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Die Reichsmark in den eingegliederten französischen Gebieten Elsass und Lothringen von 1940 bis 1945

Die historischen Gebiete Elsass und Lothringen stehen seit knapp 400 Jahren fast ausschließlich unter französischer Herrschaft. Schon seit 1633 kam das Elsass (französisch: Alsace) durch Annexionen und Verträge zum französischen Königreich. Lothringen (französisch: Lorraine) wurde größtenteils nach dem Westfälischen Frieden 1648 ebenfalls dem Machtbereich des jugendlichen Königs Ludwig XIV. zugesprochen. Das blieb – mit territorialen Abweichungen – bis zur Regierungszeit Napoléons III. Durch den Deutsch-Französischen Krieg (eigentl. Französisch-Preußischer Krieg), ausgelöst durch die Frage um die spanische Thronfolge und die Folgen um die sog. Emser Depesche, stand als Ergebnis

u. a. die Abtrennung der französischen Landesteile entspr. dem Friedensschluss in Frankfurt. Am 10. Mai 1871 besiegelten Vertreter der am 4. September 1870 in Paris ausgerufenen Dritten Französischen Republik und dem am 1. Januar 1871 ausgerufenen Deutschen Kaiserreich die Abtretung der französischen linksrheinischen und die moselländischen Departemente (Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle) an das Deutsche Reich.

Mit dem Tag des Inkrafttretens des Versailler Vorfriedens erfolgte die Gebietsübergabe bereits am 2. März 1871 und am 28. Juni 1871 wurde das dem deutschen Kaiser Wilhelm I. unterstehende Reichsland Elsass-Lothringen durch das Reichsgesetzes vom 9. Juni 1871 ins Deutschen Reich eingegliedert.


Der Historiker Prof. Höpel schrieb am 1. April 2012 über die damals zu rund 90 % deutschsprachigen Muttersprachler [1]:

Allerdings waren die Widerstände gegen die Annexion in der einheimischen Bevölkerung im Gegensatz zu 1814/1815 deutlich ausgeprägter. Die Eingliederung ins Deutsche Reich wurde von der Mehrheit der Bevölkerung abgelehnt. Trotz dieser generellen Feststellung gab es doch erhebliche Unterschiede zwischen Lothringen, dem Ober- und dem Unterelsass, zwischen Stadt und Land und zwischen katholischen und protestantischen Bevölkerungsteilen. Der Protest gegen die Annexion war in Lothringen am stärksten und in der protestantischen Landbevölkerung des Unterelsass am geringsten. In Lothringen kam es zu einer erheblichen Emigration insbesondere von Angehörigen des Handels- und Besitzbürgertums. Zudem kam es vor Ort zu einer Spaltung zwischen den Einheimischen und den neu hinzukommenden Altdeutschen, die besonders in Verwaltung und Militär tätig waren. In Metz stieg der Anteil der altdeutschen Bevölkerung von 1875 bis 1890 um 15 Prozent auf einen Anteil von fast der Hälfte der städtischen Zivilbevölkerung. Dort bildeten sich zudem zwei separate jüdische Kultusgemeinden.“ Der preußische Ministerialrat Ludwig Adolf Wiese schrieb über einen Besuch in Elsass-Lothringen im Mai/Juni 1871 Ähnliches.


Bis zur Einführung der Mark am 1. Januar 1876 im gesamten Reichsgebiet galt in Elsass-Lothringen der Französische Franc. Die Bank von Preußen in Elsass-Lothringen praktizierte den landesweiten Wechselkurs von 80 Talern bzw. 240 Mark zu 300 Francs. Spekulanten hatten die Gelegenheit genutzt, französische Münzen zu horten und sie an den Schaltern in Straßburg, Mülhausen oder Metz einzulösen.


