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Fälscher & Falschgeld: Teil 48

Geschichten, die Geschichte machten, Teil 5:

„Für 10 Pfennige Suppengrün“ – Der Meisterfälscher Salaban




Der Meisterfälscher, der sich

Dr. Cornel Salaban nannte.



Beginnend mit dem Jahr 1929 tauchten

im Großraum Berlin falsche 2-Reichsmark-Münzen auf und verteilten sich als verschleppte Exemplare praktisch über das gesamte Reichsgebiet.

Die Fälschungen hatten zwei Dinge gemeinsam: Es waren außerordentlich gute, wie die Originale im Prägeverfahren hergestellte Stücke, und sie tauchten vornehmlich auf den verschiedenen Wochenmärkten der Reichshauptstadt auf.



Zu erkennen waren sie für den Laien nur an einer geringfügigen Wölbung. Dieser kleine Schönheitsfehler aber fiel im täglichen Zahlungsverkehr kaum auf. 1931 waren bereits mehr als 30.000 Stücke dieses Fälschungstyps, der großes technisches Können verriet, angehalten und beim Falschgelddezernat der Berliner Kriminalpolizei registriert worden.


So wunderte sich auch Ende 1931 ein aufmerksamer Obst- und Gemüsehändler aus dem Stadtteil Friedenau, der die Märkte im Westen der Stadt auf dem Schöneberger Rudolf-Wilde-Platz, auf dem Lehniner Platz in Halensee, auf dem Emser Platz in Wilmersdorf und auf dem Wochenmarkt in der Rheinstraße regelmäßig mit seinem Verkaufsstand besuchte. Denn er hatte nun schon zum wiederholten Mal falsche 2-Mark-Stücke erhalten, die jeweils bei der Einzahlung auf sein Konto bei seiner Bank beanstandet worden waren. Der zu dieser Zeit der großen Depression ohnehin kärgliche Verdienst wurde so nochmals empfindlich geschmälert und das ärgerte den biederen Mann ungemein. Nach dem Erhalt der dritten Falschmünze hatte er eine gewisse Regelmäßigkeit erkannt: Immer wenn eine ärmlich gekleidete, vollschlanke Frau Mitte dreißig Schnittlauch, Petersilie oder eine andere Kleinigkeit im Wert von wenigen Pfennigen an seinem Stand erworben und mit einem 2-Mark-Stück bezahlt hatte, fand er anschließend eine falsche Münze in seiner Kasse. Diese Beobachtung teilte er den Beamten des Falschgelddezernats mit. Dessen Leiter, Kommissar Liebermann von Sonneberg, und sein Kollege Dr. Schulze überwachten in den folgenden Tagen die genannten Märkte mit einem Großaufgebot an Beamten. Schon lange hatten die Beamten

auf eine Gelegenheit gewartet, dem geheimnisvollen Meisterfälscher der 2-Mark-Münzen auf die Schliche zu kommen. Hier nun schien sich eine Möglichkeit zu bieten.


Exkurs: Die Bearbeitung und Verfolgung von Falschgelddelikten war zu Zeiten der Reichsbank in Berlin zentralisiert. Die Falschgeldabteilung beim Reichsbankdirektorium begutachtete und registrierte das im gesamten Reich angefallene Falschgeld. Gleichzeitig hatte das Falschgelddezernat der Kriminalpolizei, die so genannte Falschgeld-Zentralstelle,

im Haus der Reichsbank in der Jägerstraße seinen Sitz und war dort ständig mit mehreren Beamten vertreten. Dies hatte den Vorteil der kurzen Wege, beide Stellen konnten schnell miteinander in Verbindung treten und reagieren.


Auch den Gemüsehändler hatte das Jagdfieber gepackt, sehr genau beobachtete er nun seine Kunden. Anfang Januar 1932 war es dann soweit. Die ihm bereits aufgefallene Frau kaufte an seinem Stand auf dem Markt „Emser Platz“ in Wilmersdorf zwei Apfelsinen (der heute gängige Ausdruck Orangen war damals noch weit weniger verbreitet, d. Verf.) und bezahlte wieder mit einer 2-RM-Münze, die der Händler sofort als falsch erkannte. Er gab einem in der Nähe postierten Beamten der Falschgeld-Zentralstelle das verabredete Zeichen, und nun folgten mehrere Kripoleute unauffällig der unscheinbar gekleideten und harmlos auftretenden Frau. Diese kaufte noch an mehreren Ständen verschiedene Kleinigkeiten, um sich schließlich mit einem Mann in den Vierzigern zu treffen. Zunächst taten die beiden so, als ob sie sich nicht kennen würden. Erst als sie sich unbeobachtet glaubten, konnten die observierenden Beamten mitverfolgen, wie sie kurz miteinander flüsterten. Blitzschnell steckte der Mann der Frau etwas zu – neue Falschmünzen! Die Frau begab sich nun wieder auf Einkaufstour, insgesamt 39 Stück falsche Zweier hatte sie an diesem Tag ausgegeben.

