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  • Aus privaten Sammlungen: 1 Pound des Palestine Currency Board vom 20. April 1939

    Seit 1516 war Palästina Teil des Osmanischen Reichs. Während des Ersten Weltkriegs sicherte Großbritannien den Arabern als Gegenleistung für ihren Kampf gegen die Osmanen die Unabhängigkeit zu. Gleichzeitig schlossen jedoch Großbritannien und Frankreich das geheime Sykes-Picot-Abkommen, um die Aufteilung der osmanischen Territorien unter sich zu regeln; Palästina sollte dabei "international" verwaltet werden. In der Balfour-Deklaration von 1917 sagte der britische Außenminister dem Zionisten Walter Rothschild die Unterstützung der Errichtung einer "nationalen Heimstätte" für die Juden in Palästina zu, wobei die Rechte nicht-jüdischer Bevölkerungsteile zu bewahren seien. Nach der Niederlage der Osmanen besetzten britische Truppen Palästina; im Jahr 1920 wurde schließlich auf der Konferenz von Sanremo die Vergabe eines Völkerbundmandats für Palästina an Großbritannien beschlossen. Bereits im selben Jahr kam es zu Pogromen gegen jüdische Einwanderer durch die Araber, die sich in ihrer Hoffnung auf einen unabhängigen arabischen Staat verraten sahen. 1922 wurde das Völkerbundmandat für Palästina in Palästina westlich des Jordans und Transjordanien östlich des Jordans geteilt. Für Palästina, wo zuvor osmanische Noten zirkuliert haben, wurde am 15. Juni 1926 in London der Palestine Currency Board gegründet; ab 1927 wurden Currency notes über Beträge im Palästinensischen Pfund – gekoppelt im Verhlätnis 1:1 an das Britische Pfund – in Umlauf gegeben. Die Scheine mit Legenden in arabischer, englischer und hebräischer Sprache wurden von Thomas De La Rue gedruckt; die Motive der Emissionen – das Rahelgrab bei Bethlehem, der Felsendom und die Davidszitadelle mit dem Minarett in Jerusalem, der Weiße Turm in Ramla und die Dschazzar-Pascha-Moschee in Akkon – schöpfen aus dem Reichtum bedeutender religiöser Stätten sowohl der jüdischen als auch muslimischen Gemeinde im betroffenen Gebiet. Die Currency notes blieben bis zur Gründung des Staates Israel im Jahr 1948 im Umlauf. Aus der Sammlung Karl Köhler: Palästina, Palestine Currency Board: Currency note zu 1 Palästinensischen Pfund vom 29.7.1952 Vorderseite: links Felsendom in Jerusalem; Legende auf Arabisch, Englisch und Hebräisch, Druckerei. Rückseite: mittig Davidszitadelle in Jerusalem; Wertangsbe auf Arabisch, Englisch und Hebräisch, Druckerei. Wasserzeichen: Olivenzweig. Druckerei: Thomas de La Rue & Company, Limited, London Format: 165 x 89 mm Katalogreferenzen: PSE-7c (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) PMG-Grading : 824 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 66EPQ (TOP POP, 1 Stück), 65EPQ (2 Stück), 64EPQ (3 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Aus privaten Sammlungen: 1 Somalo der Cassa per la circolazione moneta della Somalia von 1950

    Ab 1888 begannen die Italiener, die östlichen und südlichen Teile des heutigen somalischen Staates einzunehmen. Während in den ersten zwei Jahrzehnten Italienisch-Somaliland von privaten Kolonialgesellschaften verwaltet wurde, war der Norden Somalias seit 1884 ein britisches Protektorat. 1936 wurde die Kolonie Italienisch-Ostafrika gegründet, die sich aus den beiden älteren italienischen Kolonien Italienisch-Somaliland und Eritria und dem im Abessinen-Krieg neu eroberten Äthiopien zusammensetzte. Im Ostafrikafeldzug bereiteten die Briten 1941 Italienisch-Somaliland ein Ende; bis 1949 oblag die Verwaltung des Gebiets Großbritannien. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde das ehemalige Italienisch-Somaliland ein Treuhandgebiet der Vereinten Nationen, die am 1. Januar 1950 Italien mit der Verwaltung über das Gebiet für 10 Jahre betrauten. Am 1. Juli 1960 wurde der italienische Teil Somalias in die Unabhängigkeit entlassen; gemeinsam mit dem fünf Tage zuvor unabhängig gewordenen britischen Teil entstand die vereinigte Republik Somalia. Am 16. Mai 1950 wurde als neue Währung der Somalo mit dem gleichen Wert wie der Ostafrikanischen Schilling – umlaufend in den britischen Gebieten – eingeführt; die 1949 in Rom gegründete Cassa per la circolazione monetaria della Somalia, die der Banca d'Italia unterstand, war für die Emission der Somali-Noten zuständig. Aus der Sammlung Karl Köhler: Italienisches Treuhandgebiet Somalia, Cassa per la circolazione moneta della Somalia: 1 Somalo von 1950 Vorderseite: mittig Leopardenprotome; links fehlerhafte Wertangabe auf Italienisch und Somalisch (Pluralform Somali statt Somalo). Rückseite: Wertangabe. Wasserzeichen: Leopardenprotome. Format: 126 mm x 73 mm Druck: Istituto Poligrafico dello Stato, Officina Carte Valori, Rom Katalogreferenzen: 11 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II - General Issues) PMG-Grading : 17 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 67EPQ (TOP POP, 3 Stück), 66EPQ (2 Stück), 65EPQ (6 Stück) Kana Totsuka Anmerkung: Das interessanteste an diesem Schein ist der Fehler. Auf der Rückseite steht richtig Somalo, aber auf der Vorderseite steht Somali (Mehrzahl!). Wegen des Designfehlers kam dieser Schein nie in Umlauf. Das Motiv war aber beliebt... ein Somalo wurde eine Münze und wegen der Beliebtheit erschien der Leopard dann auf einem neuen 5-Somali-Schein. Der alte, blaue Fünfer wurde aus dem Verkehr gezogen weshalb er heute ziemlich selten ist. Donald Ludwig Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Aus privaten Sammlungen: 1 Dollar des Dominion Kanada vom 3.1.1911

    Seit dem Beginn des 17. Jahrhundert ließen sich französische und kurz darauf auch englische Siedler im heutigen Staatsgebiet Kanadas nieder; aus den Kämpfen um die Vorherrschaft ging Großbritannien als Sieger hervor, und mit dem Frieden von Paris vom 10. Februar 1763 musste Frankreich den Großteil der Gebiete in Nordamerika abtreten. Nach jahrelangen Verhandlungen der Vertreter der britischen Kolonien und der britischen Regierung auf Konferenzen in Charlottetown, Québec und London wurde am 1. Juli 1867 mit Zustimmung von Königin Victoria das Dominion Kanada aus dem Zusammenschluss der drei Provinzen Kanada, Nova Scotia und New Brunswick gegründet. Weitere Kolonien Britisch-Nordamerikas – Prince Edward Island, Neufundland sowie die Vereinigten Kolonien von Vancouver Island und British Columbia – traten Kanada im Jahr 1873, 1949 bzw. bereits wenige Wochen nach der Gründung der Konföderation bei. Ab 1870 gab das Dominion Noten in zahlreichen Auflagen aus, die das Staatspapiergeld der Provinz Kanada von 1866 ablösten. Aus der Sammlung Karl Köhler: Dominion Kanada: 1 Dollar vom 3. Januar 1911 Vorderseite: mittig in zwei Medallions Porträts des kanadischen Generalgouverneurs Albert Grey und seiner Ehefrau Countess Grey. Rückseite: Parlamentsgebäude in Ottawa. Format: 185 mm x 85 mm Druckerei: American Bank Note Company, Ottawa. Katalogreferenzen: CAN-27b (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) DC-18a (Canadian Government Paper Money, 33rd Edition 2022) PMG-Grading : 102 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 66EPQ (TOP POP, 4 Stück), 65EPQ (1 Stück), 64 (1 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com

  • Aus privaten Sammlungen: 50 Neue Francs der Französischen Antillen von 1961

    Die Französischen Antillen bestehen aus den französischen Überseegebieten Guadeloupe, Martinique, Saint-Martin und Saint-Barthélemy, wobei die letzteren beiden Gebiete bis 2007 Teil von Guadeloupe waren; heute gehören sie der Eurozone an. Nach der Einführung des Neuen Francs (Nouveau Franc) in Frankreich am 1. Januar 1960 mit einem Währungsschnitt von 1:100 wurden auch für die Französischen Antillen auf Neue Francs lautende Noten ausgegeben: Zunächst wurden überdruckte Scheine den letzten beiden Serien der Caisse Centrale de la France d'Outre-Mer – 1956 umbenannt in Institut d'Émission des Départements d'Outre-Mer – in Umlauf gegeben. Ab 1963 hieß die Währung nur noch Franc und die reguläre Emission der neuen Währung setzte ein. Abgelöst wurde das eigene Papiergeld der Französischen Antillen jedoch bereits im Jahr 1975 durch die Noten der Banque de France. Aus der Sammlung Karl Köhler: Französische Antillen, Institut d'Émission des Départements d'Outre-Mer: 50 Neue Francs auf 5000 Francs (1956) ohne Datum, Überdruck-Provisorium von 1961 Vorderseite: Frau hält Schale mit Früchten; Überdruck "CONTRE-VALEUR DE / 50 / NOUVEAUX FRANCS" über Wasserzeichen. Rückseite: Arbeiter auf Zuckerrohrplantage. Wasserzeichen: Kopf eines karibischen Mannes. Format: 196 mm x 107 mm Druck: Banque de France Umlauf: bis 28.1.1964 Katalogreferenzen: FAN-3a (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. III - Modern Issues) PMG-Grading : 16 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 58 (TOP POP, 1 Stück), 35EPQ (1 Stück), 35 (2 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com.

