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- Aus privaten Sammlungen: 1 Million Mark der Reichsbahndirektion Elberfeld von 1923 in Sütterlin-Schrift
Auf dem Höhepunkt der Inflation in der jungen "Weimarer Republik" gaben nicht nur Länder, Provinzen, Bezirke, Kreise, Städte, Banken, Sparkassen, Handelskammern, private Firmen und andere Emittenten Notgeld aus, sondern auch die Deutsche Reichsbahn und die Reichspost mit angeschlossenen Dienststellen. Für die Deutsche Reichsbahn gab der Reichsverkehrsminister in Berlin Notgeldscheine aus, die an allen Reichsbahn- und ab September 1923 auch an allen öffentlichen Kassen im gesamten Reich gültig waren. Zusätzlich gaben auch die Zweigstelle des Reichsverkehrsministerium für Bayern, die verschiedenen Reichsbahndirektionen sowie einzelne Eisenbahn-Kassen und private Bahnunternehmen Notgeldscheine in Umlauf. Hierzu gehören auch die Ausgaben der Reichsbahndirektion Elberfeld (ab 1929 zu Wuppertal). Eine Besonderheit der Elberfelder Reichsbahn-Scheine besteht darin, dass die ersten beiden Ausgaben über je 1 Million Mark mit Datum vom 11. August 1923 in Sütterlin-Handschrift ausgeführt sind (Druck schwarz mit Serie A und Druck rotbraun mit Serie B). Damit gehören sie zu den nur wenigen Notgeldscheinen jener Zeit, die aus einer schier unüberschaubaren Menge von Notgeldemissionen durch die Art ihrer Herstellung auf handschriftlicher Grundlage zu Besonderheiten werden. Objekttyp: Gutschein (Notgeldschein) Sammlung: Archiv für Geld- und Zeitgeschichte (Sammlung Grabowski) Authentizität: Original (Abbildungsvorlage für Katalog) Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Freistaat Preußen, Rheinprovinz, Elberfeld Emittent: Reichsbahndirektion Elberfeld Nominal: 1 Million Mark Datierung: 11. August 1923 Vorderseite: Text, Amts-Siegel und Unterschrift Druck rotbraun. Legende: Gutschein der Reichsbahndirektion Elberfeld (links und rechts schräg: 1000 000 | Mark) | über | Eine Million Mark | Dieser Gutschein wird von allen Reichsbahnkassen (Hauptkasse, | Stations-, Güter-, Fahrharten- u. Gepäckkassen) des Direktions- | bezirks Elberfeld in Zahlung genommen. Er verliert mit dem 30. September 1923 seine Gültigkeit. | Elberfeld, den 11. August 1923. – Reichsbahndirektion | Nachahmung – strafbar. Rückseite: unbedruckt Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: ca. 160 mm x 96 mm Druck: Unbekannt Nummerierung: B Nr. (rotbraun) 06962 (rot), KN 6 mm eng Umlauf: August/September 1923 Zitat : Nr. 6.2b (Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost, S. 72) Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Müller/Geiger/Grabowski: Deutsches Notgeld, Band 13: Das Papiergeld der deutschen Eisenbahnen und der Reichspost Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-580-0 Auflage: 2. Auflage 2016 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 344 Preis: 39,90 EUR Zur Leseprobe Zum Shop Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Verunstaltete Bundesbanknoten
Der Golfkrieg und politische Parolen auf DM-Banknoten Anfang der 1990er Jahre. Am 15. April 1991 wandte sich die Deutsche Bundesbank mit einem Problem an das Bundesministerium der Justiz in Bonn, das ihr große Kopfschmerzen verursachte. Seit Wochen tauchten immer mehr Bundesbanknoten im Verkehr auf, die mit politischen Parolen verunstaltet waren. Zwar waren auch schon früher hin und wieder Banknoten mit Firmenreklame und politischen Parolen wie z. B. „Fort mit Pershing“ , „Keine Startbahn West“ oder „Aktiver Widerstand – Erste Bürgerpflicht“ überdruckt worden, dabei hatte es sich aber um Einzelfälle bzw. örtlich begrenzte Aktionen gehandelt. [1] „Die ‚Stempel-Aktionen‘ der letzten Wochen waren demgegenüber jedoch systematisch auf breiter Front über das gesamte Bundesgebiet organisierte Aktionen, die insbesondere von bestimmten Gruppierungen an Universitäten und Schulen sowie von kirchlich orientierten Gruppen ausgingen. … Vielfach wurde öffentlich zu Stempelaktionen aufgerufen, bei denen dann gemeinschaftlich größere Mengen von Banknoten gestempelt wurden. Die auf diese Weise verunstalteten Banknoten wurden anschließend von den Inhabern in den Verkehr gegeben.“ [2] Abb. 1: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1980, 10 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Abb. 2: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1960, 20 DM, Vorderseite mit Aufschrift. Ausgelöst wurden diese Aktionen durch den Zweiten Golfkrieg, die Parolen lauteten etwa „Kein Geld für den Krieg“, „Kein Geld für Öl“, „Kein Blut für Öl“, „Politiker in die Wüste“, „KEIN Krieg => Frieden “. „Kein deutsches Geld für Krieg!“ oder „Keine Zerstörung dieser Welt wegen Macht und Geld“. Am 2. August 1990 überfiel der Irak das benachbarte Emirat Kuwait. Noch am gleichen Tag verurteilte der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen die Invasion und forderte einen „sofortigen und bedingungslosen Rückzug“. Gleiches galt auch für die Mehrheit der Staaten der Arabischen Liga. Am 6. August verhängte der UN-Sicherheitsrat ein Wirtschafts-, Finanz- und Militärembargo gegen den Irak. Da der Irak mit dem Einmarsch in Kuwait sowohl das regionale Gleichgewicht als auch die globale Energieversorgung bedrohte, ermächtigte die UN-Vollversammlung mit der Resolution 678 vom 29. November 1990 die UN-Mitgliedsstaaten „alle notwendigen Mittel“ einzusetzen, falls die irakischen Truppen Kuwait nicht bis zum 15. Januar 1991 verlassen haben. Während der Vorbereitungen zur Resolution hatten die USA ein Militärbündnis aus insgesamt 34 Staaten geschmiedet, das in Kuwait eingreifen sollte. Das mit Abstand größte Truppenkontingent stellte die USA, zu den wichtigsten Koalitionsstreitkräften gehörten Großbritannien, Saudi-Arabien, die Türkei, Ägypten, Syrien und Frankreich. Deutschland stellte keine Soldaten für die Interventionsstreitkräfte, lieferte jedoch Rüstungsmaterial und beteiligte sich finanziell mit rund 17 Mrd. DM. Nach Ablauf des UN-Ultimatums griffen die alliierten Truppen in der Nacht zum 17. Januar 1991 den Irak und die irakischen Streitkräfte in Kuwait an – dies war der Beginn der Aktion „Desert Storm“ (Wüstensturm). Am 24. Februar marschierten alliierte Bodentruppen in Kuwait ein und besetzten das Land. Einen Tag nach Einnahme der Hauptstadt Kuwait City am 28. Februar, erkannte der Irak die UN-Resolutionen an und US-Präsident Bush verkündete eine Waffenruhe. Friedensverhandlungen wurden aufgenommen. Erst am 12. April 1991 trat offiziell ein Waffenstillstand im Golfkrieg in Kraft. Die Zahl der Golfkriegsopfer ist umstritten. Nähere Angaben gibt es nur für die Streitkräfte der Alliierten: 237 Tote und 776 Verwundete bei den Kampfhandlungen; bei Unfällen starben 138 Soldaten und 2.978 wurden verletzt. Auf irakischer Seite reichen die Schätzungen von 1.500 bis 200.000 getötete Soldaten. Seriöse Wissenschaftler gehen von 25.000 bis 75.000 aus. Die so beschrifteten und mit Stempeln versehenen Banknoten lösten unter den Bürgern eine gewisse Unruhe aus. Man fragte sich, „ob diese Noten durch die Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben oder ob sie trotz dieser Verunstaltung noch als gesetzliche Zahlungsmittel dem unbegrenzten Annahmezwang nach § 14 Abs. 1 Bundesbankgesetz unterliegen.“ Die Bundesbank stellte sich auf den Standpunkt , „dass die Noten in Anbetracht der groben Verunstaltung ihre Geldeigenschaft verloren haben, also niemand verpflichtet ist, solche Noten als Zahlungsmittel anzunehmen.