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  • Lexikon: Himmer

    Die Firma J. P. Himmer war eine Großdruckerei in Augsburg, die während des Ersten Weltkriegs und in der Nachkriegszeit sehr viele deutsche Notgeldscheine herstellte. Die Scheine sind meist schlicht und schmucklos gestaltet. Auf der Rückseite fehlt oft der Druck, um Platz für einen Stempel (z.B. Magistratsstempel) zu schaffen. Die häufige Verwendung des sogenannten Tauenglanzpapiers der Fabrik Otto Günther aus Greiz in Thüringen, das eigentlich für Schulbuchumschläge und als besseres Packpapier gedacht war, führte zu vielen farbigen Papiervarianten. Berneck i. Fichtelgebirge, Stadt: Kleingeldschein über 10 Pfennig vom 1.1.1917 auf normalem Papier mit Wasserzeichen Verschlungene Kreise, Druck: J. P. Himmer, Augsburg, Vorder- und Rückseite. Eichstätt, Stadt: Kleingeldschein über 10 Pfennig vom 20.1.1917 auf sog. Tauenglanzpapier, Druck: J. P. Himmer, Augsburg, Vorder- und Rückseite. Es gibt mehr als 60 Notgeldausgaben, die von der Druckerei Himmer hergestellt wurden. Einige besonders charakteristische Beispiele sind: Augsburg-Stadt, Augsburg-Himmer (Eigenausgabe), Berneck, Bielschowitz, Creussen, Demmin, Eichstätt, Ettal, Hof, Langenaltheim, Mittenwald, Penzberg, Selb, Stammbach, Ueckermünde; Celle (Lagergeld). Staßfurt, Stadt: Großgeldschein über 5 Mark vom 1.10.1918 auf Normalpapier, Druck: J. P. Himmer, Augsburg, Vorder- und Rückseite. Als viele Ausgabestellen weitere Scheine motivreicher wünschten und bei anderen Druckereien bestellten, wurden auch die bei der Druckerei Himmer hergestellten Ausgaben ansprechender ( Augsburg-Großgeld, Staßfurt, Thannhausen). Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski

  • Aus privaten Sammlungen: Wertschein des Kriegswinterhilfswerks zu 5 Reichsmark von 1939/40

    Die Nationalsozialistische Volkswohlfahrt (NSV) war am 18. April 1932 als eingetragener Verein gegründet worden. Nach der „Machtergreifung” der Nationalsozialisten wurde er am 3. März 1933 zur Parteiorganisation und im Zuge der Gleichschaltung mit dem Verbot der Arbeiterwohlfahrt zur Staatsorganisation. In den ersten Jahren unterstützte die NSV hauptsächlich bedürftige Familien finanziell über verschiedene Hilfswerke, so dem Winterhilfswerk oder dem Hilfswerk Mutter und Kind. Während des Kriegs übernahm sie mehr und mehr Dienstleistungen, wie den Betrieb von Kindergärten und Gemeindepflegestationen, die Haushalts- und Jugendhilfe, den Bahnhofsdienst und die Kinderlandverschickung. 1938 waren rund eine Million ehrenamtliche Mitarbeiter für die NSV tätig und zu Kriegsbeginn zählte die NSV elf Millionen Mitglieder. Die Finanzierung erfolgte ausschließlich aus Spenden und Mitgliedsbeiträgen. Eine der ersten Aufgaben der NSV war die Unterstützung sozial bedürftiger Personen in der Zeit hoher Arbeitslosigkeit. Hierzu sollten Sachwerte und Mittel aus Sammlungen verwendet werden. Zur praktischen Durchführung wurde bereits im September 1933 das Winterhilfswerk des Deutschen Volkes (WHW) gegründet. Zum Reichsbeauftragten des WHW wurde Erich Hilgenfeldt ernannt, dessen gedruckte Unterschrift sich auf den WHW-Wertscheinen findet. Nachdem die Unterstützung Bedürftiger in den Friedensjahren hauptsächlich mit Sachwerten erfolgte und lediglich verschiedene zweckgebundene Gutscheine zum Bezug von Braunkohlenbriketts sowie Sonderausgaben zum “Tag der Machtergreifung“ (30. Januar) von 1934 bis 1938 für den Kauf von Lebensmitteln und für den Bezug von Brot Verwendung fanden, wurde mit Kriegs­beginn 1939 auf einheitliche Wertscheine des Kriegswinterhilfswerks (KWHW/WHW) umgestellt. Grund für deren Einführung war die kriegsbedingte Zwangsbewirtschaftung von lebenswichtigen Gütern, die nur im Rahmen der Rationierung auf „Karte” damit bezahlt werden konnten. Die vorherigen Gutscheine entsprachen dagegen einer Zusatzversorgung! Die WHW-Wertscheine waren zwar kein Geld im eigentlichen Sinne, sondern dienten vielmehr als Verrechnungsscheine (der Empfänger bezahlte damit eine Ware oder Leistung; der Kaufmann reichte den Wertschein bei einer Bank wie Bargeld ein; die Bank leitete die Wertscheine zur Verrechnung mit dem WHW an die Reichsbank weiter), sie waren aber im ganzen Reich gültig und konnten zur Bezahlung von Lebensmitteln, Bekleidung und Brennstoffen, ab 1941 auch für Mietzahlungen sowie zur Bezahlung von Gas- und Stromverbrauch verwendet werden. Der jeweilige Einlösungsvermerk erfolgte auf der Rückseite. Es gab auch Wertscheine einzelner Gaue sowie für das Generalgouvernement Polen (WHW des Deutschen Volkes im Generalgouvernement) in Zloty-Währung und in den besetzten Niederlanden (Winterhulp Nederland, WHN) in Gulden-Währung. Neben den Ausgaben des Winterhilfswerks gab auch das Hilfswerk Mutter und Kind (MuK) Wertscheine in den Gauen Franken sowie Nieder- und Oberschlesien aus, mit denen Lebensmittel, Bekleidung und Brennstoffe bezahlt werden konnten. Objekttyp: Wertschein, Geldersatzschein Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Berlin Emittent: Nationalsozialistische Volkswohlfahrt, Winterhilfswerk Nominal: 5 Reichsmark Datierung: 1939/40 Vorderseite: Männerkopf mit Stahlhelm Rückseite: Text und Einlösungsvermerk (eingelöst durch Johann Reitbauer aus Gschaid bei Birkfeld in der Steiermark für den Kauf von Bekleidung bei der Firma Otto Haas – Schuhe, Lederwaren, Ausstattung aus Birkfeld/Stmk.). Ausgegeben laut Rundstempel durch die Ortsgruppe Birkfeld des WHW. Unterschrift: Hilgendeldt (Faksimiledruck) Material: Papier mit Wasserzeichen Stachelquadrate Druck: Giesecke & Devrient, Leipzig und Berlin Format: 148 mm x 93 mm Nummerierung: Reihe II, A 1778091 Umlauf: 1939/40 bis 31. März 1940 (für Kaufleute bis 15. April 1940) Zitate: WHW-14 (Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871) 713 (Tieste: Spendenbelege des Winterhilfswerks – Reichsstraßensammlungen 1933-1945) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine 23. Auflage 2023/2024 ISBN: 978-3-86646-224-3 864 Seiten, durchgehend farbig Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Über Geld schreiben!

    Zitate rund ums Geld und Diese Welt: "Es ist leichter über Geld zu schreiben, als es zu verdienen und diejenigen, die es verdienen, spotten daher viel über die, welche nur darüber schreiben können." Voltaire Eigentlich François-Marie Arouet (1694–1778) Französischer Philosoph und Schriftsteller.

