB-Verkehr teil. Mehr als 300 RM an einem Tag musste die Einlösungsstelle nicht auszahlen. Die Auszahlung geschah an den Vorzeiger nach der von der Einlösungsstelle vorzunehmenden Eintragung des geforderten Betrages sowie des noch verbleibenden Guthabens auf der zweiten Seite des Quittungsheftes. Bei jeder Zahlung wurden die den Betrag des verbleibenden Guthabens übersteigenden Kontrollziffern von der Zahlenleiste (Seite 1 unten) abgeschnitten. Vom Guthaben konnten nur auf 10 RM abgerundete Beträge abgehoben werden. Die Einlösungsstelle des Restguthabens behielt die etwa noch unbenutzten Quittungsvordrucke ein und schickte sie durch die zuständige Girozentrale an die ausgegebene Girostelle. Der Reisekreditbrief wurde in Deutschland ab 1960 zunehmend durch den Reisescheck verdrängt, die heute ebenfalls kaum noch eine Bedeutung haben. In Deutschland stellte Thomas Cook sein Reisescheck-Geschäft im Dezember 2008 ein und American Express gab die Reiseschecks noch bis Dezember 2015 aus. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Rund ums Geld: Military Payment Orders of the United States
Am 11. Dezember 1941 übergab Reichsaußenminister Joachim von Ribbentrop an den Geschäftsträger der USA in Berlin, Leland Burnette Morris, eine diplomatische Note, in der das Deutsche Reich den Vereinigten Staaten von Amerika den Krieg erklärte. Obwohl das US-Militär nur kurze Erfahrungen mit einer begrenzten Anzahl von Kriegsgefangenen im Ersten Weltkrieg gemacht hatte, entsprach man der Bitte der britischen Regierung, deutsche Kriegsgefangene in den USA aufzunehmen. Monatlich wurden nun bis zu 30.000 Kriegsgefangene mit Liberty-Schiffen, die Kriegsgüter nach Europa brachten und sonst leer zurück gefahren wären, in die Vereinigten Staaten transportiert. Die erste größere Gruppe deutscher Kriegsgefangener waren rund 135.000 Angehörige der Heeresgruppe Afrika, die Anfang Mai 1943 in Tunis kapitulierten. Es folgten einige Zehntausend, die in Italien und auf See in Gefangenschaft gerieten. Nach der Invasion in Frankreich wurden von Juli 1944 an etwa 182.000 Soldaten in die USA gebracht. Zwischen 1942 und 1946 betrug die Zahl der internierten deutschen Soldaten etwa 400.000, die in ca. 700 Lagern untergebracht waren. Die USA war wie kein anderer Staat (zumindest bis zur deutschen Kapitulation) bemüht, die Bestimmungen der Genfer Konvention von 1929 einzuhalten. Entsprechend wurden die deutschen Prisoners of War (POWs) wie amerikanische Soldaten in den USA verpflegt und untergebracht. Gemäß der Genfer Konvention wurden Angehörige der Mannschafts- und Unteroffiziersdienstgrade zu Arbeiten in Konservenfabriken, Mühlen und Farmen eingesetzt oder arbeiteten für die US-Streitkräfte in Wäschereien, Küchen und Depots als Bürokraft, Handwerker oder Hilfskraft. Zivile Arbeitgeber mussten für die POWs den ortsüblichen Lohn an den Staat zahlen, während die Gefangenen unabhängig von ihrer Tätigkeit 80 Cents am Tag erhielten. Ab 1944 wurden auch Akkordzuschläge gezahlt, sodass der Betrag auf 1,20 Dollar steigen konnte. Offiziere waren nicht verpflichtet zu arbeiten. Wie auch in Deutschland wurde die Vergütung an die POWs in besonderem Geld ausgezahlt, das nur im Lager gültig war. Obwohl die Genfer Konvention nach Beendigung der Kampfhandlungen die schnelle Rückführung der POWs verlangte, endete die US-amerikanische Gefangenschaft für die Mehrheit der deutschen Kriegsgefangenen erst 1946. Für nicht ausgegebenes, gespartes Lagergeld erhielten die entlassenen Soldaten „Military Payment Orders“ (MPOs), von den Deutschen auch „braune Schecks“ genannt. Sie konnten unter Vorlage des Entlassungsscheins und entsprechendem Identitätsnachweis bei einer Landeszentralbank zum Kurs von 3,33 RM für den US-Dollar eingetauscht werden. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Warengutscheine für die niederländischen Rheinschiffer
Die Warengutscheine, ausgegeben vom Bureau Internationale Vaart, für die niederländischen Rheinschiffer Nach der deutschen Kapitulation im Mai 1945 normalisierte sich das Leben langsam. Die niederländische Binnenschifffahrt, die vor dem Zweiten Weltkrieg einen großen Anteil am Gütertransport auf dem Rhein hatte, nahm wieder den Gütertransport zwischen den deutschen, französischen und schweizerischen Binnenhäfen und den Seehäfen an der Nordsee auf. Oft waren die niederländischen Rheinschiffer mit ihren Familien wochenlang unterwegs, sodass ihre Versorgung mit Lebensmitteln in Deutschland Probleme bereitete. Die US-amerikanischen Besatzungsbehörden waren bereit, gegen US-Dollar oder britische Pounds Lebensmittel aus ihrem Bestand zu liefern. Da die niederländische Regierung ihre Devisen anderweitig nutzen wollte, beabsichtigte man Lebensmittelhändler in Lobith dicht an der Grenze zu Deutschland für die Versorgung der Rheinschiffer zu gewinnen. Da diese nicht interessiert waren, wandte man sich an andere Unternehmen. Schließlich gewann die Rhein-Kommission die Firma Gruyter, die bisher nicht mit Kartoffeln, Gemüse, Obst, Fleisch und Brot handelte und auch auf dem Gebiet der Schiffsversorgung über keine Erfahrungen verfügte. Zunächst wurden Lebensmittelpakete unter Aufsicht der niederländischen Lebensmittelbehörde zusammengestellt, die ab Mai 1946 von Gruyter an die niederländischen Rheinschiffer abgegeben wurden. Von einem Zentrallager in Köln erfolgte die Versorgung durch fünf Abgabestellen: Duisburg-Ruhrort, Wesseling, Wiesbaden-Schierstein, Aschaffenburg und Mannheim. Um die Abgabe der knappen Lebensmittel kontrollieren und steuern zu können, ließ das „Bureau Internationale Vaart“ (B.I.V.) in Rotterdam für das „Nederlandsch Rijvaart Personeel“ (Niederländische Rheinfahrts-Personal) Warengutscheine drucken. Ihre Ausgabe erfolgte in den B.I.V.