top of page
AutorenbildUwe Bronnert

„Ein feindlicher Akt gegen das befreundete Luxemburg ist von uns in keiner Weise beabsichtigt“

Das Geldwesen Luxemburgs während des Ersten Weltkriegs

Am 2. August 1914 marschierten deutsche Militärkolonnen in Luxemburg ein.

Die Großherzogin Marie-Adélaïde fuhr, als sie von dem Grenzübertritt hörte, den deutschen Truppen mit dem Kraftwagen entgegen und protestierte persönlich, wobei sie den Wagen vor den Deutschen quer auf die Straße stellen ließ. Man schob ihn einfach auf die Seite.[1]

Trotz der Proteste der Großherzogin und der luxemburgischen Regierung besetzten die Deutschen alle strategisch wichtigen Punkte des Landes, darunter das Schienennetz.

Auch wenn das deutsche Militär die politischen Institutionen Luxemburgs während des Kriegs unangetastet ließ, war der Einmarsch eine klare Verletzung der Neutralität des Landes, die im Zweiten Londoner Vertrag von 1867 von den europäischen Mächten garantiert worden war.


Abb. 1: August 1914: Deutsche Truppen überrollen das Großherzogtum: Hier marschieren Soldaten durch den unteren Teil der Grand-Rue in der Luxemburger Altstadt mit dem

Grand-Hotel Brasseur und dem Herrenkonfektionsgeschäft "Old England" (rechts).

Nicht näher datiertes Foto: Archiv Luxemburger Tageblatt



Die deutsche Regierung begründete diesen Schritt in einem Telegramm an die luxemburgische Regierung: „Die militärischen Maßnahmen sind zu unserem größten Bedauern dadurch unvermeidlich geworden, daß wir zuverläßige Nachrichten haben, wonach französische Streitkräfte im Vormarsch auf Luxemburg sind. Wir müssen die Maßnahmen zum Schutz unserer Armee und zur Sicherung der Eisenbahnen treffen. Ein feindlicher Akt gegen das befreundete Luxemburg ist von uns in keiner Weise beabsichtigt. Zur vorherigen Verständigung mit Luxemburgischer Regierung war bei der drohenden Gefahr leider keine Zeit mehr. Die Kaiserliche Regierung sichert Luxemburg vollen Schadenersatz für von uns verursachte Schäden zu.“[2] [3]


Am Vorabend des Krieges wurde im Großherzogtum nach Francs und Centimes gerechnet und mit Mark [1 Franc = 80 Pfennig] und Pfennig gezahlt. Luxemburg hatte selbst nur einige wenige Kleingeldmünzen emittiert. Die deutsche Reichsmünzen und Reichsbanknoten dominierten den Geldumlauf. Daneben waren noch Noten der privaten Banque Internationale à Luxembourg (BIL) zu 20 und 50 Mark „Deutscher Reichswährung“ im Umlauf.[4]


Im Juli 1914 war auch Luxemburgs Bevölkerung über die politische Entwicklung beunruhigt und die luxemburgischen Banken gerieten in eine schwierige Lage, die sich nach der deutschen Invasion noch weiter verschärfte. Die Kunden stürmten die Schalter, um von ihren Konten so viel Bargeld wie möglich abzuheben. Die von Panik erfassten Banknoteninhaber verlangten von der BIL die Einlösung der Noten. Zwar gelang der Bank diese in Münzen einzulösen, aber die Zahlungsmittel – insbesondere die niedrigen Nominale – wurden knapp.


Durch „Gesetz vom 3. August 1914, betreffend Erleichterungen hinsichtlich des Geldumlaufes sowie des Zivil- und Handelskredites“ ergriff das Großherzogtum eine Reihe von währungs- und kreditpolitischen Maßnahmen. Für die Summe von einer Million Franken sollte die IBL Noten in Stückelungen von 1,25, 2,50 und 6,25 Fr. anfertigen und in Umlauf bringen. Dieser Betrag erschien jedoch schon bald als unzureichend und die Regierung musste die Summe verdoppeln und eine weitere Million Franken in kleinen Stückelungen ausgeben. Gleichzeit wurden die Banknoten der IBL zu gesetzlichen Zahlungsmitteln, man beschränkte deren Ausgabe jedoch auf 6.250.000 Franken und verpflichtete die ILB als Sicherheit Wechsel und Wertpapiere in gleicher Höhe wie die umlaufenden Banknoten bei der Recette Générale zu hinterlegen. Darüber hinaus verkündete der Staat ein Moratorium bis zum 5. September, das bis zum 5. Oktober verlängert wurde. Da sich die wirtschaftliche Lage bis zu diesem Zeitpunkt gebessert hatte, wurde es aufgehoben. Das Gesetz vom 28. November 1914 ermächtigte die Regierung, die im Gesetz vom 3. August 1914 festgelegte Zahl für die Ausgabe von Banknoten der Internationalen Bank um zwei Millionen zu erhöhen.