Abb. 1: 100 Francs 10. Februar 1873, Vs., 180 × 112 mm, dieser Banknotentyp wurde zwischen 1866 und 1882 gedruckt und entsprach 26,67 Talern bzw. 80 preußischen Mark.
Abb. 1: 100 Francs 10. Februar 1873, Vs., 180 × 112 mm, dieser Banknotentyp wurde zwischen 1866 und 1882 gedruckt und entsprach 26,67 Talern bzw. 80 preußischen Mark.
Abb. 2: 100 Francs 10. Februar 1873, Rs., 180 × 112 mm, die Banknotentyp der Banque de France von 1873 hatte eine Auflage von 4,0 Mio. Stück.
Abb. 2: 100 Francs 10. Februar 1873, Rs., 180 × 112 mm, die Banknotentyp der Banque de France von 1873 hatte eine Auflage von 4,0 Mio. Stück.
Abb. 3: 100 Mark 1. Mai 1874, Vs., 159 × 101 mm, Banknote der Preussischen Haupt-Bank Berlin.
Abb. 3: 100 Mark 1. Mai 1874, Vs., 159 × 101 mm, Banknote der Preussischen Haupt-Bank Berlin.
Abb. 4: 100 Mark 1. Mai 1874, Rs., die Scheine wurden ab Mai 1874 in Umlauf gegeben.
Abb. 4: 100 Mark 1. Mai 1874, Rs., die Scheine wurden ab Mai 1874 in Umlauf gegeben.

Ab 1. August 1914 kam es erneut zum bewaffneten Konflikt zwischen beiden erzfeindlichen Nachbarstaaten im Ersten Weltkrieg. Nach dem Waffenstillstand von Compiègne vom

11. November 1918 zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich sowie Großbritannien waren die Kampfhandlungen beendet. Deutschland musste in Folge durch den Vertrag von Versailles vom 28. Juni 1919 große Gebiete seines Territoriums an seine Nachbarländer abgeben. Bis zum 17. Oktober 1919 verblieb Elsass-Lothringen beim Deutschen Reich.

Schon am 5. Dezember 1918 hatte die Nationalversammlung in Elsass-Lothringen endgültig das „unverletzliche Recht der Elsass-Lothringer, Mitglieder der französischen Familie zu bleiben“ beschlossen. Die kurzzeitig bestehende unabhängige Republik Elsass-Lothringen im November 1918 wurde von keinem Staat anerkannt, französische Truppen besetzen das Gebiet und drangen am 17. November 1918 in Mülhausen (Mulhouse), in Metz und Kolmar (Colmar) vor und erreichten am 21. November 1918 Straßburg (Strasbourg). Im Waffenstillstand von Compiègne war vereinbart worden, die bis 1871 zu Frankreich gehörenden Gebiete innerhalb von 15 Tagen zu räumen. Elsass-Lothringen unterstand später einer Generalkommission in Paris.


Von Dezember 1918 bis Oktober 1920 wurden etwa 150.000 Menschen aus dem Elsass und 100.000 aus Lothringen gezwungen, das ehemalige Reichsland in Richtung Deutschland zu verlassen. Erwachsene konnten dabei Bargeld in Höhe von 2.000 Mark und Kinder 500 Mark mit sich führen; die mobilen und immobilen Besitztümer dieser Personen wurden vom französischen Staat konfisziert. Die verbliebenen Bewohner konnten ihre Geldmittel ab 1918 wegen der aufkommenden Inflation nur bedingt zum Kurs von 1 Mark = 1,25 Francs umtauschen. Dort blieb der Franc bis zum 1. Mai 1941 gesetzliches Zahlungsmittel.


Mit dem Beschuss der Westerplatte – einer von polnischen Truppen besetzten Enklave in der Freien Stadt Danzig – am 1. September 1939 und dem gleichzeitigen Einmarsch in ganz Polen durch deutsche Truppen begann der Zweite Weltkrieg in Europa. Frankreich erklärte daraufhin am 3. September 1939 dem Deutschen Reich den Krieg. Nach dem sog. "Sitzkrieg" im Herbst 1939 an der Westfront startete die Wehrmacht entsprechend der Weisung Nr. 11 des Oberkommandos der Wehrmacht am 10. Mai 1940 den Einmarsch in Frankreich mit der anschließenden Teilbesetzung des Nachbarstaats. Frankreichs Armee kapitulierte, der Waffenstillstand vom 22. Juni 1940 im Wald von Compiègne trat am 25. Juni um Mitternacht in Kraft. Nach der Teilung Frankreichs in verschiedene Zonen schloss man abermals Elsass-Lothringen (die Departements Haut-Rhin, Bas-Rhin und Moselle) dem Deutsche Reich an.