So hatte sie zehn Mal für 10 Pfennige Suppengrün gekauft und jeweils 1,90 Mark echtes Wechselgeld eingestrichen. Das Paar wurde jetzt auf Schritt und Tritt von den Kriminalbeamten beobachtet. Es trennte sich und verließ den Markt, um sich einige Straßenzüge weiter wieder zu treffen und zum Erstaunen der Polizisten eine elegante Limousine der Marke Horch zu besteigen und davonzufahren. Doch noch griffen die Beamten nicht zu. Eine Überprüfung des Kennzeichens ergab, dass die Luxuslimousine (sie entsprach in den 1920er und 1930er Jahren in etwa einer heutigen Mercedes S-Klasse, d. Verf.) auf den Namen Dr. Cornelius (Cornel) Salaban zugelassen war. Als Adresse war eine Villa in Berlin-Lichterfelde, Potsdamer Straße 61, angegeben.


Der nächste Wochenmarkt auf dem Wilmersdorfer Emser Platz wurde wiederum von Polizisten überwacht, man wollte ganz sicher sein, bei einer Festnahme die richtigen Leute vor sich zu haben. Wieder verlief alles nach dem gleichen Muster: Kauf verschiedener Kleinigkeiten an verschiedenen Ständen durch die einfach angezogene Frau, unauffälliges Treffen mit dem mittelgroßen, schlanken, ebenso bescheiden gekleideten und mit einer Einkaufstasche ausgestatteten Mann, der ihr neue Falschmünzen übergab und auch selbst bei zwei oder drei Händlern einige geringwertige Dinge erwarb. Dies erfolgte jedoch stets in einem entgegengesetzten Teil des Wochenmarktgeländes, in respektabler Entfernung zu seiner Frau. Und an diesem Freitag, den 15. Januar 1932 hatten die Beamten nun genug von diesem Katz-und-Maus-Spiel. Nachdem die Verdächtige sieben falsche 2-Mark-Stücke ausgegeben hatte, wurde sie festgenommen. Beinahe zeitgleich, jedoch ohne das Wissen um die Festnahme seiner Frau und Komplizin, klickten auch bei dem Mann die Handschellen. Beide hatten sich – ihrem Modus operandi entsprechend – an zwei ganz entgegengesetzten Punkten des Marktes aufgehalten. Leugnen war angesichts der 59 gefundenen falschen Münzen auch bei ihm sinnlos. Dennoch behauptete der Mann, der sich als der 46-jährige

Dr. Cornel Salaban, Rechtsgelehrter, ausgab, zunächst, das Falschgeld von einem Unbekannten erhalten zu haben. Auch seine getrennt von ihm vernommene 38-jährige Ehefrau Martha bestritt, Falschgeld in Umlauf gebracht zu haben. So wurden die beiden zunächst in das Gefängnis Moabit gebracht und in Untersuchungshaft genommen.


Die Falschmünzerwerkstatt mit der großen Prägepresse im Keller der angemieteten Villa.


Der nächste Schritt war nun natürlich die Durchsuchung der zweistöckigen Villa in Lichterfelde, die Salaban 1929 angemietet hatte und die eine recht luxuriöse Möblierung aufwies. Aber es schien sich dort nichts Verdächtiges zu befinden. Doch nach kurzem Suchen entdeckten die Beamten hinter einem zwei Meter hohen Bücherregal im Keller, das mit juristischer Literatur gefüllt war, eine Geheimtür, die in einen weiteren, etwa 12 Quadratmeter großen Kellerraum führte. Hier nun fand sich die komplette Fälscherausrüstung, unter anderem eine von Salaban selbst technisch perfekt konstruierte Prägemaschine. Der Fälscher hatte das Fundament in diesem Raum ausgehoben und die Maschine, der besseren Geräuschdämpfung wegen, direkt in das Erdreich gesetzt. Weder die Hausangestellten des Ehepaares, ein Gärtner, ein Chauffeur und eine Köchin (die im Übrigen allesamt seit vielen Wochen keine Mark Lohn gesehen hatten) noch die 18-jährige Tochter Erika wussten von dem Treiben des Paars. Salaban und Ehefrau betrieben ihr häusliches Gewerbe ausschließlich nachts, wenn die Angestellten das Haus verlassen hatten und die Tochter bereits schlief.

