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2946 Ergebnisse gefunden für „“

  • Leserpost: 20 Milliarden Mark ohne Kontrollnummer

    Hallo Herr Grabowski, wieder was erbeutet: 22. Auflage GRABOWSKI, DEU-137 e) – 20 Mrd. Mark 1.10.1923 ohne KN! Das Firmenzeichen ist HO und das ist auch im Katalog aufgeführt, ferner schreiben Sie zu e): Kn. 6-stellig rot! Mit freundlichen Sammlergrüßen M. Brehme Anmerkung der Redaktion Da haben Sie wohl ein sog. unfertiges Stück. Das heißt, der Schein ist zwar fertig gedruckt, aber noch nicht nummeriert. Ohne die Nummerierung ist er eigentlich nicht umlauffähig weil nicht gültig. In Zeiten der Inflation und Hochinflation fiel das aber oft nicht auf. Der Schein ist sehr wohl umgelaufen, wie man an den deutlichen Gebrauchsspuren sieht. Was ist also passiert? Hat man einfach vergessen, den Schein zu nummerieren? Nun ist es leider so, dass über die fertig nummerierten und damit umlauffähigen Scheine akribisch Buch geführt wurde. Da wäre es natürlich aufgefallen, wenn Scheine gestohlen worden wären. Weil in der Inflation auch viele private Druckereien an der Herstellung von Reichsbanknoten beteiligt waren, konnte es schon mal vorkommen, dass ganze Bogen von Banknoten ohne Nummerierung (Makulatur) in der Druckerei (hier HO = Gebr. Hoesch in Hamburg) entwendet und die Scheine ausgeschnitten und dann ohne Nummer in Verkehr gebracht wurden. Das ist selten aufgefallen. Um so ein Stück dürfte es sich hier handeln. Ich wünsche noch viel Spaß beim Hobby. Hans-Ludwig Grabowski

  • Aus privaten Sammlungen: 5 Francs der Société Générale de Belqique von 1917

    Die vor den deutschen Truppen nach Frankreich und später nach England geflohene bel­gische Regierung ­hatte u.a. auch die Druckplatten für die Noten der Banque Nationale de Belgique mitgenommen. Von der deutschen Besatzung wurde deshalb der Nationalbank am 22. Dezember 1914 das Notenrecht entzogen und vom 24. Dezember 1914 bis zum 11. November 1918 – dem Tag der Unterzeichnung des Waffenstillstands – war die Société Générale de Belgique zur Notenausgabe autorisiert. Mit dem Umtausch in reguläre Bank­noten der Banque Nationale im Verhältnis 1:1 sollte spätestens drei Monate nach Friedensschluss begonnen werden. Neben den Scheinen der Société Générale wurden während der deutschen Besatzung aber auch weiterhin Noten der Banque Nationale ausgegeben (Antwerpener Ausgabe). Am 1. November 1918 nahm die belgische Nationalbank ihre alte Funktion als Notenbank wieder auf, während die Noten der Société Générale de Belgique weiter neben belgischen Nationalbanknoten und deutschem Geld umliefen. Alle Noten tragen das Datum des Drucktages (26. Dezember 1914 bis 29. Oktober 1918). Die Vorderseiten sind jeweils in französischer und die Rückseiten in niederländischer Sprache ausgeführt. Objekttyp: Staatspapiergeld, Besatzungsausgabe Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Königreich Belgien unter deutscher Besatzung Emittent: Société Générale de Belqique (Belgische Generalgesellschaft) Nominal: 5 Francs / Frank Datierung: 12. Juli 1917 Vorderseite: Porträt der Königin Marie-Louise Rückseite: Wertangabe in Ornamenten Material: Papier mit Wasserzeichen Wellenlinien Format: 125 mm x 80 mm Nummerierung: V 085970 Auflage: 17.862.000 Stück Gültigkeit: Umlauf bis 1919 Zitate: EWK-3 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) Ro/Gra 435 (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM 88 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. II – General Issues: Belgium) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Zum Verlags-Shop

  • Ein unedierter Gutschein aus Sinzig am Rhein

    An dieser Stelle möchte ich einen bislang unbekannten Gutschein aus Sinzig vorstellen. Dieser Schein hat aus meiner Sicht eine interessante Geschichte zu erzählen. Vor etwa 30 Jahren habe ich diesen Gutschein in den USA erworben und seitdem in meiner Sammlung aufbewahrt. Jetzt, bei einer erneuten Sichtung, habe ich ihn „wiederentdeckt“. Dabei stellten sich mir einige Fragen wie: Was war der "Rheinische Hof", wann wurde der Schein ausgegeben und warum? In keinem der bekannten Notgeldkataloge ist dieser Schein aufgeführt. Meine Neugier war geweckt und so begannen meine Nachforschungen. Der Gutschein hat das Format 47 x 40 mm und ist einseitig auf grau-beigem Kartonpapier gedruckt. Datum, KN, Wasserzeichen, Unterschrift oder Stempel fehlen. Der Wert beträgt 20 Pfennig. Als Herausgeber ist der „Rheinische Hof Sinzig“ angegeben. Sinzig ist eine Stadt mit heute rund 17.500 Einwohnern am Mittelrhein im Landkreis Ahrweiler im Bundesland Rheinland-Pfalz. Der Rheinische Hof war ein gut geführtes Hotel mit Restaurant im Stadtzentrum von Sinzig. Die heutige Adresse soll Mühlenbachstraße 44 gewesen sein. Die Straße wurde im Laufe der Zeit mehrfach umbenannt. Das Hotel-Restaurant bestand bereits lange vor dem Ersten Weltkrieg und wurde bis zu seiner Schließung und dem Abriss in den 1960er Jahren mehrfach verkauft und umgebaut. Von 1927 bis Ende 1928 verfügte es sogar über einen eigenen Kinosaal mit 200 Plätzen. Postkarte Hotel Rheinischer Hof aus den 1950er Jahren. Zunächst wurde vermutet, dass der Gutschein als Wechselgeld für den Kinobesuch gedient haben könnte. Im Jahr 1927 war jedoch allgemein genügend Münzgeld vorhanden, so dass die Ausgabe von Gutscheinen überflüssig wurde. Weitere Recherchen ergaben, dass nach dem Ende des Ersten Weltkrieges im Rahmen der alliierten Rheinlandbesetzung US-amerikanische Truppenteile im Kreis Ahrweiler untergebracht waren. In Sinzig hatte Brigadegeneral Douglas MacArthur als Kommandeur der 84th Infantry Brigade sein Hauptquartier aufgeschlagen. MacArthur, der hochdekorierte General beider Weltkriege.[1] Den damals 3.500 Einwohnern von Sinzig standen ca. 2.700 US-amerikanische Militärangehörige gegenüber, die in der Stadt einquartiert waren. Die Soldaten blieben bis zu ihrer Rückkehr in die USA Ende 1919/Anfang 1920 in Sinzig und versorgten u.a. ca. 30-40.000 Pferde und Maultiere, die auf der „Goldenen Meile“ standen. Als „Goldene Meile“ wird allgemein die fruchtbare Rheinebene zwischen Remagen und Bad Breisig bezeichnet. Traurige Berühmtheit erlangte die „Goldene Meile“ nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges als Kriegsgefangenenlager für bis zu 290.000 deutsche Kriegsgefangene. Die Unterbringung so vieler Militärangehöriger muss die Stadt Sinzig vor zahlreiche Probleme gestellt haben. Zwar wurde in den Jahren 1917 bis 1919 von der Stadt geprägtes Notgeld ausgegeben, aber es ist anzunehmen, dass dies nicht immer ausreichte, um den Bedarf zu decken. Auch die US-Soldaten gingen aus, besuchten Gaststätten und konsumierten. Vermutlich hat der damalige Pächter des Rheinischen Hofes der Kleingeldknappheit durch die Ausgabe von Gutscheinen entgegengewirkt. Immerhin stand auf den Scheinen ein Einlöseversprechen. Es ist denkbar, dass einer der US-amerikanischen Gäste des Restaurants den Gutschein mit in die Heimat nahm und dort aufbewahrte. Seine Erben verkauften ihn dann später. Aus meiner Sicht kann die Ausgabe des Gutscheins daher für das Jahr 1919 angenommen werden. Es handelt sich um das einzige bisher bekannte Exemplar. Weitere gedruckte Gutscheine der Stadt Sinzig oder des Handels und Gewerbes aus der Zeit von 1918 bis 1920 sind nicht bekannt. Thomas van Eck Anmerkungen: Meinen Dank gilt dem Heimatmuseum in Sinzig für die freundliche Unterstützung bei der Recherche. [1] An dieser Stelle sei auf den lesenswerten Vortrag „Herta Heuser und der General - ein Hauch von Weltgeschichte in Sinzig“ verwiesen (www.museum-sinzig.de/2019-02-ein-amerikaner-in-sinzig.html). [2] Vgl. Wikipedia „Goldene Meile“ und „Goldene Meile (Kriegsgefangenenlager)“.

