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  • Nachbericht Gut-Lynt Auktion 15 und 16 vom 6. und 7. April 2024

    Mit ein wenig Stolz blickt das Online-Auktionshaus Münzen Gut-Lynt auf das Ergebnis der Versteigerung des ersten Teils der numismatischen Bibliothek des Händlers Bernt Ahlström zurück. Erst nach 12 Stunden wurde das letzte der 1000 Literaturlose zugschlagen. Das Resultat mit einer Zuschlagsquote von 92% des angebotenen Materials und einem Gesamtergebnis von über 100.000 € ist aussergewöhnlich. Wieder einmal zeigte sich, dass auch in der heutigen digitalen Welt auf die gedruckten Standardwerke nicht verzichtet werden kann. Besonders gefragt waren neben den prachtvollen Ausgaben zur antiken Numismatik und den Medaillen die Monographien zu Spezialthemen, die oft in einer kleinen Auflage gedruckt wurden. Diese Werke findet man nur in einer Bibliothek, die über Jahrzehnte zusammengetragen wurde, und genau das macht die numismatische Bibliothek Bernt Ahlström so besonders. Im späten Herbst folgt der zweite Teil, dann mit vielen seltenen Auktionskatalogen und weiteren Monographien. Los 1090, Haeberlin, E. J., Aes grave, Zuschlag 3.000 Euro. Los 1720-1723, Habich, G., Die deutschen Schaumünzen des XVI. Jahrhunderts, Zuschlag 4.875 Euro. Die Münzen und Medaillen der Gut-Lynt Onlineauktion 15 hatte verschieden Abteilungen und Schwerpunkte. Nach einer grossen Abteilung antiker Münzen muss die Sammlung Böhmischer und Mährischer Denare aus der Zeit von Wratislaus II (1054-1092) bis zu den Brakteatenprägungen des 13. Jahrhunderts natürlich hervorgehoben werden. Seit der auf diesem Gebiet einzigartigen Hohenkubin-Sammlung, versteigert in der Auktion XIII der Firma Lanz in Graz aus dem Jahr 1979, ist keine so bedeutende Sammlung mehr auf dem Markt angeboten worden. Die besonderen Ergebnisse zeigen dann auch die Bedeutung dieser Serie. Ebenso erzielten die Rechenpfennige aus Böhmen teilweise hohe Zuschlagspreise. Aussergewöhnliche Resultate gab es auch in den Gebieten «Medaillensammlung Grossbritannien» und «Sammlung von Teilnehmermedaillen der olympischen Sommer- und Winterspiele ab 1896». Das grosse Spektrum an Numismatik, das den Sammlern und Händlern ein jedes Mal bei den Gut-Lynt Versteigerungen präsentiert, macht jetzt schon Lust auf die kommende Versteigerung Ende Juni, dann wieder mit einer Spezialauktion Banknoten. Der nächste Online-Katalog Münzen Gut-Lynt 17 wird ab Juni auf der Auktionsplattform www.auktionen.gut-lynt.de zur Verfügung stehen. Bei Fragen rund um die Münzen Gut-Lynt Auktionen nutzen Sie die Mailanschrift (info@gut-lynt.de) oder rufen an (+49) 2156 4874819. Alexander Udwari

  • "IBNS Banknote of the Year Award 2023"... und der Gewinner ist:

    Die East Caribbean Central Bank (ECCB) wurde von der International Bank Note Society mit dem renommierten "Banknote of the Year Award 2023" ausgezeichnet. Für diese Auszeichnung waren 15 Banknoten nominiert. Der Gewinner und überwältigende Favorit war die 2-Dollars-Banknote, die am 6. Dezember 2023 in den ostkaribischen Staaten ausgegeben wurde. Die Banknote wurde von De La Rue gedruckt (auf dem von De La Rue hergestellten Safeguard®-Substrat). Die Gedenkbanknote ehrt sowohl das 40-jährige Bestehen der ECCB, die am 1. Oktober 1983 gegründet wurde, als auch Sir I. V. A. Richards, einen antiguanischen Kricketspieler im Ruhestand, der zwischen 1974 und 1991 die Kricketmannschaft der Westindischen Inseln repräsentierte. Die Banknote ist vertikal ausgerichtet und etwas kleiner als die anderen Polymer-Banknoten, die in den ostkaribischen Staaten im Umlauf sind. Es ist die erste 2-Dollars-Banknote, die die ECCB jemals ausgegeben hat. Weitere Einzelheiten zu dieser Banknote finden Sie HIER. Die Banknote wurde auch in einem VIP-Folder ausgehändigt: Der zweite Platz ging an die 200-Soles-Papierbanknote aus Peru, die am 15. Dezember 2023 ausgegeben wurde. Lesen Sie HIER über die Banknote. Der dritte Platz ging an die 1000-Dollars-Banknote aus Jamaika, die am 15. Juni 2023 ausgegeben wurde. Mehr über die Banknote erfahren Sie HIER und HIER. Herzlichen Glückwunsch an alle! Sind Sie IBNS-Mitglied? Wenn nicht, treten Sie bei! https://www.theibns.org/joomla/index.php?option=com_content&view=article&id=102&Itemid=39 Donald Ludwig (polymernotes.org)