-Büros in Rotterdamm, Lobith, Wesseling, Wiesbaden-Schierstein und Mannheim sowie in Ausnahmefällen bei einem Missionsposten in Duisburg. Die Amsterdamer Druckerei J. H. De Bussy wurde mit dem Entwurf und Druck der Gutscheine betraut. Das Unternehmen griff bei den Gutscheinen auf den Entwurf der Zilverbon zu 1 Gulden aus dem Jahr 1938 zurück, die im Zweiten Weltkrieg anstelle von Silbermünzen zirkulierten. Eine erste Serie umfasste die Nominale zu 10 und 25 Cent sowie 1, 2,50 und 10 Gulden. Die Cent-Werte datieren vom August 1946, während die Gulden-Werte das Datum vom 9. April 1946 tragen. Die Scheine sind nur einseitig bedruckt und je nach Nominal farblich unterschiedlich. Das Gesagte gilt auch für die Größe. Eine zweite Serie wurde mit dem Datum vom 2. Januar 1949 ausgegeben. Sie wurde farblich geringfügig verändert und wurde nun von zwei statt einer Person unterschrieben. Die Gutscheine zu 10 und 25 Cent wurden nicht mehr gedruckt. Spätesten mit Inkrafttreten der Römischen Verträge am 1. Januar 1958 und der folgenden Aufhebung der Währungsbeschränkungen dürften auch die Warengutscheine für die niederländischen Rheinschiffer der Vergangenheit angehört haben. Nach: https://www.boordgeld.nl/index.php/internationale-rijnvaart Text und Abb. Uwe Bronnert
- Baustein des Weilburger Rudervereins
Vor Erfindung von dampf- und motorangetriebenen Booten und Schiffen war man auf gute Winde angewiesen, wollt man sich im Wasser fortbewegen, es sei denn, man setzte Muskelkraft ein. Seit der Antike befuhren Händler und Krieger rudernd das Mittelmeer. Rudern wurde auch als Sport betrieben. „1715 schrieb der Engländer Thomas Doggett den ersten Ruderwettkampf der Neuzeit aus; die erste Regatta auf der Themse fand 1775 statt, das so genannte ‚Doggett’s Coat and Badge Race‘. Die bekannteste Regatta auf der Themse ist der Wettkampf der Ruder-Achter der Universitäten von Cambridge und Oxford, das sogenannte Boat Race, das im Jahr 1829 zum ersten Mal stattfand. 1836 wurde der Hamburger Ruder-Club gegründet, und die erste deutsche Ruderregatta gab es 1844 in Hamburg. 1896 wurde Rudern olympisch.“ (Wikipedia) Auch in Weilburg an der Lahn trafen sich zwölf ruderbegeisterte Herren im Hotel Traube und gründeten am 28. Februar 1905 den Weilburger Ruderverein. Bereits im Juni 1906 konnte das Bootshaus eingeweiht werden. Die Vereinsmitglieder waren wohl bestens vernetzt, wie man heute sagen würde, denn Großherzog Wilhelm von Luxemburg förderte den jungen Verein und nach dessen Tod trat 1912 Großherzogin Marie Adelheid an seine Stelle. Der Neubeginn nach dem Ersten Weltkrieg stellte den Verein vor große finanzielle Herausforderungen. In diesem Zusammenhang muss sicherlich der hier abgebildete Baustein über 20 Mark gesehen werden. Der Schein hat die Maße 70 x 100 mm und wurde auf bräunlichem, wasserzeichenlosen Papier gedruckt. Der Druck ist zweifarbig: Hauptdruck schwarz, Unterdruck bräunlich. Die Vorderseite ist im Hochformat ausgeführt und zeigt in der oberen linken Ecke das Wappen der Stadt Weilburg und in der rechten steht zweizeilig „20 / Mk.“, dazwischen eine Kennnummer und darunter in einem Achteck ein stehender Ruderer, der in der linken Hand einen Pokal hält und rechts die Ruder geschultert hat, im Hintergrund ist ein Vierer mit Steuermann zu sehen. Die untere Scheinhälfte enthält den sechszeiligen Text: „Baustein / über / 20 Mk. / vom / Weilburger / Ruderverein“. Die waagerechte Rückseite bildet groß das Weilburger Schloss von der Lahnseite ab, darüber zweizeilig „Baustein vom / Weilburger Ruderverein“, unter der Abbildung zwischen „Zwanzig und Mark“ die Darstellung eines Ruderbootes mit einem Ruderer. Die Schrift ist in Fraktur ausgeführt. Leider wird auf dem Schein keine Druckerei genannt. Von der Machtübernahme der Nationalsozialisten blieb auch der Verein nicht verschont. Die Boote mussten auf Anweisung des Ortsgruppenführers an die Ruder-Kampfspielgemeinschaft IV/261 der SA-Standarte 261 übergeben werden. Am 30. Dezember 1936 legte der Vorstand seine Ämter nieder, so dass die Vereinsarbeit die nächsten Jahre ruhte. Obwohl nach Ende des Zweiten Weltkriegs Vereine zunächst nicht zugelassen waren, fanden sich ruderbegeisterte junge Leute zusammen. Sie schlossen sich zunächst dem im September 1945 gegründeten Sportverein 1919 an und bildeten dort eine Ruderabteilung. Am 14. Januar 1950 war es dann so weit. 46 Gründungsmitglieder riefen den Weilburger Ruderverein 1905 e. V. wieder ins Leben. Angaben zur Vereinsgeschichte nach http://wip.weilburgerruderverein.de/der-verein/verein. Bliebe noch zu erwähnen, dass der Baustein des Weilburger Rudervereins im Katalog Deutsches Notgeld, Band 1+2: Deutsche Serienscheine 1918–1922 unter der Katalog-Nr. 1392.1 zu finden, heute relativ selten und deshalb auch hoch bewertet ist. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Der Versailler Vertrag schuf manche Kuriosität: Die Vennbahn
