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  • Eine politische Note – Die erste Reichsbanknote zu 20 Mark

    Ein Geldschein stellt sich vor Im Reichsanzeiger Nummer 48 des Jahres 1906 vom 24. Februar 1906 wurde folgendes Gesetz veröffentlicht: Gesetz betreffend der Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark vom 20. Februar 1906 Wir, Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen usw. verordnen im Namen des Reiches, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrates und des Reichstags, was folgt: Die Reichsbank wird ermächtigt, Banknoten auf Beträge von 50 und 20 Mark auszufertigen und auszugeben. Urkundlich unter Unser Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem kaiserlichen Insiegel Gegeben Kiel, an Bord M.S. „Preußen“, den 20. Februar 1906 Wilhelm Graf von Posadowsky Knappe zwei Monate später kam es im Reichsanzeiger Nummer 94 vom 21. April 1906 zur Bekanntmachung die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark betreffend.   Die Reichsbanknote zu 20 Mark vom 10. März 1906 wird folgendermaßen beschrieben:   Die Noten sind 9 cm hoch und etwa 13,7 cm breit. Sie bestehen aus Hanfpapier und blauen Faserstreifen am rechten Rande der Vorderseite und sind mit einem künstlichen Wasserzeichen ausgestattet, welches am oberen Rande einen Kontrollbuchstaben und unterhalb der Mitte der Note die 3 Buchstaben RBD zeigt. Der Druck der Vorderseite ist in blauer, der Aufdruck der beiden Stempel und der Ziffern in roter Farbe ausgeführt. Die Vorderseite enthält auf hellem, guillochiertem, einer länglichen Rosette ähnlichen Unterdruck den folgenden Text: Zwanzig Mark zahlt die Reichsbankhauptkasse in Berlin ohne Legitimationsprüfung dem Einlieferer dieser Banknote Berlin, den 10. März 1906 Reichsbankdirektorium. Koch. Gallenkamp. Frommer. von Glasenapp. Schmiedicke. Korn. Gotzmann. Maron. von Lumm. Auf beiden Seiten des oberen Teiles befindet sich je eine Rosette. Die linke enthält in heller Schrift auf dunklem Grunde den Anfangsbuchstaben Z zu dem Worte Zwanzig, in der rechten ist mit dunklem Druck auf hellem Grunde der Reichsadler angebracht. Senkrecht unter diesen beiden Rosetten  und getrennt durch die Zahl 20 befindet sich je eine kleinere Rosette, deren Mitte durch den Stempel des Reichsbankdirektoriums ausgefüllt ist. In der rechten unteren ist außerdem der Strafsatz abgedruckt. Auf der Rückseite ist eine große, in blauer und roter Farbe gedruckte Rosette angebracht, in deren Mitte die Zahl 20 steht. Zu beiden Seiten der Rosette ist der Strafsatz in kleiner Schwabacher Schrift abgedruckt. Jede Note trägt die gleiche Nummer viermal und zwar auf der Vorderseite am rechten und linken Rande, auf der Rückseite am oberen und unteren. Beide Seiten sind mit einem gemusterten gelbbraunen Druck versehen, in welchem neben andern Verzierungen abwechselnd die Buchstaben W und R B, sowie der Reichsadler enthalten sind.   Abb. 1: Vorderseite der Reichsbanknote zu 20 Mark vom 8. Juni 1907, identisch mit der Ausgabe vom 10. März 1906 (Quelle: Sammlung Oliver Herzberg).   Abb. 2: Rückseite der Reichsbanknote zu 20 Mark vom 8. Juni 1907, identisch mit der Ausgabe vom 10. März 1906 (Quelle: Sammlung Oliver Herzberg).   Auch wenn die Noten relativ einfach gestaltet waren, scheint die Zeit zwischen dem Gesetz und der Ausgabe kurz. Zwar wurde der erste Entwurf des Gesetzes schon am 11. Mai 1905 zur Beratung im Reichstag eingereicht, aber erst in der 46. Sitzung des Reichstages am 17. Februar 1906 verabschiedet. Das Thema war zwar kontrovers diskutiert worden, doch lag diese Verzögerung nicht an den langen Debatten und tagenden Unterausschüssen, sondern eher daran, dass die erste Vorlage zum Ende der Sitzungsperiode eingereicht wurde und nicht ausreichend beraten werden konnte. Doch was sich hier innerhalb eines Jahres abspielte, hatte ein Vorspiel, das bis ins Jahr 1891 zurückreicht.   Die Bismarck'sche Regierungszeit oder keine Reichsbanknoten unter 100 Mark Wenn man es genau nimmt, fing es mit den Beratungen zum Münzgesetz vom 9. Juli 1873 an, in dem festgelegt wurde, dass Banknoten nicht unter 100 Mark ausgegeben werden dürfen. Mit dieser Beschränkung sollten die Banken und ihre Notenausgabe reguliert werden, die in den Jahren vor der Reichsgründung gerade mit kleinen Noten ausuferte und als eine Bedrohung für die neue Goldwährung gesehen wurde. Reichsbanknoten zu 50 oder gar zu 20 Mark waren also bei der Währungsreform 1873 nicht vorgesehen. Verlassen wir die Währungspolitik und widmen wir uns der Außenpolitik. Nach der Reichsgründung versuchte Reichskanzler Otto Graf von Bismarck mit seiner Außen- und Bündnispolitik Frankreich zu isolieren, um so die Gefahr eines Krieges und besonders eines Zweifrontenkrieges zu minimieren. Nachdem Anfang 1886 Georges Boulanger, der Wortführer der Revanchisten gegen Deutschland, der einen Vergeltungsschlag für den verlorenen deutsch-französischen Krieg von 1870/71 befürwortete, Kriegsminister geworden war, verschlechterte sich die Beziehung zwischen Deutschland und Frankreich weiter. Frankreich stockte die Mittel für das Heer auf, um sich für einen Krieg gegen Deutschland zu wappnen. Garnisonen und Kasernen wurden an der französischen Ostgrenze verstärkt. Diese Aktivitäten nährten die Angst vor einem möglichen französischen Angriff in Deutschland und man reagierte damit, die Mittel für das Heer ebenfalls zu erhöhen. Dafür und als Voraussetzung für einen erfolgreichen Krieg mussten die Finanzen des Reiches gestärkt werden. Bismarck schrieb am 4. Dezember 1886 an den preußischen Kriegsminister Paul Bronsart von Schellendorf, dass „wenn die Hoffnung auch im nächsten großen Krieg Sieger zu bleiben, eine Täuschung wäre, wenn wir nach Gottes Willen im nächsten Kriege unterliegen sollten, so halte er es für zweifellos, dass unseren siegreichen Gegner jedes Mittel anwenden würden, um zu verhindern, dass wir jemals oder doch im nächsten Menschenalter wieder auf die eigenen Beine kommen, ähnliche wie im Jahre 1807. … Er wolle in diesem Rückblick nur den Schluss herleiten, dass die Situation Deutschlands, wenn es besiegt werden sollte, eine so böse sein werde, dass wir kein Finanzopfer, und wäre es noch so groß, scheuen dürfen, um den Sieg zu sichern,...“ [1] Bismarck bat im Dezember 1886 den preußischen Finanzminister Dr. Adolf von Scholz, die finanzielle Bereitschaft des Reiches eingehend zu prüfen. Der Bericht von Dr. Adolf von Scholz vom 27. Dezember 1886 kam zu dem Schluss, dass die Mittel sowohl für die Mobilmachung, als auch für die Kriegsführung verfügbar seien oder aber auch kurzfristig zu beschaffen seien. [2] Nachdem Russland am 23. April 1887 endgültig ablehnte, den Drei-Kaiser-Vertrag zu verlängern und so die Bedrohung für Deutschland größer wurde, entwickelte sich das Ganze im weiteren Verlauf des Jahres positiv für das Deutsche Reich. Am 29. Mai 1887 wurde die französische Regierung gestürzt und durch eine Regierung ohne Georges Boulanger ersetzt. Ein Rückversicherungsvertrag wurde am 15. Juni 1887 mit Russland abgeschlossen und gab zumindest für drei Jahre die Sicherheit vor einem Zweifrontenkrieg.   Eine Zeitenwende oder wie finanziert man die Mobilmachung Die Situation veränderte sich schon bald. Kaiser Wilhelm II. bestieg 1888 den Thron. Am 20. März 1890 trat Bismarck nach einem Streit mit dem neuen Kaiser zurück. Der Rückversicherungsvertrag mit Russland  wurde nicht verlängert. Obwohl Russland dazu bereit gewesen wäre, bestand von deutscher Seite kein Interesse. Er galt aufgrund zunehmender Spannungen als nicht mehr praktikabel. Russland, vom Deutschen Reich zurückgewiesen, näherte sich nun Frankreich an. Die Beziehung zwischen den beiden Mächten verbesserten sich und führten 1892 zu einer Militärkonvention zum Schutz vor einem deutschen Angriff. Die deutsche Politik begann, sich vom Bismarck'schen Bündnissystem abzuwenden und sich neu zu orientieren. In den frühen 1890er Jahren versuchte Reichskanzler Georg Leo von Caprivi durch eine größere innere Einheit geschlossener nach Außen auftreten zu lassen. Gemeinsam mit höheren Rüstungsaufgaben wurde dadurch eine gewisse Abschreckung gegen Angreifer geschaffen. Zudem sollte die deutsche Wirtschaft durch wirtschaftsliberale Handelsabkommen gestärkt werden und das Deutsche Reich über diese Verträge in ein weitreichenderes Wirtschaftsnetz eingebunden werden. Dass eine wirtschaftliche Verflechtung mit ihren engen internationalen Beziehungen durchaus ein wirksames Mittel zur Friedenssicherung sein kann, hat die Europäische Union seit ihren Anfängen bewiesen. Gerade aufgrund der höheren Ausgaben für die Rüstung musste auch die finanzielle Kriegsbereitschaft für den Fall der Fälle im Auge behalten werden. So ließ der neue preußische Finanzminister Johannes von Miquel, der seit Juni 1890 das Amt bekleidete, die finanzielle Lage prüfen und kam zum Schluss, dass sie ungenügend war. Hier spielte es eine Rolle, das von Miquel den täglichen Bedarf ermitteln ließ und sich nicht auf den allgemeinen oder auch den grob bestimmten laufenden Bedarf verließ. [3] Darauf wurde das Thema in der Sitzung des preußischen Staatsministerium am 31. Mai 1891 erörtert.  