“ Allerdings stünde dem Inhaber einer solchen Note ein Anspruch auf Ersatzleistung gemäß § 14 Abs. 3 Bundesbankgesetz zu – also der Austausch der „beschädigten“ Note. Bei den „Tätern“, die die Noten mutwillig beschädigt haben, sehe es natürlich anders aus. Sie hätten ihren Erstattungsanspruch verwirkt. „Diese Ausnahme spielt jedoch praktisch keine Rolle, da im Regelfall nicht bewiesen werden kann, daß es sich bei den Vorlegern solcher Noten um die jeweiligen ‚Täter‘ handelt“ , so der Verfasser des Schreibens. Die Deutsche Bundesbank suchte verzweifelt nach rechtlichen Möglichkeiten, den „Tätern“ das Handwerk zu legen. Im Brief wird im Juristendeutsch der damalige Rechtszustand so beschrieben: „In Anbetracht der erheblichen Dimension, die die Verunstaltung von Bundesbanknoten in letzter Zeit angenommen hat, halten wir es für sehr abträglich, daß es nach geltendem Recht keine Handhabe gibt, gegen die Verunstaltung der staatlichen Zahlungsmittel vorzugehen. Das Strafrecht (vgl. insb. §§ 88, 90 a, 303, 304 StGB) gibt hier tatbestandlich nichts her. Im geltenden Ordnungswidrigkeitenrecht gibt es zwar den § 118 OWiG (‚Belästigung der Allgemeinheit‘); es ist jedoch zweifelhaft, ob in dem Verunstalten von Banknoten durch das Bestempeln mit politischen Parolen, die oft an sich ein zu billigendes Anliegen (Umweltschutz, Eintreten für den Frieden) zum Ausdruck bringen, eine ‚grob ungehörige Handlung‘ gesehen werden kann. Ferner dürfte die Deutsche Bundesbank auch nicht aufgrund urheberrechtlicher Vorschriften vorgehen können. Sie nimmt zwar für sich das ausschließliche urheberrechtliche Verwertungsrecht am Bild der Bundesbanknoten in Anspruch (etwa im Zusammenhang mit dem Vorgehen gegen unzulässige Banknotenabbildungen nach § 128 OWiG), § 14 Urheberrechtsgesetz schützt jedoch ein Werk gegen Entstellung nur insoweit, als es um die geistigen oder persönlichen Interessen am Werk geht. Uns geht es im Kern jedoch nicht um die Erhaltung des Banknotenbildes, sondern um die reibungslose Funktion des Zahlungsverkehrs. Schließlich haben wir keinerlei Einfluß darauf, ob eventuell Länderpolizeibehörden unter polizeirechtlichen Gesichtspunkten gegen die in Rede stehenden Stempelaktionen oder sonstige Verunstaltungen von Banknoten vorgehen könnte. Uns ist von einem derartigen Vorgehen der Polizei auch nichts bekannt geworden.“ Nach Meinung der Bundesbank, war es ein untragbarer Zustand, dass nach geltendem Recht keine Möglichkeit bestand, gegen den Missbrauch des staatlichen Geldes als Medium für politische Meinungsäußerungen einschreiten zu können. Die bestehende Gesetzeslücke sollte durch entsprechende Vorschriften im OWiG geschlossen werden, dazu machte die Bundesbank gleich einen entsprechenden Vorschlag: Verunstaltung von Papiergeld (1) Ordnungswidrig handelt, wer unbefugt Papiergeld verunstaltet, indem er es bedruckt, beschriftet, bemalt oder sonstwie sein äußeres Bild beeinträchtigt. (2) Absatz 1 gilt auch für Papiergeld eines fremden Währungsgebietes. (3) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden. Die Bundesbank wies auch darauf hin, dass es in anderen Ländern entsprechende Bestimmungen gäbe. Als Beispiel wurden die §§ 4 und 6 eines belgischen Dekrets des Finanzministers vom 23. Dezember 1988 (N 88 – 2279) angeführt, wonach „mit Gefängnis von acht Tagen bis zu drei Monaten und einer Geldstrafe von sechsundzwanzig bis tausend Francs oder einer dieser beiden Strafen … bestraft [wird], der ein Geldzeichen, das in Belgien oder im Ausland gesetzliches Zahlungsmitte ist, als Träger von Werbezwecken dienenden oder sonstigen Mitteilungen benutzt oder es mutwillig beschädigt, beschmutzt, überdruckt oder dessen Verwendung als Zahlungsmittel unmöglich macht oder erschwert.“ Im Bundesjustizministerium erkannte man zwar den Wunsch der Bundesbank nach einer Regelung des Problems an, bezweifelte jedoch, dass ein „Bedürfnis für die Schaffung eines entsprechenden neuen Ordungswidrigkeiten-Tatbestandes“ bestehen würde und hatte Bedenken „gegen eine Regelung im Gesetz über Ordnungwidrigkeiten …, da dieses Gesetz im wesentlichen die allgemeinen materiell- und verfahrensrechtlichen Vorschriften für Ordnungswidrikeiten regelt und in §§ 111 bis 131 lediglich solche Tatbestände aufführt, für die bei der Abschaffung der früheren Übertretungstatbestände kein anderer Standort gefunden werden konnte. Mit weiteren Bußgeldtatbeständen sollte dieses Gesetz nicht mehr befrachtet werden.“ [3] Dr. Katholnigg regte im Schreiben an das Bundesfinanzministerium an, im Gesetz zur Änderung des Bundesbankgesetzes, das zurzeit im Bundesfinanzministerium erarbeitet würde, einen entsprechenden Bußgeldtatbestand in § 14 aufzunehmen. [4] Da die Angelegenheit nicht vorankam, erkundigte sich die Bundesbank am 23. Dezember 1991 beim Bundesjustizministerium nach dem Stand der Dinge. Um eine Entscheidung herbeizuführen, wandte sich die zuständige Fachabteilung im Ministerium an den Finanzminister. [5] Er entschied am 21. Februar 1992 folgender Maßen: „Die Frage einer gesetzlichen Regelung, aufgrund der gegen den von Zeit zu Zeit auftretenden Mißbrauch des staatlichen Geldes als Medium insbesondere für politische Äußerungen eingeschritten werden kann, wurde mit dem Bundesministerium der Justiz bereits bei der Beratung des Gesetzesentwurfs der Bundesregierung zur Änderung des Bundesbankgesetzes im letzten Jahr mehrfach erörtert. Damals hatte ich die Auffassung vertreten daß Die von der Deutschen Bundesbank vorgeschlagene Regelung aus meiner Sicht sachgerecht und wünschenswert ist, Die gesetzliche Regelung aus rechtssystematischen Gründen nicht im Bundesbankgesetz vorgenommen werden sollte. An dieser Auffassung hat sich nichts geändert.“ [6] Mit Schreiben vom 26. März 1992 lehnte das Ministerium endgültig das Ersuchen der Bundesbank ab. Allerdings könne die Bank den Gesetzesvorschlag weiterverfolgen, „falls .. [man] das Bedürfnis dafür im Sinn der ‚Blauen Prüfungsfragen‘ rechtfertigen .. [könne].“ [7] Nach einem handschriftlichen Vermerk vom 5. April 1993 bestand in der Angelegenheit aus Sicht der Bundesbank kein Handlungsbedarf mehr: „Die Bundesbank wird auf die Sache zurückkommen, wenn Verunstaltungen sich erneut häufen und eine Gesetzesänderung erforderlich sein sollte.“ Damit war die Angelegenheit endgültig vom Tisch. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Alle Angaben nach der Akte des Bundesarchivs. BA Koblenz, B126/346138. [2] Brief der Deutschen Bundesbank vom 15. April 1991 an das Bundesministerium der Justiz, Abteilung II. [3] Dr. Katholnigg antwortete am 12. Juni 1991 der Bundesbank. [4] Schreiben vom 12. Mai 1991. [5] Schreiben vom 10. Januar 1992. [6] Brief des Bundesministers der Finanzen an den Bundesminister der Finanzen vom 21. Februar 1992 [7] Die blauen Prüffragen sind ein Instrument zur Überprüfung von neuen Vorschriften auf ihre Notwendigkeit, Wirksamkeit und Verständlichkeit. Diese Fragen sollen sicherstellen, dass jede neue Regelung tatsächlich erforderlich ist und ihren Zweck erfüllt. Hier sind die Hauptkriterien: Notwendigkeit: Ist die neue Vorschrift wirklich notwendig? Gibt es keine anderen Mittel, um das gleiche Ziel zu erreichen? Wirksamkeit: Wird die Vorschrift die gewünschten Ergebnisse erzielen? Sind die Maßnahmen geeignet, um das Problem zu lösen? Verständlichkeit: Ist die Vorschrift klar und verständlich formuliert? Können die Betroffenen die Regelungen leicht nachvollziehen? Diese Kriterien helfen dabei, die Qualität und Effizienz von neuen Vorschriften zu verbessern und unnötige Bürokratie zu vermeiden.
- Leserpost: Nicht im "Keller-Katalog"!