Aufgrund des Versailler Vertrags trat das Deutsche Reich nach einer Scheinabstimmung die seit 1815 preußischen Kreise Eupen und Malmedy an Belgien ab. Durch die neue Grenzziehung wechselte die Eisenbahntrasse der Vennbahn, die Aachen und Ulfingen (frz. Troisvierges) in Luxemburg verband, in ihrem Verlauf nun mehrfach zwischen dem deutschen Reichsgebiet und Belgien. Wegen ihrer besonderen Bedeutung für die Städte Malmedy und Eupen forderte Belgien eine belgische Verwaltung der Eisenbahn. Die entsandte Grenzfeststellungskommission, bestehend aus Vertretern Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Japans ging noch einen Schritt weiter und erklärte am 27. März 1920 die Eisenbahntrasse ab Raeren zum belgischen Hoheitsgebiet. Hierdurch entstanden fünf deutsche Exklaven, die noch heute bestehen. Ein Serienschein zu 50 Pfennig des Kreises Monschau vom 1. Juli 1921 thematisiert diese Entscheidung und bildet eine Landkarte mit der Streckenführung der Vennbahn ab. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Rund ums Geld: Ein Requirierungsbeleg der Grande Armée
Bis weit ins Mittelalter unterschied man nicht zwischen Kriegern und Nicht-Kriegern. Feindliche Krieger nahmen sich bei der Bevölkerung alles, was sie brauchten. Die Schrecken des Dreißigjährigen Krieges (1618–1648) mit Morden, Vergewaltigungen und Plünderungen führten dazu, dass in der Folgezeit die Staatsführungen ihre Heerführer anwiesen, die Güter, die man zum Unterhalt der Söldnerheere benötigte, nach Möglichkeit anzukaufen. Lediglich Lebensmittel und Futter für die Tiere des Trosses durften im Kriegsfall ausnahmsweise bei der Zivilbevölkerung requiriert werden. Die wachsenden Heere wurden während der sog. Kabinettkriege des 18. Jahrhunderts zunehmend durch ein aufwändiges Magazinsystem und einem wachsenden Train versorgt. Erst infolge der Französischen Revolution und der anschließenden Koalitionskriege lebte das Requisitions-System wieder auf. Während der Napoleonischen Kriege galt bei der Grande Armeé der Grundsatz, dass die Requirierungen ordentlich durchzuführen und die betroffene Bevölkerung ausreichend zu entschädigen sei. Zu einer ordentlichen Requirierung gehörte, dass über die beschlagnahmten Güter eine Quittung ausgestellt wurde. Transkription der abgebildeten Quittung: ? ? 22. Brigade 3. Corps 3. Division Militärbesatzung Große Armee Gutschein für zwanzig Rationen ? Pferdefutter, das Heu für 18 Livres und den Hafer zu ¾ ? ? für die Versorgung von 20 Pferden der besagten Brigade während eines Tages. 2. Infantrieregiment De Ligne Gemacht am 10. September Courtire Brigadier Der handschriftliche Beleg in französischer Sprache auf Büttenpapier bestätigt die Abgabe von Pferdefutter zur Versorgung von 20 Pferden für einen Tag. Dies bestätigte der Brigadier Courtire des 2. Infantrieregiments de Ligne am 10. September mit seiner Unterschrift. Im französischen Heer bezeichnet Brigadier den höchsten Mannschaftsdienstgrad (Korporale) des berittenen Truppenteils. Im Ancien Régime dagegen benannte er den niedrigsten Unteroffiziersrang der Kavallerie. Trotz der fehlenden Angabe des Jahres und des Ortes lässt sich der Zeitrahmen der Ausstellung eingrenzen. Das „2e régiment d’infantrie“ entstand 1791 durch Umbenennung des „Régiment de Picardie“. Ab 1803 wurde der Name ergänzt in „2e régiment d’infantrie de ligne“. Diese Bezeichnung galt bis zur Restauration 1814 und dann nochmals während der Herrschaft der Hundert Tage (1815). Am 30. August 1805 ordnete Kaiser Napoleon I. an, dass die für die geplante Invasion Englands gebildete „L’Armée des côtes de l’Océan“ künftig als „Grande Armée“ zu bezeichnen sei. Sie umfasste auch die französischen Truppen in Holland und in Norddeutschland und hatte zunächst eine Stärke von sechs Armeekorps, zu denen wenig später noch ein weiteres Armeekorps kam. Am 12. Oktober 1808 löste Napoleon I. die „Grande Armée“ durch Dekret auf. Ihre Einheiten wurden in drei regionale Armeekommandos in Deutschland überstellt. Die zweite „Grande Armée“ wurde am 16. Januar 1812 gebildet, deren Geschichte mit der Abdankung Kaiser Napoleon I. am 6. April 1814 endete. Sie war im Feldzug gegen Rußland gescheitert. Aus dem Gesagten wird deutlich, dass der abgebildete Requirierungsschein nur zwischen 1805 und 1808 bzw. 1812 und 1814 ausgestellt worden sein kann. Demnach könnte er in Österreich oder Preußen ausgestellt worden sein. Es ist anzunehmen, dass sein Besitzer keine Bezahlung für das gelieferte Futter erhielt. Text. und Abb. Uwe Bonnert
- Doppelwährung in der britischen Kronkolonie Heligoland
Im Verlauf der britisch-dänischen Auseinandersetzungen in den Napoleonischen Kriegen besetzten britische Truppen im September 1807 Helgoland, das seit 1714 der dänischen Krone unterstand. Die von Napoleon I. verhängte Kontinentalsperre verhinderte den Import englischer Waren auf das europäische Festland. Zwischen 1807 und 1813 entwickelte sich deshalb die Insel zu einem lebhaften Schmuggler-Stützpunkt. Von hier wurden Waren heimlich über Wangerooge und Neuwerk zum Festland geschmuggelt. Im Kieler Frieden vom 14. Januar 1814 wurde der Verbleib Helgolands bei Großbritannien besiegelt. Helgoland wurde zur britischen Kronkolonie Heligoland. Mit Aufhebung der Kontinentalsperre begann der wirtschaftliche Niedergang der Inselwirtschaft. Die katastrophalen wirtschaftlichen Verhältnisse änderten sich erst, nachdem 1826 ein tatkräftiger Inselbewohner den Entschluss fasste, ein Seebad zu gründen. Im ersten Sommer kamen etwa 100 Badegäste in offenen Segelbooten. 1834 begann mit zwei Raddampfern von Hamburg aus der regelmäßige Bäderverkehr nach Helgoland, sodass die Gästezahl kontinuierlich stieg. 