Search this site
3671 Ergebnisse gefunden mit einer leeren Suche
- Reichskassenscheine, das einheitliche Staatspapiergeld des deutschen Kaiserreichs
Am 18. Januar 1871 wurde im Spiegelsaal des Versailler Schlosses vor den Toren von Paris der preußische König Wilhelm zum deutschen Kaiser ausgerufen. Eine der dringendsten Aufgaben des neuen Deutschen Reichs bestand darin, die verworrenen Währungsverhältnisse zu lösen. Alle Bundesstaaten hatten eigene Münzen ausgegeben. Nicht weniger als sechs unterschiedliche Münzsysteme gab es.[1] Erwies sich bereits das Umrechnen zwischen den Hauptwährungen Taler (im 30-Talerfuß) und Gulden als problematisch, so wurde das Rechnen in den Untereinheiten vollends verwirrend. Hauptproblem bei der Umrechnung zwischen den Münzen war die Duo-Dezimalität und die begriffliche Identität der Geldeinheiten in den verschiedenen Münzsystemen (z.B. bei Pfennigen und Schillingen). Zusätzlich kursierten weiterhin Münzen anderer, veralteter Münzsysteme (14-Talerfuß usw.). Unter ihnen fanden sich selbst solche aus dem 18. Jahrhundert, teils von nicht mehr existierenden Herrschaften. Auch ausländische Silber- und Goldmünzen waren im Zahlungsverkehr an der Tagesordnung.[2] Daher befasste sich der Reichstag bei seiner ersten Sitzung am 21. März 1871 bereits mit der Schaffung einer reichseinheitlichen Währung. Der internationalen Entwicklung folgend, sollte der Wert der neuen Währung durch Gold statt durch Silber gedeckt werden. Der Übergang hierzu wurde durch Kriegsentschädigungszahlungen der französischen Regierung erleichtert. Sie beliefen sich auf die damals unvorstellbare Summe von 5 Milliarden Franken, darunter 617 Millionen in bar, also in Gold, 125 Millionen in Banknoten und 4248 Millionen in Handelswechsel. Mit den Banknoten und Handelswechseln konnte weiteres Gold erworben werden. Man brauchte also nicht erst das umlaufende Silbergeld einzuziehen, um dafür Gold zu kaufen. Das „Gesetz, betreffend die Ausprägung von Reichsgoldmünzen“ vom 4. Dezember 1871 bestimmte in § 1, dass aus einem Pfund Feingold 139 ½ 10-Mark-Münzen zu prägen seien. § 2 legte fest: „Der zehnte Theil dieser Goldmünze wird Mark genannt und in hundert Pfennige eingetheilt.“ Schließlich regelte das Gesetz auch das Wertverhältnis der bisherigen Landeswährungen zur neuen Goldwährung. Mit der Ausführung des Gesetzes begann man unverzüglich, und noch im Dezember 1871 wurden die ersten Reichsgoldmünzen ausgegeben. Bis Ende April 1873 waren schon Goldmünzen für über 600 Millionen Mark geprägt. Das „Münzgesetz“ vom 9. Juli 1873 brachte dann die Münzreform in Gang. Außer den Reichsgoldmünzen zu 10 und 20 Mark sollten auch solche zu 5 Mark sowie Reichssilbermünzen zu 5, 2 und 1 Mark sowie 50 und 20 Pfennig, ferner Reichsnickelmünzen zu 10 und 5 Pfennig sowie Reichskupfermünzen zu 2 und 1 Pfennig geprägt werden. Erst das Münzgesetz sprach es in § 1 ausdrücklich aus, dass „an die Stelle der in Deutschland geltenden Landeswährungen … die Reichsgoldwährung“ tritt und „der Zeitpunkt, an welchem die Reichswährung im gesammten Reichsgebiet in Kraft treten soll“ durch eine Verordnung des Kaisers bestimmt wird. Diese „Verordnung, betreffend die Einführung der Reichswährung“ vom 22. September 1875 legte als Termin den 1. Januar 1876 fest. Bis auf Lippe-Detmold, Lauenburg, Lübeck, Bremen, Hamburg und dem neuen Reichsland Elsass-Lothringen hatten alle Bundesländer Staatspapiergeld emittiert.[3] Das „Gesetz, betreffend die Ausgabe von Reichskassenscheinen“ vom 30. April 1874 verpflichtete die Bundesstaaten, ihr Staatspapiergeld bis zum 1. Juli 1875 zur Einlösung aufzurufen.[4] An ihre Stelle traten die Reichskassenscheine zu 5, 20 und 50 Mark. Die Ausgabe dieses reichseinheitlichen Staatspapiergelds war auf 120 Millionen Mark – etwa 3 Mark je Kopf der Bevölkerung – begrenzt. Entsprechend ihrer Bevölkerungszahl (Zählung vom 1. Dezember 1871) erhielten die Bundesstaaten die Reichskassenscheine zur Einlösung ihres Papiergelds. Bis zum 1. Januar 1876 sollte die Aktion abgeschlossen sein. Allerdings befand sich weit mehr altes Staatspapiergeld im Umlauf als die festgesetzten 120 Millionen Mark. Ende 1874, also mehr als fünf Monate nach Verabschiedung des Gesetzes, errechnete man, dass etwa 39,8 Millionen Taler und 37,8 Millionen Gulden, also exakt 184.298.529 Mark altes Staatspapiergeld einzulösen war. Das Gesetz enthielt bereits eine Ermächtigung des Reichskanzlers, den Gesamtbetrag vorübergehend zu erhöhen. Bundesstaaten, deren Papiergeldausgaben den ihnen zugestandenen Betrag überstiegen, erhielten zwei Drittel des Differenzbetrags entweder in „baarem Geld“ – also Goldmünzen – oder in Reichskassenscheinen als „Vorschuss“ auf ihre Steuer- und sonstigen Einnahmen, je nach dem Barvermögen der Reichskasse. Insgesamt wurden Reichskassenscheine im Betrag von 174,7 Millionen Mark ausgegeben. Die „Sonderzuführungen“ wurde dann innerhalb von 15 Jahren zurückgezahlt, sodass ab 1891 nur noch die im Gesetz vorgesehenen 120 Millionen Mark an Reichskassenscheinen im Verkehr waren. Für Privatpersonen bestand keine Annahmepflicht der Reichskassenscheine, jedoch hatten allen Kassen des Reichs und sämtlicher Bundesstaaten sie in Zahlungen zu nehmen und die Reichs-Hauptkasse löste sie für Rechnung des Reichs jederzeit in barem Geld ein. Am 29. Juni 1874 beschloss der Bundesrat in seiner Sitzung, dass ein Zehntel des Gesamtbetrags in Abschnitten zu 50 Mark, drei Zehntel in Abschnitten zu 20 Mark und sechs Zehntel zu 5 Mark ausgefertigt werden sollten. In den folgenden Jahren wurde dieses Verhältnis mehrfach zugunsten des 50-Mark-Scheins geändert. Der Bundesratsbeschluss vom 25. Februar 1886 legte schließlich für den Umlauf 30 Millionen Mark in Scheinen zu 20 Mark, 20 Millionen in Scheinen zu 5 Mark und 70 Millionen Mark zu 50 Mark fest. Die Ausfertigung der Reichskassenscheine erfolgte durch die Preußische Haupt-Verwaltung der Staatsschulden unter der Bezeichnung „Reichsschulden-Verwaltung“. Die Herstellung der ersten Emission mit dem Datum vom 11. Juli 1874 besorgte die preußische Staatsdruckerei. Die Kosten betrugen im ersten Jahr etwa 300.000 Mark, 1875 und 1876 jeweils 600.000 Mark. Ihre Ausgabe wurde 1875 im "Centralblatt für das Deutsche Reich" bekannt gemacht. Ein Einlösungsversprechen wie auf Banknoten enthalten die Scheine nicht, wohl aber neben der Bezeichnung des Scheins und der Angabe des Nennwerts, Ort, Datum, ausfertigende Behörde, Unterschriften, Strafsatz und den Hinweis auf das zugrunde liegende Gesetz. „Das Papier – geschöpftes weißes Hanfpapier – wurde für die Abschnitte zu 5 Mark in der Papierfabrik Gebrüder Ebart in Spechthausen angefertigt und erhielt das Wasserzeichen – hell auf dunklem Grunde – die deutsche Kaiserkrone mit der Zahl 5 darunter. Das Papier für die Abschnitte zu 20 und 50 Mark lieferte die Eichberger Papierfabrik (R. von Decker) in Eichberg bei Schildau (Bober). Das Wasserzeichen des Papiers für die 20er bestand in der Kaiserkrone und der Zahl 20 darunter und für die 50er in dem Reichsadler und der Werthzahl 50 zu beiden Seiten. Von dem kreisförmigen dunklen Grunde, aus welchem Krone und Adler hervorleuchten, ging nach oben und unten sowie nach rechts und links je ein 1,7 cm breiter dunkler Streifen durch das Papier. Der Druck erfolgte bei den 5 Mark-Scheinen zu 12 Stück, bei den anderen beiden Werthen zu 8 Stück auf den Bogen. Die Schauseite ist in Kupferdruck, die Rückseite in Buchdruck ausgeführt.“[5] Die bildlichen Darstellungen auf den Originalplatten wurde vom Kupferstecher Eilers gestochen. DEU-45: Reichs-Kassen-Schein, 11. Juli 1874, 5 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-46: Reichs-Kassen-Schein, 11. Juli 1874, 20 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-47: Reichs-Kassen-Schein, 11. Juli 1874, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Die Gestaltung der Kassenscheine entspricht dem Zeitgeschmack. Die Vorderseiten wurden in Tiefdruck und die Rückseiten im Hochdruck ausgeführt. Der 5-Mark-Schein ist 125 x 80 mm groß und wiegt 0,725 g. Die stahlblaue Vorderseite zeigt im Mittelfeld auf guillochiertem Grund in Schwarz außer dem Text den Reichsadler, unter dem zwei sitzende Putten eine Laubgirlande halten. Der 20er hat die Maße 140 x 90 mm und ein durchschnittliches Gewicht von 0,9288 g. Der blassgrüne Unterdruck der Vorderseite wird dominiert von der grünen Abbildung eines Reichsherolds, der das von einem Kranz umgebene Schild mit der Wertzahl 20 hält. Der Schein zu 50 Mark schließlich misst 150 x 100 mm und wiegt 1,25 g. Die Vorderseite ist in brauner Farbe auf blassgrünem Druck ausgeführt. Zwei geflügelte Allegorien (Militär und Landwirtschaft) halten die Kaiserkrone, unter der sich die Wertangabe befindet. Die Rückseite bei den Nominalen zu 5 und 50 Mark ist rein ornamental gehalten, während der Wert zu 20 Mark auf blassgrünem Unterdruck eine kreisförmige Figur mit dem Reichsadler und der Umschrift "Reichs-Kassen-Schein" zeigt. „Die Reichs-Kassenscheine zu 5 Mark werden in Reihen von 20 Blättern eingetheilt, jedes Blatt enthielt 5000 Nummern und auf jede Nummer kamen 12 Scheine mit den unterscheidenden Buchstaben A bis M. Bei den Scheinen zu 20 und 50 Mark bestehen die Serien nur aus 5 Blättern und führten immer 8 Scheine die gleiche Nummer und zur Unterscheidung einen der Buchstaben A bis H.“[6] Wie bei vielen Papiergeldscheinen des 19. Jahrhunderts – dies gilt auch für die preußischen Kassenanweisungen – werden auf den Reichskassenscheinen neben den gedruckten Faksimile-Unterschriften (Löse, Herin, Röhjer) auf der Vorderseite, noch ein handschriftlicher Namenszug des Ausfertigungsbeamten auf der Rückseite wiedergegeben. Dies entsprach auch der Handhabung bei den von der Reichsschuldenverwaltung ausgegebenen Wertpapieren. Bereits um die Jahreswende 1875 wurden die ersten falschen 20-Mark-Scheine aus dem Verkehr gezogen. In den folgenden Jahren kamen Fälschungen der 5er und 50er hinzu. Der Bundesrat erließ daher am 24. März 1876 Bestimmungen, wie mit gefälschten Reichskassenscheinen zu verfahren war: Danach hatten alle Reichs- und Landeskassen eingehende nachgemachte oder verfälschte Reichskassenscheine anzuhalten. Falschstücke, die vom Kassenbeamten ohne Weiteres als solche erkannt wurden, waren sofort der zuständigen Justiz- oder Polizeibehörde zu übergeben. Erschien die Echtheit des Scheins dagegen zweifelhaft, so sollte dem Besitzer eine Bescheinigung ausgehändigt werden und der Schein der Reichsschuldenverwaltung (Königlich Preussische Hauptverwaltung der Staatsschulden, Berlin S. W., Oranienstrasse 94) zur Prüfung vorgelegt werden.