  • Neuer Katalog zum Touristengeld aus Rumänien

    Ştefan Vasiliţă/Alexandru Ivan: BANII TURIŞTILOR. Cecuri de călătorie (BNR, BRCE) şi tichete, cupoane, vouchere NAVROM, ACR, ONT Carpaţi 1947-1989 (Touristengeld – Reiseschecks der staatlichen rumänischen Banken sowie Gutscheine und Kupons von NAVROM, ACR, ONT Carpaţi 1947-1989) Dinasty Books, 2020. 2 Bände 18 x 25 cm: Band 1 - Beschreibung und Geschichte, Hardcover, 120 Seiten, Band 2 – Katalog, Softcover, 60 Seiten. Durchgehen farbig. In rumänischer Sprache, mit englischer Zusammenfassung. ISBN 978-606-8926-50-6 / 978-606-8926-51-3 Kosten für beide Bände ca. USD 30, zu bestellen beim Autor Stefan Vasiliţă: watashi1ro@yahoo.com Ein noch weitgehende unerforschtes Sammelgebiet sind die Reiseschecks, Wert- und Gutscheine, die in den sozialistischen Ländern bis Anfang der 1990er Jahre an Reisende ausgegeben wurden und zur Bezahlung von touristischen Dienstleistungen dienten. Mit dem vorliegenden Buch haben die Autoren hierzu für Rumänien ein grundlegendes Werk vorgelegt, das dieses Gebiet näher erschließt. Das Buch unterteilt sich  dabei in zwei Teile – einen Band, der die Hintergründe der einzelnen Ausgaben sowie die ermittelten Varianten näher erläutert, sowie einen separaten Katalogteil. Gerade das Sammelgebiet der Reiseschecks im Verkehr zwischen den sozialistischen Ländern wartet noch auf eine Aufarbeitung. Anders als bei Reiseschecks in westlichen Staaten, wie sie etwa von der American Express Company ausgegeben wurden, die in beliebiger Menge zu erwerben waren und im Gegensatz zu Bargeld vor allem den Vorteil eines Ersatzes bei Verlust boten, dienten die Reiseschecks im Reiseverkehr zwischen den sozialistischen Ländern der Steuerung und Kontrolle der Mitführung von Zahlungsmitteln bei Auslandsreisen, deren Ausfuhr in der Regel verboten war. Die zwischen den Staats- und Außenhandelsbanken vereinbarten Zahlungsmittelkontingente für den Reiseverkehr konnten über den Einsatz von Reiseschecks gesteuert, verteilt und verrechnet werden. Bei den Reiseschecks betrachten die Autoren dabei nicht nur die in Rumänien von ausländischen Touristen verwendeten Reiseschecks, sondern auch solche, die rumänische Reisende im (zumeist sozialistischen Ausland) mit sich führten und die ab Ende der 1950er Jahre zunächst von der rumänischen Staatsbank, ab 1968 von der rumänischen Außenhandelsbank ausgegeben wurden. Es zeigt sich, dass Reisende trotz offiziellen Verbotes (geringe) Kontingente an Landeswährung ausführen dürften, dessen Umtausch im Ausland sie genau nachzuweisen hatten. Gleiches galt für die Verwendung von Devisen, die etwa Flugzeugbesatzungen der staatlichen Fluggesellschaft Tarom für Auslandsreisen zugeteilt wurden. In den 1950er Jahren nahm auch der Tourismus in Rumänien an Bedeutung zu. Zunächst waren es wenige Reisende, ab Mitte der 1960er Jahre dann wurden Tourismusreisen nach Rumänien auch in westlichen Ländern durch das staatliche Reisebüro aktiv beworben. Insbesondere private Autoreisen und Flusskreuzfahrten mit den Schiffen der staatlichen Reederei Navrom waren beliebt und brachten Devisen ins Land. Wegen der zunehmend angespannteren Versorgungslage war das Reisenden-Aufkommen aus dem Ausland ab Mitte der 1980er Jahre rückläufig. Der erste Teil des Buches behandelt nach einer kurzen Geschichte des Reiseschecks die von der Rumänischen Staatsbank sowie der Außenhandelsbank ausgegeben Reiseschecks, von denen die Autoren insgesamt neun verschiedene Ausgaben mit zahlreichen Varianten identifizierten konnten. Hierzu enthält das Buch genaue Aufstellungen über Varianten im Druck einschließlich der verwendeten Unterschriften. Der zweite Teil erfasst Reiseschecks aus sozialistischen Ländern, die Reisende aus solchen Ländern in Rumänien zur Einlösung brachten. Hier sei die Anmerkung erlaubt, dass neben Schecks aus der UdSSR, Ungarn und Polen (sowie interessanterweise auch aus Finnland) auch solche der Staatsbank der DDR hätten berücksichtigt werden können. Im dritten Teil schließlich gehen die Autoren auf das Schiffsgeld der Navrom ein, von dem es Ausgaben in rumänischen Lei und US-Dollar gibt, sowie auf die Gutscheine des rumänischen Tourismusverbandes und des Automobilclubs für Übernachtungen und Verpflegung, die Reisende vor Beginn ihres Urlaubs bei den Automobilclubs ihrer Heimatländer erwerben konnten. Die daneben existierenden Kupons zahlreicher Hotels aus den 1970er und 1980er Jahren werden zwar erwähnt, jedoch nicht im Einzelnen katalogisiert. Der separate Katalogteil selbst nimmt eine Bewertung nach Seltenheit vor, wobei die Autoren in sieben Stufen zwischen C (häufig, mehr als 50 Exemplare bekannt) und R5 (nur 1 Exemplar bekannt) differenzieren. Preise werden nicht angegeben, was sinnvoll erscheint, da sich ein Markt für diese speziellen Scheine erst entwickeln müsste. Besonders aufschlussreich sind neben den zahlreichen Abbildungen von Schecks und Gutscheinen die zeitgenössischen Dokumente mit Erläuterungen, die den Zahlungsverkehr im Reiseverkehr nach Rumänien sowie von Rumänen ins Ausland belegen. Gerade bei letzteren gab es danach keine stringenten Vorgaben, ob Reiseschecks ausgegeben oder rumänische Zahlungsmittel ausgeführt werden durften, die dann im Zielland gegen Landeswährung umgetauscht werden konnten. Wer sich mit diesem Sammelgebiet näher beschäftigt, wird in dem hochwertig gemachten Buch viel Neues entdecken. Dr. Sven Gerhard

