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Abstempelung der Behelfszahlungsmittel für die deutsche Wehrmacht in Thessaloniki (1944)

Aktualisiert: 14. Nov. 2023

Nach den geltenden deutschen Devisenbestimmungen durften Wehrmachtsangehörige bei Verlassen des Reichsgebiets Rentenbankscheine und Reichsmünzen nur bis zu einem Betrag von zehn Reichsmark ausführen, während die Mitnahme von Reichskreditkassenscheinen (RKKS) erlaubt war, da sie im Inland nicht umlauffähig waren.

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