[7] Im "Illustrirten Anzeiger" findet sich ein Hinweis, „in welcher Weise man bei den 5-Markscheinen die Richtigkeit der Folionummer auf der linken Seite mit der Nummer auf der rechten Seite und damit die Aechtheit des Scheines prüfen kann … Streicht man nämlich die drei letzten Zahlen der rechtsseitigen Nummer ab, dividirt in die verbleibenden mit 5, setzt der sich daraus ergebenden Zahl die Ziffer 1 zu, so erhält man die richtige Foliozahl auf der linken Seite de Scheines. Zum Beispiel: Der Schein trägt linksseitig Fol. 114 und rechtsseitig Nr. 0565230, so streicht man die letzten Ziffern 230 ab, dividirt in die verbliebene Zahl 0565 mit 5, ergibt dies 113, die Zahl 1 zugesetzt ist gleich 114, welches der richtigen Folionummer entspricht. – Diese Prüfung ist auch auf andere und raschere Art, die übrigens auf sämmtliche Markscheine Anwendung findet, möglich, wenn man die letzten drei Stellen der rechtsseitigen Nummern wegstreicht, die übrig bleibende Zahl mit 2 multiplicirt, hierauf von dem Product die letzte Stelle wegstreicht und 1 dazu zählt, so ergibt sich die linksseitige Folionummer. Betreffs dieses Verhältnisses der Stücknummer zur Folionummer auf den Fünf-Markscheinen dient nichts leichter zur Prüfung der Richtigkeit, als sich zu erinnern, dass auf jedem Folium 5000 Stücknummern eingetragen stehen. Theilt man die Stücknummer einfach durch 5000 und ergänzt den Quotienten auf die nächste ganze Zahl, so hat man in dieser die richtige Nummer des Foliums.“[8] Vor einem falschen Reichskassenschein zu 20 Mark wird gewarnt.[9] Immer wieder tauchten in den 1870er-Jahren Falsifikate auf. Welche Gefahr von ihnen ausging, wird am folgenden Beispiel deutlich. „Am 1. Dezember 1882 hatte ein Notar in Elberfeld von einem Rentner in Barmen ein Kapital von 15000 Mark zum Ausleihen erhalten. Unter den Scheinen befanden sich 194 Fünfzig-Mark-Scheine = 9700 Mark. Der Notar hinterlegte bei einem Bankhause, dessen Kassierer das Geld ohne Bedenken annahm. Später schöpfte man jedoch Verdacht und sandte einen Schein zur Reichs-Bankstelle zur Prüfung. Es stellte sicher heraus, dass von den 194 Scheinen zu 50 Mark 190 falsch waren.“[10] Da die erste Ausgabe keinen ausreichenden Schutz gegen Fälschungen bot, wurde unter dem Datum des 10. Januar 1882 eine zweite Ausgabe emittiert. Um Entwürfe für die neue Ausgabe zu erhalten, wurden eine Anzahl deutscher Künstler aufgefordert, an einem Preisausschreiben teilzunehmen, bei dem für jede Wertstufe ein Entwurf der Vorderseite und eine Zeichnung der Rückseite einzureichen war. Die Motivwahl war dem Künstler freigestellt, einzig Bildnisse von lebenden Personen waren ausgeschlossen. Ferner sollte auf der Rückseite ein durchziehender Faserstreifen sichtbar sein. Er sollte eine leichtere Kontrolle der Echtheit ermöglich. Ein Ausschuss, bestehend aus zwei Mitgliedern des Bundesrats, einem Mitglied des Reichs-Schatzamts, dem technischen Referenten für Kunstangelegenheiten im preußischen Kultusministerium, dem Direktor der Reichsdruckerei und dem Kupferstecher Professor Mandel (Berlin), empfahl die Arbeiten von Professor Wilhelm Sohn (Düsseldorf) mit einigen Abänderungen zur Ausführung. Kaiser Wilhelm I. genehmigte durch Allerhöchsten Erlass vom 18. Dezember 1880 die Entwürfe. Entwurf des Reichskassenscheins von 1882 über 20 Mark.[11] In der Größe weichen die Scheine der neuen Ausgabe von denen der ersten nicht ab. Jedoch verwendete die Reichsdruckerei[12] jetzt das neuartige Wilcox-Faserpapier, benannt nach dem Erfinder M. Wilcox aus Glen Mill, Pennsylvania.[13] Bei diesem Spezialpapier werden an bestimmten Stellen farbige Pflanzenfasern eingebettet. Sie sollten Fälschungen erschweren. Zusätzlich wurde das Papier sämtlicher Scheine mit senkrechten Rippen versehen, die anfangs stark hervortreten, sich bei längerem Umlauf zwar glätten, aber nicht ganz verschwinden. Die Anfertigung des Papiers erfolgte bei der Papierfabrik Gebrüder Ebart in Spechthausen bei Eberswalde. Beide Scheinseiten wurden in Kupferstichdruck ausgeführt, und zwar beim 50er in brauner, beim 20er in grünschwarzer und beim 5er in blauschwarzer Farbe. Kupferstecher Professor Ernst Forberg (Düsseldorf) führte den Hauptteil der Druckplatte zu 50 Mark aus, während die Ergänzungen von bewährten Kupferstechern der Reichsdruckerei erledigt wurden. Die Rückseiten der drei Werte wurden gleich gestaltet – in einem Band die Wertangabe in Buchstaben, darüber in Ziffern. Auf dem sonst unbedruckten linken Scheindrittel finden sich erstmals die Notennummern in der für die Reichsdruckerei typischen Form und ein Siegel der Reichsschuldenverwaltung, das den handschriftlichen Namenszug ersetzt. Die Vorderseiten weisen jeweils bildliche Elemente auf, der 5er einen geharnischten Ritter mit einem Zweihandschwert auf der Schulter, während die Hand seines linken Arms auf einem Schild mit dem Reichsadler ruht. Beim 20er halten zwei Putten ein Gebinde von Blättern und Früchten, die ein Wappen mit dem Reichsadler umgeben. Der Kassenschein zu 50 Mark schließlich zeigt eine geflügelte weibliche Gestalt, auf einem Säulenkapitell sitzend, das Haupt mit einem Eichenkranz geschmückt, in der linken Hand den Merkur- bzw. Hermes-Stab und in der rechten eine Sanduhr haltend, zu Füßen umgeben von Symbolen des Ackerbaus und Handels. Alle Scheine tragen den vierzeiligen Aufdruck „Gesetz vom 30. April 1874 / Wertangabe (z.B. Funfzig Mark) / Berlin, den 10. Januar 1882 / Reichsschuldenverwaltung“, darunter dann die gedruckten faksimilierten Unterschriften „Sydnow[14] Hering Merleker Michelly“. DEU-48: Reichskassenschein, 10. Januar 1882, 5 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-49: Reichskassenschein, 20. Januar 1882, 20 Mark, Vorder- und Rückseite. DEU-50: Reichskassenschein, 20. Januar 1882, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Die Ausgabe der 50er begann im April 1882, die der 5er und 20er im Februar 1883. Vorausgegangen war ihre Bekanntmachung vom 1. April 1882 und 18. Januar 1883 durch die Reichsschuldenverwaltung in den Regierungsamtsblättern sowie einer großen Zahl von Berlinern und auswärtigen Zeitungen. Um den Umtausch der alten Reichskassenscheine zu beschleunigen, durften die bei den Kassen des Reichs und der Bundesstaaten eingegangenen Scheine nicht wieder ausgegeben werden. Bis Ende April 1884 waren bereits 129.650.680 Mark in neuen Scheinen ausgegeben und nur noch für 15.194.890 Mark Scheine von 1874 im Umlauf. Obwohl keine förmliche Ungültigkeitserklärung erfolgte, löste vom 1. Juli 1885 an nur noch die Kontrolle der Staatspapiere die alten Scheine ein. Trotz des verbesserten Fälschungsschutzes wurde bereits am 26. Juni 1884 an einer Theaterkasse in Frankfurt am Main ein falscher, durch Lithografie hergestellter 50-Mark-Schein angenommen, bei welchem die Pflanzenfasern auf der Rückseite durch aufgeklebte Menschenhaare nachgeahmt wurden. Auch in den folgenden Jahren tauchten immer wieder Falsifikate auf. Der Braunton des 50ers begünstigte die Herstellung von Falsifikaten durch das Medium der Fotografie. Man kam daher an den zuständigen Stellen zu dem Entschluss, gänzlich veränderte 50-Mark-Scheine unter Beibehaltung des Wilcox-Faserpapiers, jedoch in geringerer Stärke ins Auge zu fassen. Zu diesem Zweck wurden 170.000 Mark in den Haushalt 1895/96 eingestellt. Unter den von fünf deutschen Künstlern eingesandten Entwürfen für die Vorderseite wurde der des Berliner Professors Emil Döpler d. Jüng. zur Ausführung angenommen. Den Stich der figürlichen Teile besorgte Kupferstecher Otto Reim aus Charlottenburg. Die Vorarbeiten waren Anfang 1899 so weit erledigt, dass im April mit dem Druck begonnen werden konnte. Der neue Schein mit dem Ausgabedatum vom 5. Januar 1899 wurde in bläulichgrünem Kupferstichdruck auf geriffeltem Hanfpapier hergestellt, das als fortlaufendes Wasserzeichen eine von Lorbeerzweigen umgebene Kaiserkrone und auf dem linken Rand der Rückseite einen mit bunten (gelben, blauen, grünen und roten) Pflanzenfasern durchsetzten Streifen enthält. Auf der Vorderseite erscheint hier erstmals eine auch später vorkommende Germania-Darstellung in der Gestalt einer am Meer sitzenden und mit verschiedenen Attributen und Symbolen ausgestatten weibliche Gestalt. Der Schein zeigt sechs gedruckte faksimilierte Unterschriften: v. Hoffmann[15], Merleker, Mücke, Tielsch, Lehnert und Zwicker. DEU-51: Reichskassenschein, 5. Januar 1899, 50 Mark, Vorder- und Rückseite. Im Haushalt 1899 wurden 140.000 Mark für die Herstellung des Papiers, der Entwürfe usw. von 5 und 20 Mark eingestellt. Der 5-Mark-Schein wurde vom Architekten Alexander Zick entworfen und mit dem Ausgabedatum 31. Oktober 1904 gedruckt, aber erst im April 1906 in Umlauf gesetzt. Der 125 x 80 mm große Schein bildet ebenfalls die gekrönte Germania am Meer mit Fahne und Schild ab, auf dem Schoss eine Putte, von deren Hand eine Taube auffliegt, dazu Sinnbilder der Landwirtschaft (Früchte), der Industrie (Amboss, Hammer, Zahnrad), des Handels (Caduceus, verschnürter Warenballen) und der Schifffahrt (Bug eines Schiffes). Auf der Rückseite hütet ein Lindwurm einen Schatz. Der Schein trägt die gedruckten faksimilierten Unterschriften von: v. Hoffmann, Mücke, Tielsch, Zwicker und Warnecke. Auch dieser Schein wurde auf Wilcox-Faserpapier gedruckt. Zusätzlich weist das Papier die Wertzahl 5 im Spiralband im Wasserzeichen auf. DEU-52a: Reichskassenschein, 31. Oktober 1904, 5 Mark mit sechsstelliger Kennziffer, Vorder- und Rückseite. Durch Gesetz vom 20. Februar 1906 erhielt die Reichsbank das Recht, eigene Noten zu 20 und 50 Mark auszugeben (bis dahin durfte sie nur Nominale ab 100 Mark aufwärts in Umlauf bringen). Die entsprechenden Werte der Reichskassenscheine wurden daher bis zum 31. Dezember 1910 eingezogen und durch Abschnitte zu 10 Mark ersetzt (Gesetz vom 5. Juni 1906). Unterschrieben wurden sie von: v. Bitter[16], Mücke, Tielsch, Zwicker, Warnecke, Ottendorf und Müller. Die neuen 10-Mark-Scheine haben die Größe 140 x 90 mm und wurden ebenfalls Wilcox-Faserpapier gedruckt. Sie datieren vom 6. Oktober 1906 und gelangten Ende 1907 in Umlauf. Der Entwurf des Scheins stammt von Paul Thunmann, gestochen wurde die Druckplatte von Hans Mayer. Auf der Vorderseite bildet der Schein eine Frauengestalt mit Palmenzweig ab. Sie versinnbildlicht den Überseehandel mit den deutschen Kolonien. Die Rückseite bildet zwei „schwebende“ weibliche Figuren ab. In der runden Aussparung auf Vorder- und Rückseite wird ein Merkur- bzw. Hermeskopf als Wasserzeichen sichtbar. DEU-53b: Reichskassenschein, 6. Oktober 1906, 10 Mark mit siebenstelliger Kennziffer, Vorder- und Rückseite. Mit dem Gesetz über Änderungen im Finanzwesen vom 3. Juli 1913 erfolgte eine währungspolitische Vorbereitung auf einen möglichen Kriegsfall. Der Reichskanzler wurde ermächtigt, bis zu einem Betrag von 120 Millionen Mark weitere Reichskassenscheine zu 5 und 10 Mark zu emittieren und in gleicher Höhe gemünztes Gold für den Reichskriegsschatz aus dem Verkehr zu ziehen. Die Durchführung dieses Gesetzes stellte die Papierfabrik Gebrüder Ebart vor großen Schwierigkeiten. Um kurzfristig die entsprechende Papiermenge liefern zu können, mussten Nachtschichten eingelegt werden. Beide Scheine kommen mit sechs- und siebenstelligen Kontrollnummern vor. Mit Beginn des Ersten Weltkriegs gingen eine Reihe gesetzgeberische Maßnahmen einher, die zu einer völligen Umgestaltung der Geldverfassung führten. Durch Gesetz vom 4. August 1914 wurden die Reichskassenscheine zu gesetzlichen Zahlungsmitteln erklärt; gleichzeitig die Einlösung in Gold aufgegeben. Beide verbliebende Reichskassenscheine wurden zwar erst am 6. Juni 1925 ungültig, waren aber durch die Inflation faktisch schon seit November 1922 bzw. Mai 1923 wertlos. Uwe Bronnert Anmerkungen Uwe Bronnert, Vor 150 Jahren: „Seine Majestät, der Kaiser Wilhelm lebe hoch!