  • Vom "Edelacker" ist's die Sage – Serienscheine der Stadt Freyburg a.d. Unstrut aus dem Jahr 1921

    Auf der Neuenburg hoch über Freyburg a.d. Unstrut Zur Geschichte der Stadt und Region Die erste urkundliche Erwähnung von Freyburg stammt aus dem Jahr 1203. 1261 erhielt der Ort dann das Stadtrecht. Die historische Bedeutung Freyburgs begann aber bereits im Jahr 1090 mit dem Bau der mächtigen Neuenburg als östliche Grenzfeste der Landgrafen von Thüringen, zu dem das Gebiet gehörte. Nach dem Tod des letzten Landgrafen Wilhelm III. im Jahr 1482 fiel die Landgrafschaft an das sächsische Haus Wettin, das von den Brüdern Ernst und Albrecht geführt wurde. Mit der sog. "Leipziger Teilung" wurden die sächsischen Landesteile 1485 zwischen den Brüdern aufgeteilt, was sich im Nachhinein als schwerer Fehler herausstellte, da diese Teilung Sachsen schwächte und den Aufstieg von Brandenburg-Preußen ermöglichte. Der "Dicke Wilhelm", ein freistehender Bergfried auf der Neuenburg Bis zum Wiener Kongress gehörte Freyburg zusammen mit vielen anderen thüringischen Städten wie Naumburg, Zeitz, Weißenfels, Sangerhausen und dem durch die 1999 gefundene Himmelsscheibe bekannten Nebra zum sog. "Thüringer Kreis" Sachsens. Da Sachsen mit Napoleon I. verbündet war – ein weiterer großer Fehler der sächsischen Geschichte – fielen die thüringischen Gebiete 1815 an Preußen. Der heutige Freistaat Thüringen besteht im Wesentlichen aus den Gebieten der thüringischen Kleinstaaten (Sachsen-Weimar-Eisenach, Sachsen-Altenburg, Sachsen-Gotha, Sachsen-Meiningen, Reuss ältere und jüngere Linie sowie Schwarzburg-Rudolstadt und Schwarzburg-Sondershausen) sowie dem 1815 entstandenen preußischen Regierungsbezirk Erfurt. Der östliche Teil des "Thüringer Kreises" mit Freyburg kam 1815 zum preußischen Regierungsbezirk Merseburg der Provinz Sachsen und gehört heute – obwohl thüringisch –zum Bundesland Sachsen-Anhalt. Die Türme der Marienkirche von Freyburg erinnern stark an die des Naumburger Doms Historische Gebäude der Rotkäppchen Sektkellerei in Freyburg a.d. Unstrut Die Stadt Freyburg im Tal der Unstrut ist heute vor allem durch den bereits seit 1894 hier hergestellten Rotkäppchen-Sekt bekannt. Die Rotkäppchen Sektkellerei sollte einst, wie viele andere erfolgreiche Unternehmen (Rotkäppchen war Marktführer in der DDR), von der Treuhandanstalt abgewickelt werden, wurde aber von leitenden Mitarbeitern sowie einem weiteren Gesellschafter übernommen und ist heute mit 50 % Marktanteil Marktführer in ganz Deutschland und durch ihren Erfolg gern auch Vorzeige-Unternehmen in den neuen Bundesländern. Seit 2002 gehört auch Mumm zu "Rotkäppchen". Der Weinbau hat in Freyburg eine mehr als 1000-jährige Tradition. Freyburg ist Zentrum des Weinbaugebiets Saale-Unstrut. Die Sage vom "Edelacker" Der thüringische Landgraf Ludwig II., der Eiserne, wurde im Jahr 1128 auf der Neuenburg geboren. Als sein Vater, der seit 1131 regierende erste Landgraf von Thüringen, 1140 starb, wurde der erst 12-jährige Ludwig durch den Staufer-König Konrad mit der Landgrafschaft belehnt. Seine Erziehung genoss er aber hauptsächlich am königlichen Hof. 1150 heiratete er die Schwester von Kaiser Friedrich Barbarossa, Landgräfin Jutta Claricia von Thüringen. Unter Ludwigs Herrschaft wurde die Wartburg als Herrschaftssitz ausgebaut und es entstanden mit der Runneburg in Weißensee auf halbem Weg zwischen Wartburg und Neuenburg 1168 und der Creutzburg nahe Eisenach 1170 weitere große Burganlagen. Die Landgrafschaft Thüringen dehnte sich weit bis in das heutige Hessen hinein aus und war ein bedeutendes Zentrum höfischer Kultur im Heiligen Römischen Reich deutscher Nation (Sängerkrieg auf der Wartburg). Epitaph von Ludwig dem Eisernen auf der Wartburg bei Eisenach (Abb. Wikipedia) Zur Zeit Landgraf Ludwigs II. wurde die Bevölkerung Thüringens häufig durch den Adel drangsaliert. Viele Angehörige des Kleinadels betätigten sich sogar als Raubritter. Als Ludwig II. begann hart gegen diese Zustände vorzugehen, brachte ihm das seinen Beinamen "Der Harte" ein. Die Geschichte kennt ihn jedoch vorwiegend als Ludwig II., der Eiserne. 1421 schrieb der Eisenacher Stadtschreiber Johannes Rothe eine Sage auf, die sich um Ludwig II. rankte. Danach schlug der Landgraf eines Abends unerkannt in einer Schmiede in Ruhla sein Nachtlager auf. Der Schmied soll so heftig auf seinen Landesherrn und die Zustände im Land geflucht haben, dass er schließlich rief "Landgraf, werde hart!". Das soll den Landgraf bewogen haben, hart gegen das Raubrittertum vorzugehen. Der Sage nach soll er die ergriffenen Edelleute vor ein Pflug gespannt haben und sie mussten nur mit ihrer eigenen Muskelkraft einen ganzen Acker, den deshalb so benannten "Edelacker", umpflügen. Die Sage auf den Serienscheinen von Freyburg Vor 100 Jahren war die Hochzeit der sog. Serienscheine in Deutschland. Ganz besonders viele farbenprächtige Serien wurden in Thüringen und den angrenzenden Regionen ausgegeben. Viele Städte zeigten damit, was sie zu bieten hatten, Episoden aus ihrer Geschichte oder aber Sagen und Legenden aus der Vergangenheit. Die Stadt Freyburg hätte allen Grund gehabt eine Wein- und Sektserie drucken zu lassen, doch man entschied sich für die Sage um Landgraf Ludwig den Eisernen, der immerhin auf der Neuenburg hoch über der Stadt geboren worden war, und auch die Sage vom "Edelacker" soll sich genau hier zugetragen haben. Titelblatt der "Notgeld-Serie vom Edelacker" der Stadt Freyburg a.d. Unstrut Mit Datum vom 12. September 1921 gab die Stadtgemeinde eine Serie von insgesamt fünf Gutscheinen je 50 Pfennig mit einer Gültigkeit bis drei Monate nach Bekanntgabe aus. Die Vorderseiten sind mit Darstellung der mächtigen Neuenburg zwar einheitlich gestaltet, weisen aber einen unterschiedlich farbigen Unterdruck auf. Die Scherenschnitte hatte Walter Hege aus Naumburg geschaffen und der Steindruck erfolgte bei der Firma Otto Richter & Co. in Erfurt. Auf den Rückseiten wird die Sage vom Edelacker in unterschiedlichen Szenen erzählt. Die erste Szene (Zum ersten): "Landgraf Ludwig der Eiserne bestraft einen seiner Ritter der sich gegen ihn vergangen darob empören sich die übrigen" Die zweite Szene (Zum zweiten): "bei der Neuenburg trifft Ludwigs Heervolk mit den Aufständischen zusammen und besiegt sie im Kampf" Die dritte Szene (Zum dritten): "sie werden gefangen zur Burg geführt und der eiserne Landgraf hält ein strenges Gericht über sie" Die vierte Szene (Zum vierten): "er spannt sie vor einen Pflug nimmt die Geißel treibt sie mit Schlägen vorwärts und pflügt mit ihnen einen ganzen Acker" Die fünfte Szene (Zum fünften): "nie wollen die also Gezüchtigten sich wieder empören. sie schwören aufs neue dem Landgrafen die Treue" Doch damit ist die in Scherenschnitten erzählte Sage vom "Edelacker" noch nicht ganz vorbei. Als ich Anfang August 2020 Freyburg besuchte, fand gerade eine Weinverkostung statt, die ich mir natürlich nicht entgehen lassen konnte. Erstaunt war ich, als ich vor mir die Scherenschnitte von den Freyburger Serienscheinen in "etwas" größerem Maßstab und in Metall wiederentdeckte. Nein, das lag nicht am Wein! Die letzten Szenen der Scherenschnitte zur Sage vom Edelacker in einem Metallzaun an der Stadtbefestigung von Freyburg An der historischen Stadtbefestigung befindet sich ein Aufgang zu einem Turm und links davon hat die Stadt die Scherenschnitt-Szenen von den Serienscheinen aus dem Jahr 1921 detailgetreu in Metall nachbilden lassen. Doch damit nicht genug. In Betrachtung des Kunstwerks dauerte es nicht lange, bis sich ein junger Mann zu uns gesellte, um uns höchst persönlich die Sage vom Edelacker zu erzählen. Es war niemand geringeres als der Bürgermeister von Freyburg. Hut ab! Stadt, Burg, Sektkellerei und Region sind wirklich eine Reise wert! Und mit etwas Glück findet man sogar den "Edelacker". Hans-Ludwig Grabowski Alle Abbildungen (außer Epitaph) Hans-Ludwig Grabowski

