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  • Lexikon: Heraldik

    Heraldik = Wappenkunde. Für den Münzsammler sind heraldische Kenntnisse unerlässlich, vor allem zur genaueren Bestimmung von Münzen. Einführungsbücher für Münzsammler machen daher die Sammler auch mit den wichtigsten heraldischen Begriffen, Regeln, Beschreibungen usw. vertraut. Russland, Kaiserreich: 1 Rubel 1898 mit dem bekrönten zaristischen russischen Doppeladler auf Vorder- und Rückseite, Ausgabe unter der provisorischen Regierung 1917. Bayern, Notausgabe der Bayerischen Notenbank über 20.000 Mark vom 1. März 1923 mit von zwei Löwen als Schildhaltern gehaltenem bayerischen Staatswappen mit Laubkrone auf der Rückseite. Auch der Geldscheinsammler wird oft durch Erkennen von Wappen und Siegeln auf Scheinen das Herkunftsland bestimmen können, besonders wenn es sich um Scheine in einer ihm fremden Sprache oder Schrift handelt. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte

  • Leserpost: Blogseiten für Geldschein- und Münzsammler

    Sehr geehrte Damen und Herren, durch Zufall bin ich auf Ihre Seiten gestoßen. Eines muss ich Ihnen schon sagen. Für jemanden, der sich für Informationen rund um Münzen und Banknoten interessiert, habe ich noch nichts Vergleichbares gesehen. Würden alle Sammler nur einmal diese Seiten öffnen, wären sie wohl auch wie ich hin und weg. Ich will ja nur sagen, dass Sie einen tollen Job machen. Jedem, der sich entweder für Geschichte allgemein oder für Münzen und Banknoten interessiert, muss auf diese Seiten. Vielen Dank für ihre Bemühungen. Gruß Klaus Scharfenecker Antwort der Redaktion Hallo Herr Scharfenecker, herzlichen Dank für dieses tolle Lob, das gleichzeitig Motivation für das neue Jahr ist, für das wir Ihnen und allen Lesern alles Gute, Gesundheit und viel Freude an Ihrem Hobby wünschen. Die Redaktionen und Autoren unserer beiden Online-Magazine www.muenzen-online.com und www.geldscheine-online.com arbeiten seit 2017 bzw. 2018 engagiert und mit hoher Fachkompetenz daran, unseren Lesern regelmäßig aktuelle Nachrichten und interessante Fachbeiträge rund um Münzen und Papiergeld im jeweiligen historischen Kontext in unseren Blogs zur Verfügung zu stellen und wöchentlich kostenlose Newsletter an Abonnenten zu versenden. Dies ist mit einem erheblichen Aufwand verbunden, sowohl in arbeitstechnischer, organisatorischer als auch in finanzieller Hinsicht. Wir freuen uns, dass wir mit unseren Beiträgen viele Sammler und historisch Interessierte ansprechen, wie die zahlreichen Reaktionen zeigen, und sind bestrebt, unsere Inhalte auch in Zukunft weitgehend kostenfrei zur Verfügung stellen zu können. Hans-Ludwig Grabowski