Der Untersuchungsrichter erließ Haftbefehl.


Wer aber war dieser geheimnisvolle Dr. Cornel Salaban, dieser angebliche Rechtsgelehrte und Schriftsteller, als der er sich ausgab? Er entstammte nach eigener Aussage einer alteingesessenen Familie in der österreichischen Bukowina, wo er 1886 als Karl Hans Salaban in Czernowitz geboren wurde. Sein Vater war K. u. K.-Militärarzt. Er selbst will nach eigener Angabe Leutnant in der K. u. K-Armee gewesen sein. 1911 war er angeblich in Stettin als Schauspieler tätig, bis er schon ein Jahr später nach Wien verzog. Wiederum er selbst gab an, zunächst in Wien Rechtsanwalt gewesen zu sein, was aber die österreichische Kriminalpolizei als unzutreffend ermittelte und nach Berlin berichtete. 1916, mittlerweile verheiratet, verschlug es ihn nach Lemberg, und wenig später tauchte er in Hamburg auf, wo er unter anderem wieder als Schauspieler gearbeitet haben will. Im Februar 1918 kam er zum ersten Mal nach Berlin, im April 1919 mietete er für sich und seine Frau Martha nebst der damals fünfjährigen Tochter Erika eine Wohnung in der Ritterstraße, im Zentrum der Reichshauptstadt. Seiner weiteren Aussage zufolge betrieb er hier eine Chemikaliengroßhandlung, die aber in Konkurs gegangen sei. Sein angeblich großes Vermögen sei der Inflation zum Opfer gefallen, und als es ihm schließlich immer schlechter ging, habe er schließlich den Entschluss gefasst, Falschgeld herzustellen. Außerdem, so Salaban, habe er nur etwa 4.000 Stück hergestellt und verteilt, wobei ihm der „große Unbekannte“, dessen Namen er nicht nennen wolle, geholfen habe. Diese Darstellung der Dinge riefen bei den ermittelnden Kriminalbeamten erhebliche Zweifel hervor. Ebenso schien nicht sicher, ob Salaban seinen Doktortitel, den er in Göttingen erworben haben wollte, zu Recht führte. In Juristenkreisen bekannt wurde er 1926 durch die Herausgabe des „Europa-Buches der Rechtsanwälte und Notare“, das er später zu einem Handbuch des internationalen Rechts ausbaute, was seinen Ruf als Rechtsgelehrter begründete. Nach dem Ersten Weltkrieg bestand Bedarf an einem Werk, das die wesentlichen Grundlagen des ausländischen Rechts darstellte, so dass Salabans Buch auf relativ große Resonanz stieß, wenngleich viele Jura-Fachleute bemerkten, dass ein großer Teil der Thematik nur recht oberflächlich behandelt worden sei. Salaban selbst hatte am Entstehen dieses Werks wohl recht wenig Anteil, denn es war ihm gelungen, einige hervorragende Mitarbeiter zu gewinnen. Ihm kam es hauptsächlich auf die wirtschaftliche Seite, sprich: den aus dem Verkauf des Buches zu erzielenden Gewinn an. So ließen denn auch der Bruch zwischen Autor und Verleger sowie entsprechende Schadenersatz-forderungen des Letzteren nicht lange auf sich warten. Diese hatte Salaban dann mit der Begründung zurückgewiesen, dass er als unzurechnungsfähig gelte. In der Tat hatte er sich damit schon einmal aus der Affäre ziehen können, nämlich während der Zeit, als er in Hamburg ansässig war. Dort hatte er unter dem Falschnamen Otto Meißner ein „Schifffahrtskontor für Passage- und Frachtverkehr nach allen Plätzen der Welt“ eröffnet und bei den Direktionen zahlreicher höherer Schulen die Durchführung von Jugendfahrten ins Ausland angepriesen. Nach Entgegennahme entsprechender Vorauszahlungen aber hatten die Schulen nie wieder etwas von ihm gehört, die Fahrten kamen nie zustande, dafür aber mehrere Anzeigen wegen Betrugs. Nach seiner Verhaftung hatte ihn sein Verteidiger unter Berufung auf Unzurechnungsfähigkeit herausgepaukt.