  • Lexikon: Kassenscheine

    Kassenscheine sind vom Staat ausgegebenes Papiergeld. Viele altdeutschen Staaten bezeichneten so ihr Staatspapiergeld (Beispiele: Reuß ältere Linie, Kurhessen, Sachsen-Altenburg). Es gab auch zahlreiche ähnliche Bezeichnungen wie "Kassen-Anweisungen" (Beispiele: Sachsen-Coburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Sachsen-Weimar-Eisenach) oder Kassen-Billets (Beispiele: Sachsen, Schwarzburg-Rudolstadt). Preußen, Haupt-Verwaltung der Staatsschulden: Kassen-Anweisung über 1 Thaler von 1861. In diesem Zusammenhang sei auch auf Darlehnskassenscheine, Reichskassenscheine und Reichskreditkassenscheine hingewiesen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski/Kranz: Das Papiergeld der altdeutschen Staaten Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-188-8 Auflage: 1. Auflage 2020 Format: 17 x 24 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 344 Preis: 69,00 Euro Zur Leseprobe Zum Shop

  • Wertbeständige Bremer Schatzanweisungen 1924

    Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Mark-Währung zusammenbrach, mussten viele Kommunen nach kreativen Lösungen suchen, um ihre Infrastrukturmaßnahmen zu finanzieren und wertbeständiges Notgeld zu schaffen. Eine aus der Not geborene Finanzinnovation waren in dieser Zeit die „wertbeständigen Anleihen“, die auf der Basis von Goldmark, Dollar, Roggen, Weizen, Kohle etc. bis Ende 1923 verstärkt in Umlauf kamen und in kleinen Stückelungen auch als wertbeständiges Notgeld genutzt wurden. Die Hansestadt Bremen begab 1923 eine Dollaranleihe, die sie in Form von Anteilscheinen in kleineren Nennwerten verbriefte. 1924 wurden die stark abgenutzten Anteilscheine in Bremer Dollar-Schatzanweisungen umgetauscht. Im Oktober 1923 beschloss der Senat des Staates Bremen die Ausgabe einer in Anteilscheine gestückelten Dollaranleihe im Gesamtwert von einer Million Dollar nordamerikanischer Währung (= 4,2 Millionen Goldmark). Die Anteilsscheine waren Inhaberpapiere und dienten insbesondere dazu, tägliche Einkäufe zu tätigen, ohne sie mit Unmengen von täglich wertloser werdenden Papiermark bezahlen zu müssen. Als Sicherheit für die Dollaranleihe bzw. deren Anteilscheine haftete der Bremer Staat mit seinen gesamten Einkünften und seinem gesamten Vermögen. Es wurden in sieben Serien wertbeständige, als Notgeld verwendbare Anteilsscheine an der Dollaranleihe mit den Nennwerten 1/100, 1/50, 1/10, 1/5, ½, 1, 5 und 10 Dollar ausgegeben. Bremischer Staat, Dollaranleihe Reihe 1 von 1923 über 1 Dollar nordamerikanischer Währung (= 4,20 Mark Gold), ausgegeben von der Finanzdeputation Bremen am 22. Oktober 1923, Vorder- und Rückseite. Die Inhaber der am 22. Oktober 1923 ausgegebenen Anteilscheine waren berechtigt nach rund fünf Monaten am 31. März 1924 bei der Staatshauptkasse nach ihrer Wahl entweder eine vom 1. April 1924 an mit 5 Prozent verzinsliche und am 15. Oktober 1926 rückzahlbare Schatzanweisung des Bremischen Staates in gleichem Dollarbetrag oder den Gegenwert des Nennbetrags in Reichswährung nach dem Mittelkurs der letzten dem 31. März 1924 vorhergehenden amtliche Notierung für Kabel New York zu fordern. Als Anfang 1924 wegen starker Abnutzung im Umlauf mit der Einlösung der Anteilscheine begonnen werden musste, gab die Finanzdeputation mit Ausgabedatum 10. März 1924 als Ersatz eine neue Serie zu 1, 5, 10 und 20 Dollar bzw. 4,20, 21, 42 und 84 Goldmark (zinslos) „Bremer Schatzanweisungen, Serie 1“ aus. Die Aktienzertifikate und die für Januar 1927 zur Rückzahlung vorgesehenen Schatzanweisungen waren bis zum 23. Januar 1925 im Umlauf. Auf Veranlassung des Reichsfinanzministers, der dieses nicht genehmigte Notgeld duldete, wurden sie jedoch ab dem 30. Mai 1924 nicht mehr neu ausgegeben; stattdessen ließ der Minister eine bessere Versorgung Bremens mit Rentenmarkscheinen veranlassen. Das Emissionsvolumen der Schatzanweisungen betrug 2.400.000 Dollar. Die Schatzanweisungen sind äußerst seltene Wertpapiere. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 1 Dollar nordamerikanischer Währung (= 4,20 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorder- und Rückseite. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 5 Dollar nordamerikanischer Währung (= 21 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorder- und Rückseite. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 10 Dollar nordamerikanischer Währung (= 42 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorderseite. Zinslose Bremer Dollar-Schatzanweisung Reihe 1, ausgegeben über 20 Dollar nordamerikanischer Währung (= 84 Mark Gold) von der Finanzdeputation des Bremischen Staats, datiert Bremen den 10. März 1924, rückzahlbar im Januar 1927, Vorder- und Rückseite. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski. Literaturhinweis: Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Aus privaten Sammlungen: Musterschein zu 500 Mark der Sächsischen Bank von 1890

    Die Sächsische Bank zu Dresden wurde durch königliches Dekret im Juli 1865 errichtet und erhielt das Recht zur unbeschränkten Notenausgabe für vorerst 25 Jahre. Der Notenumlauf wuchs ständig an, da ihre Noten im gesamten Land kursierten und der Geldbedarf durch die wirtschaftliche Entwicklung immer größer wurde. Trotz der Beschränkungen für Notenbanken in der Folge der Reichsgründung, gehörte sie im Jahre 1906 zu den noch verbliebenen vier Länder­notenbanken (Baden, Bayern, Sachsen, Württemberg), deren Banknoten gleichwertig neben den Noten der Reichsbank im gesamten Reichsgebiet kursieren durften. Zum 1. Januar 1935 wurde ihr Notenrecht durch das Reichswirtschaftsministerium gekündigt. Zum 2. April 1936 wurden die noch in Umlauf befindlichen Banknoten ungültig. Objekttyp: Muster-Banknote Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Königreich Sachsen Emittent: Sächsische Bank zu Dresden Nominal: 500 Mark Datierung: 15. Juni 1890 Vorderseite: links Frauenkopf mit Blumenkranz als Allegorie der Bank, rechts Merkurkopf als Allegorie des Handels, blauer Überdruck "MUSTERDRUCK" Rückseite: Wertangabe in Ornamenten, blauer Überdruck "MUSTERDRUCK Material: Papier mit Wasserzeichen "SV zD 500 500" sowie dreifache Perforation "UNGÜLTIG" und siebenfacher Sternlochung Format: 176 mm x 106 mm Nummerierung: ohne Gültigkeit: nicht ausgegeben (Umlaufstück von Juni 1890 bis 20. November 1923) Zitate: SAX-7M (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SAX-7M (Grabowski: Das Papiergeld der deutschen Länder 1871 – 1948) Ro/Gra 745M (Rosenberg/Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) SCWPM S953 (Standard Catalog of World Paper Money, Vol. I – Specialized Issues: Germany) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Sammlungsverkauf und Einkommenssteuer