1838 waren es bereits mehr als 1000. Heinrich Hoffmann von Fallersleben, der Dichter des Deutschland-Liedes, und Heinrich Heine gehörten zu den prominentesten Verehrern Helgolands. Immer mehr Gäste der besseren Gesellschaftskreise ließen sich auf die Insel locken; 1882 zählt man bereits 5000. Die Insulaner lernten während der britischen Zeit, statt mit Talern und Louisdors in Pfund Sterling zu rechnen, aber auch hamburgische Schillinge und später die Mark des neu gegründeten Deutschen Reichs waren allgemein im Umlauf. Bereits im Jahre 1796, als Helgoland noch dänischer Besitz war, errichtete Hamburg eine Postagentur, die bis zum Übergang an die britische Regierung am 1. Juli 1866 dem Hamburger Postamt unterstand. Die in Hamburg ab 1859 eingeführten Freimarken, die auf hamburgische Schillinge lauten, wurden ab Sommer 1862 auch an die Helgoländer Postagentur abgegeben und mit dem Hamburger Stadtpostamt verrechnet. Das nunmehr englische Postamt wurde offiziell am 1. Januar 1867 eröffnet. Der bisherige deutsche Postbeamte vor Ort wurde zum englischen Postmaster. Die neuen Briefmarken, die die Preußische Staatsdruckerei lieferte, zeigen den Kopf der Königin Victoria in Prägedruck und nennen die Währungsangabe in hamburgischen Schillingen. Die ab 1875 gelieferten Briefmarken weisen nun zwei Währungsbezeichnungen auf: für die deutsche Währung in Pfennig und für die englische in Pence und Farthing. Die Wertangaben auf den Briefmarken lauteten: 1 Pfennig = 1 Farthing 2 Pfennig = 2 Farthings 3 Pfennig = 2 Farthings 5 Pfennig = 3 Farthings 10 Pfennig = 1 ½ Pence 25 Pfennig = 3 Pence 50 Pfennig = 6 Pence Bei Zugrundelegung der englischen Währung fällt auf, dass einige Umrechnungen nur Näherungswerte sind: 1 Pound Sterling – 20 Shillings – 240 Pence – 960 Farthings 1 Shilling – 12 Pence – 48 Farthings 1 Penny – 4 Farthings Vielleicht wurde daher bei der folgenden Ausgabe das Umrechnungsverhältnis geändert: 3 Pfennig = 2 ½ Farthings 20 Pfennig = 2 ½ Pence 1 Mark = 1 Shilling 5 Mark = 5 Shillings Hatten die Briten nach der Kontinentalsperre kurzfristig die Rückgabe Helgolands an die Herzöge von Schleswig-Gottorp erwogen und später einen Verkauf an Hamburg, so tat sich Queen Victoria schwer, die Insel ihrem Enkel Wilhelm zu überlassen. Anfang 1890 kam Bewegung in die Angelegenheit. Am 1. Juli wurde der sog. „Helgoland-Sansibar-Vertrag“ unterzeichnet, in dem es um einen Interessenausgleich zwischen den beiden europäischen Großmächten ging. Während das Deutsche Reich Helgoland erhielt und Großbritannien auf Gebietsansprüche an der Küstenzone Deutsch-Ostafrikas verzichtete, die zum Herrschaftsgebiet des Sultans von Sansibar gehörten, verzichtete das Reich im Gegenzug auf Ansprüche auf Sansibar und an Wituland. Am 10. August 1890 nahm Kaiser Wilhelm II. das 4,2 qkm große Eiland für das Deutsche Reich in Besitz. Bei prachtvollem Wetter hielt der Kaiser um 11 Uhr unter kolossaler Pracht- und Machtentfaltung seinen Einzug. Nahezu 100 große Schiffe, meist deutsche Kriegsschiffe, ankerten vor der Insel. Unter Kanonendonner sämtlicher Kriegsschiffe wurden die Kaiserstandarte und die Reichsflagge gehisst. Ein Feldgottesdienst und eine große Parade, an der ca. 3500 Mann teilnahmen, begleiteten das Ereignis. Ein Reichsgesetz vom 15. Dezember 1891 schlug die Insel dem preußischen Staat zu. Die „Verordnung, betreffend die Einführung von Reichsgesetzen in Helgoland“ vom 22. März 1891 führte auch die Gesetze über das Münzwesen und die Reichskassenscheine des Reichs ein. Ein besonderer Umtausch des englischen Gelds erfolgte wohl nicht. Die Helgoland-Briefmarken mit der Doppelwährung waren bereits am 9. August 1890 ungültig geworden. Passend zum Thema stellte uns die SINCONA AG aus Zürich noch die Abbildungen einer Postanweisung des Royal Post Office Heligoland aus den 1870er Jahren zur Verfügung. Versteigert wurde das Stück in der Sincona-Auktion 36 als Los 7198. Text und Briefmarken Uwe Bronnert Abb. Postanweisung: Sincona AG, www.sincona.com
- Die Deposital-Coupons der Rheinpreussischen Creditbank in Viersen
Der Begriff „Geld“ wurde bis in die erste Dekade des 20. Jahrhunderts mit „Münzen“ gleichgesetzt. Kassenscheine und Banknoten waren allenfalls Stellvertreter für Metallgeld. Ihr Wert war abhängig vom Vertrauen, das das Publikum in ihre Einlösbarkeit in Metallgeld setzte. Niemand war verpflichtet, Papiergeld an Zahlungsstatt anzunehmen. Erst ab 1. Januar 1910 waren die Banknoten der Reichsbank im Deutschen Reich gesetzliche Zahlungsmittel. Während Kassenanweisungen, Kassenscheine, Kassenbillets, Tresorscheine u. Ä. vornehmlich von den Landesregierungen emittiert wurden und eine verbriefte öffentliche Schuld darstellten, waren Banknoten ein Versprechen der ausgebenden Bank, ihre Noten jederzeit ohne Legitimationsprüfung in Münzen einzulösen. Da nicht alle Banknoten gleichzeitig zur Einlösung präsentiert wurden, reichte der Bank zur Liquidität und Notendeckung eine erheblich geringere Geldmenge an Münzen in den Tresoren aus. Mit dem überschießenden Betrag „produzierte“ die Bank neues Geld. Da das Münzregal ein altes Königsrecht war, griff der Staat regulierend ein, und erteilte nur einzelnen Banken das Notenprivileg durch Vergabe einer Konzession. Anfang der 1870er Jahre existierten im Deutschen Reich 33 Notenbanken. Zu den Bankgeschäften gehörte bei vielen Banken auch das Aufbewahren von Kurant-Münzen und Wertsachen. Über die erhaltenen Depositen stellte die Bank eine Bescheinigung aus, die der Empfänger durch Indossament (Übertragungsvermerk) bei eigenen Zahlungen verwenden konnte. Der Zahlungsempfänger erhielt sein Geld bei der bezogenen Bank gegen Aushändigung des Depositenscheins. Die Rheinpreussische Creditbank in Viersen ging nun noch einen Schritt weiter. Sie stellte Deposital-Coupons auf den Inhaber über 5 Thaler aus, die wie Banknoten zirkulieren sollten. Der Schein ist mit „RHEINPREUSSISCHE CREDITBANK.