  • Geldscheinporträts: Camilla Collett – Pionierin feministischer Literatur

    Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. Abbildung 1: Johan Gørbitz (1782–1853): „Porträt von Camilla Collett, geborene Wergeland“, 1839, Öl auf Leinwand, Oslo Museum. Camilla Colletts Geburt fiel in der Zeit, als die 400-jährige Herrschaft Dänemarks über Norwegen endete. Während ihres Lebens konnte sie tiefgreifende Veränderungen der Politik, Kultur und neuen Gesellschaft Norwegens beobachten. Sie wurde in eine einflussreiche Familie geboren. Ihr Vater Nicolai Wergeland war Mitunterzeichner der norwegischen Verfassung von 1814 und ihr Bruder Henrik Wergeland galt als Norwegens größter Dichter der Romantik. Früh wurde Camilla Collett mit aufklärerischen Ideen vertraut gemacht, besonders mit den Werken von Jean Jacques Rousseau. Mit 17 Jahren verliebte sie sich in den Lyriker und Literaturkritiker J. S. Welhaven, einen bitteren Feind ihres Bruders und ihres Vaters. Die Auseinandersetzung zwischen Welhaven und den Wergelands wurde unter anderem polemisch in Versform ausgetragen und ging als „Stumpefeiden“ in die norwegische Literaturgeschichte ein. Welhaven kritisierte vor allem die ästhetische Rohheit und die nationalistische Gesinnung Henrik Wergelands. Die Liebe der jungen Camilla Collett erwiderte er nicht, wohl auch deshalb, weil „keine Herzensangelegenheit Vorrang vor dem Einsatz für die Sache haben kann“, wie er sagte. 1841 heiratete Camilla den liberalen Politiker Peter Jonas Collett, der ihre schriftstellerischen Bestrebungen unterstützte. Bereits in jungen Jahren wurde Camilla Collett mit den großen Städten Europas vertraut gemacht. Auf Initiative ihres Vaters unternahm sie mit Anfang zwanzig eine größere Reise durch Europa, die sie nachhaltig prägte. Während der Reise machte sie wichtige Bekanntschaften, beispielsweise mit der Schriftstellerin Therese von Bacheracht (1804-1852). Für Camilla Collett war das Leben in der Stadt von zentraler Bedeutung. Sie war der Meinung, dass sich in der Stadt der kulturelle Fortschritt zeigt und am dortigen öffentlichen Leben das Grad an Zivilisiertheit eines Landes sichtbar wird. Besonderes Augenmerk legte sie bei ihren Beobachtungen darauf, wie frei und ungestört sich Frauen durch Parks, Straßen und Plätze bewegen konnten. Norges Bank, 1979, 100 Norwegische Kronen, Serie VI, ausgegeben von 1979–1997. Vorderseite: Porträt von Camilla Collett. Rückseite: Rosette mit einer silbernen Schnalle aus dem fünfzehnten Jahrhundert. Ihren Platz im literarischen Kanon Norwegens fand Collett durch den (1855 anonym veröffentlichten) Roman „Die Töchter des Amtmanns (Amtmandens Døtre). Er stellte den ersten feministischen Roman Norwegens dar. Im Stile des poetischen Realismus richtet sie sich gegen die Zwangsehe und gesellschaftliche Konventionen, die Frauen in die Passivität und Selbstverleugnung drängen. Camilla Collett nahm die späteren Debatten der Frauenbewegungen und des „Modernen Durchbruchs“ der 1870er und 1880er Jahre vorweg. Sie gilt damit als Vorreiterin der Frauenemanzipation. In den 1860-1870er Jahren unternahm Collett erneut mehrere längere Reisen in die europäischen Metropolen Berlin, Paris, Rom und London. Ihre Eindrücke und Erfahrungen verarbeitete sie innovativ in literarischen Reiseberichten und Romanen, die sie zur Veröffentlichung in norwegischen Magazinen in ihre Heimat sendete. Sie beschrieb darin in lockerem Tonfall das moderne Großstadtleben und kritisierte das verschlossene, ins Private zurückgezogene Leben in den Städten Norwegens. In ihren letzten Lebensjahren stieg ihre Bekanntheit deutlich, nicht zuletzt, weil sich die aufkommende Frauenrechtsbewegung und Schriftsteller wie Henrik Ibsen positiv auf sie bezogen. 1895 starb Camilla Collett in Kristiania (heute Oslo). Elias Heindl Literatur/Quellen: Katherine Hanson (1991): Camilla Collett. In: An Encyclopedia of Continental Women Writers, hrsgg. von Katharina M. Wilson, 1991, Garland Publishing, New York Charlotte Svendstrup-Lund (2016): Camilla Collett. In: Kindler Kompakt Skandinavische Literatur 19. Jahrhundert, hrsgg. von Karin Hoff und Lutz Rühling, 2016, J. B. Metzler Verlag Janke Klok (2010): Revolutionary Voices: Nordic Women Writers and the Development of Female Urban Prose 1860–1900, Feminist Review 96, 1, S. 77-88 Regine Elsässer (1994): Camilla Collett. In: FemBio Frauen.Biographieforschung, aufgerufen über https://www.fembio.org/biographie.php/frau/biographie/camilla-collett/, zuletzt am 13.04.2024

  • MIF in Maastricht (Mai 2024), man muss da gewesen sein!