  • Leserpost: 20 Mark 1906 ohne Unterdruck-Buchstaben

    Hallo Herr Grabowski, anbei übersende ich Ihnen eine Reichsbanknote zu 20 Mark vom 10. März 1906 in recht schlechtem Zustand. Ich habe nun die gleiche Note in kassenfrischer Erhaltung erworben und wollte die alte Note ausrangieren. Mir fiel auf, dass die Note ohne "RBD" und Unterdruckbuchstaben im Unterdruck ist. Ist dies eine bisher nicht bekannte Abart? Vielen Dank für Ihre Auskunft und die Rücksendung. Viele Grüße W. Reiß Antwort der Redaktion Die Unterdruckbuchstaben hatte man 1906 bei der Reichsbank als zusätzliches Sicherheitsmerkmal eingeführt. Ein Grund dafür war die Falschgeldaffäre "Grünenthal", über die man hier in einem Beitrag von Uwe Bronnert mehr lesen kann: https://www.geldscheine-online.com/post/die-aff%C3%A4re-gr%C3%BCnenthal-1898 Wir kennen solche Unterdruckbuchstaben von ganz schwachem Grau bis zu deutlichem Schwarzgrau. Nun kann man davon ausgehen, dass auch der Druck selbst in den vergangenen mehr als 100 Jahren verblasst sein kann, je nachdem, ob ein Geldschein z. B. dem Licht ausgesetzt war. Auf jeden Fall kann man bei genauem Hinsehen auch auf Ihrem Geldschein Unterdruckbuchstaben finden, wenn auch kaum sichtbar. Ganz schwach ist das „R“ von „RBD“ im Unterdruck zu erkennen, deutlich im Serifenfuß über der ersten Schlaufe der Unterschrift. Oft vergisst man, wie viel Zeit seit der Ausgabe historischer Banknoten vergangen ist, wie intensiv sie im Zahlungsverkehr genutzt wurden und welchen Einflüssen sie ausgesetzt waren. Natürlich gibt es Gebrauchsspuren und Verschmutzungen. Aber auch drucktechnisch gab es oft Abweichungen, denn nicht jeder Druck ist immer gleich gut gelungen. Sammler kennen genügend sogenannte Farbvarianten, vor allem beim Notgeld. Es handelt sich also nicht um eine bisher nicht erfasste Variante. Auch weiterhin viel Spaß beim Sammeln! Hans-Ludwig Grabowski

  • Geldscheinporträts: Maria Sibylla Merian – Die naturforschende Künstlerin

    Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. Jacob Marrel: Bildnis der Maria Sibylla Merian, 1679, Kunstmuseum Basel. Korallenbaum, Seidenspinner, blau schillernder Morphofalter - Maria Sibylla Merians Darstellungen von Pflanzen und Insekten sind faszinierend und machten sie schon zu Lebzeiten berühmt. Künstlerin und Forscherin, Lehrerin, Geschäftsfrau und Verlegerin - Maria Sibylla Merian war eine Frau mit vielen Talenten. Mit der 500-DM-Banknote wurde ihr 1990 ein Denkmal gesetzt. Maria Sibylla Merian wurde in ein wohlhabendes Maler- und Kaufmannsmilieu hineingeboren. Die Familie Merian war eine gebildete Handwerkerfamilie. Der Name „Merian“, ursprünglich „Muria“, leitet sich vom Ort Muriaux (Spiegelberg) ab. Der Dreißigjährige Krieg berührte die Merians geschäftlich kaum. Ihr berühmter und weit gereister Vater Matthäus Merian der Ältere war ein erfolgreicher Verleger und Kupferstecher. Er starb, als Maria vier Jahre alt war. Ihre Mutter heiratete erneut. Ein Glücksfall für Maria: Der neue Stiefvater Jacob Marell war ein angesehener Blumen- und Stilllebenmaler und führte die kleine Maria Sibylla in die Technik der Blumenmalerei ein. Ihr Interesse ging bald über die Pflanzenwelt hinaus, sie beschäftigte sich mit Raupen, Schmetterlingen und Mücken und bildete sich selbst weiter. Die Frankfurter Atmosphäre und das Merian-Milieu standen den Bestrebungen der jungen Merian keineswegs im Wege. Sie erhielt sogar systematischen Unterricht bei dem berühmten Maler Abraham Mignon. Im Alter von 15 Jahren begann sie 1662 mit der Zucht von Seidenraupen und verband damit erstmals Kunst und Forschung. Im Jahr 1665 heiratete sie und zog nach Nürnberg. Dort entfaltete sie in jenen Jahren eine für eine Frau ungewöhnliche Aktivität und lebte sehr unabhängig: Sie schuf eine Reihe von Kupferstichen mit Blumenmotiven, wurde Lehrerin, übernahm Aufträge als Malerin und blieb dennoch ihren entomologischen Forschungen treu. 1679 erschien ihr Meisterwerk, das berühmte „Raupenbuch“. 1685 trennte sie sich von ihrem Mann und reiste nach Norddeutschland. In Holland schloss sie sich mit ihren Kindern vorübergehend den „Labadisten“ an, einer pietistischen Sekte. Schon bald zog es Merian weiter nach Amsterdam. Längst hatte sie ein neues Ziel vor Augen: Surinam. Dort wollte sie die exotische Flora und Fauna in ihrem Alltag studieren und malen. Aufgrund ihres Alters - Maria Sibylla Merian war bereits über 50 Jahre alt - entschloss sie sich zu einer raschen Abreise. Zusammen mit ihrer jüngsten Tochter Dorothea Maria brach sie 1699 auf, unterstützt durch ein Stipendium der Stadt Amsterdam. Bundesrepublik Deutschland, Deutsche Bundesbank, BRD-45a: 200 Deutsche Mark vom 1. August 1991 zu Ehren von Maria Sibylla Merian, Vorder- und Rückseite. Als sie nach zehnwöchiger Seereise südamerikanischen Boden betraten, waren sie nicht unter Fremden. Die Schwiegereltern von Merians ältester Tochter besaßen Plantagen, und Bekannte warteten bereits auf ihre Ankunft. Maria Sibylla Merian machte sich sofort ans Werk: Sie züchtete, fütterte, sammelte und malte. Auch als Naturwissenschaftlerin betätigte sie sich und untersuchte die Nützlichkeit oder Schädlichkeit von Insekten für die Plantagen. Doch die harten, feuchtwarmen Bedingungen forderten ihren Tribut: Merian wurde krank. Bereits 1701 musste sie nach Amsterdam zurückkehren. Vier Jahre später erschien ihr großes Surinam-Werk - eine Sensation in den Niederlanden. 1717 starb Maria Sibylla Merian. Elias Heindl Literatur/Quellen: Wettengl, Kurt. „Maria Sibylla Merian” In: Deutsche Frauen der Frühen Neuzeit. Dichterinnen, Malerinnen, Mäzeninnen. Hrsgg. von Kerstin Merkel und Heike Wunder, Wissenschaftliche Buchgesellschaft Darmstadt, 2000 Treue, Wilhelm. „Eine Frau, drei Männer und eine Kunstfigur – Barocke Lebensläufe“ Verlag C. H. Beck, München, 1992