Sehr geehrter Herr Grabowski, heute sende ich Ihnen Abbildungen von drei Notgeldscheinen, die nicht im Katalog zum Notgeld der Hochinflation von Dr. Arnold Keller aufgeführt sind. Der Schein aus Schladern wurde bei ebay angeboten. Herzliche Grüße aus Berlin T. Neldner Nieder-Marsberg in Westfalen: 50 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Nieder-Marsberg in Westfalen: 500 Millionen Mark des Spar- und Darlehnskassen-Vereins vom 15. September 1923, Druck einseitig. Schladern (Sieg): 2 Millionen Mark der Elmore's Metall-Aktien-Gesellschaft vom 17. August 1923. Antwort der Redaktion Vielen Dank für die Meldung der nicht bei Keller verzeichneten Ausgaben. Solche Meldungen sind immer von Interesse, besonders natürlich für Heimatsammler. Übrigens: Nachdem der zweibändige Nachdruck des "Keller-Katalogs" (Deutsches Notgeld, Band 7+8: Das Notgeld der deutschen Inflation 1923) schon seit 2020 ausverkauft war und es immer wieder Nachfragen durch Sammler gab, gibt es nun ganz aktuell seit 20. August 2024 eine neue Auflage in einem Band. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Arnold Keller: Deutsches Notgeld, Band 7+8: Die Notgeldscheine der deutschen Inflation 1923 Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-257-1 Auflage: 2. Auflage 2024, Reprint der Originalausgabe von 1958 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 1236 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop
- Teutoburger Münzauktion 165: Vorschau auf die Banknoten-Auktion am 16. September 2024
Am Montag, den 16. September 2024, findet mit der Auktion 165 eine neue Spezialauktion zum Thema Papiergeld mit über 600 Losen der Teutoburger Münzauktion statt. Hier geht es direkt zur Banknoten-Auktion 165! Nachstehend möchten wir einige Beispiele aus der Auktion zeigen. Los 7140 Banknoten, Ausland, Färöer-Inseln: Pick 28 Ausruf: 1.000 EUR Los 7179 Banknoten, Ausland, Französ. Somaliland, Dschibuti: Pick 10As SPECIMEN der Banque de l´Indochine, 1000 Francs o.D. (1938), mit Perforation SPECIMEN und KN O. 00000. PMG Grading 66 Gem Unciculated TOP POP Ausruf: 1.000 EUR Los 7275 Banknoten, Ausland, Schweiz: Pick 79a 1000 Franken 2017. PMG Grading 67 Suberb Gem Unc EPQ Ausruf: 1.300 EUR Los 7324 Banknoten, Altdeutschland, Anhalt, Gesamtstaat, Herzogtum (ab 1863): Pick S140, Grabowski/Kranz 41 100 Mark 1.7.1874. Anhalt-Dessauische Landesbank. rechts oben 2cm eingerissen, mittig oben eingerissen und hinterklebt, sonst II, äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7371 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945: Rosenberg 136, Grabowski DEU-169 50 Billionen Mark 10.2.1924. Serie A. II+, leicht stockfleckig und Ecke unten links geknickt, äußerst selten Ausruf: 2.500 EUR Los 7376 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945: Rosenberg 149, Grabowski WBN-7a Schatzanweisung zu 8,40 Mark Gold = 2 Dollar 25.8.1923. Ein Siegel und handschriftliche Unterschrift. Wz. HVDS-Kreismuster, KN 7-stellig. I-, leicht stockfleckig, äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7394 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Deutsches Reich, 1871-1945, Länderbanknoten, 1874-1925: Rosenberg 738, Grabowski BAY-25 50 Reichsmark der Bayerischen Notenbank 1.9.1924. Serie C. III, Klebereste der Bayerischen Notenbank auf Vs., äußerst selten Ausruf: 1.000 EUR Los 7431 Banknoten, Die deutschen Banknoten ab 1871 nach Rosenberg, Westliche Besatzungszonen und BRD, ab 1948: Rosenberg 246a, Grabowski WBZ-9a 20 Deutsche Mark (Liberty) o.D. (1948). Serie C/A. Platte 28. I, selten in dieser Erhaltung Ausruf: 1.000 EUR Los 7516 Banknoten, Deutsches Notgeld und KGL, Buchenwald (Thüringen): Rosenberg 246a, Grabowski La 1, 2, 3, 4 RRRR Langenwerke A.-G. Langensalza, Belei III Niederorschel, 0,5, 1, 2 und 5 RM o.D. (1944). Gutscheine zum Einkauf in der Lager-Kantine. Komplette Serie. Alle Scheine im Katalog „Geld des Terrors“ von Grabowski abgebildet. I / I-, von größter Seltenheit Ausruf: 2.000 EUR Los 7595 Banknoten, Lots, Deutschland Kriegsgefangenenlager, hochinteressanter Händlernachlass von ca. 620 Scheinen im Leuchtturm Album. Darunter viele Spitzenstücke gesichtet, meist schon nach Tieste bestimmt und ausgepriesen. Ein Geschenk für den Wiederverkäufer. Unbedingt besichtigen. unterschiedlich erhalten Ausruf: 7.000 EUR Hier geht es direkt zur Auktion: https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/auktion/10693/ Hier geht es direkt zum Papiergeld-Teil 165. Teutoburger Auktion: https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/suche/10693/seite/1/?lot_range=7101-8000 Teutoburger Münzauktion GmbH https://www.teutoburger-muenzauktion.de/de/ Hans-Ludwig Grabowski
- Lexikon: Kolberg
Kolberg (Colberg) war bis 1945 eine deutsche Hafenstadt der ehemaligen preußischen Provinz Pommern an der Ostsee. Beim Vormarsch der napoleonischen Truppen wurde Kolberg Anfang 1807 von den Franzosen eingeschlossen und belagert. Die Kämpfe zwischen den Belagerern und den Preußen unter dem damaligen Major von Gneisenau endeten am 2. Juli 1807 aufgrund des bereits am 21. Juni nach der Schlacht von Friedland abgeschlossenen Waffenstillstands. Bis dahin hatte sich Kolberg gegen die feindliche Belagerung halten können. Ein Mangel an Münzen in der eingeschlossenen Stadt führte in den letzten Tagen der Belagerung zur Ausgabe von Notgeld in den Werten zu 2, 4 und 8 Groschen. Von diesen von Schülern des Lyzeums der Stadt mit Tinte geschriebenen Kupons aus Karton gibt es zwei Ausgaben, die sog. "Kommissions-Kupons", für deren Ausgabe eine Kommission verantwortlich war (6 Handunterschriften: Harder, Dresow, Zimmermann, Schröder, Hentzsch und Witt) sowie die sog. "Meinecke-Kupons", deren Ausgabe vom Kriegs- und Domänenrat Meinecke veranlasst wurde (3 Handunterschriften: Michaelis, Liebeherr, Mützell). Colberg: Kommissions-Kupon zu 2 Groschen 1807, Vorder- und Rückseite. Colberg: Meinecke-Kupon zu 8 Groschen 1807, Vorder- und Rückseite. Die Kupons wurden ab dem 26. Juni 1807 hergestellt und ab dem 29. Juni – zum Teil aber auch erst nach der Belagerung – ausgegeben und bis zum 1. Juni 1808 eingelöst. Insgesamt wurden Kupons für rund 5.200 Taler ausgegeben und zwar 13.000 Stück zu 2 Groschen, 7.400 zu 4 Groschen und 8.650 zu 8 Groschen. Nicht eingelöst wurden Kupons im Wert von 89 Talern und 10 Groschen. Von Gneisenau selbst erwähnte die Herstellung der Kupons in einem Brief an Chazot vom 28. Juni 1807: Nun präge ich Papiergeld von meiner Fabrikation und eine Belagerungsmünze. Sogar zur Falschmünzerei habe ich meine Zuflucht genommen. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski / Kranz: Das Papiergeld der altdeutschen Staaten Geldscheine der Staaten auf dem Gebiet des 1871 gegründeten Deutschen Reichs von den Anfängen bis zum Ende des 19. Jahrhunderts Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-188-8 Auflage: 1. Auflage 2020 Format: 17 x 24 cm Abbildungen: durchgehend farbig Cover-Typ: Hardcover Seitenanzahl: 344 Preis: 69,00 EUR Leseprobe Zum Shop
- Keimfrei gebügelt: 10 DM mit einem besonderen Stempel
In den 1950er Jahren wuchs die Wirtschaft der Bundesrepublik sehr schnell. In den Wirtschaftswunder-Jahren herrschte Vollbeschäftigung und den Unternehmen fehlten Arbeitskräfte, die man im Ausland anzuwerben suchte. [1] Anfang der 1970er Jahre zog es Tausende Gastarbeiter nach Deutschland. Unter ihnen Ejub Hodzaj aus Trnja (Gemeinde Ejakowveca) im heutigen Kosovo. Der 22jährige Jugoslawe brach am 11. März 1972 in Kamarak auf. Mit der Eisenbahn ging es über Belgrad zunächst nach München und weiter nach Rosenheim, wo er am 12. März ankam. Da er dort seinen Bekannten nicht antraf, setzte er seine Reise fort und erreichte am 13. März 1972, einem Montag, gegen 21 Uhr Hannover. Die folgenden zwei Nächte fand er Unterschlupf bei zwei Landsleuten. Am 15. März reiste er weiter nach Wolfsburg, wo er die Nacht bei einem Bekannten in einem Gasthof unterkam. Bereits am nächsten Tag kehrte er jedoch nach Hannover zurück und übernachtete in einem Wohnheim. Am nächsten Morgen, dem 17. März, machte er sich auf und sprach beim Arbeitsamt wegen Arbeit vor. Die nächsten Nächte konnte er bei einem ehemaligen Arbeitskollegen in einem anderen Wohnheim schlafen. Durch Vermittlung erhielt er bei einer Baufirma Arbeit und konnte am 20. März anfangen. Gleichzeitig fand er eine Unterkunft in eine Wohnung in der Kaplanstraße 2, in der bereits ein Deutscher, zwei Türken und ein Italiener lebten. Einem Vorarbeiter der Baufirma fiel am 22. März bei Hodzaj „ein Bläschen“ am Kinn auf. Der Mitarbeiter schickte Hodzaj zur Behandlung in die Praxis eines Hals-Nasen-Ohren-Arztes. Der riet ihm wegen des Exanthems [2] einen Hautarzt aufzusuchen, was er am nächsten Tag auch tat. Dieser verschrieb ihm gegen den Ausschlag eine Salbe, die er sich in einer nahegelegenen Apotheke besorgte. Da sich der Ausschlag verschlimmerte, besuchte er am folgenden Tag nochmals den Hautarzt. Schließlich verschlechterte sich sein Allgemeinzustand so sehr, dass der gerufene Notarzt Hodzaj mit Verdacht auf „schwere Windpocken“ in die Hautklinik Hannover-Linden einwies. Bei der Visite des Chefarztes am 27. März, der Patient hat eine Temperatur von 38 Grad, z. T. typische Hautveränderungen (Effioreszenzen) an Mundschleimhaut, Gesicht, Armen, Rücken und Beinen, kam dem Arzt der Verdacht, dass der Patient an Pocken (Variola vera) erkrankt sein könnte. Der Verdacht wurde gegen 20 Uhr vom Prof. Dr. Lies von der Tierärztlichen Hochschule Hannover bestätigt und auch das Hygiene-Institut der Universität Göttingen kam zum selben Ergebnis, sodass der Jugoslawe am 28. März in die Pockenbehandlungsstation Stolzenau verlegt wurde. Die mit den Namen Pocken, Blattern oder Variola bezeichnete Krankheit ist eine hochgradig ansteckende und schwere Infektionskrankheit, die durch Pockenviren (Orthopox variolae) vor allem durch Tröpfcheninfektion übertragen wird: Dabei gelangen die Viren über feinste Sekrettröpfchen mit der Luft, z. B. beim Sprechen, Niesen oder Husten von einem Menschen zum nächsten. Bereits