Das Elsass kam zum Gau Baden, der ab 18. Oktober 1940 als Gau Baden-Elsass bzw. Reichsgau Oberrhein beide Gebiete verwaltete; Lothringen blieb eigenständig und sollte in dem im Oktober 1940 neugegründeten Gau Westmark aufgehen, eine geplante Erweiterung mit Lothringen wurde bis 1945 aber nicht mehr realisiert – so wurde Lothringen bis Ende 1944 als CdZ-Gebiet verwaltet.


Abb. 5: Karte der Teilung Frankreichs vom November 1942 einschließlich der  Deutschland angeschlossenen und von Italien zeitweise besetzten Gebiete.
Abb. 5: Karte der Teilung Frankreichs vom November 1942 einschließlich der Deutschland angeschlossenen und von Italien zeitweise besetzten Gebiete.

Da die Gebiete anfangs unter CdZ-Verwaltung (CdZ = Chef der Zivilverwaltung) kamen, wurden wie in anderen von Deutschland besetzten Ländern und Landesteilen Reichskredit-Kassenscheine in Umlauf gegeben. Für Frankreich galt die Einführung lt. dem zweisprachigen „Verordnungsblatt des Militärbefehlshabers in Frankreich“ (VOBlF) vom 27. Juli 1940.

Man bestimmte einen Umrechnungskurs von 1 Reichsmark für 20 Francs – die Banknoten der Banque de France blieben weiterhin gültig. Die in anderen besetzten Länder ausgegebenen Reichskreditkassen-Münzen zu 5 und 10 Reichspfennig kamen hier nicht in Umlauf. [2]


Abb. 6: in Paris gedrucktes Plakat mit zweisprachiger Bekanntmachung der in Umlauf befindlichen Reichskreditkassen-Scheine – Rentenbankscheine durften demnach nicht angenommen werden.
Abb. 6: in Paris gedrucktes Plakat mit zweisprachiger Bekanntmachung der in Umlauf befindlichen Reichskreditkassen-Scheine – Rentenbankscheine durften demnach nicht angenommen werden.
Abb. 7: Vs. und Rs., Reichskreditkassen-Münze zu 5 Reichspfennig mit der Jahreszahl 1940; ebenfalls wurden 10-Rpfg.-Münzen geprägt – die Anfang August 1940 für Frankreich in Auftrag gegebenen Münzen wurden jedoch nicht ausgegeben, da kein Bedarf mehr bestand: die Soldaten verwendeten stattdessen die französischen Geldscheine und Münzen [3]; französischen Quellen zufolge wurden die Zinkmünzen zu 5 und 10 Reichspfennig ab dem 20. Juli 1940 ausgegeben (https://halshs.archives-ouvertes.fr).
Abb. 7: Vs. und Rs., Reichskreditkassen-Münze zu 5 Reichspfennig mit der Jahreszahl 1940; ebenfalls wurden 10-Rpfg.-Münzen geprägt – die Anfang August 1940 für Frankreich in Auftrag gegebenen Münzen wurden jedoch nicht ausgegeben, da kein Bedarf mehr bestand: die Soldaten verwendeten stattdessen die französischen Geldscheine und Münzen [3]; französischen Quellen zufolge wurden die Zinkmünzen zu 5 und 10 Reichspfennig ab dem 20. Juli 1940 ausgegeben (https://halshs.archives-ouvertes.fr).

Abb. 8: 100 Francs 14. September 1939, Vs., 180 × 92 mm, die Banknote der Banque de France kam erst am 1. Juli 1940 in Umlauf, galt 5 Reichsmark bis zum Währungstausch von 1944/45 und war in Frankreich bis zum 4. Juni 1945 umlauffähig.
Abb. 8: 100 Francs 14. September 1939, Vs., 180 × 92 mm, die Banknote der Banque de France kam erst am 1. Juli 1940 in Umlauf, galt 5 Reichsmark bis zum Währungstausch von 1944/45 und war in Frankreich bis zum 4. Juni 1945 umlauffähig.
Abb. 9: 10 Francs 6. Juli 1939, Vs., 138 x 88 mm, die Banknote der Banque de France kam erst am 2. September 1939 in Umlauf, galt bis zum Währungstausch von 1944/45 50 Rpf. und war in Frankreich bis zum 31. Dezember 1962 umlauffähig.
Abb. 9: 10 Francs 6. Juli 1939, Vs., 138 x 88 mm, die Banknote der Banque de France kam erst am 2. September 1939 in Umlauf, galt bis zum Währungstausch von 1944/45 50 Rpf. und war in Frankreich bis zum 31. Dezember 1962 umlauffähig.

