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- Bürgersohn und Arbeiterführer – Vor 125 Jahren starb Friedrich Engels
Am 5. August 1895 starb Friedrich Engels in seiner Londoner Wohnung an Kehlkopfkrebs. Engels war Vieles: Philosoph, Gesellschaftstheoretiker, Historiker, Journalist, kommunistischer Revolutionär und darüber hinaus auch ein erfolgreicher Unternehmer in der Textilindustrie. Gemeinsam mit Karl Marx entwickelte er die heute als Marxismus bezeichnete Gesellschafts- und Wirtschaftstheorie. Geboren wurde er am 28. November 1820 als Sohn des Textilfabrikanten Friedrich Engels und dessen Ehefrau Elisabeth (geb. van Haar) in Barmen, einem heutigen Stadtteil von Wuppertal. Als ältestes von neun Kindern wuchs er in einem pietistischen Haushalt auf. Auf Wunsch seines Vaters verließ er ein Jahr vor dem Abitur die Schule und begann 1838 eine kaufmännische Ausbildung im väterlichen Betrieb. In dieser Zeit unterhielt er Verbindungen zum „Jungen Deutschland“ um Karl Gutzkow und Heinrich Heine. Unter dem Pseudonym Friedrich Oswald veröffentlicht er erste sozialkritische Schriften. 1842–1844 setzt er seine Ausbildung in der väterlichen Baumwollspinnerei in Manchester fort. Die Auswüchse der Industrialisierung und die Situation der Arbeiter in England veranlassten ihn zur Veröffentlichung der theoretischen Schrift „Kritik der Nationalökonomie“ (1844) sowie „Lage der arbeitenden Klasse in England“ (1845). Im Februar 1848 veröffentlichte er in London zusammen mit Karl Marx – mit dem ihn seit seinem Besuch in Paris 1844 eine lebenslange Freundschaft verband – das „Manifest der kommunistischen Partei“. Zurück in Deutschland arbeitet Engels während der Märzrevolution 1848/49 als Redakteur für die „Neue Rheinische Zeitung“ in Köln. In dieser Zeit lernte er Ferdinand Lassalle und Wilhelm Liebknecht kennen. Wegen seiner aktiven Beteiligung an der Revolution, wurde Engels in Deutschland steckbrieflich gesucht, sodass er nach England zurückkehrte. Als Prokurist und ab 1864 als Teilhaber arbeitete er hier wieder im väterlichen Unternehmen. „In Manchester führte Engels ein Doppelleben: Tagsüber im Kontor – den ‚Commerce‘ verfluchte er immer wieder –, abends besuchte er Arbeiterversammlungen. Er hatte zwei Wohnungen: eine offizielle für den Geschäftsmann, der auf die Jagd ging, ein Pferd hatte, guten Wein und Hummer schätzte. In der zweiten Wohnung lebte er ohne Trauschein mit seiner irischen Freundin, einer politisierenden Arbeiterin, die kaum lesen und schreiben konnte, und deren Schwester.“[1] Nur wenige Stunden vor ihrem Tod heiratete Engels seine langjährige Geliebte Lizzie Burns (1878). 1869 verkaufte Engels seinen Firmenanteil und ließ sich als wohlhabender Mann nur wenige Gehminuten von Marx entfernt in London nieder. Seine Einkünfte und sein Vermögen ermöglichten es Engels, seinen Freund Marx großzügig zu unterstützen. Als 1867 „Das Kapital“ erschien, schaltete Engels anonym in großen Tageszeitungen Anzeigen, um die Aufmerksamkeit auf das Buch zu lenken. Nach dem Tod von Karl Marx 1884 sichtete Engels die unveröffentlichten Manuskripte seines Freundes und gab sie in den folgenden Jahren heraus. Eine Grabstelle von Engels sucht man vergeblich. Auf eigenen Wunsch hin wurde seine Asche einige Meilen vor der englischen Küste nahe der Stadt Eastbourne im offenen Meer verstreut. Nicht nur eine Statue von Friedrich Engels in der Nähe seines Geburtshauses hält die Erinnerung an ihn wach, sondern auch einige Geldzeichen. Für die Sozialdemokratische Werbewoche vom 4. – 11. Dezember 1921 emittierte der Ortsverband in Emden vier „Notgeldscheine“, die mit 9. November 1921 datiert sind. Der Wert zu 10 Pfennig zeigt in einem Oval das Brustbild von Engels. Der Wert zu 25 Pfennig ist Wilhelm Liebknecht, der zu 50 Pfennig August Bebel und der zu einer Mark Karl Marx gewidmet. Abb. 1.1/2: Sozialdemokratische Partei, Emden, 9. November 1921, 10 Pfennig, Vorder- und Rückseite. Vierzig Jahre später ehrte die Deutsche Notenbank auf einer offiziellen Banknote Engels. Der Ministerrat der DDR schuf mit der „Verordnung über die Erneuerung der Banknoten der Deutschen Notenbank“ vom 30. Juli 1964 die gesetzliche Grundlage für den Umtausch des kursierenden Papiergeldes gegen neue Banknoten. Die neuen Geldscheine trugen „neben dem Staatswappen der Deutschen Demokratischen Republik die ab 1. August 1964 verbindliche Währungsbezeichnung ‚Mark der Deutschen Notenbank‘ (MDN)“ sowie auf den Vorderseiten die Brustbilder „bedeutender Persönlichkeit der deutschen Geschichte und auf den Rückseiten Darstellungen aus dem Leben der Republik.“[2] Die Banknote zu 50 MDN bildet auf dem rechten Viertel der Vorderseite sowie auf dem linken Schaurand als Wasserzeichen das Brustbild von Friedrich Engels ab. Die Rückseite zeigt einen Mähdrescher bei der Ernte auf einem Getreidefeld. Der Schein war vom 1. August 1964 bis 31. Dezember 1982 gesetzliches Zahlungsmittel und konnte noch bis zum 31. Dezember 1983 umgetauscht werden. Abb. 2.1: DDR-19 a), Deutsche Notenbank, 1964, 50 MDN, Vorderseite. Abb. 2.2: DDR-19 a), Deutsche Notenbank, 1964, 50 MDN, Rückseite. Am 1. Dezember 1967 beschloss die Volkskammer der DDR das „Gesetz über die Staatsbank der Deutschen Demokratischen Republik“. Danach lautete die Währungsbezeichnung ab 1. Januar 1968 „Mark der Deutschen Demokratischen Republik“, kurz Mark. „Mit Wirkung vom 1. Juni 1973 wurde auf Grund der ‚Anordnung Nr. 1 über die Ausgabe neuer Banknoten zu 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik‘ vom 2. Mai 1973 als erster Wert der neuen Serie der 50-Mark-Schein ausgegeben.“[3] Auch diese Banknote zeigt auf dem Schein und im Wasserzeichen des Schaurandes Friedrich Engels. Die Rückseite bildet diesmal eine Industrieanlage ab. Ab Januar 1986 kam eine zweite Auflage dieser Note in den Verkehr. Sie unterscheidet sich von der vorherigen nur durch die veränderte Form der Kontrollnummern. Statt des Typensatzes wird nun ein Computersatz verwendet. Beide Noten blieben bis zur Währungsunion mit der Bundesrepublik 1990 im Umlauf. Abb.3.1: DDR-22 a), Staatsbank der DDR, 1971, 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, 1. Auflage, Vorderseite. Abb.3.2: DDR-22 c), Staatsbank der DDR, 1971, 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, 2. Auflage, Vorderseite. Abb. 3.3: DDR-22 c), Staatsbank der DDR, 1971, 50 Mark der Deutschen Demokratischen Republik, 2. Auflage, Rückseite. Bleibt noch anzumerken, dass die DDR 1970 anlässlich des 150. Geburtstages von Friedrich Engels eine Sondermünze zu 20 Mark in Silber herausgab. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Ulrike Hofsähs, Bürgersohn und Arbeiterführer, Der „Champagner-Kommunist“ Friedrich Engels starb vor 125 Jahren / Freund und Unterstützer von Karl Marx, in: Siegener Zeitung vom 5. August 2020, S. 17. [2] Günter Graichen, Die Geldzeichen der DDR, 2. bearbeitete und erweiterte Auflage, Berlin (Ost) 1982, S. 27. [3] Ebenda, S. 30.
- Abstempelung der Behelfszahlungsmittel für die deutsche Wehrmacht in Thessaloniki (1944)
Nach den geltenden deutschen Devisenbestimmungen durften Wehrmachtsangehörige bei Verlassen des Reichsgebiets Rentenbankscheine und Reichsmünzen nur bis zu einem Betrag von zehn Reichsmark ausführen, während die Mitnahme von Reichskreditkassenscheinen (RKKS) erlaubt war, da sie im Inland nicht umlauffähig waren. Sie dienten jedoch zeitweilig in von der Wehrmacht besetzten Gebieten als gesetzliche Zahlungsmittel. Natürlich verbot sich diese Praxis in verbündeten Staaten. Da es hier, z.B. in Rumänien, jedoch häufig zu Stockungen bei den Soldzahlungen kam, wurden die dort befindlichen Truppen von den Reichskreditkassen mit einem ergänzenden Behelfszahlungsmittel ausgestattet, dass ausschließlich für den Zahlungsverkehr zwischen den deutschen Soldaten und ihren Kantinen und Marketendereien bestimmt war. Eine Verwendung im örtlichen Zahlungsverkehr wurde dadurch verhindert, dass sie den zehnfachen Nominalwert hatten. 1 Pfennig galt also 10 Pfennig. Nachdem anfangs 5- und 10-Pfennig-Münzen der Reichskreditkassen sowie die 1-Pfennig-Scheine, die in Rumänien gedruckt wurden, als Behelfsgeld dienten, begann man am 15. August 1942 mit der Ausgabe von Papiergeld zu 1, 5, 10 und 50 Reichspfennig. Im Mai 1943 wurde die Serie durch einen 1-RM-Schein ergänzt und am 24. September 1943 folgte der 2-RM-Schein. Die beiden letzten Nominale sind nicht sehr häufig und wurden wohl nur bei Wehrsoldzahlungen der höheren Dienstgrade benötigt. Das neue Behelfsgeld war im Reich bei sämtlichen Reichsbankanstalten oder Wechselstellen zum zehnfachen Wert gegen innerdeutsche Zahlungsmittel umtauschbar. Ein Umtausch in Landeswährung vor Ort erfolgte dagegen nicht.[1] Den einseitigen Druck des neuen Behelfsgelds besorgte die Reichsdruckerei.[2] Jeder Wert wurde auf einem andersfarbigen Papier mit dem Wasserzeichen „Vierpassmuster“ gedruckt.[3] Das Wasserzeichen besteht aus fortlaufenden Reihen heller kleiner Vierpässe (Kreuzblüten) mit etwa 8 mm Durchmesser auf dunklem Grund, die dabei auf Lücke geordnet sind. Dieses Muster nutzte die Reichsdruckerei beispielsweise bei den Reichsbanknoten zu 1000 Mark vom 15. September 1922 und bei verschiedenen Reichsbriefmarken[4]. Welche Papierfabrik das Papier produzierte, ist nicht bekannt.[5] Die neue Ausgabe ist einheitlich gestaltet. Im Unterdruck der Reichsadler mit dem Hakenkreuz in den Fängen. Die Scheine sind überschrieben mit der zweizeiligen Wertangabe, z. B. „Ein Reichspfennig“, es folgt zwei- bzw. dreizeilig „Behelfszahlungsmittel für die Deutsche Wehrmacht“. Links und rechts neben der Wertangabe jeweils der Wert in Zahlen und unter der Wertangabe Rpf. oder RM. Darunter jeweils ein Siegel mit dem Reichsadler mit Hakenkreuz und der Umschrift „Deutsche Wehrmacht“. Am unteren Rand zweizeilig: „Dieser Schein ist kein öffentliches Zahlungsmittel, sondern nur für / den Geldverkehr innerhalb der Deutschen Wehrmacht bestimmt“. Ein Datum oder eine Unterschrift sucht man vergebens. Das Behelfsgeld für die Deutschen Wehrmacht wurde im März 1943 außer in Bulgarien, besonders in Griechenland benutzt. Hier war es in der Vergangenheit ständig zu Schwierigkeiten bei der Versorgung der Truppe mit Drachmen-Zahlungsmitteln gekommen. Seit dem 5. April 1941 galten daher die Reichskreditkassenscheine als gesetzliches Zahlungsmittel. Obwohl nach einer Abmachung mit der griechischen Regierung vom 5. August 1941 die Reichskreditkassenscheine[6] umgehend eingezogen werden sollten, kam es noch im Januar und Februar 1942 zu einer erneuten Ausgabe. Erst die Verfügungen des OKW vom 19. März und vom 19. April 1943 verbot ihre weitere Verwendung in Griechenland.[7] Das Behelfsgeld dagegen blieb nicht nur weiterhin im Gebrauch, sondern seine Verwendung wurde weiter ausgedehnt.[8] In Zukunft sollten Dienstreisende, Urlauber und Angehörige von Transporten nach Griechenland ihre Reisekostenvergütungen und sonstigen Beträge nicht in RKKS, sondern möglichst in Behelfsgeld mit sich führen. Eingeführte Reichskreditkassenscheine waren umgehend in Behelfsgeld umzutauschen. Ferner wurden die Einsatzgebührnisse je zur Hälfte in griechischen Zahlungsmitteln und Behelfsgeld ausgezahlt.[9] Im Sommer 1944 rückte die Rote Armee über Rumänien und Bulgarien in Richtung Ägäis und Adria vor, sodass die militärische Lage der 300.000 deutschen Soldaten der Heeresgruppe E in Griechenland unhaltbar wurde. Die Wehrmachtsführung entschloss sich daher im August, die Truppen aus Griechenland zurückzuziehen. Am 12. Oktober räumte das deutsche Militär Athen und am 31. Oktober Thessaloniki. Ohne nennenswerte Feindberührung überschritt die Nachhut in der Nacht vom 1. auf den 2. November die griechisch-mazedonische Grenze.[10] Wegen fehlender griechischer Zahlungsmittel wurden im August 1944 die Einsatzgebührnisse zu 90 Prozent in Behelfsgeld und nur der Rest in griechischer Währung ausgezahlt. Hiermit konnten die Soldaten bei der galoppierenden Inflation kaum noch etwas kaufen. Der Umrechnungskurs für die Reichsmark lautete jetzt 6.000.000 Drachmen.[11] Während der letzten Tage der deutschen Besatzung fehlte es in Thessaloniki an Kleingeld. Der griechischen Hauptverwaltung von Mazedonien war bekannt, dass die abziehenden deutschen Truppen über größere Bestände an Behelfsgeld verfügten und sie erbat deshalb, diese als Notgeld in Umlauf setzten zu dürfen. Zu diesem Zweck wurden die Behelfsgeldscheine zu einem, fünf, zehn und 50 Reichspfennig rückseitig zweimal gestempelt. Beim griechischen roten Stempel umschließt der Text „ELLHNIKH POLITEIA * GEN. AIOIKHSIS MAKEDONIAS *“ (Hauptverwaltung von Mazedonien) das Wappen mit Kreuz, das in großer oder kleiner Form vorkommt. Der zweite blaue/violette Stempel zeigt den Wehrmachtsadler mit dem Hakenkreuz in den Fängen. Er kommt mit drei verschiedenen Umschriften vor: 1. Befehlshaber Saloniki - Ägäis 7 2. Wehrmachtsintendant Griechenland, Aussenst. Saloniki - Ägäis 3. Wehrmachtsintendant beim Bfh. Griechenland Während der 1. Stempel in der Regel gut lesbar ist, sind die Aufdrucke der beiden anderen Stempel wegen der winzigen Schrift meist nur schwer zu entziffern. Dieses Notgeld war ca. 15 Tage bis zum endgültigen deutschen Rückzug am 31. Oktober 1944 im Umlauf.[12] Auf vielen Scheinen zu einem Reichspfennig ist handschriftlich der Gegenwert von 625.000.000 Drachmen notiert. Pitidis-Poutous bildet in seinem Katalog einen Schein ab, auf dem zusätzlich das Datum „21/10/44“ vermerkt ist, [13] ferner einen 50-Reichspfennig-Schein mit einem Einlösungsstempel der griechischen Nationalbank[14]. Wie es scheint, wurden die Nominale zu einer und zwei Reichsmark nicht gestempelt. Zwar meldet Grabowski in seinem Katalog unter der Nummer ZWK-109 eine Ausgabe des Scheins zu einer Reichsmark, vermerkt aber sogleich, dass er zwar gemeldet, aber nicht belegt sei.[15] Bild 1.1: ZWK-105, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 1 Reichspfennig, Vorderseite. Bild 1.2: ZWK-105, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 1 Reichspfennig, Rückseite. Bild 2.1: ZWK-106, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 5 Reichspfennig, Vorderseite. Bild 2.2: ZWK-106, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 5 Reichspfennig, Rückseite. Bild 2.3: ZWK-106, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 5 Reichspfennig, Rückseite. Bild 3.1: ZWK-107, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 10 Reichspfennig, Vorderseite. Bild 3.2: ZWK-107, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 10 Reichspfennig, Rückseite. Die modernen PC-Drucker machen es möglich, immer öfter tauchen Noten mit gefälschten Stempelaufdrucken im Handel auf. Dies gilt besonders für den selten Wert zu 50 Reichspfennig. Der aufgedruckte Stempel ist in der Regel nur bei starker Vergrößerung eindeutig als Fälschung erkennbar. Anders als beim „Tinten“-Stempel zeigen sich beim PC-Druck gepixelte Punkte. Bild 4.1: zu ZWK-108, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 50 Reichspfennig, Fälschung, Vorderseite. Bild 4.2: zu ZWK-108, Behelfsgeld mit Abstempelung Saloniki, ohne Datum, 50 Reichspfennig, Fälschung, Rückseite. Vor einigen Jahren verkaufte bei ebay ein bekannter griechischer Händler auch Scheine zu einem, fünf, zehn und 50 Reichspfennig mit folgendem blauen Stempel: Im Außenkreis: „HLEKTRIKH ETAIRIA AQHNWN PEIRAIWS A. E. . AQHNAI .