  • Aufwertung, Teil 1: Das Reich entledigt sich seiner Schulden

    Die bereits seit Jahren schwelende Inflation breitete sich ab Juli 1923 mit der Geschwindigkeit eines Steppenbrandes aus. „Kein Schöpfer utopischer Filme könnte Szenen ersinnen, die fantastischer und absurder wären als die damalige wirtschaftliche Wirklichkeit.“[1] Die wahnwitzige Geldentwertung machte über Nacht Papiergeld, das früher einen bedeutenden Wert darstellte, völlig wertIos. „Auf dem Höhepunkt des tollen Treibens werden die Preise jeden Tag, mitunter sogar von Stunde zu Stunde neu festgesetzt. Täglich werden schließlich auch die Löhne und Gehälter ausgezahlt. Die Unsummen an Reichsmark (sic) und Notgeld, die von den Notenpressen in rasender Hast ausgespuckt werden, müssen mit der gleichen Hast irgendwelchen Käufen dienen, wenn ihre Empfänger überhaupt noch etwas von ihrem Geld haben wollen, statt es wie Teufelsspuk zwischen den Händen zerrinnen zu lassen.“[2] Scheine mit geringem Wert wurden von den Banken zurückgewiesen oder ungezählt gebündelt in Zahlung genommen. Bei den Reichsbankstellen türmten sich die wertlos gewordenen Papiergeldlappen zu riesigen Bergen. Da der Altpapierpreis den Nominalwert der kleinen Scheine überstieg, bündelte man die Geldscheine wie Heu und brachte sie zu Papierfabriken, wo sie eingestampft wurden. Die rasende Geldentwertung zwang die Banken, nachmittags wegen Arbeitsüberlastung zu schließen. Viele Geschäfte führten verkürzte Verkaufszeiten ein oder schlossen vorläufig ganz, weil sie keine Waren mehr bekamen, seitdem die Mark ihren Charakter als Wertmesser verloren hatte. Die größten Profiteure der Inflation waren die öffentlichen Schuldner (Reich, Länder, Städte, Gemeinden und öffentliche Unternehmen). Sie wurden auf einen Schlag ihre Kriegsschulden los. Bei Kriegsausbruch 1914 hatte das Reich ca. 5,4 Milliarden Mark Schulden, bei Kriegsende waren es 154 Milliarden Mark. Der Berliner Historiker Hagen Schulze kam zu dem Schluss, dass der Erste Weltkrieg fiskalisch gesehen der billigste Krieg aller Zeiten war und nur 15,4 Pfennig gekostet habe. Da die Staatseinnahmen nicht ausreichten, kamen auch nach dem Ende des Kriegs zu den bereits bestehenden Schulden weitere hinzu. Nach Gründung des Deutschen Reichs 1871 grenzte Artikel 4 der Reichsverfassung die Aufgaben des Reichs gegenüber denen der Bundesländer ab. Danach war es für das Rechtswesen, die Währung, die Außenpolitik und das Militär zuständig. Zur Erfüllung dieser Aufgaben standen dem Reich die Einnahmen aus den indirekten Steuern, den Zöllen, der Post und der Eisenbahn zu. Haushaltsdefizite sollten gemäß Artikel 70 von den Bundesländern nach Maßgabe ihrer Bevölkerung ausgeglichen werden. Trotzdem musste das Deutsche Reich 1877 erstmals eine Anleihe über 82 Millionen Mark aufnehmen. Bis 1884 wurden Anleihen für 450 Millionen Mark ausgegeben. 1888 waren es schon mehr als 1 Milliarde Mark und bis 1914 stiegen die Schulden auf 4.655 Milliarden Mark an. Die ausgegebenen Anleihen waren als „ewige Rente“ konzipiert, d. h. ohne Rückzahlungstermin. Dazu heißt es auf der Anleihe vom 12. April 1893: „Die Tilgung des Schuldkapitals erfolgte in der Art, daß die durch den Reichshaushalts-Etat dazu bestimmten Mittel zum Ankauf der entsprechenden Anzahl Schuldverschreibungen verwendet werden. Dem Deutschen Reich bleibt das Recht vorbehalten, die in Umlauf befindlichen Schuldverschreibungen zur Einlösung gegen Baarzahlung des Kapitalbetrages binnen einer gesetzlich festzustellenden Frist zu kündigen. Den Inhabern der Schuldverschreibungen steht ein Kündigungsrecht gegen das Reich nicht zu.“ Abb. 1.1/2: Anleihe des Deutschen Reichs vom Jahr 1892 über 500 Mark, Vorder- und Rückseite. Zur Finanzierung des Kriegskosten legte das Deutsche Reich zwischen 1914 und 1918 neun Kriegsanleihen über insgesamt 98,177 Milliarden Mark auf. Nur 6 % der Kriegsausgaben wurden über Steuern finanziert. Viele Angestellte, Handwerker, Bauern und Arbeiter – letztendlich die kleinen Leute – zeichneten diese Anleihen, die zweimal im Jahr über Banken und Sparkassen verkauft wurden. Die mit 5 Prozent verzinsten Papiere gab es bereits für 100 Mark, etwa dem Monatslohn eines Facharbeiters. Die „Kriegsanleihen“ standen gestalterisch in der Tradition der bisherigen Schuldverschreibungen des Deutschen Reichs. Das Wort „Kriegsanleihe“ tauchte erst ab Herbst 1917 auf. Die letzten drei Ausgaben erhielten es am Rand aufgedruckt. Abb. 2.1: Anleihe des Deutschen Reichs vom Jahr 1914 (1. Kriegsanleihe) über 1000 Mark, Vorderseite. Abb. 2.2: Anleihe des Deutschen Reichs vom Jahr 1918 (mit Aufdruck „Neunte Kriegsanleihe.“ am unteren Rand) über 200 Mark, Vorderseite. Bei ihrer Ausgabe ging die Reichsregierung davon aus, dass nach einem siegreichen Krieg der Gegner die Zeche zahlen würde. Nun verlangten nach dem Waffenstillstand die Sieger Reparationszahlungen in bisher ungeahnter Höhe. Zusätzlich wurden 1919 ca. 5 Milliarden Mark an Zinsen fällig. Geld, das nicht vorhanden war. Da nützte es auch wenig, die Anleihen kreativ auszugestalten und den Spiel- und Spekulationstrieb der Anleger anzusprechen. Die Reichsschuldenverwaltung emittierte 1919 eine Deutsche Sparprämien-Anlage über 1000 Mark. Statt Zinsen versprach das Papier die Teilnahme an einer Lotterie. Halbjährlich wurden 2500 Geldgewinne zwischen 1000 Mark und 1 Million Mark verlost. Wegen der mangelnden Nachfrage wurde die Sparprämienanleihe aber bald wieder vom Markt genommen. Abb. 3: Deutsche Sparprämien-Anleihe 1919 über 1000 Mark, Vorderseite. Um den Reparationsverpflichtungen nachkommen zu können, benötigte das Reich weitere Kredite. Bei den zerrütteten Währungsverhältnissen waren diese