  • Aufwertung, Teil 2: Umstellung eines Sparbuchs

    Wie aus 35.180.469.443 Mark zunächst 0,035 Rentenmark und schließlich 2,40 Goldmark wurden und am Ende doch alles verloren war! Auf dem Sparbuch der Städtischen Sparkasse zu Neustadt, Herzogtum Coburg, mit der Nr. 4990 hatte Kurt B. auch während der Hyperinflation Einzahlungen vorgenommen, sodass im Buch am 19. November 1923 ein Guthaben von 35.180.469.443 Mark eingetragen war. Dies waren am 20. November 1923 in der neuen Währung gerade einmal 3,5 Rentenpfennig, denn eine Billion (1.000.000.000.000) Mark entsprach nun einer Rentenmark. Inflationsgeschädigte Sparer konnten jedoch auf Entschädigung hoffen. Die Reichsregierung hatte mit der „Dritten Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924“ (RGBl. I 1924, S. 74) generell auch die Aufwertungsansprüche von Sparguthaben anerkannt. Am 10. November 1924 meldete der Sparer sein Sparkassenguthaben fristgerecht innerhalb der Ausschlussfrist zur Aufwertung an.[1] Zu diesem Zeitpunkt war über die Höhe der Entschädigung noch nichts beschlossen. Zunächst mussten die entsprechenden Reichsgesetze[2] vom Reichstag verabschiedet werden, nach denen das aufgewertete Vermögen der Sparkassen ermittelt werden musste. Erst danach konnte ein Treuhänder unter Aufsicht der obersten Landesbehörde die Teilungsmasse ermitteln und den Teilungsplan aufstellen. Im Anhang des sog. Aufwertungsgesetzes findet sich eine Umrechnungstabelle,[3] in der der Goldwert der Papiermark an einzelnen Kalendertagen festgelegt wurde. Bei jedem Einzahlungstag musste nun der Goldwert ermittelt werden. Abb. 1: Umrechnungstabelle nach Maßgabe des Aufwertungsgesetzes vom 16. Juli 1925. Quelle: Hamburger Anzeiger, Beilage zu Nr. 167 vom 21. Juni 1925. Unterstellen wir einmal, dass am 7. Juni 1922 auf das Sparkonto 1.200 Mark eingezahlt wurden, 75.000 Mark am 2. Februar 1923 sowie schließlich 26 Millionen Mark am 22. August 1923. Lt. Umrechnungstabelle waren 100 Papiermark am 7. Juni 1922 genau 1,52 Goldmark, 10.000 Papiermark am 2. Februar 1923 entsprachen 1,35 Goldmark und 10 Millionen Papiermark waren 8,51 Goldmark am 22. August 1923. Somit betrug der Goldmarkwert des Sparguthabens (12 x 1,52) + (7,5 x 1,35) + 2,6 x 8,51) = 50,49 Goldmark. Das Aufwertungsgesetz sah bei Sparkassenguthaben mindestens eine Erstattung von 12,5 % ihres Goldmarkwertes vor. In unserem Beispiel wären das 6,31 Reichsmark gewesen. Im Gegensatz zu Preußen, sah z. B. Sachsen keinen einheitlichen Aufwertungssatz für alle Sparkassen vor. Vergleicht man die Angaben in Sparbüchern aus den verschiedenen Teilen Deutschlands, so ergeben sich bei den Aufwertungssätzen erhebliche Unterschiede. Bei der Stadtsparkasse Schwarzenberg betrug er z. B. 25,7 %. Natürlich war die Umstellung der Papiermark-Konten auf Reichsmark eine Herkules-Aufgabe, die bei manchen Sparkassen mehrere Jahre erforderte. Abb. 2: Sparbuch nebst Statut der städt. Sparkasse zu Neustadt Herzogtum Coburg, Umschlag. Abb. 3: Sparbuch der städt. Sparkasse zu Neustadt Herzogtum Coburg, Seite 4. Abb. 4: Sparbuch der städt. Sparkasse zu Neustadt Herzogtum Coburg, Seite 5. Zurück zum Sparbuch von Herrn Karl B. Bereits am 27. Februar 1926 wurde sein Sparguthaben mit 2,40 Goldmark berechnet. Da 12,5 % hiervon unter 8 Goldmark lagen und gerade einmal 30 Reichspfennig ausmachten, entfiel eine Aufwertung und das Sparguthaben wurde wertlos. Anzumerken ist noch, dass Guthaben auf Girokonten nicht aufgewertet wurden. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Nach § 7 Abs. 1 Satz 1 der „Dritte Steuernotverordnung vom 14. Februar 1924“ (RGBl. 1924 I S. 74) mussten Sparkassenguthaben bis zum 31. Dezember 1924 angemeldet werden. Die Frist wurde durch „Gesetz über die Verlängerung der Fristen der Dritten Steuernotverordnung vom 27. März 1925“ (RGBl. 1925 I S. 29) bis zum 30. Juni 1925 verlängert. [2] „Gesetz über die Aufwertung von Hypotheken und anderen Ansprüchen vom 16. Juli 1925 (Aufwertungsgesetz)“ (RGBl. I 1925, S. 117) und „Gesetz über die Ablösung öffentlicher Anleihen vom 16. Juli 1925“ (RGBl. 1925 I S. 137) [3] Ebenda.