“ (Elektrizitätsgesellschaft Piräus A. G., Athen), im Innenkreis waagerecht „▌7 NOF 1944“ (7. November 1944?). Zu diesem Zeitpunkt war die deutsche Armee schon seit Wochen abgerückt. Die Elektrizitätserzeugung und -versorgung hatte bei der deutschen Wehrmachtsführung höchste Priorität. Bereits am 7. Mai 1941 setzte Oberst Wendt von der Wehrwirtschaftsdienststelle Edgar Thomashausen, den Direktor der AEG, als kommissarischen Bevollmächtigten und obersten Leiter der Elektrizitätsgesellschaft ein.[16] Möglicherweise wurden die (deutschen) Angestellten auch mit Behelfsgeld der Deutschen Wehrmacht entlohnt und die zurückgelassenen Bestände in der Firmenkasse wurden als Notgeld aufgebraucht. Bild 5.1: Behelfsgeld, 7. November 1944, 5 Reichspfennig, Vorderseite, Rückseite mit Abstempelung Elektrizitätsgesellschaft Piräus A. G., Athen. Bild 5.2: Behelfsgeld, 7. November 1944, 5 Reichspfennig, Rückseite mit Abstempelung Elektrizitätsgesellschaft Piräus A. G., Athen. Uwe Bronnert Anmerkungen: [1] Um notwendige Ausgaben tätigen zu können, durften durch Ungarn und die Balkanländer reisende Wehrmachtsangehörige ausnahmsweise das Behelfsgeld in Landeswährung umtauschen. [2] Vgl. Gerd Gnewuch, 100 Jahre Bundesdruckerei, hrsg. v. d. Bundesdruckerei, Berlin 1979, S. 99. [3] Vgl. Dr. Arnold Keller, Deutsche Wertpapierwasserzeichen, Die Wertzeichenpapiere des deutschen Notgeldes 1914 –1948, Abbildungen gezeichnet von Kurt Lehrke, Berlin-Wittenau 1955, S. 19, Tafel 1. Nach Keller lieferten Anfang der 1920er Jahre die Papierfabriken Louis Staffel in Witzenhausen, Zum Bruderhaus in Dettingen sowie eine nicht ermittelte sächsische Fabrik das Papier. [4] Vgl. Michel Deutschland-Katalog 1984 [Briefmarken-Katalog], München 1983. [5] Seit 1934 lieferten die Papierfabrik Spechthausen A. G., Hugo Hoesch (Königstein/Elbe), Louis Staffel (Witzenhausen) und Renker & Söhne (Zerkall über Düren) Banknotenpapier an die Reichsdruckerei. Vgl. Gerd Gnewuch, a. a. O., S. 97. [6] Die Reichskreditkassenscheine waren in Griechenland bereits am 5. April 1941 zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt worden; ihr Umrechnungskurs betrug zunächst 1 RM = 50 Drachmen. Vgl. Rainer Eckert, Die Verwendung von Reichskreditkassen-Scheinen in den von der faschistischen deutschen Wehrmacht im zweiten Weltkrieg besetzten Teilen Griechenlands, in: Numismatische Beiträge, Berlin (Ost) 1/1988, S. 4. [7] Ebenda, S. 5. [8] BA, R29/260, TAO 81/43 vom 7.6.1943. [9] Bundesarchiv Freiburg, RW7/v 1711 a, Schreiben des Generals der Flieger Speidel an Militärbefehlshaber Griechenland vom 12.12.1943. Danach erhielt ein Gefreiter monatlich 36 RM Wehrsold. Die Hälfte wurde in Behelfsgeld, die andere Hälfte in griechischer Währung ausgezahlt. Dabei wurde die griechische Währung mit einem Index von 3.600 multipliziert, d.h., der Soldat bekam im Monat 64.800 Drs. Eine Schachtel Streichhölzer kosteten im freien Handel 4.000 Drs., eine Schachtel Zigaretten (20 Stück) 12.000 Drs., eine Rasierklinge 1.500 Drs. eine Tasse Bohnenkaffee 18.000 Drs. [10] Vgl. Percy E. Schramm (Hrsg.), Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht (Wehrmachtsführungsstab) 1. Januar 1944 – 22. Mai 1945, Erster Halbband, Band 4, Studienausgabe Band 7, Bonn o. J., S. 720 f. [11] BA, R29/262, TAO 79/44 vom 11.8.1944. [12] Greek Banknotes, A Journey 1822 – 2002, Historical Archives National Bank of Greece, Athens 2005. S. 397. [13] S. Theodore Pitidis-Poutous, Greek Paper Money 1928 – 2002, Volume 2, Kifisia 2008, S.178, Kat.-Nr. 370. [14] Ebenda, S. 179, Kat.-Nr. 373a. [15] Hans-Ludwig Grabowski, Die deutschen Banknoten ab 1871, Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 21. vollständig neu erstellte Auflage, Regenstauf 2018, S. 616. [16] Vgl. Martin Seckendorf, Zur Wirtschaftspolitik der deutschen Besatzer in Griechenland 1941–1944, Ausbeutung, die in die Katastrophe mündete. Überarbeitete Fassung eines Redebeitrages vom 3.12.2005 auf einem Symposium der Athener Ökonomischen Universität über die Entschädigung griechischer Opfer deutscher Besatzungspolitik. ( 28.06.2012)
- Ein Börsenbeben führte zur Gründung der „Fed“
Mit einigen Anmerkungen zu den Noten der Federal Reserve Banken Das Federal-Reserve-System, kurz „Fed“, ist das Zentralbank-System der Vereinigten Staaten von Amerika. Die Gründung der Fed steht in direktem Zusammenhang zum New Yorker Börsencrash vom 17. Oktober 1907. Nach einer atemberaubenden Boomphase in den vorangegangenen Jahren – die Volkswirtschaft wuchs jährlich um sechs Prozent, die Industrieproduktion verdoppelte sich innerhalb von zehn Jahren – blickten die Banker in der ersten Jahreshälfte sorgenvoll in die Zukunft. Im April 1906 hatte das Erdbeben und die folgende Feuersbrunst San Francisco zerstört. Die Naturkatastrophe kostete nicht nur mindestens 3000 Menschen das Leben, sondern der Schaden betrug fast zwei Prozent des US-amerikanischen Bruttoinlandsprodukts. Von der Wall Street floss das Kapital in den Westen des Landes und in New York wurde nach dem anhaltenden Aufschwung das Geld knapp. Zudem transferierten britische Anleger kaum noch Geld über den großen Teich. Die Bank of England erschwerte den Kapitaltransfer, sprich die Goldausfuhr, um die eigenen Reserven zu schützen. Die Söhne eines wohlhabenden deutschen Einwanderers, Otto, Arthur und Fritz Augustus Heinze betrieben eine kleine Brokerfirma in New York. Fritz Augustus galt als skrupelloser Unternehmer, der sich um Anstand wenig kümmerte. Er hatte mit dubiosen Machenschaften in Butte, dem Kupfereldorado von Montana ein Vermögen gemacht. Weniger mit der Förderung des Metalls selbst, als mit juristischen Spitzfindigkeiten. Er kaufte im großen Stil Grundstücke, die an den Claims grenzten. Wenn nun beim Abbau einer Kupferader die Grundstücksgrenze gerade geringfügig überschritten wurde, überzog er seinen Nachbarn mit Klagen, bis sie Strafen zahlten oder ihm sein Grundstück teuer abkauften. Nun hofften die Brüder auf den ganz großen Clou. Sie kauften mit geliehenem Geld Aktien der United Copper Company und spekulierten darauf, dass die Mehrheit der Anleger auf fallende Aktienkurse setzen und heimlich Leerverkäufe tätigen würden. Bei Leerverkäufen leihen sich Spekulanten Aktien eines Unternehmens und verkaufen sie umgehend zum geltenden Kurs, in der Hoffnung, diese Aktien am Rückgabetag zu einem günstigeren Kurs wieder kaufen zu können. Glückt das Unternehmen, ist die Differenz zwischen Verkaufs- und Einkaufskurs der Gewinn. Die Heinze-Brüder hatten vor, den Aktienpreis hochzutreiben und so die Spekulanten zu zwingen, sich aus Mangel an Alternativen zum gestiegenen Preis bei ihnen einzudecken. Doch der waghalsige Plan schlug fehl. Als die Heinzes am 15. Oktober beginnen wollten, die Leerverkäufer in die Enge zu treiben, stellte sich heraus, dass die Brüder die Menge der Leerverkäufe weit überschätzt hatten. Tatsächlich waren viel mehr „echte“ Papiere an der Börse als erhofft. Statt zu überhöhten Preisen verkaufen zu können, mussten sie ihrerseits mit Verlust verkaufen. Binnen Stunden fiel am 17. Oktober 1907 der Kurs der Aktien der United Copper Company ins Bodenlose. Die Pleite der Brüder löste eine Kettenreaktion aus. Zunächst gingen die Banken in die Knie, bei denen sich die Brüder Geld geliehen hatten und es nun nicht zurückzahlen konnten. Dann traf es die Mercantile National Bank, deren Präsident und wichtiger Anteilseigner Fritz Augustus Heinze war. Als bekannt wurde, dass der Präsident der Knickerbocker Trust Company, Charles Barney, ein Freund der Heinze-Brüder war, geriet auch dieses Unternehmen in den Sog, und dies, obwohl es mit seinen fast 18.000 Kunden zu den angesehensten Adressen an der Wall Street zählte. Nachdem sich am 22. Oktober mehrere Banken weigerten Schecks einzulösen, die von der Knickerbocker Trust Company ausgestellt waren, setzte ein Ansturm auf die Zentrale in der 5th Avenue ein. Lange Menschenschlangen warteten vor dem Gebäude auf Einlass in den Schalterraum, wo sich Menschenmassen drängten. Innerhalb von weniger als drei Stunden zahlte die Bank acht Millionen US-Dollars aus, sodass die drittgrößte New Yorker Bank am Mittag ihre Arbeit einstellen musste. Am folgenden Tag traf es New Yorks Nr. 2, die Trust Companie of America. Von ihren Reserven in Höhe von 60 Millionen US-Dollar flossen an diesem Tag 13 Millionen Dollars ab und am darauffolgenden Tag weitere 9 Millionen Dollars. Auch der Lincoln Trust geriet in Bedrängnis – und am Donnerstag, den 24. Oktober, erreichte die Krise auch die Aktienmärkte, als das Publikum die Rückzahlung sogenannter Call Loans, jederzeit fälliger Kredite, forderte und den Maklern daher das Geld für den Handel fehlte. J. P. Morgan[1] erkannte, dass das gesamte US-Finanzsystem abzustürzen drohte. Zusammen mit dem US-Finanzminister George B. Cortelyou trommelt er die Direktoren der größten Banken zur Schadensbekämpfung zusammen. Zu den von ihnen zugesagten Krediten in Höhe von 10 Millionen US-Dollars, schoss der Finanzminister weitere öffentliche Gelder zu. Ferner versprach er den Banken, Staatsanleihen abzukaufen, um so deren die Liquidität wiederherzustellen. Auch der Magnat John Rockefeller[2] unterstützte Morgans Anliegen, sodass am Freitag die Bevölkerung beruhigende Meldungen in den Zeitungen lesen konnten. Geistliche riefen in ihren sonntäglichen Predigten ihre Gemeindemitglieder zur Besonnenheit auf. Die Wochenendpause beruhigte die Nerven und am Montag wurde die Börse wie gewohnt geöffnet. Ein vollständiger Zusammenbruch war so verhindert worden. Bis zum Jahresende sank der Dow-Jones-Index um 37,7 Prozent auf 58,75 Punkte. Die Kreditzinsen erhöhten sich auf 100 bis 150 Prozent. Aber selbst zu diesen Konditionen war kaum noch Geld zu bekommen. Viele Kleinanleger verloren ihre Ersparnisse. Die Finanzkrise in den Vereinigten Staaten war mittlerweile keine rein US-amerikanische mehr. Die weltweit arbeitenden Geldhäuser in Ägypten, Japan, Deutschland, den Niederlanden und Südamerika wurden ebenfalls in Mitleidenschaft gezogen. Als Reaktion auf das Finanzchaos von 1907 und den zahlreichen Bank-Zusammenbrüchen des späten 19. und frühen 20. Jahrhunderts setzte in den USA eine rege Diskussion über eine Neuordnung des Bankwesens ein. Zahlreiche Pläne wurden im Kongress diskutiert. Das Ergebnis war der „Federal Reserve Act“, den Präsident Woodrow Wilson am 23. Dezember 1913 unterzeichnete. Dieses Gesetz stattete die zu errichtende Zentralbank mit weitreichenden Befugnissen aus. Künftig bestimmte sie die Geldpolitik des Landes. Das Federal-Reserve-System nahm am 16. November 1914 seine Arbeit auf. Hinter dem Begriff „Federal Reserve System“ verbirgt sich ein Netz von zwölf über die USA verteilte regionale Zentralbanken (Federal Reserve Banks), an deren Spitze der Board of Governors mit Sitz in Washington steht. Das Direktorium besteht aus sieben Mitgliedern, die vom US-Präsidenten vorgeschlagenen und vom Senat bestätigt werden. Ihre Amtszeit beträgt 14 Jahre, zwei der Mitglieder haben für vier Jahre das Amt des Präsidenten bzw. Vizepräsidenten inne. Die Arbeit des Direktoriums wird durch das Federal Open Market Committee unterstützt. Ihm gehören neben den sieben Direktoriumsmitgliedern der Präsident der Federal Reserve Bank of New York sowie, nach einem jährlichen Rotationsverfahren, vier der elf anderen regionalen Fed-Bank-Präsidenten an. Obwohl die zwölf regionalen Fed-Banken Aktiengesellschaften sind, an denen die privaten Banken ihres Bezirks beteiligt sind, ist das Federal Reserve-System eine staatliche Einrichtung. Karte: Bankbezirke der einzelnen Federal Reserve Banken. https://de.wikipedia.org/wiki/Federal_Reserve_System (2.6.2020) Da es zu Beginn des 20. Jahrhunderts in den Vereinigten Staaten keine zentrale Notenbank gab, wurde das Papiergeldwesen dezentral geregelt. Im Umlauf waren zahlreiche verschiedene Staatspapiergeld-Ausgaben sowie eine Vielzahl von „National Bank Notes“[3] („National Currency“) von „States Banks“ (einzelstaatlich konzessionierte Banken) und „National Banks“ (vom Bund konzessionierte Banken).[4] Mit der Errichtung des Federal-Reserve-Systems kamen zwei neue Geldschein-Arten hinzu: Die „Federal Reserve Bank Notes“ und die „Federal Reserve Notes“. Es wurden zwei Serie der Federal Reserve Bank Notes ausgegeben. Die Serie von 1915 besteht nur aus 5-, 10- und 20-Dollars-Noten, die auch nicht von allen zwölf Banken des Systems emittiert wurden. Beteiligt waren nur die Banken in Atlanta, Chicago, Kansas City und Dallas sowie die Bank in San Francisco bei der 5-Dollars-Note. Die Scheine tragen den Aufdruck „National Currency“ und ähneln den „National Bank Notes“. Die Verpflichtung, den Inhaber auf Verlangen zu bezahlen, wurde von der jeweiligen Federal Reserve Bank und nicht von den Vereinigten Staaten übernommen. Die Serie von 1918, die aus den Nominalen 1, 2, 5, 10, 20 und 50 Dollars besteht, wurde durch Gesetz vom 23. April 1918 autorisiert. An ihrer Ausgabe beteiligten sich alle zwölf Banken, wenn auch nicht an allen Stücklungen. Zum Beispiel stammen die 50-Dollars-Noten nur von der St. Louis Bank, die 20-Dollars-Noten nur von den Banken in Atlanta und St. Louis. Diese Emission unterscheidet sich von der ersten durch den Hinweis „Secured by United States bonds or United States Certificates of indebtedness or United States one-year gold notes, deposited with the Treasurer of the United States of Amerika …“ [Gesichert durch US-Anleihen oder US-Schuldscheine oder US-Goldnoten mit einjähriger Laufzeit, hinterlegt beim Schatzmeister der Vereinigten Staaten von Amerika ...]. Bei den folgenden Ausgaben wurde der Hinweis in „Secured by United States bonds deposited with the Treasurer of the United States of America or by like deposit of other securities“ [Gesichert durch beim Schatzmeister der Vereinigten Staaten von Amerika hinterlegte US-Bonds oder durch gleichwertige Hinterlegung anderer Wertpapiere] geändert. Der größte Teil der Emission ist längst eingelöst. Laut Aufzeichnungen des Finanzministeriums stehen von einer Gesamtausgabe von fast 762 Millionen US-Dollars nur noch etwas mehr als 2 Millionen Dollars aus.[5] Abb. 1.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1918, Vorderseite. Abb. 1.