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AutorenbildHans-Ludwig Grabowski

Leserpost: Schuldschein (?) von 1779

Sehr geehrter Herr Grabowski, ich schätze Ihren Blog und dessen fachliche Kompetenz sehr. Daher wende ich mich mit einer speziellen Frage zu einem Archivfund an Sie. Folgendes Stück stammt aus einer Aktenmappe diverser Geschäftspapiere des 18., 19. und frühen 20. Jh. Leider reicht mein finanzhistorisches Wissen nicht zu einer eindeutigen Zuordnung dieses Belegs. So viel scheint nur klar: nach der Seitenbezeichnung ("Fol. 358b.") findet sich das "fl" als Kürzel für Gulden gefolgt von einem Namen (?), im folgenden ein gedruckter Satz, der das Dokument auf den 1.6.1779 datiert. Darunter ist handschriftlich in einem dafür vorgesehenen Feld eine Tilgung (?) vermerkt. Rückseitig findet sich ein Vordruck mit einer Terminangabe sowie dem Vermerk, dass keine weiteren Zahlungen ausstehen(?). Am oberen Rand meine ich Wasserzeichen zu erkennen. Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich um eine Form eines Schuldscheines oder einer Anleihe zur Unterstützung der Stadt Stuttgart handelt? Maße: 20 cm x 15cm. Könnten Sie mir sagen, worum es sich hierbei genau handelt?

Selbstverständlich können Sie diese Anfrage samt Bilder bei Interesse in Ihrem Blog veröffentlichen. Herzlichen Dank und viele Grüße aus Stuttgart

Til Horna



Antwort der Redaktion

Hallo Herr Horna,

Sie haben da einen sehr interessanten Beleg der Stadt Stuttgart gefunden.

Bei der im Text genannten "Sommer-Anlage“ handelt es sich um eine seit 1681 im Sommer erhobene Sondersteuer zur Deckung der Kreisanlage für Militärausgaben.

Die sog. „Kreisanlage“ wiederum ist der Betrag, den die einzelnen Mitglieder der Reichskreise (u. a. zu Verteidigungszwecken waren die Territorien des frühneuzeitlichen Reichs in zehn sog. Reichskreise eingeteilt, wobei Württemberg zum Schwäbischen Reichskreis gehörte)

für die gemeinsamen Aufgaben entrichten mussten.

Betrachtet man den Zweck der Kreisanlage, wird der damals gewaltige Betrag in Höhe von 50.000 Gulden nachvollziehbar.

Als Steuerbeleg für eine einzelne Person wäre diese Summe viel zu hoch.

Ich hoffe, dass wir Ihnen damit weiterhelfen konnten.


Hans-Ludwig Grabowski

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