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Arbeitgeberverbände: Goldmark-Notgeld 1923

Ab 23. Oktober 1923 gestattete die Reichsregierung Unternehmen und Kommunen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld, wenn es auf Teile der Reichsgoldanleihe vom 14. August 1923 lautete und durch diese gedeckt war. Das Notgeld musste nominal auf 4,20 Mark Gold oder kleiner lauten. Die Scheine mussten neben der Bezeichnung „Notgeldschein“ den Vermerk „Ausgegeben mit Genehmigung des Reichsministers der Finanzen“ tragen. Die höheren Nennwerte der Reichsgoldanleihe wurden daraufhin auch von den Arbeitgeberverbänden bei der Reichsbank hinterlegt und so zur Deckung ihrer eigenen wertbeständigen Notgeldausgaben verwendet. Das wertbeständige Notgeld der Arbeitgeberverbände war die Goldmark mit Valutaklausel. Arbeitgeberverbände gaben 1923 im Deutschen Reich in neun Städten, und zwar in Spremberg (Brandenburg), Münster (Westfalen), Schwäbisch Gmünd (Württemberg), Gießen (Hessen), Hof (Bayern), Oelde (Westfalen), Neustadt (Oberschlesien), Landeshut (Schlesien) und Stolberg (Rheinland) wertbeständiges Notgeld aus.

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