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1918, Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020). Abb. 2.1: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Dallas, Serie 1929, Vorderseite. Abb. 2.2: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Dallas, Serie 1929, Rücksseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Die Emission des zweiten Notentyps begann mit der Serie 1914 und den Werten 5 bis 100 US-Dollars sowie mit der Serie 1918 und den Nominalen 500 bis 10.000 US-Dollars. Die Federal Reserve Notes werden von den Vereinigten Staaten über die zwölf Federal Reserve Banks ausgegeben. Die Zahlungsverpflichtung liegt nicht bei den Fed-Banken, sondern beim Staat: „The United States of America will pay to the bearer on demand … Dollars … This note is receivable by all national and member Banks and Federal Reserve Banks and for all taxes, customs and other public dues. It is redeemable in gold on demand at the Treasury Department of the United States in the City of Washington, District of Columbia or in gold or lawful money at any Federal Reserve Bank.“ [Die Vereinigten Staaten von Amerika zahlen dem Inhaber auf Verlangen ... Dollar ... Diese Note wird von allen nationalen und Mitgliedsbanken und Federal-Reserve-Banken und für alle Steuern, Zölle und andere öffentliche Abgaben angenommen. Sie ist auf Verlangen beim Finanzministerium der Vereinigten Staaten in der Stadt Washington, District of Columbia, in Gold oder in rechtmäßigem Geld bei jeder Federal Reserve Bank einlösbar]. Abb. 3.1: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 1914, Vorderseite. Abb. 3.2: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 1914, Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Die Scheine der Serie von 1928 waren noch in Gold rückzahlbar, und die Verpflichtung für diese Scheine lautet: „The United States of America will pay to the bearer on demand … Dollars … Redeemable in gold on demand at the United States Treasury, or in gold or lawful money at any Federal Reserve Bank.“ [Die Vereinigten Staaten von Amerika zahlen dem Inhaber auf Verlangen ... Dollar ... in Gold auf Verlangen beim Schatzamt der Vereinigten Staaten oder in Gold oder rechtmäßigem Geld bei jeder Federal Reserve Bank]. Bild 4a/b: 500 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1928, Vorder- und Rückseite. https://i.pcgs.com/s3/cu-pcgs/Articles/20200529-banknotes/Image-16-US-$500-FRN-1928-Fr-2200g.jpg (2.6.2020) Nach der Verabschiedung des Gold Reserve Act von 1933 war Papiergeld nicht mehr in Gold einlösbar. Die Verpflichtung für die Serie von 1934 wurde daher geändert in: „This note is legal tender for all debts, public and private, and is redeemable in lawful money at the United States Treasury, or at any Federal Reserve Bank.“ [Diese Note ist gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentliche und private, und ist in rechtmäßigem Geld beim Finanzministerium der Vereinigten Staaten oder bei jeder Federal Reserve Bank rückzahlbar.] Abb. 5a/b: 50 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Kansas City, Serie 1934 C, Vorder- und Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Abb. 6a/b: 10 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Clevland, Serie 1950 B, Vorder- und Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Beginnend mit der Serie von 1963 wurden die Inschriften in „This note is legal tender for all debts, public and private.“ [Dieser Schein ist gesetzliches Zahlungsmittel für alle Schulden, öffentlich und privat] geändert. Abb. 7.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1995, Ersatznote, Vorderseite. Abb. 7.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 1995, Ersatznote, Rückseite. Im Umlauf befinden sich heute nur noch die Federal Reserve Notes neueren Datums. Das Design der Noten hat sich in all den Jahre nur wenig geändert. Auf der Vorderseite befindet sich jeweils ein Brustbild und auf der Rückseite meist die Abbildung eines Gebäudes: 1-Dollar-Noten mit George Washington[6] – Rückseite: Schriftzug „ONE“ 2-Dollars-Noten mit Thomas Jefferson[6] – Rückseite: Gemälde von John Trumbull „Unterzeichnung der Unabhänigkeitserklärung“ 5-Dollars-Noten mit Abraham Lincoln – Rückseite: Lincoln Memorial 10-Dollars-Noten mit Alexander Hamilton – Rückseite: US-Finanzministerium 20-Dollars-Noten mit Andrew Jackson – Rückseite: Weißes Haus 50-Dollars-Noten mit U. S. Grant – Rückseite: Kapitol 100-Dollars-Noten mit Benjamin Franklin – Rückseite: Independence Hall Seit 1969 werden die folgenden Noten nicht mehr gedruckt und ausgegeben, sind aber weiterhin gültig: 500-Dollars-Noten mit William McKinley 1.000-Dollars-Noten mit Grover Cleveland 5.000-Dollars-Noten mit James Madison 10.000-Dollars-Noten mit Salmon P. Chase Die Rückseiten dieser Noten wiederholen den Nennwert in Ziffern und Buchstaben. Alle Scheine haben eine einheitliche Größevon 155,81 x 66,42 mm. Seit 1996 begann man die Werte ab 5 US-Dollars durch eine Anzahl neuer Merkmale fälschungssicherer zu machen: Ein Wasserzeichen gibt das Porträt der auf der Banknote abgebildeten Person wieder. Je nach Betrachtungswinkel verändert sich durch Verwendung optisch veränderlicher Tinte die Farbe der Aufschrift. Feine Linienmuster werden auf der Vorderseite hinter dem Porträt und auf der Rückseite um das historische Gebäude herum gedruckt. Um Fälschungen zu erschweren, wurden die Porträts auf der Vorderseite vergrößert und leicht nach links versetzt. Der Druck der 1- und 2-Dollars-Noten blieb dagegen unverändert. Anhand der auf den Scheinen zu 1 und 2 US-Dollars gedruckten Nummern (in den Ecken des mittleren Feldes der Vorderseite), dem Buchstaben vor der Kontrollnummer sowie in den Banksiegeln, kann man leicht die Ausgabebank bestimmen: A = Bosten B = New York C = Philadelphia D = Cleveland E = Richmond F = Atlanta G = Chicago H = St. Louis I = Minneapolis J = Kansas City K = Dallas L = San Francisco Abb. 8.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 2003, Ersatznote, Vorderseite. Abb. 8.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Richmond, Serie 2003, Ersatznote, Rückseite. Abb. 9.1: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Atlanta, Serie 2003 A, Vorderseite. Abb. 9.2: 1 US-Dollar, Federal Reserve Bank of Atlanta, Serie 2003 A, Rückseite. Das Gesagte gilt auch bei den anderen Werten, deren Ausgabedatum vor 1996 liegt. Bei den modifizierten Ausgaben ab 5 US-Dollars ist die Ausgabebank ebenfalls leicht erkennbar. Betrachten wir die folgende Kontrollnummer „EL34331474A“ einer 50-Dollars-Note etwas genauer. Der erste Buchstabe „E“ zeigt an, dass dieser Schein zur Serie von 2004 gehört. Bei einer Veränderung des Designs, und sei sie noch so klein, erhält die Note einen neuen ersten Buchstaben. Der zweite Buchstabe „L“ steht für die Federal Reserve Bank in San Francisco. Die Zahlenreihe "34331474" wird fortlaufend weiter gezählt. Der hinzugefügte Buchstabe wird durch den nächsten Buchstaben des Alphabets abgelöst, sobald die Zahlenreihe nicht mehr erweitert werden kann. In unserem Beispiel würde man mit „EL00000001B“ fortfahren. Die Buchstaben O und Z werden hierbei nicht verwendet. In der Druckerei erkannte fehlerhafte Noten werden aussortiert. An ihre Stelle treten sog. Ersatz- oder Austauschnoten. Sie sind an Stern zu erkennen, der den Buchstaben hinter der Nummer vertritt. Abb. 10.1: 100 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 2009 A, Ersatznote mit Stern, Vorderseite. Abb. 10.2: 100 US-Dollars, Federal Reserve Bank of Chicago, Serie 2009 A, Ersatznote, Rückseite. https://www.ebay.com (2.6.2020) Vorkommende Fälschungen zwingen die Emissionsbanken, den Fälschungsschutz ihrer Banknoten ständig zu verbessern. Dies gilt natürlich auch für die Federal Reserve Bank. Sie gab am 8. Oktober 2013 eine überarbeitete 100-Dollars-Note aus. Ein 3D-Sicherheitsband, ein zusätzliches Wasserzeichen, eine goldfarben gedruckte Wertzahl sowie ein 3D-Bild, das je nach Blickwinkel zwischen einer Glocke und der „100“ wechselt, sollen die Scheine sicherheitstechnisch auf den neusten Stand bringen. Eigentlich war die Ausgabe der verbesserten Scheine bereits für den Februar 2011 geplant. Am 1. Oktober 2010 erfuhr die Öffentlichkeit aber, dass es Probleme bei der Herstellung gab und die notwendige Notenmenge nicht rechtzeitig fertig würde. Nach Pressemeldungen sollen bis zu 30 Prozent der gedruckten Noten fehlerhaft gewesen sein. Eigentlich sollte in diesem Jahr die erste US-Banknote mit dem Porträt einer afroamerikanischen Frau, der Anti-Sklaverei-Aktivistin Harriet Tubman (1822–1913), in Umlauf kommen. Am 22. Mai 2019 teilte US-Finanzminister Steven Mnuchin jedoch mit, dass Präsident Trump das Vorhaben gestoppt habe. Trump ist ein Bewunderer des US-Präsidenten Andrew Jackson[7] (Amtszeit: 1829–1837), der seit 1928 auf dem 20-Dollars-Schein abgebildet ist. Der Plan zur Ausgabe dieser Banknote ging noch auf Trumps Vorgänger Barack Obama zurück. Bild 11: 20 US-Dollars, Federal Reserve Bank of San Francisco, Vorderseite der geplanten Note. https://bankenverband.de/blog/wer-sind-die-manner-auf-den-us-dollar-noten-und-wo-bleiben-die-frauen/ (2.6.2020) Uwe Bronnert Anmerkungen [1] John Pierpont Morgan, besser bekannt als J. P. Morgan (* 17. April 1837 in Hartford, Connecticut; † 31. März 1913 in Rom, Italien), war ein US-amerikanischer Unternehmer und der einflussreichste Privatbankier seiner Zeit. [2] John Davison Rockefeller Sr. (* 8. Juli 1839 in Richford, New York; † 23. Mai 1937 in Ormond Beach) war ein US-amerikanischer Unternehmer, erster Milliardär der Weltgeschichte (im Jahr 1916, in US-Dollars gerechnet) und gilt als der reichste Mensch der Neuzeit. [3] Erst 1935 wurde die Ausgabe der National Bank Notes eingestellt, da das US-Finanzministerium bestimmte US-Anleihen zurückrief, die bisher zur Absicherung der Banknoten dienten. [4] S. Robert Friedberg, Paper Money of the United States, A Complete Illustrated Guide with Valuations, Thirteenth Edition, Clifton, NJ 1992. [5] Ebenda, S. 118. [6] Die Fed begann mit der Ausgabe der 1-Dollar-Scheine mit der Serie 1963 und mit der Serie 1976 bei der Ausgabe der 2-Dollars-Scheine. [7] „Jackson war .. selber Sklavenhalter. Als General leitete er den Angriff auf das sogenannte Negro Fort in Florida, eine Ansiedlung früherer Sklaven. Als Präsident war Jackson dann für die Zwangsumsiedlung von Indianern aus ihren Heimatgebieten im Südosten der USA in Territorien westlich des Mississippi-Stroms verantwortlich. Dabei starben Tausende von Ureinwohnern an Hunger und Krankheit“ [https://rp-online.de/politik/ausland/trump-regierung-stoppt-plaene-fuer-20-dollar-note-mit-harriet-tubman_aid-38999275]
- Aus Neun mach Zehn! – sog. "Systemnoten"
Wer sich mit Fälschungen von Papiergeld beschäftigt, wird früher oder später auch auf die sog. "Systemnoten" stoßen. Hierbei handelt es sich im eigentlichen Sinne nicht um gefälschte Noten, sondern um Verfälschungen. Dabei geht der Fälscher in der Weise vor, dass er aus einer Anzahl von Banknoten derselben Stücklung eine weitere zusätzliche Note herstellt. Aus neun unversehrten 50-Euro-Noten entstehen so z. B. zehn beschädigte 50-Euro-Noten, die er dann als vollwertige Geldzeichen in den Verkehr gibt. Der „Gewinn der Arbeit“ in diesem Fall 50 €. Die Vorgehensweise hierbei ist sehr einfach. Beispielsweise werden neun Noten jeweils in zwei unterschiedlich große Teile zerschnitten. Die erste Note wird in 1/10 und 9/10 der Note zerlegt, die zweite Note in 2/10 und 8/10 der Note, die dritte Note in 3/10 und 7/10 der Note usw., die neunte Note schließlich in 9/10 und 1/10 der Note. Dann werden die Noten wieder zusammengesetzt. Bei der ersten Note wird der abgeschnittene linke Teil (1/10) durch einen entsprechenden breiten Klebestreifen ersetzt, sodass die normale Notengröße wiederhergestellt wird. Das gleiche erfolgt bei der neu geschaffenen zehnten Note. Hier ist der Klebestreifen auf der rechten Seite. Die zweite Note besteht nun aus 1/10 der ersten Note und 8/10 der zweiten Note, die dritte Note aus 2/10 der zweiten Note und 7/10 der dritten Note usw. Der Fälscher hat also auf diese Weise insgesamt 10 beschädigte Noten hergestellt. Abb. 1: Aufbau von Systemnoten Die manipulierten Noten werden dann wieder in den Verkehr gegeben. Natürlich werden sie vorher möglichst geschickt verklebt, sollen sie doch den Eindruck erwecken, als handele es sich um Noten, die im Verkehr ungewollt beschädigt wurden. Meist überbrückt der Klebestreifen auf Vorder- und Rückseite den fehlenden Notenteil, gilt es doch die richtige Größe der Noten wiederherzustellen. Manchmal machen sich die Fälscher auch nicht die Mühe, das Fehlstück zu kaschieren, sondern klebe die Noten einfach zusammen. Allerdings sind diese Noten dann entsprechen kürzer und fallen leichter auf. Das geschilderte System ist bei allen Notenarten und -stücklungen anwendbar. Es ist auch mit weniger oder mehr als 9 Noten durchzuführen, wenn man beim Zerlegen nicht mit 10, sondern mit größeren oder kleineren Teilen operiert. "Nach einer Entscheidung des Reichsgerichts vom 28.10.27 – I D 528/27 (Abdruck in JW 1928, S. 660 f.) handelt es sich bei dergestalt zusammengekommenen sogenannten Systemnoten um nachgemachte Banknoten, die nach § 152 StGB. einzuziehen sind. Nach der Entscheidung des Reichsgerichtes ist eine Banknote ein einheitliches Ganzes und als von der ausschließlich hierzu berechtigten Notenbank beglaubigter Wertträger und im öffentlichen Verkehr bestimmtes unbeschränktes Zahlungsmittel anzusehen. Zu ihrem Wesen gehört also vor allem Beglaubigung durch die Notenbank und unbehinderte, besonders auch rechtliche Umlauffähigkeit. Die aus Teilen verschiedener Banknoten hergestellte Note stellt kein einheitliches Ganzes und kein von der Notenbank beglaubigtes Zahlungsmittel dar. Sie ist rechtlich als Zahlungsmittel nicht umlauffähig und wird infolgedessen auch bei Auftauchen von der Bank deutscher Länder einbehalten. Es liegt im Ermessen der Bank deutscher Länder, ob den gutgläubigen Empfängern von Systemnoten Ersatz geleistet werden kann, falls ein Teil einer solchen Note größer als die Hälfte einer vollständigen Note ist.“1 Das Gesagte gilt natürlich auch die Noten der Deutschen Bundesbank bzw. der Europäischen Zentralbank. Abb. 2.1: Kein Ersatz für die 10-DM-Banknote, Vorderseite. Abb. 2.2: Kein Ersatz für die 10-DM-Banknote, Rückseite. Die Erstattung der abgebildete 10-DM-Note der Deutschen Bundesbank vom 2. Januar 1960 wurde verweigert, weil sie aus zwei verschiedenen Noten zusammengesetzt war: links BRD-7c und rechts BRD-7b. Uwe Bronnert Anmerkungen: 1 Dr. Lange, Die Behandlung des Falschgeldes bei der Bank deutscher Länder, in: Bekämpfung des Falsgeldunwesens, Bericht über den Ersten Lehrgang für Falschgeldsachbearbeiter im Bundeskriminalamt Wiesbaden vom 29. März bis 3. April 1954, hrsg. v. Bundeskriminalamt Wiesbaden 1954, S. 81 f.