  • Aus privaten Sammlungen: 50 Türkische Livres von 1926

    Nach dem Zusammenbruch des Osmanischen Reichs nach dem Ersten Weltkrieg führte die türkischen Nationalbewegung unter Führung von Mustafa Kemal Pascha einen Befreiungskrieg gegen die Besetzung und Fremdbestimmung des Landes. Nach dem Sieg der Türken im September 1922 kam es zu ethnischen Vertreibungen von Griechen aus der Türkei und von Türken aus Griechenland. Mit dem Vertrag von Lausanne konnte die Türkei die Bestimmungen des Vertrags von Sèvres von 1920 revidieren, bei dem es sich ebenso wie beim Versailler Vertrag mit dem Deutschen Reich und bei den beiden Verträgen von Saint-Germain mit dem damaligen Deutschösterreich und von Trianon mit Ungarn um einen sog. Diktatfrieden handelte. 1923 gründete Mustafa Kemal Pascha die moderne Türkei als Republik. Kemal leitete Reformen nach dem Vorbild westlicher Nationalstaaten ein (u. a. 1926 Abschaffung der islamischen Zeitrechnung und Einführung des metrischen Systems sowie 1928 Abschaffung der arabischen Schrift und deren Ersetzung durch die lateinische). Die ersten eigenen Geldscheine der Türkischen Republik waren Noten des Finanzministeriums über 1, 5, 10, 50, 100, 500 und 1000 Türkischen Livres, die ab Anfang Dezember 1927 in Umlauf kamen. Objekttyp: Staatspapiergeld Sammlung: Sammlung Karl Köhler Authentizität: Original Land/Region/Ort: Türkei Emittent: Ministerium der Finanzen Nominal: 50 Livres Datierung: Gesetzliche Grundlage von AH 1341 (1926) Umlauf: 5. Dezember 1927 bis 31. März 1948 Vorderseite: Druck Braun auf Hellblau. Rechts Porträt von Mustafa Kemal Atatürk (bis 1934: Mustafa Kemal Pascha, ab 1935: Kamâl Atatürk). Text in Türkisch in arabischen Schriftzeichen und Französisch. Rückseite: Druck Braun auf Hellblau. Stadtansicht von Afyonkarahisar (Afyon) mit Burgberg. Text in Türkisch in arabischen Schriftzeichen und Französisch. Unterschrift: Mustafa Abdülhalik Renda Wasserzeichen: Porträt von Mustafa Kemal Atatürk Format: 185 mm x 108 mm Material: Papier Druck: Thomas De La Rue, London Nummerierung: Serie 3, 014932 Zitate: TUR-122a (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II, General Issues) B104 (Owen W. Linzmayer: The Banknote Book: Turkey) PMG-Grading : 26 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 55 (TOP POP, 1 Stück), 50 (1 Stück), 40 (1 Stück) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Aus privaten Sammlungen: 1000 Francs der Banque Centrale des États de l'Afrique Équatoriale von 1963

    Mit der Auflösung der Kolonie Französisch Äquatorialafrika am 30. November 1958 entstanden die vier neuen Republiken Gabun, Kongo, Tschad und die Zentralafrikanische Republik innerhalb der Communauté française; ihre Unabhängigkeit erlangten diese Staaten endgültig im sog. "Afrikanischen Jahr" 1960. Gemeinsam mit dem assoziierten Kamerun gingen die vier neuen Republiken eine Währungsunion ein: Ab 1961 gab die Banque Centrale des États de l'Afrique Équatoriale et du Cameroun Noten im CFA-Franc (Franc de la C oopération F inancière en l' A frique Centrale) aus. 1963 erfolgte die erste Umbenennung in die Banque Centrale des États de l'Afrique Équatoriale, 1972 wurde der Bankname abermals geändert in die Banque des États de l'Afrique Centrale; seit 1984 ist auch Äquatorialguinea Teil der Währungsunion. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Karl Köhler Authentizität: Original Land/Region/Ort: Äquatorialafrikanische Staaten, Zentralafrikanische Republik Emittent: Banque Centrale des États de l'Afrique Équatoriale Nominal: 1000 Francs Datierung: ohne Datum (1963) Vorderseite: Dorfmarkt mit Körben voller Rohbaumwolle. Rückseite: Männer beim Holzfällen und Holztransport. Format: 160 mm x 114 mm Material: Papier Wasserzeichen: weiblicher Kopf Druck: Banque de France Nummerierung: Serie V.2, Ländercode B, Nummer 22251 Zitate: EAS-5b (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – Modern Issues) B203b (Owen W. Linzmayer, The Banknote Book – Equatorial African States) PMG-Grading : 6 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 67EPQ (TOP POP, 2 Stück), 66EPQ (2 Stück), 64EPQ (1 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Aus privaten Sammlungen: 20 Shillings des West African Currency Board von 1954

    Neben Deutschen und Franzosen waren die Briten eine der drei großen Kolonialmächte, die sich in Westafrika etabliert hatten. Die dortigen britischen Besitzungen unterlagen im 19. Jahrhundert als Britisch-Westafrika einer gemeinsamen Verwaltung mit Sitz in Freetown in Sierra Leone. Die Einheitswährung, das Westafrikanische Pfund, entstand offiziell jedoch erst nach dem Ende Britisch-Westafrikas als Zusammenschluss der Territorien Gambia, Goldküste (heutiges Ghana), Nigeria und Sierra Leone; ab 1916 schloss sich auch der im Zuge des Ersten Weltkriegs neu an Großbritannien übergegangene Teil der ehemaligen deutschen Kolonie Kamerun an die Gemeinschaftswährung an. 1912 wurde der West African Currency Board mit Sitz in London gegründet; seine Aufgabe war die Emission von Münz- wie auch Papiergeld für das bereits seit zweieinhalb Jahrzehnten aufgelöste Britisch-Westafrika. Nach der Erlangung der Unabhängigkeit in den 1960er Jahren wurde in den ehemaligen kolonialen Gebieten das Westafrikanische Pfund abgelöst durch die eigenen Währungen: Gambisches Pfund, Ghanaisches Pfund, Nigerianisches Pfund, Leone sowie CFA-Franc in Kamerun. Die Noten dieser Serie zeigen auf der Vorderseite die Flusslandschaft des Niger mit Palmen, während auf der Rückseite Bauern bei der Ernte verschiedener typischer landwirtschaftlicher Erzeugnisse dargestellt sind. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Karl Köhler Authentizität: Original Land/Region/Ort: Britisch-Westafrika Emittent: West African Currency Board Nominal: 20 Shillings Datum: 1. März 1954 Vorderseite: Palmenlandschaft am Nigerufer Rückseite: Fünf Arbeiter bei Kakaoernte Wasserzeichen: Elefantenkopf Format: 153 mm x 83 mm Druck: Waterlaw & Sons Limited, London Material: Papier Nummerierung: D/N 579350 Zitate: BWA-10 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) B110b (Owen W. Linzmayer, The Banknote Book – British West Africa) PMG-Grading : 89 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 67EPQ (TOP POP, 4 Stück), 66EPQ (13 Stück), 65EPQ (9 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus einer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Aus privaten Sammlungen: 1 Balboa der Zentralbank Panamas von 1941