wenige Viren reichen aus, um die Erkrankung hervorzurufen. Seltener breiten sich die Pocken über eine Schmierinfektion, also über infizierte Gegenstände, wie z. B. Bettwäsche, Kleidung oder Türklinken, aus. Die Inkubationszeit, also die Zeit von der Ansteckung bis zum Ausbruch der Erkrankung beträgt 7 bis 19 Tage. Für die Pockenerkrankung typisch sind Hautveränderungen, die verschiedene Stadien durchlaufen: kleine roten Punkte auf Zunge und Rachen – im Gesicht, Armen und Beinen bilden sich typische Papeln, die sich mit virushaltiger Flüssigkeit füllen – die Papeln werden zu Pusteln, die nach etwa fünf Tagen verkrusten – wenn der Schorf abfällt, bleiben deshalb Narben zurück. Drei Arten der Pockenerkrankung sind zu unterscheiden: Die meist tödlich verlaufenden „schwarzen Blattern“; die echten Pocken, bei den die Sterblichkeitsrate etwa 30 Prozent der Infizierten beträgt und schließlich die weißen Pocken, deren Krankheitsverlauf meist harmlos ist. Da es nicht möglich ist, das Pockenvirus im menschlichen Körper zu bekämpfen, ist die einzige wirksame Maßnahme die Vorbeugung gegen diese Erkrankung durch Impfung sowie die Isolierung möglicher infizierter Personen. Da Hodzaj lediglich einen an der Grenze zu Albanien gebräuchlichen Dialekt sprach, gestaltete sich die Kommunikation mit ihm recht schwierig, sodass seine Krankengeschichte und die Feststellung der Kontaktpersonen nur schwer zu ermitteln war. Man konnte nur erahnen, wie groß der Kreis der Kontaktpersonen 1. Grades sein würde, die ebenfalls wegen der Gefährlichkeit der Krankheit unter Quarantäne gestellt werden mussten. Als am Ostermontag fast alle ermittelten Kontaktpersonen 1. Grades als „abgesondert“ gemeldet wurden, hatte man insgesamt 665 Frauen, Männer und Kinder erfasst. Da in Stolzenau nur sechs Plätze zur Verfügung standen, mussten geeignete Einrichtungen gefunden werden, die die 665 Personen aufnehmen konnte. Eine davon war in Bredenbeck. Das Dorf liegt südlich von Hannover am nordöstlichen Rand des Deisters. Abb. 2.1: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1970, 10 DM, mit Stempel, Vorderseite. Abb. 2.2: Deutsche Bundesbank, 2. Januar 1970, 10 DM, Rückseite. Von hier stammen Bundesbanknoten mit einem blauen 58 mm x 28 mm großen Kastenstempel: Mit diesem Stempel wurden wohl die Geldscheine gekennzeichnet, die die isolierten Personen in die Quarantäne-Station mitbrachten und bei Verlassen hitzebehandelt wurden, um so jedes Ansteckungsrisiko auszuschließen. Es ist fraglich, ob diese Prozedur überhaupt notwendig war. Anlässlich der Corona-Pandemie wollten Experten der Europäischen Zentralbank in Zusammenarbeit mit der Abteilung für Medizinische und Molekulare Virologie der Ruhr-Universität Bochum (RUB) in einer Studie klären, wie lange Sars-Coronaviren auf Banknoten und Münzen infektiös sind. Das Ergebnis: Unter realistischen Bedingungen ist das Risiko, sich per Bargeld mit Sars-Cov-2 anzustecken, sehr gering. [3] Dies dürfte sicherlich auch bei Pockenviren zutreffend zutreffen. Die Pocken gehörten zu den größten Seuchen der Menschheit. Zwischen 1947 und 1972 kam es in Deutschland zu zwölf Pockenausbrüchen, bei denen insgesamt 95 Personen erkrankten, von denen 10 verstarben; 81 Erkrankte waren geimpft. Der letzte Ausbruch war der geschilderte Fall in Hannover. Dass es hier bei einer Erkrankung blieb und zu keiner Katastrophe kam, dürfte der Tatsache geschuldet sein, dass in Deutschland eine Impfpflicht gegen Pocken bestand. Die Weltgesundheitsorganisation (WHO) hatte ab 1967 eine weltweite Impflicht gegen Pocken vorgeschrieben. [4] Sieht man von einem Laborunfall 1978 ab, trat der letzte Pockenfall 1977 in Somalia auf, sodass am 26. Oktober 1979 die WHO die Welt für pockenfrei erklärte. Uwe Bronnert Literatur Miriam Funk, Pocken: Ausrotten durch Impfung, https://www.onmeda.de/krankheiten/pocken-id200321/ (29.07.2024). Julia Sasse u. H. R. Gelderblom, Pockenausbrüche nach dem zweiten Weltkrieg in Deutschland, in: Bundesgesundheitsblatt 2015, S. 730 – 737. Pocken in Hannover, Alarmeinsatz: Vorgeschichte und Ablauf, in: Deutsches Ärzteball, 69. Jahrgang / Heft 16, 20. April 1972, S. 943 – 947. Anmerkungen [1] Die Bundesregierung schloss daher am 20. Dezember 1955 mit Italien das erste Anwerbeabkommen ab. Es folgten Abkommen mit Griechenland und Spanien (1960), der Türkei (1961), Marokko (1963), Portugal (1964), Tunesien (1965) und dem damaligen Jugoslawien (1968). [2] „Ein Exanthem (von griechisch exantheo, ‚ich blühe auf‘; ἄνθος anthos, ‚Blume‘) ist ein akut auftretender Hautausschlag. Er tritt häufig bei infektiösen Allgemeinerkrankungen wie Masern, Röteln, Windpocken, Scharlach, Typhus, Hand-Fuß-Mund-Krankheit auf.“ (Wikipedia) [3] Kein besonderes Infektionsrisiko für Sars-Cov-2 durch Bargeld, < https://news.rub.de/presseinformationen/wissenschaft/2021-07-29-virologie-kein-besonderes-infektionsrisiko-fuer-sars-cov-2-durch-bargeld > (03.08.2024) [4] Am 18. April 1801 führte Johann Friedrich Küttlinger die erste erfolgreiche Pockenimpfung durch. Bereits am 26. August 1807 wurde in Bayern eine Impfpflicht eingeführt. In der Bundesrepublik endete 1976 die Impfpflicht und nur Wiederholungsimpfungen wurden bis 1983 durchgeführt.
- Aus privaten Sammlungen: Notgeldschein zu 20 Reichsmark 1945 aus Klingenthal
Spätestens seit Ende März/Anfang April 1945 war die Versorgung der Wirtschaft, der Verwaltung und vor allem der Bevölkerung mit Bargeld durch die Deutsche Reichsbank nicht mehr völlig gewährleistet. Die Reichsdruckerei in Berlin war ebenfalls nicht mehr in der Lage, ausreichend Geldscheine zu drucken und auszuliefern. So kam es zuerst im südwestdeutschen Raum zum spürbaren Mangel an Reichsgeld; es folgten zeitgleich die Vorbereitungen, der Druck und zum Teil die Ausgabe von Notgeld im Norden, in der Mitte und im östlichen Teil der immer kleineren unbesetzten Gebiete Deutschlands. Bei den 1945er Notgeldscheinen sind wenige Unikate nachweisbar, z. B.: 10 Reichsmark vom 19. April 1945 Kreisverband Waiblingen, 10 Reichsmark Sparkasse Postelberg vom 25. April 1945, 50 Reichspfennig Landkreis Bischofteinitz vom 28. April 1945, 2 und 5 Reichsmark Spar- und Girokasse Radeburg vom 30. April 1945, 50 Reichsmark Landkreis Schwarzenberg (Probedruck April 1945), 20 Reichsmark Kreisverband Crailsheim vom 5. Mai 1945, 5, 10, 20 und 50 Reichsmark Stadt Chemnitz 7. Juni 1945 und 20 Reichsmark Stadt Klingenthal. Die Serie der Stadt Klingenthal i. Sa., bestehend aus 5-, 20- und 50-RM-Scheinen, ist wie alle anderen sieben unterschiedlichen Notgeldausgaben in Sachsen interessant – und selten, wie der 50-RM-Schein aus Klingenthal auch. Der Schein, der 2013 in Kanada zum Kauf angeboten wurde, ist ebenso wie der vorgestellte 20er ein Unikat. Klingenthal (Stadtrecht ab Oktober 1919) wurde am 6./7. Mai 1945 von den Amerikanern besetzt. Die seit 1896 in der Oberen Marktstraße befindliche Druckerei Adolf Poller wurde im April 1945 von Max Jahn geführt. Gemeinsam mit dem Schriftsetzer Max Dörfel und dem Drucker Karl Glaß stellten sie die Klingenthaler Gutscheine im Buchdruck her: Vorderseite dreifarbig/Rückseite zweifarbig. Ein Druckereibetrieb findet sich heute nicht mehr unter dieser Anschrift. Es ist nicht bekannt, warum die andere und wirtschaftlich stärkere und von Gustav Bergmann geführte Druckerei nicht mit dem Auftrag für die Herstellung der Gutscheine betraut wurde. Neben dem Wappen ist das Rathaus der Stadt das Hauptmotiv auf allen drei Scheinen. Die Maße des Klischees sind bei den 5- und 50-RM-Scheinen stets 93 mm x 71 mm, beim 20-RM-Schein jedoch nur 92 mm x 69 mm. Das bedeutet, dass die Linien um die Zinkätzung für die Verwendung beim 20er mit einem Klischeehobel entfernt wurden. Eine plausible Erklärung für die Veränderung gibt es dafür nicht. Beim 5er wurde die Abbildung über den Linienrahmen hinaus abgedruckt, so dass es kein Platzproblem für die Einrichtung des Klischees gegeben hat. Wir wissen nicht, wie der vermutete 10-RM-Schein aussah; dort liegt möglicherweise der Schlüssel zu dieser Ursache. Abb. 1: Zeitgenössische Abbildung des Klingenthaler Rathauses neben der ev.-luth. barocken Rundkirche „Zum Friedefürsten“. Auf jeden Fall wurden die 20-RM-Scheine nach dem Druck der 5- und 50-RM-Gutscheine hergestellt. Die Gesamtmenge der gedruckten Klingenthaler Gutscheine könnte anhand der bekannten Kontrollnummern bei über 2,0 Mio. Reichsmark gelegen haben. Leider brachte eine Veröffentlichung in der Zeitung „Freie Presse“ (Lokales Vogtland/Oberes Vogtland) am 29. August 2013 keine weiteren Erkenntnisse. Die Mitarbeiter des Stadtarchivs der Stadt Klingenthal bedauerten, dass alle Recherchen ergebnislos waren; man schrieb aber: „Die Tatsache, dass es in Klingenthal Notgeld gab, ist mehreren Personen bekannt und einige Personen zeigten 5-RM- Scheine, die mit Ihren identisch sind.“ In lokalen Zeitungen wurde weder die Ankündigung der Notgeldausgabe, noch die Bekanntmachung einer Außerkurssetzung gefunden. Ratsprotokolle aus der Zeit von April bis Spätsommer 1945 sind nicht vorhanden. Die Unterschrift des Bürgermeisters Artur Schlott erscheint als Faksimile-Druck „Schlott“; er war Nachfolger des früheren Bürgermeisters Max Götzel. Objekttyp: Gutschein (Notgeldschein) Sammlung: Sammlung Michael H. Schöne Authentizität: Original Land/Region/Ort: Deutsches Reich, Land/Gau Sachsen, Landkreis Auerbach, Stadt Klingenthal Emittent: Stadt Klingenthal, Bürgermeister Nominal: 20 Reichsmark Datierung: 28. April 1945 Vorderseite: Text und Wertangabe im Rahmen, Abbildung des Rathauses, Stadtwappen Rückseite: S traftext (gleichlautend wie auf den Gutscheinen der Stadt vom 15. August 1923), Wertangabe Material: Papier ohne Wasserzeichen Format: 150 mm x 80 mm Druck: Druckerei Adolf Poller, Klingenthal Nummerierung: № 001290 in Rot Umlauf: 1945 Zitat : Nr. 182, in: „Zwischen den Fronten – Papiernotgeld 1945 in Deutschland“ (Schöne, 2014) Michael H. Schöne Wenn auch Sie ein besonderes Stück aus Ihrer Sammlung vorstellen möchten, dann schicken Sie einfach eine E-Mail an: info@geldscheine-online.com .