Neben den Mitgliedern des preußischen Staatsministeriums waren der Staatssekretär des Reichsschatzamtes, Freiherr Helmuth von Maltzahn, und der Reichsbankpräsident, Dr. Richard Koch, anwesend, um die Maßnahmen zu besprechen, die im Falle eines Krieges zu treffen seien. Obwohl die Lage so friedlich wie lange nicht mehr erscheine, müsse doch im Frieden für den Krieg alles vorbereitet werden, was im Frieden möglich sei. Darunter falle eben auch die Geldbeschaffung. Die Kosten der Mobilmachung über dem Friedensetat lägen für die ersten drei Monate bei 1.382,5 Millionen Mark, davon seien 452,8 Millionen Mark im ersten Monat und 215 Millionen Mark in den ersten sechs Tagen flüssig zu machen. Weitere 50 Millionen Mark würden für die Mobilisierung der Marine benötigt. Dem ersten Bedarf stünden 400 Millionen Mark an Barmitteln und leicht zu verflüssigenden Mitteln gegenüber, sodass die Kosten der ersten Tage gedeckt wären. Das Reichspapiergeld könne ohne Gefahr von 120 Millionen auf 200 Millionen Mark erhöht werden und der Reichsinvalidenfond von 58 Millionen Mark beliehen werden. Einer ersten Anleihe gleich zu Beginn des Krieges stand man aufgrund der Erfahrungen aus dem Deutsch-Französischen Krieg von 1870/71 skeptisch gegenüber. Damals brachte die erste Anleihe nicht die geplanten Summen auf. Erst nach den ersten Erfolgen auf den Schlachtfeldern Frankreichs wurden die Anleihen ein Erfolg und sogar überzeichnet. Entsprechend solle man mit der ersten Anleihe von einer Milliarden Mark solange warten, bis sich das Kriegsglück abzeichnet und Erfolge im Feld verbucht wurden. [4] Weitere Maßnahmen seien zu treffen: Ein Zwangskurs für die Reichsbanknoten sei so lange wie möglich hinauszuzögern. Stattdessen sollen die Länder wie auch das Reich besonders im Frühjahr größere Kassenbestände vorhalten. Gesetzentwürfe für die Aufnahme einer Anleihe, der Gründung von Darlehenskassen sowie der Ausgabe von Reichsbanknoten über Beträge unter 100 Mark seien vorzubereiten. Pflanzenpapier für 120 Millionen Mark Papiergeld werde schon beschafft. Die Reichsbank müsse den Goldbestand schützen und weiteres Gold aus dem Ausland besorgen. Das Reich verfüge dafür aber über keine Mittel. Hohe Forderungen an das Ausland, die man jedoch zur Zeit nicht habe, seien wünschenswert, da erst sie es ermöglichten, Gold anzukaufen. Die Darlehenskassen hatten sich schon in den Kriegen von 1848, 1866 und 1871 bewährt und man sollte wieder darauf zurückgreifen. [5] Der Reichsbankpräsident Dr. Richard Koch bekräftigte, dass die Reichsbank alles tun werde, was im Rahmen ihrer Hauptaufgaben und Organisation möglich sei, um die nötigen Gelder zu beschaffen. Er hielt es allerdings für effektiver, Reichsbanknoten zu 20 Mark auszugeben als über Darlehenskassen und die Reichskassenscheine die Menge an Papiergeld zu erhöhen. Die Reichsbanknoten zu 20 Mark böten eine größere Flexibilität. Ein Gesetz zur Ausgabe der kleinen Reichsbanknoten sei in diesem Falle zu erlassen. Er werde schon jetzt das nötige Papier besorgen und Druckplatten für eine Reichsbanknote zu 20 Mark anfertigen lassen. Die Bestände an Goldwechseln könne man allerdings nur schwer erhöhen, ohne der Wirtschaft zu schaden. [6] Die kleinen Reichsbanknoten würden im Falle eines Krieges anstelle der umlaufenden Goldmünzen treten. [7] Das Ergebnis der Besprechung war, dass die Gesetzentwürfe für die Ausgabe einer Kriegsanleihe, der Gründung der Darlehenskassen und der Ausgabe von kleinen Reichsbanknoten vorbereitet wurden. Organisatorisch wurden in der Reichsbank, dem preußischen Finanzministerium und dem Reichsschatzamt spezielle Referate eingerichtet, die sich mit der finanziellen Mobilmachung befassten und diese vorbereiteten. Sie sollten jährlich den Geldbedarf für den Kriegsfall errechnen und Maßnahmen erwägen, den Geldbedarf und den Zahlungsverkehr sicherzustellen. Am 4. Juli 1891 schrieb der preußische Finanzminister Johannes von Miquel an den Reichskanzler Georg Leo von Caprivi. Er hatte sich besonnen und, obwohl er sich während der Besprechung nicht gegen die Ausgabe von Reichsbanknoten über Beträge unter 100 Mark ausgesprochen hatte, müsse er von dieser Maßnahme im Kriegsfall abraten. Es habe damals und heute seine Gründe gehabt, weshalb Banknoten keinen Geldcharakter tragen sollten und deshalb Noten unter 100 Mark nicht ausgegeben werden dürfen. Mit den Reichskassenscheinen und den Darlehenskassen habe man geeignetere Mittel, diesem zusätzlichen Bedarf entgegenzutreten. [8] Der Reichsbankpräsident und der Staatssekretär des Reichsschatzamtes teilten diese Auffassung. Der Reichskanzler Georg Leo von Caprivi traf keine Entscheidung, sodass gegensätzliche Standpunkte zwischen den Leitern der Staats- und der Reichsfinanzen bestanden. Die technischen Vorbereitungen für den Notendruck wurden nicht zurückgestellt und weiter vorangetrieben. Ein erster kurzer Auftritt Das Ergebnis war die Reichsbanknote zu 20 Mark mit dem Datum vom 1. Juli 1893, wie sie im Katalog „Die deutschen Banknoten ab 1871“ von Hans-Ludwig Grabowski in der 22. Auflage von 2021 unter DEU-7 mit der Vorderseite aufgeführt ist (siehe Abb. 3). [9] Bis auf die Unterschriftenliste, dem Bezug auf ein Gesetz vom 1. April 1893, dem fehlenden zweiten Siegel des Reichsbankdirektoriums und der Gestaltung und Anordnung der Kontrollnummer ist diese Note identisch mit der Reichsbanknote zu 20 Mark, die mit dem Datum vom 10. März 1906 ausgegeben wurde. Abb. 3: Vorderseite der Reichsbanknote zu 20 Mark vom 1. Juli 1893 (Quelle: Archiv der Bundesdruckerei)   Das Gesetz, das am unteren Rand erwähnt wird, wurde nicht verabschiedet. Ein Hinweis auf das Gesetz, in diesem Falle das Gesetz vom 20. Februar 1906, fehlte auf den später ausgegebenen Banknoten gleicher Art gänzlich.   Der Zwangskurs oder wie von Miquel sich eines Anderen besann Aufgrund stagnierender Reichseinnahmen bei deutlich höheren Ausgaben, besonders aufgrund der Aufrüstung, entwickelten sich die Reichsfinanzen ungünstig. Die Anleiheschulden erhöhten sich von 0,5 Milliarden Mark Mitte der 1880er Jahre auf 2,2 Milliarden Mark zur Jahrhundertwende. Allerdings wurden die erhöhten Ausgabe als unvermeidlich angesehen. In seiner Rede am 14. Mai 1890 vor dem Reichstag verwies Generalfeldmarschall Helmuth von Moltke auf die Vergangenheit und was man aus der Besatzung der Napoleonischen Zeit lernen solle: „Ja, meine Herren, hätten wir die sehr großen Ausgaben nicht gemacht für militärische Zwecke, für welche der Patriotismus dieses Hauses und der Nation die Mittel gewährt hat, so würden allerdings unsere Finanzen heute sehr viel günstiger liegen, als es gegenwärtig der Fall ist. Aber, meine Herren, die glänzendste Finanzlage hätte nicht verhindert, dass wir bei mangelnden Widerstandsmitteln heute am Tage den Feind im Lande hätten; denn lange schon und auch jetzt noch ist es nur das Schwert, welches die Schwerter in der Scheide zurückhält. Der Feind im Lande — nun, wir haben das zu Anfang des Jahrhunderts sechs Jahre lang getragen, und Kaiser Napoleon konnte sich rühmen, aus dem damals kleinen und armen Lande eine Milliarde herausgepresst zu haben — der Feind im Lande würde nicht viel fragen, ob Reichsbank oder Privatbank. Sahen wir doch im Jahre 13, als er schon im vollen Abzüge war, wie in Hamburg — damals eine französische Stadt — ein französischer Marschall zum Abschied die Hamburger Bank in die Tasche steckte. Der Feind im Lande würde schnell mit unseren Finanzen aufräumen. Nur ein waffenstarkes Deutschland hat es möglich machen können, mit seinen Verbündeten den Bruch des Friedens so lange Jahre hindurch hinzuhalten. Meine Herren, je besser unsere Streitmacht zu [Wasser] und Lande organisiert ist, je vollständiger ausgerüstet, je bereiter für den Krieg, um so eher dürfen wir hoffen, vielleicht den Frieden noch länger zu bewahren oder aber den unvermeidlichen Kampf mit Ehren und Erfolg zu bestehen.“ Frankreich hatte im Gegensatz zu Deutschland die gesteigerten Rüstungsausgaben aus den laufenden Mitteln decken können. Die hohe Schuld Deutschlands wurde immer kritischer gerade in Hinsicht auf mögliche Kriegsanleihen gesehen. Diese Anleihen günstig zu platzieren, wurde mit steigender Belastung schwieriger. Da am 30. April 1898 das erste Flottengesetz in Kraft trat, war abzusehen, dass der Reichshaushalt noch stärker belastet und sich die Lage verschlechtern würde. Der preußische Finanzminister Johannes von Miquel verfolgte die Entwicklung der Schulden und des Geldbedarfs für die Mobilmachung kontinuierlich und hielt regelmäßig mit dem Chef des Generalstabs, General Alfred von Schlieffen, Rücksprache. Aufgrund seines hohen Alters und der Erkenntnisse aus diesen Gesprächen reichte Johannes von Miquel am 11. November 1898 einen Thronbericht an Wilhelm II. ein, in dem er die aus seiner Sicht wichtigsten finanzpolitischen Themen zur Kriegsbereitschaft behandelte. Er führte an, wie schlecht Deutschland im Vergleich zu seinen Gegnern gestellt sei. Es sei zu befürchten, dass das Gold bei einem drohenden Kriege abgezogen werde. Deshalb solle mit der Mobilmachung der Zwangskurs, also die Pflicht der Reichsbank aufgehoben werden, ihre Banknoten gegen bares Gold einzutauschen. Die Reichsbanknoten würden mit dieser Maßnahme zu einem gesetzlichen Zahlungsmittel. Auch wehrte sich Johannes von Miquel nicht mehr gegen die Ausgabe von kleinen Banknoten. Nach diesem Thronbericht wurden die Verhandlungen zur finanzielle Kriegsrüstung, die sich seit 1891 eher dahinschleppten, von den betroffenen Stellen wieder aufgenommen. Das betraf den Druck von Papiergeld. So wurde eine Anfrage des Reichspostamtes bzw. der Reichsdruckerei, die dem Reichspostamt