Eine „Entfranzisierung“ griff alsbald in alle Bereiche des täglichen Lebens ein:. Es wurde verboten Französisch zu sprechen, Straßen- und Ladenschilder wurden germanisiert – ebenso Namen von Städten und Dörfern. Viele Elsässer und „Moselaner“ verließen ihre Heimat und es setzte eine willkürliche Vertreibung unerwünschter oder „nicht zu verdeutschender“ Menschen ein. Das waren neben der jüdischen Bevölkerung, die Sinti und Roma, Nordafrikaner, Asiaten, eingebürgerte Franzosen und franzosenfreundliche und französischsprachige Personen. Frankreich hatte nach Kriegsbeginn große Teile der Bevölkerung von Elsass-Lothringen zu ihrem Schutz in französische Nachbar-Departements evakuiert; von den über 400.000 evakuierten Menschen kehrten über 100.000 nach der Besetzung 1940 nicht zurück. In den angeschlossenen Gebieten galt seit August 1940 nach und nach deutsches Recht und die deutsche Strafprozessordnung – im April 1941 wurde die Wehrpflicht eingeführt. Entsprechend kam auch das deutsche Reichsgeld in Umlauf. [4]


Im Verordnungsblatt des Chefs der Zivilverwaltung im Elsass steht im § 2 (1) der „Verordnung über die Außerkurssetzung des französischen Franken und der Reichskreditkassenscheine im Elsaß vom 5. März 1941“: „... werden die auf französische Franken lautende Geldsorten und die Reichskreditkassenscheine bis zum 1. Mai 1941 ...“ umgetauscht. Und im Punkt 2:

„Als Umrechnungskurs gilt ein französischer Franken = 0,05 RM.“ Und für Lothringen galt schon Monate zuvor die „Anordnung über den Zahlungsverkehr in Lothringen vom 9. August 1940“ und dann ebenfalls der verordnete Umtausch der dort genannten Münzen und Geldscheine zum 30. April 1941 mit der „Verordnung über die Außerkurssetzung des französischen Franken und der Reichskreditkassenscheine in Lothringen vom 1. März 1941“ (VOBl. für Lothringen, S. 205). Inhaltlich ist der § 2 (2) mit dem Text der Verordnung für das Elsass gleichlautend. Der französische Franc wurde somit ausländisches Zahlungsmittel und unterlag dem deutschen Devisenrecht.

Fortan galten in Elsas-Lothringen bis Herbst 1944/Frühjahr 1945 nur noch die Rentenbankscheine zu 1 und 2 RentM 1937 und 5 RentM 1926 sowie die Reichsbanknoten zu 5 RM 1942, 10 und 20 RM 1929, 50 RM 1924/1933, 100 RM 1924/1935 und 1000 RM 1924.

Die RB-Noten zu 1000 RM 1936, die sog. Kriegsdrucke zu 10, 20, 50 und 100 RM ohne UdrBst. und 20 RM 1939 wurden erst nach dem Ende der deutschen Herrschaft ausgegeben. 50-Reichsmark-Banknoten mit Datum 1939 und mit Elsässer Motiven liegen lediglich ein- und mehrfarbige (mit Irisdruck) als Druckproben vor.


Abb. 10: 50 Reichsmark 15. Juni 1939, Vs., 170 x 85 mm, der Entwurf vom Wiener Grafiker Walter Riemer zeigt das Porträt einer Elsässerin mit einer Schleifenhaube der bis heute typischen Tracht.
Abb. 10: 50 Reichsmark 15. Juni 1939, Vs., 170 x 85 mm, der Entwurf vom Wiener Grafiker Walter Riemer zeigt das Porträt einer Elsässerin mit einer Schleifenhaube der bis heute typischen Tracht.

Abb. 11: 50 Reichsmark 15. Juni 1939, Rs., Stadtansicht von Straßburg mit dem 1439 fertig gebauten und 142 hohen Münster; die Entwürfe entstanden nach dem Anschluss – ähnlich dem „Danziger Schein“ mit Krantor.
Abb. 11: 50 Reichsmark 15. Juni 1939, Rs., Stadtansicht von Straßburg mit dem 1439 fertig gebauten und 142 hohen Münster; die Entwürfe entstanden nach dem Anschluss – ähnlich dem „Danziger Schein“ mit Krantor.