- Neue mongolische Gedenkbanknote
Die Bank der Mongolei hat eine neue Gedenkbanknote im Nennwert von 5000 Tugrik ausgegeben, um an den 100. Jahrestag der Gründung des modernen Bankensystems im Land zu erinnern. Die neue Banknote wurde auf Anordnung des Gouverneurs der Bank am 31. Mai 2024 (in geringer Stückzahl) in Umlauf gebracht. Die Banknoten wurden mit verbesserten Sicherheitsmerkmalen unter Verwendung modernster Technologien neu gedruckt, ohne dass die vom Parlament genehmigte Gestaltung des Grundtyps geändert wurde. Auf der Vorderseite ist Dschingis Khan prominent abgebildet. Die Rückseite zeigt einen Innenhof mit einer baumartigen Wasserfontäne. Die Vorderseite weist mehrere verbesserte Sicherheitsmerkmale auf, die auf dem neuesten Stand der Technik sind: ein unter UV-Licht sichtbares, dreifarbiges, versetztes mongolisches SOYOMBO-Nationalsymbol, ein farbwechselndes SPARK-Merkmal, das das Logo zum 100-jährigen Bestehen des modernen Bankensystems zeigt, und einen Reiter in der rechten unteren Ecke. Außerdem befindet sich ein taktiles Sicherheitsmerkmal mit sechs geprägten Linien am rechten und linken Rand der Banknoten, um Sehbehinderten zu helfen. Auf der Rückseite wurde der neueste maschinenlesbare, mikrooptische Sicherheitsfaden BREEZE® von Crane Currency eingesetzt. Donald Ludwig
- Leserpost: Bisher unbekannte Serie bei Thyssen-Notgeld von Mülheim-Ruhr 1922
Sehr geehrter Herr Grabowski, heute mal wieder etwas Ungelistetes – jedenfalls im Katalog von Manfred Müller von 2010 unter 3010.1 in der Form nicht aufgeführt: Serie PI und ohne KN. Herzliche Grüße aus Berlin T. Neldner 3010.1a: Mülheim-Ruhr, Thyssen & Co. AG, Gutschein über 100 Mark vom 8. September 1922 mit Serie PI und ohne Kontrollnummer. Antwort der Redaktion Diese Ausführung ist bislang tatsächlich nicht katalogisiert. Ich habe den Autor des Katalogs zum Deutschen Notgeld, Band 4: Die Notgeldscheine der deutschen Inflation (August 1922 bis Juni 1923) separat informiert, damit das bei einer möglichen neuen Auflage berücksichtigt werden kann. Wegen der fehlenden Kontrollnummer und Lochentwertung und der Stempelung "Ungültig" dürfte es sich wahrscheinlich um ein Muster handeln. Hans-Ludwig Grabowski Literaturempfehlung: Manfred Müller: Deutsches Notgeld, Band 4: Die Notgeldscheine der deutschen Inflation von August 1922 bis Juni 1923 Titel: Gietl Verlag ISBN: 978-3-86646-534-3 Auflage: 3. Auflage 2010 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: zahlreiche Schwarz-Weiß-Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 760 Preis: 39,90 EUR Leseprobe Zum Shop
- Lexikon: Koch, Dr. Richard
Dr. Richard Koch (*15. September 1834 Cottbus, ✝︎15. Oktober 1910 Berlin) war ein deutscher Jurist und Richter. Nach dem Studium der Rechtswissenschaft und Stellen als Hilfsrichter und Richter in Ratibor, Halberstadt, Danzig und Berlin wurde er 1870 Justitiar der Preußischen Bank und später der Deutschen Reichsbank. Dr. Richard Koch als Reichsbankpräsident im Jahr 1897, nach einem Gemälde von Max Koner (1854–1900). 1886 erhielt Richard Koch die Ehrendoktorwürde der Ruprecht-Karls-Universität Heidelberg. Von 1887 bis 1890 war er Reichsbankvizepräsident und von 1890 bis 1908 Präsident der Deutschen Reichsbank. Seine Unterschrift befindet sich auf den deutschen Reichsbanknoten von 1891 bis 1907. Deutsche Reichsbank: Reichsbanknote zu 1000 Mark vom 1. Juli 1898 (DEU-14). Die erste Unterschrift mittig unten links ist die des damaligen Reichsbankpräsidenten Dr. Richard Koch. Mit der Verabschiedung in den Ruhestand wurde Koch 1908 in den Adelsstand erhoben. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski / Mehlhausen: Handbuch Geldscheinsammeln Ein Leitfaden für Geldscheinsammler und solche, die es werden wollen – Tipps, Tricks und Infos vom Fachmann Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-249-6 Auflage: Aktualisierte 2. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 224 Preis: 19,90 EUR Leseprobe Zum Shop
- Gewappnet für alle Fälle, Teil 1: Die Bundeskassenscheine
Ende der 1980er Jahre änderte sich die weltpolitische Lage grundlegend. Der "Kalte Krieg" schien der Vergangenheit anzugehören. Die Fertigstellung der neue Banknotenserie der Deutschen Bundesbank BBk III war abzusehen. In den Tresoren der Bundesbank lagerten aber noch immer die Sondergeldzeichen des Finanzministeriums aus den 1960er Jahren. Sie blockierten den dringend benötigten Platz. Mit Zustimmung des Bundesfinanzministers beschlossen am 27./28. November 1990 die Teilnehmer der 122. Sitzung des Arbeitsausschusses für Betriebsangelegenheiten der Deutschen Bundesbank (ABB), die eingelagerten Bundeskassenscheine vernichten zu lassen. Aufgrund der dezentralen Lagerung der Geldzeichen in über 40 Stellen der Bank, sollten sie aus wirtschaftlichen Gründen möglichst vor Ort über ortsansässige Aktenvernichtungsunternehmen vernichtet und entsorgt werden.[1] In Bayern war die Aktion bereits angelaufen, als Ende März 1991 die Bundesbankleitung in Frankfurt am Main aufgeschreckt wurde. Dr. Persijn, damaliger Chefredakteur des „GELDSCHEINSAMMLERS“, fragte bei der Bundesbank (H 231) an, was es mit den Bundeskassenscheinen zu 10 Pfennig auf sich habe. Ihm seien originale Pakete mit je 500 Scheinen angeboten worden. Er bat um nähere Angaben, um die ihm unbekannten Stücke erwerben oder zumindest in der Fachzeitschrift etwas darüber publizieren zu können. Nach interner Abstimmung in der Bank wurde er in einem Telefongespräch darauf hingewiesen, dass die Stücke nur auf unrechtmäßigem Weg an den Anbieter gelangt sein konnten. Daher wurde er gebeten, den Namen des Anbieters preiszugeben. Hierzu war er jedoch nicht bereit, versprach aber, den Anbieter der Scheine zur Rückgabe an die Bundesbank zu bewegen. Er könne nur so viel sagen, dass es sich hierbei um einen Sammler handele, der das Paket auf einem Flohmarkt für 2.000 DM erworben habe. Da die Bundesbank die Angelegenheit möglichst „geräuschlos“ beheben wollte, ging man darauf ein. Man bat ihn aber, zunächst auf eine Publikation zu verzichten. Dr. Alexander Persijn war seit November 1986 Chefredakteur der ersten Stunde des Magazins "Der Geldscheinsammler". Am Freitag, dem 5. April 1991, rief Dr. Persijn gegen 11.45 Uhr in Frankfurt an und teilte mit, dass er gerade mit der Post ein Express-Päckchen erhalten habe. Darin befand sich ein Geldscheinpaket mit Banderole und dem zweizeiligen Aufdruck „100 Deutsche Mark / in 1000 Scheinen zu 10 Pf“. An der Querseite der Banderole befanden sich zusätzlich ein Stempelabdruck „08. November 1965“ sowie zwei Zählerstempelabdrücke mit den Nummern „259“ und „235“. Beide Päckchen wurden durch eine Überbanderole umschlossen, die den dreizeiligen Aufdruck: „50 / Deutsche Mark / in 500 Scheinen zu 10 Pf“ trug. Wie telefonisch vereinbart, wurden die Geldscheine am 9. April bei Dr. Persijn in Germersheim abgeholt. Beim Durchzählen der Bundeskassenscheine in Frankfurt stellte sich jedoch heraus, dass die Päckchen statt der ursprünglich 1000 Scheine nur 999 enthielt. Sie wurden im Asservat des Geldmuseums unter Nr. 3761 hinterlegt. Dr. Persijn versicherte, dass er die Päckchen nicht geöffnet habe. Nur wenige Tage später versuchte ein unbekannter Mann auf der „NUMISMATA“ in München Bundeskassenscheine zu 5 Pfennig und 1 DM zu verkaufen. In den folgenden Monaten wurden auf Börsen und Flohmärkten immer wieder