    Die Frühjahrs-Veranstaltung "MIF Paper Money Fair" ([30. April, 1. bis 3. Mai], 4. und 5. Mai 2023) ist wieder einmal erfolgreich zu Ende gegangen. Die sechs Eventtage (Pre-Show und Hauptshow) gingen wie immer schnell vorbei. Die Börse war eine gute Gelegenheit, Geschäfte zu machen, alte Freunde zu treffen und Neue zu gewinnen. 238 Aussteller (Händler mit Tischen) aus 65 verschiedenen Ländern nahmen teil. Das Maastricht Exhibition & Conference Centre. Willkommen zur MIF! Die fantastische Veranstaltung fand im Messe- und Kongresszentrum MECC Maastricht in den Niederlanden statt. Hauptsponsor war das renommierte Auktionshaus Stack's Bowers, das die Besichtigung der Lose für die Auktion "Spring 2024 Maastricht Auction - World Paper Money" vor Ort anbot. Die anderen Sponsoren der MIF-Show waren Paper Money Guaranty (PMG), The Banknote Book, Banknote World und PCGS Europe. Alle Sponsoren bekamen einen Korb mit holländischem Käse. Das Format der Veranstaltung war wie zuvor, mit freiem Eintritt für Besucher am Wochenende. Der "MIF B2B EVENING"-Empfang am Freitag bot allen Ausstellern und geladenen Gästen die Möglichkeit, sich bei leckeren Häppchen und Getränken zu unterhalten, die von der MIF-Organisation und allen Sponsoren ausgerichtet wurden. Die "GOOD MORNING MAASTRICHT" begann am Samstag um 7:30 Uhr und bot allen Ausstellern/Händlern die Möglichkeit, den Tag mit kostenlosem Kaffee, Tee, Aufschnitt, Gebäck, Obst usw. zu beginnen. Ein herzliches Dankeschön an den Hauptsponsor Stack's Bowers, der den Tag auf so großartige Weise begann! Noch einmal herzlichen Glückwunsch an die Familie Waltmans: Dimitri, Claudia und Tochter Laura, die eine solche Veranstaltung nicht besser hätten organisieren können. Kostenlose Proben einer von der PMG gegradeten Banknote, Obst, ein Lächeln und hilfsbereite Mitarbeiter begrüßten jeden an der Rezeption. PMG bot zum dritten Mal auf einer europäischen Messe ein Vor-Ort-Grading an. Die professionellen Mitarbeiter waren manchmal mit der Nachfrage überfordert, aber sie meisterten die Herausforderung und boten wie immer einen erstklassigen Service. Die niederländische Druckerei, Royal Joh. Enschedé hielt an dem Wochenende informative Präsentationen ab, ähnlich wie bei der letzten Messe. Es folgen einige Impressionen von der MIF-Veranstaltung: Einige Autoren von Geldscheine-Online trafen sich zu einem gemütlichen Abend. Die IBNS war stark vertreten auf der Veranstaltung. Die Sicherheitsvorkehrungen auf der Messe waren streng und das Personal war sehr wachsam. Dennoch gab es ein paar Berichte über kleinere Diebstähle. Am Samstagabend, als die meisten Händler beim Abendessen waren, wurde in zwei Zimmer des Messehotels (NH Hotel) eingebrochen und Waren gestohlen. Bei dem einen Diebstahl wurde der Zimmersafe aus dem Schrank gerissen (Schrank zerstört) und komplett entwendet! Wo es Geld und Verlockungen gibt, gibt es leider auch Kriminalität. Auch der Battenberg Gietl Verlag war betroffen, die Kasse wurde im Hotelzimmer aufgebrochen und der Inhalt (mehrere Tausend Euro) entwendet. Die Sicherheitsvorkehrungen in der Ausstellung hätten meiner Meinung nach nicht besser sein können. Jede Nacht wurden zwei Sicherheitsleute in der Halle eingeschlossen und bewachten die Stände. Sie konnten nicht raus und niemand konnte rein. Zusätzlich patrouillierten weitere Sicherheitskräfte rund um die Halle. Wir müssen sehr wachsam und vorsichtig bleiben und dürfen nie nachlässig werden, wenn es um unsere Arbeit, unsere Sicherheit, unser Bargeld und den Geldwert unserer Ware und Einkäufe geht... und wir MÜSSEN dem Sicherheitsdienst des Events vertrauen, der rund um die Uhr anwesend war, um die Waren und den Besitz aller zu bewachen. Das Risiko eines Diebstahls ist größer, wenn man seine Wertsachen im Hotelzimmer, im Auto oder sogar bei sich selbst aufbewahrt. Wir sehen uns bei der nächsten MIF-Veranstaltung im September! Bleiben Sie sicher, gute Geschäfte und frohes Sammeln für Sie alle! Donald Ludwig

  • Leserpost: 20 Milliarden Mark ohne Kontrollnummer

    Hallo Herr Grabowski, wieder was erbeutet: 22. Auflage GRABOWSKI, DEU-137 e) – 20 Mrd. Mark 1.10.1923 ohne KN! Das Firmenzeichen ist HO und das ist auch im Katalog aufgeführt, ferner schreiben Sie zu e): Kn. 6-stellig rot! Mit freundlichen Sammlergrüßen M. Brehme Anmerkung der Redaktion Da haben Sie wohl ein sog. unfertiges Stück. Das heißt, der Schein ist zwar fertig gedruckt, aber noch nicht nummeriert. Ohne die Nummerierung ist er eigentlich nicht umlauffähig weil nicht gültig. In Zeiten der Inflation und Hochinflation fiel das aber oft nicht auf. Der Schein ist sehr wohl umgelaufen, wie man an den deutlichen Gebrauchsspuren sieht. Was ist also passiert? Hat man einfach vergessen, den Schein zu nummerieren? Nun ist es leider so, dass über die fertig nummerierten und damit umlauffähigen Scheine akribisch Buch geführt wurde. Da wäre es natürlich aufgefallen, wenn Scheine gestohlen worden wären. Weil in der Inflation auch viele private Druckereien an der Herstellung von Reichsbanknoten beteiligt waren, konnte es schon mal vorkommen, dass ganze Bogen von Banknoten ohne Nummerierung (Makulatur) in der Druckerei (hier HO = Gebr. Hoesch in Hamburg) entwendet und die Scheine ausgeschnitten und dann ohne Nummer in Verkehr gebracht wurden. Das ist selten aufgefallen. Um so ein Stück dürfte es sich hier handeln. Ich wünsche noch viel Spaß beim Hobby. Hans-Ludwig Grabowski