“, , Newsletter 3/2021 vom 18. Januar 2021. „Nach einer Schätzung von Karl Helfferich entfielen bei Beginn der Geldreform 1871 in Deutschland von 1,985 Mrd. Mark Metallgeldvorrat 4 % auf inländische Goldmünzen, 12 % auf ausländische Goldmünzen und 82 % auf in- und ausländische Silbermünzen, der Rest auf Scheidemünzen.“ Knut Borchardt, Währung und Wirtschaft, in: Währung und Wirtschaft in Deutschland 1876 – 1975, Hrsg. Deutsche Bundesbank, Frankfurt am Main 1976, S. 5. Zur Geldbeschaffung geben viele Staaten unter verschiedenen Namen sog. Staatspapiergeld aus, das meist wie Banknoten im Zahlungsverkehr umläuft. Streng genommen handelt es sich hierbei um einen zinslosen Kredit der Bürger an den Staat. Bereits in Artikel 18 des Münzgesetzes vom 9. Juli 1873 war die Einziehung des von den Bundesstaaten unter den Bezeichnungen „Kassenschein", "Kassenanweisung“ oder ähnlich ausgegebenen Papiergelds bis zum 1. Januar 1876 vorgesehen. Das deutsche Staatspapiergeld, Als Handschrift gedruckt, Reprint der Orig.-Ausgabe Berlin, Reichsdruckerei 1901, Regenstauf 1993, S. 187. Ebenda, S. 188. Illustrirten Anzeiger über gefälschtes Papiergeld und unächte Münzen, Beilage Nr. 4, 1876. Ebenda. Ebenda, Nr. 3, 1876, S. 18 f. Das deutsche Staatspapiergeld, S. 192. Verkaufsliste 15, Juli 1982, der Firma Dieter Hoffmann, 8540 Schwabach. Die Reichsdruckerei entstand am 1. April 1879 durch Vereinigung der 1852 gegründeten Königlich Preußischen Staatsdruckerei mit der Königlich Geheimen Oberhofbuchdruckerei von Decker. Als offizieller Gründungstag gilt der 6. Juli 1879. Ihre Haupttätigkeit bestand in der Herstellung von Reichskassenscheinen, Reichsbanknoten, Schuldverschreibungen, Postwertzeichen, Wechselstempelzeichen und anderen Marken und geldwerten Papieren. Ferner druckte sie Verordnungsblätter und amtliche Werke (u. a. das Reichskursbuch und Patentschriften). In bestimmten Fällen war sie aber auch für Privatpersonen tätig. Organisatorisch stand sie unter der obersten Leitung des Staatssekretärs des Reichspostamtes. Die preußische Staatsdruckerei hatte das Recht zur Herstellung des Papiers erworben. Friedrich Hermann Sydow war von 1879 bis 1892 der Behördenleiter der Reichsschuldenverwaltung. Otto von Hoffmann war von 1892 bis 1905 der Behördenleiter der Reichsschuldenverwaltung. Rudolf von Bitter der Jüngere war von 1905 bis 1907 der Behördenleiter der Reichsschuldenverwaltung. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Leserpost: Varianten deutscher Banknoten, Teil 1 – "Eierschein"
Ich sammle seit zehn Jahren deutsche Banknoten und lebe in Zagreb, Kroatien. In meiner Sammlung habe ich einige Banknoten, die nicht in dem Katalog "Die deutschen Banknoten ab 1871" aufgeführt sind. Ich möchte Ihnen hiermit einen Schein mit dem Wunsch zeigen, dass er in der nächsten Auflage des Katalogs veröffentlicht wird. Die Abbildungen zeigen einen "Eierschein" Ro-57a (DEU-70a) mit unbekanntem "No". Das "No" steht aufrecht und ist größer, nicht gebogen und kleiner als im Katalog. Ich hoffe, dass diese Bilder Ihnen bei der Erstellung neuer Kataloge helfen werden, auf deren Ausgaben ich mich schon sehr freue. K. Sokač Antwort der Redaktion Ich beende gerade die Arbeit an der Neuauflage meines Katalogs "Die deutschen Banknoten ab 1871", der Anfang November erscheinen wird. Deshalb schaue ich mir Ihre Ergänzungen und Abbildungen ganz genau an. Sie haben Recht, es gibt verschiedene Versionen des gebogenen Numero-Zeichens (gerade mit einem Strich unter dem "o" und schräg mit zwei Strichen unter dem "o"). Beide Varianten sind mehr oder weniger unter a) zusammengefasst. Die bereits für diesen Schein aufgeführten Varianten gehen über das hinaus, was auf anderen Reichsbanknoten unterschieden wird. So haben wir bei anderen Scheinen nur Unterscheidungen nach Wasserzeichen usw., aber nicht nach den verschiedenen Arten von Kontrollnummern und Numero-Zeichen. Das wäre die Aufgabe eines Spezial-Katalogs. Mein Katalog ist ohnehin schon sehr umfangreich und bietet daher noch Möglichkeiten, weitere Untervarianten zu entdecken. Ich werde aber in der Beschreibung auf die beiden Varianten hinweisen. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Leserpost: Varianten deutscher Banknoten, Teil 2 – 20 Mrd. Mark mit neuem Firmenzeichen
Ro-115b / DEU-137g mit unbekanntem Firmenzeichen "H" In den Anhängen ist ein Schein mit dem Firmenzeichen H zu sehen. Auf dem ersten Bild finden wir auch Scheine mit HH und BH zum Vergleich. Das Firmenzeichen H ist bei diesem Schein mit Wasserzeichen Hakensterne bisher nicht katalogisiert. Handelt es sich um eine neue Variante? K. Sokač Antwort der Redaktion Während der Inflation waren viele private Druckereien an der Herstellung der Scheine beteiligt. Die Firma Edler & Krische (Firmenlogo EK) aus Hannover druckte auch den Schein mit diesem Wasserzeichen. Dieser Firma wurde von der Deutschen Reichsbank auch das Firmenzeichen H zugewiesen. Es ist also entweder möglich, dass dieses Firmenzeichen H anstelle von EK beim Druck der Scheine verwendet wurde, oder dass der erste Buchstabe des Firmenzeichens blind gedruckt wurde und es sich tatsächlich um das Firmenzeichen BH, HH oder WH handeln könnte. Darauf deuten auch die kleinen Farbreste vor dem "H" hin, die sich aber nicht genau bestimmen lassen (wahrscheinlich HH). Es handelt sich also um einen Druckfehler. Ein entsprechender Hinweis im Katalog ist möglich. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Eisenbahngeld: RÉGIE-Franken 1923/24
Die Verwaltung der deutschen Eisenbahnen im besetzten Gebiet* wurde durch die von der französischen und von der belgischen Besatzungsmacht gemeinsam betriebene RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS (kurz: RCFTO oder RÉGIE) wahrgenommen: Der Sitz der französisch-belgischen Eisenbahnverwaltung war ab 9. März Düsseldorf und später ab 8. April 1923 Mainz. Einer Düsseldorfer Meldung des „Journal“ von Anfang Oktober 1923 zufolge lagerten bei der RÉGIE schon seit längerer Zeit Geldscheine unbekannter Art, die zu gegebener Zeit emittiert werden sollten. Ihr Druck sei erforderlich geworden, weil die RÉGIE seit einiger Zeit Bezahlung der Eisenbahn-Fahrpreise in französischen Franken fordere, die deutsche Bevölkerung Devisen aber nicht besitze. Am 20. Oktober 1923 veröffentlichte die französische Nachrichtenagentur „Havas“ eine Ordonnanz (Verordnung) der Internationalen Rheinlandkommission (I.A.R.K.)**, die in der Übersetzung der Berliner Börsen-Zeitung vom 21. Oktober 1923 lautete: „Angesichts der Schwierigkeiten, die die Eisenbahnregie durch den dauernden Sturz der deutschen Mark hat, verordnet die interalliierte Rheinlandkommission: Artikel I. Die Eisenbahnregie der besetzten Gebiete ist ermächtigt, Transportbons auszugeben, die in französischen Franken berechnet sind. Artikel II. Die Bons werden kenntlich machen, dass sie zur Zahlung derjenigen Summen gültig sind, die den Eisenbahnen der besetzten Gebiete geschuldet werden. Artikel III. (Nur Strafbestimmungen bei Fälschungen). Diese Verordnung tritt sofort in Kraft. 20. Oktober 1923“. Die französische Zeitung „Temps“ meldete am gleichen Tag, dass die Bons (RÉGIE-Franken) keinen Zwangskurs hätten und nicht gesetzliches Zahlungsmittel seien. Die ab 11. November 1923 ausgegebenen und in den Umlauf gebrachten zehn undatierten RÉGIE-Franken (Bons) über 0,05, 0,10, 0,25, 0,50, 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Francs (französische Franken) enthielten keine weiteren als die aus der vorstehenden Verordnung ersichtlichen Angaben. Die Bons waren in deutscher und in französischer Sprache gehalten und unterschieden sich in der Gestaltung lediglich in Größe und Farbe. Die Vorderseite der Transportbons zeigt im oberen Teil die Abbildung einer Dampflok. Rechts von der Wertangabe eingerahmt ist der sechszeilige Text „GÜLTIG/ ZUR ZAHLUNG/ ALLER AN DIE/ EISENBAHNEN/ GESCHULDETEN/ BETRÄGE“ zu lesen, links entsprechend in französischer Sprache. Die Rückseite der Bons zeigt im Unterdruck "Vater Rhein" vor einer Ansicht der Stadt Mainz vom Rhein her gesehen. Weiterhin enthalten ist die Strafandrohung in französischer und deutscher Sprache: „Wer Gutscheine nachmacht oder nachgemachte in Verkehr bringt, wird mit der von der Hohen Interalliierten Rheinlandkommission verhängten Strafe belegt“. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,05 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. Die Transportbons konnten mit französischen oder anderen Devisen gekauft werden, jedoch nur zu einem beschränkten Teil mit Papiermark. Diese Einschränkung ist nach der Stabilisierung der Papiermark in den ersten Dezembertagen 1923 wieder aufgehoben worden, da diese nach der Währungsreform keine Kursverluste mehr erlitt. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,10 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. Der damalige Reichsbankpräsident Hjalmar Schacht bemerkte zu den RÉGIE-Franken: „Insgesamt dürften einige hundert Millionen Franken ausgegeben worden sein. Der Verkehr nahm diese Regiefranken in derselben Weise auf, wie die französischen Franken, und sie bürgerten sich in den Zahlungsumlauf des kleinen Verkehrs ein in weit höherem Umfange, als die eigentliche Verwendbarkeit in ihrer Beschränkung als Eisenbahnzahlungsmittel gestattet hätte." RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,25 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 0,50 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 1 Franc, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 5 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 10 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite eines Musterscheins. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 20 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 50 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorderseite eines Musterscheins. RÉGIE DES CHEMINS DE FER DES TERRITOIRES OCCUPÉS, Bon pour 100 Francs, ausgegeben am 11. November 1923, Vorder- und Rückseite. Nach der Unterzeichnung des Londoner Abkommens vom August 1924 und der damit erfolgten Zurückführung der Eisenbahnen des besetzten Gebiets unter die deutsche Verwaltung verlor der RÉGIE-Franken seine Existenzberechtigung und wurde auf Grund eines von der Deutschen Reichsbahn mit der französischen Regie geschlossenen Abkommens eingelöst. Danach wurden RÉGIE-Franken im Wert bis zu fünf Franken in der Zeit vom 24. November bis 15. Dezember 1924 von den Kassen der Deutschen Reichsbahn und solche im Wert über fünf Franken vom Abwicklungsdienst der RÉGIE selbst eingelöst. Die Einlösung erfolgte in Reichsmark zu einem von der Internationalen Rheinlandkommission (I.A.R.K.) bestimmten Wechselkurs. Der erstmalige Kurs betrug 4,4488 Franken für 1 Reichsmark. Hans-Georg Glasemann Anmerkungen * Zum „besetzten Gebiet“ gehörten im Herbst 1923: der gesamte linksrheinische Raum, das sogenannte „Sanktionsgebiet“ etwa identisch mit dem nördlichen Teil der rechtsrheinischen Provinz Rheinland; das sogenannte „Ruhr-Einbruchsgebiet“, das im Norden bis Haltern, im Osten bis hinter Dortmund und im Süden bis kurz vor Hagen reichte, ferner große Teile des Bergischen Landes nördlich, östlich und südöstlich von Köln und einige Brückenköpfe, von denen die am weitesten in das unbesetzte Gebiet hineinragenden die von Koblenz (bis Diez) und von Mainz (bis kurz vor Frankfurt am Main) waren. Politisch betrachtet umfasste es die gesamte Bayerische Pfalz, fast die gesamte Rheinprovinz, das zu Oldenburg gehörende Land Birkenfeld, wesentliche Teile der Provinz Westfalen und kleinere Teile von Hessen und von Hessen-Nassau. ** I.A.R.K.: Der Interalliierte Hohe Ausschuss für die Rheinlande, auch als Interalliierte Rheinlandkommission (IRKO oder IARK) bezeichnet, war eine nach dem Ende des Ersten Weltkriegs ab 1920 im Rheinland bestehende Institution der vier alliierten Besatzungsmächte Frankreich, Belgien, USA und Großbritannien mit Sitz in Koblenz. Sie fungierte in den aufgrund des Friedensvertrags von Versailles und des zugehörigen Rheinlandabkommens besetzten Gebieten des Rheinlandes als oberste Verwaltungsbehörde. Angelehnt an Rheinbrückenköpfe wurden drei Besatzungszonen gebildet: Eine britische Zone mit Sitz in Köln, eine US-amerikanische Zone mit Sitz in Koblenz und eine französisch-belgische Zone mit Sitz in Mainz. Die Kommission konnte Ordonnanzen (Verordnungen) erlassen, die vor allem die Sicherheit und den Unterhalt der Besatzungstruppen sowie die Aufrechterhaltung des öffentlichen Lebens sicherstellen sollten. Sie war gegenüber den deutschen Behörden in den besetzten Gebieten weisungsberechtigt, deutsche Gesetze und Verordnungen mussten durch die Kommission genehmigt werden. Verstöße gegen die Anweisungen der Kommission waren strafbar. Literaturhinweis (Daten und Texte teilweise entnommen): Wilhelmy, Rudolf: Geschichte des deutschen wertbeständigen Notgeldes von 1923/1924, Dissertation, Berlin, 1962 und Bronnert, Uwe: Die Regiefranken der Régie des Chemins de Fer des Territoires Occupés 1923/24, 22. Juni 2021 in Geldscheine-Online. Literaturempfehlung: Hans-Ludwig Grabowski: Die deutschen Banknoten ab 1871 Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine ISBN: 978-3-86646-224-3 Auflage: 23. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 864 Preis: 39,90 Euro Zur Leseprobe!
- Geldscheinporträts: Ernesto „Che” Guevara – Guerrillero Heroico
Reihe zu Porträts bedeutender Persönlichkeiten auf Geldscheinen. Abbildung 1: Guerrillero Heroico, Foto von Alberto Korda, 5. März 1960. Das bärtige Gesicht mit entschlossenem Blick in die Ferne, die langen, schwarzen Haare unter der Baskenmütze mit dem roten Stern, die hochgeschlossene Kunstlederjacke – Jeder kennt den „Guerillero Heroico“. Der umtriebige Verleger Giangiacomo Feltrinelli sorgte für die Verbreitung des Fotos des jungen Fotografs Alberto Korda. Dass es zur wohl am häufigsten reproduzierten Aufnahme in der Geschichte der Fotografie werden sollte, konnte damals noch niemand ahnen. Ernesto Guevara wuchs in einer wohlhabenden Familie als erstes von fünf Kindern auf. Im Alter von zwei Jahren hatte er seine ersten Asthmaanfälle. Die Krankheit fesselte ihn oft ans Bett und sollte ihn noch weitere 37 Jahre seines Lebens plagen. Als heranwachsender war er ehrgeizig, aber unpolitisch. „Ich hatte keinerlei soziales Engagement in meinen Jugendjahren, und ich war auch nicht an den politischen und studentischen Kämpfen in Argentinien beteiligt“, stellte er Jahre später in einem Interview fest. Als die Familie nach Buenos Aires übersiedelte, entschloss Ernesto sich, Medizin zu studieren. Er begann mit hohem Eifer. Allmählich verlor er jedoch das Interesse. Mehrmals holte ihn seine „Weltsehnsucht“ ein: Er unternahm lange Reisen per Anhalter und mit dem Motorrad, seine Erlebnisse hielt er in seinen Tagebüchern fest. Besonders auf einer ausgedehnten Reise 1952 über den ganzen Kontinent bis nach Miami begann er, die Armut in Südamerika bewusst wahrzunehmen. Nach seiner Rückkehr legte er seine restlichen Prüfungen ab und erhielt im Juni 1953 seine Approbation. In Argentinien hielt es ihn nicht mehr lange. Schon im Juli brach der 25-jährige nach Bolivien, Peru, Ecuador und schließlich nach Zentralamerika auf. In Guatemala hatte er schließlich ein Schlüsselerlebnis: Der demokratisch gewählte Präsident Jacobo Árbenz Guzmán wurde in einem von der CIA unterstützten Putsch gestürzt und eine Diktatur installiert, nachdem die US-amerikanische United Fruit Company (heute Chiquita), die riesige Landflächen besaß, Bauern ausbeutete und den einzigen Atlantik-Hafen Guatemalas de facto kontrollierte, ihre wirtschaftliche Macht durch die Land- und Sozialreformen der Regierung bedroht sah. Guevara fand Zuflucht in der argentinischen Botschaft. Hier hat er den Kampf noch auf der Seite der Verlierer erlebt. Er kam zu der Ansicht, dass die bestehenden Verhältnisse nur mit einem Umsturz, einem revolutionären Kampf, zu beseitigen sind. Guevara zog weiter nach Mexiko-Stadt. Im Juli 1955 traf er dort auf Raúl und Fidel Castro, die bereits zwei Jahre zuvor Teil eines bewaffneten Widerstandsgefechts in Kuba waren. Dies war ein weiterer Wendepunkt. Er war auf seiner richtungslosen Suche fündig geworden und schloss sich den kubanischen Revolutionären an. Ohne Fidel hätte es keinen „Che“ gegeben. Abbildung 2: Banco Nacional de Cuba, Banknote zu 3 Peso 1995. Vorderseite: Porträt von Ernesto "Che" Guevara. Rückseite: „Che“ Guevara bei einem Arbeitseinsatz auf einer Zuckerrohrplantage. Mit 82 Guerilleros landete Fidels Truppe im November 1956 in Kuba. Sie wurde dort bereits erwartet, nur zwei Dutzend konnten sich in den Bergdschungel retten. Von dort kämpften sie sich langsam zum Festland vor, sicherten sich kleinere Gebiete und wuchsen, bis sie schließlich 1959 in die Hauptstadt einmarschierten. Die morschen Machtstrukturen um den kubanischen Präsidenten Batista implodierten eher, als dass sie durch den Aufstand gesprengt wurden. Den Rückhalt des Volkes hatte er schon lange nicht mehr. „Che“ war zum „Comandante“ aufgestiegen, die Revolutionsdisziplin setzte er durch Hinrichtungen von Deserteuren auch mit eigener Hand durch. Nach der Revolution wurde Guevara Industrieminister und Chef der Nationalbank Kubas. Er unternahm außenpolitische Reisen, schloss Handelsabkommen und diskutierte die Umgestaltung der Wirtschaft mit Ökonomen wie Ernest Mandel. Große Erfolge erzielte er mit seiner Wirtschaftspolitik nicht. Auch seine außenpolitischen Aktivitäten waren wenig erfolgreich. Während der Kubakrise 1962 sprach er sich für einen nuklearen Erstschlag der Sowjetunion gegen die USA aus. Seine zunehmend antisowjetischen und prochinesischen Äußerungen durchkreuzten zudem häufiger die Pläne des pragmatischen Fidel Castro. 1965 trat er aus der Regierung aus und verschrieb sich wieder dem Guerillakampf. Getarnt reiste er in den Kongo und unterstützte erfolglos die dortige Revolution. Ein Jahr später führte er in Bolivien eine Rebellenarmee an. Die Aktion wurde von den Regierungstruppen aufgedeckt, Guevara wurde enttarnt und am 9. Oktober 1967 hingerichtet. Nach offiziellen Angaben wurde er im Kampf getötet. Sein Leichnam wurde aufgebahrt, die Bilder gingen um die ganze Welt. An manchen Stellen heißt es, das Jahr 1968 habe schon 1967 mit dem Mord an "Che" Guevara begonnen. „Che lebt!“ skandierten viele Studenten und Kriegsgegner, und noch heute singen die Kinder in den Schulen Kubas „¡Seremos como el Che!“ („Wir werden sein wie Che!). Elias Heindl Literatur/Quellen: Rüb, Matthias (2017): Che Guevara. 100 Seiten. Ditzingen, Reclam O‘Hagan, Sean (2004): Just a pretty face? The Observer, 11. Juli 2004, aufgerufen über: www.theguardian.com/film/2004/jul/11/features.review (Stand 22.10.2023) Gaupp, Peter (2017): Che Guevara – der gescheiterte Messias der Weltrevolution. Neue Zürcher Zeitung, 09.10.2017, aufgerufen über: www.nzz.ch/international/che-guevara-der-gescheiterte-messias-der-weltrevolution-ld.1320789 (Stand 22.10.2023)
- SCHWEIZER RUБEL
Schweizer Agitationsnote, 1921, 100.000 Schweizer-Rubel Die russische Revolution im Oktober 1917 brachte nicht nur Lenin und die Bolschewiki an die Macht, sondern veränderte auch die politische Landschaft Europas. Anfang November 1918 übernahmen für kurze Zeit in vielen Städten Deutschlands Arbeiter- und Soldatenräte die Macht. In Berlin rief am 9. November Karl Liebknecht – nur zwei Stunden nach der Proklamation der Deutschen Republik durch Phillip Scheidemann – zum Kampf für die freie sozialistische Republik Deutschland und die Weltrevolution auf. Die politischen Gegensätze zwischen den Sozialdemokraten, bürgerlichen Parteianhängern sowie dem kommunistischen "Spartakus-Bund" führten Deutschland an den Rand eines Bürgerkriegs. Kommunisten und Anarchisten regierten im Frühjahr in München die bayerische Räterepublik. Aber auch außerhalb Deutschlands war das kommunistische Gedankengut angekommen. Unter Führung von Sándor Garbai (1879–1947) und Béla Kun (1886–¡938) entstand im März 1919 in Ungarn eine kurzlebige Räterepublik. Besonders diese wurde von vielen bürgerlichen Zeitgenossen als Zeichen der bevorstehenden kommunistischen Weltrevolution gedeutet und ebenso wie sozialdemokratische Ideen und Forderungen abgelehnt und entschieden bekämpft. Dies galt auch für die Schweiz. Obwohl die Schweiz nicht am Ersten Weltkrieg beteiligt gewesen war, hatte sie unter den finanziell Folgen zu leiden. So fiel nicht nur die Last der Verzinsung und Tilgung der Staatsschulden den steuerzahlenden Bürgern zu; auch die Aufrechterhaltung des Militär- und Verwaltungsapparats verschlang das Geld für die längst versprochene Alters-, Invaliden- und Hinterbliebenen-Versicherung. Ebenso wenig standen Mittel für die Arbeitslosenversicherung und für eine wirksame Tuberkulosenfürsorge zur Verfügung. Der Sozialdemokrat Dr. Arthur Schmid kritisierte in seinem Aufsatz darüber hinaus die ungerechte Steuerbelastung mit den kämpferischen Worten: „Im kapitalistischen Staate werden alle Lasten auf die Schultern der großen Volksmassen abgeladen, soweit das immerwie möglich ist. Die Steuerlasten werden nicht nach einem gerechten Maßstabe verteilt, sondern die Verteilung der Steuerlasten ist eine politische Machtfrage. Wo die politische Macht in den Händen der kapitalistischen Parteien ruht, wird die Steuerpolitik im Interesse der wirtschaftlich Mächtigen eingestellt. Ohne Rücksicht auf die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wird den Arbeitenden immer mehr und mehr aufgeladen.