- Auch „Länder“ werden Opfer des Corona-Virus
Am 11. August 2020 berichtete die Siegener Zeitung unter der Überschrift „Die Welt hat ein Land weniger – Das Fürstentum Hutt River wird nach 50 Jahren wieder Teil Australiens – wegen der Corona-Pandemie“ über die Auflösung dieses Staates. Ich muss gestehen, dass ich erst einmal ratlos war. Fürstentum Hutt River sagte mir nichts. Aber waren mir nicht vor Jahren Geldscheine eines Staates mit diesem Namen zum Kauf angeboten worden? Nun schrieb die Zeitung über ein Land, das es eigentlich nie gab. Denn kein Staat der Erde hat es jemals völkerrechtlich anerkannt. Aber der Reihe nach: Die Geschichte dieses Staates beginnt vor genau 50 Jahren mit einem Streit zwischen der westaustralischen Regierung und dem Farmer Leonard George Casley (* 28. August 1925, † 13. Februar 2019), der die vom Staat eingeführte Weizenquote ablehnte, da sie ihm nur erlaubte, einen geringen Teil seiner Ernte zu verkaufen. Als seine Beschwerde beim Gouverneur von Westaustralien und auch eine Klage bei Gericht keine Abhilfe brachten, erklärte er am 21. April 1970 – sich auf den "Imperial Treasons Act" berufend – kurzerhand die Selbstständigkeit seines Landes und die Lösung vom Commonwealth of Australia. Das neue „Fürstentum Hutt River“ umfasste ein Territorium von 75 km² und war damit etwas größer als die Republik San Marino. Es lag 517 km nördlich von Perth in der Nähe der Stadt Northampton im Bundesstaat Western Australia. Als Fürst Leonard I. „regierte“ er fortan das Land und die 13 Bürger (Stand 2013). Im Februar 2017 dankte er im Alter von 91 Jahren zugunsten seines jüngsten Sohnes Prinz Graeme ab. Die landschaftlichen Sehenswürdigkeiten wie der Mount Secession und der Lake Beginning sowie die Kuriosität bescherten dem Ländchen einen regen Tourismus. Wie es sich für einen souveränen Staat gehört, stempelte man die Pässe der Besucher und emittierte auch eine mit dem Australischen Dollar wertgleiche eigene Währung, den Hutt-River-Dollar, unterteilt in 100 Cents. Im Jahr 1974 emittierte das Fürstentum eine Serie von fünf Geldscheinen: 10, 20 und 50 Cents sowie 1 und 2 Dollars. Gedruckt wurden sie in Melbourne auf farbigem, einfachem Papier ohne Wasserzeichen. Die Nummerierung erfolgte in Perth. Alle Geldzeichen haben die Größe 140 x 72 mm, die Vorderseite ist bei allen Werten bildgleich: Am rechten Rand befindet sich die Wertangabe in Buchstaben, daneben das Brustbild von Prince Leonard sowie seine Unterschrift und auf der linken Seite das Staatssiegel (Balkenwaage vor einem stilisiertem Stierkopf, darüber „HUTT RIVER PROVINCE“ und darunter „1970“); am linken Rand sechsmal in Schreibschrift „Hutt River Province Principality“, die Wertabgabe in Ziffern und darüber eine sechsstellige Kennziffer mit vorgesetztem Buchstaben. Die Rückseiten sind bei den einzelnen Werten ähnlich gestaltet. Am rechten Rand ist unten die Wertangabe in Ziffern zu sehen, darüber wieder sechsmal „Hutt River Province Principality“ sowie neben der Wertangabe nochmals das Staatssiegel; am linken Rand die Wertangabe in Buchstaben sowie vier bzw. fünf Reihen mit je vier Symbolen (beim 20-Cents-Schein z.B.: Schwan — Büffel — Schwan — Büffel). 1976 gab man auch Münzen zu 5 (in Aluminium), 10 (in Kupfer), 20 (in Messing) und 50 Cents (in Kupfer-Nickel) aus. 1978 folgten 30-Dollars-Münzen in Silber und 100-Dollars-Münzen in Gold. In den folgenden Jahren wurden diverse „Gedenkmünzen“ verkauft. Damit ist nun Schluss, denn mit dem Beginn der virusbedingten Einschränkungen blieben die Besucher und damit auch die Einnahmen des "Fürstentums" aus. Außerdem sitzt dem Prinzen das australische Finanzamt im Nacken, das Jahrzehnte an ausstehenden Steuerschulden einkassieren will. Anders als sein Vater, der deswegen sogar dem Commonwealth of Australia 1977 den Krieg erklärte, wirft der Fürst nun das Handtuch. Graeme Casley bestätigte gegenüber dem staatlichen australischen Sender ABC, dass er plane, das Land zu verkaufen, um den Schuldenberg abzubauen. Mehrere Millionen Australische Dollars soll die Familie dem Finanzamt schulden. Text und Abb.: Uwe Bronnert Abb. 1.: https://de.wikipedia.org/wiki/Principality_of_Hutt_River (01.09.2020). Literatur: • Offizielle Homepage: Welcome To The Principality of Hutt River (01.09.2020). • Principality of Hutt River, https://de.wikipedia.org/wiki/Principality_of_Hutt_River (01.09.2020). • "Die Welt hat ein Land weniger, Das Fürstentum Hutt River wird nach 50 Jahren wieder Teil Australiens — wegen der Corona-Pandemie", in: Siegener Zeitung vom 11. August 2020, S. 16. • Michael P. Vort-Ronald, Miscellaneous Australian Notes, Various „currencies“, coupons, redeemable paper items, advertising resembling paper money and political „funny money“, Second printing, Kadina, South Australia 2007.
- Deutsches „Spottgeld“ anlässlich des Ruhreinbruchs 1923
Mit Tagesgrauen rückten am 11. Januar 1923 fünf französischen Divisionen und einige belgischen Einheiten unter dem Oberbefehl des französischen Generals Degoutte in das bisher unbesetzte Ruhrgebiet ein. Am Abend besetzten 6.000 bis an die Zähne bewaffnete französische Soldaten aller Waffengattungen mit Kanonen und Tanks Essen, die Offiziere mit der Reitpeitsche in der Hand als Symbol ihrer Macht. Am 12. Januar dehnte sich das Besatzungsgebiet bis Gladbeck, Buer, Gelsenkirchen, Wattenscheid, Steele und Werden aus. Am 14. Januar erreichte die Streitmacht Velbert und Langenberg, am 15. Januar stieß man über Bochum bis Vorhalle, Wetter, Witten, Castrop, Herten, Sunderwich und Datteln vor, um am 16. Januar Dortmund und Lünen zu erreichen. Insgesamt betrug die belgisch-französische Truppenstärke etwa 60.000 Mann. Der französische Ministerpräsident Raymond Poincaré begründete das Vorgehen damit, die ausstehenden Reparationsleistungen sichern zu wollen, schließlich habe das Deutsche Reich Rückstände bei den Lieferverpflichtungen aus dem Friedensvertrag. Von den von Frankreich bestellten 55.000 m³ Holz seien bis zum 30. September 1922 nur 35.000 m³ geliefert worden, ferner anstatt der 200.000 Telegrafenstangen nur 65.000 und schließlich seien nur 84,4 % der von der Reparationskommission festgesetzten Kohlemenge abliefert worden.[1] Das eigentliche Ziel war jedoch, den Versailler Vertrag zugunsten Frankreichs zu revidieren und die deutsche Westgrenze nach Osten zu verschieben. In Deutschland löste der Einmarsch einen parteiübergreifenden Sturm der Entrüstung aus. Die Bevölkerung des Ruhrgebiets leistete, ermutigt und finanziell unterstützt von der Reichsregierung unter Wilhelm Cuno, einen beeindruckenden passiven Widerstand, sodass die Besatzungsmächte nur unter größten Schwierigkeiten Kohle und Koks aus dem Ruhrgebiet abtransportieren konnten, da sowohl die Bergleute wie auch die Eisenbahner nicht bereit waren, für die Besatzer zu arbeiten, zumal die deutsche Regierung den Beamten verboten hatte, deren Befehle zu befolgen. Ihnen drohte nun nicht nur die Ausweisung ins „unbesetzte“ Reichsgebiet,[2] sondern auch Verhaftungen und Gerichtsverfahren mit harten Urteilen, wie Gefängnis und hohen Geldstrafen. Der folgende kleine Bericht ist symptomatisch für das Vorgehen des französischen Militärs: „Gestern nachmittag marschierte ein französisches Regiment in Gelsenkirchen ein, um die Befehle General Degouttes auszuführen: eine Strafe von einhundert Millionen Mark einzutreiben und vor der Polizei und der Bevölkerung Stärke zu demonstrieren. Der Bürgermeister wurde verhaftet. Der Polizeichef wurde verhaftet. Vierundzwanzig Polizeioffiziere und einfache Polizisten wurden verhaftet und mit erhobenen Händen durch die Straßen der Stadt geführt. Französische Soldaten drangen in die verschiedenen Polizeiwachen der Stadt ein und schlugen alles kurz und klein: Tische, Stühle, Betten, Telefone, Fahrräder, Schränke, Türen und Fenster. In den Archiven der Sozialversicherung, die im ersten Stock eines Polizeireviers untergebracht ist, blieb nicht ein Papier heil, und es werden einige Monate vergehen, bis die Alten und Kranken von Gelsenkirchen auch nur einen Pfennig sehen.“[3] Solche Aktionen bewirkten, dass bald Nationalisten und Kommunisten auch aktiven Widerstand durch Sabotage- und Sprengstoffanschläge auf Brücken, Eisenbahnstrecken und Schifffahrtskanälen leisteten. Hierauf reagierten die französischen und belgischen Soldaten mit rücksichtsloser Gegengewalt. In Essen erschossen sie am 31. März 13 streikende Krupp-Arbeiter und wenig später in Dortmund sieben Männer, die eine von der Besatzungsmacht verhängte Ausgangssperre überschritten hatten. Französische und belgische Militärgerichte verhängten Todesurteile. Einer der Hingerichteten war Albert Leo Schlageter, den die Machthaber des Dritten Reichs zum Märtyrer stilisierten. Auch von Folterungen von Gefangenen wurde in der Presse berichtet. Derartige Brutalität heizte den deutschen Widerstand noch weiter an, was sich auch in der hasserfüllten Ikonographie zeigt, mit der man auf deutscher Seite gegen die fremden Besatzer mobil machte. „Die Propaganda gegen die Franzosen anhand von Zetteln und Plakaten ist allgegenwärtig. Alle Mauern sind voll davon. Jeden Morgen müssen Patrouillen französischer Soldaten durch die ganze Stadt ziehen und mit den Bajonetten die neuen Plakate abreißen, die in der Nacht angebracht wurden. Flugblätter jeder Art finden sich überall: auf den Ladentheken, auf den Taxisitzen, in den Nachttischschubladen des Hotelzimmers. Keines dieser Blätter ist amtlich gekennzeichnet, und bisher ist es den Franzosen nicht gelungen, auch nur eine einzige der zahlreichen Quellen dieser Propaganda aufzuspüren, die sich Tag und Nacht über die Stadt ergießt.“[4] Unter den Flugblättern finden sich auch Propagandadrucke in Form von Geldscheinen. Eine Serie von drei „Spottgeld“-Scheinen zu 1.000.000, 10.000.000 und 100.000.000 mit der fiktiven Währung „Ruhrtaler“ griff satirisch reale Alltagssituationen auf. Die einheitlich gestaltete Vorderseite bildet im linken Drittel der Scheine eine stehende Frau, die Marianne, die Nationalfigur der Französischen Republik, ab. In der rechten Hand hält sie eine Peitsche und in der linken eine Anzahl von Geldscheinen. Ihren rechten Fuß hat sie auf den Hals eines am Boden liegenden Mannes gesetzt. Diese Darstellung kann zunächst einmal auf die Wehrlosigkeit des Deutschen Reichs gegenüber der Willkür der französisch-belgischen Streitmacht gedeutet werden. Sie steht im krassen Gegensatz zum nebenstehenden Spott. Nach der großen vierzeiligen Wertangabe – z. B. „Eine / Million / Ruhrtaler / 1000000“ – folgt der sechszeilige kleinere Text: „zahlen die Franzosen u. Belgier / gern jedem Deutschen, der ihnen / Kohlen brächte, damit sie sich nicht / mit ihrem gemeinen Einbruch / in das Ruhrgebiet vor aller Welt / blamieren.“ Eingerahmt wird das Ganze mit einem Schmuckrahmen. Auch die Rückseiten haben nur Spott für die Besatzer übrig. Der 1.000.000-Ruhrtaler-Schein stellt unter dem Motto „WIE SIE ES SICH DACHTEN UND WIE ES GEKOMMEN IST“ zwei Situationen gegenüber: Im linken Bild der Wunsch der Besatzer, ein französischer Soldat mit Bajonett zwingt den Bergarbeiter eine Lore mit Kohle zu schieben, während Letzterer auf dem rechten Bild mit einer Hand in der Tasche stehend und mit der anderen Hand verächtlich auf den Soldaten zeigend, sich gemütlich mit einem anderen Arbeiter unterhält. Am 18. April 1923 berichtete die Morgenausgabe der Vossischen Zeitung unter der Überschrift „Der Kohlenraub auf der Straße“ über eine Verordnung Generals Degoutte, nach der der Transport von Kohle ohne Genehmigungsschein verboten ist. In der Zeitung war folgendes zu lesen: „Im Laufe des heutigen Tages sind selbst kleine Mengen von einem Zentner, die auf vierrädrigen Kinderwagen in die Wohnung geholt wurden, ‚beschlagnahmt‘ worden.“ Die Verordnung sah ferner ausdrücklich auch die Wegnahme des Transportmittels vor. „Wenn diese Maßnahme weiter in der gleichen Strenge durchgeführt wird, muß es schon bald in den nächsten Tagen zu Kalamitäten kommen. In erster Linie werden davon kleine Fabriken und Gewerbetreibende betroffen, in zweiter Linie aber auch die Haushalte, die jetzt bei dem seit gestern eingetretenem Wetterumschlag wieder Hausbrand zur Heizung benötigen. Allerdings werden die Franzosen zur Durchführung dieser Verordnung ihre Truppen verstärken müssen. Der Versuch des französischen Kriegsministers und des belgischen Verteidigungsministers, die heute beide in Düsseldorf eine lange Unterredung hatten, wird damit in Zusammenhang gebracht. Die Franzosen werden sich darüber klar sein müssen, daß der enorme Druck, der durch diese neue [s]chikanöse Maßnahme ausgeübt wird, einen erheblichen Gegendruck hervorrufen wird.“ Diese Verordnung kommentiert der Schein zu 10.000.000 Ruhrtaler auf seine Art. Ein französischer Soldat verfolgt rennend einen kleinen Jungen, der einen Handwagen mit Kohle zieht, während ein anderer Soldat ein kleines, weinendes Mädchen am Kragen festhält. Im Hintergrund Wohnhäuser, ein Förderturm und eine Industrielandschaft. Überschrieben ist dieses Bild mit „DIE HELDEN DER GRANDE NATION“ und unter dem Bild „BESCHLAGNAHMEN ‚REPARATIONSKOHLEN‘". Die Abbildung beim Wert zu 100.000.000 Ruhrtaler dürfte ebenfalls einen realen Hintergrund haben, auch wenn ich die Quelle hierzu bisher noch nicht gefunden habe. Auf ihm wird eine energisch auftretende „Klofrau“ und eine größere Anzahl französischer Soldaten in voller Montur gezeigt. Die Überschrift lautet: „WENN ES AUCH KEINE KOHLEN GIBT, SO GIBT ES ABER HELDENTATEN!“ und unter dem Bild fünfzeilig: „Ein Major, zwei Leutnants u. neunzehn Mann / der glorreichen französischen Armee verhaften die / Wärterin der Bedürfnisanstalt am Essener Bahnhof, / – weil sie sich weigerte, detaillierte Angaben / über die Benutzung der Anstalt zu machen – “. Schließlich am unteren Rand: „DIE OFFIZIERE SIND ZUR EHRENLEGION EINGEREICHT.“ Alle „Spott“-Scheine sind 123 mm x 88 mm groß und auf Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Ihre Druck ist einheitlich braun. Weder die Druckerei noch der Künstler werden auf den Scheinen genannt. Sie weisen lediglich die Signatur „DIOS“ auf. Da diese Scheine auch heute noch leicht für wenig Geld erworben werden können, muss die hergestellte Menge erheblich gewesen sein. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Vgl. Hans Spethmann, Der Ruhrkampf 1923-1925, Volksausgabe, Berlin 1933, S. 32. [2] Zwischen 120.000 und 150.000 Personen wurden aus dem Ruhrgebiet und dem besetzten Rheinland ausgewiesen. [3] Eugeni Xammar, Gelsenkirchen (Erstveröffentlichung „La Veu de Catalunya“, 3. März 1923), in: Das Schlangenei, Berichte aus dem Deutschland der Inflationsjahre 1922-1924, Berlin 2007, S. 75 f. [4] Ebenda S. 64 f.: Im besetzten Essen (Erstveröffentlichung „La Veu de Catalunya“, 27. Februar 1923).