  • Aus privaten Sammlungen: 5 Francs der Société Générale de Belqique von 1917

    Die vor den deutschen Truppen nach Frankreich und später nach England geflohene bel­gische Regierung ­hatte u.a. auch die Druckplatten für die Noten der Banque Nationale de Belgique mitgenommen. Von der deutschen Besatzung wurde deshalb der Nationalbank am 22. Dezember 1914 das Notenrecht entzogen und vom 24. Dezember 1914 bis zum 11. November 1918 – dem Tag der Unterzeichnung des Waffenstillstands – war die Société Générale de Belgique zur Notenausgabe autorisiert. Mit dem Umtausch in reguläre Bank­noten der Banque Nationale im Verhältnis 1:1 sollte spätestens drei Monate nach Friedensschluss begonnen werden. Neben den Scheinen der Société Générale wurden während der deutschen Besatzung aber auch weiterhin Noten der Banque Nationale ausgegeben (Antwerpener Ausgabe). Am 1. November 1918 nahm die belgische Nationalbank ihre alte Funktion als Notenbank wieder auf, während die Noten der Société Générale de Belgique weiter neben belgischen Nationalbanknoten und deutschem Geld umliefen. Alle Noten tragen das Datum des Drucktages (26. Dezember 1914 bis 29. Oktober 1918). Die Vorderseiten sind jeweils in französischer und die Rückseiten in niederländischer Sprache ausgeführt. Objekttyp: Staatspapiergeld, Besatzungsausgabe Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Königreich Belgien unter deutscher Besatzung Emittent: Société Générale de Belqique (Belgische Generalgesellschaft) Nominal: 5 Francs / Frank Datierung: 12. Juli 1917 Vorderseite: Porträt der Königin Marie-Louise Rückseite: Wertangabe in Ornamenten Material: Papier mit Wasserzeichen Wellenlinien Format: 125 mm x 80 mm Nummerierung: V 085970 Auflage: 17.862.000 Stück Gültigkeit: Umlauf bis 1919 Zitate: EWK-3 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 435 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM 88 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues: Belgium) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Zum Verlags-Shop

  • Ein unedierter Gutschein aus Sinzig am Rhein

    An dieser Stelle möchte ich einen bislang unbekannten Gutschein aus Sinzig vorstellen. Dieser Schein hat aus meiner Sicht eine interessante Geschichte zu erzählen. Vor etwa 30 Jahren habe ich diesen Gutschein in den USA erworben und seitdem in meiner Sammlung aufbewahrt. Jetzt, bei einer erneuten Sichtung, habe ich ihn „wiederentdeckt“. Dabei stellten sich mir einige Fragen wie: Was war der "Rheinische Hof", wann wurde der Schein ausgegeben und warum? In keinem der bekannten Notgeldkataloge ist dieser Schein aufgeführt. Meine Neugier war geweckt und so begannen meine Nachforschungen. Der Gutschein hat das Format 47 x 40 mm und ist einseitig auf grau-beigem Kartonpapier gedruckt. Datum, KN, Wasserzeichen, Unterschrift oder Stempel fehlen. Der Wert beträgt 20 Pfennig. Als Herausgeber ist der „Rheinische Hof Sinzig“ angegeben. Sinzig ist eine Stadt mit heute rund 17.500 Einwohnern am Mittelrhein im Landkreis Ahrweiler im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der Rheinische Hof war ein gut geführtes Hotel mit Restaurant im Stadtzentrum von Sinzig. Die heutige Adresse soll Mühlenbachstraße 44 gewesen sein. Die Straße wurde im Laufe der Zeit mehrfach umbenannt. Das Hotel-Restaurant bestand bereits lange vor dem Ersten Weltkrieg und wurde bis zu seiner Schließung und dem Abriss in den 1960er Jahren mehrfach verkauft und umgebaut. Von 1927 bis Ende 1928 verfügte es sogar über einen eigenen Kinosaal mit 200 Plätzen. Postkarte Hotel Rheinischer Hof aus den 1950er Jahren. Zunächst wurde vermutet, dass der Gutschein als Wechselgeld für den Kinobesuch gedient haben könnte. Im Jahr 1927 war jedoch allgemein genügend Münzgeld vorhanden, so dass die Ausgabe von Gutscheinen überflüssig wurde. Weitere Recherchen ergaben, dass nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Rahmen der alliierten Rheinlandbesetzung US-amerikanische Truppenteile im Kreis Ahrweiler untergebracht waren. In Sinzig hatte Brigadegeneral Douglas MacArthur als Kommandeur der 84th Infantry Brigade sein Hauptquartier aufgeschlagen. MacArthur, der hochdekorierte General beider Weltkriege.[1] Den damals 3.500 Einwohnern von Sinzig standen ca. 2.700 US-amerikanische Militärangehörige gegenüber, die in der Stadt einquartiert waren. Die Soldaten blieben bis zu ihrer Rückkehr in die USA Ende 1919/Anfang 1920 in Sinzig und versorgten u.a. ca. 30-40.000 Pferde und Maultiere, die auf der „Goldenen Meile“ standen. Als „Goldene Meile“ wird allgemein die fruchtbare Rheinebene zwischen Remagen und Bad Breisig bezeichnet. Traurige Berühmtheit erlangte die „Goldene Meile“ nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsgefangenenlager für bis zu 290.000 deutsche Kriegsgefangene. Die Unterbringung so vieler Militärangehöriger muss die Stadt Sinzig vor zahlreiche Probleme gestellt haben. Zwar wurde in den Jahren 1917 bis 1919 von der Stadt geprägtes Notgeld ausgegeben, aber es ist anzunehmen, dass dies nicht immer ausreichte, um den Bedarf zu decken. Auch die US-Soldaten gingen aus, besuchten Gaststätten und konsumierten. Vermutlich hat der damalige Pächter des Rheinischen Hofes der Kleingeldknappheit durch die Ausgabe von Gutscheinen entgegengewirkt. Immerhin stand auf den Scheinen ein Einlöseversprechen. Es ist denkbar, dass einer der US-amerikanischen Gäste des Restaurants den Gutschein mit in die Heimat nahm und dort aufbewahrte. Seine Erben verkauften ihn dann später. Aus meiner Sicht kann die Ausgabe des Gutscheins daher für das Jahr 1919 angenommen werden. Es handelt sich um das einzige bisher bekannte Exemplar. Weitere gedruckte Gutscheine der Stadt Sinzig oder des Handels und Gewerbes aus der Zeit von 1918 bis 1920 sind nicht bekannt. Thomas van Eck Anmerkungen: Meinen Dank gilt dem Heimatmuseum in Sinzig für die freundliche Unterstützung bei der Recherche. [1] An dieser Stelle sei auf den lesenswerten Vortrag „Herta Heuser und der General - ein Hauch von Weltgeschichte in Sinzig“ verwiesen (www.museum-sinzig.de/2019-02-ein-amerikaner-in-sinzig.html). [2] Vgl. Wikipedia „Goldene Meile“ und „Goldene Meile (Kriegsgefangenenlager)“.

