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Lexikon: Außerkurssetzung

Aktualisiert: 20. Feb.

Bei der Außerkurssetzung werden die Scheine bis zu einem festgesetzten Zeitpunkt aus dem Verkehr gezogen und zum Umtausch gegen neue oder andere Scheine aufgerufen. Sie gelten von diesem festgesetzten Zeitpunkt an nicht mehr als Zahlungsmittel, werden aber von vielen Emissionsbanken (so auch bei Bundesbanknoten von der Deutschen Bundesbank) auch nach diesem Zeitpunkt noch umgetauscht.


Königlich Bayerische Staats-Schuldentilgungs-Commission: 5 Gulden vom 5. September 1866, Vorderseite mit handschriftlicher Außerkurssetzung und Dienststempel (z.B. Text links und rechts: "Wertlos nach / Bayer. Finanzgesetz vom 29. Juli 1876").


Herzoglich Braunschweigischer Cassenschein über 10 Thaler vom 1. Mai 1858, Vorderseite mit einem ovalen roten Stempel "Nicht mehr gültig" und drei weiteren ovalen blauen Stempeln "Nicht gültig".


Es gibt Länder, die zwar neue Scheine ausgeben, die Außerkurssetzung der alten Scheine jedoch zu einem wesentlich späteren Zeitpunkt, oft viele Jahre später, durchführen. Das heißt, dass die alten Scheine parallel neben den neuen zirkulieren und erst nach und nach aus dem Umlauf gezogen werden, bis sie schließlich ungültig sind.


Note der Frankfurter Bank über 10 Gulden vom 1. Januar 1855, Vorderseite mit Kastenstempel "AUSSER COURS" und mit Rundstempel der Bank von 1865.


In den USA gelten noch alle ab 1864 ausgegebenen Scheine als Zahlungsmittel, doch übersteigt bei solchen alten Noten der Sammlerwert den Nennwert oft um ein Vielfaches.


Kassenschein der niederösterreichischen Stadt Amstetten über 50 Heller ohne Datum, Vorderseite mit der Angabe: "Gültig bis 31. Dezember 1920."


Ein aufgedrucktes Einlösungs- oder Verfallsdatum findet man auf Banknoten oder Staatspapiergeld selten, häufig jedoch auf Notgeld.


Staatspapiergeld der ersten slowakischen Republik über 10 Kronen vom 15. September 1939, später in der Tschechoslowakei aus Restbeständen mit SPECIMEN-Perforation versehen und an Sammler verkauft.


Außer Kurs gesetzte Scheine werden meist vernichtet. Es gibt jedoch auch Staaten (z.B. Bulgarien, Kuba und die Tschechoslowakei), die solche nicht gekennzeichneten Scheine an Sammler verkaufen oder aber sie mit einem Aufdruck oder einer Perforation (z.B. SPECIMEN) versehen und an Sammler abgeben.


Deutsche Reichsbahn, Der Reichsverkehrsminister: Wertbeständiger Notgeldschein über 0,42 Mark Gold = 1 Zehntel Dollar vom 7. November 1923, Rückseite mit handschriftlichem Vermerk "Zu Sammlerzwecken abgegeben" und mit Dienstsiegel des Reichs- und Preußischen Verkehrsministers.


Auch bei deutschen Notgeldausgaben ist bekannt, dass Scheine nach ihrer Außerkurssetzung entwertet oder besonders gekennzeichnet wurden, bevor sie an Sammler verkauft wurden. Dass dies auch das Reichsverkehrsministerium in der Zeit des "Dritten Reichs" so praktizierte, belegt das hier abgebildete Stück.


Albert Pick (Überarbeitung: Hans-Ludwig Grabowski)

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