    Hinweis: Der nachfolgende Beitrag enthält allgemeine Darstellungen zu Fragen des Einkommenssteuerrechts. Er stellt die persönliche Meinung des Autors dar und ist keine Steuer- oder Rechtsberatung. Der Autor kann keine steuerrechtliche Beratung im Einzelfall erteilen. Für viele Sammler kommt irgendwann der Zeitpunkt, sich von ihrer über viele Jahre zusammengetragenen Sammlung (oder Teilen davon) zu trennen. Häufig stellt sich dann die Frage: Muss ich den Verkaufserlös versteuern? Oder einen Gewinn, weil die Erlöse aus dem Verkauf der Sammlungsstücke die seinerzeitigen Einkaufspreise übersteigen? Praktisch gesprochen – muss ich evtl. eine Einkommensteuererklärung abgeben, und was muss ich darin angeben? Abb. erstellt mit Hilfe von Künstlicher Intelligenz (KI). Gleich vorweg – im Ergebnis nichts, wenn man es richtig macht. Der Gewinn aus dem Verkauf einer über Jahre zusammengetragenen privaten Sammlung ist nicht einkommensteuerpflichtig. So hat es der Bundesfinanzhof (die höchste deutsche Gerichtsinstanz auf dem Gebiet des Steuer- und Zollrechts) in einer Entscheidung aus dem Jahr 2020[1] deutlich gesagt. Die Verwertung einer Sammlung ist danach „der letzte Schritt einer Vermögensverwaltung“ und keine Händlertätigkeit, bei der Gewinne grundsätzlich einkommenssteuerpflichtig sind. Es fehlt bei einem Sammlungsverkauf die für einen Händler typische Gewinnerzielungsabsicht, da Sammlungsstücke nicht gezielt mit dem Vorsatz, sie mit Gewinn wieder zu verkaufen (Wiederverkaufsabsicht), erworben werden. Ein Hinweis: Eine „über Jahre zusammengetragenen Sammlung“ bedeutet, dass das letzte Stück der Sammlung wenigstens ein Jahr in dieser gewesen sein muss. Einkünfte aus dem Verkauf von Sammlungsstücken, die weniger als ein Jahr in der Sammlung gehalten wurden, sind einkommensteuerpflichtig, wenn sie oberhalb (geringer) Freigrenzen[2] liegen. Sammler werden sich überlegen müssen, wie sie die Sammlung verwerten möchten. Ein Verkauf der Sammlung als Ganzes oder in Teilen an einen anderen Sammler oder an einen Händler kann in Betracht kommen, oder die Einlieferung bei einem Auktionshaus. Oder aber man nimmt die Sache selbst in die Hand und stellt die Sammlungsstücke zum Verkauf auf Online-Auktionsplattformen wie ebay oder Delcampe ein. Auf die Frage der Steuerpflichtigkeit der Veräußerung einer Sammlung selbst hat der Verwertungsweg keinen Einfluss. Aber: Wer bei der Verwertung seiner Sammlung so vorgehen will, dass die Sammlungsstücke auf Online-Auktionsplattformen - in mehreren Losen und vielleicht über einen längeren Zeitraum hinweg - verkauft werden sollen, muss sich vorab einige Überlegungen machen und Unterlagen zusammenstellen, weil bei dieser Art des Verkaufs eine Rückfrage des Finanzamts in Zukunft wahrscheinlicher werden kann, ob man als Händler tätig wird. Das gilt umso mehr für denjenigen, der auf diesen Verkaufsplattformen bereits regelmäßig als Verkäufer aktiv ist, oder dort sogar gewerblich handelt. Zwar ist ein Verkauf der Sammlung über diesen Weg steuerrechtlich im Ergebnis nicht anders zu bewerten als eine Einlieferung in eine Auktion oder der Verkauf an einen Händler. Er kann aber gerade dann, wenn man ansonsten auch auf diesen Plattformen verkauft, im Ergebnis zu einer Versteuerung der Erlöse führen, wenn gegenüber dem Finanzamt der Nachweis nicht gelingt, dass eine Sammlung verkauft und keine Händlertätigkeit betrieben wird. In der erwähnten Entscheidung des Bundesfinanzhofes aus dem Jahr 2020 hatte ein Sammler seine über Jahre zusammengetragene Modellbahnsammlung über einen längeren Zeitraum hinweg in einzelnen Artikeln auf ebay veräußert. Was die Sache kompliziert machte: Der Sammler war schon seit längerer Zeit auf ebay aktiv und betrieb dort gewerblich einen ebay-Shop, in dem er ebenfalls Modellbahnartikel verkaufte. Wie konnte nun der private Teil der Sammlungsverwertung von den übrigen gewerblichen Verkaufsaktivitäten auf derselben Plattform abgegrenzt werden? Im Zusammenhang mit dieser Frage hat der Bundesfinanzhof einen Hinweis gegeben, der auch für die private Sammlungsverwertung wichtig ist: Allein der Verkauf von Sammlungsgegenständen auf einer Plattform wie ebay oder Delcampe über einen längeren Zeitraum hinweg indiziert noch nicht, dass ein solcher Verkauf gewerblich erfolgt und damit eine Händlertätigkeit vorliegt. Das ist für denjenigen, der seine Sammlung verkaufen will, von großer Bedeutung: Ein Verkauf über diese Plattformen führt nicht per se zu einer Steuerpflicht. Dennoch ist Vorsicht geboten, denn ein Verkauf über diese Plattformen über längere Zeiträume hinweg legt dem äußeren Bild nach eine Händlertätigkeit zumindest nahe. So wird vermutlich auch das Finanzamt argumentieren, dass auf die Verkäufe aufmerksam gemacht worden ist, und den Verkäufer zu weiteren Erklärungen auffordern. Und das kann in Zukunft häufiger vorkommen: Auktionsplattformen wie ebay und Delcampe melden ab 2024 Verkäufer mit Umsatzzahlen oder verkauften Artikeln oberhalb bestimmter Schwellenwerte[3] an die Finanzbehörden. Wie die Finanzämter mit diesen Meldungen umgehen, wird sich zeigen. Es liegt jedoch nahe, dass sie bei größeren Umsätzen und einer Vielzahl verkaufter Artikel den Verkäufer anschreiben und um Auskunft bitten werden. Es ist anzunehmen, dass die Finanzämter im Zweifelsfall argumentieren werden, dass ein Verkauf über ebay über längere Zeit hinweg oberhalb bestimmter Schwellenwerte nahelegt, bei dem Verkäufer handele es sich um einen gewerblich tätigen Händler. Praktisch heißt das: Gewinne aus der Händlertätigkeit sind einkommensteuerpflichtig und in der Einkommenssteuererklärung anzugeben. Macht der Sammler zur Höhe der Gewinne keine Angaben, wird das Finanzamt diese auf Basis der Umsätze schätzen. Auch steht das Risiko eines Steuerstrafverfahrens im Raum, wenn solche Gewinne gegenüber dem Finanzamt nicht angegeben werden. Es ist also wichtig, dem Finanzamt schlüssig darlegen zu können, dass eben ein Verkauf einer über Jahre zusammengetragenen Sammlung vorliegt. Feste Regeln dafür gibt es nicht. Es hilft, sich einmal selbst zu strukturieren und in die Person des Mitarbeitenden im Finanzamt hineinzuversetzen: Was kann insoweit überzeugen? Das zu berücksichtigen ist auch wichtig, sollte keine Einigung mit dem Finanzamt erzielt werden können und der Fall vor dem Finanzgericht landen. Die Finanzgerichte sind nach den Vorgaben des Bundesfinanzhofes gehalten, alle Möglichkeiten und Beweismittel auszuschöpfen, um einen Sachverhalt zu klären. Es gibt also nicht „die“ richtige Unterlage, vielmehr zählt der Gesamteindruck. Gut vorbereitet ist, wer seine Ankäufe dokumentiert hat, idealerweise mit Datum, Preis und wo man das Stück erworben hat. Liegen noch Rechnungen von Auktionshäusern vor, ist man bestens gerüstet. Nicht immer ist das der Fall. Aber, wie gesagt, es gilt den äußeren Eindruck, dass man Händler sei, gegenüber dem Finanzamt auszuräumen. Hier helfen vorhandene Händlerrechnungen und eigene Aufzeichnungen, Bestandslisten, Mitgliedschaften in Sammlervereinen, oder sonstige Unterlagen, mit denen man sein Hobby und den Erwerb von Sammlungsgegenständen veranschaulichen kann. Auch die Verkäufe sollten genau dokumentiert werden[4]. Das alles muss gut zusammengestellt und schlüssig dargelegt werden. Auf "Juristendeutsch" kommt es nicht an. Wichtig ist die Darstellung für den Mitarbeitenden im Finanzamt (der vielleicht oder sogar wahrscheinlich kein Sammler ist) nachvollziehbar und verständlich zu gestalten und belegen zu können. Wer keine Unterlagen vorlegt und auch keine Erklärungen zu dem Erwerb seiner Sammlungsgegenstände abgeben kann, kann gegenüber dem Finanzamt in arge Erklärungsnot geraten. In diesen Fällen mag – nicht wegen einer einkommensteuerrechtlich anderen Bewertung, sondern allein aus praktischen Gründen – die gesamthafte Verwertung der Sammlung etwa über ein Auktionshaus der bessere Weg sein, weil dadurch deutlich wird, dass die Versteigerung tatsächlich der Verwertung einer einmalig eingelieferten Sammlung dient, die im Idealfall mit Schluss der Auktion dann auch abgeschlossen ist. Es gibt viele Spielarten, wie Sammler sich von ihren Sammlungsgegenständen trennen können. Die vorstehenden Ausführungen sollen nur eine grundsätzliche Darstellung geben. Im Zweifelsfall kann das Geld für eine Beratung beim Steuerberater im Vorfeld des Verkaufes gut investiert sein. Dr. Sven Gerhard Anmerkungen: [1] Urteil vom 17. Juni 2020, Aktenzeichen X R 18/19, abrufbar auf der Webseite des Bundesfinanzhofes unter  https://www.bundesfinanzhof.de/de/entscheidung/entscheidungen-online/detail/STRE202010286/ [2] Aktuell EUR 600,- pro Jahr für alle Veräußerungsgeschäfte eines Jahres zusammen. [3] Rechtsgrundlage ist das ab 1. Januar 2024 in Kraft getretene Plattformen-Steuertransparenzgesetz. Eine Meldung für das Jahr 2024 erfolgt, wenn pro Jahr Umsätze von mehr als EUR 2000,- erzielt oder mehr als 30 Artikel verkauft wurden. [4] Ebay etwa löscht die Verkaufsdokumentation nach einiger Zeit. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski / Wolfgang J. Mehlhausen: Handbuch Geldscheinsammeln Ein Leitfaden für Geldscheinsammler und solche, die es werden wollen – Tipps, Tricks und Infos vom Fachmann 2. Auflage 2024 ISBN: 978-3-86646-249-6 224 Seiten, durchgehend farbig Preis: 19,90 Euro Bestellung über den Verlags-Shop