- Rätselhafte Alliierte Militärmark-Noten zu 100 Mark
Verwirrung und Ratlosigkeit riefen Ende 1947 Alliierte Militärmark-Noten über 100 Mark hervor, bei denen vor der Kennziffer ein kleiner lateinischer Buchstaben gedruckt war.[1] Da bei ihnen das Geheimzeichen „F“ der US-Druckerei Forbes im Randornament fehlt, wurden sie den sowjetischen Drucken zugeordnet. Weil es diese Noten eigentlich nicht gab, ordnete die Landeszentralbank von Rheinland-Pfalz (Kaiserslautern) an, sie – wie auch alle Geldscheine sowjetischer Herkunft – zurückzuhalten. Ferner sollten alle seit dem 1. Oktober 1947 gefertigten Päckchen auf besagte 100–Mark-Noten kontrolliert werden.[2] Bereits am 10. November 1947 hatte sich die Landeszentralbank in Mainz mit der Bitte an die Hamburger Reichsbankleitstelle gewandt, eine dieser Militärmark-Noten zu 100 M mit der Kennnummer „c73 397 300“ zu begutachten.[3] Die Militärmark-Scheine zu 100 Mark, vor deren 8-stelliger Kontrollnummer kleine Buchstaben gedruckt waren, waren alleiniges Thema bei der Besprechung bei Mr. Waights am 4. Dezember 1947, an der Mr. Owner und die Herren Martin Meyer und Lenbach teilnahmen.[4] „Mr. Owner ließ die Möglichkeit offen, dass es sich bei diesen Noten um Fälschung aus der Fälscherwerkstatt Abraham handeln könnte.“[5] Um hier Klarheit zu erlangen, sollten die Noten einer entsprechenden Prüfung unterzogen werden. Waights gab die Anweisung, die Noten bis auf Weiteres an den Kassen der Reichsbankanstalten einzulösen und in der Angelegenheit zunächst nichts zu unternehmen. In seinem Gutachten kam der Technische Reichsbankinspektor Huth, Verantwortlicher der Falschgeldabteilung der Reichsbankleitstelle in Hamburg, zu einem eindeutigen, abschließenden Urteil.[6] Er begutachtete 136 Militärmark-Noten zu 100 Mark mit einem Buchstaben vor der Kennziffer sowie 54 Vergleichsstücke ohne Buchstaben vor der Kennziffer. In seiner Expertise heißt es u. a.: „Obwohl bei einzelnen Noten teilweise recht erhebliche Abweichungen in der Druckausführung festgestellt worden sind, … handelt es sich bei den Noten mit einem Buchstaben vor der Nummer doch um echte Druck[e.] … Die zur Begutachtung vorliegenden Militärmarknoten weisen alle mehr oder weniger die Mängel auf, mit denen der Offsetdruck nun einmal behaftet ist. Fast nie stehen die Druckmuster so scharf auf dem Papier wie beim Original, wohl aber sind alle nur möglichen Variationen des Druckausfalls vertreten.“ Und an anderer Stelle schreibt er: „Trotz sorgfältigster Untersuchung sind keine Unterschiede in der Linienführung bei den Zeichnungen im Vergleich der Noten mit Buchstaben vor den Nummern zu den Noten ohne Buchstaben vor den Nummern festgestellt worden.“ Und an anderer Stelle: „Abweichungen der Farbtöne, besonders bei dem Aufdruck der Wertbezeichnungen, kommen bei Militärmarknoten sehr häufig vor. Auch die hier zur Begutachtung vorliegenden Noten mit einem Buchstaben vor der Nummer leiden unter diesem Mangel. Vom leuchtendem Rotviolett bis zum matten Braunrot sind die Nuancen vertreten. Es ist dies eine Erscheinung die, wenn nicht genügend Sorgfalt angewandt wird, in der gesamten Drucktechnik zu beobachten ist. Auch bei den Militärmarknoten ohne Buchstaben vor der Nummer kommen, wie schon bemerkt, Farbton-Abweichungen vor, sodass Schlüsse daraus auf die Unechtheit der Noten nicht gezogen werden können.“ Zum Papier macht er folgende Aussagen: „Das zum Druck alliierter Militärmarknoten verwandte Papier ist etwa 110 g per qm schwer. Es handelt sich um ein gutes strapazierfähiges Papier mit eingearbeitetem Wasserzeichen, das aber meist nur teilweise an den druckfreien Papierrändern zu sehen ist, und das in dunklen Buchstaben die Worte ‚ALLIED MILITARY AUTHORITY‘ zeigt. Die Worte sind schwer zu entziffern, meist sieht man nur abwechselnd helle und dunkle senkrechte Striche. Durch die unklare Beschaffenheit des Wasserzeichens ist eine vergleichende Gegenüberstellung mit Militärmarknoten, die einen Buchstaben vor der Nummer tragen, nur von bedingtem Wert. Bei Prüfung muss man aber auch hier zu der Feststellung kommen, dass bei beiden Arten von Militärmarknoten, den Noten mit Buchstaben vor der Nummer und den Noten ohne, Papiere gleicher Qualität und mit gleichartigem Wasserzeichen verwandt wurden.“ Der Sachverständige hebt jedoch hervor, dass beim Druck der Noten, die einen waagerechten Strich vor der Nummer zeigen sowie bei Noten, deren Notennummern einen Buchstaben aufweisen, weniger Sorgfalt beim Druck verwandt worden ist als bei Noten, deren Notennummern mit „0“ oder „00“ beginnen.[7] 51 der 136 untersuchten Noten bezeichnet der Experte als Fehldrucke, die bei richtiger Kontrolle hätten ausgesondert werden müssen. „Das Auftauchen dieser Fehldrucke im Zahlungsverkehr, noch dazu so massiert, ist auch ein Argument dafür, dass es sich nicht um eine Fälschung handeln kann. Ein Fälscher hätte diese Noten nicht in den Verkehr gegeben, er weiß, dass sie ihm zum Verhängnis werden können.“ Abschließend bemerkt Huth: „Diese Feststellung kann auch nicht durch die Tatsache erschüttert werden, dass bei dem Nummernaufdruck auf mehreren Noten unterschiedliche Ziffern mitverwendet wurden. Ein Fälscher hätte das Gefahrmoment, das darin liegt, sicherlich nicht übersehen. Er hätte es auch gar nicht nötig gehabt, Ziffern mit abweichendem Druckbild zu verwenden, da ihm ja, wie das Vorliegen der Noten mit richtigen Ziffern beweist, einwandfreie Ziffern zur Verfügung standen. Es ist auch nicht anzunehmen, dass ein Fälscher bei seinen Nachahmungen Buchstaben vor die Notennummern setzt, wenn die echten Noten keine Buchstaben vor den Nummern aufweisen. Das entbehrt jeder Logik. Bei der Prüfung der Frage, warum denn überhaupt Buchstaben zur Verwendung gekommen sind, drängt sich die weitere Frage auf, ob es sich bei diesen Militärmarknoten nicht um Fehldrucke handelt, die auf unrechtmäßigem Wege in den Zahlungsverkehr gelangt sind. Eine Beantwortung dieser Frage ist aber von hier aus nicht möglich.“ Am 11. Januar 1948 informierte die Leitstelle die Briten darüber, dass man Scheine für rund 44.000 RM mit dem Buchstaben vor der Kennziffer aus dem Verkehr gezogen habe, die man am 10. März zusammen mit den beschädigten Militärmark-Noten der Militärregierung zur Erstattung vorlegen wolle. Die Anlage zum Gutachten nennt folgende Buchstaben- und Ziffernfolge bei den acht-ziffrigen Kennnummern: a71 …, b72 …, c73 …, m76 …, o78 …, p79 …, t80 … und x93 ... Die Lücken bei den Buchstaben lassen Ausgaben mit weiteren Buchstaben vermuten. Bis heute liegt der Grund für die Ergänzung der achtstelligen Kennnummer mit den lateinischen kleinen Buchstaben im Dunkeln. „Die wahren Umstände kennen nur die beteiligten Zeitzeugen, entsprechende Unterlagen lassen sich wohl nur im Archiv-Keller von Gonzak [in Moskau] finden.“[8] Uwe Bronnert Anmerkungen Zitate werden in der heute geltenden Rechtschreibung wiedergegeben. [1] Nach Akten des Historischen Archivs der Deutschen Bundesbank, B330/13172/1. [2] Rundverfügung Nr. 87/47 vom 27. November 1947. [3] Nach einer Zeitungsnotiz der Süddeutschen Zeitung sollen auch Militärmarknoten zu 20 und 50 Mark mit einem Buchstaben vor der Nummer im Zahlungsverkehr aufgetaucht sein. [4] Die genaue Funktion von Waights und Owner ist mir nicht bekannt. Beide dürften aber bei der britischen Banking Branch tätig gewesen sein. [5] Vermerk vom 5. Dezember 1947 zu der Besprechung vom Vortag. Leider konnte nicht ermittelt werden, wer mit Fälscherwerkstatt Abraham gemeint ist. [6] Gutachten vom 9. Dezember 1947 über auf Mark 100 lautende Militärmarknoten, die einen Buchstaben vor der Nummer tragen. [7] Anm. d. Verf.: Die neunstelligen Kennnummern der amerikanischen Drucke beginnen stets mit einer „0“, die russischen Drucke mit einer „1“. Die achtstelligen Kennnummern mit dem vorgesetzten „-“ sind in der Regel russischen Ursprungs, ansonsten handelt es sich um amerikanische Austauschnoten. Letztere weisen dann das Geheimzeichen auf. [8] Michael H. Schöne, Mysterium: 100 Mark 1944, Sowjetische Alliiertescheine mit rätselhaften Kontrollnummern, in: Münzen & Sammeln, Januar 2015, S. 157 ff.