    Durch die Conquista wurde das Staatsgebiet des heutigen Panama Anfang des 16. Jahrhunderts von Spanien erobert und kolonialisiert. 1821 konnte sich Panama ohne Blutvergießen von der spanischen Herrschaft lösen und war nun Teil Großkolumbiens. Im Jahr 1903 erlangte Panama seine Unabhängigkeit – mit Hilfe der USA, die sich sogleich die Hoheitsrechte über den späteren Panamakanal und somit großen Einfluss über den neu gegründeten Staat sicherten. Erst Ende 1999 übertrugen die USA die Rechte schlussendlich an Panama; der Kanal stellt bis heute die wichtigste Einnahmequelle von Panama dar, das mittlerweile als eines der reichsten Länder Lateinamerikas gilt. 1941 wurde unter dem Präsidenten Arnulfo Arias die Banco Central de Emisión de la República de Panamá gegründet und es kam zur ersten und zugleich letzten Ausgabe von Balboa-Banknoten in den Nominalen zu 1, 5, 10 und 20 Balboas. Der Gebrauch dieser Scheine anstelle der in Panama umlaufenden US-Dollars-Noten sollte die Abhängigkeit des Landes von den USA verringern. Als Motiv wurde der spanische Conquistador Vasco Núñez de Balboa gewählt, der als erster Europäer im Jahr 1513 den Pazifischen Ozean vom amerikanischen Kontinent aus erreichte; der Namensgeber für die seit der Unabhängigkeit Panamas gültige Landeswährung ziert bis heute auch alle panamaischen Münzen mit nur wenigen Ausnahmen. 6.000.000 Balboas war die Bank berechtigt auszugeben; davon kamen am 2. Oktober 1941 jedoch nur 2.700.000 in Umlauf. Nur eine Woche später, am 9. Oktober 1941, wurde Präsident Arias durch einen von den USA unterstützten Militärputsch gestürzt. Die Bank wurde aufgelöst, die Balboa-Noten wurden eingezogen und bis auf wenige Ausnahmen vernichtet. Aufgrund der äußerst kurzen Umlaufdauer werden diese seltenen Scheine auch als "Arias Seven Day"-Noten bezeichnet. Arias bekleidete später noch von 1949 bis 1951 sowie im Jahr 1968 das Amt des Staatspräsidenten; alle seiner drei Amtszeiten wurden durch einen Militärputsch beendet. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Karl Köhler Authentizität: Original Land/Region/Ort: Republik Panama Emittent: Banco Central de Emisión de la República de Panamá Nominal: 1 Balboa Datierung: Serie 1941 Umlauf: 2. bis 9. Oktober 1941 Vorderseite: Mittig Büste des Vasco Núñez de Balboa im Medaillon, flankiert von zwei Wertzahlen; Legende in spanischer Sprache, Guillochen. Unterschriften: Arango / Linares Rückseite: Staatswappen; Guillochen. Format: 158 mm x 67 mm Material: Papier Wasserzeichen: ohne Druck: Hamilton Banknote, New York. Nummerierung: 022533 Zitate: PAN-22a (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. I – General Issues) B201a (Owen W. Linzmayer, The Banknote Book – Panama) PMG-Grading : 222 Stück zum 10.03.2025 gegradet, 66EPQ (TOP POP, 3 Stück), 64EPQ (1 Stück), 64 (4 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Aus privaten Sammlungen: 5 Francs der Dänisch-Westindischen Nationalbank von 1905

    Im 17. Jahrhundert entstanden die ersten dänischen Siedlungen in der Karibik. Bereits 1493 waren auf der zweiten Reise des Kolumbus der erste Kontakt wie auch die ersten gewaltsamen Auseinandersetzungen der Ureinwohner mit Europäern mit anschließenden Niederlassungsversuchen von spanischer, englischer, niederländischer und französischer Seite erfolgt. Zunächst waren die dänischen Siedler nur mäßig erfolgreich und wandten sich auch der Piraterie zu; 1754 wurden die Besitzungen der Dänischen Westindien-Guinea-Kompanie der dänischen Krone übergeben. Zwei Jahre später war die Kompanie durch finanzielle Schwierigkeiten zur Auflösung gezwungen. 1917 wurden die karibischen Kronkolonien Dänemarks für 25 Millionen Dollars an die Vereinigten Staaten verkauft. Dem gingen jahrelange Verhandlungen und – aufgrund heftiger Proteste der dänischen Nationalisten – die erste Volksabstimmung Dänemarks am 14. Dezember 1916 voraus, bei der die Mehrheit für den Verkauf stimmte. Objekttyp: Banknote Sammlung: Sammlung Karl Köhler Authentizität: Original Land/Region/Ort: Dänisch-Westindien Emittent: Den Dansk-Vestindiske Nationalbank Nominal: 5 Francs Datum: 1905 Vorderseite: Links im Medaillon Büste des Königs Christian IX., rechts Bananenstaude Rückseite: Küstenlandschaft mit Ansicht von Charlotte Amalie, der ehemaligen Hauptstadt Dänisch-Westindiens (benannt nach Charlotte Amalie von Hessen-Kassel, der Gemahlin von König Christian V. von Dänemark-Norwegen) und heutige Hauptstadt der Amerikanischen Jungferninseln auf Saint Thomas. Druck: Bradbury, Wilkinson & Co., London Nummerierung: No. 128,387 ​Zitate: • DWI-17 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues) PMG-Grading : ​29 Stück zum 13.10.2023 gegradet, 58 (TOP POP, 2 Stück), 50 (1 Stück), 35EPQ (1 Stück) Kana Totsuka Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus einer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .

  • Lexikon: Kurantgeld

    Als Kurantgeld (lat. currere = [um]laufen) wurden im 19. Jahrhundert sog. Umlaufgeld und als solches gesetzliche Zahlungsmittel bezeichnet, die in jeder Höhe und von Jedermann in Zahlung genommen werden mussten. Preussen, Königreich Königreich Preussen, Hauptverwaltung der Staatsschulden: Königlich preussische Kassen-Anweisung über 1 Thaler Courant vom 2. November 1851, Vorderseite, Sammlung Beerenwinkel. Königreich Preussen, Hauptverwaltung der Staatsschulden: Königlich preussische Kassen-Anweisung über 1 Thaler Courant vom 2. November 1851, Rückseite, Sammlung Beerenwinkel. Reuss ältere Linie, Fürstentum Fürstenthum Reuss ältere Linie: Staaspapiergeld über 1 Thaler Courant laut Gesetz vom 22. April 1863, Vorderseite, Sammlung Beerenwinkel. Fürstenthum Reuss ältere Linie: Staaspapiergeld über 1 Thaler Courant laut Gesetz vom 22. April 1863, Rückseite, Sammlung Beerenwinkel. Auf sog. altdeutschen Banknoten und Kassenscheinen aus dem 19. Jahrhundert findet sich oft der Währungszusatz "Courant" bei Thaler-Scheinen der norddeutschen Staaten, um den Charakter des Geldscheins als öffentliches Zahlungsmittel zu unterstreichen. Beispiele: Anhalt-Bernburg: Anhalt-Bernburgische Staatsschulden-Tilgungs-Commission 1850-1852 Anhalt-Cöthen: Anhalt-Cöthensche Rentkammer 1829 Anhalt-Dessau: Anhalt-Dessauische Landesbank 1847 Braunschweig: Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Leihhaus-Commission 1813-1842 Hannover: Hannoversche Bank 1857 Mecklenburg-Strelitz: Großherzoglich Mecklenburgische Finanz-Commission 1866-1869 Preussen: Hauptverwaltung der Staats-Schulden 1824-1856 Sachsen-Meiningen: Mitteldeutsche Creditbank 1856 Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte

  • COINSTORE E-LIVE 9 zu Banknoten startet am 30. März 2025: Vorschau

    Am 29. März 2025 startet die 9. E-Live-Auktion des jungen lettischen Münzhandels- und Auktionshauses COINSTORE mit Teil I zu Münzen. Medaillen und Token (Lose 1 bis 499). Am Tag darauf, Sonntag dem 30. März, beginnt um 10 Uhr mit insgesamt über 900 Losen der Banknotenteil (Lose 500 bis 1.407). Internet: www.coinstore.lv Zur Auktion: https://rcoinstore.com/auctions/5-1OPUGD/coinstore-e-live-9-auction-coins-medals-and-banknotes Zum Start des Banknoten-Teils: https://rcoinstore.com/auctions/5-1OPUGD/coinstore-e-live-9-auction-coins-medals-and-banknotes?page=14&limit=36 Neben dem Startpreis ist der aktuelle Stand der Gebote bei jedem Los sichtbar! Nachstehend eine kleine Auswahl zu den angebotenen Geldscheinen: Lot 522:   Bermuda, Bermuda Governments, 5 Shillings, 1957, XF, Pick: 18b Up for sale is a Bermuda Government 5 Shillings banknote issued on May 1, 1957. This stunning vintage note features a portrait of Queen Elizabeth II in the center, intricate designs, and beautiful purple-brown tones. The note is marked with serial number A/2 492019 and is signed by the Colonial Treasurer and Assistant Colonial Treasurer. Starting Bid:  € 93 Lot 635:   Czechoslovakia / Republic, 50 Korun, 1948, Gem UNC 65 EPQ, Pick: 66a Up for sale is a Czechoslovakia 50 Korun banknote, issued in 1948, graded PMG 65 EPQ Gem Uncirculated. This exceptional note features a portrait of Milan Rastislav Štefánik, a Slovak politician, diplomat, and general, on the right side. The note is beautifully designed with green and beige tones, displaying intricate patterns and historical significance. Starting Bid:  € 297 Lot 757:   French Somaliland, Tresor Public, 100 Francs - Djibouti, 1952, Superb Gem UNC 68 EPQ, TOP POP, Pick: 26 Available for purchase is a rare French Somaliland (Djibouti) 100 Francs banknote, issued in 1952, graded PMG 68 EPQ Superb Gem Uncirculated. This stunning note features a beautifully intricate design with vibrant colors, showcasing a unique representation of French colonial-era currency. Starting Bid:  € 595 Lot 771:   Germany, Reichsbanknote, 1000 Reichsmark, 1936, Choice UNC 64, Pick: 184 This rare 1936 Germany 1000 Reichsmark banknote is graded PMG 64 Choice Uncirculated, ensuring its exceptional quality and preservation. The note remains crisp, with sharp details, vibrant colors, and no significant signs of wear. A valuable piece for collectors of historical German currency, this banknote represents a period of economic transition in pre-WWII Germany. Starting Bid:  € 238 Lot 944:   Latvia, Latvijas Banka, 500 Latu, 2008, Superb Gem UNC 67 EPQ, Pick: 58 This 2008 Latvia 500 Latu banknote is a rare and highly sought-after piece, graded PMG 67 Superb Gem Uncirculated, signifying nearly flawless condition. With exceptional paper quality, perfect centering, and sharp embossing, this note is a true collector’s gem. Starting Bid:  € 2.210 Lot 1007:   Malawi, Reserve Bank, 20 Kwacha, 1986, Choice UNC 64 EPQ, Pick: 22a Starting Bid:  € 323 Lot 1023:   Oman, Sultanate of Muscat & Oman, 5 Rials Saidi, 1970, Gem UNC 65 EPQ, Pick: 5a Starting Bid:  € 595 Lot 1106:   Russia, State Credit Note, 1 Ruble, 1898 (1898-1903), Gem UNC 66 EPQ, TOP POP, Pick: 1a Starting Bid:  € 680 Lot 1188:   Russia, State Currency Note, 3 Rubles, 1925, Gem UNC 66 EPQ, TOP POP, Pick: 189 Starting Bid:  € 850 Lot 1405:   Yugoslavia, 100 Lir, 1944, Gem UNC 65 EPQ, SPECIMEN, Pick: R22s Starting Bid:  € 425 Zur Auktion: https://rcoinstore.com/auctions/5-1OPUGD/coinstore-e-live-9-auction-coins-medals-and-banknotes Zum Start des Banknoten-Teils: https://rcoinstore.com/auctions/5-1OPUGD/coinstore-e-live-9-auction-coins-medals-and-banknotes?page=14&limit=36 COINSTORE INFO: www.coinstore.lv auction.coinstore.lv   service@coinstore.lv ☎ +371 25370706 SIA COINSTORE | Reg.Nr . 40203071934 Pils laukums 4 Centra rajons, Rīga, Latvia LV-1050