Der Landung der Alliierten an der Küste der Normandie im Juni 1944 folgte die Befreiung Nordfrankreichs. US-, britische und kanadische Truppen zwangen später auch mit der französischen Armee und den bewaffneten Mitgliedern der französischen Innenkräfte FFI

(= Forces françaises de l’intérieur) die Deutschen Wehrmacht zur Kapitulation in Frankreich. Die Hauptstadt Paris wurde am 25. August 1944 von deutscher Besatzung befreit,

am 9. September 1944 rief General De Gaulle die Provisorische Republik aus,

am 19. November 1944 erreichten die Franzosen Mülhausen (Mulhouse), vom 19. bis 22. November 1944 dauerten die Kämpfe um Metz und am 23. November 1944 rückten Einheiten der 2. US-Panzerdivision in Straßburg (Strasbourg) ein. Erst am 2. Februar 1945 wurde Kolmar von der 1. französischen Armee unter General de Lattre de Tassigny erreicht. Zwangsläufig waren die Tage der Reichsmark im Elsass und in Lothringen gezählt. Am 17. November 1944 veröffentlichte das französische Finanzministerium die „Ordonnance du 15 novembre 1944, Conversion monetaire dans les fractions libérées des trois départements du Bas-Rhin, Haut-Rhin et de la Moselle“ (= Verordnung vom 15. November 1944, Geldwechsel in den befreiten Teilen der drei Departements Bas-Rhin, Haut-Rhin und Moselle“. Artikel 2 bestimmte, dass die Guthaben auf Konten bei Sparkassen und Banken umgestellt werden: 15 Francs =

1 Reichsmark; für Bargeld galt der gleiche Umrechnungskurs. Die Ausführungsbestimmungen zu dieser Verordnung wurden später festgelegt – sie wurden durch eine weitere Verordnung vom 7. März 1945 geändert und ergänzt, um die Umtauschverfahren anzupassen. Letztlich galt ein Kurs von 20 Francs = 1 Reichsmark. Seit dem 22. März 1945 war der Franken wieder die einzige gesetzliche Währung im Elsass, in Lothringen und in ganz Frankreich ohnehin. Eine Abstempelung deutscher Geldscheine durch französische Institutionen – ähnlich den belgischen und luxemburgischen Umtauschaktionen im Herbst 1944 – hat es in Frankreich nicht gegeben. Nach Aussagen der Banque de France wurden bis Ende April 1945 insgesamt 850,0 Mio. Reichsmark eingetauscht. Interessant ist die Verordnung Nr. 45-948 vom 11. Mai 1945 über die Lage von Kriegsgefangenen, politischen Deportierten und unfreiwilligen Rückkehrern: „Artikel 2. Alle unter Artikel 1 fallenden Rückwirkenden erhalten bei der Einreise in französisches Hoheitsgebiet eine sog. Empfangs-Zulage in Höhe von 1.000 Francs. Diese Zulage wird ihnen auf der Grundlage ihrer Identität vom Ministerium für Gefangene, Deportierten und Flüchtlinge festgelegten Zentren gezahlt. ... Artikel 8. Jeder Rückkehrer ist verpflichtet, im Rückführungszentrum alle deutschen Währungen einschließlich der Lagerwährungen einzuzahlen. Er erhält den Gegenwert von 100 Reichsmark in Höhe von 20 Francs.“ Die Abgabe der deutschen Währung wurden vom „l‘Office des biens et intérêts privés“ (= Amt für Privateigentum und -interessen) quittiert.


Abb. 12: 1 Rentenmark 30. Januar 1937, Rs., 120 x 65 mm, beschlagnahmter Geldschein im Wert von 20 Francs mit Ovalstempel des französischen Finanzministeriums: „MINISTERE DES FINANCES / CONSEIL SUPERIEUR DE CONFISCATION“.
Abb. 12: 1 Rentenmark 30. Januar 1937, Rs., 120 x 65 mm, beschlagnahmter Geldschein im Wert von 20 Francs mit Ovalstempel des französischen Finanzministeriums: „MINISTERE DES FINANCES / CONSEIL SUPERIEUR DE CONFISCATION“.
Abb. 13: britische Soldaten der 5. Fallschirmbrigade betrachten 100-Francs-Scheine und Invasionsgeld in den Händen, welches sie auf dem französischen Festland verwenden werden (fotografiert am 3. Juni 1944 auf dem englischen Flughafen Faiford bei Swindon in Gloucestershire).
Abb. 13: britische Soldaten der 5. Fallschirmbrigade betrachten 100-Francs-Scheine und Invasionsgeld in den Händen, welches sie auf dem französischen Festland verwenden werden (fotografiert am 3. Juni 1944 auf dem englischen Flughafen Faiford bei Swindon in Gloucestershire).