- JIM: Ozeanien – Japanische Besatzungsausgaben im Zweiten Weltkrieg
Unter dem Begriff „Ozeanien“ fassen Geographen Australien, Neuseeland, Neuguinea und tausende Atolle und vulkanische Inseln Mikronesiens, Melanesiens und Polynesiens im Pazifik zusammen. Dieser ist jedoch nicht deckungsgleich mit dem Umlaufgebiet des japanischen Besatzungsgelds (Japanese Invasion Money – JIM) mit dem Präfix „O“, das für Ozeanien steht. Japans Hegemonie-Anspruch in China und Südostasien riefen die USA und Großbritannien auf den Plan, die ihre wirtschaftlichen und kolonialen Interessen bedroht sahen. Besonders nach dem Massaker des japanischen Militärs an der chinesischen Zivilbevölkerung in Nanking (1937/38) verschlechterte sich das politische Klima. Als dann das japanische Militär am 29. Juli 1941 mit Zustimmung der Vichy-Regierung in Französisch-Indochina Truppen stationierte, verhängten die USA und Großbritannien ein Export-Embargo gegen Japan. Die Wirtschaft des rohstoffarmen Japans war auf Lieferungen aus Südostasien, das den Kolonialmächten unterstand, angewiesen. Daher entschloss sich die Regierung des Tennos zum Krieg. Am 7. Dezember überfiel die japanische Luftwaffe die US-amerikanische Kriegsflotte in Pearl Harbor (Hawaii). Die USA, Großbritannien, die Niederlande, Kanada, Australien, Neuseeland und andere Staaten antworteten mit einer Kriegserklärung an den Aggressor. Den nun folgenden japanischen Angriffen, hatten die Kolonialmächte in Südostasien nur wenig entgegen zu setzen. Bis Juni 1942 hatte die kaiserlich japanische Armee Nordchina und viele chinesische Küstenstädte, einschließlich Hongkong erobert sowie die malaiische Halbinsel mit Singapur, Borneo, Birma (Burma), die Philippinen und Niederländisch Indien (das heutige Indonesien) besetzt. Ferner kontrollierte Japan Französisch-Indochina (Kambodscha, Laos und Vietnam) sowie Siam (Thailand). Bereits während des Ersten Weltkriegs landeten japanische Truppen auf einer Anzahl der deutschen Südsee-Inseln. Im Versailler Vertrag erhielt nun Japan die nördlich des Äquators (nördlichen Mariannen, Karolinen, Palau und die Marshall-Inseln) und Australien die südlich gelegenen Inseln vom Völkerbund übertragen. Um die lebenswichtigen Schifffahrtswege für den Rohstofftransport zu sichern, landeten am 23. Januar 1942 japanische Truppen in Rabaul an der Nordostspitze von Neubritannien (ehemals Neu-Pommern), am 25. Januar auf Neuguinea bei Lae, am 26. Januar auf den nördlichen Salomonen und am 29. Januar wurden die Russell-Inseln nordwestlich von Guadalcanal besetzt. Nur wenig später, am 19. Januar erfolgte der erste Luftangriff auf Darwin im australischen Northern Territory. Anfang April gingen japanische Landungstruppen in Lorengau auf den Admiralitätsinseln an Land. Das Hauptziel war jedoch das strategisch wichtige Neuguinea, die zweitgrößte Insel der Welt. Durch die für beide Seiten verlustreiche Seeschlacht vom 6. – 8. Mai 1942 im Korallenmeer wurde zunächst der japanische Vormarsch auf Port (Neuguinea) gestoppt. Da eine Versorgung über den Seeweg nicht mehr möglich war, landete Major General Tomatoro Horiis am 21. Juli östlich von Gona, um von hier aus dem Kokoda-Pfad bis nach Port Moresby zu folgen. Doch dieses Unternehmen verzögerte sich, da statt der erwarteten befahrbaren Straße über das Owen-Stanley-Gebirge nur ein schmaler Dschungel-Pfad existierte. Dennoch standen Mitte September die Japaner nur noch 48 km von Port Moresby entfernt, als Horiis den Vormarsch stoppte, um auf Verstärkung zu warten. Zwischenzeitlich hatte die japanische Flotte einen Rückschlag hinnehmen müssen. In der Seeschlacht um Midway (4. – 6. Juni 1942) ging die US-Flotte als Sieger hervor. Die Japaner verloren vier Flugzeugträger und einen Kreuzer, während die USA einen Träger und einen Zerstörer verloren. Die entscheidenden Kampfhandlungen wurden hierbei ausschließlich mit Flugzeugen ausgetragen, wobei den Flugzeugträgern eine Schlüsselrolle zukam. Mit der US-amerikanischen Landung auf der Salomonen-Insel Guadalcanal am 7. August 1942 begannen eine der verlustreichsten und verbissensten Schlachten des Pazifik-Kriegs, die erst Anfang 1943 zugunsten der USA entschieden wurde. Mit der Rückeroberung der Salomonen und dem Vorrücken in die mikronesische Inselwelt begann ein neues Kapitel der US-amerikanischen Kriegsführung. Bis zum November 1943 galt Mikronesien als militärisch unzugängliche Zone. Zu groß waren die Entfernungen und zu klein die Inseln, um darauf Nachschubbasen zu bauen. Nun eröffneten die US-Amerikaner auf den Gilbert-Inseln den Feldzug, der sie schließlich bis nach Japan führen sollte. Dabei wand man die Taktik des Inselspringens an, bei der nicht jede Insel eingenommen wurde, sondern man umging die stark befestigten japanischen Stützpunkte in der Schlacht um die Marshallinseln (31. Januar bis Ende April 1944) und um die Marianen-Inseln (15. Juni bis 10. August 1944). Dennoch dauerte es noch ein weiteres Jahr bis japanische Vertreter am 2. September 1945 die bedingungslose Kapitulation auf der USS Missouri in der Sagami-Bucht bei Tokio unterzeichneten. Australische Währung – Japanische Währung 240 Pence – 20 Shillings – 1 Pound = 10 Yen 120 Pence – 10 Shillings = 5 Yen 100 Sen – 1 Yen 12 Pence – 1 Shilling = 50 Sen 6 Pence – ½ Shilling = 25 Sen Da dem Norden Australiens, dem Neuguinea-Territorium sowie dem australischen Mandatsgebiet mit Kriegsbeginn die Besetzung durch die Japaner drohte, gab die australische Regierung den Befehl alle zivilen Institutionen zu evakuieren. Dies betraf auch die australischen Banken. Am 24. September 1942 findet sich in der australischen Zeitung „Examiner“ ein Bericht über japanisches Invasionsgeld, das auf australische Währung lautet und mit „The Japanese Government“ überschrieben ist. Das japanische Militär gab undatierte Geldscheine zu einem 1/2, einem und zehn Shillings sowie ein Pound auf Neuguinea, den Salomonen und anderen Pazifik-Inseln in Verkehr. Ihr Umlauf blieb jedoch nur auf die Hauptorte beschränkt, da die indigene Bevölkerung zu dieser Zeit kaum Papiergeld benutzte und die fremden Geldzeichen ablehnten. Die Japaner legten den Wert des Pound mit 10 Yen fest. Das Besatzungsgeld entspricht in Größe und Farbe den australischen Noten. Alle Scheine zeigen auf der rechten Vorderseite eine Strandlandschaft mit Kokos-Palmen sowie zwei rote Block-Buchstaben, jeweils mit dem Präfix „O“ beginnend. Die Noten ähneln in ihrer Gestaltung den japanischen Ausgaben für Malaya (Präfix „M“), Birma (Präfix „B“), Philippinen (Präfix „P“) und Niederländisch Indien (Präfix „S“ für Sumatra). Insgesamt wurden Scheine im Wert von etwa 10 Millionen Pfund im Lithographie-Druck auf Papier mit einem Wasserzeichen gedruckt. Dies zeigt ein dekoratives symmetrisches Symbol, bestehend aus vier Kreisen gleicher Größe und gleichen Durchmessers. Die „Bank of Japan“ beschreibt den Vierpass als „kumogata chirashi“, was verstreute Wolkenformen bedeutet. Das Wasserzeichen ist manchmal nur schwach ausgeprägt und daher nur schwer zu erkennen. Australische und US-amerikanische Soldaten suchten die „Noten für Ozeanien“ als Souvenir zu erwerben. Da jedoch das Angebot an echten Geldscheinen beschränkt war, stellte die „Economy Printers Pty Ltd“ in Brisbane 1943 entsprechende Kopien mit einem rückseitigen, roten Aufdruck „REPLICA“ her. Neben diesen „australischen“ Kopien finden sind auch Scheine ohne Vermerk im Handel. Beiden Repliken erkennt man am fehlenden Wasserzeichen und dem unsauberen Druck. Von allen JIM sind Musternoten bekannt. Bei ihnen wurden auf der Vorderseite jeweils links und rechts vertikal zwei rote, große japanische Schriftzeichen aufgedruckt. Zusätzlich findet sich auf manchen Scheinen auf der Rückseite in roter Schreibschrift „Specimen“. Uwe Bronnert Literatur: Richard A. Banyai, Money and Banking in China and Southeast Asia during the Japanese Military Occupation 1937 – 1945. Taipei 1974. Joanne C. Dauer, Edward A. Dauer und John Pettit, Australian History 1901 to 2001 As Seen Through Banknotes, Ft. Lauderdale, Florida 2007. Gregory Hale, The Collector’s Guide to Japanese Invasion Money, Includes photos, descriptions and values of Japanese Invasion Money from World War II., second Edition, Albany Creek, Qld. 2019.
- Südmark-Spendenscheine im Lichte des Friedensvertrags von St. Germain
Die Donaumonarchie gehörte zu den großen Verlierern des Ersten Weltkriegs. Der Vielvölkerstaat Österreich-Ungarn löste sich noch vor Unterzeichnung der Friedensverträge auf und verschwand als Folge des Ersten Weltkriegs von den Landkarten. Der am 10. September 1919 unterzeichnete Friedensvertrag von Saint-Germain-en-Laye betraf insbesondere die österreichische Staatshälfte der Doppelmonarchie und regelte u.a. die Grenzen der neuen Republik Österreich: Böhmen, Mähren, Österreichisch-Schlesien und einige Gemeinden Niederösterreichs (u. a. Feldsberg, der Bahnhof Gmünd und einige andere Gemeinden) gingen an die neu gegründete Tschechoslowakei, Galizien fiel an Polen, Südtirol, Welschtirol und das Kanaltal sowie Istrien erhielt Italien als Lohn für seinen Kriegseintritt 1915, die Bukowina vereinnahmte Rumänien, Dalmatien, den Krain, Teile der Untersteiermark sowie das Kärntner Mießtal und das Seeland kamen an das neugegründete Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, das spätere Jugoslawien. Über die staatliche Zugehörigkeit Südkärntens sollte eine spätere Volksabstimmung entscheiden. Deutsch-Westungarn kam unter dem Namen Burgenland – der Name rührt von den vier Komitaten Wieselburg, Eisenburg, Ödenburg und Pressburg her – an Österreich. Der Vertrag verbot der österreichischen Republik die Verwendung des Staatsnamens „Deutschösterreich“ sowie den Anschluss an das Deutsche Reich. Ferner musste Österreich Rüstungsfabriken und Waffen zerstören und durfte nur ein Berufsheer von 30.000 Mann unterhalten. Österreich musste, wie zuvor Deutschland, die Alleinschuld am Krieg anerkennen und den als Urheber der Verluste und Schäden Reparationen an die Alliierten zahlen. Die Konstituierende Nationalversammlung protestierte ohne Erfolg am 6. September 1919 öffentlich gegen den Vertrag, der dem deutschösterreichischen Volk das Selbstbestimmungsrecht verweigere. Nicht die Siedlungsverhältnisse, sondern geographische und strategische, wirtschaftliche und verkehrspolitische Wünsche der Anrainerstaaten entschieden allzu oft über die staatliche Zugehörigkeit. Nicht nur die vielen verstreuten deutschen Sprachinseln wurden von den neuen „Nationalstaaten“ einverleibt, sondern auch geschlossene mit „Deutsch-Österreich“ zusammenhängende deutsche Siedlungsgebiete, wie das Sudetenland. 3,5 Millionen Deutschösterreicher gelangten so unter „Fremdherrschaft“. Der Vertrag von Saint-Germain trat am 16. Juli 1920 förmlich in Kraft und bestätigte die Auflösung Österreich-Ungarns auch völkerrechtlich. Die Mehrheit der deutschösterreichischen Bevölkerung lehnte den Friedensvertrag ab. Manche Gemeinde und Organisation brachte diese Haltung auch auf ihren Notgeldscheinen zum Ausdruck. Der Verein „Südmark – Bund der Deutschen zur Erhaltung ihres Volkstums im In- und Auslande“ mit Sitz in Graz, Joanneumring 11, war diesbezüglich besonders aktiv. Er entstand 1921 durch den Zusammenschluss der Schutzvereine: „Südmark“, „Bund der Deutschen in Niederösterreich“ und des „Vereins zur Erhaltung des Deutschtums in Ungarn“. Die „Südmark“ wurde am 24. November 1889 im Gemeinderatssitzungssaal des Grazer Rathauses gegründet. Sie setzte sich für die Stärkung des Grenz- und Auslandsdeutschtums ein. Besonders förderte sie finanziell die Errichtung und Erhaltung deutscher Schulen in Gemeinden mit einer deutschen Minderheits-Bevölkerung. Sie errichtete Internate für deutsche Mittelschüler in Gottschee (Kocevje), Cilli (Celje) und Pettau (Ptuj), sowie eine Mensa in Marburg (Maribor). Ferner erhielt der „Verein deutscher Hochschüler“ in Laibach (Ljubljana) einen namhaften Betrag. Außerdem unterstützte sie u. a. die Bauern von St. Egydi nach einem Hagelschaden und die Deutschen der Stadt Laibach nach einem Erdbeben im Jahr 1895. Die Gründung der „Südmährischen Volksbank“ 1899 gab dem Verein einen starken Rückhalt. Finanziert wurde er durch Mitgliedsbeiträge, Spenden, Vermächtnissen, Erträgen von Festveranstaltungen, Wohltätigkeitslotterien, Zuwendungen von Gemeinden in den bedrohten Gebieten sowie durch Zahlungen der Landtage der Steiermark, Kärntens und Niederösterreichs, ferner durch den Verkauf von Abzeichen, Postkarten, Briefpapier, Zündhölzern und 1921 auch durch den Verkauf von Spendenscheinen, die im Stil der damaligen österreichischen Notgeldscheine gestaltet waren. In den Katalogen werden sie allgemein dem Notgeld zu gerechnet. Die von der Wiener Verkaufsabteilung der Südmark verkauften 70 x 95 mm große Spendenscheine kommen ohne und mit dem Wertaufdruck 1, 2, 3 und 10 K (Kronen) vor. Die 28 existierenden Bildseiten lassen sich grob in zwei Kategorien einteilen: In solche Scheine, die die Erinnerung an die verlorenen Gebiete wachhalten in Scheinen, die die Vereinigung mit dem Deutschen Reich propagieren bzw. die eigene Kraft beschwören. Die Textseiten sind nationalistisch, patriotischen Parolen vorbehalten oder erklären die entsprechende Bildseite des Scheins. Auf den Scheinen der ersten Gruppe findet sich am unteren Rand der Aufruf „Gedenkt der unerlösten Brüder!“. Die Spendenscheine mit den Bildern Nr. 9 und 10 sowie 16 bis 28 zeigen die abgetrennten ehemaligen „deutschösterreichischen“ Gebiete, die an die Tschechoslowakei (Reichenberg, Brünn, Troppau, Eger, Ölmütz, Znaim, und Feldsberg), an Jugoslawien (Friedau, Cilli, Pettau und Marburg a. d. Drau) sowie an Italien (Bozen und Pontafel) fielen. Schein Nr. 8 verkündet stolz, wozu man durch gemeinsames Handeln fähig ist. „Die Kärtner Volksabstimmung ist die Frucht des vom Kärntner Volk aus eigener Kraft geführten Abwehrkampfes gegen ländergierige Eindringlinge.“ Bei der Abstimmung sprachen sich 59 % der Bevölkerung Südkärntens für den Verbleib bei Österreich aus. Da der habsburgische Kaiser Ferdinand III. das Heinzen- oder Burgenland „willkürlich und widerrechtlich an Ungarn verschenkt (1647)“ hatte, empfanden es die Österreicher als Genugtuung, dass im Friedensvertrag Deutschwestungarn Österreich zugesprochen wurde. Allerdings blieb die Stadt Ödenburg (Sopron) am Neusiedlersee ungarisch. Hierauf weist Schein Nr. 1 hin. Die Scheinnummer befindet sich bei allen Scheinen auf der Textseite am unteren Rand. Das zweite beherrschende Thema der Spendenschein-Serie ist die Forderung nach dem Anschluss Österreichs an das Deutsche Reich. Der leidenschaftliche Text von General Alfred Krauß auf der Rückseite des Spendenscheins Nr. 2 atmet deutlich das Fluidum der damaligen Zeit: „Der Anschluß Österreichs an das Deutsche Reich ist das wichtigste Volksgebot für das ganze deutsche Volk. Erst seit dem Jahr 1866 ist Österreich aus dem Deutschen Reich geschieden.[2] Seine Heimkehr ist jetzt, da alle inneren Hindernisse gefallen sind, ein sittliches Volksgebot. Keine Macht der Welt kann uns die Erfüllung dieses Volksgebotes verwehren, wenn nur wir selbst den Anschluß ernstlich wollen.“ Und auf dem Schein Nr. 6: „Stemmt euch entgegen mit Schwert und List Reißet beglückende Bande entzwei. Der einende Gott, der im Himmel ist, Hört unsern weltüberbrausenden Schrei Volk will zu Volk! Robert Hohlbaum.“ Dieses Gedicht beschwört wie der Aufdruck auf Schein Nr. 5 „Gewiß, auch in Ketten vorwärts, aber in Einheit.“ und die Darstellung des aufgespießten Drachen, der auf der Schwarz-Rot-Goldenen-Fahne liegt (Schein Nr. 3) und der Bildunterschrift „Den Brüdern im bedrohten Land, warmfühlend Herz, hilfreiche Hand!“ den Willen zur Einheit. Schließlich zerschlägt ein junger Kämpfer auf Schein Nr. 14 den Grenzzaun. Im Hintergrund blickt martialisch die Germania auf das Geschehen. Goethes zweite Strophe aus dem Gedicht „Beherzigung“ musste auf Schein Nr. 7 herhalten, um den eisernen Willen zu verkünden: „Allen Gewalten Zum Trotz sich erhalten Nimmer sich beugen Kräftig sich zeigen, Rufet die Arme Der Götter herbei!“ [3] Über der Gedichtstrophe steht ein muskulöser Mann mit nacktem Oberkörper, dessen rechter Fuß auf einem Totenschädel ruht. Am Boden winden sich unzählige Schlangen und züngeln an seinen Beinen hoch. Der Mann hält seitlich von seinem Kopf ein Hakenkreuz, das wie ein Heiligenschein den Kämpfer beleuchtet. Die Darstellungen der nächsten beiden Beispiele muten religiös an, fast wie Heiligenbilder. Viele Österreicher empfanden die Bestimmungen des Friedensvertrags als Knechtschaft und Demütigung. Daher fleht auch der auf Schein Nr. 12 vor einem Wegkreuz knieende, betende Mann „Herr mach uns frei“. Symbolisiert wird die Unterdrückung durch die zwei pflugziehenden Männer im Hintergrund, die von einer Peitsche schwingenden dritten Person angetrieben werden. Schein Nr. 11 drückt trotz der scheinbar unüberwindbaren Trostlosigkeit und Ausweglosigkeit Hoffnung aus. Die Haltung des jungen Mannes, der vor einer Berglandschaft stehend seine Arme ausstreckt und die Handflächen dem Himmel zu wendet, unterstreicht trotzig den Inhalt der Bildunterschrift „Es muß doch Frühling werden“. Heute scheint uns mache Darstellung fremd, den damaligen Betrachtern der allegorischen Abbildungen jedoch war klar, was die Künstler zum Ausdruck bringen wollten. Teilweise haben diese ihre Entwürfe signiert. Johann Kodnar und Norbert Künstner führen in ihrem „Katalog des österreichischen Notgeldes 1914 – 1924“, der im Eigenverlag 2017 erschien, unter der Katalog-Nummer 1219 (S. 1134 – 1136) insgesamt 40 verschiedene Südmark-Spendenscheine auf: drei Spendenscheine zu einer Krone mit der Abbildung 1 in braun, oliv und dunkelviolett, 16 Scheine mit den Abbildungen 1 – 14 zu zwei Kronen, wobei der Schein mit der Abbildung Beethovens in braun, grün und schwarz vorkommt, zwei Scheine mit den Abbildungen 15 und 18 zu drei Kronen sowie 16 Scheine mit den Abbildungen 5 – 7, 11 – 14, 16 – 25 zu 10 Kronen, ferner drei weitere Scheine ohne Wertangabe mit den Abbildungen 26 – 28. Am 29. März 1925 fusionierten die beiden Schutzvereine „Südmark“ und „Deutscher Schulverein“ (gegr. 1880) zum „Deutschen Schulverein Südmark“. Während der Deutsche Schulverein weitgehend bürgerlich-liberal ausgerichtet war, vertrat die Südmark eindeutig völkische und anti-semitische Anschauungen. So nennt die Rückseite des Spendenscheins Nr. 3 als Vereinsziel unter Punkt 6: „Erneuerung unseres durch tiefen sittlichen Verfall bedrohten Volkstums durch Erziehungs- und Bildungsarbeit auf arischer Grundlage.“ Nach dem Anschluss Österreichs 1938 wurde im Zuge der Gleichschaltung der Verein dem „Volksbund für das Deutschtum im Ausland“ eingegliedert. Bleibt anzumerken, dass die Südmark 1952 in Graz neu gegründet wurde. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Im Friedensvertrag von Trianon, unterzeichnet am 4. Juni 1920, musste der ungarische Reichsteil ähnlich harte Bedingungen akzeptieren. Ungarn musste endgültig mehr als zwei Drittel seines Staatsgebietes an die Nachbarn abtreten: Die Slowakei und die Karpato-Ukraine erhielt die Tschechoslowakei, das Burgenland Österreich, Kroatien, Slowenien, Prekmurje, die Regionen Batschka und Süd-Baranya (Drávaköz) und Teile des Banats verleibte sich das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen ein, Siebenbürgen mit Resten des Banats und mit Partium fielen an Rumänien, ein kleines Gebiet mit 14 Dörfern im äußersten Norden wurde Polen zugesprochen. Die Stadt Fiume (Rijeka) bildete zunächst einen eigenen Freistaat, der 1924 von Italien annektiert wurde. So blieben von den 325.411 km² Transleithaniens (Ungarns) nur 93.073 km² übrig. [2] Anm. d. Verf.: Gemeint ist das Ausscheiden Österreichs aus dem Deutschen Bund nach dem preussisch-österreichischen Krieg. [3] Dieser Vers war übrigens auch der Wahlspruch der Widerstandskämpferin Sophie Scholl (Weiße Rose), die 1942 vom NS-Regime hingerichtet wurde.