  • Das erste Reichspapiergeld: Die Reichskassenscheine vom 11. Juli 1874

    „Die Ausgabe einer ungedeckten Banknote ist anerkanntermaßen eine Münzfälschung...“ [1] Starke Worte, die der Abgeordnete Otto von Löe von der Zentrumspartei in der ersten Beratung im Reichstag zum Münzgesetz am 29. März 1873 fand. Nur Münzgeld ist echtes Geld. Papiergeld, das sich seit der napoleonischen Zeit langsam in Deutschland verbreitet hatte, wurde von vielen als Übel wahrgenommen. Papiergeld war schnell gedruckt und hatte keinen bedeutenden Eigenwert.  Inflation und Geldentwertung ließen wenig Vertrauen in diese Form von Geld entstehen. Zwar veränderte sich die Situation nach 1848 und Papiergeld verbreitete sich stärker in Deutschland, doch wurden einige Gebiete regelrecht überschwemmt. Von vielen Politikern und Fachleuten wurde eingesehen, dass das Papiergeld reguliert werden musste, wenn nicht sogar ganz aufgegeben. Obwohl die Geldpolitik der Preußischen Bank im Vergleich zu vielen anderen Banken als solide angesehen werden kann, griff Otto von Löe in seiner Rede die Preußischen Bank auch als Stellvertreter Preußens an, wie es von einem Politiker der Zentrumspartei erwartet wurde: „Wir sehen nun in der Preußischen Bank einen Großfalschmünzer, ausgestattet mit einer unbeschränkten Kreditbegnadigungsbefugnis als allgütigste, allmächtigste Vorsehung über den kreditsuchenden Sterblichen walten. Der unversiegbare Gnadenstrom seiner Kreditbewilligung findet seine Quelle in jenem unerschöpflichen Papierballen, den die eine Hand vermöge der unbeschränkten Banknotenpresse ebenso rasch füllt, als ihn die andere behufs Kreditbewilligung leert. Diesen Großfalschmünzer in der Preußischen Bank, diesem Vater der Notleidenden, den huldigt in ewiger Anbetung eine täglich wiederkehrende Pilgerschar aus dem Stande der Großkapitalisten, der Großwucherer, der Großindustriellen und Großfabrikanten, während von diesem einträglichen Kultus das ganze kleine Gewerbe, der ganze große und kleine Grundbesitz und der ganze Arbeiterstand herzlos ausgeschlossen ist. Wenn dieses Bild der Wirklichkeit entspricht, dann werden Sie mir zugeben, daß die preußische Bankbehörde, mithin die preußische Regierung ein lebhaftes Interesse hat an der Aufrechthaltung dieser Münzfälschungsanstalt, da ihr diese Banknotenpresse die Mittel zu dem Kultus gewährt.“ Mit versöhnlicheren Worten brachte er seine Bedenken auf den Punkt. Die finanzstarken Unternehmen und Persönlichkeiten wurden nach seiner Sicht zu stark gefördert, während Mittel- und Arbeiterschicht, sowie die Grundbesitzer leer ausgingen. Die wirtschaftlichen Verhältnisse wurden zugunsten des Kapitals verschoben, Gleichheit und Gerechtigkeit vernachlässigt: „Ich gönne nun der preußischen Bankbehörde diesen Kultus, da ich für Kultusfreiheit bin; die Mittel jedoch, welche sich die preußische Regierung verschafft vermöge der Banknotenpresse, üben nicht nur an sich, wie bereits einer der Herren Vorredner richtig hervorgehoben hat, eine gewaltige und unberechenbare Störung auf dem Gebiete der wirtschaftlichen und münzlichen Verhältnisse aus, sondern die Art der Verwendung dieser Mittel ist ein Hohn auf die Grundsätze der Gleichheit und Gerechtigkeit. …“ Wir haben hier einen deutlichen Appell Otto von Löes, das Papiergeld mit dem Münzgesetz neu zu ordnen. Das Münzgesetz sollte die zweite Stufe der Münz- und damit Währungsreform, die mit Gesetz betreffend der Ausprägung von Reichsgoldmünzen vom 4. Dezember 1871 begonnen wurde, in die Wege leiten und die Reform abschließen. Im ersten Entwurf dieses Gesetzes wurden jedoch Banknoten und Papiergeld gar nicht erst erwähnt, obwohl der Abgeordnete Ludwig Bamberger noch ein Jahr zuvor die Bundesregierung darauf verwies, dass Münz- und Bankgesetz, wenn auch mit großen Schwierigkeiten, zusammengehören. Dies sei vom Präsidenten des Bundeskanzleramtes damals anerkannt worden. [2] So fordert er, dass das Münzgesetz auch die Ausgabe von Banknoten und Papiergeld regelt: „Dem Drängen nach Vorlage eines Banknoten-Gesetzes sind die Vertreter der Reichsregierung mit dem Einwände begegnet, daß der Zusammenhang zwischen der Münzreform, zwischen dem Münzgesetze und einem Banknotengesetze so innig sei, daß die Einbringung beider gleichzeitig erfolgen müsse. Leider hat uns die Reichsregierung nicht durch diese verheißene legislatorische Zwillingsgeburt erfreut. Ich ziehe daraus den Schluß, daß die Überzeugung von der Notwendigkeit dieser gleichzeitigen Einbringung bei der Reichsregierung schwächer geworden ist. Bei mir ist die Überzeugung von dieser Notwendigkeit im Gegenteil sehr viel stärker geworden, namentlich angesichts der preußischen Banknotenfabrik und deren Tätigkeit.“ Das Münzgesetz wurde als zweite Stufe der Einführung der Goldwährung mit der Mark als Währungseinheit vorgelegt, um so die Münzreform abzuschließen. So hatte der Entwurf  den Zweck, „im Anschluß an das Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen, vom 4. Dezember 1871 (Reichsgesetzbl. S. 404) die Ausprägung der nicht in Golde herzustellenden Münzen des Marksystems anzuordnen und die gesamte künftige Münzverfassung Deutschlands auf der Grundlage der Reichsgoldwährung und Markrechnung definitiv zu regeln, auch den Übergang so zu ordnen, daß das neuere Münzsystem sobald als irgend möglich ins Leben treten kann“. [3] Karl Helfferich sah in seiner Habilitationsarbeit von 1898, „Die Reform des deutschen Geldwesens“, den Grund dafür, dass Teile der Geldreform wie die Regelung des Papiergelds fehlten, weil die Reform des gesamten deutschen Geldwesens ein so großer Komplex von gesetzgeberischen Aufgaben sei, dass an ihre gleichzeitige Lösung unmöglich zu denken war. So stark der innere Zusammenhang zwischen den wichtigsten Teilen dieser Aufgabe, der eigentlichen Münzreform, der Ordnung des Staatspapiergeldes und der Regelung der Notenfrage auch war, jeder dieser Teile sei eine große Aufgabe für sich und müsse für sich durch einen eigenen Akt der Gesetzgebung erledigt werden. Namentlich die Münzreform und die Notenbankfrage stellten an die Reichsregierung und den Reichstag die größte Anforderung an Zeit und Arbeitsleistung. [4] Es galt, einerseits die Gegner des Papiergeldes zu überzeugen, das Papiergeld wirtschaftlich notwendig war, anderseits die verschiedenen Ansichten, die es zu den Problemen und möglichen Lösungen gab, zusammenzufassen und in einem Gesetz einen akzeptablen Kompromiss zu finden. Der einfachere Teil betraf die kleinen Notenabschnitte. Hier waren sich die meisten, die das Papiergeld als Zahlungsmittel akzeptierten, aber eine Reform des Notenumlaufs unabdingbar sahen, einig. Ein großer Teil der Missstände des Papierumlaufs habe seine Ursache in den Mängeln der metallischen Zirkulation. Das Übermaß der kleinen Zettel wurde darauf zurückgeführt, dass zu wenig Gold zirkulierte. Man stimmte darin überein, dass die kleinen Noten, und zwar nicht nur die auch unter der Silberwährung entbehrlichen Eintalerscheine, zu beseitigen seien. Da aber, solange kein genügender Goldumlauf vorhanden war, das Bedürfnis des Verkehrs nach bequemen Zahlungsmitteln für Beträge von etwa fünf Talern aufwärts Papierscheine erforderte, konnten diese Zettel erst nach der Herstellung einer Goldzirkulation beseitigt werden. [5] Weitaus wichtiger als die Erwägungen zu den kleinen Noten sei jedoch der Umstand, dass innerhalb des Bundesrates über die Errichtung einer Reichsbank die Meinungen soweit auseinander gingen, dass eine rasche Einigung nicht erwartet werden konnte. Bambergers Vorschlag, dass das Münzgesetz auch die Ausgabe von Papiergeld und Banknoten regeln sollte, hätte die Münzreform ins Ungewisse verschoben. Dieser Grund veranlasste Delbrück, bereits vor der Reichsgründung beim Bundesrat darauf zu dringen, vor allen Dingen die Erledigung der Münzfrage vorzunehmen und die Reform des Papiergeldes und der Notenbanken vorläufig zurückzustellen. [6] Entsprechend fehlte im ersten Entwurf zum Münzgesetz von 1873 die Reform des Papiergeldes. Begründet wurde es damit, dass erst genügend Goldmünzen im Umlauf sein müssen, bevor die Papiergeldreform angegriffen werden könne. [7] So konnte gut argumentiert werden, solange nur ein kleiner Teil an Goldmünzen geprägt war. Im April 1873 waren es rund 600 Millionen Mark, die als Goldmünzen zu 10 und 20 Mark als Kronen- und Doppelkronenstücke bereit standen. Diese Menge wurde als ausreichend angesehen, um den zweiten gesetzgeberischen Schritt zu wagen, die neue gemeinsame Münzverfassung endgültig zu ordnen. Die Silberkurantmünzen wie die Taler- oder Guldenstücke der Landeswährungen sollten durch Scheidemünzen in der neuen Markwährung ersetzt werden. Die neuen, einheitlichen Scheidemünzen waren zu definieren. In einer festzulegenden Übergangszeit waren alte und neue Münzen gemeinsam im Verkehr. Hierfür waren die alten Münzen nach der neuen Währung zu bewerten und dieser Kurs festzuschreiben, damit es keinen Streit bei Zahlungen mit alten Münzen im neuen System gäbe. In der ersten Lesung wurde bemängelt, dass das Papiergeld im Entwurf nicht geregelt werde und das Gesetz so abzulehnen sei. [8]  Da sich das Gremium dagegen entschied, das Münzgesetz und notwendige Änderungen in einem Ausschuss zu beraten, musste es in die zweite Lesung gehen. Um den Abgeordneten genügend Zeit zu geben, sich auf die Debatte vorzubereiten, wurde die zweite Lesung erst einen Monat später abgehalten. Vom 24. bis zum 26. April 1873 stand die dann auf der Tagesordnung. In der zweiten Lesung kam der Abgeordnete August Braun der Nationalliberalen direkt auf den Punkt: Der Entwurf des Münzgesetzes erwähne weder Banknoten noch Staatspapiergeld. Dabei lagen Beschlüsse des Reichstages für den Bundesrat vor, die Papiergeldfrage zu regeln. Hierbei bezog er sich auf das Banknotensperrgesetz für den Norddeutschen Bund vom 16. Juni 1870 und eine Resolution vom 13. November 1871 zum Münzgesetz vom 4. Dezember 1871. In der Resolution ging es darum, die einheitliche Reichswährung einzuführen. Der Abgeordnete forderte, dass der Reichstag den Herrn Reichskanzler ersuche , dem Reichstag bald tunlichst eine Gesetzesvorlage zu machen, welche die Ausgabe, beziehungsweise Einziehung von Staatskassenscheinen regelt. [9] Nach der zweiten Lesung des Gesetzes wurde eine neue Fassung vorgelegt, die mit dem Artikel 18 die Reform des Papiergeldes anging. „Artikel 18 (erste Fassung): Bis zu einem vom Reichskanzler mit Zustimmung des Bundesrates und zwar spätestens auf den 1. Januar 1875 festzustellenden Termine sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für das Staatspapiergeld und für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine.“ [10] Am 8. Mai 1873 fand die dritte Lesung statt. Noch war nicht entschieden, ob man nicht auch ohne Papiergeld auskommt. Der preußische Finanzminister Otto Camphausen bezog Stellung zu Gunsten des Papiergeldes: „Meine Herren! Wir können Gesetze machen, wie wir wollen; die Sitten und Gewohnheiten ändern wir nicht mit einem Schlage. Deutschland hat sich an ein kleines Papiergeld mehr gewöhnt als billig; ich bin sehr dafür, daß es von dieser Gewohnheit mehr und mehr zurückgebracht werde, aber, meine Herren, es hat sich daran gewöhnt und es würde, glaube ich, keine richtige Politik sein, ihm das Opfer zuzumuten, dieser Gewährung vollständig zu entsagen, auf die Erleichterungen des Verkehrs, die durch den Gebrauch von kleinem Papiergeld zu erlangen sind, vollständig zu verzichten und dabei diese Verzichtleistung noch mit einem in der letzten Instanz doch die Steuerpflichtigen treffenden Opfer von 2 Millionen zu erkaufen. Ich bin daher auf das Lebhafteste davon durchdrungen, daß wir das Papiergeld nicht vollständig aufgeben sollten.“ [11] Ob er mit diesem Plädoyer die Weichen für das Staatspapiergeld gestellt hat, ist nicht bekannt. Anfang Mai 1873 wurde der erste Gesetzentwurf betreffend der Ausgabe von Reichskassenscheinen erstellt [12] und in der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 1873 zur Beratung vorgelegt. [13] Dem Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, wurde am 31. Mai 1873 Bericht erstattet, worauf Entwürfe zu einem Reichskassenschein zu 5 Mark und einer Banknote zu 100 Mark angefertigt wurden. [14] Am 23. Juni 1873 wurde die dritte Lesung fortgesetzt und der Artikel 18 und die damit verbundene Ausgabe von Papiergeld intensiv beraten. Er fand sein endgültige Form und ebnete den Reichsbanknoten und Reichskassenscheinen den Weg: Artikel 18 Bis zum 1. Januar 1876 sind sämtliche nicht auf Reichswährung lautenden Noten der Banken einzuziehen. Von diesem Termine an dürfen nur solche Banknoten, welche auf Reichswährung in Beträgen von nicht weniger als 100 Mark lauten, in Umlauf bleiben oder ausgegeben werden. Dieselben Bestimmungen gelten für die bis jetzt von Korporationen ausgegebenen Scheine. Das von den einzelnen Bundesstaaten ausgegebene Papiergeld ist spätestens bis zum 1. Januar 1876 einzuziehen und spätestens sechs Monate vor diesem Termine öffentlich aufzurufen. Dagegen wird nach Maßgabe eines zu erlassenden Reichsgesetzes eine Ausgabe von Reichspapiergeld stattfinden. Das Reichsgesetz wird über die Ausgabe und den Umlauf des Reichspapiergeldes, sowie über die den einzelnen Bundesstaaten zum Zweck der Einziehung ihres Papiergeldes zu gewährenden Erleichterungen die näheren Bestimmungen treffen. [15] Mit dem Gesetz vom 30. April 1874, fast ein Jahr nach dem ersten Entwurf des Gesetzes, wurde die Maßgabe für die Reichskassenscheine geschaffen. [16] Im ersten Entwurf waren die Wertstufen zu 5, 25 und 50 Mark vorgesehen. Es war vorgegeben worden, dass der Nennwert des höchsten auszugebenden Reichskassenscheins genügend vom niedrigsten zulässigen Nennwert der Banknoten entfernt und keiner der Abschnitte auf dem gleichen Wert lautet wie die Hauptmünzen der neuen Währung. In der zweiten Lesung des Gesetzentwurfs am 18. April 1874 entschied sich der Reichstag gegen einen Reichskassenschein zu 25 Mark und für einen zu 20 Mark. Der 25-Mark-Schein wirke eher störend neben der Goldmünze zu 20 Mark. [17] Die ersten Entwürfe für den Reichskassenschein zu 5 Mark und der Reichsbanknote zu 100 Mark wurden zusammen mit einer Papierprobe für die Banknote zu 100 Mark am 3. Juli 1873 vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse dem preußischen Finanzministerium zugesandt. [18] Der 5-Mark-Schein sollte in der Größe an die preußische Kassenanweisung zu 1 Taler angepasst werden und etwa 125 mm x 80 mm betragen. Für den Reichskassenschein zu 25 Mark war die gleiche Größe wie für die preußische Banknote zu 10 Taler (140 mm x 90 mm) vorgesehen, während man sich für den 50-Mark-Schein an der Banknote zu 25 Taler mit 150 mm x 100 mm orientierte. Für die Reichskassenscheine benötige man etwa vier Monate pro Sorte ab der Bestellung, um sie vorzubereiten. Innerhalb von zwölf Monaten könnten die drei Sorten in den Druck gehen. Für die Banknoten wären aufgrund der größeren Dimensionen sechs Monate Vorarbeit nötig. Bis zum 1. Januar 1876 könnten so in den vorgesehenen Abschnitten eine Milliarde Mark in 3,275 Millionen Scheinen angefertigt werden. Abb. 1: Blatt mit Entwurf eines 5 Mark RKS 1873, Quelle Bundesarchiv R1401/ 1268 Bl. 15. Abb. 2: Ausschnitt mit Signatur und Datum aus Blatt mit einem Entwurf eines 5 Mark Reichskassenscheins von 1873, Quelle Bundesarchiv R1401/ 1268 Bl. 15. Der Entwurf zur Vorder- und Rückseite des Reichskassenscheins zu 5 Mark ist in Abb. 1 bis 4 zu sehen. [19]  Das Blatt trägt rechts unten die Signatur des Direktors der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse mit dem Datum 6/73 (Juni 1873) und belegt ihn als führenden Autor dieses Entwurfs. Abb. 3: Entwurf 5 Mark RKS 1873 Vorderseite, Quelle Bundesarchiv R1401/1268 Bl. 15. Auf der Vorderseite ist im linken Drittel ein rechteckiges Feld abgeteilt, in dem der Reichsadler im Blätterkranz unter der Kaiserkrone zu sehen ist. Unter dem Reichsadler befinden sich zwei sitzende Knaben, die mit  Insignien des Handels (Merkurhelm mit Flügeln und Merkurstab, rechts) und der Industrie und des Verkehrs (Hammer und Eisenbahn-Rad, links) ausgestattet sind. Im rechten Feld, das Zweidrittel der Vorderseite ausmacht, ist im Kopf in einem gesonderten Rahmen das Wort „Deutscher Reichskassenschein“ aufgeführt. Darunter befindet sich gleich der Platz für die Serie und die Kontrollnummer unter der sich die Wertangabe „Fünf Mark“ in Antiqua-Schrift anschließt. Darunter steht der Hinweis „vollgültig in allen Zahlungen“ und der Ort und das Datum, Berlin, den 11. August 1873. Es folgt die Unterschriftenliste der Hauptverwaltung der Staatsschulden, unter der Platz für den Strafsatz gelassen wurde. Auf der rechten Seite ist die Wertziffer „5“ in Zierschrift im Untergrund eingefügt. Die Felder sind mit einer guillochierten Leiste eingerahmt. Abb. 4: Entwurf 5 Mark RKS 1873 Rückseite, Quelle Bundesarchiv R1401/1268 Bl. 15. Die Rückseite stellt drei gemusterte Flächen dar. In der Mitte befindet sich ein Kreis mit der zweizeiligen Inschrift „Fünf Mark RKS“ und der Kaiserkrone im Hintergrund. Unter dem Kreis befindet sich Platz für die Unterschrift zur Ausfertigung durch einen Kassenbeamten. Links und rechts sind symmetrisch angeordnet drei Kreise mit einem größeren mittleren Kreis zu sehen, der die Wertzahl „5“ zeigt. Die linke Wertzahl ist hell, die rechte dunkel gezeichnet. Unter den Kreisen befindet sich in je einem Rechteck die Wertangabe „Fünf Mark“ wiederholt. Vergleicht man den Entwurf mit dem später ausgeführten Schein in den Abbildungen 5 und 6, erkennt man ihre Verwandtschaft. Die Vorderseite wurde anders strukturiert. Die Zweiteilung weicht einer Dreiteilung mit einem zentralen Feld für den Textteil und zwei Seitenfeldern, die ornamental mit je einem Kreis, in dem sich die Wertzahl „5“ befindet, symmetrisch ausgeführt sind. Die sitzenden Knaben und der Reichsadler mit der Kaiserkrone sind aus dem linken Seitenfeld in das zentrale Feld gerückt. Die Knaben haben die Attribute des Handels und Handwerks verloren. Der Blätterkranz ist einer Eichengirlande zwischen den beiden Knaben gewichen. Serie und Kontrollnummer sind auf die Rückseite gewechselt. Die Rückseite des ausgeführten Reichskassenscheins wurde vom ersten Entwurf übernommen. Die Ornamente und Beschriftung wurden modifiziert, ohne dass sich der Gesamteindruck wesentlich änderte. Abb. 5: 5 Mark RKS 11. Juli 1874 Vorderseite, Quelle KPM. Abb. 6: 5 Mark RKS 11. Juli 1874 Rückseite, Quelle KPM. Am 7. Mai 1874 wurden die Entwürfe der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei Carl Busse dem Reichskanzleramt vorgelegt und Entwürfe und Druckausführung erklärt. [20] An der Gestaltung der Entwürfe der Reichskassenscheine haben neben Carl Busse noch sechs Künstler gearbeitet. Darunter befanden sich die damals namhaften Maler Anton von Werner, Anton Burger und Wilhelm Peters, sowie die Architekten Julius Emmerich, Heinrich Schäffer und August Hermann Spielberg. [21] Anton von Werner und Wilhelm Peters waren als Historienmaler bekannt und hatten ein Band zum Haus Hohenzollern. Anton von Werner erlebte die Endphase des Deutsch-Französischen Krieges von 1870/71 im Hauptquartier der III. Armee, die vom damaligen Kronprinzen Friedrich Wilhelm und späteren deutschen Kaiser Friedrich dem III. befehligt wurde. Es entwickelte sich eine fast freundschaftliche Beziehung zwischen Anton von Werner und dem Kronprinzen. Der Kronprinz ließ von Werner nach Versailles reisen, damit er die Proklamation des Kaiserreichs für die Nachwelt festhalte. Daraus entstand das bekannteste Gemälde von ihm: Die Kaiserproklamation von 1871, von dem er gleich mehrere Fassungen schuf. Seit 1871 war Anton von Werner auch bevorzugter Berater Kaiser Wilhelms I. in Kunstfragen. [22] Abbildung 7: Die Proklamierung des deutschen Kaiserreichs im Schloss von Versailles von Anton von Werner, dritte Fassung von 1885, Quelle: Wikimedia Commons. [23] Wilhelm Peters gestaltete über mehrere Jahre die Fresken in der Burg Hohenzollern, dem Stammsitz des Kaiserhauses. Einem seiner Entwürfe für die Bibliothek könnte die Idee für die Vorderseite des Reichskassenscheins zu 50 Mark entstammen, auf der zwei geflügelte Figuren die Kaiserkrone halten, ja eher noch präsentieren. Im Entwurf für die Wandmalerei der Bibliothek der Burg Hohenzollern, der die Gründung der Kirche Maria Zell unter dem Zollernberg darstellt, tragen vier geflügelte Figuren in ähnlicher Weise die Kirche, gestützt jeweils nur auf einem Arm und begleitet durch das göttliche Licht. Auf dem Reichskassenschein bleibt der zweite Arm nicht frei, sondern die beiden geflügelten Figuren werden mit Attributen der Wehrhaftigkeit in Form eines Speeres und der Landwirtschaft mit einer Sichel und einer Getreidegarbe ausgestattet. Abb. 8: Entwurf für eine Wandmalerei in der Bibliothek der Burg Hohenzollern von Wilhelm Peters (1862). [24] Anton Burger war in der Gestaltung von Papiergeld kein unbeschriebenes Blatt. Erwähnt seien hier die Banknoten der Weimarer Bank von 1854, die von Gustav Seidel nach einer Zeichnung von Anton Burger im Stahlstich gestochen wurden [25] Was genau Anton Burger zu den Reichskassenscheinen beigetragen hat, ist ebenso wenig bekannt wie die Rolle der drei genannten Architekten. Wahrscheinlich ist, dass die Architekten die Ornamentik und die Rückseiten gestalteten. Während die Schein zu 5 und 50 Mark mit Abänderungen genehmigt wurden, fand der 20-Mark-Schein keinen Anklang und musste neu gestaltet werden. [26] Vom ursprünglichen Entwurf des Zwanzigers ist kein Bild überliefert. Vergleicht man die drei ausgegebenen Scheine, fällt der 20-Mark-Schein aus der Reihe. Zwar sind auf der Rückseite wie bei den anderen beiden Scheinen drei Kreise vorhanden, doch befinden sich die beiden kleinen Kreise links und rechts des zentralen Kreises nicht mittig, sondern in der unteren Hälfte. Während sich sowohl der 5-, als auch der 50-Mark-Schein durch eine reichhaltige Ornamentik auf der Rückseite auszeichnen, wirkt der Zwanziger weniger überladen und offener. Auch wird die Gestaltung aus der reinen Ornamentik durch den zentralen Reichsadler im mittleren, dominierenden Kreis aufgelockert. Die Vorderseite des Zwanzigers zeigt nicht die strenge Geometrie seiner beiden Begleiter. Die Schrift ist aus dem zentralen Feld herausgenommen und an den rechten Rand gebracht. Auf der linken Seite ist ein Zierrand mit einem kleinen Reichsadler über der Wertangabe „20 Mark“. Zentral befindet sich ein Schild mit einer 20, umrundet von einem Lorbeer- und Eichenkranz und links flankiert durch einen Herold, dessen Schürze ebenfalls der Reichsadler ziert. Die beiden anderen Scheine zeigen die Schrift in der Mitte, umgeben durch zwei ähnliche Figuren, ergänzt durch den Reichsadler. Abb. 9:  50 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Vorderseite, Quelle KPM. Abb. 10:  50 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Rückseite, Quelle KPM. Abb. 11:  20 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Vorderseite, Quelle KPM. Abb. 12:  20 Mark Reichskassenschein 11. Juli 1874 - Rückseite, Quelle KPM. Nachdem die Reichskassenscheine zu 5 und 50 Mark genehmigt waren, musste kurzfristig ein neuer Entwurf gefunden werden. In der königlich preußischen Staatsdruckerei wurde an den Scheinen mit Hochdruck gearbeitet, da sie in kürzester Zeit ausgegeben werden sollten, doch der fehlende20-Mark-Schein drohte, die Arbeit deutlich zu verzögern. Unerwartet bot sich Carl Busse am 4. Juli 1874 eine Lösung. Der Architekten-Verein zu Berlin, dessen Mitglied der Direktor der preußischen Staatsdruckerei war, hatte am 6. Juni 1874 im Rahmen der monatlichen Konkurrenz die Aufgabe gestellt, die Vorderseite eines Reichskassenscheins zu fünfzig Mark zu fertigen, der in der Staatsdruckerei in Kupferstichmanier ausgeführt werden sollte. Der Schein musste die Bezeichnung „Reichs-Kassen-Schein“, die Angabe des Wertes „Fünfzig Mark“ in Buchstaben und mindestens einmal die Zahl „50“ deutlich hervorragend enthalten. An geeigneter Stelle war das Wappen des Deutschen Reichs mit dem Reichsadler sowie die Angabe des Emittenten „Reichs-Schulden-Verwaltung“ mit den Namenszügen ihrer vier Unterzeichner anzubringen. Sinnvoller figürlicher Schmuck und ähnliches war gestattet. [27] Es waren fünf Entwürfe eingereicht worden. In der Hauptversammlung des Architektenvereins am 4. Juli 1874 wurde das Ergebnis der Monatskonkurrenz durch Herrn Julius Emmerich vorgestellt. [28] Während zwei Arbeiten nur geringes Interesse erregten (Abbildungen 13 und 14), fanden die drei anderen einen gewissen Beifall. Abb. 13: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Wehrhaft und Nahrhaft“. [29] Abb. 14: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Gern sieht man einen Kassenschein, selbst wenn er sollte hässlich sein“. [30] Abb. 15: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Faust“. [31] Der Entwurf unter dem Motto „Faust“ (Abb. 15) zeigt eine schöne breite Einfassung, die jedoch durch den Reichsadler und die Schrift „unangenehm“ unterbrochen wird. Die beiden Figuren auf der Zeichnung sind nicht zu deuten. Abb. 16: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark von Hubert Stier aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Camphausen“. [32] Der unter dem Motto „Camphausen“ eingereichte Entwurf ist unsymmetrisch komponiert (Abb. 16). In der Mitte ist ein Adlerschild angeordnet, um das sich ein Lorbeer- und Eichenkranz schlingt. Links lehnt sich ein Herold an den Schild, zu dessen Füßen aus einem Füllhorn reichhaltige Spenden quellen. Rechts ist die Schrift zum Teil im Rankenwerk angebracht. Dieser Entwurf wurde als höchst elegant und interessant gesehen. Allein der Rand erschien nicht bedeutend genug und das Wertzeichen sollte besser in die Mitte geschoben werden.  Abb. 17: Entwurf eines Reichskassenscheins zu 50 Mark von Ferdinand Luthmer aus der Monatskonkurrenz, Motto: „Germania“. [33]   Der letzte Entwurf unter dem Motto „Germania“ weicht von den übrigen ab (Abb. 17). Er zeigt mittelalterliche Motive, die den Schein dicht füllen. Unter der sehr deutlichen Schrift sind die Wappen der deutschen Staaten, als Figur eine Germania und die Personifikation des Handwerks und des Militärs. Auch hier wäre der Rand stärker zu betonen. Den beiden letzten Entwürfen wurde vom Preisgericht ein Andenken zugesprochen. Der Verfasser des Entwurfs mit dem Motto „Camphausen“ war der Architekt Hubert Stier, der seit 1868 Regierungsbaumeister in Berlin war und später durch seine Bauten im Hannoverschen wie dem Hauptbahnhof von Hannover oder den Süderelbbrücken zwischen Harburg und Wilhelmsburg bekannt wurde. [34] Der Cousin seines Vater, Gustav Stier, entwarf schon die preußischen Kassenanweisungen von 1856. Der mittelalterliche Entwurf wurde von Ferdinand Luthmer eingereicht, zu dieser Zeit Lehrer an der Unterrichtsanstalt des Gewerbemuseums Berlins. [35] Er sollte später zusammen mit Otto Knille die Reichsbanknote zu 1000 Mark von 1884 (Abb. 18) gestalten, die mit kleinen Veränderungen bis 1922 gedruckt wurde. Abb. 18:  Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 2. Januar 1884, Entwurf Ferdinand Luthmer und Otto Knille, Stich Hans Meyer, Vorderseite. Quelle BGV. Abb. 19:  Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 2. Januar 1884, Entwurf Ferdinand Luthmer und Otto Knille, Stich Hans Meyer, Rückseite. Quelle BGV. Nachdem die Ergebnisse der Monatskonkurrenz vorgestellt worden waren, hielt der Direktor der königlichen preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, einen Vortrag über die Herstellung von Papiergeld und die Anforderungen an Entwürfe für Papiergeld. Zum Ende des Vortrags kam er auf die Reichskassenscheine zu sprechen, die gerade zur Ausgabe vorbereitet wurden. Da zwar der Reichskassenschein zu 50 