Errichtet aufgrund des Gesetzes über Zahlungsverbindlichkeiten gegenüber dem Ausland vom 9. Juni 1933; arbeitete in enger Verbindung mit der Deutschen Reichsbank. Zahlungen in fällig gewordenen Zinsen und Tilgungsbeträgen für ausländische Vermögensanlagen mussten an die Konversionskasse bezahlt werden.
Lexikon: Konversionskasse für deutsche Auslandsschulden
Aktualisiert: 20. Feb.
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