Abb. 14: 100 Francs Vs., 180 × 92 mm, Banknote der Banque de France, ausgegeben ab 1. Juli 1940 und umlauffähig bis 15. Juni 1945 – 100 Francs entsprachen anfangs 6,67 RM und später 5 RM.
Abb. 14: 100 Francs Vs., 180 × 92 mm, Banknote der Banque de France, ausgegeben ab 1. Juli 1940 und umlauffähig bis 15. Juni 1945 – 100 Francs entsprachen anfangs 6,67 RM und später 5 RM.
Abb. 15: 100 Francs 1944, Vs., 156 x 67 mm, Austauschschein mit zusätzlichem Großbuchstaben X, während der Landung der Alliierten in der Normandie im Juni 1944 gab die US-Armee Geldscheine in Umlauf, die am 28. August 1944 gesetzliches Zahlungsmittel wurden – diese dienten als zusätzliche Geldmittel in den Stückelungen 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Francs während der alliierten Besatzungszeit (damals galt ein Militärumrechnungskurs 1,00 US-$ = 50 Francs, demnach wäre die Reichsmark mit 5 Francs zu bewerten).
Abb. 15: 100 Francs 1944, Vs., 156 x 67 mm, Austauschschein mit zusätzlichem Großbuchstaben X, während der Landung der Alliierten in der Normandie im Juni 1944 gab die US-Armee Geldscheine in Umlauf, die am 28. August 1944 gesetzliches Zahlungsmittel wurden – diese dienten als zusätzliche Geldmittel in den Stückelungen 2, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Francs während der alliierten Besatzungszeit (damals galt ein Militärumrechnungskurs 1,00 US-$ = 50 Francs, demnach wäre die Reichsmark mit 5 Francs zu bewerten).
Abb. 16: 100 Francs 1944, Rs., die Scheine zu 50, 100, 500 und 1000 Francs galten bis zum 15. Juni 1945 und wurden bei dem damaligen Geldumtausch durch eine zweite Serie ersetzt, bei der die Rückseite nicht mehr die französische Flagge sondern den Schriftzug FRANCE zeigt (vom 4. bis 15. Juni 1945 wurde die Abgabe aller bisherigen Banknoten ab 50 Francs verpflichtend, für ungültig erklärt und der Besitz dieser alten Scheine streng bestraft).
Abb. 16: 100 Francs 1944, Rs., die Scheine zu 50, 100, 500 und 1000 Francs galten bis zum 15. Juni 1945 und wurden bei dem damaligen Geldumtausch durch eine zweite Serie ersetzt, bei der die Rückseite nicht mehr die französische Flagge sondern den Schriftzug FRANCE zeigt (vom 4. bis 15. Juni 1945 wurde die Abgabe aller bisherigen Banknoten ab 50 Francs verpflichtend, für ungültig erklärt und der Besitz dieser alten Scheine streng bestraft).

Am 19. März 1945 verließen die letzten deutschen Soldaten das Elsass. Die Westalliierten marschierten im Westen und Süden über den Rhein und die Donau, die sowjetischen Truppen über die Oder bis zur Elbe. Die Wehrmacht kapitulierte am 6./7. Mai im Obersten Hauptquartier der Alliierten Expeditionsstreitkräfte im französischen Reims und am 8./9. Mai 1945 vor den vier Siegermächten in Berlin-Karlshorst. Das Deutsche Reich wurde für die nächsten Jahre in vier Besatzungszonen geteilt und von den jeweiligen Militärgouverneuren und einem Alliierten Kontrollrat verwaltet. Die deutschen Gebiete jenseits von Oder und Neiße wurden unter polnische bzw. sowjetische Verwaltung gestellt und unter gleichzeitiger Vertreibung der deutschen Bevölkerung annektiert.