  • Neuer Katalog zum Touristengeld aus Rumänien

    Ştefan Vasiliţă/Alexandru Ivan: BANII TURIŞTILOR. Cecuri de călătorie (BNR, BRCE) şi tichete, cupoane, vouchere NAVROM, ACR, ONT Carpaţi 1947-1989 (Touristengeld – Reiseschecks der staatlichen rumänischen Banken sowie Gutscheine und Kupons von NAVROM, ACR, ONT Carpaţi 1947-1989) Dinasty Books, 2020. 2 Bände 18 x 25 cm: Band 1 - Beschreibung und Geschichte, Hardcover, 120 Seiten, Band 2 – Katalog, Softcover, 60 Seiten. Durchgehen farbig. In rumänischer Sprache, mit englischer Zusammenfassung. ISBN 978-606-8926-50-6 / 978-606-8926-51-3 Kosten für beide Bände ca. USD 30, zu bestellen beim Autor Stefan Vasiliţă: watashi1ro@yahoo.com Ein noch weitgehende unerforschtes Sammelgebiet sind die Reiseschecks, Wert- und Gutscheine, die in den sozialistischen Ländern bis Anfang der 1990er Jahre an Reisende ausgegeben wurden und zur Bezahlung von touristischen Dienstleistungen dienten. Mit dem vorliegenden Buch haben die Autoren hierzu für Rumänien ein grundlegendes Werk vorgelegt, das dieses Gebiet näher erschließt. Das Buch unterteilt sich  dabei in zwei Teile – einen Band, der die Hintergründe der einzelnen Ausgaben sowie die ermittelten Varianten näher erläutert, sowie einen separaten Katalogteil. Gerade das Sammelgebiet der Reiseschecks im Verkehr zwischen den sozialistischen Ländern wartet noch auf eine Aufarbeitung. Anders als bei Reiseschecks in westlichen Staaten, wie sie etwa von der American Express Company ausgegeben wurden, die in beliebiger Menge zu erwerben waren und im Gegensatz zu Bargeld vor allem den Vorteil eines Ersatzes bei Verlust boten, dienten die Reiseschecks im Reiseverkehr zwischen den sozialistischen Ländern der Steuerung und Kontrolle der Mitführung von Zahlungsmitteln bei Auslandsreisen, deren Ausfuhr in der Regel verboten war. Die zwischen den Staats- und Außenhandelsbanken vereinbarten Zahlungsmittelkontingente für den Reiseverkehr konnten über den Einsatz von Reiseschecks gesteuert, verteilt und verrechnet werden. Bei den Reiseschecks betrachten die Autoren dabei nicht nur die in Rumänien von ausländischen Touristen verwendeten Reiseschecks, sondern auch solche, die rumänische Reisende im (zumeist sozialistischen Ausland) mit sich führten und die ab Ende der 1950er Jahre zunächst von der rumänischen Staatsbank, ab 1968 von der rumänischen Außenhandelsbank ausgegeben wurden. Es zeigt sich, dass Reisende trotz offiziellen Verbotes (geringe) Kontingente an Landeswährung ausführen dürften, dessen Umtausch im Ausland sie genau nachzuweisen hatten. Gleiches galt für die Verwendung von Devisen, die etwa Flugzeugbesatzungen der staatlichen Fluggesellschaft Tarom für Auslandsreisen zugeteilt wurden. In den 1950er Jahren nahm auch der Tourismus in Rumänien an Bedeutung zu. Zunächst waren es wenige Reisende, ab Mitte der 1960er Jahre dann wurden Tourismusreisen nach Rumänien auch in westlichen Ländern durch das staatliche Reisebüro aktiv beworben. Insbesondere private Autoreisen und Flusskreuzfahrten mit den Schiffen der staatlichen Reederei Navrom waren beliebt und brachten Devisen ins Land. Wegen der zunehmend angespannteren Versorgungslage war das Reisenden-Aufkommen aus dem Ausland ab Mitte der 1980er Jahre rückläufig. Der erste Teil des Buches behandelt nach einer kurzen Geschichte des Reiseschecks die von der Rumänischen Staatsbank sowie der Außenhandelsbank ausgegeben Reiseschecks, von denen die Autoren insgesamt neun verschiedene Ausgaben mit zahlreichen Varianten identifizierten konnten. Hierzu enthält das Buch genaue Aufstellungen über Varianten im Druck einschließlich der verwendeten Unterschriften. Der zweite Teil erfasst Reiseschecks aus sozialistischen Ländern, die Reisende aus solchen Ländern in Rumänien zur Einlösung brachten. Hier sei die Anmerkung erlaubt, dass neben Schecks aus der UdSSR, Ungarn und Polen (sowie interessanterweise auch aus Finnland) auch solche der Staatsbank der DDR hätten berücksichtigt werden können. Im dritten Teil schließlich gehen die Autoren auf das Schiffsgeld der Navrom ein, von dem es Ausgaben in rumänischen Lei und US-Dollar gibt, sowie auf die Gutscheine des rumänischen Tourismusverbandes und des Automobilclubs für Übernachtungen und Verpflegung, die Reisende vor Beginn ihres Urlaubs bei den Automobilclubs ihrer Heimatländer erwerben konnten. Die daneben existierenden Kupons zahlreicher Hotels aus den 1970er und 1980er Jahren werden zwar erwähnt, jedoch nicht im Einzelnen katalogisiert. Der separate Katalogteil selbst nimmt eine Bewertung nach Seltenheit vor, wobei die Autoren in sieben Stufen zwischen C (häufig, mehr als 50 Exemplare bekannt) und R5 (nur 1 Exemplar bekannt) differenzieren. Preise werden nicht angegeben, was sinnvoll erscheint, da sich ein Markt für diese speziellen Scheine erst entwickeln müsste. Besonders aufschlussreich sind neben den zahlreichen Abbildungen von Schecks und Gutscheinen die zeitgenössischen Dokumente mit Erläuterungen, die den Zahlungsverkehr im Reiseverkehr nach Rumänien sowie von Rumänen ins Ausland belegen. Gerade bei letzteren gab es danach keine stringenten Vorgaben, ob Reiseschecks ausgegeben oder rumänische Zahlungsmittel ausgeführt werden durften, die dann im Zielland gegen Landeswährung umgetauscht werden konnten. Wer sich mit diesem Sammelgebiet näher beschäftigt, wird in dem hochwertig gemachten Buch viel Neues entdecken. Dr. Sven Gerhard