  • Währungsreform 1923/24: Aktien – Roter Goldmark-Stempel 1924

    Zur Bekämpfung der Hyperinflation wurde am 16. Oktober 1923 der Beschluss über die Errichtung der unabhängigen Deutschen Rentenbank verkündet. Damit leitete die Reichsregierung ab Mitte Oktober 1923 die Rückkehr zu einer stabilen Währung ein. Da das Deutsche Reich zur Deckung des Grundkapitals der Rentenbank nicht über genügend Goldvorräte verfügte, wurden der Grundbesitz von Landwirtschaft, Industrie, Handel und Gewerbe mit einer (theoretischen) Hypothek von 3,2 Milliarden Rentenmark (= 3,2 Milliarden Goldmark) belastet. Gleichzeitig beendete die Reichsbank die Ausgabe neuer Schuldtitel, die öffentlichen Haushalte wurden durch Ausgabendisziplin und Steuererhöhungen konsolidiert. Mit der Währungsreform und der Ausgabe der Rentenmark gelang es ab November 1923, die Inflation im Deutschen Reich zu stoppen. Die Ersparnisse weiter Bevölkerungskreise waren jedoch vernichtet, Vermögenswerte waren dahingeschmolzen. Feste Erträge oder Zinsen waren praktisch wertlos. Durch Mangel an Kaufkraft verloren auch Immobilien ihren Wert und wurden bei Notveräußerungen geradezu verschleudert. D. Götte & Zimmermann Aktiengesellschaft, Aktie über 5000 Mark, ausgestellt in Halberstadt am 12. Juni 1923, 1924 mit Goldmark-Abstempelung herabgesetzt auf 100 Goldmark. Am 20. November 1923 hatte 1 US-Dollar einen Wert von 4,2 Billionen Papiermark (= 4,20 Rentenmark). Eine Rentenmark bzw. eine Goldmark (Mark Gold) entsprach an diesem Tag offiziell einer Billion Papiermark. Obwohl es für die Rentenmark keine gesetzliche Annahmepflicht gab, fand sie schnell das Vertrauen der Bevölkerung. Die Rentenmark war von Anfang an als Übergangslösung angelegt. Der Regierung gelang es im ersten Halbjahr 1924 den Kurs der neuen Währung durch Einschränkung des Geldumlaufs und drastische Sparmaßnahmen im Haushalt stabil zu halten. Durch die Normalisierung des Wirtschaftslebens und die Beruhigung der innenpolitischen Situation wurde vom „Wunder der Rentenmark“ gesprochen. Das Vermögen der Kapitalgesellschaften Nach der Währungsreform hatte man eingesehen, dass diese drei verschiedenen Währungseinheiten Mark, Goldmark und Rentenmark im Rechnungswesen der Unternehmen nicht praktikabel sind, sondern dass die Bilanzen aller deutschen Kapitalgesellschaften in einem einheitlichen Wertmesser aufgestellt werden müssen. Als dieser wurde die Goldmark auserkoren, und zwar eine Goldmark, die in fester Beziehung zu einer stabilen Goldwährung, insbesondere zum US-amerikanischen Dollar, steht. Jedenfalls ist dieser Maßstab in der Verordnung vom 28. Dezember 1923 über die Aufstellung von Goldmarkbilanzen öffentlich vorgeschrieben worden (Verordnung über Goldbilanzen. Vom 28. Dezember 1923, Reichsgesetzblatt I, S. 1253-1256). Für die Berechnung der Goldmark wurde der aufgrund der amtlichen Berliner Notierung für Auszahlung New York errechnete Dollar-Mittelkurs des letzten Börsentages festgelegt. Die Goldbilanzverordnung (Verordnung über Goldbilanzen), die aufgrund des Ermächtigungsgesetzes vom 8. Dezember 1923 (Reichsgesetzblatt I, S. 1173) erlassen wurde, und die Durchführungsverordnungen