Bundeskassenscheine angeboten. Die Mitarbeiter der Bundesbank setzten alles daran, der abhanden gekommenen Scheine habhaft zu werden. So wandte man sich auch an die Papiergeldhändler und warnte vor einem Ankauf, da es sich bei den angebotenen Bundeskassenscheinen um Diebesgut handele und sie damit Hehlerware wären. Daraufhin verzichteten namhaften Händler auf den An- und Verkauf der Sonderzeichen und gaben bereits erworbene Scheine an die Bundesbank zurück. Ob die Münzen- und Geldscheinhandlung in Saulgau darüber nicht informiert war oder wissentlich Hehlerware in der Liste 15/1993 „Banknoten aus aller Welt – World paper money“ anbot (unter den Nummern 763510 und 763515 je einen Bundeskassenschein zu 10 Pfennig zu 30 DM und zu 2 DM zu 40 DM), sei dahingestellt. Als die Bundesbank vom Verkaufsangebot erfuhr, ließ sie die Scheine aber durch die Kriminalpolizei beschlagnahmen. Da die Büchse der Pandora nun einmal geöffnet war, ließ sich die Existenz der Bundeskassenscheine nicht mehr verheimlichen und diese boten Anlass zu den wildesten Gerüchten und Spekulationen. Händler und Sammler fragten immer häufiger bei der Bundesbank an, welche Bewandtnis es mit diesen Scheinen auf sich habe. Die Antwort aus Frankfurt fiel recht einsilbig aus: „Die Bundeskassenscheine waren vorgesehen als Münzersatz zur Vorsorge gegen mögliche Engpässe in der Versorgung mit Bundesmünzen, z. B. bei Kapazitätsproblemen der Münzstätten. Eine kleinere Menge wurde als sofort verfügbarer Handbestand ausgedruckt. [handschriftlich gestrichen, Anm. d. Verf.] Da zwischenzeitlich derartige Engpässe wegen der inzwischen vorhandenen Bestände der Bundesbank an Münzen und der erweiterten Kapazität der Münzstätten nicht mehr zu erwarten sind, werden die Bundeskassenscheine jetzt vernichtet.“ So die amtliche Sprachregelung nach einer vertraulichen Bundesbanksache vom 18. April 1991. Ob diese Sprachregelung auf Anweisung des Zentralbankrates, des Direktoriums oder des Bundesministers der Finanzen zurückgeht, ist nicht bekannt. Der Dezernent I informierte den Zentralbankrat erst am 18. April 1991 und den Finanzminister nur einen Tag früher über das Vorkommen der Bundeskassenscheine. Mittlerweile sind die Akten über die Bundeskassenscheine für die Öffentlichkeit freigegeben und im Historischen Archiv der Deutschen Bundesbank in Frankfurt/Main und im Bundesarchiv Koblenz einsehbar.[2] In einem handschriftlichen Papier vom 27. April 1990 werden die wirklichen Beweggründe für die Herstellung der Bundeskassenscheinen beim Namen genannt. Darin heißt es u. a.: „Erfahrungsgemäß werden in Spannungszeiten Münzen von der Bevölkerung gehortet. Die Bereitstellung ausreichender Bestände ist jedoch nicht möglich, da das erforderliche Rohmaterial den Münzstätten nicht zur Verfügung gestellt werden kann, sondern vermutlich für Kriegszwecke verwendet werden. In einer Krise werden Münzen zu 50 Pf, 1, 2, 5 DM wegen ihres Metallgehaltes vom Staat aus dem Verkehr gezogen (Aufruf der Münzen). Auch wenn inzwischen der Münzumlauf nach Aufhebung der Umlaufgrenze je Kopf der Bevölkerung anwuchs also eine gute Versorgung des Verkehrs mit Münzen besteht und die Metallzusammensetzung z. T. geändert wurde, kann nicht ohne weiteres gefolgert werden, daß in einem Kriegsfall kein Kleingeldmangel eintreten bzw. die umlaufenden Münzen als Münzreserve völlig bedeutungslos wird. … Im Zuge der Einführung von Warenbewirtschaftungsmaßnahmen nimmt der Verkehrsbedarf an Münzen aus folgenden Gründen weiter zu: Der Trend zu Barzahlungen verstärkt sich. Es wird auch dadurch begünstigt, daß die durchschnittliche Kaufsumme infolge der Bewirtschaftung stark zurückgeht, d. h. es wird zunehmend Klein- und Wechselgeld benötigt. Ist es schon während des Aufmarsches nicht einfach, Fahrzeuge, Kraftstoff, Bankpersonal und Begleitschutz zu haben, so gewinnt dieses Problem bei Kriegshandlungen weiter an Bedeutung, weil Verkehrswege zerstört sind und ein bewaffneter Begleitschutz nicht mehr gestellt wird (kein Kombattantenstatus). Örtliche Verknappungen können nicht ausgeschlossen werden.“ In der zweiten Hälfte der 1980er Jahre bereitete das Bundesfinanzministerium „Maßnahmen zur Sicherstellung der Bargeldversorgung im Verteidigungsfall“ vor. In der diesbezüglichen Akte im Bundesarchiv Koblenz befindet sich auch ein Entwurf vom 5. August 1986 einer „Verordnung über die Ausgabe von Notgeld“, wobei mit Notgeld die Bundeskassenscheine gemeint sind. Entwurf vom 5. August 1986 einer „Verordnung über die Ausgabe von Notgeld“. Jedoch kamen Bedenken auf, ob die Verordnung so in West-Berlin übernommen werden könnte, da Art. 80 a des Grundgesetzes als Teil der Notstandsverfassung in Berlin nicht anwendbar sei. Überhaupt hatte die Bundesbank kein Interesse daran, die Angelegenheit zu vertiefen. Das Direktorium befürchtete, dass „diesbezügliche Aktivitäten im Falle einer Indiskretion die Gefahr von Mißverständnissen („Währungsschnitt“ u. ä.) in der Öffentlichkeit auslösen würden.“[3] Woher kam das plötzliche Interesse an dem Thema „Geldversorgung im Verteidigungsfall“ und an den „vergessenen“ Bundeskassenscheinen? Dies war weniger der weltpolitischen Lage geschuldet als einer Nato-Übung. Seit 1968 führte die NATO alle zwei Jahre Wintex-Cimex durch, so auch 1989 vom 24. Februar bis 9. März. Die als Stabsrahmenübung konzipierte Übung war kein Manöver, bei dem Truppen bewegt wurden, sondern in erster Linie eine Verfahrensübung, die es dem Nato-Bündnis ermöglichen sollte, politische und militärische Maßnahmen zur Krisenbewältigung abzustimmen, Verfahren zur Herstellung der Verteidigungsfähigkeit vorzubereiten, den Schutz und die Versorgung der Zivilbevölkerung sowie die zivil-militärische Zusammenarbeit zu erproben, so die Pressemitteilung der Bundesregierung.[4] Als das Bundesfinanzministerium am 12. Dezember 1963 im „Rahmen von Vorsorgemaßnahmen für den Notstand/Zivile Verteidigung“ die Bundesdruckerei in Berlin mit dem Druck von 352,5 Millionen Sonderzeichen – kurz SZ abgekürzt – im Gesamtbetrag von 115 Millionen DM beauftragte, herrschte eine frostige Stimmung zwischen den Großmächten. Berliner Mauerbau und Kubakrise lagen erst kurze Zeit zurück. Der Auftrag wurde am 23. Dezember 1963 von der Bundesdruckerei bestätigt. In den Jahren 1965 und 1966 wurden dann insgesamt 383.085.256 Bundeskassenscheine zu 5, 10 und 50 Pfennig sowie 1 und 2 DM gedruckt, von denen 371.750.000 Scheine für eine spätere Ausgabe durch die Bundesbank übernommen wurden. Im Einzelnen: Die Scheine sollten seitens der Bundesdruckerei verpackt geliefert werden, und zwar: SZ 5 und SZ 10: 500 Scheine je Streifband 2 Päckchen je Paket 5 Pakete je Kunststoffkästchen 20 Kästchen je Karton SZ 50: 200 Scheine je Streifband 5 Päckchen je Paket 5 Pakete je Kunststoffkästchen 12 Kästchen je Karton SZ 1 und SZ 2: 100 Scheine je Streifband 10 Päckchen je Paket 5 Pakete je Kunststoffkästchen 10 Kästchen je Karton Die Auslieferung der Sonderzeichen (SZ) erfolgte in Teilmengen: Bei den Scheinen zu 50 Pfennig geschah dies zwischen dem 12. März und 6. August 1965 in neun Lieferungen, bei den 10-Pf-Scheinen waren es 14 Lieferungen zwischen dem 20. August 1965 und 18. März 1966, während die Anlieferung der 5-Pf-Scheine in sechs Teilmengen im Zeitraum vom 25. März bis 6. Mai 1966 erfolgte. In acht Tranchen gelangten die 1-DM-Scheine in der Zeit vom 17. Mai bis 21. Oktober 1966 nach Frankfurt