  • Lexikon: Kassenscheine

    Kassenscheine sind vom Staat ausgegebenes Papiergeld. Viele altdeutschen Staaten bezeichneten so ihr Staatspapiergeld (Beispiele: Reuß ältere Linie, Kurhessen, Sachsen-Altenburg). Es gab auch zahlreiche ähnliche Bezeichnungen wie "Kassen-Anweisungen" (Beispiele: Sachsen-Coburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach) oder Kassen-Billets (Beispiele: Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt). Preußen, Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: Kassen-Anweisung über 1 Thaler von 1861. In diesem Zusammenhang sei auch auf Darlehnskassenscheine, Reichskassenscheine und Reichskreditkassenscheine hingewiesen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski/Kranz: Das Papiergeld der altdeutschen Staaten Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-188-8 Auflage: 1. Auflage 2020 Format: 17 x 24 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 344 Preis: 69,00 Euro Zur Leseprobe Zum Shop

  • Wertbeständige Bremer Schatzanweisungen 1924

    Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Mark-Währung zusammenbrach, mussten viele Kommunen nach kreativen Lösungen suchen, um ihre Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren und wertbeständiges Notgeld zu schaffen. Eine aus der Not geborene Finanzinnovation waren in dieser Zeit die „wertbeständigen Anleihen“, die auf der Basis von Goldmark, Dollar, Roggen, Weizen, Kohle etc. bis Ende 1923 verstärkt in Umlauf kamen und in kleinen Stückelungen auch als wertbeständiges Notgeld genutzt wurden. Die Hansestadt Bremen begab 1923 eine Dollaranleihe, die sie in Form von Anteilscheinen in kleineren Nennwerten verbriefte. 1924 wurden die stark abgenutzten Anteilscheine in Bremer Dollar-Schatzanweisungen umgetauscht. Im Oktober 1923 beschloss der Senat des Staates Bremen die Ausgabe einer in Anteilscheine gestückelten Dollaranleihe im Gesamtwert von einer Million Dollar nordamerikanischer Währung (= 4,2 Millionen Goldmark). Die Anteilsscheine waren Inhaberpapiere und dienten insbesondere dazu, tägliche Einkäufe zu tätigen, ohne sie mit Unmengen von täglich wertloser werdenden Papiermark bezahlen zu müssen. Als Sicherheit für die Dollaranleihe bzw. deren Anteilscheine haftete der Bremer Staat mit seinen gesamten Einkünften und seinem gesamten Vermögen. Es wurden in sieben Serien wertbeständige, als Notgeld verwendbare Anteilsscheine an der Dollaranleihe mit den Nennwerten 1/100, 1/50, 1/10, 1/5, ½, 1, 5 und 10 Dollar ausgegeben. Bremischer Staat, Dollaranleihe Reihe 1 von 1923 über 1 Dollar nordamerikanischer Währung (= 4,20 Mark Gold), ausgegeben von der Finanzdeputation Bremen am 22. Oktober 1923, Vorder- und Rückseite. Die Inhaber der am 22. Oktober 1923 ausgegebenen Anteilscheine waren berechtigt nach rund fünf Monaten am 31. März 1924 bei der Staatshauptkasse nach ihrer Wahl entweder eine vom 1. April 1924 an mit 5 Prozent verzinsliche und am 15. Oktober 1926 rückzahlbare Schatzanweisung des Bremischen Staates in gleichem Dollarbetrag oder den Gegenwert des Nennbetrags in Reichswährung nach dem Mittelkurs der letzten dem 31. März 1924 vorhergehenden amtliche Notierung für Kabel New York zu fordern. Als Anfang 1924 wegen starker Abnutzung im Umlauf mit der Einlösung der Anteilscheine begonnen werden musste, gab die Finanzdeputation mit Ausgabedatum 10. März 1924 als Ersatz eine neue Serie zu 1, 5, 10 und 20 Dollar bzw. 4,20, 21, 42 und 84 Goldmark (zinslos) „Bremer Schatzanweisungen, Serie 1“ aus. Die Aktienzertifikate und die für Januar 1927 zur Rückzahlung vorgesehenen Schatzanweisungen waren bis zum 23. Januar 1925 im Umlauf. Auf Veranlassung des Reichsfinanzministers, der dieses nicht genehmigte Notgeld duldete, wurden sie jedoch ab dem 30. Mai 1924 nicht mehr neu ausgegeben; stattdessen ließ der Minister eine bessere Versorgung Bremens mit Rentenmarkscheinen veranlassen. Das Emissionsvolumen der Schatzanweisungen betrug 2.400.000 Dollar. Die Schatzanweisungen sind äußerst seltene Wertpapiere. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 1 Dollar nordamerikanischer Währung (= 4,20 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorder- und Rückseite. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 5 Dollar nordamerikanischer Währung (= 21 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorder- und Rückseite. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 10 Dollar nordamerikanischer Währung (= 42 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorderseite. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 20 Dollar nordamerikanischer Währung (= 84 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorder- und Rückseite. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski. Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Aus privaten Sammlungen: Musterschein zu 500 Mark der Sächsischen Bank von 1890