“[1] Daher wollten die Schweizer Sozialdemokraten natürliche und juristische Personen mit größerem Vermögen durch eine einmalige Vermögensabgabe stärker an der Schuldtilgung des Staates beteiligen. Ihr Plan sah bei natürlichen Personen einen progressiven Steuersatz von 8 Prozent auf Vermögen von bis zu 50.000 Franken vor, der auf bis auf 60 Prozent für Vermögen von über 32,7 Millionen Franken anstieg. Die Steuer sollte erst von einem Vermögen erhoben werden, das über dem Freibetrag von 80.000 Schweizer Franken lag. Dieser erhöhte sich um 30.000 Franken für die Ehefrau und für jedes Kind um weitere 10.000 Franken; hinzu kam ein abgabefreier Betrag von 50.000 Franken für das Mobiliar, d. h. eine Familie mit zwei Kindern hätte steuerfrei über ein Vermögen von 180.000 Franken verfügen können. Dieser Betrag entspräche heute ca. 4,7 Millionen Franken bzw. etwa 3,9 Millionen Euro. Bei juristischen Personen sollte eine Vermögensabgabe von 10 % des abgabepflichtigen Vermögens erhoben werden.[2] Um diese einmalige Steuer erheben zu können, war eine Verfassungsänderung notwendig, über die die Schweizer Bürger in einem Volksentscheid abzustimmen hatten. Im September 1921 reichte die Sozialdemokratische Partei (SP) die Volksinitiative für die einmalige Vermögensabgabe ein. „Das Argument der Sozialdemokraten war ein doppeltes: Zum einen betonten sie, dass breite Bevölkerungsschichten durch den Konsumverzicht während der Kriegsjahre ihren Beitrag zur Kriegsfinanzierung bereits geleistet hätten, weshalb es nun an den Begüterten liege, sich für die Wiederherstellung normaler Staatsfinanzen zu engagieren. Zum anderen beabsichtigte die sozialdemokratische Arbeiterbewegung, mit diesem Vorstoss den sozialpolitischen Durchbruch zu erzielen, den sie anlässlich des Landesstreiks von 1918 verpasst hatte.“[3] Was nun folgte, war eine wahre Propagandaschlacht der Vermögensabgabe-Gegner. Von Konfiskation und Raubmaßnahmen war die Rede. Auch verkündete man, dass die Initiative nichts Geringeres anstrebe als die Einführung der kommunistischen Regierungsform in der Schweiz. Von Kirchenkanzeln, auf Sportplätzen und in Schulen wurde agitiert. Zeitungen, Broschüren, Plakate, Flugblätter und eigens gedruckte „Schweizerrubel-Banknoten“ kamen zum Einsatz. Diese Scheine waren den sowjetischen Noten zu 100.000 Rubel von 1921 (RUS-117) nachempfunden. Einzelne Teile der Vorderseite der Schweizer „Note“ wurden sogar von der Originalnote übernommen: Im Feld am oberen Rand „CTO TЫCЯЧ PУБЛEЙ“ (übersetzt: Hunderttausend Rubel); im Feld darunter zweizeilig „Zu einem solchen Fetzen wird der gute Schweizerfranken, / wenn die Vermögensabgabe kommt.“, dann groß zweizeilig „100.000 / SCHWEIZER-RUБEL“; es folgen vier Zeilen mit dem Text der Originalnote. Neben der Wertangabe wurde das sowjetische Staatswappen abgebildet: Hammer und Sichel umgeben von einem Ährengebinde. Die Rückseite weicht ebenfalls nur geringfügig vom Original ab. In der Mitte in einem Schmuckrahmen zweizeilig „100000 / SCHWEIZER-RUБEL“, darüber drei Medaillons mit den Kopfbildern von „Genosse R. Grimm“, „Genosse F. Platten“ und „Genosse DR A. Schmid“. Auf dem rechten Schaurand fünfzeilig: „Schweizer pass‘ auf!/ Stimmest am Dritten Du ‚Ja‘, / Wird der Franken zum lumpigen Rubel. / Zünd‘ drum den ‚Räubern‘ nach Haus! / Schreibe ein wuchtiges NEIN!“. Der Schein wurde auf sehr dünnem, weißem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Er hat die Maße 158 x 86 mm und entspricht damit fast dem russischen Original (161 x 84 mm). Letzteres weist jedoch ein dickeres Wasserzeichenpapier auf. Vorlage für die Agitationsnote: Sowjetunion, 1921, 100.000 Rubel Wer sind die drei abgebildeten Personen, deren Lebensläufe sich in manchen Punkten gleichen und dennoch grundverschieden sind? Medaillon mit der Abbildung von Robert Grimm Der Arbeiterführer und Nationalrat Robert Grimm (16. April 1881; † 8. März 1958) war Weggefährte und zugleich Kritiker Lenins. Der Arbeitersohn und gelernte Buchdrucker vertrat die SP bei der Zweiten Internationale 1889 in Paris. „Wegweisend wurde [für Grimm] .. die Begegnung mit der um sechs Jahre älteren geschiedenen jüdischen Kommunistin Rosa Schlain, mit der er sich um die Zeit ihrer zweiten Scheidung auch politisch stritt. Die Russin Schlain hatte schon 1891 als eine der ersten Studentinnen in Bern Philosophie studiert, propagierte nach der Trennung von Grimm aber im kommunistischen ‚Vorwärts‘ die Linie von Lenin und Trotski, während sich Grimm in der Berner ‚Tagwacht‘ zunehmend von der leninistischen Linie entfernte. Lenin beschimpfte ihn deswegen als ‚Canaille‘.“[4] Zu Beginn des Ersten Weltkriegs schwenkten die meisten Mitglieder der Sozialistischen Parteien der am Krieg beteiligten Nationen auf eine Politik ein, die die Kriegsanstrengungen ihrer Staaten unterstützte, obwohl die Sozialistische Internationale zuvor Militarismus und Krieg mehrfach verurteilt hatte. Nur einzelne Genossen blieben weiterhin antimilitaristisch eingestellt. Grimm wurde zu dieser Zeit durch seine politische Position und seine internationalen Kontakte zu einer der führenden Figuren der Arbeiterbewegung in der Schweiz und Europa. Er organisierte die „welthistorischen“ Konferenzen von Zimmerwald (September 1915) und Kiental (April 1916). Hier sollten die sozialistischen Kräfte Europas neu gebündelt werden, um den Klassenkampf fortzuführen und durch den Antimilitarismus der Arbeiterschaft die kriegführenden Staaten zum Frieden zu zwingen. Obwohl er Lenins Überzeugung, dass eine Veränderung der Gesellschaft nur auf dem Weg der Gewalt möglich sei, nicht teilte, organisierte er die vom deutschen Militär ermöglichte Reise Lenins aus dem Schweizer Exil nach Petrograd mit. Eine Woche nach Lenins Abreise, reiste er selbst nach Russland, musste dort jedoch feststellen, dass er keinen Einfluss auf die weitere Entwicklung nehmen konnte. Als Präsident des Oltener Aktionskomitees war Grimm die treibende Kraft beim Landesgeneralstreik vom 12. bis 14. November 1918. Obwohl dem Oltener Aktionskomitee weder eine bolschewistische Beeinflussung noch die Planung eines Umsturzes nachgewiesen werden konnte, wurden Grimm und zwei seiner Mitstreiter unter dem Vorwurf der Anstiftung zur Meuterei zu je sechs Monaten Gefängnis verurteilt. Von 1911 bis 1919 und von 1920 bis 1955 saß er als Vertreter der SP im schweizerischen Nationalrat. Medaillon mit der Abbildung von Fritz Platten Fritz Platten (* 8. Juli 1883; † 22. April 1942) war der typische Berufsrevolutionär. Er absolvierte die Sekundarschule in Zürich und begann eine Schlosserlehre beim Züricher Maschinenbauunternehmen Escher Wyss, die er jedoch wegen eines Unfalls nicht abschließen konnte. Im Alter von 21 Jahren trat er 1904 dem Arbeiterbund "Eintracht" bei und ging während der bürgerlichen Revolution von 1905 nach Russland. 1908 gelang ihm die Flucht aus dem Gefängnis, wo er eine mehrmonatige Haft wegen der Teilnahme an einem Aufstand in Riga (1906) verbüßte. 1911 trat er der SP bei und war 1912 Mitglied der Streikleitung beim Züricher Generalstreik. Nach dem Zusammenbruch der Zweiten Internationale stieß Platten zur Zimmerwalder Bewegung und wurde Kommunist. Wegen seiner Teilnahme am Schweizer Landstreik verbüßte er 1920 eine Haftstrafe. Als Vertreter der SP und später der Kommunisten saß er von 1917 bis 1922 im Schweizer Nationalrat. Platten verhandelte im Auftrag Lenins mit dem deutschen Botschafter in Bern, Gisbert Freiherr von Romberg, über die Rückführung des im Schweizer Exil lebenden Lenin nach Petrograd. Lenin und seine Begleitung – unter ihnen auch Platten – fuhren in einem angeblich verplombten Eisenbahnwaggon durch Deutschland. Über Schweden erreichte die Gruppe die damalige schwedisch-russische Grenze, die heutige schwedisch-finnische, wo Platten von den Grenzsoldaten zunächst zurückgewiesen wurde, während Lenin seine Reise fortsetzen durfte. Platten rettete bei einem Attentat am 14. Januar 1918 Lenin das Leben. 1919 war er bei der Gründung der Kommunistischen Internationale in Moskau Mitglied des Präsidiums. Platten siedelte 1923 in die Sowjetunion um und gründete mit anderen Schweizer Arbeiteremigranten eine landwirtschaftliche Genossenschaft beim Dorf Nowaja Lawa im heutigen Uljanowsker Oblast (damals Ujesd Sysran). Ab 1926 lebte er in Moskau und war von 1931 bis 1937 am Internationalen Agrarinstitut als Lehrer und wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Plattens Frau, Berta Zimmermann, fiel 1937 den stalinistischen Säuberungen zum Opfer. Er selbst wurde 1938 verhaftet und 1939 verurteilt. Nachdem er seine vierjährige Lagerhaft in Lipowo in der Nähe von Njandoma verbüßt hatte, wurde er an Lenins Geburtstag am 22. April 1942 erschossen.[5] Medaillon mit der Abbildung von Dr. Arthur Schmidt Am unauffälligsten ist der Lebenslauf von Dr. Arthur Schmid (* 30. April 1889; † 14. November 1958). Der Sohn eines Kaufmanns studierte von 1909 bis 1913 Nationalökonomie und promovierte an der Universität Zürich. Bereits während des Studiums trat er der SP bei und saß von 1917 bis 1920 im Züricher Kantonsrat sowie ab 1919 im Stadtrat von Winterthur. Im selben Jahr wurde er für den Kanton Aargau in den Nationalrat gewählt, dem er bis zu seinem Tod angehörte. Ab 1920 war er auch Parteisekretär der SP des Kantons Aargau. Gleichzeitig übernahm er die Redaktion der Zeitung „Freie Aargauer“. Schmid lehnte Extremismus von links und rechts entschieden ab. Er zählte zu den ersten führenden Sozialdemokraten, die sich bereits in den 1930er Jahren zur Landesverteidigung bekannten. Als Nationalrat und als Präsident der SP-Fraktion (1925 bis 1936) profilierte er sich auch in der Außen-, Finanz- und Bildungspolitik. Als begnadeter Redner wurde er auch von politischen Gegnern respektiert.[6] Die drei „Genossen“ sind heute fast vollkommen in Vergessenheit geraten. Dies gilt auch für die Volksabstimmung am 3. Dezember 1922. Man hätte erwarten können, dass die Zustimmung für dieses Referendum beträchtlich ausfallen würde, da nur etwa 0,6 % der schweizer Bevölkerung zur Abgabe herangezogen worden wäre. Bei einer Rekordbeteiligung von 86,3 % der 902.253 Abstimmungsberechtigten sprachen sich jedoch 736.952 (87,0 %) gegen die Annahme aus. Die Propaganda hatte auf ganzer Linie gesiegt. Text und Abb. Uwe Bronnert [1] Dr. Arthur Schmid, Zur Vermögensabgabe-Initiative, in: Rote Revue, Sozialistische Monatsschrift, 3. Heft November 1922, S. 73. [2] Der Originalwortlaut der vorgeschlagenen Verfassungsänderung ist abgedruckt bei Simon Loretz und David Stadelmann, Zur gesellschaftlichen Akzeptanz von einmaligen Vermögensabgaben, in: IHS-Policy Brief Nr. 6, Mai 2014, S. 8 f. [3] Jakob Tanner, Der totaldemokratische Minimalstaat. Zur Geschichte des Steuerstaates in der Schweiz. https://www.researchgate.net/publication/280704204 Stand: 30.01.2019, 10.30 Uhr. [4] Pirmin Meyer, Jahrhundertpolitiker Robert Grimm: Wer war der bedeutende Sozialdemokrat? https://www.aargauerzeitung.ch/leben/leben/jahrhundertpolitiker-robert-grimm-wer-war-der-bedeutende-sozialdemokrat-132057978 Stand: 28.01.2019, 19.25 Uhr. [5] Angaben nach http://www.linkfang.de/wiki/Fritz_Platten Stand: 31.01.1919, 12.40 Uhr. [6] Angaben nach Historisches Lexikon der Schweiz, http://www.hls-dhs-dss.ch/textes/d/D3789.php Stand: 31.01.1919, 12.25 Uhr.