Mark schon genehmigt war, der 20-Mark-Schein jedoch nicht, fragte er, ob er die beiden prämierten Entwürfe der Monatskonkurrenz bei den Reichsbehörden als Alternativen zu dem Zwanziger vorlegen dürfe. Wenn man den später ausgegebenen20-Mark-Schein betrachtet wird klar, dass Hubert Stier der Urheber dieses Scheins ist. Wappenschild, Raumaufteilung, Herold, Eichen- und Lorbeerkranz, Füllhorn und Reichsinsignien sowie Ranken sind in beiden Entwürfen vorhanden. Sie weichen in kleineren Details ab. So findet sich im Wappenschild später die Wertzahl „20“ statt des Reichsadlers, der Herold ist zum Schild hin- und nicht mehr abgewandt und der Zierrand auf der linken Seite ist hinzugekommen. Ansonsten sind beide Entwürfe fast gleich. Auch wenn Ferdinand Luthmer leer ausging, bekam er doch 1880 eine zweite Chance und wurde zum Wettbewerb eingeladen [36]  , aus dem die Reichsbanknoten zu 100 und 1000 Mark („Blaue Hunderter“ und „Braune Tausender“) hervorgingen, die über Jahrzehnte die Reichsbanknoten des Deutschen Reichs bis in die "Weimarer Republik" versinnbildlichten. Ferdinand Luthmer und Paul Thumann gingen als Sieger aus diesem Wettbewerb hervor. [37]    Den Stich der Reichskassenscheine besorgte Gustav Eilers. Am 4. Juli 1874 wurde der Zeitplan für die Herstellung der Reichskassenscheine im Reichskanzleramt vorgestellt. Insgesamt 14,4 Millionen Reichskassenscheine zu 5 Mark im Wert von 72 Millionen Mark sollten gedruckt werden, 1,8 Millionen Reichskassenscheine zu 20 Mark im Wert von 36 Millionen Mark und 240.000 Reichskassenscheine zu 50 Mark im Wert von 12 Millionen Mark. Der Start des Druckes wurde auf den 1. Oktober 1874 angesetzt. Bis zum Jahresende sollten alle Reichskassenscheine zu 50 Mark und 2 Millionen Scheine zu 5 Mark hergestellt sein. Der 20-Mark-Schein war für die ersten drei Monate noch nicht vorgesehen. [38] Im ersten Halbjahr des Jahres 1875 sollten zwei Drittel der Zwanziger und noch einmal 4,5 Millionen Fünfer folgen. Die Druckaufträge sollten bis auf kleine Restmengen im März 1876 abgeschlossen sein, um rechtzeitig mit dem Druck der Reichsbanknoten zu 100 und 1000 Mark beginnen zu können. Die Menge wurde jedoch nach dem Beschluss des Bundesrats vom 7. Juli 1874 von 120 Millionen auf 174.742.110 Mark um rund ein Drittel erhöht. Der Zeitplan verschob sich entsprechend, sodass erwartet wurde, die Aufträge erst zum 11. Oktober 1876 erfüllen zu können. Da das Reichskanzleramt wünschte, die Abschnitte zu 50 und 20 Mark gleichzeitig zu liefern, verzögerte sich die Herstellung der Reichskassenscheine zu 50 Mark, sodass zum 1. Januar 1875 zwar etwa 100.000 Reichskassenscheine zu 20 Mark vorhanden wären, allerdings auch nur 100.000 zu 50 Mark. Im weiteren Verlauf des Jahres könnten täglich 30.000 Fünf-Markscheine und jeweils 4000 Zwanzig- und Fünfzig-Markscheine hergestellt werden. [39] Zum 31. Dezember 1874 waren 2.004.000 Reichskassenscheine zu 5 Mark, 16.000 zu 20 Mark und 4000 zu 50 Mark an die Reichsschuldenverwaltung ausgehändigt worden. [40] Ende März 1876 wurde vom Direktor der preußischen Staatsdruckerei, Carl Busse, dem Reichskanzleramt mitgeteilt, dass die erforderliche Menge an Reichskassenscheinen gefertigt und die Arbeiten bis auf Scheine zum Ersatz nicht mehr umlauffähiger Scheine abgeschlossen seien. [41] Aus dem Bericht der Reichsschuldenkommission für das Jahr 1875 ist zu ersehen, dass beim Druck der Reichskassenscheine bezogen auf den Wert der Scheine etwa 1,3 % Ausschuss produziert wurde. [42] Mit dem Datum vom 24. Dezember 1874 wurden die neuen Reichskassenscheine im Reichsanzeiger Nr. 304 vom 29. Dezember 1874 angekündigt [43] und im Laufe des Januars 1875 ausgegeben. Abbildung 20 zeigt die offizielle Beschreibung der Reichskassenscheine mit dem Datum vom 11. Juli 1874. Abb. 20: Beschreibung der Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark mit dem Datum vom 11. Juli 1874. [44] Dr. Oliver Herzberg Anmerkungen [1] Abgeordneter Otto von Löe (Zentrum), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 140-141 (S. 135-156). [2]  Abgeordneter Hans Victor von Unruh (Nationalliberale), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 146-148 (S. 135-156). Die Bezeichnungen Bundesregierung und Bundeskanzleramt wurden aus der Debatte übernommen, auch wenn diese aus heutiger Sicht nicht mehr ganz korrekt waren, da es ab 1871 das Deutsche Reich gab. Im Sprachgebrauch war das offensichtlich noch nicht ganz angekommen, weshalb hier noch Begriffe aus der Zeit des Deutschen und Norddeutschen Bundes verwendet wurden. [3]  Aktenstück 15, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 29.1873, 4. Jahrgang, S. 70-76. [4]  Die Reform des deutschen Geldwesens, Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 139. [5]  Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 140-141. [6]  Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 141. [7]  Die Reform des deutschen Geldwesens Band 1: Geschichte der deutschen Geldreform, Duncker und Humblot, Leipzig, 1898, S. 238. [8]  Abgeordneter Alexander Georg von Mosle (Nationalliberale), Protokoll zur 11. Sitzung am 29. März 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 143 (S. 135-156). [9]  Antrag zur dritten Lesung des Gesetzes betreffend der Ausprägung von Reichsgoldmünzen, BArch R1401/ 1267 Bl. 70-71. [10]  Aktenstück 64, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 29.1873, 4. Jahrgang, S. 376. [11]  Staatsminister Otto Camphausen, Protokoll zur 29. Sitzung am 8. Mai 1873, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 27.1873, 4. Jahrgang, S. 564-565 (S. 537-570). [12]  Protokoll der Sitzung des Staatsministeriums vom 13. Mai 1873, BArch R1401/1267 Bl. 87-88. [13]  Anlage A zum Protokoll der Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 1873, BArch R1401/1267 Bl. 96. [14]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 12-13. [15]  Münzgesetz vom 9. Juli 1873, Reichsgesetzblatt Band 1873, Nr. 22, S. 233-240. [16]  Gesetz vom 30. April 1874, Reichsgesetzblatt Band 1874, Nr. 30, S. 40-41. [17]  Abgeordneter Dr. Karl Peter Klügmann (Nationalliberale), Protokoll zur 35. Sitzung am 18. April 1874, Verhandlungen des Reichstages, Bd. 32.1874, 4. Jahrgang, S. 924 (S. 917-949). [18]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 12-13. [19]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das königliche Finanzministerium vom 3. Juli 1873, BArch R1401/1268 Bl. 15. [20]  Brief vom Direktor der königlich-preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 7. Mai 1874, BArch R1401/1268 Bl. 30-31. [21]  Mitteilungen aus den Vereinen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 55, 11. Juli 1874, S. 222-223. [22]  Anton von Werner, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Anton_von_Werner . [23] Quelle: https://commons.wikimedia.org/wiki/File:A_v_Werner_-_Kaiserproklamation_am_18_Januar_1871_(3._Fassung_1885).jpg [24] Quelle: Wilhelm Peters - Entwurf für die Wandmalereien in der Bibliothek der Burg Hohenzollern "Gründung der Kirche Maria Zell unter dem Zollernberg" - BG-M-SG 5714-92 - Berlinische Galerie.jpg   https://sammlung-online.berlinischegalerie.de:443/eMP/eMuseumPlus?service=ExternalInterface&module=collection&objectId=141880&viewType=detailView [25]  Akademie der Künste [Hrsg.]: Verzeichnis der Werke lebender Künstler auf der Ausstellung der Königlichen Akademie der Künste zu Berlin im Landesausstellungsgebäude, XXXIX. Kunstausstellung, 1854, S. 77. [26]  Brief vom Reichskanzleramt vom 11. Mai 1874 BArch R1401/ 1268 Bl. 32-50. [27]  Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 35, 2. Mai 1874, S. 144. [28]  Mitteilungen aus den Vereinen in "Deutsche Bauzeitung", 1874, 8. Jahrgang, Nr. 55, 11. Juli 1874, S. 222-223. [29] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=5 [30] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=4 [31] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=3 [32] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=2 [33] Quelle: Technische Universität Berlin Architekturmuseum https://architekturmuseum.ub.tu-berlin.de/index.php?p=79&POS=1 [34]  Hubert Stier, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Hubert_Stier [35]  Ferdinand Luthmer, wikipedia, abgerufen 19.3.2024, https://de.wikipedia.org/wiki/Ferdinand_Luthmer [36]  Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1880, 14. Jahrgang, Nr. 26, 31. März 1880, S. 140. [37]  Konkurrenzen in "Deutsche Bauzeitung", 1880, 14. Jahrgang, Nr. 32, 21. April 1880, S. 170. [38]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 11. Juli 1874, BArch R1401 1268 Bl. 62-68. [39]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 2. Oktober 1874, BArch R1401/1268 Bl. 72-73. [40]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 31. Dezember 1874, BArch R1401/1268 Bl. 81. [41]  Brief des Direktors der preußischen Staatsdruckerei an das Reichskanzleramt vom 8. April 1876, BArch R1401/1268 Bl. 110. [42]  Neunter Bericht der Reichsschuldenkommission vom 11. November 1876, in Verhandlungen des Reichstages, Aktenstücke Bd. 43. 1876 4. Jahrgang, S.653 - 655. [43]  Deutscher Reichsanzeiger vom 29. Dezember 1874, 1874, Nr. 304, S. 1. [44] Quelle: BArch 1401/1267 Bl. 216.

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