    Die Sächsische Bank zu Dresden wurde durch königliches Dekret im Juli 1865 errichtet und erhielt das Recht zur unbeschränkten Notenausgabe für vorerst 25 Jahre. Der Notenumlauf wuchs ständig an, da ihre Noten im gesamten Land kursierten und der Geldbedarf durch die wirtschaftliche Entwicklung immer größer wurde. Trotz der Beschränkungen für Notenbanken in der Folge der Reichsgründung, gehörte sie im Jahre 1906 zu den noch verbliebenen vier Länder­notenbanken (Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg), deren Banknoten gleichwertig neben den Noten der Reichsbank im gesamten Reichsgebiet kursieren durften. Zum 1. Januar 1935 wurde ihr Notenrecht durch das Reichswirtschaftsministerium gekündigt. Zum 2. April 1936 wurden die noch in Umlauf befindlichen Banknoten ungültig. Objekttyp: Muster-Banknote Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Königreich Sachsen Emittent: Sächsische Bank zu Dresden Nominal: 500 Mark Datierung: 15. Juni 1890 Vorderseite: links Frauenkopf mit Blumenkranz als Allegorie der Bank, rechts Merkurkopf als Allegorie des Handels, blauer Überdruck "MUSTERDRUCK" Rückseite: Wertangabe in Ornamenten, blauer Überdruck "MUSTERDRUCK Material: Papier mit Wasserzeichen "SV zD 500 500" sowie dreifache Perforation "UNGÜLTIG" und siebenfacher Sternlochung Format: 176 mm x 106 mm Nummerierung: ohne Gültigkeit: nicht ausgegeben (Umlaufstück von Juni 1890 bis 20. November 1923) Zitate: SAX-7M (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SAX-7M (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871 – 1948) Ro/Gra 745M (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM S953 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. I – Specialized Issues: Germany) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Sammlungsverkauf und Einkommenssteuer