untergeordnet war, vom Reichskanzleramt an das Reichsschatzamt am 18. Januar 1900 weitergeleitet, in der „Reserveformulare“ im Wert von 20 Mark als Darlehens- und Reservereichskassenscheine zum Druck vorbereitet werden sollten. Das Reichsbankdirektorium reichte am 12. Juni 1900 ein Gesuch an das Reichskanzleramt ein, mit dem Druck von Reichsbanknoten zu 20 Mark bis zu 50 Millionen Mark und zu 50 Mark bis zu 100 Millionen Mark vorgehen zu dürfen. [10] Drei Tage später erteilte der Reichskanzler sein Einverständnis. Nicht einmal ein Jahr später konnte vermeldet werden, dass die 50 Millionen Mark in 20-Mark-Reichsbanknoten so gut wie fertiggestellt seien. Die Druckplatten für die Reichsbanknote zu 50 Mark werden zu der Zeit beschafft und man erwartete, die 100 Millionen Mark in 50-Mark-Noten in anderthalb Jahren, also gegen Ende 1902, gedruckt zu haben. [11] Wie schon die Reichsbanknote zu 20 Mark war die Reichsbanknote zu 50 Mark eher einfach gehalten. Beide Noten waren Reservenoten, die im Kriegsfall ausgegeben werden sollten, um Engpässe bei der Geldversorgung  zu vermeiden. Da man hoffte, ja darauf angewiesen war, dass ein Krieg nur von kurzer Dauer sei, erwartete man, dass die Noten nur kurz umliefen und schnell wieder eingezogen werden könnten. Das mag erklären, warum die Noten technisch und künstlerisch nicht auf dem gleichen Niveau waren, wie die Reichskassenscheine, die vorbereitet wurden, oder der 1899 ausgegebene Reichskassenschein zu 50 Mark. Es haftete diesen neuen Reichsbanknoten etwas provisorisches an, was sicherlich auch gewollt war. Eine Ausgabe zu Friedenszeiten war vorerst nicht vorgesehen.   Die Reichsbank will nicht abwarten Mit fortschreitender Industrialisierung ergaben sich weitere schwerwiegende Aspekte für die finanzielle Kriegsbereitschaft, die den Bedarf für die ersten Kriegsmonate steigerten. Um bestehen zu können, müsse die Finanzierung des Handels und der Industrie gewährleistet werden. Besonders die kriegswichtigen Zweige dürften nicht beeinträchtigt werden und man müsste entsprechende Mittel bereithalten. Der zusätzliche Finanzbedarf wurde auf rund 750 Millionen Mark berechnet. Die Maßnahmen, die vorbereitet worden waren, sollten zwar auch diesen Bedarf decken können, doch wurde darauf verwiesen, dass die Goldbestände der Reichsbank im Vergleich zu denen Russlands und Frankreichs gering ausfielen. Gerade bei ungünstigem Kriegsverlauf sei aufgrund der starken Beanspruchung der Reichsbank damit zu rechnen, dass der Goldbestand stark abnähme. Statt das Gold im Umlauf zu belassen, wäre es geschickter, die Goldbestände bei der Reichsbank zu bündeln und so die Reichsbank handlungsfähiger zu machen. Die Ausgabe kleiner Reichsbanknoten wurde als geeignetes Mittel gesehen, den Goldumlauf zu reduzieren. Dadurch, dass diese kleinen Banknoten die Goldmünzen ersetzten, wandere das Geld nicht ins Ausland ab, sondern werde der Reichsbank zufließen. Zusammen mit dem Zwangskurs für die Reichsbanknoten könne man den Goldbestand stärken. [12] Die Reichsbank hatte jedoch Bedenken, dass im Falle eines Krieges die kleinen Reichsbanknoten nicht akzeptiert würden. Sie rechtzeitig in den Verkehr zu bringen, könne das Publikum längerfristig an die kleinen Noten gewöhnen. Vorbehalte gegen die plötzlich auftauchenden neuen Geldscheine wären so zu vermeiden. Außerdem sei bei der Ausgabe erst zur Mobilmachung damit zu rechnen, dass sich diese aus logistischen Gründen verzögere. Bringe man die Geldscheine rechtzeitig, ja schon zu Friedenszeiten in den Verkehr, wäre dieses Problem gelöst. Die zusätzlichen Bestände an Banknoten und Formularen, die für den Bedarf bei der Mobilisierung in den Reichsbankkassen eingelagert werden müssten, würden weniger auffallen und ihren Zweck nicht offenlegen. Das Reichsbankdirektorium wies das Reichsschatzamt 1904 auf ihre Bedenken hin. [13] Aus politischen Gründen wurden die kleinen Reichsbanknoten aber noch nicht ausgegeben. Ein Jahr später entschloss man sich dann doch, einen Gesetzentwurf zur Ausgabe der kleinen Noten im Reichstag einzureichen. In der 186. Sitzung des Reichstags am 19. Mai 1905 fand die erste Beratung zum Entwurf betreffend der Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark statt. Das Gesetz wurde damit begründet, dass im Geldverkehr dringend Noten kleinerer Stückelung gebraucht würden. Für die kleinen Abschnitte waren nur die Reichskassenscheine verfügbar, die auf  120 Millionen Mark beschränkt waren. Diese Summe wurde 1873/74 festgelegt und nicht mehr angepasst, obwohl die Bevölkerung und die Wirtschaft des Deutschen Reichs stark gewachsen war. Zudem waren zu Beginn etwa 170 Millionen Mark ausgegeben worden, die bis 1890 auf die festgesetzten 120 Millionen reduziert wurden. Betrachten wir den Wert der Reichskassenscheine pro Kopf der deutschen Bevölkerung, so waren es am Anfang 4 Mark, die sich 1890 auf 3 Mark reduzierten, um letztendlich 1904 nur noch 2 Mark auszumachen. [14] Diese Argumentation wurde nicht von jedem Abgeordneten akzeptiert, sodass nach der zweiten Beratung am 23. Mai 1905 das Gesetz in einen Ausschuss gegeben wurde. Da der Reichstag frühzeitig am 30. Mai 1905 geschlossen wurde, kam es nicht mehr dazu, dass über das Gesetz abgestimmt wurde. Stattdessen wurde das Gesetz zur Ausgabe der kleinen Reichsbanknoten Anfang des Jahres 1906 wieder vorgelegt. Auch hier wurden die Gründe für das Gesetz von Abgeordneten in Frage gestellt und angeführt, dass die Reichsbank hauptsächlich ihre Goldvorräte schonen wolle. Der Abgeordnete Hans Graf von Kanitz (Deutschkonservative Partei) bezog sich dabei auf einen Aufsatz des Reichsbankpräsidenten Dr. Richard Eduard Koch im Bankarchiv vom 1. Oktober 1905, in dem dieser zum Schluss sagt, dass man das Gesetz zur Ausgabe von vorbereiteten, fertigen papiernen Wertzeichen, mit anderen Worten von kleinen Reichsbanknoten, die den Goldvorrat der Zentralbank schonen, nicht so weit verschieben dürfe, bis ein kritisches Ereignis einträte, das den Goldvorrat nötig hätte. [15] Wie recht er mit dieser Behauptung hatte! Für mehr Informationen zu diesem Banknotengesetz und den Folgen siehe Literatur in den Literaturverweisen. [16] [17] [18] [19] [20]   Am 17. Februar 1906 wurde das Gesetz angenommen und am 24. Februar 1906 im Reichsanzeiger Nummer 48 des Jahres 1906 veröffentlicht. Ende April wurde damit begonnen, die neuen Reichsbanknoten auszugeben. Da mit diesem Gesetz und den verausgabten Reichsbanknoten die Reichskassenscheine zu 50 und 20 Mark nicht mehr benötigt wurden, wurde ab dem 28. Dezember 1905 daran gearbeitet, stattdessen einen neuen Reichskassenschein zu 10 Mark herzustellen. Dabei wurde auf einen Entwurf von Paul Thumann zurückgriffen, der als Reichskassenschein zu 20 Mark vorbereitet war und mit dem Datum vom 6. Oktober 1906 Ende 1907 in den Umlauf kam. Oliver Herzberg   Anmerkungen: [1] Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, erster Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 429-430 [2]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Anlage zum ersten Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 293-294 [3]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, erster Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 433-434 [4]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, erster Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 434-435 [5]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Anlage zum ersten Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 295-296 [6]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Anlage zum ersten Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 296-297 [7]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, erster Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 435 [8]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Anlage zum ersten Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 298-299 [9]  Hans-Ludwig Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Battenberg Gietl Verlag Regenstauf, 22. Auflage, 2021, S. 29 [10] BArch R43/ 350 Bl. 1 Inhaltsverzeichnis [11]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Anlage zum ersten Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 308-312 [12]  Reichsarchiv, Der Weltkrieg 1914 bis 1918, Kriegsrüstung und Kriegswirtschaft, Anlage zum ersten Band, Verlag E.S. Mittler und Sohn, Berlin, 1930, S. 326-329 [13]  Ebenda. [14]  Entwurf eines Gesetzes, betreffend die Ausgabe von Reichsbanknoten zu 50 und 20 Mark, Aktenstück Nr. 797, Anlagen zu den Verhandlungen des Reichstages, Bd. 213. 1903/ 1905, Berlin 1905, S. 4774-4775 [15]  Abgeordneter Hans Graf von Kanitz, Protokoll zur 25. Sitzung am 22. Januar, 1906, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 214. 1905/ 1906, Berlin 1906, S. 701-702 (S. 698-725) [16] Willy Ruppel, Das Deutsche Banknotengesetz von 1906, Dissertation Darmstadt 1908 [17]  Reinhold Zilch, Die Reichsbank und die finanzielle Kriegsvorbereitung von 1907 bis 1914, Akademie-Verlag, Berlin 1987 [18]  Reinhold Zilch, Die Geschichte der kleinen Reichsbanknoten zu 20 und 50 Mark, kleine Schriften des Münzkabinetts, Berlin 1979 [19]  Martin Pontzen, wie kam es zur Ausgabe von zwanzig und fünfzig Mark in Reichsbanknoten?, Der Geldscheinsammler, 1996, Heft 4, S. 18-20 [20] Eberhard und Matthias Wühle, Wie die Zwanzig-Mark-Banknote Deutschland rettete, Informationshefte des DGW e.V., 2011, Heft 2, S. 16-21