Die Noten, die auf den 5. August 1914 datiert sind, zeigen deutlich, unter welchem Zeitdruck sie bei der Druckerei Emil Schroell in Luxemburg hergestellt wurden. Die Noten zu ein und zwei Mark sind 100 x 64 mm groß, der Wert zu 5 Mark 114 x 80 mm. Die Scheine sind ausschließlich in deutscher Sprache abgefasst und weitgehend bildgleich. Während die Vorderseite einen farbigen Unterdruck aufweist, ist die Rückseite nur mit einem einfachen schwarzen Aufdruck versehen. Auf der Vorderseite finden sich vier Unterschriften: zwei gedruckte Unterschriften für das Bankdirektorium, die Unterschrift des "Grossh. Commissars" wurde durch einen Faksimile-Stempel aufgebracht und der "Controllbeamte" unterschieb handschriftlich.


Abb. 2.1/2: Internationale Bank in Luxemburg, 5. August 1914, 1 Mark, Vorder- und Rückseite.


Abb. 3.1/2: Internationale Bank in Luxemburg, 5. August 1914, 5 Mark, Vorder- und Rückseite.


Bereits Anfang August 1914 hatte die Regierung dem Staatsrat einen Gesetzentwurf über die Ausgabe von auf Inhabern lautende Kassenscheine vorgelegt, die von öffentlichen Kassen und Privatpersonen als gesetzliches Zahlungsmittel entgegengenommen werden mussten. Bis zu anderslautenden Bestimmung sollten Scheine im Wert von fünf Millionen Franken ausgegeben werden. Nach dem Gesetz vom 28. November 1914 gelangten Kassenscheine des „Großherzoglichen Luxemburgischen Staates“ zu 125, 25, 5, 2 und 1 Franken in Umlauf. Der Generaldirektor für Finanzen, Mongenast, erklärte den Begriff „Kassenbon“ wie folgt:

„Der Kassenbon ist die Banknote, die der Staat in Umlauf bringt und deren Betrag durch den Kredit des Staates garantiert wird. Sobald sich unsere Ressourcen wieder normalisiert haben, können wir sie nach und nach aus dem Verkehr ziehen; gemäß Artikel 2 des Gesetzentwurfs haben diese Banknoten Zwangskurse. Das Mittel, das wir anwenden, wie es auch die anderen Regierungen tun, beruht auf einem Recht, das der Staat besitzt, von dem er aber bislang keinen Gebrauch gemacht hat.“


Die Kassenscheine wurden in mehreren Auflagen in Leipzig bei Giesecke & Devrient gedruckt. Statt des Ausgabedatums findet sich auf ihnen der Hinweis „Gesetz vom

28. November 1914“. Die Ausgabe erfolgte in der Zeit zwischen 1915 und 1918 aufgrund verschiedener großherzoglicher Beschlüsse. Vorder- und Rückseite sind bildgleich. Eine Seite ist in deutscher, die andere in französischer Sprache gedruckt. Neben der Angabe in Franken, wird der Wert auch in Mark angegeben. Das Wasserzeichen – wahrscheinlich Hakenkreuzmuster – ist aufgrund dichten Unterdrucks nur schwer zu bestimmen.



Abb. 4.1/2: Großherzoglich Luxemburgischer Staat, o. D., 1 Franken = 80 Pfennig vom 28. November 1914, Vorder- und Rückseite.


Abb. 5.1/2: Großherzoglich Luxemburgischer Staat, o. D., 2 Franken = 1,60 Mark vom 28. November 1914, Vorder- und Rückseite.


Abb. 6.1/2: Großherzoglich Luxemburgischer Staat, o. D., 5 Franken = 4 Mark vom 28. November 1914, Vorder- und Rückseite.