    Hinweis: Der nachfolgende Beitrag enthält allgemeine Darstellungen zu Fragen des Einkommenssteuerrechts. Er stellt die persönliche Meinung des Autors dar und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Autor kann keine steuerrechtliche Beratung im Einzelfall erteilen. Für viele Sammler kommt irgendwann der Zeitpunkt, sich von ihrer über viele Jahre zusammengetragenen Sammlung (oder Teilen davon) zu trennen. Häufig stellt sich dann die Frage: Muss ich den Verkaufserlös versteuern? Oder einen Gewinn, weil die Erlöse aus dem Verkauf der Sammlungsstücke die seinerzeitigen Einkaufspreise übersteigen? Praktisch gesprochen – muss ich evtl. eine Einkommensteuererklärung abgeben, und was muss ich darin angeben? Abb. erstellt mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI). Gleich vorweg – im Ergebnis nichts, wenn man es richtig macht. Der Gewinn aus dem Verkauf einer über Jahre zusammengetragenen privaten Sammlung ist nicht einkommensteuerpflichtig. So hat es der Bundesfinanzhof (die höchste deutsche Gerichtsinstanz auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020[1] deutlich gesagt. Die Verwertung einer Sammlung ist danach „der letzte Schritt einer Vermögensverwaltung“ und keine Händlertätigkeit, bei der Gewinne grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig sind. Es fehlt bei einem Sammlungsverkauf die für einen Händler typische Gewinnerzielungsabsicht, da Sammlungsstücke nicht gezielt mit dem Vorsatz, sie mit Gewinn wieder zu verkaufen (Wiederverkaufsabsicht), erworben werden. Ein Hinweis: Eine „über Jahre zusammengetragenen Sammlung“ bedeutet, dass das letzte Stück der Sammlung wenigstens ein Jahr in dieser gewesen sein muss. Einkünfte aus dem Verkauf von Sammlungsstücken, die weniger als ein Jahr in der Sammlung gehalten wurden, sind einkommensteuerpflichtig, wenn sie oberhalb (geringer) Freigrenzen[2] liegen. Sammler werden sich überlegen müssen, wie sie die Sammlung verwerten möchten. Ein Verkauf der Sammlung als Ganzes oder in Teilen an einen anderen Sammler oder an einen Händler kann in Betracht kommen, oder die Einlieferung bei einem Auktionshaus. Oder aber man nimmt die Sache selbst in die Hand und stellt die Sammlungsstücke zum Verkauf auf Online-Auktionsplattformen wie ebay oder Delcampe ein. Auf die Frage der Steuerpflichtigkeit der Veräußerung einer Sammlung selbst hat der Verwertungsweg keinen Einfluss. Aber: Wer bei der Verwertung seiner Sammlung so vorgehen will, dass die Sammlungsstücke auf Online-Auktionsplattformen - in mehreren Losen und vielleicht über einen längeren Zeitraum hinweg - verkauft werden sollen, muss sich vorab einige Überlegungen machen und Unterlagen zusammenstellen, weil bei dieser Art des Verkaufs eine Rückfrage des Finanzamts in Zukunft wahrscheinlicher werden kann, ob man als Händler tätig wird. Das gilt umso mehr für denjenigen, der auf diesen Verkaufsplattformen bereits regelmäßig als Verkäufer aktiv ist, oder dort sogar gewerblich handelt. Zwar ist ein Verkauf der Sammlung über diesen Weg steuerrechtlich im Ergebnis nicht anders zu bewerten als eine Einlieferung in eine Auktion oder der Verkauf an einen Händler. Er kann aber gerade dann, wenn man ansonsten auch auf diesen Plattformen verkauft, im Ergebnis zu einer Versteuerung der Erlöse führen, wenn gegenüber dem Finanzamt der Nachweis nicht gelingt, dass eine Sammlung verkauft und keine Händlertätigkeit betrieben wird. In der erwähnten Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2020 hatte ein Sammler seine über Jahre zusammengetragene Modellbahnsammlung über einen längeren Zeitraum hinweg in einzelnen Artikeln auf ebay veräußert. Was die Sache kompliziert machte: Der Sammler war schon seit längerer Zeit auf ebay aktiv und betrieb dort gewerblich einen ebay-Shop, in dem er ebenfalls Modellbahnartikel verkaufte. Wie konnte nun der private Teil der Sammlungsverwertung von den übrigen gewerblichen Verkaufsaktivitäten auf derselben Plattform abgegrenzt werden? Im Zusammenhang mit dieser Frage hat der Bundesfinanzhof einen Hinweis gegeben, der auch für die private Sammlungsverwertung wichtig ist: Allein der Verkauf von Sammlungsgegenständen auf einer Plattform wie ebay oder Delcampe über einen längeren Zeitraum hinweg indiziert noch nicht, dass ein solcher Verkauf gewerblich erfolgt und damit eine Händlertätigkeit vorliegt. Das ist für denjenigen, der seine Sammlung verkaufen will, von großer Bedeutung: Ein Verkauf über diese Plattformen führt nicht per se zu einer Steuerpflicht. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn ein Verkauf über diese Plattformen über längere Zeiträume hinweg legt dem äußeren Bild nach eine Händlertätigkeit zumindest nahe. So wird vermutlich auch das Finanzamt argumentieren, dass auf die Verkäufe aufmerksam gemacht worden ist, und den Verkäufer zu weiteren Erklärungen auffordern. Und das kann in Zukunft häufiger vorkommen: Auktionsplattformen wie ebay und Delcampe melden ab 2024 Verkäufer mit Umsatzzahlen oder verkauften Artikeln oberhalb bestimmter Schwellenwerte[3] an die Finanzbehörden. Wie die Finanzämter mit diesen Meldungen umgehen, wird sich zeigen. Es liegt jedoch nahe, dass sie bei größeren Umsätzen und einer Vielzahl verkaufter Artikel den Verkäufer anschreiben und um Auskunft bitten werden. Es ist anzunehmen, dass die Finanzämter im Zweifelsfall argumentieren werden, dass ein Verkauf über ebay über längere Zeit hinweg oberhalb bestimmter Schwellenwerte nahelegt, bei dem Verkäufer handele es sich um einen gewerblich tätigen Händler. Praktisch heißt das: Gewinne aus der Händlertätigkeit sind einkommensteuerpflichtig und in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Macht der Sammler zur Höhe der Gewinne keine Angaben, wird das Finanzamt diese auf Basis der Umsätze schätzen. Auch steht das Risiko eines Steuerstrafverfahrens im Raum, wenn solche Gewinne gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben werden. Es ist also wichtig, dem Finanzamt schlüssig darlegen zu können, dass eben ein Verkauf einer über Jahre zusammengetragenen Sammlung vorliegt. Feste Regeln dafür gibt es nicht. Es hilft, sich einmal selbst zu strukturieren und in die Person des Mitarbeitenden im Finanzamt hineinzuversetzen: Was kann insoweit überzeugen? Das zu berücksichtigen ist auch wichtig, sollte keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden können und der Fall vor dem Finanzgericht landen. Die Finanzgerichte sind nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofes gehalten, alle Möglichkeiten und Beweismittel auszuschöpfen, um einen Sachverhalt zu klären. Es gibt also nicht „die“ richtige Unterlage, vielmehr zählt der Gesamteindruck. Gut vorbereitet ist, wer seine Ankäufe dokumentiert hat, idealerweise mit Datum, Preis und wo man das Stück erworben hat. Liegen noch Rechnungen von Auktionshäusern vor, ist man bestens gerüstet. Nicht immer ist das der Fall. Aber, wie gesagt, es gilt den äußeren Eindruck, dass man Händler sei, gegenüber dem Finanzamt auszuräumen. Hier helfen vorhandene Händlerrechnungen und eigene Aufzeichnungen, Bestandslisten, Mitgliedschaften in Sammlervereinen, oder sonstige Unterlagen, mit denen man sein Hobby und den Erwerb von Sammlungsgegenständen veranschaulichen kann. Auch die Verkäufe sollten genau dokumentiert werden[4]. Das alles muss gut zusammengestellt und schlüssig dargelegt werden. Auf "Juristendeutsch" kommt es nicht an. Wichtig ist die Darstellung für den Mitarbeitenden im Finanzamt (der vielleicht oder sogar wahrscheinlich kein Sammler ist) nachvollziehbar und verständlich zu gestalten und belegen zu können. Wer keine Unterlagen vorlegt und auch keine Erklärungen zu dem Erwerb seiner Sammlungsgegenstände abgeben kann, kann gegenüber dem Finanzamt in arge Erklärungsnot geraten. In diesen Fällen mag – nicht wegen einer einkommensteuerrechtlich anderen Bewertung, sondern allein aus praktischen Gründen – die gesamthafte Verwertung der Sammlung etwa über ein Auktionshaus der bessere Weg sein, weil dadurch deutlich wird, dass die Versteigerung tatsächlich der Verwertung einer einmalig eingelieferten Sammlung dient, die im Idealfall mit Schluss der Auktion dann auch abgeschlossen ist. Es gibt viele Spielarten, wie Sammler sich von ihren Sammlungsgegenständen trennen können. Die vorstehenden Ausführungen sollen nur eine grundsätzliche Darstellung geben. Im Zweifelsfall kann das Geld für eine Beratung beim Steuerberater im Vorfeld des Verkaufes gut investiert sein. Dr. Sven Gerhard Anmerkungen: [1] Urteil vom 17. Juni 2020, Aktenzeichen X R 18/19, abrufbar auf der Webseite des Bundesfinanzhofes unter  https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010286/ [2] Aktuell EUR 600,- pro Jahr für alle Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen. [3] Rechtsgrundlage ist das ab 1. Januar 2024 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Eine Meldung für das Jahr 2024 erfolgt, wenn pro Jahr Umsätze von mehr als EUR 2000,- erzielt oder mehr als 30 Artikel verkauft wurden. [4] Ebay etwa löscht die Verkaufsdokumentation nach einiger Zeit. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski / Wolfgang J. Mehlhausen: Handbuch Geldscheinsammeln Ein Leitfaden für Geldscheinsammler und solche, die es werden wollen – Tipps, Tricks und Infos vom Fachmann 2. Auflage 2024 ISBN: 978-3-86646-249-6 224 Seiten, durchgehend farbig Preis: 19,90 Euro Bestellung über den Verlags-Shop

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