vom 5. Februar und 28. März 1924 sahen für alle Kaufleute, die Handelsbücher zu führen hatten, die Verpflichtung vor, vom 1. Januar 1924 ab oder, falls das neue Geschäftsjahr mit einem späteren Zeitpunkt beginnt, von diesem Zeitpunkt ab, das Inventar und die Bilanz in Goldmark statt in Reichswährung (Papier-Mark) aufzustellen, wobei als Goldmark der Gegenwert von 10/42 des nordamerikanischen Dollars zu gelten hatte. Die Goldmark war also keine Währung, sondern lediglich die Rechnungseinheit für eine Kunstwährung. Die sogenannte Goldmark-Eröffnungsbilanz ist eine Sonderbilanz, die beispielsweise in einer Währungsreform erforderlich sein kann. Hierbei wurden die bewertungsrelevanten Beschränkungen des geltenden Handelsgesetzbuches für Kapitalgesellschaften vom Gesetzgeber 1923 bewusst außer Kraft gesetzt. Bei der Eröffnungsbilanz waren die einzelnen Vermögensgegenstände nach den bisherigen handelsrechtlichen Vorschriften neu zu bewerten, als ob die Bilanz mit dem Bilanzstichtag den Betrieb neu begänne. Die Pflicht, das Vermögen der Gesellschaft in Goldmark neu zu bewerten, hatte der Vorstand der Kapitalgesellschaft (Aktiengesellschaft), der auch das neue Grundkapital anzugleichen und die Goldbilanz der Gesellschaft aufzustellen hatte. Die Goldmark-Eröffnungsbilanz war der Generalversammlung (Hauptversammlung) zur Genehmigung vorzulegen. So wurde beispielsweise bei der 1899 gegründeten Hamburger Deutsches Schauspielhaus Aktiengesellschaft auf der Hauptversammlung vom 30. Oktober 1924 das Grundkapital in Höhe von 1 Mio. Mark deutscher Reichswährung (Papiermark) in voller Höhe auf Goldmark umgestellt. Die Aktien der Gesellschaft, 1899 ausgestellt über je 1000 Mark, erhielten einen roten Stempel mit der Inschrift „Umgestellt auf Tausend Goldmark“. Deutsches Schauspielhaus A. G., Gründeraktie über 1000 Mark, ausgestellt in Hamburg am 20. Juni 1899, 1924 umgewertet auf 1000 Goldmark. Steingutfabrik Colditz Actiengesellschaft, Aktie über 1000 Mark, ausgestellt in Colditz am 24. April 1923, herabgestempelt auf 200 Reichsmark. Die endgültige Neuordnung der Reichswährung wurde im Sommer 1924 realisiert. Am 30. August 1924 schuf das Münzgesetz (Reichsgesetzblatt II, S. 254) die Reichsmark als neues, nunmehr gesetzliches Zahlungsmittel und gab der für die Ausgabe zuständigen Reichsbank die volle Unabhängigkeit von der Regierung. Die Reichsmark galt zusätzlich zur Rentenmark im Verhältnis 1:1, mit beiden Währungen konnte nun bezahlt werden. Der wesentliche Unterschied zwischen beiden bestand in ihrer unterschiedlich ausgestalteten Deckung. Die noch immer umlaufende Papiermark wurde jetzt zum Kurs von 1 Billion Mark = 1 Reichsmark = 1 Rentenmark eingezogen. Ab August 1924 wurden die Eröffnungsbilanzen im Deutschen Reich statt in Goldmark in Reichsmark erstellt. Handelsbank Aktiengesellschaft, Vorzugs-Namensaktie über 1000 Mark, ausgestellt in Berlin am 1. Juli 1923, 1924 umgewertet auf 1 Reichsmark. Kapitalgesellschaften, die bis 1925 keine Goldmark-Eröffnungsbilanz eingereicht hatten, wurden wegen Nichteinreichung im Handelsregister von Amts wegen gelöscht. Hans-Georg Glasemann Bildquelle, Privat (9/2023)

