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Aus privaten Sammlungen: 100 Kronen der tschechoslowakischen Staatsbank von 1951

Mit der Auflösung der k. u. k. Monarchie führte die neue tschechoslowakische Republik eine eigene Währung ein. Durch Regierungsverordnung vom 6. März 1919 wurde dem Bankamt des Finanzministeriums die Regelung des Währungswesens übertragen. Ihm oblag auch die Ausgabe des Papiergelds. Aufgrund der Bekanntmachung des Finanzministers vom 1. April 1926 ging dieses Recht auf die Národní Banka Československá (Tschechoslowakische Nationalbank) über. Dies blieb auch so bis 1950, sieht man von der Unterbrechung in der Zeit der deutschen Besatzung und dem Protektorat Böhmen und Mähren ab.

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