  • Giesecke+Devrient verzeichnet neue Bestmarken und erzielt erstmals drei Milliarden Euro Umsatz​

    München, 11. April 2024 – Giesecke+Devrient (G+D) erzielte im Geschäftsjahr 2023 das stärkste Wachstum seiner Geschichte und tritt in eine neue Phase der Unternehmensentwicklung ein. Der Konzern erreichte bei Umsatz, Umsatzwachstum und Ergebnis neue Bestmarken und gestaltet als weltweit führendes SecurityTech-Unternehmen die digitale Transformation unserer Gesellschaft mit. Für die G+D Gruppe stand 2023 im Zeichen des Wachstums. Das Unternehmen erwirtschaftete im abgelaufenen Geschäftsjahr einen Umsatz von drei Milliarden Euro. Damit übertraf G+D seine bisherige Bestmarke aus dem Jahr 2022 noch einmal um 18 Prozent. Das Ergebnis vor Zinsen, Steuern und Abschreibungen (EBITDA) stieg um 17 Prozent auf 347 Millionen Euro und stellt damit ebenfalls den höchsten Wert der Unternehmensgeschichte dar. Der Jahresüberschuss wuchs um 14 Prozent auf 92 Millionen Euro. Er liegt damit deutlich über dem Niveau des starken Vorjahreswerts. Für einen anhaltenden Erfolgskurs auch in der Zukunft steht der hohe Auftragseingang von G+D. Mit einem Volumen von 3,2 Milliarden Euro ist dieser so hoch wie nie zuvor und übertrifft das Umsatzniveau signifikant. Als Teil seiner Unternehmensstrategie investiert G+D trotz einer herausfordernden Weltlage konsequent in den Ausbau seines Portfolios und die eigene Weiterentwicklung. So tätigte G+D im Geschäftsjahr 2023 mit 490 Millionen Euro – ein Plus von 44 Prozent im Vergleich zum Vorjahr – mehr Investitionen als jemals zuvor. Rund die Hälfte dieses Betrags investierte der Konzern in Forschung und Entwicklung sowie die eigene Technologie, die andere Hälfte floss in Sachinvestitionen und in M&A-Projekte zum weiteren Ausbau des Kundenangebots. Alle Geschäftsbereiche mit starker Performance Als starker Treiber des Geschäftserfolgs erwies sich das zukunftsfähige Portfolio des Konzerns. Entlang der Kundenbedürfnisse und Märkte bietet G+D innovative physische und digitale Lösungen in den drei Geschäftsbereichen Digital Security, Financial Platforms und Currency Technology an – und macht so das Leben von Milliarden von Menschen sicherer. Mit einem Umsatz von jeweils rund einer Milliarde Euro trugen alle drei Segmente zu gleichen Teilen zur besten Leistung der Unternehmensgeschichte bei. Die Klammer um alle Geschäftsbereiche bildet integrierte Sicherheitstechnologie, mit der G+D das Vertrauen von Bürgern und Verbrauchern im digitalen Zeitalter stärkt. Im Geschäftsbereich Digital Security schützt und verwaltet G+D vertrauliche Systeme, Netzwerke, Daten und Identitäten. Dies umfasst sichere Konnektivität, ein sicheres und effizientes Management von Identitäten sowie hochwertige Cybersicherheitslösungen. Im Bereich Financial Platforms bietet G+D Lösungen für Bezahlen und Banking. G+D verfügt über ein innovatives Portfolio für Bezahlkarten und digitales Bezahlen sowie vertrauenswürdige Software für die Finanzindustrie. Als globaler Marktführer bietet G+D im Bereich Currency Technology sichere Lösungen für öffentliche Währungen in physischen und digitalen Ökosystemen. G+D hat ein einzigartiges Portfolio für den gesamten Bargeldkreislauf sowie Lösungen für die Entwicklung und den Betrieb von digitalen Zentralbankwährungen. Beim Thema Nachhaltigkeit konnte G+D im Jahr 2023 wesentliche Meilensteine erreichen. So reduzierte der Konzern trotz des großen Umsatzwachstums seine Emissionen um mehr als 60 Prozent. Seit Ende 2023 nutzt G+D außerdem über alle Standorte hinweg zu fast einhundert Prozent Ökostrom. Die grüne Transformation des Unternehmens zeigt sich nicht zuletzt im Produktportfolio. Mit einer Vielzahl an grünen Produkten sowie umweltfreundlichen Produktionsprozessen unterstützt G+D auch die Nachhaltigkeitsagenda seiner Kunden. Ralf Wintergerst, Vorsitzender der Geschäftsführung und Group CEO von Giesecke+Devrient (Copyright: G+D). Zuversichtlicher Ausblick auf 2024 Im Geschäftsjahr 2023 läutete G+D eine neue Phase der Unternehmensentwicklung ein. Mit seinen drei starken Geschäftsfeldern ist der SecurityTech-Konzern gut für die Zukunft aufgestellt. Das Unternehmen blickt daher zuversichtlich auf das Geschäftsjahr 2024 und rechnet mit weiter steigenden Umsätzen. Wie bereits angekündigt wird G+D im Jahr 2024 einen Generationenwechsel im Geschäftsführungsteam um Group CEO Dr. Ralf Wintergerst vollziehen. Jan Thyen, zuletzt Strategiechef bei G+D, wird neuer Group Chief Financial Officer (CFO) und folgt Dr. Peter Zattler nach, der in den Ruhestand eintritt. Zudem wird Gabriel von Mitschke-Collande, ein Mitglied der sechsten Generation der Unternehmerfamilie, die neu geschaffene Position des Group Chief Digital Officer (CDO) bekleiden. Er kommt von der BayWa AG, wo er zuletzt ebenfalls als CDO tätig war. „Wir haben das erfolgreichste Geschäftsjahr der Unternehmensgeschichte abgeschlossen und treten nun mit Rückenwind in eine neue Phase der Unternehmensentwicklung ein“, erklärt Ralf Wintergerst, Vorsitzender der Geschäftsführung und Group CEO von Giesecke+Devrient. „Damit verfügen wir über eine sehr gute Basis, um uns als SecurityTech-Konzern strategisch weiterzuentwickeln und mit unseren Produkten und Lösungen das Leben von Milliarden von Menschen sicherer zu machen.