  • Helmut Kahnt zum 80. Geburtstag

    Im Namen des Battenberg Bayerland Verlags und sicher auch aller Leserinnen und Leser gratulieren wir unserem Chefredakteur Helmut Kahnt ganz herzlich zu seinem 80. Geburtstag. Wir wünschen ihm Gesundheit und weiterhin viel Freude an der Arbeit und am Sammeln sowie Schaffenskraft und Energie! Die deutsche Numismatik kann sich glücklich schätzen, einen so anerkannten Experten wie Sie in ihren Reihen zu wissen, und der Verlag ist stolz darauf, Ihnen nun schon über so lang Zeit eine berufliche Heimat zu sein. Was wären wir ohne Sie? Vita Helmut Kahnt wurde am 8. März 1945, zwei Monate vor Kriegsende, in Leipzig geboren. Er erlernte den Beruf des Buchdruckers und arbeitete in der damaligen Wertpapierdruckerei der DDR (heute wieder Giesecke & Devrient). Nach einem Direktstudium der Polygrafie und einem Fernstudium zum Dipl.-Ing. für Verarbeitungstechnik arbeitete er als Herstellungsleiter im Bibliographischen Institut Leipzig sowie als Redakteur für Technik und Chefredakteur im selben Verlag für Nachschlagewerke und Lexika (neben zahlreichen Büchern zur Technik auch redaktionelle Betreuung des „Lexikon der Heraldik“). 1988 siedelte er in die Bundesrepublik Deutschland über und arbeitete als Redakteur für Technik beim Bibliographischen Institut & F. A. Brockhaus AG in Mannheim. Dort arbeitete er u. a. an der Großen Brockhaus-Enzyklopädie in 30 Bänden mit und war für die Themen Numismatik, Heraldik, Ordenskunde und technische Bereiche zuständig. Ab 1989 war er freier Mitarbeiter einer numismatischen Zeitschrift und ab 1991 deren Chefredakteur. Von Februar 1991 bis Februar 1993 war Helmut Kahnt zudem Vorsitzender der Münzenfreunde Mannheim-Ludwigshafen. Seit 1996 nebenberufliche Tätigkeit beim Gietl Verlag für die Zeitschrift „Münzen & Papiergeld“. 1998 beendete er seine Tätigkeit für den Brockhaus-Verlag, kehrte nach Sachsen zurück und ist seitdem als Chefredakteur der Zeitschrift „Münzen & Papiergeld“ (seit 2008 „Münzen & Sammeln“, von 2000 bis 2002 auch der Zeitschrift „MünzenRevue“) sowie als Fachautor tätig. Aufgrund seiner jahrzehntelangen Beschäftigung mit Münzen und seiner zahlreichen numismatischen Veröffentlichungen gilt er als einer der profiliertesten Münzexperten Deutschlands. Der Verlag und Helmut Kahnt Heinrich Gietl lud Helmut Kahnt 1995 nach Regenstauf ein, um unser Redaktionsteam zu verstärken und damit einen echten Kenner der Numismatik und der deutschen Münzsammlergemeinde für Redaktions- und Lektoratsarbeiten zu gewinnen. Als Juniorpartner der 1994 neu gegründeten GmbH erinnere ich mich noch gut an diese Begegnung. Vom ersten Moment an war ich von Helmuts schier unermesslichem fachlichen und historischen Wissen begeistert. Obwohl ich selbst Geschichte studiert hatte, lernte ich hier einen Mann kennen, der fast jedes deutsche Adelsgeschlecht und jedes historische Ereignis aus dem Stegreif parat hatte. Für mich war Helmut von der ersten Begegnung an der Mensch gewordene Brockhaus (heute würde man Wikipedia sagen). Seine umfassende Allgemeinbildung und sein scharfer Verstand begeistern mich bis heute. Dazu kommt ein wirklich erfrischender, verschmitzter Humor, der viele Gespräche zu einem angenehmen Erlebnis werden ließ. Die Anzahl der von ihm geschriebenen und redigierten Seiten kann man kaum zählen, aber wir wagen eine Schätzung: Es waren sicher ca. 60.000 Seiten, und würde man diese Blätter aneinanderreihen, dann würde das 20.000 km ergeben. Was für eine gigantische Leistung! Und dabei kann man sich auf Helmut Kahnt immer zu 100 % verlassen, er ist pünktlich, zuverlässig und einsichtig, abgesehen von seinen kritischen Vorworten, bei denen er immer wieder auf seine redaktionelle Unabhängigkeit pocht, die aber auch von vielen Lesern sehr geschätzt werden. Wir hoffen, dass du, lieber Helmut, noch lange deinen Leserinnen und Lesern und auch dem Verlag mit deinem Wissen, deinem Witz und deinem Sachverstand zur Verfügung stehst. Wir sind stolz darauf, dass wir dich als Chefredakteur, Autor und Lektor in unserer Verlags-Mannschaft haben. Zu Deinem runden Geburtstag haben wir Dir eine Medaille gewidmet, mit der wir Dir gratulieren und von ganzem Herzen danken möchten. Josef Roidl Verlagsleiter und Geschäftsführer

  • Bedarfsdeckungsscheine des Chefs der Zivilverwaltung im Elsass vom 21. April 1941