Vor dem Krieg hatte Luxemburg nur wenige 2 ½-, 5- und 10-Centimes-Münzen ausgegeben. Wie in Deutschland wurde im Krieg das Wechselgeld knapp. Daher ließ die Regierung im Herbst 1915 Zinkmünzen zu 5 Centimes (1.200.000 Stück) und 10 Centimes (1.400.000 Stück) im Gesamtwert von 200.000 Franken in Brüssel prägen. Am 21. Juli 1916 wandte sich die Handelskammer an die Regierung mit der Bitte, weitere Münzen prägen zu lassen, da die derzeitige Situation ähnlich der im Herbst 1915 sei. In dem Bericht heißt es: „Kleinere Transaktionen werden durch die zunehmende Verknappung von Kleingeld extrem behindert. Sehr oft haben die Einzelhändler echte Schwierigkeiten, Wechselgeld auf Ein-Mark-Scheine herauszugeben. Bei kleineren Einkäufen muss man auf alle möglichen Ausweichmöglichkeiten zurückgreifen: Man benutzt Briefmarken, um die zu zahlenden oder zurückzugebenden Beträge auszugleichen, oder man denkt sich andere Verrechnungsmethoden aus, die immer peinlich sind. Die Gründe für diese Situation sind allzu bekannt, als dass sie hier erörtert werden müssten. Aufgrund der unintelligenten und unerklärlichen Hortung, der sich ein Teil der Bevölkerung, insbesondere die Bevölkerung in den Landkreisen, hingibt, werden große Mengen an Geld aus dem Umlauf genommen.

Alles, was aus Metall besteht, verschwindet. Die einzige wirklich wirksame Abhilfe wäre es, die Münzen aus seinen zahlreichen Verstecken zu holen und wieder in den Umlauf zu bringen. Leider fehlt es hier an Mitteln. Eine neue Prägung von Zink kann jedoch nicht empfohlen werden: Die neuen Münzen würden ihrerseits gehortet werden.“[5]

Dennoch emittiert man weitere 800.00 Zinkmünzen zu 25 Centimes.

In die Kriegszeit fallen auch die 5- (1.200.000 Stück) und 10-Centimes-Eisenmünzen (1.603.000 Stück) mit dem ersten Prägejahr 1918.


Abb. 7.1/2: Grand Duche de Luxembourg, 1915, 5 Centimes, Vorder- und Rückseite.


Abb. 8.1/2: Grand Duche de Luxembourg, 1915, 10 Centimes, Vorder- und Rückseite.


Abb. 9.1/2: Grand Duche de Luxembourg, 1915, 25 Centimes, Vorder- und Rückseite.



Die Kriegsereignisse wirkten sich zwangsläufig auch auf die Wirtschaft des Landes aus.

Der Handel mit dem Ausland war stark eingeschränkt und die Einfuhr ausländischer Waren fast unmöglich. Daher lösten die Händler ihre Vorkriegsbestände auf, und zwar zu Preisen, die umso höher waren, je knapper die Waren wurden. Da es keine Wiederbeschaffungsmöglichkeiten gab, zahlten sie ihre Barmittel bei Banken oder bei der Caisse d'Epargne ein. Zusätzlich erhöhte sich die Geldmenge durch den Zufluss von Mark infolge der deutschen Besatzung. Belief sich 1914 das Guthaben auf 39,4 Millionen Franken, so stiegen es 1915 auf 63 Millionen und erreichte 1918 schließlich 107,9 Millionen Franken.[6]


Die Kampfhandlungen des Erstes Weltkriegs endeten mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands im Wald von Compiègne am 11. November 1918. In Luxemburg war der große Krieg aber erst neun Tage später endgültig vorbei: Am 20. November 1918 nahm der preußische General Georg von der Marwitz die Parade der zurückmarschierenden Truppen in der Stadt Luxemburg ab.


In letzten Tagen des Kriegs und der deutschen Besetzung gaben die Union commerciale et professionelle in Bettembourg und in Eich sowie die Association des Commercants in Esch/Alzette undatierte Kleingeldscheine über 25 und 50 Centimes aus, die in französischer Sprache abgefasst sind. Die Übersetzung bei den Scheinen von Bettembourg und Eich lautet: „Dieser Gutschein ist nur in der Gemeinde Eich [Bettembourg] gültig und kann jederzeit von der Union commerciale et professionnelle d'Eich [Bettembourg] eingelöst werden, entweder in deutschen Banknoten, die im Land zirkulieren, oder in Banknoten, die zum Zeitpunkt der Einlösung in den Staatskassen vorhanden sind. Der Kurs wird vierzehn Tage vor dem Termin veröffentlicht.“ Eine weitere Ausgabe in Deutsch, die auf den 1. November 1918 datierte ist, stammt von der Gemeindeverwaltung Fels.