“ Weiterführende Informationen und die digitale Fassung des Jahresberichts 2023 finden Sie auf: Jahresergebnisse 2023 | G+D (gi-de.com). Über Giesecke+Devrient Giesecke+Devrient (G+D) ist ein weltweit tätiges Unternehmen für SecurityTech mit Hauptsitz in München. G+D macht das Leben von Milliarden von Menschen sicherer. Das Unternehmen schafft Vertrauen im digitalen Zeitalter, mit integrierten Sicherheitstechnologien in drei Geschäftsbereichen: Digital Security, Financial Platforms and Currency Technology. G+D wurde 1852 gegründet und beschäftigt heute mehr als 14.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Im Geschäftsjahr 2023 erwirtschaftete das Unternehmen einen Umsatz von 3 Milliarden Euro. G+D ist mit 123 Tochtergesellschaften und Gemeinschaftsunternehmen in 40 Ländern vertreten. Weitere Informationen: www.gi-de.com. Pressemitteilung G+D

  • Lexikon: Japanische Besatzungsausgaben im Zweiten Weltkrieg

    Nach dem Angriff auf Pearl Harbor im Jahre 1941 besetzte Japan weite Gebiete Ostasiens. Für die verschiedenen Regionen oder Länder wurden jeweils verschiedene Besatzungsnoten ausgegeben. Es gibt folgende Ausgaben: Burma 1942 besetzt: Ausgaben zu 1, 5 und 10 Cents sowie ¼, ½, 1, 5, 10 und 100 Rupien mit der Kopfzeile "The Japanese Government". Die Scheine sind erkennbar an dem Buchstaben B vor den nachfolgenden Serienbuchstaben. Die von den Japanern eingesetzte Regierung unter Dr. Ba Maw ließ 1945 eigene Scheine zu 1, 5, 10 und 100 Rupien herstellen, die aber nur in wenigen Exemplaren bekannt wurden. Burma: Ausgabe des "Japanese Government" über 1 Rupie ohne Datum (1942). Hongkong 1941 besetzt: Eine eigene Besatzungsausgabe hat es nicht gegeben. Alle japanischen und chinesischen Scheine mit Überdruck "Hongkong Government" sind Militärscheine. Malaya 1942 besetzt: Es gab Scheine zu 1, 5, 10 und 50 Cents sowie zu 1, 5, 10, 2 x 100 und 1000 Dollars mit der Kopfzeile "The Japanese Government". Am Buchstaben M vor den nachfolgenden Serienbuchstaben kann man die Scheine von den anderen Besatzungsnoten unterscheiden. Es gibt für Reklamezwecke nachgemachte Scheine. Malaya: Ausgabe des "Japanese Government" über 1 Rupie ohne Datum (1942). Niederländisch-Indien 1942 besetzt: Drei Arten von Scheinen wurden ausgegeben: 1, 5 und 10 Cents sowie ½, 1, 5 und 10 Gulden mit der Kopfzeile "De Japansche Regeering", dann 100- und 1000-Rupien-Scheine mit "Pemerintha Dai Nippon" (Japanische Regierung) und schließlich von der durch die Japaner eingesetzten Regierung zu ½, 1, 5, 10 und 100 Rupien mit dem Aufdruck "Dai Nippon Teikoku Seihu" (Kaiserliche japanische Regierung). Auf allen drei Ausgaben befindet sich der Buchstabe S vor den nachfolgenden Serienbuchstaben. Niederländisch-Indien: Ausgabe der "Japansche Regeering" über 10 Gulden ohne Datum (1942). Niederländisch-Indien: Ausgabe mit "Dai Nippon Teikoku Seihu" über 10 Rupien ohne Datum (1944). Ozeanien Umlaufgebiet für diese Scheine waren die besetzten britischen Gebiete im Südpazifik, hauptsächlich auf Neuguinea sowie den Salomonen- und Gilbert-Inseln: ½, 1 und 10 Shilling sowie über 1 Pfund mit der Kopfzeile "The Japanese Government". Der Erkennungsbuchstabe ist ein O vor den nachfolgenden Serienbuchstaben. Ozeanien: Ausgabe mit "The Japanese Government" über 1 Shilling ohne Datum (1942). In Australien wurden 1943 die Scheine, die bei den Soldaten als Souvenirs sehr beliebt waren, nachgemacht (meist mit "Replica" überdruckt). Die nachgemachten Scheine sind heute seltener als die Originale. Philippinen 1942 besetzt: Es gab Scheine zu 1, 5, 10 und 50 Centavos sowie 1, 2 x 5, 2 x 10, 2 x 100, 500 und 1000 Pesos mit der Kopfzeile "The Japanese Government". Alle Scheine haben ein P vor den darauffolgenden Serienbuchstaben. Nach dem Beginn der Zurückeroberung durch die US-Amerikaner, die die einstige spanische Kolonie seit ihrem Sieg im Philippinisch-Amerikanischer Krieg (1899–1902) gegen die junge unabhängige Republik kontrollierten, planten die Japaner eine Ausgabe durch die Philippinische Zentralbank (Bangko Sentral Ng Pilipinas). Es wurden 10- und 1000-Piso-Scheine hergestellt, aber nicht mehr ausgegeben. Philippinen: Ausgabe mit "The Japanese Government" über 10 Pesos ohne Datum (1942). Die meisten japanischen Besatzungsausgaben sind häufig, man kann sie sogar als Massenware bezeichnen, doch es gibt auch seltene und sogar sehr seltene Einzelstücke oder Varianten. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung)

