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Lexikon: Bank des Berliner Kassen-Vereins

Aktualisiert: 18. März 2021

Am 18. April 1823 entstand der Berliner Kaufmännische Cassenverein aus zehn Berliner Bankfirmen um Unzulänglichkeiten im Geldverkehr im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung jener Zeit zu beseitigen. Am 1. Mai 1823 nahm er seine Tätigkeit auf. Nachdem weitere Privatbanken hinzu gekommen waren, wurden mit Vertrag vom

23. Februar 1824 für die damit geschaffene kaufmännische Gesellschaft "Cassen-Verein" Barzahlungen unter den beteiligten Banken abgeschafft.


G/K-329: Bank des Berliner Kassen-Vereins, 20 Thaler vom 1. Oktober 1850, Vorderseite.


1831 wurde der Berliner Kassenverein mit einem Aktienkapital in Höhe von 160.000 Thalern neu gegründet. Infolge hoher Depositen-Einlagen wurden in zunehmenden Maße Depositenscheine in Umlauf gesetzt.

Ab Mai 1835 gab der Verein Wechsel über 100 und 200 Thaler in Gesamthöhe von 300.000 Thalern aus. Der Umlauf dieser Wechsel wuchs bis 1847 auf 718.000 Thaler an.


Im Rahmen der Industriellen Revolution stieg Mitte des 19. Jahrhunderts der Bedarf an Zahlungsmitteln rasant an. Zahlreiche Eingaben an Minister und den König von Preußen forderten die Errichtung von Privatbanken mit dem Recht zur Notenemission.

Die Allerhöchster Ordre vom 15. September 1848 bot hierzu neue Möglichkeiten.

Der Verein wandte sich deshalb bereits am 26. Oktober 1848 an den preußischen Finanzminister mit dem Vorschlag, den Verein aufzulösen und durch eine Aktienbank zu ersetzen. Nach Abschluss der Verhandlungen erging am 15. April 1850 die Allerhöchste Kabinetts-Ordre zur Genehmigung der Bank des Berliner-Kassenvereins als Aktiengesellschaft mit einem Stammkapital in Höhe von 1 Million Thalern (1000 Aktien zu je 1000 Thalern) und auf der Grundlage des Gesetzes vom 17. Juli 1833 zur Ausfertigung von Banknoten gemäß dem Bankstatut.


Eine erste Serie mit Noten zu 10, 20, 50 und 100 Thalern wurde mit Datum vom

1. Oktober 1850 in Umlauf gegeben. Eine zweite, von der ersten etwas abweichende, Ausgabe mit gleichem Datum erfolgte 1866. Der durchschnittliche Notenumlauf betrug 1853: 977.150 Thaler, Ende 1866: 912.770 Thaler, 1873: 759.230 Thaler und 1874: 843.130 Thaler.


Das Notenrecht wurde am 27. März 1860 sowie am 29. Januar 1870 um jeweils zehn Jahre verlängert. Dennoch verzichtete die Bank nach Schaffung der Reichsbank als Zentralnotenbank und wegen der praktisch täglichen Präsentation von Privatnoten durch die Preußische und spätere Reichsbank zur Einlösung bereits am 1. April 1876 auf ihr Notenrecht. Die Ausgabe von Noten war bereits zum Ende des Jahres 1875 eingestellt worden.



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Albert Pick/Hans-Ludwig Grabowski

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