auf freiwilligem Weg kaum zu erhalten. Daher schritt die Reichsregierung zur Zwangsanleihe. Alle am 1. Januar 1923 natürlichen, vermögenspflichtigen Personen mit einem Vermögen über 100.000 Mark mussten zwangsweise Anleihen zeichnen, und zwar waren von den ersten 100.000 Mark 1 %, also 1000 Mark und von den nächsten 150.000 Mark 2 % usf. zu zeichnen. Ab einem Vermögen von 10.000.000 Mark betrug die Zwangsanleihe 10 %. Der Zeichnungspreis betrug im Juli 1922 94 %, im August 1922 96 % usf. und im März 1923 106 % des Nennbetrags. Die Anleihe war bis 1925 unverzinslich und sollte zwischen 1925 und 1930 mit 4 Prozent und ab 1930 mit 5 Prozent verzinst werden. Die Tilgung sollte ab November 1925 durch Rückkauf zum Börsenkurs oder durch Auslosung erfolgen. Abb. 4.1/2: Anleihe des Deutschen Reichs (Zwangsanleihe) 1922 über 1000 Mark, Vorder- und Rückseite. Herausgegeben wurden außerdem Schatzanweisungen zur Entschädigung von Kriegsverlusten, unverzinsliche Schatzanweisungen zur Regulierung von beschlagnahmtem deutschen Auslandsbesitz und Schatzanweisungen zur Bezahlung von Reparationen aus der laufenden Produktion. Abb. 5: Unverzinsliche Schatzanweisung des Deutschen Reichs 1923 (vom 25. September 1923) über 10.000.000 Mark, Vorderseite. Auf dem Höhepunkt der Inflation lauteten die Nennbeträge der Schatzanweisungen auf kaum vorstellbare Nennbeträge, wie z. B. 818,5 Trillionen Mark, also 818.500.000.000.000.000.000 Mark. Die Mark hatte in Deutschland ihre Wertfunktion verloren. Anleger waren schließlich nur noch dann bereit Geld zu verleihen, wenn ihre Forderung wertbeständig in Gold oder US-Dollar bestand. Abb. 6.1/2: Schatzanweisung des Deutschen Reichs 1923 (25. August 1923) über 4 Mark 20 Pf. Gold gleich Ein Dollar, Vorder- und Rückseite. Am 20. November 1923 gelang es schließlich die Hyperinflation bei einer Billion Mark gleich einer Rentenmark zu stoppen; 4,2 Billionen Mark entsprachen nun einem US-Dollar. Gewinner der Inflation waren die Sachwertbesitzer und die Schuldner, die ihre Schulden rechtzeitig mit wertlosem Papiergeld bezahlt haben, während Rentner, Gläubiger und Bargeldbesitzer zu den großen Verlierern zählten. Kurz nach diesem Termin verkündete am 28. November 1923 der V. Zivilsenat des Reichsgerichts in Leipzig ein revolutionäres Urteil.[3] Zu Beginn des Ersten Weltkriegs war die Reichsbank von ihrer Pflicht zur Einlösung der Geldzeichen in Goldmünzen befreit worden. Trotz steigender Geldentwertung hielt die Regierung an dem Grundsatz „Mark gleich Mark“ weiter fest, sodass die Gläubiger von Geldschulden sich mit der Zahlung des geschuldeten Nennbetrags in Papiergeld zufriedengeben mussten, obwohl inzwischen die Kaufkraft enorm gesunken war. Nun kippte das oberste Reichsgericht diesen eisernen Grundsatz. Anlass des Urteils war die Klage eines Schuldners, der vom Gläubiger die Einwilligung zur Löschung der Hypothek und Rückgabe des Hypothekenbriefs gegen Zahlung des Nennbetrags der Hypothekenforderung verlangte. Der Kläger war Eigentümer eines im Grundbuch des vormaligen deutschen Bezirksgerichts von Lüderitzbucht eingetragenen Grundstücks. Der Beklagte war seit 1913 Gläubiger einer dort vermerkten Hypothek von 13.000 Mark. Der Kläger zahlte am 1. April 1920 bei Fälligkeit dem Beklagten 18.980 Mark für die Hauptforderung und rückständige Zinsen und verlangte vom Beklagten die Löschungsbewilligung und die Herausgabe des Hypothekenbriefs. „Der Beklagte verweigerte dies, da die Schuld in der im früheren deutschen Schutzgebiet Südwestafrika geltend gewesenen Hartgeldwährung oder in entsprechenden Kurswerten zu entrichten sei.“[4] Das Landgericht I in Berlin gab dem Kläger Recht und auch das Kammergericht Berlin wies die Berufung des Beklagten zurück. Erst das Reichsgericht entschied zugunsten des Beklagten (Gläubiger der Hypothek-Forderung). Das Gericht begründete seine Entscheidung mit dem Hinweis auf § 242 BGB. Nach dem Grundsatz von „Treu und Glaube“ müsse zwischen Nennwert und Verkehrswert unterschieden werden. Daher ergebe sich für den Schuldner einer hypothekarisch gesicherten Darlehensforderung die Pflicht, Sachen gleicher Art, Güte und Menge zurückzuerstatten. Der Gesetzgeber habe die Güte des Geldes durch den Zwangskurs „Mark gleich Mark“ zwingend vorgeschrieben. Daher treffe bei Kreditgeschäften grundsätzlich den Gläubiger die Gefahr der Geldentwertung, aber bei einem außerordentlichen Währungsverfall, den der Gesetzgeber nicht vorausgesehen habe, müsse ein Ausgleich geschaffen werden. Das Urteil schlug ein wie eine Bombe, stärkte es doch die Position der Aufwertungs-Befürworter. Je geringer der Wert der Papiermark wurde, umso mehr Schuldner hatten sich ihrer Schulden durch Zahlungen entledigt, die nur noch dem Wert eines Butterbrotes entsprachen. Je länger die Reichsregierung und der Reichstag untätig blieben, umso mehr Ansprüche wurden bei Gericht angemeldet.