Abb. 17: Progaganda-Plakat von 1944 mit den Flaggen der vier Alliierten– von links: die Tricolore für Frankreich, die Stars and Stripes für die USA, der Union Jack für Großbritannien und das rote Banner mit Hammer und Sichel für die Sowjetunion und mit dem Aufruf „cette fois jusqu´á BERLIN (= diesmal bis nach Berlin); vom United States War Information Office in Washington entworfen und hergestellt.
Abb. 17: Progaganda-Plakat von 1944 mit den Flaggen der vier Alliierten– von links: die Tricolore für Frankreich, die Stars and Stripes für die USA, der Union Jack für Großbritannien und das rote Banner mit Hammer und Sichel für die Sowjetunion und mit dem Aufruf „cette fois jusqu´á BERLIN (= diesmal bis nach Berlin); vom United States War Information Office in Washington entworfen und hergestellt.

Schon am 23. Mai 1949 wurde mit der Unterzeichnung des Grundgesetzes die Bundesrepublik Deutschland errichtet und Konrad Adenauer in Bonn als Präsident des Parlamentarischen Rates gewählt; am 15. September 1949 wählte der Deutsche Bundestag Adenauer zum Bundeskanzler. Die deutsch-französische Aussöhnung begann vor allem mit dem Treffen von Adenauer mit De Gaulle in seinem Privathaus am 14. September 1958 in Colombey-les-Deux-Églises. Bei seinem letzten Besuch in Deutschland sprach de Gaulle am 9. September 1962 im Ludwigsburger Schlosshof die legendäre Worte: „Es lebe die deutsch-französische Freundschaft!“. Adenauer hatte schon zwei Monate zuvor bei ihrem Treffen am 8. Juli 1962 in Reims in seiner Tischrede gesagt: „Aber diese beiden Länder haben in Gegensätzen, in Uneinigkeit, in Streit, in bitterer Fehde gelebt. In den letzten hundert Jahren haben Millionen und Abermillionen von Franzosen und Deutschen in schweren Kämpfen ihr Blut vergossen, ihr Leben verloren, um dieser Gegensätze willen, die immer wieder zwischen ihren beiden Völkern herrschten. ... Das, was der Himmel unseren Völkern geschenkt hat, wollen wir ehrfürchtig und dankbar pflegen und erhalten. ... Vor allem aber muss es die Jugend, die junge Generation beider Völker tun, und wir wollen ihr dabei helfen. In ihre Hände wird dereinst die Verantwortung und die Macht gelegt sein; sie soll vorbereitet sein, die Verantwortung zu tragen. Sie soll vorbereitet sein, dieses Werk, das wir begonnen haben, weiterzuführen. ... “ [5]


Die Versöhnung Frankreichs mit Deutschland war ein Grundstein für die Schaffung der Europäischen Union mit der Einführung einer gemeinsamen Währung am 1. Januar 2002 –

57 Jahre nach Ende des Zweiten Weltkriegs in Europa.


Abb. 18: 20 Euro 2002, Vs., 133 x 72 mm, mit Signatur des EZB-Präsidenten Willem F. Duisenberg, die Gemeinschaftswährung im Euro-Raum gilt seit 2002 bis heute in 21 Ländern.
Abb. 18: 20 Euro 2002, Vs., 133 x 72 mm, mit Signatur des EZB-Präsidenten Willem F. Duisenberg, die Gemeinschaftswährung im Euro-Raum gilt seit 2002 bis heute in 21 Ländern.

Michael H. Schöne


Quellen

[1] Prof. Thomas Höpel: „Der deutsch-französische Grenzraum: Grenzraum und Nationenbildung im 19. und 20. Jahrhundert“

auf Europäische Geschichte Online, https://www.ieg-ego.eu/hoepelt-2012-de URN:urn:nbn:de:0159-2012041105 (28.2.2026)

[2] Herbert Rittmann: „Deutsche Geldgeschichte seit 1914“, München 1986

[3] Kurt Jaeger: „Die Deutschen Münzen seit 1871“, Basel 1991

[4] nach Karl-Dieter Seidel: „Die deutsche Geldgesetzgebung seit 1871“, München 1973

[5] Bulletin des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung Nr. 123, 10. Juli 1962


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