- Von echten und falschen Berliner Stadtkassenscheinen vom 24. Oktober 1918
Während der letzten Monate des Jahres 1918 schwand die Hoffnung, dass der Krieg noch siegreich beendet werden könnte. Die Unsicherheit in der Bevölkerung über die künftige politische und wirtschaftliche Entwicklung veranlasste weite Kreise, Zahlungsmittel verstärkt zu horten. „Handel- und Gewerbetreibende, kleinere und größere Kapitalisten hoben namentlich seit etwa Anfang Oktober Guthaben bei Banken, Bankfirmen, Sparkassen und Genossenschaften ab, um das bare Geld aufzubewahren.“ [1] Unglücklicherweise folgte diese Entwicklung unmittelbar dem schon ungewöhnlich großem Ultimobedarf des Septembers. Auch schaffte es die Reichsdruckerei nicht annähernd, die erteilten Druckaufträge zu erfüllen, da in den vorangegangenen Wochen eine größere Anzahl ihrer Arbeiter zum Heer eingezogen worden war. Hunderte Arbeiter waren zudem an der Spanischen Grippe erkrankt. Die Reichsbank sah sich in dieser Situation genötigt, die vorsorglich angesammelten großen Papiergeld-Reserven und die vorhandenen Vorräte an Reichssilbermünzen in Verkehr zu bringen. Ferner beauftragte das Reichsbankdirektorium mehrere Privatdruckereien mit der Herstellung von 50-Mark-Reichsbanknoten. Hierbei handelte es sich um den sog. „Trauerschein“ vom 20. Oktober 1918 und den sog. „Eierschein“ vom 30. November 1918. Da in kürzester Zeit große Mengen angefertigt werden mussten, waren diese im Buchdruckverfahren hergestellten „Hilfsbanknoten“ nur ungenügend gegen Fälschung geschützt. Daher behielt sich die Reichsbank ihren Aufruf zum 1. März 1919 gegen andere gesetzliche Zahlungsmittel ausdrücklich vor. Auch diese Maßnahme konnte den Mangel an Zahlungsmitteln nicht beheben. Nach einer Zeitungsmeldung vom 9. Oktober 1918 sollten daher Gemeinden und Industriewerke bei Bedarf ermächtigt werden, Scheine zu 5 und 10 Mark mit einer Umlaufzeit bis zum 30. November herzustellen. Das Reichsbankdirektorium erklärte sich bereit, die Hälfte der Herstellungskosten sowie den Schaden, der durch Fälschungen entstehen würde, zu übernehmen. Ferner stellte sie ihre Kasseneinrichtungen für die Ausgabe, Einlösung und den Umtausch des Notgelds zur Verfügung. Später wurde der Ausgabewert auf 50 Mark erhöht und die Laufzeit bis zum 1. Februar 1919 verlängert. Nach einem Erlass des preußischen Ministers für Handel und Gewerbe vom 9. Oktober musste der Text der Scheine letzteres vermerken, um so der Fälschungsgefahr zu begegnen. Zu den Emittenten dieses Notgelds gehörte auch die königliche Haupt- und Residenzstadt Berlin. Mit Datum vom 24. Oktober 1918 gelangten Stadtkassenscheine zu 5 und 20 Mark sowie 50 Pfennig zur Ausgabe. Der Kassenschein zu 5 Mark wurde auf Papier mit Wasserzeichen (waagerechte) „Reichsdruckerei-Wellenlinien“ gedruckt. Die sechsstellige Kennziffer kommt auch mit vorgedruckter „1 und 2“ vor. Bei den Kassenscheinen zu 20 Mark wurde Papier mit dem Wasserzeichen „Berliner B-Muster“ benutzt. Die sechsstellige Kennziffer kommt auch mit vorgedruckter „1, 2, 3 und 4“ vor und ist 3,5 bzw. 4 mm hoch. Der 50-Pfennig-Schein wurde ebenfalls auf Wasserzeichenpapier mit den Reichsdruckerei-Wellenlinien hergestellt. Die sechsstellige Kennziffer kommt ebenfalls auch mit vorgedruckter „1, 2, 3, 4 und 5“, ferner mit „A“ bzw. „B“ und vorgedruckter „0, 1, 2 und 3“ vor. [2] Die Entwürfe zu den 122 mm x 82 mm großen 5-Mark-Scheinen und 137 mm x 93 mm großen 20-Mark-Scheinen stammen vom Maler und Graphiker Emil Döpler, dem Jüngeren (* 29. Oktober 1855 in München; † 21. Dezember 1922 in Berlin). [3] Aufgrund des minderwertigen Drucks – besonders beim Wert zu 5 Mark – gibt es von den Markwerten eine größere Anzahl von Fälschungen. Im Gegensatz zu den echten Scheinen, verraten sie sich dadurch, dass sie meist auf Papier ohne Wasserzeichen gedruckt wurden, die Kennziffer eine falsche Größe aufweist bzw. aufgestempelt wurde und der Trockenstempel fehlt oder nicht mit dem Original übereinstimmt. Der Trockenstempel zeigt das gekrönte Wappen mit dem Berliner Bären und der Schrift „MAGISTRAT ZU BERLIN“. Ferner weicht häufig auch ihre Größe von den Originalen ab. Da die Fälscher nur mit einem Nummernstempel arbeiteten, bei dem nur die Stelle ausgewechselt wurden, kommen immer wieder dieselben Grundzahlen vor. Neben den Fälschungen gelangten auch gestohlene unfertigen Scheinen in den Umlauf. Diese wurden zuvor entsprechend „frisiert“, sprich vervollständigt. Wie die angehaltenen Stadtkassenscheine belegen, waren sie auch noch nach dem 1. Februar 1919 im Umlauf. Die erkannten Fälschungen wurden von den Banken mit einem entsprechenden handschriftlichen Vermerk aus dem Verkehr gezogen und meist an die Reichsbank-Hauptkasse zur endgültigen Echtheitsprüfung weitergeleitet. Hier erhielten die Fälschungen auf jeder Scheinseite den zweizeiligen Stempel „Falsch! / Reichsbank-Hauptkasse“. Keller hat die verschiedenen Berliner Fälschungen ausnahmsweise katalogisiert, weil ein Teil dieser verschiedenen Fälschungsarten durch einen Sammler in den Notgeldhandel gegeben wurde: [4] 37. Berlin (Brandenbg.) Stadt, 24.10.1918 – 1.2.1919 5 Mark: a. Original: Wz. waagr. Reichsdruckerei-Wellen, KZ mit geraden Typen 6stellig, auch mit vorgedr. 1 od. 2 c. Echte Scheine unfertig gestohlen, KZ-Typen in künstlerischem Schnitt 4 mm = 1797238, Prägestempel falsch d. wie c, KZ 5stellig aufgestempelt, der echten KZ ähnlich, Prägestempel undeutlich g. Fälschungen ohne Wz. Wertzeile Vs. graublau oder grau, Papier grau, KZ den echten ähnlich 207937, 207970, 267937, 277930, 372930, 673930 oder ähnlich. h. desgl. Wertzeile blaugrau, Papier bläulich, KZ den echten ähnlich, 2266552, 2314290 i. desgl. Wertzeile blau, Papier bläulich oder weiß, KZ wie bei h 2266552 q. Völlig handgemalte plumpe Fälschung, Pap. grau, KZ 1103103, Verkehrsstück 20 Mark: b. Original: Wz. Berliner B-Muster 1. 2. KZ wie a 3,5 und 4 mm 3. 4. 5. KZ 6stellig mit vorgedr. 1 2 3 6. KZ 6stellig mit vorgedr. 4 c. Echte Scheine unfertig gestohlen, KZ-Typen in künstlerischem Schnitt 4 mm = 1039274, 1975014, Prägestempel falsch d. wie c, KZ 5stellig aufgestempelt, der echten KZ ähnlich = 140217, 904986 3121510, Prägestempel undeutlich e. Fälschungen, Wz durch Pressung nachgeahmt (viel klarer als bei den echten), KZ der echten ähnlich: 2052925, 2259920, 2559222, 2652929 u. ähnl., Prägestempel falsch (Schrift größer) f. wie e, KZ gestempelt 3 mm: 234561 k. desgl. dünnes weißes Papier, Wertzeile rotbraun od. blassbraun, ohne KZ l. wie k, Normal-Wz., ohne KZ oder KZ fett 5,5 mm: 1257,12574 od. 4,5 mm 638794, 649998 m. desgl. Wertzeile rot, KZ 3137211 n. desgl. Wertzeile blutrot, Wz. durch Weißdruck nachgeahmt, KZ 4 mm 2719964 o. wie l, als Prägestempel Abdruck der Adlerseite eines 10 Pfg.-Stücks, KZ 5,5 mm 15257, 37121, 12725, 72577 oder ähnlich p. wie o, doch nur den rotbraunen Druck beider Seiten oder nur der Rs. oder bds, nur Rs. aufweisend (halbfertig beschlagnahmt) r. Handgemalte Fälschung, rosaviolett, 2719964 c.-r. Der Prägestempel ist bisweilen dem echten nachgeahmt, hat jedoch größere Schrift. In den meisten Fällen ist er durch eine unbestimmbare Pressung oder durch den Abdruck der Adlerseite von Münzen ersetzt. Bleibt noch anzumerken, dass bei der Entwertung der Scheine fast die Hälfte der linken Seite abgeschnitten wurde. Vollständige, echte Scheine werden erheblich seltener angeboten als diese verstümmelten Exemplare. Wie bereits angeführt, hatte sich die Reichsbank verpflichtete, die Schäden, die durch Fälschungen entstanden sind, zu tragen. „Die Menge der Fälschungen ist kleiner als man gewöhnlich annimmt; wohl nur Altona und Offenbach haben dadurch ernstlicheren Schaden erlitten.“ [5] Nur in sieben Fällen brauchte die Reichsbank Ersatz leisten. Bei Keller ist zu lesen, dass sich die damals von den Kommunen zur Ausgabe beschlossene Summe auf insgesamt rund 2 Milliarden Mark beziffert habe, von denen allerdings ein erheblicher Teil nicht ausgegeben zu werden brauchte. Nach Angaben der Reichsbank belief sich die Höchstumlaufsumme am 15. Januar 1919 auf 1.486,6 Millionen Mark. Am 31. Mai 1919 waren hiervon nur noch rund 189,6 Millionen Mark im Umlauf. [6] Nach dem Verwaltungsbericht der Reichsbank für das Jahr 1919 betrugen die Kosten der Herstellung und an der Deckung der durch Notgeldfälschungen entstandenen Verluste nur 2.148.601,65 Mark. [7] Anmerkungen [1] Die Reichsbank 1901 – 1925, Berlin 1925, S. 115. [2] Reinhard Tieste, Katalog Kleingeldersatz aus Papier 1915 – 1922, Bremen 2010, S. 75, Kat.-Nr. 0460 245.01 [3] Helmut Casper, Vom Taler zum Euro, Die Berliner, ihr Geld und ihre Münze, 2., korrigiert Auflage, Berlin 2006, S. 135. [4] Dr. Arnold Keller, Das Deutsche Notgeld, Katalog Großgeldscheine 1918 – 1921, Unveränderter Nachdruck der 3. Auflage von 1955, München 1976, S. 21 f., Kat.-Nr. 37. [5] Ebenda, S. 9. [6] Ebenda. [7] S. 28. Uwe Bronnert
- Die Kriegsgefangenen von Avignon
Ende 1921 gab der Hilfsausschuss des Avignon-Komitees einen Notgeldschein über 5 Mark aus, über den die "Westdeutsche Sammler-Rundschau" wie folgt berichtete: „Das Notgeld der Not. Wenn je ein Notgeld Berechtigung hatte zu erscheinen, ist es der 50 Ctm.-Schein (5 Mk.) der Gefangenengemeinde Avignon, Frankreich. Über 60 deutsche Brüder fronen dort noch als gefangen und lassen hier ihre Angehörigen, alte Eltern, Frauen mit 305 Kindern größtenteils in traurigsten Verhältnissen zurück. Im Auftrag des Hilfsausschusses gibt das Avignon-Komitee Neuhaus i. Westf. (Dr. Huestedde, leit. Arzt des St. Andreas-Krankenhauses, Reg.-Medizinalrat Dr. Walz, Amtsrentmeister Joh. Bee) den Notgeldschein heraus. Kein Geringerer als Rudolf Herzog[1], Deutschlands beliebtester Dichter, hat auf Bitten der Gefangenen dem Schein einen flammenden Appell in Gedichtform beigegeben. Dieses Gedicht ziert die Rückseite des Scheins und die eigenhändigen Unterschriften sämtlicher Avignon-Gefangenen. Dies dürfte schon genügen, daß er der erste und der Ehrenschein jeder Notgeldsammlung wird. Aber auch der Nichtsammler wird gerne diesen seltenen Schein erwerben, um dazu beizutragen, den Aermsten der Armen eine Weihnachtsfreude zu bereiten und das Comitee in den Stand zu setzen, da überall in den Familien zu helfen, wo Hilfe dringend Not tut. Man wende sich rasch an das Avignon-Comitee Neuhaus i. Westfalen oder an die Gemeindekasse. Auch bei jedem Notgeldhändler wird der Schein in Kürze zu haben sein. Wir schließen diesen Hinweis mit Herzogs Worten: ‚Deutschland, es geht um die Treue!‘“[2] Dichtung und Wahrheit liegen, wie so oft, dicht beieinander. Mit Inkrafttreten des Versailler Vertrags am 10. Januar 1920 begann der Abtransport der in französischer Hand befindlichen deutschen Kriegsgefangenen in die Heimat. Zurück blieben die gerichtlich wegen anderer Vergehen als solcher gegen die Disziplin bestraften deutschen Kriegsgefangenen und Zivilinternierten. Sie wurden ab Ende März im Spezialdepot Avignon zusammengefasst. Gemäß Art. 219 des Friedensvertrags stand den alliierten und assoziierten Mächten das Recht zu, diese Gefangenen solange in Haft zu halten, bis sie ihre Strafe verbüßt hatten. Obwohl sich die deutsche Regierung von Anfang an für ihre Freilassung einsetzte, befanden sich im Juli 1920 noch 350 kriegsgerichtlich Verurteilte in und um Avignon, die zunächst vom Vertreter des Dänischen Roten Kreuzes in Paris, Herr Nosting, betreut wurden. Die deutschen Kriegsgefangenen in Avignon waren in der Zeit vom 30. Juli 1920 bis 17. Oktober 1922 mehrfach Gegenstand von Abgeordneten-Anfragen im Deutschen Reichstag. Erst seit Anfang Juli 1920 bekamen deutsche Stellen Zugang zum Depot in Avignon und den angeschlossenen Arbeitslagern Cuers und Agay. Dem deutschen Vertreter Oberstleutnant Draudt gelang es, eine Reihe von Missständen in den Lagern zu beseitigen. Darüber hinaus unterstützte der Hauptausschuss für Kriegsgefangene bei der deutschen Friedensdelegation in Paris in der Zeit von Oktober 1919 bis November 1920 die Häftlinge in Avignon und Umgebung aus Reichsmitteln mit 38.650 französischen Francs. Hinzu kamen erhebliche Rotkreuzmitteln sowie private Spenden. Daniel Stücklen, Reichskommissar für Zivilgefangene und Flüchtlinge im Reichsministerium des Inneren, führte anlässlich einer Anfrage im Reichstag aus, dass „an Bekleidungsstücken, Nahrungs- und Genußmitteln, Zigarren und Zigaretten .. mehrfach umfangreiche, aus Reichsmitteln bestrittene Sendungen, darunter über 70.000 Zigarren und Zigaretten von der Hauptkommission in Paris nach Avignon überwiesen worden [seien]. Auf die Mitteilung des Hilfskomitees in Avignon Ende Oktober, daß die Unterwäsche in ungünstigem Zustand sei, und daß die Kriegsgefangenen deshalb mit einer gewissen Sorge an die kommende schlechte Witterung dächten, wurde in den ersten Novembertagen vom Hauptausschuß eine vollständige Wäscheausrüstung für jeden einzelnen Mann von je 1 warmen Hemd, 1 Unterhose, 1 Paar Strümpfen, sowie außerdem für jeden Mann eine große Wolldecke nach Avignon übersandt. … Die Kosten, die sich einschließlich der Verschickung auf über 17.000 Franken belaufen, wurden aus Reichsmitteln bestritten.