top of page

Die Ehestandsdarlehen aus dem Elsass – Nach knapp 80 Jahren wiederentdeckt!

Aktualisiert: 26. März 2021

Lange Zeit schlummerte der Nachlass eines Beamten unberührt im Elsass. Nach knapp 80 Jahren tauchte dieser dann als unscheinbares Lot auf einer bekannten Auktionsplattform im Internet wieder auf. Neben den bis dahin unbekannten lokalen Ausgaben der Ehestandsdarlehen aus dem Elsass, befanden sich auch noch andere Dokumente sowie Mitteilungsblätter für die Süddeutschen Standesämter im Nachlass.



Das Ehestandsdarlehen wurde 1933 durch das NS-Regime eingeführt und diente als familien- und arbeitsmarktpolitische Maßnahme zur finanziellen Förderung junger Familien. Die Darlehenssumme betrug zwischen 500 bis 1000 Reichsmark (bei einem durchschnittlichen Jahreseinkommen von 1.500 RM) und war an besondere Bedingungen geknüpft. So konnten nur „erbbiologisch wertvolle“ Familien ein solches Darlehen beantragen und auch dann nur, wenn die Frau berufstätig war und mit der Eheschließung ihre Arbeitstätigkeit aufgab. Das Darlehen war zinslos, musste aber mit 1% der Darlehenssumme monatlich getilgt werden. Für jedes lebend geborene Kind wurde ein Viertel des Gesamtbetrags erlassen, somit war nach vier Kindern die Schuld getilgt („abgekindert“). Der zugesprochene Betrag ergab sich aus den Unterhaltskosten des geplanten Wohnsitzes des Paares und wurde in Form von sog.„Bedarfsdeckungsscheinen“ ausgezahlt (bis Ende 1937 betrug die durchschnittliche Darlehenssumme 641 Reichsmark). Diese Scheine konnten dann ausschließlich zum Kauf von Möbeln und Hausrat aus deutscher Produktion verwendet werden. Bis ins Jahr 1944 wurden dadurch Darlehen im Wert von über 6,8 Milliarden Reichsmark ausbezahlt.


Die Summe des Ehestandsdarlehens wurde von den örtlichen Finanzämtern in Form von Bedarfsdeckungsscheinen in den Nennwerten zu 10, 20, 50 und 100 Reichsmark ausgegeben. Diese Scheine wurden von der Reichsdruckerei in Form eines Abreißblockes zu jeweils 100 Stück auf Wasserzeichenpapier gedruckt. Die Reichsausgaben wurden anfänglich auf Papier mit dem Wasserzeichen Schuppen und später mit dem Wasserzeichen Kreuze gedruckt. Auf der linken Seite tragen die Scheine der Reichsausgabe ein Trockensiegel des Reichsministers für Finanzen. Auf der rechten Seite tragen die Scheine den Dienstsiegelabdruck des ausgebenden Finanzamts. Eingelöste Scheine tragen zusätzlich auf der Rückseite Name und Anschrift des Darlehensempfängers und die Bescheinigung der Verkaufsstelle über den Erwerb von Möbeln und Hausrat.



Bei den nun wiederentdeckten Bedarfsdeckungsscheinen handelt es sich um die erste bekannte regionale Ausgabe dieser Scheine aus einem dem Reich angeschlossenen Gebiet. Auffällig ist der rote, diagonale Aufdruck „ELSASS“. Im Gegensatz zu den Reichsausgaben tragen die Scheine auf der linken Seite ein Trockensiegel vom „Chef der Zivilverwaltung im Elsass, Finanz- und Wirtschaftsabteilung“. Alle Elsass-Ausgaben tragen das Datum 21.4.1941 und sind auf Papier mit dem Wasserzeichen Kreuze gedruckt.


Durch Erlass des Führers wurden am 2.8.1940 Teile des besetzten französischen Gebiets (das nach dem Ersten Weltkrieg an Frankreich gefallene frühere Reichsland Elsass-Lothrigen) wieder unter deutsche zivile Verwaltung gestellt. Der Chef der Zivilverwaltung bzw. der Leiter der Finanz- und Wirtschaftsabteilung Köhler erließ am 21.4.1941 die Verordnung zur Einführung der Ehestandsdarlehen im Elsass. In der anschließenden Durchführungsanordnung wird auf lokale Besonderheiten bei der Erteilung des Darlehens für das Elsass eingegangen. Zusätzlich zum Ehestandsdarlehen gab es eine weitere Besonderheit für das Elsass. Die deutsche Landbevölkerung konnte ab 1942 ein sog. Einrichtungsdarlehen beantragen, das maximal 800 Reichsmark betrug. Mit diesem zusätzlichen Geld sollte ein Anreiz für das Leben und Arbeiten auf dem Land geschaffen werden. Entsprach die Kaufsumme für Möbel und Hausrat nicht exakt dem aufgedruckten Wert der Bedarfsdeckungsscheine, durfte die Verkaufsstelle die Restsumme bis zu einer Reichsmark an die Darlehnsnehmer in Münzgeld auszahlen.


Es lässt sich nicht ausschließen, dass weitere regionale Ausgaben dieser Ehestandsdarlehen oder Einrichtungsdarlehen auftauchen. Entsprechende Verordnungen gab es auch für das Sudetenland (1938), Lothringen (1940/41), die eingegliederten Ostgebiete (1940) sowie Böhmen und Mähren (1941).

Man darf wohl auf zukünftige Funde gespannt sein.


Claus Engelhardt


Quellen:

Bildquellen:

  • Verordnungsblatt des Chefs der Zivilverwaltung im Elsass. Straßburg, 1940 – 1944

  • Abbildung Ehestandsdarlehen der Elsass-Ausgabe, Sammlung Claus Engelhardt

bottom of page