“ überschrieben, darunter „Fünf Thaler“, links davon „Serie I.“ und rechts „Ltra. A“. Darunter dreizeilig „Preussisch Courant zahlen wir gegen Rücklieferung dieses Depositial- / Coupons bei unserer Hauptkasse. / Viersen, R.-B. Düsseldorf, den 1. April 1873.“. Darunter folgt auf der linken Seite zweizeilig „Rheinpreussische Creditbank / Eingetragene Genossenschaft.“; daneben zwei gedruckte faksimilierte Unterschriften. Am unteren Rand „Ausgefertigt für: …“ und „No. …“. Auf der Rückseite mittig der preußische Adler, darunter vierzeilig „Nach § 26 des Statuts, wie § 12 des Genossenschafts-Gesetzte vom 4. Juli 1868, / betreffend die privatrechtliche Stellung der Erwerbs- und Wirthschafts-Genossenschaften, / haften alle Mitglieder solidarisch und mit ihrem ganzen Vermögen für die Verbindlichkeiten / der Genossenschaft.“ Am rechten und linken Rand in Zierschrift „FÜNF THALER“. Der Unterdruck ist sowohl auf der Vorder- wie Rückseite blau gemustert. Im Illustrierten Anzeiger über gefälschtes Papiergeld und unächte Münzen, Nr. 4, 1874, ist Folgendes zu lesen: Auf die vielfachen Anfragen betreffs der Rheinischpreussischen Creditbank mögen folgende amtliche Mittheilungen als Antwort dienen: Das Untersuchungsgericht in Düsseldorf macht bekannt, dass der Vorstand der rheinischpreussischen Creditbank eingetragene Genosssenschaft in Viersen, bestehend aus Hermann Joseph Küppers in Viersen und Jakob Gobbers in Düsseldorf, unter der Bezeichnung Zinscoupons und Depositalcoupons Schuldscheine im Einzelbetrage von 1 Thlr. 7 Sgr. 6 Pf., 2 Thlr. 15 Sgr. Und 5 Thlr. ausgegeben, welche grösstentheils auf den Inhaber lautend, die Fassung und Form von Banknoten oder Coupons zu Obligationen tragen. Die Scheine sind durch bezahlte Agenten in Circulation gesetzt worden und sind davon, so weit bis jetzt ersichtlich, noch bis zu einem Betrage von ca. 10,000 Thaler in Umlauf, ohne dass irgend nennenswerthe Mittel zu deren Deckung vorhanden wären. Es wird daher vor Ankauf und Annahme dieser Scheine gewarnt. – (D. R. K.) Diese Mitteilung wurde durch folgende Bekanntmachung berichtigt: Der Kaufmann Herr August von Jüchen in Viersen ist mit Abwicklung der Geschäfte der dort gegründeten Rheinpreussischen Creditbank eingetragenen Genossenschaft betraut worden. Es werden demnach alle Gläubiger der Creditbank zur Anmeldung ihrer Forderungen bei Herrn von Jüchen und die Besitzer der noch unter der Bezeichnung Zins-Coupons resp. Deposital-Coupons umlaufenden Schuldscheine zur Einsendung an denselben hiermit aufgefordert. Sobald der Vermögens-Status aufgestellt ist, wird derselbe veröffentlicht werden. Die unterm 12. August c. ergangen Aufforderung, die Schuldscheine an das hiesige Untersuchungsamt einzuschicken, wird somit zurückgenommen. Düsseldorf, den 3. October 1973. Der Untersuchungsrichter, Schlink. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Die Heller-Gutscheine des Fürstentums Liechtenstein (1921)
Das Fürstentum Liechtenstein erlangte 1806 mit der Niederlegung der Kaiserkrone des Heiligen Römischen Reiches Deutscher Nation durch Franz II. seine Souveränität. Es wurde Mitglied des Rheinbunds sowie des Deutschen Bunds 1815. Nach der verlorenen Schlacht von Königgrätz musste Österreich am 23. August 1866 im Prager Frieden die Vorherrschaft Preußens in Deutschland und die Auflösung des Deutschen Bundes anerkennen. Das kleine Ländchen (160 km2), dessen Grenze der Alpenrhein zur Schweiz bildet, lehnte sich in einer Zollunion an den östlichen Nachbarn Österreich an. Österreichische Münzen und Banknoten waren in Liechtenstein allgemein im Umlauf. Bereits 1858 bestimmte Fürsten Johann II. die österreichischen Landes- und Scheidemünzen zu gesetzlichen Zahlungsmitteln im Land. Dennoch war die fürstliche Regierung darauf bedacht, ihre Souveränität im Münz- und Geldwesen zu bewahren. Als 1886 die Oesterreichisch-Ungarische Bank eine Niederlassung in Vaduz eröffnen wollte und das Noten-Privileg für das Fürstentum anstrebte, winkte der Fürst dankend ab. Zwischen 1898 und 1915 ließ der Fürst eine Anzahl von Kronen-Münzen nach österreichischem Vorbild in Wien prägen: Goldmünzen zu 10 und 20 Kronen sowie Silbermünzen zu einer, zwei und fünf Kronen. Obwohl das Fürstentum im Ersten Weltkrieg neutral blieb, konnte es sich den wirtschaftlichen Auswirkungen nicht entziehen. Touristen blieben aus und die Textilindustrie litt unter Rohstoff-Knappheit infolge der alliierten Seeblockade. Zudem machte sich der Wertverfall der Kronenwährung bemerkbar. Wurden bei Kriegsausbruch in Zürich für 100 Kronen noch 30 Franken gezahlt, so sank der Kurs bis Ende 1919 auf 3,30 Franken, bis Ende 1920 auf 1,55 Franken und bis Ende 1921 auf 20 Rappen. Fürstentum Liechtenstein, o. D., 10 Heller, Vorder- und Rückseite Die fürstliche Regierung war daher bestrebt, das Land aus der Bindung zu Österreich zu lösen. Die Zollunion wurde am 2. August 1919 gekündigt und ab 1. September war das Land zoll- und devisenrechtlich Ausland für Österreich und bildete ein eigenständiges Zollgebiet. Die Einfuhr österreichischer Banknoten einzuschränken und damit der Inflation zu entgehen, war ein untauglicher Versuch, da man sich nicht so schnell von der Kronenwährung trennen konnte. Um den auftretenden Kleingeldmangel