    Am 1. September 1939 marschierte die deutsche Wehrmacht in Polen ein. Weil Frankreich und Großbritannien am 31. März 1939 den Bestand Polens garantiert hatten, erklärten sie am 3. September dem Deutschen Reich den Krieg. Die Alliierten griffen Deutschland jedoch nicht an, sodass deutsche und sowjetische Truppen Polen ungehindert bis Oktober 1939 einnehmen konnten. Danach begann eine monatelange Periode, die als „Sitzkrieg“ bezeichnet wurde, da sich beide Seiten nur beobachteten aber keine Angriffe unternahmen. Diese Zeit nutzte die Wehrmacht, um den Westfeldzug vorzubereiten. Am 10. Mai 1940 löste Hitler den mehrmals verschobenen „Fall Gelb“ aus. Deutsche Truppen marschierten in Belgien, den Niederlanden und Luxemburg ein, um die französische Maginot-Linie zu umgehen. Der Hauptstoß erfolgte durch die belgischen Ardennen, was die Alliierten völlig überraschte. Zudem erwies sich die deutsche „Blitzkrieg“-Strategie mit ihrem kombinierten Panzer- und Luftwaffeneinsatz der alliierten Verteidigungsstrategie als überlegen. Den deutschen Truppen gelang es bis Ende Mai bis zum Ärmelkanal vorzudringen und die britischen Truppen bei Dünkirchen einzuschließen und zur Evakuierung zu zwingen. Am 14. Juni marschierten Wehrmachtstruppen in Paris ein. Kurz darauf bat die französische Regierung um Waffenstillstand, der am 22. Juni im Compiègne geschlossen wurde. Die Bedingungen des Waffenstillstands kamen einer Kapitulation Frankreichs gleich. Nordfrankreich und die Küstengebiete zum Atlantik, insgesamt 60 Prozent des Landes, wurde von der deutschen Wehrmacht besetzt. Die Départements Nord und Pas-de-Calais (beide teilw. flämisch-sprachig) unterstellte man der Militärverwaltung in Belgien. Im unbesetzten Teil bildete sich das eng an Deutschland angelehnte Vichy-Regime, dessen Souveränität stark eingeschränkt war. Da die Banque de France ihre Notenbestände aus Paris weggebracht und ihren Sitz in das unbesetzte Gebiet verlegt hatte, errichtete die Wehrmacht Reichskreditkassen und erklärte am 27. Juli 1940 deren Reichskreditkassenscheine und -münzen sowie die innerdeutschen Reichsmünzen zu 1, 2, 5 und 10 Reichspfennig zu gesetzlichen Zahlungsmitteln. [1]   Der Militärumrechnungskurs wurde beim Einmarsch mit 0,05 Reichsmark für den Franc festgelegt. Da die Gefahr bestand, dass Frankreich in zwei Währungsgebiete zerfallen könnte, entschloss sich die Leitung der Notenbank nach Paris zurückzukehren und die Geldversorgung des deutschen Militärs zu übernehmen. Obwohl das französische Grenzland im Waffenstillstandsvertrag nicht erwähnt wurde, war Hitler zur umgehenden Annexion entschlossen. Die hauptsächlich deutsch besiedelten Gebiete des vormaligen Reichslands Elsaß-Lothringen, die nach dem Ersten Weltkrieg an Frankreich abgetreten werden mussten, wurden sofort durch eine Polizeigrenze vom übrigen besetzten Gebiet abgeschlossen. Am 3. September 1940 protestierte General Huntziger namens der Vichy-Regierung gegen die De-facto-Annexion. Die Départements Bas Rhin (Bezirk Niederrhein) und Haut Rhin (Bezirk Oberrhein) wurden am 2. August 1940 als „CdZ-Gebiet“ dem Reich angegliedert. Zum Chef der Zivilverwaltung wurde der Gauleiter und Reichsstatthalter von Baden, Robert Wagner, ernannt. Für das Elsaß und Lothringen galten währungsmäßig zunächst die Vorschriften der Militärverwaltung in Frankreich. Schon im August 1940 hatten im Elsaß auch innerdeutsche Reichsmarkzahlungsmittel gesetzliche Zahlungskraft. Wagner ordnete am 5. März 1941 die Außerkurssetzung der französischen Zahlungsmittel und Reichskreditkassenscheine und deren Umtausch bis 1. Mai 1941 an. Abb. 1.1: Chef der Zivilverwaltug im Elsaß, Ehestandsdarlehen, 21. April 1941, 10 RM, Vorderseite. Abb. 1.2: Chef der Zivilverwaltug im Elsaß, Ehestandsdarlehen, 21. April 1941, 10 RM, Rückseite. Abb. 2: Chef der Zivilverwaltug im Elsaß, Ehestandsdarlehen, 21. April 1941, 20 RM, Vorderseite. Abb. 3: Chef der Zivilverwaltug im Elsaß, Ehestandsdarlehen, 21. April 1941, 50 RM, Vorderseite. Abb. 4: Chef der Zivilverwaltug im Elsaß, Ehestandsdarlehen, 21. April 1941, 100 RM, Vorderseite. Vor einigen Jahren wurden regionale Ausgaben der Bedarfsdeckungsscheine bei Ehestandsdarlehen für das Elsass bekannt. Sie weichen nur geringfügig von den Reichsausgaben ab. So wurden sie nicht vom Reichsminister der Finanzen ausgegeben, sondern vom „Chef der Zivilverwaltung im Elsaß – Finanz- und Wirtschaftsabteilung –“.   Als Ausgabeort und -datum wird „Straßburg“ und der „21. April 1941“ genannt. Der Trockenstempel gibt „Finanz- und Wirtschaftsabteilung“ an. Die Scheine tragen die Unterschrift „Köhler“. Walter Friedrich Julius Köhler (* 30. September 1897 in Weinheim; † 9. Januar 1989 ebenda) war vom 6. Mai 1933 bis zum Ende des NS-Regimes Badischer Ministerpräsident, Vorsitzender des Badischen Staatsministeriums, Minister für Finanzen und Wirtschaft und Präsident des Badischen Staatsrates. [2]  Die Vorderseite ist zusätzlich mit einem roten, diagonalen Aufdruck „ELSASS“ gekennzeichnet. Die Rückseite der Scheine ist identisch mit den Reichsausgaben. Sie wurden ebenfalls in der Reichsdruckerei Berlin auf Papier mit dem Wasserzeichen „Kreuze“ gedruckt. Der Grund für ihre Ausgabe kann nur vermutet werden. Da die deutschen Elsässer nicht Reichsbürger waren, hatten sie keine Möglichkeit in den Genuss von Ehestandsdarlehen zu kommen. Gauleiter Wagner, ein fanatischer Verfechter der Germanisierungspolitik ließ mit Unterstützung oder zumindest mit Duldung der Reichsregierung eigene Bedarfsdeckungsscheine drucken. Erst im August 1942 wurden auf Initiative Wagners die „Verordnung über die Staatsangehörigkeit im Elsaß, in Lothringen und in Luxemburg vom 23. August 1942“ (RGBl. I 1942, S. 533 f) erlassen. Danach wurden die deutschen Elsässer deutsche Staatsbürger. Obwohl sie nach den Bedingungen des Waffenstillstands von Compiègne nach wie vor französische Staatsbürger waren, wurden die Männer zur Wehrmacht und SS eingezogen. Von weiteren regionalen Ausgaben ist bisher nichts bekannt. Uwe Bronnert Anmerkungen [1]  Nachdem die Banque de France die Zahlungsmittelversorgung der Deutschen Wehrmacht übernommen hatte, hörte 1941 der Umlauf an Reichskreditkassenscheine weitgehend auf und zog auf den 30. April 1941 die Reichskreditkassenmünzen und auf den 1. März 1942 die Kupfermünzen zu 1 und 2 Reichspfennig zurück. Die anderen deutschen Kleinmünzen verloren ihre Zahlkraft zum 15. März 1943. Die Reichskreditkassenscheine wurden schließlich zum 15. Dezember 1943 aufgerufen. [2]  Gauleiter Wagner war in seiner Funktion als Reichsstatthalter dem Ministerpräsidenten übergeordnet.

