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Lexikon: Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden

Aktualisiert: 20. Feb.

Errichtet aufgrund des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933; arbeitete in enger Verbindung mit der Deutschen Reichsbank. Zahlungen in fällig gewordenen Zinsen und Tilgungsbeträgen für ausländische Vermögensanlagen mussten an die Konversionskasse bezahlt werden.


DEU-227a: Konversionskassenschein zu 40 RM vom 28.8.1933, Format 190 x 110 mm

Dadurch ging die Zahlungsverpflichtung vom Schuldner an die Konversionskasse über, die mit auf Reichsmark lautenden unverzinslichen Schuldscheinen (sog. "Scrips") bezahlte (§ 4 der Satzung der Konversionskasse). Diese Scrips, die in den Werten 5, 10, 30, 40, 50, 100, 500 und 1000 RM ausgegeben wurden, waren nicht für den Zahlungsverkehr bestimmt, also keine Geldscheine. Das aufgedruckte Datum war der 28. August 1933, die spätere Ausgabe erhielt die zusätzlichen roten Aufdrucke "I" und "1934" in Guillochen. Die Scrips wurden 1934 durch verzinsliche (3 bzw. 4%) zehnjährige Schuldverschreibungen, sog. Fundierungsbonds, ersetzt.


Albert Pick (Überarbeitung: Hans-Ludwig Grabowski)

Abbildungen: Battenberg Gietl Verlag, Bildarchiv

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