am Main. Über die Lieferung der SZ zu 2 DM liegen keine diesbezüglichen Angaben vor. Am 30. Oktober 1967 meldete die Deutsche Bundesbank dem Bundesfinanzministerium, dass der Druck der SZ abgeschlossen sei sowie deren Erhalt: Dem Bundesfinanzministerium wurde ferner mitgeteilt, „daß die Bestände ohne Nachzählung für die Auslagerung umgepackt“ würden, um anschließend als Wert-Asservate auf die Tresore der Landeszentralbanken verteilt zu werden. Über die bevorstehende Einlagerung in Holzkisten waren die Vorstände der Landeszentralbanken bereits am 14. August 1967 informiert worden. Da diese Holzkisten nicht die gleichen Maße wie die von der Druckerei gelieferten Kartons aufwiesen, änderte sich durch das Umpacken die Anzahl der Behältnisse. Sie wurden wie folgt auf die Landeszentralbanken verteilt: Es ist anzunehmen, dass Mitarbeiter der Bundesdruckerei die Bundeskassenscheine entworfen haben – Näheres ist nicht bekannt. Alle fünf Werte sind undatiert und ohne Unterschrift. Sie weisen sowohl auf der Vorder- wie auf der Rückseite einen ornamentalen Unterdruck auf. Die Vorderseite nennt neben dem Wert in Buchstaben die Währungsbezeichnung „Pfennig bzw. Deutsche Mark“, die Geldbezeichnung „Bundeskassenschein“ und den Emittenten „Bundesrepublik Deutschland“. Auf der Rückseite wird der Wert zusätzlich in Ziffern angegeben sowie der Hinweis „Geldfälschung wird mit Zuchthaus bestraft“. Die Nominale ab 50 Pfennig haben auf der Vorderseite eine rote, achtstellige Kontrollnummer mit einer vorgesetzten Serienziffer.[5] Alle Werte wurden auf weißem Papier ohne Wasserzeichen gedruckt. Die Formate werden mit zunehmenden Nominal größer. Der Druckbogen der SZ 5 enthielt 144 Nutzen, beim SZ 10 waren es 100, während 60 Scheine auf dem Druckbogen des SZ 50 gedruckt wurden und jeweils 48 Scheine enthielt der Bogen der Scheine zu SZ 1 und SZ 2. Abb. 1.1: Bundeskassenschein, o. D., 5 Pfennig, Vorderseite. Abb. 1.2: Bundeskassenschein, o. D., 5 Pfennig, Rückseite, Größe: 60 x 40 mm. Abb. 2.1: Bundeskassenschein, o. D., 10 Pfennig, Vorderseite. Abb. 2.2: Bundeskassenschein, o. D., 10 Pfennig, Rückseite, Größe: 70 x 45 mm. Abb. 3.1: Bundeskassenschein, o. D., 50 Pfennig, Vorderseite. Abb. 3.2: Bundeskassenschein, o. D., 50 Pfennig, Rückseite, Größe: 80 x 50 mm. Abb. 4.1: Bundeskassenschein, o. D., 1 DM, Vorderseite. Abb. 4.2: Bundeskassenschein, o. D., 1 DM, Rückseite, Größe: 90 x 55 mm. Abb. 5.1: Bundeskassenschein, o. D., 2 DM, Vorderseite. Abb. 5.2: Bundeskassenschein, o. D., 2 DM, Rückseite, Größe: 100 x 60 mm. Die Bundesregierung hatte sich am 18. März 1960 damit einverstanden erklärt, dass die Deutsche Bundesbank gemäß § 14 Abs. 1 Satz 4 Gesetz über die Deutsche Bundesbank auf 5 DM lautende Noten ausgibt, „soweit die Bedürfnisse des Verkehrs und die Versorgung der Bevölkerung mit kleinen Geldzeichen nicht durch Ausprägung entsprechender Scheidemünzen … befriedigt werden kann.“ Zwischen 1962 bis 1974 vergab die Bundesbank neun Aufträge zum Druck von 5-DM-Noten, dies entspricht etwa 2 Milliarden Noten. „Der Umlauf an 5-DM-Noten, die in Konkurrenz zu den 5-DM-Münzen stehen, zeigt – nach anfänglich steigender Tendenz – seit 1970 eine rückläufige Entwicklung.“ So betrug der Umlauf an 5-DM-Noten am 30. November 1979 136,6 Mio. DM, während der Umlauf an 5-DM-Münzen zum gleichen Zeitpunkt 2.593,4 Mio. DM betrug. Bei ihrer Sitzung am 27. September 1979 beschloss daher der Zentralbankrat, auf die weitere Herstellung von 5-DM-Noten zu verzichten, zumal „mit dem Einstellen des Nachdrucks von 5-DM-Noten .. die Bank nicht nur dem Bedürfnis des Zahlungsverkehrs, sondern auch der Grundkonzeption des Gesetzgebers folgen [würde].“ Vereinzelt wurden Stimmen laut, die nun den Druck von Bundeskassenscheinen zu 5 DM als Reserve forderten. Bundesbank-Direktorium und Bundesfinanzministerium waren jedoch der Meinung, dass die Reserven an 5-DM-Noten ausreichen würden, zumal der Zentralbankrat in der 552. Sitzung am 13. März 1980 beschloss, „Vorschläge für die Ausgabe von neuen Bundesbanknoten zu DM 5 bis DM 1000 (BBk III) [zu] erarbeiten.“[6] Das Auftauchen der Bundeskassenscheine in numismatischen Fachkreisen (s. o.) veranlasste die Teilnehmer der 123. Sitzung des ABB am 25. April 1991 die Vernichtung der Sonderzeichen zu stoppen. Die jeweiligen Revisionsabteilungen der Landeszentralbanken (LZBs) wurden aufgefordert, ihre Bestände zu kontrollieren und ggf. die bisherige Praxis der Vernichtung zu überprüfen. Ein Hintergedanke hierbei war sicherlich auch, dabei die Quelle zu ermitteln, aus der die im Handel angeboten Scheine stammten. Vom 17. bis 29. April 1991 prüften Bundesbankdirektor Adam und Bundesbankinspektor z. A. Theobald die Asservatenbücher in Frankfurt am Main. Der Bericht der Hauptabteilung Revision lag im April/Mai 1991 vor. Danach waren auf dem Bankgelände der LZB Bayern bereits Sonderzeichen mit einem mobilen Schredder eines Aktenvernichtungsunternehmens vernichtet und anschließend im städtischen Heizkraftwerk verbrannt worden. Auch bei der LZB Nordrhein-Westfalen hatte ein Aktenvernichtungsunternehmen mit der Arbeit begonnen. Die Schredderung konnte hier durch ein Glasfenster beobachtet werden. Das Schreddergut wurde anschließend mit anderem Material verwirbelt und dem Papier-Recycling zugeführt. Die Firma Swoboda-Dassler aus Ratingen verlangte für die Vernichtung des Inhalts eines Rollbehälters 119,70 DM (netto 105 DM + 14 % Umsatzsteuer = 14,70 DM), wenn Beamte des Geldbearbeitungsdienstes bei den Zweiganstalten die SZ-Kisten öffneten und den Inhalt der Kisten in die Rollbehälter füllten. Der Rollbehälter nahm in diesem Fall den Inhalt von 8 – 10 SZ-Kisten auf, also zwischen 400.000 und 1.000.000 Scheine. Sollten die Rollbehälter dagegen mit verschlossenen SZ-Kisten beladen werden, die anschließend für das Schreddern von Mitarbeitern des Entsorgungsunternehmens geöffnet und vernichtet werden, so wurden 176,70 DM (155,00 DM + 14 % Umsatzsteuer = 21,70 DM) verlangt. Der Rollbehälter nahm in diesem Fall auch nur vier SZ-Kisten auf. Bei der LZB Rheinland-Pfalz waren bereits 200 SZ-Kisten mit einem hauseigenen Schredder vernichtet worden. Da noch größere Partikel vorgefunden wurden, beabsichtigte man das Schreddergut in der städtischen Müllverbrennung zu verbrennen. Mit der Umverpackung der Bundeskassenscheine in Packbeutel hatte man bei der LZB Schleswig-Holstein begonnen, während die LZB Berlin ihre Bestände zur Vernichtung an die LZB Hamburg geliefert hatte. Die restlichen LZBs hatten mit der Aktion noch nicht begonnen. Die Prüfer kamen zu dem Schluss, dass die vorgelegten Akten nicht mehr vollständig waren. „Ob Teile des Aktenmaterials wegen Zeitablauf bereits vernichtet worden sind, konnte uns nicht nachgewiesen werden.“ Während die Bestände der LZBs anhand ihrer Mitteilungen geprüft wurden, konnten die 570 in Frankfurt gelagerten Kisten in Augenschein genommen werden. 567 davon waren jeweils mit zwei Metallbändern verschlossen und mit der Plombe Nr. 18 versehen. „Die dazugehörende Plombenzange wurde 1988 vernichtet. Drei Kisten waren geöffnet worden, und zwar eine Kiste mehrmals, zuletzt im Jahre 1982. Nach der letzten Öffnung war sie mit zwei Metallbändern verschlossen und verplombt (Plombenzange Nr. 17) worden; zwei Kisten waren 1990 geöffnet worden und sind seitdem mit zwei Metallbändern verschlossen.