abzuhelfen, beschloss der Hohe Landtag am 25. November 1919 einstimmig die Regierung mit der Ausgabe von je 200.000 Notgeldscheine zu 10, 20 und 50 Heller sowie einer Krone zu beauftragen, von denen jeweils 30.000 Scheine für den Verkauf an Sammlern bestimmt waren. Der liechtensteinische Gesandte in Wien, Prinz Eduard von Liechtenstein nahm sich der Sache an und gewann Prof. Kasimir, der auch die damaligen liechtensteinischen Briefmarken entwarf, für das Projekt. Der Professor versprach, innerhalb von zwei Tagen Entwürfe mit heimatlichen Ansichten abzuliefern. Der Kronen-Wert scheint zu diesem Zeitpunkt nicht mehr opportun gewesen zu sein. Kurze Zeit später müssen die Scheine im Offset- und Buchdruck in Wien gedruckt worden sein, da sie bereits am 5. Januar 1920 ausgegeben wurden. Allerdings veröffentlichten die Oberrheinischen Nachrichten vom 21. Januar 1920 ihre Ausgabe. Nach einer fürstlichen Verordnung vom 24. Dezember 1919 war ihr Umlauf auf das Inland beschränkt. Ihr Design entspricht den damaligen österreichischen Serienscheinen. Der Text der Vorderseite der undatierten staatlichen Gutscheine lautet: "Fürstentum Liechtenstein, Gutschein über ... Heller. Dieser Gutschein verliert seine Gültigkeit, wenn er nicht innerhalb dreier Monate nach erfolgter Aufforderung bei der Landeskasse in Vaduz eingelöst wird." Fürstentum Liechtenstein, o. D., 20 Heller, Vorder- und Rückseite Unter dem Text die gedruckten Unterschriften des Landtagspräsidenten Friedrich Walser und des Landesverwesers Prinz Karl von Liechtenstein. Auf der linken Seite der 10- und 20-Heller-Scheine befindet sich ferner das große Staatswappen in barocker Kartusche, während beides im Unterdruck des 50-Heller-Scheins integriert ist. Das große Wappen bildet sechs einzelne Wappenmotive ab, die auf die Geschichte und Herkunft des Hauses Liechtenstein hinweisen. Der Schild ist geviert mit unten eingepfropfter Spitze und belegt mit von Gold und Rot geteiltem Herzschild, dem Stammwappen der Liechtensteiner. Der Schild wir vom Fürstenhut gekrönt, der auf den Geldscheinen von zwei Putten gehalten wird. Das erste Feld ist ein in Gold mit kreuzbesetztem silbernen Kleeblattmond belegter gekrönter schwarzer Adler und verweist auf Schlesien. Das zweite Feld ist von Gold und Schwarz achtmal gestreift und mit grünem Rautenkranz belegt, dem Wappen der Kuenringe (österreichisches Ministerialengeschlecht). Das dritte Feld wird von Rot und Silber gespalten und steht für das Herzogtum Troppau. Das vierte Feld zeigt in Gold einen gekrönten, gold-bewehrten schwarzen Jungfernadler mit silbernem Kopf, das Wappen der ostfriesischen Familie Cirksena, es steht für die Grafschaft Rietberg. In der blauen Spitze das goldene Hifthorn (Jagdhorn) an gleichfarbiger Schnur steht für das Herzogtum Jägerndorf. Die Rückseite des 10-Heller-Scheins zeigt den Innenhof des Schlosses in Vaduz, die des 20-Heller-Scheins das Schloss vor einem Panoramablick auf das Rheintal und der Wert zu 50 Heller im Hochformat eine Dorfgasse in Vaduz mit Brunnen und Blick hoch zum Schloss. Fürstentum Liechtenstein, o. D., 50 Heller, Vorder- und Rückseite Die Liechtensteiner Heller-Scheine spielten im Zahlungsverkehr keine große Bedeutung. Die tatsächlichen Verhältnisse gingen der gesetzlichen Regelung voraus. Man kümmerte sich begreiflicherweise nur noch wenig um die bestehenden Währungsgesetze und passte sich den gegebenen Verhältnissen an. Mit der fortschreitenden Entwertung der Kronenwährung kam bei der Bevölkerung immer mehr der Schweizer Franken in Gebrauch. Der Staat begann, in Franken zu bezahlen. Zur Überbrückung der drückendsten Not gab der Landesfürst im Februar 1920 dem Land ein Franken-Darlehen im Betrag von 550.000 Franken. Per Gesetzes-Beschluss vom 26. Mai 1924 wurde der Schweizer Franken in Liechtenstein gesetzliches Zahlungsmittel und die völlig entwerteten Heller-Noten zur Einlösung aufgerufen. Literatur: Herbert Rittmann, Kleine Münz- und Geldgeschichte von Liechtenstein, Hilterfingen 1977. Jürg Richter und Ruedi Kunzmann, Die Banknoten der Schweiz, Regenstauf 2003. Uwe Bronnert Abb. Hans-Ludwig Grabowski
- Britische Propaganda-Noten sollten die Moral deutscher Soldaten untergraben
Bei den Papiergeldsammlern ist das Behelfsgeld der Deutschen Wehrmacht (1, 5, 10 und 50 Reichspfennig sowie 1 und 2 Reichsmark) bestens bekannt. Diese Scheine waren kein öffentliches Zahlungsmittel, sondern nur für den Geldverkehr innerhalb der Deutschen Wehrmacht in deren Wehrmachtskantinen und Marketendereien bestimmt. Hier hatten sie einen zehnfachen Nominalwert, d. h., der Schein zu 1 Reichspfennig galt 10 Reichspfennig. Durch diese Maßnahme wurde der zivile Umlauf in besetzten und verbündeten Staaten verhindert. Nicht alle Behelfsgeldscheine stammen aus deutscher Produktion. Um die Moral der Bevölkerung und der Soldaten zu untergraben, warfen alle kriegsführenden Mächte tonnenweise Propagandamaterial über feindlichem Gebiet ab. Die eingesammelten Belege füllen große Schachteln und dicke Ordner in den Archiven. Mitte 1944 sah sich die Hauptverwaltung der Reichskreditkassen in Berlin genötigt, ihre Kassen auf die in letzter Zeit verschiedentlich gefälschten 50-Rpf-Scheine hinzuweisen, „die auf der Rückseite mit Propaganda-(Hetz-)Aufdrucken versehen sind“. Die Kassen wurden angewiesen, hierauf bei der Hereinnahme des Behelfsgeldes zu achten. Diese Scheine stammen aus der Werkstatt der britischen Psychological Walfare Executive (PWE). Zuständig für ihre Herstellung war Ellic Howe, dessen Tarnname Armin Hull war. Unter der PWE-Bezeichnung H692A bis H692D wurden Scheine mit vier verschiedenen Propagandatexten hergestellt. Der Code selbst erscheint auf den Falsifikaten nicht. 