  • Kassenfrische Scheine aus Dänemark? Rien ne va plus.

    Danmarks Nationalbank (die Zentralbank Dänemarks) hat den Verkauf von unzirkulierten Münzen und Banknoten am 1. Dezember 2023 aufgrund sinkender Verkaufszahlen und steigender Kosten eingestellt. Bis zum 1. Dezember 2023 bot die Königlich Dänische Prägestelle unzirkulierte neue dänische und färöische 50-, 100-, 200-, 500- und 1000-Kronen-Banknoten an. Die Banknoten wurden zum Nennwert verkauft. Die dänischen Banknoten konnten mit verschiedenen Unterschriften ausgewählt werden, aber es war nicht möglich, bestimmte Kontrollnummern zu bestellen. Pro Kauf durften höchstens fünf Scheine jeder Variante erworben werden. Für den Kauf von dänischen und färöischen Banknoten und Münzen, die in Rollen in Umlauf waren, wurde eine Bearbeitungsgebühr von 200 DKK erhoben. Die aktuelle Serie aus Dänemark: 50-, 100-, 200-, 500- und 1000-Kroner Die aktuelle Serie aus den Färöer Inseln: 50-, 100-, 200-, 500- und 1000-Krónur Dies war ein wunderbarer Service, den die dänische Zentralbank anbot, und es ist schade, dass er eingestellt werden musste. Wir müssen nun abwarten, um zu sehen wie schwierig es in Zukunft sein wird, unzirkulierte Banknoten aus Dänemark und von den Färöern zu bekommen. Donald Ludwig