60.000 dieser 2-RM-Münzen wurden von Dr. Salaban nahezu perfekt gefälscht.


Vieles um die Gestalt und Lebensgeschichte des angeblichen Dr. Cornel Salaban blieb nebulös und konnte nie ganz aufgehellt werden. So waren insbesondere einige Jahresangaben der verschiedenen Stationen und Aufenthaltsorte seines Lebens ebenso wenig beweissicher zu ermitteln wie auch die Angaben über angeblich ausgeübte Berufe. Gefälscht hatte Salaban nur 2-Mark-Stücke des Typs mit dem Eichenlaub auf der Wertseite und dem Reichsadler auf der Rückseite (Jaeger-Katalog Nr. 320). Das Original besteht aus einer Legierung Ag 500 / Cu 500 und weist bei einem Durchmesser von 26 mm ein Rauhgewicht von 10 g und damit ein Feingewicht von 5 g auf. Das erste Prägejahr dieser Reichsmünze war 1925, außer Kurs wurde die Münze zum 1. Januar 1940 gesetzt. Salaban stanzte zunächst aus Nickel-Zainen Ronden aus, die er nach der Prägung mit einem dünnen Silberüberzug versah. Später fertigte er sogar Ronden aus einer Silberlegierung, wobei der Silbergehalt seiner Fälschungen zum Teil besser war als derjenige der Originale, weshalb seine Nachahmungen als besonders gefährlich galten. Nach offiziellen Angaben soll Salaban ab Ende 1928 bis zu seiner Verhaftung knapp 60.000 Falsifikate hergestellt haben, wobei aber nur etwa die Hälfte im Zahlungsverkehr angehalten worden war. Der Prägegewinn wurde von Fachleuten auf ca. 1,50 RM pro Stück geschätzt, denn bei einem Silberpreis von

5 Pfennig pro Gramm Ende der 1920er Jahre hätten ihn die benötigten 5 g Silber der Originallegierung je Münze nur 25 Pfennig gekostet. Seine restlichen Kosten dürften ebenfalls bei etwa 25 Pfennig gelegen haben. Wie der Falschmünzer genau die Stempel für seine Stücke herstellte, ist nicht bekannt bzw. aus den dem Verfasser zur Verfügung stehenden Unterlagen nicht zu entnehmen. Am 29. Juli 1932 begann vor der Dritten Ferienstrafkammer des Berliner Landgerichts II der Prozess gegen das Fälscherehepaar. Nachdem ein Sachverständiger die volle Zurechnungsfähigkeit Salabans bescheinigt hatte und auch ein im Gerichtssaal theatralisch vorgetäuschter Selbstmordversuch mittels Tabletten die Richter nicht beeindrucken konnte, folgten diese dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilten Cornel Salaban zu fünf Jahren Zuchthaus sowie zu zehn Jahren Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte. Auch die Nennung des Namens des angeblichen Mittäters, des „großen Unbekannten“, der Cristiansen geheißen haben soll, brachte dem Fälscher keine Minderung des Strafmaßes. Wegen Führens eines falschen Titels (der Doktortitel hatte sich im Zuge der polizeilichen Ermittlungen tatsächlich als falsch herausgestellt, nachdem die Universität Czernowitz die durch Salaban angegebene Promotion nicht bestätigen konnte) ergingen zusätzliche vier Wochen Haft. Die Ehefrau Martha erhielt wegen Beihilfe zu einem Münzverbrechen ein Jahr Gefängnis. Eine von Salabans Verteidiger Dr. Julius Meyer angestrengte Revision des Verfahrens mit der Begründung, das Landgericht habe zu Unrecht die Strafausschließung wegen Unzurechnungsfähigkeit verneint, wurde vom Zweiten Strafsenat des Reichsgerichts im November 1932 unter Verweis auf das einwandfreie Gutachten des Medizinalrates Dr. Störmer und des Oberarztes Dr. Panse, beide Fachärzte einer Berliner Heilanstalt, als unbegründet verworfen. Damit war das Urteil rechtskräftig.

Was nach der Verbüßung seiner Strafe mit Salaban bzw. seiner Ehefrau geschehen ist, ist heute nicht mehr festzustellen.


Karlheinz Walz


Fortsetzung folgt …




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