10.000 Stück gelangten am 24. Februar 1944 zur Verteilung an das Special Operation Executive (SOE), 80.000 Stück übernahm die Royal Air Force (R.A.F.) am 1. März 1944. Die Flyer waren so beliebt, dass eine zweite Auflage notwendig wurde. Unter der Code-Bezeichnung H.917 gingen am 19. Mai weitere 210.000 Stück an die R.A.F. Vom 13. März bis 16. Juli 1944 wurden die Flugblätter auch mit Hilfe von Ballons verteilt. Ein Vergleich mit den Originalnoten zeigt nur geringe Unterschiede. Das Papier der Propagandascheine ist fester und rauer, der Farbton mehr bräunlich statt weiß. Das Wasserzeichen ist dagegen, vom Original kaum zu unterscheiden. Der rotbraune Druck ist jedoch nicht so kräftig und der Unterdruck ein wenig zu blass. Auf der unbedruckten Rückseite wurde der Propagandatext in roter Schreibmaschinenschrift gedruckt. Der Vierzeiler von H.692B soll von Peter Seckelmann, alias Paul Sanders, stammen, der nach Hitlers Machtergreifung Berlin verlassen musste und beim PWE-Sender „Gustav Siegfried Eins“ beschäftigt war. H.692D übernimmt in obiger Reihenfolge die beiden Vierzeiler. Der Schein mit den siebzehn Zeilen, H.692C, unterscheidet sich von den vorher gehenden drei durch die geringere Größe der Schrift. Dieser Schein soll bei der Operation Durham im Raum Trondheim in der Zeit von Anfang März 1944 bis März 1945 verteilt worden sein. Nach einer andern Quelle wurden sie im Herbst 1944 über den britischen Kanalinseln abgeworfen. Heute sind die Propagandascheine recht selten. Dies wundert nicht, im Deutschen Reich war das Aufheben, Lesen und Bewahren eines solchen Flugblattes .. nicht ungefährlich. Man musste, vollends bei Weitergabe an Dritte, mit schweren Strafen bis hin zur Todesstrafe wegen „Wehrkraftzersetzung“ rechnen. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Die Stunde der Malocher – Das Bergmannspunkt-System an Rhein und Ruhr 1947
An Rhein und Ruhr endete der Zweite Weltkrieg etwa drei Wochen vor der Kapitulation der Wehrmacht am 8. Mai 1945. Voraus gegangen waren schwere Kämpfe um den „Ruhrkessel“, wo sich über 300.000 deutsche Soldaten den britischen und US-amerikanischen Truppen ergaben. Bis Ende März 1945 waren die Ruhrgebietsstädte das Ziel der alliierten Bombardements, die neben erheblichen Opfern unter der Zivilbevölkerung auch hohe Verluste an Wohnraum forderten. Dagegen waren die Schäden an den Produktionsanlagen geringer als zunächst angenommen. Der US-amerikanische Nachrichtendienst OSS ging im Mai 1945 davon aus, dass die Stahlproduktion innerhalb weniger Monate wieder ⅔ bis ¾ der Kriegsproduktion erreichen könnte, wenn genügend Kohle zur Verfügung stünde. Auch die Schäden an den Förderanlagen der Bergwerke hielten sich in Grenzen. Bei Kriegsende setzte sich die Belegschaft der Zechen vorwiegend aus älteren Bergleuten, Kriegsgefangenen und Ostarbeitern zusammen. Während des Kriegs waren immer mehr junge Leute eingezogen worden und befanden sich nun in Kriegsgefangenschaft. Die Fördermenge der meist überalterten Belegschaft war je Mann und Schicht auf die Hälfte des Vorkriegsstands gesunken. Ein Beobachter des OSS-Berichts sah einen Grund hierfür auch in der zu niedrigen Lebensmittelzuteilung an die Bergarbeiter. Die britische North German Coal Control (NGCC), die im Dezember 1945 die Verwaltung aller Zechen des Ruhrgebiets übernahm, erkannte, dass der Steinkohlenbergbau nur dann in der Lage sein würde, mehr zu produzieren, wenn es gelänge, die Belegschaften zu vergrößern und bevorzugt mit Lebensmitteln, Kleidung und Wohnraum zu versorgen. Kriegsgefangene Bergarbeiter und Freiwillige, die sich zur Untertagearbeit verpflichteten, winkte die sofortige Entlassung aus der Gefangenschaft sowie die Zuweisung einer der heißbegehrten Wohnungen. Durch den Zusammenschluss der US-amerikanischen und britischen Zone zur Bizone am 1. Januar 1947 zeichnete sich eine Lösung ab, die Kohleförderung dauerhaft zu steigern. Seit dem Sommer 1946 diskutierte man im NGCC Pläne, ein Punktsystem nach Vorbild des niederländischen einzuführen. Bereits ab 16. Januar sollten alle Arbeitnehmer im Kohlenbergbau je nach Tätigkeit Bergmannspunkte bekommen, mit denen sonst nicht zu erhaltende Waren wie Speck, Kaffee, Zucker, Schnaps, Zigaretten sowie Gegenstände des täglichen Bedarfs, Kleidung und Schuhe erworben werden konnten. Die Bergmannspunkte sind kleine 26 mm x 18 mm große unscheinbare Druckerzeugnisse auf glattem, blau gesprenkeltem Papier ohne Wasserzeichen. Der Wert zu 5 Punkten ist in grüner Farbe gedruckt. In der Markenmitte findet sich in einem Oval der Wert über Schlägel und Eisen. Das Oval wird durch feine grün-weiße Linien eingerahmt. Auf der Rückseite gereiht im Wechsel klein aufgedruckt „Bergmannspunkt“ und „Nicht übertragbar“. Der Wert zu einem Punkt ist ähnlich gestaltet und in roter Ausführung. Es ist anzunehmen, dass es noch weitere Werte gegeben hat. Im August war in der „Zeit“ zu lesen: „Der Bergmannpunkt, ein Kaufmittel für viele begehrte Güter, ist nun auch – leider – ein Objekt des Schwarzen Marktes geworden. Das Punktsystem sollte der Stein der Weisen zur Hebung der Arbeitskraft des Bergmanns sein. Auf dem Schwarzen Markt mit festem Kurs gehandelt, ist jedoch sein Sinn verfehlt.“ Um einen Missbrauch der Bergmannspunkte zu verhindern, sollten die Marken beim Einkauf im Beisein des Käufers überstempelt oder mit Tinte oder Tintenstift durchkreuzt werden. Nur so könnte verhindert werden, dass Waren, die für die Bergleute bestimmt seien, von anderen Personen weggekauft würden. Dabei wurde übersehen, dass die Bergarbeiter oft selbst einen schwunghaften Handel mit den Marken betrieben. Mit der Währungsreform am 20. Juni 1948 wurden die Bergmannspunkte entbehrlich, da man nun für Geld fast alles bekommen konnte. Text und Abb. Uwe Bronnert Gekürzte Fassung! Der vollständige Beitrag erscheint in einer späteren Ausgabe von "Der Geldscheinsammler" in der Zeitschrift "Münzen & Sammeln"
