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Farbenfabrik Bayer in Leverkusen: Goldmark 1923

Ende 1923 forderten die Vertreter der Arbeitnehmerschaft in vielen Betrieben der Chemischen Industrie die Einführung wertbeständigen Geldes bei der Lohnzahlung.

Im besetzten Rheinland bedurfte die Ausgabe von Goldmarknotgeld allerdings der Zustimmung der Interalliierten Rheinlandkommission I.A.R.K. Die Hohe Interalliierte Rheinlandkommission gestattete im Oktober 1923 den Farbenfabriken Bayer in Leverkusen die Ausgabe von wertbeständigem Notgeld zum Zwecke der Lohn- und Gehaltszahlungen.


Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co., ungültig gestempelter Gutschein

für den Einzelhandel im Werte von 1,05 Goldmark, ausgegeben in Leverkusen

am 5. November 1923 (Vorder- und Rückseite).



Die Farbenfabriken vorm. Friedr. Bayer & Co. in Leverkusen, gaben Ende 1923 zum Zwecke der Lohn- und Gehaltszahlungen Goldmarknotgeld im Gesamtwert von 700.000 Goldmark aus. Ab dem 5. November 1923 gab die Farbenfabrik Bayer zwei Emissionen Goldmarkgutscheine für den Einkauf im Einzelhandel aus. Die über den Geldwert von 1.05 Goldmark lautenden Stücke der Farbenfabrik waren bei der ersten Auflage bis zum

5. Dezember, bei der zweiten bis zum 31. Dezember 1923 gültig. Gutscheine beider Auflagen wurden aber auch noch im Januar 1924 von der Gesellschaft eingelöst. Sie wurden außer in Leverkusen auch im Einzelhandel der Orte Wiesdorf, Schlebusch, Köln, Mülheim, Opladen und Frechen angenommen.


Hans-Georg Glasemann


Bildquelle: Privat

Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962.


Literaturempfehlung:


Manfred Müller:

Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924


Titel: Gietl Verlag

ISBN: 978-3-86646-519-0

Auflage: 1. Auflage 2011

Format: 14,8 x 21 cm

Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen

Cover-Typ: Broschur

Seitenanzahl: 608

Preis: 39,90 Euro




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