  • Leserpost: Einfuhr- und Ausfuhrverbot für 1000-Kronen-Banknoten der ČSSR

    Ich wende mich mit einer Frage an Sie und hoffe ihre Quellen können ein wenig Aufklärung bringen. Im September 1986 teilte die Staatsbank der DDR mit, dass die Staatsbank der Č SSR (Tschechoslowakei) ein Aus- und Einfuhrverbot für 1000-Kronen-Banknoten ausgesprochen hatte. Hierzu wurden Mitteilungen wohl in Geldwechselstellen und Grenzübergängen ausgelegt. Eine dieser Mitteilungen füge ich als Anlage bei. Der Hinweiszettel hat das Format von 104 x 73 mm und ist einseitig auf grauweißem Papier gedruckt. Staatsbank der DDR - Hinweis auf ein Ein- und Ausfuhrverbot für 1000-Kcs-Banknoten der ČSSR, September 1986. Leider konnte ich keine Begründung für dieses Verbot ausfindig machen. Der übliche und von staatlicher Seite festgelegte Höchstbetrag den DDR-Bürger für Reisen in die ČSSR umtauschen konnten, lag nach meiner Kenntnis deutlich unter 1000 Kronen. Ich vermute, dass Reisende aus der DDR über andere Wege an diese Banknoten gelangten und aus Sicht der Regierung der ČSSR so an begehrte Waren kamen, die es wiederum in der DDR eher nicht gab. Der Hinweiszettel und meine Anfrage kann gerne als Leserpost in ihren Verlagsmedien veröffentlicht werden. Vielleicht ist er für DDR- und Tschechien-Sammler interessant. Mit freundlichem Gruß Thomas van Eck   Antwort der Redaktion Lieber Herr van Eck, Herr Besler hat mir Ihre Anfrage weitergeleitet. Zum Hintergrund: Im sogenannten Bukarester Abkommen vom 24. Juni 1963 vereinbarten die Staaten des RGW, ihren Bürgern bei Reisen in das sozialistische Ausland den Umtausch von Fremdwährung im Gegenwert von 10 Rubel je Aufenthaltstag im Ausland zu ermöglichen. In den Folgejahren trafen die Außenhandels- bzw. Staatsbanken der Länder Vereinbarungen, nach denen sie sich gegenseitig Kontingente an Reisezahlungsmitteln zur Verfügung stellten. Ein solches Abkommen schlossen auch die Außenhandelsbank der DDR und die Staatsbank der ČSSR 1973. Es wurde von der Staatsbank der DDR fortgeführt und galt mit Modifikationen noch bis 1990. Bürger der DDR konnten für touristische Tagesreisen in die ČSSR bis zu 60,- Kronen je Person, für 2-Tagesreisen bis zu 100,- Kronen pro Tag, und für Reisen ab drei Tagen bis zu 120,- Kronen pro Tag zu einem Wechselkurs von 3,20 Kronen je 1 Mark der DDR zzgl. 2 % Gebühr bei der Staatsbank der DDR umtauschen. Allerdings erfolgte die Ausstattung mit Reisezahlungsmitteln nur in sehr beschränktem Umfang in Bargeld. Größere Beträge wurden vielmehr in auf Tschechoslowakische Kronen lautenden Reiseschecks der Staatsbank der ČSSR ausgegeben, die im Land bei Banken und der Postsparkasse einlösbar waren. Tschechoslowakei: Banknote zu 1000 Kronen mit Datum 1985, ausgegeben ab 1. Oktober 1985, im Umlauf bis 7. Februar 1993. Katalog Pick 98, Hejzlar 106. Aus der 6. Auktion Bankovky, Prag, Los 497, verkauft für 1.200 Kc (ca. EUR 48) plus Aufgeld. Die tschechoslowakische Banknote zu 1000 Kronen mit Datum 1985 (Katalognummern Pick 98, Hejzlar 106), um die es hier geht, wurde ab dem 1. Oktober 1985 in Umlauf gegeben. Der Wert war für einen Geldschein eines sozialistischen Staates sehr hoch, er entsprach umgerechnet 312,50 Mark der DDR und – nach dem offiziellen Touristenwechselkurs – rund 250 DM. Zum Vergleich: Der durchschnittliche Bruttolohn betrug 1985 in der ČSSR 2.920 Kronen. Für den täglichen Zahlungsverkehr war der Schein wenig geeignet. Bei der Ausrüstung von Reisenden aus der DDR in die ČSSR dürfte er schon allein aufgrund der limitierten Ausrüstung der Reisenden mit Bargeld nicht ausgehändigt worden sein. Auch Reisende aus der ČSSR in andere sozialistische Länder durften nur in sehr beschränktem Umfang eigene Landeswährung mitführen, so dass auch hier der Schein kaum zu verwenden war. Der Hinweiszettel, den Sie vorliegen haben, datiert auf September 1986, nur ein knappes Jahr nach der Erstausgabe des Scheins. Über die genauen Hintergründe für das dort erwähnte Ein- und Ausfuhrverbot habe ich keine Unterlagen und finde dazu auch keine Veröffentlichung im Gesetzblatt der ČSSR. Zu vermuten ist aber, dass dadurch der grenzüberschreitende Schwarzhandel eingedämmt werden sollte. Denn mit einem einzigen Schein ließen sich hohe Werte bewegen. Bekanntlich gab es in der ČSSR Waren, die in der DDR nicht oder nur schwer erhältlich waren; das galt auch umgekehrt. Auch beispielsweise für Ungarn bestanden Regelungen, nach denen im Reiseverkehr nur Banknoten im Nennwert bis 100 Forint ein- und ausgeführt werden durften. In jedem Fall ist Ihr Dokument ein interessanter währungshistorischer Beleg. Dr. Sven Gerhard

  • Michael H. Schöne – Grußwort zum 80. Geburtstag

    Am 14. März 2025 feiert Michael H. Schöne seinen 80. Geburtstag. Kaum einem Sammler deutscher Banknoten dürfte sein Name als ausgewiesener Experte und Autor zahlreicher Publikationen unbekannt sein. Geboren in Sachsen in der Endphase des „Dritten Reichs“, gelebt in der SBZ, der DDR und in der Bundesrepublik Deutschland, hat er die großen Umbrüche in der deutschen Geschichte seit 1945 hautnah miterlebt. Sie haben ihn genauso geprägt wie sein privat geführter Druckereibetrieb in Pirna zu Zeiten der DDR vor dem Hintergrund der damaligen politischen Verhältnisse. Das führte zu einem vertieften Geschichtsbewusstsein und einem hohen Maß an Eigenverantwortung. Schon seit den 1970er Jahren sammelt und erforscht Michael H. Schöne deutsches Papiergeld. Seine Veröffentlichungen zu diesem Thema sind so zahlreich, dass eine vollständige Aufzählung den Rahmen sprengen würde. Sie spannen einen weiten Bogen vom Kulturbund der DDR über den Eigenverlang mit Sitz in Pirna bis hin zu einer langjährigen Autorenschaft im jetzigen Battenberg Bayerland Verlag mit seinen Zeitschriften und dem Online-Magazin Geldscheine-Online.com. Seine erste Buchpublikation im damaligen Heinrich Gietl Verlag war 1994 der Spezialkatalog „Das Papiergeld im besetzten Deutschland 1945 bis 1949“, der bis heute für dieses Sammelgebiet zum Standardwerk wurde. Weitere Schwerpunkte seiner Arbeit sind u.a. das Papiergeld der Freien Stadt Danzig, die Ausgaben der Alliierten Militärbehörde und zur Währungsreform 1948 sowie Kantinengeld. Viele Werke von Michael H. Schöne lesen sich wie ein gut gemachtes Geschichtsbuch. Er gibt sein Wissen bis heute bereitwillig weiter. „Gott grüß die Kunst“ – mit dem traditionellen Gruß der Buchdrucker und Schriftsetzer gratulieren wir stellvertretend für den Battenberg Bayerland Verlag, die Redaktion von Geldscheine-Online sowie im Namen aller anderen Autoren des Verlags Michael H. Schöne zu seinem 80. Geburtstag. Wir wünschen alles Gute, Gesundheit und weiterhin Wissensdurst und viel Schaffenskraft auf dem Gebiet der Notaphilie – auf viele weitere Jahre! Sven Gerhard / Hans-Ludwig Besler (Grabowski)

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: März 2025, Teil 1

    Kolumbien, Malawi, Peru, Türkei BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Kolumbien 2000 Pesos vom 25.10.2022 BNB B993i: wie BNB B993h (SCWPM 458), aber mit neuem Datum (25 DE OCTUBRE DE 2022). 5000 Pesos vom 26.07.2022 BNB B994h: wie BNB B994g (SCWPM 459), aber mit neuem Datum (26 DE JULIO DE 2022). Malawi 2000 Kwacha vom 01.01.2024 BNB B164c: wie BNB B164b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Datum (1st JANUARY 2024). Peru 10 Soles vom 15.12.2022 BNB B537b: wie BNB B537a (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Oliva/Valarde/Llosa) und neuem Datum (15 DE DICIEMBRE DE 2022). Türkei 10 Lira, neue Auflage BNB B301g: wie BNB B031f (SCWPM 223), aber mit neuen Unterschriften (Karahan/Akçay). 100 Lira, neue Auflage BNB B304f: wie BNB B034e (SCWPM 226), aber mit neuen Unterschriften (Karahan/Karahan). Donald Ludwig (polymernotes.org) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book )

  • Samoas CHOGM-Gedenkbanknoten: Die Austauschnoten

    Die Central Bank of Samoa (CBS) hat eine limitierte Auflage von Gedenkbanknoten zu Ehren der historischen Ausrichtung des Commonwealth Heads of Government Meeting (CHOGM) 2024 (auf Deutsch: Commonwealth-Staatsoberhäupter-Konferenz 2024), in Apia, Samoa, vom 21. bis 26. Oktober 2024 ausgegeben. Die Gedenkbanknoten in den Stückelungen 5 , 10, 20 und 60 Tālā wurden offiziell am ersten Tag der Konferenz ausgegeben. HIER im Blog können Sie darüber lesen. Eine kleine Anzahl von Austauschnoten (Replacement Notes) sind jetzt bekannt, die auch mit dem Hologramm des CHOGM 2024 versehen wurden. Die Kontrollnummern aller Austauschnoten beginnen mit dem Präfix ZZ. Beispiele folgen: Donald Ludwig ( polymernotes.org )

