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Aus privaten Sammlungen: Fälschung des 5-Rentenmark-Scheins vom 1. November 1923

Auf dem Höhepunkt der Inflation wurde die Deutsche Rentenbank durch Rentenbankverordnung vom 15. Oktober 1923 als juristische Person des Privatrechts gegründet. Mit ihr entstand eine zweite Notenbank neben der Reichsbank. Die Deutsche Rentenbank erhielt das Recht Rentenbankscheine auszugeben, die auf Rentenmark lauteten. Allerdings waren die Rentenbankscheine kein gesetzliches Zahlungsmittel, sondern nur ein gesetzlich zugelassenes Geld, das nur von den öffentlichen Kassen angenommen werden musste. Die Rentenmark war als reine Binnenwährung konzipiert. Ihr Wert war durch Hypotheken auf land- und forstwirtschaftliche Grundstücke sowie der industriellen, gewerblichen und Handelsbetriebe gesichert.

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