Syrien führt eine "neue Währung" ein
- Donald Ludwig
- vor 3 Stunden
- 2 Min. Lesezeit
Am 31. Dezember 2025 erließ der syrische Interimspräsident Ahmad al-Sharaa das Dekret
Nr. 293 von 2025, in dem die Einführung der neuen syrischen Landeswährung mit Wirkung zum 1. Januar 2026 festgelegt wurde. Zwei Tage zuvor waren die neuen Banknoten des Landes vorgestellt worden. Die neue Währungsserie umfasst Stückelungen von 10, 25, 50, 100, 200 und 500 „neuen“ syrischen Pfund.
Gemäß Dekret werden die bestehenden syrischen Banknoten, die als „alte syrische Währung“ bezeichnet werden, nach einem von der syrischen Zentralbank festgelegten Zeitplan und über bestimmte Umtauschstellen schrittweise aus dem Umlauf genommen: innerhalb von 90 Tagen, mit einer möglichen Verlängerung. Der Erlass sieht vor, dass die neuen Banknoten, die „neue syrische Währung“, durch Streichung von zwei Nullen aus dem Nennwert der aus dem Verkehr gezogenen alten Währung ausgegeben werden. Deswegen entsprechen 100 syrische Pfund der alten Währung einem syrischen Pfund der neuen Währung. Der Erlass legt auch die kleinste Einheit des syrischen Pfunds als Qirsh fest, wobei 100 Qirsh einem syrischen Pfund im neuen Währungssystem entsprechen.

Die neu gestalteten Banknoten zeigen landwirtschaftliche Symbole wie Rosen, Weizen, Oliven, Orangen und Maulbeeren, für die Syrien bekannt ist, und ersetzen damit politische Motive. Eine erste Ankündigung über die bevorstehende neue Serie wurde HIER in unserem Online-Blog veröffentlicht.
Während der in der Verordnung festgelegten Übergangsphase werden sowohl die alte als auch die neue Währung gleichzeitig im Umlauf sein und den gleichen Status als gesetzliches Zahlungsmittel haben. Nach Ablauf der Umtauschfristen verliert die alte syrische Währung ihren Status als gesetzliches Zahlungsmittel, wird aus dem Umlauf genommen und ist dann für Finanztransaktionen ungültig.

Die monetären und finanziellen Auswirkungen des Umtauschprozesses gelten für alle Preise von Waren und Dienstleistungen, Löhne, Gehälter, Transaktionen und finanziellen Verpflichtungen aller Art und Herkunft, unabhängig davon, ob sie rechtlicher, gerichtlicher, administrativer, vertraglicher oder steuerlicher Natur sind, gemäß dem in der Verordnung festgelegten Umtauschstandard. Alle öffentlichen und privaten Einrichtungen sind verpflichtet, während der Übergangszeit Geldbeträge sowohl in der alten als auch in der neuen Währung anzuzeigen.
Donald Ludwig