  • Münzen Gut-Lynt: Vorschau auf die Online-Auktion 20 Ende März 2025

    Das fünfte Geschäftsjahr des Auktionshauses Münzen Gut-Lynt startet mit einem Wochenende aus zwei vollen Auktionstagen und zusammen rekordverdächtigen 3500 Losen . Angeboten werden Münzen der Antiken Welt, Numismatische Literatur, Banknoten sowie Münzen und Medaillen der Neuzeit. Gestartet wird die Gut-Lynt Auktion 20  am Samstag, den 29. März im 9:00 Uhr (MEZ)  traditionsgemäß mit den Antiken Münzen. Schwerpunkt bilden, neben den römischen und byzantinischen Ausgaben, die griechischen Silber-Prägungen aus einer alten Sammlung zu moderaten Schätzpreisen . Es gelangen ca. 900 Lose zur Versteigerung. Zum Auktionskatalog: https://auktionen.gut-lynt.de/de-de/auctions/current Im Anschluss ab ca. 14:00 Ihr (MEZ)  bildet die numismatische Literatur die zweite Abteilung des ersten Auktionstages. Hier kommt u.a. der III. Teil der Numismatischen Bibliothek Bernth Ahlström zum Ausruf, nun mit den Kapiteln Zeitschriften und Reihen, Jahresfestschriften, Auktionskataloge, Festpreislisten und Monographien. Circa 800 Katalognummern umfasst dieser Teil der Bibliothek des bekannten Münzhändlers (Einen Aufsatz über sein Leben finden Sie auf unserer Internetseite). Den Tag beenden werden die Banknoten , die ab ca. 17:00 Uhr (MEZ) versteigert werden. Darunter befindet sich eine Sammlung französischer Assignaten der Revolutionszeit. Los 1831: Deutschland, Deutsche Bundesbank, 100 Deutsche Mark 1948, Roter Hunderter, Gewaschen und gepresst, III-IV, Taxe 200 Euro      Los 1879: Deutschland, Deutsche Bundesbank, 20 Deutsche Mark 2.1.1980, Austauschnote / Ersatznote, ZE/B, Sehr selten, fleckig, III, Taxe 1000 Euro Los 1947: Deutschland, Deutsche Bundesbank - Fehldrucke. 200 Deutsche Mark 2.1.1996. AK1823789N9. Teil-Abklatsch der Vorderseite auf der Rückseite, II-III, Taxe 130 Euro Los 1788: Cayman Islands, 50 Dollars 203, Dazu 25 und 2x 1 Dollars., I. Taxe 100 Euro Los 2047: Finnland, 20 Markkaa 1883, Selten, VI, Taxe 100 Euro Am Sonntag, 30. März,  startet die Gut-Lynt 20 um 10:00 Uhr (MESZ, Sommerzeit) und präsentiert über 1000 Lose. Den Anfang machen die Deutschen Münzen und Medaillen, gefolgt von  Geprägen aus aller Welt .   In der Abteilung der Münzen nach Jaeger ab 1871 finden sich gesuchte Einzeltypen.   Und bei den ausländischen Münzen und Medaillen erstreckt sich die Bandbreite von Adschman bis Venezuela. Zum Auktionskatalog: https://auktionen.gut-lynt.de/de-de/auctions/current Zum Teil 3, Banknoten: https://auktionen.gut-lynt.de/de-de/auctions/lots?$page=1&$maxpagesize=20&$sortby=lot_number&$sortdir=asc&part_id=308 Der Online-Katalog der Gut-Lynt 20 steht auf der Auktionsplattform www.auktionen.gut-lynt.de  zur Verfügung. Bitte vergessen Sie nicht, sich rechtzeitig zu registrieren, falls Sie zum ersten Mal mitbieten möchten. Auf Instagram »muenzen_gut_lynt« begleiten wir jede Auktion mit exklusiven Highlights. Auch unsere Website www.gut-lynt.de  bietet Vor- und Rückschauen sowie jeweils aktuelle Informationen zu Auktionsterminen und Einlieferungsfristen.

  • Augen auf: Falsche "Rote Hunderter"!

    Die Banknote zu 100 Deutsche Mark der Erstausgabe 1948 der Bank deutscher Länder (Grabowski WBZ-8) war ab 20. Juni 1948 gesetzliches Zahlungsmittel, kam aber erst ab August 1948 in den Umlauf. Der von der American Banknote Company im Stahlstich in tiefroter Farbe gedruckte Schein zeigt auf der Vorderseite eine die Wissenschaften darstellende Allegorie, auf der Rückseite die Wertangabe. Die auffällige Farbgebung brachte dem Schein schnell den Spitznamen „Roter Hunderter“ ein. Einen Ausgabeort oder die ausgebende Bank nennt der Schein nicht. Seine Ausstattung mit Merkmalen zum Fälschungs-schutz ist begrenzt – neben dem sauber ausgeführten Stahlstich-Tiefdruck sind es vor allem in das Papier eingestreute Farbplättchen, die eine Nachahmung erschweren sollten. Ein Wasserzeichen, eine Blindprägung oder einen Sicherheitsfaden haben die Scheine nicht. Der Schein wurde bereits zu Umlaufzeiten gefälscht und auch deswegen bereits ab Herbst 1951 von der Bank deutscher Länder aus dem Umlauf zurückgezogen, auch wenn er noch bis zum 15. Juni 1956 gesetzliches Zahlungsmittel blieb. Eine zeitgenössische Fälschung der Banknote ist nachfolgend abgebildet, dazu im Vergleich ein Original mit Umlaufspuren. Diese Scheine wurden vor einigen Jahren durch einen US-amerikanischen Händler als Fälschungen für 80 – 100 US-Dollars pro Stück angeboten. Sie wurden vermutlich bereits im Herbst 1948 in Frankreich hergestellt und dann nach Deutschland geschmuggelt [1] .  Es handelt sich um eine mittelmäßige Eindrucksfälschung, die zur Täuschung im Zahlungsverkehr führen kann, jedoch nicht um eine sogenannte gefährliche Fälschung, die kaum vom Original zu unterscheiden ist. 100 Deutsche Mark 1948 - zeitgenössiche Fälschung (Vorderseite) 100 Deutsche Mark 1948 - zeitgenössiche Fälschung (Rückseite 100 Deutsche Mark 1948 - Original (Vorderseite) 100 Deutsche Mark 1948 - Original (Rückseite)  Bei genauer Betrachtung der Fälschung fallen sofort diverse Unterschiede zum Original auf: Der Druck ist nicht im Stahlstich, sondern im Flachdruck ausgeführt. Dadurch ist der Druck auf dem Papier nicht fühl- bzw. ertastbarbar. Das merkt (und fühlt) man insbesondere im Faltenwurf des Gewandes der Allegorie. Die Type der Kennnummer (die bekannten Fälschungen tragen immer Nummern mit L … A) [2] ist unregelmäßig, unsauber und weicht vom Original ab, gut erkennbar z. B. an der Ziffer "3". Die Druckausführung ist unsauber, insbesondere in der Abbildung und auf der Rückseite, es gibt zudem leichte Veränderungen in der Abbildung der Allegorie. Das Papier ist nicht wie das Original griffig und fest, sondern weich. Zudem fehlen im Papier die Farbplättchen. Das Format weicht geringfügig vom Original ab (154 x 66 mm im Vergleich zu 156 x 67 mm beim Original). Insgesamt eine Fälschung, die jedenfalls im Vergleich mit dem Originalschein und für spezialisierte Sammler leicht als solche erkennbar ist, wenn … ja wenn nicht auf der Münzenmesse in Basel am 23. Februar 2025 durch einen Händler ein solcher Schein als Original angeboten worden wäre. Es hat den Autor einige Zeit gekostet, den Händler davon zu überzeugen, dass der von ihm als vermeintliches Schnäppchen angebotene Schein eine zeitgenössische Fälschung ist, und im Verkauf als solche gekennzeichnet werden muss. Und dass natürlich der Preis für eine Fälschung ein anderer ist als für ein Original. Ob der Händler es am Schluss geglaubt, den Schein entsprechend gekennzeichnet, und neu bepreist hat? Auch zeitgenössische Fälschungen können eine interessante Ergänzung einer Sammlung sein oder sogar ein eigenes Sammelgebiet darstellen. Neuzeitliche Fälschungen, Kopien oder sogenannte „Replikas“ sind wertlos. Wichtig ist aber, dass auch zeitgenössische Fälschungen bei Verkauf oder Tausch klar als solche benannt und gekennzeichnet werden. Zwar ist der Verkauf von gefälschten Geldscheinen, die kein gesetzliches Zahlungsmittel mehr sind, grundsätzlich keine Straftat nach § 146 Absatz 1 Nr. 2 des deutschen Strafgesetzbuches (solche Fälschungen sind kein „falsches Geld“ im Sinne des Gesetzes). Allerdings ist das für auf Deutsche Mark lautende Banknoten und Münzen, die bei der Bundesbank noch umtauschbar sind (und dazu gehört auch der „Rote Hunderter“), nicht abschließend rechtlich geklärt, weil es keine Gerichtsurteile dazu gibt [3] . Wer zudem Kenntnis davon hat oder es jedenfalls für möglich hält, dass ein von ihm als Original angebotener Sammlerschein tatsächlich eine Fälschung ist, begeht, wenn er das Stück als Original zum Verkauf anbietet und nicht als Fälschung kennzeichnet, strafrechtlich einen Betrug, wenn der Kauf zustande kommt, sonst einen Betrugsversuch nach § 263 des Strafgesetzbuches. Beides ist strafbar. Für die Schweiz ergibt sich das aus Art. 146 des Schweizer Strafgesetzbuches. Daher einmal mehr: Augen auf und kritisch prüfen, wenn einem ein seltener Schein zu einem vermeintlich günstigen Preis angeboten wird. Dr. Sven Gerhard Anmerkungen [1] Für mehr Details zu diesen Fälschungen siehe den Beitrag von Karlheinz Walz, Fälscher & Falschgeld: Die Papiergeldfälschung, Teil 1, hier im Blog: https://www.geldscheine-online.com/post/f%C3%A4lscher-falschgeld-die-papiergeldf%C3%A4lschung-teil-1 , sowie Schöne, Die D-Mark-Banknoten der Währungsreform in Westdeutschland und Westberlin 1948, 2. Auflage Pirna 2020, S. 115 f. [2] S. auch die Abbildung in der Moneypdia - https://www.moneypedia.de/index.php/Datei:Westzone_100_vs.jpg   [3] Der Bundesgerichtshof hat in einer Entscheidung aus dem Jahre 1959 aus dem Umlauf genommene englische Goldsovereigns als Geld im Sinne des §146 StGB angesehen, weil sie noch umtauschbar waren. Ob das heute noch gilt, und auf umtauschbare DM-Banknoten übertragbar ist, ist nicht abschließend geklärt. Es gibt unterschiedliche juristische Ansichten dazu.