  • Philippinen: Streit um Polymer-Banknoten

    Im vergangenen November fand in der Kammer des philippinischen Senats eine Anhörung zum Thema "Polymerbanknoten auf den Philippinen" statt. Zwei Senatoren lieferten sich zu diesem Thema eine recht harte Auseinandersetzung. Auf der einen Seite ein Befürworter der Polymerbanknoten mit den bekannten Argumenten (u.a. längere Lebensdauer, Hygiene, Fälschungssicherheit), auf der anderen Seite ein Gegner der Kunststoffscheine. 1000 Piso aus Polymer-Kunststoff von 2022, Vorder- und Rückseite. Abb. Hartmut Fraunhoffer, www.banknoten.de. Auf der Gegenseite wird bezweifelt, dass die Polymerbanknoten auf den Philippinen wirklich länger im Umlauf „durchhalten“. Die Gegner stören sich auch daran, dass die Banknoten (bisher allerdings nur die 1000-Piso-Note) derzeit in Australien und nicht auf den Philippinen hergestellt werden. In diesem Zusammenhang wiesen sie darauf hin, dass ein Gesetz mit dem Titel "Tatak Pinoy" in Kraft treten wird, das die philippinischen Behörden unter anderem verpflichtet, Beschaffungen zuerst auf den Philippinen und erst dann im Ausland durchzuführen. Das Gesetz wurde am 6. November 2023 vom philippinischen Senat verabschiedet. Kritisiert werden von den Gegnern auch die Kosten für die neuen Produktionsanlagen für Polymerbanknoten, die in den nächsten Jahren im neuen, derzeit im Bau befindlichen Banknoten- und Münzzentrum der Zentralbank angeschafft werden sollen. Zudem übt die Lobby der Abaca-Produzenten Druck aus, da sie Umsatzeinbußen durch den Verlust von Absatzmärkten befürchtet. Abaca ist ein philippinisches Pflanzenprodukt, das zu 20 Prozent in konventionellen Banknoten verarbeitet wird. Insgesamt ist das Parlament verärgert darüber, dass die philippinische Zentralbank auf Polymerbanknoten setzt - es ist bekannt, dass in naher Zukunft auch 500-Piso-Polymerbanknoten eingeführt werden sollen -, obwohl es sich dagegen ausgesprochen hat. Übrigens gibt es immer noch einige Probleme mit der 1000-Piso-Polymernote. Die philippinische Zentralbank hat kürzlich erneut dazu aufgerufen, dass gefaltete Polymer-Scheine von Händlern und Geschäften akzeptiert werden sollen. Viele tun das nicht. Das widerspricht natürlich dem Ziel der Zentralbank, die Verwendung von Polymerbanknoten zu fördern. Zudem sind Teile der Bevölkerung verärgert darüber, dass die bisher auf den Banknoten abgebildeten "Helden der Philippinen" durch Fauna und Flora ersetzt werden sollen. Ralf Faust

  • Aus privaten Sammlungen: 1 Pfund der Bank of England – außer Kurs gesetzt 1941 auf Guernsey