  • 6 + 7 = 13: Seltsame Dollarnoten

    Bei der Einführung einer neuen Währung oder einer neuen Banknoten-Serie müssen Entscheidungen getroffen werden, in welchen Wertstufen die Geldscheine gedruckt werden sollen. Auch in den USA lag die Verantwortung solcher Festlegungen bei den Banken. Noch heute sind Ausgaben zu 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Dollars üblich. Bekanntermaßen gab es in der Vergangenheit auch Banknoten zu 2, 500, 1.000, 5.000, 10.000 und sogar 100.000 Dollars. Anders bei den privaten Banken vor und während des Amerikanischen Bürgerkriegs: die so genannten Broken Banks gaben Banknoten in sehr ungewöhnlicher Stückelung aus. Und solche „krummen Werte“ gab es vorwiegend bei den heute als „obsolete notes“ bezeichneten Scheinen der "Wildcat Banks". Es lassen sich Banknoten der üblichen Nominale zu 1, 2, 5 und 10 Dollars sowie seltsamerweise auch zu 3, 4, 6, 7, 8, und 9 Dollars belegen. Die häufigsten „krummen Werte“ sind die Scheine zu 3 Dollars. Abb. 1: 1 Dollar 1. Juli 1856, Vs., The Drovers Bank, Salt Lake City/Utah. Abb. 2: 2 Dollars 1. Juni 1841, Vs., The Towanda Bank, Towanda/Pennsylvania. Abb. 3: 3 Dollars 1846, Vs., The New England Commercial Bank, New Port/Rhode Island. Abb. 4: 4 Dollars 1. Januar 1859, Vs., Bank of Cape Fear, Wilmington/North Carolina. Die Bank of Cape Fear in Wilmington/North Carolina war eine der wenigen Banken, die alle zehn Scheine einer Serie von 1 bis 10 Dollars bei Danforth, Bald & Co. drucken ließen. Die Bank wurde 1804 gegründet und gab 1866 ihren Geschäftsbetrieb auf. Sie hatte ein Anfangskapital von 250.000 Dollars und war eine der ersten Banken, die über Filialgeschäfte verfügten – bspw. in Raleigh und Fayetteville in North Carolina. Abb. 5: 5 Dollars 21. Januar 1861, Vs., The Valley Bank, Hillsborough/New Hampshire. Abb. 6: 6 Dollars 20. September 1866, Vs., Peoples Bank of Paterson, Paterson/New Jersey. Abb. 7: 7 Dollars 1. Juli 1861, Vs., Bank of Clarendon, Fayetteville/North Carolina. Abb. 8: 8 Dollars 1. April 1861, Vs., Merchants Bank, Lynchburg/Virginia. Abb. 9: 9 Dollars 1. Juli 1861, Vs., Monticello Bank, Charlottesville/Virginia. Darüber hinaus sind Banknoten zu 1 Dollar/25 Cents bekannt, so z. B. die Ausgaben von 1838 der Merchants Bank und von 1853 der Weybosset Bank, beide in Providence/Rhode Island aktiv. Auch in Kanada gab es Banknoten mit „krummen Wertstufen“ aus dem späten 19. Jahrhundert. Banknoten zu 6 Dollars gaben bspw. die Exchange Bank of Canada in Montreal und die Banque Nationale in Quebec aus, Banknoten zu 7 Dollars emittierte die Molsons Bank in Toronto und Banknoten zu 8 Dollars gab die Commercial Bank of New Brunswick aus. Abb. 10: 7 Dollars 1. Juli 1871, Vs., The Molsons Bank, Montreal/Dominion of Canada. 3-Dollars-Scheine sind in Kanada wie in den USA nicht selten. Die Bank of Brantford/Province of Canada und die Colonial Bank of Canada/Toronto gaben schon 1859 Noten zu 4 Dollars aus; bekannt sind auch die 4-Dollars-Scheine der Dominion of Canada der Serien von 1882, 1900 und 1902. Interessant ist die Ausgabe der Bank of Upper Canada: die Banknote hat den Wert von 4 Dollars bzw. 1 Pound. Abb. 11: 4 Dollars/1 Pound 1. Dezember 1846, Vs., Bank of Upper Canada, Toronto. Auch Banknoten zu 9 Dollars kennt man aus Kanada, so dass nicht nur in den USA Scheine von 1 bis 9 Dollars belegt sind, sondern auch der nördliche Nachbar sich für solche spektakulären Ausgaben entschieden hatte. Der Sinn dieser „krummen Wertstufen“ lässt sich nicht erahnen und ist auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht plausibel. Man musste für diese ungewöhnlichen Wertstufen extra Grafiker und Drucker bemühen, die zusätzliche Kosten verursachten. Abb. 12: 8 Dollars/2 Pounds 18__, Vs., The Bank of The People, Toronto/Upper Canada, mit Wertangabe in Französisch HUIT/HUIT PIASTRES und Deutsch ACHT DOLLAR. Andere unübliche US-Dollar-Scheine sind die zu 1.25, 1.50, 1.75 und 2.50 Dollars. Die als „odd notes“ bezeichneten Noten sind oftmals sog. Remainder. Scheine zu 1.25 Dollar gaben u. a. die Merchant Bank/Rhode Island und die Roxbury Bank/Massachusetts aus, Scheine zu 1.50 Dollar gab es z. B in Riverton von der Fall River Union Bank/Rhode Island und von der Belvidere Bank/Illinois sowie Noten zu 1.75 Dollar von der Bank of Pontiac/Michigan und der Mechanics & Manufacturers Bank Providence/Rhode Island – vorwiegend aus den 1830er bis 1850er Jahren. 2.50-Dollar-Noten gab 1862 die Bank of the Commonwealth in Richmond/Virginia aus. Abb. 13: 1 Dollar/50 Cents 18__, Vs., Erie and Kalamazoo Rail-Road Bank, Adrian/Michigan. Die Serie „krummer Wertstufen“ lässt sich fortsetzen mit den zweistelligen absurden Dollarbeträgen – ebenfalls aus den USA des 19. Jahrhunderts. Es gab außer den üblichen 10- und 20-Dollars-Noten auch Scheine zu 11, 12, 13, 14 und 15 Dollars. Bekannt sind auch die üblichen Teilstücke zu 5, 10, 20, 25, 50 und 75 Cents. Abb. 14: 11 Dollar 183_, Vs., Commercial Bank of the City of New York. Abb. 15: 12 Dollar 185_, Vs., Commercial Bank of the City of New York. Abb. 16: 13 Dollar 185_, Vs., The Atlantic Bank Brooklyn/New York. Abb. 17: 14 Dollar 185_, Vs., The Merchants Bank New York. Abb. 18: 15 Dollar 7. Mai 1851, Vs., The Exchange Bank of Virginia, Norfolk/Alexandria. Die zweistelligen „krummen Werte“ wurden Mitte des 19. Jahrhunderts vorwiegend bei der New Yorker Druckerei Rawdon, Wright & Hatch (1832–1851) hergestellt. Der Sinn solcher Ausgaben erschließt sich wie gesagt überhaupt nicht. Und für den Zahlungsverkehr waren solche Ausgaben sicherlich nicht bedarfsgerecht. Hingegen hat die Ausgabe einer Gedenkbanknote der Fidschi-Inseln einen einleuchtenden Hintergrund: der Gewinn einer ersten Goldmedaille bei einer Olympiade war Grund genug, die Sportler mit einer 7-Dollars-Banknote zu ehren. Andere unübliche Dollar-Wertstufen, zum Beispiel zu 25, 30, 40, 60 oder 150 $ aus verschiedenen Ländern, werden hier bewusst nicht beschrieben. Abb. 19: 7 Dollar 2017, Vs., Gedenkbanknote, Reserve Bank of Fiji; bei den Olympischen Spielen 2016 in Rio de Janeiro errang das Rugby-Team des kleinen Inselstaats erstmals seit ihrer Teilnahme bei Olympia 1952 eine Goldmedaille; die Mannschaft um Kapitän Osea Kolinisau gewann im 7er-Rugby haushoch mit 43:7 gegen Großbritannien; auf der Rückseite ist Premierminister Josaia Voreqe Bainimarama zusammen mit dem Team aus Spielern, Trainer und Betreuern abgebildet. Die Druckauflage beträgt 2 Mio. Stück ... bei weniger als 1 Mio. Einwohnern. Es gibt eine weitere 7-F$-Gedenknote von 2022 anlässlich der errungenen Goldmedaille bei den Olympischen Spielen 2020 in Tokio (die Spiele wurden wegen der Corona-Pandemie erst im Juli 2021 ausgetragen); die Scheine wurden wie die 2017er Ausgabe in Frankreich im Querformat und in der gleichen Auflage hergestellt. Die britische Wertpapierdruckerei DeLaRue fertigte hingegen die Gedenkbanknote zu 88 Cents in einer Stückzahl von 3,6 Mio. Exemplaren. Michael H. Schöne Quellen: Polar Currency: „Wacky, Weird & Wonderful Obsolete Banknote Denominations“, YouTube, April 2023 Figma/S. & S. Studio/Moooney: „Unusual Denominations of Banknotes, Notes/Interesting and Non-standard Numbers on Modern Paper Money, YouTube, Mai 2023 http://jpkoning.blogspot.com https://coinweek.com https://nnp.wustl.edu https://www.coinworld.com https://www.ebay.com https://www.spmc.org