- Ein „kompromittierendes“ Symbol
Anmerkungen zum Eine-Million-Mark-Schein der Stadt Cassel vom 20. August 1923 Lothar Brendel, der wohl beste Kenner des Kasseler Notgeldes, schreibt in der Einleitung zu seinem Buch „Das Notgeld in der vormaligen Residenzstadt Kassel, Beiträge zur Münzkunde in Hessen-Kassel“ (1996, dass der Kasseler Magistrat im Gegensatz zu manchem anderen Ausgabeort sehr veantwortungsvoll bei der Ausgabe des städtischen Notgeldes handelte. Der Magistrat leistete nicht nur die von der vorgesetzten Behörde geforderte Kaution, sondern sicherte darüber hinaus zumindest ihr 1918er Notgeld bei der Hermes Kreditversicherungsbank A.-G. und Allianz Versicherungs-Aktien-Gesellschaft ab. Durchaus bemerkenswert ist der „Tatbestand der ausschließlichen Ausgabe wirklichen Bedarfsgeldes; Pseudo-Notgeld in Form von eigens für Sammler hergestellten sogenannten ‚Serienscheinen‘ wurden in Kassel weder seitens des Magistrats noch durch Privatfirmen verausgabt. Nicht minder bedeutsam ist die Erkenntnis, dass das höchste städtische Nominal selbst bis zum Ende der Hochinflationszeit ‚lediglich‘ über die Summe von 1 Million Mark (1.000.000) lautet, während – auch in Kassel – allgemein tatsächlich Billionenwerte (1.000.000.000.000) benötigt wurden; diese millionenfache Summe einer Million muss man bildlich dargestellt aufnehmen.“ Der genannte Notgeldschein über 1 Million Mark vom 20. August 1923 wurde vom Kassler Oberbürgermeister Phillip Scheidemann unterzeichnete. Scheidemann verkündete am 9. November 1918 von einem Fenster des Reichstagsgebäudes: „Das deutsche Volk hat auf der ganzen Linie gesiegt. Das alte Morsche ist zusammengebrochen; der Militarismus ist erledigt. Die Hohenzollern haben abgedankt! Es lebe die deutsche Republik!“ Nur wenig später rief Karl Liebknecht am Berliner Schloss die „Sozialistische Räterepublik“ aus. Seit Oktober 1918 war Scheidemann Staatssekretär im Kabinett des Prinzen Max von Baden. In der neuen Republik wurde er zunächst Mitglied des Rates der Volksbeauftragten, dann zwischen Februar und Juni 1919 Reichsministerpräsident. Aus Protest gegen die Annahme des Versailler Vertrages legte er dieses Amt nieder und kehrte der großen Politik den Rücken. Er ging nach Kassel zurück, wo er am 26. Juli 1865 geboren wurde. Zwischen 1920 und 1925 bekleidete er hier das Amt des Oberbürgermeisters. Nach der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 musste er als einer der führenden Sozialdemokrat emigrieren. Am 29. November 1939 starb er in Kopenhagen. Der Ein-Millionen-Mark-Schein misst 140 mm x 80 mm. Am unteren Rand der Vorderseite wird die Druckerei „OFFSETDRUCK VON H. GRÜNBAUM, CASSEL“ als Hersteller genannt. Gedruckt wurde der Schein auf Papier ohne Wasserzeichen in Schwarz auf hell- und dunkelrotem Unterdruck. Die schwarze sechsstellige Kennziffer kommt mit dem Serienbuchstaben A vor No. oder Nr. vor. Insgesamt können vier Varianten unterschieden werden. Die rechte Scheinseite ziert das Porträt von Jakob Grimm. Aber nicht wegen dieser Abbildung wurde der Schein zu einem begehrten Sammelobjekt, sondern wegen vier kleiner Symbole auf der Rückseite. Die Siegener Tageszeitung „Das Volk, Tageszeitung für Christentum, Deutschtum, Volkswohlfahrt“ meldete in ihrer Ausgabe Nr. 248 vom 16.10.1923: „Der Notgeldschein weist außer dem Bilde des Märchenerzählers Grimm – ein bekanntes Grimmsches Märchen entstand in Kassel – vier Sterne auf, die, in strengen Linien ausgeführt, je ein Hakenkreuz im Schnittpunkt bilden. Erst durch die große Nachfrage der Sammler wurde man darauf aufmerksam. Die Sammler legen besonderen Wert auf diesen Schein, weil er von einem der größten Gegner des Hakenkreuzes gezeichnet ist, von Philipp Scheidemann, dem gegenwärtigen Oberbürgermeister von Kassel.“ Allerdings ist die Stellung des Hakenkreuzes nicht korrekt. Das Hakenkreuz (auch Swastika) war seit 1920 das Zeichen der Nationalsozialistischen Deutschen Arbeiterpartei (NSDAP). Zwei Jahre nach der Machtübernahme bestimmte Adolf Hitler 1935, dass zukünftig der Reichsadler ein von einem Eichenlaubkranz umzogenes Hakenkreuz in den Fängen zu halten habe. Dies sollte die Einheit von Partei und Staat demonstrieren. Im Rahmen der Nürnberger Gesetze wurde die Hakenkreuzfahne zur alleinigen Reichs- und Nationalflagge erklärt. Sie zeigte auf rotem Tuch in einem weißen Kreis das schwarze Hakenkreuz und löste damit die bisherigen schwarz-rot-goldenen Reichsfarben ab. Das „kompromittierende“ Symbol auf der Rückseite des Scheines ist eigentlich ein altindisches Sonnen- und Fruchtbarkeitszeichen, das seit etwa 4000 v. Chr. auch in Nord- und Mitteleuropa, Vorderasien, China und Japan als religiöses Symbol überliefert ist. Zu Beginn unseres Jahrhunderts erfuhr es einen Bedeutungswandel. Antisemitische Kreise wählten es zu ihrem Emblem. Uwe Bronnert Abbildungen: Uwe Bronnert