[5] Dies zwang die Regierung zu handeln. Mit der Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924 (RGBl. I 1924, S. 74) erkannte die Reichsregierung in § 1 den grundsätzliche Aufwertungsanspruch aus bestimmten Rechtsverhältnissen an, die vor dem Inkrafttreten der Verordnung begründet wurden und deren Zahlung in einer bestimmten in Reichswährung ausgedrückten Geldsumme zu erfolgen hatte. Hierzu zählten im Wesentlichen Hypotheken, Grundschulden und Rentenschulden, Pfandbriefe, Rentenbriefe, Schuldverschreibungen, Guthaben bei öffentlichen Sparkassen sowie Ansprüche von Versicherten aus Lebensversicherungsverträgen. Über das Was, Wann und Wie der Aufwertung wurde in den nächsten Monaten in den politischen Gremien und Lagern heftig gerungen. Der Reichstag beschloss die Schulden der größten Schuldner in einem eigenen „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925“ (RGBl. 1925 I S. 137) zu regeln. Dies betraf Schuldverschreibungen, Buchschulden und Schatzanweisungen des Deutschen Reichs sowie „Schulden“ der Länder, die das Deutsche Reich mit dem Übergang der ländereigenen Staatseisenbahnen auf die Reichsbahn übernommen hatte; ferner die zu Markanleihen des Deutschen Reichs erklärten Anleihen sowie Anleihen der Länder, Gemeinden und Gemeindeverbände. Von der Aufwertung ausgenommen waren die Schuldverschreibungen der Zwangsanleihe von 1922, die unverzinslichen Schatzanweisungen des Deutschen Reichs, soweit sie nicht für Kriegsschäden im Entschädigungsverfahren ausgegeben wurden sowie Reichskassen- und Darlehenskassenscheine. Gemäß § 5 wurden je 1.500 Mark Nennbetrag der Sparprämienanteile, je 16.700.000 Mark Nennbetrag der 8 – 15-prozentigen Schatzanweisungen K 1923, je 50 Milliarden Mark Nennwert der 8 – 15-prozentigen Schatzanweisungen K 1924, je 1.000 Goldmark der im Entschädigungsverfahren für Kriegsschäden ausgegebenen unverzinslichen Schatzanweisungen und je 1.000 Mark Nennbetrag der übrigen Markanleihen des Reichs in 25 Reichsmark Nennbetrag der Anleiheablösungsschuld umgetauscht. Die Umtauschsätze betrugen je nach Anleihe zwischen 2,5 % bis 15 %. Für den überwiegenden Teil der Gläubiger bedeutete dies, dass sie nur einen Anspruch auf 2,5 % des Goldwertes ihrer Anleihen hatten. Der Betrag wurde nicht bar ausgezahlt, sondern in einem besonderen Wertpapier, der Anleiheablöseschuld ausgegeben. Die Inhaberpapiere hatten eine vorgesehene Laufzeit von 30 Jahren (1926 – 1956). Eine Verzinsung sollte erst nach dem Ende der Reparationszahlungen erfolgen. Die neuen Anleihen lauteten über 12,50, 25, 50, 100, 200, 500 und 1000 Reichsmark und waren seitens des Gläubigers unkündbar. Das Gesetz enthielt einige besondere Regeln für Klein-Anleger und Altbesitzer von Anleihen. Schuldverhältnisse, deren Ablöseschuld nicht mindestens RM 12.50 erreichten, wurden bei der Aufwertung nicht berücksichtigt. Anleihe-Kleinbesitzer, die weniger als 1000 Mark Altanleihen besaßen, konnten eine Barabfindung von 8 oder 15% erhalten. Hierfür standen Finanzmittel in Höhe von 150 Millionen Reichsmark bereit. Auch bereits getilgte, gekündigte und ausgeloste Anleihen konnten unter bestimmten Bedingungen berücksichtigt werden. Altbesitzer, die ihre Anleihen vor dem 1. Juli 1920 erworben hatten, bekamen zu der Ablösungsanleihe einen Auslosungsschein ausgehändigt. Entsprechend der finanziellen Situation des Deutschen Reichs sollten die Auslosungsrechte gezogen und zum fünffachen Nennwert der Anleihe zuzüglich 4,5% Zinsen ab dem 1. Januar 1926 zurückgezahlt werden. Abb. 7.1/2: Anleiheablösungsschuld des Deutschen Reichs 1925, 25 Reichsmark (Vorderseite) mit anhängendem Auslosungsschein zur Anleiheablösungsschuld von 1925, 25 Reichsmark, Vorderseite. Altbesitzer, die durch den Kauf von Anleihen den überwiegenden Teil ihres Vermögens in der Inflation verloren hatten, wurde durch Gewährung einer unveräußerlichen, nicht vererblichen und nicht verpfändbaren „Vorzugsrente“ besonders abgefunden. Die Vorzugs-Rentenscheine des Deutschen Reichs lauten auf den Namen und wurden ab 1. Juli 1926 durch die Reichsschuldenverwaltung ausgestellt. Abb. 8.1/2: Vorzugs-Rentenschein des Deutschen Reichs, ausgestellt am 12. Juli 1935, 310 Reichsmark, Vorder- und Rückseite. Die Ablösung öffentlicher Anleihen brachte den Gläubigern in Anbetracht der Summe des vernichteten Geldvermögens nur einen schwachen Ersatz. Die Tilgung der Ablösungsanleihen wurde trotz der Wirren des Zweiten Weltkriegs bis 1945 planmäßig durchgeführt und von der Bundesrepublik Deutschland bis 1956 endgültig abgewickelt. Etwas besser gestellt wurden die Gläubiger privater Schulden durch das „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen (Aufwertungsgesetz)“ (RGBl. I 1925, S. 117). Am 16. Juli 1925 nahm der Reichstag mit 230 gegen 197 Stimmen das 88 Paragrafen umfassende Gesetz an. Je nach Anlageart erhielten die Gläubiger einen bestimmten Prozentsatz des Aufwertungsbetrags.[6] Bei Hypotheken waren dies z. B. 25 % und bei Industrieobligationen 15 %. Fällig wurden die Beträge aber erst am 1. Januar 1932, wobei die Verzinsung moderat von 1,2 % ab 1. Januar 1925 auf 5 % ab 1. Januar 1928 stieg. Auch hier gab es eine Reihe von Ausnahmen und Sonderregelungen, wie die Übersicht des folgenden Zeitungsberichts zeigt. Abb. 9: Das neue Aufwertungsrecht. Quelle: "Hamburger Anzeiger", Beilage zu Nr. 167 vom 21. Juni 1925. Obwohl der Gesetzgeber einen Ausgleich zwischen den Schuldnern und Gläubigern anstrebte, bedeutete die Aufwertung für die Gläubiger nur eine geringe Besserung der Verhältnisse. Darüber hinaus blieb die Frage von Millionen Bargeldbesitzern unbeantwortet, ob und wie eine Aufwertung des Bargelds aussehen könnte. Teil 2 folgt demnächst … Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Willi Schickling, Die größte Inflation aller Zeiten, Vom Abbruch des Ruhrkampfes zur Renten- und Reichsmark, in: Das Parlament Nr. 38 / 24. September 1983, S. 17. [2] Ebenda. [3] Gerichtsurteil v. 28. November 1923 des V. Zivilsenats (13.04.2023). [4] Ebenda. [5] Am 20. Januar 1928 waren in Preußen bei den Gerichten 2.864.217 Aufwertungssachen anhängig. Die Gerichte mussten allein in Preußen bis 1926 um mehr als 3.000 Richter und Justizbeamte verstärkt werden. Angaben nach Herbert Rittmann, Deutsche Geldgeschichte seit 1914. München 1986, S. 111 und S. 114. [6] S. hierzu Teil 2 der Reihe zur Aufwertung. – „Wie aus 35.180.469.443 Mark zunächst 0,035 Rentenmark, schließlich 2,40 Goldmark wurden und doch alles verloren war“.

