Als Kurantgeld (lat. currere = [um]laufen) wurden im 19. Jahrhundert sog. Umlaufgeld und als solches gesetzliche Zahlungsmittel bezeichnet, die in jeder Höhe und von Jedermann in Zahlung genommen werden mussten.
Preussen, Königreich


Reuss ältere Linie, Fürstentum


Auf sog. altdeutschen Banknoten und Kassenscheinen aus dem 19. Jahrhundert findet sich oft der Währungszusatz "Courant" bei Thaler-Scheinen der norddeutschen Staaten, um den Charakter des Geldscheins als öffentliches Zahlungsmittel zu unterstreichen.
Beispiele:
Anhalt-Bernburg: Anhalt-Bernburgische Staatsschulden-Tilgungs-Commission 1850-1852
Anhalt-Cöthen: Anhalt-Cöthensche Rentkammer 1829
Anhalt-Dessau: Anhalt-Dessauische Landesbank 1847
Braunschweig: Herzoglich Braunschweig-Lüneburgische Leihhaus-Commission 1813-1842
Hannover: Hannoversche Bank 1857
Mecklenburg-Strelitz: Großherzoglich Mecklenburgische Finanz-Commission 1866-1869
Preussen: Hauptverwaltung der Staats-Schulden 1824-1856
Sachsen-Meiningen: Mitteldeutsche Creditbank 1856
Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)
Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte
Comments