  • Aus privaten Sammlungen: 10.000 Francs von Äquatorial-Afrika 1968

    Von 1910 bis 1958 war Äquatorial-Afrika eine französische Kolonie, aus der die Währungsunion der äquatorial-afrikanischen Staaten hervorging, die in den 1960er Jahren durch deren Zentralbank eigene Banknoten in Francs-Währung ausgab. Die letzte Ausgabe war ein 10.000-Francs-Schein ohne Datum (von 1968), der auf der Vorderseite ein bemerkenswertes Porträt des damaligen Diktators der Zentralafrikanischen Republik Jean-Bédel Bokassa (1921–1996) in Uniform und mit zahlreichen Orden zeigt. Bokassa hatte während des Zweiten Weltkriegs und im Algerien-Krieg in der französischen Armee gedient, die er 1962 als Hauptmann verließ. In der jungen Zentralafrikanischen Republik trat er als Major in die Streitkräfte ein und stieg rasch zum Oberst auf. 1966 putschte er sich an die Macht und wurde Präsident. Bis 1967 übernahm er auch die Ämter des Verteidigungs- und Innenministers, wurde Brigade-General und sorgte dafür, dass man ihn mit Auszeichnungen überhäufte. An Selbstvertrauen mangelte es ihm nicht, denn 1976 entließ er nicht nur die Regierung, sondern erklärte die Republik zur Monarchie und ließ sich selbst zu Kaiser Bokassa I. ausrufen. Der Papst hatte es abgelehnt, ihn zum Kaiser zu krönen. Drei Jahre später unterstützten die Franzosen den ehemaligen Präsidenten Dacko auch militärisch für einen Putsch gegen Bokassa, der sich in Libyen aufhielt. 1980 wurde er in Abwesenheit wegen Mord , Folter , Korruption und Kannibalismus zum Tode verurteilt. Er erhielt jedoch Asyl in Frankreich. Die Zentralfrikanische Republik ist heute das ärmste Land der Welt mit der niedrigsten Lebenserwartung. In den Jahren 1974 bis 1978 wurde Bokassa auch auf Noten der Banque des États de l'Afrique Centrale porträtiert, davon während der Republik auf 500, 1000 und 5000 Francs in Uniform und auf 10.000 Francs in Präsidenten-Robe. Auch in seinem kurzlebigen Kaiserreich gab es Banknoten mit diesen Porträts. Keine dieser Darstellungen ist aber so beeindruckend, wie die auf dem Zehntausender von 1968, der heute eine wahre Rarität ist. Aus der Sammlung Karl Köhler: États de l'Afrique Équatorial, Banque Centrale: 10.000 Francs ohne Datum (1968) Vorderseite: Rechts Porträt von Präsident Bokassa in Uniform, links Wappen der Zentralafrikanische Republik, Antilopenschädel mit Hörnern und Ornamente, Mitte Hotel Safari am Ufer des Ubangi mit Booten, Oben zwei Diamanten. Rückseite: Links und rechts afrikanische Kunst, mitte Bauer auf einem Traktor beim Pflügen eines Felds. Wasserzeichen: Frauenkopf. Format: 195 mm x 135 mm Druck: Banque de France. Katalogreferenzen: EAS-7 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. III – Modern Issues) B205a (The Banknote Book: Equatorial African States, Owen W. Linzmayer) PMG-Grading : 26 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 65EPQ (TOP POP, 1 Stück), 55 (2 Stück), 50 (2 Stück) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

  • Aus privaten Sammlungen: 1 Dollar des Government of Barbados von 1943

    Barbados ist eine Insel der Kleinen Antillen und war schon seit 1652 in britischem Besitz. Das erste Papiergeld waren Scheine des Government of Barbados, die ab 1915 in Pfund-Währung und dann ab 1938 in Dollar in Umlauf kamen. Daneben liefen hier aber auch kanadische Banknoten um. Von 1955 bis 1965 waren auf Barbados die Scheine der British Caribbean Territories, Eastern Group und von 1965 bis 1973 die der East Caribbean Currency Authority gültig. Seit 1966 ist Barbados ein unabhängiger Staat innerhalb des Commonwealth of Nations. 1973 wurde die Central Bank of Barbados zur Zentralnotenbank des Inselstaats. Das Government of Barbados gab insgesamt überhaupt nur sechs verschiedene Geldscheine mit Datierungen von 1915 bis 1949 aus. Aus der Sammlung Karl Köhler: Barbados, Britische Verwaltung, Government of Barbados: 1 Dollar vom 1. Juni 1943 Vorderseite: Links Neptun in einer von Seepferden gezogenen Muschel-Kutsche, rechts Porträt des englischen Königs Georg VI. Rückseite: Ornamente. Wasserzeichen: Zwei Pferdeköpfe. Format: 139 mm x 77 mm Druck: Bradbury, Wilkinson & Co. Ld. New Malden, Surrey, England Katalogreferenzen: BRB-2b (Standard Catalog of World Paper Money, General Issues) B102d (Owen W. Linzmayer: The Banknote Book: Barbados) PMG-Grading : 106 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 65EPQ (TOP POP, 7 Stück), 64EPQ (3 Stück), 64 (2 Stück) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

  • Aus privaten Sammlungen: 1 Dollar des Government of Sarawak von 1935

    Im 15. Jahrhundert erreichte der Islam auch die Nordküste Borneos und das Sultanat Brunei entstand, das ganz Sarawak für sich beanspruchte. 1838 bereiste der englische Abenteurer James Brook die Region. Zu dieser Zeit hatte der Sultan von Brunei erhebliche Probleme mit den Dayak und den Bidayuh in der Region Sarawak. Brooke trug wesentlich dazu bei, die Streitigkeiten zu beenden. Als Gegenleistung für Brooks Unterstützung gegen Aufstände und Piraterie ernannte ihn der Sultan 1841 zum Lehnsmann und drei Generationen von Brooks verwalteten über ein Jahrhundert hinweg das Gebiet des heutigen Sarawak, das in etwa so groß ist wie Österreich und die Schweiz zusammen. Das Königreich Sarawak wurde 1888 britisches Protektorat. Die Art und Weise, wie Brooks in Borneo zu einem Königreich kam, für das er lediglich einen jährlichen Betrag von 500 Pfund an den Sultan von Brunei zu entrichten hatte, sorgte für großes Aufsehen in der Öffentlichkeit. Als 1942 Borneo von japanischen Truppen besetzt wurde, floh der dritte weiße Raja von Sarawak mit seiner Familie nach Australien. Am 30. Juni 1946 verzichtete er auf seinen Thron und Sarawak wurde zur britischen Kronkolonie. Der letzte weiße Raja starb 1963. Am 22. Juli 1963 wurde Sarawak unabhängig und trat der Föderation Malaya bei. Das erste eigene Papiergeld von Sarawak waren Schatzscheine des Sarawak Government Treasury von 1858/59. Ab 1880 gab das Government of Sarawak Staatspapiergeld aus. Die Geldscheine von Sarawak sind heute sehr rare und entsprechend teuere Sammelobjekte. Aus der Sammlung Karl Köhler: Sarawak, Government of Sarawak: 1 Dollar/Satu vom 1. Januar 1935. Vorderseite: Porträt von Sir Charles Vyner deWindt Brooke (1874–1963), des dritten und letzten weißen Raja von Sarawak, sowie Palmen. Dreisprachiger Text in Englisch, Jawi (erweitertes arabisches Alphabet zum Schreiben der Malaiischen Sprache) und Chinesisch. Rückseite: Artefakte der Urbevölkerung, Wappen. Wasserzeichen: ohne. Format: 131 mm x 83 mm Druck: Bradbury, Wilkinson & Co. Ltd. Engravers, New Malden, Surrey, England Katalogreferenzen: SAR-20 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) B213a (The Banknote Book: Sarawak, Owen W. Linzmayer) PMG-Grading : 692 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 68EPQ (TOP POP, 1 Stück), 67EPQ (7 Stück), 66EPQ (25 Stück) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

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