    Als die deutschen Truppen Mitte Juni 1940 die Küste der Normandie erreichten und Frankreich einen Waffenstillstand anbot, war abzusehen, dass die kroneigenen britischen Kanalinseln Alderney, Brecqhou, Burhou, Casquets, Guernsey, Herm, Jersey, Jethou, Lihou, Minquiers und Ecréhous sowie Sark bald besetzt werden würden. Britische Soldaten, die vor den vorrückenden deutschen Truppen von St. Malo aus auf die Inseln geflüchtet waren, machten aber keinerlei Anstalten, um sie zu befestigen, da keine Order aus London vorlag. Großbritannien war nach dem Sieg über Frankreich vorerst der einzige verbliebene Kriegsgegner Deutschlands gewesen. Der Waffenstillstand mit Frankreich begann am 25. Juni 1940. Am 30. Juni besetzten deutsche Truppen die Hauptinseln Alderney, Guernsey und Jersey. Die Briten hatten zuvor alle militärischen Einheiten, aber auch fast 23.000 Zivilisten von den Inseln abgezogen, um ein Blutvergießen zu vermeiden. Die Vertreter von Guernsey und Jersey gingen auf die Deutschen zu und übergaben ihre Inseln. Alderney war dagegen durch die vorherige Evakuierung menschenleer. Bald standen auch die anderen Kanalinseln unter deutscher Kontrolle. Die Weisungen für die deutschen Besatzungstruppen waren eindeutig. Die deutschen Soldaten sollten sich danach so höflich wie möglich verhalten. Jede Art von Gewalt und Plünderung wurde unter strenge Strafen gestellt. In der Folge entwickelte sich denn auch eine recht spannungsfreie Beziehung zwischen der Bevölkerung und dem deutschen Militär. Auch wenn die Deutschen den Hauptort von Guernsey, St. Peter Port, bald Petershausen nannten, mischten sie sich kaum in die Verwaltung und das alltägliche Leben auf den Inseln ein. Sogar die Justiz oblag weiter den Inselverwaltungen. Das unbewohnte Alderney liegt nahe an Frankreich und wurde in die Maßnahmen zum Bau des sog. „Atlantikwalls“ einbezogen. Wie sich General Speidel später erinnerte, sollte die britische Inselgruppe vor St. Malo während eines 8-Jahre-Plans in eine unbesiegbare Festung verwandelt werden. Hierzu wurden ausländische Arbeiter, besonders Russen und Spanier, herangezogen. Auch nach der Landung der Alliierten an der französischen Normandieküste im Juni 1944 blieben die gut ausgebauten Kanalinseln in deutscher Hand. Dies sollte sich auch bis Kriegsende nicht ändern. Die Inseln waren jedoch isoliert und es kamen kaum noch Lieferungen durch. Es fehlte an Nahrung, Kleidung, Treibstoff, Reinigungsmitteln und vielem mehr. Der Bevölkerung und den Soldaten drohte eine Hungersnot. Im Winter 1944/1945 erließ der damalige Oberkommandierende der Inseln, von Schmettow, den Befehl, dass alle Hilfspakete vom Roten Kreuz ausschließlich für die Insulaner bestimmt seien und sich kein deutscher Soldat dieser zu bemächtigen habe. Jede Familie erhielt wöchentlich ein Hilfspaket. Währenddessen suchten hungernde deutsche Soldaten verzweifelt die Strände nach Essbarem ab. Wenn die Insulaner heute den 9. Mai als ihren „Liberation day“ feiern, dann weil der deutsche Generalmajor Wolfe am 9. Mai 1945, also einen Tag nach der bedingungslosen Kapitulation Deutschlands, an Bord der „Beagle“ die Kapitulation der Inseln unterzeichnete. Auch nach Kriegsende blieben aber vorerst viele deutsche Soldaten, nun als Gefangene, auf den Inseln. Sie räumten Minen, bauten Straßen und richteten verlassene Wohnhäuser wieder her. Zwischen den Deutschen und Insulanern, auch den wieder heimgekehrten, entwickelte sich ein fast freundschaftliches Verhältnis und man wusste die Leistungen der deutschen Besatzungszeit wie auch die Arbeit der deutschen Soldaten nach dem Krieg zu würdigen, denen man u. a. Wasser- und Stromversorgung verdankte, ein erweitertes Abwassernetz, Kino oder Krananlagen. Bank of England, Überdrucke 1941 Schon kurz nach der deutschen Besetzung zeichneten sich Probleme bei der Bereitstellung von Zahlungsmitteln für den Umlauf ab. Die Bevölkerung misstraute der Mark-Währung und hortete die einheimischen und britischen Pfund-Noten. Ab 1941 kam es deshalb auf Guernsey und Jersey mit deutscher Erlaubnis zur Ausgabe von Kleingeldscheinen mit britischer Währungsbezeichnung. Die Scheine wurden zu offiziellen Zahlungsmitteln erklärt und liefen neben den Inselbanknoten und Noten der Bank of England um. Katalogisiert und bewertet sind diese Ausgaben im Katalog "Die deutschen Banknoten ab 1871". Für die auf Guernsey in Umlauf gesetzten Kleingeldscheine über insgesamt 10.000 Pfund wurden für die erste Ausgabe 5.000 1-Pfund-Noten des States of Guernsey und für die zweite Ausgabe weitere 5.000 1-Pfund-Noten der Bank of England aus dem Verkehr gezogen. Letztere wurden durch die Inselverwaltung mit einem Überdruck versehen, womit sie für die deutsche Besatzung unbrauchbar waren. Derart überstempelte Pfund-Noten kommen meist nur in gebrauchter Erhaltung vor (die Scheine stammten aus dem Umlauf) und sind heute recht selten. Nach Kriegsende wurden 2.000 Stück der überdruckten Pfund-Noten auf Jersey gefunden und an die Bank of England zurückgeführt. Anfang der 1980er-Jahre verfügte die Bank of England noch etwa über 3.000 Stück dieser Noten. Sie wurden damals an Sammler, vorwiegend aus den USA verkauft. Inzwischen sind nur noch wenige hundert Exemplare auf dem Markt. Objekttyp: Banknote, entwertet Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte, Sammlung Grabowski Authentizität: Original Land/Region/Ort: Großbritannien, England Emittent: Bank of England Nominal: 1 Pound Datierung: ohne Datum (1928-1948) Vorderseite: Links oben sitzende Britannia in einem Medaillon, Überdruck zur Entwertung: "Withdrawn from circulation September 18th, 1941" Rückseite: Oben das Gebäude der Bank of England und links und rechts unten der Heilige Georg mit Drachen, Überdruck zur Entwertung: "Withdrawn from circulation September 18th, 1941" Unterschrift: K. O. Peppiatt (1934-1939) Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: 150 mm x 84 mm Druck: Bank of England Works Nummerierung: E 79 A, 927644 Umlauf: bis 18. September 1941 Zitate: GU 1e (Grabowski/Huschka/Schamberg: Ausländische Geldscheine unter deutscher Besatzung im Ersten und Zweiten Weltkrieg) B127c (Linzmayer: The Banknote Book – Guernsey) Hans-Ludwig Grabowski Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com. Literaturempfehlung: Grabowski, Huschka, Schamberg: Ausländische Geldscheine unter deutscher Besatzung im Ersten und Zweiten Weltkrieg 1. Auflage 2006 ISBN: 978-3-86646-505-3 320 Seiten, durchgehend farbig Preis: 14,90 Euro Zur Leseprobe Bestellung über den Verlags-Shop