  • Nachbericht zur Teutoburger Münzauktion Nr. 163 – Top Ergebnis für 1000 Rentenmark

    Am 9. Dezember 2023 erzielte in Borgholzhausen bei den Banknoten das Los Nr. 5227 ein bemerkenswertes Resultat. Aufgerufen mit 1.000 Euro wurde ein seltener Rentenbankschein in stärker gebrauchter Erhaltung. Ungeachtet der Bewertung III- /IV+ steigerten sich die Interessierten an diesem Rarum hoch bis zum Zuschlag bei 4.600 Euro. Der Schein über 1.000 Rentenmark vom 1. November 1923, Serie A, KN 0293736, erzielte damit in deutlich gebrauchter Qualität fast den Katalogwert[1] eines kassenfrischen Scheins (I) und annährend das Doppelte eines von durchschnittlich gebrauchter Erhaltung (III). Die Ergebnislisten und den Nachverkauf der kompletten Auktionen 161, 162, 163 vom 4. – 11. Dezember 2023 findet sich unter www.teutoburger-münzauktion.de . Die nächsten Auktionen finden im April 2024 statt. Christian Merker Anmerkungen [1] H.-L. Grabowski, Die deutsche Banknoten ab 1871, 23. Auflage Regenstauf 2023/24, S. 156.

  • Wertbeständiges Notgeld: Heidelberger Goldmark-Notgeld 1923

    Als in der Hyperinflation des Jahres 1923 die deutsche Markwährung zusammenbrach, mussten viele Kommunen nach kreativen Lösungen zur Schaffung von wertbeständigem Notgeld suchen. Eine aus der Not geborene Möglichkeit war die Ausgabe von „wertbeständigem Notgeld auf Goldmarkbasis“. Die Stadt Heidelberg brachte deshalb Ende 1923 Goldmark-Notgeld in den Umlauf. An der Ausgabe des Goldmark-Notgelds der Stadt Heidelberg war auch die dortige Handelskammer beteiligt. Ab 16. November 1923 gab die Stadt die mit Datum 10. November 1923 versehenen Notgeldscheine zu 0,42, 1,05, 2,10 und 4,20 Mark Gold (= Goldmark mit Dollar-Valutaklausel) in den Verkehr. Nach den Ausgabebedingungen für dieses wertbeständige Notgeld erfolgte die Abgabe an Interessenten grundsätzlich nur gegen Stücke der Reichsgoldanleihe (auch: Interimsscheine) oder der Dollarschatzanweisungen des Reichs. Ausnahmsweise wurden auch auf Papiermark lautende Reichsbankschecks mit dem Vorbehalt angenommen, dass deren sofortige Umwandlung in Reichsgoldanleihe oder Dollarschatzanweisungen möglich sei. Die Stadt übernahm keine Haftung für weiteren Kursverlust für den Fall, dass dies nicht gelang. Stadt Heidelberg, Notgeldschein über 1.05 Mark Gold = ¼ Dollar, ausgestellt in Heidelberg am 10. November 1923. Die Bezieher wertbeständigen Notgelds mussten sich verpflichten, es nur für Lohn- und Gehaltszahlungen zu verwenden und sich an den Herstellungskosten sowie an Schäden durch etwaige Falsifikate zu beteiligen. Die Auflage betrug 1.096.410 Goldmark. Beim Heidelberger Goldmark-Notgeld ist der Rückfluss bei Einlösung bekannt: es wurden 99,2 % der ausgegebenen Geldmenge eingelöst. Stadt Heidelberg, Notgeldschein über 1,05 Mark Gold = ¼ Dollar, Rückseite mit Einlösungsbedingungen. Hans-Georg Glasemann Bildquelle: Privat Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf; Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962. Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 12: Das wertbeständige Notgeld der deutschen Inflation 1923/1924 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-519-0 Auflage: 1. Auflage 2011 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 608 Preis: 39,90 Euro

  • Marx und sein Kapital!

    Zitate rund ums Geld und diese Welt: "Ich wünschte, dass mein lieber Karl mehr Zeit damit verbracht hätte, Kapital anzuhäufen statt nur darüber zu schreiben." Jenny Marx Eigentlich Johanna Bertha Julie Jenny Marx, geborene von Westphalen. (1814–1881) Deutsche Sozialistin und die Ehefrau von Karl Marx.

  • Wie beim „doppelten Lottchen“ – Anmerkungen zu zwei tschechischen Staatsnoten

    Wie Luise in Erich Kästners Kinderroman die Rolle der Lotte einnimmt, so sind auch zwei Geldscheine zu einer Krone bei einem flüchtigen Blick zum Verwechseln ähnlich. Außer dieser täuschenden Ähnlichkeit haben beide Scheine gemeinsam, dass sie eigentlich nie in Umlauf gelangten. Der ältere Schein ist relativ selten, während der jüngere mit etwas Glück auch heute noch preiswert zu erhalten ist. Anfang 1939 besetzte die Deutsche Wehrmacht die sog. Rest-Tschechei. In den Tresoren der Nationalbank befanden sich größere Bestände an undatierten Staatsnoten zu 1 und 5 Kronen. Sie waren bereits 1937 in der Banknotendruckerei der Tschechoslowakischen Nationalbank gedruckt worden, um sie in Krisenzeiten in Umlauf setzen zu können. Entworfen wurde der Schein zu einer Krone von Bohumil Heinz und Bedřich Fojtášek, der Schein zu 5 Kronen von Bedřich Fojtášek und Jiří Schmidt. Da im sog. Protektorat die kleinen Werte knapp wurden, wurden Hilfskräfte in der „Nationalbank für Böhmen und Mähren in Prag – Národní Banka pro Čechy a Moravu v Praze“ damit beschäftigt, Stempel von Hand auf den gefundenen Scheinen zu setzen. Der Rundstempel hat einen Durchmesser von 40 mm und lautet in der oberen Hälfte „Protektorat Böhmen und Mähren“ und in der unteren „Protektorát Čechy a Morava“. Der schwarze Aufdruck deckt dabei jeweils die tschechische Wertbezeichnung ab. Neben der Stempelung von Hand kamen auch Maschinen zum Einsatz. Während der Maschinenstempel stets gut zentriert und klar ist, ist der Handstempel oft unregelmäßig, teilweise auch verwischt. Eine geringe Anzahl dieser Scheine gelangte durch Unachtsamkeit ungestempelt in Umlauf und in Sammlerhände. Abb. 1.1/2: REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ, 1 Krone o. D., (1937), Vorder- und Rückseite. Die Vorderseite des Scheins zu einer Krone ohne Stempel zeigt zwei runde Medaillons, die am oberen Rand jeweils mit „REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ“ überschrieben sind, im rechten Medaillon das Kopfbildnis eines jungen Mädchens, umgeben von Zierelementen; im linken waagerecht zwischen zwei Zierelementen die zweizeilige Wertangabe „JEDNA KORUNA / ČESKOSLOVENSKÁ“. In den Ecken des Scheins jeweils in Rosetten die Wertzahl 1. Der Unterdruck aus floralen Mustern vervollständigt die Gestaltung des Scheins. Die Rückseite wird durch einen Zierrahmen eingefasst, der von der sich wiederholenden Aufschrift „REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ“ umgeben ist. Auf der linken Seite das kleine Staatswappen der ČSR“; auf der rechten Seite fünfzeilig „REPUBLIKA / ČESKOSLOVENSKÁ / JEDNA KORUNA / ČESKOSLOVENSKÁ / OДHA Kč EINE Kč EGY Kč“. Darunter in einer ausgesparten weißen Fläche „ŘADA“ Serienbuchstabe „A“ und -nummer (dreistellig). Im Unterdruck Zierelemente mit den Initialen „RČS“ sowie in jeder Ecke die Wertzahl „1“. Der Schein ist 105 mm x 60 mm groß. Abb. 2.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Handstempel, Vorder- und Rückseite. Abb. 3.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Maschinenstempel, Vorder- und Rückseite. Die Überdruckprovisorien waren nur vom 9. Februar bis 31. Mai 1940 im Umlauf. Bereits am 10. April 1940 gab die Protektoratsregierung einen neuen Schein zu einer Krone im gleichen Format aus, der in seiner Gestaltung auffallend der vorangegangenen ähnelt. Dies wundert nicht, wurde er doch von denselben Künstlern – Bedřich Fojtášek und Jiří Schmidt – entworfen. Das Erscheinungsbild blieb gleich, wenn auch auf der Vorderseite ein neues Mädchenbildnis erscheint. Auf der linken Seite heißt es nun „Eine Krone / JEDNA KORUNA“. Die Rückseite bildet nun links den böhmischen Löwen ab und rechts heißt es nun sechszeilig „Protektorat / Böhmen und Mähren / Eine Krone / PROTEKTORÁT / ČECHY A MORAVA / JEDNA KORUNA“. Ebenfalls wurde die Farbzusammenstellung geändert. Gedruckt wurden die Serien A, B, C und D in der Druckerei der Nationalbank und die Serie H bei der Druckerei Haase in Prag. Bei diesen Drucken nimmt das Blau der Rückseite einen violetten Ton an. Abb. 4.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Serie D, Vorder- und Rückseite. Abb. 5.1/2: Protektorat Böhmen und Mähren – Protektorát Čechy a Morava, 1 Krone o. D. (1940), Serie H, Vorder- und Rückseite. Abb. 6.1/2: REPUBLIKA ČESKOSLOVENSKÁ, 1 Krone o. D., (1946), Vorder- und Rückseite. Besondere Vorsicht ist beim Kauf eines ungestempelten 1-Kronen-Scheins geboten, da 1946 das gleiche Design bei dem nicht zur Ausgabe gelangten Wert nochmals verwendet wurde. Die Scheine, die in der Druckerei der Nationalbank gedruckt wurden, sind geringfügig kleiner: 100 mm x 58 mm. Die Vorderseite unterscheidet sich nur dadurch, dass der Unterdruck im Medaillon der Wertangabe fehlt. Mehr Unterschiede weist die Rückseite auf. So fehlt die Reihenbezeichnung! Die Wertabgabe auf der rechten Seite wir nun nur noch in Tschechisch angegeben und entspricht damit nicht der Praxis, die bis 1939 angewendet wurde, wo die Wertangabe ebenfalls in den Sprachen der nationalen Minderheiten angegeben wurden. Da man beschlossen hatte, die Scheine nicht auszugeben, wurde 1953 ein Teil an Sammler verkauft, darunter auch Bestände, die nicht mit „Specimen“ gekennzeichnet waren. Uwe Bronnert