- Pfennig-Brot-Kupons der Stadt Odessa (1944)
Abb. 1: Pfennig-Brot-Kupons der Stadt Odessa, o. D., 1 Pfennig Rumänien war einer der Staaten, dessen Soldaten am 22. Juni 1941 gemeinsam mit der deutschen Wehrmacht die Sowjetunion einmarschierten. Dafür erhielt es nicht nur die ein Jahr zuvor an die UdSSR abgetretenen Gebiete (Bessarabien, Nordbukowina) zurück, sondern Hitler übertrug den Rumänen auch eine eigene Besatzungszone in der Ukraine: das Gebiet zwischen südlichem Bug und Dnjestr mit dem Verwaltungssitz in Odessa. Obwohl das heutige Transnistrien von einem rumänischen Gouverneur verwaltet wurde, blieb auch deutsches Militär in diesem Raum stationiert, das bei vielen Entscheidungen das letzte Wort hatte. In Odessa wurde eine Reichskreditkasse eingerichtet. Die auf Reichsmark lautenden Reichskreditkassenscheine sowie die deutschen Kleinmünzen bis 10 Pfennig galten nach Einzug der russischen Geldzeichen als alleinige gesetzliche Zahlungsmittel. Dieser Zustand endete erst im September 1944 mit dem Einmarsch sowjetischer Truppen. Besonders für die städtische Bevölkerung stellte sich das Problem der Nahrungsmittelversorgung, da zunächst die Besatzungstruppen versorgt wurden, dann die deutsche Zivilbevölkerung und erst danach die lokale Bevölkerung, von der allerdings nur diejenigen etwas erwarten durften, die für die Besatzungsmächte arbeiteten. Der größte Teil der Bevölkerung musste das Ernährungsproblem allein lösen. Abb. 2: Pfennig-Brot-Kupons der Stadt Odessa, o. D., 3 Pfennig Daran änderte auch nichts, dass die Besatzungsbehörden die Warenpreise auf dem Niveau vom 20. Juni 1941 einfroren und den Schwarzmarkt-Handel verboten, da die wiedererrichteten Kolchosen ihre Produkte vollständig an die Besatzungsmächte abliefern mussten. Die für die Zivilbevölkerung bestimmten Güter wurden von den lokalen Selbstverwaltungsorganen verteilt. Allerdings reichte die Menge bei weitem nicht aus, sodass Tausende von Stadtbewohnern aufs Land zogen, um dem Hungertod zu entgehen. Die Lebensmittelversorgung war besonders im Winter 1941/1942 sehr schwierig. Das Warenangebot besserte sich erst ab Frühjahr 1942. Aufgrund der militärischen Situation begann das Jahr 1944 mit einer schweren wirtschaftlichen und politischen Krise. Die Nahrungsmittelknappheit führte zu steigenden Preisen. Während in Odessa auf dem Schwarzmarkt 1 kg Brot 3 RM kosteten, betrug der offizielle Brotpreis 12 Pfennig. Um zu diesem Preis einkaufen zu können, benötigte man eine Bezugskarte. Abb. 3: Pfennig-Brot-Kupons der Stadt Odessa, o. D., 10 Pfennig Anfang 1944 emittierte das Versorgungsamt der Stadt Odessa Brot-Kupons im Nennwert von 1, 3 und 10 Pfennig. Der zweisprachige Text auf der Rückseite der ca. 80 mm x 60 mm großen Kupons – oben Rumänisch, unten Russisch – nennt, wie die Scheine zu verwenden sind. Die Übersetzung lautet sinngemäß: „Stadt Odessa. Versorgungsamt. Gutschein für Brot auf einer Karte aus dem Brotladen der Gemeinde. Gültig für Brotladen Nr. …“. Gutschein und Brot-Bezugskarte mussten beim Kauf im benannten Laden vorgelegt werden. Die Vorderseite zeigt über der Wertangabe das Wappen Bessarabiens (Stierkopf mit Stern). Links und rechts davon Eichenblätter. In der Mitte die große Wertangabe in Ziffern, links davon „PF.“ und rechts „пф.“, unter der Wertangabe die Serienbezeichnung und eine vermeintliche Kontrollnummer, z. B. „CEP. B, 1-4400“. Letztere ist immer gleich, bei den Scheinen zu 1 Pfennig „1-6050“, beim Nominal zu 3 Pfennig „1-4400“ und beim Wert zu 10 Pfennig „1-6350“. Die Bedeutung dieser Nummer ist nicht bekannt. Nach Istomin Kharkov und P. Sobolev kommen die Scheine zu 1 Pfennig mit den Serienbezeichnungen „З, У, Ш, АЖ, АШ“, die zu 3 Pfennig mit „Б, Г, Л, Ч, АЖ, AB, B“ und die zu 10 Pfennig mit „Ч, Э, Ю, АД, АЖ“ vor. Alle Kupons haben auf der rechten oder linken Seite eine Perforation. Der Druck erfolgte auf minderwertigem, holzhaltigem Papier ohne Wasserzeichen. Die Scheine zu 1 Pfennig haben eine braune, die zu 3 Pfennig eine olivgrüne und der Wert zu 10 Pfennig eine blaugrüne Druckfarbe. Über den Ausgabegrund der Gutscheine ist wenig bekannt, sie sollten wohl aber zur Bekämpfung des Schwarzmarkt-Handels dienen, indem Brot in den festgelegten Brotläden zum offiziellen Preis (daher die kleinen Pfennig-Beträge) abgegeben wurde. Die Brot-Kupons sind sehr selten. Dies dürfte verschiedene Gründe haben: 1. Niemand konnte es sich damals leisten, die Gutscheine aufzubewahren, es sei denn, er wäre bereit gewesen, einige Tage zu hungern. 2. Nur ein begrenzter Personenkreis kam in den Genuss dieser Scheine. 3. Eingelöste Scheine und unbenutzte Restbestände wurden vor Einmarsch der Roten Armee – wohl aus Angst vor Repressalien – vernichtet. Bleibt anzumerken, dass das Auktionshaus Christoph Gärtner, Bietigheim-Bissingen, in der 37. Auktion vom 16. – 17. Juni 2017 unter der Nummer P 2817 und P 2818 die Nominale zu 3 und 10 Pfennig zum Ausrufpreis von je 500 Euro anbot. Uwe Bronnert Abb. 1 und 10 Pfennig: www.fox-notes.ru Abb. 3 Pfennig: Uwe Bronnert
- Anmerkungen zu einer deutschen Propagandanote
1945 besaßen die alliierten Streitkräfte in Italien eine überwältigende zahlen- und materialmäßige Überlegenheit. Nach dreimonatiger Winterpause griffen die 5. US-Armee und die britische 8. Armee Anfang April wieder an, sodass sich die deutsche Wehrmacht hinter die natürliche Verteidigungslinie, den Po, zurückzog. Am 23. April überquerte das 337., 338. und 339. Infanterieregiment der 85. US-Infanteriedivision den Fluss und rückte schnell nach Norden vor. Bereits am 26. April erreichte das 339. Regiment die Stadt Verona, in der sich mehrere große Druckereien befanden, von denen bekannt war, dass sie Briefmarken, Postkarten, Poster und Broschüren herstellten, die die italienische Moral und den Durchhalte-Willen stärken sollten. Wegen des überstürzten Rückzugs der Deutschen war das 3. Bataillon des 339. Infanterie-Regiments zu schnell vorangekommen, sodass man aus dem Bereich der mitgeführten Landkarten hinausgekommen war. Kommandant Oberst Floyd E. Minor ließ daher in den Druckereien der Stadt nach entsprechenden Karten suchen. Dabei entdeckte eine Patrouille in einem Lagergebäude auf einem Privatgrundstück nördlich von Verona ein Lager mit riesigen Mengen an Druckerzeugnissen, die die Deutschen zurückgelassen hatten, darunter auch Karten der Umgebung bis zum Brenner. Überrascht war man über den Fund eines großen Bündels 1-Dollar-Silver-Certificates der Vereinigten Staaten von 1935. Die Scheine trugen alle die Nummer D85826026A. Auf der Rückseite hatten die Deutschen eine dreizeilige, italienischsprachige Propaganda-Botschaft aufgedruckt: Le promesse Americane sono sempre state vane Sono balle belle e buone sono bolle di sapone! (come questa banconota) Amerikanische Versprechungen waren schon immer vergebens. Das sind gute Lügen und gute Lügen sind Seifenblasen! (wie diese Banknote) Die gefundenen Propagandanoten wurden bis auf etwa 100 vernichtet, die als Souvenir an die Soldaten verteilt wurden. Bleibt anzumerken, dass der Kommandierende der deutschen 10. Armee, Generaloberst Vietinghoff, am 29. April 1945 bedingungslos kapitulierte. Als Generalfeldmarschall Kesselring davon erfuhr, ließ er ihn verhaften und durch General der Infanterie Friedrich Schulz ablösen, sodass die Kriegshandlungen erst am 2. Mai 1945 in Italien endeten. Text und Abb. Uwe Bronnert Literatur SGM Herbert A. Friedman (Ret.), Axis Propaganda Currency of WW II. http://www.psywarrior.com./WWIIGermanBanknotes.html, Stand: 20.07.2019, 15.00 Uhr
- Die italienischen Abstempelungen jugoslawischer Banknoten in Montenegro 1941
Um 5:15 Uhr am 6. April 1941 griffen deutsche Verbände, unterstützt von italienischen, bulgarischen und ungarischen Truppen, ohne vorherige Kriegserklärung das Königreich Jugoslawien an, das bereits am 17. April kapitulierte. Hitler ging es vor allem darum, die wirtschaftlichen Ressourcen in Südosteuropa zu nutzen und für den geplanten Überfall auf die Sowjetunion abzusichern. Im Gegensatz zu Italien hatte man in Berlin keine territorialen Ambitionen auf die Balkan-Region. Adria und Mittelmeer galten als italienisches Interessengebiet des Partners Mussolini. Die von Hitler durchgesetzte Neuordnung des Balkanraums schuf ein Konglomerat aus Besatzungszonen, Vasallenstaaten und Gebietsabtretungen. Von Jugoslawien blieb nichts übrig. Kroatien erklärte sich bereits am 15. April zum Unabhängigen Staat Kroatien. Das Deutsche Reich erkannte diesen neuen Vasallenstaat, der Slawonien, Syrmien und das dalmatische Hinterland sowie Bosnien und Herzegowina miteinschloss, umgehend diplomatisch an. Alt-Serbien blieb unter deutscher Militärverwaltung mit einer Kollaborations-Regierung in Belgrad. Der Achsenverbündete Bulgarien besetzte große Teile Mazedoniens, Ungarn die westliche Vojvodina mit Novi Sad. Albanien, das seit 1939 italienisch war, schluckte das hauptsächlich von Albanern bewohnte Kosovo. Italien schnappte sich aus dem zerstückelten Vielvölkerstaat die meisten Adriainseln, die Küste Dalmatiens und Südwest-Slowenien und errichtete in Montenegro einen italienischen Marionettenstaat. In den neugeschaffenen Territorien liefen natürlich zunächst die Banknoten der Narodna Banka Kraljevine Jugoslavije weiter um. Die neuen Machthaber waren bestrebt, möglichst schnell eigene Zahlungsmittel zu schaffen. Zunächst galt es jedoch den augenblicklichen Geldumlauf zu kontrollieren. Dazu gehörte auch, den Zustrom aus anderen ehemaligen jugoslawischen Gebieten zu unterbinden. In Montenegro schätzten örtliche Bankbeamte den Papiergeldumlauf auf 550 bis 750 Millionen Dinar. Ferner rechnete man mit 100 bis 150 Millionen unrechtmäßig in Umlauf gesetzte Banknoten, die statt des Porträts König Alexanders das von König Peter II. im Wasserzeichen zeigen. Hierbei kann es sich nur um die nicht