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Schweiz: Umtausch alter Banknoten

Aktualisiert: 24. März 2021


100 Franken der Schweizerischen Nationalbank ohne Datum (1993), Vorderseite.
100 Franken der Schweizerischen Nationalbank ohne Datum (1993), Rückseite.

Seit 1921 gilt eine Umtauschfrist alter Bank­noten der Schweizerischen Nationalbank von jeweils 20 Jahren nach deren Außerkurssetzung. Diese Frist wurde jetzt unlängst auf Beschluss der Bundesregierung aufgehoben. Das gehört zu einer Teilrevision des Bundesgesetzes über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG), die Anfang 2019 vom Parlament verabschiedet worden war.

Alle ab 1976 ausgegebenen Noten sind damit unbegrenzt umtauschbar.

Text aus der Parlamentszusammenfassung

"Der Ständerat wollte mit dem Festhalten an der Umtauschfrist verhindern, dass diese Zahlungen wegfallen. Gleichzeitig schlug er eine neue Verteilung vor, damit auch Bund und Kantone profitieren. Der Nationalrat schlug als Kompromiss vor, die Umtauschfrist aufzuheben und trotzdem Geld zu verteilen. Dem hat sich der Ständerat nun angeschlossen.

25 Jahre nach dem Rückruf einer Banknotenserie werden 90 Prozent des Gegenwerts der nicht eingetauschten Noten an den Fondssuisse sowie an Bund und Kantone verteilt. 10 Prozent des Gegenwertes bleiben bei der Nationalbank als Rückstellung zwecks Erfüllung der Umtauschpflicht."


Hans-Ludwig Grabowski

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