“ Im Bericht heißt es weiter: „Die drei geöffneten Kisten haben wir am 22. April 1991 geöffnet und den Inhalt auf seine Vollständigkeit geprüft. Hierbei haben wir den Inhalt der beiden mit Sz 2 gekennzeichneten Kisten vollständig maschinell durchgezählt. Den Inhalt der mit Sz 5 gekennzeichneten Kiste haben wir nur überschläglich aufgenommen. Es ergaben sich keine Bemerkungen.“ Der Inhalt von drei anderen Kisten soll hier genauer betrachtet werden. Die Kisten Nummer 27, 222 und 300 enthielten lt. Inhaltsverzeichnis: 4 Astralon-Kopien Nr. 1 bis 4 vom Wertabschnitt zu 5 Pf 4 Astralon-Kopien Nr. 5 bis 8 vom Wertabschnitt zu 10 Pf 4 Astralon-Kopien Nr. 9 bis 12 vom Wertabschnitt zu 50 Pf 4 Astralon-Kopien Nr. 13 bis 16 vom Wertabschnitt zu 1 DM 4 Astralon-Kopien Nr. 17 bis 20 vom Wertabschnitt zu 2 DM 1 Mustermappe: Inhalt 12 Blatt mit Anweisungen und Mustern für den Nachdruck von Bundeskassenscheinen. Um die Versorgung mit Bundeskassenscheinen jederzeit sicherstellen zu können, hatte die Bundesdruckerei 300 Druckbehelfe hergestellt, mit denen private Offsetdruckereien die Scheine nachdrucken konnten. Sie waren im Januar 1968 nach Frankfurt geliefert worden und lagerten zum Zeitpunkt der Prüfung im Asservat Nr. 21. Auch der „Bericht über das Ergebnis der aus gegebenen Anlaß durchgeführten Bestandsaufnahme an Bundeskassenscheinen (Sonderzeichen) und Prüfungen durch die Revisionsabteilungen der Landeszentralbanken und des Direktoriums“ vom 28. Juni 1991 enthält keinen Hinweis darauf, woher die Scheine stammen, die auf den Sammlerbörsen angeboten wurden. Lediglich einige interessante Anmerkungen zur Vernichtungsaktion finden sich hier. In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz wurden die Arbeiten von jeweils zwei bzw. drei Mitarbeitern begleitet und ordnungsgemäß protokolliert, während im Prüfungsbericht der LZB Bayern folgendes festgehalten wurde: „Die Durchführung der Vernichtung oblag einem Angehörigen der Organisationsabteilung, der zeitweise Bestände unter Alleinverschluß hatte und die alleinige Aufsicht führte. Es liegen keine Anzeichen dafür vor, daß er unerlaubte Veränderungen vorgenommen hat. Wir sehen deshalb von einer nachträglichen Prüfung der Vorgehensweise bei der Vernichtung ab.“ Diese Antwort macht stutzig, da die Vernichtung von Geldscheinen stets durch mindestens zwei Mitarbeiter überwacht werden sollte. Auch berichtete der damalige Papiergeldhändler Holger Rosenberg, Hamburg, Herrn Leue von der Bundesbank, dass ihm im vergangenen Jahr ein Paket mit 10-Pfennig-Scheinen zum Preis von 3.000 DM (Stückpreis: 3 DM) von einem Angehörigen der LZB München, dessen Namen er aber nicht preisgeben wolle, angeboten worden sei. Da ihm die Scheine unbekannt gewesen waren, habe er den Verkäufer gebeten, einen Ankaufsbeleg mit dem Passus zu unterschreiben, dass die Stücke Eigentum des Verkäufers seien. Da der Anbieter dies ablehnte, habe er vom Ankauf abgesehen. Herr Leue wandte sich daraufhin am 30. Januar 1992 an die LZB München und informierte den Hauptabteilungsleiter Revision Bäumer über das Telefongespräch mit Herrn Rosenberg. Es wurde vereinbart, Stillschweigen zu bewahren und das Ergebnis der Revision der LZB München abzuwarten. In den Akten findet sich nichts darüber, ob ein Schuldiger ermittelt wurde. Festzuhalten ist, dass laut Schreiben der beteiligten LZBs die Vernichtung in der Zeit vom 5. November 1991 bis 24. November 1993 abgeschlossen wurde. Mit Schreiben vom 12. Januar 1994 informierte die Bundesbank das Finanzministerium über den Abschluss der Vernichtungsaktion. Bleibt noch anzumerken, dass das Bundesfinanzministerium der Bundesbank erlaubte, zwei komplette Sätze für Archivzwecke aufzubewahren. Obwohl sich an der rechtlichen Situation nichts geändert hat, gaben irgendwann Bundesfinanzministerium und Deutsche Bundesbank den Kampf auf, die gestohlenen Scheine zurückzufordern. Es ist nicht bekannt, wie viele Bundeskassenscheine in Sammlerhände gelangten. Sieht man vom 50-Pfennig-Schein ab, der meines Wissens nach so gut wie nie angeboten wurde, sind die übrigen vier Werte heute leicht zu „erwerben“. Der 10-Pfennig-Schein ist bei ebay bereits für unter 10 € zu bekommen. Erheblich seltener sind die Scheine zu 5 Pfennig und 1 DM. Sie werden wie auch der 2-DM-Schein meist zu Preisen um 40 € offeriert. An dieser Stelle danke ich Herrn Reibe vom Historischen Archiv der Deutschen Bundesbank für die freundliche Unterstützung. Uwe Bronnert Anmerkungen [1] Dem Bericht liegt, wenn nichts anderes vermerkt ist, die Akte B330/65108 des Historischen Archivs der Deutschen Bundesbank zugrunde. [2] Historisches Archiv der Deutschen Bundesbank, B330/65108 und BA Koblenz, B126/346494. [3] BA Koblenz, B126/346494. [4] Bulletin 18-89 vom 22. Februar 1989, PER E-MAIL TEILEN, NATO-STABSRAHMENUEBUNG WINTEX-CIMEX 89 PER FACEBOOK TEILEN, NATO-STABSRAHMENUEBUNG WINTEX-CIMEX 89 https://www.bundesregierung.de/breg-de/service/newsletter-und-abos/bulletin/nato-stabsrahmenuebung-wintex-cimex-89-782484 (06.08.2024) [5] Hans Ludwig Grabowski gibt in seinem Katalog beim SZ 50 die Serien 1, 2, 3, 4, beim SZ 1 die Serien 1, 2, 3, 4, 5, 6 und beim SZ 2 die Serien 1, 2 an. Darüber hinaus soll es von diesen drei Werten Austauschnoten geben, die statt der Serienziffer einen Stern tragen. „Die deutschen Banknoten ab 1871. Das Papiergeld der deutschen Notenbanken, Staatspapiergeld, Kolonial- und Besatzungsausgaben, deutsche Nebengebiete und geldscheinähnliche Wertpapiere und Gutscheine, 23. überarbeitete und erweiterte Auflage, Regenstauf 2023, Kat.-Nr. BRD-68 bis BRD-70, S. 312.“ Die vorliegenden Akten haben hierzu keine Angaben. [6] Hist. Archiv der Deutschen Bundesbank, B330/64854.
- Lexikon: Knapp, Georg Friedrich
Georg Friedrich Knapp (*7. März 1842 Gießen, ✝︎20. Februar 1926 Darmstadt) war ein bedeutender deutscher Nationalökonom und Professor der Staatswissenschaften an der Universität in Straßburg. Porträt von Georg Friedrich Knapp aus "Alte Straßburger Universitätsreden", Tafel VII., Elsaß-Lothringen-Institut Frankfurt am Main 1932 sowie Titel von Knapps Buch "Staatliche Theorie des Geldes", 4. Auflage 1923. Knapp trat in seinem erstmals 1905 erschienenen Buch "Staatliche Theorie des Geldes" in Gegensatz zu der Matallistischen Theorie und vertrat die Nominalistische Geldtheorie. Damit begründete er den Geldwert nicht durch seinen Materialwert, sondern als "Geschöpf der Rechtsordnung" und entkräftete damit auch das Hauptargument der Gegner des Papiergeldes, dass dies im Grunde wertlos sei, da es im Gegensatz zu Silber- und Goldmünzen über keinen Materialwert verfüge. Der deutsche Soziologe und Nationalökonom Max Weber (1864–1920) nannte Knapps Buch „formell und inhaltlich eines der größten Meisterstücke der deutschen schriftstellerischen Kunst und wissenschaftlichen Denkschärfe.“ Im Februar 2017 wurde die Georg-Friedrich-Knapp-Gesellschaft für Politische Ökonomie e. V. (GFKG) gegründet. Albert Pick / Hans-Ludwig Grabowski (Überarbeitung und Bebilderung) Literaturempfehlung: Grabowski / Mehlhausen: Handbuch Geldscheinsammeln Ein Leitfaden für Geldscheinsammler und solche, die es werden wollen – Tipps, Tricks und Infos vom Fachmann Titel: Battenberg Verlag ISBN: 978-3-86646-249-6 Auflage: Aktualisierte 2. Auflage 2024 Format: 14,8 x 21 cm Abbildungen: durchgehend farbige Abbildungen Cover-Typ: Broschur Seitenanzahl: 224 Preis: 19,90 EUR Leseprobe Zum Shop