ausgegebenen Reservenoten zu 10.000 Dinar vom 6. September 1939 handeln, die bei der Evakuierung in montenegrinischen Berghöhlen eingelagert und dort gestohlen wurden. Zunächst wollte man die jugoslawischen Noten mit einem Aufdruck „Vale X lire montenegrine“ (der Wert ist X Liras von Montenegro) versehen. Schließlich wurde der Wert in Dinar beibehalten und die Banknoten mit zwei gleichen Stempelabdrucken versehen. Der runde Stempel trägt rechts neben der Frauengestalt mit Fackel den Schriftzug „VERFICATION“ (Verifiziert) und links drei fünfzackige Sterne, die durch eine Verzierung verbunden sind. Dieser Stempel war bereits 1940 in Zara bei der Vernichtung von Wertpapieren verwendet worden. Die Abstempelung der Noten begann am 1. Juli 1941. Gestempelt wurden die folgenden Banknoten Narodna Banka Kraljevine Jugoslavije: Wie es scheint, wurde bei der Stempelaktion nicht immer aufmerksam verfahren. So wurden etwa 100-Dinar-Banknoten vom 30. November 1920 der liquidierten „Narodna Banka Kraljevine Srba, Hrvata i Slovenaca“, deren Zeichnung dem der im Umlauf befindlichen Banknoten sehr ähnlich war, gestempelt. Diese Noten sind heute eine numismatische Rarität, die von Sammlern gesucht wird. Aus einem Bericht vom August 1941 an die Banca d'Italia geht hervor, dass Scheine im Wert von 286.154.280 Dinar gestempelt wurden. Die Diskrepanz zwischen der geschätzten Umlaufmenge und den abgestempelten Noten lässt darauf schließen, dass ein großer Teil der Banknoten nicht zur Abstempelung vorgelegt wurde. Offensichtlich misstraute die Bevölkerung der Aktion. Schon bald bemerkte die Währungsbehörde Stempelfälschungen. Neben diesen alten Fälschungen gibt es eine große Anzahl moderner. Bei guten, deutlichen Stempelabdrücken sind die Fälschungen an den folgenden Merkmalen erkennbar: 1. Fackel und Kreis sind nicht verbunden, 2. feine und getrennte Linien an den Falten des Kleides, 3. es sind zwei unterschiedliche konzentrische Kreise erkennbar, 4. feine, dünne und klare Linien. Bei verwischten Stempelabdrücken bzw. nur Teilabdrücken ist ein Falschgelderkennung kaum möglich. Nach dem Gesetz vom 14. Februar 1942 wurde die Jugoslawische Nationalbank liquidiert und deren Banknoten waren seit dem 1. Juli nicht mehr als gesetzliches Zahlungsmittel in ganz Jugoslawien anzusehen. Die italienischen Behörden begannen nun mit dem Umtausch der gestempelten Dinar-Noten in Lira. Dieser Vorgang dauerte länger als erwartet und wurde erst durch eine Verordnung des Gouverneurs von Montenegro vom 5. September 1942 beendet. Aus den Berichten der Banca d'Italia geht hervor, dass gestempelte Banknoten im Gesamtbetrag von 362.992.700 Dinar zum Umtausch eingereicht wurden. Bleibt anzumerken, dass das italienische Governatorato de Montenegro nicht lange währte. Bereits im September 1943 löste die deutsche Militärverwaltung die bisherige italienische Verwaltung ab. Gleichzeitig wurden die Reichskreditkassenscheine gesetzliche Zahlungsmittel. 10 Lire galten 1 RM. Text und Abb. Uwe Bronnert Literatur: Guido Crapanzano (hrsg. v.), Soldi d’Italia, Un secolo di cartamoneta, Fondazione Cassa di Risparmio di Parma e Monte di Credito su Pegno di Busseto 1995. Zeljko Stojanovic, Papirni Novac Srbije i Jugoslavije – Das Papiergeld Serbiens und Jugoslawiens – Paper Money of Serbia and Yugoslavia, Beograd 1996.
- Diakoniegroschen
Vor nicht langer Zeit konnte ich das kleine Scheinchen für wenig Geld erwerben. Aber was verbirgt sich hinter dem Diakoniegroschen zu 50 Pfennig? Wann, wo und von wem wurde er ausgegeben? Welchem Zweck diente er? Eine Menge Fragen auf einmal. Das einzige, was ich bis dahin sagen konnte: „Solch ein Papier habe ich zuvor noch nie gesehen.“ Die Recherchen im Internet zu diesem Schein gestalteten sich als wenig ergiebig und auch widersprüchlich. Zumindest der Begriff „Diakonie“ scheint eindeutig: „Unter Diakonie (altgriechisch διακονία diakonía ‚Dienst‘, von διάκονος diákonos ‚Diener‘) versteht man alle Aspekte des Dienstes am Menschen im kirchlichen Rahmen. Die christliche Theologie sieht in der Diakonie neben dem Zeugnis (altgriechisch μαρτυρία martyría) und der Gottesdienstgestaltung (altgriechisch λειτουργία leiturgía) eines der Wesensmerkmale (Grundvollzüge) der Kirche.“ [Wikipedia] Und an anderer Stelle: „Die Diakonie ist der Wohlfahrtsverband der Evangelischen Kirche in Deutschland. … Bereits in den ersten christlichen Gemeinden gab es sogenannte ‚Diakone‘. Diakone haben die Arbeit der Gemeinden unterstützt. Der Aspekt des Dienens spielte dabei eine große Rolle. Jesus bezeichnete sich selbst als diákonos und rief seine Jünger dazu auf, ebenfalls zu dienen, statt sich als Herrscher über andere zu erheben. Dazu gehört es, Menschen mit Liebe zu begegnen, auch wenn sie einem fremd sind.“ [ https://www.ekd.de/Diakonie-11055.htm] Die Mitte des 19. Jahrhunderts war eine Zeit der Armut und sozialen Not infolge wachsender Bevölkerung, beginnender Industrialisierung und Landflucht. In ihr fällt die Geburtsstunde der organisierten Diakonie. Beim ersten Evangelischen Kirchentag im Revolutionsjahr 1848 versammelten sich ca. 500 Männer in der Schlosskirche zu Wittenberg, um über die Gründung eines deutschen evangelischen Kirchenbundes zu beraten. Hier wurde der „Central-Ausschuss für die Innere Mission der Deutschen Evangelischen Kirche“ ins Leben gerufen, die Vorläufer-Organisation des heutigen Diakonischen Werks der EKD. Treibende Kraft war der Theologe Johann Hinrich Wichern (1808–1881), dessen Name mit dem „Rauhen Haus“ in Hamburg untrennbar verbunden ist. Seit 1833 leitete er das so genannte Rettungshaus für gefährdete Kinder und Jugendliche. Sein Grundgedanke, helfen aus christlicher Verantwortung, ließ überall in Deutschland seit 1848 regionale und lokale Zusammenschlüsse der Inneren Mission, ein Netzwerk aus Vereinen und Verbänden, die beispielsweise evangelische Krankenhäuser, Pflegeheime und Stadtmissionen betrieben, entstehen. Eine der größten Einrichtungen ist die „Rheinisch-Westfälische Anstalt für Epileptische“ in Bethel, die Pastor Friedrich von Bodelschwingh (1831–1910) seit 1872 bis zu seinem Tod leitete. Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege bildete die Diakonie im Kaiserreich und der "Weimarer Republik" eine wesentliche Säule des Sozialsystems. Mit der Machtübernahme der Nationalsozialisten 1933 begann die Gleichschaltung der Wohlfahrtsverbände, die in der systematischen „Euthanasie“ behinderter und psychisch kranker Menschen endete. Auch in den evangelischen Einrichtungen zählten Tausende Patienten zu den Opfern. Ende August 1945 kamen im hessischen Treysa Vertreter der evangelischen Landeskirchen und der Bekennenden Kirche zusammen. Unter Leitung von Eugen Gerstenmaier (1906–1986, evangelischer Theologe und CDU-Politiker, von 1954–1969 Bundestagspräsident) wurde das „Hilfswerk der Evangelischen Kirche in Deutschland“ ins Leben gerufen. In der Wochenzeitung „Die Zeit“ war in der Ausgabe 47/1948 zu lesen: „Das Hilfswerk der evangelischen Kirche in Deutschland, eine der größten sozialen Einrichtungen der Nachkriegszeit, ist nach der Währungsreform in große Schwierigkeiten geraten. Dieses Hilfswerk hat nach dem Krieg Not und Hunger in allen deutschen Ländern gelindert, die Heimkehrer betreut, Kirchen wieder aufgebaut, mittellosen theologischen Nachwuchs unterstützt. Seine Wirkung erstreckt sich bis in alle Zweige des öffentlichen und privaten Lebens, so daß seine jetzigen Schwierigkeiten die gesamte Öffentlichkeit beunruhigen müssen. Aber das Evangelische Hilfswerk hat Wege gefunden, auf denen man die gegenwärtige Krise zu überwinden hofft: Die Idee des ‚Diakoniegroschens‘ entstand und wird augenblicklich realisiert. Der ‚Diakoniegroschen‘ ist eine Spende der Gläubigen, die über den finanziellen Ertrag hinaus das Gefühl für eine tatkräftige christliche Nächstenliebe erneuern soll.“ Der Spender erhielt als Spendennachweis einen undatierten 42 mm x 34 mm großen einseitig grün bedruckten Papierzettel. Er ist überschrieben mit „DIAKONIEGROSCHEN“ und im unteren Feld wird zweizeilig der Betrag „FÜNFZIG / PFENNIG“ genannt, daneben links das Symbol der Diakonie und rechts das Symbol für die EKD. Der mittlere Teil zeigt eine Gemeindeschwester in einer ärmlich eingerichteten Wohnung (vielleicht eine Baracke in einem Lager) bei einer Familie Unterstützungsgüter verteilend. Der Diakoniegroschen wurde wohl vom Spendensammler aus einem Bogen gerissen. Leider ist nicht bekannt, wie lange diese Praxis bestand. Aufgrund der schlechten Papierqualität dürfte der abgebildete Schein aus dem Jahr 1948 stammen. Im Bereich vieler Landeskirchen sammelten allerdings noch 1969 Freiwillige allmonatlich von Haus zu Haus den sogenannten Diakoniegroschen ein, eine Kollekte in beliebiger Höhe, die vom Spender in eine Liste eingetragen wurde. „Keiner der Zahlenden weiß oder erinnert sich noch, daß die Aktion Diakoniegroschen 1948 vier Wochen nach der Währungsreform ausdrücklich nur für ‚die Dauer der gegenwärtigen Notzeit‘ eingerichtet worden war.“ (Der Spiegel, Nr. 13/69, S. 50) 1957 schlossen sich Zentralausschuss und Hilfswerk unter dem Namen "Innere Mission und Hilfswerk der EKD" zusammen. Durch die Gründung des "Diakonischen Werkes der EKD e.V." im Jahre 1975 wurde das Hilfswerk der EKD formal aufgelöst. Text und Abb. Uwe Bronnert
- Gutscheine der Société Coopérative L'Union de Limoges