  • Der DDR-Zweihunderter – eine Vergrößerung des Zwanzigers?

    Nachdem in der DDR mit Wirkung vom 1. Januar 1968 die Deutsche Notenbank zur Staatsbank der DDR geworden war[1], erfolgte die sukzessive Umstellung auf neue Banknoten erst Jahre später. Das Prinzip der Kopfbildserie von 1964 blieb, jedoch wurden zwei Köpfe von adeligen Bildungsbürgern aus dem 19. Jahrhundert ausgetauscht. Der Druck der neuen Scheine erfolgte mit der Jahresangabe 1971 weiterhin im VEB Deutsche Wertpapierdruckerei, ehemals Giesecke & Devrient in Leipzig[2], auf Papier des VEB Feinpapier Königstein. Grundaufbau und die Komposition des neuen Banknotensatzes ist bei allen fünf Standardnoten gleich, die Ausführung differiert nach Format, Farbe, Kopfbild, rückseitiges Motiv und Wasserzeichen. Das Staatswappen der DDR, Hammer und Zirkel im Ährenkranz, befindet sich stets an der gleichen Stelle. Die Guilloche links unten auf der Rückseite oberhalb der Wertangabe variiert. Aber über 20 und 200 sind sie sich ziemlich ähnlich. Nur der deutsche Dichterfürst Johann Wolfgang von Goethe konnte sich auf der Vorderseite des Zwanzigers behaupten, allerdings jetzt mit einer zeitgenössischen Schulkinder-Szene auf der Rückseite, anstelle des Deutschen Nationaltheaters in Weimar (vgl. DDR – 18, Ros. 356, Pick 24). Abb. 1: 20 Mark Staatsbanknote 1975, DDR-24, Ro. 362, P 29, 128 x 56 mm, Vorderseite: Porträt Johann Wolfgang von Goethe, ohne Bezug zur Rückseite. Abb. 2: Rückseite, neun Kinder verlassen unbegleitet ein modernes Schulgebäude, Wasserzeichen: Porträt Goethe, aus dem Bild herausschauend. Von 1975 bis zum Ende der Binnenwährung der DDR 1990 befand sich auf der Rückseite des Goethe-Zwanzigers eine ähnlich gestaltete Szene, wie die der späteren, allerdings unveröffentlicht gebliebenen Note zu 200 Mark. Die Grundfarbe beider Scheine ist Grün, der Zweihunderter hat mehr Braunanteile in der grafischen Gestaltung. Auf der linken Seite unten befindet sich eine ähnliche Guilloche. Der Straftext befindet sich bei beiden oben linksbündig. Das Staatswappen der DDR mit Hammer und Zirkel im Ährenkranz befindet sich links auf halber Höhe. Der rechte Rand bleibt jeweils frei für das Wasserzeichen. Am unteren Rand befinden sich die Wertzahlen 20 bzw. 200, aber ziemlich ähnlich gestaltet und montiert. Abb. 3: Ausschnittsvergrößerung Rückseite DDR–24, das neunte Kind ist versteckt montiert, hinter den beiden Knaben links außen. Neun junge Schülerinnen und Schüler verlassen ordentlich über eine Treppe ein modernes zeitgenössisches Schulgebäude. Eine Aufsichtsperson ist allerdings nicht zu erkennen. Dennoch wirkt der Zweihunderter etwas wie die vergrößerte Ausgabe des Zwanzigers, mit sozialistischem Idyll statt Goethe. Abb. 3: Staatsbanknote der DDR über 200 Mark, 1985, Vorderseite, nicht ausgegeben, DDR-26, Ro. 364, P 32, 153 mm x 65 mm, Wz. Friedenstaube. Abb. 4: Rückseite: Erzieherin mit acht spielenden Kindern vor einem modernen Kindergarten. Christian Merker Anmerkungen Gesetz über die Staatsbank der DDR v. 1.12.1967. I, § 1; s.a. § 5 Geldzeichen. Die 1948 in Volkseigentum überführte Firma Giesecke & Devrient AG nannte sich vorerst VEB Deutsche Wertpapierdruckerei und war der VVB Druck, Zellstoff und Papier unterstellt. In späteren Jahren erfolgte die direkte Unterstellung unter das Ministerium der Finanzen der DDR. Seit 1974 nannte sich der Betrieb VEB Wertpapierdruckerei der DDR. Seine Aufgabe bestand vor allem in der staatlichen Wertpapierherstellung (Banknoten und Briefmarken). Daneben produzierte der Betrieb unter anderem Buchbinderei-Erzeugnisse und Werbedrucke. Nach 1990 wurde das Unternehmen rückübereignet. Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte.

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