  • Frohe Weihnacht!

    Zitate rund ums Geld und Diese Welt: "Weihnachten kommt meistens dann, wenn man das wenigste Geld hat." Willy Meurer (1934–2018) Deutsch-kanadischer Kaufmann, Aphoristiker und Publizist.

  • Sammelgebiete: Notgeld Österreich – Abetzberg NÖ, Gemeinde

    Wir stellen Gutscheine der Gemeinde Abetzberg aus Niederösterreich vor, die 1920 ausgegeben wurden und Obstanbau und -verarbeitung zum Thema haben. Zum historischen Kontext: Österreichische Notgeldscheine, vor allem aus der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg, bilden ein sehr umfangreiches und interessantes Sammelgebiet. Viele Scheine wurden in verschiedenen Varianten ausgegeben. Hinzu kommen sog. Sonderserien in kleinen Auflagen, die zum Teil sehr selten und gesucht sind. Man kann die österreichischen Notgeldscheine mit den deutschen Serienscheinen vergleichen, die etwa zur gleichen Zeit ausgegeben wurden und den Kommunen durch den Verkauf an Sammler Geld in die Kassen spülen sollten. Wie bei den deutschen Serienscheinen gibt es aber auch bei denen aus Österreich Ausnahmen, die tatsächlich als Notgeld gelaufen sind, aber auch z. B. Spendenscheine. Besonders viele Ausgaben stammen aus Oberösterreich, die oft einfach gestaltet und gedruckt sind. Aufwendige farbenprächtige Motive kamen vorwiegend aus Tirol. Außerdem gibt es etliche Ausgaben mit politischen Botschaften. Zum Sammelgebiet: Das Sammelgebiet ist in Österreich beliebt, hat aber in Deutschland leider immer noch viel weniger Anhänger, als es verdient. Ein Vorteil für den Einsteiger sind deshalb aber die niedrigen Preise für viele österreichische Notgeldscheine. Mit dem zweibändigen Katalogwerk von Kodnar/Künstner hat man eine hervorragende Basis, um mit der eigenen Sammlung zu starten. Durch die Vielfalt der Ausgaben ist außerdem langer Sammelspaß garantiert. KK-1a5: Abetzberg, Gemeinde, 10 Heller von 1920, Vs. Fässer nur teilweise schraffiert. Druckfirma "C. QUEISER AMSTETTEN", Vorder- und Rückseite. KK-1a6: Abetzberg, Gemeinde, 20 Heller von 1920, Vs. Fässer nur teilweise schraffiert. Druckfirma "C. QUEISER AMSTETTEN", Vorder- und Rückseite. KK-1a3: Abetzberg, Gemeinde, 30 Heller von 1920, Vs. Fässer durchgehend schraffiert. Druckfirma "C QUEISER, AMSTETTEN", Vorder- und Rückseite. KK-1a4: Abetzberg, Gemeinde, 30 Heller von 1920, Vs. Fässer durchgehend schraffiert. Druckfirma "C QUEISER, AMSTETTEN", Vorder- und Rückseite. Land/Region/Ort: Republik Österreich / Niederösterreich / Abetzberg Emittent: Gemeinde Abetzberg Objekttyp: Notgeldscheine Nominale: 10, 20, 30 und 50 Heller Datierung: 1920 Gültig bis: 31. Dezember 1920 Vorderseiten: Rahmen aus Birnen, Motiv mit links und rechts je einem Apfelbaum sowie drei Most-Fässern auf einer hölzernen Ablage, Unterdruckmuster Äpfel und Birnen Rückseiten: links und rechts Getreideähren und in der Mitte eine durch Pferdekraft betriebene Obstpresse, Unterdruckmuster Äpfel und Birnen Varianten: Fässer durchgängig oder nur teilweise schraffiert, unterschiedliche Schreibweise der Druckfirma Material: Papier ohne Wasserzeichen Druck: C. Queiser, Amstetten Format: je ca. 96 mm x 67 mm Nummerierung: ohne Abbildungen: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Kodnar/Künstner: Katalog des österreichischen Notgeldes 1914-1924 Das Standardwerk für Sammler von österreichischem Notgeld! Der aktuelle zweibändige Katalog führt auf über 1.200 Seiten mehr als 2.500 Ausgaben mit über 8.500 farbigen Abbildungen auf und bewertet diese in Euro. Zur Leseprobe Bestellung über Geldschein.at

  • Lexikon: Heller

    Der Heller, früher Häller, war eine deutsche Pfennig-Münze, die erstmals um 1200 in Schwäbisch Hall geprägt wurde. Sie wurde Scheidemünze und galt als solche bis zur Einführung einer einheitlichen Reichswährung. Adlwang (Oberösterreich), KK005e3, Gutschein der Gemeinde über 50 Heller ohne Datum, gültig bis 31. Dezember 1920, mit Gemeinde-Stempel, Vorder- und Rückseite, Abb. AGZ Grabowski. In Österreich galt der Heller ab 1892 mit Einführung der Kronen-Währung (1 Krone = 100 Heller) bis 1924. In der Tschechoslowakei und der Tschechischen Republik galt und gilt auch heute noch die Krone (Koruna) zu 100 Heller (Haléřů). Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Abb. Archiv für Geld- und Zeitgeschichte

  • Die Währung Zeit!

    Zitate rund ums Geld und Diese Welt: "Könnte man Zeit wie bares Geld beiseite legen, ohne sie zu benutzen, so wäre dies eine Art von Entschuldigung für den Müßiggang der halben Welt, aber keine völlige." Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832) Deutscher Dichter, Politiker und Naturforscher.

  • Sünder und Beichtvater!

    Zitate rund ums Geld und Diese Welt: "Die Verbindung zwischen einer Regierung und ihrem Banknoten-Lieferanten hat fast etwas von dem Verhältnis zwischen Sünder und Beichtvater." Murray Teigh Bloom (1916–2009) US-amerikanischer Schriftsteller, u.a. bekannt durch seinen Roman "Der Mann, der Portugal stahl" über den Betrüger Alves dos Reis und den größten Schwindel aller Zeiten.

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