Abb. 10.1: Union commerciale et professionelle de la commune d’Eich, o. D., 50 Centimes,

KN gedruckt, Vorderseite.


Abb. 10.2: Union commerciale et professionelle de la commune d’Eich, o. D., 50 Centimes,

KN handschriftlich, Vorderseite.

Abb. 10.3: Union commerciale et professionelle de la commune d’Eich, o. D., 50 Centimes, Rückseite.


Um ihre Arbeiter löhnen zu können, gaben einige Hüttenwerke [ARBED – Aciéries Réunies Burbach – Eich – Düdelingen; Deutsch-Luxemburgische Bergwerks- und Hütten-Aktiengesellschaft (Eisenindustrie Differdingen); die Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-Gesellschaft in Esch/Alzette sowie die Eisen- und Stahlwerke Steinfort, Aktiengesellschaft (Hauts-Fourneaux et Aciéries de Steinfort S. A.)] Großgeldscheine aus, die auf Mark bzw. Franken lauten. Die Luxemburger Zeitung meldete hierzu: „Das Papiernotgeld der Hüttenwerke wird ohne Schwierigkeit in allen Staatskassen zum vollen Nennwert angenommen. Es besteht daher kein Grund, die Annahme dieses Geldes im täglichen Geschäftsverkehr zu verweigern.“[7]


Abb. 11.1: Gelsenkirchener Bergwerks-Aktien-Gesellschaft (Abt. Esch), o. D., 20 Mark = 25 Franken, Vorder- und Rückseite.


Am 1. Januar 1919 schied Luxemburg aus dem deutschen Zollverein aus, dem es seit dem

8. Februar 1842 angehört hatte. Kurz zuvor war durch großherzoglichen Beschluss vom

11. Dezember 1918 die Einfuhr deutschen Papiergelds verboten und deren Einzug angeordnet worden. Eine neue Emission von Kassenscheinen sollte zum Austausch der alten Kassenscheine dienen, und zwar im alten Verhältnis 1,25 Franken = 1 Mark. Die neue Emission war – abgesehen davon, dass der Wert nur noch in Franken angegeben wurde – zwar bildgleich mit der vorherigen Ausgabe, wurde nun jedoch von M. Huss in Luxemburg gedruckt.


Der Erlass vom 11. Dezember 1918, der die Einziehung der Mark regelte, ließ sich nicht auf Sicht- oder Terminforderungen gegenüber Deutschland anwenden. In Ermangelung anderer Anlagemöglichkeiten hatten die luxemburgischen Banken einen Großteil der Einlagen in Deutschland investiert, die nun in Franken zurückgezahlt werden mussten. Infolgedessen erlitten sie aufgrund des Wertverlustes der Mark enorme Verluste. Bei der Internationalen Bank beliefen sie sich Ende 1918 auf rund 64 Millionen Franken (Gold) und stiegen bis zum völligen Zusammenbruch der Mark 1923 auf rund 80 Millionen Franken (Gold).[8]


Uwe Bronnert


Anmerkungen [1] Herbert Rittmann, Deutsche Geldgeschichte seit 1914, München 1986, S. 42 f.

[2] Zitiert nach: Paul Margue/Marie-Paule Jungblut, Le Luxembourg et sa Monnaie, Luxembourg 1990, S. 96. [3] Generalfeldmarschall Schlieffens Angriffsplan auf Frankreich sah eine weit ausholende Zangenbewegung auf Paris vor. Dafür war ein „Durchmarsch“ durch die neutralen Länder Belgien und Luxemburg notwendig.

[4] Vgl. Herbert Rittmann, S. 43.

[5] Freie Übersetzung. Paul Margue/Marie-Paule Jungblut, S. 100.

[6] Vgl. Banque Internationale a Luxembourg 1856 – 1956, Luxembourg 1956, S. 44

[7] Paul Margue/Marie-Paule Jungblut, S. 105.

[8] Banque Internationale a Luxembourg 1856 – 1956, S. 44.

Comments


bottom of page