  • Neue Weltbanknoten-Varianten: April 2024, Teil 2

    Bangladesch, Honduras, Hongkong, Indien, Indonesien, Irak, Kanada, Kuba, Nigeria, Nikaragua, Paraguay, Saudi-Arabien, Schweden, Türkei, Uganda, Westafrikanische Staaten (Niger), Zentralafrikanische Staaten (Gabun) BNB = The Banknote Book (von Owen W. Linzmayer) SCWPM = Standard Catalog of World Paper Money (eingestellt) Bangladesch 2 Taka von 2023 BNB B207k: wie BNB 207j (SCWPM 52), aber mit neuer Unterschrift (Khairuzzaman Mozumder) und neuem Jahr. 5 Taka von 2024 BNB B209g: wie BNB 209f (SCWPM 64A), aber mit neuer Unterschrift (Khairuzzaman Mozumder) und neuem Jahr. 50 Taka von 2023 BNB B351.5d: wie BNB 351.5c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. 500 Taka von 2023 BNB B353p: wie BNB 353o (SCWPM 58), aber mit neuem Jahr. Honduras 2 Lempiras vom 07.02.2022 BNB B345e: wie BNB B345d (SCWPM 97), aber mit neuen Unterschriften (Santos/Ávila/Moncada), neuem Datum (7 DE ABRIL DE 2022) und neuem Druckerei-Impressum (PWPW S.A.). Hongkong (HSBC) 500 Dollars vom 01.01.2023 BNB B699c: wie B699b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuen Unterschriften (Liao/Rosha) und neuem Datum (1 JANUARY 2023). Indien 500 Rupees von 2024 BNB B303i: wie BNB B303h (SCWPM 114), aber mit neuem Jahr. Indonesien 50.000 Rupiah von 2024 BNB B622c: wie BNB B622b (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Irak 25.000 Dinars von 2023 BNB B356g: wie BNB B356f (SCWPM 102), aber mit neuer Unterschrift (Al-Alaq) und neuem Jahr. Kanada 100 Dollars, neue Auflage BNB B375e: wie BNB B375d (SCWPM 110), aber mit neuen Unterschriften (Rogers/Macklem). Kuba 500 Pesos von 2024 BNB B917f: wie BNB B917e (SCWPM 131), aber mit neuer Unterschrift (Alonso) und neuem Jahr. Nigeria 500 Naira von 2024 BNB B245d: wie BNB B245c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. 1000 Naira von 2024 BNB B246d: wie BNB B246c (SCWPM nicht gelistet), aber mit neuem Jahr. Nikaragua 10 Córdobas vom 26.01.2022 BNB B506c: wie BNB B506b (SCWPM 209), aber mit neuem Datum (26 DE ENERO DE 2022). Paraguay 2000 Guaranies von 2023 BNB B846e: wie BNB B846d (SCWPM 228), aber mit neuen Unterschriften (Insfrán/Cantero) und neuem Jahr. Saudi-Arabien 10 Riyals, neue Auflage B203a: wie BNB 137 (SCWPM 39), aber mit neuem Banknamen ("SAUDI CENTRAL BANK" auf Arabisch auf der Vorderseite und auf Englisch auf der Rückseite). Schweden 20 Kronor von 2022 BNB nicht gelistet: wie SCWPM 69, aber mit neuen Unterschriften (Broman/Ingves) und neuem Jahr (Präfix K = 2022). Türkei 50 Lira, neue Auflage BNB B303f: wie BNB B303e (SCWPM 225), aber mit neuen Unterschriften (Erkan/Karahan), Präfix F. 200 Lira, neue Auflage BNB B305g: wie BNB B305f (SCWPM 227), aber mit neuen Unterschriften (Karahan/Akçay), Präfix H. Uganda 5000 Shillings von 2023 BNB B156h: wie BNB B156g (SCWPM 51), aber mit neuen Unterschriften (Atingi-Ego/Kanyemibwa) und neuem Jahr. 50.000 Shillings von 2024 BNB B159g: wie BNB B159f (SCWPM 54), aber mit neuem Jahr. Westafrikanische Staaten (Niger) 2000 Francs CFA von 2023 BNB B122Hw: wie B122Hv (SCWPM 616H), aber mit neuen Unterschriften (Yaya/Brou) und neuem Jahr (20)23 (die ersten beiden Stellen der Kontrollnummer geben das Ausgabejahr an). Buchstabe H = Niger. Zentralafrikanische Staaten (Gabun) 2000 Francs, neue Auflage BNB B108Ad: wie B108Ac (SCWPM 408A), aber mit neuen Unterschriften (Tolli/Aleka-Rybert). Buchstabe A = Gabun. 5000 Francs, neue Auflage BNB B109Ad: wie B109Ac (SCWPM 409A), aber mit neuen Unterschriften (Tolli/Aleka-Rybert). Buchstabe A = Gabun. Donald Ludwig (polymernotes.org) (Abb. Owen W. Linzmayer, The Banknote Book und Stane Straus, polymernotes.org)

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