Hin und wieder werden bei eBay oder Delcampe Scheine der Société Coopérative L'Union de Limoges angeboten, meist unter der Rubrik Notgeld. Aber handelt es sich bei diesen undatierten Scheinen, die als Währungsbezeichnung Francs angeben, wirklich um Notgeld? Abb. 1: Société Coopérative L'Union de Limoges, o. D., 20 Francs, Vorderseite Limoges ist die Hauptstadt des französischen Départements Haute-Vienne und der ehemaligen Region Limousin. Die Stadt liegt am Fluss Vienne im nordwestlichen Zentralmassiv und hat heute ca. 130.000 Einwohner. Die Société Coopérative L'Union de Limoges wurde 1881 von etwa 50 Porzellanarbeitern zur Verbesserung der schlechten Arbeits- und Lebensbedingungen gegründet – inspiriert vom Prinzip der Rochdale Society of Equitable Pioneers (Gesellschaft der redlichen Pioniere von Rochdale), einer Konsum- und Spargenossenschaft, die im Dezember 1844 von 28 Webern aus Rochdale gegründet wurde. Das Ziel ihrer Konsumgenossenschaft war, den Mitgliedern den Kauf qualitativ hochwertiger Lebensmittel zu niedrigsten Kosten zu ermöglichen. Die Geschichte der Union ist Teil einer beispiellosen Solidaritätsbewegung. Bereits 1900 hatte die Genossenschaft 8.758 Mitglieder und 1935 waren es 24.225. Dies entsprach 25 % der damaligen Bevölkerung der Stadt Limoges. Ursprünglich ein einfacher Laden, entwickelte sich die Kooperative im Laufe der Jahre in ein Lebensmittelunternehmen mit einer Bäckerei, die 1912 täglich 10 Tonnen Brot herstellte, einer Keksfabrik, Kellerei und eigener Farm. 1939 beschäftigte das Unternehmen 490 Mitarbeiter. Der Gewinn des Unternehmens kam nicht nur den Mitgliedern in Form eines jährlichen Rabattes zugute, sondern auch allgemein der Bevölkerung der Stadt: So ließ die Genossenschaft in der Rue de la Fonderie, die 1932 in Rue des Coopérateurs umbenannt wurde, ein Auditorium bauen. 1939 wurde ihre reichhaltige Bibliothek mit 13.000 Werken der Bevölkerung zugänglich gemacht. Schon früh richtete das Unternehmen eine Pensionskasse für die Mitarbeiter ein, gewährte erkrankten Arbeitern Genesungsurlaub und trug die Kosten für Sommerlager. Von der Genossenschaft sind Bons zu 1, 5, 10, 20, 50 und 100 Francs bekannt, die sich nur in Format und Druckfarbe unterscheiden. Der Wert zu 50 Francs ist braun, der zu 100 Francs violett oder grün. Alle anderen Nominale haben eine blaue bzw. blaugraue Farbe. Auf der Vorderseite sind die Scheine überschrieben mit „SOCIÉTÉ COOPÉRATIVE L’UNION DE LIMOGES“. Es folgt ein Text, dessen Übersetzung sinngemäß lautet: "Gutschein über 20 Francs im Handel. Der vorliegende Gutschein wird in allen Verkaufsstellen des Unternehmens beim Kauf von Waren wie Geld angenommen." Links und rechts des Textes sind jeweils eine Getreidegarbe sowie die Vorder- und Rückseiten zweier Medaillen abgebildet, die das Unternehmen anlässlich einer Ausstellung 1889 bzw. 1900 erhielt. Unten am Scheinrand steht in einem Banner: "Zusammenarbeit ist das größte / Gut für die meisten Menschen." Bei einigen Nominalen ist unter dem Schmuckrahmen in der rechten Ecke die Angabe der Druckerei zu finden. Abb. 2: Société Coopérative L'Union de Limoges, o. D., 20 Francs, Rückseite Die einheitliche Rückseite zeigt links fünf schreitende Frauen in fließenden Gewändern, eine von ihnen trägt eine Korngarbe im Arm, eine andere einen Korb mit Obst. In der rechten unteren Ecke sitzt schließlich ein nackter Knabe, der ein Band in den Händen hält mit der Aufschrift „Einer für alle / alle für einen". Zwischen den dargestellten Figuren sind im Hintergrund verschiedene Firmengebäude zu sehen. Das obere rechte Eck wird durch den folgenden Text ausgefüllt: "Genossenschaft mit beschränkter Haftung / mit veränderbarem Personal und Kapital / Gegründet in Limoges, 20. November 1881 / Endgültig konstituiert am 22. August 1886 / Hauptgeschäftsstelle Rue de la Fonderie 14, Limoges / Der Administrator – Der Kassierer". Der Text auf der Vorderseite deutet darauf hin, dass es sich bei den Gutscheinen um Urkunden handelt, die einen Anspruch auf eine jährliche Gewinnausschüttung verbriefen. Gegen ihre Rückgabe konnten Waren in den firmeneigenen Verkaufsstellen erworben werden. Da der Druck der Bons auf sehr dünnem Papier ohne Wasserzeichen erfolgte, ist davon auszugehen, dass sie nicht für den eigentlichen Geldverkehr bestimmt waren. Die Bons müssen vor 1932 gedruckt worden sein, da der Straßenname sonst aktualisiert worden wäre. Sie waren sicherlich aber noch Ende der 1930er-Jahre im „Umlauf“, zumindest lässt dies ein 100-Francs-Gutschein vermuten, der mit einem Stempel vom 10. Juni 1939 vorliegt. Es bleibt anzumerken, dass von der Société Coopérative L'Union de Limoges auch undatierte Gutscheine über ein und zwei Kilogramm Weißbrot existieren. Heute gehört die Genossenschaft zur Coop Atlantique, einem Zusammenschluss regionaler Kooperativen. Uwe Bronnert Abb. Uwe Bronnert
- Rund ums Geld: Papel de Fianzas
In vielen Sammlungen, die spanisches Papiergeld enthalten, finden sich oft auch geldscheinähnliche Papiere, die mit „Papel de Fianzas“ überschrieben sind. Was hat es mit diesen Scheinen auf sich? Die Übersetzung ins Deutsche ist hier wenig hilfreich, lautet sie doch nur „Papier der Kautionsanleihe“. Diese Scheine wurden mit verschiedenen Ausgabedaten auf festem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Alle Ausgaben sind identisch und unterscheiden sich nur in der Wertangabe, dem Ausgabedatum, der Angabe der Rechtsgrundlage und in geringfügigen Farbabweichungen. Die Vorderseite zeigt in einem Schmuckrahmen, in dessen Ecken die Wertzahl gedruckt ist, die Überschrift „PAPEL DE FIANZAS“, es folgen fünf Textzeilen: El Instituto Nacional de la Vivienda pagara al portador la cantidad de CINCO pesetas den concepto de devolución de fianza con arreglo al Decreto de 26 de Octubre de 1939 Madrid 1.o de Enero de 1940 Das Nationale Wohnungsinstitut zahlt dem Inhaber den Betrag von FÜNF Peseten als Rückerstattung der Kaution gemäß dem Dekret vom 26. Oktober 1939 Madrid, 1. Januar 1940 Bei den späteren Ausgaben wir auf das Dekret vom 11. März 1949 Bezug genommen und die entsprechenden Ausgabedaten angegeben. Unter dem Textblock hat auf der linken Seite der Institutsdirektor unterschrieben, in der Mitte das Symbol des INV, rechts die Unterschriften des Depositario (Verwahrer) und des Interventor (Rechnungsprüfers). Der Unterdruck zeigt das Wappen des Nationalen Spaniens sowie ein Flächenmuster. Die Rückseite wird von der Seitenansicht eines nach rechts blickenden behelmten Frauenkopfes bestimmt, das sich in einem Oval befindet. Links und rechts davon die Wertzahl in einer Guilloche. Das Oval wird wiederum von einem Schmuckrahmen eingeschlossen. Im oberen Teil „INSTITUTO NACIONAL DE VIVIENDA“ und im unteren Teil „PAPEL DE FIANZAS“. Über und unter der Wertzahl befindet sich jeweils eine siebenstellige Kennnummer mit teilweise vorgesetztem Buchstaben. Zumindest bei der ersten Ausgabe wurden zwei verschiedene Nummeratoren verwendet. Der spanische Bürgerkrieg (1936–1939) hatte schwere Schäden an vielen Wohngebäuden hinterlassen. Ihre Wiederherstellung erforderte die notwendigen finanziellen Mittel. Um die Arbeiten zu koordinieren, wurde am 19. April 1939 das Instituto Nacional de la Vivienda (INV) gegründet. Es unterstand zunächst der Gewerkschaftsorganisation. Ab 2. Januar 1942 war das Arbeitsministerium zuständig. Die Leitung des INV wurde dem Bergbauingenieur Federico Mayo Gayarre (1894–1954) übertragen, der während des Bürgerkriegs zum Kapitän der Ingenieure ernannt wurde. Er hatte die Position des Generaldirektors von der Gründung des Instituts bis zu seinem Tod im Jahr 1954 inne. Diese Behörde war für die Genehmigung von Bauvorhaben und für die Überwachung der Nutzung und Vergabe von Sozialwohnungen zuständig, ferner verhängte es bei Verstößen Bußgelder und emittierte die Papel de Fianzas. Es ist erstaunlich, dass heute die Bedeutung der Scheine bei spanischen Sammlern und Händlern weitgehend in Vergessenheit geraten ist. Im Dekret vom 11. März 1949 über Mietpapiere ist nachzulesen, dass jeder Mieter von Wohnungen oder Geschäftsräumen sowie bei ergänzenden Lieferungen und Leistungen, die die Mietsache betrafen (z. B. Strom, Gas, Wasser), eine Kaution in Höhe einer Monatsmiete an den Vermieter zahlen musste. Bei Geschäftslokalen betrug die Kaution sogar zwei Monatsmieten. Der Vermieter hatte dieses Geld an die INV abzuführen und zur Kontrolle gleichzeitig den Mietvertrag einzureichen. Im Gegenzug erhielt er von der INV unverzinsliche Scheine der Kautionsanleihe, eben die „Papel de Fianzas“, die er dann an die Mieter weiterreichte. Erst nach Beendigung des Mietverhältnisses wurde gegen Rückgabe der Scheine die Kaution erstattet. Mit den eingesammelten Kautionen konnten nun Wohnungsbauprojekte gefördert werden. Die Papel de Fianzas wurden in den Werten tausend, fünfhundert, einhundert, fünfzig, zehn und fünf Pesetas ausgegeben und entsprechend mit Clase Especial, A, B, C, D und E bezeichnet und fortlaufend nummeriert. Emittiert wurden Anleihen mit unterschiedlichem Datum. Mir sind folgende Ausgabedaten bekannt: 1. Januar 1940, 1. Juni 1954, 18. Juni 1958, 24. Juli 1959, 9. Juni 1960, 1. Februar 1962, 1. Dezember 1963, 2. Januar 1965, 1. Februar 1966, 1. Februar 1967 und 2. Januar 1969. Obwohl die INV 1977 aufgelöst wurde, gab man weiterhin Kautionsanleihen aus, so mit dem Datum vom 1. Juni 1979 und 1. Dezember 1980. Eine spätere Ausgabe vom 1. Oktober 1982 nennen als das „Instituto para la Promocion Publica de la Vivienda“ (Institut für die öffentliche Wohnraumförderung) als Emittenten. Hin und wieder liest man, dass vor allem in der Nachkriegszeit die niedrigen Stücklungen der Papel der Fianzas aufgrund fehlender Banknoten auch als Papiergeld verwendet wurden. Amtlich Belege hierzu sind mir allerdings nicht bekannt. Auch scheint eine Verwendung als Geld wenig plausibel, denn obwohl die Kautionsanleihestücke Inhaberpapiere sind, erhielt man sein Geld doch nur, wenn man die Wohnung aufgab. Während die Papel de Fianzas mit dem Datum vom 1. Januar 1940 noch häufiger anzutreffen sind, sind die anderen Ausgaben nur schwer zu bekommen. Darüber hinaus weisen die meisten Scheine Löcher durch Heftklammern auf, da sie an Dokumenten des INV geheftet waren. Text und Abb. Uwe Bronnert