“[3] Dr. Köpke, Wirklicher Legationsrat im Auswärtigen Amt, erkärte vor dem Reichstag am 14. Juni 1921: „Die deutsche Regierung hat es nicht unterlassen, ihre Bemühungen wegen der Freilassung der Gefangenen nachdrücklich fortzusetzen. Erst ganz kürzlich hat der deutsche Botschafter in Paris dem französischen Ministerpräsidenten persönlich in einer Unterredung nochmals die dringende Bitte um sofortige Begnadigung der Gefangenen vorgetragen. Wir hoffen, daß dieser Schritt nicht ohne Erfolg bleibt.“[4] Auch im Bewusstsein der deutschen Gesellschaft waren die 115 Gefangenen, die in Frankreich noch festgehalten wurden, nicht vergessen. Am 13. Juni 1921 forderten Tausende auf Kundgebungen in Berlin, Leipzig, Breslau, Hannover, Hamburg, Mannheim und anderen Städten ihre Freilassung. Bei dieser emotionalen Betroffenheit der Öffentlichkeit und dem damaligen Interesse an Papiernotgeld, war es nur eine Frage der Zeit, bis die ersten Scheine zugunsten der Gefangenen auf dem Sammlermarkt erschienen. Dass dabei die patriotische Einstellung und die Hilfsbereitschaft der Käufer genutzt wurde, ist sicherlich noch hinnehmbar, nicht jedoch, dass man dabei einem Schwindler aufsaß. Der Initiator dieser Ausgabe, der Schauspieler Julius von Bastineller aus Neuhaus in Westfalen, hatte reichlich Erfahrungen mit Schwindelausgaben. Zu keinem Zeitpunkt dachte er daran, seine beiden Notgeldscheine – 1 Mark vom 31. Dezember 1920 und 3 Mark vom 1. April 1921 – einzulösen. Wären die Sammler aufmerksamer gewesen, hätten sie entsprechende Hinweise auf dem Notgeld lesen können. Nun versuchte er sich an den „Avignonscheine[n], mit deren Vertrieb noch immer genug bei denen zu holen ist, die nie alle werden. Die Aufschrift lautet: ‚5 Mark, 50 ctms. Notgeld herausgegeben von der Gefangenen-Gemeinde in Avignon. Einlösung: Der Tag der Freiheit. Avignon, Weihnacht 1921. Hilfsausschuss des Dépot Spécial des P. G. d’Avignon (4 Unterschriften). Vu: l’interprète du Dépot Spécial des P. G. d’Avignon.‘ Der Schein ist natürlich nie in Avignon gewesen, und nie hat ein ‚interprète‘ seinen Stempel darauf gedrückt. Der Bund der ehemaligen Kriegsgefangenen weiss auch nichts von diesem Notgeld und hat öffentlich davor gewarnt – schadet alles nichts, der Herr mit dem Adelsprädikat preist seinen Schein in Inseraten an. Die Franzosen haben dem Machwerk mit Beschlagnahme eines Postens in Bonn zuviel Ehre angetan,“ so Gustav Prange.[5] Es wäre sicherlich interessant zu erfahren, wie es von Bastineller schaffte, den renommierten Schriftsteller Herzog für sein Projekt zu gewinnen. Die letzte Nachricht über die deutschen Kriegsgefangenen findet sich im Protokoll der 257. Reichstagssitzung vom 17. Oktober 1922: Nachdem der Präsident der Französischen Republik im März 1922 einen Gefangenen und im Mai einen weiteren begnadigt hatte und durch Dekret vom 28. September und 2. Oktober weitere 21 befanden sich im Oktober noch 5 deutsche Soldaten in französischer Haft. Diese hoffte die deutsche Regierung, auch bald frei zu bekommen.[6] Anmerkungen [1] Anm. d. Verf.: Rudolf Herzog [* 6. Dezember 1869 in Barmen (heute Stadtteil von Wuppertal); † 3. Februar 1943 in Rheinbreitbach] war ein deutscher Schriftsteller, Journalist, Dichter und Erzähler. Herzog war zu Beginn des 20. Jahrhunderts ein Bestseller-Autor, die meisten seiner Bücher erreichten Auflagen von mehreren Hunderttausend. Diese erschienen zunächst meist bei Cotta, später im Vier-Falken-Verlag seines Sohnes. Quelle: Wikipedia [2] Mitteilung in der Westdeutschen Sammler-Rundschau. Leider ist mir näheres nicht bekannt. [3] Protokoll des Reichstags, 33. Sitzung, 23. November 1920, S. 1209 f. [4] Protokoll des Reichstags, 113. Sitzung, 14. Juni 1921, S. 3844. [5] Gustav Prange, Das deutsche Kriegsnotgeld, Eine kulturgeschichtliche Beschreibung, Band II, Görlitz 1922, S. 77 f. [6] S. 8760. Uwe Bronnert
- Die 20.000-Mark-Reichsbanknote mit dem Firmenzeichen „MX“
Bild 1: Reichsbanknote über 20.000 Mark vom 20. Februar 1923 mit dem Firmenzeichen MX, "Der Geldscheinsammler", 2. Jg., Heft 3/1988, S. 146 (Leserzuschrift). Trotz der relativ großen Stückzahl stellte Keller in seinem 1956 erschienen Katalog fest, dass bisher keine 20.000-Mark-Noten mit dem Firmenbuchstaben „MX“ in Sammlungen vorlägen.[1] 1988 meldete dann ein Sammler den hier abgebildeten Schein der Redaktion des „Geldscheinsammlers“. Dieser Schein ist auf der Vorderseite in den vier Ecken schräg jeweils mit „wertlos“ gestempelt. Zusätzlich steht am oberen Rand handschriftlich „Tewes“. Das vorgesetzte Wort ist wegen eines Tintenkleckses nicht lesbar. Auf der Rückseite am unteren unbedruckten Rand der zweizeilige handschriftliche Vermerk: „Diese Serie MX wurde von den Franzosen in Mülheim Ruhr geraubt. Die Noten wurden aus [am rechten Rand dann] diesem Grunde als ungültig / beanstandet.“ Bei der Auktion 37 der Kurpfälzischen Münzhandlung (KPM) in Mannheim am 15. Dezember 1989 wurde der Schein als Los 2050 bei einem Ausruf von 100 DM bei 220 DM + Aufgeld zugeschlagen. 2010 bildete dann Joachim Eyl in seinem Aufsatz gleich drei Vorderseiten dieser Noten ab, die er auf einem Flohmarkt preiswert erstanden hatte.[2] Sie wurden im Gegensatz zum vorher beschriebenen Schein nicht als ungültig erkannt, denn bei ihnen fehlt ein entsprechender Vermerk. Welche Geschichte steht hinter diesen „MX“-Banknoten? Mit Tagesgrauen rückten am 11. Januar 1923 fünf französischen Divisionen und einige belgische Einheiten unter General Degouttes Oberbefehl in das bisher unbesetzte Ruhrgebiet ein. Geringfügige Lieferrückstände bei den deutschen Reparationen an Frankreich boten dem französischen Ministerpräsidenten Raymond Poincaré den willkommenen Vorwand für den Einmarsch der rund 60.000 Soldaten in das Herz der deutschen Schwerindustrie und seiner „Politik der produktiven Pfänder“. Den Deutschen sollte ihr wichtigster und wertvollster Rohstoff genommen werden: die Steinkohle. Das eigentliche Ziel der Aktion war jedoch die Revision des Versailler Vertrags und die Verschiebung der deutschen Westgrenze nach Osten. In Deutschland löste der Einmarsch einen parteiübergreifenden Sturm der Entrüstung aus. Die deutsche Regierung unter Wilhelm Cuno forderte die Bevölkerung des Ruhrgebiets zum passiven Widerstand auf und verbot ihren Beamten, Befehle der Besatzungsmacht zu befolgen. Da die Arbeiterschaft geschlossen nach dem Motto „Alle Räder stehen still, wenn dein starker Arm es will“ handelte und auch die Eisenbahner die Arbeit verweigerten, war es für die Besatzer nur unter größten Schwierigkeiten möglich, die begehrte Kohle nach Frankreich zu versenden. Das Militär verhängte den Ausnahmezustand und reagierte mit Terror gegenüber der Bevölkerung, mit abendlichen und nächtlichen Ausgangssperren, Verhaftungen, Gerichtsverfahren mit harten Urteilen, bis hin zur Todesstrafe, sowie Plünderungen, Erhebung von Kontributionen und Requirierungen aller Art, wovon auch die Reichsbank nicht ausgenommen war. Am Vormittag des 6. Aprils 1923 besetzten französische Soldaten das Druckereigebäude der Buchdruckerei E. Marks in Mülheim an der Ruhr, die mit der Herstellung von 20.000-Mark-Reichsbanknoten betraut war. Die Produktion lief zu diesem Zeitpunkt auf Hochtouren. 93.300 Scheine waren fertig gedruckt und nummeriert, davon waren bereits 76.500 geschnitten, der Rest, 800 Bogen mit je 21 Scheinen, war ebenfalls fertig und bereit zum Zerschneiden. Sie fielen den Franzosen in die Hände, hinzu kamen weitere 41 Doppelbogen, die noch nicht nummeriert waren und später von den Eindringlingen mit falschen Kennziffern vervollständigt und in Verkehr gesetzt worden. Erst am frühen Abend rückte die Besatzung mit ihrer Beute, zu der neben den fast 2 Milliarden Mark in Banknoten auch Druckplatten und Banknotenpapier gehörten, ab. Der Wert des 20.000-Mark-Scheins betrug bei dem Dollar-Tageskurs von 22.575 Mark fast einen US-Dollar. Reichsbank-Vizepräsident von Glasenapp stellte in der Sitzung des Reichsbank-Kuratoriums am 29. Juni 1923 fest, dass es sich bei den gestohlenen Reichsbanknoten um Falschgeld handele: „Es ist ja klar: diese Verwendung von bereits gedruckten Notenformularen, die aber noch keine Noten waren, freilich sich von den Noten gar nicht unterscheiden lassen, ist eine Verwendung gefälschten Papiers; denn wenngleich sich auch dieses Notenformular von einer richtigen Note nicht unterscheiden läßt, ist es eben doch keine Note. Die Nummerierung der Note und die Zerschneidung der Note ist ja die richtige Fälschung des Papiergeldes, darüber kann gar kein Zweifel sein.“[3] Die Reichsbank „schlachtete“ diesen Diebstahl in der Presse propagandistisch aus und wies natürlich auf die Ungültigkeit der Noten hin. Letzteres war nur möglich, weil noch keine der in der Druckerei hergestellten Noten an die Bankanstalt abgeliefert worden waren und sich zu diesem Zeitpunkt auch noch keine 20.000-Mark-Noten mit dem Firmenbuchstaben „MX“ in Umlauf befanden. Einige Tage nach dem Vorfall in der Druckerei versuchten in Köln Vertreter der Banque Belge eben diese MX-Noten im Wert von 400 Millionen Mark auf ein Girokonto einzuzahlen, was natürlich abgelehnt wurde. „Einige Zeit darauf sind in einer anderen Bankanstalt Belgier erschienen und haben 6 Millionen Mark präsentiert. Diese wurden auch zurückgewiesen, die Belgier haben aber diese 6 Millionen auf dem Tisch liegen lassen und haben sich gewaltsam aus der Kasse 6 andere Millionen genommen und sind damit abgegangen,“ so der weitere Bericht.[4] Bereits am 8. April meldete die Vossische Zeitung in der Abendausgabe, dass die französischen Behörden die Druckplatten und das Wertzeichenpapier zurückgegeben hätten. Nach den Vorkommnissen in Mülheim war die Reichsbank dazu übergegangen, die fertigen Druckbögen erst in den Reichsbankanstalten zu nummerieren und zu schneiden.[5] Dafür hatte man die entsprechenden Maschinen, meist in den Kellerräumen der Bankgebäude, installiert. Dies blieb natürlich den Besatzungsbehörden nicht verborgen und so drang das Militär in verschiedene Reichsbankfilialen ein und konfiszierte die neuen Banknoten. Uwe Bronnert Anmerkungen: Dr. Arnold Keller, Das Papiergeld des Deutschen Reiches von 1874 bis 1945. 5. Auflage, Berlin-Wittenau 1956, S. 46, Anm. zu Kat.-Nr. 104 – 109. Joachim Eyl, 20000 Mark der Serie MX, Ein Stück rheinischer Geschichte nach dem Ersten Weltkrieg neu entdeckt, in: Münzen & Sammeln, Februar 2010, S. 148. Bundesarchiv Berlin, Akt.-Bestand: R43-I/632, Bl. 142. Ebenda, S. 144. Ebenda, S. 141.












